PAN begrüßt den Widerruf dreier hochgefährlicher Bayer-Pestizide

Wie heute in einer Fachmeldung mitgeteilt wurde, widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum 30. November 2018 die Zulassungen folgender Pestizid-Produkte von Bayer CropScience:
– Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus (Zul. Nr. 006410-60),
– Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus (Zul. Nr. 006410-61) und
– Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE (Zul. Nr. 006410-00).

Die Insektizide waren für die Anwendung im Zierpflanzenanbau gegen eine Vielzahl beißender und saugender Insekten zugelassen und durften von Hobbygärtnern ohne Sachkunde im Freiland und/oder Gewächshaus angewendet werden. PAN Germany, das sich für einen schrittweisen Ausstieg aus dem hochgefährlichen Pflanzenschutz einsetzt, begrüßt den Widerruf. Dass es überhaupt Zulassungen für Mittel mit derart gefährlichen Wirkstoffen sogar für Laien  gegeben hat, zeigt aus Sicht von PAN, wie weit Deutschland von einem vorsorgenden Pflanzenschutz und Verbraucherschutz noch entfernt ist.

Alle drei Mittel sind Kombinationsprodukte mit den insektiziden Wirkstoffen Methiocarb und Thiacloprid. Beide Wirkstoffe sind auf der PAN Liste der hochgefährlichen Pestizide (HHPs) aufgeführt: Methiocarb, aufgrund seiner hohen akuten Toxizität  (WHO Ib) und seiner akuten hohen Bienengiftigkeit. Das Neonikotinoid Thiacloprid aufgrund der möglichen gesundheitlichen Langzeiteffekte.Von der Umweltbehörde der USA (EPA) wurde Thiacloprid  als „wahrscheinlich krebserregend“ und von der EU als C2 „kann vermutlich Krebs erzeugen“ eingestuft. Zudem wurde nachgewiesen, dass Thiacloprid die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen beeinträchtigen und/oder Entwicklungsschäden bei den Nachkommen bewirken kann.  Daher klassifiziert die EU das Insektizid als reproduktionstoxisch (R 1b). 2015 wurde der Wirkstoff wegen seiner möglicherweise hormonschädigenden Wirkung (endokrin schädlichen Wirkung) auf die Liste der Substitutionskandidaten gesetzt.

Alle drei Mittel sind als bienengefährlich eingestuft, sind hochentzündlich, umweltgefährlich und reizend. Zu den angegebenen Risiken zählen u.a. dass sie in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben können, dass sie die Augen reizen können und die Möglichkeit der Sensibilisierung durch Hautkontakt besteht.

Nach Auskunft des BVL erfolgt der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers. Ursprünglich hatten die drei Mittel eine Zulassung bis Ende 2020. Nun müssen Händler zusehen, die noch vorhandenen Bestände bis zum 30. Mai 2019 zu verkaufen. Anwender dürfen das Mittel entsprechend der Aufbrauchfrist noch bis zum 30. Mai 2020 anwenden. Immerhin – damit sind die für den Mensch und die Umwelt hoch schädlichen Mittel zwei Jahre eher aus dem Verkehr, als die ursprüngliche Zulassung eigentlich vorsah.




Manifest der CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION

Die Europäische Union hat eine der besten Pestizidverordnungen der Welt – auf dem Papier. Aber in der Praxis wird sie nicht umgesetzt. Eine neue Koalition, die “Citizens for Science in Pesticide Regulation”, hat deshalb dieses Manifest gestartet, um Reformen einzufordern.




Gemeinsam für einen besseren Schutz vor Pestiziden in Europa

Heute erfolgt in Brüssel der offizielle Start der europaweiten Initiative „Citizens for Science in Pesticide Regulation“ (Bürger für Wissenschaftlichkeit bei der Pestizidregulierung), die von über 100 Organisationen und 25 Wissenschaftlern unterstützt wird. Der Start der Initiative erfolgt zu einem kritischen Zeitpunkt, denn im Rahmen des sogenannten REFIT-Programms überprüft die Europäische Kommission derzeit die geltende Pestizidgesetzgebung (Verordnung 1107/2009).

Dies nahm das „Citizens for Science“-Bündnis zum Anlass, in einem Manifest die Schwächen der derzeitigen Gesetzgebung zu analysieren und Vorschläge zu seiner Verbesserung zu präsentieren. In dem Manifest werden neben der Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse  in der Pestizidgesetzgebung vor allem volle Transparenz und die strikte Vermeidung von Interessenkonflikten bei deren Anwendung gefordert.

Es ist höchste Zeit, die Geheimniskrämerei bei der Pestizidgenehmigung zu beenden und die Schlupflöcher zu schließen, durch deren Existenz nach wie vor hochgefährlicher Pestizide in der EU vermarktet werden. Der Einsatz von Pestiziden darf nur das allerletzte Mittel sein, wenn alle nichtchemischen Alternativen erprobt wurden und versagt haben.

Mehr Informationen dazu auf der Citizens for Science in Pesticide Regulation Website

Manifest der CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION

Datum: 31. Oktober 2018 1.46 MB

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Manifesto of the CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION

Datum: 31. Oktober 2018 1.50 MB

The European Union has one of the best regulations for pesticides in the world – in theory. But it...
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Europeans join forces calling for a higher level of protection from pesticides

Datum: 31. Oktober 2018 977.80 KB

Coalition CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION, press release. 31.10.2018. European regulators...
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PAN’s suggestions for better future auditing and implementation

In 2017, the European Commission, the Directorate-General for Health and Food Safety, and Directorate F for Health and Food Audit Analyses (HFAA), undertook six fact-finding missions to evaluate the implementation of the EU Directive on the Sustainable Use of Pesticides (SUD).




Deutscher Naturschutztag fordert umfassenden Schutz mariner Lebensräume – auch vor Pestizid-Belastungen

Um unsere Meere und Küsten ist es schlecht bestellt: Klimawandel, Versauerung, nicht nachhaltige Fischereipraktiken und Aquakulturen, militärischer Nutzung, Verlärmung, Vermüllung, Belastung durch Nähr-und Schadstoffe aus der Landwirtschaft und weitere Faktoren tragen zum schlechten Zustand der Meere bei.

Die 1300 TeilnehmerInnen des 35. Deutsche Naturschutztages befasste sich vom 25.9. bis 29.-09.18 intensiv mit den drängenden Problemen des Meeresschutzes und fassten ihre Forderungen an Politim und Zivilgesellschaft abschließend in der Kieler Erklärung „Klarer Kurs für Meere und Küsten“ zusammen.

Im Fokus der Erklärung steht der nachhaltige Schutz der marinen Lebensräume und Lebensgemeinschaften. Die TeilnehmerInnen fordern in der Kieler Erklärung, u.a. die Einträge von Nähr- und Schadstoffen erheblich zu reduzieren. Dabei wird auch die Belastung mit Pestiziden thematisiert. Hierzu heißt es in der Erklärung: „Vor allem die intensive Landwirtschaft trägt über diffuse Einträge von Nährstoffen und Pestiziden neben Abwässern aus der Schifffahrt, Klärschlämme sowie diffuse Einträge über die Luft (…) maßgeblich zur Belastung bei.“

Daher fordern die TeilnehmerInnen des 34. DNT:
• Die Konsequente Ausrichtung der Agrarpolitik an nachhaltigem Ressourcen- und Gewässerschutz.
• Die Einführung einer Stickstoffüberschuss- und Pestizidabgabe; Aufhebung der Freistellung der Landwirtschaft beim Abwasserabgabengesetz.
• Ein Gesetzliches Verbot bzw. eine drastische Reduktion des Ackerbaus, der Düngung und des Pestizideinsatzes in den Überschwemmungsgebieten an Fließgewässern.

Die Teilnehmer heben hervor: Der umfassende Schutz der Meere betrifft die Weltgemeinschaft ebenso wie jeden Staat und letztlich auch jeden einzelnen Menschen. Alle müssen handeln. Ein Nichthandeln gefährdet unser aller Zukunft und die der Meeresnatur in unverantwortlicher Weise. Daher fordern die Teilnehmenden des 34. Deutschen Naturschutztags die Landesregierungen, die Bundesregierung, die Europäische Union sowie die Staatengemeinschaft auf, umgehend die in der Erklärung genannten Schritte anzugehen und die notwendigen Lösungen umzusetzen. Nichtregierungsorganisationen sind aufgefordert, diesen Prozess aktiv zu begleiten, konsequent zu unterstützen und die notwendige Umsetzung kontinuierlich einzufordern.




Gute Nachricht: 18 hochgefährliche Pestizide in Indien verboten

Das indische Agrarministerium hat am 8. August 2018 mit sofortiger Wirkung erlassen, dass die Registrierung, die Einfuhr, die Herstellung, die Formulierung, der Transport, der Verkauf und die Verwendung der folgenden Pestizide vollständig verboten sind: Benomyl, Carbaryl, Diazinon, Fenarimol, Fenthion, Linuron, Methoxy Ethyl, Mercury Chloride, Methyl Parathion, Sodium Cyanide, Thiometon und Tridemorph.
Des Weiteren wurde Trifluralin verboten, allerdings mit der Ausnahme für die Anwendung in Weizen, wobei Auflagen zum Gewässerschutz gelten.
Zudem wurde ein vollständiges Verbot der Verwendung von Alachlor, Dichlorvos, Phorate, Phosphamidon, Triazophos und Trichlorfon ab 31. Dezember 2020 erlassen. Bereits ab dem 1. Januar 2019 dürfen diese Pestizide nicht mehr eingeführt, hergestellt oder formuliert werden. Solange sie noch in der Verwendung sind, muss auf die von diesen Pestiziden ausgehende erhebliche Gefahr für aquatische Organismen hingewiesen und Anwendungsauflagen zum Schutz von Gewässern eingehalten werden. Zudem verweist das Ministerium auf die hohe Toxizität für Vögel bei 6 der genannten Wirkstoffe und auf die Bienentoxizität von Dichlorvos, Phorate, Phosphamidon und Triazophos.

Mehr als 100 Pestizid-Wirkstoffe, die in Indien in einer Vielzahl von Spritzmitteln zugelassen sind, zählen zu den hochgefährlichen Pestiziden (HHPs). Immer wieder kommt es zu Vergiftungen von Mensch und Natur. Erst im Herbst letzten Jahres wurden Schulkinder vergiftet, weil es ein Leck in einer Produktionsanlage für Pestizide gab. PAN Indien macht auf die Probleme durch hochgefährliche Pestizide in Indien aufmerksam und setzt sich für agrarökologische Alternativen ein.

Quelle: MINISTRY OF AGRICULTURE AND FARMERS WELFARE (DEPARTMENT OF AGRICULTURE, CO-OPERATION AND FARMERS WELFARE) NOTIFICATION New Delhi, THE GAZETTE OF INDIA: EXTRAORDINARY, the 8th August, 2018




Giftige Mischung – Pestizid-Rückstände in knapp 50 Prozent der Lebensmittel nachgewiesen

Die zuständige Lebensmittelbehörde der EU (EFSA) hat in ihrem jüngsten Rückstands-Monitoring-Bericht die Ergebnisse der Lebensmitteluntersuchungen auf Pestizid-Rückstände aus dem Jahr 2016 veröffentlicht. Auf den ersten Blick sieht es gut aus: 96,2 Prozent der untersuchten Proben pflanzlicher und tierischer Produkte halten die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pestizide ein. Basierend auf den Ergebnissen schätzt die Lebensmittelbehörde die Wahrscheinlichkeit negativer gesundheitlicher Folgen durch Pestizidrückstände in Lebensmitteln als gering ein.
Aber kann wirklich Entwarnung gegeben werden? Immerhin zeigen die Ergebnisse auch, dass in knapp der Hälfte der untersuchten Lebensmittel Pestizid-Rückstände nachgewiesen wurden. Zudem stieg der Anteil von Ost und Gemüse mit Mehrfachbelastungen auf einen neuen Rekordwert von 30,1 Prozent. Das bedeutet: Rund eins von 3 Obst- oder Gemüseprodukten, das in Europa verkauft wird, ist durch mehr als ein Pestizid verunreinigt. Die kombinierten toxischen Wirkungen dieser Pestizide werden von den europäischen Behörden bisher nicht bewertet. Immer mehr wissenschaftliche Studien zeigen, dass Pestizide synergistische oder additive Effekte haben können, wenn sie kombiniert werden, wodurch die Toxizität jedes einzelnen Pestizids allein erhöht wird. Eine neue wissenschaftliche Studie zu diesem Thema wurde gerade veröffentlicht. Sie konnte aufzeigen, dass trächtige Ratten, die eine Mischung von Pestiziden in Dosierungen erhalten, die einzeln nicht schädlich sind, riskieren, Nachkommen mit geringerem Geburtsgewicht zur Welt zu bringen, wenn die Pestizide in Kombination vorkommen (DTU Food, 2018. Mixture of pesticides causes lower birth weight in rats). Dies verdeutlicht: Alleine der Blick auf die Einhaltung einzelner Rückstandshöchstgehalte wird der tatsächlichen Belastungssituation und den Risiken, die von Mehrfachrückständen ausgehen, nicht gerecht.

Die höchste Anhäufung von Mehrfachrückständen wurden dem EFSA-Bericht zufolge in Stachelbeeren (85.7% der gesamten analysierten Proben), Hopfen (81.8%), Grapefruits (73.1%), Johannisbeeren (72%), Brombeeren (68.4%), Wein(Tafel)Trauben (68.1%), Himbeeren (66.9%) und Erdbeeren (65.4%) nachgewiesen. 2,8% aller untersuchten 85.000 Ost- und Gemüse-Proben enthielten mehr als 5 verschiedene Pestizide.

Die TOP 10 der Wirkstoffe, die am häufigsten die gesetzlich erlaubten Rückstandshöchstgehalte überschreiten, sind: (in absteigender Reihenfolge): Fosetyl-Al, Dithiocarbamate, Chlorpyrifos Anthraquinone, BAC, Dimethoate, Glyphosat, Carbendazim und Acetamiprid.

PAN Europe Pressmitteilung vom 1.8.2018 zum EFSA Report
EFSA (2018): The 2016 European Union report on pesticide residues in food




Gefahr von Hirnschäden – NGOs fordern Verbot von Chlorpyrifos

Chlorpyrifos ist hochgefährlich und dennoch eins der derzeit am häufigsten verwendeten Insektizide in Europa, auch wenn in Deutschland keine Präparate mehr zugelassen sind, die diesen Wirkstoff enthalten. Chlorpyrifos wirkt neurotoxisch, stört das Hormonsystems und hat Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung von Kindern. Rückstände von Chlorpyrifos belasten Lebensmittel und lassen sich im Trinkwasser nachweisen. Die derzeitige EU-Genehmigung für den Wirkstoff läuft am 31. Januar 2019 aus. Statt das hochgefährliche Pestizid erneut zu genehmigen, bietet das Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese schädliche Chemikalie ein für alle Mal aus dem Verkehr zu ziehen. So ließen sich Landwirte und ihre Familien, Menschen in ländlichen Gebieten und VerbraucherInnen vor der Chemikalie effektiv schützen. Besonders wichtig wäre dies im Hinblick auf den Schutz der besonders gefährdeten Kinder, Kleinkinder, Säuglinge und Kinder im Mutterleib, deren Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet und die besonders anfällig sind für die Toxizität von Chlorpyrifos.

Das gemeinsame Faktenblatt von HEAL, Génération Futures, PAN Europe und PAN Germany (in Englischer Sprache) liefert Hintergrundwissen über das Insektizid, erläutert die gesundheitlichen Auswirkungen und fordert, basierend auf den Fakten, ein EU-Verbot von Chlorpyrifos.

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Pestizidhersteller und Menschenrechte

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2018

Im Juni veröffentlichte das Freiburger Öko-Institut den Bericht „Umweltschutz wahrt Menschenrechte“ im Kontext globalen Unternehmenshandelns (1). Eine Fallstudie in diesem Bericht ist den Pestizidexporten von BASF und Bayer gewidmet. „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind, sollten auch nicht ins Ausland verkauft werden dürfen. Ein solcher Doppelstandard führt dazu, dass die Gefährdung von Menschen und Ökosystemen bewusst in Kauf genommen wird“, lautet das Fazit des Berichts, der sich damit langjährigen Forderungen von PAN anschließt, und sich somit folgerichtig in seinen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Code of Conduct der Welternährungsorganisation (FAO) und die Anpassung einschlägiger Regelungen ausspricht.

Export hochgefährlicher Pestizide – die Datenbasis

Der Export von Pestiziden ist in Deutschland eine feste ökonomische Größe. Im Durchschnitt der letzten fünf statistisch verfügbaren Jahre (2012-2016) waren es – bezogen auf die Wirkstoffe – 65.651 Tonnen pro Jahr, 42 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum im Inland verkauft wurde (2). Dass der Löwenanteil der exportierten Menge von Bayer CropScience und BASF kommen dürfte, liegt auf der Hand. Die exportierten Pestizide schließen Wirkstoffe der Kategorie „hochgefährliche Pestizide“ (3), HHPs in der englischen Abkürzung, ein, von denen einige, aber längst nicht all in Deutschland bzw. in der EU verboten sind. Ein Anwendungsverbot ist eben noch lange kein Produktionsverbot. Hinzu kommt, dass diese multinationalen Konzerne ihre Pestizide nicht nur aus Deutschland exportieren, sondern ggf. von ausländischen Tochterunternehmen herstellen lassen. Zum Beispiel betreibt der Bayerkonzern den Recherchen des Öko-Instituts zufolge Produktionsanlagen an über 130 Standorten in 34 Ländern, was vom Öko-Institut aufgrund der anstehenden Fusionen und Verkäufe von Unternehmensteilen zu Recht als Momentaufnahme bezeichnet wurde.

Der Bericht des Öko-Instituts Freiburg (1) befasst sich beispielhaft mit solchen HHP-Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind und nutzt als Ausgangspunkt die HHP-Liste von PAN International (4) sowie die Rechercheergebnisse von PAN Germany zu HHPs von Bayer und BASF aus dem Jahr 2012 (5). Als Beispiele werden in dem Bericht folgende Wirkstoffe aufgeführt, die in Ländern wie Südafrika, Indien oder Brasilien vermarktet werden: Carbofuran (Bayer, hohe akute Toxizität, hochtoxisch für Bienen), dem Rotterdamer PIC-Übereinkommen unterliegend (6), Acephate (Bayer, hochtoxisch für Bienen), Thiodicarb (Bayer, wahrscheinlich krebserregend beim Menschen, hochtoxisch für Bienen), Tepraloxydim (BASF, hormonschädlich) und Temephos (BASF, hochtoxisch für Bienen). Auf Anfrage des Öko-Instituts teilte Bayer in einer Stellungnahme mit, dass der Vertrieb des Produkts Tamaron Gold (Wirkstoff Acephat) eingestellt worden sei. Allerdings wird das Produkt Tamaron Gold auch nach Eingang dieser Stellungnahmen und (wie eine gerade durchgeführte Überprüfung ergab) bis zum heutigen Tag auf der indischen Website des Unternehmens beworben (7), was die Glaubwürdigkeit der Konzernaussage erheblich schmälert.

Bewertung der Menschenrechtsperspektive – die Rechtsgrundlage

Der besondere Wert des Berichts des Öko-Instituts besteht in der Verknüpfung der HHP-Recherche mit einer juristischen Bewertung aus Menschenrechtsperspektive und einer Analyse der Managementprozesse bei Bayer und BASF. Bezüglich der Menschenrechte analysiert der Bericht die Möglichkeiten und Grenzen des Rotterdamer PIC-Übereinkommens.

Für Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die im Rotterdamer PIC-Übereinkommen gelistet sind, hat das importierende Land das Recht, vom Exporteur umfangreiche Informationen beispielweise zur Toxizität und zu notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anwendung des Pestizids bereit gestellt zu bekommen. Basierend auf diesen Informationen hat es das Recht, die Einfuhr zu beschränken oder zu verbieten. Der Logik des Übereinkommens folgend, müssten im Fall einer solchen Beschränkung bzw. eines solchen Verbots, die Staaten auch die eigene Herstellung beschränken oder verbieten, wenn sie sich den Vorwurf der Anwendung doppelter Standards ersparen wollten.

In diesem Sinne wurde die EU-Verordnung 649/2012 erlassen, die das PIC-Übereinkommen in EU-Recht umsetzt. Doch die Entscheidungsgewalt über Beschränkungen oder Verbote bleibt in vollem Umfang bei den importierenden Staaten – in der „weiterhin leider fiktiven“ Annahme, so der Bericht des Öko-Instituts, dass diese Staaten die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sie gegenüber ihren Bürgern haben, wirksam durchsetzen würden. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Hürde, um extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen zu sanktionieren: das sogenannte „gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip“, dem zufolge „die Rechte und Pflichten jeder rechtlich eigenständigen Gesellschaft unabhängig voneinander zu ermitteln“ sind. Damit wird ein Zusammenhang des Fehlverhaltens voneinander unabhängiger Rechtsträger ausgeschlossen. Die Konzernzentralen haften also grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Tochterunternehmen, egal wie groß der ökonomische Einfluss der Konzernzentrale ist (8). Dies ist ein klassisches Schlupfloch, um im Bereich der Menschenrechte nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Noch unverbindlicher ist die Situation bezüglich der Mitverantwortung bei Rechtsverletzungen von Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette.

In Deutschland gibt es laut Bericht des Öko-Instituts jedoch einen Ansatzpunkt, um tatsächliche Mitverantwortung bei den Konzernen einzufordern – das Deliktsrecht: „Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die innerbetrieblichen Abläufe so zu strukturieren, zu organisieren und zu überwachen, dass Schädigungen Dritter im zumutbaren Umfang vermieden werden. Unternehmen haben also für Gefahrensicherung in ihrem Organisationsbereich Sorge zu tragen; je größer die Gefahren, desto intensiver sind die mit dieser Gefahrensicherung verbundenen Organisations- und Überwachungsverpflichtungen.“ (8) Dass, auf dieser Basis gerichtliche Schritte tatsächlich möglich sind, zeigt ein Beispiel aus Großbritannien, wo eine ähnliche Rechtsgrundlage besteht und wo die Klage von sambischen Bauern gegen einen britischen Bergbaukonzern vom Gericht zugelassen wurde.

Unternehmerische Managementprozesse auf freiwilliger Grundlage

Es gibt zwei internationale Richtlinien, die Handlungsempfehlungen für die Konzerne aussprechen, allerdings auf freiwilliger Basis:

  • der seit 1985 existierende International Code of Conduct on Pesticide Management, zuletzt 2017 aktualisiert (9), gemeinsam herausgegeben von FAO und WHO, und
  • die UN Leitprinzipien zu Unternehmen und Menschenrechten (10)

Sowohl Bayer als auch BASF haben nach Einschätzung des Berichts vom Öko-Institut eine Reihe von Managementprozessen im Bereich der Produktverantwortung eingeführt. Beide Unternehmen haben sich öffentlich zum „Code of Conduct“ (siehe oben) bekannt und unterstützen die „Nachhaltigkeits-Initiative der deutschen Chemie“ (11). Allerdings waren die beiden Unternehmen weder zu einem entsprechenden Interview mit dem Öko-Institut bereit, noch zeichnen sich die öffentlich zugänglichen Dokumente „durch eine besondere Detailtiefe aus“, um die zurückhaltende Formulierung des Öko-Instituts zu zitieren (12).

Nach Angaben des Öko-Instituts zufolge haben beide Unternehmen gegenüber 2012 die Zahl HHPs in ihrem Portfolio reduziert (13). Allerdings bleibt offen, wie viele Wirkstoffe davon aufgrund ausgelaufener Patente vom Markt genommen wurden, um Platz für neue patent-geschützte Pestizide zu machen. Das wurde vom Öko-Institut nicht untersucht.

Abschließend spricht der Bericht eine Reihe von Empfehlungen aus. Dazu zählt, dass die Thematik der HHPs im Code of Conduct künftig stärker berücksichtigt werden sollte und dass es nicht möglich sein sollte, „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind“, ins Ausland zu verkaufen (14). Darüber hinaus sieht das Öko-Institut Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, um sicher zu stellen, dass „der tatsächlich bestehende Einfluss von Muttergesellschaften auch haftungsrechtlich relevant wird (14). Die Studie des Öko-Institutes untermauert damit Forderungen der UN Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung und von PAN International nach einem weltweiten verpflichtenden Vertrag zur Regulierung hochgefährlicher Pestizide (HHPs) (15).

Insgesamt stellt die Fallstudie eine wichtige Ergänzung mit Blick auf das Agieren der Pestizidkonzerne im Ausland dar, während sich das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vor allem mit der binnenrechtlichen Verantwortung deutscher Chemiekonzerne beim Pestizidexport befasst hat (16).

(Dr. Peter Clausing, PAN Germany)

 

Anmerkungen

(1)        Download über https://www.oeko.de/presse/archiv-pressemeldungen/2018/deutsche-unternehmen-gefaehrden-umwelt-und-menschrechte/

(2)        Siehe: http://www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/SJT-3060720-2016.xlsx

(3)        Der Begriff wird im Pestizidbrief 3/2017 vom 27.9.2017 kurz erläutert (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104336/http://www.pan-germany.org/download/pestizid-brief/PB3_2017_Mexiko-Studie_Final.pdf

(4)        https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/?wpdmdl=412&ind=1521198756530

(5)        PAN Germany (2012): Hochgefährliche Pestizide von BASF, Bayer und Syngenta! http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/Big3_DE.pdf

(6)        Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade, http://www.pic.int/

(7)        https://www.bayer.in/products/products-from-a-to-z/product-detail-35.php (Zugriff 7.7.2018). Vgl. hierzu auch die von PAN Germany durchgeführte Überprüfung der Einhaltung der am 19.6.2013 übernommenen Selbstverpflichtung von BASF, Bayer und Syngenta (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104154/http://www.pan-germany.org/download/Niederschrift_DE_130918_FF.pdf) bezüglich des Verzichts auf die Vermarktung von hochtoxischen Pestiziden (WHO-Klasse 1a/1b)

(8)        Siehe (3), S. 32

(9)        http://www.fao.org/fileadmin/templates/agphome/documents/Pests_Pesticides
/Code/Code_ENG_2017updated.pdf

(10)     https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf

(11)     https://www.chemiehoch3.de/de/home.html

(12)     Siehe (3), S. 33

(13)     Siehe (3), S. 35

(14)     Siehe (3), S. 36

(15)     http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/presse/PAN_International_press_release%20_SR_report_March_2017.pdf

(16)     https://www.ecchr.eu/fall/bayer-doppelstandards-beim-vertrieb-von-pestiziden/




EU-Agrarminister beraten über Bestäuber-Schutz

Auf Initiative Sloweniens soll es auf dem heutigen Treffen der EU-Agrarminister u.a. um einen besseren EU-weiten Schutz von Bestäubern gehen. Slowenien, unterstützt von Polen und Luxemburg, hat den Punkt „Verstärkte Anstrengungen der EU zur Verringerung der Bedrohung für Honigbienen und andere Bestäuber“ auf die Tagesordnung gesetzt und eine Reihe konkreter Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet. PAN begrüßt die Intention: Die unterbreiteten Vorschläge gehen in die richtige Richtung, allerdings gehen sie nicht weit genug. Daher fordern VertreterInnen von PAN Konkretisierungen.

Martin Dermine, PAN-Europe Sprecher für Gesundheits- und Umweltpolitik, bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass der geeignetste Weg zum Schutz der Bienen vor Pestiziden darin bestehe, dass die Mitgliedstaaten endlich das bereits 2013 (!) erstellte Leitliniendokument zur Bewertung der Bienen-Toxizität im Rahmen der Risikobewertung von Pestiziden annehmen sollten. Solange dies nicht passiere, würden bienentoxische Pestizide weiter Zugang zum Markt erhalten.

Henriette Christensen, Senior Policy Officer von PAN-Europe, verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). PAN kritisiert u.a., dass in den GAP-Reformvorschlägen die Verringerung des Pestizideinsatzes fehle und fordert die Aufnahme eines spezifischen Indikators für Bestäuber (beginnend mit der Messung von Bienen und Schmetterlingen).

Mehr hierzu: PAN Europe Presse Mitteilung vom 18.06.2018