Gefahr von Hirnschäden – NGOs fordern Verbot von Chlorpyrifos

Chlorpyrifos ist hochgefährlich und dennoch eins der derzeit am häufigsten verwendeten Insektizide in Europa, auch wenn in Deutschland keine Präparate mehr zugelassen sind, die diesen Wirkstoff enthalten. Chlorpyrifos wirkt neurotoxisch, stört das Hormonsystems und hat Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung von Kindern. Rückstände von Chlorpyrifos belasten Lebensmittel und lassen sich im Trinkwasser nachweisen. Die derzeitige EU-Genehmigung für den Wirkstoff läuft am 31. Januar 2019 aus. Statt das hochgefährliche Pestizid erneut zu genehmigen, bietet das Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese schädliche Chemikalie ein für alle Mal aus dem Verkehr zu ziehen. So ließen sich Landwirte und ihre Familien, Menschen in ländlichen Gebieten und VerbraucherInnen vor der Chemikalie effektiv schützen. Besonders wichtig wäre dies im Hinblick auf den Schutz der besonders gefährdeten Kinder, Kleinkinder, Säuglinge und Kinder im Mutterleib, deren Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet und die besonders anfällig sind für die Toxizität von Chlorpyrifos.

Das gemeinsame Faktenblatt von HEAL, Génération Futures, PAN Europe und PAN Germany (in Englischer Sprache) liefert Hintergrundwissen über das Insektizid, erläutert die gesundheitlichen Auswirkungen und fordert, basierend auf den Fakten, ein EU-Verbot von Chlorpyrifos.




Pestizidhersteller und Menschenrechte

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2018

Im Juni veröffentlichte das Freiburger Öko-Institut den Bericht „Umweltschutz wahrt Menschenrechte“ im Kontext globalen Unternehmenshandelns (1). Eine Fallstudie in diesem Bericht ist den Pestizidexporten von BASF und Bayer gewidmet. „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind, sollten auch nicht ins Ausland verkauft werden dürfen. Ein solcher Doppelstandard führt dazu, dass die Gefährdung von Menschen und Ökosystemen bewusst in Kauf genommen wird“, lautet das Fazit des Berichts, der sich damit langjährigen Forderungen von PAN anschließt, und sich somit folgerichtig in seinen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Code of Conduct der Welternährungsorganisation (FAO) und die Anpassung einschlägiger Regelungen ausspricht.

Export hochgefährlicher Pestizide – die Datenbasis

Der Export von Pestiziden ist in Deutschland eine feste ökonomische Größe. Im Durchschnitt der letzten fünf statistisch verfügbaren Jahre (2012-2016) waren es – bezogen auf die Wirkstoffe – 65.651 Tonnen pro Jahr, 42 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum im Inland verkauft wurde (2). Dass der Löwenanteil der exportierten Menge von Bayer CropScience und BASF kommen dürfte, liegt auf der Hand. Die exportierten Pestizide schließen Wirkstoffe der Kategorie „hochgefährliche Pestizide“ (3), HHPs in der englischen Abkürzung, ein, von denen einige, aber längst nicht all in Deutschland bzw. in der EU verboten sind. Ein Anwendungsverbot ist eben noch lange kein Produktionsverbot. Hinzu kommt, dass diese multinationalen Konzerne ihre Pestizide nicht nur aus Deutschland exportieren, sondern ggf. von ausländischen Tochterunternehmen herstellen lassen. Zum Beispiel betreibt der Bayerkonzern den Recherchen des Öko-Instituts zufolge Produktionsanlagen an über 130 Standorten in 34 Ländern, was vom Öko-Institut aufgrund der anstehenden Fusionen und Verkäufe von Unternehmensteilen zu Recht als Momentaufnahme bezeichnet wurde.

Der Bericht des Öko-Instituts Freiburg (1) befasst sich beispielhaft mit solchen HHP-Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind und nutzt als Ausgangspunkt die HHP-Liste von PAN International (4) sowie die Rechercheergebnisse von PAN Germany zu HHPs von Bayer und BASF aus dem Jahr 2012 (5). Als Beispiele werden in dem Bericht folgende Wirkstoffe aufgeführt, die in Ländern wie Südafrika, Indien oder Brasilien vermarktet werden: Carbofuran (Bayer, hohe akute Toxizität, hochtoxisch für Bienen), dem Rotterdamer PIC-Übereinkommen unterliegend (6), Acephate (Bayer, hochtoxisch für Bienen), Thiodicarb (Bayer, wahrscheinlich krebserregend beim Menschen, hochtoxisch für Bienen), Tepraloxydim (BASF, hormonschädlich) und Temephos (BASF, hochtoxisch für Bienen). Auf Anfrage des Öko-Instituts teilte Bayer in einer Stellungnahme mit, dass der Vertrieb des Produkts Tamaron Gold (Wirkstoff Acephat) eingestellt worden sei. Allerdings wird das Produkt Tamaron Gold auch nach Eingang dieser Stellungnahmen und (wie eine gerade durchgeführte Überprüfung ergab) bis zum heutigen Tag auf der indischen Website des Unternehmens beworben (7), was die Glaubwürdigkeit der Konzernaussage erheblich schmälert.

Bewertung der Menschenrechtsperspektive – die Rechtsgrundlage

Der besondere Wert des Berichts des Öko-Instituts besteht in der Verknüpfung der HHP-Recherche mit einer juristischen Bewertung aus Menschenrechtsperspektive und einer Analyse der Managementprozesse bei Bayer und BASF. Bezüglich der Menschenrechte analysiert der Bericht die Möglichkeiten und Grenzen des Rotterdamer PIC-Übereinkommens.

Für Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die im Rotterdamer PIC-Übereinkommen gelistet sind, hat das importierende Land das Recht, vom Exporteur umfangreiche Informationen beispielweise zur Toxizität und zu notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anwendung des Pestizids bereit gestellt zu bekommen. Basierend auf diesen Informationen hat es das Recht, die Einfuhr zu beschränken oder zu verbieten. Der Logik des Übereinkommens folgend, müssten im Fall einer solchen Beschränkung bzw. eines solchen Verbots, die Staaten auch die eigene Herstellung beschränken oder verbieten, wenn sie sich den Vorwurf der Anwendung doppelter Standards ersparen wollten.

In diesem Sinne wurde die EU-Verordnung 649/2012 erlassen, die das PIC-Übereinkommen in EU-Recht umsetzt. Doch die Entscheidungsgewalt über Beschränkungen oder Verbote bleibt in vollem Umfang bei den importierenden Staaten – in der „weiterhin leider fiktiven“ Annahme, so der Bericht des Öko-Instituts, dass diese Staaten die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sie gegenüber ihren Bürgern haben, wirksam durchsetzen würden. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Hürde, um extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen zu sanktionieren: das sogenannte „gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip“, dem zufolge „die Rechte und Pflichten jeder rechtlich eigenständigen Gesellschaft unabhängig voneinander zu ermitteln“ sind. Damit wird ein Zusammenhang des Fehlverhaltens voneinander unabhängiger Rechtsträger ausgeschlossen. Die Konzernzentralen haften also grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Tochterunternehmen, egal wie groß der ökonomische Einfluss der Konzernzentrale ist (8). Dies ist ein klassisches Schlupfloch, um im Bereich der Menschenrechte nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Noch unverbindlicher ist die Situation bezüglich der Mitverantwortung bei Rechtsverletzungen von Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette.

In Deutschland gibt es laut Bericht des Öko-Instituts jedoch einen Ansatzpunkt, um tatsächliche Mitverantwortung bei den Konzernen einzufordern – das Deliktsrecht: „Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die innerbetrieblichen Abläufe so zu strukturieren, zu organisieren und zu überwachen, dass Schädigungen Dritter im zumutbaren Umfang vermieden werden. Unternehmen haben also für Gefahrensicherung in ihrem Organisationsbereich Sorge zu tragen; je größer die Gefahren, desto intensiver sind die mit dieser Gefahrensicherung verbundenen Organisations- und Überwachungsverpflichtungen.“ (8) Dass, auf dieser Basis gerichtliche Schritte tatsächlich möglich sind, zeigt ein Beispiel aus Großbritannien, wo eine ähnliche Rechtsgrundlage besteht und wo die Klage von sambischen Bauern gegen einen britischen Bergbaukonzern vom Gericht zugelassen wurde.

Unternehmerische Managementprozesse auf freiwilliger Grundlage

Es gibt zwei internationale Richtlinien, die Handlungsempfehlungen für die Konzerne aussprechen, allerdings auf freiwilliger Basis:

  • der seit 1985 existierende International Code of Conduct on Pesticide Management, zuletzt 2017 aktualisiert (9), gemeinsam herausgegeben von FAO und WHO, und
  • die UN Leitprinzipien zu Unternehmen und Menschenrechten (10)

Sowohl Bayer als auch BASF haben nach Einschätzung des Berichts vom Öko-Institut eine Reihe von Managementprozessen im Bereich der Produktverantwortung eingeführt. Beide Unternehmen haben sich öffentlich zum „Code of Conduct“ (siehe oben) bekannt und unterstützen die „Nachhaltigkeits-Initiative der deutschen Chemie“ (11). Allerdings waren die beiden Unternehmen weder zu einem entsprechenden Interview mit dem Öko-Institut bereit, noch zeichnen sich die öffentlich zugänglichen Dokumente „durch eine besondere Detailtiefe aus“, um die zurückhaltende Formulierung des Öko-Instituts zu zitieren (12).

Nach Angaben des Öko-Instituts zufolge haben beide Unternehmen gegenüber 2012 die Zahl HHPs in ihrem Portfolio reduziert (13). Allerdings bleibt offen, wie viele Wirkstoffe davon aufgrund ausgelaufener Patente vom Markt genommen wurden, um Platz für neue patent-geschützte Pestizide zu machen. Das wurde vom Öko-Institut nicht untersucht.

Abschließend spricht der Bericht eine Reihe von Empfehlungen aus. Dazu zählt, dass die Thematik der HHPs im Code of Conduct künftig stärker berücksichtigt werden sollte und dass es nicht möglich sein sollte, „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind“, ins Ausland zu verkaufen (14). Darüber hinaus sieht das Öko-Institut Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, um sicher zu stellen, dass „der tatsächlich bestehende Einfluss von Muttergesellschaften auch haftungsrechtlich relevant wird (14). Die Studie des Öko-Institutes untermauert damit Forderungen der UN Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung und von PAN International nach einem weltweiten verpflichtenden Vertrag zur Regulierung hochgefährlicher Pestizide (HHPs) (15).

Insgesamt stellt die Fallstudie eine wichtige Ergänzung mit Blick auf das Agieren der Pestizidkonzerne im Ausland dar, während sich das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vor allem mit der binnenrechtlichen Verantwortung deutscher Chemiekonzerne beim Pestizidexport befasst hat (16).

(Dr. Peter Clausing, PAN Germany)

 

Anmerkungen

(1)        Download über https://www.oeko.de/presse/archiv-pressemeldungen/2018/deutsche-unternehmen-gefaehrden-umwelt-und-menschrechte/

(2)        Siehe: http://www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/SJT-3060720-2016.xlsx

(3)        Der Begriff wird im Pestizidbrief 3/2017 vom 27.9.2017 kurz erläutert (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104336/http://www.pan-germany.org/download/pestizid-brief/PB3_2017_Mexiko-Studie_Final.pdf

(4)        https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/?wpdmdl=412&ind=1521198756530

(5)        PAN Germany (2012): Hochgefährliche Pestizide von BASF, Bayer und Syngenta! http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/Big3_DE.pdf

(6)        Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade, http://www.pic.int/

(7)        https://www.bayer.in/products/products-from-a-to-z/product-detail-35.php (Zugriff 7.7.2018). Vgl. hierzu auch die von PAN Germany durchgeführte Überprüfung der Einhaltung der am 19.6.2013 übernommenen Selbstverpflichtung von BASF, Bayer und Syngenta (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104154/http://www.pan-germany.org/download/Niederschrift_DE_130918_FF.pdf) bezüglich des Verzichts auf die Vermarktung von hochtoxischen Pestiziden (WHO-Klasse 1a/1b)

(8)        Siehe (3), S. 32

(9)        http://www.fao.org/fileadmin/templates/agphome/documents/Pests_Pesticides
/Code/Code_ENG_2017updated.pdf

(10)     https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf

(11)     https://www.chemiehoch3.de/de/home.html

(12)     Siehe (3), S. 33

(13)     Siehe (3), S. 35

(14)     Siehe (3), S. 36

(15)     http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/presse/PAN_International_press_release%20_SR_report_March_2017.pdf

(16)     https://www.ecchr.eu/fall/bayer-doppelstandards-beim-vertrieb-von-pestiziden/




Pestizide und Menschenrechte – ein Podcast vom NDR

„Moment mal“ ist der Podcast der NDR Radiokirche. In der Folge vom 27.05. war Toxikologe und PAN Germany Vorstand Dr. Peter Clausing im Interview zum Thema Pestizide und Menschenrechte. Der Podcast kann auf der Webseite des NDR unter folgendem Link angehört werden und steht zum Download zur Verfügung.

https://www.ndr.de/ndr2/Moment-mal,audio409634.html

 

Fotorechte: Pestizid-Anwendung: Carina Weber

 

 

 




¡Maíz! – oder wer regiert die Welt?

Mit einem vielfältigen Angebot aus Workshops und der Performance des kollektiv tonalli zu den Themen Mais, Mexiko und globale Märkte fand am 27.04.2018 der Thementag ¡Maíz! – oder wer ernährt die Welt? in Hamburg statt. Zum Abschluss des Thementages wurde die Frage in einer Podiumsdiskussion mit Referenten aus den Fachbereichen Ernährungssouveränität, Menschenrechtsverletzungen, politischer Intervention, Nachhaltigkeitsbildung und Umweltforschung erörtert.

Der TV-Sender TIDE war vor Ort und macht es für alle, die nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen konnten, möglich, sowohl die Performance als auch die Podiumsdiskussion digital zuerleben. Die Sendung wird am Sonntag, 03.06.2018, um 21:00 Uhr (Programm TIDE) zum zweiten Mal ausgestrahlt und ist jeder Zeit auf Youtube unter https://www.youtube.com/user/TIDETVhamburg/videos verfügbar.

Diese Veranstaltung wurde in Kooperation der W3 – Werkstatt für internationale Kultur und Politik / Projekt Generation Global, Romerotage, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Agrar Koordination, Amnesty International (CASA), Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit und treemedia e.V. realisiert.

 




Global Network Releases Updated List of Highly Hazardous Pesticides

PAN International Press Release

Stockholm, March 15, 2018
Pesticide Action Network (PAN) International released an updated version of its List of Highly Hazardous Pesticides (HHPs) to coincide with a key meeting in Stockholm of the Strategic Approach for International Chemicals Management (SAICM) process. The expanded list now includes 306 chemicals.

These hazardous pesticides (HHPs) threaten people and the environment around the world. The global community must act to stop the continuing exposure of people and the planet to these HHPs. PAN calls on the global community for an internationally binding treaty on pesticides.

Among the nine newly listed pesticides in the updated version of the HHP list are carbetamide for being classified as a presumed human reproductive toxicant according to the EU, cyanamide for its hormone disrupting properties and emamectin benzoate for its threat to the environment and bees.

Following the addition of a new criterion, the list now includes pesticides which are recognised by the UN Rotterdam Convention as meeting the Convention’s criteria for global trade restrictions. These pesticides have however not yet been officially listed in the Rotterdam Convention for political reasons.

Pesticides are the only toxic chemicals that are intentionally released into the environment. Today pesticides contaminate every environmental medium even in locations remote from their use. Susan Haffmans of PAN Germany says „These pesticides are having a devastating effect on biodiversity, including on beneficial insects. They are undermining the sustainability of food production systems and harm an unknown number of farmers, workers, children and animals every year.“

„We are deeply concerned about the negative impact of hazardous pesticides on the health of children around the world, especially from rural and farming communities. There is a critical need for global action to curtail the use of the worst pesticides to protect the wellbeing of children.“ says Kristin Schafer of PAN North America.

Keith Tyrell from PAN UK adds „Though pesticides have been recognized as a global threat to health, development and the environment, and despite a variety of pesticide Conventions and agreements, global governance of pesticides is weak, leaving large gaps in overall management.“

In the Global South there is daily proof of the devasting effects of pesticides on families and their livelihoods. Maimouna Diene of PAN Africa says „If SAICM wants to fulfill its goal of achieving sound management of chemicals throughout their whole lifecycle and to protect human health and ecosystems, it has to intensify its actions on HHPs and provide trainings to farmers, including women farmers, on agroecological practices. The past few years have shown that the global pesticides problem cannot be tackled adequately with voluntary agreements.“

PAN Asia Pacific’s Sarojeni Rengam says „The Sustainable Development Goals, in particular to end hunger, achieve food security and promote sustainable agriculture; to ensure healthy lives and to halt and reverse land degradation and biodiversity loss cannot be achieved until the widespread use of HHPs is replaced by agroecological practices“.

From the experience of longstanding work in Latin America on agroecological practices, Javier Souza of PAN Latin America says „It is time for undertaking concerted efforts to phase out HHPs and replace their use with agroecology. In Argentina we have shown that by replacing HHPs with agroecology we can decrease costs of inputs, improve incomes and community health, bolster food security and climate resilience, improve gender equity, enhance biodiversity, and reduce pollution.“

The PAN HHP list includes pesticides with high levels of acute or chronic hazards to health or environment according to internationally accepted classification systems. With the HHP list, PAN provides authorities, cultivation organisations, advisers, farmers and other interested parties with a tool to identify highly dangerous pesticides and then to replace them with safer and more sustainable alternatives.

For the PAN HHP list, visit http://www.pan-germany.org/download/PAN_HHP_List.pdf

For more about PAN International and the 500+ organizations in more than 100 countries that have joined the global call to ban highly hazardous pesticides and replace them with agroecological alternatives, visit http://pan-international.org/.

 

Available for interview:

Maimouna Diene, PAN Africa, maimounadiene@pan-afrique.org; +223 64898163
Sarojeni Rengam, PAN Asia Pacific, sarojeni.rengam@panap.net
Susan Haffmans, PAN Germany, susan.haffmans@pan-germany.org , +49(0)40-3991910-25
Javier Souza Casadinho, PAN Latin America, javierrapal@yahoo.com.ar ,+11 15 3617 1782
Kristin Schafer, PAN North America, kristins@panna.org , +10119165883100
Keith Tyrell, PAN United Kingdom, keith@pan-uk.org , +447588706224




Veröffentlichtung der aktualisierten Liste hochgefährlicher Pestizide

Die heutige Veröffentlichung der aktualisierten PAN-Liste der hochgefährlichen Pestizide (HHP) fällt zusammen mit einem Schlüssel-Treffen zum weltweiten Chemikalienmanagement, dem Strategic Approach for International Chemicals Management (SAICM) in Stockholm.

Die neue Version der PAN HHP Liste beinhaltet 306 Chemikalien. Diese hochgefährlichen Pestizide gefährden Menschen und ihre Umwelt weltweit. Die Weltgemeinschaft muss endlich handeln und die Exposition von Menschen und ihrer Umwelt mit diesen gefährlichen Chemikalien beenden. PAN ruft die Weltgemeinschaft darum dazu auf, ein international verbindliches Regelwerk für Pestizide zu schaffen. Denn obwohl Pestizide als globale Bedrohung für Gesundheit, Entwicklung und Umwelt anerkannt werden und trotz einer Vielzahl internationaler Pestizid-Konventionen und -Vereinbarungen, ist die globale Regulierung von Pestiziden unzureichend und lückenhaft.

Pestizide sind die einzigen giftigen Chemikalien, die in großer Menge absichtlich in die Umwelt freigesetzt werden. Pestizide kontaminieren heute jedes Umweltmedium und kommen selbst an Orten vor, die weit entfernt von ihrer Verwendung liegen. Hochgefährliche Pestizide haben verheerende Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, auch auf Nutzinsekten. Sie untergraben die Nachhaltigkeit der Produktion von Nahrungsmitteln und schädigen jedes Jahr eine unbekannte Anzahl von LandarbeiterInnen, Kindern und Tieren.

Zu den neun, in der aktualisierten Fassung der HHP-Liste neu aufgenommenen Pestiziden zählen u.a. Carbetamid aufgrund seiner Einstufung als mutmaßlich reproduktionstoxisch, Cyanamid aufgrund seiner hormonschädigenden Eigenschaften und Emamectin benzoat wegen seiner besonderen Gefährdung von Umwelt und Bienen.

Die aktualisierte Liste enthält nun auch Pestizide, die von der Vertragsstaatenkonferenz und dem Chemical Review Committee der Rotterdamer Konvention der Vereinten Nationen (PIC-Konvention) als „PIC-Pestizid“ anerkannt wurden, die jedoch aus politischen Gründen bislang noch nicht offiziell in der Rotterdamer Konvention gelistet wurden.

Die PAN HHP-Liste listet Pestizid-Wirkstoffe auf, die für die menschliche Gesundheit, für Tiere und für die Umwelt besonders gefährlich sind. Hierzu zählen Pestizide, die beispielsweise als krebserregend, fortpflanzungsschädigend, erbgutverändernd, hormonschädlich, ozonschädlich oder hoch bienengefährlich eingestuft sind.

 




Organisationen aus 110 Ländern haben unterzeichnet

543 Organisationen aus 110 Ländern haben diesen Aufruf bereits unterzeichnet.

Je mehr Organisationen unterzeichnen, desto stärker wirkt dieser Aufruf.

Ist Ihre Organisation schon dabei?

Weitere Informationen in folgenden Dokumenten:

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Aufruf "Für ein Verbot hochgefährlicher Pestizide" 357.67 KB 3082 Downloads

Jahrzehnte an Erfahrungen haben gezeigt, dass eine sichere Anwendung hochgefährlicher...

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Kurzinformation: Was sind hochgefährliche Pestizide 370.16 KB 1801 Downloads

Der Begriff „hochgefährliche Pestizide“ existiert in der globalen Behördensprache...

 

 

 




Stop Pesticide Poisonings! A time travel through international pesticide policies

3rd updated and extended edition.




Pestizid-Vergiftungen stoppen!

Eine dritte aktualisierte und erweiterte Ausgabe der PAN Germany Broschüre „Stop Pesticide Poisonings! A time travel through international pesticide policies“ ist jetzt verfügbar (nur in englischer Sprache).
Noch immer erleiden Menschen, Tiere und die Natur erhebliche Schäden durch hochgefährliche Pestizide, weil zu lange an dem Konzept der vermeintlich „sicheren Anwendung“ hochgefährlicher Pestizide festgehalten wurde. Die Broschüre nimmt uns mit auf eine Zeitreise durch drei Dekaden internationaler Pestizidpolitik und macht deutlich: Zur Vermeidung von Pestizid-Vergiftungen gilt es die, schrittweise Beendigung der Nutzung und das Verbot hochgefährlicher Pestizide und deren Ersatz durch agrarökologische, nicht-chemischer Maßnahmen umzusetzen.

 

 

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Stop Pesticide Poisonings! A time travel through international pesticide policies 744.81 KB 813 Downloads

3rd updated and extended edition. ...




Kurzinformation: Was sind hochgefährliche Pestizide

Der Begriff „hochgefährliche Pestizide“ existiert in der globalen Behördensprache als regulativer Terminus erst seitdem der Rat der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) 2006 erklärte, dass bei der Pestizid-Risikoreduktion ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide in Betracht gezogen wer-den sollte (PAN Germany 2011, 2013).