Offener Brief: Notfallzulassung für das Herbizid Luxinum zurückziehen

Sechs Umwelt- und Naturschutzorganisationen – PAN Germany, Aurelia, Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, BUND, Deutsche Umwelthilfe und das Umweltinstitut München – fordern in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (BMELH) sowie an die Präsidentin des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl die sofortige Rücknahme der Notfallzulassung für das Herbizid Luxinum mit dem Wirkstoff Cinmethylin.

Das BVL hat Luxinum für die Anwendung auf rund 400.000 Hektar Winterweichweizen zugelassen, um den Ackerfuchsschwanz zu bekämpfen. Ackerfuchsschwanz ist ein einjähriges Gras, das sich besonders bei einer getreidelastigen Fruchtfolge auf Wintergetreidefeldern ausbreitet.

Kritik am Wirkstoff Cinmethylin

Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Cinmethylin:

  • Hormonschädigende Wirkung: Der Wirkstoff ist als Endokriner Disruptor für den Menschen von der EFSA identifiziert. Schwangere, Ungeborene, Säuglinge und Kinder gelten als besonders vulnerabel.  Der Nachweis einer hormonschädigenden Eigenschaft gilt nach Pestizidrecht als Ausschlusskriterium für eine Genehmigung in der EU.
  • Giftig für Wasserorganismen: Cinmethylin gefährdet aquatische Ökosysteme und die biologische Vielfalt.
  • Keine reguläre EU-Genehmigung: Cinmethylin ist nach aktuellem Stand in der EU nicht genehmigt, das Mittel Luxinum dementsprechend nicht in Deutschland zugelassen.

Hintergrund der Notfallzulassung

Die Notfallzulassung gilt vom 1. September bis 29. Dezember 2026 und umfasst knapp 270.000 Liter Cinmethylin mit 750 g Wirkstoff pro Liter. Damit dürfen rund 200 Tonnen des Herbizids auf 400.000 Hektar ausgebracht werden. Demgegenüber sieht die Notfallklausel nach § 53 der Verordnung (EG) 1007/2009 ausdrücklich vor, dass Notfallzulassungen nur in Ausnahmefällen erteilt werden dürfen, zeitlich begrenzt sind (max. 120 Tage) und auf eine begrenzte und kontrollierte Verwendung beschränkt sein müssen.

Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren, dass die Entscheidung für die Notfallzulassung nicht ausreichend nachvollziehbar ist, weder, ob tatsächlich eine Notlage vorliegt, noch ob nicht andere vertretbarer Maßnahmen nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes wie Fruchtfolge oder Bodenbearbeitung das Problem beherrschbar gemacht hätten, noch warum sich die Notfallzulassung nicht enger auf betroffene Flächen und Regionen beschränkt.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine öffentliche und nachvollziehbare Darlegung der Entscheidungsgrundlagen, der Alternativenprüfung sowie eine vollständige Neubewertung auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bis dahin ist die Notfallzulassung für Luxinum umgehend zurückzunehmen.

Gemeinsamer offener Brief vom 10.08.2026 „Notfallzulassung für Luxinum zurückziehen“




Wissenschaftlicher Beirat fordert konsequente Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes

Der Wissenschaftliche Beirat des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) fordert eine stringente Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) in Deutschland

In seiner aktuellen Stellungnahme Integrierter Pflanzenschutz: Kluft zwischen Anspruch und Realität kommt das Gremium zu dem Schluss, dass der seit 2012 gesetzlich vorgeschriebene Integrierte Pflanzenschutz (IPS) bislang nicht die erhoffte Entlastung für Natur, Umwelt und Biodiversität bewirkt hat. Es sei ein Umdenken in der Politik erforderlich, um eine deutliche Reduzierung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel zu erreichen und gleichzeitig Ernteausfälle zu minimieren. Ohne ein rasches Umsteuern seien zudem zentrale Umwelt- und Biodiversitätsziele bis 2030 nicht mehr erreichbar, so die Wissenschaftler*innen. Sowohl die Europäische Union als auch das globale Biodiversitätsabkommen von Kunming-Montreal sehen eine Halbierung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel bis 2030 vor.

Der IPS setzt auf Vorbeugung, biologische und kulturtechnische Maßnahmen – chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sollen nur „als letztes Mittel“ eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen, von Sortenwahl, Fruchtfolge, Nützlinge bis Biopestizide, ausgeschöpft sind. Außerdem muss nach Maßgaben des Schadschwellenprinzips gehandelt werden. Nach Einschätzung des Expertengremiums werden diese Prinzipien in der landwirtschaftlichen Praxis bislang häufig nicht ausreichend umgesetzt.

In der gestrigen Pressemitteilung betont Carsten Brühl, federführender Autor der Stellungnahme und Professor an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU), dass trotz der gesetzlichen Verankerung des Integrierten Pflanzenschutzes vor mehr als einem Jahrzehnt weder eine deutliche Verringerung der eingesetzten Wirkstoffmengen an Pflanzenschutzmitteln noch eine umfassende Reduktion der Risiken für Umwelt und Biodiversität festzustellen sei.

Die Verkaufs- und Anwendungsdaten deuteten weiterhin auf ein hohes Pestizid-Einsatzniveau hin; zugleich zeigten Studien teils steigende toxische Belastungen für einzelne Organismengruppen, darunter Fische, Bodenlebewesen und Pflanzen.

Als Gründe nennt der Beirat unter anderem mangelnde Förderung nicht-chemischer Verfahren, unzureichende Beratung, wirtschaftliche Zwänge und fehlende Anreize für resilientere Anbausysteme. Gefordert wird daher ein Paket aus ordnungsrechtlichen und förderpolitischen Maßnahmen, das die IPS-Umsetzung flächendeckend stärkt – etwa durch vielfältigere Fruchtfolgen, resistentere Sorten, den Ausbau biologischer Verfahren sowie den gezielten Einsatz neuer Technologien wie Robotik, Drohnen und Präzisionslandwirtschaft.

Besonders wichtig sei jedoch der Ausbau von Anbausystemen, die ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auskommen – wie in der ökologischen Landwirtschaft oder durch Verzicht in einzelnen Kulturen. Um dafür die nötigen Umstellungen zu ermöglichen, müssten Betriebe wirtschaftlich und technisch stärker unterstützt werden. Der politische Fokus müsse auf eine konsequente IPS-Umsetzung mit drastischer Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln liegen bei gleichzeitiger beratender und finanzieller Unterstützung der Landwirt*innen.

PAN Germany begrüßt die Stellungnahme des NAP-Beirats ausdrücklich, ist sie doch ein weiterer dringender Appell an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer, endlich den Integrierten Pflanzenschutz und die Förderung des ökologischen Anbaus mit entsprechenden Beratungsangeboten, Anreizen und Innovationen zur Pestizidreduktion in Deutschland auszubauen und damit resilienten Anbausystemen sowie den Schutz unserer Umweltressourcen, Biodiversität und Gesundheit oberste Priorität einzuräumen.

„Pestizidreduktion ist ökologisch notwendig und politisch vereinbart. Stattdessen rollt auf uns mit dem Pestizid-Omnibus ein massiver Abbau von Schutzstandards im EU-Pestizidrecht zu. Die Genehmigung für die meisten chemisch-synthetischen Pestizide soll erleichtert und Ausnahmen für die langjährige Anwendung von gefährlichen, in der EU nicht genehmigten Pestiziden erlaubt werden“, sagt Susanne Smolka von PAN Germany. „Der wissenschaftliche Beirat folgt nicht der Erzählung der Agrarlobby, dass es zu wenig Pestizide für eine sichere Lebensmittelproduktion gäbe, sondern weist genau in die andere Richtung. Er empfiehlt die Förderung des biologischen Anbaus und agrarökologischer Verfahren. Nur solche resilienten und nachhaltigen Anbausysteme werden in der Lage sein, der Klimakrise und dem Biodiversitätsschwund etwas entgegenzusetzen,“ so Smolka.

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz, BMLEH:  Integrierter Pflanzenschutz: Kluft zwischen Anspruch und Realität

Der Wissenschaftliche Beirat NAP berät das Bundesministerium für Landwirtschaft; Ernährung und Heimat (BMLEH) durch Gutachten und Stellungnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das unabhängige Gremium arbeitet auf ehrenamtlicher Basis. Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).




EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt

Hamburg, 10.06.2026. Pressemitteilung. Das Risikobewertungskomitee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat TFA (Trifluoressigsäure) als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die Ewigkeitschemikalie wird damit künftig als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt – mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“

Mit der Bestätigung der besonderen Gefährlichkeit von TFA durch die EU-Behörde wurde festgestellt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine gefährliche Ewigkeitschemikalie, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, erfüllen damit die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr.

Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.

„Die ECHA-Einstufung bestätigt: TFA ist kein harmloses PFAS-Abbauprodukt. Wir begrüßen die gründliche, objektive und unabhängige Einschätzung durch den RAC‑Ausschuss ausdrücklich. Die Beweise wurden sorgfältig geprüft, und die wissenschaftliche Begründung entsprach höchsten Standards.“ – Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany

Neue Einstufung hat Folgen für Pestizidzulassungen

Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies wurde auch in einem von GLOBAL 2000 beauftragten Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr. Peter Hilpold bestätigt.

PMT-Einstufung verschärft die Lage zusätzlich

Die Einstufungen als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie als vPvM (äußerst persistent, äußerst mobil) bedeuten: TFA ist nicht nur giftig für die Fortpflanzung, sondern auch extrem langlebig und mobil im Wasserkreislauf. Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers – mit einer jährlichen potenziellen Freisetzung von bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland.

Politik muss handeln

Die Politik muss jetzt handeln: Die Toxizität und Umweltrelevanz von TFA steht außer Frage. Nach dem Pestizidrecht sind die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, PFAS‑Pestizide und TFA‑emittierende Substanzen ohne Verzögerung zu verbieten. Denn jede Verzögerung bedeutet mehr Verschmutzung mit der künftige Generationen leben müssen.“  – Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, PAN Germany.

Für PAN Germany steht fest: Die zuständigen Behörden in Deutschland müssen nun unverzüglich die Zulassungen aller TFA-freisetzenden PFAS-Pestizide überprüfen und die erforderlichen regulatorischen Konsequenzen ziehen.

Pressekontakte:

  • Susanne Smolka, PAN Germany
    susanne.smolka@pan-germany.org | +49 179 6822 644
  • Peter Clausing, PAN Germany
    peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

 Hintergrundinformationen:




Unsichtbare Gefahr – PFAS

Im Interview mit dem Bioland-Fachmagazin beschreibt Toxikologe Dr. Peter Clausing von PAN Germany warum von PFAS-Pestiziden eine so große Gefahr ausgeht, wieso die Politik jetzt handeln muss und wie europäische Nachbarländer mit gutem Beispiel bei Verboten und dem Festsetzen von Grenzwerten vorangehen.

PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, reichern sich in Umwelt, Tieren und Menschen an. Über den Einsatz von PFAS-Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft gelangen diese Stoffe in die Umwelt, belasten Böden und Gewässer, und landen als Pestizidrückstände auf unseren Tellern und auch im Trinkwasser. PFAS stellen eine massive Bedrohung für die Ökosysteme, unsere Gesundheit und die Nahrungskette dar. Lange Zeit wurden Pestizide als Quelle für die PFAS-Kontamination Pestizide unterschätzt. PFAS verunreinigtes Wasser stellt auch ein großes Problem für die Bio-Landwirtschaft dar.

Die Politik ist gefordert, ein umfängliches Verbot für PFAS-Pestizide zu erlassen.

Lesen Sie das Interview „Unsichtbare Gefahr – Warum PFAS-Pestizide unsere Lebensgrundlage bedrohen(bioland-Fachmagazin 6/2026).




Redebeitrag auf der Alzchem-Hauptversammlung am 05.05.2026

Rede zum Thema „Cyanamid“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der Alzchem AG am 05.05.2026. 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Als Toxikologe bin ich mit den Eigenschaften des AlzChem-Wirkstoffs Cyanamid und mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und internationalen Empfehlungen vertraut.

Wie Ihnen bekannt ist, verlor Cyanamid in der EU im September 2008 seine Genehmigung, weil -und ich zitiere aus der entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission: „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt.“

Ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen, dass die EU-Kommission ihre Entscheidungen nicht leichtfertig trifft. Andererseits vertraten Sie auf der letzten Hauptversammlung, die Ansicht, dass die EU-Behörden von einem viel zu geringen Grenzwert für die maximal zulässige Anwenderexposition ausgehen würde. Ich bitte um Nachsicht für den Vergleich, den ich jetzt anstelle, aber auch die Tabakindustrie hat sich jahrzehntelang dagegen gewehrt, dass Rauchen Lungenkrebs verursacht – das füge ich hier spontan ein, unter dem Eindruck der heute geäußerten Zweifel an der Bewertung von Calcium-Cyanamid durch die Europäische Chemikalienagentur. Die heutige Hauptversammlung ist gewiss nicht der geeignete Ort für ein fachliches Streitgespräch unter Toxikologen. Aus diesem Grund konzentriere ich mich auf Dinge, die weniger strittig sind und die sich aus dem Internationalen Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement ergeben, der gemeinsam von der Welternährungsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wurde und von Vereinigungen der Pestizidindustrie unterstützt wird, unter anderem von Croplife International, die 2023 extra einen Wegweiser zur Umsetzung dieses Code of Conduct veröffentlicht haben.

In Artikel 3.6. dieses Verhaltenskodexes steht, übersetzt: „Auf Pestizide, bei deren Handhabung und Anwendung die Benutzung unbequemer, teurer und nicht ohne weiteres erhältlicher individueller Schutzausrüstung erforderlich ist, sollte verzichtet werden, insbesondere im Hinblick auf Kleinverbraucher und Landarbeiter in heißen Klimazonen“. In Südafrika, wohin Alzchem Dormex in relevanten Mengen exportiert, trifft diese Situation verbreitet zu. Deshalb meine 1. Frage: Wie gehen Sie mit der sich daraus ableitenden Forderung um, Dormex dort nicht einzusetzen? Es macht ja keinen Sinn, Produkte dorthin zu exportieren, wo sie nicht eingesetzt werden sollten. Oder sind Sie mit dem von Croplife International mit getragenen Verhaltenskodex ebenfalls nicht einverstanden. Ähnlich wie mit der Entscheidung der EU Kommission?

Im Rahmen der Bewertung von Cyanamid als Biozid hat die Europäischen Chemikalienagentur 2021 verschiedene persönliche Schutzausrüstungen getestet, dabei ermittelt, dass sich einige als nicht wirksam erwiesen und zugleich empfohlen „Pro-Chem Typ3“ Schutzanzüge und „Camatril 732“ Schutzhandschuhe zu verwenden. In Ihren Ausführungen zur vorigen Hauptversammlung bezogen Sie sich auf eine umfangreiche Operation Safety Study, die nicht Teil des öffentlichen Dossiers war, jedoch die Eignung der Schutzausrüstung gezeigt habe. Meine 2. Frage lautet, ob Sie bereit wären, diese Studie zugänglich zu machen?

Im vorigen Jahr erwähnten Sie, dass Safety Kits, die ggf. Einweg-Schutzanzüge enthalten, in andere Länder geliefert würden, aber offenbar nicht nach Südafrika. Welche Schutzausrüstung am Ende genau in welches Land geliefert wird, hänge u.a. von den regulatorischen Umständen ab. Hier habe ich meine 3. Frage: Ist es nicht so, dass gerade in Ländern mit schwacher Regulation die Verantwortung der Unternehmen besonders hoch ist, und warum liefern Sie oder ihr Vertriebspartner keine Schutzanzüge nach Südafrika? Liegt es an den klimatischen Bedingungen und falls ja, wie gewähren Sie dann den Betroffenen den notwendigen Schutz?

Sie verweisen darauf, dass Sie Ihre Vertriebspartner zur Schulung der Anwender verpflichten und dass Sie Nachweise über die Teilnahme an den Schulungen erhalten, die bis zum Endanwender reichen. Meine 4. Frage lautet: Wie definieren Sie „Endanwender“ – sind es die Landwirte, die die Farmen bewirtschaften oder sind es tatsächlich die Landarbeiter, die Dormex ausbringen? Und in welchem Umfang erfolgen die Schulungen? Nur beispielhaft oder flächendeckend und sind es immer die Landarbeiter und Landarbeiterinnen oder nur gelegentlich?

Zu den menschenrechtlichen Risiken, die Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsanalysen sind, müsste auch die Bewertung der Gefahren für Betroffene gehören. Dazu zählt in Südafrika nicht nur die Gefahr der fristlosen Entlassung, sondern auch der Verlust der Wohnung, denn die Landarbeiterinnen jener Unternehmen, die Dormex anwenden, wohnen oftmals auf dem Landeigentum der Farmbesitzer. Uns erreichten zahlreiche Beschwerden aus Südafrika, während laut HV 2025 bei Ihnen nur eine einzige Beschwerde einging, weil ein Hund größere Mengen Dormex getrunken hatte und deshalb zu Schaden kam. Liegt das vielleicht daran, dass man, um eine Beschwerde einzureichen, ein Smartphone besitzen und die englische Sprache beherrschen muss. Bei vielen Betroffenen ist es jedoch so, dass sie kein Smartphone besitzen und/oder nur Afrikaans sprechen. Deshalb habe ich die dringende 5. Frage: Wie stellen Sie sicher, dass die Bewertungen von Ecovadis und das Feedback, das Sie auf den von Ihnen durchgeführten Schulungen erhalten, frei von Furcht vor Repressalien ist? Würden Sie zustimmen, dass die Klärung dieser Diskrepanz und die Findung von Problemlösungen zu diesem Punkt ein Schwerpunkt ihres künftigen Austauschs mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sein sollte? Und schließlich: wäre Alzchem bereit, einen leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus in der Sprache Afrikaans zu etablieren?

Zur HV 2025 stellten Sie die Frage, ob wir mit Anbietern aus China das Gespräch aufgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als deutsche Zivilgesellschaft uns zunächst an deutsche Unternehmen wenden. Zugleich glauben wir, dass eine Kommunikation von Unternehmen zu Unternehmen möglich sein sollte. Deshalb habe ich – angesichts der Tatsache, dass AlzChem ein wichtiger, aber nicht der einzige Anbieter von Cyanamid-Produkten ist, und mit dem Anliegen die dramatisch schlechte Situation für die Betroffenen vor Ort möglichst bald, zumindest teilweise, zu verbessern noch folgende Fragen:

  • Ist AlzChem bereit, mit gutem Beispiel voran zu gehen und dabei andere Anbieter mitzunehmen, um auf transparente Weise die Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung und das Training der Anwender, schrittweise und flächendeckend zu verbessern?
  • Wäre AlzChem bereit, darauf hin zu arbeiten, zusammen mit anderen Anbietern einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Plan zu erarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen?
  • Wäre AlzChem bereit, in diese gemeinsame Erarbeitung eines Plans zur Verbesserung der realen Situation, Vertreter bzw. Vertreterinnen der engagierten Zivilgesellschaft mit einzubeziehen?

Die Aktionärinnen und Aktionäre fordere ich auf, Vorstand und Aufsichtsrat bis zur Klärung dieser Fragen nicht zu entlasten und für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 




Kleingewässer: Wie steht es um die Belastung des Gewässertyps des Jahres?

Klein, aber oho – das trifft auf die über 300.000 stehenden Kleingewässer in Deutschland zu. Um die Aufmerksamkeit auf diesen Gewässertyp zu erhöhen, wurden stehende Kleingewässer vom Umweltbundesamt als Gewässertyp des Jahres 2026 ausgewählt[1]. Ob Pflanze, Insekt, Fisch oder Frosch, die kleinen stehenden Gewässer sind Lebendraum für eine Vielzahl aquatischer oder ans Wasser gebundener Arten. Doch trotz ihrer besonderen Bedeutung für die Biodiversität sind sie gefährdet, u.a. durch intensive Flächennutzung und klimatische Veränderungen.

In landwirtschaftlich genutzten Gebieten macht der Pestizideinsatz den kleinen Gewässern zu schaffen. Und kommt es, wie im Vereinfachungs-Paket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit der EU-Kommission vorgeschlagen („Omnibus X“), zu der angekündigten Deregulierung des EU-Pestizidrechts, droht den aquatischen Lebensgemeinschaften in den Gewässern zukünftig noch mehr chemische Belastung. Denn dann werden zahlreiche Pestizidwirkstoffe, die giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind, unbefristete Genehmigungen erhalten und dauerhaft unsere Gewässer belasten – ohne, wie bisher, Risikoüberprüfungen nach 10 oder 15 Jahren[2].

Eine EU-weite Vorgabe zur behördlichen Überwachung des Zustands von Kleingewässer gibt es bislang nicht, denn nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) müssen erst größere Gewässer ab etwa 50 Hektar (0,5 km²) Wasserfläche regelmäßig überwacht werden. So bleiben Belastungen der kleineren, doch bedeutsamen Kleingewässer häufig unbemerkt oder aber es fließen Ergebnisse stichprobenartiger Untersuchungen nicht in die offizielle Berichterstattung über den Zustand der EU Gewässer ein.

Dass insbesondere Kleingewässer in der Agrarlandschaft zum Teil erheblich mit Pestiziden belastet sind, konnte in Deutschland eine Pilotstudie zeigen, die Pestizide in Kleingewässern und deren Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften untersucht hat. Im Zentrum hier standen kleine Fließgewässer[3]: Proben von über 100 Gewässerabschnitten belegten, dass weder die geltende Risikoprüfung im Rahmen der Pestizid-Zulassung noch die bestehenden Anwendungsauflagen für die Ausbringung von Pestiziden verhindern, dass Kleingewässer erheblich mit Pestiziden belastet werden (PAN Germany berichtete). Eine Verstetigung eines regelmäßigen Kleingewässermonitorings gibt es in Deutschland trotz entsprechender Forderungen bislang nicht. Immerhin empfiehlt die „Arbeitsgruppe Nachzulassungsdaten managen und für Zulassungsentscheidungen nutzen“ des Projekts „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“, eine Fortführung und Ausdehnung des Kleingewässermonitorings zu prüfen mit dem Ziel eines zulassungsrelevanten „Biodiversitäts-Monitoring im aquatischen Bereich“.[4]

Doch eine entsprechende Umsetzung ist ungewiss, vor allem vor dem Hintergrund der Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der Pestizidgesetze. Denn diese schränkt die Befugnisse der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Berücksichtigung neuster Forschungserkenntnisse bei der Produktzulassung ein, während gleichzeitig mit einer weiteren Verschärfung der Belastung zu rechnen ist. Die Vorschläge im Omnibus X werden auch vom wissenschaftlichen Beirat des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kritisiert.

Mit der Aktion „Gewässertyp des Jahres“ macht das Umweltbundesamt auf die Bedeutung und Gefährdung ausgewählter Gewässertypen aufmerksam.

[1] Gewässertyp des Jahres 2026 – Kleingewässer

[2] Gemeinsame Pressemitteilung 27. Januar 2026: Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

[3] https://www.ufz.de/newsletter/ufz/Dezember2021/index.html#4

[4] https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/00_fachmeldungen/2024_Zulassung_2030/ANHANG_Abschlussbericht_AG6.pdf?__blob=publicationFile&v=2




Jetzt mitmachen für Gesundheit, Bienen und Bauern – jede Stimme zählt!

Unter dem Etikettenschwindel „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ plant die EU Kommission den Abbau hart errungener Schutzstandards für den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Pestizidbelastungen. Dies bedeutet:

  • Unbefristete Genehmigungen für die meisten chemischen Wirkstoffe
  • Erleichterungen für (Notfall-)Genehmigungen für sehr gefährliche Pestizide
  • Lange Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für verbotene Pestizide
  • Massive Einschränkungen für nationale Pestizid-Verbote
  • Missachtung von Forschung und Wissenschaft

Jetzt ist die Zeit, NEIN zu diesen Vorschlägen zu sagen! 

Wir wollen eine lebenswerte Umwelt, Trinkwasser ohne Kontaminationen und Höfe, die unterstützt werden beim Anbau gesunder Lebensmittel ohne schädliche Pestizide.

Dagegen stehen die schädlichen Pläne der EU-Kommission im Gesetzespaket „Vereinfachungspaket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X)“. Unterstützt wird die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben von der Pestizidindustrie und manchen EU-Staaten. Anstatt für unser aller Wohl zu agieren und uns und die Ökosysteme vor Belastungen mit Glyphosat, PFAS-Pestiziden u.a. zu schützen, plant sie Schutzstandards aufzuweichen – zum Wohle der Pestizidindustrie. Besonders dramatisch ist die unverhohlene Abkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip als Grundlage der Stoffregulierung in der EU.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt den Aufruf, um die schädlichen Pläne der EU Kommission zu verhindern!  




Europäische Äpfel häufig mit Pestizidgemischen belastet

Studie findet PFAS, Neurotoxine und andere gefährliche Rückstände in heimischen Äpfeln

Hamburg, 29.01.2026. Pressemitteilung. In Europa konventionell angebaute Äpfel sind häufig mit Gemischen an Pestizidrückständen belastet. Das ist das Ergebnis einer heute vorgestellten Untersuchung von 59 Apfelproben aus 13 europäischen Ländern durch das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen. “Cocktails” an Pestiziden fanden sich in 85 % der untersuchten Äpfel. Obwohl die Gesetzgebung es vorschreibt, wird in der EU die Toxizität solcher Gemische noch immer nicht ausreichend bei der Festlegung von Schutzstandards für Verbraucher*innen berücksichtigt, kritisieren die Nichtregierungsorganisationen in dem Report.

Nur 7 % der Proben zeigten keine Pestizidrückstände. Zwei Drittel (64 %) der Proben enthielten mindestens ein PFAS-Pestizid und ein Drittel (36 %) der getesteten Äpfel ein neurotoxisches Pestizid [1, 2]. Sehr bedenklich: Würden die belasteten Äpfel als Gläschennahrung für Babys verarbeitet, wären diese in der EU nicht verkehrsfähig.

In allen fünf deutschen Apfelproben ließen sich mindestens zwei Pestizidrückstände nachweisen. Gefunden wurden unter anderem das sehr giftige und wahrscheinlich krebserregende Fungizid Captan, das bienen- und neurotoxische Neonikotinoid Acetamiprid, und das PFAS-Pestizid Flonicamid.  Die höchste gemessene Gesamtpestizidmenge wurde mit 6,48 mg/kg in einem deutschen Apfel aus dem “Alten Land”, einem elbnahen Anbaugebiet südlich von Hamburg, nachgewiesen.

Wenn die EU Pestizidgesetzgebung engagiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden würde, wäre eine Reihe von Pestiziden, die in den Äpfeln gefunden wurden, längst durch weniger bedenkliche Pflanzenschutzverfahren ersetzt worden. Babys, Kleinkinder und Schwangere sind besonders empfindlich gegenüber der Exposition von Pestizidgemischen”, betont Susanne Smolka, Referentin bei PAN Germany.

Gergely Simon, Campaigner bei PAN Europe hebt hervor: „Eines der auffälligsten Ergebnisse ist, dass 85 % der getesteten Äpfel Rückstände mehrerer Pestizide enthielten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde vor 20 Jahren beauftragt, eine Methodik zur Regulierung der Cocktail-Effekte von Pestiziden zu entwickeln, aber sie kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung immer noch nicht nach.”

Die Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren, dass junge Eltern zu wenig über die Gesundheitsrisiken für Babys und Kleinkinder aufgeklärt werden. Zwar gäbe es strengere Rückstandshöchstwerte für Kleinkindnahrung, aber nur für industriell hergestellte. Es mangele an behördlichen Empfehlungen zur Verwendung von deutlich weniger belasteten Bioprodukten – ob frisch oder in Form von Gläschennahrung.

Der Bericht macht deutlich, dass eine strenge Umsetzung der Gesetze erforderlich ist, um uns Menschen und insbesondere unsere Kinder vor Pestizidbelastungen zu schützen. Was wir nicht benötigen, ist eine Schwächung dieses Schutzes, wie er gerade von der EU Kommission in ihrem Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit vorangetrieben wird. Dieser Vorstoß ist mit den Grundsätzen der EU und den Wünschen der Bevölkerung nicht vereinbar”, ergänzt Pestizidexpertin Smolka von PAN Germany.

Der Vereinfachungsvorschlag der EU-Kommission zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sieht vor, das Pestizidrecht in wichtigen Punkten zu deregulieren. So sollen Pestizidgenehmigungen zukünftig zeitlich unbegrenzt erfolgen und damit die Verpflichtung zur periodischen Neubewertung der Toxizität der Wirkstoffe unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wegfallen. Zudem soll die Aufbrauchfrist nicht mehr zulassungsfähiger Mittel ausgedehnt werden und in Ausnahmen verbotene hormonell schädigende Pestizide weiter eingesetzt werden dürfen.

PAN Germany und PAN Europe lehnen diese Vorschläge ab und setzen sich für eine verlässliche Umsetzung der bestehenden Vorschriften und einen besseren Schutz der Gesundheit der Bürger*innen und der Umwelt vor Pestizidbelastungen ein. [3]

 

+++ Report “Pesticide cocktails – PFAS and neurotoxins in most European apples” +++

 

Pressekontakte:

 

Anmerkungen:

[1] Ban PFAS pesticides and TFA, PAN Europe

[2] Save our brain, PAN Europe

[3] Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig, PAN Germany, Gemeinsame Pressemitteilung 26.01.2026

 

Beteiligte Partnerorganisationen: Nature et Progrès Belgique (Belgium), Earth Trek (Croatia), Hnuti DUHA – Friends of the Earth Czech Republic (Czech Republic), Danish Consumer council THINK CHEMICALS. Forbrugerrådet Tænk (Denmark), Générations Futures (France), PAN Germany (Germany), MTVSZ – Friends of the Earth Hungary (Hungary), PAN Europe (Italy), OEKO (Luxembourg), PAN Netherland (Netherlands), Koalicja Żywa Ziemia – Living Earth Coalition (Poland), Ecologistas en Accion (Spain), WWF Schweiz (Switzerland)




Mit Agrarökologie in die Zukunft: Politische Lösungen für die Krise in Landwirtschaft und Ernährung

Das globale Landwirtschafts- und Ernährungssystem trägt wesentlich dazu bei, die globalen Krisen unserer Zeit – Biodiversitätsverlust, Klimaerwärmung und Umweltverschmutzung – anzufeuern und gefährdet langfristig unsere Ernährungssouveränität. Böden, Gewässer, Luft und ganze Ökosysteme werden durch Agrarchemikalien belastet – mit gravierenden Folgen für Umwelt, Gesundheit und Menschenrechte.

Als PAN Germany setzen wir uns seit Jahren dafür ein, den massiven Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide zu reduzieren, hochgefährliche Pestizide (HHPs) weltweit zu verbieten und Alternativen zu stärken. Eine dieser Alternativen zeigt besonders deutlich, wie ein gerechter und ökologisch tragfähiger Wandel gelingen kann: Agrarökologie.

Agrarökologie: Mehr als eine Anbaumethode

Agrarökologie geht weit über ökologische Landwirtschaft hinaus. Sie ist ein umfassender Ansatz, der ökologische Prinzipien mit sozialer Gerechtigkeit verbindet – und damit die Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Agrarökologie bedeutet:

  • Handlungsmacht: Bäuer*innen und Landarbeiter*innen entscheiden selbst über ihre Produktionsweisen statt von Konzerninteressen abhängig zu sein.
  • Demokratie: Partizipative Prozesse sorgen dafür, dass Entscheidungen gemeinsam getroffen werden – mit den Menschen vor Ort, nicht über ihre Köpfe hinweg.
  • Resilienz: Durch Vielfalt, regionale Strukturen und geringere Abhängigkeiten entstehen widerstandsfähige Ernährungssysteme, die Krisen besser standhalten.
  • Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit: Klimafreundliche Bewirtschaftung geht Hand in Hand mit fairen Arbeits- und Lebensbedingungen.

Jetzt ist die Bundesregierung gefragt

Trotz der offensichtlichen Vorteile bleibt Agrarökologie in der deutschen und europäischen Politik unterfinanziert und unterrepräsentiert. Dabei ist klar: Ohne eine Transformation unserer Landwirtschafts- und Ernährungssysteme bleiben Hunger, Armut, Klimakrise, Umweltverschmutzung und Artensterben ungelöst.

Mehr als 30 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter PAN Germany, fordern deshalb die Bundesregierung auf:

Agrarökologie endlich konsequent zu fördern – als zentrales Instrument zur Umsetzung der Menschenrechte!

Es braucht einen politischen Kurswechsel, der Agrarökologie ins Zentrum der deutschen Entwicklungs- und Agrarpolitik stellt, Ressourcen gerecht verteilt und regionale Strukturen stärkt.

Nur so können wir ein global gerechtes, ökologisch tragfähiges und demokratisches Ernährungssystem schaffen.

Lesen Sie hier das gemeinsame Positionspapier „Mit Agrarökologie in die Zukunft – Ein Aufruf an die Bundesregierung!“




Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus