Urteil gegen Bayer: Europäischer Gerichtshof bestätigt EU-Entscheidung zum Verbot von Neonikotinoiden

Am 6. Mai 2021 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Berufungsverfahren gegen die Bayer CropScience AG. Das Gericht stelle ganz deutlich klar: Die Europäische Kommission war 2013 berechtigt, den Einsatz von Neonikotinoiden auf bienenattraktiven Kulturen zu verbieten. Damit stärkte das Gericht die Anwendung des Vorsorgeprinzips und bestätigte, dass die Europäische Kommission auch im Falle von Unklarheiten berechtigt ist, derartige Einschränkungen vorzunehmen.

PAN Europe und andere NGOs hatten gegen das von Bayer angestrengte Verfahren gegen die von der Europäischen Kommission 2013 verhängten Anwendungsverbote für die hoch bienengefährlichen Bayer-Neonikotinoide Imidacloprid und Clothianidin interveniert – mit Erfolg!

Bayer verlor bereits in einem ersten Urteil im Jahr 2018. Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun das Urteil: Die Europäische Kommission hatte Recht, ein Verbot der Verwendung von Neonikotinoiden auf bienenattraktiven Nutzpflanzen zu verhängen.

Wir freuen uns sehr über dieses EuGH-Urteil und bedanken uns bei unseren Kolleginnen und Kollegen von PAN Europe für ihr beständiges Engagement zum Schutz von Bienen und anderen Bestäubern vor Pestiziden.

Weitere Informationen finden Sie in der PAN Europe Presseinformation

Hier finden Sie das EuGH-Urteil

 




Bewertung von Pestizidrückständen in Pflanzenmaterial (Grasproben vom 28.5.2016) aus Südtirol

Grasproben von acht Flächen in der Provinz Bozen, Italien, wurden auf Pestizide hin untersucht. Pestizid-Wirkstoffe wie Chlorpyrifos, Fluazinam und Thiacloprid wurden in Proben von Flächen nachgewiesen, die nicht mit Pestiziden behandelt wurden (Grundschulen, Spiel-, Sportplätze usw.).




Pestizid-Aktionswoche 2019

Seit 14 Jahren findet vom 20. – 30. März die internationale Pestizid-Aktionswoche statt mit dem Ziel, über den Einsatz von Pestiziden, den Auswirkungen von Pestiziden auf Gesundheit und Umwelt sowie über Alternativen zu informieren. Organisationen in ganz Europa beteiligen sich, bieten Mitmach-Aktionen und Veranstaltungen an. Auf der Website kann man seine Veranstaltung registrieren und so mehr Aufmerksamkeit erreichen.

Der Spot Insektenschwund und Pestizide von PAN Germany veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt. Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei.

 




PAN – Spot: Insektenschwund durch Pestizide

Die Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei. Der Spot „Insektenschwund und Pestizide“ von PAN Germany, veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt.

 

Faltblatt: Pestizide - Eine Gefahr für Insekten und die biologische Vielfalt

Datum: 25. Mai 2018 902.92 KB

Biologische Vielfalt bedeutet Lebensraumvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt. Bestäuber-Insekten...
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PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

Datum: 7. Februar 2017 563.87 KB

Die biologische Vielfalt nimmt in den agrarisch geprägten Landschaften dramatisch ab, obwohl sich Deutschland...
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Pestizide sind eine Gefahr für Insekten und die biologische Vielfalt

Spätestens seit Veröffentlichung der Krefeld-Studie im letzten Jahr, ist der dramatische Rückgang der Insekten ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und Politik gerückt. Die Besorgnis ist groß, denn besonders Bestäuber-Insekten wie Bienen, Schmetterlinge und Falter haben eine Schlüsselfunktion für den Erhalt der biologischen Vielfalt und sind unverzichtbar. Eine der zentralen Ursachen für das Insektensterben ist der übermäßige Pestizideinsatz, wie auch im Eckpunkte-Papier zum geplanten „Aktionsprogramm Insektenschutz“ vom Bundesministerium für Umwelt genannt. Umso deutlicher wird, dass wir eine Landwirtschaft brauchen, die nicht vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide abhängig ist.

Biologische Vielfalt bedeutet Lebensraumvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt. Nimmt der Bestand an Insekten, insbesondere an Bestäuber-Insekten ab, führt dies auch zu einem Rückgang anderer Arten wie Wildkräutern, Vögeln und Kleinsäugern. Die intensive Landwirtschaft ist gleichermaßen Verursacherin und Geschädigte: Fehlen die Insekten, kommt es zu reduzierter Bestäubungsleistung für Kulturpflanzen und Nützlinge für eine natürliche Schädlingskontrolle fehlen.

Was muss sich ändern und was können wir zum Schutz von Bestäuber-Insekten beitragen? Informationen dazu gibt unser Faltblatt Pestizide – Eine Gefahr für Insekten und die biologische Vielfalt.

Faltblatt: Pestizide - Eine Gefahr für Insekten und die biologische Vielfalt

Datum: 25. Mai 2018 902.92 KB

Biologische Vielfalt bedeutet Lebensraumvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt. Bestäuber-Insekten...
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Faltblatt: Pestizide – Eine Gefahr für Insekten und die biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt bedeutet Lebensraumvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt. Bestäuber-Insekten haben eine Schlüsselfunktion beim Erhalt der
biologischen Vielfalt.




BAYER & Syngenta scheitern mit Klage gegen Anwendungsbeschränkungen

Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht die Klagen von Bayer und Syngenta, die die Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid betreffen, in vollem Umfang ab. Das Gericht der EU stellt damit die Gültigkeit der 2013 erlassenen Beschränkungen fest, die wegen der von diesen Pestiziden ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden waren.

Bezüglich des ebenfalls hoch bienengefährlichen Wirkstoffs Fipronil fiel ein weiteres Urteil heute zweigeteilt aus: Hier erklärte das Gericht in seinem Urteil die Durchführungsverordnung Nr. 781/2013 für nichtig und begründetet dies mit einer fehlenden Folgeabschätzung „für die verschiedenen beteiligten Interessen“. Die Klage von BASF gegen das seit März 2014 bestehende Verbot mit Fipronil behandeltes Saatgut zu verwenden und in Verkehr zu bringen, wies das Gericht hingegen ab. Für Bienen und andere Insekten dürfte dieses Urteil weniger relevant sein: Fipronil hat am 30. September 2017 seine Genehmigung in der EU verloren.

Der Bayer-Konzern, der in der Union Imidacloprid und Clothianidin herstellt und vertreibt, der Syngenta-Konzern, der Thiamethoxam (sowie behandeltes Saatgut) herstellt und vertreibt, und der BASF-Konzern, der Fipronil herstellt und vertreibt, hatten beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung dieser Verbote und Beschränkungen erhoben. Syngenta hatte zudem Schadensersatz in Höhe von mindestens 367,9 Millionen Euro beantragt.

Urteil des Gerichts der EU vom 17.5.2018