Deutsche Bahn will noch in diesem Jahr auf Glyphosat verzichten

In einer vorgestern veröffentlichten Presseinformation [1] informierte die Deutsche Bahn, dass sie noch im Laufe des Jahres 2023 komplett auf den Einsatz von Glyphosat verzichten will.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen, wobei es wünschenswert wäre, wenn die DB zukünftig tatsächlich „auf eine ökologische Alternative zu Glyphosat setzen“ würde, so wie es der DB-Vorstandsvorsitzende, Richard Lutz, ankündigte. Wenige Zeilen darunter, in der gleichen Presseinformation, wird Verkehrsminister Wissing wie folgt zitiert: „Dass es der Deutschen Bahn möglich ist, Glyphosat durch ein neues Herbizid zu ersetzen, verdeutlicht, wie wichtig Innovation und Fortschritt für unser Land sind“ (Hervorhebung hinzugefügt). Das stellt einen Widerspruch zu den versprochenen ökologischen Alternativen dar.

In der Presseinformation wird darauf verwiesen, dass der Konzern an der Entwicklung von Electro Weeding, Mähapparaten und halbautonomen Mähraupen arbeite – Verfahren, die aber für den praktischen Einsatz noch nicht zu Verfügung stünden. Dass auf dem Gebiet pestizidfreier, mechanischer oder thermischer Verfahren für die Vegetationskontrolle am Gleis bislang so wenig passiert ist, enttäuscht. Denn bereits Mitte der 1990iger Jahre diskutierte die DB nach ihrem Diuron-Ausstieg auf mehreren Akteurskonferenzen darüber mit Anbietern solcher Alternativverfahren, mit Wasserversorgern und Umweltschutzorganisationen wie PAN Germany. Damals wurde von der DB weiter auf chemische Maßnahmen, u.a. auf Glyphosat gesetzt.

Es bleibt zu hoffen, dass jetzt nachhaltige pestizidfreie Lösungen ernsthaft umgesetzt werden. Laut DB soll unter anderem durch eine digitale Vegetationskontrolle, den Einsatz mechanisch-manueller Verfahren und die Nutzung von Pelargonsäure ein „nachhaltiges Vegetationsmanagement“ zum Tragen kommen.

Neben Pelargonsäure sind derzeit Herbizide mit drei weiteren Wirkstoffen für Gleisanlagen zugelassen, von denen hoffentlich keiner zur Anwendung kommen wird, denn der eine (Flumioxazin) ist als reproduktionstoxisch (Kategorie 2) klassifiziert und die beiden anderen (Diflufenican, Iodosulfuron) gelten als toxisch für Wasserorganismen.

Auf jeden Fall ist der Verzicht auf Glyphosat bei der DB ein wichtiger „Schritt hin zu einem vollständigen Glyphosat-Ausstieg“ – eine begrüßenswerte Bekräftigung von Seiten des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir, der ebenfalls in der besagten Presseinformation zu Wort kommt.

[1] DB-Presseinformation vom 12. März 2023: DB besiegelt Glyphosat-Ausstieg ab 2023

 




Ackern ohne Glyphosat – Neuer Bericht zeigt, dass es für alle Anwendungen Alternativen gibt

In diesem Jahr wird die EU über die Wiederzulassung von Glyphosat entscheiden. Das Herbizid ist ein weltweiter Verkaufsschlager und gleichzeitig hochumstritten. Im Zentrum der Diskussion stehen Risiken für die menschliche Gesundheit, für eine Vielzahl von Lebewesen und die negativen Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt. Europäische Bürger*innen hatten bereits 2017 per Bürgerinitiative ein EU-weites Verbot von Glyphosat gefordert. Nun gibt es ein „Kochbuch“ für die Arbeit ohne Glyphosat.

Die Bekämpfung von ungewolltem Bewuchs ist eine große Herausforderung in der Landwirtschaft, insbesondere im Acker- und Gemüseanbau. Der neue Bericht von PAN Europe in Zusammenarbeit mit der europäischen Fraktion der Grünen/EFA zeigt, dass es für alle bekannten Hauptanwendungen von Herbiziden auf Glyphosatbasis wesentlich sicherere nicht-chemische Alternativen gibt, sowohl Low- als auch Hightech-Verfahren. Der Bericht schlägt zudem Maßnahmen vor, wie der Übergang zu einer glyphosatfreien Landwirtschaft wirtschaftlich tragfähig machbar ist.

Gergely Simon, Chemikalienbeauftragter bei PAN Europe, betont: „Die Wissenschaft zeigt eindeutig: Glyphosat schädigt die Ökosysteme, einschließlich Bestäuber und nützliche Insekten, Regenwürmer und Bodenlebewesen, und verursacht direkte Schäden in der Landwirtschaft. Unser Bericht über verfügbare Alternativen zu Glyphosat liefert eine klare Botschaft: Einem Verbot dieser schädlichen chemischen Substanz steht nichts im Wege.“

Report WEED MANAGEMENT: ALTERNATIVES TO THE USE OF GLYPHOSATE

Beiträge von PAN Germany zu Glyphosat




Neue Erkenntnisse zur Kanzerogenität von Glyphosat

Die Kontroverse über die Kanzerogenität von Glyphosat und Herbiziden auf Basis von Glyphosat (Glyphosate-Based Herbicides – GBHs) hält an. Während die Krebsagentur der Weltgesundheitsagentur (IARC) 2015 Glyphosat/GBH als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen einstufte[1], vertreten die meisten Regulierungsbehörden die Auffassung, dass dem Wirkstoff nur ein geringes oder gar kein Krebsrisiko innewohnt. Eine der Schlüsselfragen in diesem Zusammenhang ist, ob es einen Wirkungsmechanismus gibt, der die Verursachung von Krebs durch Glyphosat erklären kann. Der wichtigste generelle Mechanismus bei der Verursachung von Krebs durch Chemikalien ist eine Schädigung des Erbguts, wodurch es zu unkontrollierter Zellvermehrung und damit zur Entstehung von Tumoren kommen kann.

Eine in diesem Monat im Fachmagazin Agrochemicals veröffentlichte Studie überprüfte die seit 2016 erschienenen Publikationen zur Erbgutschädigung durch Glyphosat und GBHs. Die von Charles Benbrook, Robin Mesnage und William Sawyer durchgeführte Analyse zeigt, dass in 24 der 33 Studien mit Glyphosat und 56 der 61 Studien mit GBH eine Erbgutschädigung nachgewiesen wurde. Außerdem wurden in sieben epidemiologischen Studien (Untersuchung von Glyphosat-exponierten Menschen im Vergleich zu einer Kontrollpopulation) erbgutschädigende Effekte festgestellt. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass die Schlussfolgerung der Behörden, Glyphosat und GBHs seien nicht erbgutschädigend, unhaltbar ist[2].

Hintergrund der Befassung ist die Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts in den USA, das 2022 die Glyphosat-Bewertung der U.S.-Umweltbehörde (EPA) annullierte und die EPA aufforderte, die alten Daten zu überprüfen und neue Daten in ihre bevorstehende, möglicherweise endgültige Entscheidung über die erneute Zulassung von Glyphosat/GBH einzubeziehen.

Die US-Umweltbehörde EPA stufte Glyphosat 1991 als „nicht wahrscheinlich“ krebserregend ein[3]. Eine Entscheidung, die in Behördenberichten aus den Jahren 2017 und 2020 bekräftigt wurde. Die behördliche Anerkennung des Potenzials zur Erbgutschädigung durch Glyphosat hätte erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung von Glyphosat als „nicht (bzw. nicht wahrscheinlich) krebserregend“.

Auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schlussfolgerte im Rahmen des laufenden Wiedergenehmigungsverfahren von Glyphosat im Juni 2022, dass weder Beweise für eine Erbgutschädigung noch für die Erzeugung von Krebs durch Glyphosat vorlägen. Eine von unabhängigen Wissenschaftler*innen durchgeführte Analyse der behördlichen Bewertung zeigte, dass erneut das gehäufte Auftreten von Krebs in sämtlichen Mäuse- und mehreren Rattenstudien, mit ähnlich verzerrten Argumenten begründet wurde, wie in der vorangegangenen Bewertung im Jahr 2017. Nachzulesen ist dies in dem gemeinsamen Bericht von HEAL und PAN Germany[4]. Die Behauptung, Glyphosat sei nicht erbgutschädigend, ist ein Grundpfeiler der behördlichen Argumentation. Insofern ist die Publikation von Charles Benbrook und seinen Kollegen ein wichtiger Beitrag zur korrekten Beurteilung der Situation. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass nach EU-Recht eine Einstufung als „wahrscheinlich erbgutschädigend beim Menschen“ ein Glyphosatverbot zur Folge haben müsste.

Quelle: Benbrook, C.; Mesnage, R.; Sawyer, W. Genotoxicity Assays Published since 2016 Shed New Light on the Oncogenic Potential of Glyphosate-Based Herbicides. Agrochemicals 2023, 2, 47–68. https://doi.org/10.3390/agrochemicals2010005

[1] https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/

[2] https://www.mdpi.com/2813-3145/2/1/5

[3] https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/

[4] https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/




Mexikanische Regierung verteidigt Glyphosat-Verbot

Seit der mexikanische Präsident Andres Manuel Lopez Obrador 2020 ein Dekret erließ, das ein schrittweises Ende der Nutzung von Glyphosat und von GVO-Mais bis 2024 vorsieht, steht diese Entscheidung unter enormen Druck – insbesondere von Seiten der Pestizid- und GVO-Lobby. Doch die Regierung bleibt standhaft.

Zunächst wurde 2021 einer Klage von BAYER stattgegeben und eine einstweilige Verfügung gegen das schrittweise Verbot erteilt. Hiergegen wehrt sich das mexikanische Umweltministerium (Semarnat) und hat im Juli 2022 angekündigt, dieses Urteil gegen das geplante Glyphosatverbot anzufechten. Dies wurde in einer Pressemitteilung der mexikanischen Regierung vom 15.07.2022 bekanntgegeben. Nach Auffassung der mexikanischen Regierung berücksichtige die Entscheidung gegen das Verbot nicht die gesundheitlichen Schäden, die der Einsatz dieses Herbizids für die mexikanische Bevölkerung mit sich bringe, und verteidige lediglich die Interessen der transnationalen Großkonzerne.

Glyphosat ist ein Totalherbizid, dass nicht-selektiv wirkt und alle Pflanzen abtötet, die nicht durch gentechnische Modifikation gegen diesen Wirkstoff resistent sind. Der Wirkstoff steht seit Jahren in der Kritik von Gesundheits- und Umweltschützern. Während die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ einstuft, stufte die europäische Chemikalienagentur ECHA im laufenden EU-Wiedergenehmigungsverfahren den Wirkstoff 2022 erneut als nicht krebserregend ein (wir berichteten).

Mehr zum Thema Glyphosat bei PAN Germany

PAN Nordamerika Blog zur Einflussnahme der USA auf die Entscheidung Mexikos, Glyphosat zu verbieten




Neuer Bericht offenbart: Beweise für den Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs in laufender EU-Bewertung verworfen

PRESSEMITTEILUNG
[Brüssel/Hamburg, 8. Juni 2022]
Wissenschaftliche Beweise für die krebserregende Wirkung von Glyphosat wurden bei der Bewertung des Wirkstoffs durch die zuständige europäische Fachbehörde nicht berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht von HEAL (Health and Environment Alliance), der unter Mitwirkung von PAN Germany verfasst wurde. [1]

Die in dem Bericht aufgezeigten schwerwiegenden wissenschaftlichen Mängel und Verzerrungen bei der Auslegung von internationalen und EU-Standards stellen aus Sicht von HEAL und PAN Germany die Gültigkeit der behördlichen Glyphosat-Bewertung und die vorläufigen Schlussfolgerungen in Frage. Der Bericht warnt davor, dass die Nichtanerkennung des karzinogenen Potenzials von Glyphosat dem europäischen Kampf gegen Krebs zum Nachteil gereichen würde.

Als die beauftragten Behörden von vier EU-Mitgliedstaaten im laufenden Wiedergenehmigungsverfahren mit der Neubewertung von Glyphosat begannen, hat HEAL, unterstützt von PAN Germany, die elf Krebsstudien an Ratten und Mäusen, die von den Pestizidunternehmen 2019 als Teil des Antragsdossiers eingereicht wurden, genau analysiert. Unterstützt von zwei Experten, wurde das Auftreten statistisch signifikant erhöhter Tumorinzidenzen in einer Häufigkeit ermittelt, die die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) eindeutig unterstützt [2]. Nach dem EU-Pestizidgesetz [3] müssen Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „vermutlich krebserregend beim Menschen“ (Kategorie 1B) erfüllen, vom EU-Markt genommen werden.

Prof. Christopher Portier, ein unabhängiger Experte für die Analyse und Interpretation von umweltbezogenen Gesundheitsdaten, spezialisiert auf Karzinogenität, sagte: „Bösartige Lymphome, Nieren- und Lebertumore, Keratoacanthome und weitere Krebstypen – es steht außer Frage, dass Glyphosat Krebs verursacht. In zehn der elf Tierstudien, die Teil des Dossiers zur Wiederzulassung von Glyphosat waren, haben die Tiere Tumore entwickelt. Unabhängig davon, wie man es betrachtet, gibt es mehr als genug Beweise für die Karzinogenität, und diese Beweise erfüllen die Kriterien für die Einstufung von Glyphosat als Stoff, bei dem ein krebserregendes Potenzial für den Menschen angenommen werden muss.“

Dennoch haben die behördliche Bewertungsgruppe für Glyphosat der EU-Mitgliedsländer (AGG) und der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) öffentlich erklärt, dass die Beweise, um Glyphosat als krebserregend einzustufen, nicht ausreichten [4]. Alle Hinweise auf Ungereimtheiten in der Vorgehensweise der Behörden bei der Bewertung, die von HEAL zusammen mit unabhängigen Wissenschaftlern und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen während der Diskussionen des RAC der ECHA vorgebracht wurden, wurden bisher ungerechtfertigt verworfen [5].

Dr. Peter Clausing von PAN Germany, Toxikologe und Mitverfasser des Berichts, sagte: „Tiere, die Glyphosat ausgesetzt waren, entwickelten im Vergleich zu ihrer nicht exponierten Kontrollgruppe signifikant häufiger Tumore, ein Effekt, der sowohl nach internationalen als auch nach europäischen Richtlinien als Beweis für Karzinogenität gilt, insbesondere wenn dieser Befund – wie im Fall von Glyphosat – durch zusätzliche Belege unterstützt wird. Die EU-Risikobewerter haben jedoch diese Tumorbefunde missachtet und die zusätzlichen Belege aus ihrer Analyse ausgeschlossen, um zu schlussfolgern, dass die beobachteten Effekte zufällig seien.“

Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitverfasserin des Berichts, sagte: „Die wissenschaftlichen Beweise dafür, dass Glyphosat Krebs verursachen kann und daher gefährlich für die menschliche Gesundheit ist, häufen sich – aber die EU-Bewertung stützt sich weiterhin hauptsächlich auf die Argumente der Industrie, was dazu führt, dass schädliche chemische Substanzen wie Glyphosat als für die Vermarktung sicher betrachtet werden. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dürfen sich bei ihren Entscheidungen nicht länger auf diese dysfunktionale wissenschaftliche Bewertung stützen. Die Mission der EU, den Krebs zu besiegen, beginnt hier und jetzt mit einem Verbot von Glyphosat.“

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die weitere Risikobewertung von Glyphosat als Pestizid zuständig ist, hat eine erhebliche Verzögerung bei der Veröffentlichung ihres Bewertungsergebnisses angekündigt [5]. Dies bedeutet eine einjährige Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung über den derzeitigen Genehmigungszeitraum hinaus, so dass gefährdete Gruppen weiterhin dem schädlichen Pestizid ausgesetzt sein werden. Auf der Grundlage der Bewertung von ECHA und EFSA werden dann die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten eine Entscheidung über die von der Industrie beantragte 15-jährige Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat treffen.

Pressekontakt:

  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, peter.clausing@pan-germany.org, +49 176 4379 5932

1. https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/
2. https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/
3. Regulation (EC) No 1107/2009 of the European Parliament and of the Council of 21 October 2009 concerning the placing of plant protection products on the market and repealing Council Directives 79/117/EEC and 91/414/EEC; Annex II, section 3.6 ‘Impact on human health’
4. https://www.env-health.org/ominous-first-step-in-eu-renewal-process-of-glyphosate-4-member-states-suggest-no-risk-for-human-health-heal-comment/
5. https://www.env-health.org/health-and-environmental-groups-raise-alarms-over-eu-chemicals-agencys-failure-to-classify-glyphosate-as-a-carcinogen-for-human-health/
6. https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-update-timelines-assessments

 




Entscheidung über Glyphosat um ein Jahr verschoben. Belastungen gehen weiter.

Die Genehmigung für Glyphosat läuft bekanntlich am 15.12.2022 aus. Eigentlich sollten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bis Ende 2022 über ein Verbot oder die Verlängerung der Genehmigung des umstrittenen Herbizidwirkstoffes entscheiden. Doch am 10. Mai kündigte die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an, ihren Abschluss des Bewertungsverfahrens über die Wiedergenehmigung von Glyphosat auf Mitte 2023 zu verschieben. Die Conclusion der EFSA – die abschließende Einschätzung – ist die Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft von Glyphosat. Mit der Verzögerung ist nun mit einer Verlängerung der laufenden Genehmigung zu rechnen, ungeachtet der bestehenden und neu eingereichten Dokumente zur erbgutschädigenden und krebserregenden Wirkung des Herbizids und seiner inakzeptablen negativen Auswirkungen auf die Umwelt. PAN sieht darin einen Blankoscheck für ein weiteres Jahr Belastung der EU-Bürger*innen und ihrer Umwelt.

Die EFSA begründet ihren Schritt, den Zeitplan zu verschieben, mit den vielen im Rahmen der öffentlichen Konsultation (wir berichteten) eingereichten zusätzlichen Studien und Fragen, die vor der Entscheidung über eine Wiedergenehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters berücksichtigt werden müssen.

Die Studien der Industrie, die 2017 zur Wiederzulassung von Glyphosat führten, waren lange Zeit geheim, mussten aber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs offengelegt werden. Dadurch wurde es u. a. möglich, die Studien der Industrie zur Gentoxizität (Erbgutschädigung) im Original einzusehen. Prof. Siegfried Knasmüller und Dr. Armen Nersesyan vom Zentrum für Krebsforschung der Medizinischen Universität Wien unterzogen diese Studien einer kritischen Prüfung und kamen zu der Schlussfolgerung, dass von den 53 Industrie-Studien nur zwei als „wissenschaftlich zuverlässig eingestuft werden konnten, während 34 Studien als „unzuverlässig“ und 17 Studien als „teilweise zuverlässig“ eingestuft wurden. Dies ist nur ein Beispiel dafür, auf welch tönernen Füßen die Glyphosat-Bewertung der Behörden steht.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter PAN Germany und PAN Europe, hatten im Rahmen der öffentlichen Konsultation Ende 2021 Hunderte unabhängiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen bei der EFSA eingereicht. Die unabhängigen Studien belegen, dass Glyphosat unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt birgt und die Kriterien für eine erneute Genehmigung nicht erfüllen kann. Die PAN Europe Presseinformation vom 11.5.22 enthält zahlreiche Links zu unabhängigen Studien zum Thema Glyphosat und Krebsrisiken, Auswirkungen auf die menschliche Entwicklung, die Fortpflanzung und das Hormonsystem, neurotoxische Wirkungen, Risiken für nützliche Insekten und Amphibien etc.

 




Glyphosat in der EU: Noch ein Jahr bis zum Ende der laufenden Genehmigung

PAN Germany Pestizid-Brief 4 – 2021

In einem Jahr, am 15.12.2022, läuft die EU-Genehmigung für das Totalherbizid Glyphosat aus. Wir nehmen dies zum Anlass, einen kritischen Blick auf das laufende Wiedergenehmigungsverfahren im Hinblick auf die Prüfung der Karzinogenität des umstrittenen Herbizid-Wirkstoffs zu werfen.

Behörden der Niederlande, Frankreichs, Ungarns und Schwedens haben als „Assessment Group on Glyphosate“ (AGG) im laufenden Verfahren die von der Industrie eingereichten Unterlagen geprüft und im Juni 2021 ihren vorläufigen Bewertungsbericht an die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weitergeleitet. Die Behörden gaben in dem Bericht bekannt, dass eine Einstufung von Glyphosat im Hinblick auf Karzinogenität nicht gerechtfertigt sei. [1] Für PAN Germany ist diese Einschätzung nicht nachvollziehbar.

Am 22. November 2021 endete die achtwöchige öffentliche Konsultation zum gemeinsamen Berichtsentwurf [2] von ECHA (für die Gefahreneinstufung zuständig) und EFSA (für die Risikobewertung verantwortlich), an der sich auch PAN Germany und Partnerorganisationen aus ganz Europa beteiligt hatten. Bei der Durchsicht der Krebsbewertung wurde deutlich, dass sich fast alle Punkte wiederfanden, die bereits am letzten Bewertungsbericht kritisiert wurden. [3] Für PAN Germany steht fest: Durch die Wiederholung fehlerhafter Argumente und die verzerrte Anwendung geltender Leitlinien wird weder eine korrekte Bewertung erzielt, noch trägt diese Herangehensweise dazu bei, Vertrauen in die Behörden aufzubauen.

Zu den wichtigsten Mängeln der behördlichen Bewertung gehören:

  • Die Bezugnahme auf eine angebliche „Grenzdosis“ von 1.000 mg/kg Körpergewicht, um den beobachteten Anstieg der Tumorinzidenz bei höheren Dosen zu entkräften. Wie in den geltenden Richtlinien eindeutig festgelegt, existiert für Krebsstudien eine solche Grenzdosis überhaupt nicht;
  • Zwar wird von den Behörden eingestanden, dass bei der letzten Bewertung fehlerhafte „historische Kontrolldaten“ verwendet wurden (um Tumorbefunde zu verwerfen). Gleichzeitig wird jedoch in der aktuellen Bewertung verschwiegen, dass die verfügbaren korrekten historischen Kontrolldaten für die Echtheit der Tumorbefunde sprechen;
  • Die verfügbaren Daten belegen für mehrere Studien und Tumortypen das Bestehen einer Dosis-Wirkungs-Beziehung für einen Anstieg der Tumorinzidenzen. Doch statt dies anzuerkennen, vermischen die Behörden die Daten von nicht vergleichbaren Versuchen, um dann zu behaupten, dass solche Dosis-Wirkungs-Beziehungen (d.h. steigende Tumorinzidenzen mit steigenden Dosen) nicht existieren würden;
  • Die Behörden bestehen auf der Verwendung so genannter zweiseitiger statistischer Tests, wodurch die Stärke der statistischen Signifikanz halbiert wird. Zweiseitige Tests wären angemessen, wollte man herausfinden, ob ein Arzneimittel Krebs verursacht oder verhindert. Bei der Bewertung der Krebsgefahr von Pestiziden ist die Frage jedoch nur, ob der Wirkstoff das Potenzial besitzt, Krebs zu verursachen, weshalb ein einseitiger statistischer Test gefragt ist. Die Anwendung zweiseitiger Tests ist hier wissenschaftlich nicht korrekt und schwächt die Aussagekraft.
  • Die Behörden sind gehalten, eine „weight of evidence“-Analyse (Beweiskraftanalyse) durchzuführen. Doch stattdessen betreiben die Behörden eine „Beweis-Demontage“. Sie vermeiden eine integrierte Bewertung der Ergebnisse der Langzeitstudien an Ratten und Mäusen mit epidemiologischen Studien und Studien über einen möglichen Mechanismus der Krebsentstehung: Die epidemiologischen Studien werden im Bewertungsbericht separat zusammengefasst. Zum Beispiel wird nicht „biologische Relevanz“ der erhöhten Inzidenz von Lymphdrüsenkrebs in den Mäusestudien im Zusammenhang mit den Non-Hodgkin-Lymphome beim Menschen diskutiert, obwohl ein signifikant erhöhtes Risiko für Non-Hodgkin-Lymphome in mehreren Studien belegt wurde. Das Thema ist auch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren in den USA.
  • „Mechanistische Beweise“, also wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, durch welchen Wirkungsmechanismus Krebs hervorgerufen werden kann, sind eine wichtige Komponente bei der Bewertung von Glyphosat und waren Teil der Arbeit der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC). Im vorliegenden Bewertungsbericht werden die existierenden Beweise jedoch völlig ignoriert.

Einer der Mechanismen, wie eine Chemikalie Krebs verursachen kann, ist die Entstehung von „oxidativem Stress“, d. h. die Erzeugung von hochreaktiven (sauerstoffhaltigen) Molekülen durch diese Chemikalie. Eine sehr aussagekräftige Studie, die von Gao und Mitarbeitern 2019 veröffentlicht wurde, zeigt, dass Glyphosat oxidativen Stress in den Nieren von Mäusen verursacht, und liefert damit eine schlüssige Erklärung für die Nierentumore, die in mehreren Krebsstudien an Mäusen beobachtet wurden. [4] Diese Veröffentlichung wird zwar in einem anderen Abschnitt des Entwurfs des Bewertungsberichts erwähnt, findet aber im Kapitel zur Karzinogenität keinerlei Berücksichtigung. Stattdessen behaupten die Behörden ausdrücklich, dass Glyphosat keine Nierentumore verursachen kann, weil Glyphosat ihrer Meinung nach eine „mehr oder weniger reaktionsträge Substanz“ sei.

PAN Germany und andere Organisationen haben in der öffentlichen Konsultation auf diese Mängel hingewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob die Behörden ehrlich genug sind, um diese Fehler und Verzerrungen im Rahmen der Überarbeitung des Berichtsentwurfs zu korrigieren.

(Dr. Peter Clausing)

Quellen:

[1] https://ec.europa.eu/food/system/files/2021-06/pesticides_aas_agg_report_202106.pdf

[2] https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-launch-consultations

[3] https://jech.bmj.com/content/72/8/668

[4] https://doi.org/10.1002/jat.3795

 

Auf der PAN Germany Webseite finden Sie weitere Beiträge und Materialien zum Thema Glyphosat.




Glyphosat – noch knapp drei Wochen öffentliche Konsultation

In der EU ist die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen zeitlich begrenzt und muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Für Glyphosat ist es wieder so weit. Anders als im letzten Wiedergenehmigungsverfahren, als Deutschland sogenannter „Rapporteur Member State“ war, ist dieses Mal ein Zusammenschluss aus vier Ländern für die Bewertung der eingereichten Unterlagen zuständig. Diese „Assessment Group on Glyphosate“ (AGG) – bestehend aus den zuständigen Behörden der Niederlande, Frankreichs, Ungarns und Schwedens – wurde bereits am 10. Mai 2019 mit der Bewertung der Unterlagen im Rahmen des aktuell laufenden Wiedergenehmigungsverfahrens beauftragt.

Nach rund zwei Jahren, am 15. Juni 2021, veröffentlichte die AGG eine neunseitige Mitteilung (https://ec.europa.eu/food/document/download/ba487ec2-3e60-4db2-8bc8-e095cf6e792e_en), in der – ohne Angabe von Details – vorab mitgeteilt wurde, dass diese Bewertungsgruppe Glyphosat weder als erbgutschädigend, noch als krebserregend, noch als reproduktionstoxisch betrachtet.

Insbesondere die Information, dass Glyphosat auch in der Wiederbewertung, also von der AGG, als nicht krebserregend, also nicht einmal „möglicherweise“ krebserregend eingestuft wird, steht in starkem Kontrast zur Einstufung seitens der International Agency for Research on Cancer (IARC), der Krebsagentur der WHO. Insofern wurde der nun öffentlich zugängliche Entwurf des Bewertungsberichts mit Spannung erwartet.

Dieser 10.000-seitige Entwurf wurde am 23. September 2021 veröffentlicht und kann im Rahmen einer öffentlichen Konsultation nun bis zum 22. November kommentiert werden. In der parallel laufenden Konsultation sammeln die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Rückmeldungen zur Risikobewertung und die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Rückmeldungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Glyphosat. Kommentierungen können (und sollten) somit sowohl gegenüber der EFSA als auch gegenüber der ECHA erfolgen.

PAN beteiligt sich mit seiner Pestizid-Expertise an diesem Konsultationsverfahren.

Kommentierung zum Entwurf des Bewertungsberichts der EFSA

Kommentierung zum Entwurf der Einstufung und Kennzeichnung durch die ECHA




Die Schatten der Vergangenheit: Glyphosat-Fehlbewertung re-loaded

Neue Enthüllungen zur (Fehl)bewertung des erbgutschädigenden Potenzials von Glyphosat

 

Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) sieht bestätigt, dass die Bewertung der Behörden zum erbgutschädigenden Potenzial von Glyphosat im vergangenen Wiedergenehmigungsverfahren mangelhaft war. Eine neue Studie von Experten der Universität Wien, die nach jahrelangen Bemühungen den Zugang zu den kompletten Studienberichten der Industrie bekamen, kommen zu der Schlussfolgerung, dass die überwältigende Mehrheit der 53 Industriestudien den modernen wissenschaftlichen Kriterien nicht standhält.

Dazu der Kommentar von Dr Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany: „Damit bricht ein Standbein der behördlichen Bewertung weg. Ein wichtiges Argument der Behörden für die Einstufung von Glyphosat als ’nicht krebserregend‘ waren angeblich überwältigende Belege, dass der Wirkstoff nicht gentoxisch sei. Die neue wissenschaftliche Überprüfung zeigt, dass diese Behauptung nicht haltbar ist. Nach modernen Kriterien, können nur 7 % der im Jahr 2017 bewerteten Studien als verlässlich angesehen werden.“

Weitere Hintergründe und Kommentare: Gemeinsame Presseinformation vom 3. Juli 2021 von HEAL, CEO, Global2000, PAN Germany und SomeofUs hier

Die wissenschaftliche Studie finden Sie hier

Die Q&A (Fragen & Antworten) zur Studie finden Sie hier

Eine Zusammenstellung über die bisherige Glyphosat-Bewertung finden Sie hier




Revealed: EU Glyphosate assessment was based on flawed science

[3. July 2021] A new scientific analysis (1) concludes that the European Food Safety Authority’s (EFSA) claim that glyphosate is not genotoxic cannot be justified on the basis of manufacturers’ studies. Of the 53 industry-funded studies used for the EU’s current authorization of glyphosate, 34 were identified as „not reliable“, 17 as „partly reliable“ and only 2 studies as „reliable“ from a methodological point of view.

Several civil society organizations from the successful European Citizen Initiative (ECI) „Stop Glyphosate“ (2) are calling on the European Food Safety Authority (EFSA) to take into account these new findings in the new authorization procedure of glyphosate, which are very worrying from an environmental and health point of view (3).

Genotoxicity studies indicate the risk of cancer and reproductive damage posed by a chemical. Public authorities that were involved in the previous European authorization procedure – namely the German Health Authority BfR and EFSA – wrongfully accepted these industry studies as key evidence of the absence of glyphosate genotoxicity. EFSA used this flawed science as a basis to contradict the International Agency for Research on Cancer (IARC)’s 2015 conclusion that glyphosate does in fact “probably cause cancer”.

The current approval of glyphosate on the EU market is expiring on 15 December 2022. A first screening of industry’s 2020 new glyphosate application dossier shows that 38 of the 53 genotoxicity studies on “pure” glyphosate submitted in the previous assessment have been submitted once more to the EU authorities by Bayer Agriculture BV, on behalf of the Glyphosate Renewal Group.

Angeliki Lyssimachou, Environmental Scientist at the Health and Environment Alliance (HEAL) said: “This new scientific analysis shows yet again that the European Union’s claim to having the most rigorous pesticide authorization procedure in the world has to be taken with a heavy grain of salt. The authorization procedure in place is evidently not rigorous enough to detect errors in the execution of the regulatory studies that are blindly considered the gold standard. Yet these were at the heart of the 2017 EU-market approval of glyphosate, and they have now been submitted again in an effort to water down scientific evidence that glyphosate may cause cancer and is a danger to human health.”

Helmut Burtscher, Biochemist at GLOBAL 2000 said: “If you subtract from the 53 genotoxicity studies, those studies that are not reliable and those studies that are of minor importance for the assessment of genotoxicity in humans, then nothing remains. Nothing, except the question on what basis the EU authorities have claimed that glyphosate is ’not genotoxic‘. Did they have a crystal ball?”

Peter Clausing, Toxicologist at Pesticide Action Network Germany (PAN Germany) said:  “A rigorous authorization procedure is a necessary, but not a sufficient condition to protect the health of the people and the environment. In 2017 the authorities of the European Union violated their own rules to ensure an outcome that pleased the chemical industry. Not much is achieved, if rules and recommendations are on paper, but not applied.”

Nina Holland, Researcher at Corporate Europe Observatory said: „The last re-approval process of glyphosate caused huge controversies, as Monsanto was shown to be undermining the science regarding the harmful effects of glyphosate. This new scientific review puts once more a finger on a sore spot: that national regulators and EU authorities alike do not seem to pay close scrutiny when looking at the quality of industry’s own studies. This is shocking as it is their job to protect people’s health and the environment, not serve the interests of the pesticide industry.“

Eoin Dubsky, Campaigner at SumOfUs said: “People are sick of glyphosate, and we’re sick of being lied to. That’s why SumOfUs members funded this important analysis, and why we’ll keep campaigning until this herbicide is banned. How could EFSA give glyphosate a thumbs-up based on such shoddy scientific studies, when IARC warned that it’s genotoxic, and probably cancer-causing too?”

ENDS

You can find the scientific study here

You can find a Q&A on the study here

You can find a short backgrounder on what happened so far in the glyphosate dossier here

 

For more information and interview requests:

Helmut Burtscher, Biochemist at GLOBAL 2000: helmut@global2000.at and +43 69914200034

Angeliki Lyssimachou, Environmental Scientist at Health and Environment Alliance (HEAL): angeliki@env-health.org and +32 496 392930

Nina Holland, Researcher at Corporate Europe Observatory (CEO): nina@corporateeurope.org and +32  466294420

Peter Clausing, Toxicologist at Pesticide Action Network Germany (PAN Germany): peter.clausing@pan-germany.org and  +49 176 4379 5932.

Eoin Dubsky, Campaigner at SumOfUs: eoin@sumofus.org and +31 641636410

 

Notes to the editor:

(1) The scientific analysis was conducted by Armen Nersesyan and Prof. Siegfried Knasmueller, two renowned experts on genotoxicity testing, from the Institute of Cancer Research at the Department of Medicine I, Medical University of Vienna. No less than 34 out of 53 industry-funded genotoxicity studies used for the EU’s current authorization of glyphosate were identified by the scientists as „not reliable“, because of substantial deviations from OECD Test Guideline, which can be expected to impair the sensitivity and accuracy of the test system. As for the rest of the 53 studies, 17 were „partly reliable“ and only 2 studies „reliable“.

(2) Stop Glyphosate – European Citizens‘ Initiative to Ban Glyphosate

(3) The European Commission and member states are gearing up to review the current approval of glyphosate, which expires on 15 December 2022. The industry has started the process to renew it. The assessment of the application for EU renewal of glyphosate was performed by the AGG, consisting of the authorities for the assessment of active ingredients of France, Hungary, the Netherlands and Sweden (the last assessment procedure was handled by Germany alone). The assessment was sent to EFSA on 15 June and was based on a dossier submitted last summer by the applicants, the Glyphosate Renewal Group (GRG). See: pesticides_aas_agg_report_202106.pdf (europa.eu)

Glyphosate is the most widely-used pesticide in the world. Exposure to glyphosate-based herbicides has been linked to certain types of cancer, as well as to adverse effects on the development and hormonal system.

In 2015, the International Agency for Research on Cancer (IARC) concluded that glyphosate „probably causes cancer“. Yet in 2017, glyphosate was reauthorised on the European market until December 2022 by representatives of European governments. This decision was criticised heavily by civil society groups and scientists alike for lacking transparency and scientific objectivity, being predominantly based on industry-sponsored studies and overlooking findings from academic independent literature.

Back in 2015 – 2017 civil society and members of the European Parliament managed to reduce the glyphosate authorization in the European Union from 15 years to 5 years. More importantly, the campaign raised awareness on the toxicity of glyphosate-based products, the major problems underlying the pesticide authorization system and how there are alternatives to glyphosate in agriculture.

In March 2019 four Green Members of the European Parliament got a positive ruling from the ECJ (https://www.greens-efa.eu/en/article/press/ecj-ruling-a-victory-in-the-fight-for-health-transparency-and-the-environment ) stating EFSA should publish all (secret) studies around the cancer risks of glyphosate. NGO SumOfUs requested 54 genotoxicity studies from EFSA and started a crowd funding action to be able to pay independent scientists to screen these studies.