Geheime Dokumente offenbaren das Engagement hochrangiger EU-Beamten für weniger Schutz vor höheren Pestizidbelastungen

Vertreter der Gesundheitsdirektion unterstützten die Verwendung von 32 gefährlichen Pestiziden.

Neu veröffentlichte Dokumente der Europäischen Kommission enthüllen die Untergrabung wichtiger europäische Regelungen zum Schutz vor Pestiziden.

Nach einem zweijährigen Rechtsstreit konnte das Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) Einsicht in über 600 Dokumente erwirken. Diese offenbaren den Versuch hochrangiger Vertreter der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE), Chemie- und Landwirtschaftsinteressen vor den neuen europäischen Rechtsvorschriften zu schützen, die vorsehen, bis zu 32 hormonell schädliche Pestizide (sog. endokrine disruptive Chemikalien EDCs) zu verbieten. Die Gesetzesvorschriften sind speziell auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ausgerichtet. Die Regelungen begründen sich aus 25 Jahren wissenschaftlicher Erkenntnisse, die hormonell schädliche Pestizide mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Effekte auf die Geschlechtsausbildung von Tieren in Verbindung bringt. ED-Pestizide können unter anderem die Ursache für Geburtsfehler sein, die Frankreich im vergangenen Jahr schockiert haben und internationale Schlagzeilen auslösten.

Die geheimen Papiere, die auf Erlass des Europäischen Gerichtshofs veröffentlicht wurden, zeigen einen internen Konflikt um die Definition wissenschaftlicher Kriterien für die Identifizierung und das Verbot von ED-Pestiziden. Offenbar waren die Vertreter der Umwelt- und Forschungsabteilungen in der Unterzahl und somit den Versuchen der Vertreter der Landwirtschafts-, Unternehmens-, Industrie- und sogar Gesundheitsdirektionen unterlegen, denen es gelang, die Kriterien für die ED-Identifizierung durch die Einführung nichtwissenschaftlicher Faktoren wie den der Rentabilität der Landwirtschaft zu verwässern. Dabei erhielten sie Rückenwind vom Generalsekretär der Kommission, der ein fehlerhaftes Folgenabschätzungsverfahren orchestrierte [Dokumente 42, 559]. Seine eigenartig frühen Ergebnisse spielten die Auswirkungen der EDs auf die Gesundheit herunter [Dokument 258] und folgerten, dass je mehr Pestizide verwendet wurden, desto geringer die Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt seien [Dokument 560]; und dass es umso besser wäre, je weniger ED-Pestizide identifiziert und reguliert würden. [Dokument 273].

Weiterlesen in der PAN Europe Pressemitteilung




Konsequente Anwendung – Fehlanzeige

Die EU-Pestizidverordnung im Realitäts-Check

Die europäische Pestizidverordnung weist inhaltlich zwar einige Schwächen auf, doch ist das wesentliche Problem ihre unzureichende Anwendung. 150 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben in einem Manifest die Beseitigung der im Folgenden analysierten und weiterer Schwachstellen gefordert. Nur so könnten zahlreiche gefährliche Pestizide vom Markt verschwinden und Gesundheits- und Umweltschutz gestärkt werden. PAN-Vorstand Peter Clausing hat sich die Sache näher angeschaut.

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Der Artikel „Konsequente Anwendung – Fehlanzeige“ ist in der Ausgabe 1/2019 des Rundbriefs Forum Umwelt & Entwicklung erschienen.

 

 

 




Redebeitrag auf der BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk, (PAN Germany), auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 26.4.2019 in Bonn

Sehr geehrter Damen und Herren Aktionäre, Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände. Mein Name ist Peter Clausing und ich bin vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

Sehr geehrter Herr Baumann, da unsere Ansichten über Glyphosat diametral auseinandergehen, wende ich mich einem unstrittigen Bayer-Wirkstoff zu – dem insektiziden Wirkstoff Thiacloprid.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass Thiacloprid in der EU als wahrscheinlich fortpflanzungsschädigend beim Menschen eingestuft ist, also als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B. Das heißt, Thiacloprid steht im Verdacht, beim Menschen Schäden des ungeborenen Lebens bzw. Fortpflanzungsstörungen bei Erwachsenen hervorzurufen. Diese Einschätzung wurde von jenen Behörden getroffen, deren Urteil Sie im Fall von Glyphosat so schätzen. Am Rande sei bemerkt, das Thiacloprid in der EU außerdem als krebserregender Wirkstoff der Kategorie 2 eingestuft ist.

Die EU-Verordnung 1107/2009 sieht vor, dass reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1B nicht vermarktet werden dürfen, es sei denn die Rückstände des betreffenden Wirkstoffs in Nahrungs- und Futtermitteln übersteigen nicht den in der EU festgelegten Grenzwert. Nun ist es aber so, dass allein in Deutschland im Rahmen der offiziellen nationalen Rückstandsüberwachung zwischen 2009 und 2017 alljährlich Hunderte Lebensmittelproben mit Thiacloprid belastet waren, und die festgelegten Höchstwerte jedes Jahr mehrfach überschritten wurden. Von einer vernachlässigbaren Exposition des Menschen kann also keine Rede sein, sondern eher von einer Nachlässigkeit der Behörden, die für Thiacloprid weiterhin eine Vermarktungsgenehmigung erteilt haben.

Deshalb habe ich folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Thiacloprid sowohl wertmäßig (absolut und in Prozent des Gesamtumsatzes) als auch bezüglich der Tonnage?
  2. Wäre die Unternehmensleitung bereit, Thiacloprid in der Europäischen Union freiwillig vom Markt zu nehmen? Wenn ja, wann? Wenn nein, was ist die ethische Begründung der Unternehmensleitung, das nicht zu tun?
  3. Wäre die Unternehmensleitung bereit, eine solche freiwillige Rücknahme von Thiacloprid weltweit vorzunehmen?

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass das Unternehmen bereits früher eine freiwillige Verpflichtung zu einem Vermarktungsverzicht übernahm. Am 13.6.2013 unterschrieben Vertreter von Syngenta, BASF und Bayer Cropscience ein Protokoll, in dem sie sich bis Ende 2013 zur Entfernung von hochgiftigen Pestiziden aus der Produktpalette verpflichteten. Für Bayer Cropscience wurde diese Vereinbarung von Herrn Dr. Michael Schneider unterschrieben.

Bei den hochgiftigen Pestiziden ging es um Wirkstoffe der WHO Klassen 1a und 1b. Dazu zählt der Wirkstoff Methiocarb, der nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin vermarktet wird.

Auf eine schriftliche Anfrage antwortete Herr Dr. Schneider am 28. Juli 2015 – Bayer hat, ich zitiere, „auch im Fall Methiocarb sein Ausstiegsversprechen wahr gemacht, so dass es heute keine Methiocarb haltigen Handelspräparate der WHO-Klassen 1a/1b im landwirtschaftlichen Portfolio des Unternehmens gibt“ – Zitat Ende.

Auch hier zunächst meine Frage: Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Methiocarb sowohl wertmäßig als auch bezüglich der Tonnage?

Darüber hinaus habe ich folgende Fragen:

  1. Herr Dr. Schneider spricht in seinem Schreiben vom 28. Juli 2015 von einer ausnahmsweisen Anwendung von Methiocarb zur Bekämpfung von Thripsen und zur Beizung von Saatgut. Bitte erklären Sie mir, wieso dann auf der Website von Bayer Cropscience Jordanien, das Methiocarb-Produkt Mesurol-50WP zur Bekämpfung von Zwergzikaden, Blattläusen und anderen Insekten angeboten wird
  2. Mesurol-50WP hat bei Anwendung der WHO-Kriterien eine akute Toxizität von 40 mg/kg und fällt mithin als Präparat in die WHO-Klasse 1b. Erklären Sie mir deshalb bitte, wieso Bayer auf der jordanischen Website das Präparat als „mäßig toxisch“ (Klasse II) beschreibt?

Ich stelle den Antrag, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle Aktionäre bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.




Sind die aktuellen Pestizidverordnungen reine Makulatur?

Nach Ansicht des PAN-Vorstands Peter Clausing, krankt der Umgang der EU mit Pestizide an strukturellen und methodischen Mängeln.
Yussefi-Menzler, Redakteurin der Zeitschrift Ökologie und Landbau, hat ihn gefragt, wo genau die Probleme liegen und wie Zulassungsverfahren in die richtigen Bahnen gelenkt werden können.

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Der Artikel  „Endlich Licht ins Dunkel bringen“ ist in der  Ausgabe 2/2019 der Zeitschrift Ökologie & Landbau (www.oekologie-landbau.de) erschienen.




Pestizid-Aktionswoche 2019

Seit 14 Jahren findet vom 20. – 30. März die internationale Pestizid-Aktionswoche statt mit dem Ziel, über den Einsatz von Pestiziden, den Auswirkungen von Pestiziden auf Gesundheit und Umwelt sowie über Alternativen zu informieren. Organisationen in ganz Europa beteiligen sich, bieten Mitmach-Aktionen und Veranstaltungen an. Auf der Website kann man seine Veranstaltung registrieren und so mehr Aufmerksamkeit erreichen.

Der Spot Insektenschwund und Pestizide von PAN Germany veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt. Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei.

 




PAN Germany zum Weltwassertag: Gifte im (Ab-)wasser endlich angehen!

Viele Pestizide, Biozide und Arzneimittelrückstände gelangen noch ungehindert in die Gewässer

Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Weltwassertages am 22.3.2019, der sich dieses Jahr dem Motto „Niemand zurücklassen – Wasser- und Sanitärversorgung für alle“ widmet, fordert PAN Germany deutlich mehr Anstrengungen zur Bekämpfung giftiger Schadstoffeinträge in die Gewässer, damit die Wasserressourcen auch zukünftig für die Menschen und für die Artenvielfalt eine sichere Lebensgrundlage bieten.

Zwar besteht auch in Deutschland ein modernes Wasserversorgungs- und Abwassersystem, jedoch können weiterhin zu viele schädliche Substanzen direkt oder indirekt in Bäche, Flüsse und das Grundwasser gelangen. Hierzu zählen Glyphosat und andere Krautvernichtungsmittel, Insektizide, Schädlingsbekämpfungsmittel, toxische Antibewuchs-Anstriche für Fassaden und Bootsrümpfe, Desinfektionsmittel oder Arzneimittel wie Antibiotika, die z.B. in Intensiv-Mastbetrieben massiv eingesetzt werden. Allein der Einsatz von Bioziden – also Pestizide, die außerhalb des Pflanzenschutzes eingesetzt werden – wird in Deutschland auf mehr als 50.000 Tonnen im Jahr geschätzt.

Ein wesentliches Problem besteht aus Sicht von PAN Germany darin, dass diese für viele Wassertiere und Pflanzen problematischen Wirkstoffe weiterhin weit verbreitet in Stadt und Land eingesetzt werden können, ohne dass der weitere Verbleib und die Auswirkungen dieses anfallenden Giftcocktails systematisch und umfassend ermittelt wird. Es mangelt an Maßnahmen, die Verunreinigungen an der Quelle wirksam einzudämmen. Dabei sind mehr als 90 % der Oberflächengewässer in keinem guten Zustand.

Zahlreiche Untersuchungen, beispielsweise vom Umweltbundesamt zeigen, dass die Eintragspfade in die Gewässer, neben den diffusen Quellen wie gespritzte und mit Gülle gedüngte Ackerflächen, sehr vielseitig sein können, sei es der Ablauf von mit Bioziden verunreinigten Regen- bzw. Reinigungswassers über Niederschlagswasserrohre und Drainagen, der Überlauf belasteten Abwassers aus Regenrückhaltebecken, Abschwemmungen oder Verluste aus undichten Kanälen. Selbst Kläranlagen können nicht alle diese giftigen Stoffe zurückhalten.

PAN Germany sieht dringenden Handlungsbedarf, um den Eintrag von Pestiziden, Bioziden und Tierarzneimittelrückständen konsequent zu reduzieren und zu beenden. Zu den wesentlichen Maßnahmen gegen die Zunahme von Expositionen gegenüber diesen giftigen Substanzen zählen insbesondere die Festlegung von Grenz- und Schwellenwerten wie die sog. Umweltqualitätsnormen, eine umfassende Gewässerüberwachung mit entsprechend empfindlichen Analysemethoden zur Bestimmung aller vermarkteten Wirkstoffe und ihrer Abbauprodukte, eine Bestandsaufnahme zur Ermittlung von relevanten Einleitungs- und Belastungsgebieten („Hot Spots“) sowie wirksame Vorkehrungen zur Reduzierung der Stoffeinträge an der Verunreinigungsquelle. Anwendungsverbote innerhalb von Wasserschutzgebieten und an Pufferstreifen entlang von Gewässern sind konsequent umzusetzen, ebenso die Entwicklung und Verbreitung gewässerverträglicher Produkt- und Verfahrensalternativen.

Aktuell besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen der Gewässerschutz-Planungen entsprechende Arbeiten einzufordern. Gemäß den Vorgaben der EU-weit geltenden EU-Wasserrahmenrichtlinie haben interessierte Bürger*innen noch bis zum 22.6.2019 die Gelegenheit, bei den Umweltministerien der Bundesländer ihre Meinung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Fortschreitung des sogenannten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für die Flussgebiete vorzutragen. Beispielsweise können Interessierte aus Schleswig-Holstein die aktuellen Anhörungsunterlagen auf der Website der Landesregierung abrufen.

Weitere Informationen zum stoffbezogenen Handlungsbedarf und den aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten im Gewässerschutz erhalten Sie von der PAN AG Wasser.

Hintergrundinformation zur aktuellen Anhörung zum Gewässerschutz

Seit dem 22.12.2018 findet in den Einzugsgebieten von Elbe, Weser und allen weiteren Flussgebieten in Deutschland und EU-Europa die öffentliche Anhörung zur Fortschreibung des Gewässerschutzes statt. Hierzu laden die Umweltministerien vieler Bundesländer sowie grenzübergreifend die Flussgebietsgemeinschaften bzw. internationalen Flusskommissionen ein.

Alle interessierten Büger*innen können sich beteiligen und ihre Meinung zum Management des für sie relevanten Flussgebiets einbringen.

Diese Mitwirkungsmöglichkeit wird durch die EU-weit verbindliche Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) garantiert. Im ersten Schritt des dreistufigen Beteiligungsverfahrens geht es um die Frage, wann und wie die Überarbeitung der geltenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die einzelnen Flussgebiete bis 2021 organisiert werden sollen. Bis dahin müssen die aktualisierten Fassungen fertiggestellt sein und bleiben bis 2027 in Kraft. Einen entsprechenden Vorschlag für den Zeitplan und das Arbeitsprogramm haben die zuständigen Umweltbehörden mit dem Start der Anhörung veröffentlicht. Rückmeldungen können hierzu bis zum 22.6.2019 abgegeben werden.

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind erstmalig 2009 erarbeitet und 2015 fortgeschrieben worden. Sie stellen die entscheidenden wie behördenverbindlichen Managementdokumente dar, um in den Flussgebieten die Umweltziele aus der WRRL von der Quelle bis zum Meer zu erfüllen. Die Ziele wurden bislang nicht erreicht. Spätestens die für 2021 fertigzustellenden Fassungen müssen diesem Anspruch genüge tragen und sollten entsprechend konsequente Maßnahmen enthalten.

Mit den zukünftigen Bewirtschaftungsplanungen ist unter anderem festzulegen, dass die Verunreinigungen von Bächen, Flüssen, Seen und Grundwasser zielorientierter angegangen werden. Hierfür steht in der Theorie ein vielseitiges Spektrum an Instrumenten zur Verfügung, die die Gewässer  auch wirksamer vor Rückständen von Bioziden, Pestiziden, Tierarzneimittel oder hormonell wirksamen Schadstoffen schützen können. Hierzu werden im Folgenden einige Beispiele gegeben.

Mit dem Gewässermonitoring sollen alle relevanten Stoffe überwacht werden, die wegen ihrer Einsatzmengen oder Schadwirkung das Erreichen der Umweltziele aus der WRRL gefährden. Um Belastungen in den aquatischen Lebensräumen einzuschränken, sollen Grenzwerte für problematische Substanzen festgelegt und eingehalten werden. Zum anderen sollen alle bedeutenden Verunreinigungsquellen ermittelt und zukünftige Freisetzungen von Schadstoffen konsequent wie nachprüfbar minimiert werden. Dies betrifft Einleitungen aus Klärwerken und gewerblichen Betrieben ebenso wie Einträge aus Gebieten mit hohen Dichten an Tiermastställen, aus Drainagen und Abschwemmungen von behandelten Fassaden. Zusätzlich können Wasserbehörden 10 oder mehr Meter breite Pufferstreifen an Wasserläufen ausweisen und Schutzgebiete festsetzen, in denen z.B. Glyphosat, Antifouling-Substanzen oder mit Antibiotika-Wirkstoffe kontaminierte Gülle nicht mehr freigesetzt werden darf. Wenn es zum Erreichen der Umweltziele beiträgt, soll der ökologische Landbau über die Bewirtschaftungsplanung stärker gefördert werden, allerdings nur, wenn dies kosteneffizient zu erreichen ist. Es gäbe auch die Optionen für Verursacher Umweltabgaben festzulegen oder Fördermittel wie Agrarsubventionen so zu lenken, dass die Anwendung gewässergefährdender Nutzungsmethoden oder Produkte reduziert wird. Bislang fehlt es aber aus Sicht von PAN Germany am Engagement, diese doch vielseitigen Instrumente konsequent einzusetzen.

Mit dem aktuell ausliegenden Entwürfen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für den kommenden Bewirtschaftungsplan wird es vor allem darum gehen, welche Vorkehrungen geschaffen werden, um die erforderlichen Daten und Maßnahmen für das Flussgebietsmanagement zusammen zu tragen, die nötigen Entscheidungen zu treffen und dabei die Öffentlichkeit qualifiziert einzubinden.

Die PAN AG Wasser beteiligt sich an der aktuellen Anhörung und bietet Gewässer-Interessierten an, an der Stellungnahme des Netzwerkes mitzuwirken.

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Datum: 5. März 2019 348.04 KB

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel...




PAN – Spot: Insektenschwund durch Pestizide

Die Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei. Der Spot „Insektenschwund und Pestizide“ von PAN Germany, veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt.

 

Faltblatt: Pestizide - Eine Gefahr für Insekten und die biologische Vielfalt

Datum: 25. Mai 2018 902.92 KB

Biologische Vielfalt bedeutet Lebensraumvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt. Bestäuber-Insekten...

PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

Datum: 7. Februar 2017 563.87 KB

Die biologische Vielfalt nimmt in den agrarisch geprägten Landschaften dramatisch ab, obwohl sich Deutschland...




Neues aus dem europäischen Pestizid-Recht

 

Hin zu mehr Transparenz in der Pestizidbewertung

Jahrelang hat sich die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) verweigert, den Inhalt von Industriestudien im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Pestizide zu veröffentlichen. Die Studien seien „geistiges Eigentum“ der Unternehmen, hieß es gebetsmühlenartig. Jetzt zeichnet sich ein Wandel ab, denn in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2019 konnte eine vorläufige Einigung zwischen dem Ratsvorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments über eine neue Verordnung in Brüssel erreicht werden. Allerdings muss das sogenannte General Food Law, das zukünftig Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette regeln soll, noch die Hürden der förmlichen Bestätigung durch den EU-Rat und das EU-Parlament nehmen.

Nach den neuen Vorschriften muss die EFSA alle Studien veröffentlichen, die von der Industrie zwecks Vermarktungsgenehmigung von Pestiziden, gentechnisch veränderten Produkten und Lebensmittelzusatzstoffen eingereicht werden. Es wird eine gemeinsame europäische Datenbank für Auftragsstudien eingerichtet, um Unternehmen, die eine Genehmigung beantragen, davon abzuhalten, für sie ungünstige Studien zurückzuhalten. Außerdem kann die EU-Kommission die EFSA in Ausnahmefällen von großer gesellschaftlicher Bedeutung ersuchen, eigene Studien in Auftrag zu geben. Diese und weitere Regelungen sollen die Verlässlichkeit und Unabhängigkeit der Risikobewertung verbessern und das angekratzte Vertrauen der BürgerInnen in das Bewertungssystem nach dem Glyphosat-Debakel wiederherstellen.

Dieser Meilenstein ist ein entscheidender Erfolg der europäischen Bürgerinitiative Stopp Glyphosat mit über 1 Million UnterzeichnerInnen. Denn obwohl die Bürgerinitiative vor allem wegen der Forderung nach einem Glyphosatverbot in der Erinnerung haftet, geht es um wesentlich mehr – um eine Reform des Genehmigungsverfahrens von Pestiziden in der EU. Die erfolgreiche Bürgerinitiative nahm die EU in die Pflicht, tätig zu werden. Die breite Koalition Citizens for Science in Pesticide Regulation mit rund 150 gesellschaftlichen Organisationen und 25 ExpertInnen formulierte daraufhin konkrete Forderungen an die EntscheidungsträgerInnen in einem Manifest. Die Berücksichtigung der Empfehlungen in den Regelungen des General Food Law könnten tatsächlich eine Verbesserung der in absehbarer Zeit bewirken.

EU-Parlamentarier fordern mehr Pestizidreduktion

Neben den absehbaren Fortschritten auf der Zulassungsebene wächst der Druck für striktere Maßnahmen auf der Anwendungsebene hin zu einer Pestizidreduktion. Das Europäische Parlament hat am 12. Februar 2019 einen Initiativbericht über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/128/EG zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden angenommen. Der Bericht ist ein Weckruf an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die Maßnahmen der Rahmenrichtlinie endlich adäquat umzusetzen. In der Richtlinie sind verschiedene Maßnahmen vereinbart, um nicht nur die Pestizidrisiken für Menschen, Umwelt und Artenvielfalt zu reduzieren, sondern auch gleichermaßen die Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz zu reduzieren. Passiert ist enttäuschend wenig – zu wenig, so lassen sich die Aussagen der Resolution zusammenfassen, die von einer großen Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet wurde.

Mit großer Zeitverzögerung hatte Ende 2017 die EU-Kommission den Stand der Implementierung der Richtlinie evaluiert und eine unzureichende Umsetzung festgestellt. In diesem Rahmen hatte PAN Europe mit Unterstützung einiger seiner Mitgliedsorganisationen, darunter auch PAN Germany, den Kommissionsbericht zur Evaluierung in ausgewählten Mitgliedsstaaten unter die Lupe genommen und die Ergebnisse zusammengefasst: Monitoring EU SUD compliance in Sweden, Denmark, Poland, Germany, Italy and the Netherlands: PAN’s suggestions for better future auditing and implementation. Große Defizite lassen sich – auch und insbesondere in Deutschland – bei der Etablierung und Kontrolle des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) feststellen, dessen Grundsätze mit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2012 für alle europäischen Landwirte rechtsverbindlich wurden. Ein zweiter wesentlicher Kritikpunkt sind die unzureichenden Ziele und Fristen von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP). Die Kritik der EU-Parlamentarier zielt in dieselbe Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass der Bericht des EU-Parlaments den Druck auf die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten erhöht und die längst überfällige, vollständige Umsetzung der Maßnahmen der Rahmenrichtlinie beschleunigt. Klare Zeichen zu setzen, ist besonders jetzt wichtig, da zurzeit über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 verhandelt wird. Die Ziele und Maßnahmen der Rahmen-Richtlinien sollten vollständig in die GAP integriert werden und insofern Subventionen an Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz koppeln, so PAN Europe in der aktuellen Presseerklärung zur Parlamentsresolution.

EU-Umweltausschuss macht sich stark für eine nachhaltige Agrarpolitik

Der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) hat am Donnerstag, den 14. Februar 2019, seine Stellungnahme zur Reform der GAP ab 2021 verabschiedet und ein deutliches Signal für eine nachhaltigere Landwirtschaftspolitik und für eine Pestizidreduktion gesendet. Während bislang lediglich zwei bis drei Milliarden Euro in konkrete Naturschutzmaßnahmen fließen, bedarf es nach Auffassung des Umweltausschusses rund 15 Milliarden Euro pro Jahr, um das rasante Artensterben in Europa aufzuhalten. Außerdem soll unter anderem die Reduzierung von Pestiziden forciert werden und Grundsätze des IPM wie eine mindestens vierjährige Fruchtfolge einschließlich Leguminosen festgeschrieben werden. Mehr zur Stellungnahme und die Stimmen verschiedener Umweltverbände dazu, finden sich im DNR-Beitrag „EU-Abgeordnete stimmen für eine nachhaltige Agrarpolitik“. Der EU-Agrarausschuss wird voraussichtlich im März über die Vorschläge aus dem Umweltausschuss abstimmen. Eine starke Aufweichung der Empfehlungen durch den EU-Agrarausschuss ist leider wahrscheinlich.

 

Mehr Infos zur Arbeit der Citizens for Science in Pesticide Regulation:
White paper – Ensuring a higher level of protection from pesticides in Europe




Krank durch Pestizide – was tun?

PAN Germany Informationsblatt zum Thema Pestizide & Berufskrankheiten.

Was können Landwirte und andere Beschäftigte in Deutschland tun, wenn sie durch das Arbeiten mit Pestiziden erkrankt sind, um die Anerkennung einer Berufskrankheit zu erhalten? Wo erhalten sie Informationen? An welchen Fällen können sie sich orientieren?

Hierzu hat PAN Germany ein Informations-Blatt zusammengestellt, das Betroffenen, Ärzt*innen und Familienangehörigen  einen Überblick gibt und auf weiterführende Informationenverweist.

 

 

 

 

PAN-Infoblatt Pestizide & Berufskrankheiten

Datum: 23. August 2018 310.08 KB

Krank durch Pestizide – was tun?   PAN Germany Informationsblatt zum Thema Pestizide & Berufskrankheiten. Das...

 

 




Gemeinsames Positionspapier: Agrarökologie stärken

Gemeinsam für naturnahe bäuerliche Anbausysteme und solidarische Lebensräume.