Bienen und Artenvielfalt schützen

Europäische Save the Bees Coalition fordert ein umfassendes Verbot von Neonikotinoiden

Presseinformation.

Hamburg, 5. Dezember 2017. Im Dezember 2013 hat die EU-Kommission entschieden, den Einsatz der drei hochgradig bienengiftigen Insektizide aus der Gruppe der Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam vorläufig zu beschränken. Zum 4. Jahrestag dieses Teilverbots belegt eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien, dass das Teilverbot für die Anwendung dieser Insektizide in „für Bienen attraktiven Kulturen“ bei weitem nicht ausreicht, um Bestäuber ausreichend vor Vergiftungen zu schützen. 80 europäische Nichtregierungsorganisationen, die sich zur europäischen Save the Bees Coalition zusammengeschlossen haben, fordern die Mitgliedsstaaten daher auf, die Neonikotinoide endlich zu verbieten – ohne weitere Verzögerung und ohne Einschränkung.

Ein Regulierungsvorschlag der EU-Kommission, das Verbot auf alle Freilandkulturen auszuweiten, wird am 12 und 13. Dezember im zuständigen EU-Fachausschuss diskutiert und voraussichtlich den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt. Während Großbritannien, Irland und Frankreich bereits angekündigt haben ein strikteres Verbot zu unterstützen, haben andere Mitgliedsstaaten wie auch Deutschland ihre Position nicht veröffentlicht.

Der Vorschlag der EU-Kommission beruht auf den Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, dass Bienen durch die Verwendung von Neonikotinoiden bei allen Freilandkulturen bedroht sind, und zwar nicht nur bei der Anwendungen in blühenden Nutzpflanzen, die sie direkt als Nahrungsquelle nutzen. Mehrere neue Studien belegen, dass Neonikotinoide die Umwelt kontaminieren und in Wasser und Wildblumen zu finden sind, wodurch auch Wildtiere gefährdet werden.

Rückbesinnung auf eine ökologisch verträgliche Landwirtschaft

„Die Entscheidung über das Verbot der hochbienengefählichen Neonikotinoid-Wirkstoffe wird zeigen, ob die Vertreter der Mitgliedstaaten endlich Verantwortung übernehmen und mit ihrer Zustimmung zum Neonikotinoid-Verbot zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Sicherung von Ernte-Erträgen beitragen.“ so Susan Haffmans von PAN Germany. „Statt immer wieder auf hochgefährliche Pestizide wie Clothianidin, Imidacloprid oder Glyphosat zu setzen, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten endlich ernsthaft die Weichen für nicht-chemischen Pflanzenschutz stellen und agrarökologische Anbaumethoden fördern.“

Imidacloprid wurde erstmalig 1994 in Frankreich zugelassen, zur Anwendung auf Sonnenblumen. Sofort bemerkten französische Imker, dass diese Chemikalien die Gesundheit ihrer Bienenvölker stark beeinträchtigten. Sonnenblumen-Felder waren eine Hauptquelle französischer Honigproduktion, doch jetzt wurden sie zu einem Motor für den Niedergang des französischen Imkerwesens. Die französischen Erfahrungen wiederholten sich in der EU und der ganzen Welt, als der Einsatz von Neonikotinoiden ausgeweitet wurde.

Nach 19 Jahren Mobilisierung durch Imker und Umweltschützer entschied die EU-Kommission 2013, den Einsatz hochbienengefährlicher Neonikotinoide in für Bienen attraktiven Nutzpflanzen zu verbieten. Außerdem verlangten die EU-Beamten von den Herstellern, Bayer und Syngenta, sogenannte „confirmatory data“ bereitzustellen, um die Toxizität der Stoffe besser einschätzen zu können. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wertete diese Daten aus und bestätigte im November 2016 (1), dass diese Substanzen hoch toxisch auf Bienen, Hummeln und Solitärbienen wirken. Die Behörde bestätigte auch, dass noch bestehende Datenlücken eine angemessene Risikoeinschätzung verhinderten, besonders für Wildbienen.

75 Prozent weniger Insekten in 30 Jahren

Die EFSA warnte auch davor, dass Bienen Neonikotinoiden auch außerhalb von Nutzpflanzen ausgesetzt sein könnten, da sich diese Insektizide schnell in der Umwelt verbreiten und Wildblumen kontaminieren. Unabhängige Studien haben darüber hinaus gezeigt, dass die Toxizität von Neonikotinoiden weit über Bienen hinausgeht: Hummeln, Wildbienen und Käfer sind im Verschwinden begriffen, wie gerade bestätigt wurde (75% weniger Insekten-Biomasse in Deutschlands Naturgebieten innerhalb von 27 Jahren (2)). Das „Worldwide Integrated Assessement on the Impact of Systemic Pesticides on Biodiversity and Ecosystems“ hat aktuell 500 wissenschaftliche Belege ausgewertet, die seit 2014 veröffentlicht wurden. Sie bestätigen: Neonikotinoide sind ein hohes Risiko nicht nur für Insekten, sondern auch für Wirbeltiere und Tier- und Pflanzenwelt überhaupt(3).

Save the Bees Coalition – www.beecoalition.eu

Mehr als 80 Nichtregierungsorganisationen, die den größten Teil der EU Mitgliedstaaten abdecken und Imker, Umweltschützer und Wissenschaftler umfassen, starten heute offiziell die Save The Bees Coalition (4), um zum Schutz unserer Umwelt das Neonikotinoid-Verbot zu erzielen. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass alle EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen, die Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam zum Schutz unserer Bienen zu verbieten und das Verbot auf die Anwendung in Gewächshäusern auszuweiten, da Gewächshäuser keine geschlossenen Systeme sind und Leckagen und Umweltverschmutzung nicht zu verhindern sind. Die Koalition wird auch fordern, dass alle anderen chemischen Pestizide ordnungsgemäß auf ihre Auswirkungen auf Bienen getestet werden, damit alle bienenschädigenden Pestizide in der EU zukünftig verboten werden. Daher müssen die Mitgliedstaaten das Bee Guidance Document der EFSA 2013 ohne Verzögerung annehmen (5).

Die Webseite der Save the Bees Coalition finden Sie hier: https://www.beecoalition.eu/

Mitglieder der Save the Bees Coalition Abella Lupa, APIADS, Apicultura de huesca, Apiscam, Apiservices, Arieco, Asociación Bee Garden, Asociación de apicultores de la Región de Murcia, Asociación Española de Apicultores, Asociación Galega de apicultura, Asociación Medioambiental Jara, Asociación RedMontañas, Asociación Reforesta, Avaaz, Baltic Environmental Forum Latvia, Bamepe, Bee Life European Beekeeping Coordination, Bijenstichting, Buglife, BUND, Campact, Confederación en Defensa de la Abeja en la Cornisa Cantábrica, Cooperativa El Brot, Division of Apiculture- Hellenic Agriculture Organisation DEMETER, Earth Thrive, Eco Hvar, ECOCITY, ecocolmena, Ecologistas en Acción, Estonian Green Party, European Professional Beekeepers Association, Federação Nacional dos Apicultores de Portugal, Federation of Greek Beekeepers‘ Associations, Foundation for the Environment and Agriculture, Friends of the Bees Foundation, Friends of the Earth Europe, Générations Futures, German Professional Beekeepers Association, Gipuzkaoko Erlezain Elkartea, Glore Mill Sustainability Centre for Biodiversity and Energy, Greenpeace, Inter-Environnement Wallonie, INLUISAL SL, Lithuanian Fund for Nature, Melazahar, NABU, Natur&ëmwelt, Nature & Progrès Belgique, Pesticide Action Network Europe, Pesticide Action Network UK, Pestizid Aktions-Netzwerk, proBiene, Quercus, Romapis, Salvem la Platja Llarga, Slovenian Beekeepers` Association, Slow Food, SOS polinizadores, Spanish Society of Organic Farming, Statera NGO, SumOfUs, Territorios Vivos, Umweltinstitut München, Unió de Llauradors I Ramaders, Union Nationale de l’Apiculture Française, Via Pontica Foundation, Vilde bier i Danmark, WECF France, WECF Germany, WWF España.

Medienkontakt

Susan Haffmans (PAN Germany): susan.haffmans[at]pan-germany.org, Tel: 040-3991910-25

(1) https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4606
https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4607
(2) Hallman et al. 2017
(3) https://www.iucn.org/news/secretariat/201709/severe-threats-biodiversity-neonicotinoid-pesticides-revealed-latest-scientific-review
(4) www.beecoalition.eu
(5) https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/3295

 




New overview of data on chlorpyrifos residues in fruits strengthens health-case for EU-wide ban

Brussels, 19.06.2019. Common press release.

Chlorpyrifos, a pesticide known for its damaging effects on children’s brain development, is among the top 15 active substances most frequently found in European unprocessed food and prominently present in fruit. This is the conclusion of a new briefing published today, bringing together all official EU data on the analysis of 791 different pesticide residues [1].

Chlorpyrifos is most often detected in citrus fruits: more than 1 out of 3 sampled grapefruits (39%) and lemons (36%), and 1 out of 4 sampled oranges (29%) and mandarins (25%) contained chlorpyrifos residues.

The current authorisation of chlorpyrifos in the European Union is set to expire on 31 January 2020. Member States in charge of the safety assessment of this pesticide are among those countries where residues of the pesticide were most frequently detected in fruits. Spain, where roughly 1 in 5 sampled fruit, including 40% of oranges and 35% of mandarins, are contaminated with chlorpyrifos, is the rapporteur Member State assigned to oversee the re-authorisation dossier. Poland, acting as co-rapporteur, tops the charts as the country with the highest contamination of chlorpyrifos in apples.

Earlier this week, a series of investigative articles published by media outlets across Europe highlighted that the previous European market approval process of chlorpyrifos ignored hundreds of independent studies showing evidence of brain-harming effects [2]. The investigation also found that the EU approval was based on just one single study, that was commissioned by industry [3].

Exposure to chlorpyrifos, even in small doses, can harm children’s brain development and hormonal systems. Scientists have linked it to decreases of IQ in children, working memory loss, endocrine disruption, autism and Parkinson’s Disease [4].

Close to 200,000 have already raised their voices to demand a toxic-free future for farming and food [5]. This #BanChlorpyrifos petition – launched by international consumer watchdog SumOfUs, the Health and Environment Alliance (HEAL), Générations Futures, Ecologistas en Acción, and the European and German branches of the Pesticide Action Network – is pressuring European governments and the Commission to ban chlorpyrifos for good.

QUOTES:

Génon K. Jensen, Executive Director at the Health and Environment Alliance (HEAL) says: “Parents should not have to worry about harming their children’s health when feeding them fruits like oranges or mandarins, which show the highest levels of chlorpyrifos residues. The body of evidence on neurotoxicity of chlorpyrifos and chlorpyrifos-methyl is compelling. Chronic exposure to low doses such as residues in fruit is linked to a decrease in IQ and working memory loss in children, there should be zero tolerance. We call on national governments and the EU institutions to make the withdrawal of both substances a public health priority.”

Angeliki Lyssimachou, Science Policy Officer at Pesticide Action Network Europe says: “It’s outrageous that our regulatory system allows for neurotoxic chlorpyrifos, known to harm children’s brains, to be used on open fields and its residues to be present in our food. We call upon Regulators to ban chlorpyrifos at once and improve our pesticide authorisation system, which currently promotes dependency on toxic pesticides in agriculture threatening -rather than protecting- human health and the environment.”

Nabil Berbour, Campaign Manager at SumOfUs says: “This toxic pesticide is harmful to children’s brain development and should have been banned a long time ago in Europe as revealed by a series of investigative pieces in the European press this week. It’s time for EU governments to put people’s health before the pesticide industry’s profits. In a petition launched by the #StopChlorpyrifos group, more than 191,000 EU citizens urge them to do so.”

Peter Clausing, Board member of Pesticide Action Network Germany says: “Chlorpyrifos represents a bold example that the EU’s risk assessment for neurotoxic effects is outdated and insufficient.”

 

Contact:

Yannick Vicaire, Chemicals and Health Policy Campaigner at the Health and Environment Alliance (HEAL), yannick@env-health.org, tel.: 0033 (0) 608 755 015

Angeliki Lyssimachou, Science Policy Officer at Pesticide Action Network Europe, angeliki@pan-europe.org, tel.: +32 496 39 29 30

Nabil Berbour, Campaign Manager at SumOfUs, nabil@sumofus.org, tel.: +33 7 56 82 06 55

 

Notes:

[1] “Chlorpyrifos residues in fruits, the case for a EU-wide ban to protect consumers”, published June 2019 by the Health and Environment Alliance (HEAL) and Pesticide Action Network Europe. https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2019/06/June-2019-PAN-HEAL-Briefing-chlorpyrifos_web.pdf

[2] This series of articles includes:

–      Main portal (English): Investigative Reporting Denmark (https://www.ir-d.dk/chlorpyrifos/)

–      In English: the EU Observer (https://euobserver.com/health/145146)

–      In French:  Le Monde (https://www.lemonde.fr/planete/article/2019/06/17/chlorpyrifos-les-dangers-ignores-d-un-pesticide-toxique_5477084_3244.html)

–      In Dutch: Knack (https://www.knack.be/nieuws/belgie/europa-onderzoekt-verbod-op-insectenvergif-dat-in-onze-voeding-opduikt/article-longread-1477255.html)

–       In Spanish: El Confidencial (https://www.elconfidencial.com/tecnologia/ciencia/2019-06-17/pesticia-agricultura-espana-peligro-ue-prohibicion_2073403/)

[3] Safety of Safety Evaluation of Pesticides: developmental neurotoxicity of chlorpyrifos and chlorpyrifos-methyl. Mie, Rudén, Grandjean. Environ Health. 2018 Nov 16;17(1):77. doi: 10.1186/s12940-018-0421-y https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/30442131

[4] Factsheet ‘EU should ban brain-harming chlorpyrifos to protect health’ (published August 2018 by the HEAL, PAN Europe, Générations Futures and PAN Germany).

[5] SumOfUs petition: No more toxic chlorpyrifos in our food: https://actions.sumofus.org/a/chlorpyrifos (also available in German, Spanish and French). Campaign video: https://twitter.com/SumOfUs/status/1140606268157157376

Infographic ‘Ban the toxic pesticide chlorpyrifos from our plates’ (published June 2019 by HEAL) https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2019/06/Ban-Chlorpyrifos-Infographic-v2.png

 




Neue Erkenntnisse zur Kanzerogenität von Glyphosat

Die Kontroverse über die Kanzerogenität von Glyphosat und Herbiziden auf Basis von Glyphosat (Glyphosate-Based Herbicides – GBHs) hält an. Während die Krebsagentur der Weltgesundheitsagentur (IARC) 2015 Glyphosat/GBH als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen einstufte[1], vertreten die meisten Regulierungsbehörden die Auffassung, dass dem Wirkstoff nur ein geringes oder gar kein Krebsrisiko innewohnt. Eine der Schlüsselfragen in diesem Zusammenhang ist, ob es einen Wirkungsmechanismus gibt, der die Verursachung von Krebs durch Glyphosat erklären kann. Der wichtigste generelle Mechanismus bei der Verursachung von Krebs durch Chemikalien ist eine Schädigung des Erbguts, wodurch es zu unkontrollierter Zellvermehrung und damit zur Entstehung von Tumoren kommen kann.

Eine in diesem Monat im Fachmagazin Agrochemicals veröffentlichte Studie überprüfte die seit 2016 erschienenen Publikationen zur Erbgutschädigung durch Glyphosat und GBHs. Die von Charles Benbrook, Robin Mesnage und William Sawyer durchgeführte Analyse zeigt, dass in 24 der 33 Studien mit Glyphosat und 56 der 61 Studien mit GBH eine Erbgutschädigung nachgewiesen wurde. Außerdem wurden in sieben epidemiologischen Studien (Untersuchung von Glyphosat-exponierten Menschen im Vergleich zu einer Kontrollpopulation) erbgutschädigende Effekte festgestellt. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass die Schlussfolgerung der Behörden, Glyphosat und GBHs seien nicht erbgutschädigend, unhaltbar ist[2].

Hintergrund der Befassung ist die Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts in den USA, das 2022 die Glyphosat-Bewertung der U.S.-Umweltbehörde (EPA) annullierte und die EPA aufforderte, die alten Daten zu überprüfen und neue Daten in ihre bevorstehende, möglicherweise endgültige Entscheidung über die erneute Zulassung von Glyphosat/GBH einzubeziehen.

Die US-Umweltbehörde EPA stufte Glyphosat 1991 als „nicht wahrscheinlich“ krebserregend ein[3]. Eine Entscheidung, die in Behördenberichten aus den Jahren 2017 und 2020 bekräftigt wurde. Die behördliche Anerkennung des Potenzials zur Erbgutschädigung durch Glyphosat hätte erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung von Glyphosat als „nicht (bzw. nicht wahrscheinlich) krebserregend“.

Auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schlussfolgerte im Rahmen des laufenden Wiedergenehmigungsverfahren von Glyphosat im Juni 2022, dass weder Beweise für eine Erbgutschädigung noch für die Erzeugung von Krebs durch Glyphosat vorlägen. Eine von unabhängigen Wissenschaftler*innen durchgeführte Analyse der behördlichen Bewertung zeigte, dass erneut das gehäufte Auftreten von Krebs in sämtlichen Mäuse- und mehreren Rattenstudien, mit ähnlich verzerrten Argumenten begründet wurde, wie in der vorangegangenen Bewertung im Jahr 2017. Nachzulesen ist dies in dem gemeinsamen Bericht von HEAL und PAN Germany[4]. Die Behauptung, Glyphosat sei nicht erbgutschädigend, ist ein Grundpfeiler der behördlichen Argumentation. Insofern ist die Publikation von Charles Benbrook und seinen Kollegen ein wichtiger Beitrag zur korrekten Beurteilung der Situation. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass nach EU-Recht eine Einstufung als „wahrscheinlich erbgutschädigend beim Menschen“ ein Glyphosatverbot zur Folge haben müsste.

Quelle: Benbrook, C.; Mesnage, R.; Sawyer, W. Genotoxicity Assays Published since 2016 Shed New Light on the Oncogenic Potential of Glyphosate-Based Herbicides. Agrochemicals 2023, 2, 47–68. https://doi.org/10.3390/agrochemicals2010005

[1] https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/

[2] https://www.mdpi.com/2813-3145/2/1/5

[3] https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/

[4] https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/




Exportverbot für Hochgefährliche Pestizide (HHPs): UN-Sonderberichterstatter drängt die deutsche Regierung

In einem fünfseitigen Brief[1] an die deutsche Regierung erläuterte Dr. Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten eines Exportverbots für HHPs.[2]

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2021

Die Forderung nach einem Exportverbot für HHPs, die in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen keine Genehmigung haben bzw. bereits verboten sind, fällt nicht vom Himmel. Wie bereits berichtet[3], ging Frankreich mit gutem Beispiel voran: Dort verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 ab dem 01.01.2022 Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden mit Wirkstoffen, die zum Schutz der Gesundheit bzw. der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind.[4]

Auf internationaler Ebene gibt es den International Code of Conduct on Pesticide Management als globale Leitlinie für den Umgang mit Pestiziden. In dessen 2016 veröffentlichten Richtlinien zu den HHPs wird darauf hingewiesen, dass die „effektivste Möglichkeit“ zur Einschränkung der von HHPs ausgehenden Risiken „oftmals die Beendigung ihrer Nutzung durch gesetzliche Regelungen“ darstellt.[5] Das Problem ist, dass dieser Code of Conduct keine „Regulierung“ darstellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website suggeriert,[6] sondern nur Empfehlungen. Das ist der Grund, warum Dr. Marcos Orellana in seinem Brief die aktuellen Bemühungen in Deutschland begrüßt, die Empfehlungen des International Code of Conduct verbindlich zu machen und ein Exportverbot für verbotene Pestizide gesetzlich umzusetzen. Konkret handelt es sich bei diesen Bemühungen um den gemeinsam von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im November 2020 eingebrachten Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken”.[7] Orellana unterstützt in seinem Brief die dort formulierten Vorschläge für die Bundesregierung, nämlich

  • „eine verbindliche Regelung zu erlassen, die den Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen verbietet, die in der EU und/oder in Deutschland aus Umwelt- bzw. Gesundheitsgründen keine Zulassung oder Genehmigung haben;
  • ähnliche Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen;
  • eine strengere Regulierung auf globaler Ebene anzustreben, z. B. ein internationales Abkommen über das Lebenszyklusmanagement von Pestiziden;
  • die freiwilligen Verpflichtungen des International Code of Conduct on Pesticide Management in verbindliche Regulierungen umzuwandeln;
  • sich auf internationaler Ebene und im Rahmen einschlägiger internationaler Gremien für eine wirksame verbindliche Regulierung des Pestizidhandels einzusetzen, u.a. mit dem Ziel, ein unabhängiges Überwachungssystem über den Einsatz von Pestiziden und die daraus resultierenden negativen Gesundheits- und Umweltfolgen in Ländern des Globalen Südens zu etablieren.“

Orellana verweist auf die Berichte anderer Expert*innen bzw. Gremien der Vereinten Nationen, die ebenfalls auf die von Pestiziden ausgehenden Gefahren hinwiesen, so wie die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung im Januar 2017,[8] und das Komitee für das Recht des Kindes.[9]

Während der Brief verschiedene internationale Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich des Umweltschutzes lobt, wird sie zugleich aufgefordert, im eigenen Land aktiv zu werden, um „die verabscheuungswürdige Doppelmoral zu beenden, die aus dem Export von verbotenen hochgefährlichen Pestiziden resultiert“. Die Doppelstandards werden derzeit auf globaler Ebene durch den Export von Pestiziden oder anderen toxischen Substanzen praktiziert, wenn diese auf nationaler Ebene verboten sind. Sie verschärfen die Umweltungerechtigkeit und stellen diskriminierende Praktiken dar, die laut Orellana „gegen internationale Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen. Solche Praktiken verhindern den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte eines jeden Menschen.“

In diesem Zusammenhang verweist der UN-Sonderberichterstatter darauf, dass einige europäische Länder diesem „alarmierenden Tatbestand“ bereits Rechnung getragen haben, und zwar mit der Begründung, dass eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit gerechtfertigt ist, wenn es Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt betrifft.

Solche Maßnahmen sind mit der Gesetzeslage in der EU kompatibel, was durch den Entwurf der EU-Kommission einer „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit”[10] noch einmal unterstrichen wird. Dort steht unter den in Punkt 2.5.2. aufgelisteten, geplanten Maßnahmen der EU: „Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.“

Am Ende seines Schreibens drängt Marcos Orellana die Bundesregierung, die in dem Antrag der Grünen und Linken gemachten Vorschläge zu implementieren und ihn über Fortschritte in dieser Angelegenheit zu informieren.

Da sich in der Plenardebatte des Bundestags am 11.02.2021 auch Abgeordnete der Regierungsparteien für ein solches Exportverbot ausgesprochen haben,[11] sollte man hoffen, dass ein solches Gesetz in greifbarer Nähe ist.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ToxicWaste/Communications/OL-DEU-09-02-21.pdf

[2] Anm.: Wörtliche Zitate aus englischen Quellen sind eigene Übersetzungen

[3] https://pan-germany.org/download/kurzinformation-zu-hhps-und-doppelstandards-im-pestizidhandel/?ind=1613046461302&filename=FS_pestizidhandel_DE_210201_web.pdf&wpdmdl=2636&refresh=602df867caaf01613625447

[4] https://www.legif­rance.gouv.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000036562265/

[5] http://www.fao.org/3/i5566e/i5566e.pdf, Seite 14

[6]https://www.bvl.bund.de/EN/Tasks/04_Plant_protection_products/03_Applicants/13_LegalRegulations/03_InternationalAgreements/01_CodeOfConduct/ppp_intern_agreements_CoC_En_node.html

[7] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923988.pdf

[8] https://undocs.org/en/A/HRC/34/48

[9] http://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?Open&DS=CRC/C/MEX/CO/4-5&Lang=E

[10] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f815479a-0f01-11eb-bc07-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF

[11] Konkret waren es Peter Stein/CDU (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502170#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)
und Sascha Raabe/SPD (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502172#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)

Hintergrundinformationen:




Pestizidatlas 2022 zeigt: Neue Bundesregierung muss Pestizidwende einleiten

Pestizidatlas 2022 – Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft
Gemeinsame Pressemitteilung vom 12. Januar 2022

Berlin. Die Heinrich-Böll-Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) fordern von der Bundesregierung, den Einsatz von Pestiziden konsequent zu reduzieren. Vor allem besonders toxische Pestizide müssen verboten werden und bereits in der EU verbotene Pestizide dürfen nicht länger exportiert werden, wie die Organisationen bei der heutigen Vorstellung des „Pestizidatlas 2022“ betonten.

Der „Pestizidatlas 2022“ zeigt, dass die Menge weltweit eingesetzter Pestizide seit 1990 um
80 Prozent gestiegen ist. In einigen Regionen wie Südamerika sogar um fast 150 Prozent. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, wie zum Beispiel Soja als wichtiges Futtermittel für die Tierhaltung, hat in Ländern mit großer Artenvielfalt zu einer gravierenden Ausweitung des Einsatzes an Herbiziden geführt. Auch in der EU liegt der Einsatz mit rund 350.000 Tonnen auf hohem Niveau. In Deutschland werden zwischen 27.000 und 35.000 Tonnen Pestizidwirkstoffe pro Jahr verkauft. Die Menge schwankt vor allem aufgrund von Witterungsbedingungen und aufgrund von unterschiedlichen Preisen für Agrar- und Pestizidprodukte.

Der Einsatz von Pestiziden führt zu anhaltenden Belastungen von Mensch, Natur und Umwelt. So lassen sich an Luftmessstellen Pestizide nachweisen, die bis zu 1000 Kilometer weit entfernt ausgebracht wurden. Auch in Naturschutzgebieten finden sich Pestizidrückstände. Insbesondere Gewässer in der Nähe landwirtschaftlich genutzter Gebiete weisen hohe Pestizidbelastungen auf. Meeressäuger an deutschen Küsten sind bis heute mit Pestiziden belastet, die seit 40 Jahren verboten sind. Eine fatale Wirkung hat der Einsatz von Pestiziden auf die biologische Vielfalt: konventionell bewirtschaftete Äcker weisen nur drei Prozent der floristischen Artenvielfalt auf, die auf Äckern zu finden ist, die noch nie mit Pestiziden behandelt wurden. Auf biologisch bewirtschafteten Äckern liegt die Vielfalt mit 53 Prozent erheblich höher.

Die global wachsende Menge an eingesetzten Pestiziden führt weltweit zu einem Anstieg an Pestizidvergiftungen – insbesondere im Globalen Süden, wo Arbeiter*innen oftmals nicht ausreichend geschützt sind. So sei konservativen Berechnungen zufolge in Asien von jährlich rund 255 Millionen Vergiftungsunfällen auszugehen, in Afrika von knapp über 100 Millionen und in Europa von rund 1,6 Millionen.

Barbara Unmüßig, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, sagt: „Auch in Europa sprühen wir viel zu viel: Alleine Äpfel, das Lieblingsobst der Deutschen, werden etwa 30-mal pro Saison gespritzt, Weinreben bis zu 17 mal und Kartoffeln bis zu 11 mal.  Vor allem in Ländern mit großer Artenvielfalt wie Brasilien, Argentinien und Paraguay ist der Herbizideinsatz insbesondere seit der großflächigen Einführung von gentechnisch verändertem, pestizidresistenten Soja, das als billiges Futtermittel für die Tiermast eingesetzt wird, dramatisch gestiegen. Damit wurde auch das zentrale Versprechen der Agro-Gentechnik, Ackergifte mit Hilfe von Gentechnik deutlich zu reduzieren, auf groteske Weise konterkariert.

Wir brauchen dringend eine Trendumkehr – dafür ist jetzt die europäische und deutsche Politik in der Verantwortung. Die Bundesregierung hat von der jungen Bevölkerung dafür einen klaren Handlungsauftrag, wie eine repräsentative Umfrage in unserem Pestizidatlas 2022 zeigt: Mehr als 70 Prozent der Befragten fordern eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes in Deutschland. Und fast genauso viele wollen den Export von in Europa nicht zugelassenen Pestiziden in andere Weltregionen verbieten.“

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender, erklärt: „Der Verlust der Artenvielfalt weltweit, aber auch in Deutschland ist dramatisch und kann nur gestoppt werden, wenn der Einsatz von Ackergiften deutlich reduziert wird. Hierzu erwarten wir gesetzgeberisches Handeln von der neuen Bundesregierung. Dabei muss die Gesamtmenge der Pestizide um 50 Prozent gesenkt und besonders gefährliche Pestizide verboten werden. Es müssen innerhalb der jetzigen Legislaturperiode konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, um die Erfolge der Pestizidreduktion zu kontrollieren. Entscheidend dabei ist, dass die landwirtschaftlichen Betriebe dabei unterstützt werden mit weniger Pestiziden wirtschaftlich tragfähig zu arbeiten. Weniger Pestizide und mehr biologische Vielfalt auf dem Acker soll sich für alle Betriebe lohnen.

Ein Umdenken ist dringend notwendig, denn der hohe Pestizideinsatz schadet der Biodiversität. Er trägt zum Verlust zahlreicher Nützlinge bei, ohne die wiederum noch mehr Pestizide notwendig sind. Der damit verbundene Rückgang bestimmter Wildpflanzenarten führt zum Verlust von Lebensraum und Nahrung für spezialisierte Insekten. Zudem führt der Einsatz von in geringen Mengen hochwirksamen Neonikotinoiden zum Sterben von Wildbienen.“

Doris Günther, Vorstand von PAN Germany, sagt: „Mit dem massiven Pestizideinsatz weltweit vergiften wir Menschen und Natur. 385 Millionen jährliche Pestizidvergiftungen weltweit sind ein Skandal. Pestizidkonzerne haben längst den Globalen Süden als neuen Wachstumsmarkt für ihre Produkte ausgemacht. Auch deutsche Firmen exportieren hochgefährliche Pestizide nach Afrika, Asien und Lateinamerika, die bei uns zum Schutze der Bevölkerung und der Umwelt verboten wurden. Diesen unhaltbaren Zustand müssen die deutsche und europäische Politik beenden und konsequent den Export verbotener Pestizide gesetzlich untersagen. Dass die neue Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet hat entsprechend zu handeln, lässt hoffen.“

Die Zustimmung zu konsequentem Handeln hat die deutsche Politik jedenfalls von den jüngeren Generationen: Die repräsentative Umfrage unter Leitung der Universität Göttingen und Zühlsdorf & Partner für den Pestizidatlas 2022 bei der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen zeigt, dass die Bundesregierung von der jungen Bevölkerung einen klaren Handlungsauftrag hat. Mehr als 70 Prozent der Befragten fordern eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes in Deutschland. Sie unterstützen die Entscheidung der EU, die die Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2030 eingeleitet hat. Mehr als 60 Prozent der Befragten sind sogar dafür die Nutzung von Pestiziden insgesamt bis 2035 zu verbieten, wenn Bäuerinnen und Bauern beim Umstieg auf eine umweltfreundliche Landwirtschaft unterstützt werden. Fast 80 Prozent der Befragten befürwortet eine stärkere finanzielle Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte, wenn weniger Pestizide eingesetzt werden.

Weitere Informationen: Der Pestizidatlas 2022 steht unter www.boell.de/pestizidatlas bzw. www.bund.net/pestizidatlas und www.pan-germany.org/pestizidatlas zum Download bereit.

Der Atlas bietet auf über 50 Seiten und in über 80 Grafiken zahlreiche Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft in Deutschland und weltweit. Der Atlas kann für Unterrichtszwecke auch klassensatzweise bei der Heinrich-Böll-Stiftung bestellt werden.

Pressekontakte

Heinrich-Böll-Stiftung: Michael Alvarez, Pressesprecher Heinrich-Böll-Stiftung, Tel.: 030-28534-202, Mobil 0160-365 77 22, E-Mail: alvarez@boell.de, www.boell.de

BUND: Sigrid Wolff | Daniel Jahn, BUND Pressestelle
Tel. 030-27586-425 |-497| -531 E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net
Katrin Wenz, BUND-Expertin für Agrarpolitik, Mobil 0176 47684162,  E-Mail: Katrin.Wenz@bund.net

PAN Germany: Birgit Wulff, PAN Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 040-3991910-0, presse@pan-germany.org, www.pan-germany.org;
Susan Haffmans, Referentin für Pestizide, Tel: 049157 315 640 17, susan.haffmans@pan-germany.org




Pressekonferenz: Pestizidatlas – Daten und Fakten über Gifte in der Landwirtschaft

Heinrich-Böll-Stiftung, BUND und PAN Germany laden ein:

Termin:
Pressekonferenz zur Vorstellung „Pestizidatlas – Daten und Fakten über Gifte in der Landwirtschaft“

Datum/Zeit:
Mittwoch, 12. Januar 2022
10:30 Uhr

Ort:
Hybrid: Präsenz-PK (2G plus FFP2) und Zoom
Heinrich-Böll-Stiftung, Großer Saal 1-2, Schumannstr. 8, 10117 Berlin

Achtung: Akkreditierung für Präsenz und Zoom-Teilnahme erforderlich.

Mehrere Plätze für TV/Radio/Foto stehen gesondert zur Verfügung.
Vor Ort begrenzte Plätze aufgrund von Abstandsregelung, FFP2 Mund-Nasenschutz erforderlich! Akkreditierten Zoom-Teilnehmer:innen senden wir den Zugangslink rechtzeitig vor Beginn der PK zu und vermitteln auch gerne Interviews mit Podium und unseren Expert*innen.

mit:
Barbara Unmüßig, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung
Olaf Bandt
, BUND-Vorsitzender
Doris Günther,
Vorstand von PAN Germany

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg*innen,

wir laden Sie herzlich zur Vorstellung des „Pestizidatlas 2022 – Daten und Fakten über Gifte in der Landwirtschaft“, herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) ein.

Im Bier und im Honig, auf Obst und Gemüse, im Gras auf Spielplätzen und sogar im Urin oder in der Luft – überall lassen sich mittlerweile Spuren von Pestiziden aus der Landwirtschaft nachweisen, in Deutschland, Argentinien oder Kenia. Weltweit steigt der Pestizideinsatz Jahr für Jahr. Dabei verfestigt sich die wissenschaftliche Erkenntnis, dass sich Pestizide negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken, massiv Insekten und Pflanzen schädigen und Gewässer kontaminieren.

Ambitionslos hat die Politik das Thema viel zu lange weitestgehend ignoriert. Nun fordert die EU eine Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2030. Eine europäische Bürgerinitiative geht weiter und fordert den vollständigen Ausstieg der europäischen Landwirtschaft aus der Nutzung chemischer Pestizide.

Mit unserem Pestizidatlas 2022 liefern wir Daten und Fakten rund um die bisherigen und aktuellsten Entwicklungen, Zusammenhänge und Folgen des weltweiten Pestizidhandels und -einsatzes in der Landwirtschaft und möchten damit zu einer lebendigen und informierten öffentlichen Debatte zur zukünftigen Gestaltung der Landwirtschaft beitragen.

Zur Vorstellung des Pestizidatlas laden wir Sie herzlich ein. Über eine Anmeldung unter presse@bund.net, presse@boell.de oder presse@pan-germany.org freuen wir uns.

Eine zeitgerechte Print- oder Online-Produktion unterstützen wir gern. Bitte sprechen Sie uns an. Der Atlas, Bilder und Grafiken stehen regulär ab Mittwoch, 12.01.2022, 10.30 Uhr, unter www.boell.de/pestizidatlas/, www.bund.net/pestizidatlas und www.pan-germany.org/pestizidatlas zum Download bereit.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Wulff, Michael Alvarez und Daniel Jahn

Kontakt:




Glyphosat in der EU: Noch ein Jahr bis zum Ende der laufenden Genehmigung

PAN Germany Pestizid-Brief 4 – 2021

In einem Jahr, am 15.12.2022, läuft die EU-Genehmigung für das Totalherbizid Glyphosat aus. Wir nehmen dies zum Anlass, einen kritischen Blick auf das laufende Wiedergenehmigungsverfahren im Hinblick auf die Prüfung der Karzinogenität des umstrittenen Herbizid-Wirkstoffs zu werfen.

Behörden der Niederlande, Frankreichs, Ungarns und Schwedens haben als „Assessment Group on Glyphosate“ (AGG) im laufenden Verfahren die von der Industrie eingereichten Unterlagen geprüft und im Juni 2021 ihren vorläufigen Bewertungsbericht an die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weitergeleitet. Die Behörden gaben in dem Bericht bekannt, dass eine Einstufung von Glyphosat im Hinblick auf Karzinogenität nicht gerechtfertigt sei. [1] Für PAN Germany ist diese Einschätzung nicht nachvollziehbar.

Am 22. November 2021 endete die achtwöchige öffentliche Konsultation zum gemeinsamen Berichtsentwurf [2] von ECHA (für die Gefahreneinstufung zuständig) und EFSA (für die Risikobewertung verantwortlich), an der sich auch PAN Germany und Partnerorganisationen aus ganz Europa beteiligt hatten. Bei der Durchsicht der Krebsbewertung wurde deutlich, dass sich fast alle Punkte wiederfanden, die bereits am letzten Bewertungsbericht kritisiert wurden. [3] Für PAN Germany steht fest: Durch die Wiederholung fehlerhafter Argumente und die verzerrte Anwendung geltender Leitlinien wird weder eine korrekte Bewertung erzielt, noch trägt diese Herangehensweise dazu bei, Vertrauen in die Behörden aufzubauen.

Zu den wichtigsten Mängeln der behördlichen Bewertung gehören:

  • Die Bezugnahme auf eine angebliche „Grenzdosis“ von 1.000 mg/kg Körpergewicht, um den beobachteten Anstieg der Tumorinzidenz bei höheren Dosen zu entkräften. Wie in den geltenden Richtlinien eindeutig festgelegt, existiert für Krebsstudien eine solche Grenzdosis überhaupt nicht;
  • Zwar wird von den Behörden eingestanden, dass bei der letzten Bewertung fehlerhafte „historische Kontrolldaten“ verwendet wurden (um Tumorbefunde zu verwerfen). Gleichzeitig wird jedoch in der aktuellen Bewertung verschwiegen, dass die verfügbaren korrekten historischen Kontrolldaten für die Echtheit der Tumorbefunde sprechen;
  • Die verfügbaren Daten belegen für mehrere Studien und Tumortypen das Bestehen einer Dosis-Wirkungs-Beziehung für einen Anstieg der Tumorinzidenzen. Doch statt dies anzuerkennen, vermischen die Behörden die Daten von nicht vergleichbaren Versuchen, um dann zu behaupten, dass solche Dosis-Wirkungs-Beziehungen (d.h. steigende Tumorinzidenzen mit steigenden Dosen) nicht existieren würden;
  • Die Behörden bestehen auf der Verwendung so genannter zweiseitiger statistischer Tests, wodurch die Stärke der statistischen Signifikanz halbiert wird. Zweiseitige Tests wären angemessen, wollte man herausfinden, ob ein Arzneimittel Krebs verursacht oder verhindert. Bei der Bewertung der Krebsgefahr von Pestiziden ist die Frage jedoch nur, ob der Wirkstoff das Potenzial besitzt, Krebs zu verursachen, weshalb ein einseitiger statistischer Test gefragt ist. Die Anwendung zweiseitiger Tests ist hier wissenschaftlich nicht korrekt und schwächt die Aussagekraft.
  • Die Behörden sind gehalten, eine „weight of evidence“-Analyse (Beweiskraftanalyse) durchzuführen. Doch stattdessen betreiben die Behörden eine „Beweis-Demontage“. Sie vermeiden eine integrierte Bewertung der Ergebnisse der Langzeitstudien an Ratten und Mäusen mit epidemiologischen Studien und Studien über einen möglichen Mechanismus der Krebsentstehung: Die epidemiologischen Studien werden im Bewertungsbericht separat zusammengefasst. Zum Beispiel wird nicht „biologische Relevanz“ der erhöhten Inzidenz von Lymphdrüsenkrebs in den Mäusestudien im Zusammenhang mit den Non-Hodgkin-Lymphome beim Menschen diskutiert, obwohl ein signifikant erhöhtes Risiko für Non-Hodgkin-Lymphome in mehreren Studien belegt wurde. Das Thema ist auch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren in den USA.
  • „Mechanistische Beweise“, also wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, durch welchen Wirkungsmechanismus Krebs hervorgerufen werden kann, sind eine wichtige Komponente bei der Bewertung von Glyphosat und waren Teil der Arbeit der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC). Im vorliegenden Bewertungsbericht werden die existierenden Beweise jedoch völlig ignoriert.

Einer der Mechanismen, wie eine Chemikalie Krebs verursachen kann, ist die Entstehung von „oxidativem Stress“, d. h. die Erzeugung von hochreaktiven (sauerstoffhaltigen) Molekülen durch diese Chemikalie. Eine sehr aussagekräftige Studie, die von Gao und Mitarbeitern 2019 veröffentlicht wurde, zeigt, dass Glyphosat oxidativen Stress in den Nieren von Mäusen verursacht, und liefert damit eine schlüssige Erklärung für die Nierentumore, die in mehreren Krebsstudien an Mäusen beobachtet wurden. [4] Diese Veröffentlichung wird zwar in einem anderen Abschnitt des Entwurfs des Bewertungsberichts erwähnt, findet aber im Kapitel zur Karzinogenität keinerlei Berücksichtigung. Stattdessen behaupten die Behörden ausdrücklich, dass Glyphosat keine Nierentumore verursachen kann, weil Glyphosat ihrer Meinung nach eine „mehr oder weniger reaktionsträge Substanz“ sei.

PAN Germany und andere Organisationen haben in der öffentlichen Konsultation auf diese Mängel hingewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob die Behörden ehrlich genug sind, um diese Fehler und Verzerrungen im Rahmen der Überarbeitung des Berichtsentwurfs zu korrigieren.

(Dr. Peter Clausing)

Quellen:

[1] https://ec.europa.eu/food/system/files/2021-06/pesticides_aas_agg_report_202106.pdf

[2] https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-launch-consultations

[3] https://jech.bmj.com/content/72/8/668

[4] https://doi.org/10.1002/jat.3795

 

Auf der PAN Germany Webseite finden Sie weitere Beiträge und Materialien zum Thema Glyphosat.




Bekenntnis zum Green Deal für eine nachhaltige Ernährungssouveränität

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Ressourcen macht deutlich, wie zwingend notwendig eine systemisch nachhaltige Reform der EU-Landwirtschaft ist. Eine widerstandsfähigere und chemiefreie Landwirtschaft kann für langfristige Ernährungssicherheit sorgen, Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Verzicht auf Importe von Kunstdüngern schaffen, sauberes Wasser und gesunde Lebensmittel gewährleisten, und unsere Gesundheit und die biologische Vielfalt schützen. Um das zu erreichen, braucht es ein starkes Bekenntnis zur „Farm to Fork“- und zur Biodiversitätsstrategie des Europäischen Green Deals statt einer Abkehr von den gemeinsam vereinbarten Zielen. Dazu gehört ganz konkret, dass die EU Kommission die Vorlage ihres Verordnungsentwurfs für die Revision der Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (SUD) nicht aufschiebt, sondern wie geplant am 23. März 2022 veröffentlicht.  Nur mit der Anpassung der SUD an die Ziele des Green Deals – die Einführung verbindlicher und ehrgeiziger Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes und des Risikos chemisch-synthetischer Pestizide – wird der Weg geebnet für die dringende Reform der kraftstoff- und chemieintensiven Landwirtschaft.

Aber genau das Gegenteil wird – im Sinne der Agrar- und Pestizidlobby – derzeit in den EU-Gremien diskutiert. Der Angriffskrieg Russlands wird als Argument, wie auch zuvor die Coronakrise und davor die Finanzkrise, benutzt, um zu verzögern und zu verschleppen. Ein aktueller offener Brief vieler europäischer NGOs plädiert für das Einhalten des Revisionszeitplans und fordert strenge Maßnahmen für eine wirksame Pestizidreduktion.

Ein Aussetzen der auf EU Ebene gemeinsam vereinbarten Ziele der „Farm to Fork“- und der Biodiversitätsstrategie, darunter die Reduktion des Pestizideinsatzes und des Risikos um 50 % bis 2030 sowie die Steigerung des ökologischen Anbaus auf 25 % bis 2030, und stattdessen eine Intensivierung der Landbewirtschaftung zu propagieren, ist nur eine vermeintliche Lösung der aufkeimenden Angst vor einer Nahrungsmittelknappheit in Europa zu begegnen. Denn Getreide wird in der EU hauptsächlich für Tierfutter und Biotreibstoffe verwendet. Eine Nahrungsmittelknappheit ließe sich beispielsweise durch eine vorübergehende Verringerung der Produktion von Agrotreibstoffen und der Verwendung von Getreide für Tierfutter abwenden.[1] Die EU-Institutionen und ihre Mitgliedsstaaten haben die Verantwortung, im öffentlichen Interesse und nicht für das der Konzerne aus der Lebensmittel- und Chemiebranche zu handeln. Die Pestizidreduktion wird von der Gesellschaft gefordert – 1,2 Millionen Menschen haben über die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ (EBI) eine Reduzierung chemisch-synthetischer Pestizide um 80 % bis 2030 und einen vollständigen Ausstieg bis 2035 gefordert. Nun fordert die Initiative von den EU-Institutionen, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und die Pestizidreduktion nicht weiter aufzuschieben.[2]

Bereits die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUD) aus dem Jahr 2009 hatte das Ziel, den Pestizideinsatz und das damit verbundene Risiko zu verringern. Nicht-chemische Alternativen sollten bevorzugt werden und chemisch-synthetische Pestizide nur noch Mittel letzter Wahl sein. Die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) ist durch die Richtlinie für europäische Landwirt*innen bereits seit 2014 verpflichtend. Dass die Richtlinie von den meisten Mitgliedstaaten bis heute nicht vollständig umgesetzt wurde, ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass es dem politischen Instrument an konkreten Zielsetzungen, verbindlichen Maßnahmen und Kontrollmechanismen gefehlte. Dabei ist längst bewiesen, dass der Pestizideinsatz erheblich reduziert werden kann, ohne die finanzielle und produktive Leistung von Betrieben zu beeinträchtigen.[3] Eine EU-Landwirtschaft, die auf agrarökologischen Grundsätzen basiert, wäre im Stande, den Nettobeitrag der EU zum Weltmarktangebot an Kalorien und Proteinen decken – durch eine Verringerung des Verbrauchs von tierischem Protein und die Verlagerung der Produktion zu mehr pflanzlichem Protein.[4]

Im Rahmen des Revisionsprozesses der SUD fordern PAN Europe und PAN Germany, mit der geplanten Verordnung (SUR) endlich eine ambitionierte Pestizidreduktion festzulegen, um die Menschen und die Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Ernährungssouveränität mit gesunden Lebensmittel sicherzustellen. Das Netzwerk macht in seinem gemeinsamen Positionspapier deutlich, dass eine neue Verordnung nur wirksam sein kann, wenn sie konkrete Zielvorgaben für den integrierten Pflanzenschutz und zeitgebundene Reduktionsziele für den Pestizideinsatz festlegt. Allem voran steht die Forderung nach einem Paradigmenwechsel: Chemisch-synthetische Pestizide dürfen stets nur das allerletzte einzusetzende Mittel im Pflanzenschutz- und Schädlingsmanagement sein und nicht die Norm! Dafür muss integrierter Pflanzenschutz (IPM) eindeutig definiert werden und IPM-Vorschriften müssen verpflichtend sein für den Erhalt von Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik.

[1] IDDRI. Blog post.March 9th 2022: “War in Ukraine and food security: what are the implications for Europe?” https://www.iddri.org/en/publications-and-events/blog-post/war-ukraine-and-food-security-what-are-implications-europe

[2] ECI https://www.savebeesandfarmers.eu/eng/news/urgent-call-to-eu-commission-farm-to-fork-pesticide-reduction/

[3] Lechenet et al. (2017), Reducing pesticide use while preserving crop productivity and profitability on arable farms, Nature plants: https://www.inrae.fr/en/news/reducing-pesticide-use-agriculture-without-lowering-productivity

[4] Poux et al.(2018), An agroecological Europe in 2050: multifunctional agriculture for healthy eating. Findings from the Ten Years For Agroecology (TYFA). Iddri-AScA: http://www.iddri.org/sites/default/files/PDF/Publications/Catalogue%20Iddri/Etude/201809-ST0918EN-tyfa.pdf




Kein ausreichender Schutz vor Hormongiften:

Mitgliedstaaten stimmen für Kriterien-Vorschlag der EU-Kommission zur Identifizierung von hormonschädigenden Chemikalien

Gemeinsame Stellungnahme von PAN Germany, WECF (Women Engage for a Common Future), HEJSupport BUND, Umweltinstitut München Coordination gegen Bayer Gefahren und SumOfUs

Die Vertreter der europäischen Mitgliedsstaaten des EU-Pestizidausschusses haben gestern die Kriterien angenommen, die in Zukunft für die Identifizierung hormoneller Schadstoffe (oder endokrine Disruptoren, kurz EDCs) verwendet werden sollen.

Das Stoppt-Hormongifte-Bündnis der deutschen Nichtregierungsorganisationen PAN Germany, WECF (Women Engage for a Common Future), HEJSupport BUND, Umweltinstitut München Coordination gegen Bayer Gefahren und SumOfUs kritisiert diese Entscheidung scharf: „Die jetzt verabschiedeten Kriterien sind völlig unzulänglich. Viele Hormongifte können nun einfach „wegdefiniert“ werden und bleiben damit ungeregelt. Jetzt liegt es am EU-Parlament, diese Kriterien abzulehnen. Wir fordern zudem die deutsche Bundesregierung dringend auf, umzudenken und umfangreiche nationale Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt vorzunehmen.“

Vor der Abstimmung warnten drei hoch angesehene internationale endokrinologische Gesellschaften vor den Mängeln der vorgeschlagenen Kriterien und drängten die Mitgliedsstaaten, sie in ihrer jetzigen Fassung nicht anzunehmen. (1) Mittlerweile haben über 458.000 Menschen in ganz Europa, davon alleine mehr als 111.000 in Deutschland, eine Petition unterzeichnet, in der die Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, den Vorschlag der EU-Kommission abzulehnen. (2)

Die Umwelt- und Gesundheitsverbände halten die Kriterien für mangelhaft und ungeeignet, ihre Hauptkritikpunkte sind:

  • Die Beweislast ist zu hoch und macht die Identifizierung von Stoffen als hormonell wirksam sehr schwierig oder gar unmöglich und zusätzlich unnötig langwierig
  • Die Ausnahmeregelungen für bestimmte Pestizide und Biozide, die gezielt hormonell wirken sollen, ist nicht vereinbar mit den Zielen der EU-Pestizid- und Biozidgesetzgebung,
  • Die Kriterien widersprechen den EU-Verpflichtungen aus dem 7. Umweltaktionsprogramm, nach dem die Belastung von Mensch und Umwelt mit hormonellen Schadstoffen reduziert werden soll. (3)

Die völlig unakzeptable Ausnahmeregelung, nach der Pestizid-Substanzen die gezielt hormonell wirken sollen, von der Erfassung als endokrine Substanzen und damit von einem Verbot ausgeschlossen werden sollen, wurde von der deutschen Bundesregierung eingebracht. Dies öffnet Tür und Tor für den Gebrauch von Hormongiften und ist nicht mir der EU-Pestizid- und Biozidgesetzgebung vereinbar.

Durch die gestrige Entscheidung wird es auch weiterhin bei einem Anstieg der hormonbedingten Krankheiten wie z.B. Brustkrebs, Hodenkrebs, Diabetes oder Unfruchtbarkeit bleiben. Dies hat erhebliche Kosten für das öffentliche Gesundheitssystem und die Gesellschaft zur Folge. Schätzungen ergaben, dass Krankheiten, die im Zusammenhang mit Hormongiften stehen, in der Europäischen Union Kosten von 163 Milliarden pro Jahr verursachen. (4)

Das NGO-Bündnis fordert die Bundesregierung dringend auf, dem französischen Beispiel zu folgen und einen nationalen Aktionsplan zum Schutz vor Hormongiften zu verabschieden. Er sollte umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung enthalten, vor allem für besonders betroffene Gruppen wie z.B. Schwangere. Hormongifte sollten in Produkten, wo immer möglich, auf nationaler Ebene verboten werden. Außerdem sollten Pestizide und Biozide, die EDCs enthalten, in Deutschland nicht erlaubt sein. Des Weiteren ist unabhängige Forschungsförderung zu EDCs dringend notwendig.

(1) Siehe http://bit.ly/2t914p5.
Die Endocrine Society und z.B. Krankenkassen in Europa haben ihre Bedenken gegenüber dem Kriterien Vorschlag der EU Kommission geäußert.
Siehe beispielsweise: https://www.endocrine.org/news-room/current-press-releases/european-commissions-revised-proposal-limits-ability-to-protect-public-from-edcs ; http://aim-mutual.org/press-release/aim-publishes-declaration-on-edcs/
(2) EU-weite Petition : https://actions.sumofus.org/a/eu-endocrine-disruptors
Gemeinsame Petition „Hormongifte stoppen!“ der deutschen NGO Koalition:
Umweltinstitut München: https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/hormongifte-stoppen.html
BUND: https://aktion.bund.net/hormongifte-stoppen
SumOfUs: https://actions.sumofus.org/a/hormongifte-stoppen
(3) http://www.documents.clientearth.org/wp-content/uploads/library/2017-02-14-the-criteria-to-identify-endocrine-disruptors-implications-beyond-pesticides-and-biocide-disrupted-criteria-coll-en.pdf
(4) Burden of Disease and Costs of Exposure to Endocrine-Disrupting Chemicals in the European Union: an updated analysis, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27003928

Kontakte:
Susanne Smolka (PAN Germany): susanne.smolka@pan-germany.org, Tel 040 3991910-24
Johanna Hausmann (WECF Deutschland): johanna.hausmann@wecf.eu, Tel 0173 8010040
Alexandra Caterbow (HEJSupport): alexandra.caterbow@hej-support.org, Tel +49 179 5244994
Ulrike Kallee (BUND): Ulrike.kallee@bund.net, Tel +49 30 27586 422
Christine Vogt (Umweltinstitut München): cv@umweltinstitut.org, Tel 089 30774924
Wiebke Schröder (SumOfUs): wiebke@sumofus.org, Tel 0163 1617155

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Neuer Bericht offenbart: Beweise für den Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs in laufender EU-Bewertung verworfen

PRESSEMITTEILUNG
[Brüssel/Hamburg, 8. Juni 2022]
Wissenschaftliche Beweise für die krebserregende Wirkung von Glyphosat wurden bei der Bewertung des Wirkstoffs durch die zuständige europäische Fachbehörde nicht berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht von HEAL (Health and Environment Alliance), der unter Mitwirkung von PAN Germany verfasst wurde. [1]

Die in dem Bericht aufgezeigten schwerwiegenden wissenschaftlichen Mängel und Verzerrungen bei der Auslegung von internationalen und EU-Standards stellen aus Sicht von HEAL und PAN Germany die Gültigkeit der behördlichen Glyphosat-Bewertung und die vorläufigen Schlussfolgerungen in Frage. Der Bericht warnt davor, dass die Nichtanerkennung des karzinogenen Potenzials von Glyphosat dem europäischen Kampf gegen Krebs zum Nachteil gereichen würde.

Als die beauftragten Behörden von vier EU-Mitgliedstaaten im laufenden Wiedergenehmigungsverfahren mit der Neubewertung von Glyphosat begannen, hat HEAL, unterstützt von PAN Germany, die elf Krebsstudien an Ratten und Mäusen, die von den Pestizidunternehmen 2019 als Teil des Antragsdossiers eingereicht wurden, genau analysiert. Unterstützt von zwei Experten, wurde das Auftreten statistisch signifikant erhöhter Tumorinzidenzen in einer Häufigkeit ermittelt, die die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) eindeutig unterstützt [2]. Nach dem EU-Pestizidgesetz [3] müssen Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „vermutlich krebserregend beim Menschen“ (Kategorie 1B) erfüllen, vom EU-Markt genommen werden.

Prof. Christopher Portier, ein unabhängiger Experte für die Analyse und Interpretation von umweltbezogenen Gesundheitsdaten, spezialisiert auf Karzinogenität, sagte: „Bösartige Lymphome, Nieren- und Lebertumore, Keratoacanthome und weitere Krebstypen – es steht außer Frage, dass Glyphosat Krebs verursacht. In zehn der elf Tierstudien, die Teil des Dossiers zur Wiederzulassung von Glyphosat waren, haben die Tiere Tumore entwickelt. Unabhängig davon, wie man es betrachtet, gibt es mehr als genug Beweise für die Karzinogenität, und diese Beweise erfüllen die Kriterien für die Einstufung von Glyphosat als Stoff, bei dem ein krebserregendes Potenzial für den Menschen angenommen werden muss.“

Dennoch haben die behördliche Bewertungsgruppe für Glyphosat der EU-Mitgliedsländer (AGG) und der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) öffentlich erklärt, dass die Beweise, um Glyphosat als krebserregend einzustufen, nicht ausreichten [4]. Alle Hinweise auf Ungereimtheiten in der Vorgehensweise der Behörden bei der Bewertung, die von HEAL zusammen mit unabhängigen Wissenschaftlern und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen während der Diskussionen des RAC der ECHA vorgebracht wurden, wurden bisher ungerechtfertigt verworfen [5].

Dr. Peter Clausing von PAN Germany, Toxikologe und Mitverfasser des Berichts, sagte: „Tiere, die Glyphosat ausgesetzt waren, entwickelten im Vergleich zu ihrer nicht exponierten Kontrollgruppe signifikant häufiger Tumore, ein Effekt, der sowohl nach internationalen als auch nach europäischen Richtlinien als Beweis für Karzinogenität gilt, insbesondere wenn dieser Befund – wie im Fall von Glyphosat – durch zusätzliche Belege unterstützt wird. Die EU-Risikobewerter haben jedoch diese Tumorbefunde missachtet und die zusätzlichen Belege aus ihrer Analyse ausgeschlossen, um zu schlussfolgern, dass die beobachteten Effekte zufällig seien.“

Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitverfasserin des Berichts, sagte: „Die wissenschaftlichen Beweise dafür, dass Glyphosat Krebs verursachen kann und daher gefährlich für die menschliche Gesundheit ist, häufen sich – aber die EU-Bewertung stützt sich weiterhin hauptsächlich auf die Argumente der Industrie, was dazu führt, dass schädliche chemische Substanzen wie Glyphosat als für die Vermarktung sicher betrachtet werden. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dürfen sich bei ihren Entscheidungen nicht länger auf diese dysfunktionale wissenschaftliche Bewertung stützen. Die Mission der EU, den Krebs zu besiegen, beginnt hier und jetzt mit einem Verbot von Glyphosat.“

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die weitere Risikobewertung von Glyphosat als Pestizid zuständig ist, hat eine erhebliche Verzögerung bei der Veröffentlichung ihres Bewertungsergebnisses angekündigt [5]. Dies bedeutet eine einjährige Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung über den derzeitigen Genehmigungszeitraum hinaus, so dass gefährdete Gruppen weiterhin dem schädlichen Pestizid ausgesetzt sein werden. Auf der Grundlage der Bewertung von ECHA und EFSA werden dann die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten eine Entscheidung über die von der Industrie beantragte 15-jährige Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat treffen.

Pressekontakt:

  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, peter.clausing@pan-germany.org, +49 176 4379 5932

1. https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/
2. https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/
3. Regulation (EC) No 1107/2009 of the European Parliament and of the Council of 21 October 2009 concerning the placing of plant protection products on the market and repealing Council Directives 79/117/EEC and 91/414/EEC; Annex II, section 3.6 ‘Impact on human health’
4. https://www.env-health.org/ominous-first-step-in-eu-renewal-process-of-glyphosate-4-member-states-suggest-no-risk-for-human-health-heal-comment/
5. https://www.env-health.org/health-and-environmental-groups-raise-alarms-over-eu-chemicals-agencys-failure-to-classify-glyphosate-as-a-carcinogen-for-human-health/
6. https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-update-timelines-assessments