Deutsche Behörden beantragen neue Gefahreneinstufung für TFA

TFA (Trifluoracetat oder Trfluoressigsäure) zählt zu den per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und ist ein stabiles Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und anderen PFAS-Verbindungen. Die zuständigen deutschen Behörden bewerten TFA als fortpflanzungsgefährdend sowie als sehr langlebig und sehr mobil und haben ein entsprechendes Einstufungsdossier bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht.

Entsprechend soll TFA in neue Gefahrenklassen nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH und der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe eingestuft werden, wie die Bundesstelle für Chemikalien, das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 26.05.2025 bekannt gaben. Bezüglich der Reproduktionstoxizität soll eine Einstufung als R 1B erfolgen mit dem Gefahrenhinweis H360Df: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“.

Mit Veröffentlichung des Dossiers startet eine sechswöchige Frist zur Kommentierung des Vorschlags, an der sich Umweltverbände und andere Interessensvertretungen beteiligen können. Nach Erhalt und Auswertung aller Kommentare wird der wissenschaftliche Ausschuss der ECHA eine Stellungnahme ausarbeiten und innerhalb von 18 Monaten an die EU-Kommission übermitteln.

PAN Germany begrüßt den Vorstoß der deutschen Behörden ausdrücklich und hofft auf eine breite Unterstützung des Dossiers in der jetzt gestarteten Kommentierungsphase. 

Die vom PAN Europe und ihren Mitgliedsgruppen durchgeführten Analysen zur TFA-Belastung von Gewässern, Trinkwässern und Wein der vergangenen Monate zeigen die Dringlichkeit, TFA endlich angemessen zu bewerten und zu regulieren. Die weitreichende Verbreitung von TFA in der Umwelt stellt eine große Bedrohung dar, da TFA sich in den Umweltmedien aufgrund seiner Persistenz ständig weiter anreichert und sich die Substanz bei der Trinkwasseraufbereitung nicht mit den üblichen, wirtschaftlich vertretbaren Methoden entfernen lässt.  PAN Germany berichtete.

Aus PAN-Sicht muss die Bundesregierung jetzt die notwendigen nächsten Schritte einleiten und sich
a) für ein Verbot von PFAS-Pestiziden und anderen TFA-emittierenden Produkten auf EU-Ebene einsetzen,
b) das von der EU jetzt offiziell beschlossene Flufenacet-Anwendungsverbot (ein endokrinschädliches und TFA-freisetzendes PFAS-Pestizid) sofort umsetzen und die Mittelzulassungen am 10. Dezember 2025  – ohne eine weitere Aufbrauchsfrist! –  widerrufen, und
c) der Gesetzgebung folgend nach Art. 44 der Pestizidzulassungs-Verordnung EU/1107/2009 die Mittelzulassungen aller weiteren PFAS-Pestizide schnellstens widerrufen, da diese ebenfalls TFA als Abbauprodukt freisetzen können.

Weitere Informationen zu TFA




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung am 25.04.2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 25.04.2025: 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und vertraut mit den Eigenschaften jenes Abbauprodukts von Pestiziden, über das ich heute sprechen werde. Es geht um Triflouracetat, oder kurz TFA, ein Abbauprodukt sogenannter PFAS-Pestizide, von denen Bayer Präparate von insgesamt 6 Wirkstoffen in seinem Portfolio hat. Konkret geht es um Diflufenican, Fluopicolid, Fluopyram, Isoxaflutol, Tembotrion und Trifloxystrobin. Hinzu kommt Flufenacet, ebenfalls ein Bayer-Pestizid, für das es im Juni keine Wiedergenehmigung in der EU geben wird.

TFA ist eine so genannte Ewigkeitschemikalie und zugleich ein Stoff, der eine Gefahr für das ungeborene Leben darstellt, wobei laut Behördenunterlagen Augenmissbildungen im Vordergrund stehen. Beim zur Zeit laufenden REACH-Verfahren wurde TFA von den Behörden als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B vorgeschlagen.

Auch wenn es noch andere Emissionsquellen für TFA gibt, sind PFAS-Pestizide die vorherrschende Quelle für die Kontamination von Grund- und Trinkwasser mit TFA. Laut Europäischer Chemikalien Agentur werden in der EU pro Jahr knapp 5.500 Tonnen PFAS-Pestizide ausgebracht. Und aus dem Bericht des Umweltbundesamts von 2023 geht hervor, dass in Deutschland das Potenzial besteht, dass durch die ausgebrachten PFAS-Pestizide jährlich bis zu 521 Tonnen TFA gebildet werden. TFA ist, wie gesagt, eine so genannte Ewigkeitschemikalie. Mit anderen Worten, jedes Jahr gelangen in Deutschland bis zu 521 weitere Tonnen TFA in die Umwelt. Das erklärt den steilen Anstieg der Belastung, der über die letzten 15 Jahre zum Beispiel in Wein festgestellt wurde, denn TFA in Wein ist nichts anderes als ein Abbild der beim Anbau herrschenden Umweltbelastung. Um diese flächendeckende Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser einzudämmen, sollten PFAS-Pestizide umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der Anteil des Bayer-Konzerns an den nach offizieller Schätzung knapp 5.500 Tonnen PFAS-Wirkstoffen, die jährlich in der EU ausgebracht und demzufolge vermarktet werden?
  2. Für welche PFAS-Wirkstoffe – also für Fluopicolid, Fluopyram, Isoxaflutol, Tembotrion und Trifloxystrobin – hat die Unternehmensleitung die Absicht, auf einen Antrag zur Wiedergenehmigung zu verzichten? Für Flufenacet haben die Behörden Ihnen die Entscheidung ja bereits abgenommen.
  3. Im positiven Fall, d.h. bei Verzicht auf einen Wiedergenehmigungsantrag: Ist das Unternehmen auch bereit auf den Export von Präparaten mit diesen Wirkstoffen bzw. von diesen Wirkstoffen selbst zu verzichten? Wenn ja, auf welche und ab wann?

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionär:innen auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für die Gegenanträge der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu stimmen!“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“




Aufruf an die Bayer-Aktionär*innen, sich gegen Angriffe auf den Gesundheits- und Umweltschutz zu stemmen

Am Vortag der morgigen Bayer Jahreshauptversammlung fordern mehr als 100 Organisationen aus aller Welt die Bayer-Aktionär*innen auf, sich gegen die schädliche Lobbypolitik des Konzerns zu stemmen, mit dem dieser in Europa und den USA Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung zu unterlaufen versucht. (1)

In Europa arbeitete Bayer zusammen mit dem Lobbydachverband CropLife EU massiv daran, das EU Gesetz zur Pestizidreduktion zu Fall zu bringen – leider mit Erfolg. In den USA versucht Bayer derzeit die Gesetzeslage so zu ändern, dass Betroffene zukünftig daran gehindert werden, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie durch ein Bayer-Produkt geschädigt wurden.

Tausende amerikanischer Beschäftigte in der Landwirtschaft und US-Bürger*innen haben vor Gericht geklagt, weil sie an Krebserkrankungen leiden, die auf den Einsatz des Herbizids Glyphosat zurückzuführen sind. Der Wirkstoff Glyphosat ist unter anderem in dem Bayer- und früheren Monsanto-Produkt RoundUp enthalten. Entschädigungszahlungen an die 181.000 Kläger und Klägerinnen hat dem Unternehmen bereits Milliarden US Dollar gekostet. Der Bayer Konzern versucht daher, Einfluss auf US-Behörden auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene zu nehmen mit dem Ziel, Opfer von Bayer-Produkten die Möglichkeit zu nehmen, Ansprüche zukünftig weiter geltend zu machen.

Verantwortlich für die weit verbreitete PFAS-Verschmutzung?

Bayer ist Entwickler und Hersteller vieler PFAS-Pestizide. Ein Abbauprodukt dieser „Ewigkeitschemikalien“ ist Trifluoracetat, besser bekannt als TFA. Dieses hormonell wirksame und mutmaßlich fortpflanzungsgefährdende Abbauprodukt verschmutzt Trinkwasser in großem Ausmaß. Die problematische Chemikalie wird auch von Pflanzen aufgenommen und wurde gerade in erheblichen Konzentrationen in europäischen Weinen nachgewiesen. Wir fordern: Konzerne müssen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen. Dazu zählt auch die Verantwortung für die zum Teil gravierenden Verschmutzungen, die diese Produkte verursachen. Es geht nicht, dass Konzerne ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, um sich der Verantwortung für ihre Produkte zu entziehen.

(1) Offener Brief an die Bayer Aktionär*innen zum 25. April 2025.

Die Jahreshauptversammlung der Bayer-Aktionär*innen am Freitag, den 25. April kann im Internet live mitverfolgt werden (Link ist extern).




Studie zeigt alarmierenden Anstieg der Chemikalie TFA in europäischem Wein

Keine Kontamination vor 1988 – starker Anstieg seit 2010 – derzeitige Werte sehr hoch

Neue Daten zeigen einen dramatischen Konzentrationsanstieg der Chemikalie TFA (Trifluoracetat) in der Umwelt. Die Ergebnisse stellten das europäische Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Europe) und Partnerorganisationen heute in dem Bericht „Message from the Bottle – The Rapid Rise of TFA Contamination Across the EU“ vor. [1,2,3]

Untersucht wurden 10 ältere und 39 jüngere, in den vergangenen Jahren abgefüllte Weine aus 10 Europäischen Staaten. TFA wurde in allen jüngeren Weinen im Mittel (Median) mit 110 Mikrogramm pro Liter (µg/l) nachgewiesen. Die höchste Belastung lag bei 320 µg/l und ist damit  rund 100 Mal höher als die durchschnittlichen Konzentrationen, die in vorherigen Untersuchungen in Oberflächengewässern und in Trinkwasserproben nachgewiesen wurden.

In alten Weinen, die vor 1988 abgefüllt wurden, wurde dagegen kein TFA nachgewiesen. Seit 2010 konnte ein starker Anstieg der Kontaminationswerte beobachtet werden.

Gleichzeitig wurden die Weine auch auf Pestizidrückstände analysiert. Viele Proben zeigten mehrfache Belastungen. Gefunden wurden bis zu 8 Pestizide und Pestizidmetabolite in 94 % der konventionell erzeugten Weine. Insgesamt waren 18 unterschiedliche Pestizide nachweisbar, darunter die zwei PFAS-Fungizide, Fluopyram und Fluopicolid. Bemerkenswerterweise waren vier von fünf untersuchten Bioweinen frei von nachweisbaren Pestizidrückständen – sie enthielten jedoch alle TFA. Weine im höheren TFA-Konzentrationsbereich (Mittelwert: 176 µg/l) zeigten im Durchschnitt eine doppelt so hohe Pestizidbelastung auf wie Weine mit geringeren TFA-Werten (Mittelwert: 58 µg/l).

Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000 und Initiator der Studie, beschreibt die Ergebnisse als “alarmierend in zweierlei Hinsicht“. Die hohen Werte verdeutlichen die erhebliche Bioakkumulation von TFA in Pflanzen. „Wahrscheinlich nehmen wir über unsere Ernährung wesentlich mehr TFA auf als bisher angenommen“, schlussfolgert der Experte. Noch besorgniserregender sei der starke Anstieg der Kontamination seit 2010. „Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um weitere TFA-Emissionen in die Umwelt zu verhindern.“, fügt er hinzu.

Andere Untersuchungen zeigten ähnliche Ergebnisse. Michael Müller, Professor für Pharmazeutische und Medizinische Chemie an der Universität Freiburg, hat bei seinen eigenen (noch unveröffentlichten) Analysen von TFA in alten und neuen Weinen ähnliche Trends beobachtet. Dabei wurde in neueren Weinen, die nach 2020 abgefüllt wurden, ein breites Spektrum an TFA-Kontaminationen von 20 bis über 300 µg/l nachgewiesen. Die niedrigsten Werte wurden in biologisch erzeugten Weinen gefunden, die von Trauben stammen, die auf Flächen angebaut wurden, auf die seit Jahrzehnten keine synthetischen Chemikalien aufgebracht wurden. Dies deute darauf hin, dass PFAS-Pestizide als direkter oder indirekter Faktor zu den hohen TFA-Belastungswerten beitragen, so Professor Müller.

Der steile Anstieg der TFA-Belastung wird auch durch einen Vergleich mit offiziellen Befunden bestätigt, die vom EU-Referenzlabor CVUA Stuttgart erhoben wurden. Die Untersuchungen aus dem Jahr 2017, die im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wurde, ist bis heute die einzige offizielle Erhebung von TFA in Lebensmitteln. Damals wiesen 27 europäische Weine eine mittlere Konzentration von 50 µg/l auf – mit einem Spitzenwert von 120 µg/l. Die aktuelle Untersuchung von PAN Europe weist dagegen einen Medianwert von 110 µg/l mit einem Spitzenwert von 320 µg/l auf.

Salomé Roynal, Politikreferentin bei PAN Europe, spricht von einem Weckruf für die EU. Substanzen, die TFA in die Umwelt freisetzen, müssten unverzüglich vom Markt genommen werden. Die nächste Gelegenheit ergäbe sich Mitte Mai, wenn die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert seien, über den Vorschlag der Kommission abzustimmen, das PFAS-Pestizid Flutolanil – ein TFA-Emittent – nicht weiter zu genehmigen.

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie die große Bedrohung der Umweltressourcen ernst nimmt und sofort wirksame Maßnahmen gegen die fortschreitende TFA-Anreicherung in Umwelt und Lebensmitteln initiiert. Dies bedeutet prioritär ein Verwendungsverbot für PFAS-Pestizide in Deutschland und die volle Unterstützung des PFAS-Beschränkungsvorschlags auf EU-Ebene.

 

Hintergrund

TFA (Trifluoracetat) ist das nicht weiter abbaubare Endprodukt anderer PFAS-Verbindungen, wie sie in der Kühltechnik (F-Gase) oder als Wirkstoffe in Pestiziden verwendet werden. Was die Verschmutzung des Grundwassers betrifft, so sind es vor allem PFAS-Pestizide aus der Landwirtschaft, die dazu beitragen. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes verursachen sie einen potenziellen jährlichen Anteil von 76 % des TFA, gefolgt von TFA-Emissionen aus Regen (hauptsächlich aus fluorierten Gasen, die in Kühlsystemen verwendet werden) mit 17 % sowie Kläranlagen und Gülle mit jeweils 3 %.

Toxikologisch wurde TFA lange Zeit als weitgehend harmlos angesehen, insbesondere von PFAS-Herstellern. Eine 2021 von Pestizidherstellenden im Rahmen der REACH-Chemikalienverordnung in Auftrag gegebene Studie zu TFA ergab jedoch schwere Missbildungen bei Kaninchenföten. Seitdem steht TFA im Verdacht, ein Risiko für die menschliche Fortpflanzungsgesundheit darzustellen. Auf Initiative Deutschlands prüft die Europäische Chemikalienbehörde ECHA derzeit die Einstufung als reproduktionstoxisch 1“ für TFA.

Führende Umweltwissenschaftler:innen haben in jüngster Zeit auf die dramatische Zunahme der TFA-Kontamination im Wasserkreislauf und in der Biosphäre hingewiesen und sie als Bedrohung der planetarischen Grenzen bezeichnet.

Der aktuelle PAN-Bericht umfasste die Analyse von Weinen aus den Herkunftsländern Österreich, Belgien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn Italien, Luxemburg und Spanien und erfolgte in Kooperation mit PAN Europe Mitgliedsorganisationen und Partnern, unter anderen mit PAN Germany.

 

[1] Message from the Bottle – The Rapid Rise of TFA Contamination Across the EU

[2] Flaschenpost – Der steile Anstieg der TFA-Kontamination in europäischem Wein

[3] Press Release PAN Europe

 

 

 




Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen

Diesen Monat fiel auf EU-Ebene die Entscheidung, die Genehmigung für den problematischen Pestizidwirkstoff Flufenacet nicht zu verlängern. PAN Germany begrüßt diese Entscheidung als einen wichtigen Beitrag für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz.

Im Dezember 2024 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Herbizids Flufenacet vorgelegt [1] und diesem jetzt in der Märzsitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel – kurz SCoPAFF – zugestimmt [2]. Dies ist ein Erfolg des Umwelt- und Verbraucherschutzes, für den sich auch PAN Germany mit anderen Umweltorganisationen eingesetzt hatte [3]. Allerdings wird aller Wahrscheinlichkeit nach damit die Gefahr noch nicht gebannt sein. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nach Genehmigungsende für Flufenacet am 15. Juni 2025 eine einjährige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist im Rahmen der nationalen Mittelzulassungen ermöglicht werden soll.

Das Herbizid Flufenacet wird in Deutschland derzeit mit einer Absatzmenge von rund 682.000 Tonnen in 34 zugelassenen Mitteln im Ackerbau (Getreide) vermarktet.

Flufenacet kann das Hormonsystem von Menschen und Tieren schädigen. Das Herbizid stört die Funktion der Schilddrüsenhormone und kann u.a. die Entwicklung des Gehirns und somit neurologische Funktionen und Fähigkeiten negativ beeinflussen. Der Wirkstoff zählt zu den PFAS-Ewigkeitschemikalien und baut sich in den sehr persistenten und mobilen Metaboliten TFA (Trifluoracetat) ab. TFA wiederum kann zu Entwicklungsschäden führen. Deshalb wird TFA auf eine Gefahrenklassifizierung als R 1b Stoff – als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen – geprüft. TFA besitzt ein sehr hohes Potential für Grundwasserkontaminationen und wird bereits in hohen Mengen im Grundwasser sowie in Trinkwasser- und Mineralwasserproben nachgewiesen (PAN Germany berichtete bereits zu dieser Problematik).

Aufgrund dieser besonderen Umwelt- und Gesundheitsrelevanz hatte die Zulassungsbehörde BVL bereits im Herbst 2024 ein vorzeitiges Verbot flufenacethaltiger Mittel in Deutschland geprüft und das BMEL hatte ein nationales Verbot Flufenacet-haltiger Produkte ohne Abverkauffristen in Aussicht gestellt. Trotz gleichbleibender Gefahrenlage änderte die Zulassungsbehörde nach dem Ende der Ampelregierung das Vorgehen und erklärte Anfang Februar, man würde jetzt doch auf die Entscheidung aus Brüssel warten [4].

Bedeutet das für Deutschland, das auch das im Zusammenhang mit dem im Herbst 2024 diskutierten Widerruf der Produktzulassungen ohne Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen in Deutschland hinsichtlich dieser Fristen vom Tisch ist und flufenacethaltige Mittel noch bis Juni 2026 eingesetzt werden dürfen?

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung und der Zulassungsbehörde BVL ein klares Bekenntnis zum Gesundheitsschutz und insofern den sofortigen Stopp der Mittelzulassungen ohne Aufbrauchfristen mit Ende der EU-Genehmigung am 15. Juni 2025.

Laut EU-Kommission kann eine ungefährliche – „vernachlässigbare“ – Exposition nicht sichergestellt werden. Jegliche weitere Fristverlängerung der Anwendung würde somit ein unnötiges und unakzeptables Risiko für empfindliche Gruppen wie Schwangere und Neugeborene und dies besonders im ländlichen Raum darstellen. PAN Germany mahnt an, dass Menschen nicht weiteren Spritzeinsätzen mit Flufenacet direkt oder indirekt ausgesetzt werden dürfen. Da der Metabolit TFA sich aufgrund seiner hohen Persistenz in der Umwelt akkumuliert, muss der Eintrag über Flufenacet und weiterer TFA-emittierender Pestizide auch zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen unverzüglich beendet werden.

Mehr dazu:

[1] EU-Verordnungsentwurf für die nicht-Genehmigung des Pestizids Flufenacet

[2] PAN Europe „EU Member States agree to ban flufenacet – PAN Europe calls for immediate action on all PFAS pesticides

[3] Offener Brief „Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot“

[4] BVL „Information zu Flufenacethaltigen Pflanzenschutzmitteln: Widerruf nach Abschluss des europäischen Verfahrens“

 

 

 

 

 




Universitäre Studie belegt weitläufige Pestizidbelastung der Landschaft und fordert dringende Pestizidreduktion

Ein Forscherteam der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität (RPTU) Kaiserslautern-Landau belegt anhand von Messdaten, dass synthetisch-chemische Pestizide aus dem konventionellen Landbau sich über weite Strecken verbreiten. Weitläufige Probenahmen belegen eine Kontamination mit Pestizidmischungen entfernt vom Ausbringungsort in der gesamten Landschaft. Um Gebiete um Äcker, Obstplantagen und Weinberge zu schützen, muss der Pestizideinsatz dringend reduziert werden, so die Forscher. Die Studie erschien im Fachmagazin Communications Earth & Environment (2).

In dem durch intensive Landwirtschaft geprägten Untersuchungsgebiet im Oberrheingraben führte das Forschungsteam während der Spritzsaison im Juni und Juli 2022 umfassende Probenahmen durch: Entlang von sechs 30 Kilometer langen Messpfaden wurden an 78 Standorten Oberboden, Vegetation, Fließgewässer und Pfützen beprobt. Den Verbleib eingesetzter Pestizide auf so großer Skala systematisch aufzunehmen und darzustellen, ist ein neuer, am Institut für Umweltwissenschaften Landau entwickelter Ansatz. Mithilfe modernster Analysentechniken, die auch geringste Konzentrationen nachweisen können, erfolgte die Untersuchung auf 93 gängige Pestizide.

In 97 Prozent der Boden- und Vegetationsproben wurden Rückstände gemessen. Insgesamt 63 unterschiedliche Pestizidwirkstoffe wurden in den Probenahmestellen außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen nachgewiesen, oft in komplexen Mischungen. Die Forschenden äußerten Besorgnis darüber, dass selbst abgelegene Gebiete nicht frei von Pestiziden seien.

Im Durchschnitt wurden im Oberboden fünf Pestizide gemessen, wobei einzelne Proben bis zu 26 verschiedene Wirkstoffe aufwiesen. Die Vegetation war im Mittel mit sechs Pestiziden belastet, in einigen Fällen mit bis zu 21 Stoffen. Die untersuchten Oberflächenwasserproben aus Flüssen, kleinen Bächen, Teichen oder Pfützen wiesen Belastungen mit 44 Pestizidwirkstoffen auf, darunter 21 Fungizide, 14 Herbizide und 9 Insektizide.

Die in der Studie am häufigsten nachgewiesenen Pestizidwirkstoffe im Oberboden waren die Fungizide Fluopyram (94 % aller Proben), Boscalid (42 %), Spiroxamin (37 %) und Pyraclostrobin (22 %). In der Vegetation wurden am häufigsten die Fungizide Fluopyram (92 %), Spiroxamin (55 %), Cyflufenamid (41 %) und Boscalid (38 %) nachgewiesen. In Oberflächengewässern waren es das Fungizid Fluopyram (77 %), das Insektizid Pirimicarb (67 %), das Herbizid Metazachlor (6 3%), und das Insektizid Tebufenozid (63 %). Jedes dieser häufig entdeckten Pestizide ist in der Pestiziddatenbank (PPDB) der University of Hertfordshire mit einem Warnhinweis in mindestens einer der drei Kategorien „Umweltverhalten“, „Ökotoxizität“ und „Menschliche Gesundheit“ versehen.

„Unsere Ergebnisse sind eindeutig: Pestizide verbreiten sich weit über Felder hinaus. Das ist mehr als ein landwirtschaftliches Problem – es ist eine Realität, die uns alle betrifft. Pestizide können uns beim Spazierengehen, auf Spielplätzen oder im eigenen Garten begegnen“, erklärt Ken Mauser, Erstautor der Studie in Pressemitteilung der RPTU Kaiserslautern-Landau (1). Besonders gefährdet, so heißt es weiter, seien Personen mit direktem Pestizidkontakt, also die Landwirte selbst, sowie empfindliche Gruppen wie Kinder, Schwangere und ältere Menschen. Eines im Rahmen der Untersuchungen am häufigsten gefundene Pestizide war das Fungizid Fluopyram, das in über 90 Prozent aller Proben nachgewiesen wurde. Fluopyram zählt als PFAS-Pestizid zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien, deren Abbauprodukte auch das Grundwasser verunreinigen können. „Eine landschaftsweite Verbreitung der Substanz erscheint auf Grund der noch nicht geklärten Auswirkungen auf die Trinkwasserressourcen äußerst bedenklich“, so die Umweltwissenschaftler in der Pressemitteilung der Universität. 

Die Studie und die Forschenden um Professor Carsten Brühl liefern wichtige Daten und wissenschaftliche Belege für die ubiquitäre Verbreitung von Pestiziden auf lebensnotwendige Umweltressourcen wie Böden und Gewässer und die Natur insgesamt. Die Studienergebnisse erscheinen zu einem Zeitpunkt, da es umweltrelevante Themen politisch schwer haben. Es ist zu hoffen, dass insbesondere die politischen Vertreter*innen, die jetzt in den Koalitionsgesprächen die politischen und finanziellen Weichen für die kommenden vier Jahre stellen, die Ergebnisse dieser Studie als Mahnung und Leitschnur nehmen, insbesondere wenn sie über Umweltschutzstandards, über ihr Engagement zum nicht-chemischen Pflanzenschutz, zu PFAS-Verboten und Unterstützungen für den Ökolandbau beraten.

Weiterlesen / Vertiefen:

(1) RTPU Presseerklärung 12. März 2025: Nicht nur auf Feldern: Flächendeckende Pestizidbelastung am Oberrhein von der Ebene bis in Höhenlagen nachgewiesen

(2) Studie, die im Fachmagazin Communications Earth & Environment erschienen: Mauser, K.M., Wolfram, J., Spaak, J.W. et al. Current-use pesticides in vegetation, topsoil and water reveal contaminated landscapes of the Upper Rhine Valley, Germany. Commun Earth Environ 6, 166 (2025). https://doi.org/10.1038/s43247-025-02118-2

PAN Germany zu PFAS: https://pan-germany.org/tag/pfas/

PAN Germany: Schutzgebiete vor Pestiziden schützen

PAN Germany. Giftiger Dunst – Betroffen von Pestizid-Abdrift




Klar, frisch, rein? Wasserverschmutzung durch Pestizide und was alle dagegen tun können

Das neue Faltblatt des Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. gibt einen Überblick über die Pestizid-Belastung von Gewässern und zeigt auf, was dies für unser Trinkwasser bedeutet und wie wir die Situation verbessern können.

Unsere Gesundheit und die Gesundheit aller Lebewesen ist davon abhängig, dass sauberes Wasser verfügbar ist. Geltende Auflagen beim Ausbringen von Pestiziden verhindern nicht, dass in Bächen, Flüssen, Seen, im Meer, Grundwasser und Regen Pestizide nachweisbar sind. Zunehmend Sorgen bereiten insbesondere Belastungen mit PFAS-Pestiziden und ihrem Abbauprodukt TFA, die wegen ihrer extremen Langlebigkeit zur Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ zählen. Sie gefährden unsere Gesundheit und Ökosysteme.

In seiner aktualisierten Auflage des Wasser-Faltblatts „Pestizide: Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser“ informiert PAN Germany kurz und verständlich über die Belastungssituation und zeigt: Es gibt wirksame Maßnahmen, unsere Gewässer und unser Trinkwasser nachhaltig vor Pestizideinträgen zu schützen. Dabei legt das Faltblatt Wert darauf, dass alle einen Beitrag leisten können.

Das Faltblatt behandelt ein hochaktuelles Thema: In diesem Monat veröffentlichte die Europäische Kommission mehrere Berichte zum Zustand unserer Gewässer. Ihr Fazit: In den letzten Jahren konnte der Zustand der EU-Gewässer verbessert werden. Doch in wichtigen Bereichen sind weitere Anstrengungen erforderlich. Hierzu zählt auch der chemische Zustand unserer Gewässer. Nur 26.8% der Gewässer erreichen den angestrebten guten chemischen Zustand.

Das PAN Germany Faltblatt: Pestizide: Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser steht kostenlos als Download bereit oder kann als Papierversion bestellt werden – per Email an info@pan-germany.org.

Weitere Informationen zum Thema:

Kontakt:




Belastung von Gewässern mit PFAS-Pestiziden – Ein Verbot von Fluopyram ist überfällig

Unsere Gewässer haben vielfältige Funktionen. Sie sind Lebensräume, Lebensadern und Lieferanten unseres wichtigsten Lebensmittels: Trinkwasser. Umso besorgniserregender ist, dass europaweit Gewässer chemisch verunreinigt sind. Eine relevante Rolle hierbei spielen Belastungen durch PFAS-Pestizide. Eines dieser PFAS-Pestizide ist das weit verbreitete Fluopyram. Trotz eindeutiger Beweise für seine Schädlichkeit wurde die EU-Genehmigung für Fluopyram bis 2026 verlängert.

In Deutschland sind derzeit acht fluorypramhaltige Pestizidprodukte zur Bekämpfung von Pilzbefall in einer Vielzahl von Kulturen– u.a. in Weizen, Wein, Raps, Zuckerrüben, Möhren und Erdbeeren – zugelassen.

Als PFAS-Pestizid gehört Fluopyram zu einer Gruppe von Wirkstoffen, die aufgrund ihrer hohen Persistenz in der Umwelt als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Fluopyram baut sich zu TFA ab, einem ultrakurzen PFAS, das für seine hohe Mobilität und Persistenz bekannt ist. TFA verunreinigen unser Grundwasser, Oberflächengewässer das Trinkwasser und wurde selbst in Mineralwasserproben nachgewiesen. Die Verbreitung von TFA-Belastungen ist besorgniserregend, zumal sich die Hinweise auf die Toxizität von TFA mehren. Derzeit liegt ein Vorschlag vor, TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B und als „persistent, mobil und toxisch“ (PMT) einzustufen.

Die geltende EU-Pestizidverordnung 1107/2009 gibt vor, Substanzen nicht zu genehmigen, die toxikologisch „relevante“ Metabolite produzieren, wenn diese das Grundwasser über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L verunreinigen. Fluopyram erfüllt diese Bedingung eindeutig: Das von Bayer im Jahr 2021 eingereichte Dossier zeigt, dass die TFA-Konzentrationen im Grundwasser diesen Grenzwert in allen Szenarien überschreiten. Dennoch verlängerte die EU-Kommission die Zulassung von Fluopyram im Januar 2024 um weitere 2,5 Jahre.

Der falsche Umgang mit Fluopyram erinnert an den Fall von Flufenacet, einem anderen PFAS-Pestizidwirkstoff. Trotz wissenschaftlicher Beweise für seine schädlichen Auswirkungen wurde die Genehmigung von Flufenacet 11-mal und damit um 11 Jahre verlängert, bevor im Dezember 2024 ein Vorschlag für die Nichtverlängerung der Genehmigung vorgelegt wurde. Durch diese Verzögerung konnte die umfassende Wasserverschmutzung über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt werden.

Wir können uns keine weiteren Verzögerungen beim Verbot von Fluopyram leisten. Gemeinsam mit unseren Kolleg*innen von Générations Futures in Frankreich, PAN Europe und mit zahlreichen weiteren Nichtregierungsorganisationen hat PAN Germany die Europäische Kommission in einem Brief dazu aufgefordert:

  • Fluopyram als „ernsthaftes Risiko für die menschliche Gesundheit“ in Übereinstimmung mit Artikel 69 der Verordnung 1107/2009 anzuerkennen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung und den Verkauf von Fluopyram und Fluopyram-Produkten zu verbieten.
  • den Widerruf der Genehmigung von Fluopyram auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) im März 2025 vorzuschlagen.

Der Schutz der europäischen Wasserressourcen erfordert entschlossenes Handeln. Wissenschaftler*innen haben TFA als eine Bedrohung für die planetaren Grenzen identifiziert und fordern umgehende Anstrengungen zur Reduzierung der TFA-Emissionen. Das Verbot von Fluopyram ist ein notwendiger Schritt zum Schutz unserer Wasserressourcen, der öffentlichen Gesundheit und der Ökosysteme.

 

Weitere Informationen:

Brief an Generaldirektorin Sandra Gallina “Urgent call to ban the PFAS pesticide fluopyram due to its TFA emission” von, Générations Futures, Global 2000, PAN Europe, PAN Germany und weiteren NGOs, vom 31. Januar 2025

PAN Europe Blog-Beitrag “Protect Europe’s Water: Why Fluopyram Must Be Banned” 5. Februar 2024

Europäische Bevölkerung ist über Obst und Gemüse zunehmend PFAS-Pestiziden ausgesetzt

Weitverbreitete Wasserverschmutzung durch langlebiges Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden




Deutschland muss Zulassungen von PFAS-Pestiziden umgehend prüfen und widerrufen!

Belastung von Trinkwasser und Oberflächengewässern mit Ewigkeitschemikalien nicht länger hinnehmen.

Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Zulassungen von Pestiziden, die die Ewigkeits-Chemikalie TFA (Trifluoracetat) in die Umwelt und ins Grundwasser freisetzen, zu widerrufen sind. Das Gutachten wurde durch Global 2000 beauftragt und von dem österreichischen Rechtswissenschaftler Dr. Peter Hilpold von der Universität Innsbruck erstellt.

Laut EU-Pestizidverordnung dürfen Mitgliedstaaten ein Pflanzenschutzmittel nur dann zulassen, wenn das Pestizid oder seine Abbauprodukte die Gesundheit oder das Grundwasser nicht gefährden“, erklärt der Europarechtler Hilpold in der Pressemitteilung von Global 2000: “Wenn sich herausstellt, dass ein Abbauprodukt eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels das Grundwasser belastet, und wenn Grund zur Annahme besteht, dass es zudem unannehmbare toxikologische Eigenschaften hat, dann erfüllt das betreffende Pflanzenschutzmittel nicht mehr die Anforderungen für eine Zulassung. In diesem Fall ist die Zulassung aufzuheben oder so zu ändern, dass eine Kontamination des Grundwassers ausgeschlossen ist.

Dass Gewässer und Trinkwasser in Europa entsprechend belastet sind, deckte eine breit angelegte Stichprobenuntersuchung auf. Das sehr persistente und mobile TFA gelangt hauptsächlich als Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und F-Gasen in Grund- und Oberflächengewässer. Global 2000, PAN Europe, PAN Germany und weitere Partnerorganisationen hatten Proben aus Oberflächengewässern sowie aus Trink- und Mineralwässern auf TFA untersucht und festgestellt, dass diese Ewigkeits-Chemikalie in fast allen Proben und oft in erheblichen Konzentrationen nachweisbar ist.

Zu der großflächigen Belastung von verschiedenen Wasserkörpern kommt hinzu, dass TFA offensichtlich auch eine “unannehmbare toxikologische Eigenschaft“ besitzt, wie das Gutachten ausführt. Demnach informierte bereits Anfang 2021 der Pestizidhersteller Bayer die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission über das fortpflanzungsgefährdende Potential des Pestizid-Abbauproduktes TFA. Die Chemikalie hatte im Tierexperiment schwere Missbildungen bei Föten verursacht. Zwischenzeitlich hat der Pestizid-Hersteller selbst bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA die Einstufung von TFA als ‘vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen’ beantragt. Im Juni 2024 legte die deutsche Bundesstelle für Chemikalien (BfC) bei der ECHA einen Vorschlag für die harmonisierte Gefahreneinstufung als ‘wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen’ vor.

Besonderes Augenmerk wird im Gutachten auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelegt. Dieser hat wiederholt die Rolle des Vorsorgeprinzips bestätigt. Darüber hinaus betont die EU-Pestizidverordnung selbst den Vorrang des Ziels, die Gesundheit und die Umwelt zu schützen, über das Ziel, die Pflanzenproduktion zu verbessern und verweist insbesondere darauf, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse fortlaufend eine Neubewertung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bedingen.

Ein Schnellcheck von PAN Germany in der BVL „Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel“ identifiziert 30 PFAS-Pestizid-Wirkstoffe, die derzeit in einer weitaus größeren Anzahl an Mitteln in Deutschland zugelassen sind und auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden.

PAN Germany erwartet von den deutschen Zulassungsbehörden die entsprechenden Mittelzulassungen unverzüglich zu überprüfen und diese zu widerrufen. Außerdem muss sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir für einen EU-weiten Ausstieg aus der Nutzung von PFAS-Pestiziden einsetzen. Dem Schutz des Grundwassers als wichtigste Trinkwasserressource für uns und zukünftige Generationen muss oberste Priorität eingeräumt werden.

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Rheinalarm durch Verschmutzung mit BAYER-Pestizid ausgelöst

180 Kilogramm der Pestizid-Komponente 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan, ein Bestandteil des von BAYER hergestellten Pestizids Indaziflam, gelangten am 24. August 2024 vom Klärwerk Leverkusen-Bürrig in den Rhein. Die Coordination Gegen Bayer Gefahren (CBG) berichtete.

Dem LANUV zufolge gehört 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan zur Wassergefährdungsklasse 2, was „deutlich wassergefährdend“ bedeutet. Indaziflam ist sehr giftig für Wasserlebewesen, kann bei Menschen Augenschäden verursachen, wirkt neurotoxisch und gilt als PFAS und damit als sogenannte Ewigkeitschemikalie. PAN Germany hat sich erst Mal an Untersuchungen und Publikationen zu PFAS in Gewässern und im Trinkwasser beteiligt und fordert die Umstellung auf PFAS-freien Pflanzenschutz. Die Behörden lösten daraufhin Rhein-Alarm aus (Meldung des LANUV). Auch in den Folgetagen wiesen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) untersuchte Wasserproben noch erhöhte Werte dieses Stoffes auf. Da der Rhein als Trinkwasserquelle, besonders von trinkwassergewinnenden Betrieben in den Niederlanden, genutzt wird, ist diese Umweltverschmutzung von großer Bedeutung.

Das Bayer-Pestizid Indaziflam ist in der EU nicht zugelassen. Dennoch wird es für den Export hergestellt. Der Vorfall am Rhein bestätigt uns in unserem Engagement für ein Gesetz, das  – wie in Frankreich – die Herstellung und den Export von in der EU nicht-zugelassenen Pestiziden unterbindet. Ein solches Gesetz schützt nicht nur die Menschen in den Importländern, sondern auch Menschen und Umwelt in unserem eigenen Land.

 

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