Wissenschaftliche Bewertung äußert vernichtende Kritik am „Omnibus X“

Eine vom niederländischen Parlament beauftragte Expertengruppe hat vergangene Woche ihre Analyse vorgestellt, was die Folgen des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission zur „Vereinfachung“ der Pestizidgesetzgebung wären. Ihr Urteil: Der Vorschlag verfehlt sein eigentliches Ziel, es drohen mehr Belastungen für Behörden, die Gesundheit und die Umwelt. Für PAN steht fest: Wer dem OmnibusX-Vorschlag jetzt noch zustimmt, handelt gegen das Gemeinwohl, gegen die Umwelt und gegen eine wissensbasierte Politikführung.

Für ihre Analyse ging die Expertenrunde folgenden Fragen nach: Was ist das Ziel des EU-Vorschlags? Welche politischen Optionen hat die Europäische Kommission in Betracht gezogen? Warum wurde diese politische Option gewählt?  Welche Auswirkungen (d. h. soziale, wirtschaftliche, ökologische usw.) werden von der gewählten politischen Option erwartet und wie ist geplant, diese Auswirkungen zu überwachen und zu bewerten?

Kurz zusammengefasst stellt der Expertenbericht fest: Die vorgeschlagenen Änderungen an der Pestizidzulassung

  • führen weder zu einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften noch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands
  • führen nicht zu den angestrebten gleichen Wettbewerbsbedingungen
  • führen zu Innovationsverschleppung statt zu den gewünschten beschleunigten Innovationen
  • führen nicht zu einem besseren Schutz von Mensch und Umwelt

Die Analyse sieht vor allem die vorgeschlagene unbefristete Genehmigung der Pestizidwirkstoffe und damit einhergehende Abschaffung der regelmäßigen Neubewertungen sehr kritisch: Die Abschaffung dieses bewährten Systems würde dazu führen, dass schädliche Stoffe länger verwendet würden. Die bislang geltende regelmäßige Neubewertung für alle Stoffe sei eine funktionierende Sicherheitsvorkehrung zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt. Sie erlaube, die im Rahmen der Erstgenehmigung erfolgte prospektive Einschätzung retrospektive zu überprüfen. Zur Veranschaulichung ziehen die Expert*innen das Beispiel der Neonicotinoide heran: Sie schienen zum Zeitpunkt ihrer Erstgenehmigung umweltfreundlich zu sein, erwiesen sich jedoch in der Umwelt als weitaus schädlicher und langlebiger als angenommen. Der periodischen Neubewertung sei es zu verdanken, dass dies erkannt wurde und durch ein vom Markt nehmen der u.a. hoch bienengefährlichen Wirkstoffe weiterer Schaden für Natur und Menschen abgewendet werden konnte.

Auch die in angeblich durch den Omnibus-Vorschlag zu erwartende Verringerung des Arbeitsaufwands für die Behörden (und damit Entlastung für die Steuerzahlenden) würde nicht erreicht werden. Statt der jetzt verpflichtenden regelmäßigen Neubewertung der Wirkstoffgenehmigungen mit klaren Zuständigkeiten und Fristen, sähe der Vorschlag punktuelle risikobasierte Überprüfungen vor, ohne klare Kriterien oder Zuständigkeiten. Hier sei mit Verzögerungen und eine stärkere Belastung durch erhöhte administrative Komplexität sowie einem stärker politisierten Entscheidungsprozess zu rechen. Um den behördlichen Arbeitsaufwand tatsächlich zu reduzieren, empfehlen die Expert*innen als wirkungsvollere Maßnahmen unter anderem mehr Automatisierung und Optimierungen von Abläufen umzusetzen – und von der Industrie eingereichte unvollständige Dossiers nicht zu bearbeiten.

Die Expert*innen sehen auch nicht, dass eine Verlängerung der Aufbrauchfrist das Problem der Notfallzulassungen lösen würde. Dies veranschaulichten sie bei der Vorstellung ihrer Analyse anhand eines Beispiels:  Seit zehn Jahren gäbe es eine Notfallzulassung für chemische Mittel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege im Kirschanbau. Die Notfallzulassungen bremsten nicht-chemische Lösungen wie Schlupfwespen und andere Innovationen im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes aus. Dabei sei genau die Innovationsförderung im Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung eins der ausgesprochenen Ziele des Omnibus-Entwurfs.

Die Empfehlung der Wissenschaftler*innen lauten:

  • Beibehaltung der obligatorischen regelmäßigen Neubewertung, intelligenter durchgeführt;
  • Beibehaltung des Vorsorgeprinzips, um sicherzustellen, dass die Hersteller weiterhin dafür verantwortlich sind, die Sicherheit ihrer Produkte während ihrer gesamten Verwendung nachzuweisen;
  • Schaffung „grüner Korridore“ im Genehmigungs- und Zulassungsprozess, um die Zulassung eindeutig definierter „Biopestizide“ (biocontrol) zu beschleunigen, gekoppelt mit der Entwicklung einer Klassifizierung für biologische Mittel und dem Ausbau von Wissen und Kapazitäten in dem Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung.
  • Vermeidung von Verlängerungen der Abverkauf- und Aufbrauchfristen für nachgewiesenermaßen nicht-genehmigungsfähiger Stoffe

Die Analyse bestätigt, wie fahrlässig es von der EU Kommission ist, ihre eigenen Regeln zu missachten und auf ein reguläres Impact Assessment zu verzichten. Denn eine sorgfältige Folgenabschätzung hätte viele der Kritikpunkte im Vorfeld aufdecken können und im besten Fall zu einem besseren Gesetzesvorschlag führen können. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass es genügend Kräfte gibt, die kein Interesse an einer ehrlichen Folgenabschätzung, an der Wahrung des Vorsorgeprinzips und einer wissenschaftsbasierten Politik haben – dies ist nicht nur jenseits des Atlantiks so. Die wissenschaftliche Bewertung aus den Niederlanden ist nicht die erste, die fundierte Kritik am OmnibusX äußert. Auch der wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz beim Bundeslandwirtschaftsministeriums BMLEH nahm bereits kritisch Stellung.

PAN Germany hofft, dass die nun vorliegende Bewertung der niederländischen Expertengruppe vom EU Rat, der Kommission und den Parlamentarier*innen in Brüssel und in allen Mitgliedsstaaten wahrgenommen wird und die anstehenden politischen Entscheidungen entsprechend beeinflussen.

Eine Nachbereitung der Anhörung im niederländischen Parlament zum Omnibus-Vorschlag zur Lebens- und Futtermittelsicherheit ist für den 12. Mai geplant.

 

Quellen:

Wissenschaftliche Analyse des OmnibusX (NL) „Vereenvoudigingspakket voedsel- en dierveiligheid“

Präsentation der Analyse (NL): Presentatie technische briefing over de EU-wetenschapstoets over het Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid

Die Anhörung der Wissenschaftler*innen im NL Parlament kann hier nachverfolgt werden (Livestream (externer Link)




EU-Kommission setzt mit dem OmnibusX auf „Trial and Error“ zu Lasten des Gesundheits- und Umweltschutzes

Die EU-Kommission hat erhebliche Änderungen im Pestizidrecht vorgeschlagen, ohne die für derartige Vorhaben verpflichtende Folgenabschätzung durchzuführen. Die jüngsten Äußerungen eines Kommissionsvertreters lassen befürchten, dass die Kommission kein Problem damit hat, uns alle als Versuchskaninchen einer möglicherweise unabsehbaren Belastung auszusetzen.

Der Kommissionsvertreter forderte die Abgeordneten auf, einfach ein paar Jahre abzuwarten, in der Hoffnung, dass sich das System bewähren würde. Aus Sicht von PAN ist dies ein Eingeständnis institutioneller „Nachlässigkeit“ bei einer Reform, die die Sicherheit von Hunderten Millionen Europäer*innen betrifft.

Der Vertreter der Europäischen Kommission hatte vor dem niederländischen Parlament eingeräumt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass der Omnibus-Vorschlag zu Pestiziden den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht untergraben würde. Dies steht aus Sicht von PAN Germany in direktem Widerspruch zu der Behauptung der Kommission, dass hohe Sicherheitsstandards beibehalten würden.

Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Ablehnung des Omnibus-Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat und drängt darauf, sich auf die Umsetzung der bestehenden Verordnung und ihrer hohen Schutzstandards zu konzentrieren.

Hintergründe & Informationen:

Link zur Anhörung: Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid | Debat Direct (29:00)

PAN Europe: EU Commission admits the pesticide Omnibus proposal could weaken health and environmental protections. PR 8. April 2026

Générations Futures: Omnibus X : la Commission européenne admet qu’elle ne peut fournir aucune garantie sur le maintien du niveau de protection de la santé et de l’environnement. PR 8. April 2026

Rechtsgutachten zum „Food and Feed Safety Omnibus“

 




Jetzt mitmachen für Gesundheit, Bienen und Bauern – jede Stimme zählt!

Unter dem Etikettenschwindel „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ plant die EU Kommission den Abbau hart errungener Schutzstandards für den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Pestizidbelastungen. Dies bedeutet:

  • Unbefristete Genehmigungen für die meisten chemischen Wirkstoffe
  • Erleichterungen für (Notfall-)Genehmigungen für sehr gefährliche Pestizide
  • Lange Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für verbotene Pestizide
  • Massive Einschränkungen für nationale Pestizid-Verbote
  • Missachtung von Forschung und Wissenschaft

Jetzt ist die Zeit, NEIN zu diesen Vorschlägen zu sagen! 

Wir wollen eine lebenswerte Umwelt, Trinkwasser ohne Kontaminationen und Höfe, die unterstützt werden beim Anbau gesunder Lebensmittel ohne schädliche Pestizide.

Dagegen stehen die schädlichen Pläne der EU-Kommission im Gesetzespaket „Vereinfachungspaket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X)“. Unterstützt wird die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben von der Pestizidindustrie und manchen EU-Staaten. Anstatt für unser aller Wohl zu agieren und uns und die Ökosysteme vor Belastungen mit Glyphosat, PFAS-Pestiziden u.a. zu schützen, plant sie Schutzstandards aufzuweichen – zum Wohle der Pestizidindustrie. Besonders dramatisch ist die unverhohlene Abkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip als Grundlage der Stoffregulierung in der EU.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt den Aufruf, um die schädlichen Pläne der EU Kommission zu verhindern!  




Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus




Gemeinsam gegen die Abschwächung von Schutzstandards im Pestizidrecht

In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer und Bundesumweltminister Schneider fordern zehn Organisationen, darunter PAN Germany, die Minister auf, den Vorschlag des „Food and Feed Simplification Omnibus-Paket“ abzulehnen und sich für einen besseren Schutz von Umwelt und Gesundheit vor schädlichen Pestiziden einzusetzen. Gemäß des geleakten Entwurfs zum Omnibuspaket würden zentrale Schutzmechanismen des EU Pestizid-Rechts massiv geschwächt werden – mit fatalen Folgen für die Umwelt und die Gesundheit. PAN Germany berichtete.

Zu den von den Organisationen angeführten Kritikpunkten am geleakten Entwurf zählen:

  • Die Abkehr vom Vorsorgeprinzip
  • Die unbefristete Zulassung chemischer Pestizide
  • Die Abschaffung der regelmäßigen Risikoprüfung
  • Das Ignorieren neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den ungewollten Wirkungen
  • Die geplanten mehrjährigen Aufbrauchfristen für gefährliche verbotene Pestizide

Hier den offenen Brief lesen




Pestizidregulierung am Abgrund

EU-Kommission plant unbefristete Pestizidzulassungen, mehr und längere Ausnahmen von Verboten – ein Schlag gegen Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz

Mit ihrem durchgesickerten Entwurf für die zukünftige Pestizidzulassung tritt die EU Kommission den Schutz der Gesundheit ihrer Bürger*innen, der Umwelt und die Zukunft künftiger Generationen mit den Füßen. Das als „Food and Feed Simplification Omnibus“ bekannte Vorhaben mit der Unterschrift „Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit“ verfolgt offensichtlich einen massiven Abbau von Schutzstandards.

Was sich unter den gut klingenden Worten von „Straffung und Modernisierung der Rechtsvorschriften“ versteckt, ist eine Reihe an Rückschritten. Die Handschrift der chemischen Industrie ist dabei sehr deutlich. Sollte der Entwurf ohne wesentliche Korrekturen angenommen werden, verabschiedet sich die EU von Errungenschaften, um die die Europäische Union und seine Bevölkerung weltweit beneidet werden und die über die vergangenen Jahrzehnte ein vergleichsweise hohes Schutzniveau für die Gesundheit der hier lebenden Menschen, Tiere sowie für die Umwelt sicherten.

Zentrale Mechanismen unserer bestehenden Regulierung sollen aufgeweicht oder abgeschafft werden. Was droht sind:

Unbegrenzte Genehmigung von Wirkstoffen und Zulassungen von Produkten. Die bestehende routinemäßige Überprüfung der Genehmigung nach 10 bzw. 15 Jahren unter Einbeziehung des aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstands u.a. zu Gesundheits- und Umweltrisiken würde wegfallen. Dieses Sicherungssystem, mit dem erkannt werden kann, ob nicht doch erheblichere Risiken für unser Trinkwasser, für Bestäuber oder die Gesundheit unserer Kinder bestehen, würde ausgehebelt. Die Begründung ist haarsträubend: Die meisten zugelassenen Wirkstoffe hätten ja schon mindestens einen Verlängerungsprozess durchlaufen und neue Wirkstoffe würden „voraussichtlich bessere toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften aufweisen“. Es reicht ein Blick zurück auf mehr als 70 Jahre chemischer Pflanzenschutz und die im Zeitverlauf immer wieder erfolgten Rücknahmen von Genehmigungen, um zu sehen, wie falsch diese Argumente sind. Die unbefristete Zulassung synthetischer Pestizide steht im Widerspruch zu dem Ziel, den biologischen Pflanzenschutz zu stärken und den Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel zu fördern. Auch das EU-Biozidrecht soll geändert werden, so dass Biozidwirkstoffe unbefristet genehmigt werden dürfen.

Des Weiteren enthält der Vorschlag Aufweichungen vom Verwendungsverbot für hormonell schädigende Pestizide. Vorgesehen ist, dass sie selbst nach Versagen der Zulassung in sogenannten Notfallsituationen jetzt bis zu fünf Jahre lang (!) weiter eingesetzt werden dürften. Zudem wurde die Begründung, was ein Notfall ist, sprachlich erweitert und unscharf formuliert, was zu einer erheblich breiteren Umdeutung einer Notfallsituation führen kann. Auch die Abverkauf- und Aufbrauchfristen von nicht mehr genehmigungsfähigen Mitteln sollen deutlich verlängert werden. So baut die EU Kommission die Anwendung nachweislich hoch problematischer Pestizide bewusst aus.

Momentan befindet sich der Entwurf der Omnibus-Verordnung für Lebensmittel und Futtermittel in der verwaltungsinternen Abstimmung innerhalb der EU-Institutionen und soll voraussichtlich am 16. Dezember von der EU-Kommission veröffentlicht werden.

Der Entwurf enthält nur wenige positive Änderungen, beispielsweise im Hinblick auf einen besseren Schutz vor Importen mit problematischen Rückständen. Insgesamt stellt der Entwurf aus Sicht von PAN Germany eine Abkehr vom Prinzip eines vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes dar. Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament dürfen einem solchen Ausverkauf essenzieller Schutzstandards nicht zustimmen. Was wir benötigen, ist die Förderung biologischer und nicht-chemischer Verfahren im Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung – hier brauchen wir Investitionen in die Zukunft für Betriebe, für weniger chemische Belastung unserer Kinder und eine lebenswerte Welt.




Juristischer Sieg gegen die ungeprüfte Verlängerung von Pestizidgenehmigungen

Es gibt sie noch, die guten Nachrichten: Die gängige Praxis, bei Verzögerungen im Wiedergenehmigungsverfahren systematisch und automatisch technische Verlängerungen von Pestizidgenehmigungen zu gewähren, ist rechtswidrig. Hierzu gab es vergangene Woche gleich drei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union.

PAN Europe hatte gegen die wiederholten „technischen Verlängerungen“ des Fungizids Dimoxystrobin geklagt, das ohne vollständige Risikobewertung durch technische Verlängerungen sechs (!) Jahre länger am Markt gehalten wurde. Das Urteil vom 19.11.25 dürfte insgesamt die wiederkehrende Praxis einschränken, die Zulassung von Pestiziden Jahr für Jahr ohne Neubewertung der Risiken für Gesundheit und Umwelt zu verlängern.

Während das EU-Recht vorschreibt, dass die Sicherheit von Pestiziden in der EU alle 10 bis 15 Jahre überprüft werden muss, kommt es in der Realität bei vielen Substanzen nach Ablauf der ersten Zulassungsdauer zu Verzögerungen bei der Wiedergenehmigung von bis zu 10 Jahren. Das Gericht stellte fest, dass das Pestizidrecht nur außergewöhnliche und vorübergehende Verlängerungen zulässt, die auf den konkreten Fortschritt der Risikobewertung zugeschnitten sein müssen. Die Kommission habe es versäumt, den genauen Zeitraum, der für den Abschluss der Risikobewertung erforderlich sei, sorgfältig zu prüfen und zu begründen. Die Gewährung einer sechsjährigen Verlängerung der Zulassung für Dimoxystrobin war daher rechtswidrig.

Der Gerichtshof veröffentlichte am gleichen Tag zwei ähnliche Urteile zu den Klagen von Pollinis zur Verlängerung der Zulassung von Boscalid und der Aurelia Stiftung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, die noch vor dessen erneuter Zulassung im Jahr 2023 angestrengt worden waren.

Mehr dazu: PAN Europe Pressemitteilung vom 19.11.2025




Extrem toxisch für Wasserorganismen: Pyrethroid-Insektizide im Fokus von Wissenschaft und Regulation

Pyrethroide sind hochwirksame Insektizide, die extrem toxisch für Wasserorganismen sind und unsere Oberflächengewässer verschmutzen. Sie werden weit verbreitet angewendet – als Pestizide in der Landwirtschaft, als Biozide in Mitteln zur Schädlingsbekämpfung und als Human- und Tierarzneimittel. Eine aktuelle wissenschaftliche Publikation im Fachmagazin Environmental Sciences Europe nimmt die Verwendung, Wirkung, Regulierung und Überwachung von Pyrethroiden unter die Lupe.

Pyrethroide sind synthetische Derivate des natürlich vorkommenden Toxins Pyrethrin. In der Landwirtschaft werden Pyrethroide als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt, dazu zählen die Wirkstoffe lambda-Cyhalothrin, beta-Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, gamma-Cyhalothrin, Esfenvalerate, Etofenprox und tau-Fluvinat. Viele dieser Pyrethoide werden auch im Materialschutz und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Permethrin bspw. wird noch immer als Biozid in Holzschutzmitteln und Insektiziden eingesetzt, obwohl der Wirkstoff im Pflanzenschutz bereits seit 25 Jahren nicht mehr in der EU erlaubt ist.

Cypermethrin ist als prioritäre Substanz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelistet und vier weitere Pyrethroide – Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin – wurden zur Aufnahme vorschlagen. Die Autor*innen der Studie haben die gemessenen Pyrethroidkonzentrationen in Oberflächengewässern aus verschiedenen europäischen Überwachungsprogrammen ausgewertet sowie Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN) abgeleitet, wo diese nicht verfügbar waren.

Zum Hintergrund: Bei der Risikoprüfung im Pestizid-Genehmigungsverfahren wird prognostiziert, wie hoch die Oberflächenbelastung für die jeweils vorgesehene Anwendung erwartet wird. Liegen die vorhergesagten Belastungswerte über den einzuhaltenden, ökotoxikologisch begründeten Werten, werden Risikominimierungsmaßnahmen festgelegt, die die Belastung reduzieren, wie etwas Abstandsauflagen zu Gewässern. Wegen ihrer extrem hohen Toxizität, insbesondere für wirbellose Wassertiere, liegen die Umweltqualitätsnormen (UQN = die gesetzlichen Grenzwerte für die Exposition gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) im Bereich von Pikogramm bis Nanogramm pro Liter und damit um Größenordnungen niedriger, als die für die meisten anderen derzeit verwendeten Pestizide. Für die Gewässerüberwachung ist dies eine Herausforderung und erfordert hochentwickelte Analysemethoden und Instrumente, die für routinemäßige Überwachungsprogramme oft nicht zur Verfügung stehen. Hieraus erklärt sich, warum bislang nur begrenzte validierte Überwachungsdaten für Cypermethrin in europäischen Oberflächengewässern vorliegen.

Die Auswertung der Wissenschaftler*innen zeigt, dass in den meisten europäischen Ländern die Bestimmungsgrenzen der verfügbaren Analysetechnik (LOQ) zu hoch sind, um die Einhaltung der UQN für Pyrethroide zuverlässig zu bewerten. Wo Konzentrationen mit einer ausreichend niedrigen LOQ quantifiziert werden konnten, wurden häufig Überschreitungen der jeweiligen UQN beobachtet.

Um bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Verfügbarkeit von Pyrethroid-Insektiziden die Ziele der WRRL für die Qualität von Oberflächengewässern zu erreichen, sind der Studie zu Folge koordinierte Maßnahmen in allen Bereichen – Regulierung, Verwendung und Überwachung – erforderlich.

Zu den von den Wissenschaftler*innen empfohlenen Schlüsselmaßnahmen zählen:

  • Die Verringerung des Einsatzes von Pyrethroiden und der Emissionen in Oberflächengewässer
  • Investitionen in verbesserte routinemäßige Analysekapazitäten und
  • eine Harmonisierung der Pyrethroid-Vorschriften sowie rasche Integration neuer Erkenntnisse.

Weitere Details finden sich in der Veröffentlichung. Genannt werden unter anderem:

  • Der öffentliche Zugang zu regelmäßig aktualisierten, räumlich aufgelösten Daten über Verkauf, Verwendung, Umweltkonzentrationen und häufig angewandte Risikominderungsmaßnahmen in allen Anwendungsbereichen,
  • Die Festlegung einer gruppenbasierten Umweltqualitätsnorm für die Summe der Pyrethroide und deren Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe sowie
  • Die Anwendung von Indikatoren für die Toxizität von Gemischen in Oberflächengewässern.

 

Quelle: Hitzfeld et al. (2025): Synthetic pyrethroids in European surface waters: sources, occurrence and need to reduce contamination. Environmental Sciences Europe, https://doi.org/10.1186/s12302-025-01249-9




Extrem toxisch für Wasserorganismen: Pyrethroid-Insektizide im Fokus von Wissenschaft und Regulation

Pyrethroide sind hochwirksame Insektizide, die extrem toxisch für Wasserorganismen sind und unsere Oberflächengewässer verschmutzen. Sie werden weit verbreitet angewendet – als Pestizide in der Landwirtschaft, als Biozide in Mitteln zur Schädlingsbekämpfung und als Human- und Tierarzneimittel. Eine aktuelle wissenschaftliche Publikation im Fachmagazin Environmental Sciences Europe nimmt die Verwendung, Wirkung, Regulierung und Überwachung von Pyrethroiden unter die Lupe.

Pyrethroide sind synthetische Derivate des natürlich vorkommenden Toxins Pyrethrin. In der Landwirtschaft werden Pyrethroide als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt, dazu zählen die Wirkstoffe lambda-Cyhalothrin, beta-Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, gamma-Cyhalothrin, Esfenvalerate, Etofenprox und tau-Fluvinat. Viele dieser Pyrethoide werden auch im Materialschutz und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Permethrin bspw. wird noch immer als Biozid in Holzschutzmitteln und Insektiziden eingesetzt, obwohl der Wirkstoff im Pflanzenschutz bereits seit 25 Jahren nicht mehr in der EU erlaubt ist.

Cypermethrin ist als prioritäre Substanz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelistet und vier weitere Pyrethroide – Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin – wurden zur Aufnahme vorschlagen. Die Autor*innen der Studie haben die gemessenen Pyrethroidkonzentrationen in Oberflächengewässern aus verschiedenen europäischen Überwachungsprogrammen ausgewertet sowie Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN) abgeleitet, wo diese nicht verfügbar waren.

Zum Hintergrund: Bei der Risikoprüfung im Pestizid-Genehmigungsverfahren wird prognostiziert, wie hoch die Oberflächenbelastung für die jeweils vorgesehene Anwendung erwartet wird. Liegen die vorhergesagten Belastungswerte über den einzuhaltenden, ökotoxikologisch begründeten Werten, werden Risikominimierungsmaßnahmen festgelegt, die die Belastung reduzieren, wie etwas Abstandsauflagen zu Gewässern. Wegen ihrer extrem hohen Toxizität, insbesondere für wirbellose Wassertiere, liegen die Umweltqualitätsnormen (UQN = die gesetzlichen Grenzwerte für die Exposition gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) im Bereich von Pikogramm bis Nanogramm pro Liter und damit um Größenordnungen niedriger, als die für die meisten anderen derzeit verwendeten Pestizide. Für die Gewässerüberwachung ist dies eine Herausforderung und erfordert hochentwickelte Analysemethoden und Instrumente, die für routinemäßige Überwachungsprogramme oft nicht zur Verfügung stehen. Hieraus erklärt sich, warum bislang nur begrenzte validierte Überwachungsdaten für Cypermethrin in europäischen Oberflächengewässern vorliegen.

Die Auswertung der Wissenschaftler*innen zeigt, dass in den meisten europäischen Ländern die Bestimmungsgrenzen der verfügbaren Analysetechnik (LOQ) zu hoch sind, um die Einhaltung der UQN für Pyrethroide zuverlässig zu bewerten. Wo Konzentrationen mit einer ausreichend niedrigen LOQ quantifiziert werden konnten, wurden häufig Überschreitungen der jeweiligen UQN beobachtet.

Um bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Verfügbarkeit von Pyrethroid-Insektiziden die Ziele der WRRL für die Qualität von Oberflächengewässern zu erreichen, sind der Studie zu Folge koordinierte Maßnahmen in allen Bereichen – Regulierung, Verwendung und Überwachung – erforderlich.

Zu den von den Wissenschaftler*innen empfohlenen Schlüsselmaßnahmen zählen:

  • Die Verringerung des Einsatzes von Pyrethroiden und der Emissionen in Oberflächengewässer
  • Investitionen in verbesserte routinemäßige Analysekapazitäten und
  • eine Harmonisierung der Pyrethroid-Vorschriften sowie rasche Integration neuer Erkenntnisse.

Weitere Details finden sich in der Veröffentlichung. Genannt werden unter anderem:

  • Der öffentliche Zugang zu regelmäßig aktualisierten, räumlich aufgelösten Daten über Verkauf, Verwendung, Umweltkonzentrationen und häufig angewandte Risikominderungsmaßnahmen in allen Anwendungsbereichen,
  • Die Festlegung einer gruppenbasierten Umweltqualitätsnorm für die Summe der Pyrethroide und deren Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe sowie
  • Die Anwendung von Indikatoren für die Toxizität von Gemischen in Oberflächengewässern.

 

Quelle: Hitzfeld et al. (2025): Synthetic pyrethroids in European surface waters: sources, occurrence and need to reduce contamination. Environmental Sciences Europe, https://doi.org/10.1186/s12302-025-01249-9




Weniger Pestizide – Mehr Zukunft

Offener Brief an Minister Rainer mit Forderung, Pestizidreduktion umzusetzen

  • Umweltverbände kritisieren Streichung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz
  • Pestizidreduktion für Schutz von Gesundheit und Artenvielfalt
  • Umweltbundesamt braucht Vetorecht bei Pestizidzulassung

Berlin/Hamburg. 06.11.2025. Gemeinsame Pressemitteilung. Sechs Umweltverbände wenden sich heute mit einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Sie kritisieren die Streichung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz und der dafür vorgesehenen 1,66 Millionen Euro und fordern den Minister auf, sich klar für eine Reduktion des Pestizideinsatzes einzusetzen. Nur so können Gesundheit und Biodiversität langfristig geschützt werden. Für Bäuerinnen und Bauern ist eine intakte Umwelt die Voraussetzung für den nachhaltigen Anbau von Lebensmitteln. Die Verbände appellieren, die Vereinbarungen der Zukunftskommission Landwirtschaft und die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Pestizidreduktion umzusetzen. Beim Zulassungsprozess muss das Umweltbundesamt weiterhin Vetorecht haben.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Pestizide sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Sie beschleunigen den Verlust von Artenvielfalt. Noch mehr Pestizide sind keine Lösung – sie schaffen nur neue Probleme. Wirkliche Antworten liegen in Agrarökologie und ökologischem Landbau. Deshalb fordern wir Minister Rainer auf, den Pestizideinsatz deutlich zu verringern und Bäuerinnen und Bauern dabei mit Beratung und Förderung zu unterstützen.“

Anja Voß, Geschäftsführerin beim Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft stellt fest: „Pestizide stoppen nicht an Feldrändern. Über die Luft gelangen sie auch auf Bio-Flächen und richten dort Millionenschäden an, die die Bio-Branche allein schultern muss. Damit bedrohen sie nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern auch den rückstandsfreien Anbau – und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH sagt: „Das Landwirtschaftsministerium und seine Zulassungsbehörde machen sich mitschuldig an der Vergiftung unserer Umwelt. Der Landwirtschaftsminister verzögert systematisch die Reduzierung gefährlicher Pestizide wie Glyphosat, duckt sich aus der Verantwortung und ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse. Das Reduktionsziel für gefährliche Pestizide ist im Ministerium nur noch ein Lippenbekenntnis. Wer Programme streicht, statt zu handeln, stellt sich gegen die Zukunft – gegen gesunde Böden, sauberes Wasser und eine intakte Landwirtschaft. Wir werden den Einsatz giftiger Pestizide gerichtlich mit unseren seit 2023 gestarteten Klagen reduzieren.“

Gabriela Strobel, Vorständin von PAN Germany sagt: „Chemisch-synthetische Pestizide sind ersetzbar. Die (agrar)ökologische Landwirtschaft und die ehrgeizige Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zeigen, wie es geht und wo Unterstützung in Forschung und Praxis notwendig ist. Das Landwirtschaftsministerium muss dafür konkrete und verbindliche Pestizidreduktionsziele festlegen und Anreize schaffen. Vereinfachungen und Bürokratieabbau sind da gut, wo sie dem Allgemeinwohl und der Förderung des nicht-chemischen Pflanzenschutzes dienen. Eine Schwächung des Pestizidrechts und seiner Umwelt- und Gesundheitsstandards ist dagegen inakzeptabel und gefährdet letztlich die Menschen, die schon heute in besonderem Maße exponiert sind: Beschäftigte in der Landwirtschaft, die Landbevölkerung und Kinder.“

Fabian Holzheid, Politischer Geschäftsführer des Umweltinstitut München kommentiert: “Die Forderungen aus Industrie und Agrarlobby, das Umweltbundesamt bei der Zulassung von Pestiziden zu schwächen, sind nur die Spitze des Eisbergs: Unter dem Vorwand, Bürokratie abbauen zu wollen, werden derzeit wesentliche Errungenschaften des Umweltschutzes frontal angegriffen. Gerade in Zeiten vieler Umweltkrisen braucht es starke Behörden, die unabhängig prüfen und auf Basis hoher wissenschaftlicher Standards entscheiden. Das UBA leistet dafür unverzichtbare Arbeit und muss gestärkt und nicht entmachtet werden. Wohin ein von Lobbyinteressen getriebener Abbau von Regulierungen führt, zeigt ein Blick in die USA.”

Mehr Informationen:

Offener Brief an Landwirtschaftsminister Rainer

Pressekontakte:

  • Corinna Hölzel, BUND-Pestizidexpertin, Tel.: Tel: 0175-4487691; E-Mail: corinna.hoelzel@bund.net;
  • Susan Haffmans, Referentin für Pestizide PAN Germany, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org, Tel: +49 (0)40 399 19 10-25;
  • Annette Sperrfechter, Pressesprecherin Umweltinstitut München, E-Mail: as@umweltinstitut.org, Tel.: +49(0) 89 307749-77;
  • Yvi Scholz, Pressesprecherin Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), E-Mail: yvi.scholz@enkeltauglich.bio, Tel: +49 151 15200097