Europäische NGOs beziehen Stellung zu einem zukünftigen SAICM nach 2020

Industrie- und Agrochemikalien führen weltweiten zu massiven Gesundheits- und Umweltproblemen. Mithilfe der freiwilligen Rahmenvereinbarung „SAICM“ (Strategic Approach to International Chemicals Management) wurde seit 2006 auf UN Ebene versucht, die mit der Verwendung und Herstellung von Chemikalien verbundenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu mindern. 2020 endet die derzeitige Rahmenvereinbarung.

Die in dem Multi-Stakeholder-Prozess beteiligen NGOs engagieren sich nun, einen ehrgeizigen internationalen Rahmen für ein SAICM nach 2020 mit zu entwickeln.

Vor dem Hintergrund des heute und morgen stattfindenden „informal SAICM EU /JUSSCANNZ meeting“ in Brüssel, haben NGOs aus der EU Schlüsselelemente für ein zukünftiges SAICM nach 2020 aufgezeigt. Ein Schwerpunkt liegt aus Sicht der NGOs dabei auf der Möglichkeit, neue rechtsverbindliche Verpflichtungen im Rahmen von SAICM festzulegen. Ein Beispiel für ein notwendiges rechtsverbindliches Element aus Sicht von PAN und vieler anderer NGOs ist ein Verbot hochgefährlicher Pestizide (HHPs) und deren Ersatz durch agroökologische Praktiken.

Gemeinsame NGO Stellungnahme: Opinion of NGOs in the EU SAICM Beyond 2020

Gemeinsame NGO Stellungnahme: Opinion of NGOs in the EU SAICM Beyond 2020

Datum: 18. Februar 2019 623.05 KB

The mandate of SAICM will end in 2020. We have now an opportunity to develop an ambitious international...
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34 years after the Bhopal disaster: we still need a highly hazardous pesticide ban

December 3rd, 2018, PAN International

December 3rd 2018, is the 34th anniversary of the Bhopal disaster when a gas tank exploded in a Union Carbide pesticide factory in India, killing thousands of people. To date, half a million people have suffered from health consequences linked to that disaster.

With the „Day of No Pesticide Use“ activists from Pesticide Action Network (PAN) International remind the world of this disaster and call on governments, politicians and people to work for the promotion of non-chemical alternatives to Highly Hazardous Pesticides and the ultimate ban of these pesticides.

Keith Tyrell, Director of PAN UK says “Today we remember the 25,000 people who were killed by the Bhopal disaster 34 years ago. But we must also act to protect the hundreds of thousands of other victims who are poisoned by pesticides every year. Non-chemical alternatives exist and they work. We need to help farmers get off the pesticide treadmill and switch to these safer, more sustainable options.”

“Bhopal disaster survivors and victims, are waiting for Dow, the corporation responsible, to be brought to justice after 34 years. Corporate responsibility and accountability is urgently needed now. While thousands of women and men farmers, agricultural workers and children are being poisoned by pesticides every day without recourse, the pesticide corporations are profiting from their poisons. Legally binding treaties on Trans-National Corporations and on Highly Hazardous Pesticide are needed now.” demands Sarojeni Rengam, PAN Asia Pacific’s coordinator.

„Every year, the Bhopal anniversary reminds us just how far the pesticide industry will go to avoid taking responsibility for their dangerous products — and protect their profits,“ says Kristin Schafer, Executive Director of PAN North America. „Union Carbide became Dow, then DowDupont and now „Corteva“ — the very same corporation that has worked so hard to keep the brain-harming insecticide chlorpyrifos on the market here in the US. These pesticide giants aggressively block progress toward a safer, healthier farming future, and must be held accountable.“

Urging the move away from the pesticide-reliant model of agriculture to protect people and the environment from pesticide exposures, Ndeye Maïmouna Diène, coordinator of PAN Africa says „In the name of food security and under pressure from multinational seed companies, African governments are allowing the introduction of genetically modified crops and dangerous synthetic pesticides. We must oppose this model and defend food sovereignty, the right of all peoples to define their own agricultural and food policies. Our governments must support us more so that we can further develop agroecology and the traditional agriculture that we have been practicing for centuries“

Javier Souza Casadinho of PAN Latin America says “Governments should stop working with the pesticide industry to promote policies that favor monocultures and their package of associated agrochemicals. Instead governments must promote policies supporting agroecology. Agroecology enables the development of profitable and sustainable production systems providing healthy food for all. This is food sovereignty”.

Summing up this call for global action, Susan Haffmans of PAN Germany says, „The third of December reminds us that we have to get away from pesticide-intensive agriculture that uses highly hazardous pesticides. Farmers and rural communities all over the world suffer from pesticide-related health impacts, and most soils and water bodies are contaminated with pesticides. If we want to secure our children’s health and future we need globally binding actions on Highly Hazardous Pesticides and global political will to support agroecological systems of agriculture.“

 

Press Contacts:
Javier Souza Casadinho, PAN Latin America, javierrapal@yahoo.com.ar ,+11 15 3617 1782 Maiimouna Diene, PAN Africa, maimounadiene@pan-afrique.org, +223 64898163
Susan Haffmans, PAN Germany, susan.haffmans@pan-germany.org , +49(0)40-3991910-25
Sarojeni Rengam, PAN Asia Pacific, sarojeni.rengam@panap.net
Paul Towers, PAN North America, ptowers@panna.org , +10119165883100
Keith Tyrell, PAN United Kingdom, keithtyrell@pan-uk.org , +447588706224

About PAN International: Pesticide Action Network (PAN) is a network of over 600 participating nongovernmental organizations, institutions and individuals in over 90 countries working to replace the use of hazardous pesticides with ecologically sound and socially just alternatives. PAN was founded in 1982 and has five independent, collaborating Regional Centers that implement its projects and campaigns.
For more information visit
www.pan-international.org




Besorgnis über rapide steigenden Pestizideinsatz in Bolivien. Auch Kleinbauern setzen hochgefährliche Pestizide ein.

PAN Germany Pestizid-Brief 3 – 2018

In Bolivien hat sich der Pestizideinsatz binnen 10 Jahren auf jährlich 62.900 Tonnen mehr als versechsfacht. Eine jüngst veröffentlichte Masterarbeit belegt, dass fast drei Viertel der in Bolivien zugelassenen Pestizide hoch toxisch sind und ein Großteil davon in der EU und in weiteren Ländern der Welt verboten ist. (1)

Die von der Universität Rockstock betreute Masterarbeit von Ulrike Bickel „Uso de plaguicidas por productores familiares en Bolivia“ untersucht die Dimensionen, Einflussfaktoren und die sozio-ökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Pestizideinsatzes in Bolivien. Der Arbeit zugrunde liegen eine empirische Fallstudie zu KleinbäuerInnen in vier bolivianischen Ökoregionen, Experteninterviews mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und die Analyse wissenschaftlicher und politischer Erkenntnisse zum Pestizideinsatz in Bolivien samt akuten wie chronischen Vergiftungserscheinungen und der Auswirkungen auf die Ökosysteme.

Herzstück der Arbeit ist ein Abgleich der in Bolivien zugelassenen Pestizide mit der Liste des Pestizid Aktions-Netzwerkes (PAN) über hochgefährliche Pestizide (engl.: highly hazardous pesticides, HHPs) (2) sowie der PAN Liste in anderen Ländern verbotener Pestizide (engl.: banned pesticides) (3) mit der Toxizitäts-Klassifikation der UN-Landwirtschafts- und Weltgesundheitsorganisationen FAO und WHO, mit EU-Verboten sowie der „Schwarzen Liste der gefährlichsten Pestizide“ von Greenpeace. Dieser Abgleich ergab, dass fast drei Viertel der in Bolivien zugelassenen Pestizide hoch toxisch und ein Großteil davon in der EU und in weiteren Ländern verboten sind (vgl. (4)).

Mindestens 164 registrierte hoch gefährliche Pestizide

Mehr als 70 % (mindestens 164) der 229 in Bolivien registrierten Pestizid-Wirkstoffe sind hoch gefährlich aufgrund ihrer akuten oder chronischen Toxizität für die menschliche Gesundheit oder für die Ökosysteme. Obwohl fast die Hälfte (105) dieser Substanzen in anderen Ländern verboten sind, autorisiert die zuständige Behörde SENASAG (Nationaler Dienst für landwirtschaftliche Gesundheit und Lebensmittelhygiene) diese hoch gefähr-lichen Pestizide. Einen Grund hierfür sieht die Autorin darin, dass die Zulassungs¬behörde von den Zulassungsgebühren als Finanzierungsquelle ihrer Arbeit abhängt. Allein zwischen Mitte Mai und Ende August 2018 stieg die Anzahl zugelassener Pestizide (Handelsnamen) von 2.190 auf 2.419, das sind durchschnittlich 3 neue Produktzulassungen pro Werktag.
Der Pestizideinsatz erfolgt willkürlich und chaotisch: Viele LandwirtInnen mischen hoch giftige Pestizidcocktails aus Insektiziden und Fungiziden, häufig ohne die nötige Schutz-kleidung zu tragen (Brille, Schutzmaske, Schutzhandschuhe und -anzug, Gummistiefel), weil diese entweder zu unbequem, zu teuer, nicht für das heiße Klima geeignet sind, weil sie „nichts für starke Männer“ seien oder weil sie beim Coca-Kauen stören.

Mangels flächendeckender Sammel- und Entsorgungsstellen werden große Mengen leerer Pestizidcontainer nicht geordnet entsorgt. So kontaminieren und verschmutzen vermeintlich leere Restbehälter Höfe, Gewässer, das Erdreich und die Ökosysteme, ins-besondere in Regionen, in denen viele kleine und mittelständische LandwirtInnen leben. In der intensiv agrarindustriell genutzten Region um Santa Cruz gibt bzw. gab es zum Zeitpunkt der Recherche zumindest zeitweise Sammelprogramme für Pestizidbehälter.

Kleinbauern im Visier der Agrarchemie

KleinbäuerInnen in vielen Entwicklungsländern werden zunehmend zu Kunden der Agrarchemieindustrie und spritzen hoch giftige Pestizide, wie z.B. das wahrscheinlich krebserregende Glyphosat und das nervenschädigende Herbizid Paraquat. Bolivien ist dabei kein Einzelfall. Die AnwenderInnen gefährden ihr eigenes Leben, tragen zur Verschmutzung von Böden und Gewässern und zur Schädigung nützlicher Insekten bei und in der Folge zu einer fortschreitenden Destabilisierung von Ökosystemen. Auch sind viele landwirtschaftliche Produkte, die auf den lokalen Märkten verkauft werden, mit Pestizid¬rückständen belastet.
Bei den Recherchen zeigte sich: Nicht nur die Großbetriebe im östlichen, von Soja- und anderen Exportkulturen geprägten Tiefland spritzt intensiv Pestizide. Auch Kleinbäuer¬Innen setzen zunehmend Pestizide ein. Diese Erkenntnis widerspricht der landläufigen Darstellung, die kleinbäuerliche Familienlandwirtschaft in Entwicklungs¬ländern sei per se agrarökologisch, wirtschafte im Einklang mit der Natur und erzeuge gesunde Grund-nahrungs¬mittel. Die Studie konnte zeigen, dass dem in Bolivien nicht mehr so ist. Diese Entwicklung ist allerdings neu: Einer repräsentativen Untersuchung des bolivianischen Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2015 zufolge begann die Mehrheit der boliviani-schen LandwirtInnen erst vor weniger als 5 Jahren, Pestizide einzusetzen (38 %). Offensichtlich sind die KleinbäuerInnen zusehends als KundInnen ins Visier der omni-präsenten Pestizidimporteure geraten (Bolivien produziert selbst keine, sondern importiert alle Pestizide). Zusätzlich zu den legalen Importen wird circa ein Drittel der Pestizide illegal ins Land geschmuggelt. Dies ist möglich, weil die staatlichen Kontrollen an den Grenzen sowie auf Märkten defizitär sind und Sanktionen fehlen. Illegal heißt zum Beispiel: nicht zugelassene Substanzen, Pestizide mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum oder umetikettierte Ware in anderen als den Original-Behältnissen, falsche oder fehlende Etiketten und vielfach falsch angegebene Toxizitätsklasse.

Ursachen des gestiegenen Pestizideinsatzes

Ursachen des stark gestiegenen Pestizideinsatzes in Bolivien sind der Masterarbeit zufolge zum einen das Fehlen eines angepassten, flächendeckenden bäuerlichen Ausbildungssystems; die vorwiegend konventionelle Orientierung der universitären Agrarfakultäten; weiterhin eine nahezu inexistente staatliche Agrarberatung – ein Vakuum, das die Pestizidkonzerne und -händler mit ihrer Propaganda und dezentralen Präsenz ausfüllen – sowie im ungenügenden Pestizidzulassungs- und Kontrollsystem der staatlichen Behörde für Lebensmittelsicherheit SENASAG, die finanziell von den Zulassungsgebühren abhängt, die die Pestizidkonzerne zahlen.
Da es keine regelmäßige staatliche Agrarberatung gibt (mit Ausnahme erratischer kon¬ven-tioneller staatlicher Programme für Kartoffel- und Gemüseanbau, die meist kurz vor Wahlen in entlegenen Regionen initiiert werden), suchen viele ProduzentInnen den Rat der Pestizidhändler, die im eigenen Interesse eines gesteigerten Pestizidabsatzes be¬ra¬ten. Ein öffentliches landwirtschaftliches Ausbildungs- und Agrarberatungssystem, das flächendeckend für alle KleinbäuerInnen – auch mit niedrigem Schulbildungsniveau – zugänglich wäre und das unabhängig vom Profitinteresse der Pestizidhändler berät, fehlt in Bolivien.
Pestizid-Vergiftungen gehören zum traurigen Alltag

Fast die Hälfte der vom bolivianischen Gesundheitsministerium im Jahr 2015 befragten 4.125 BäuerInnen äußerte, bereits akute Vergiftungssymptome während oder kurz nach der Pestizidanwendung erlitten zu haben. Der Wissensstand bei KleinbäuerInnen insbe-sondere über die chronischen Langzeitfolgen des Pestizideinsatzes für ihre Gesundheit und die Ökosysteme ist jedoch sehr gering. Die Masterarbeit hat verfügbare wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse ausgewertet, denen zufolge die Exposition gegenüber Agrar-giften zu schweren Krankheiten wie Krebs, Alzheimer, Parkinson, hormonelle Störungen, Degradierung des Nervensystems, Fehlgeburten, Missbildungen, Ent¬wick¬lungs¬störungen sowie Sterilität/Unfruchtbarkeit führen kann. Die Autorin wurde bei ihrer Feldforschung in ländlichen Regionen auch mit solchen Krankheitsbildern konfrontiert.

Mangelnde Rückstandskontrollen

Zur direkten Pestizid-Exposition der LandwirtInnen, ihrer Familienmitglieder und der AnwohnerInnen hinzu kommt das Risiko für KonsumentInnen, Nahrungsmittel zu essen, die mit Pestizidrückständen belastet sind. Bei Lebensmittelkontrollen auf bolivianischen Märkten wurden wiederholt z.B. Tomaten und Salat mit Rückständen hoch giftiger Pestizide weit oberhalb der erlaubten Grenzwerte gefunden. Gemüseverkäuferinnen auf dem Markt in Comarapa (Departamento Santa Cruz) benutzten den schönfärberischen Satz: „Hier ist alles geheilt (aquí todo está curado)“, d.h. pestizidbehandelt.
Eine behördliche Lebensmittelüberwachung auf Pestizidrückstände mit Kontroll- und Monitoringsystem findet nicht statt. Hier wird die zuständige Behörde SENASAG ihrem expliziten Auftrag nicht gerecht, die „Unbedenklichkeit von Nahrungsmitteln“ zu gewährleisten. Ein „interministerielles Komitee für Pestizide“, bestehend aus Landwirtschafts-, Gesundheits- und Umweltministerium, hat vor zwei Jahren langsam seine Arbeit aufgenommen und plant, künftig bei beantragten Wieder- und Neuzu-lassungen von Pestiziden deren Gesundheits- und Umweltauswirkungen zu analysieren. Dem entgegen steht die oben skizzierte reale Zulassungspraxis des SENASAG von circa 3 Neuzulassungen pro Arbeitstag.

Gefangen im Pestizid-Teufelskreis

In ökologischer und auch ökonomischer Hinsicht sind konventionell wirtschaftende LandwirtInnen in einem Teufelskreis („pesticide treadmill“): Je mehr Pestizide und Mineraldünger sie einsetzen, desto mehr nimmt der Befall ihrer Kulturen mit Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zu. Dies ist gleichsam ein Symptom der wachsenden Instabilität der Ökosysteme. Darum sehen sich die BäuerInnen gezwungen, immer mehr, immer giftigere und teurere Pestizide zu kaufen, während die niedrigen Produktpreise am Ende oft nicht einmal ihre eingesetzten „Inputs“ decken, geschweige denn ihre Arbeitskraft. Manche BäuerInnen verschulden sich, da die Agrarchemiehändler ihnen Saatgut, Kunstdünger und Pestizide vorab auf Kreditbasis stellen.

Agrarökologie als Ausweg

Als nachhaltige Alternative, die geeignet ist, eine giftfreie Produktion gesunder Nahrungsmittel zu gewährleisten, wird in der Masterarbeit das Konzept der Agrarökologie vorgestellt. Dieses wird von den rund 60 Mitgliedsorganisationen der bolivianischen Bodenschutzplattform (Plataforma Nacional de Suelos) und einer Minderheit der bolivianischen Agrarfakultäten propagiert, unterstützt von internationalen Bewegungen wie „La vía campesina“, dem Welt-Dachverband von KleinbäuerInnen, sowie von der UN-Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation FAO. Agrarökologie bezeichnet – als Gegenbegriff zur industriellen, konventionellen und chemieintensiven Landwirtschaft – eine Orientierung der Wissenschaft, der sozial-ökologischen Bewegungen und der landwirtschaftlichen Praxis am langfristigen Erhalt der Ökosysteme (5). Zu den Elementen der Agrarökologie zählen Recycling und Optimierung von Nährstoffen und Energie innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes, die Integration von Ackerbau und Viehzucht, die Stärkung der biologischen Vielfalt, die Interaktionen und Synergien, die Vermeidung von Chemikalien und anderen Technologien mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und vieles mehr.

Handlungsempfehlungen

Basierend auf den Recherche- und Analyse-Ergebnissen formuliert die Autorin eine Reihe von Handlungsempfehlungen, um die Situation in Bolivien nachhaltig zu verbessern:

• Reform des bolivianischen Pestizid-Zulassungssystems mit dem Ziel, die Behörde SENASAG finanziell unabhängig von den Gebühren der Agrarchemiekonzerne zu machen.
• Durchsetzung des Verbots von Importen und des Verkaufs hoch gefährlicher Pestizide (HHPs).
• Konsequente agrarökologische Umorientierung der Produktion, der universitären Lehre und der Agrarforschung.
• Industrieunabhängige landwirtschaftliche Ausbildung und staatliche Agrarberatung für ProduzentInnen.
• Flächendeckende Sammlung und sichere Entsorgung von Pestizidbehältern.
• Effektive Maßnahmen gegen den Handel mit illegalen Pestiziden.
• Einführung eines regelmäßigen Gesundheitsmonitorings für Pestizid-Anwender und die Dokumentation von Pestizid-Vergiftungen.
• Schaffung eines effizienten regulatorischen Rahmens zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen, die gegenüber Pestiziden am sensibelsten reagieren und die am verletzlichsten sind, wie Kinder, schwangere Frauen, indigene Völker, LandwirtInnen, LandarbeiterInnen sowie ArbeitsmigrantInnen.
• Stärkung der „Ombudsstelle der Mutter Erde“ (Defensoría de la Madre Tierra) und des Agrarumweltgerichtshofs (Tribunal Agroambiental) und ihrer unabhängigen Arbeit.

(Ulrike Bickel)

Die Autorin Ulrike Bickel ist Agrar- und Umweltwissenschaftlerin und arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika.

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Quellen

(1) Bickel, U. (2018): Uso de plaguicidas por productores familiares en Bolivia. www.welt-ernaehrung.de/wp-content/uploads/2018/11/Plaguicidas-en-Bolivia_tesis-UBickel.pdf.
(2) PAN International List of highly hazordous pesticides (March 2018) https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/#
(3) PAN International Consolidated List of Banned Pesticides von 2017 http://pan-international.org/pan-international-consolidated-list-of-banned-pesticides/
(4) Plaguicidas altamente tóxicos en Bolivia. Technical Report July 2018 https://www.researchgate.net/publication/326300001_Plaguicidas_altamente_toxicos_en_Bolivia
(5) Symposium: Agrarökologie im großen Stil für Agrar- und Ernährungswende (April 2018) https://www.weltagrarbericht.de/aktuelles/nachrichten/news/de/33127.html




PAN begrüßt den Widerruf dreier hochgefährlicher Bayer-Pestizide

Wie heute in einer Fachmeldung mitgeteilt wurde, widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum 30. November 2018 die Zulassungen folgender Pestizid-Produkte von Bayer CropScience:
– Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus (Zul. Nr. 006410-60),
– Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus (Zul. Nr. 006410-61) und
– Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE (Zul. Nr. 006410-00).

Die Insektizide waren für die Anwendung im Zierpflanzenanbau gegen eine Vielzahl beißender und saugender Insekten zugelassen und durften von Hobbygärtnern ohne Sachkunde im Freiland und/oder Gewächshaus angewendet werden. PAN Germany, das sich für einen schrittweisen Ausstieg aus dem hochgefährlichen Pflanzenschutz einsetzt, begrüßt den Widerruf. Dass es überhaupt Zulassungen für Mittel mit derart gefährlichen Wirkstoffen sogar für Laien  gegeben hat, zeigt aus Sicht von PAN, wie weit Deutschland von einem vorsorgenden Pflanzenschutz und Verbraucherschutz noch entfernt ist.

Alle drei Mittel sind Kombinationsprodukte mit den insektiziden Wirkstoffen Methiocarb und Thiacloprid. Beide Wirkstoffe sind auf der PAN Liste der hochgefährlichen Pestizide (HHPs) aufgeführt: Methiocarb, aufgrund seiner hohen akuten Toxizität  (WHO Ib) und seiner akuten hohen Bienengiftigkeit. Das Neonikotinoid Thiacloprid aufgrund der möglichen gesundheitlichen Langzeiteffekte.Von der Umweltbehörde der USA (EPA) wurde Thiacloprid  als „wahrscheinlich krebserregend“ und von der EU als C2 „kann vermutlich Krebs erzeugen“ eingestuft. Zudem wurde nachgewiesen, dass Thiacloprid die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen beeinträchtigen und/oder Entwicklungsschäden bei den Nachkommen bewirken kann.  Daher klassifiziert die EU das Insektizid als reproduktionstoxisch (R 1b). 2015 wurde der Wirkstoff wegen seiner möglicherweise hormonschädigenden Wirkung (endokrin schädlichen Wirkung) auf die Liste der Substitutionskandidaten gesetzt.

Alle drei Mittel sind als bienengefährlich eingestuft, sind hochentzündlich, umweltgefährlich und reizend. Zu den angegebenen Risiken zählen u.a. dass sie in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben können, dass sie die Augen reizen können und die Möglichkeit der Sensibilisierung durch Hautkontakt besteht.

Nach Auskunft des BVL erfolgt der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers. Ursprünglich hatten die drei Mittel eine Zulassung bis Ende 2020. Nun müssen Händler zusehen, die noch vorhandenen Bestände bis zum 30. Mai 2019 zu verkaufen. Anwender dürfen das Mittel entsprechend der Aufbrauchfrist noch bis zum 30. Mai 2020 anwenden. Immerhin – damit sind die für den Mensch und die Umwelt hoch schädlichen Mittel zwei Jahre eher aus dem Verkehr, als die ursprüngliche Zulassung eigentlich vorsah.




Petition für ein EU-weites Verbot von Chlorpyrifos

Die Regierungen der EU diskutieren im Moment darüber, ob die Genehmigung des Insektizids Chlorpyrifos, die Ende Januar 2019 ausläuft, verlängert werden soll. Noch gibt es die Möglichkeit, eine Wiedergenehmigung zu verhindern, denn Chlorpyrifos zählt zu den hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen.

Das deutsche und europäische PAN haben gemeinsam mit den Partnerorganisationen HEAL, SumOfUs, Generation Futures und Ecologistas en Accion eine Petition für ein Verbot dieses Insektizids gestartet. Über 129.000 europäische Bürgerinnen und Bürger haben die Petition bereits unterzeichnet.

Helfen Sie und unterzeichnen Sie jetzt die Petition, damit dieses gefährliche Nervengift in der gesamten EU nicht mehr verwendet werden darf!

In Deutschland ist der Einsatz von Chlorpyrifos in der Landwirtschaft im Vergleich zu vielen anderen Staaten zwar nicht mehr erlaubt, allerdings zählt der Wirkstoff zu den am häufigsten in konventionellen Lebensmitteln nachgewiesenen Pestizidrückständen – auch in Deutschland.

Chlorpyrifos ist in Deutschland aus gutem Grund verboten. Das entwicklungsneurotoxische Insektizid kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. Gefährdet sind besonders Kinder, wenn sie im Mutterleib oder in jungen Lebensjahren über die Nahrung mit dem Pestizid in Kontakt kommen. Immer mehr Studien belegen die hormonschädlichen Eigenschaften und eine negative Auswirkung auf die Hirnentwicklung. Später im Leben können u.a. Verhaltensstörungen wie ADHS oder auch Autismus die Folge sein.

Mehr Informationen zu Chlorpyrifos stehen in einem aktuellen Faktenblatt (in engl.), das gemeinsam von PAN Europe, Generation Futures, HEAL und PAN Germany erarbeitet wurde.

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Petition in anderen Sprachen:
Englisch: https://actions.sumofus.org/a/chlorpyrifos
Französisch: https://actions.sumofus.org/a/nous-ne-voulons-plus-de-chlorpyrifos-dans-nos-assiettes/

Faktenblatt in anderen Sprachen:
Spanisch: https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2018/08/HEAL-Generations-Futures-PAN-E-PAN-DE-Chlorpyrifos-Factsheet-Spanish-web.pdf
Französisch: https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2018/08/HEAL-Generations-Futures-PAN-E-PAN-DE-Chlorpyrifos-Factsheet-FR-final.pdf




Gute Nachricht: 18 hochgefährliche Pestizide in Indien verboten

Das indische Agrarministerium hat am 8. August 2018 mit sofortiger Wirkung erlassen, dass die Registrierung, die Einfuhr, die Herstellung, die Formulierung, der Transport, der Verkauf und die Verwendung der folgenden Pestizide vollständig verboten sind: Benomyl, Carbaryl, Diazinon, Fenarimol, Fenthion, Linuron, Methoxy Ethyl, Mercury Chloride, Methyl Parathion, Sodium Cyanide, Thiometon und Tridemorph.
Des Weiteren wurde Trifluralin verboten, allerdings mit der Ausnahme für die Anwendung in Weizen, wobei Auflagen zum Gewässerschutz gelten.
Zudem wurde ein vollständiges Verbot der Verwendung von Alachlor, Dichlorvos, Phorate, Phosphamidon, Triazophos und Trichlorfon ab 31. Dezember 2020 erlassen. Bereits ab dem 1. Januar 2019 dürfen diese Pestizide nicht mehr eingeführt, hergestellt oder formuliert werden. Solange sie noch in der Verwendung sind, muss auf die von diesen Pestiziden ausgehende erhebliche Gefahr für aquatische Organismen hingewiesen und Anwendungsauflagen zum Schutz von Gewässern eingehalten werden. Zudem verweist das Ministerium auf die hohe Toxizität für Vögel bei 6 der genannten Wirkstoffe und auf die Bienentoxizität von Dichlorvos, Phorate, Phosphamidon und Triazophos.

Mehr als 100 Pestizid-Wirkstoffe, die in Indien in einer Vielzahl von Spritzmitteln zugelassen sind, zählen zu den hochgefährlichen Pestiziden (HHPs). Immer wieder kommt es zu Vergiftungen von Mensch und Natur. Erst im Herbst letzten Jahres wurden Schulkinder vergiftet, weil es ein Leck in einer Produktionsanlage für Pestizide gab. PAN Indien macht auf die Probleme durch hochgefährliche Pestizide in Indien aufmerksam und setzt sich für agrarökologische Alternativen ein.

Quelle: MINISTRY OF AGRICULTURE AND FARMERS WELFARE (DEPARTMENT OF AGRICULTURE, CO-OPERATION AND FARMERS WELFARE) NOTIFICATION New Delhi, THE GAZETTE OF INDIA: EXTRAORDINARY, the 8th August, 2018




Gefahr von Hirnschäden – NGOs fordern Verbot von Chlorpyrifos

Chlorpyrifos ist hochgefährlich und dennoch eins der derzeit am häufigsten verwendeten Insektizide in Europa, auch wenn in Deutschland keine Präparate mehr zugelassen sind, die diesen Wirkstoff enthalten. Chlorpyrifos wirkt neurotoxisch, stört das Hormonsystems und hat Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung von Kindern. Rückstände von Chlorpyrifos belasten Lebensmittel und lassen sich im Trinkwasser nachweisen. Die derzeitige EU-Genehmigung für den Wirkstoff läuft am 31. Januar 2019 aus. Statt das hochgefährliche Pestizid erneut zu genehmigen, bietet das Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese schädliche Chemikalie ein für alle Mal aus dem Verkehr zu ziehen. So ließen sich Landwirte und ihre Familien, Menschen in ländlichen Gebieten und VerbraucherInnen vor der Chemikalie effektiv schützen. Besonders wichtig wäre dies im Hinblick auf den Schutz der besonders gefährdeten Kinder, Kleinkinder, Säuglinge und Kinder im Mutterleib, deren Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet und die besonders anfällig sind für die Toxizität von Chlorpyrifos.

Das gemeinsame Faktenblatt von HEAL, Génération Futures, PAN Europe und PAN Germany (in Englischer Sprache) liefert Hintergrundwissen über das Insektizid, erläutert die gesundheitlichen Auswirkungen und fordert, basierend auf den Fakten, ein EU-Verbot von Chlorpyrifos.

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Pestizidhersteller und Menschenrechte

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2018

Im Juni veröffentlichte das Freiburger Öko-Institut den Bericht „Umweltschutz wahrt Menschenrechte“ im Kontext globalen Unternehmenshandelns (1). Eine Fallstudie in diesem Bericht ist den Pestizidexporten von BASF und Bayer gewidmet. „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind, sollten auch nicht ins Ausland verkauft werden dürfen. Ein solcher Doppelstandard führt dazu, dass die Gefährdung von Menschen und Ökosystemen bewusst in Kauf genommen wird“, lautet das Fazit des Berichts, der sich damit langjährigen Forderungen von PAN anschließt, und sich somit folgerichtig in seinen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Code of Conduct der Welternährungsorganisation (FAO) und die Anpassung einschlägiger Regelungen ausspricht.

Export hochgefährlicher Pestizide – die Datenbasis

Der Export von Pestiziden ist in Deutschland eine feste ökonomische Größe. Im Durchschnitt der letzten fünf statistisch verfügbaren Jahre (2012-2016) waren es – bezogen auf die Wirkstoffe – 65.651 Tonnen pro Jahr, 42 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum im Inland verkauft wurde (2). Dass der Löwenanteil der exportierten Menge von Bayer CropScience und BASF kommen dürfte, liegt auf der Hand. Die exportierten Pestizide schließen Wirkstoffe der Kategorie „hochgefährliche Pestizide“ (3), HHPs in der englischen Abkürzung, ein, von denen einige, aber längst nicht all in Deutschland bzw. in der EU verboten sind. Ein Anwendungsverbot ist eben noch lange kein Produktionsverbot. Hinzu kommt, dass diese multinationalen Konzerne ihre Pestizide nicht nur aus Deutschland exportieren, sondern ggf. von ausländischen Tochterunternehmen herstellen lassen. Zum Beispiel betreibt der Bayerkonzern den Recherchen des Öko-Instituts zufolge Produktionsanlagen an über 130 Standorten in 34 Ländern, was vom Öko-Institut aufgrund der anstehenden Fusionen und Verkäufe von Unternehmensteilen zu Recht als Momentaufnahme bezeichnet wurde.

Der Bericht des Öko-Instituts Freiburg (1) befasst sich beispielhaft mit solchen HHP-Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind und nutzt als Ausgangspunkt die HHP-Liste von PAN International (4) sowie die Rechercheergebnisse von PAN Germany zu HHPs von Bayer und BASF aus dem Jahr 2012 (5). Als Beispiele werden in dem Bericht folgende Wirkstoffe aufgeführt, die in Ländern wie Südafrika, Indien oder Brasilien vermarktet werden: Carbofuran (Bayer, hohe akute Toxizität, hochtoxisch für Bienen), dem Rotterdamer PIC-Übereinkommen unterliegend (6), Acephate (Bayer, hochtoxisch für Bienen), Thiodicarb (Bayer, wahrscheinlich krebserregend beim Menschen, hochtoxisch für Bienen), Tepraloxydim (BASF, hormonschädlich) und Temephos (BASF, hochtoxisch für Bienen). Auf Anfrage des Öko-Instituts teilte Bayer in einer Stellungnahme mit, dass der Vertrieb des Produkts Tamaron Gold (Wirkstoff Acephat) eingestellt worden sei. Allerdings wird das Produkt Tamaron Gold auch nach Eingang dieser Stellungnahmen und (wie eine gerade durchgeführte Überprüfung ergab) bis zum heutigen Tag auf der indischen Website des Unternehmens beworben (7), was die Glaubwürdigkeit der Konzernaussage erheblich schmälert.

Bewertung der Menschenrechtsperspektive – die Rechtsgrundlage

Der besondere Wert des Berichts des Öko-Instituts besteht in der Verknüpfung der HHP-Recherche mit einer juristischen Bewertung aus Menschenrechtsperspektive und einer Analyse der Managementprozesse bei Bayer und BASF. Bezüglich der Menschenrechte analysiert der Bericht die Möglichkeiten und Grenzen des Rotterdamer PIC-Übereinkommens.

Für Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die im Rotterdamer PIC-Übereinkommen gelistet sind, hat das importierende Land das Recht, vom Exporteur umfangreiche Informationen beispielweise zur Toxizität und zu notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anwendung des Pestizids bereit gestellt zu bekommen. Basierend auf diesen Informationen hat es das Recht, die Einfuhr zu beschränken oder zu verbieten. Der Logik des Übereinkommens folgend, müssten im Fall einer solchen Beschränkung bzw. eines solchen Verbots, die Staaten auch die eigene Herstellung beschränken oder verbieten, wenn sie sich den Vorwurf der Anwendung doppelter Standards ersparen wollten.

In diesem Sinne wurde die EU-Verordnung 649/2012 erlassen, die das PIC-Übereinkommen in EU-Recht umsetzt. Doch die Entscheidungsgewalt über Beschränkungen oder Verbote bleibt in vollem Umfang bei den importierenden Staaten – in der „weiterhin leider fiktiven“ Annahme, so der Bericht des Öko-Instituts, dass diese Staaten die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sie gegenüber ihren Bürgern haben, wirksam durchsetzen würden. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Hürde, um extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen zu sanktionieren: das sogenannte „gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip“, dem zufolge „die Rechte und Pflichten jeder rechtlich eigenständigen Gesellschaft unabhängig voneinander zu ermitteln“ sind. Damit wird ein Zusammenhang des Fehlverhaltens voneinander unabhängiger Rechtsträger ausgeschlossen. Die Konzernzentralen haften also grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Tochterunternehmen, egal wie groß der ökonomische Einfluss der Konzernzentrale ist (8). Dies ist ein klassisches Schlupfloch, um im Bereich der Menschenrechte nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Noch unverbindlicher ist die Situation bezüglich der Mitverantwortung bei Rechtsverletzungen von Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette.

In Deutschland gibt es laut Bericht des Öko-Instituts jedoch einen Ansatzpunkt, um tatsächliche Mitverantwortung bei den Konzernen einzufordern – das Deliktsrecht: „Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die innerbetrieblichen Abläufe so zu strukturieren, zu organisieren und zu überwachen, dass Schädigungen Dritter im zumutbaren Umfang vermieden werden. Unternehmen haben also für Gefahrensicherung in ihrem Organisationsbereich Sorge zu tragen; je größer die Gefahren, desto intensiver sind die mit dieser Gefahrensicherung verbundenen Organisations- und Überwachungsverpflichtungen.“ (8) Dass, auf dieser Basis gerichtliche Schritte tatsächlich möglich sind, zeigt ein Beispiel aus Großbritannien, wo eine ähnliche Rechtsgrundlage besteht und wo die Klage von sambischen Bauern gegen einen britischen Bergbaukonzern vom Gericht zugelassen wurde.

Unternehmerische Managementprozesse auf freiwilliger Grundlage

Es gibt zwei internationale Richtlinien, die Handlungsempfehlungen für die Konzerne aussprechen, allerdings auf freiwilliger Basis:

  • der seit 1985 existierende International Code of Conduct on Pesticide Management, zuletzt 2017 aktualisiert (9), gemeinsam herausgegeben von FAO und WHO, und
  • die UN Leitprinzipien zu Unternehmen und Menschenrechten (10)

Sowohl Bayer als auch BASF haben nach Einschätzung des Berichts vom Öko-Institut eine Reihe von Managementprozessen im Bereich der Produktverantwortung eingeführt. Beide Unternehmen haben sich öffentlich zum „Code of Conduct“ (siehe oben) bekannt und unterstützen die „Nachhaltigkeits-Initiative der deutschen Chemie“ (11). Allerdings waren die beiden Unternehmen weder zu einem entsprechenden Interview mit dem Öko-Institut bereit, noch zeichnen sich die öffentlich zugänglichen Dokumente „durch eine besondere Detailtiefe aus“, um die zurückhaltende Formulierung des Öko-Instituts zu zitieren (12).

Nach Angaben des Öko-Instituts zufolge haben beide Unternehmen gegenüber 2012 die Zahl HHPs in ihrem Portfolio reduziert (13). Allerdings bleibt offen, wie viele Wirkstoffe davon aufgrund ausgelaufener Patente vom Markt genommen wurden, um Platz für neue patent-geschützte Pestizide zu machen. Das wurde vom Öko-Institut nicht untersucht.

Abschließend spricht der Bericht eine Reihe von Empfehlungen aus. Dazu zählt, dass die Thematik der HHPs im Code of Conduct künftig stärker berücksichtigt werden sollte und dass es nicht möglich sein sollte, „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind“, ins Ausland zu verkaufen (14). Darüber hinaus sieht das Öko-Institut Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, um sicher zu stellen, dass „der tatsächlich bestehende Einfluss von Muttergesellschaften auch haftungsrechtlich relevant wird (14). Die Studie des Öko-Institutes untermauert damit Forderungen der UN Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung und von PAN International nach einem weltweiten verpflichtenden Vertrag zur Regulierung hochgefährlicher Pestizide (HHPs) (15).

Insgesamt stellt die Fallstudie eine wichtige Ergänzung mit Blick auf das Agieren der Pestizidkonzerne im Ausland dar, während sich das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vor allem mit der binnenrechtlichen Verantwortung deutscher Chemiekonzerne beim Pestizidexport befasst hat (16).

(Dr. Peter Clausing, PAN Germany)

 

Anmerkungen

(1)        Download über https://www.oeko.de/presse/archiv-pressemeldungen/2018/deutsche-unternehmen-gefaehrden-umwelt-und-menschrechte/

(2)        Siehe: http://www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/SJT-3060720-2016.xlsx

(3)        Der Begriff wird im Pestizidbrief 3/2017 vom 27.9.2017 kurz erläutert (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104336/http://www.pan-germany.org/download/pestizid-brief/PB3_2017_Mexiko-Studie_Final.pdf

(4)        https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/?wpdmdl=412&ind=1521198756530

(5)        PAN Germany (2012): Hochgefährliche Pestizide von BASF, Bayer und Syngenta! http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/Big3_DE.pdf

(6)        Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade, http://www.pic.int/

(7)        https://www.bayer.in/products/products-from-a-to-z/product-detail-35.php (Zugriff 7.7.2018). Vgl. hierzu auch die von PAN Germany durchgeführte Überprüfung der Einhaltung der am 19.6.2013 übernommenen Selbstverpflichtung von BASF, Bayer und Syngenta (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104154/http://www.pan-germany.org/download/Niederschrift_DE_130918_FF.pdf) bezüglich des Verzichts auf die Vermarktung von hochtoxischen Pestiziden (WHO-Klasse 1a/1b)

(8)        Siehe (3), S. 32

(9)        http://www.fao.org/fileadmin/templates/agphome/documents/Pests_Pesticides
/Code/Code_ENG_2017updated.pdf

(10)     https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf

(11)     https://www.chemiehoch3.de/de/home.html

(12)     Siehe (3), S. 33

(13)     Siehe (3), S. 35

(14)     Siehe (3), S. 36

(15)     http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/presse/PAN_International_press_release%20_SR_report_March_2017.pdf

(16)     https://www.ecchr.eu/fall/bayer-doppelstandards-beim-vertrieb-von-pestiziden/




Pestizide und Menschenrechte – ein Podcast vom NDR

„Moment mal“ ist der Podcast der NDR Radiokirche. In der Folge vom 27.05. war Toxikologe und PAN Germany Vorstand Dr. Peter Clausing im Interview zum Thema Pestizide und Menschenrechte. Der Podcast kann auf der Webseite des NDR unter folgendem Link angehört werden und steht zum Download zur Verfügung.

https://www.ndr.de/ndr2/Moment-mal,audio409634.html

 

Fotorechte: Pestizid-Anwendung: Carina Weber

 

 

 




¡Maíz! – oder wer regiert die Welt?

Mit einem vielfältigen Angebot aus Workshops und der Performance des kollektiv tonalli zu den Themen Mais, Mexiko und globale Märkte fand am 27.04.2018 der Thementag ¡Maíz! – oder wer ernährt die Welt? in Hamburg statt. Zum Abschluss des Thementages wurde die Frage in einer Podiumsdiskussion mit Referenten aus den Fachbereichen Ernährungssouveränität, Menschenrechtsverletzungen, politischer Intervention, Nachhaltigkeitsbildung und Umweltforschung erörtert.

Der TV-Sender TIDE war vor Ort und macht es für alle, die nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen konnten, möglich, sowohl die Performance als auch die Podiumsdiskussion digital zuerleben. Die Sendung wird am Sonntag, 03.06.2018, um 21:00 Uhr (Programm TIDE) zum zweiten Mal ausgestrahlt und ist jeder Zeit auf Youtube unter https://www.youtube.com/user/TIDETVhamburg/videos verfügbar.

Diese Veranstaltung wurde in Kooperation der W3 – Werkstatt für internationale Kultur und Politik / Projekt Generation Global, Romerotage, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Agrar Koordination, Amnesty International (CASA), Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit und treemedia e.V. realisiert.