85 Organisationen zeigen der EU, wie der Pestizidausstieg gelingen kann

Trotz der dokumentierten Schädigung der biologischen Vielfalt, der Verschmutzung unserer Gewässer und Böden und verursachter Gesundheitsschäden durch Pestizide, hat es die Europäische Union bisher versäumt, ihr Ziel zu erreichen, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden in relevantem Umfang zu reduzieren.

Obwohl die Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (Sustainable Use Directive, SUD) seit 2009 dieses Ziel vorgibt, sind der Verkauf und der Einsatz von Pestiziden in Europa nicht zurückgegangen.

Mit dem Green Deal und der Farm to Fork-Strategie hat sich die Europäische Kommission dazu verpflichtet, zum einen den Gesamtverbrauch und die Risiken chemischer Pestizide um 50 % zu reduzieren und zum anderen den Einsatz der gefährlichsten Pestizide bis 2030 zu halbieren. Die wichtigste Initiative zur Erreichung dieser Ziele durch die rechtssicherere Verankerung in eine Verordnung (SUR-Vorschlag), wurde jedoch im Februar 2024 von der EU Kommission aufgegeben.

Mehr als eine Million EU-Bürger*innen haben im Rahmen der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ den Ausstieg aus der Verwendung von chemischen Pestiziden gefordert. Sie warten noch immer auf eine Antwort der Europäischen Kommission. Auch die EBI „Stopp Glyphosat“, verschiedene Eurobarometer-Umfragen, eine aktuelle IPSOS-Umfrage und die Konferenz über die Zukunft Europas zeigen die überwältigende Unterstützung der Europäer*innen für eine deutliche Reduzierung des Pestizideinsatzes. Erst im Herbst 2024 hatten in weniger als drei Monaten mehr als eine Viertelmillionen Europäer*innen eine Petition unterzeichnet, in der die EU Kommission aufgefordert wird, der Reduzierung des Pestizideinsatzes Priorität einzuräumen.

Auch wenn der SUR-Vorschlag durch die Kommission zurückgezogen wurde – ein „weiter so“ beim Einsatz umwelt- und gesundheitsgefährlicher Pestizide ist keine Option: 85 Organisationen, darunter Umwelt-, Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen sowie landwirtschaftliche Gewerkschaften haben einen Fahrplan für den schrittweisen Ausstieg aus dem Einsatz von chemischen Pestiziden ausgearbeitet (Zusammenfassung und Vollversion). Darin sind die wichtigsten Forderungen für eine Pestizidreduktion dargelegt, darunter die wirksame Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zur Pestizidanwendung (SUD-Richtlinie) und zur Zulassung von Pestiziden (EU Verordnung 1107/2009).

Der gemeinsame Fahrplan wurde im Vorfeld der Entwicklung einer Vision für die künftige Landwirtschaft durch die EU Kommission veröffentlicht und der Kommission unterbreitet.

Mehr dazu: Press Release PAN Europe: The time for delay is over: EU must phase out pesticides and build sustainable food systems, 23.01.2025




Dabei sein! 18.01.25 in Berlin – Demo, PAN Infostand und Workshop „Parkinson durch Pestizide“

Demo: am Samstag, 18.01.25, ab 12:00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt in Berlin

Gemeinsam gehen wir auf die Straße für:
– eine sozial-gerechte Transformation der Landwirtschaft
– nicht-chemischen Pflanzenschutz
– Klimaschutz, Schutz der Artenvielfalt und Unterstützung für bäuerliche Betriebe
– Gemeinwohl und gegen die politische Einflussnahme durch Pestizidkonzerne

Wir brauchen:
gute wirtschaftliche Perspektiven für bäuerliche Betriebe und weniger Pestizide auf den Äckern. Wir unterstützen eine bäuerliche, agrarökologische Landwirtschaft, die das Ernährungssystem umweltverträglich und gerecht gestaltet. Wir fordern, eine sozial-gerechte Agrarwende verbindlich in den Koalitionsvertrag der nächsten Regierung aufzunehmen sowie die zukunftsfähige Neuausrichtung der Europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik.

Gemeinsam sind wir stark!
Stadt und Land, bio und konventionell, Tierhalter*in und Veganer*in, jung und alt – wir lassen uns nicht spalten! Solidarisiert euch, kommt zur Demo!

Samstag, 18.1.25 | 12 Uhr | vor dem Bundeskanzleramt | Berlin

PAN Germany unterstützt die Demo. Wir sind vor Ort dabei und freuen uns auf reges Interesse an unserem Infostand (Stand-Nr. 15) – kommt gerne vorbei!

Nach der Demo: Gemeinsam mit Interessierten und Landwirt*innen sprechen wir im Workshop über das Thema „Parkinson als Berufskrankheit von Landwirt*innen“.
Workshop: am Samstag, 18.1.2025 von 16:30 – 17:15 Uhr, in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung, 1. OG, Schumannstr. 8, 10117 Berlin.




Lizenz zum Töten – EU-Leitlinie mit weitreichenden Folgen für Arthropoden

Die biologische Vielfalt ist in Gefahr. Sie steht vor einem katastrophalen Zusammenbruch, denn die Arthropoden-Populationen, die über 80 % aller bekannten Tierarten auf der Erde ausmachen, schrumpfen in alarmierendem Maße. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind eindeutig: Der Verlust von Lebensräumen, die industrielle Landwirtschaft und der regelmäßige Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden sind die Hauptursachen für diesen Rückgang.

Obwohl laut EU-Pestizid-Verordnung Pestizide keine unannehmbaren Effekte auf die Umwelt, Nicht-Zielarten und Ökosysteme haben dürfen, sieht die Realität für viele Insekten und das Bodenleben anders aus. Aus einer aktuellen Recherche von PAN Europe geht hervor, dass aufgrund eines veralteten und voreingenommenen Leitfadens immer wieder Pestizide zugelassen werden, die für Insekten und andere wirbellose Tiere hochgiftig sind und sich negativ auf die biologische Vielfalt auswirken. Auch eine langersehnte Überarbeitung des Leitfadens gibt wenig Hoffnung auf eine Erhöhung des Schutzniveaus für Arthropoden oder die biologische Vielfalt insgesamt. PAN Europe fordert, jetzt zu handeln und mit der Überarbeitung der Leitlinie ein starkes Instrument zu schaffen, um die biologische Vielfalt zu schützen, von deren Existenz nicht nur die Landwirtschaft, sondern wir alle abhängig sind.

Die vollständige Analyse von PAN Europe zum „Guidance Document on Terrestrial Ecotoxicology (2002)“ und Forderungen für notwendige Nachbesserungen im Rahmen der Überarbeitung der Leitlinie sind in dem heute veröffentlichten Bericht „Licence to kill – an EU guideline with far-reaching consequences“ nachzulesen.
Übersetzungen der Zusammenfassung sind auf DE, BG, ES, EN, FR, IT, NL und PT verfügbar.
PAN Europe Pressemitteilung vom 26.11.2024 “Licence to Kill: EU guideline to protect insects failed to block harmful pesticides




Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot

Flufenacet, ein vielverkauftes PFAS-Pestizid von Bayer und BASF, wurde nach Überprüfung von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als endokrin schädlich für Mensch und Umwelt identifiziert. Als endokriner Disruptor kann Flufenacet die Gehirnentwicklung beeinträchtigen. Außerdem setzt das Herbizid Trifluoracetat (TFA) frei, ein mittlerweile ubiquitäter Wasserkontaminant. Diese Neubewertung zeigt – der weit verbreitete Einsatz von Flufenacet bei gängigen Kulturpflanzen gefährdet sowohl Landwirt*innen als auch Verbraucher*innen. Eine Koalition aus 49 Umwelt- und Gesundheitsorganisationen – darunter PAN Germany – fordert in einem Schreiben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Flufenacet sofort für die weitere Verwendung zu verbieten.

In Deutschland sind momentan 36 Mittel mit dem Wirkstoff Flufenacet zugelassen. In dem gemeinsamen Brief, der u.a. an das zuständige Landwirtschaftsministerium BMEL und an das Umweltministerium BMUV versendet wurde, wird ein sofortiger Widerruf dieser Mittelzulassungen ohne Abverkauf- und Aufbrauchfristen gefordert. Aufgrund der neuen besorgniserregenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ist dieser Schritt nicht nur zu rechtfertigen, sondern die europäische Pestizidverordnung sieht dieses Verfahren über den Artikel 44 explizit vor.

Vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, wurde mittlerweile ein Anhörungsverfahren der Zulassungsnehmer initiiert. PAN Germany begrüßt, dass damit bereits der erste formale Schritt zum Widerruf der Zulassungen für Produkte auf Flufenacet-Basis initiiert wurde und erwartet, dass das BVL noch in diesem Jahr die sofortige Aufhebung der Zulassungen ohne Aufbrauchfristen vollzieht. Angesichts der erheblichen Risiken, die von Flufenacet und dem Abbauprodukt TFA ausgehen, ist dies für den Schutz der deutschen Landwirt*innen, der Bevölkerung und der Umwelt eine notwendige Maßnahme, auch wenn das absehbare Verbot von Flufenacet auf EU-Ebene noch aussteht.

In den Schlussfolgerungen der EFSA wird Flufenacet als endokriner Disruptor bezeichnet, der sich auf die Schilddrüsenhormone auswirkt [1]. Die Störung der Schilddrüsenfunktion kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und Schwangere und Neugeborene einem unnötigen Risiko aussetzen. Flufenacet ist auch eine Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die zu TFA abgebaut wird, einer persistenten und hochmobilen PFAS, die die europäischen Wassersysteme, einschließlich unserer ursprünglichsten Gewässer, verunreinigt [2]. Da TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, sollte sein Vorkommen im Grund- und Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L nicht überschreiten – ein Schwellenwert, der laut EFSA weit überschritten wird. Vor kurzem kam eine Gruppe von Wissenschaftler*innen zu dem Schluss, dass TFA in unserem Trinkwasser die Kriterien einer planetaren Grenzbedrohung für neuartige Stoffe erfüllt [3].

Flufenacet ist seit über 20 Jahren zugelassen, da die Pestizidindustrie die Vorlage von Sicherheitsdaten immer wieder verlängerte und verzögerte. Es wird hauptsächlich als Herbizid bei Winterkulturen wie Weizen, Gerste und Roggen eingesetzt und ist derzeit in 25 Mitgliedstaaten zugelassen. Seine Verkäufe haben sich in den letzten 10 Jahren in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Deutschland und Belgien, verdoppelt oder sogar verdreifacht, was es zu einem der am meisten verkauften PFAS-Pestizide in Europa macht [4].

Die 49 Organisationen fordern die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den Stoff so schnell wie möglich zu verbieten. Dazu gehört die Entscheidung zur Nichtverlängerung der Wirkstoffgenehmigung auf der bevorstehenden Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel Anfang Dezember 2024.

Der Pestizidhersteller BAYER verteidigt dagegen die Verwendung und den Verkauf von Flufenacet und versucht, die Probleme zu ignorieren, indem er behauptet, der Stoff sei sicher [5].

Mehr dazu:

PAN Europe Press release: Top-Selling PFAS Herbicide Flufenacet Confirmed Harmful by EFSA: 49 Environmental Groups Call for Emergency Ban

Quellen:

[1] European Food Safety Authority, Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance flufenacet(link is external), September 2024.

[2] PAN Europe, TFA in Water: Dirty PFAS Legacy Under the Radar, May 2024; PAN Europe, TFA: The Forever Chemical in the Water We Drink, July 2024.

[3] The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)(link is external), Hans Peter H. Arp, Andrea Gredelj, Juliane Glüge, Martin Scheringer and Ian T. Cousins, 30 October 2024.

[4] PAN Europe, Bayer and BASF: A business model that pollutes our drinking water?, July 2024.

[5] Bayer: Flufenacet absolut sicher(link is external), Top Agrar, 2 november 2024.




Zukunftsprogramm Pflanzenschutz – Gut gemeint aber unzureichend

[Hamburg, 4.9.2024] Heute stellte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz des BMEL vor. Aus Sicht von PAN Germany fehlt es dem „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ an Klarheit und Verbindlichkeit. Bei PAN Germany überwiegen bei einer ersten Bewertung die Zweifel, dass das Programm die notwendigen Impulse in Richtung Pestizidreduktion und nachhaltige Pflanzenschutzverfahren geben kann.

„Das Programm sollte schnellstmöglich Klarheit hinsichtlich der Finanzierung von Maßnahmen sowie der gewählten Indikatoren zur Erfolgskontrolle schaffen. Zudem erwarten wir Nachbesserungen beim Schutz der Biodiversität auf Agrarflächen und zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels, dem Trinkwasser. Hier schließen wir uns der bei der Programmvorstellung geäußerten Kritik von Seiten der Wasserversorger und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser an, dass insbesondere der Trinkwasserschutz – anders als noch im Entwurf – nicht mehr berücksichtigt wird, obgleich die Regierung sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet hat.“, sagt Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide beim PAN Germany.

„Wir wiederholen an dieser Stelle: Pestizidreduktion ist kein Selbstzweck. Sie dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und der Bevölkerung insgesamt, dem Schutz unserer Ressourcen vor Kontamination und dem Schutz der Umwelt und biologischen Vielfalt, die wir brauchen, um auch zukünftig noch erfolgreich Landwirtschaft betreiben zu können. Auch vor dem Hintergrund internationaler Verpflichtungen – Stichwort Biodiversitätskonvention – muss Deutschland in Sachen Pestizidreduktion liefern.“ sagt Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und Internationales bei PAN Germany.

Positiv merkt PAN Germany an, dass das Programm an den Reduktionszielen der Farm-to-Fork Strategie von minus 50 Prozent für chemisch-synthetische Pestizide bis 2030 festhält. Auch, dass eine Evaluierung des Progammerfolgs und mögliche Nachjustierung geplant sind, ist gut.

Mehr dazu:

BMEL Zukunftsprogramm Pflanzenschutz

PAN-Stellungnahme als Diskussionsgrundlage zum „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“, 03.05.2024

PAN PM 13 Juni 2024: Wer Abstriche beim Schutz vor Pestizidbelastungen fordert, schadet den Beschäftigten in der Landwirtschaft und zukünftigen Generationen

Gemeinsame Presseerklärung: Zukunftsprogramm ohne Zukunft? Verbände fordern: Pestizidreduktion wirksam angehen!

Ein Zukunftsprogramm ohne Zukunft? – Offener Brief an Bundesagrarminister Cem Özdemir zum Vorschlagsentwurf eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz des BMEL. 3. Mai 2024

 

PAN-Pressekontakt:

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, Susanne.smolka[a]pan-germany.org, +49(0)40 399 19 10-24

Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und Internationales, susan.haffmans[at]pan-germany.org, +49(0)40 399 19 10-25




Schulworkshops auf der Wetter.Wasser.Waterkant.2024

Wetter.Wasser.Waterkant.2024 – Das kostenfreie Bildungsprogramm für Hamburger Schulen zu Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem Wandel findet vom 19.09. – 02.10.2024 in der HafenCity Hamburg statt. PAN Germany bietet diesmal zwei Workshops rund um das Thema zukunftsgerechte Landwirtschaft und nachhaltige Ernährung an. Im Diskurs analysieren wir die Probleme des intensiven Chemikalieneinsatzes in der Landwirtschaft, verschiedene Lösungsansätze und nachhaltige Handlungsoptionen für das eigene Lebensumfeld und darüber hinaus.

 

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Workshop: Agrarökologie statt Ackergift und Monokultur – zukunftsgerechte Landwirtschaft

Vor welchen ökologischen Herausforderungen steht die Landwirtschaft? Wie sieht eine zukunftsgerechte Landwirtschaft aus, die natürliche Ressourcen schont, das Klima und die Biodiversität schützt, die Natur und die Gewässer sauber hält und die Menschenrechte achtet? Was hat unsere Ernährung damit zu tun? Und wie können wir einen nachhaltigen Beitrag leisten?

 

 

Klassenstufe: 08 – 11

Mögliche Termine:

Montag, 23. Sept. 11:00 – 12:30

Dienstag, 24. Sept. 11:00 – 12:30

Mittwoch, 25. Sept. 11:00 – 12:30

 

Workshop: Grüne Revolution war gestern – globale Verantwortung ist heute

Vor welchen sozial-ökonomischen Herausforderungen steht die Landwirtschaft? Welche Prinzipien und Praktiken fördern die Gemeinschaft und Selbstbestimmtheit von Landwirt*innen, schonen natürliche Ressourcen und schaffen eine gerechte Lebensgrundlage und Zukunftsperspektive? Was hat unsere Ernährung damit zu tun? Und wie können wir einen nachhaltigen Beitrag leisten?

Klassenstufe: 10 – 13

Mögliche Termine:

Freitag, 27. Sept. 11:00 – 12:30

Montag, 30. Sept. 11:00 – 12:30

Mittwoch, 2. Okt. 11:00 – 12:30

 

 

 

Bildgestaltung: ©Climate Ambassadors – Klimabotschafter e.V.




Menschen, Umwelt und Ökosysteme müssen wirksamer vor Pestizid-Abdrift geschützt werden

Hamburg, 30. Juli 2024. Pressemitteilung. Neuer Report zeigt: Trotz rechtlicher Auflagen und technischer Neuerungen, kommt es in der Folge von Pestizid-Abdrift unbeabsichtigt zu gesundheitlichen Folgen oder wirtschaftlichen und ökologischen Schäden. PAN Germany hat Meldungen von Abdrift-Fällen aus über 10 Jahren dokumentiert und analysiert. Mit dem heute veröffentlichten Bericht „Giftiger Dunst – Betroffen von Pestizid-Abdrift“ gibt PAN Germany den Betroffenen eine Stimme und fordert einen wirksameren Schutz von Menschen, Umwelt und Ökosysteme vor Pestizid-Belastungen.

Der Einsatz von Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft gehört zur gängigen Praxis, um Kulturpflanzen vor schädlichen Insekten und Pilzen zu schützen, aber auch unerwünschte Wildpflanzen auf den Feldern zu beseitigen. Trotz behördlicher Prüfung und Zulassung kann es beim Einsatz der chemisch-synthetischen Mittel zu ungewollten Belastungen und Schädigungen von unbeteiligten Personen, von Pflanzen und Tieren sowie zu Belastungen der Umwelt kommen. Denn abhängig von der eingesetzten Substanz, der Spritz-Technik, der Fahrgeschwindigkeit und den Wetterverhältnissen gelangt ein Teil der Pestizide beim Spritzen in die Luft. Von dort werden die Wirkstoffe auf Feldwege und andere Felder, in Gewässer und Schutzgebiete, aber auch in Siedlungen, auf Spielplätze, in private Gärten und Wohnhäuser transportiert. Ihrem Zweck nach sind die Pestizide dort ebenso wirksam und können ungewollt andere Lebewesen und sogar uns Menschen schaden.

Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, sagt: „Bei der Pestizid-Abdrift handelt es sich nicht um Einzelfälle. Jedes Jahr vom Frühling bis zum Herbst melden sich Menschen bei uns, die von Pestizid-Abdrift betroffen sind und in der Folge dieser Ereignisse gesundheitliche Probleme erlitten haben, Schäden an Pflanzen, Nutztieren oder Haustieren beklagen oder Schäden in der Natur beobachtet haben. Wir haben über 200 Meldungen dokumentiert.“

Mehr als 70 % aller Betroffenen, die sich an PAN Germany gewandt haben, berichten von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Abdrift-Vorfall. Hinzu kommt, dass das Bewusstsein über mögliche Gesundheitsgefahren und die Sorge um Familienmitglieder, insbesondere Kinder, bei vielen Betroffenen zu erhöhtem Stress führt. Diese Menschen fühlen sich nicht mehr wohl in ihrem Lebensumfeld und leiden zumindest zeitweilig unter Symptomen wie Schlaflosigkeit, Unruhe und Gereiztheit.

Um das Ausmaß von Pestizid-Abdrift zu reduzieren, gelten allgemein einzuhaltende und produktspezifische Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt und des Menschen. Ein wirksames Werkzeug zur Einschätzung und Regulierung von Pestizid-Ferntransport fehlt bislang. Dass es trotz der Einhaltung der geltenden Vorgaben zu Abdrift-bedingten Belastungen und gesundheitlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Schäden kommen kann, zeigen die Berichte Betroffener an PAN Germany ebenso wie Studien zur Pestizid-Belastung der Luft und öffentlicher Flächen wie Spielplätze.

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide bei PAN Germany sagt: „Für PAN Germany steht fest: Pestizid-Abdrift ist ein ernstzunehmendes Problem und die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Abdrift und Ferntransport reichen nicht aus, um Menschen, Umwelt und Ökosysteme ausreichend vor Pestizid-Belastungen zu schützen. Hier erwarten wir mehr Engagement auch von Seiten der zuständigen Behörden.“

Pressekontakte:

  • Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 (40) 399 19 10-23, E-Mail: tamara.gripp@pan-germany.org
  • Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 (40) 399 19 10-24, E-Mail: susanne.smolke@pan-germany.org

 

 

 

Hier geht es zum PAN Germany Abdrift-Meldebogen




Online-Veranstaltung „Giftiger Dunst – Abdrift und Ferntransport von Pestiziden“

 

Wann: Dienstag, 30.07.2024, von 14:00 bis 15:00 Uhr

Wo: Online über Zoom. Bitte hier anmelden.

Anlass: Veröffentlichung des PAN Germany Reports „Giftiger Dunst – Betroffen von Pestizid-Abdrift“

Trotz Auflagen und technischer Neuerungen: Pestizidabdrift ist für viele Menschen Alltag. Das zeigt die Auswertung von Abdrift-Meldungen Betroffener. PAN Germany hat diese Meldungen in einem neuen Report ausgewertet und durch Hintergrundinformationen rundum Abdrift, Auflagen und Zuständigkeiten ergänzt. Im Rahmen der Veranstaltung wird der Bericht vorgestellt und die Themen Pestizidabdrift und Pestizidferntransport sowie Belastung der Luft mit Pestiziden diskutiert.

Hintergrund:

Im konventionellen Anbau von Obst, Gemüse und Getreide werden regelmäßig chemisch-synthetische Pestizide eingesetzt. Durch Abdrift und Ferntransport können Pestizide von ihrem Einsatzort weg und auf benachbarte Felder, aber auch in Gärten, auf Spielflächen, in Schutzgebiete oder in Gewässer gelangen.

Dass Pestizide sich über Abdrift in der Umwelt verteilen, ist bekannt. Um das Ausmaß zu reduzieren, gibt es allgemein einzuhaltende und produktspezifische Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt und des Menschen. Ein wirksames Werkzeug zur Einschätzung und Regulierung von Pestizid-Ferntransport fehlt bislang. Dass Vorgaben der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz nicht immer eingehalten werden und dass es auch trotz ihrer Einhaltung zu Abdrift-bedingten Belastungen oder gesundheitlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Schäden kommen kann, zeigen die Berichte Betroffener an PAN Germany ebenso wie Studien zur Pestizid-Belastung der Luft und öffentlicher Flächen wie Spielplätze.

Für PAN Germany steht fest: Die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Abdrift und Ferntransport reichen nicht aus. Handeln ist dringend notwendig, um Menschen, Umwelt und Ökosysteme wirksamer vor Pestizid-Belastungen zu schützen.

Fachbeiträge:

Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft/Umwelt bei PAN Germany, wird über die Meldungen Abdrift-Betroffener an PAN Germany berichten und den neuen Report „Giftiger Dunst – Betroffen von Pestizid-Abdrift“ vorstellen.

Dr. Maren Kruse-Plass, TIEM – Integrierte Umweltüberwachung, wird die Untersuchungen und Ergebnisse einer umfangreichen, bundesweiten Studie zur Belastung der Luft durch Pestizide vorstellen.

Anschließend laden wir zum gemeinsamen Austausch und zur Diskussion über mögliche Handlungsoptionen ein. Diese Fachveranstaltung richtet sich an Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Behördenvertreter*innen, Politiker*innen, Journalist*innen, Landwirt*innen und Interessierte.

Moderation:

Susan Haffmans, Referentin für Pestizide bei PAN Germany.

Link zur Anmeldung: https://zoom.us/j/91330124324

 




Glyphosat: Antrag auf Widerruf der Wiedergenehmigung abgelehnt, NGOs ziehen vor EU-Gericht

Am 26. Juni 2024 lehnte die Europäische Kommission den formellen Antrag von PAN Europe und 5 seiner Mitglieds-NGOs – darunter PAN Germany – ab, die 10-jährige Wiederzulassung von Glyphosat zu überprüfen. Die NGOs werden nun vor Gericht gehen und haben dafür ein Zeitfenster von zwei Monaten. Parallel zu diesem rechtlichen Verfahren überprüfen die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Zulassungen für Glyphosat-Produkte. Trotz Genehmigung des Wirkstoffs auf EU-Ebene sind nationale Verbote glyphosathaltiger Pestizid-Produkte rechtlich möglich.

Im Januar 2024 stellten Client Earth, Générations Futures, Global2000, PAN Germany, PAN Netherlands und PAN Europe einen formellen Antrag an die EU-Kommission auf interne Überprüfung der Glyphosat-Wiedergenehmigung. Sie forderten, die Entscheidung über die Wiedergenehmigung des Herbizidwirkstoffs zu revidieren. Hierzu reichten die NGOs eine umfangreiche Dokumentation ein, die die zahlreichen Mängel in der Arbeit der beteiligten EU- Behörden darlegt. Beanstandet wurde zudem, dass die Europäische Kommission eine Reihe relevanter Datenlücken, die von der EFSA festgestellt wurden, außer Acht ließ, was nicht im Einklang mit der Pestizid-Verordnung (EG) 1107/2009 steht.

Trotz der dokumentierten erheblichen Mängel weigerte sich die Kommission, die Wiederzulassung von Glyphosat zu überprüfen und lehnte nun den entsprechenden Antrag der NGOs ab. Zu den von den NGOs dargelegten Mängeln zählen die aus ihrer Sicht fehlerhafte Bewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bezüglich der Karzinogenität, Genotoxizität, Neurotoxizität, Störungen des Hormonsystems sowie Toxizität für Insekten und Amphibien. Sie kritisieren, dass die Ergebnisse unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen systematisch ignoriert oder ihnen ein weitaus geringeres Gewicht beigemessen wurde als den teilweise jahrzehntealten Studien der Industrie. Darüber hinaus weigere sich die Kommission nach wie vor, die Toxizität einer repräsentativen Formulierung (d. h. eines Herbizids auf Glyphosatbasis) zu bewerten, um die synergistischen Effekte der Mischung aus Glyphosat und Beistoffen zu beurteilen.

Angeliki Lyssimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, sagt: „Zahlreiche Beweise zeigen eindeutig, dass Glyphosat-Pestizide Mensch und Umwelt schädigen können, was ihr Verbot nach EU-Recht rechtfertigt. Dennoch spielen die EFSA, die ECHA und die Europäische Kommission diese Fakten weiterhin herunter. Die Antwort der Kommission bestätigt ihren Unwillen, das hohe Schutzniveau, das die demokratisch legitimierte EU-Pestizidverordnung vorschreibt, wirklich einzuhalten. Wir fordern den Europäischen Gerichtshof auf, zu intervenieren und die Kommission zu zwingen, sich an ihre eigenen Regeln zu halten“.

Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany sagt: „Es ist überfällig, das Mantra der Behörden, dass die Einstufung von Glyphosat als „nicht krebserregend“ auf der ausgewogenen Bewertung aller vorliegenden Beweise basiere, einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Denn aus wissenschaftlicher Sicht ist das nicht haltbar.“

Nach der Wiedergenehmigung des Wirkstoffs durch die EU müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von 15 Monaten eine nationale Entscheidung über die Wiederzulassung von Produkten treffen. Wie kürzlich in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs angemahnt, dürfen die Mitgliedstaaten die Produkte nicht wieder zulassen, wenn sie Zweifel an der Sicherheit der Produkte haben. Angesichts der zahlreichen Beweise für die Schädlichkeit von Glyphosat-Pestiziden für Mensch und Umwelt sollten die Mitgliedstaaten nationale Verbote durchsetzen. Dass nationale Verbote im Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften stehen, zeigen ein Anfang des Jahres veröffentlichtes Rechtsgutachten der Heinrich-Böll-Stiftung (PAN Germany berichtete) sowie ein heue veröffentlichter neuer Leitfaden  von PAN Europe. PAN Europe teilte diese Informationen heute schriftlich mit den Minister*innen für Umwelt, Gesundheit und für Landwirtschaft der EU-Mitgliedsstaaten und forderte sie auf, sich der rechtswidrigen Verlängerung der nationalen Zulassungen von Herbiziden auf Glyphosatbasis zu widersetzen.

Mehr dazu: PAN Europe Press Release 27/06/2024: Glyphosate EU Commission rejects request to cancel re-approval, NGOs go to EU court

 

 




EU-Rat stimmt für Gesetz zur Rettung der Natur

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO, „Nature Restoration Law“) hat nach langen Verhandlungen und Kompromissen endlich am 17. Juni 2024 im EU-Umweltministerrat die letzte Hürde genommen. Mit einer knappen Mehrheit von 20 Ländern – darunter Deutschland -, die 66 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, wurde dieses wichtige Gesetz angenommen. Die Verordnung zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme in der EU wiederherzustellen. Damit wird auch der Forderung von mehr als 1 Million Menschen Rechnung getragen, die im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt gefordert hatten.

Derzeit sind über 80 Prozent der Ökosysteme in der EU in einem schlechten Zustand. Die Verordnung legt rechtsverbindlich fest, dass 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme in der EU bis 2030 und alle Ökosysteme bis 2050 wiederhergestellt werden müssen. Dafür müssen die EU Mitgliedsstaaten bis 2030 mindestens 30 Prozent und bis 2050 90 Prozent der unter die Verordnung fallenden Lebensräume von einem schlechten in einen guten Zustand versetzen. Darunter fallen Wälder, Wiesen, Feuchtgebiete, Flüsse und Seen. Die EU-Staaten müssen außerdem sicherstellen, dass sich der Zustand dieser Gebiete nach der Wiederherstellung nicht verschlechtert. Die Details der Umsetzung sollen die Mitgliedstaaten jeweils in nationalen Wiederherstellungsplänen innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeiten. „Ein Prozess bei dem die gesamte Gesellschaft beteiligt wird“, so Bundesumweltministerin Steffi Lemke in ihrem ersten kurzen Statement zur Entscheidung.

Aus Sicht von PAN Germany müssen ambitionierte Maßnahmen im Kampf gegen den Schwund der biologischen Vielfalt und die Klimakrise auf Grundlage des Gesetzes initiiert und ohne weitere Verwässerungen umgesetzt werden. Dies sollte mit der dringenden Reduzierung des Pestizideinsatzes einhergehen. Das angekündigte „Zukunftsprogramm Landwirtschaft“ des BMEL sollte entsprechend kohärent die Ziele der WVO mit aufgreifen.

Grundlegende ökologische Prozesse zum Erhalt gesunder Böden, sauberer Wasserressourcen und funktionierender Nährstoffkreisläufe hängen von der biologischen Vielfalt ab. Intakte Ökosysteme sind zudem wichtig, um die Folgen der Klimakrise abzumildern, indem sie beispielsweise den Wasserrückhalt erhöhen und einen besseren Schutz gegen extreme Wetterbedingungen bieten. Intakte Ökosysteme sind auch wichtig, um die Lebensgrundlage der Menschen zu sichern und eine zukunftsfähige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit zu gewährleisten.

Von der Leyens Europäische Volkspartei (EVP) führte während der Verhandlungen eine beispiellose Desinformationskampagne gegen den Verordnungsentwurf. Argumentiert wurde mit einer angeblichen Bedrohung der Ernährungssicherheit, einem Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion, einem Anstieg der Importe, steigenden Lebensmittelpreisen und sogar der Androhung der Enteignung von Landwirten. Nicht nur die Umweltverbände versuchten mehr Sachlichkeit in die Debatte zu bringen, sondern tausende Wissenschaftler*innen unterstützten die wissenschaftliche Faktenlage. Im Februar 2024 nahm das EU-Parlament den Kompromisstext an, nun folgte die abschließend notwendige Zustimmung des EU-Rats.

Die Kompromisse in der endgültigen Fassung bedeuten allerdings erhebliche Abschwächungen bei den Anforderungen an den Agrarsektor. Es wurde unter anderem eine Notfallklausel in den Gesetzestext aufgenommen, die es ermöglicht, die Ziele für landwirtschaftliche Ökosysteme „unter außergewöhnlichen Umständen“, nämlich wenn die Ernährungssicherheit als gefährdet angesehen wird, auszusetzen. Zu den Zielen, die erreicht werden sollen, zählen eine Zunahme der biologischen Vielfalt in Agrarökosystemen und eine Trendumkehr beim dramatischen Verlust an Feldvögelpopulationen. Zudem verpflichtet das Gesetz die Mitgliedsstaaten, den Rückgang der Bestäuberpopulationen spätestens bis 2030 umzukehren und deren Artenvielfalt zu verbessern. Nach 2030 sollen die Bestände wachsen, die Mitgliedstaaten müssen den Fortschritt hierbei alle sechs Jahre prüfen.

Trotz Abschwächungen und vieler offener Fragen bezüglich der Umsetzung und nach vielen Rückschritten beim Umwelt- und Biodiversitätsschutz in den vergangenen Monaten, ist die Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten im Rat zum Nature Restoration Law ein wichtiger Schritt hin zur Wiederherstellung unserer Lebensräume, zum Wohle künftiger Generationen.

Mehr dazu:

PAN Europe Press Release „Historical step: EU Nature Restoration Law finally adopted, important demand of European citizens‘ initiative Save Bees and Farmers”

Informationsseite des BMUV zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO)