Glyphosat belastet europäische Oberflächengewässer!

Zum Schutz der Wasserqualität und der aquatischen Ökosysteme muss Glyphosat verboten werden.
Glyphosat und sein Metabolit AMPA wurden in 11 von 12 europäischen Ländern in Oberflächengewässerproben gefunden. Von Polen bis Portugal, von Belgien bis Bulgarien sind Gewässer durch das Totalherbizid verschmutzt. Dies ist das beunruhigende Ergebnis eines neuen Berichts
von PAN Europe und den europäischen Grünen (Fraktion Die Grünen/EFA).

Dass die Wasserproben selbst in der „Nebensaison“ derart belastet sind, zeigt das Ausmaß der Glyphosatkontamination. Die verbreitete Pestizidbelastung beeinträchtigt die Qualität unserer Wasserressourcen und gefährdet aquatische Ökosysteme. Die Studie wertet die Messdaten aus und wirft ein Licht auf Regelungslücken beim Schutz unserer Wasserressourcen generell und in Hinblick auf Glyphosat/AMPA.

Glyphosat und/oder AMPA, der Hauptmetabolit von Glyphosat, wurden in 17 von 23 Proben (74 %) aus 11 von 12 Ländern oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,2 μg/L nachgewiesen. Flusswasserproben aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, den Niederlanden, Spanien, Polen und Portugal waren mit einem der Stoffe kontaminiert. Nur in Slowenien wurden weder Glyphosat noch AMPA nachgewiesen. Die Proben wurden in der zweiten Oktoberhälfte 2022 entnommen.

Fünf der 23 in Österreich, Spanien, Polen und Portugal entnommenen Wasserproben (22 %) überschritten den EU-Trinkwassergrenzwert für Glyphosat. Eine Probe in Portugal enthielt 3 µg/L, das ist das 30-fache des Trinkwassergrenzwertes.

Die höchste gemessene Konzentration war 3,9 µg/L für AMPA in Polen. Sowohl Glyphosat als auch AMPA stellen ein Risiko für die aquatische Umwelt dar. Glyphosat ist als giftig für Wasserlebewesen mit langfristiger Wirkung eingestuft (Aquatic Chronic 2; H411). Auf Grundlage der Daten aus der wissenschaftlichen Literatur wäre eine strengere Einstufung gerechtfertigt. AMPA wird derzeit von der Europäischen Kommission nicht als sogenannter relevanter Metabolit für Trinkwasser angesehen, so dass der Grenzwert von 0,1 μg/L für Trinkwasser nicht verbindlich ist und nur wenige EU-Mitgliedsländer haben einen solchen für AMPA festgesetzt. So sind hohe und potenziell schädliche AMPA-Konzentrationen im Wasser weit verbreitet erlaubt.

Dies steht nicht im Einklang mit dem jüngsten Dokument der EFSA „Peer Review zu Glyphosat“, in dem die EFSA eindeutig feststellt, dass „AMPA und N-Acetyl-AMPA in Bezug auf die allgemeine Toxizität ein ähnliches qualitatives und quantitatives toxikologisches Profil wie Glyphosat aufweisen“ und AMPA in der Umwelt persistenter ist als Glyphosat. Die EFSA räumt zudem Datenlücken hinsichtlich der aquatischen Toxizität von Glyphosat ein. Diese Daten- und Bewertungslücken sowie die Erkenntnisse zum Auftreten und zu den Auswirkungen von Glyphosat und AMPA auf Wasserlebewesen zeigen, so die Pressemitteilung zum Bericht, dass die Kriterien für eine Wiedergenehmigung des Herbizidwirkstoffes nicht erfüllt sind.

Die neue Studie bestätigt erneut: Glyphosat ist überall. Es findet sich in menschlichem Urin, Hausstaub, Böden und in Gewässern. Das Vorhandensein von Glyphosat und AMPA in aquatischen Ökosystemen gibt Anlass zur Besorgnis über die Qualität der Wasserressourcen und den Schutz aquatischer Lebensgemeinschaften.

Die Autor*innen des Berichts fordern zum Handeln auf. Sie fordern:

  • Keine Wiedergenehmigung von Glyphosat und einen schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Produkten auf Glyphosatbasis, da deren Einsatz die Qualität der Gewässer in der EU verschlechtert und eine Vielzahl von Arten, einschließlich des Menschen, durch die Exposition gefährdet sind.
  • Verabschiedung der EU-Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), in der rechtsverbindliche Ziele für die Halbierung des Einsatzes und der Risiken chemischer Pestizide bis 2030 festgelegt werden, sowie ein Verbot des Einsatzes aller chemisch-synthetischer Pestizide in sensiblen Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden und von ökologischer Bedeutung sind, inklusive eines Schutzstreifens von 50 Metern um diese Gebiete herum.
  • Die Festsetzung von Umweltqualitätsnormen (UQN) für Glyphosat und AMPA in Oberflächengewässern auf dem Niveau des Trinkwassergrenzwerts (0,1 μg/L), um die menschliche Gesundheit und die biologische Vielfalt in aquatischen Ökosystemen zu schützen.
  • Einbeziehung aller Studien aus der wissenschaftlichen Literatur in die Bewertung der Toxizität von Glyphosat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Produkte auf Glyphosatbasis für bestimmte Arten oft wesentlich toxischer sind als der Wirkstoff allein.
  • Anhebung der Einstufung der chronischen aquatischen Toxizität von Kategorie 2 auf Kategorie 1, da Glyphosat bereits unterhalb von 0,1 mg/L schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben kann.

PAN Europe Pressemitteilung vom 05.09.2023

PAN Europe & The Greens/EFA (2023): „GLYPHOSATE IS POLLUTING OUR WATERS – ALL ACROSS EUROPE. PAN EUROPE’S, WATER REPORT, SEPTEMBER 2023




Kleingewässer durch Pestizide stark belastet

Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes bestätigt die hohe Pestizid-Belastung von Kleingewässern im ländlichen Raum. Ausgewertet wurden Proben aus dem Kleingewässermonitoring von über 100 Gewässerabschnitten in Deutschland. Das Ergebnis ist: Weder die Risikoprüfung im Rahmen der Pestizid-Zulassung noch die bestehenden Anwendungsauflagen für die Ausbringung von Pestiziden verhindern, dass Kleingewässer erheblich mit Pestiziden belastet werden – mit negativen Folgen für Pflanzen, Tiere und Wasserqualität.

Die vom UBA beauftragte und vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) durchgeführte Studie deckt auf, dass 80 % der untersuchten Bäche zu hohe Pestizidrückstände aufweisen. Jede zweite Wasserprobe war mit Pestizid-Wirkstoffen belastet, die die im Rahmen der Zulassung festgelegten akzeptablen Werte überschritten. Biologische Untersuchungen ergaben zudem, dass der ökologische Zustand der untersuchten Gewässer, der sich u.a. am Insektenvorkommen zeigt, in vier von fünf untersuchten Bächen mäßig bis schlecht war.

Für die Studie wurden erstmalig auch die Pestizid-Anwendungsdaten landwirtschaftlicher Betriebe an zehn Messstellen erfasst. Die Auswertung zeigt, dass Pestizidrückstände regelmäßig in bedenklichen Konzentrationen in angrenzende Gewässer gelangten. Folglich wiesen auch die Gewässer, deren umliegende landwirtschaftliche Flächen stärker gespritzt wurden, eine höhere Pestizidbelastung auf. Einen wesentlichen Eintragsweg stellt dabei von den Feldern abfließendes, mit Pestiziden belastetes Oberflächenwasser bei Regen dar. Bewachsene Gewässerrandstreifen können diese Einträge nachgewiesenermaßen reduzieren. Die Studie zeigt deutlich, dass Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, die im Rahmen des Pestizid-Zulassungsverfahrens festgelegt werden, sich in der Praxis als unzureichend herausstellen und nicht den gewünschten Schutz-Effekt erzielen. Das Kleingewässermonitoring konnte den schlechten Zustand der Gewässer im ländlichen Raum belegen und zeigen, dass unsere Kleingewässer und ihre Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren nicht ausreichend vor Pestizidbelastungen geschützt sind. Auch gelangen die Pestizidrückstände aus den kleineren Bächen in größere Gewässer. Werden diese zur Trinkwassergewinnung genutzt, betreffen die Rückstände auch direkt uns Menschen.

Die Auswertungen der Belastungsdaten haben deutlich gezeigt: Das Zulassungsverfahren schützt die Umwelt und Biodiversität unzureichend und ist aus Sicht von PAN Germany dringend nachzubessern. Basierend auf den Monitoringdaten muss zudem eine kontinuierliche Rückkopplung zum Zulassungsverfahren sichergestellt werden. PAN Germany fordert, das Kleingewässermonitoring fortzuführen und zu verstetigen – nur so lassen sich auch zukünftig Erfolge beim angestrebten besseren Schutz der Gewässer vor Einträgen erzielen.

Die Studienergebnisse unterstreichen zudem die dringende Notwendigkeit, den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide insgesamt zu reduzieren. Hierzu kann eine ambitionierte Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) beitragen, indem sie verbindliche Pestizidreduktionsziele festlegt.

Wir brauchen zudem eine stärkere Förderung und Honorierung des ökologischen Landbaus, der – dies bestätigen die Erfahrungen der Wasserversorger“bislang das einzige System ist, mit dem der Schutz der Trinkwasserressourcen zuverlässig gelingt” und der schon heute zur Reduzierung von Umweltbelastungen und Mikroverunreinigungen beiträgt. Nur eine nachhaltige, ressourcenschonende Landwirtschaft kann langfristig unsere Ernährung und eine lebenswerte Umwelt sichern.

Für alle, die sich engagieren möchten, hat PAN Germany ein Tool bereitgestellt, mit dem Abgeordnete im EU Parlament aufgefordert werden können, die SUR nicht weiter zu verzögern und sich für Pestizidreduktion stark zu machen.

Den Abschlussbericht zum Kleingewässermonitoring, verfasst vom Team um Prof. Dr. Matthias Liess vom Helmholtz-Institut für Umweltforschung und herausgegeben vom Umweltbundesamt, finden Sie hier.

 

 




Joint Statement on the revision of lists of surface and groundwater pollutants

Gemeinsames Bündnis von EU-Gesundheits- und Umweltorganisationen gibt Erklärung zur derzeitigen Aktualisierung der Schadstofflisten für Oberflächen- und Grundwasser im Rahmen der Revision der EU-Wasserrechtsvorschriften ab.  Das ‚Joint Statement‘ liegt in englischer Fassung vor.

 




Flusseinzugsgebiete in Europa – Weiterhin im schlechten Zustand

Nach einer Analyse von Umweltverbänden zeigen die Zustände europäischer Flusseinzugsgebiete und die Entwürfe von Managementplänen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) ein ernüchterndes Bild. Mit Ausnahme von zwei Flusseinzugsgebieten in Finnland werden die übrigen 11 untersuchten Einzugsgebiete selbst bis 2027 keinen guten Zustand erreichen, sollte nicht bei den Managementplänen deutlich nachgearbeitet werden. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bericht [1], der von der Living Rivers Europe Coalition und dem WWF unter Beteiligung zahlreicher Umweltverbände heute veröffentlicht wurde.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die meisten EU-Länder weiterhin das rechtlich bindende Ziel der WRRL verfehlen werden, Europas verschmutzte Oberflächengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dieses Ziel hätte bereits 2015 erfüllt sein müssen. Firstverlängerungen waren nur in begründeten Ausnahmefällen bis 2027 vorgesehen. Die Mitgliedstaaten haben nur noch sechs Monate Zeit, um ihre Flussgebietsmanagementpläne für die nächsten sechs Jahre fertigzustellen, wie es das EU-Recht verlangt.

Empfehlungen von PAN Germany für Maßnahmen gegen die Belastungen von Pestizid- und Biozideinträgen in das Flussgebiet der Elbe flossen in den Bericht ein. Eine entsprechende Stellungnahme [2] hatte PAN bereits in der vorherigen Anhörungsrunde der Flussgebietsgemeinschaft Elbe übermittelt. Besorgniserregend ist aus Sicht von PAN die sehr lückenhafte Beachtung von Biozideinträgen und generell der Mangel an Vorsorgemaßnahmen in den Managementplänen, um gegen punktuelle und diffuse Einträge von Pestiziden und Bioziden vorzugehen, diese zu überwachen und die Eintragsursachen zu beseitigen.

Christian Schweer, Mitglied der PAN Germany Arbeitsgruppe Wasser kritisiert: „Das europäische Wasserrecht hat bereits vor 20 Jahren allen EU-Mitgliedstaaten als Mindestanforderung vorgegeben, bis 2012 auch umweltgefährliche Biozide in Fassadenschutzmitteln, Bootsanstrichen oder Einträge von Schädlingsbekämpfungsmitteln anzugehen, wenn sie in die Gewässer gelangen und dort Tiere und Pflanzen schädigen. Statt diese schädlichen Stoffe von Gewässern fernzuhalten, kommen sie selbst in besonders streng geschützten Natura 2000 und in Wasserschutzgebieten unvermindert zum Einsatz. Dass diese relevanten und alltäglichen Verunreinigungen mit den aktuell vorgeschlagenen Maßnahmen nicht eingedämmt werden, zeigt das eklatante Missmanagement im Gewässerschutz auf. Geld- und Personalmangel in den Umweltbehörden ist ein Grund, ein weiterer ist das zu geringe Engagement von Behörden und Anwender*innen von Bioziden und Pestiziden, den Einsatz dieser chemischen Mittel strenger zu regulieren und durch gewässerverträglichere nicht-chemische Alternativen zu ersetzen“.

Noch bis zum 22. Juni 2021 haben Gewässer-interessierte Bürger*innen und Verbände die Möglichkeit, bei den zuständigen Umweltbehörden der Bundesländer ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Gewässerschutz-Maßnahmen im Einzugsgebiet der Elbe und zu weiteren Flussgebieten in Deutschland abzugeben. Weil die Öffentlichkeit in nahezu allen Bundesländern bisher nur unzureichend über die Anhörung informiert wurde und die relevanten Informationen zur Situation und den Vorhaben vor Ort wegen der unübersichtlichen Dokumente faktisch nicht auffindbar sind, erwartet PAN Germany von den zuständigen Stellen umgehend eine bessere Aufklärungs- und Informationsarbeit zur aktuell laufenden Anhörung.

[1] The Final Sprint for European´s Rivers – An NGO Analysis of 2022-2027 Draft River Basin Management Plans. Living Rivers Europe, June 2021

[2] Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

 




Erfolg für die Umweltverbände in Sicht: Keine Abschwächung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Am 22.Juni 2020 erreichte die Gewässerschützer*innen in Europa eine gute Nachricht aus Brüssel: Der für die europäische Wasserpolitik zuständige Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht überarbeitet wird. Er sorgte mit dieser Information für die nötige Klarheit, die noch im Dezember 2019 fehlte, als die EU-Kommission ihren Bericht zur WRRL-Eignungsprüfung vorstellte. Die Haltung der EU-Behörde hat in dieser Frage ein besonderes Gewicht, weil sie als Initiatorin von EU-Regelungen auch über den Erhalt von geltendem Recht maßgeblich entscheidet.

Mit der aktuellen Klärung bleiben nun die Umweltziele und Fristen zur Sanierung der Gewässer in Europa bestehen, wie sie in der WRRL seit dem Jahr 2000 verankert sind. Die Nachricht aus Brüssel ist insofern beachtenswert, weil Interessensverbände aus der Wirtschaft, aber auch viele Mitgliedstaaten bereits seit Jahren auf deutliche Abschwächungen der WRRL gedrängt haben, um den geltenden Verpflichtungen des Wasserrechts nicht mehr nachkommen zu müssen. PAN Germany und PAN Europe haben wie viele weitere Umweltverbände in Europa erfolgreich dagegen argumentiert, genauso wie die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger*innen und Organisationen, die 2018 und 2019 an der öffentlichen Konsultation zur WRRL-Eignungsprüfung teilgenommen hatten.

Das klare Signal für die WRRL bedeutet zugleich, dass die Mitgliedstaaten die Einträge an Pestiziden, Bioziden und weiteren Schadstoffen ohne weitere Verzögerungen bis allerspätestens 2024 minimieren bzw. beenden müssen, um den guten Zustand von Wasserläufen, Seen, Grundwasservorkommen und Küstengewässern bis 2027 zu erreichen. Um die Einhaltung dieser und weiterer Vorgaben sicherzustellen, wird die EU-Kommission in den kommenden Jahren ihren Fokus auf die Um- und Durchsetzung des Wasserrechts legen. Sie will zusätzlich prüfen, inwiefern die Stofflisten der WRRL-Tochterrichtlinien zu aktualisieren sind, und sie beabsichtigt die Wasserpolitik in den neu vorgesehenen EU-Aktionsplan zur Beendigung von Verunreinigungen („zero-pollution ambition for a toxic-free environment“) sowie in weitere Strategien ihres Europäischen Grünen Deals zu integrieren. Weil gerade bei stofflichen Verunreinigungen der Gewässer weiterer Handlungsbedarf gesehen wird, sind die Forderungen in der gemeinsamen PAN-Stellungnahme aktueller denn je.




Ihre Meinung ist gefragt: Was ist wichtig für den Gewässerschutz?

Weitgehend unbemerkt fand in den Bundesländern die öffentliche Anhörung zur Frage statt, welche zentralen Handlungsfelder – die sogenannten Wasserbewirtschaftungsfragen – ab 2021 angepackt werden müssen, damit unsere Gewässer von der Quelle bis zum Meer wieder sauber werden und einen naturnahen Zustand aufweisen.

Die EU-weit geltende Wasserrahmenrichtlinie setzt für dieses Ziel eine letzte Frist bis zum Jahr 2027. Bereits seit 2009 wurden in allen deutschen Flussgebieten wie Elbe, Rhein oder Weser Gewässerschutzplanungen festgelegt, die alle 6 Jahre zu aktualisieren sind. Weil die Planungen bisher nicht konsequent genug waren und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu zögerlich erfolgte, verfehlen weiterhin mehr als 90 Prozent der in Deutschland untersuchten Wasserläufe, Seen, Küstengewässer und Grundwasser die Umweltziele. Unklar bleibt die Situation vieler Auen und weiterer wasserabhängiger Schutzgebiete.

PAN Germany hat zwischenzeitlich ausgewertet, welche wichtigen Themen die Bundesländer zur Besserung der Elbe und seiner Nebengewässerangehen sollten, und hat hierzu eine Stellungnahme verfasst. PAN Germany beanstandet zum Beispiel, dass für interessierte Bürger*innen zurzeit keine echten Mitwirkungsmöglichkeiten eingeplant sind, wenn es um die Gewässer vor ihrer Haustür geht und generell zu wenig für eine breite Beteiligung getan wird.

Zudem fordert PAN Germany konsequente Maßnahmen gegen den Eintrag von Bioziden, Pestiziden und (Tier-)Arzneimittel in Gewässer. Noch fehlen für die meisten dieser wirksamen und oft giftigen Stoffe die nötigen Vorkehrungen, um Gewässerverunreinigungen aufzuspüren. Außerdem sollten die Verursacher für die Kosten des Monitorings und der Reinigung der Gewässer mit aufkommen, aber auch darin unterstütz werden, auf gewässerverträgliche Verfahren umzustellen.

Eine dritte Anhörung erfolgt spätestens am 22.12.2020. Dann können Interessensgruppen und Interessierte zu der Gesamtplanung ihre Meinung abgeben, zum Beispiel zu den vorgeschlagenen Maßnahmen für einzelne berücksichtigte Gewässer.

Wenn Sie Interesse haben, diese Konsultation mit zu begleiten, können Sie sich gerne an die AG Wasser von PAN Germany wenden:  E-Mail wasser@pan-germany.org.




Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Gemäß Artikel 19 der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollte die EU Kommission bis zum Jahr 2019 die WRRL überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorschlagen. Die Evaluation (Fitness Check) zur Umsetzung und Wirksamkeit dieser Richtlinie bezog auch die WRRL Tochterrichtlinien zum Schutz des Grundwassers und zu den Umweltqualitätsnormen für die Oberflächengewässer ein sowie die EU Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Für die Öffentlichkeit gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Konsultation einzubringen. Seit dem 11. Dezember 2019 liegt das Resultat dieser Überprüfung vor, bestehend aus einer Zusammenfassung (Executive Summary), einem detaillierten Arbeitsdokument (Commission Staff Working Document) und einer unterstützenden Studie (Support Study).




Gewässerschutz aktuell: Wie steht es um die Rechte des Wassers?

Der internationale Weltwassertag, am 22. März 2020, widmet sich in diesem Jahr dem Thema „Wasser und Klimwandel“. Um die für Mensch und Natur wichtigen Gewässerfunktionen in Zeiten zunehmender Wetterextremen zu erhalten, braucht es ein starkes Wasserrecht. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfüllt aus Sicht von PAN Germany genau dieses Anliegen. Sie wird aber zu wenig ambitioniert umgesetzt!

Derzeit beraten die EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage einer Bewertung der EU-Kommission über die Frage, ob die WRRL „fit“ genug ist oder abgeändert werden sollte. PAN Germany hat dies zum Anlass genommen, den aktuellen Stand der Beratungen auszuwerten, und stellt fest, dass es bisher kein eindeutiges Signal zugunsten der WRRL und für verstärkte Anstrengungen gegen Biozid-, Pestizid- und (Tier-)Arzneimittel-Einträge gibt.

Die PAN-Analyse finden Sie hier:

Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Datum: 20. März 2020 259.17 KB

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Mitmachen: EU-weite Anhörung zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Entsprechend der Vorschriften der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) steht derzeit die Überprüfung des Regelwerks an. Die EU-Kommission hat im Rahmen des sog „Fitness Check“ eine öffentliche Anhörung gestartet, an der sich alle interessierten EU-Bürger*innen und Gruppen der Zivilgesellschaft noch bis zum 11. März 2019 beteiligen können.

Link zur Online-Konsultation:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2017-5128184/public-consultation_de

Um die Beantwortung zu erleichtern, steht für die Rückmeldung ein Fragenkatalog für die allgemeine Öffentlichkeit sowie für Fachleute/Nichtregierungsorganisationen – auch in deutscher Sprache – zur Verfügung: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/water-fitnesscheck-publicconsultation-2018

Wer bei der öffentlichen Konsultation mitmachen möchte, kann sich bei der AG Wasser von PAN Germany (Kontakt: wasser@pan-germany.org) sowie bei der Kampagnenseite des Deutschen NGO-Netzwerkes (https://www.dnr.de/eu-koordination/protectwater/) oder des Europäischen NGO-Netzwerks Living Rivers (https://www.livingrivers.eu/) informieren.

 

PAN Stellungnahme zur Umsetzung der WRRL

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel haben PAN Europe und PAN Germany eine gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der WRRL in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Datum: 5. März 2019 348.04 KB

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PAN Europe and PAN Germany position concerning the current review of the Water Framework Directive (WFD) and its Daughter Directives

PAN Europe and PAN Germany position concerning the current review of the Water Framework Directive (WFD) and its Daughter Directives

Datum: 5. März 2019 306.30 KB

Against the backdrop of several shortcomings in the implementation and application of the WFD, PAN Europe...
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Hintergrund

Seit dem Jahr 2000 gibt es die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hierbei handelt es sich um ein modernes Recht, welches von der Quelle bis zur Küste konsequente Umweltziele für die Gewässer vorgibt. Renaturierungen und Wassernutzungen in den Flussgebieten sind so auszurichten, dass eine weitere Verschlechterung der Gewässer verhindert wird und ihr guter Zustand sich wieder einstellt.

Die Zivilgesellschaft in Europa hat dieses innovative Wasserecht von Beginn an unterstützt, weil es mit konsequenten ökologischen Verbesserungen der wasserabhängigen Lebensräume einhergeht, den Trinkwasserschutz sicherstellt und beim Management der Gewässer für Transparenz und aktive Beteiligung der Öffentlichkeit sorgt, wie etwa bei der dreistufigen Anhörung zur Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne. Die Anforderungen für den Grundwasserschutz und den Schutz der Oberflächengewässer vor Pestiziden, Bioziden und weiteren Schadstoffen wird über zwei Tochterrichtlinien präzisiert und ergänzt. Entsprechend der Vorschriften der WRRL steht derzeit die Überprüfung des Regelwerks an. Eine große Zahl an Teilnehmer*innen ist wünschenswert, denn:

Um den Gewässerschutz steht es nicht gut.

Trotz einiger Fortschritte werden auch in Deutschland die Schutzziele der WRRL großflächig verfehlt. Zum Beispiel erreichten im Jahr 2015 nur etwa 8,2 % der deutschen Oberflächenwasserkörper wie in der WRRL vorgesehen einen guten ökologischen Zustand und keines der Gewässer einen guten chemischen Zustand.(1) Bei 25 % der Messstellen an Oberflächengewässern werden die Umweltqualitätsnormen für Pestizide verfehlt.(2) Das Landesumweltamt Schleswig-Holstein hat festgestellt, dass ein Großteil der Fließgewässer durch Pestizide ökologisch beeinträchtigt sind, wenn sensiblere Bewertungsverfahren bei der Gewässerüberwachung Anwendung finden (sog. SPEAR-Index, der die Pestizidbelastungen empfindlicher, wirbelloser Gewässerbodentiere berücksichtigt).(3) Die gesteckten Ziele der WRRL werden bei Weitem nicht und nicht fristgerecht erreicht, weil die Mitgliedstaaten ihre Hausaufgaben bisher nicht konsequent erledigt haben. Stattdessen gibt es Bestrebungen von einigen Mitgliedstaaten und der Wirtschaft, die WRRL in ihrer Zielsetzung auszuhöhlen und ihre bisher ohnehin schleppende Umsetzung weiter auszubremsen, auf Kosten des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Umwelt- und Naturschutzgruppen halten dagegen.

(1) Umweltbundesamt (2017): Wasserwirtschaft in Deutschland. Abrufbar über folgenden Link: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/uba_wasserwirtschaft_in_deutschland_2017_web_aktualisiert.pdf

(2) BMEL (2018): Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz. Zwischenbericht 2013 bis 2016. Abrufbar über folgenden Link: https://www.nap-pflanzenschutz.de/fileadmin/user_upload/_imported/fileadmin/SITE_MASTER/content/Dokumente/Service/nap_zwischenbericht_2013-2016_web_oeff.pdf

(3) Landesumweltamt Schleswig-Holstein (2018): Bericht zu chemischen Situation der Fließgewässer und Seen in Schleswig-Holstein. Abrufbar über folgenden Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fluesse_baeche/Downloads/berichtChemSituation.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 




Gewässerschutz im Fokus – Wie kann die Wasserrahmenrichtlinie besser umgesetzt werden?

Gemeinsame PAN-Position zur WRRL veröffentlicht

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel haben PAN Europe und PAN Germany eine gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der WRRL in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Die Stellungnahme identifiziert wichtige Handlungsfelder, in denen mehr Anstrengungen erforderlich sind, um die Ziele der WRRL zu erreichen und die Einträge und Belastungen aquatischer Ökosysteme mit Pestiziden und Tierarzneimitteln aus der Landwirtschaft und mit den vielfältig eingesetzten Bioziden wie Fassadenschutzmittel, Antifoulings oder andere Schädlingsbekämpfungsmittel zu verringern.

PAN fordert, dass Rückschritte oder Aufweichungen der WRRL-Schutzstandards unterbleiben und die notwendigen Maßnahmen endlich auf den Weg gebracht werden müssen, um die Zielsetzungen spätestens mit der letzten Frist 2027 zu erreichen. Hierfür sind auch die bisherigen Umsetzungsdefizite ambitioniert anzugehen.

PAN teilt die Kritik an den Mitgliedstaaten des aktuellen Berichts der EU-Kommission zur Umsetzung der WRRL, der am 26. Februar 2019 veröffentlicht wurde.(1) Die Kommission sieht die Mitgliedstaaten in der Pflicht, u.a. mehr im Bereich der Gewässerüberwachung und zum Schutz der wasserabhängigen Naturschutzgebiete zu unternehmen.

Aus PAN Sicht müssen nicht nur die Verunreinigungen der Oberflächengewässer und der Grundwässer durch Biozide, Pestizide und Tierarzneimittel umfassend ermittelt werden, sondern auch konsequent die Belastungsursachen identifiziert und bevorzugt an der Quelle – also auf Ebene der Zulassung und des Einsatzes der Mittel – behoben werden. Dies erfordert u.a. eine bessere Rückkopplung zwischen den Gesetzgebungen der Mittelzulassungen und dem Wasserrecht sowie wirksame Minderungsstrategien wie Pufferrandstreifen an Gewässern, der verstärkte Einsatz von Alternativen und konsequente Anwendungsverbote gewässerbelastender Stoffe.

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Datum: 5. März 2019 348.04 KB

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PAN Europe and PAN Germany position concerning the current review of the Water Framework Directive (WFD) and its Daughter Directives

PAN Europe and PAN Germany position concerning the current review of the Water Framework Directive (WFD) and its Daughter Directives

Datum: 5. März 2019 306.30 KB

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(1) EU-Kommission (2019): Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG). COM(2019) 95 final.
Abrufbar über folgenden Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=COM:2019:95:FIN&from=EN