Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus




Gemeinsam gegen die Abschwächung von Schutzstandards im Pestizidrecht

In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer und Bundesumweltminister Schneider fordern zehn Organisationen, darunter PAN Germany, die Minister auf, den Vorschlag des „Food and Feed Simplification Omnibus-Paket“ abzulehnen und sich für einen besseren Schutz von Umwelt und Gesundheit vor schädlichen Pestiziden einzusetzen. Gemäß des geleakten Entwurfs zum Omnibuspaket würden zentrale Schutzmechanismen des EU Pestizid-Rechts massiv geschwächt werden – mit fatalen Folgen für die Umwelt und die Gesundheit. PAN Germany berichtete.

Zu den von den Organisationen angeführten Kritikpunkten am geleakten Entwurf zählen:

  • Die Abkehr vom Vorsorgeprinzip
  • Die unbefristete Zulassung chemischer Pestizide
  • Die Abschaffung der regelmäßigen Risikoprüfung
  • Das Ignorieren neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den ungewollten Wirkungen
  • Die geplanten mehrjährigen Aufbrauchfristen für gefährliche verbotene Pestizide

Hier den offenen Brief lesen




Pestizidregulierung am Abgrund

EU-Kommission plant unbefristete Pestizidzulassungen, mehr und längere Ausnahmen von Verboten – ein Schlag gegen Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz

Mit ihrem durchgesickerten Entwurf für die zukünftige Pestizidzulassung tritt die EU Kommission den Schutz der Gesundheit ihrer Bürger*innen, der Umwelt und die Zukunft künftiger Generationen mit den Füßen. Das als „Food and Feed Simplification Omnibus“ bekannte Vorhaben mit der Unterschrift „Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit“ verfolgt offensichtlich einen massiven Abbau von Schutzstandards.

Was sich unter den gut klingenden Worten von „Straffung und Modernisierung der Rechtsvorschriften“ versteckt, ist eine Reihe an Rückschritten. Die Handschrift der chemischen Industrie ist dabei sehr deutlich. Sollte der Entwurf ohne wesentliche Korrekturen angenommen werden, verabschiedet sich die EU von Errungenschaften, um die die Europäische Union und seine Bevölkerung weltweit beneidet werden und die über die vergangenen Jahrzehnte ein vergleichsweise hohes Schutzniveau für die Gesundheit der hier lebenden Menschen, Tiere sowie für die Umwelt sicherten.

Zentrale Mechanismen unserer bestehenden Regulierung sollen aufgeweicht oder abgeschafft werden. Was droht sind:

Unbegrenzte Genehmigung von Wirkstoffen und Zulassungen von Produkten. Die bestehende routinemäßige Überprüfung der Genehmigung nach 10 bzw. 15 Jahren unter Einbeziehung des aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstands u.a. zu Gesundheits- und Umweltrisiken würde wegfallen. Dieses Sicherungssystem, mit dem erkannt werden kann, ob nicht doch erheblichere Risiken für unser Trinkwasser, für Bestäuber oder die Gesundheit unserer Kinder bestehen, würde ausgehebelt. Die Begründung ist haarsträubend: Die meisten zugelassenen Wirkstoffe hätten ja schon mindestens einen Verlängerungsprozess durchlaufen und neue Wirkstoffe würden „voraussichtlich bessere toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften aufweisen“. Es reicht ein Blick zurück auf mehr als 70 Jahre chemischer Pflanzenschutz und die im Zeitverlauf immer wieder erfolgten Rücknahmen von Genehmigungen, um zu sehen, wie falsch diese Argumente sind. Die unbefristete Zulassung synthetischer Pestizide steht im Widerspruch zu dem Ziel, den biologischen Pflanzenschutz zu stärken und den Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel zu fördern. Auch das EU-Biozidrecht soll geändert werden, so dass Biozidwirkstoffe unbefristet genehmigt werden dürfen.

Des Weiteren enthält der Vorschlag Aufweichungen vom Verwendungsverbot für hormonell schädigende Pestizide. Vorgesehen ist, dass sie selbst nach Versagen der Zulassung in sogenannten Notfallsituationen jetzt bis zu fünf Jahre lang (!) weiter eingesetzt werden dürften. Zudem wurde die Begründung, was ein Notfall ist, sprachlich erweitert und unscharf formuliert, was zu einer erheblich breiteren Umdeutung einer Notfallsituation führen kann. Auch die Abverkauf- und Aufbrauchfristen von nicht mehr genehmigungsfähigen Mitteln sollen deutlich verlängert werden. So baut die EU Kommission die Anwendung nachweislich hoch problematischer Pestizide bewusst aus.

Momentan befindet sich der Entwurf der Omnibus-Verordnung für Lebensmittel und Futtermittel in der verwaltungsinternen Abstimmung innerhalb der EU-Institutionen und soll voraussichtlich am 16. Dezember von der EU-Kommission veröffentlicht werden.

Der Entwurf enthält nur wenige positive Änderungen, beispielsweise im Hinblick auf einen besseren Schutz vor Importen mit problematischen Rückständen. Insgesamt stellt der Entwurf aus Sicht von PAN Germany eine Abkehr vom Prinzip eines vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes dar. Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament dürfen einem solchen Ausverkauf essenzieller Schutzstandards nicht zustimmen. Was wir benötigen, ist die Förderung biologischer und nicht-chemischer Verfahren im Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung – hier brauchen wir Investitionen in die Zukunft für Betriebe, für weniger chemische Belastung unserer Kinder und eine lebenswerte Welt.




Juristischer Sieg gegen die ungeprüfte Verlängerung von Pestizidgenehmigungen

Es gibt sie noch, die guten Nachrichten: Die gängige Praxis, bei Verzögerungen im Wiedergenehmigungsverfahren systematisch und automatisch technische Verlängerungen von Pestizidgenehmigungen zu gewähren, ist rechtswidrig. Hierzu gab es vergangene Woche gleich drei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union.

PAN Europe hatte gegen die wiederholten „technischen Verlängerungen“ des Fungizids Dimoxystrobin geklagt, das ohne vollständige Risikobewertung durch technische Verlängerungen sechs (!) Jahre länger am Markt gehalten wurde. Das Urteil vom 19.11.25 dürfte insgesamt die wiederkehrende Praxis einschränken, die Zulassung von Pestiziden Jahr für Jahr ohne Neubewertung der Risiken für Gesundheit und Umwelt zu verlängern.

Während das EU-Recht vorschreibt, dass die Sicherheit von Pestiziden in der EU alle 10 bis 15 Jahre überprüft werden muss, kommt es in der Realität bei vielen Substanzen nach Ablauf der ersten Zulassungsdauer zu Verzögerungen bei der Wiedergenehmigung von bis zu 10 Jahren. Das Gericht stellte fest, dass das Pestizidrecht nur außergewöhnliche und vorübergehende Verlängerungen zulässt, die auf den konkreten Fortschritt der Risikobewertung zugeschnitten sein müssen. Die Kommission habe es versäumt, den genauen Zeitraum, der für den Abschluss der Risikobewertung erforderlich sei, sorgfältig zu prüfen und zu begründen. Die Gewährung einer sechsjährigen Verlängerung der Zulassung für Dimoxystrobin war daher rechtswidrig.

Der Gerichtshof veröffentlichte am gleichen Tag zwei ähnliche Urteile zu den Klagen von Pollinis zur Verlängerung der Zulassung von Boscalid und der Aurelia Stiftung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, die noch vor dessen erneuter Zulassung im Jahr 2023 angestrengt worden waren.

Mehr dazu: PAN Europe Pressemitteilung vom 19.11.2025




Extrem toxisch für Wasserorganismen: Pyrethroid-Insektizide im Fokus von Wissenschaft und Regulation

Pyrethroide sind hochwirksame Insektizide, die extrem toxisch für Wasserorganismen sind und unsere Oberflächengewässer verschmutzen. Sie werden weit verbreitet angewendet – als Pestizide in der Landwirtschaft, als Biozide in Mitteln zur Schädlingsbekämpfung und als Human- und Tierarzneimittel. Eine aktuelle wissenschaftliche Publikation im Fachmagazin Environmental Sciences Europe nimmt die Verwendung, Wirkung, Regulierung und Überwachung von Pyrethroiden unter die Lupe.

Pyrethroide sind synthetische Derivate des natürlich vorkommenden Toxins Pyrethrin. In der Landwirtschaft werden Pyrethroide als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt, dazu zählen die Wirkstoffe lambda-Cyhalothrin, beta-Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, gamma-Cyhalothrin, Esfenvalerate, Etofenprox und tau-Fluvinat. Viele dieser Pyrethoide werden auch im Materialschutz und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Permethrin bspw. wird noch immer als Biozid in Holzschutzmitteln und Insektiziden eingesetzt, obwohl der Wirkstoff im Pflanzenschutz bereits seit 25 Jahren nicht mehr in der EU erlaubt ist.

Cypermethrin ist als prioritäre Substanz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelistet und vier weitere Pyrethroide – Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin – wurden zur Aufnahme vorschlagen. Die Autor*innen der Studie haben die gemessenen Pyrethroidkonzentrationen in Oberflächengewässern aus verschiedenen europäischen Überwachungsprogrammen ausgewertet sowie Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN) abgeleitet, wo diese nicht verfügbar waren.

Zum Hintergrund: Bei der Risikoprüfung im Pestizid-Genehmigungsverfahren wird prognostiziert, wie hoch die Oberflächenbelastung für die jeweils vorgesehene Anwendung erwartet wird. Liegen die vorhergesagten Belastungswerte über den einzuhaltenden, ökotoxikologisch begründeten Werten, werden Risikominimierungsmaßnahmen festgelegt, die die Belastung reduzieren, wie etwas Abstandsauflagen zu Gewässern. Wegen ihrer extrem hohen Toxizität, insbesondere für wirbellose Wassertiere, liegen die Umweltqualitätsnormen (UQN = die gesetzlichen Grenzwerte für die Exposition gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) im Bereich von Pikogramm bis Nanogramm pro Liter und damit um Größenordnungen niedriger, als die für die meisten anderen derzeit verwendeten Pestizide. Für die Gewässerüberwachung ist dies eine Herausforderung und erfordert hochentwickelte Analysemethoden und Instrumente, die für routinemäßige Überwachungsprogramme oft nicht zur Verfügung stehen. Hieraus erklärt sich, warum bislang nur begrenzte validierte Überwachungsdaten für Cypermethrin in europäischen Oberflächengewässern vorliegen.

Die Auswertung der Wissenschaftler*innen zeigt, dass in den meisten europäischen Ländern die Bestimmungsgrenzen der verfügbaren Analysetechnik (LOQ) zu hoch sind, um die Einhaltung der UQN für Pyrethroide zuverlässig zu bewerten. Wo Konzentrationen mit einer ausreichend niedrigen LOQ quantifiziert werden konnten, wurden häufig Überschreitungen der jeweiligen UQN beobachtet.

Um bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Verfügbarkeit von Pyrethroid-Insektiziden die Ziele der WRRL für die Qualität von Oberflächengewässern zu erreichen, sind der Studie zu Folge koordinierte Maßnahmen in allen Bereichen – Regulierung, Verwendung und Überwachung – erforderlich.

Zu den von den Wissenschaftler*innen empfohlenen Schlüsselmaßnahmen zählen:

  • Die Verringerung des Einsatzes von Pyrethroiden und der Emissionen in Oberflächengewässer
  • Investitionen in verbesserte routinemäßige Analysekapazitäten und
  • eine Harmonisierung der Pyrethroid-Vorschriften sowie rasche Integration neuer Erkenntnisse.

Weitere Details finden sich in der Veröffentlichung. Genannt werden unter anderem:

  • Der öffentliche Zugang zu regelmäßig aktualisierten, räumlich aufgelösten Daten über Verkauf, Verwendung, Umweltkonzentrationen und häufig angewandte Risikominderungsmaßnahmen in allen Anwendungsbereichen,
  • Die Festlegung einer gruppenbasierten Umweltqualitätsnorm für die Summe der Pyrethroide und deren Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe sowie
  • Die Anwendung von Indikatoren für die Toxizität von Gemischen in Oberflächengewässern.

 

Quelle: Hitzfeld et al. (2025): Synthetic pyrethroids in European surface waters: sources, occurrence and need to reduce contamination. Environmental Sciences Europe, https://doi.org/10.1186/s12302-025-01249-9




Extrem toxisch für Wasserorganismen: Pyrethroid-Insektizide im Fokus von Wissenschaft und Regulation

Pyrethroide sind hochwirksame Insektizide, die extrem toxisch für Wasserorganismen sind und unsere Oberflächengewässer verschmutzen. Sie werden weit verbreitet angewendet – als Pestizide in der Landwirtschaft, als Biozide in Mitteln zur Schädlingsbekämpfung und als Human- und Tierarzneimittel. Eine aktuelle wissenschaftliche Publikation im Fachmagazin Environmental Sciences Europe nimmt die Verwendung, Wirkung, Regulierung und Überwachung von Pyrethroiden unter die Lupe.

Pyrethroide sind synthetische Derivate des natürlich vorkommenden Toxins Pyrethrin. In der Landwirtschaft werden Pyrethroide als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt, dazu zählen die Wirkstoffe lambda-Cyhalothrin, beta-Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, gamma-Cyhalothrin, Esfenvalerate, Etofenprox und tau-Fluvinat. Viele dieser Pyrethoide werden auch im Materialschutz und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Permethrin bspw. wird noch immer als Biozid in Holzschutzmitteln und Insektiziden eingesetzt, obwohl der Wirkstoff im Pflanzenschutz bereits seit 25 Jahren nicht mehr in der EU erlaubt ist.

Cypermethrin ist als prioritäre Substanz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelistet und vier weitere Pyrethroide – Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin – wurden zur Aufnahme vorschlagen. Die Autor*innen der Studie haben die gemessenen Pyrethroidkonzentrationen in Oberflächengewässern aus verschiedenen europäischen Überwachungsprogrammen ausgewertet sowie Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN) abgeleitet, wo diese nicht verfügbar waren.

Zum Hintergrund: Bei der Risikoprüfung im Pestizid-Genehmigungsverfahren wird prognostiziert, wie hoch die Oberflächenbelastung für die jeweils vorgesehene Anwendung erwartet wird. Liegen die vorhergesagten Belastungswerte über den einzuhaltenden, ökotoxikologisch begründeten Werten, werden Risikominimierungsmaßnahmen festgelegt, die die Belastung reduzieren, wie etwas Abstandsauflagen zu Gewässern. Wegen ihrer extrem hohen Toxizität, insbesondere für wirbellose Wassertiere, liegen die Umweltqualitätsnormen (UQN = die gesetzlichen Grenzwerte für die Exposition gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) im Bereich von Pikogramm bis Nanogramm pro Liter und damit um Größenordnungen niedriger, als die für die meisten anderen derzeit verwendeten Pestizide. Für die Gewässerüberwachung ist dies eine Herausforderung und erfordert hochentwickelte Analysemethoden und Instrumente, die für routinemäßige Überwachungsprogramme oft nicht zur Verfügung stehen. Hieraus erklärt sich, warum bislang nur begrenzte validierte Überwachungsdaten für Cypermethrin in europäischen Oberflächengewässern vorliegen.

Die Auswertung der Wissenschaftler*innen zeigt, dass in den meisten europäischen Ländern die Bestimmungsgrenzen der verfügbaren Analysetechnik (LOQ) zu hoch sind, um die Einhaltung der UQN für Pyrethroide zuverlässig zu bewerten. Wo Konzentrationen mit einer ausreichend niedrigen LOQ quantifiziert werden konnten, wurden häufig Überschreitungen der jeweiligen UQN beobachtet.

Um bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Verfügbarkeit von Pyrethroid-Insektiziden die Ziele der WRRL für die Qualität von Oberflächengewässern zu erreichen, sind der Studie zu Folge koordinierte Maßnahmen in allen Bereichen – Regulierung, Verwendung und Überwachung – erforderlich.

Zu den von den Wissenschaftler*innen empfohlenen Schlüsselmaßnahmen zählen:

  • Die Verringerung des Einsatzes von Pyrethroiden und der Emissionen in Oberflächengewässer
  • Investitionen in verbesserte routinemäßige Analysekapazitäten und
  • eine Harmonisierung der Pyrethroid-Vorschriften sowie rasche Integration neuer Erkenntnisse.

Weitere Details finden sich in der Veröffentlichung. Genannt werden unter anderem:

  • Der öffentliche Zugang zu regelmäßig aktualisierten, räumlich aufgelösten Daten über Verkauf, Verwendung, Umweltkonzentrationen und häufig angewandte Risikominderungsmaßnahmen in allen Anwendungsbereichen,
  • Die Festlegung einer gruppenbasierten Umweltqualitätsnorm für die Summe der Pyrethroide und deren Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe sowie
  • Die Anwendung von Indikatoren für die Toxizität von Gemischen in Oberflächengewässern.

 

Quelle: Hitzfeld et al. (2025): Synthetic pyrethroids in European surface waters: sources, occurrence and need to reduce contamination. Environmental Sciences Europe, https://doi.org/10.1186/s12302-025-01249-9




Weniger Pestizide – Mehr Zukunft

Offener Brief an Minister Rainer mit Forderung, Pestizidreduktion umzusetzen

  • Umweltverbände kritisieren Streichung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz
  • Pestizidreduktion für Schutz von Gesundheit und Artenvielfalt
  • Umweltbundesamt braucht Vetorecht bei Pestizidzulassung

Berlin/Hamburg. 06.11.2025. Gemeinsame Pressemitteilung. Sechs Umweltverbände wenden sich heute mit einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Sie kritisieren die Streichung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz und der dafür vorgesehenen 1,66 Millionen Euro und fordern den Minister auf, sich klar für eine Reduktion des Pestizideinsatzes einzusetzen. Nur so können Gesundheit und Biodiversität langfristig geschützt werden. Für Bäuerinnen und Bauern ist eine intakte Umwelt die Voraussetzung für den nachhaltigen Anbau von Lebensmitteln. Die Verbände appellieren, die Vereinbarungen der Zukunftskommission Landwirtschaft und die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Pestizidreduktion umzusetzen. Beim Zulassungsprozess muss das Umweltbundesamt weiterhin Vetorecht haben.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Pestizide sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Sie beschleunigen den Verlust von Artenvielfalt. Noch mehr Pestizide sind keine Lösung – sie schaffen nur neue Probleme. Wirkliche Antworten liegen in Agrarökologie und ökologischem Landbau. Deshalb fordern wir Minister Rainer auf, den Pestizideinsatz deutlich zu verringern und Bäuerinnen und Bauern dabei mit Beratung und Förderung zu unterstützen.“

Anja Voß, Geschäftsführerin beim Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft stellt fest: „Pestizide stoppen nicht an Feldrändern. Über die Luft gelangen sie auch auf Bio-Flächen und richten dort Millionenschäden an, die die Bio-Branche allein schultern muss. Damit bedrohen sie nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern auch den rückstandsfreien Anbau – und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH sagt: „Das Landwirtschaftsministerium und seine Zulassungsbehörde machen sich mitschuldig an der Vergiftung unserer Umwelt. Der Landwirtschaftsminister verzögert systematisch die Reduzierung gefährlicher Pestizide wie Glyphosat, duckt sich aus der Verantwortung und ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse. Das Reduktionsziel für gefährliche Pestizide ist im Ministerium nur noch ein Lippenbekenntnis. Wer Programme streicht, statt zu handeln, stellt sich gegen die Zukunft – gegen gesunde Böden, sauberes Wasser und eine intakte Landwirtschaft. Wir werden den Einsatz giftiger Pestizide gerichtlich mit unseren seit 2023 gestarteten Klagen reduzieren.“

Gabriela Strobel, Vorständin von PAN Germany sagt: „Chemisch-synthetische Pestizide sind ersetzbar. Die (agrar)ökologische Landwirtschaft und die ehrgeizige Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zeigen, wie es geht und wo Unterstützung in Forschung und Praxis notwendig ist. Das Landwirtschaftsministerium muss dafür konkrete und verbindliche Pestizidreduktionsziele festlegen und Anreize schaffen. Vereinfachungen und Bürokratieabbau sind da gut, wo sie dem Allgemeinwohl und der Förderung des nicht-chemischen Pflanzenschutzes dienen. Eine Schwächung des Pestizidrechts und seiner Umwelt- und Gesundheitsstandards ist dagegen inakzeptabel und gefährdet letztlich die Menschen, die schon heute in besonderem Maße exponiert sind: Beschäftigte in der Landwirtschaft, die Landbevölkerung und Kinder.“

Fabian Holzheid, Politischer Geschäftsführer des Umweltinstitut München kommentiert: “Die Forderungen aus Industrie und Agrarlobby, das Umweltbundesamt bei der Zulassung von Pestiziden zu schwächen, sind nur die Spitze des Eisbergs: Unter dem Vorwand, Bürokratie abbauen zu wollen, werden derzeit wesentliche Errungenschaften des Umweltschutzes frontal angegriffen. Gerade in Zeiten vieler Umweltkrisen braucht es starke Behörden, die unabhängig prüfen und auf Basis hoher wissenschaftlicher Standards entscheiden. Das UBA leistet dafür unverzichtbare Arbeit und muss gestärkt und nicht entmachtet werden. Wohin ein von Lobbyinteressen getriebener Abbau von Regulierungen führt, zeigt ein Blick in die USA.”

Mehr Informationen:

Offener Brief an Landwirtschaftsminister Rainer

Pressekontakte:

  • Corinna Hölzel, BUND-Pestizidexpertin, Tel.: Tel: 0175-4487691; E-Mail: corinna.hoelzel@bund.net;
  • Susan Haffmans, Referentin für Pestizide PAN Germany, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org, Tel: +49 (0)40 399 19 10-25;
  • Annette Sperrfechter, Pressesprecherin Umweltinstitut München, E-Mail: as@umweltinstitut.org, Tel.: +49(0) 89 307749-77;
  • Yvi Scholz, Pressesprecherin Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), E-Mail: yvi.scholz@enkeltauglich.bio, Tel: +49 151 15200097



Über 130 NGOs fordern die Durchsetzung des EU-Pestizidrechts

138 zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa haben die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, in einem gemeinsamen offenen Brief aufgefordert, die EU-Pestizidgesetzgebung vollständig um- und durchzusetzen.

Der offene Brief folgt auf die Aufforderung der EU-Kommission zur Beteiligung an der Konsultation zum Omnibusverfahren für die Vereinfachung von Gesetzgebungen im Rahmen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Insgesamt gingen bei dieser öffentlichen Befragung 6.440 Antworten ein, davon über 90 % von EU-Bürger*innen. [1]

Mit dem Instrument des Omnibusverfahrens sollen unter anderem Vorschriften in der EU-Pestizidlegislative vereinfacht werden, um für Pestizide den Zugang zum EU-Markt zu beschleunigen. Die unterzeichnenden Organisationen warnen diesbezüglich vor einem Abbau von Schutzstandards und heben hervor, dass das Pestizidrecht derzeit nur unzureichend umgesetzt wird: Gefährliche Pestizide verbleiben jahrelang auf dem Markt und rechtliche Schlupflöcher verzögern wichtige Risikominderungsmaßnahmen zum Nachteil von Gesundheit, Wasserqualität und biologischer Vielfalt.

Sie kritisieren konkret Vorschläge der Industrie und mancher Mitgliedstaaten im Rahmen des Vereinfachungs-Omnibus, die vorsehen, Ausnahmenregelungen für den weiteren Einsatz hochgefährlicher Pestizide auszuweiten, Übergangsfristen für verbotene Stoffe zu verlängern oder die zeitliche Befristung von Genehmigungen auszuhöhlen.[2]

Deshalb, so die Forderung der NGOs, sollte die Europäische Kommission die Pestizidgesetzgebung aufrechterhalten und im Interesse der EU-Bürger*innen die vollständige Umsetzung ihrer Bestimmungen vorantreiben. Erwartet wird von der EU-Kommission, dass sie auf die Wissenschaft hört und im öffentlichen Interesse handelt. Die Gesundheit der Menschen, der Natur und künftiger Generationen hängen davon ab, ebenso wie die Entwicklung einer widerstandsfähigen landwirtschaftlichen Produktion.

Zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse belegen die weit verbreitete Belastung durch Pestizidrückstände in Luft, Wasser, Boden, Lebensmitteln, von Wohnhäusern, Tieren und Menschen. Landwirt*innen und die ländlichen Gemeinden sind davon als erste betroffen und sehen sich einem erhöhten Risiko für Krebs und neurodegenerative Erkrankungen ausgesetzt, während die Pestizidbelastungen der Ökosysteme dazu wesentlich beitragen, dass unverzichtbare Insektenpopulationen für die Nahrungsmittelproduktion und die Biodiversität zunehmend geschädigt werden.

Die Eingaben von PAN Europe und PAN Germany zur Konsultation zeigen, dass die Umsetzung der Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pestiziden und der Richtlinie 2009/128/EG über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden weit hinter den Zielen der Gesetze zurückbleibt [3, 4].

Zusammengefasst sollte die Kommission Lücken bei der Regulierung von Pestiziden schließen, anstatt neue zu schaffen. Die 138 den offenen Brief mitzeichnenden nationalen und europäischen Verbände vertreten eine breite Gruppe an Stakeholdern und Experten, darunter Gesundheits- und Umweltschutzorganisationen, Organisationen für den ökologischen und agroökologischen Landbau, Verbände des Wassersektors sowie Imkereiverbände.

Offener Brief „Call to strengthen implementation of EU Pesticide Law to protect health and the environment“, 27.10.2025 (PDF)

 

[1] Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit – Omnibus-Vereinfachungspaket

[2] Urgent need for action in the area of plant protection products – Call for a swift and effective approach; Konsultationseingabe von CropLife Europe

[3] Konsultationseingabe vom Pesticide Action Network (PAN) Europe

[4] Konsultationseingabe vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Deutschland




Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden

Giftige Ewigkeitschemikalie im Grund- und Trinkwasser: Deutsche Umwelthilfe reicht Klagen gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden ein

  • DUH klagt mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden Banjo, Brodal und Luna Experience
  • TFA verschmutzt Grundwasser und gilt als fortpflanzungsgefährdend: Ewigkeitschemikalie in 78 Prozent der Grundwassermessstellen in Deutschland
  • DUH fordert von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Aufhebung aller Zulassungen für TFA-bildende Pestizide

Berlin, 22.10.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung des Pesticide Action Network (PAN) drei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig auf Zulassungswiderruf für die Pestizide Banjo, Brodal und Luna Experience eingereicht. Die drei Pestizidmittel bilden Trifluoressigsäure (TFA), das sich im Grund- und Trinkwasser ausbreitet. Neue Studien deuten auf erhebliche Gesundheitsrisiken durch TFA hin. Messungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LAWA haben bereits in 78 Prozent aller Grundwassermessstellen in Deutschland TFA nachgewiesen – teils in extrem hohen Konzentrationen. Die DUH fordert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, sämtliche Zulassungen für TFA-bildende Pestizide zu überprüfen und aufzuheben.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit diesen drei Musterklagen weiten wir unser Vorgehen gegen hochgiftige Pestizide aus, die für Ewigkeitschemikalien in Grund- und Trinkwasser verantwortlich sind. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse weisen nach, wie gefährlich TFA ist. Der Schutz unserer lebenswichtigen Wasserressourcen und damit unserer Gesundheit darf nicht weiter aufgeschoben werden. Wir erhöhen deshalb den Druck und gehen rechtlich gegen die Zulassungen der TFA-bildenden Pestizide Banjo, Brodal und Luna Experience vor – für den Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt.“

Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany: „TFA ist ein extrem persistentes Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden. In den behördlich geforderten Tierversuchen wurden Missbildungen (Fehlbildungen) bei Nachkommen beobachtet, insbesondere Augenschäden, die letztendlich zur Erblindung führen. Das Pestizidrecht verlangt, solche neuen Befunde zu berücksichtigen, was im konkreten Fall zu einem Verbot der Pestizide führen muss, für die TFA als Abbauprodukt nachgewiesen ist. Zum Schutz unserer Kinder vor lebenslangen Gesundheitsschäden und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser fordern wir, TFA-freisetzende Pestizide umgehend vom Markt zu nehmen.“

Hintergrund:
Die in Pestizidprodukten wie Banjo, Brodal und Luna Experience enthaltenen Wirkstoffe Fluazinam, Diflufenican und Fluopyram gehören zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und werden als Fungizide und Herbizide unter anderem in diversen Ackerbaukulturen und teilweise im Weinbau verwendet. Das Abbauprodukt von vielen PFAS-Pestiziden ist die Chemikalie TFA. TFA (Trifluoressigsäure) ist hochbeständig, sehr mobil und überschreitet bereits heute an zahlreichen Grundwassermessstellen den für das Grundwasser geltenden Grenzwert von 0,1 μg/l deutlich. Es gibt keine praktikablen Methoden, um TFA wieder aus der Umwelt und aus dem Trinkwasser zu entfernen. Für TFA wurde eine Einstufung als reproduktionstoxisch beantragt. Tierstudien deuten auf Fehlbildungen bei Nachkommen hin. Laut EU-Pestizidverordnung muss eine Zulassung zwingend entzogen werden, wenn Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit vorliegen. Zuletzt hat auch die dänische Zulassungsbehörde mehr als 20 Pflanzenschutzmittel wegen TFA-Bildung vom Markt genommen.

Zum Hintergrundpapier: https://l.duh.de/p251022

Kontakt:

  • Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH 0171 3649170, resch@duh.de
  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), 0176 43795932, peter.clausing@pan-germany.org

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de, www.duh.de




TFA-bildende Pestizide: Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Zulassungswiderruf für drei Produkte

  • DUH geht mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany gegen Zulassungen für Produkte Banjo, Brodal und Luna Experience vor
  • Hinweise auf Bildung von Trifluoressigsäure – Ewigkeitschemikalie verschmutzt das Grundwasser und gilt als potenziell fortpflanzungsgefährdend
  • DUH fordert Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf, sämtliche TFA-bildenden Pestizide schnellstmöglich vom Markt zu nehmen

Berlin, 25.8.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung der deutschen Sektion des Pesticide Action Network (PAN) Anträge auf Zulassungswiderruf für die Pestizidmittel Banjo, Brodal und Luna Experience gestellt. Alle Mittel enthalten Trifluoressigsäure (TFA) bildende Wirkstoffe und tragen zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser bei. Messungen haben bereits in 78 Prozent aller Grundwasserbrunnen in Deutschland TFA nachgewiesen– teils in extrem hohen Konzentrationen.

Für TFA wurde eine Einstufung als reproduktionstoxisch beantragt. Tierstudien deuten auf Fehlbildungen bei Nachkommen hin. Laut EU-Pestizidverordnung ist eine Zulassung zwingend zu entziehen, sobald Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit vorliegen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unseren juristischen Verfahren gegen TFA-bildende Pestizide zwingen wir das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Handeln. Es ist völlig unverantwortlich, dass die deutsche Zulassungsbehörde im Sinne der Agrochemieindustrie zulässt, dass Pestizide unser Trinkwasser mit hochpersistenten und giftigen Stoffen belasten. Jede Saison, in der diese Mittel weiter auf den Feldern landen, gefährdet die Verfügbarkeit sicheren Trinkwassers. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss die Zulassungen unverzüglich widerrufen.“

Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany: „Lange galt TFA als zwar extrem persistentes, aber toxikologisch unauffälliges Abbauprodukt. Doch im Tierversuch wurden Missbildungen (Fehlbildungen) an Nachkommen beobachtet, insbesondere mit Erblindung verbundene Augenschäden. Das Pestizidrecht sieht vor, dass solche neuen Erkenntnisse berücksichtigt werden und im konkreten Fall zu einem Verbot führen müssen. Zum Schutz unserer Kinder vor lebenslangen Gesundheitsschäden und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser fordern wir, umgehend TFA emittierende Pestizide vom Markt zu nehmen.“

 

Hintergrund:
Die in Pestizidprodukten wie Banjo, Brodal und Luna Experience enthaltenen Wirkstoffe Fluazinam, Diflufenican und Fluopyram gehören zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und werden als Fungizide und Herbizide unter anderem in diversen Ackerbaukulturen und im Weinbau verwendet. Das Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden ist die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA). TFA ist hochbeständig, breitet sich über das Grundwasser aus und überschreitet bereits heute an zahlreichen Grundwassermessstellen den Grenzwert von 0,1 µg/l deutlich. Um TFA wieder aus der Umwelt und aus dem Trinkwasser zu entfernen, gibt es keine praktikablen Methoden. Zuletzt hat auch die dänische Zulassungsbehörde mehr als 20 Pflanzenschutzmittel wegen TFA-Bildung vom Markt genommen.

Link:
Zum Hintergrundpapier: https://l.duh.de/p250825

Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany
0176 43795932, peter.clausing@pan-germany.org

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
douhaire@geulen.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de, www.duh.de