Vortrag und Diskussion: Pestizide im Wasser

Datum / Zeit:
27. August 2025 / 17:00-18:30 Uhr

Veranstaltungsort:
im Übersee-Museum, Bahnhofsplatz 13, 28195 Bremen

Täglich gelangen hochgefährliche Pestizide in unsere Umwelt: Sie vergiften Menschen, zerstören Ökosysteme und verletzten grundlegende Menschenrechte. Obwohl viele dieser Chemikalien in der EU verboten sind, werden sie weiterhin in Länder des Globalen Südens exportiert – mit gravierenden Folgen für Mensch und Natur. Die EU hatte verspochen, diesen toxischen Handel zu stoppen – doch passiert ist bislang wenig.

Wie hängen diese Entwicklungen zusammen? Welche Auswirkungen haben Pestizide global – und welche Spuren hinterlassen sie bei uns vor Ort?

Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung vom Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung (biz) und Ingenieure ohne Grenzen – Regionalgruppe Bremen im Rahmen der Wasserwochen Bremen 2025.

Den globalen Blick eröffnet PAN Germany mit einem Input zu den internationalen Zusammenhängen des Pestizideinsatzes und den Folgen für Mensch und Umwelt. Einen lokalen Fokus richtet HanseWasser auf Messergebnisse und stellt zukünftige Maßnahmen im Abwasserbereich vor.

Im Anschluss an die Inputs diskutieren die Referent:innen im moderierten Podium mit dem Publikum, wie sich globale und lokale Perspektiven verbinden lassen – und welche Handlungsmöglichkeiten es gibt.




Essential for life? Enttäuschung beim Europäischen Wasserschutz

Trotz Feststellung der besonderen Bedeutung und Gefährdung unsere Wasser-Ressourcen, bleibt die neue EU-Wasser-Strategie hinter der Notwendigkeit und unseren Erwartungen eines vorsorgenden Schutzes – insbesondere vor Belastungen mit Pestiziden, einschließlich PFAS-Pestiziden – deutlich zurück.

Anstatt die Verschmutzung an ihrer Quelle zu bekämpfen, stützt sich die am 3. Juni 2025 vorgestellte „Strategie zur Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen“ der Europäischen Kommission auf nachgelagerte „Reinigungstechnologien“, die noch entwickelt werden müssen. Obgleich die Strategie textlich ausdrücklich anerkennt, dass dringend Maßnahmen erforderlich sind, um Schadstoffe zu bekämpfen, die eine Gefahr für unsere lebenswichtigen Trinkwasserquellen darstellen und PFAS allgemein hier besonders hervorhebt, gibt es keine verbindlichen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung oder zum schrittweisen Ausstieg der Verwendung von PFAS-Pestiziden. Obwohl auf das Verursacherprinzip Bezug genommen und das „polluter pays principle“ aufgegriffen wird, fehlt ein Vorschlag zur Anwendung dieses Prinzips auf den landwirtschaftlichen Bereich. PFAS-Pestizide oder TFA-Kontamination werden nicht adressiert und keine hier notwendigen vorbeugenden Maßnahmen angestoßen, obwohl sie zu einer weitreichenden Verschmutzung der Wasserressourcen führen.

Seit 2014 verpflichtet das EU-Pestizid-Recht dazu, chemisch-synthetische Pestizide nur als „letztes Mittel der Wahl“ einzusetzen. Statt diese Vorgabe in positiver Weise zu unterstützen, untergräbt die Wasserstrategie diese stattdessen und macht lediglich die Vorgabe eines „nachhaltigen“ Pestizideinsatzes auf 27 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, ohne klare ergebnisorientierte Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung schädlicher Pestizide festzulegen. An entscheidender Stelle spricht die Strategie lediglich von „improved pesticide use“ – ohne überhaupt Pestizidreduktion zu erwähnen.

Die besondere Bedeutung von PFAS-Pestiziden und deren hochpersistentes und schädliches Abbauprodukt TFA, das schon jetzt ubiquitär in Gewässern und Trinkwasser nachweisbar ist und dort stetig weiter akkumuliert, wird völlig außer Acht gelassen, obwohl die wissenschaftlichen Bedenken hinsichtlich der daraus resultierenden weit verbreiteten Verschmutzung zunehmen.

Unser Fazit: Angesichts dieser eklatanten Defizite, wirksame Maßnahmen gegen die chemische Verschmutzung der europäischen Wasserressourcen zu empfehlen, ist nicht damit zu rechnen, dass die Strategie ihr Ziel erreichen wird, entscheidend für die Sicherheit und das Wohlergehen der EU-Bürger*innen beizutragen und den Zugang zu sauberem Wasser für alle zu gewährleisten.

 

Weitere Informationen:

European Water Resilience Strategy vom 03.06.2025

PAN Germany Stellungnahme im Rahmen der Sondierung „Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung“ Ref. Ares(2025)843493 – 04/02/2025

PAN Europe Pressemitteilung vom 4.6.2025: European Water Resilience Strategy: sinking ambitions on pesticide pollution




Klar, frisch, rein? Wasserverschmutzung durch Pestizide und was alle dagegen tun können

Das neue Faltblatt des Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. gibt einen Überblick über die Pestizid-Belastung von Gewässern und zeigt auf, was dies für unser Trinkwasser bedeutet und wie wir die Situation verbessern können.

Unsere Gesundheit und die Gesundheit aller Lebewesen ist davon abhängig, dass sauberes Wasser verfügbar ist. Geltende Auflagen beim Ausbringen von Pestiziden verhindern nicht, dass in Bächen, Flüssen, Seen, im Meer, Grundwasser und Regen Pestizide nachweisbar sind. Zunehmend Sorgen bereiten insbesondere Belastungen mit PFAS-Pestiziden und ihrem Abbauprodukt TFA, die wegen ihrer extremen Langlebigkeit zur Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ zählen. Sie gefährden unsere Gesundheit und Ökosysteme.

In seiner aktualisierten Auflage des Wasser-Faltblatts „Pestizide: Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser“ informiert PAN Germany kurz und verständlich über die Belastungssituation und zeigt: Es gibt wirksame Maßnahmen, unsere Gewässer und unser Trinkwasser nachhaltig vor Pestizideinträgen zu schützen. Dabei legt das Faltblatt Wert darauf, dass alle einen Beitrag leisten können.

Das Faltblatt behandelt ein hochaktuelles Thema: In diesem Monat veröffentlichte die Europäische Kommission mehrere Berichte zum Zustand unserer Gewässer. Ihr Fazit: In den letzten Jahren konnte der Zustand der EU-Gewässer verbessert werden. Doch in wichtigen Bereichen sind weitere Anstrengungen erforderlich. Hierzu zählt auch der chemische Zustand unserer Gewässer. Nur 26.8% der Gewässer erreichen den angestrebten guten chemischen Zustand.

Das PAN Germany Faltblatt: Pestizide: Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser steht kostenlos als Download bereit oder kann als Papierversion bestellt werden – per Email an info@pan-germany.org.

Weitere Informationen zum Thema:

Kontakt:




Belastung von Gewässern mit PFAS-Pestiziden – Ein Verbot von Fluopyram ist überfällig

Unsere Gewässer haben vielfältige Funktionen. Sie sind Lebensräume, Lebensadern und Lieferanten unseres wichtigsten Lebensmittels: Trinkwasser. Umso besorgniserregender ist, dass europaweit Gewässer chemisch verunreinigt sind. Eine relevante Rolle hierbei spielen Belastungen durch PFAS-Pestizide. Eines dieser PFAS-Pestizide ist das weit verbreitete Fluopyram. Trotz eindeutiger Beweise für seine Schädlichkeit wurde die EU-Genehmigung für Fluopyram bis 2026 verlängert.

In Deutschland sind derzeit acht fluorypramhaltige Pestizidprodukte zur Bekämpfung von Pilzbefall in einer Vielzahl von Kulturen– u.a. in Weizen, Wein, Raps, Zuckerrüben, Möhren und Erdbeeren – zugelassen.

Als PFAS-Pestizid gehört Fluopyram zu einer Gruppe von Wirkstoffen, die aufgrund ihrer hohen Persistenz in der Umwelt als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Fluopyram baut sich zu TFA ab, einem ultrakurzen PFAS, das für seine hohe Mobilität und Persistenz bekannt ist. TFA verunreinigen unser Grundwasser, Oberflächengewässer das Trinkwasser und wurde selbst in Mineralwasserproben nachgewiesen. Die Verbreitung von TFA-Belastungen ist besorgniserregend, zumal sich die Hinweise auf die Toxizität von TFA mehren. Derzeit liegt ein Vorschlag vor, TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B und als „persistent, mobil und toxisch“ (PMT) einzustufen.

Die geltende EU-Pestizidverordnung 1107/2009 gibt vor, Substanzen nicht zu genehmigen, die toxikologisch „relevante“ Metabolite produzieren, wenn diese das Grundwasser über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L verunreinigen. Fluopyram erfüllt diese Bedingung eindeutig: Das von Bayer im Jahr 2021 eingereichte Dossier zeigt, dass die TFA-Konzentrationen im Grundwasser diesen Grenzwert in allen Szenarien überschreiten. Dennoch verlängerte die EU-Kommission die Zulassung von Fluopyram im Januar 2024 um weitere 2,5 Jahre.

Der falsche Umgang mit Fluopyram erinnert an den Fall von Flufenacet, einem anderen PFAS-Pestizidwirkstoff. Trotz wissenschaftlicher Beweise für seine schädlichen Auswirkungen wurde die Genehmigung von Flufenacet 11-mal und damit um 11 Jahre verlängert, bevor im Dezember 2024 ein Vorschlag für die Nichtverlängerung der Genehmigung vorgelegt wurde. Durch diese Verzögerung konnte die umfassende Wasserverschmutzung über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt werden.

Wir können uns keine weiteren Verzögerungen beim Verbot von Fluopyram leisten. Gemeinsam mit unseren Kolleg*innen von Générations Futures in Frankreich, PAN Europe und mit zahlreichen weiteren Nichtregierungsorganisationen hat PAN Germany die Europäische Kommission in einem Brief dazu aufgefordert:

  • Fluopyram als „ernsthaftes Risiko für die menschliche Gesundheit“ in Übereinstimmung mit Artikel 69 der Verordnung 1107/2009 anzuerkennen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung und den Verkauf von Fluopyram und Fluopyram-Produkten zu verbieten.
  • den Widerruf der Genehmigung von Fluopyram auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) im März 2025 vorzuschlagen.

Der Schutz der europäischen Wasserressourcen erfordert entschlossenes Handeln. Wissenschaftler*innen haben TFA als eine Bedrohung für die planetaren Grenzen identifiziert und fordern umgehende Anstrengungen zur Reduzierung der TFA-Emissionen. Das Verbot von Fluopyram ist ein notwendiger Schritt zum Schutz unserer Wasserressourcen, der öffentlichen Gesundheit und der Ökosysteme.

 

Weitere Informationen:

Brief an Generaldirektorin Sandra Gallina “Urgent call to ban the PFAS pesticide fluopyram due to its TFA emission” von, Générations Futures, Global 2000, PAN Europe, PAN Germany und weiteren NGOs, vom 31. Januar 2025

PAN Europe Blog-Beitrag “Protect Europe’s Water: Why Fluopyram Must Be Banned” 5. Februar 2024

Europäische Bevölkerung ist über Obst und Gemüse zunehmend PFAS-Pestiziden ausgesetzt

Weitverbreitete Wasserverschmutzung durch langlebiges Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden




TFA – Die ewige Chemikalie in dem Wasser, das wir trinken

Ein heute veröffentlichter Untersuchungsbericht zeigt die Belastung von Trinkwasserproben mit der „Ewigkeitschemikalie“ TFA, einem Abbauprodukt bestimmter PFAS-Pestizide und Kühlmittel.

Im Rahmen einer Sondierungsuntersuchung von 55 Trinkwasserproben aus 11 europäischen Ländern konnte gezeigt werden, dass TFA (Trifluoracetat) nicht nur Flüsse und Seen belasten (wir berichteten), sondern auch in relevanten Mengen im Trinkwasser vorkommt. Die Ergebnisse wurden in dem Bericht „TFA – Die ewige Chemikalie in dem Wasser, das wir trinken“ von PAN Europe, Global 200O, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen zusammengetragen und diskutiert. Der Bericht macht deutlich: TFA darf nicht länger unreguliert belieben – wir brauchen einen besseren Schutz unserer Gewässer, unseres Trinkwassers und unserer Gesundheit vor TFA-Belastungen.

Bislang ist TFA regulatorisch eine „unsichtbare“ Chemikalie, für die es keine Qualitätsstandards für Grund- oder Oberflächenwasser und keine Grenzwerte für Trinkwasser gibt. Das liegt vor allem daran, dass TFA bislang als „nicht relevanter Metabolit“ eingestuft ist, was aus Sicht der Autor*innen ein schwerer Fehler ist. Als „nicht relevanter Metabolit“ wird die problematische Substanz in vielen EU-Ländern nicht oder kaum überwacht. Mit der anstehenden Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie könnte sich das ändern. Die Autor*innen der Studie erwarten für die anstehenden politischen Verhandlungen ein entsprechendes Engagement von Seiten der Mitgliedsstaaten.

Insgesamt wurde TFA in 34 von 36 Leitungswasserproben nachgewiesen. Die TFA-Werte reichten von „nicht nachweisbar“ (< 20 ng/L) bis 4.100 ng/L, mit einem Durchschnitt von 740 ng/L. Die beiden Proben, die keine nachweisbare TFA-Kontamination aufwiesen, kamen aus Hamburg und Niedersachsen. Untersucht wurden auch einige Mineralwasserproben. Natürliche Mineralwässer müssen nach europäischem Recht vor allem dem Erfordernis der ursprünglichen Reinheit genügen und aufgrund des unterirdischen Ursprungs dieser Wässer frei von Verschmutzung sein. Dass nur fünf von 17 Mineralwässern frei von Schadstoffen sind und selbst tief liegende Wasservorkommen nicht ausreichend vor Verunreinigungen durch TFA geschützt sind, liegt an der Kombination aus extremer Persistenz und extremer Mobilität der Substanz.

In Industrie-Studien verursachte TFA bei Kaninchen nach pränataler Exposition schwere Geburtsfehler. Dies gab Anlass zu erheblicher Besorgnis und führte zu dem Antrag der deutschen Behörden, TFA als reproduktionstoxischen Stoff der Kategorie 1B einzustufen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat mit der Bewertung begonnen, und wenn sie diesen Klassifizierungsvorschlag annimmt, wird TFA als relevanter Metabolit betrachtet und alle PFAS-Pestizide müssten in Folge ihre Marktzulassung verlieren.

Die Autor*innen der Studie fordern unter anderem ein sofortiges Verbot von PFAS-Pestiziden und die Unterstützung der Landwirt:innen bei der Umstellung auf, idealerweise chemiefreie  Pflanzenschutzverfahren, zudem die Festlegung eines Grenzwertes für sicheres Trinkwasser und Umweltqualitätsnormen für TFA auf EU-Ebene und eine zügige Umsetzung der allgemeinen PFAS-Beschränkung im Rahmen der REACH-Verordnung.

Bericht „TFA – Die ewige Chemikalie in dem Wasser, das wir trinken“

Report „TFA in the Water we drink”

Presseinformation, 10.09.24 von PAN Europe zur Veröffentlichung des TFA-Trinkwasser-Berichts (Englisch)

Bericht „TFA in Wasser -Schmutziges PFAS-Erbe unter dem Radar“

 

 




Glyphosat belastet europäische Oberflächengewässer!

Zum Schutz der Wasserqualität und der aquatischen Ökosysteme muss Glyphosat verboten werden.
Glyphosat und sein Metabolit AMPA wurden in 11 von 12 europäischen Ländern in Oberflächengewässerproben gefunden. Von Polen bis Portugal, von Belgien bis Bulgarien sind Gewässer durch das Totalherbizid verschmutzt. Dies ist das beunruhigende Ergebnis eines neuen Berichts
von PAN Europe und den europäischen Grünen (Fraktion Die Grünen/EFA).

Dass die Wasserproben selbst in der „Nebensaison“ derart belastet sind, zeigt das Ausmaß der Glyphosatkontamination. Die verbreitete Pestizidbelastung beeinträchtigt die Qualität unserer Wasserressourcen und gefährdet aquatische Ökosysteme. Die Studie wertet die Messdaten aus und wirft ein Licht auf Regelungslücken beim Schutz unserer Wasserressourcen generell und in Hinblick auf Glyphosat/AMPA.

Glyphosat und/oder AMPA, der Hauptmetabolit von Glyphosat, wurden in 17 von 23 Proben (74 %) aus 11 von 12 Ländern oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,2 μg/L nachgewiesen. Flusswasserproben aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, den Niederlanden, Spanien, Polen und Portugal waren mit einem der Stoffe kontaminiert. Nur in Slowenien wurden weder Glyphosat noch AMPA nachgewiesen. Die Proben wurden in der zweiten Oktoberhälfte 2022 entnommen.

Fünf der 23 in Österreich, Spanien, Polen und Portugal entnommenen Wasserproben (22 %) überschritten den EU-Trinkwassergrenzwert für Glyphosat. Eine Probe in Portugal enthielt 3 µg/L, das ist das 30-fache des Trinkwassergrenzwertes.

Die höchste gemessene Konzentration war 3,9 µg/L für AMPA in Polen. Sowohl Glyphosat als auch AMPA stellen ein Risiko für die aquatische Umwelt dar. Glyphosat ist als giftig für Wasserlebewesen mit langfristiger Wirkung eingestuft (Aquatic Chronic 2; H411). Auf Grundlage der Daten aus der wissenschaftlichen Literatur wäre eine strengere Einstufung gerechtfertigt. AMPA wird derzeit von der Europäischen Kommission nicht als sogenannter relevanter Metabolit für Trinkwasser angesehen, so dass der Grenzwert von 0,1 μg/L für Trinkwasser nicht verbindlich ist und nur wenige EU-Mitgliedsländer haben einen solchen für AMPA festgesetzt. So sind hohe und potenziell schädliche AMPA-Konzentrationen im Wasser weit verbreitet erlaubt.

Dies steht nicht im Einklang mit dem jüngsten Dokument der EFSA „Peer Review zu Glyphosat“, in dem die EFSA eindeutig feststellt, dass „AMPA und N-Acetyl-AMPA in Bezug auf die allgemeine Toxizität ein ähnliches qualitatives und quantitatives toxikologisches Profil wie Glyphosat aufweisen“ und AMPA in der Umwelt persistenter ist als Glyphosat. Die EFSA räumt zudem Datenlücken hinsichtlich der aquatischen Toxizität von Glyphosat ein. Diese Daten- und Bewertungslücken sowie die Erkenntnisse zum Auftreten und zu den Auswirkungen von Glyphosat und AMPA auf Wasserlebewesen zeigen, so die Pressemitteilung zum Bericht, dass die Kriterien für eine Wiedergenehmigung des Herbizidwirkstoffes nicht erfüllt sind.

Die neue Studie bestätigt erneut: Glyphosat ist überall. Es findet sich in menschlichem Urin, Hausstaub, Böden und in Gewässern. Das Vorhandensein von Glyphosat und AMPA in aquatischen Ökosystemen gibt Anlass zur Besorgnis über die Qualität der Wasserressourcen und den Schutz aquatischer Lebensgemeinschaften.

Die Autor*innen des Berichts fordern zum Handeln auf. Sie fordern:

  • Keine Wiedergenehmigung von Glyphosat und einen schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Produkten auf Glyphosatbasis, da deren Einsatz die Qualität der Gewässer in der EU verschlechtert und eine Vielzahl von Arten, einschließlich des Menschen, durch die Exposition gefährdet sind.
  • Verabschiedung der EU-Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), in der rechtsverbindliche Ziele für die Halbierung des Einsatzes und der Risiken chemischer Pestizide bis 2030 festgelegt werden, sowie ein Verbot des Einsatzes aller chemisch-synthetischer Pestizide in sensiblen Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden und von ökologischer Bedeutung sind, inklusive eines Schutzstreifens von 50 Metern um diese Gebiete herum.
  • Die Festsetzung von Umweltqualitätsnormen (UQN) für Glyphosat und AMPA in Oberflächengewässern auf dem Niveau des Trinkwassergrenzwerts (0,1 μg/L), um die menschliche Gesundheit und die biologische Vielfalt in aquatischen Ökosystemen zu schützen.
  • Einbeziehung aller Studien aus der wissenschaftlichen Literatur in die Bewertung der Toxizität von Glyphosat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Produkte auf Glyphosatbasis für bestimmte Arten oft wesentlich toxischer sind als der Wirkstoff allein.
  • Anhebung der Einstufung der chronischen aquatischen Toxizität von Kategorie 2 auf Kategorie 1, da Glyphosat bereits unterhalb von 0,1 mg/L schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben kann.

PAN Europe Pressemitteilung vom 05.09.2023

PAN Europe & The Greens/EFA (2023): „GLYPHOSATE IS POLLUTING OUR WATERS – ALL ACROSS EUROPE. PAN EUROPE’S, WATER REPORT, SEPTEMBER 2023




Kleingewässer durch Pestizide stark belastet

Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes bestätigt die hohe Pestizid-Belastung von Kleingewässern im ländlichen Raum. Ausgewertet wurden Proben aus dem Kleingewässermonitoring von über 100 Gewässerabschnitten in Deutschland. Das Ergebnis ist: Weder die Risikoprüfung im Rahmen der Pestizid-Zulassung noch die bestehenden Anwendungsauflagen für die Ausbringung von Pestiziden verhindern, dass Kleingewässer erheblich mit Pestiziden belastet werden – mit negativen Folgen für Pflanzen, Tiere und Wasserqualität.

Die vom UBA beauftragte und vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) durchgeführte Studie deckt auf, dass 80 % der untersuchten Bäche zu hohe Pestizidrückstände aufweisen. Jede zweite Wasserprobe war mit Pestizid-Wirkstoffen belastet, die die im Rahmen der Zulassung festgelegten akzeptablen Werte überschritten. Biologische Untersuchungen ergaben zudem, dass der ökologische Zustand der untersuchten Gewässer, der sich u.a. am Insektenvorkommen zeigt, in vier von fünf untersuchten Bächen mäßig bis schlecht war.

Für die Studie wurden erstmalig auch die Pestizid-Anwendungsdaten landwirtschaftlicher Betriebe an zehn Messstellen erfasst. Die Auswertung zeigt, dass Pestizidrückstände regelmäßig in bedenklichen Konzentrationen in angrenzende Gewässer gelangten. Folglich wiesen auch die Gewässer, deren umliegende landwirtschaftliche Flächen stärker gespritzt wurden, eine höhere Pestizidbelastung auf. Einen wesentlichen Eintragsweg stellt dabei von den Feldern abfließendes, mit Pestiziden belastetes Oberflächenwasser bei Regen dar. Bewachsene Gewässerrandstreifen können diese Einträge nachgewiesenermaßen reduzieren. Die Studie zeigt deutlich, dass Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, die im Rahmen des Pestizid-Zulassungsverfahrens festgelegt werden, sich in der Praxis als unzureichend herausstellen und nicht den gewünschten Schutz-Effekt erzielen. Das Kleingewässermonitoring konnte den schlechten Zustand der Gewässer im ländlichen Raum belegen und zeigen, dass unsere Kleingewässer und ihre Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren nicht ausreichend vor Pestizidbelastungen geschützt sind. Auch gelangen die Pestizidrückstände aus den kleineren Bächen in größere Gewässer. Werden diese zur Trinkwassergewinnung genutzt, betreffen die Rückstände auch direkt uns Menschen.

Die Auswertungen der Belastungsdaten haben deutlich gezeigt: Das Zulassungsverfahren schützt die Umwelt und Biodiversität unzureichend und ist aus Sicht von PAN Germany dringend nachzubessern. Basierend auf den Monitoringdaten muss zudem eine kontinuierliche Rückkopplung zum Zulassungsverfahren sichergestellt werden. PAN Germany fordert, das Kleingewässermonitoring fortzuführen und zu verstetigen – nur so lassen sich auch zukünftig Erfolge beim angestrebten besseren Schutz der Gewässer vor Einträgen erzielen.

Die Studienergebnisse unterstreichen zudem die dringende Notwendigkeit, den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide insgesamt zu reduzieren. Hierzu kann eine ambitionierte Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) beitragen, indem sie verbindliche Pestizidreduktionsziele festlegt.

Wir brauchen zudem eine stärkere Förderung und Honorierung des ökologischen Landbaus, der – dies bestätigen die Erfahrungen der Wasserversorger“bislang das einzige System ist, mit dem der Schutz der Trinkwasserressourcen zuverlässig gelingt” und der schon heute zur Reduzierung von Umweltbelastungen und Mikroverunreinigungen beiträgt. Nur eine nachhaltige, ressourcenschonende Landwirtschaft kann langfristig unsere Ernährung und eine lebenswerte Umwelt sichern.

Für alle, die sich engagieren möchten, hat PAN Germany ein Tool bereitgestellt, mit dem Abgeordnete im EU Parlament aufgefordert werden können, die SUR nicht weiter zu verzögern und sich für Pestizidreduktion stark zu machen.

Den Abschlussbericht zum Kleingewässermonitoring, verfasst vom Team um Prof. Dr. Matthias Liess vom Helmholtz-Institut für Umweltforschung und herausgegeben vom Umweltbundesamt, finden Sie hier.

 

 




Joint Statement on the revision of lists of surface and groundwater pollutants

Gemeinsames Bündnis von EU-Gesundheits- und Umweltorganisationen gibt Erklärung zur derzeitigen Aktualisierung der Schadstofflisten für Oberflächen- und Grundwasser im Rahmen der Revision der EU-Wasserrechtsvorschriften ab.  Das ‚Joint Statement‘ liegt in englischer Fassung vor.

 




Flusseinzugsgebiete in Europa – Weiterhin im schlechten Zustand

Nach einer Analyse von Umweltverbänden zeigen die Zustände europäischer Flusseinzugsgebiete und die Entwürfe von Managementplänen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) ein ernüchterndes Bild. Mit Ausnahme von zwei Flusseinzugsgebieten in Finnland werden die übrigen 11 untersuchten Einzugsgebiete selbst bis 2027 keinen guten Zustand erreichen, sollte nicht bei den Managementplänen deutlich nachgearbeitet werden. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bericht [1], der von der Living Rivers Europe Coalition und dem WWF unter Beteiligung zahlreicher Umweltverbände heute veröffentlicht wurde.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die meisten EU-Länder weiterhin das rechtlich bindende Ziel der WRRL verfehlen werden, Europas verschmutzte Oberflächengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dieses Ziel hätte bereits 2015 erfüllt sein müssen. Firstverlängerungen waren nur in begründeten Ausnahmefällen bis 2027 vorgesehen. Die Mitgliedstaaten haben nur noch sechs Monate Zeit, um ihre Flussgebietsmanagementpläne für die nächsten sechs Jahre fertigzustellen, wie es das EU-Recht verlangt.

Empfehlungen von PAN Germany für Maßnahmen gegen die Belastungen von Pestizid- und Biozideinträgen in das Flussgebiet der Elbe flossen in den Bericht ein. Eine entsprechende Stellungnahme [2] hatte PAN bereits in der vorherigen Anhörungsrunde der Flussgebietsgemeinschaft Elbe übermittelt. Besorgniserregend ist aus Sicht von PAN die sehr lückenhafte Beachtung von Biozideinträgen und generell der Mangel an Vorsorgemaßnahmen in den Managementplänen, um gegen punktuelle und diffuse Einträge von Pestiziden und Bioziden vorzugehen, diese zu überwachen und die Eintragsursachen zu beseitigen.

Christian Schweer, Mitglied der PAN Germany Arbeitsgruppe Wasser kritisiert: „Das europäische Wasserrecht hat bereits vor 20 Jahren allen EU-Mitgliedstaaten als Mindestanforderung vorgegeben, bis 2012 auch umweltgefährliche Biozide in Fassadenschutzmitteln, Bootsanstrichen oder Einträge von Schädlingsbekämpfungsmitteln anzugehen, wenn sie in die Gewässer gelangen und dort Tiere und Pflanzen schädigen. Statt diese schädlichen Stoffe von Gewässern fernzuhalten, kommen sie selbst in besonders streng geschützten Natura 2000 und in Wasserschutzgebieten unvermindert zum Einsatz. Dass diese relevanten und alltäglichen Verunreinigungen mit den aktuell vorgeschlagenen Maßnahmen nicht eingedämmt werden, zeigt das eklatante Missmanagement im Gewässerschutz auf. Geld- und Personalmangel in den Umweltbehörden ist ein Grund, ein weiterer ist das zu geringe Engagement von Behörden und Anwender*innen von Bioziden und Pestiziden, den Einsatz dieser chemischen Mittel strenger zu regulieren und durch gewässerverträglichere nicht-chemische Alternativen zu ersetzen“.

Noch bis zum 22. Juni 2021 haben Gewässer-interessierte Bürger*innen und Verbände die Möglichkeit, bei den zuständigen Umweltbehörden der Bundesländer ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Gewässerschutz-Maßnahmen im Einzugsgebiet der Elbe und zu weiteren Flussgebieten in Deutschland abzugeben. Weil die Öffentlichkeit in nahezu allen Bundesländern bisher nur unzureichend über die Anhörung informiert wurde und die relevanten Informationen zur Situation und den Vorhaben vor Ort wegen der unübersichtlichen Dokumente faktisch nicht auffindbar sind, erwartet PAN Germany von den zuständigen Stellen umgehend eine bessere Aufklärungs- und Informationsarbeit zur aktuell laufenden Anhörung.

[1] The Final Sprint for European´s Rivers – An NGO Analysis of 2022-2027 Draft River Basin Management Plans. Living Rivers Europe, June 2021

[2] Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

 




Erfolg für die Umweltverbände in Sicht: Keine Abschwächung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Am 22.Juni 2020 erreichte die Gewässerschützer*innen in Europa eine gute Nachricht aus Brüssel: Der für die europäische Wasserpolitik zuständige Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht überarbeitet wird. Er sorgte mit dieser Information für die nötige Klarheit, die noch im Dezember 2019 fehlte, als die EU-Kommission ihren Bericht zur WRRL-Eignungsprüfung vorstellte. Die Haltung der EU-Behörde hat in dieser Frage ein besonderes Gewicht, weil sie als Initiatorin von EU-Regelungen auch über den Erhalt von geltendem Recht maßgeblich entscheidet.

Mit der aktuellen Klärung bleiben nun die Umweltziele und Fristen zur Sanierung der Gewässer in Europa bestehen, wie sie in der WRRL seit dem Jahr 2000 verankert sind. Die Nachricht aus Brüssel ist insofern beachtenswert, weil Interessensverbände aus der Wirtschaft, aber auch viele Mitgliedstaaten bereits seit Jahren auf deutliche Abschwächungen der WRRL gedrängt haben, um den geltenden Verpflichtungen des Wasserrechts nicht mehr nachkommen zu müssen. PAN Germany und PAN Europe haben wie viele weitere Umweltverbände in Europa erfolgreich dagegen argumentiert, genauso wie die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger*innen und Organisationen, die 2018 und 2019 an der öffentlichen Konsultation zur WRRL-Eignungsprüfung teilgenommen hatten.

Das klare Signal für die WRRL bedeutet zugleich, dass die Mitgliedstaaten die Einträge an Pestiziden, Bioziden und weiteren Schadstoffen ohne weitere Verzögerungen bis allerspätestens 2024 minimieren bzw. beenden müssen, um den guten Zustand von Wasserläufen, Seen, Grundwasservorkommen und Küstengewässern bis 2027 zu erreichen. Um die Einhaltung dieser und weiterer Vorgaben sicherzustellen, wird die EU-Kommission in den kommenden Jahren ihren Fokus auf die Um- und Durchsetzung des Wasserrechts legen. Sie will zusätzlich prüfen, inwiefern die Stofflisten der WRRL-Tochterrichtlinien zu aktualisieren sind, und sie beabsichtigt die Wasserpolitik in den neu vorgesehenen EU-Aktionsplan zur Beendigung von Verunreinigungen („zero-pollution ambition for a toxic-free environment“) sowie in weitere Strategien ihres Europäischen Grünen Deals zu integrieren. Weil gerade bei stofflichen Verunreinigungen der Gewässer weiterer Handlungsbedarf gesehen wird, sind die Forderungen in der gemeinsamen PAN-Stellungnahme aktueller denn je.