Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen

Diesen Monat fiel auf EU-Ebene die Entscheidung, die Genehmigung für den problematischen Pestizidwirkstoff Flufenacet nicht zu verlängern. PAN Germany begrüßt diese Entscheidung als einen wichtigen Beitrag für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz.

Im Dezember 2024 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Herbizids Flufenacet vorgelegt [1] und diesem jetzt in der Märzsitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel – kurz SCoPAFF – zugestimmt [2]. Dies ist ein Erfolg des Umwelt- und Verbraucherschutzes, für den sich auch PAN Germany mit anderen Umweltorganisationen eingesetzt hatte [3]. Allerdings wird aller Wahrscheinlichkeit nach damit die Gefahr noch nicht gebannt sein. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nach Genehmigungsende für Flufenacet am 15. Juni 2025 eine einjährige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist im Rahmen der nationalen Mittelzulassungen ermöglicht werden soll.

Das Herbizid Flufenacet wird in Deutschland derzeit mit einer Absatzmenge von rund 682.000 Tonnen in 34 zugelassenen Mitteln im Ackerbau (Getreide) vermarktet.

Flufenacet kann das Hormonsystem von Menschen und Tieren schädigen. Das Herbizid stört die Funktion der Schilddrüsenhormone und kann u.a. die Entwicklung des Gehirns und somit neurologische Funktionen und Fähigkeiten negativ beeinflussen. Der Wirkstoff zählt zu den PFAS-Ewigkeitschemikalien und baut sich in den sehr persistenten und mobilen Metaboliten TFA (Trifluoracetat) ab. TFA wiederum kann zu Entwicklungsschäden führen. Deshalb wird TFA auf eine Gefahrenklassifizierung als R 1b Stoff – als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen – geprüft. TFA besitzt ein sehr hohes Potential für Grundwasserkontaminationen und wird bereits in hohen Mengen im Grundwasser sowie in Trinkwasser- und Mineralwasserproben nachgewiesen (PAN Germany berichtete bereits zu dieser Problematik).

Aufgrund dieser besonderen Umwelt- und Gesundheitsrelevanz hatte die Zulassungsbehörde BVL bereits im Herbst 2024 ein vorzeitiges Verbot flufenacethaltiger Mittel in Deutschland geprüft und das BMEL hatte ein nationales Verbot Flufenacet-haltiger Produkte ohne Abverkauffristen in Aussicht gestellt. Trotz gleichbleibender Gefahrenlage änderte die Zulassungsbehörde nach dem Ende der Ampelregierung das Vorgehen und erklärte Anfang Februar, man würde jetzt doch auf die Entscheidung aus Brüssel warten [4].

Bedeutet das für Deutschland, das auch das im Zusammenhang mit dem im Herbst 2024 diskutierten Widerruf der Produktzulassungen ohne Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen in Deutschland hinsichtlich dieser Fristen vom Tisch ist und flufenacethaltige Mittel noch bis Juni 2026 eingesetzt werden dürfen?

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung und der Zulassungsbehörde BVL ein klares Bekenntnis zum Gesundheitsschutz und insofern den sofortigen Stopp der Mittelzulassungen ohne Aufbrauchfristen mit Ende der EU-Genehmigung am 15. Juni 2025.

Laut EU-Kommission kann eine ungefährliche – „vernachlässigbare“ – Exposition nicht sichergestellt werden. Jegliche weitere Fristverlängerung der Anwendung würde somit ein unnötiges und unakzeptables Risiko für empfindliche Gruppen wie Schwangere und Neugeborene und dies besonders im ländlichen Raum darstellen. PAN Germany mahnt an, dass Menschen nicht weiteren Spritzeinsätzen mit Flufenacet direkt oder indirekt ausgesetzt werden dürfen. Da der Metabolit TFA sich aufgrund seiner hohen Persistenz in der Umwelt akkumuliert, muss der Eintrag über Flufenacet und weiterer TFA-emittierender Pestizide auch zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen unverzüglich beendet werden.

Mehr dazu:

[1] EU-Verordnungsentwurf für die nicht-Genehmigung des Pestizids Flufenacet

[2] PAN Europe „EU Member States agree to ban flufenacet – PAN Europe calls for immediate action on all PFAS pesticides

[3] Offener Brief „Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot“

[4] BVL „Information zu Flufenacethaltigen Pflanzenschutzmitteln: Widerruf nach Abschluss des europäischen Verfahrens“

 

 

 

 

 




Schutz vor PFAS-Chemikalien vor Industrieinteressen stellen

Neun zivilgesellschaftliche Organisationen* aus den Bereichen Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz – darunter PAN Germany – fordern in einem offenen Brief von der Bundesregierung dringende Maßnahmen zum Verbot der Ewigkeitschemikalien PFAS in Konsumgütern sowie von PFAS-Pestiziden.

PFAS-Chemikalien, auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“, sind Stoffe, die extrem langlebig sind. Sie reichern sich in der Umwelt und im menschlichen Körper an. PFAS können den Hormonhaushalt stören und schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen und Krebs verursachen.

Die Organisationen appellieren an die Bundesregierung, PFAS-Chemikalien auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu regulieren und bringen ihre Besorgnis gegenüber der massiven Einflussnahme seitens der Industrie zum Ausdruck. Laut einer internationalen Recherche des Forever Lobbying Projects  versucht die Chemieindustrie notwendige Regulierungen von PFAS blockieren, um eigene wirtschaftliche Vorteile zu sichern, obwohl Alternativen vielfach verfügbar sind.

Die Regulierung von PFAS-Chemikalien muss ausschließlich auf unabhängigen und wissenschaftsbasierten Empfehlungen basieren und darf sich nicht an Aussagen von Unternehmen, die ein Eigeninteresse an der Aufrechterhaltung des derzeitigen Status quo haben, orientieren.

Die weit verbreitete Verwendung von PFAS-Chemikalien hat bereits zu einer der schwersten und weiterhin anhaltenden Verschmutzungskrisen geführt, mit denen die Menschheit je konfrontiert war. Und das, obwohl es für eine große Anzahl von PFAS-Anwendungen bereits Alternativen gibt oder welche entwickelt werden: z.B. verwenden bereits viele Hersteller von Outdoor-Kleidung PFAS-freie Materialien und auch in elektronischen Anwendungen konnten bereits Alternativen eingesetzt werden.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass PFAS verboten werden, wie in dem auch von Deutschland eingereichten Dossier zur umfassenden Beschränkung von PFAS dargelegt, das derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geprüft wird.

Die NGO-Forderungen umfassen:

  1. ein umfassendes Verbot von PFAS in Konsumgütern sowie von PFAS-Pestiziden,
  2. Maßnahmen auf nationaler Ebene zum Schutz von Mensch und Umwelt und einen nationalen Aktionsplan zur Beseitigung bereits bestehender Verschmutzungen und zur Unterstützung Betroffener,
  3. Förderung sicherer Alternativen und Anreize für Unternehmen, in den schrittweisen Ausstieg aus allen PFAS-Verwendungen zu investieren.

Gemeinsamer offener Brief an die Bundesregierung „PFAS-Chemikalien auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse regulieren“

Weiterführende Informationen zu PFAS

*beteiligte Organisationen: CHEM Trust Europe e.V., Client Earth Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Network for Environmental Medicine (ENV MED Net), Forum Umwelt und Entwicklung, Health and Environment Justice Support e.V. (HEJ Support), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. und Women Engage for a Commen Future e.V. (WECF)




Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot

Flufenacet, ein vielverkauftes PFAS-Pestizid von Bayer und BASF, wurde nach Überprüfung von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als endokrin schädlich für Mensch und Umwelt identifiziert. Als endokriner Disruptor kann Flufenacet die Gehirnentwicklung beeinträchtigen. Außerdem setzt das Herbizid Trifluoracetat (TFA) frei, ein mittlerweile ubiquitäter Wasserkontaminant. Diese Neubewertung zeigt – der weit verbreitete Einsatz von Flufenacet bei gängigen Kulturpflanzen gefährdet sowohl Landwirt*innen als auch Verbraucher*innen. Eine Koalition aus 49 Umwelt- und Gesundheitsorganisationen – darunter PAN Germany – fordert in einem Schreiben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Flufenacet sofort für die weitere Verwendung zu verbieten.

In Deutschland sind momentan 36 Mittel mit dem Wirkstoff Flufenacet zugelassen. In dem gemeinsamen Brief, der u.a. an das zuständige Landwirtschaftsministerium BMEL und an das Umweltministerium BMUV versendet wurde, wird ein sofortiger Widerruf dieser Mittelzulassungen ohne Abverkauf- und Aufbrauchfristen gefordert. Aufgrund der neuen besorgniserregenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ist dieser Schritt nicht nur zu rechtfertigen, sondern die europäische Pestizidverordnung sieht dieses Verfahren über den Artikel 44 explizit vor.

Vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, wurde mittlerweile ein Anhörungsverfahren der Zulassungsnehmer initiiert. PAN Germany begrüßt, dass damit bereits der erste formale Schritt zum Widerruf der Zulassungen für Produkte auf Flufenacet-Basis initiiert wurde und erwartet, dass das BVL noch in diesem Jahr die sofortige Aufhebung der Zulassungen ohne Aufbrauchfristen vollzieht. Angesichts der erheblichen Risiken, die von Flufenacet und dem Abbauprodukt TFA ausgehen, ist dies für den Schutz der deutschen Landwirt*innen, der Bevölkerung und der Umwelt eine notwendige Maßnahme, auch wenn das absehbare Verbot von Flufenacet auf EU-Ebene noch aussteht.

In den Schlussfolgerungen der EFSA wird Flufenacet als endokriner Disruptor bezeichnet, der sich auf die Schilddrüsenhormone auswirkt [1]. Die Störung der Schilddrüsenfunktion kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und Schwangere und Neugeborene einem unnötigen Risiko aussetzen. Flufenacet ist auch eine Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die zu TFA abgebaut wird, einer persistenten und hochmobilen PFAS, die die europäischen Wassersysteme, einschließlich unserer ursprünglichsten Gewässer, verunreinigt [2]. Da TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, sollte sein Vorkommen im Grund- und Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L nicht überschreiten – ein Schwellenwert, der laut EFSA weit überschritten wird. Vor kurzem kam eine Gruppe von Wissenschaftler*innen zu dem Schluss, dass TFA in unserem Trinkwasser die Kriterien einer planetaren Grenzbedrohung für neuartige Stoffe erfüllt [3].

Flufenacet ist seit über 20 Jahren zugelassen, da die Pestizidindustrie die Vorlage von Sicherheitsdaten immer wieder verlängerte und verzögerte. Es wird hauptsächlich als Herbizid bei Winterkulturen wie Weizen, Gerste und Roggen eingesetzt und ist derzeit in 25 Mitgliedstaaten zugelassen. Seine Verkäufe haben sich in den letzten 10 Jahren in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Deutschland und Belgien, verdoppelt oder sogar verdreifacht, was es zu einem der am meisten verkauften PFAS-Pestizide in Europa macht [4].

Die 49 Organisationen fordern die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den Stoff so schnell wie möglich zu verbieten. Dazu gehört die Entscheidung zur Nichtverlängerung der Wirkstoffgenehmigung auf der bevorstehenden Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel Anfang Dezember 2024.

Der Pestizidhersteller BAYER verteidigt dagegen die Verwendung und den Verkauf von Flufenacet und versucht, die Probleme zu ignorieren, indem er behauptet, der Stoff sei sicher [5].

Mehr dazu:

PAN Europe Press release: Top-Selling PFAS Herbicide Flufenacet Confirmed Harmful by EFSA: 49 Environmental Groups Call for Emergency Ban

Quellen:

[1] European Food Safety Authority, Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance flufenacet(link is external), September 2024.

[2] PAN Europe, TFA in Water: Dirty PFAS Legacy Under the Radar, May 2024; PAN Europe, TFA: The Forever Chemical in the Water We Drink, July 2024.

[3] The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)(link is external), Hans Peter H. Arp, Andrea Gredelj, Juliane Glüge, Martin Scheringer and Ian T. Cousins, 30 October 2024.

[4] PAN Europe, Bayer and BASF: A business model that pollutes our drinking water?, July 2024.

[5] Bayer: Flufenacet absolut sicher(link is external), Top Agrar, 2 november 2024.




Sieben Forderungen zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien

Mit Blick auf die nächste Legislaturperiode der EU (2024-29) fordert die NGO-Allianz „EDC Free Europe“ die Staats- und Regierungschefs der EU auf, dem Schutz der Menschen vor den Gefahren endokrin wirksamer Chemikalien (EDCs) Priorität einzuräumen. In dem neuen Positionspapier skizziert EDC Free Europe  die aus ihrer Sicht wichtigsten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der EU-Rechtsrahmen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse widerspiegelt und der dringenden Notwendigkeit Rechnung trägt, die EDC-Belastung zu verringern – und letztendlich zu beseitigen.

EDCs sind körperfremde Stoffe, die der menschlichen Gesundheit und den Ökosystemen schaden können, indem sie die normale Funktion natürlicher Hormone im Körper von Menschen und Tieren stören. EDCs können in vielen Alltagsprodukten sowie in Pestiziden enthalten sein. Sie werden mit steigenden Raten von Krebs, Diabetes, Entwicklungsstörungen und Fortpflanzungsproblemen in Verbindung gebracht.

Neben der hohen Gesundheitsbelastung sind auch die Kosten für EDC-bedingte Krankheiten hoch; sie werden für Europa im Jahr 2016 auf 163 Mrd. EUR geschätzt. Diese Zahl berücksichtigt nur einen Bruchteil aller EDC-bedingten Krankheiten und nur eine begrenzte Anzahl bekannter EDCs, was bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten deutlich höher sein könnten.

Die von EDC Free Europe formulierten sieben Prioritäten sind entscheidend für das Ziel der EU, eine saubere, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft aufzubauen.

Um Gesundheit und Umwelt wirksam vor EDCs zu schützen, müssen die EU-Entscheidungsträger:

  1. die Identifizierung von EDCs beschleunigen,
  2. ihre Regulierung beschleunigen und schrittweise die Nutzung bekannter und vermuteter EDCs einstellen,
  3. eine EDC-freie Kreislaufwirtschaft und eine unbelastete Umwelt durch bessere Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Chemikalien anstreben,
  4. wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkungen von EDCs auf Gesundheit und Umwelt fördern,
  5. die Sensibilisierung der Öffentlichkeit bei EDCs zum Schutz der Gesundheit der Bürger*innen vorantreiben,
  6. die Führungsrolle der EU in der internationalen Chemikalienpolitik stärken,
  7. und Rechenschaftspflichten sowie den Zugang zur Gerichtsbarkeit verbessern.

EDC-Free Europe ist eine Allianz von mehr als 70 Umwelt-, Gesundheits-, Frauen-, Menschenrechts- und Verbrauchergruppen in ganz Europa, die sich gemeinsam für einen umfassenden Schutz gegenüber hormonell wirksamen Chemikalien (EDCs)Europa einsetzen. PAN Germany ist ein aktiver Partner von EDC-Free Europe.

Das vollständige Positionspapier von EDC-Free Europe finden Sie hier (in englischer Fassung).

Die Kurzfassung des Positionspapiers (in englischer Fassung) steht hier zur Verfügung.




Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen noch immer unzureichend

Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien: Ein Jahr nach dem eigenen Aktionsplan – doch die Regierung bleibt untätig

Hamburg/München, 15.10.2024. Gemeinsame Pressemitteilung. Nichtregierungsorganisationen fordern mehr Engagement von der Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Aktionsplans zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien.

Ein Jahr nach der Vorstellung des Fünf-Punkte-Plans der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien (Endokrine Disruptoren) ziehen Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen eine ernüchternde Bilanz. Trotz klarer wissenschaftlicher Warnungen und der Zusicherung, den Schutz der Bevölkerung zu verstärken, fehlt es weiterhin an konkreten Maßnahmen und ausreichender Finanzierung. Die gesundheitliche Gefährdung durch Endokrine Disruptoren, die u. a. in Alltagsprodukten wie Plastik, Kosmetika und Reinigungsmitteln enthalten sind, bleibt ungebremst.

Nichtregierungsorganisationen fordern dringendes Handeln

Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen kritisieren die Untätigkeit der Regierung scharf und beschreiben in ihrem heute veröffentlichten Papier konkrete Maßnahmen, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sicherzustellen. An jedem weiteren Tag, an dem die Bundesregierung nicht handelt, werden diese schädlichen Chemikalien weiterhin freigesetzt – das geht auf Kosten der Gesundheit heutiger und zukünftiger Generationen sowie unserer Umwelt, kritisieren die Initiatoren CHEM Trust Europe, Health and Environmental Justice Support (HEJSupport), das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und Women Engage for a Common Future (WECF). Die Forderungen werden bisher von 17 Organisationen unterstützt.

Bei der Ankündigung des Fünf-Punkte-Plans der Bundesregierung versprach Bundesumweltministerin Steffi Lemke einen umfassenden Schutzplan gegen hormonell schädigende Stoffe mit einem Bündel an Maßnahmen und Zielen. Von einem umfassenden Schutzplan kann aber keine Rede sein, da der Plan im Wesentlichen lediglich bestehende Maßnahmen zusammenfasst. Das reicht aber nicht aus, wie wissenschaftliche Studien zur Belastung der Bevölkerung und der Umwelt zeigen.

Forderungen an die Politik

Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung dazu auf, endlich konkrete Maßnahmen umzusetzen und den Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien ernst zu nehmen. Zu den Forderungen gehören:

  • Reduktion der Belastung (Exposition) und/oder Phase-out von hormonell schädigenden Chemikalien in allen relevanten Produkten sowie Förderung nachhaltiger Alternativen,
  • Kennzeichnungspflicht für Produkte, die endokrine Disruptoren enthalten,
  • Aufklärungskampagnen für besonders betroffene Gruppen, wie z. B. Schwangere,
  • Beschleunigung der Regulierung von hormonell schädigenden Pestiziden und Bioziden.

Zitate

„Es reicht nicht aus, auf dem Papier in fünf Punkten grobe Absichten zu formulieren und im Anschluss die Detailplanung, den Dialog und letztlich das Handeln zu unterlassen. Dies geht an der Notwendigkeit, die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie wichtige natürliche Ressourcen vor diesen gefährlichen Stoffen zu schützen, gänzlich vorbei“, kritisiert Susanne Smolka von PAN Germany.

„Der Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung bleibt ein Papiertiger. In der Praxis fehlt es an konsequentem Handeln. Es ist alarmierend, dass die Bundesregierung trotz klarer wissenschaftlicher Beweise weiterhin zögert, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien umzusetzen. Unsere Gesundheit wird durch politische Untätigkeit gefährdet, während gefährliche Substanzen weiter unkontrolliert im Umlauf sind“, sagt Alexandra Caterbow von HEJSupport.

„Die hohe Belastung von Mensch und Umwelt mit hormonell schädigenden Stoffen zeigt, dass die aktuelle Gesetzgebung keinen ausreichenden Schutz gewährleistet. ‚Business as usual’, wie im Fünf-Punkte-Plan beschrieben, wird daran nichts ändern. Deutschland muss unter anderem zusätzliche Ressourcen bereitstellen, um Gruppen hormonell schädigender Stoffe zu identifizieren und auf EU-Ebene Beschränkungen zu erarbeiten”, fordert Antonia Reihlen von CHEM Trust Europe.

„Schwangere Frauen und Kinder zählen zu den am stärksten gefährdeten Gruppen, wenn es um die Auswirkungen hormonell schädigender Chemikalien geht. Die Untätigkeit der Politik setzt die Gesundheit sowohl der heutigen als auch der kommenden Generationen aufs Spiel. Es ist entscheidend, dass die Regierung den Fünf-Punkte Plan zu EDCs konsequent umsetzt und nicht länger passiv bleibt, denn sie hat die Pflicht, ihre Bürger*innen zu schützen”, betont Johanna Hausmann von WECF, Women Engage for a Common Future.

Hintergrund

Hormonell wirksame Chemikalien, auch als endokrine Disruptoren bekannt, kurz EDCs, sind Substanzen, die das Hormonsystem von Mensch und Tier negativ beeinflussen können. Sie sind u. a. in alltäglichen Produkten wie Plastikverpackungen, Körperpflegeprodukten, Textilien und Pestiziden enthalten und wurden mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen wie Unfruchtbarkeit, Entwicklungsstörungen und Krebs in Verbindung gebracht.

Kontakte

Links zu weiteren Informationen

 




Aktualisierung des WHO/UNEP-Berichts zu EDCs: Interessenskonflikte bei Expertenrat ausschließen

NGOs, darunter PAN Germany, haben in einem gemeinsamen Brief UNEP und WHO aufgefordert, eine strenge Politik in Bezug auf Interessenskonflikte bei der Aktualisierung des wissenschaftlichen Berichts über EDCs zu verfolgen. Bei der Ernennung der Expert*innen, die an der Aktualisierung dieses wichtigen wissenschaftlichen Sachstands mitwirken sollen, sei sicherzustellen, dass es keine Interessenskonflikte der Fachleute durch Kontakte mit der Industrie gibt – so die Forderung der NGOs.

Der gemeinsame Brief an die Vertreter*innen von UNEP und WHO liegt in englischer Sprache vor.




5-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonschädlichen Stoffen

In ihrem Koalitionsvertrag versprach die Ampelkoalition einen „nationalen Plan zum Schutz vor hormonaktiven Substanzen“. Eine zentrale Forderung von PAN Germany, WECF, HEJSupport und weiterer Unterstützergruppen war zuvor die Entwicklung eines nationalen Aktionsplans.

Nach mehr als zwei Jahren und einer langen Phase an Ressortabstimmungen, wurde nun der „FÜNF-PUNKTE-PLAN DER BUNDESREGIERUNG ZUM SCHUTZ VOR HORMONELL SCHÄDIGENDEN STOFFEN“ vorgelegt. „Mit unserem Fünf-Punkte-Plan bündeln wir Maßnahmen und Ziele, um über hormonell schädigende Stoffe breiter zu informieren und Menschen und Umwelt besser vor diesen Stoffen zu schützen“, so die Bundesumweltministerin Steffi Lemke in der Ankündigung am 15. November 2023.

PAN Germany begrüßt den Plan als notwendigen Schritt in die richtige Richtung. Erstmals sollen in Deutschland verschiedene Ressorts, darunter die Stoffregulierung, die Verbraucheraufklärung, die internationale Zusammenarbeit und die Forschungsförderung, zusammenwirken und unterschiedliche Akteur*innen in einen Austausch treten, um zu erreichen, dass „zukünftig deutlich weniger Gehalte hormonell schädigender Stoffe in Mensch und Umwelt auftreten“.

Die Bundesregierung will dafür:

  1. die Regulierung von hormonell schädigenden Stoffen weiter ausbauen,
  2. Bürgerinnen und Bürger besser über die bestehenden Risiken, wie auch die bereits getroffenen Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit informieren,
  3. das gemeinsame Handeln fördern und den Vollzug (der Produktüberwachung) stärken,
  4. den Wissensstand im Bereich der hormonell schädigenden Stoffe weiterentwickeln und
  5. die internationale Zusammenarbeit stärken.

So positiv es ist, dass mit dem Plan nun endlich ein Augenmerk auf das Problemfeld hormonschädlicher Substanzen gerichtet wird, so enttäuschend ist die zurückhaltende und allgemeingehaltene Ausgestaltung des Papiers. Der 5-Punkte-Plan setzt eher einen beschreibenden Rahmen, den es nun mit Leben, mit konkreten Maßnahmen, Zielen und Zeitplänen zu füllen gilt. Denn ohne wirksame und messbare Maßnahmen, die Exposition gegenüber „Endokrinen Disruptoren“ (EDCs) zeitnah zu mindern, wird der dringend benötigte Schutz von Menschen und Umwelt vor diesen gefährlichen Stoffen nicht gelingen.

Außerdem sollten – wie im Koalitionsvertrag dargelegt – auch solche Substanzen mit einbezogen werden, bei denen der Verdacht einer schädlichen endokrinen Wirkung besteht, eine wissenschaftliche Evidenz der Schädlichkeit aber noch aussteht – den sogenannten hormonaktiven Substanzen. Dies wäre im Sinne des Vorsorgeprinzips. Es bleiben Zweifel, ob es ausreicht – kurzgesagt – Zusammenhänge aufzuzeigen: „Mit dem Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen schafft die Bundesregierung einen Plan, der die Zusammenhänge zwischen Regulierung, Aufklärung und Forschung zu hormonell schädigenden Stoffen und Handlungsoptionen aufzeigt“. Es bräuchte zusätzlich ein Konzept, wie das Ziel, die Exposition der Bevölkerung und der Umwelt gegenüber hormonschädlichen Chemikalien zu senken, regelmäßig und transparent evaluiert werden soll. Ein Hemmschuh ist zudem, dass offenbar keine Finanzmittel vorab gesichert werden konnten und nun alle Maßnahmen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen.

Dennoch kann mit dem Plan eine Entwicklung angeschoben werden, um zukünftig gezielt Kenntnisse und Bewusstsein zu den Gefahren der sogenannten Endokrinen Disruptoren und Wege ihrer Vermeidung bei Behörden, Kommunen, in der Bildung und der Gesellschaft zu stärken. Auch die Koordinierung von Forschungsaktivitäten ist zu begrüßen. Dabei sollte aus Sicht von PAN auch die Förderung weniger gefährlicher, nicht-chemischer Alternativ- und Vorsorgeverfahren weit oben auf der Agenda stehen. Positiv ist auch der angekündigte Dialog mit Akteur*innen und Multiplikator*innen. Dieser sollte den Austausch über konkrete Maßnahmen und Ziele ermöglichen. Wichtig wäre aus PAN-Sicht der Ausbau einer Struktur, u.a. mit einer entsprechende Koordinierungs- bzw. Kontaktstelle für interessierte Stakeholder und Forschende und einer Webseite, die Informationen und Links zum Thema bündelt. Dafür wäre das Engagement aller befassten Ressorts notwendig, die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund

Auf allen Ebenen sind EDC-Reduktionsmaßnahmen dringend erforderlich. Die stetig wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen immer dringlicher, dass gehandelt werden muss. Sie zeigen deutlich Zusammenhänge zwischen EDCs und Gesundheitsbeeinträchtigungen selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen, so dass eine sichere Wirkschwelle nicht festgelegt werden kann. Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen zählen unter anderem die Förderung von hormonbedingten Krebsarten, Beeinträchtigungen der Fruchtbarkeit, neuronale Beeinträchtigungen wie Verhaltensauffälligkeiten und Lernschwächen oder die Förderung von chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Adipositas. Viele EDCs zeigen Cocktaileffekte und sind besonders für die Entwicklung von Ungeborenen und Kindern gefährlich. Durch EDCs ausgelöste Effekte können sich sogar generationenübergreifend manifestieren (mehr dazu auf der PAN-Website im Themenschwerpunkt „Hormongifte, EDCs“).

Bei den Kernbereichen der PAN-Arbeit – der Pestizid- und Biozidpolitik – regeln die entsprechenden EU-Verordnungen bereits seit 2009 bzw. 2012 den Ausschluss von hormonschädlichen Wirkstoffen. Allerdings geht die Identifizierung und Regulierung sehr schleppend voran und Ausnahmen vom Verwendungsverbot sind auch möglich. Momentan wurden erst 5 Pestizidwirkstoffe die Wiedergenehmigung bzw. Neugenehmigung aufgrund ihrer ED-Eigenschaft verweigert (PAN berichtete).

PAN Germany befasst sich seit Jahren mit der EDC-Thematik, engagiert sich sowohl für eine bessere eine schnellere Umsetzung der Gesetzgebung, als auch im Bereich Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Bereitstellung von Informationen. Wert legt PAN darauf, Menschen konkret Hilfestellung zu bieten, wie sie hormonschädliche Stoffe im Alltag vermeiden können.




EU-Aus für fünf hormonschädliche Pestizide

Gut 10 Jahre nach Einführung des EU-Ausschlussverfahrens für Pestizide mit hormonschädlichen Eigenschaften (Endocrine Disruptor Chemicals, EDCs) und gut 5 Jahre nach dem Start der tatsächlichen Implementierung in das EU-Pestizidrecht, werden erstmals endokrinschädliche Pestizidwirkstoffe auf Grundlage der festgelegten Bewertungsvorschriften vom EU-Markt genommen. PAN Germany begrüßt diese wichtige Entscheidung. Dies ist ein Erfolg jahrelanger Anstrengungen der Umweltverbände und der Wissenschaft, regulative Maßnahmen einzufordern, um die Exposition von Menschen und Umwelt mit diesen gefährlichen Substanzen zu verhindern bzw. zu verringern. Bei den Pestizidwirkstoffen handelt es sich um Asulam-Natrium, Benthiavalicarb, Clofentezin, Metiram and Triflusulfuron-methyl.

Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten folgte in ihrer Entscheidung dem Vorschlag der EU-Kommission, die fünf ED-Pestizide nicht zu genehmigen bzw. nicht wieder zu genehmigen. Die Entscheidung fiel am 12./13. Oktober 2023 im ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF). PAN Germany engagiert sich seit langem für einen besseren Schutz vor EDCs und hatte kurz vor der Abstimmung per Brief an das BMEL und BMUV appelliert, den Kommissionsvorschlag zu unterstützen

Die fünf Wirkstoffe wurden auf Grundlage der 2018 verabschiedeten Leitlinie zur Identifizierung von endokrinschädlichen Pestiziden und Bioziden überprüft und bewertet. Zwischen 2021 und 2023 hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgestellt, dass alle fünf Wirkstoffe die festgelegten Kriterien als endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit erfüllen. Triflusulfuron-methyl wurde zusätzlich als endokriner Disruptor für Wildtiere (Nichtzielorganismen) eingestuft.

Mit der Entscheidung wurde die Neugenehmigung für Asulam-Natrium untersagt und die vier anderen Pestizide werden aus der Verwendung in der EU genommen. Zu kritisieren sind aus Sicht von PAN Germany die Übergangsfristen. So wird das Verbot für Metiram erst im Januar 2024 und für Benthiavalicarb sogar erst im November 2024 in Kraft treten. Dies steht im Widerspruch zu der rechtlichen Vorgabe, die eine rasche Entfernung von Pestizid-Wirkstoffen vom Markt verlangt, wenn sie aus Gesundheits- oder Umweltgründen verboten werden.

In Deutschland gibt es derzeit noch Mittelzulassungen für das Fungizid Benthiavalicarb u.a. für den Kartoffelanbau, das Akarizid Clofentizin kommt beim Apfel- und Birnenanbau sowie bei Zierpflanzen zum Einsatz, Metiram wird als Fungizid bei Salaten und Gemüsekulturen verwendet und das Herbizid Triflusulfuron u.a. im Ackerbau.

Die Pestizidverordnung (EG) 1107/2009, die die Genehmigung von Wirkstoffen regelt, soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier sowie für die Umwelt und Biodiversität gewährleisten. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung vor, dass Wirkstoffe mit hormonaktiven Eigenschaften, die schädliche Auswirkungen auf Menschen oder auf nicht zu bekämpfende Organismen („Nichtzielorganismen“) haben können, in der Europäischen Union nicht (erneut) genehmigt werden dürfen (sog. „Ausschlusskriterium“).

Die jetzt regulierten fünf Wirkstoffe sind möglicherweise erst der Anfang weiterer zukünftiger Verwendungsausschlüsse aufgrund amtlich bestätigter hormonschädlicher Wirkungen, denn viele Pestizide sind noch nicht auf ihre ED-Eigenschaften hin untersucht oder befinden sich noch in der Prüf- und Bewertungsphase (s. EFSA Pesticide Assessment List).

EDCs – Reduktionsmaßnahmen dringend erforderlich!

Jahrzehnte anerkannter und begutachteter wissenschaftlicher Forschung belegen signifikante Zusammenhänge zwischen EDCs und Gesundheitsbeeinträchtigungen selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen, so dass eine sichere Wirkschwelle nicht festgelegt werden kann. Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen zählen unter anderem die Förderung von hormonbedingten Krebsarten, Beeinträchtigungen der Fruchtbarkeit, neuronale Beeinträchtigungen wie Verhaltensauffälligkeiten und Lernschwächen oder die Förderung von chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Adipositas. Viele EDCs zeigen Cocktaileffekte und sind besonders für die Entwicklung von Ungeborenen und Kindern gefährlich. Durch EDCs ausgelöste Effekte können sich sogar generationenübergreifend manifestieren (mehr dazu auf der PAN-Website im Themenschwerpunkt „Hormongifte, EDCs“)

Die Europäische Union hat sich im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (From Farm to Fork) dazu verpflichtet, den Einsatz von besonders gefährlichen Pestiziden (dazu zählen Ausschluss- und Substitutionskandidaten und somit auch ED-Pestizide) bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit wird das Ziel formuliert, EU-Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt besser vor der Belastung durch endokrin wirksame Chemikalien (EDCs) zu schützen. Ein wichtiger Schritt dahin wurde 2023 mit der Verabschiedung von neuen EDC-Gefahrenklassen im Rahmen der CLP-Verordnung (1272/2008/EG) erreicht, durch die nun endlich eine amtliche Klassifizierung von Chemikalien als hormonschädlich sowie als verdächtig hormonschädlich möglich wird und entsprechende Gefahrenhinweise zukünftig diese Eigenschaft von Substanzen und Gemischen auch kenntlich machen.

Zu Beginn ihrer Arbeit schien es, als hätte die Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag das Versprechen gegeben hat, einen nationalen Plan zum Schutz vor hormonaktiven Substanzen zu erarbeiten, die Dringlichkeit des Problems von EDCs anerkannt. Doch der Entwurf eines deutschen EDC-Aktionsplan scheint in der Ressortabstimmung festzustecken, obwohl die Vorlage des Aktionsplans bereits vor Monaten vom BMUV angekündigt wurde (s. Online-Talk: Hormonaktive Chemikalien stoppen). Nach einem entschlossenen Handeln zum Wohl der Bevölkerung sieht dies nicht aus.

PAN Germany erwartet von den befassten Bundesministerien, dass noch in diesem Jahr der EDC-Aktionsplan vorgelegt und mit dem Stakeholder-Dialog begonnen wird. Zudem sieht PAN die Notwendigkeit, die Überprüfung auf hormonschädliche Wirkung von Pestiziden, Bioziden und Industriechemikalien schneller voranzutreiben, damit das Versprechen eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gegenüber EDCs in der EU und in Deutschland endlich Realität wird.




Neuer PAN-Flyer zu hormonschädlichen Pestiziden

Die Öffentlichkeit in Deutschland hat das Recht, über die Gefahren von hormonschädlichen Chemikalien besser aufgeklärt und über praktische Möglichkeiten informiert zu werden, um die eigene Belastung mit diesen „Endokrinen Disruptoren“ (EDCs) zu mindern. Verantwortlich ist aber die Politik. Sie muss sich des Problems stärker annehmen, strenger und schneller hormonschädliche Stoffe regulieren bzw. verbieten und die Verbraucher*innenrechte auf Information und Schutz umsetzen. PAN Germany setzt sich dafür auf politischer Ebene ein. So hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, einen „nationalen Plan zum Schutz vor hormonakti­ven Substanzen“ zu initiieren, der aber noch nicht vorliegt.

Für die interessierte Öffentlichkeit haben wir unser Informationsfaltblatt von 2019 gründlich überarbeitet und aktualisiert. Der Flyer „Hormonschädliche Pestizide: Eine schleichende Gefahr beschreibt das Problem der „Hormongifte“ mit Fokus auf endokrinschädliche Pestizide und Biozide, gibt praktische Tipps und verweist auf weiterführende Informationen  auf der PAN Germany  Website sowie bei den Partner- und Netzwerkorganisationen HEJSupport, WECF und CHEMTrust, die sich wie PAN in der Allianz EDC Free Europe engagieren.

Gerne stellen wir Institutionen der Verbraucher- und Gesundheitsberatung die Faltblätter kostenfrei zur Verfügung, wenden sie sich mit ihrer Anfrage mit Betreff „EDC-Faltblatt bestellen“ an info@pan-gernmany.org.

Der Flyer „Hormonschädliche Pestizide: Eine schleichende Gefahr“ steht hier zum Download bereit.




Aufzeichnung zum Online-Talk: Hormonaktive Chemikalien stoppen!

Am 25. Januar 2023 luden Women Engage for a Common Future (WECF) in Kooperation mit HEJSupport und PAN Germany zu dem Online-Talk: Hormonaktive Chemikalien stoppen!
Die Teilnehmer*innen diskutierten mit der Parlamentarischen Staatsekretärin des Bundeministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Dr. Bettina Hoffmann, gemeinsam mit Expert*innen aus den Bereichen Toxikologie, Endokrinologie, Politik und der Zivilgesellschaft die Frage: Wie können wir uns und unsere Umwelt besser vor hormonaktiven Chemikalien schützen?

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Erarbeitung eines Plans zum Schutz vor hormonaktiven Chemikalien, so genannten Endocrine Disrupting Chemicals (EDCs), festgeschrieben. Dies ist ein wichtiger und dringender Schritt, denn EDCs sind Chemikalien, die das Hormonsystem von Menschen und Tieren stören und dadurch irreversible gesundheitliche Schäden auslösen können. Mehr als 50 Teilnehmende nahmen interessiert die neuesten Zahlen und Forschungsergebnisse sowie die Eckpunkte des geplanten EDC-Aktionsprogramms auf, die in dem Online-Talk präsentiert wurden.

Wer den Online-Talk nachhören möchte oder diesen verpasst hat, dem steht hier die Aufzeichnung zur Verfügung. Unter diesem Link finden sich auch die Präsentationen der Veranstaltung zum Herunterladen.
Weitere Informationen finden sich auf unserer PAN-Website unter dem Schlagwort „EDCs“ wie u.a. die von HEJ Support, PAN Germany und WECF ausgearbeiteten „Forderungen für einen EDC Aktionsplan“.