Auch in Naturschutzgebieten sind Insekten einer erheblichen Belastung durch Pestizide ausgesetzt

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2021

Hintergrund
2017 veröffentlichte der Entomologische Verein Krefeld (EVK) in Deutschland zusammen mit der niederländischen Radboud Universität Nijmegen eine Studie über den Rückgang an Insektenbiomasse in mehreren deutschen Naturschutzgebieten (NSG). Die Daten wurden mithilfe standardisierter Malaise-Insektenfallen erhoben[1].
Die Studie kam zu dem Schluss, dass die Insektenbiomasse von Fluginsekten in den 27 Jahren von 1989 bis 2016 um etwa 76 % zurückgegangen ist.
Die Hauptursachen für diesen Rückgang konnten in dieser Studie nicht benannt werden. Es wurden jedoch einige potenzielle Ursachen genannt, wie z.B. die intensiv-konventionelle Landwirtschaft in der Nähe der Untersuchungsgebiete. Messdaten über das Vorkommen von Pestiziden in NSG lagen jedoch nicht vor. Um Informationen über das Vorkommen von Pestiziden in den Naturschutzgebieten und auf angrenzenden Flächen und deren mögliche Auswirkungen auf Insekten zu bekommen, untersuchte ein Forscherteam des WECF (Women Engage for a Common Future e.V.) und Buijs Agro-Services im Herbst 2019 an 32 Standorten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz insgesamt 89 Vegetations- und Bodenproben sowie Proben von tierischen Exkrementen auf Pestizidbelastungen. Die Studienergebnisse sind in der Veröffentlichung „Insektenschwund und Pestizidbelastung in Naturschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz“ veröffentlicht[2] und wurden in einem Online-Seminar am 15. März 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst.

Untersuchungskonzept
Von den 32 untersuchten Standorten befanden sich 22 Standorte in 15 Naturschutzgebieten, ohne landwirtschaftliche Aktivität, 5 Standorte lagen in 3 Gebieten, die entweder direkt an ein NSG angrenzen oder in einem landwirtschaftlich genutzten NSG („Pufferzone“). Zusätzlich wurden Kontroll-Proben auf Pestizide untersucht, die von 5 Referenz-Standorten in 5 bewaldeten Gebieten mit einer Entfernung von 3 bis 5 km zur nächsten Ackerflächen stammten („Referenzgebiete“). Mit Ausnahme der Referenzgebiete, waren die untersuchten Standorte Teil des Forschungsgebiets des Entomologischen Vereins Krefeld. So war es möglich, zumindest indirekt, die Messergebnisse mit den Entwicklungen der Insektenpopulationen in Beziehung zu setzen.

Alle Proben wurden mittels einem Multi-Analyseverfahren auf 661 verschiedene Pestizid-Wirkstoffe, einschließlich einiger Biozide und Metaboliten mit einer Messgenauigkeit (LOQ) von ungefähr 1 Mikrogramm pro Kilogramm Frischgewicht (1 µg/kg) analysiert. Darüber hinaus wurden die Bodenproben auf die Herbizide Glyphosat, seinem Abbauprodukt AMPA sowie auf Glufosinat analysiert. Für die Bewertung der Funde wurde eine toxikologische Literaturrecherche durchgeführt.

Ergebnisse der Untersuchung
Alle untersuchten Vegetation- und Bodenproben, sowie Proben von Exkrementen waren mit Pestiziden belastet. In den 89 untersuchten Proben wurden insgesamt 94 verschiedene Pestizide, einschließlich Bioziden und Metaboliten gefunden. Ein Drittel dieser Substanzen waren zum Zeitpunkt der Probenahme nicht mehr als Pestizid („Pflanzenschutzmittel“-Wirkstoff) oder als Biozid-Wirkstoff zur Anwendung zugelassen, einschließlich der Metabolite nicht zugelassener Muttersubstanzen. Bei einigen der gefundenen nicht-zugelassenen Substanzen wie z.B. DDT oder Lindan wurde davon ausgegangen, dass sie aus historischen Verwendung stammten. Von den 94 gefundenen Pestiziden stammten vier aus anderen als aus gegenwärtigen oder historischen landwirtschaftlichen Quellen, aus dem Straßenverkehr (Verbrennungsmotoren) oder der Industrie wie beispielsweise Papier oder Textilindustrie. Diese 4 Substanzen hatten bis 2008-2013 noch eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel oder eine Registrierung als Biozid und sind deswegen in der Studie als Pestizid bewertet. Einige der häufig gefundenen Substanzen wie die Herbizide Pendimethalin und Prosulfocarb wurden bereits in anderen Studien als weitverbreitet in der Luft  nachgewiesen [4].Hierbei handelt es sind vor allem flüchtige und persistente Pestizide, deren Verbreitung über die Luft in der  Umwelt aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften unvermeidlich ist. Unter den 94 insgesamt nachgewiesenen Pestiziden befanden sich 28 Insektizide, Akarizide und ihre Metaboliten. Insgesamt wurden in den beprobten NSG ohne jegliche landwirtschaftliche Nutzung 53 verschiedene Pestizide gefunden. Die Ergebnisse legen nahe, dass Pestizide über die Luft in die Naturschutzgebiete und auch in die als Referenzgebiete ausgewählte Waldgebiete eingetragen werden, selbst wenn diese bis zu 4772 Meter entfernt von bewirtschafteten Agrarflächen liegen.

Risikobewertung aufgrund der Ergebnisse
Das Ziel in der Untersuchung war zunächst herauszufinden, ob NSG mit Pestiziden belastet sind, selbst wenn dort keine Pestizide angewendet werden. Anschließend wurde bewertet, ob die vorgefundenen Pestizide eine negative Auswirkung auf Insekten haben können. Die Untersuchung ermöglicht nicht, eine kausale Beziehung zwischen den gefundenen Pestiziden und ihren direkten oder indirekten Auswirkungen auf Insekten herzustellen. Die Bewertung der Pestizide erfolgte durch Konsultation von internationalen Datenbanken[5], unabhängigen Literaturquellen und der PAN Pesticides Database-Chemicals[6]. Hierüber wurde eine Bestandsaufnahme der physikalisch-chemischen und (öko-)toxikologischen Charakteristika der gefundenen Pestizide vorgenommen. Im Ergebnis konnte so ermittelt werden, dass ist die Hälfte der 94 gefundenen Pestizide erwiesenermaßen oder vermutlich krebserregend oder für Menschen (Säugetiere) genotoxisch sind. Für Insekten gibt es keine Daten zur karzinogenen Wirkung oder zur Genotoxizität. Die ökotoxikologische Risikobewertung im Pestizid-Zulassungsverfahren berücksichtigt nur sehr wenige Invertebraten (Wirbellose) und zudem hauptsächlich die akute Toxizität. Zum Vergleich: in den Malaise-Insektenfallen des EVK wurden in etwa 3000 verschiedene fliegende Insektenarten gefunden

Da viele der 94 nachgewiesenen Pestizide, genotoxisch (z.B. Dieldrin, beta-Endosulfan), kanzerogen (z.B. Etofenprox, Permethrin) und/oder möglicherweise hormonell schädigend (z.B. Pendimethalin, Biphenyl) wirken können, muss befürchtet werden, dass es auch in den Tieren (Insekten) zu chronischen Schädigungen kommen kann.

Bestimmte Substanzen wie Imidacloprid oder Cypermethrin, die auch in dieser Untersuchung gefunden wurden, wirken in experimentellen Studien bereits bei kleinsten Konzentration mit der Zeit schädlich auf Insekten. Für die Mehrzahl der gefundenen Substanzen sind Dosis-Zeit-Wirkungs-Beziehungen in der verfügbaren Literatur allerdings nicht beschrieben.

Die in diesem Bericht vorgestellten Messergebnisse dokumentieren erhebliche Pestizidbelastungen innerhalb der Schutzgebiete und in den angrenzenden als „Pufferzonen“ bezeichneten Flächen. Also an genau den Standorten, an denen die Krefelder-Studie den Rückgang der Insekten über Malaise-Insektenfallen dokumentiert hatte. Dies verstärkt die Annahme auf einen signifikanten Einfluss des Pestizid-Einsatzes in der konventionellen Landwirtschaft, als eine wesentliche Ursache für die schleichende Schädigung der biologischen Vielfalt auch in Schutzgebieten und selbst, wenn Agrarfläche weiter entfernt liegen. Der Nachweis von Pestiziden in und an Pflanzen innerhalb der Naturschutzgebiete ist von besonderer Bedeutung, da sich Insekten und Käfer sich direkt und indirekt von den Pflanzen ernähren und alle anderen Insekten, die mit diesen Pflanzen interagieren, mit den Pestiziden in Kontakt kommen. Auf diese Weise können sich die Pestizide direkt oder indirekt über die Nahrungsketten auf Wirbellose, darunter Würmer, Schnecken und Käfer, auf die räuberische und parasitoide Arten und schließlich auch auf Wirbeltiere wie Vögel, Hamster oder Igel negativ auswirken.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Das Pestizidzulassungsverfahren und die Anwendungsbestimmungen von Pestiziden bieten offensichtlich keinen ausreichenden Schutz, um Naturschutzgebiete und die darin lebenden Insekten vor einer Exposition gegenüber Pestiziden zu bewahren. Die aktuell verhandelten Gesetzesentwürfe für einen besseren Insektenschutz, deren Grundlage das Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) ist, sollen Insekten – insbesondere in Schutzgebieten – besser vor negativen Auswirkungen von Pestiziden und Bioziden schützen.  Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist fraglich. Umweltverbände wie PAN Germany kritisieren u. a. dass die Einschränkungen der Pestizidanwendungen nur auf eine kleine Auswahl an Naturschutzgebieten und somit eine viel zu geringe Fläche von ökologisch bedeutsamen Gebieten beschränkt bleiben und auf Agrarflächen keine Pestizidreduktionsmaßnahmen wie pestizidfreie Ausgleichsflächen verbindlich vorgesehen sind (vgl. PAN-Artikel[7]). Die Eigenschaften und Mengen der hier vorgestellten Studie nachgewiesenen Pestizide verursachen sehr wahrscheinlich, negativen Effekte auf die Insektenfauna innerhalb (und wahrscheinlich auch außerhalb) von Schutzgebieten. Deswegen sollten Pestizide und auch Biozide, deren Verbreitung in die Umwelt aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften unvermeidlich ist, aus Sicht der Autor*innen verboten werden. Um mehr über Pestizidbelastungen während der Spritzsaison in Naturschutzgebieten zu erfahren sollten zusätzliche saisonale Untersuchungen in den beprobten Naturschutzgebieten erfolgen. Zudem sollte mehr Forschung über die kausalen Zusammenhänge zwischen dem Rückgang der Insektenzahl und der Insekten-Biomassen und der Pestizidexpositionen betrieben werden. Auf diese Weise ließe sich den Autor*innen zu Folge, die Akzeptanz von Pestizidreduktionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit weiter erhöhen. Allerdings sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Insekten- und Biodiversitätsschwund so erheblich, dass ein wirksames Gegensteuern über Pestizidreduktion und einer grundsätzlich umweltschonenderen Landwirtschaft – wie im europäischen Green Deal als Ziel formuliert – sofort beginnen sollte.

Zu den Autor*innen:

  • Jelmer Buijs studierte Pflanzenbau an der Agraruniversität Wageningen in den Niederlanden und ist seit 35 Jahren tätig als Agrarunternehmer, Landwirtschaftsberater und aktiv in der Forschung und Ausbildung.
  • Margriet Mantingh ist klinisch- und biochemische Laborassistent (Ing) und war 20 Jahre bei WECF an internationalen Projekten beteiligt, bei denen die Umweltverschmutzung durch Pestizide ein übergeordnetes Thema war. Sie ist Mitgründerin und Vorsitzende von PAN Netherlands und seit vier Jahren in verschiedenen Pestizidprojekten in den Niederlanden und Deutschland aktiv.

[1] Hallmann C.A., Sorg M., Jongejans E., Siepel E., Hofland N., Schwan H., Stenmans W., Mueller A., Sumser H., Hoerren T., Goulson D., Kroon H. de, 2017. More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLOS ONE | https://doi.org/10.1371/journal.pone.0185809 October 18, 2017

[2] https://www.wecf.org/de/insektenbestaende-und-pestizidbelastung-in-naturschutzgebieten/

[3] https://www.wecf.org/de/schleichende-vergiftung-von-insekten-pestizide-in-naturschutzgebieten/

[4] Kruse-Plass M., Schlechtriemen U. & Wosniok, W. 2020. Pestizid-Belastung der Luft. Eine deutschlandweite Studie zur Ermittlung der Belastung der Luft mit Hilfe von technischen Sammlern, Bienenbrot, Filtern aus Be- und Entlüftungsanlagen und Luftgüte-Rindenmonitoring hinsichtlich des Vorkommens von Pestizid- Wirkstoffen, insbesondere Glyphosat. Tiem integrierte Umweltüberwachung. 1- 140.

[5] Pesticide Properties Database (PPPB), University of Hertfordshire (IUPAC) Website: https://sitem.herts.ac.uk/aeru/ppdb/en/atoz.htm

[6] Pesticide Action Network (PAN) Pesticides Database – Chemicals Website: http://www.pesticideinfo.org/Search_Chemicals.jsp

[7] PAN Germany (2021): Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen
PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst.“ https://pan-germany.org/pestizide/insektenschutzpaket-vom-bundeskabinett-beschlossen/

 




Schluss mit der Belastung durch Hormongifte – Forderungskatalog veröffentlicht

Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien geschützt werden, fordern PAN Germany, HEJ Support und WECF in ihrem aktuellen Forderungspapier „HORMONGIFTE STOPPEN! WIR BRAUCHEN EINEN EDC-AKTIONSPLAN“.

Organisationen der Zivilgesellschaft, Expert*innen und Interessierte sind eingeladen, diese Forderungen aktiv zu unterstützen. Dafür wurde eine Aktions-Website eingerichtet.

Hormonell schädliche Chemikalien, Endocrine Disrupting Chemicals, kurz EDCs, befinden sich in vielen Alltagsprodukten und werden mit gesundheitlichen Schäden wie Unfruchtbarkeit, hormonell bedingten Krebsarten und neurologischen Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Das Forderungspapier enthält ein Paket an Maßnahmen für die politisch Verantwortlichen. Wirksame Maßnahmen, um die Verwendung gefährlicher Chemikalien und Pestizide einzuschränken und bestenfalls zu verbieten, mehr Engagement Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene und mehr Transparenz – so lauten die Forderungen an die jetzige und künftige Bundesregierung.

Wo liegt das Problem?

Das Thema ist kaum präsent in Deutschland. Es bedarf daher eines umfassenden Informationskonzeptes für die Bevölkerung, um aufzuzeigen, wie im Alltag der Kontakt mit EDCs vermieden werden kann. Dies ist umso wichtiger, weil derzeit noch weitgehend gesetzliche Regulierungen fehlen, die einen sicheren Schutz vor diesen gefährlichen Stoffen bieten. EDCs finden sich in vielen Produkten aus Plastik, in Kosmetik, Textilien, Spielzeug, als Rückstände endokriner Pestizide in Lebensmitteln, in Biozidprodukten und vielem mehr – meist ohne Wissen der Verbraucher*innen.

Ausgerechnet die Kleinsten unserer Gesellschaft tragen die höchsten Risiken, denn bereits im Mutterleib können winzige Mengen an EDCs das Hormonsystem und damit hochempfindliche Prozesse der Organ- und Hirnentwicklung bei Embryos stören. Wissenschaftler*innen fordern seit langem stärkere Aufklärungsmaßnahmen und strikte Anwendungsverbote, um die Belastungen für Mensch und Umwelt mit EDCs zu reduzieren.

Aus Sicht von PAN Germany müssen unter anderem die großen Transparenzdefizite beseitigt werden. So sollte eine für alle zugängliche Liste identifizierter und verdächtiger EDCs veröffentlicht werden. Es braucht eine Kennzeichnungspflicht sowie Gefahren- und Warnhinweise für Produkte, die EDCs als Inhaltsstoffe oder Rückstände enthalten. Außerdem muss endlich das im Pestizid- und Biozidrecht festgeschriebene Verwendungsverbot für EDCs zeitnah und konsequent umgesetzt werden.

Veranstaltungshinweis: Am kommenden Mittwoch, den 28.04.2021 von 12:30 bis 13:15 Uhr werden die Initiatorinnen die Forderungen im Rahmen der Chemiepolitischen Mittagstalks vorstellen, die das Bündnis „Für das Recht auf eine Giftfreie Zukunft“ von April bis Juni 2021 veranstaltet. Mehr dazu hier:  https://www.giftfreie-zukunft.org/aktuell/chemiepolitische-mittagstalks .

Weitere Infomationen

Gemeinsame Pressemitteilung vom 22.04.2021: „Schlechte Spermien, Brustkrebs, Lernschwäche – Schluss mit der Belastung durch Hormongifte“, HEJSupport, PAN Germany, WECF

Aktions-Website „Hormongifte Stoppen“




Gemeinsame Pressemitteilung von HEJSupport, PAN Germany und WECF: Schluss mit der Belastung durch Hormongifte

HEJSupport, PAN Germany und WECF fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung von der Bundesregierung, endlich die Belastung mit Hormongiften zu stoppen.

 

 




Publikation: „Hormongifte stoppen! Wir brauchen einen EDC-Aktionsplan“

Die NGOs HEJSupport, PAN Germany und WECF fassen Forderungen der Zivilgesellschaft an die Bundesregierung zusammen. Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien, Pestiziden und Bioziden geschützt werden. Dafür ist ein Paket an Maßnahmen umzusetzen.




Pestizidabgabe – Einpreisen von Umweltkosten dringend gefordert

Um endlich eine spürbare Pestizidreduktion zu erwirken, wie jetzt auch von der Europäischen Kommission im Green Deal gefordert, braucht es ein Set an Maßnahmen. Eine klug gestaltete Pestizidabgabe kann als finanzielles Lenkungsinstrument wesentlich zur Pestizidreduktion beitragen.

Eine heute veröffentlichte neue Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Pestizidexperten Lars Neumeister hat hierzu verschiedene Modelle analysiert und zeigt, wie sich eine effiziente Pestizidabgabe in Deutschland erreichen lässt. Mehr als ein Dutzend NGOs – darunter PAN Germany – unterstützen im Bündnis mit der GLS Bank diese Studie. In der gemeinsamen Pressekonferenz bekräftigten die Verbände ihre Forderung nach einer Pestizid-Abgabe als einen wichtigen Impuls für eine Agrarwende.

Je nach Abgabe-Modell ließe sich langfristig – so die Berechnungen in der Studie – der Absatz bei Pestiziden um bis zu rund 50% reduzieren, bei den aus ökologischer Sicht hoch problematischen Herbiziden wäre sogar eine Reduktion von bis zu 78% möglich. Das Ziel der EU Kommission in der Farm-to-Fork-Strategie des Green Deals, die eingesetzte Pestizidmenge bis 2030 um 50% zu senken, würde damit in greifbarer Nähe rücken.

Die Studie vergleicht vier Abgabe-Modelle und deren Wirksamkeit hinsichtlich ihrer jeweiligen Lenkungs- und Finanzierungsfunktion. PAN Germany favorisiert das von den Autoren vorgestellte „modifiziertes UFZ-Modell“ einer risikobasierten Abgabe, denn damit würden insbesondere auch nachteilige Auswirkungen auf Artenvielfalt und Ökosysteme mit eingepreist. Die Internalisierung sogenannter externer Kosten ist eine wichtige, längst überfällige politische Maßnahme (Stichwort „Verursacherprinzip“). Momentan zahlt jede/jeder von uns den Preis, für Jahrzehnte des chemie-intensiven Anbaus u.a. in Form von Steuern, Wasserpreisen und Krankenkassenbeiträgen.

Die neue Studie zeigt: eine gut gemachte Pestizidabgabe hat eine positive Lenkungs- und Finanzierungsfunktion: Sie führt dazu, dass sich besonders gefährliche Pestizide verteuern, weniger nachgefragt werden und so die Umwelt entlastet wird. Und sie erwirtschaftet Gelder, die für die Förderungen und Unterstützung nachhaltiger, nicht-chemischer Anbauverfahren ausgegeben werden können. So kann eine Entlohnung und Honorierung solcher landwirtschaftlichen Betriebe erfolgen, die sich in besonderer Weise für die Umwelt und Gesundheit engagieren und weiter gehen auf dem Weg hin zu pestizid-freien Anbauverfahren.

Das europäische Pestizidrecht von 2009 sieht die Mitgliedsstaaten in der Verpflichtung, Maßnahmen wie solche finanziellen Lenkungsinstrumente zu etablieren, um die Abhängigkeit der Landwirtschaft vom chemischen Pflanzenschutz zu verringern. PAN Germany erwartet von der nächsten Bundesregierung, hier aktiv zu werden und eine entsprechende risikobasierte Pestizidabgabe einzuführen.

Mehr dazu:

Gemeinsame Pressemitteilung vom 23. März 2021

Link zur Studie „Wirkung verschiedener Abgabenkonzepte zur Reduktion des Pestizideinsatzes in Deutschland – eine Simulationsanalyse“




Presseinformation Mit EU-Zielen ernst machen: Pestizid-Abgabe könnte laut Studie Einsatz von Pestiziden halbieren

Gemeinsame Presseinformation
Mit EU-Zielen ernst machen: Pestizid-Abgabe könnte laut Studie Einsatz von Pestiziden halbieren.

Bochum/Leipzig, 23.03.2021 – Die Europäische Kommission will den Einsatz von Pestiziden bis 2030 um 50 Prozent verringern. Eine Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) im Auftrag eines breiten Bündnisses zeigt, wie sich mit einer Pestizid-Abgabe dieses Ziel in Deutschland erreichen lässt.




Neuer PAN-Ratgeber hilft, hormonschädlichen Pestiziden aus dem Weg zu gehen

Verbraucher*innen sollten Lebensmittel mit Rückständen hormonschädlicher Pestizide (EDPs = endocrine disrupting pesticides) meiden. Das europäische Pestizidrecht sieht seit 12 Jahren ein Anwendungsverbot für EDPs vor, denn sie sind gefährlich für die menschliche Gesundheit. Dennoch werden weiterhin zahlreiche Lebensmittel angeboten, die diese gefährlichen Substanzen enthalten. So werden Verbraucher*innen tagtäglich diesen Hormongiften ausgesetzt. Besonders hoch ist die Belastung mit EDPs bei konventionell angebautem Obst und Gemüse.

Zum Start der diesjährigen Pestizid-Aktionswoche veröffentlicht PAN Europe einen Consumer Guide – Endocrine Disrupting Pesticides in your Food, der praktische Hinweise für die Vermeidung von Lebensmitteln mit EDPs zusammenstellt und über die Risiken informiert.

Der beste und sicherste Weg EDPs aus dem Weg zu gehen ist, Bio-Lebensmittel zu kaufen, denn diese sind so gut wie nicht mit diesen gefährlichen Substanzen belastet. Was aber, wenn das nicht immer geht?  Dafür hat der Ratgeber Lebensmittel je nach Häufigkeit der EDP-Funde in einer einfachen grünen, orangenen und roten Farb-Liste zugeordnet. Dieses Farbschema kann als einfacher Wegweiser übersetzt werden in: genießen, reduzieren/verzichten und vermeiden.

PAN Europe nutzte für die Auswertung die Ergebnisse aus dem aktuellen Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) über Pestizidrückstände in Lebensmitteln sowie eine Analyse des European Joint Research Centre (JRC) zu hormonell wirksamen Pestizidwirkstoffen.

Produkte wie Kartoffeln, Cerealien oder Oliven, in denen nach den Befunden der Lebensmittelüberwachung in der Regel keine EDP-Rückstände gefunden werden, sind grün gekennzeichnet. Der Verzicht auf konventionell angebaute Produkte der orangenen Liste wie Weintrauben, Äpfel oder Heidelbeeren sollte angestrebt werden. Produkte der roten Liste, beispielsweise Kirschen, Pfirsiche, Erdbeeren oder Birnen, sollten dem Ratgeber zufolge vermieden bzw. durch Bioprodukte ersetzt werden.  Die Auswertungen, die dem Ratgeber zugrunde liegen zeigen, dass in manchen Produkten wie beispielsweise Kirschen und Birnen bis zu sieben unterschiedliche EDP-Rückstände in einer Probe gefunden werden, bei Pfirsichen sogar bis zu 9 EDPs. Die Kombinationseffekte solcher Rückstandscocktails können Gesundheitsrisiken signifikant erhöhen.

Auch das jeweilige Produktionsland bietet Hinweise auf das Belastungsausmaß mit EDPs in bestimmten Lebensmitteln, denn sie können von Land zu Land variieren, da sie von den jeweiligen nationalen Produktionsbesonderheiten abhängen. Der Verbraucherratgeber hat auch hierzu Daten ausgewertet und bietet einen Überblick auf die Herkunftsländer mit den jeweils häufigsten Nachweisen.

Für Schwangere sind biologisch produzierte Lebensmittel momentan der einzige sichere Weg, die Aufnahme von hormonell wirksamen Pestiziden über die Nahrung zu vermeiden, und so die heranwachsenden Kinder in ihrem Bauch vor diesen Stoffen zu schützen. EDPs sind Substanzen die das Hormonsystem von Mensch und Tier stören können, indem sie beispielsweise körpereigene, natürliche Hormone imitieren. Dies kann viele Funktionen und Organentwicklungen im Körper negativ beeinflussen, die sich, oftmals viel später im Leben in ernsthaften Erkrankungen manifestieren. Eine sichere Dosis ist experimentell nicht nachgewiesen, daher ist die Vorsorge vor diesen Stoffen von besonderer Wichtigkeit.

EDPs werden von der Wissenschaft mit dem Auftreten schwerwiegender Erkrankungen wie Brust- und Prostatakrebs, verminderter männlicher Fruchtbarkeit oder verminderter Intelligenz in Zusammenhang gebracht. Hormonschädliche Chemikalien (EDCs) finden sich nicht nur bei Pestiziden, sondern auch unter den Bioziden und Industriechemikalien. Sie stecken in vielen Alltagsprodukten wie Kosmetika, Reinigungsmitteln, Kunststoffprodukten oder Spielzeug.  Der Ratgeber gibt auch hierzu Hinweise wie Verbraucher*innen das in Kontakt mit den gefährlichen Substanzen reduzieren können.

Mehr Informationen zu Endokrinen Disruptoren gibt es auf der Website von PAN Germany.

 

 




Einladung zur Pressekonferenz: Mit EU-Zielen ernst machen: Vorstellung der Studie zur Pestizid-Abgabe

Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz

Mit EU-Zielen ernst machen: Vorstellung der Studie zur Pestizid-Abgabe

Wann: 23. März 2021
Wo: Livestream digital




Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen

PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst“

Die Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Aktionsprogramms Insektenschutz (APIS) hätte ein Erfolg für mehr Insektenschutz und ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Agrarwende sein können. Diese Chance wurde mit der gestrigen Entscheidung im Bundeskabinett vertan. Als Lichtblick bleiben verstreute Maßnahmen, die hoffentlich zumindest in einigen Bereichen zu einem besseren Schutz von Insekten beitragen.

Die am 10. Februar 2021 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vormals „Insektenschutzgesetz“) und zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bieten zwar einige sinnvolle Maßnahmen, grundsätzlich greifen sie aus Sicht von PAN Germany zu kurz.  Infolge des Disputs zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium kam letztlich ein Kleinklein an Maßnahmen heraus, das den großen Versprechungen des Koalitionsvertrags von 2018 und des Aktionsprogramms Insektenschutz vom September 2019 nicht gerecht wird.

Besonders deutlich wird dies insbesondere im Entwurf des BMEL zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Die eigentlich guten vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von glyphosathaltigen Mitteln, die Vorgaben für pestizidfreie Gewässerrandstreifen und die Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Naturschutzgebieten werden sofort wieder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen relativiert. Nicht weiter definierte Gründe zu „wirtschaftlichen Schäden“ reichen aus, um die neuen Beschränkungen nicht umsetzen zu müssen. Anstatt den Landwirt*innen eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Insektenschutz zuzugestehen, sollen Landwirte bei wirtschaftlichen Einbußen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums einfach weitermachen wie bisher. So werden weiterhin Umweltschutzinteressen gegen Agrarinteressen ausgespielt.

Zudem sind nach dem Kabinettsbeschluss die bereits mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehenen Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide nur in einem geringen Anteil von Naturschutzgebieten umzusetzen. Auf den für den Artenschutz wichtigen Flächen der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), die nicht zu den deutschen Naturschutzgebieten und Naturschutzdenkmälern zählen, dürfen weiterhin Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide beim Anbau von Gartenbaukulturen, Obst-und Weinbau, Hopfen, Saatgut, bei der Pflanzgutvermehrung und in sonstigen Sonderkulturen eingesetzt werden. Für den Ackerbau werden innerhalb dieser Gebiete Anwendungsverbote nur „angestrebt“. Mögliche Maßnahmen bleiben freiwillig und sollen vom BMEL evaluiert und ein Bericht bis zum 30. Juni 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden soll.

Das festgeschriebene Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel ab Januar 2024 wird von PAN Germany ausdrücklich begrüßt. Doch wie sicher ist dieser Ausstieg? Bereits jetzt läuft auf EU-Ebene ein Antrag auf Wiedergenehmigung von Glyphosat nach 2023. Zu befürchten ist, dass so schnell wie jetzt im Änderungsantrag Neonicotinoide von der Liste mit Anwendungsbeschränkungen gestrichen wurden, dies dann auch mit glyphosathaltigen Mitteln und deren Streichung von der Verbotsliste in der PflSchAnwV geschehen kann. Da bleibt nur die Hoffnung auf eine zukünftig andere Landwirtschaftspolitik. Grundsätzlich positiv ist das zukünftige Verbot glyphosathaltiger Mittel im Haus- und Kleingarten und auf öffentlichen Flächen wie Parks zu bewerten. PAN ist allerdings der Auffassung, dass synthetische Pestizide grundsätzlich nicht in Laienhand gehören und auf diesen Flächen höchstens nicht-synthetische Pestizide mit „geringem Risiko“ eingesetzt werden sollten. Dies entspräche auch den Zielen und Empfehlungen des europäischen Pestizidrechts.

Eine große Chance des APIS lag in der Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser sieht eine Kompensation negativer Auswirkungen des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Pestiziden direkt auf bzw. an den Agrarflächen vor. Doch diese im APIS vereinbarte Maßnahme wurde komplett aus dem Gesetzespaket gestrichen. Dies ist nicht nur eine schlechte Nachricht für den Biodiversitätsschutz, sondern auch ein Schlag gegen den Europäischen Green Deal und dessen Ziel, den Einsatz synthetischer Pestizide um 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu reduzieren.

Um tatsächlich dem Problem des dramatischen Insektenschwunds entschieden entgegenzutreten, reichen die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht aus. Nur eine Pestizidreduktion in der breiten Fläche wäre effektiv, auch um wichtige landwirtschaftliche Ressourcen wie Bestäuber, Nützlinge, sauberes Wasser und Bodenfruchtbarkeit zu bewahren. Selbstverständlich müssen Förderungen und finanzielle Anreize für die Landwirtschaft damit einhergehen.

Positiv ist ein Kompromiss in letzter Minute hinsichtlich der Definition von „biodiversitätsschädigend“ zu bewerten. Statt nur bienengefährliche Insektizide der Klasse B1 zu berücksichtigen wie im BMEL-Entwurf, sollen nun alle Bienengefährdungsklassen (B1 – B3) sowie Mittel, die gefährlich für Bestäuberinsekten (NN 410) sind, bei Anwendungsbeschränkungen in Schutzgebieten berücksichtigt werden.  Aus PAN-Sicht gehören neben den Bestäubern auch andere Insekten – auch die ohne anthropogenen Nutzen – zum Biodiversitätsschutz. Außerdem können andere Pestizidgruppen wie beispielsweise Fungizide ebenfalls schädliche Effekte auf Insekten- und Wildtierpopulationen haben, bleiben aber von Anwendungsbeschränkungen und -verboten ausgeschlossen

Was also bleibt? Positiv ist, dass auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 10 km2 nun einen pestizidfreien Randstreifen haben müssen. Obgleich es aus PAN-Sicht notwendig gewesen wäre, einen begrünten Randstreifen von mindestens 10 Metern festzulegen, anstatt auf 5 Meter zu begrenzen.  Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ durch die Änderungen des Naturschutzgesetzes im Insektenschutzgesetz ausgeweitet wird.

Positiv ist ebenfalls, dass, wie im APIS vereinbart, Biozide in die Maßnahmen zum Insektenschutzes in Schutzgebieten eingebunden werden. Mit Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Einsatz im Freien von Holzschutzmitteln durch Spritzen und Sprühen sowie der flächige Einsatz von Insektiziden/Akariziden nicht mehr in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen erlaubt (auch hier sind Ausnahmen möglich). PAN Germany hätte es begrüßt, wenn Anwendungsbeschränkungen auch für andere umweltrelevante Biozidanwendungen festgelegt worden wären wie beispielsweise für den Einsatz von Antifouling- und Fassadenschutzanstrichen.
In einem weiteren Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (ChemBiozidDV) werden außerdem Regelungen für den (Online-)Handel mit Biozidprodukten festgeschrieben. Damit wird eine große Regulierungs-Lücke geschlossen. PAN Germany hat hierzu ebenfalls eine umfassende Stellungnahme vorgelegt.

Als nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag die Gesetzesvorlagen debatieren. Eine Beschlussfassung muss noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

PAN Germany Stellungnahmen – siehe Links im Website-Artikel vom 09.02.2021

Gesetzesentwürfe in der Kabinettbeschlussfassung:

des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“)

des BMEL zur Änderung  der PflSchAnwV




Presseinformation: Öffentliche Plätze ganzjährig durch Pestizid-Abdrift belastet

In Südtirol wurden 32 verschiedene Agrargifte auf öffentlichen Plätzen nachgewiesen, viele davon mit hormoneller Wirkung.
An der von einem internationalen Team erarbeiteten Studie war auch PAN Germany beteiligt. Die Ergebnisse wurden in einer Pressemitteilung veröffentlicht und
bestätigen eine frühere Studie der Autor*innen, bei der Pestizidrückstände auf Kinderspielplätzen in Südtirol gefunden wurden. Darüber hinaus zeigt die aktuelle Studie, dass manche Pestizide ganzjährig vorhanden sind.