Glyphosat in der EU: Noch ein Jahr bis zum Ende der laufenden Genehmigung

PAN Germany Pestizid-Brief 4 – 2021

In einem Jahr, am 15.12.2022, läuft die EU-Genehmigung für das Totalherbizid Glyphosat aus. Wir nehmen dies zum Anlass, einen kritischen Blick auf das laufende Wiedergenehmigungsverfahren im Hinblick auf die Prüfung der Karzinogenität des umstrittenen Herbizid-Wirkstoffs zu werfen.

Behörden der Niederlande, Frankreichs, Ungarns und Schwedens haben als „Assessment Group on Glyphosate“ (AGG) im laufenden Verfahren die von der Industrie eingereichten Unterlagen geprüft und im Juni 2021 ihren vorläufigen Bewertungsbericht an die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weitergeleitet. Die Behörden gaben in dem Bericht bekannt, dass eine Einstufung von Glyphosat im Hinblick auf Karzinogenität nicht gerechtfertigt sei. [1] Für PAN Germany ist diese Einschätzung nicht nachvollziehbar.

Am 22. November 2021 endete die achtwöchige öffentliche Konsultation zum gemeinsamen Berichtsentwurf [2] von ECHA (für die Gefahreneinstufung zuständig) und EFSA (für die Risikobewertung verantwortlich), an der sich auch PAN Germany und Partnerorganisationen aus ganz Europa beteiligt hatten. Bei der Durchsicht der Krebsbewertung wurde deutlich, dass sich fast alle Punkte wiederfanden, die bereits am letzten Bewertungsbericht kritisiert wurden. [3] Für PAN Germany steht fest: Durch die Wiederholung fehlerhafter Argumente und die verzerrte Anwendung geltender Leitlinien wird weder eine korrekte Bewertung erzielt, noch trägt diese Herangehensweise dazu bei, Vertrauen in die Behörden aufzubauen.

Zu den wichtigsten Mängeln der behördlichen Bewertung gehören:

  • Die Bezugnahme auf eine angebliche „Grenzdosis“ von 1.000 mg/kg Körpergewicht, um den beobachteten Anstieg der Tumorinzidenz bei höheren Dosen zu entkräften. Wie in den geltenden Richtlinien eindeutig festgelegt, existiert für Krebsstudien eine solche Grenzdosis überhaupt nicht;
  • Zwar wird von den Behörden eingestanden, dass bei der letzten Bewertung fehlerhafte „historische Kontrolldaten“ verwendet wurden (um Tumorbefunde zu verwerfen). Gleichzeitig wird jedoch in der aktuellen Bewertung verschwiegen, dass die verfügbaren korrekten historischen Kontrolldaten für die Echtheit der Tumorbefunde sprechen;
  • Die verfügbaren Daten belegen für mehrere Studien und Tumortypen das Bestehen einer Dosis-Wirkungs-Beziehung für einen Anstieg der Tumorinzidenzen. Doch statt dies anzuerkennen, vermischen die Behörden die Daten von nicht vergleichbaren Versuchen, um dann zu behaupten, dass solche Dosis-Wirkungs-Beziehungen (d.h. steigende Tumorinzidenzen mit steigenden Dosen) nicht existieren würden;
  • Die Behörden bestehen auf der Verwendung so genannter zweiseitiger statistischer Tests, wodurch die Stärke der statistischen Signifikanz halbiert wird. Zweiseitige Tests wären angemessen, wollte man herausfinden, ob ein Arzneimittel Krebs verursacht oder verhindert. Bei der Bewertung der Krebsgefahr von Pestiziden ist die Frage jedoch nur, ob der Wirkstoff das Potenzial besitzt, Krebs zu verursachen, weshalb ein einseitiger statistischer Test gefragt ist. Die Anwendung zweiseitiger Tests ist hier wissenschaftlich nicht korrekt und schwächt die Aussagekraft.
  • Die Behörden sind gehalten, eine „weight of evidence“-Analyse (Beweiskraftanalyse) durchzuführen. Doch stattdessen betreiben die Behörden eine „Beweis-Demontage“. Sie vermeiden eine integrierte Bewertung der Ergebnisse der Langzeitstudien an Ratten und Mäusen mit epidemiologischen Studien und Studien über einen möglichen Mechanismus der Krebsentstehung: Die epidemiologischen Studien werden im Bewertungsbericht separat zusammengefasst. Zum Beispiel wird nicht „biologische Relevanz“ der erhöhten Inzidenz von Lymphdrüsenkrebs in den Mäusestudien im Zusammenhang mit den Non-Hodgkin-Lymphome beim Menschen diskutiert, obwohl ein signifikant erhöhtes Risiko für Non-Hodgkin-Lymphome in mehreren Studien belegt wurde. Das Thema ist auch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren in den USA.
  • „Mechanistische Beweise“, also wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, durch welchen Wirkungsmechanismus Krebs hervorgerufen werden kann, sind eine wichtige Komponente bei der Bewertung von Glyphosat und waren Teil der Arbeit der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC). Im vorliegenden Bewertungsbericht werden die existierenden Beweise jedoch völlig ignoriert.

Einer der Mechanismen, wie eine Chemikalie Krebs verursachen kann, ist die Entstehung von „oxidativem Stress“, d. h. die Erzeugung von hochreaktiven (sauerstoffhaltigen) Molekülen durch diese Chemikalie. Eine sehr aussagekräftige Studie, die von Gao und Mitarbeitern 2019 veröffentlicht wurde, zeigt, dass Glyphosat oxidativen Stress in den Nieren von Mäusen verursacht, und liefert damit eine schlüssige Erklärung für die Nierentumore, die in mehreren Krebsstudien an Mäusen beobachtet wurden. [4] Diese Veröffentlichung wird zwar in einem anderen Abschnitt des Entwurfs des Bewertungsberichts erwähnt, findet aber im Kapitel zur Karzinogenität keinerlei Berücksichtigung. Stattdessen behaupten die Behörden ausdrücklich, dass Glyphosat keine Nierentumore verursachen kann, weil Glyphosat ihrer Meinung nach eine „mehr oder weniger reaktionsträge Substanz“ sei.

PAN Germany und andere Organisationen haben in der öffentlichen Konsultation auf diese Mängel hingewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob die Behörden ehrlich genug sind, um diese Fehler und Verzerrungen im Rahmen der Überarbeitung des Berichtsentwurfs zu korrigieren.

(Dr. Peter Clausing)

Quellen:

[1] https://ec.europa.eu/food/system/files/2021-06/pesticides_aas_agg_report_202106.pdf

[2] https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-launch-consultations

[3] https://jech.bmj.com/content/72/8/668

[4] https://doi.org/10.1002/jat.3795

 

Auf der PAN Germany Webseite finden Sie weitere Beiträge und Materialien zum Thema Glyphosat.




Kein ausreichender Schutz vor Hormongiften:

Mitgliedstaaten stimmen für Kriterien-Vorschlag der EU-Kommission zur Identifizierung von hormonschädigenden Chemikalien

Gemeinsame Stellungnahme von PAN Germany, WECF (Women Engage for a Common Future), HEJSupport BUND, Umweltinstitut München Coordination gegen Bayer Gefahren und SumOfUs

Die Vertreter der europäischen Mitgliedsstaaten des EU-Pestizidausschusses haben gestern die Kriterien angenommen, die in Zukunft für die Identifizierung hormoneller Schadstoffe (oder endokrine Disruptoren, kurz EDCs) verwendet werden sollen.

Das Stoppt-Hormongifte-Bündnis der deutschen Nichtregierungsorganisationen PAN Germany, WECF (Women Engage for a Common Future), HEJSupport BUND, Umweltinstitut München Coordination gegen Bayer Gefahren und SumOfUs kritisiert diese Entscheidung scharf: „Die jetzt verabschiedeten Kriterien sind völlig unzulänglich. Viele Hormongifte können nun einfach „wegdefiniert“ werden und bleiben damit ungeregelt. Jetzt liegt es am EU-Parlament, diese Kriterien abzulehnen. Wir fordern zudem die deutsche Bundesregierung dringend auf, umzudenken und umfangreiche nationale Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt vorzunehmen.“

Vor der Abstimmung warnten drei hoch angesehene internationale endokrinologische Gesellschaften vor den Mängeln der vorgeschlagenen Kriterien und drängten die Mitgliedsstaaten, sie in ihrer jetzigen Fassung nicht anzunehmen. (1) Mittlerweile haben über 458.000 Menschen in ganz Europa, davon alleine mehr als 111.000 in Deutschland, eine Petition unterzeichnet, in der die Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, den Vorschlag der EU-Kommission abzulehnen. (2)

Die Umwelt- und Gesundheitsverbände halten die Kriterien für mangelhaft und ungeeignet, ihre Hauptkritikpunkte sind:

  • Die Beweislast ist zu hoch und macht die Identifizierung von Stoffen als hormonell wirksam sehr schwierig oder gar unmöglich und zusätzlich unnötig langwierig
  • Die Ausnahmeregelungen für bestimmte Pestizide und Biozide, die gezielt hormonell wirken sollen, ist nicht vereinbar mit den Zielen der EU-Pestizid- und Biozidgesetzgebung,
  • Die Kriterien widersprechen den EU-Verpflichtungen aus dem 7. Umweltaktionsprogramm, nach dem die Belastung von Mensch und Umwelt mit hormonellen Schadstoffen reduziert werden soll. (3)

Die völlig unakzeptable Ausnahmeregelung, nach der Pestizid-Substanzen die gezielt hormonell wirken sollen, von der Erfassung als endokrine Substanzen und damit von einem Verbot ausgeschlossen werden sollen, wurde von der deutschen Bundesregierung eingebracht. Dies öffnet Tür und Tor für den Gebrauch von Hormongiften und ist nicht mir der EU-Pestizid- und Biozidgesetzgebung vereinbar.

Durch die gestrige Entscheidung wird es auch weiterhin bei einem Anstieg der hormonbedingten Krankheiten wie z.B. Brustkrebs, Hodenkrebs, Diabetes oder Unfruchtbarkeit bleiben. Dies hat erhebliche Kosten für das öffentliche Gesundheitssystem und die Gesellschaft zur Folge. Schätzungen ergaben, dass Krankheiten, die im Zusammenhang mit Hormongiften stehen, in der Europäischen Union Kosten von 163 Milliarden pro Jahr verursachen. (4)

Das NGO-Bündnis fordert die Bundesregierung dringend auf, dem französischen Beispiel zu folgen und einen nationalen Aktionsplan zum Schutz vor Hormongiften zu verabschieden. Er sollte umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung enthalten, vor allem für besonders betroffene Gruppen wie z.B. Schwangere. Hormongifte sollten in Produkten, wo immer möglich, auf nationaler Ebene verboten werden. Außerdem sollten Pestizide und Biozide, die EDCs enthalten, in Deutschland nicht erlaubt sein. Des Weiteren ist unabhängige Forschungsförderung zu EDCs dringend notwendig.

(1) Siehe http://bit.ly/2t914p5.
Die Endocrine Society und z.B. Krankenkassen in Europa haben ihre Bedenken gegenüber dem Kriterien Vorschlag der EU Kommission geäußert.
Siehe beispielsweise: https://www.endocrine.org/news-room/current-press-releases/european-commissions-revised-proposal-limits-ability-to-protect-public-from-edcs ; http://aim-mutual.org/press-release/aim-publishes-declaration-on-edcs/
(2) EU-weite Petition : https://actions.sumofus.org/a/eu-endocrine-disruptors
Gemeinsame Petition „Hormongifte stoppen!“ der deutschen NGO Koalition:
Umweltinstitut München: https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/hormongifte-stoppen.html
BUND: https://aktion.bund.net/hormongifte-stoppen
SumOfUs: https://actions.sumofus.org/a/hormongifte-stoppen
(3) http://www.documents.clientearth.org/wp-content/uploads/library/2017-02-14-the-criteria-to-identify-endocrine-disruptors-implications-beyond-pesticides-and-biocide-disrupted-criteria-coll-en.pdf
(4) Burden of Disease and Costs of Exposure to Endocrine-Disrupting Chemicals in the European Union: an updated analysis, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27003928

Kontakte:
Susanne Smolka (PAN Germany): susanne.smolka@pan-germany.org, Tel 040 3991910-24
Johanna Hausmann (WECF Deutschland): johanna.hausmann@wecf.eu, Tel 0173 8010040
Alexandra Caterbow (HEJSupport): alexandra.caterbow@hej-support.org, Tel +49 179 5244994
Ulrike Kallee (BUND): Ulrike.kallee@bund.net, Tel +49 30 27586 422
Christine Vogt (Umweltinstitut München): cv@umweltinstitut.org, Tel 089 30774924
Wiebke Schröder (SumOfUs): wiebke@sumofus.org, Tel 0163 1617155

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Neuer Bericht offenbart: Beweise für den Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs in laufender EU-Bewertung verworfen

PRESSEMITTEILUNG
[Brüssel/Hamburg, 8. Juni 2022]
Wissenschaftliche Beweise für die krebserregende Wirkung von Glyphosat wurden bei der Bewertung des Wirkstoffs durch die zuständige europäische Fachbehörde nicht berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht von HEAL (Health and Environment Alliance), der unter Mitwirkung von PAN Germany verfasst wurde. [1]

Die in dem Bericht aufgezeigten schwerwiegenden wissenschaftlichen Mängel und Verzerrungen bei der Auslegung von internationalen und EU-Standards stellen aus Sicht von HEAL und PAN Germany die Gültigkeit der behördlichen Glyphosat-Bewertung und die vorläufigen Schlussfolgerungen in Frage. Der Bericht warnt davor, dass die Nichtanerkennung des karzinogenen Potenzials von Glyphosat dem europäischen Kampf gegen Krebs zum Nachteil gereichen würde.

Als die beauftragten Behörden von vier EU-Mitgliedstaaten im laufenden Wiedergenehmigungsverfahren mit der Neubewertung von Glyphosat begannen, hat HEAL, unterstützt von PAN Germany, die elf Krebsstudien an Ratten und Mäusen, die von den Pestizidunternehmen 2019 als Teil des Antragsdossiers eingereicht wurden, genau analysiert. Unterstützt von zwei Experten, wurde das Auftreten statistisch signifikant erhöhter Tumorinzidenzen in einer Häufigkeit ermittelt, die die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) eindeutig unterstützt [2]. Nach dem EU-Pestizidgesetz [3] müssen Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „vermutlich krebserregend beim Menschen“ (Kategorie 1B) erfüllen, vom EU-Markt genommen werden.

Prof. Christopher Portier, ein unabhängiger Experte für die Analyse und Interpretation von umweltbezogenen Gesundheitsdaten, spezialisiert auf Karzinogenität, sagte: „Bösartige Lymphome, Nieren- und Lebertumore, Keratoacanthome und weitere Krebstypen – es steht außer Frage, dass Glyphosat Krebs verursacht. In zehn der elf Tierstudien, die Teil des Dossiers zur Wiederzulassung von Glyphosat waren, haben die Tiere Tumore entwickelt. Unabhängig davon, wie man es betrachtet, gibt es mehr als genug Beweise für die Karzinogenität, und diese Beweise erfüllen die Kriterien für die Einstufung von Glyphosat als Stoff, bei dem ein krebserregendes Potenzial für den Menschen angenommen werden muss.“

Dennoch haben die behördliche Bewertungsgruppe für Glyphosat der EU-Mitgliedsländer (AGG) und der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) öffentlich erklärt, dass die Beweise, um Glyphosat als krebserregend einzustufen, nicht ausreichten [4]. Alle Hinweise auf Ungereimtheiten in der Vorgehensweise der Behörden bei der Bewertung, die von HEAL zusammen mit unabhängigen Wissenschaftlern und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen während der Diskussionen des RAC der ECHA vorgebracht wurden, wurden bisher ungerechtfertigt verworfen [5].

Dr. Peter Clausing von PAN Germany, Toxikologe und Mitverfasser des Berichts, sagte: „Tiere, die Glyphosat ausgesetzt waren, entwickelten im Vergleich zu ihrer nicht exponierten Kontrollgruppe signifikant häufiger Tumore, ein Effekt, der sowohl nach internationalen als auch nach europäischen Richtlinien als Beweis für Karzinogenität gilt, insbesondere wenn dieser Befund – wie im Fall von Glyphosat – durch zusätzliche Belege unterstützt wird. Die EU-Risikobewerter haben jedoch diese Tumorbefunde missachtet und die zusätzlichen Belege aus ihrer Analyse ausgeschlossen, um zu schlussfolgern, dass die beobachteten Effekte zufällig seien.“

Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitverfasserin des Berichts, sagte: „Die wissenschaftlichen Beweise dafür, dass Glyphosat Krebs verursachen kann und daher gefährlich für die menschliche Gesundheit ist, häufen sich – aber die EU-Bewertung stützt sich weiterhin hauptsächlich auf die Argumente der Industrie, was dazu führt, dass schädliche chemische Substanzen wie Glyphosat als für die Vermarktung sicher betrachtet werden. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dürfen sich bei ihren Entscheidungen nicht länger auf diese dysfunktionale wissenschaftliche Bewertung stützen. Die Mission der EU, den Krebs zu besiegen, beginnt hier und jetzt mit einem Verbot von Glyphosat.“

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die weitere Risikobewertung von Glyphosat als Pestizid zuständig ist, hat eine erhebliche Verzögerung bei der Veröffentlichung ihres Bewertungsergebnisses angekündigt [5]. Dies bedeutet eine einjährige Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung über den derzeitigen Genehmigungszeitraum hinaus, so dass gefährdete Gruppen weiterhin dem schädlichen Pestizid ausgesetzt sein werden. Auf der Grundlage der Bewertung von ECHA und EFSA werden dann die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten eine Entscheidung über die von der Industrie beantragte 15-jährige Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat treffen.

Pressekontakt:

  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, peter.clausing@pan-germany.org, +49 176 4379 5932

1. https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/
2. https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/
3. Regulation (EC) No 1107/2009 of the European Parliament and of the Council of 21 October 2009 concerning the placing of plant protection products on the market and repealing Council Directives 79/117/EEC and 91/414/EEC; Annex II, section 3.6 ‘Impact on human health’
4. https://www.env-health.org/ominous-first-step-in-eu-renewal-process-of-glyphosate-4-member-states-suggest-no-risk-for-human-health-heal-comment/
5. https://www.env-health.org/health-and-environmental-groups-raise-alarms-over-eu-chemicals-agencys-failure-to-classify-glyphosate-as-a-carcinogen-for-human-health/
6. https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-update-timelines-assessments

 




PAN International

Das internationale PAN

Regionale Kompetenz und Kooperation Gleichrangiger

Das Pesticide Action Network (PAN) ist ein 1982 in Malaysia gegründetes Netzwerk von heute über 600 Nicht-Regierungsorganisationen und Einzelpersonen in über 90 Ländern. Sie alle arbeiten daran, gefährliche Pestizide durch langfristig tragfähige Alternativen zu ersetzen. Gemeinsame Projekte und Kampagnen werden durch fünf selbständige Regionalzentren koordiniert.

 

Auf dem Gründungstreffen

des internationalen PAN 1982 in Malaysia wurden zwei Prinzipien formuliert:

  • Keine hierarchische Struktur mit einer „Welt-Zentrale“ geben, sondern Regionalzentren zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit;
  • Regionalen und nationalen Organisationen legen ihre Arbeitsschwerpunkte eigenständig fest.

Weltweites Netzwerk

So wurde PAN zu einem weltweiten Netzwerk, dessen einzelne Organisationen eigenständig arbeiteten und deren internationale Kooperation sich aus der nationalen oder regionalen Arbeit ergibt. PAN ist daher ein globales Netzwerk, dessen Arbeit von den Aktivitäten vieler einzelner Organisationen und Personen, die als Partner kooperieren, bestimmt wird.

 

Gemeinsame Projekte

Zu den gemeinsamen Projekten der PAN Regionalzentren zählt z. B. die Vorbereitung von internationalen PAN Meetings und die kritische Begleitung der Arbeit von Einrichtungen der Vereinten Nationen, wie z. B. der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisationen der Vereinten Nationen (FAO) oder des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP).

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der internationalen PAN-Kampagne „Feeding the World without Poisons – Supporting Healthy Agriculture“ („Die Welt ohne Gifte ernähren – Gesunde Landwirtschaft fördern“).

 

Websites der PAN Regionalzentren:

PAN International

PAN Africa

PAN Asia / Pacific

PAN Europe

PAN Latin America

PAN North America




Dokumentation: Tierarzneimittel im Spannungsfeld zwischen Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Arzneimittel sind eine wichtige Errungenschaft zur Behandlung von Infektionskrankheiten – bei Menschen und Tieren. Aber Tierarzneimittel werden in der Tierproduktion zum Teil missbräuchlich eingesetzt, um die Folgen mangelhafter Praktiken zu kompensieren. Wenn sie in die Umwelt gelangen, können sie Organismen und Ökosysteme gefährden. Außerdem trägt der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zum Problem der Resistenzbildung bei, von dem auch die menschliche Gesundheit betroffen ist.

Seit dem 28.01.2022 gelten durch die EU-Tierarzneimittelverordnung und das deutsche Tierarzneimittelgesetz neue Vorgaben. Unter anderem dürfen antimikrobielle Mittel nicht mehr als Kompensation für mangelnde Hygiene oder schlechtes Betriebsmanagement eingesetzt werden. Der Verkauf von Antimikrobiotika (u.a. Antibiotika) für Nutztiere im Stall und in der Aquakultur soll bis 2030 um 50 % gesenkt werden. Weitere Verschärfungen betreffen Arzneimittel, die besonders umweltgefährlich sind.

Um die neuen Rechtsvorgaben einzuhalten, braucht es systemische Veränderungen in der Tierproduktion hin zu einem gesundheitsorientierten System, das die Erhaltung der Gesundheit von Tieren, Menschen und Umwelt in den Mittelpunkt stellt und eine verantwortungsvolle Verwendung von Tierarzneimitteln ermöglicht.

Wie sieht ein gesundheitsorientiertes System aus? Wie sehen alternative Konzepte für die Tierhaltung aus? Wie kann eine Haltungskennzeichnung sinnvoll gestaltet werden? Diese Fragen hat PAN Germany in einem Mittagstalk aufgegriffen.

Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist online verfügbar (Video).
Die Fachvorträge stehen zusammengefasst in einer (PDF-Datei) zum Download bereit.

Inputs:

Mehr Umwelt-, Gesundheits- und Tierschutz – Wie kann eine gesundheitsorientierte Transformation gelingen?
Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany

Ergebnisse zum Tierwohl aus dem MuD-Projekt „Hühnermast im Mobilstall“
Sandra Kronenberg, Fachhochschule Südwestfalen, FB Agrarwirtschaft, Soest

Gesetzlich verpflichtende Haltungskennzeichnung – das Instrument für Transparenz und für den Wandel hin zu einer wertschätzenden Form der Tierhaltung
Anne Hamester, Fachreferentin für Nutztiere bei PROVIEH

 

Gemeinsamer Bericht von Healthcare without harm (HCWH) Europe und PAN Germany

Dokumentation Mittagstalk „Tierarzneimittel im Spannungsfeld zwischen Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz“




430 civil society and Indigenous Peoples Groups to FAO Council: End partnership with pesticide industry

Reminding the UN Food and Agriculture Organization (FAO) of its obligations to uphold human rights, 430 civil society and Indigenous peoples organizations from 69 countries across the globe today called on the FAO Council to rescind the agency’s partnership with CropLife International, the industry association representing the world’s largest pesticide manufacturers.

Ahead of the FAO Council’s 170th session that begins on June 13, Pesticide Action Network (PAN) submitted to members of the Council a letter co-sponsored by 10 other global networks, and on behalf of the 430 organizations, urging it to take immediate action in the Council session.  This demand builds on the ongoing concerns expressed by civil society and Indigenous People’s organizations, and on recommendations made by the UN Special Rapporteur on the Right to Food during the Human Rights Council’s 49th session, namely: “to review the agreement with CropLife International with an eye to human rights concerns” and “to consider directing the Director-General of FAO to rescind the agreement.“

In the letter, the 430 organizations expressed concerns about how CropLife member companies (BASF, Bayer Crop Science, Corteva Agriscience, FMC and Syngenta) have “interfered in national policy and exert enormous pressure on governments that take measures to protect people and the environment from pesticide harms.”

In October 2020, the FAO signed a Letter of Intent with CropLife to cooperate on a broad range of areas, as part of the agency’s Private Sector Engagement Strategy. “FAO deepening its collaboration with CropLife International directly counters any efforts toward progressively banning Highly Hazardous Pesticides, as recommended for consideration by the FAO Council as early as 2006,” the letter stated.

“This partnership has been in effect for over a year and a half now, and FAO’s efforts to push global action to phase-out and ban HHPs have ground to a halt,” said Keith Tyrell, Chair of PAN International. “As the signers underscore in this letter, Member States and the FAO must promote agroecology, a viable approach for generating ecologically-based food and farming systems without the use of toxic pesticides.”

The letter pointed out that FAO’s own due diligence process indicates that companies involved in human rights abuses can be excluded from potential partners. The organizations assert that the “use of hazardous pesticides is inconsistent with the rights protected by the United Nations to: Health; Clean, healthy and sustainable environment; Safe working conditions; Adequate food; safe and clean water and sanitation; A dignified life; and Rights of Indigenous Peoples, women, children, workers, and peasants and other people working in rural areas.”

In addition, a briefing report entitled “Addressing the Conflict of Interest and Incompatibility of FAO’s Partnership with CropLife International”- detailing the necessity to end what civil society and Indigenous peoples call the “Toxic Alliance” between the FAO and the pesticide industry – was submitted to the FAO Council by PAN and 10 other global organizations spearheading the campaign.

A separate briefing report entitled “Corporate Capture of FAO: Industry’s Deepening Influence on Global Food Governance,” which featured contributions by PAN International, was also submitted to the FAO and Member States in time for the FAO Council session. The report highlighted the partnership with CropLife as among the case studies exemplifying the trend where corporations are being given increasing influence at the expense of states, small scale food producers, Indigenous Peoples and civil society.

Links to letter to the FAO Council:

 Link to the Briefing Report to FAO Member States: https://bit.ly/ToxicAllianceBrief  

 




NGOs sorgen sich über zunehmende (Tier-) Arzneimittelbelastungen und Antibiotikaresistenzen

Trotz aller Erkenntnis versäumt es die Europäische Kommission, gegenwärtige und zukünftige Generationen ausreichend vor den Gefahren von Arzneimittelverschmutzungen zu schützen. Gehandelt werden muss jetzt! Das ist die Kernbotschaft des gemeinsamen Schreibens an die Generaldirektoren der Europäischen Kommission Daniel Calleja Crespo (Umwelt) und Anne Bucher (Gesundheit), an dem sich PAN Germany beteiligt hat.

Die Probleme sind bekannt. Der neue Umwelt-Bericht der Vereinten Nationen kommt zu dem besorgniserregenden Fazit, dass Arzneimittel „von der Wiege bis zur Bahre“ falsch behandelt werden. Rund 200 verschiedene aktive pharmazeutische Substanzen sind bereits weltweit in Fließgewässern nachgewiesen. Mit Blick auf Europa zeigen sich ebenso bedenkliche Entwicklungen.  Aus einer aktuellen Studie geht hervor, das die Mehrheit der untersuchten kleinen Wasserkanäle in zehn EU-Mitgliedstaaten durch Tierarzneimittel (meist antimikrobielle Mittel) verunreinigen ist. Dies ist besonders beunruhigend, da die Freisetzung von antimikrobiellen Verbindungen aus der Human- und Veterinärmedizin in die Umwelt ein Treiber für die Entwicklung resistenter Bakterien ist.

Der strategische Ansatz zu Pharmazeutika in der Umwelt war ein Hoffnungsträger, der wachsenden Gefahr durch Arzneimittelbelastungen in der EU endlich energisch entgegenzutreten. Doch nach Jahren der Verzögerung ist die Veröffentlichung der Strategie durch die EU Kommission lediglich ein Teilerfolg. Die NGO-Gruppen kritisieren in ihrem Brief an die Vertreter*innen der EU Kommission, dass der strategische Ansatz keine Schlüsselmaßnahmen zur Schutz der Gesundheit von Mensch, Natur und Umwelt enthält. Sie fordern mehr EU-Initiative, um die Politikkohärenz bei der Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen im Rahmen des ganzheitlichen, disziplinenübergreifenden „One Health“-Ansatzes, der die systemischen Zusammenhänge von Mensch, Tier und Umwelt und Gesundheit anerkennt, zu gewährleisten. Konkrete Maßnahmen, die auf europäischer Ebene verbindlich gefordert werden müssen, um das Problem der Arzneimittelverschmutzung langfristig zu lösen, sind unter anderem eine Erweiterung des Rechtsrahmens für die Gute Herstellungspraxis (GMP) um verbindliche Umweltkriterien sowie die Bewertung der potenziellen Umweltrisiken aller (Tier-)Arzneimittel einschließlich sogenannter Alt-Arzneimittel.

Presseinformation Health Care Without Harm – 10.04.2019

Presseinformation PAN Germany – 22.03.2019

 

Joint letter in reaction to the Strategic Approach on Pharmaceuticals in the Environment

Joint letter in reaction to the Strategic Approach on Pharmaceuticals in the Environment

Datum: 11. April 2019 1.59 MB

We are writing to express our deep concern following the recent publication of the Strategic Approach...
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Antibiotics from animal husbandry are a threat to human health and the environment

Antibiotics from animal husbandry are a threat to human health and the environment

Datum: 4. März 2019 560.64 KB

Coughs and sniffles, colds and flu? Every winter, there is a sharp rise in the number of people suf-fering...
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Call to Action – NGOs fordern mehr Engagement gegen die weltweite Verschmutzung mit Chemikalien

Die globale Verschmutzung unseres Planeten und Belastung der Gesundheit der Menschheit mit Chemikalien nimmt rasant zu und hat sich neben der Klimakrise und dem weltweiten Artenverlust, längst zu einer dritten planetaren Krise entwickelt. Die seit 2006 laufenden Bemühungen im Rahmen des internationalen Chemikalienmanagements SAICM (Strategic Approach to International Chemicals Management), global die mit der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien verbundenen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu mindern, wurden nicht erreicht. Der Prozess zur Neuausrichtung eines zukünftigen SAICM läuft auch Hochtouren. Was aus Sicht der Zivilgesellschaft geschehen muss, um SAICM erfolgreich zu machen und eine Zukunft ohne gravierende Belastungen durch Chemikalien zu sichern, haben 100 NGOs aus aller Welt in dem Call to Action for a Tomorrow Without Toxics zusammengetragen. Kernforderungen aus dem Aufruf nehmen die im SAICM Prozess beteiligten NGOs mit in die nächste Verhandlungsrunde Ende August in Bukarest, wo weiter an den Weichen für ein zukünftiges Chemikalienmanagement gestellt werden wird.

Die NGOs fordern lösungsorientierte Maßnahmen entlang des gesamten Lebenszyklus von Chemikalien und Abfällen, zu denen auch Agrarchemikalien zählen. Anders als andere Stakeholder im Prozess, nehmen die NGOs auch den enormen Einsatz von Chemikalien insgesamt, verbunden mit der Produktion und Rohstoffgewinnung sowie die gesamte Kette der Entsorgung mit in den Fokus und setzen sich für einen Finanzierungsmechanismus nach dem „polluters pay“-Prinzip ein. Die unterzeichnenden Organisationen appellieren gemeinsam an Regierungen, Industrie und andere Akteure im Prozess, sich für eine giftfreie Zukunft einzusetzen, ihren chemischen Fußabdruck aktiv zu verkleinern und Vermeidung, Verringerung und ein vernünftiges Chemikalien- und Abfallmanagement zu einem vorrangigen Thema zu machen.

Die derzeitige Menge an Chemikalien, die in industriellen Prozessen, in der Landwirtschaft und in Produkten des täglichen Lebens verwendet werden, setzt Menschen und Ökosysteme massiv schädlichen Substanzen aus. Der allgegenwärtige, exzessive und oft unkontrollierte Einsatz von Chemikalien, ihre unsachgemäße Lagerung und Entsorgung, Unfälle und die Menge an Abfall im Allgemeinen sowie an schlecht gemanagten Abfällen insbesondere führen dazu, dass schädliche Stoffe in die Umwelt, die Nahrungskette und den menschlichen Körper gelangen. Sie kontaminieren Luft, Boden und Wasser, schaden der Tierwelt und führen zum Verlust der biologischen Vielfalt. Die Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien führt unter anderem zu reproduktiven und neurologischen Störungen, verursacht generationsübergreifende Effekte und den Verlust von Lebensgrundlagen und Ernährungssystemen. Besonders betroffen sind die schwächsten, verletzlichsten und marginalisierten Gruppen, wie indigenen Gemeinschaften, Menschen im globalen Süden, Arbeiter in Industrie und Landwirtschaft, Frauen und Kinder.

SAICM hat besondere Problembereich des internationalen Chemikalienmanagements identifiziert – darunter Chemikalien in Produkten, hormonschädliche Chemikalien (EDCs) und Hochgefährliche Pestizide (HHPs) – und SAICM eine Plattform geschaffen für den multisektoralen und Multistakeholder-Austausch. Doch das angestrebte Schutz- und Minimierungs-Ziel wurde nicht erreicht. Erreichte Fortschritte beschränken sich hauptsächlich auf die Sammlung von Informationen und eine größere Aufmerksamkeit auf die Probleme, während nur wenige konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Risikominderung ergriffen wurden. Mit ihrem Engagement und dem Call to Action engagieren sich die unterzeichnenden NGOs für eine bessere, giftfreie Zukunft für alle.

Hier finden Sie den Call to Action (in sechs Sprachen) sowie eine Liste aller Unterzeichnenden NGOs.




Die EU muss endlich umweltverschmutzende Pharmazeutika-Hersteller in die Pflicht nehmen

Anlässlich der Verabschiedung einer Resolution über Arzneimittel in der Umwelt am Donnerstag, den 17. September 2020 im Europäischen Parlaments, fordern zahlreiche europäische Organisationen, darunter Health Care Without Harm (HCWH) Europe , European Environment Bureau (EEB) und PAN Germany in einer gemeinsamen Presseerklärung ein entschiedenes Handeln der EU gegen Umweltverschmutzungen durch Arzneimittel und machen insbesondere auf die Verbreitung von Antibiotika-Resistenzen über die Umwelt aufmerksam.

Insbesondere in der Nähe von Arzneimittelherstellungsanlagen ist die Belastung von Oberflächen- und Grundwassersystemen mit Arzneimittelrückständen groß. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit und die Lebensgrundlagen der Menschen haben, darunter Hautkrankheiten, Fischsterben und vergiftetes Vieh.

Trotz der alarmierenden und bekannten Risiken macht die EU bislang keine Umweltauflagen für die Herstellung von Medikamenten, die auf dem europäischen Markt verkauft werden. Dies muss sich aus Sicht der NGOs ändern.

Hier geht es zur gemeinsamen englischsprachigen Presseerklärung.




Verbesserungen in der Umweltprüfung für Tierarzneimittel müssen jetzt umgesetzt werden

Hamburg, 08.09.2022. Pressemitteilung. Die Europäische Verordnung über Tierarzneimittel verpflichtet die EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat bis zum 28. Januar 2022 einen Bericht zur Durchführbarkeitsstudie über ein Monographiesystem und andere mögliche Alternativen für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Tierarzneimitteln vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen, kritisieren PAN Germany, Health Care Without Harm Europe, die Deutsche Umwelthilfe, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Huize Aarde in einem offenen Brief an die EU-Kommission. Die Verbände unterstreichen die Dringlichkeit für die zeitige Einführung eines wirkstoffbasierten Monographiesystems für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Tierarzneimitteln als auch von Humanarzneimitteln und fordern die EU-Kommission auf, den Prozess nicht weiter zu verzögern.

Im Oktober 2021 kam eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie zu dem Schluss, dass ein Monographiesystem für Tierarzneimittel gerechtfertigt, verhältnismäßig und langfristig wahrscheinlich auch finanzierbar wäre. Es würde unter anderem den strategischen Ansatz der EU für Arzneimittel in der Umwelt und den Ansatz des Europäischen Green Deals „ein Wirkstoff – eine Bewertung“ unterstützen.

Das geforderte Monographiesystem würde die im Rahmen der Risikobewertung gesammelten Daten bündeln: Das System würde die Gefahrendaten für die Umweltrisikobewertungen optimieren und die Umweltrisikobewertungen konsolidieren, das Wissen über relevante Umweltrisiken verbessern, Doppelprüfungen vermeiden und dem 3-R-Prinzip (Replacement, Reduction und Refinement) entsprechen. Die Studie hat auch ergeben, dass durch ein solches System der behördliche Verwaltungsaufwand verringert würde.

Dennoch hat die EU-Kommission den Termin am 28. Januar 2022 für eine Berichtsveröffentlichung nicht eingehalten. Sieben Monate später gibt es immer noch keinen klaren Zeitplan. Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, sagt dazu: „Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen eindeutig die Vorteile der Einführung eines wirkstoffbasierten Überprüfungssystems in Form eines Monographiesystems für die Umweltverträglichkeit von Tierarzneimitteln. Die Europäische Kommission muss jetzt ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen und die Unsicherheiten bezüglich des Umweltschutzniveaus im gegenwärtigen System beseitigen. Dies gilt auch für Humanarzneimittel.“

Aktuell wird der EU Rechtsrahmen für Humanarzneimittel überarbeitet. Ein Regulierungsvorschlag wird für Ende 2022 erwartet. Die unterzeichnenden Organisationen weisen in ihrem gemeinsamen Brief ausdrücklich darauf hin, dass der Wert eines wirkstoffbasierten Monographiesystems in einem breiteren politischen Kontext zu betrachten ist und nicht die Chance vertan werden darf, dieses auch für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Humanarzneimitteln einzusetzen. Im Sinne der Harmonisierung der Gesetzgebungen, und weil in der Human- und Tiermedizin zum Teil dieselben Wirkstoffe eingesetzt werden, sollten unterschiedliche Systeme vermieden werden.

 

 

Kontakt:

Tamara Gripp, MSc. Environmental Management
Referentin Landwirtschaft / Umwelt

E-Mail: tamara.gripp@pan-germany.org