Antibiotika-Resistenzen: EU-Umweltausschuss fordert Umwelt-Überwachungen

In seiner Abstimmung über Änderungen des Aktionsplans Antimikrobielle Resistenzen (AMR) vom 20.06.2018 fordert der Umweltausschuss des europäischen Parlaments eine obligatorische Umweltüberwachung von Antibiotika-Resistenzen auf Ebene der Mitgliedstaaten.

Seit 2017 gibt es einen gemeinsamen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe. Dieser Aktionspaln war ein wichtiger Schritt auf dem Weg gegen die globale Bedrohung durch AMR, ging aber in einigen Bereichen nicht weit genug. PAN Germany hatte zuletzt in einer Stellungnahme gemeinsam mit 5 anderen europäischen Organisationen kritisiert, dass der bisherige Aktionsplan u.a. die Umweltaspekte kaum berücksichtigt und daher nicht ausreicht, um die Umwelt und in der Konsequenz Menschen und Tiere vor AMR zu schützen. Grundsatz des „One Health“-Ansatzes ist das Verständnis darüber, dass die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt miteinander verbunden sind. Krankheiten und resistente Keime können von Menschen auf Tiere dirket oder über die Umwelt übertragen werden und umgekehrt. Um die Entwicklung und Verbreitung von AMR in der Umwelt zu stoppen, fordert der Umweltausschuss nun eine Verzahnung des „One Health“-Prinzips und der Umweltüberwachung. Aus Sicht von PAN Germany bedarf es weiterer Anstrengungen insbesondere hinsichtlich gemeinschaftlicher verpflichtender Regelungen zu vorsorgenden Maßnahmen, um dem Problem der Umweltbelastung durch Antibiotika und der Entwicklung resistenter Keime zu begegnen.