Bundesregierung beantwortet Fragen zur Gewässerbelastung: Kaum Impulse gegen Pestizideinträge

Gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mussten die Mitgliedstaaten bereits am 22.12.2015 den guten chemischen und ökologischen Zustand ihrer Gewässer erreichen. Diese Vorkehrungen sind für den Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen und für die Erholung der wasserabhängigen Lebensräume mit ihrer Artenvielfalt nicht nur wichtig, sondern auch verbindlich. In Deutschland ist vor allem der Bund dafür zuständig, Regelungen zur Reinhaltung der Gewässer auf den Weg zu bringen – wie zum Beispiel zur Minderung der Einträge von Pestiziden (aus sog. „Pflanzenschutzmitteln“, PSM) und Bioziden zählen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragte mit einer kleinen Anfrage im März 2026 bei der Bundesregierung nach, wie sich die Belastungssituation des Trink- und Grundwassers, der Oberflächengewässer und wasserabhängigen Naturschutzgebiete aktuell darstellt und welche Schritte sie gegen die Verunreinigungen trifft. Insgesamt besteht diese Nachfrage aus 49 Einzelfragen und betrifft neben Stoffgruppen wie Arzneimittel oder die Ewigkeitschemikalien per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) auch Pestizide und Biozide. Auf die beiden letztgenannten Verbindungen fokussiert sich unser vorliegender Beitrag.

Es fehlt weiterhin ein umfassendes Lagebild

Generell zeigt sich, dass auch der Bundesregierung ein vollständiges Lagebild zur Verunreinigung der Gewässer mit diesen zumeist gewässergefährdenden Substanzen fehlt. Das betrifft beispielsweise das Ausmaß von Pestizid- und Biozidrückständen in Schwebstoffen, Sedimenten und Wasserorganismen, die von den zuständigen Landesbehörden erhoben bzw. berechnet werden. Kritisch ist ferner, dass konkrete Stoff-Konzentrationen erst bei Grenzwertüberschreitungen gemeldet werden müssen und nur diejenigen Pestizidwirkstoffe im Trink- bzw. Rohwasser untersucht werden, die wahrscheinlich im Einzugsgebiet eines Wasserwerkes Anwendung finden.

Biozidwirkstoffe und deren Abbauprodukte werden in Grund- und Oberflächengewässer nachgewiesen, allerdings nicht systematisch untersucht. Um die Belastung der Umwelt mit Bioziden besser zu erfassen, sind aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtete Untersuchungen notwendig.

Zur Belastungssituation in wasserabhängigen Schutzgebieten fehlt eine Antwort der Bundesregierung, die angesichts der Empfindlichkeit dieser Lebensräume gegenüber Pestiziden notwendig wäre.

Probleme vom Grundwasser bis zum Meer

In Deutschland ist fast jeder 10. Grundwasserkörper wegen Pestizidverunreinigungen in einem schlechten Zustand und verfehlt daher weiterhin die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. An 19 % aller untersuchten Grundwassermessstellen wurden Pestizidwirkstoffe oder relevante Abbauprodukte nachgewiesen. Bei den zugelassenen Substanzen gibt es keinen Rückgang bei der Belastungssituation. Sorgen bereitet die Zunahme der sogenannten nicht relevanten Metabolite von Pflanzenschutzmittel, die zuletzt an 72% der untersuchten Grundwassermessstellen ermittelt wurden, ein Plus von 24%.

Im Rahmen der Untersuchung von Bächen konnte festgestellt werden, dass bei über 80% der berücksichtigen Wasserläufe in der Agrarlandschaft eine zulassungsrelevante Konzentration nach einem Regenereignis überschritten wurde – und zwar bei mindestens einem Pestizidwirkstoff.

Pestizide sind längst im Trinkwasser angekommen. Wenngleich dort die Funde nach Angaben der Bundesregierung sehr gering bleiben, hat die Anzahl der Substanzen mit Grenzwertüberschreitung in den vergangenen Jahren zugenommen.

Selbst in der Nordsee liegt bereits die Konzentration der Insektizide Cypermethrin und Imidacloprid so hoch, dass die zukünftigen hierfür geltenden Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten werden können.

Laut der Bundesregierung geht aus Studien zudem hervor, dass große Teile der Bevölkerung mehrfach mit Pestiziden, PFAS und weiteren Schadstoffen belastet sind. Besorgniserregend sei die Verunreinigung deshalb, weil die Substanzen langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.

Noch keine wirksame Strategie an der Verunreinigungsquelle

Zu den Hauptquellen der Pestizideinträge zählen die intensive Landwirtschaft. Modellierungen des Umweltbundesamtes belegen außerdem, dass einige Wirkstoffe wie Terbutryn als Biozide genutzt werden und andernorts über die Kanalisation in die Gewässer gelangen.

PFAS werden in zahlreichen Anwendungen eingesetzt, auch in Pestizid- und Biozidprodukten (z.B. als Insektizide, Rattengift oder in Antifouling-Schiffsanstrichen). Zahlreiche PFAS setzten bei deren Abbau u.a. Trifluoracetat (TFA) in die Umwelt und in die Gewässer frei. Die Antwort der Bundesregierung beschreibt insbesondere nachgewiesene Rückstände von PFAS-Bioziden.

Es gibt allerdings weiterhin Lücken, wie etwa bei der Ermittlung der Verunreinigungsquellen mit PFAS-haltigen Bioziden belasteter Gewässer oder bei der Kalkulation der Umwelt- und Ressourcenkosten der Pestizidbelastungen.

Die gewählten Gegenmaßnahmen zu den Verunreinigungen bleiben in der Antwort der Bundesregierung eher komplex, unbestimmt und nachsorgend, so dass ein weiterer Zeitverzug zu befürchten ist. Hierzu seien einige Beispiele genannt:

  • Grundsätzlich wird kein Verbesserungsbedarf beim geltenden Wasserrecht gesehen, z.B. bei Vorgaben zur Begrenzung von Einleitungen. Zur Anpassung von Regelungen im Bereich der Schadstoffminimierung wird vielmehr ein EU-weiter Ansatz bevorzugt – wie etwa mit dem eingeführten Mechanismus der Watchlist, um weitere Stoffe zu überwachen und ggf. zu regeln.
  • Es gibt kaum Hinweise, dass das Verursacherprinzip wie in Form von erweiterten oder optimierten Abgaben- oder Haftungsregelungen konsequenter genutzt werden soll, um den Einsatz und die Einträge von Bioziden oder Pestiziden in der Landwirtschaft zu minimieren.
  • Allein im Bereich der Abwasserbehandlung sind Maßnahmen zur Stärkung der Herstellerverantwortung vorgesehen, die allerdings das EU-Recht (Kommunalabwasserrichtlinie) vorgibt und noch einige Umsetzungsfragen offenlässt.
  • Forschungsvorhaben werden zwar gefördert– wie etwa zur Erfassung von bestimmten bioziden Gewässerbelastungen in Städten oder Verfahren zur Förderung von gewässerverträglichen Antifoulingverfahren für Boote. Es bleibt jedoch unbeantwortet, wie die Verbreitung der Erkenntnisse in der Praxis unterstützt werden.

Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort oft auf die föderale Aufgabenverteilung. Gewässerüberwachung sei Ländersache und da die Bundesländer der Bundesregierung nur dort berichten, wo sie dazu verpflichtet seien, lägen der Bundesregierung keine vollständigen Informationen vor, so bereits die Vorbemerkung in der Antwort. Aus Sicht von PAN wäre es wünschenswert, wenn die Bundesregierung ein Berichterstattungswesen gemeinsam mit den Ländern etablieren könnte, dass eine systematische und vergleichende Lagebewertung ermöglicht, denn viele politische Strategien und rechtliche Regelungen, die zur gezielten Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer beitragen könnten, greifen auf Bundesebene.

Bei diversen Fragen fehlen nach Sicht von PAN Germany in den Antworten Informationen und Bewertungen zu Pestiziden. Beispielsweise hätte die Relevanz, die das Umweltbundesamt den zahlreichen in DE eingesetzten PFAS-Pestiziden für die Grundwassereinträge des Abbauproduktes TFA zuschreiben, deutlicher erwähnt werden müssen. Während ein paar PFAS-Biozide ausführlich behandelt werden, fehlt ein Überblick der im Pflanzenschutz eingesetzten PFAS-Wirkstoffe (Antwort auf Frage 16). Das ist vor dem Hintergrund der Bedeutung der Einträge von PFAS-Pestiziden und TFA in Gewässer unverständlich und wirft Fragen auf, ob die Belastung durch PFAS-Pestizide ignoriert oder zumindest nicht in seiner Tragweite ernst genommen wird.

Überraschend ist auch die positive Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Eignung der vorhandenen Regelwerke und der daraus resultierenden regulatorischen Werte im Abwasser- und Trinkwasserrecht, um die Bevölkerung in Deutschland wirkungsvoll vor Fremdstoffen (auch vorsorglich) im Trinkwasser zu schützen (Antwort auf Frage 14). Möglicherweise würde heute die Antwort etwas anders ausfallen, da TFA jetzt von der ECHA als reproduktionstoxisch R1b eingestuft wurde (PAN berichtete). TFA ist ein PFAS, dass bereits in allen Wasserkörpern und allen anderen Umweltkompartimenten vorkommt und aufgrund seiner Langlebigkeit und Mobilität sich stetig weiter verteilt und anreichert. Auch die drastische Zunahme von nicht-relevanten Pestizidmetaboliten im Grundwasser, das „auf eine unzureichende und inkonsistente Regulierung dieser Stoffgruppe zurückzuführen“ sei (siehe Antwort auf Frage 6), passt nicht wirklich in das positive Fazit.

Die Antworten der Bundesregierung zur Frage der Gewässerbelastung u. a. mit Pestiziden und Bioziden kann nicht losgelöst von den aktuellen politischen Entwicklungen und ihren zu erwartenden Auswirkungen auf den zukünftigen Schutz unseres Wassers und unserer Gewässer gelesen und eingeordnet werden. Mit den Argumenten von Bürokratieabbau und Vereinfachungen wird mit dem vorgeschlagenen Omnibus X gerade massiv versucht, Schutzstandards für Menschen und Umwelt aufzuweichen. Die im Omnnibus X vorgeschlagenen unbefristeten Wirkstoffgenehmigungen im Pestizid- und Biozidrecht, vereinfachte Anwendungsausnahmen bereits verbotener Pestizide oder die Gewährung doppelt so langer Aufbrauchfristen gefährlicher Mittel werden definitiv nicht zu einem besseren Schutz von Roh-, Grund- und Oberflächengewässern beitragen. PAN Germany und viele weitere Umweltverbände engagieren sich gegen diese Bestrebungen. Wie sich die Bundesregierung dazu verhält, liegt weiterhin im Dunkeln.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Gewässerverunreinigungen findet sich hier:  https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105463.pdf




Zukunft braucht Gewässerschutz

Die EU plant Lockerungen beim Gewässerschutz und schlägt dafür eine gezielte Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Hintergrund ist die angestrebte „Sicherung der Rohstoffversorgung und Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU“. PAN Germany folgte der Aufforderung zur Stellungnahme.

In seiner Stellungnahme macht PAN Germany deutlich: Gewässerschutz ist kein Luxus. Ökosysteme, Menschen, Gewerbe und Industrie benötigen Wasser. Wasser in guter Qualität und ausreichender Quantität ist die Voraussetzung für die Landwirtschaft, ausreichend unbelastete Nahrung zu erzeugen.

Die WRRL schützt EU-weit Oberflächen- und Grundwasser. Im Rahmen einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit kam die EU zu einem klaren Urteil: Es braucht keine Aufweichung der WRRL, sondern deren konsequente Umsetzung ihrer Vorgaben.

Diese Meinung hat auch PAN Germany in seiner Stellungnahme vertreten und mahnt: Werden heute die Schutzbemühungen gelockert und weitreichende Ausnahmen zur Regel für breite Wirtschaftszweige, bedeutet dies eine nicht abschätzbare – und für einige Belastungen nicht korrigierbare – zukünftige chemische Belastung aquatischer und angrenzender Lebensräume und nachfolgender Generationen.

Lesen Sie hier die ausführliche Position von PAN Germany.




Kleingewässer: Wie steht es um die Belastung des Gewässertyps des Jahres?

Klein, aber oho – das trifft auf die über 300.000 stehenden Kleingewässer in Deutschland zu. Um die Aufmerksamkeit auf diesen Gewässertyp zu erhöhen, wurden stehende Kleingewässer vom Umweltbundesamt als Gewässertyp des Jahres 2026 ausgewählt[1]. Ob Pflanze, Insekt, Fisch oder Frosch, die kleinen stehenden Gewässer sind Lebendraum für eine Vielzahl aquatischer oder ans Wasser gebundener Arten. Doch trotz ihrer besonderen Bedeutung für die Biodiversität sind sie gefährdet, u.a. durch intensive Flächennutzung und klimatische Veränderungen.

In landwirtschaftlich genutzten Gebieten macht der Pestizideinsatz den kleinen Gewässern zu schaffen. Und kommt es, wie im Vereinfachungs-Paket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit der EU-Kommission vorgeschlagen („Omnibus X“), zu der angekündigten Deregulierung des EU-Pestizidrechts, droht den aquatischen Lebensgemeinschaften in den Gewässern zukünftig noch mehr chemische Belastung. Denn dann werden zahlreiche Pestizidwirkstoffe, die giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind, unbefristete Genehmigungen erhalten und dauerhaft unsere Gewässer belasten – ohne, wie bisher, Risikoüberprüfungen nach 10 oder 15 Jahren[2].

Eine EU-weite Vorgabe zur behördlichen Überwachung des Zustands von Kleingewässer gibt es bislang nicht, denn nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) müssen erst größere Gewässer ab etwa 50 Hektar (0,5 km²) Wasserfläche regelmäßig überwacht werden. So bleiben Belastungen der kleineren, doch bedeutsamen Kleingewässer häufig unbemerkt oder aber es fließen Ergebnisse stichprobenartiger Untersuchungen nicht in die offizielle Berichterstattung über den Zustand der EU Gewässer ein.

Dass insbesondere Kleingewässer in der Agrarlandschaft zum Teil erheblich mit Pestiziden belastet sind, konnte in Deutschland eine Pilotstudie zeigen, die Pestizide in Kleingewässern und deren Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften untersucht hat. Im Zentrum hier standen kleine Fließgewässer[3]: Proben von über 100 Gewässerabschnitten belegten, dass weder die geltende Risikoprüfung im Rahmen der Pestizid-Zulassung noch die bestehenden Anwendungsauflagen für die Ausbringung von Pestiziden verhindern, dass Kleingewässer erheblich mit Pestiziden belastet werden (PAN Germany berichtete). Eine Verstetigung eines regelmäßigen Kleingewässermonitorings gibt es in Deutschland trotz entsprechender Forderungen bislang nicht. Immerhin empfiehlt die „Arbeitsgruppe Nachzulassungsdaten managen und für Zulassungsentscheidungen nutzen“ des Projekts „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“, eine Fortführung und Ausdehnung des Kleingewässermonitorings zu prüfen mit dem Ziel eines zulassungsrelevanten „Biodiversitäts-Monitoring im aquatischen Bereich“.[4]

Doch eine entsprechende Umsetzung ist ungewiss, vor allem vor dem Hintergrund der Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der Pestizidgesetze. Denn diese schränkt die Befugnisse der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Berücksichtigung neuster Forschungserkenntnisse bei der Produktzulassung ein, während gleichzeitig mit einer weiteren Verschärfung der Belastung zu rechnen ist. Die Vorschläge im Omnibus X werden auch vom wissenschaftlichen Beirat des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kritisiert.

Mit der Aktion „Gewässertyp des Jahres“ macht das Umweltbundesamt auf die Bedeutung und Gefährdung ausgewählter Gewässertypen aufmerksam.

[1] Gewässertyp des Jahres 2026 – Kleingewässer

[2] Gemeinsame Pressemitteilung 27. Januar 2026: Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

[3] https://www.ufz.de/newsletter/ufz/Dezember2021/index.html#4

[4] https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/00_fachmeldungen/2024_Zulassung_2030/ANHANG_Abschlussbericht_AG6.pdf?__blob=publicationFile&v=2




Chemiepolitische Mittagstalks 2025 – Dokumentation jetzt online

Die chemiepolitischen Mittagstalks 2025 beschäftigten sich mit den Eintragswegen und dem Vorkommen von Chemikalien in der Umwelt und analysierten deren negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Hierfür wurden verschiedene Umweltmedien und Organismen betrachtet und aktuelle Forschungsergebnisse und politische Handlungsmöglichkeiten diskutiert.

Expert*innen von PAN Germany waren an der Ausgestaltung der Mittagstalks beteiligt und gaben fachlichen Input zu Mittagstalk # 2 zum Thema „Verschmutztes Wasser – wie Chemikalien unser Trinkwasser gefährden“ vom 18.11.2025:

PFAS belasten zunehmend unsere Gewässer – besonders die Industriechemikalie Trifluoressigsäure (TFA). Sie ist hochmobil, extrem beständig und kaum aus dem Wasser entfernbar. Im zweiten chemiepolitischen Mittagstalk 2025 zeigten Alexandra Caterbow (HejSupport), Dr. Karsten Nödler (DVGW) und Susanne Smolka (PAN Germany), wie vielfältig die Eintragsquellen sind, welche Risiken für Gesundheit und Umwelt bestehen und warum ein vorsorgender Schutz an der Quelle entscheidend ist.

Zum Nachschauen stehen die Aufzeichnung und die Präsentation jetzt online bereit.

Die weiteren Mittagstalks 2025 behandelten die Themen:

  • Mittagstalk #1: „Belastete Böden – Ein Umweltproblem unter unseren Füßen“ vom 13.11.2025
  • Mittagstalk #3: „Wenn die Luft zum Atmen belastet ist – Chemikalien und Luftverschmutzung“ vom 25.11.2025
  • Mittagstalk #4: „Machen Chemikalien krank? Gesundheitsauswirkungen der Chemikalienbelastung“ vom 01.12.2025

Weitere Informationen zu der Veranstaltungsreihe sowie die Dokumentation aller bisherigen Chemiepolitischen Mittagstalks (von 2021-2025) finden Sie unter: https://www.giftfreie-zukunft.org/mittagstalks.

Seit 2021 wird die Webinarreihe „Chemiepolitische Mittagstalks“ von der Initiative „Für das Recht auf eine giftfreie Zukunft“ ausgerichtet.

Die Initiative „Für das Recht auf eine giftfreie Zukunft“ ist ein Zusammenschluss folgender Nichtregierungsorganisationen: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), European Network for Environmental Medicine (EnvMed Network), Forum Umwelt und Entwicklung, Health and Environment Justice Support e.V. (HEJSupport), Women Engage for a Common Future (WECF) und Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). Gemeinsam engagieren sich die Verbände für einen besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Chemikalienbelastungen.




Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus




Extrem toxisch für Wasserorganismen: Pyrethroid-Insektizide im Fokus von Wissenschaft und Regulation

Pyrethroide sind hochwirksame Insektizide, die extrem toxisch für Wasserorganismen sind und unsere Oberflächengewässer verschmutzen. Sie werden weit verbreitet angewendet – als Pestizide in der Landwirtschaft, als Biozide in Mitteln zur Schädlingsbekämpfung und als Human- und Tierarzneimittel. Eine aktuelle wissenschaftliche Publikation im Fachmagazin Environmental Sciences Europe nimmt die Verwendung, Wirkung, Regulierung und Überwachung von Pyrethroiden unter die Lupe.

Pyrethroide sind synthetische Derivate des natürlich vorkommenden Toxins Pyrethrin. In der Landwirtschaft werden Pyrethroide als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt, dazu zählen die Wirkstoffe lambda-Cyhalothrin, beta-Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, gamma-Cyhalothrin, Esfenvalerate, Etofenprox und tau-Fluvinat. Viele dieser Pyrethoide werden auch im Materialschutz und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Permethrin bspw. wird noch immer als Biozid in Holzschutzmitteln und Insektiziden eingesetzt, obwohl der Wirkstoff im Pflanzenschutz bereits seit 25 Jahren nicht mehr in der EU erlaubt ist.

Cypermethrin ist als prioritäre Substanz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelistet und vier weitere Pyrethroide – Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin – wurden zur Aufnahme vorschlagen. Die Autor*innen der Studie haben die gemessenen Pyrethroidkonzentrationen in Oberflächengewässern aus verschiedenen europäischen Überwachungsprogrammen ausgewertet sowie Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN) abgeleitet, wo diese nicht verfügbar waren.

Zum Hintergrund: Bei der Risikoprüfung im Pestizid-Genehmigungsverfahren wird prognostiziert, wie hoch die Oberflächenbelastung für die jeweils vorgesehene Anwendung erwartet wird. Liegen die vorhergesagten Belastungswerte über den einzuhaltenden, ökotoxikologisch begründeten Werten, werden Risikominimierungsmaßnahmen festgelegt, die die Belastung reduzieren, wie etwas Abstandsauflagen zu Gewässern. Wegen ihrer extrem hohen Toxizität, insbesondere für wirbellose Wassertiere, liegen die Umweltqualitätsnormen (UQN = die gesetzlichen Grenzwerte für die Exposition gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) im Bereich von Pikogramm bis Nanogramm pro Liter und damit um Größenordnungen niedriger, als die für die meisten anderen derzeit verwendeten Pestizide. Für die Gewässerüberwachung ist dies eine Herausforderung und erfordert hochentwickelte Analysemethoden und Instrumente, die für routinemäßige Überwachungsprogramme oft nicht zur Verfügung stehen. Hieraus erklärt sich, warum bislang nur begrenzte validierte Überwachungsdaten für Cypermethrin in europäischen Oberflächengewässern vorliegen.

Die Auswertung der Wissenschaftler*innen zeigt, dass in den meisten europäischen Ländern die Bestimmungsgrenzen der verfügbaren Analysetechnik (LOQ) zu hoch sind, um die Einhaltung der UQN für Pyrethroide zuverlässig zu bewerten. Wo Konzentrationen mit einer ausreichend niedrigen LOQ quantifiziert werden konnten, wurden häufig Überschreitungen der jeweiligen UQN beobachtet.

Um bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Verfügbarkeit von Pyrethroid-Insektiziden die Ziele der WRRL für die Qualität von Oberflächengewässern zu erreichen, sind der Studie zu Folge koordinierte Maßnahmen in allen Bereichen – Regulierung, Verwendung und Überwachung – erforderlich.

Zu den von den Wissenschaftler*innen empfohlenen Schlüsselmaßnahmen zählen:

  • Die Verringerung des Einsatzes von Pyrethroiden und der Emissionen in Oberflächengewässer
  • Investitionen in verbesserte routinemäßige Analysekapazitäten und
  • eine Harmonisierung der Pyrethroid-Vorschriften sowie rasche Integration neuer Erkenntnisse.

Weitere Details finden sich in der Veröffentlichung. Genannt werden unter anderem:

  • Der öffentliche Zugang zu regelmäßig aktualisierten, räumlich aufgelösten Daten über Verkauf, Verwendung, Umweltkonzentrationen und häufig angewandte Risikominderungsmaßnahmen in allen Anwendungsbereichen,
  • Die Festlegung einer gruppenbasierten Umweltqualitätsnorm für die Summe der Pyrethroide und deren Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe sowie
  • Die Anwendung von Indikatoren für die Toxizität von Gemischen in Oberflächengewässern.

 

Quelle: Hitzfeld et al. (2025): Synthetic pyrethroids in European surface waters: sources, occurrence and need to reduce contamination. Environmental Sciences Europe, https://doi.org/10.1186/s12302-025-01249-9




Veranstaltungsreihe: Chemiepolitische Mittagstalks 2025

November 2025 | Jeden Donnerstag | 12-13 Uhr | online
6.
November | 13. November | 20. November | 27. November

Programm & Anmeldung

Chemikalien sind allgegenwärtig. Die Verschmutzung durch Chemikalien und Plastik gilt inzwischen – neben dem Klimawandel und dem Verlust der biologischen Vielfalt – als die dritte große planetare Umweltkrise. Diese drei Krisen sind nicht getrennt voneinander zu betrachten: Sie bedingen, verstärken und beschleunigen sich gegenseitig. Chemisch-synthetische Pestizide tragen hierzu bei.

Da Chemikalien über Flüsse, Meeresströmungen und atmosphärische Transporte weite Strecken zurücklegen, kennen sie keine Grenzen. Ihre Regulierung darf daher nicht an nationalen Grenzen Halt machen. Wir brauchen konsequente Regeln auf allen politischen Ebenen – von der EU bis zu einem starken internationalen Chemikalienmanagement im Rahmen des Global Framework on Chemicals (GFC).

In den chemiepolitischen Mittagstalks 2025 widmen wir uns der Frage, wie Chemikalien in der Umwelt wirken, wo sie überall nachweisbar sind und welche Konsequenzen das für Mensch und Natur hat.

Wir, das sind neben dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, European Network for Environmental Medicine, das Forum Umwelt & Entwicklung, Health and Environment Justice Support und Women Engage for a Common Future (WECF). Zusammen engagieren wir uns für einen besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Belastungen mit Chemikalien –international auf europäischer und deutscher Ebene.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu der Veranstaltungsreihe sowie zur Anmeldung. (Es ist möglich, nur an einzelnen Mittagstalks teilzunehmen.)

Die Themen der einzelnen Veranstaltungen:

  • Talk 1 | 6. November | 12:00-13:00 Uhr
    Belastete Böden – ein Umweltproblem unter unseren Füßen
  • Talk 2 | 13. November | 12:00-13:00 Uhr
    Verschmutztes Wasser – wie zunehmende Chemikalienverschmutzung unser Trinkwasser gefährdet
  • Talk 3 | 20. November | 12:00-13:00 Uhr
    Wenn die Luft zum Atmen belastet ist – Chemikalien und Luftverschmutzung
  • Talk 4 | 27. November | 12:00-13:00 Uhr
    Machen uns Chemikalien krank? Gesundheitsauswirkungen einer zunehmenden Chemikalienbelastung

Jetzt HIER anmelden.




Neue Bildungs-Materialien zum Thema „Unsichtbare Last: Chemikalien und ihre Spuren im Wasser“

Im Rahmen unserer Bildungsarbeit haben wir auch 2025 wieder spannende Schulworkshops auf der Bildungsmesse Wetter.Wasser.Waterkant durchgeführt. Diesmal im Fokus: „Unsichtbare Last: Chemikalien und ihre Spuren im Wasser“.

Als Baustein für die Schulworkshops haben wir ein Rollenspiel entwickelt und eingesetzt. Sie dazugehörigen Materialien stehen Schüler*innen und Lehrkräften für die weitere interaktive Auseinandersetzung mit dem Thema zur Verfügung:

Im Rollenspiel „Unsichtbare Last“ schlüpfen Schüler*innen in die Rollen unterschiedlicher Akteur*innen. Sie erleben hautnah, wie komplex die Interessen und Abhängigkeiten rund um das Thema Wasserverschmutzung durch Chemikalien sind. Zum Rollenspiel gehört die Spielanleitung und das Kartenset.




Vortrag und Diskussion: Pestizide im Wasser

Datum / Zeit:
27. August 2025 / 17:00-18:30 Uhr

Veranstaltungsort:
im Übersee-Museum, Bahnhofsplatz 13, 28195 Bremen

Täglich gelangen hochgefährliche Pestizide in unsere Umwelt: Sie vergiften Menschen, zerstören Ökosysteme und verletzten grundlegende Menschenrechte. Obwohl viele dieser Chemikalien in der EU verboten sind, werden sie weiterhin in Länder des Globalen Südens exportiert – mit gravierenden Folgen für Mensch und Natur. Die EU hatte verspochen, diesen toxischen Handel zu stoppen – doch passiert ist bislang wenig.

Wie hängen diese Entwicklungen zusammen? Welche Auswirkungen haben Pestizide global – und welche Spuren hinterlassen sie bei uns vor Ort?

Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung vom Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung (biz) und Ingenieure ohne Grenzen – Regionalgruppe Bremen im Rahmen der Wasserwochen Bremen 2025.

Den globalen Blick eröffnet PAN Germany mit einem Input zu den internationalen Zusammenhängen des Pestizideinsatzes und den Folgen für Mensch und Umwelt. Einen lokalen Fokus richtet HanseWasser auf Messergebnisse und stellt zukünftige Maßnahmen im Abwasserbereich vor.

Im Anschluss an die Inputs diskutieren die Referent:innen im moderierten Podium mit dem Publikum, wie sich globale und lokale Perspektiven verbinden lassen – und welche Handlungsmöglichkeiten es gibt.




Essential for life? Enttäuschung beim Europäischen Wasserschutz

Trotz Feststellung der besonderen Bedeutung und Gefährdung unsere Wasser-Ressourcen, bleibt die neue EU-Wasser-Strategie hinter der Notwendigkeit und unseren Erwartungen eines vorsorgenden Schutzes – insbesondere vor Belastungen mit Pestiziden, einschließlich PFAS-Pestiziden – deutlich zurück.

Anstatt die Verschmutzung an ihrer Quelle zu bekämpfen, stützt sich die am 3. Juni 2025 vorgestellte „Strategie zur Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen“ der Europäischen Kommission auf nachgelagerte „Reinigungstechnologien“, die noch entwickelt werden müssen. Obgleich die Strategie textlich ausdrücklich anerkennt, dass dringend Maßnahmen erforderlich sind, um Schadstoffe zu bekämpfen, die eine Gefahr für unsere lebenswichtigen Trinkwasserquellen darstellen und PFAS allgemein hier besonders hervorhebt, gibt es keine verbindlichen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung oder zum schrittweisen Ausstieg der Verwendung von PFAS-Pestiziden. Obwohl auf das Verursacherprinzip Bezug genommen und das „polluter pays principle“ aufgegriffen wird, fehlt ein Vorschlag zur Anwendung dieses Prinzips auf den landwirtschaftlichen Bereich. PFAS-Pestizide oder TFA-Kontamination werden nicht adressiert und keine hier notwendigen vorbeugenden Maßnahmen angestoßen, obwohl sie zu einer weitreichenden Verschmutzung der Wasserressourcen führen.

Seit 2014 verpflichtet das EU-Pestizid-Recht dazu, chemisch-synthetische Pestizide nur als „letztes Mittel der Wahl“ einzusetzen. Statt diese Vorgabe in positiver Weise zu unterstützen, untergräbt die Wasserstrategie diese stattdessen und macht lediglich die Vorgabe eines „nachhaltigen“ Pestizideinsatzes auf 27 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, ohne klare ergebnisorientierte Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung schädlicher Pestizide festzulegen. An entscheidender Stelle spricht die Strategie lediglich von „improved pesticide use“ – ohne überhaupt Pestizidreduktion zu erwähnen.

Die besondere Bedeutung von PFAS-Pestiziden und deren hochpersistentes und schädliches Abbauprodukt TFA, das schon jetzt ubiquitär in Gewässern und Trinkwasser nachweisbar ist und dort stetig weiter akkumuliert, wird völlig außer Acht gelassen, obwohl die wissenschaftlichen Bedenken hinsichtlich der daraus resultierenden weit verbreiteten Verschmutzung zunehmen.

Unser Fazit: Angesichts dieser eklatanten Defizite, wirksame Maßnahmen gegen die chemische Verschmutzung der europäischen Wasserressourcen zu empfehlen, ist nicht damit zu rechnen, dass die Strategie ihr Ziel erreichen wird, entscheidend für die Sicherheit und das Wohlergehen der EU-Bürger*innen beizutragen und den Zugang zu sauberem Wasser für alle zu gewährleisten.

 

Weitere Informationen:

European Water Resilience Strategy vom 03.06.2025

PAN Germany Stellungnahme im Rahmen der Sondierung „Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung“ Ref. Ares(2025)843493 – 04/02/2025

PAN Europe Pressemitteilung vom 4.6.2025: European Water Resilience Strategy: sinking ambitions on pesticide pollution