Erfolg für die Umweltverbände in Sicht: Keine Abschwächung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Am 22.Juni 2020 erreichte die Gewässerschützer*innen in Europa eine gute Nachricht aus Brüssel: Der für die europäische Wasserpolitik zuständige Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht überarbeitet wird. Er sorgte mit dieser Information für die nötige Klarheit, die noch im Dezember 2019 fehlte, als die EU-Kommission ihren Bericht zur WRRL-Eignungsprüfung vorstellte. Die Haltung der EU-Behörde hat in dieser Frage ein besonderes Gewicht, weil sie als Initiatorin von EU-Regelungen auch über den Erhalt von geltendem Recht maßgeblich entscheidet.

Mit der aktuellen Klärung bleiben nun die Umweltziele und Fristen zur Sanierung der Gewässer in Europa bestehen, wie sie in der WRRL seit dem Jahr 2000 verankert sind. Die Nachricht aus Brüssel ist insofern beachtenswert, weil Interessensverbände aus der Wirtschaft, aber auch viele Mitgliedstaaten bereits seit Jahren auf deutliche Abschwächungen der WRRL gedrängt haben, um den geltenden Verpflichtungen des Wasserrechts nicht mehr nachkommen zu müssen. PAN Germany und PAN Europe haben wie viele weitere Umweltverbände in Europa erfolgreich dagegen argumentiert, genauso wie die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger*innen und Organisationen, die 2018 und 2019 an der öffentlichen Konsultation zur WRRL-Eignungsprüfung teilgenommen hatten.

Das klare Signal für die WRRL bedeutet zugleich, dass die Mitgliedstaaten die Einträge an Pestiziden, Bioziden und weiteren Schadstoffen ohne weitere Verzögerungen bis allerspätestens 2024 minimieren bzw. beenden müssen, um den guten Zustand von Wasserläufen, Seen, Grundwasservorkommen und Küstengewässern bis 2027 zu erreichen. Um die Einhaltung dieser und weiterer Vorgaben sicherzustellen, wird die EU-Kommission in den kommenden Jahren ihren Fokus auf die Um- und Durchsetzung des Wasserrechts legen. Sie will zusätzlich prüfen, inwiefern die Stofflisten der WRRL-Tochterrichtlinien zu aktualisieren sind, und sie beabsichtigt die Wasserpolitik in den neu vorgesehenen EU-Aktionsplan zur Beendigung von Verunreinigungen („zero-pollution ambition for a toxic-free environment“) sowie in weitere Strategien ihres Europäischen Grünen Deals zu integrieren. Weil gerade bei stofflichen Verunreinigungen der Gewässer weiterer Handlungsbedarf gesehen wird, sind die Forderungen in der gemeinsamen PAN-Stellungnahme aktueller denn je.




Ihre Meinung ist gefragt: Was ist wichtig für den Gewässerschutz?

Weitgehend unbemerkt fand in den Bundesländern die öffentliche Anhörung zur Frage statt, welche zentralen Handlungsfelder – die sogenannten Wasserbewirtschaftungsfragen – ab 2021 angepackt werden müssen, damit unsere Gewässer von der Quelle bis zum Meer wieder sauber werden und einen naturnahen Zustand aufweisen.

Die EU-weit geltende Wasserrahmenrichtlinie setzt für dieses Ziel eine letzte Frist bis zum Jahr 2027. Bereits seit 2009 wurden in allen deutschen Flussgebieten wie Elbe, Rhein oder Weser Gewässerschutzplanungen festgelegt, die alle 6 Jahre zu aktualisieren sind. Weil die Planungen bisher nicht konsequent genug waren und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu zögerlich erfolgte, verfehlen weiterhin mehr als 90 Prozent der in Deutschland untersuchten Wasserläufe, Seen, Küstengewässer und Grundwasser die Umweltziele. Unklar bleibt die Situation vieler Auen und weiterer wasserabhängiger Schutzgebiete.

PAN Germany hat zwischenzeitlich ausgewertet, welche wichtigen Themen die Bundesländer zur Besserung der Elbe und seiner Nebengewässerangehen sollten, und hat hierzu eine Stellungnahme verfasst. PAN Germany beanstandet zum Beispiel, dass für interessierte Bürger*innen zurzeit keine echten Mitwirkungsmöglichkeiten eingeplant sind, wenn es um die Gewässer vor ihrer Haustür geht und generell zu wenig für eine breite Beteiligung getan wird.

Zudem fordert PAN Germany konsequente Maßnahmen gegen den Eintrag von Bioziden, Pestiziden und (Tier-)Arzneimittel in Gewässer. Noch fehlen für die meisten dieser wirksamen und oft giftigen Stoffe die nötigen Vorkehrungen, um Gewässerverunreinigungen aufzuspüren. Außerdem sollten die Verursacher für die Kosten des Monitorings und der Reinigung der Gewässer mit aufkommen, aber auch darin unterstütz werden, auf gewässerverträgliche Verfahren umzustellen.

Eine dritte Anhörung erfolgt spätestens am 22.12.2020. Dann können Interessensgruppen und Interessierte zu der Gesamtplanung ihre Meinung abgeben, zum Beispiel zu den vorgeschlagenen Maßnahmen für einzelne berücksichtigte Gewässer.

Wenn Sie Interesse haben, diese Konsultation mit zu begleiten, können Sie sich gerne an die AG Wasser von PAN Germany wenden:  E-Mail wasser@pan-germany.org.




Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

Diese PAN Germany Stellungnahme wird im Rahmen der 2. Anhörungsphase der aktuellen Bewirtschaftungsplanungen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe vorgelegt. Für die Auswertung des Anhörungsdokuments Anhörungsdokuments der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurden die für uns relevanten stoffbezogenen Empfehlungen aus dem 5. Implementierungsbericht der EU
Kommission (hier: Länderbericht Deutschland) berücksichtigt sowie die aktuellen Anregungen zur WRRL Umsetzung, die im Rahmen der ersten Anhörungsphase, zum Zeitplan und Arbeitsprogramm, von unserer Seite vorgelegt wurden.




Gewässerschutz aktuell: Wie steht es um die Rechte des Wassers?

Der internationale Weltwassertag, am 22. März 2020, widmet sich in diesem Jahr dem Thema „Wasser und Klimwandel“. Um die für Mensch und Natur wichtigen Gewässerfunktionen in Zeiten zunehmender Wetterextremen zu erhalten, braucht es ein starkes Wasserrecht. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfüllt aus Sicht von PAN Germany genau dieses Anliegen. Sie wird aber zu wenig ambitioniert umgesetzt!

Derzeit beraten die EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage einer Bewertung der EU-Kommission über die Frage, ob die WRRL „fit“ genug ist oder abgeändert werden sollte. PAN Germany hat dies zum Anlass genommen, den aktuellen Stand der Beratungen auszuwerten, und stellt fest, dass es bisher kein eindeutiges Signal zugunsten der WRRL und für verstärkte Anstrengungen gegen Biozid-, Pestizid- und (Tier-)Arzneimittel-Einträge gibt.

Die PAN-Analyse finden Sie hier:

Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Datum: 20. März 2020 259.17 KB

Gemäß Artikel 19 der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollte die EU Kommission bis zum Jahr 2019 die...
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Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Gemäß Artikel 19 der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollte die EU Kommission bis zum Jahr 2019 die WRRL überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorschlagen. Die Evaluation (Fitness Check) zur Umsetzung und Wirksamkeit dieser Richtlinie bezog auch die WRRL Tochterrichtlinien zum Schutz des Grundwassers und zu den Umweltqualitätsnormen für die Oberflächengewässer ein sowie die EU Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Für die Öffentlichkeit gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Konsultation einzubringen. Seit dem 11. Dezember 2019 liegt das Resultat dieser Überprüfung vor, bestehend aus einer Zusammenfassung (Executive Summary), einem detaillierten Arbeitsdokument (Commission Staff Working Document) und einer unterstützenden Studie (Support Study).




Gewässerschutz aktuell: Wie steht es um die Rechte des Wassers?

Der internationale Weltwassertag, am 22. März 2020, widmet sich in diesem Jahr dem Thema „Wasser und Klimwandel“. Um die für Mensch und Natur wichtigen Gewässerfunktionen in Zeiten zunehmender Wetterextremen zu erhalten, braucht es ein starkes Wasserrecht. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfüllt aus Sicht von PAN Germany genau dieses Anliegen. Sie wird aber zu wenig ambitioniert umgesetzt!

Derzeit beraten die EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage einer Bewertung der EU-Kommission über die Frage, ob die WRRL „fit“ genug ist oder abgeändert werden sollte. PAN Germany hat dies zum Anlass genommen, den aktuellen Stand der Beratungen auszuwerten, und stellt fest, dass es bisher kein eindeutiges Signal zugunsten der WRRL und für verstärkte Anstrengungen gegen Biozid-, Pestizid- und (Tier-)Arzneimittel-Einträge gibt.

Die PAN-Analyse finden Sie hier:

Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Datum: 20. März 2020 259.17 KB

Gemäß Artikel 19 der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollte die EU Kommission bis zum Jahr 2019 die...
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Dokumentation – PAN Germany Workshop „Bittere Pillen – Mehr Schutz für Tier, Umwelt und Gesundheit“

PAN Germany Workshop, 21. November 2019 in Hamburg-Altona.

„Bittere Pillen – Mehr Schutz für Tier, Umwelt und Gesundheit“

Programm und Vorträge im pdf-Format. Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei den Autor*innen.




Schutzgebiete vor Pestiziden schützen

Ökosysteme und die Artenvielfalt sind zunehmend unter Druck geraten. Das Ergebnis dieser Entwicklung zeigt sich in den sich füllenden „Roten Listen“ gefährdeter Arten, an dem dokumentierten Insektenschwund und dem weitgehend schlechten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer in Deutschland. Seit rund 70 Jahren tragen die intensive Landwirtschaft und der damit einhergehende chemische Pflanzenschutz zu dieser negativen Entwicklung bei. 54 Prozent der Landfläche Deutschlands werden landwirtschaftlich genutzt. Rund 90 Prozent davon werden konventionell bewirtschaftet, was mit einem regelmäßigen Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden verbunden ist.




Pestizide sind eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser

Wasser bedeutet Leben für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Gesundheit aller Lebewesen und die Artenvielfalt sind davon abhängig, dass sauberes Wasser verfügbar ist. Beim Einsatz von Pestiziden soll deshalb vermieden werden, dass diese Gifte in Gewässer und somit in den Wasserkreislauf gelangen. Die Realität ist leider anders, denn Pestizide sind mittlerweile in Bächen, Flüssen, Seen, im Meer, im Grundwasser und selbst im Regen nachweisbar.

Was muss sich ändern und was können wir zum Schutz von Gewässern tun? Informationen dazu gibt das Faltblatt Pestizide – Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser.

Faltblatt: Pestizide - Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser

Faltblatt: Pestizide - Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser

Datum: 1. Oktober 2019 1.67 MB

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Faltblatt: Pestizide – Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser

Wasser bedeutet Leben für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Gesundheit aller Lebewesen und die Artenvielfalt sind davon abhängig, dass sauberes Wasser verfügbar ist. Beim Einsatz von Pestiziden soll deshalb vermieden werden, dass diese Gifte in Gewässer und somit in den Wasserkreislauf gelangen. Die Realität ist leider anders, denn Pestizide sind mittlerweile in Bächen, Flüssen, Seen, im Meer, im Grundwasser und selbst im Regen nachweisbar.