PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




Ratgeber: Beim Einkauf Biozide meiden

Empfehlungen für die nachhaltige Beschaffung in Kommunen, Einrichtungen und Betrieben




PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf der Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), Oktober 2020

PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 17.08.2020 „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ [ChemBiozidDV]




Häuserfassaden – ein Umweltrisiko

In einer aktuellen Presseinformation der Leuphana Universität, Lüneburg, warnen Wissenschaftler vor Gewässerbelastungen durch Fassadenanstriche mit Biozidwirkstoffen.

In einem dreijährigen Verbundforschungsprojekt zeigte sich, dass Biozide in Fassadenanstrichen im städtischen Bereich zu Belastungen der Gewässer beitragen. Bei Regenereignissen werden die umweltgefährlichen Substanzen, die einen Algen- und Pilzbewuchs an der Gebäudefassade verhindern sollen, ausgewaschen und gelangen über verschiedene Wege in Oberflächen- und Grundwässer. Insbesondere Versickerungsanlagen in städtischen Gebieten, die bei Starkregen vor Überflutungen schützen sollen, stellen ein Problem dar, so die Experten. Sammeln sich die ausgewaschenen Biozide in diesen Becken, können sie von dort aus unmittelbar ins Grundwasser gelangen. Untersucht wurden die – im Pflanzenschutz übrigens nicht mehr zugelassenen – Wirkstoffe Diuron, Terbutryn und Octhilinon sowie deren Transformationsprodukte. Die Forscher sprechen sich dafür aus, auf solche Biozide in Anstrichen ganz zu verzichten und Fassaden so zu gestalten, dass biozidhaltige Anstriche nicht mehr notwendig sind.

Das Verbundprojekt untersuchte neben den Transportwegen in die Gewässer außerdem die Abbauprozesse der Biozide und weiterer ausgewählter Pestizide in landwirtschaftlich genutzten Regionen. Sie konnten zahlreiche und sogar eine Reihe ganz neuer Transformationsprodukte identifizieren. Wenn diese im Monitoring mit berücksichtigt werden würden, stiege die Anzahl der notwendigen Analysen auf das Vierfache, außerdem fehle es an Grenzwerten und Umweltqualitätsstandards für diese Substanzen, so die Wissenschaftler.

Eine Kernbotschaft des Verbundforschungsprojekts MUTREWA ist die Vermeidung der Schadstoffeinträge direkt an der Quelle. Die aus dem Projekt abgeleiteten  Handlungsempfehlungen für die Praxis sind in dem Bericht „Maßnahmen zum nachhaltigeren Umgang mit Pestiziden und deren Transformationsprodukten im Regionalen Wassermanagement“ zusammengefasst.

Nach Auffassung von PAN Germany sind diese aktuellen Befunde ein weiterer Beleg dafür, dass die staatlichen Stellen die Gewässerüberwachung von Bioziden und von Abbau- bzw. Transformationsprodukten ausbauen und die Eintragspfade aus nicht-landwirtschaftlichen Verwendungen mehr ins Visier nehmen müssen. Vorrangig sind Regelungen und Maßnahmen zur Verringerung des Biozideinsatzes.

So gibt es bezüglich der bewuchshemmenden, biozidhaltigen Fassadenanstriche zahlreiche Alternativen und biozidfreie Vorsorgemaßnahmen für eine ansehnliche Hausfassade, ohne dass bei jedem Regen eine Giftbrühe in den Garten und die Gewässer gespült wird. Beispielsweise sind Wärmedämmverbundsysteme mit dem Blauen Engel Label auf dem Vormarsch. Für kommunale Bauträger, Häuslebauer, Architekten und Bauunternehmen, die eine Vermeidung von Biozidprodukten auf ihre Fahnen schreiben, stellt das Umweltbundesamt „Entscheidungshilfen zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden“ zur Verfügung.

Derzeit findet sich auf zahlreichen Etiketten von biozidhaltigen Fassadenanstrichen ein expliziter Hinweis der Hersteller, es handele sich nicht um ein Biozidprodukt, sondern nur um eine Farbe mit einer zusätzlichen bioziden Schutzfunktion. Das hat eine politische Dimension, denn so wird versucht, einer zukünftigen Zulassungspflicht zu entgehen. Dies hätte aber fatale Folgen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz und wäre auch nicht im Sinne des Biozidrechts. Vielmehr ist angezeigt, deutlich zwischen normaler Fassadenfarbe und diesen biozidhaltigen Schutzanstrichen zu unterscheiden und letztere grundsätzlich einer Zulassungsprüfung zu unterziehen, genauso wie andere biozidhaltige Schutzanstriche, z.B. Holzschutzmittel oder Antifoulingfarben für Boote und Schiffe. Der Gesetzgeber sollte hier endlich eine rechtlich klare Abgrenzung auch im Interesse der Verbraucher schaffen, denn die Anstriche dienen nicht primär der Farbgebung einer Fassade, sondern dem Fassadenschutz vor Algen- und Pilzbefall und dies unter Inkaufnahme von erheblichen Umweltbelastungen und möglichen Gesundheitsrisiken der Anwender.

Den Biozideinsatz zu mindern ist auch ein Ziel der Diskussionsvorschläge des BMU für Maßnahmen im Rahmen des „Aktionsprogramm Insektenschutz“. Die biozidbezogenen Maßnahmenvorschläge sind zu begrüßen und sollten zügig und wirksam umgesetzt werden. Beispielsweise die Festlegung verbindlicher Sachkunderegelungen, die Einschränkung der bislang unkontrollierten Abgabe bestimmter Biozide im Handel sowie Anwendungsverbote in ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen, darunter Schutzgebiete im Sinne des Naturschutz- und Gewässerschutzrechts sowie Flächen angrenzend an Gewässer, Flächen mit Grundwasserkontakt und Überflutungsflächen. Zu diesen „bestimmten Bioziden“ zählen nach Auffassung von PAN Germany nicht nur Schädlingsbekämpfungsmittel oder Antifoulings, sondern auch die umweltbelastenden Schutzanstriche für Fassaden.




Cybutryn und Triclosan – Zwei giftige Alt-Biozide aus dem Verkehr gezogen

PAN begrüßt das Aus für die zwei giftigen und stark umweltbelastenden Biozid-Wirkstoffe Cybutryn und Triclosan. Die EU-Kommission entschied vergangene Woche den Verwendungsaustieg. Allerdings wird per Biozidrecht eine einjährige Frist bis zum tatsächlichen Vermarktungs- und Verwendungsstopp gewährt. PAN empfiehlt dem Handel und den Verbraucher*innen, sofort einen Schlussstrich zu ziehen und auf Waren mit diesen Biozid-Wirkstoffen zu verzichten.

Der Wirkstoff Cybutryn

ist unter seinem Handelsnamen Irgarol 1051 bekannter. Irgarol® galt vormals als die Alternative zum Tributylzinn (TBT). Eingesetzt in so genannten Antifouling-Anstrichen zum Bewuchsschutz an Schiffs- und Bootsrümpfen hatte TBT weltweit als hormonschädigende Substanz traurige Berühmtheit erlangt und zahlreiche Tierarten u.a. viele Meeresschnecken bis zu seinem Verbot 2008 geschädigt. Nach dem Motto „den Teufel mit dem Beelzebub austreiben“, stand Irgarol als Ersatzstoff ebenfalls sehr schnell in der Kritik. Der Wirkstoff  gehört zu der Substanzgruppe der s-Triazine, hemmt die Photosynthese z.B. von Algen und ist sehr persistent. Eine aktuelle Studie vom Umweltbundesamt  zeigt, dass die Cybutryn-Werte an jedem zehnten untersuchten Standort in Deutschland die zulässige Höchstkonzentration nach EU-Wasserrahmenrichtlinie überschritten.

PAN engagiert sich dafür, dass Bootseigner auf den Einsatz biozidhaltiger Antifoulings verzichten und stattdessen Alternativen einsetzen, denn nicht nur Cybutryn, sondern alle Antifoulings mit Bioziden sind umweltgefährlich und bergen Risiken für die Verwender. Wirksame Alternativ-Verfahren gibt es bereits für Boote in Süßwasserregionen. Unser PAN-Ziel ist deshalb: „Antifoulingfreie Binnengewässer in Deutschland“.

Triclosan

Bei dem zweiten Biozid-Wirkstoff handelt es sich um Triclosan, einem Desinfektionsmittel, das früher vielseitig zur Beschichtung von Fasern oder Kunsstoffartikeln wie antibakteriellen Müllbeuteln, in antibakteriellen Reinigungsmitteln und in Produkten für die menschliche Hygiene (z.B. antibakterielle Seifen) eingesetzt wurde. Schrittweise wurde der Einsatz von Triclosan in verschiedenen Produktarten ausgeschlossen. Es verblieb nur noch ein Antrag für die weitere Nutzung in Produkten für die menschliche Hygiene. Nun entschied die EU-Kommission, Triclosan auch für dieses verbliebene Verwendungssegment zu verbieten. Triclosan bzw. sein persistentes Abbauprodukt Methyl-Triclosan gilt nicht nur als gefährlicher Gewässerkontaminant. Triclosan steht auch unter Verdacht, hormonell wirksam zu sein (ein „endokriner Disruptor“), und zudem Antibiotikaresistenzen bei Bakterien zu fördern. Der Wirkstoff vereint somit eine gefährliche Kombination von negativen Substanzeigenschaften.
Die Entscheidung der EU zum Verwendungsausstieg war aus PAN-Sicht längst überfällig und wird hoffentlich dazu beitragen, Triclosan gänzlich zu verbannen. Denn noch kann nicht gänzlich Entwarnung geben werden. Triclosan als Desinfektions- oder Konservierungsmittel in Kosmetikprodukten (z.B. in Zahnpasten) bleibt von der jetzigen Entscheidung ausgeklammert. Kosmetikprodukte sind explizit aus dem Biozidrecht ausgeklammert. Ein kritischer Blick auf die Liste der Inhaltsstoffe vor dem Kauf (!) bleibt uns also auch zukünftig nicht erspart.

Entscheidung der EU-Kommission zu Cybutryn

Entscheidung der EU-Kommission zu Triclosan




Giften auf der Spur – Biozide erkennen und vermeiden

Der Ratgeber zeigt beispielhaft, welche „antibakteriell wirksamen“ Gegenstände für Haushalt und Büro angeboten werden, wie man sie erkennen und vermeiden kann – Denn solche biozidhaltigen Produkte sind im Alltag für unsere Hygiene nicht notwendig, sie können sogar für Mensch und Umwelt schädlich sein.

Download