Redebeitrag auf der Alzchem-Hauptversammlung am 05.05.2026

Rede zum Thema „Cyanamid“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der Alzchem AG am 05.05.2026. 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Als Toxikologe bin ich mit den Eigenschaften des AlzChem-Wirkstoffs Cyanamid und mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und internationalen Empfehlungen vertraut.

Wie Ihnen bekannt ist, verlor Cyanamid in der EU im September 2008 seine Genehmigung, weil -und ich zitiere aus der entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission: „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt.“

Ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen, dass die EU-Kommission ihre Entscheidungen nicht leichtfertig trifft. Andererseits vertraten Sie auf der letzten Hauptversammlung, die Ansicht, dass die EU-Behörden von einem viel zu geringen Grenzwert für die maximal zulässige Anwenderexposition ausgehen würde. Ich bitte um Nachsicht für den Vergleich, den ich jetzt anstelle, aber auch die Tabakindustrie hat sich jahrzehntelang dagegen gewehrt, dass Rauchen Lungenkrebs verursacht – das füge ich hier spontan ein, unter dem Eindruck der heute geäußerten Zweifel an der Bewertung von Calcium-Cyanamid durch die Europäische Chemikalienagentur. Die heutige Hauptversammlung ist gewiss nicht der geeignete Ort für ein fachliches Streitgespräch unter Toxikologen. Aus diesem Grund konzentriere ich mich auf Dinge, die weniger strittig sind und die sich aus dem Internationalen Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement ergeben, der gemeinsam von der Welternährungsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wurde und von Vereinigungen der Pestizidindustrie unterstützt wird, unter anderem von Croplife International, die 2023 extra einen Wegweiser zur Umsetzung dieses Code of Conduct veröffentlicht haben.

In Artikel 3.6. dieses Verhaltenskodexes steht, übersetzt: „Auf Pestizide, bei deren Handhabung und Anwendung die Benutzung unbequemer, teurer und nicht ohne weiteres erhältlicher individueller Schutzausrüstung erforderlich ist, sollte verzichtet werden, insbesondere im Hinblick auf Kleinverbraucher und Landarbeiter in heißen Klimazonen“. In Südafrika, wohin Alzchem Dormex in relevanten Mengen exportiert, trifft diese Situation verbreitet zu. Deshalb meine 1. Frage: Wie gehen Sie mit der sich daraus ableitenden Forderung um, Dormex dort nicht einzusetzen? Es macht ja keinen Sinn, Produkte dorthin zu exportieren, wo sie nicht eingesetzt werden sollten. Oder sind Sie mit dem von Croplife International mit getragenen Verhaltenskodex ebenfalls nicht einverstanden. Ähnlich wie mit der Entscheidung der EU Kommission?

Im Rahmen der Bewertung von Cyanamid als Biozid hat die Europäischen Chemikalienagentur 2021 verschiedene persönliche Schutzausrüstungen getestet, dabei ermittelt, dass sich einige als nicht wirksam erwiesen und zugleich empfohlen „Pro-Chem Typ3“ Schutzanzüge und „Camatril 732“ Schutzhandschuhe zu verwenden. In Ihren Ausführungen zur vorigen Hauptversammlung bezogen Sie sich auf eine umfangreiche Operation Safety Study, die nicht Teil des öffentlichen Dossiers war, jedoch die Eignung der Schutzausrüstung gezeigt habe. Meine 2. Frage lautet, ob Sie bereit wären, diese Studie zugänglich zu machen?

Im vorigen Jahr erwähnten Sie, dass Safety Kits, die ggf. Einweg-Schutzanzüge enthalten, in andere Länder geliefert würden, aber offenbar nicht nach Südafrika. Welche Schutzausrüstung am Ende genau in welches Land geliefert wird, hänge u.a. von den regulatorischen Umständen ab. Hier habe ich meine 3. Frage: Ist es nicht so, dass gerade in Ländern mit schwacher Regulation die Verantwortung der Unternehmen besonders hoch ist, und warum liefern Sie oder ihr Vertriebspartner keine Schutzanzüge nach Südafrika? Liegt es an den klimatischen Bedingungen und falls ja, wie gewähren Sie dann den Betroffenen den notwendigen Schutz?

Sie verweisen darauf, dass Sie Ihre Vertriebspartner zur Schulung der Anwender verpflichten und dass Sie Nachweise über die Teilnahme an den Schulungen erhalten, die bis zum Endanwender reichen. Meine 4. Frage lautet: Wie definieren Sie „Endanwender“ – sind es die Landwirte, die die Farmen bewirtschaften oder sind es tatsächlich die Landarbeiter, die Dormex ausbringen? Und in welchem Umfang erfolgen die Schulungen? Nur beispielhaft oder flächendeckend und sind es immer die Landarbeiter und Landarbeiterinnen oder nur gelegentlich?

Zu den menschenrechtlichen Risiken, die Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsanalysen sind, müsste auch die Bewertung der Gefahren für Betroffene gehören. Dazu zählt in Südafrika nicht nur die Gefahr der fristlosen Entlassung, sondern auch der Verlust der Wohnung, denn die Landarbeiterinnen jener Unternehmen, die Dormex anwenden, wohnen oftmals auf dem Landeigentum der Farmbesitzer. Uns erreichten zahlreiche Beschwerden aus Südafrika, während laut HV 2025 bei Ihnen nur eine einzige Beschwerde einging, weil ein Hund größere Mengen Dormex getrunken hatte und deshalb zu Schaden kam. Liegt das vielleicht daran, dass man, um eine Beschwerde einzureichen, ein Smartphone besitzen und die englische Sprache beherrschen muss. Bei vielen Betroffenen ist es jedoch so, dass sie kein Smartphone besitzen und/oder nur Afrikaans sprechen. Deshalb habe ich die dringende 5. Frage: Wie stellen Sie sicher, dass die Bewertungen von Ecovadis und das Feedback, das Sie auf den von Ihnen durchgeführten Schulungen erhalten, frei von Furcht vor Repressalien ist? Würden Sie zustimmen, dass die Klärung dieser Diskrepanz und die Findung von Problemlösungen zu diesem Punkt ein Schwerpunkt ihres künftigen Austauschs mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sein sollte? Und schließlich: wäre Alzchem bereit, einen leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus in der Sprache Afrikaans zu etablieren?

Zur HV 2025 stellten Sie die Frage, ob wir mit Anbietern aus China das Gespräch aufgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als deutsche Zivilgesellschaft uns zunächst an deutsche Unternehmen wenden. Zugleich glauben wir, dass eine Kommunikation von Unternehmen zu Unternehmen möglich sein sollte. Deshalb habe ich – angesichts der Tatsache, dass AlzChem ein wichtiger, aber nicht der einzige Anbieter von Cyanamid-Produkten ist, und mit dem Anliegen die dramatisch schlechte Situation für die Betroffenen vor Ort möglichst bald, zumindest teilweise, zu verbessern noch folgende Fragen:

  • Ist AlzChem bereit, mit gutem Beispiel voran zu gehen und dabei andere Anbieter mitzunehmen, um auf transparente Weise die Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung und das Training der Anwender, schrittweise und flächendeckend zu verbessern?
  • Wäre AlzChem bereit, darauf hin zu arbeiten, zusammen mit anderen Anbietern einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Plan zu erarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen?
  • Wäre AlzChem bereit, in diese gemeinsame Erarbeitung eines Plans zur Verbesserung der realen Situation, Vertreter bzw. Vertreterinnen der engagierten Zivilgesellschaft mit einzubeziehen?

Die Aktionärinnen und Aktionäre fordere ich auf, Vorstand und Aufsichtsrat bis zur Klärung dieser Fragen nicht zu entlasten und für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 




Alzchem: Länderübergreifender Protest fordert Exportstopp hochgefährlicher Pestizide

  • Protestaktionen in Südafrika und Deutschland
  • Organisationen werfen Alzchem Versäumnisse bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vor
  • Veröffentlichung einer umfangreichen Abhandlung über den Wirkstoff Cyanamid

5. Mai 2026. Gemeinsame Pressemitteilung. Anlässlich der heutigen Hauptversammlung der Alzchem Group AG erneuern zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika und Deutschland ihre scharfe Kritik am fortgesetzten Export und der Vermarktung des Pestizids Dormex mit dem Wirkstoff Cyanamid. Die Organisationen Women on Farms Project, Umweltinstitut München, PAN Germany, INKOTA-Netzwerk und Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre fordern einen sofortigen Stopp des Exports hochgefährlicher Pestizide, die in der EU verboten sind.

Die Organisationen werfen Alzchem vor, bewusst doppelte Standards anzuwenden:  Cyanamid bzw. Dormex, die für die reguläre Verwendung in der EU als zu gefährlich gelten, werden gezielt in Länder mit schwächerem Arbeits- und Umweltschutz exportiert. Zudem kritisieren sie das Fehlen einer klaren Ausstiegsstrategie für hochgefährliche Pestizide sowie mangelnde Transparenz hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten des Unternehmens.

Cyanamid verlor seine Genehmigung in der EU im Jahr 2008 nach Vergiftungsfällen und dem Befund europäischer Behörden, dass der Stoff unvertretbare Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass selbst bei Verwendung persönlicher Schutzausrüstung die Expositionsgrenzwerte für Anwender*innen um ein Vielfaches überschritten werden und selbst Unbeteiligte in der Umgebung belastet werden. Die heute veröffentlichte Monographie dokumentiert diese Risiken auf Basis aktueller Forschung systematisch. Dennoch meldete Alzchem Group AG 2024 Exporte von gut 6.700 Tonnen Cyanamid in diverse Länder zur Verwendung als Pestizid.

Die Behauptung des Konzerns, Dormex könne bei „ordnungsgemäßer“ Anwendung sicher eingesetzt werden, weisen die Organisationen entschieden zurück. Berichte aus landwirtschaftlichen Regionen, insbesondere aus Südafrika, schildern unzureichende Schutzausrüstung, fehlende Informationen, mangelnde Schulungen und schwere gesundheitliche Folgen für Landarbeiter*innen.

Lilly*, eine Landarbeiterin aus Südafrika äußert besorgt: Wenn die Zeit des Sprühens näher rückt, bekomme ich ein mulmiges Gefühl. Ich weiß, dass wir bald damit beginnen werden, Dormex zu sprühen, und ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit. Ich denke an mein Gesicht! Ich möchte Dormex nicht mehr sprühen und habe das dem Landwirt auch schon gesagt, aber er besteht darauf, dass ich die Arbeit erledigen muss, da ich dafür ausgebildet bin. Ich habe keine andere Wahl, denn wenn ich es nicht tue, wer wird dann für meine Kinder arbeiten? Wer wird Essen auf den Tisch bringen? Wo werden wir leben? Ich verstehe es einfach nicht … Wenn der Wirkstoff in Europa verboten ist, warum müssen wir ihn dann hier verwenden?”

Dr. Peter Clausing von PAN Germany erklärt: Solange Alzchem am Export von Dormex festhält, wird der Konzern seiner Verantwortung nicht gerecht. Die Beschäftigten auf den Farmen in Südafrika bewusst Gesundheitsrisiken auszusetzen, widerspricht dem Internationalen Verhaltenskodex für Pestizidmanagement – den die Industrie selbst unterstützt. Auch AlzChem sollte sich an diesen Kodex halten.”

Dr. Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk macht deutlich: Alzchem sind die Folgen vor Ort bekannt: Vergiftungen, unzureichende Schutzausrüstung, schwere gesundheitliche Schäden bei Landarbeiterinnen und Landarbeitern in Südafrika. Dass der Export dennoch fortgesetzt wird, ist eine bewusste wirtschaftliche Entscheidung auf Kosten der Menschen. Die Bundesregierung muss den Export von in der EU verbotenen Pestiziden endlich unterbinden.”

Ludwig Essig vom Umweltinstitut München, der seine Rede direkt von der Zentrale der Alzchem Group AG in die Hauptversammlung streamt, meint: „Was in Europa als zu gefährlich gilt, darf nicht anderswo zum Geschäftsmodell werden. Der Export von Cyanamid ist ethisch und ökonomisch nicht zukunftsfähig. Die Alzchem Group AG muss jetzt den Ausstieg einleiten und konsequent auf sichere, nachhaltige Alternativen setzen.“

Die Organisationen werden diese Kritikpunkte erneut auf der Hauptversammlung von Alzchem Group AG vorbringen und die Aktionär*innen auffordern, das Unternehmen zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zu verpflichten.

* Name zum Schutz der Identität geändert.

Links / Weiterführende Informationen:

Pressekontakte:

Peter Clausing, PAN Germany
peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

Silke Bollmohr, INKOTA-Netzwerk, Deutschland
bollmohr@inkota.de | +49 174 5620 107

Tilman Massa, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
dachverband@kritischeaktionaere.de | +49 173 713 52 37




Deregulierung und Desinformation – UN-Experte warnt vor Schwächung von EU-Gesetzen

Noch seien die EU und ihre Mitgliedstaaten international führend bei der Kontrolle von Chemikalien und giftigen Schadstoffen. Jedoch könnten die unter dem ‚Label‘ Bürokratieabbau und Vereinfachung gemachten Vorschläge der EU Kommission (sogenannte Omnibus-Vereinfachungspakete) die bestehenden Vorschriften grundlegend schwächen und damit das Recht auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt beeinträchtigen, mahnt UN-Sonderberichterstatter Dr. Marcos A. Orellana.(1)

Orellana verweist in diesem Zusammenhang auf das starke US-amerikanische Handelsvolumen im Chemikalien-Bereich und dessen globale Konsequenzen: Um Handelsinteressen zu wahren, würde zunehmend Druck auf die EU und andere Länder ausgeübt werden.

Die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission, die bestehenden Vorschriften zum Nachteil des Rechts auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt zu schwächen, sieht der Experte kritisch. Zwar seien Forderungen nach Effizienz und Kosteneinsparungen legitim, sie sollten jedoch nicht als Rechtfertigung für eine Senkung des Schutzniveaus herangezogen werden. Menschenrechte stünden nicht im Widerspruch zu administrativer Effizienz.

Obwohl die Verschmutzung durch Chemikalien und Plastik inzwischen – neben dem Klimawandel und dem Verlust der biologischen Vielfalt – als dritte große planetare Umweltkrise gilt, erfahre die Bedrohung durch chemische Verschmutzung weltweit wenig Beachtung.

Der UN Experte ist besorgt darüber, dass die Ablehnung der Wissenschaft als Leitfaden und objektive Grundlage für die Politikgestaltung zunehme und kritisiert die große Kluft zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Maßnahmen. Neue chemische Gefahren – wie die durch Ewigkeitschemikalien PFAS – würden zwar erkannt, aber es gebe keinen klaren Weg von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Umsetzung angemessener Maßnahmen. Der Experte kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere Desinformationstaktiken von Branchen, die vom Handel mit gefährlichen Chemikalien profitieren, die Verschleierung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Angriffe auf Wissenschaftler*innen.

Im Zusammenhang mit der Regulierung und dem Export hochgefährlicher Pestizide verweist der UN Experte auf die Verantwortung der EU und kritisiert die Untätigkeit Deutschlands, das beim Thema Exportverbot verbotener Pestizide auf die EU zeigt, satt selbst zu handeln.

Dr. Marcos A. Orellana, seit 2020 UN-Sonderberichterstatter für giftige Chemikalien und Menschenrechte, sprach mit EUObserver über die große Kluft zwischen Wissenschaft und politischem Willen, die versteckten Risiken gefährlicher Chemikalien und die Verantwortung Europas für den Schutz der Menschenrechte nicht nur im eigenen Land, sondern weltweit.

(1) Lesen Sie hier das ausführliche Interview mit UN-Sonderberichterstatter Marcos Oreallana bei EUObserver.




No Pestizide Use Day

Auch an diesem 3. Dezember gedenken wir der Tragödie von Bhopal in Indien vor 41 Jahren, wo in der Nacht auf den 3. Dezember 1984 ein Tank in der Pestizidfabrik von Union Carbide explodierte. Etwa 10.000 Menschen kamen unmittelbar bei der Chemiekatastrophe ums Leben, rund 150.000 starben in den folgenden 20 Jahren. Wasser, Luft und Nahrungsmittel wurden für Jahrzehnte verseucht.[1]

Zur Erinnerung und Mahnung wurde der 3. Dezember im Jahr 1998 von PAN International zum „No Pesticide Use Day“ – dem Internationalen Tag ohne Pestizide – erklärt.

PAN hält nicht nur das Andenken an die Katastrophe aufrecht, sondern schafft Bewusstsein für die bis heute bestehenden Risiken bei der Herstellung, Anwendung und Entsorgung von chemisch-synthetischen Pestiziden weltweit. PAN Organisationen auf der ganzen Welt haben es sich zur Aufgabe gemacht, über die Pestizid-Gefahren und Risiken zu informieren und praxistaugliche, umwelt- und sozialverträgliche Alternativen in den Bereichen Pflanzenschutz und Schädlingsmanagement zu fördern und sich zusammen für eine gesunde Welt für alle einzusetzen.

Dazu zählt auch unser Engagement:

  • für ein Ende hochgefährlicher Pestizide,
  • für nicht-chemischen Pflanzenschutz, ökologische Landwirtshaft und Agrarökologie,
  • für das selbstbestimmte Wirtschaften landwirtschaftlicher Betriebe,
  • für die Wahrung von Arbeitsrechten und dem Schutz von Beschäftigten in der Landwirtschaft,
  • für eine Begrenzung des Einflusses multinationaler Pestizidkonzerne auf Gesetzgebungen und UN-Foren,
  • für ein solidarisches Miteinander von Nord- und Süd und der Abschaffung menschenrechtswidriger Doppelstandards im Pestizidhandel.

Erst gestern haben PAN Germany und PAN Europe mit der „End Toxic Trade Coalition“ ein starkes Zeihen gegen Doppelstandards im Pestizidhandel gesetzt und die EU Kommission an ihr Versprechen erinnert, endlich ein Gesetz zu verabschieden, dass den Export von in der EU verbotenen Pestiziden in die Welt unterbindet.[2]

PAN Germany erklärt sich solidarisch mit den Forderungen unserer Partner von RAP-AL in Lateinamerika, die am heutigen Tag das sofortige Verbot von hochgefährlichen Pestiziden (HHPs) fordern und klarstellen: Der Ersatz von HHPS darf nicht durch neue Chemikalien geschehen, sondern muss durch (agrar)ökologische Strategien und Praktiken erfolgen.[3]

[1] https://www.amnesty.ch/de/laender/asien-pazifik/indien/dok/2024/40-jahre-nach-dem-chemieunglueck-in-bhopal-warten-opfer-immer-noch-auf-gerechtigkeit

[2] https://pan-germany.org/pestizide/zurueck-an-den-absender/

[3] https://rap-al.org/3-de-diciembre-dia-internacional-del-no-uso-de-plaguicidas-5/




Agrarökologie Fallstudien: Erfolgreiche Initiativen sichtbar machen

Auch nach Abschluss der Klimakonferenz COP30 bleibt die zentrale Frage bestehen: Wie können wir unsere Agrar- und Ernährungssysteme so gestalten, dass sie widerstandsfähig, gerecht und ökologisch tragfähig sind? Die umfangreiche Fallstudienreihe von Pesticide Action Network (PAN) International zeigt eindrucksvoll, wie Agrarökologie weltweit bereits jetzt Lösungen bietet, die weit über den Rahmen internationaler Klimaverhandlungen hinausgehen.

Die vorgestellten Beispiele aus Afrika, Asien und Lateinamerika belegen, dass ökologisches, sozial eingebettetes und wissensbasiertes Wirtschaften nicht nur möglich, sondern bereits Realität ist – und dabei gleichzeitig Klimaresilienz stärkt, Böden regeneriert, Biodiversität fördert und die Abhängigkeit von hochgefährlichen Pestiziden reduziert.

 

Agrarökologie als Klimaschutzlösung

Die dokumentierten Fallstudien zeigen deutlich, dass agrarökologische Ansätze einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Agrarökologie verbindet wissenschaftliche Erkenntnisse mit traditionellem und lokalem Wissen und setzt auf natürliche Prozesse wie Vielfalt, Kreislaufwirtschaft und gesunde Ökosysteme.

Die positiven Beiträge der Agrarökologie sind:

  • Weniger Treibhausgasemissionen durch reduzierte Nutzung von chemisch-synthetischen Betriebsmitteln.
  • Bessere Boden- und Wassergesundheit, wodurch die Leistungsfähigkeit von Agrarsystemen erhalten bleibt und Resilienz gegenüber Dürren und Extremwetter entsteht.
  • Mehr Biodiversität – insbesondere durch die Förderung von Nützlingen wie Bestäuber.
  • Verbesserte wirtschaftliche Stabilität – da bei geringeren Betriebskosten höhere Erträge und Marktpreise erzielt werden.
  • Sozialer Zusammenhalt und Empowerment, besonders durch die aktive Beteiligung von Frauen und durch gemeinschaftliche Lernprozesse.

 

Regionale Einblicke in die Fallstudien

AFRIKA

Benin: Feldschulen als Motor des Wandels

In Benin arbeiten inzwischen tausende Landwirt*innen mit agrarökologischen Methoden, die durch „Farmer Field Schools“ (Feldschulen) eingeführt wurden. Dazu gehören Kompostierung, Fruchtwechsel, Mulchen, integrierte Schädlingsbekämpfung, Agroforstwirtschaft und der Einsatz von lokalem Saatgut.
Die Ergebnisse belegen:

  • 20 – 30 % weniger synthetische Dünger
  • bis zu 40 % weniger Vergiftungsfälle durch chemisch-synthetischen Pestizide
  • 25 % höhere Erträge in Trockenperioden
  • deutlich höhere Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit
  • 45 – 50 % Frauenanteil in den Schulungen, mit spürbarer Stärkung ihrer wirtschaftlichen Position

 

Burkina Faso: Traditionelle Techniken treffen moderne Erkenntnisse

Heckenstreifen, Zai-Gruben, Halbmondstrukturen und lokal produzierte Biopestizide ermöglichen:

  • deutliche Ertragssteigerungen
  • bessere Regenwassernutzung
  • verbesserte Bodenstruktur und Mikroorganismen
  • weniger chemische Belastung von Menschen und Umwelt

 

Äthiopien: Ökologische Schädlingsbekämpfung rund um den Lake Ziway

Durch Feldschulen wurden Methoden wie Habitatstreifen, Nahrungssprays für Nützlinge, Neem-Extrakte und Vermikompostierung in der Region langfristig etabliert. Dadurch wurde der Einsatz hochgefährlicher Pestizide massiv reduziert:

  • 76 % weniger Pestizidspritzungen
  • 50 % weniger synthetischer Dünger
  • nur noch 5,5 % Vergiftungsfälle (statt 20 % vor Projektstart) durch chemisch-synthetischen Pestizide
  • gleichzeitig leichte Ertragssteigerungen und 9 % mehr Nettoeinkommen

 

Kenia: Gemeinschaftsbasierte Resilienz seit über 15 Jahren

Gemeinschaftliche Agrarökologie-Initiativen in Kenia zeigen, dass:

  • Ernährungssicherheit deutlich zunimmt
  • Böden sich regenerieren
  • lokale Organisationen politisch stärkere Stimmen entwickeln
  • Klimaresilienz in den Regionen steigt

 

ASIEN

Indien: Frauen führen den Transformationsprozess an

In Kerala wird die Umstellung auf agrarökologische und halb-städtische Biolandwirtschaft vor allem von Frauengruppen getragen:

  • stärkere wirtschaftliche Selbstbestimmung
  • lokale Saatgutsysteme
  • bessere Ernährungssicherheit
  • Aufbau von partizipativen Garantiesysteme (PGS) als alternative Form der Bio- bzw. Ökozertifizierung für kleine Betriebe, lokale Märkte und bäuerliche Gemeinschaften

 

LATEINAMERIKA

Argentinien & Costa Rica: Gesundheit schützen, Biodiversität wiederherstellen

Die dort dokumentierten Projekte zeigen, wie agrarökologische Alternativen zu hochgefährlichen Pestiziden erfolgreich eingesetzt werden. Sie schaffen:

  • höhere Biodiversität
  • stabile Erträge
  • deutlich bessere Gesundheitsergebnisse in den Gemeinden

 

Gemeinsame Botschaften aus allen Fallstudien

Über Regionen und Ländergrenzen hinweg betonen die beteiligten Bäuer*innen, Landarbeiter*innen und Organisationen, dass Agrarökologie nur dann ihr volles Potenzial entfalten kann, wenn:

  • staatliche Rahmenbedingungen, Programme und Investitionen sie aktiv unterstützen,
  • der Ausstieg aus hochgefährlichen Pestiziden politisch vorangetrieben wird,
  • lokale Wissenssysteme und gemeinschaftliche Entscheidungsstrukturen gestärkt werden.

 

Warum diese Fallstudien gerade jetzt wichtig sind

Die Klimaverhandlungen der COP30 blieb hinter den Erwartungen und den Notwendigkeiten angesichts der sich verschärfenden Klimakrise zurück. Zwar wurden Fortschritte erzielt, insbesondere in Bezug auf Klimaanpassung, naturbasierte Lösungen, und gerechte Transformationsprozesse, doch die Verhandlungsergebnisse zeigen deutliche Defizite in zentralen Bereichen. Es fehlt an verbindlichen Vorgaben zum Ausstieg aus fossilen Energien und zur Finanzierung. Das unterstreicht noch einmal, wie wichtig zivilgesellschaftliches Engagement, lokale Praxis und unabhängige Initiativen sind.

Genau hier setzen die in den PAN-Fallstudien dokumentierten agrarökologischen Projekte an. Sie machen deutlich:

  • Die agrarökologische Transformation ist nicht nur möglich – sie geschieht bereits.
  • Sie ist skalierbar, kulturell anpassbar und ökologisch belastbar.
  • Sie verbindet Klimaresilienz, Biodiversität, Ernährungssicherheit und soziale Gerechtigkeit.
  • Und sie zeigt Wege auf, wie konkrete Maßnahmen umgesetzt werden können – unabhängig davon, ob internationale Politik schnell genug vorangeht.

Diese Beispiele sind nicht einfach Geschichten „guter Praxis“. Sie sind lebende Beweise dafür, dass eine (agrar-)ökologische, gerechte Landwirtschaft global realisierbar ist – und bereits von tausenden Menschen weltweit gestaltet wird.

LINK zu den Agroecology Case Studies




Extrem toxisch für Wasserorganismen: Pyrethroid-Insektizide im Fokus von Wissenschaft und Regulation

Pyrethroide sind hochwirksame Insektizide, die extrem toxisch für Wasserorganismen sind und unsere Oberflächengewässer verschmutzen. Sie werden weit verbreitet angewendet – als Pestizide in der Landwirtschaft, als Biozide in Mitteln zur Schädlingsbekämpfung und als Human- und Tierarzneimittel. Eine aktuelle wissenschaftliche Publikation im Fachmagazin Environmental Sciences Europe nimmt die Verwendung, Wirkung, Regulierung und Überwachung von Pyrethroiden unter die Lupe.

Pyrethroide sind synthetische Derivate des natürlich vorkommenden Toxins Pyrethrin. In der Landwirtschaft werden Pyrethroide als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt, dazu zählen die Wirkstoffe lambda-Cyhalothrin, beta-Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, gamma-Cyhalothrin, Esfenvalerate, Etofenprox und tau-Fluvinat. Viele dieser Pyrethoide werden auch im Materialschutz und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Permethrin bspw. wird noch immer als Biozid in Holzschutzmitteln und Insektiziden eingesetzt, obwohl der Wirkstoff im Pflanzenschutz bereits seit 25 Jahren nicht mehr in der EU erlaubt ist.

Cypermethrin ist als prioritäre Substanz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelistet und vier weitere Pyrethroide – Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin – wurden zur Aufnahme vorschlagen. Die Autor*innen der Studie haben die gemessenen Pyrethroidkonzentrationen in Oberflächengewässern aus verschiedenen europäischen Überwachungsprogrammen ausgewertet sowie Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN) abgeleitet, wo diese nicht verfügbar waren.

Zum Hintergrund: Bei der Risikoprüfung im Pestizid-Genehmigungsverfahren wird prognostiziert, wie hoch die Oberflächenbelastung für die jeweils vorgesehene Anwendung erwartet wird. Liegen die vorhergesagten Belastungswerte über den einzuhaltenden, ökotoxikologisch begründeten Werten, werden Risikominimierungsmaßnahmen festgelegt, die die Belastung reduzieren, wie etwas Abstandsauflagen zu Gewässern. Wegen ihrer extrem hohen Toxizität, insbesondere für wirbellose Wassertiere, liegen die Umweltqualitätsnormen (UQN = die gesetzlichen Grenzwerte für die Exposition gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) im Bereich von Pikogramm bis Nanogramm pro Liter und damit um Größenordnungen niedriger, als die für die meisten anderen derzeit verwendeten Pestizide. Für die Gewässerüberwachung ist dies eine Herausforderung und erfordert hochentwickelte Analysemethoden und Instrumente, die für routinemäßige Überwachungsprogramme oft nicht zur Verfügung stehen. Hieraus erklärt sich, warum bislang nur begrenzte validierte Überwachungsdaten für Cypermethrin in europäischen Oberflächengewässern vorliegen.

Die Auswertung der Wissenschaftler*innen zeigt, dass in den meisten europäischen Ländern die Bestimmungsgrenzen der verfügbaren Analysetechnik (LOQ) zu hoch sind, um die Einhaltung der UQN für Pyrethroide zuverlässig zu bewerten. Wo Konzentrationen mit einer ausreichend niedrigen LOQ quantifiziert werden konnten, wurden häufig Überschreitungen der jeweiligen UQN beobachtet.

Um bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Verfügbarkeit von Pyrethroid-Insektiziden die Ziele der WRRL für die Qualität von Oberflächengewässern zu erreichen, sind der Studie zu Folge koordinierte Maßnahmen in allen Bereichen – Regulierung, Verwendung und Überwachung – erforderlich.

Zu den von den Wissenschaftler*innen empfohlenen Schlüsselmaßnahmen zählen:

  • Die Verringerung des Einsatzes von Pyrethroiden und der Emissionen in Oberflächengewässer
  • Investitionen in verbesserte routinemäßige Analysekapazitäten und
  • eine Harmonisierung der Pyrethroid-Vorschriften sowie rasche Integration neuer Erkenntnisse.

Weitere Details finden sich in der Veröffentlichung. Genannt werden unter anderem:

  • Der öffentliche Zugang zu regelmäßig aktualisierten, räumlich aufgelösten Daten über Verkauf, Verwendung, Umweltkonzentrationen und häufig angewandte Risikominderungsmaßnahmen in allen Anwendungsbereichen,
  • Die Festlegung einer gruppenbasierten Umweltqualitätsnorm für die Summe der Pyrethroide und deren Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe sowie
  • Die Anwendung von Indikatoren für die Toxizität von Gemischen in Oberflächengewässern.

 

Quelle: Hitzfeld et al. (2025): Synthetic pyrethroids in European surface waters: sources, occurrence and need to reduce contamination. Environmental Sciences Europe, https://doi.org/10.1186/s12302-025-01249-9




Lesetipp: Designed to Kill: Who Profits From Paraquat?

Wer profitiert vom Handel mit Paraquat und wer leidet darunter? Was bedeuten Produktion, Handel und Anwendung von Paraquat für Umwelt, Gesundheit und Klima entlang der gesamten internationalen Wertschöpfungskette? Diese Fragen bilden den roten Faden hinter dem neuen Report Desingned to Kill von PAN Nordamerika, Coming Clean und der Alianza Nacional de Campesinas, der passend zum Klimagipfel COP30 veröffentlicht wurde. Der Report liefert einen spannenden Blick von der anderen Seite des Atlantiks auf die Themen Doppelstandards im Pestizidhandel, Export von national verbotenen Pestiziden und Klimarelevanz von chemisch-synthetischen Pestiziden.

Der Bericht schaut auf die USA und analysiert ein einziges Pestizid – Paraquat – und ein einziges chinesisches Unternehmen – die SinoChem Holdings Ltd – und liefert dabei allgemeine Informationen über Pestizide und die Agrarchemieindustrie insgesamt. Neben der Analyse von Handelsströmen werden Berichte von Beschäftigten dokumentiert, deren Gesundheit durch Paraquat Schaden genommen hat.

Paraquat ist so giftig, dass bereits die Einnahme eines einzigen Teelöffels tödlich sein kann. Ein Gegengift gibt es nicht. Der Wirkstoff hat ätzende Wirkung auf die Haut und schädigt die Lunge beim Einatmen. Langfristige Exposition gegenüber Paraquat wird mit schweren Erkrankungen wie Schilddrüsenerkrankungen, Krebs, Nierenfunktionsstörungen, Leukämie im Kindesalter und Parkinson in Verbindung gebracht.

Paraquat ist aufgrund seiner Toxizität in über 70 Ländern verboten – in der EU seit 2007. Dennoch gehört er zu den am häufigsten verwendeten Pestiziden in den USA. Praktisch alle Paraquat-Importe der USA stammen aus Ländern, die dessen Verwendung innerhalb ihrer eigenen Grenzen verboten haben, darunter auch China und das Vereinigte Königreich.

Neben den toxikologischen Wirkungen fokussiet der Bericht auf die Klima-Relevanz der Produktions- und Handelswege und Praktiken. Es wird deutlich, dass jede Stufe der Paraquat-Lieferkette, die sich über den gesamten Globus erstreckt, Treibhausgase und giftige Luftschadstoffe emittiert.

Den Report lessen: Designed to Kill: Who Profits from Paraquat?




Kenia gewährt Sammelklage gegen HHPs für von Pestizidexposition Betroffene

In Kenia hat der Oberste Gerichtshof einer Sammel-Umweltklage gegen den Einsatz hochgefährlicher Pestizide (HHPs) stattgegeben und damit den Weg für Einzelpersonen und Gemeinden, die von Pestizid-Exposition betroffen sind, geebnet, sich der Klage anzuschließen und Entschädigungen zu fordern.

In einer Entscheidung vom letzten Monat gab Richterin Grace Kemei dem Antrag des African Center for Corrective and Preventive Action (ACCPA) statt, die Petition E048 von 2022 zu einer Sammelklage auszuweiten. Die Petition, die vom ACCP durch seinen Direktor James Mwangi Macharia zusammen mit dem Aktivisten Kelvin Mugambi Kubai eingereicht wurde, zielt nach Angaben des Business & Human Rights Resource Centre darauf ab, den Einsatz gefährlicher Pestizide in Kenia zu verbieten und sowohl die Regierung als auch Agrochemieunternehmen für das, was sie als Versagen beim Schutz der Bürger*innen vor pestizidbedingten Schäden bezeichnen, zur Verantwortung zu ziehen. Die Beschwerdeführenden reichten die Klage im Namen von Gemeinden ein, die nach ihren Angaben durch die Exposition gegenüber gefährlichen Pestiziden wie Glyphosat, Paraquat und Chlorpyrifos geschädigt wurden.

Die Antragstellenden haben eine Vielzahl von Unternehmen verklagt, darunter die multinationalen Agrochemiekonzerne Monsanto Kenya, Syngenta East Africa, Bayer East Africa, BASF East Africa und Twiga Chemicals sowie Aufsichts- und staatliche Stellen wie die Pest Control Products Board, das Landwirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, den Council of Governors und den Generalstaatsanwalt. Sie argumentieren, dass die fortgesetzte Exposition gegen Artikel 42 der Verfassung verstößt, der jedem Kenianer das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt garantiert. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Forderung nach einer gerichtlichen Anordnung zum Verbot bestimmter Pestizide, darunter Glyphosat, Paraquat, Imidacloprid, Chlorpyrifos, Fipronil und Thiamethoxam. Diese Chemikalien, so heißt es in der Petition, seien in anderen Ländern verboten oder stark eingeschränkt, werden in Kenia jedoch weiterhin in großem Umfang bei wichtigen Nutzpflanzen eingesetzt.

Die Petitionsparteien verweisen darauf, dass eine längere Exposition gegenüber solchen Chemikalien mit ernsthaften Gesundheitsrisiken verbunden ist, darunter Krebs, Lungenschäden und Fortpflanzungsschäden. Gemeinden, die in landwirtschaftlichen Gebieten lägen, in denen Sprühungen am häufigsten vorkommen, seien unverhältnismäßig stark betroffen. „Die Wissenschaft ist eindeutig, und die Risiken sind real“, heißt es in der Petition. „Landwirte, Arbeiter und Verbraucher sind täglich Chemikalien ausgesetzt, die ihre Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen.“ Die Petition wirft der Regierung außerdem vor, keine angemessenen Vorschriften durchzusetzen und keine Schutzmaßnahmen für die am stärksten exponierten Personen zu ergreifen. Sie verweist auf mangelnde Transparenz und begrenzte öffentliche Konsultationen bei Entscheidungen über die Zulassung von Pestiziden, wodurch in der Landwirtschaft Beschäftigte nur wenig über die Gefahren informiert seien, denen sie ausgesetzt sind.

Ein weiteres zentrales Argument der Petition ist die als „Doppelmoral“ bezeichnete gängige Praxis, dass die Produkte, die in Märkten wie der Europäischen Union verboten sind, in Kenia weiterhin vermarktet und verwendet werden. „Diese Praxis behandelt das Leben der Kenianer als weniger wertvoll und setzt die Bevölkerung vermeidbaren Risiken aus“, heißt es in der Klage. Als Teil der Abhilfe fordert die Petition nicht nur ein Verbot der genannten Pestizide, sondern auch eine Entschädigung für bereits geschädigte Personen und Gemeinschaften. Der Fall soll am 23. Oktober verhandelt werden.

Der Beitrag ist eine Übertragung es englischen Artikels des  Business & Human Rights Resource Centre vom 4. Oktober 2025




Toxischer Rekord: Deutschland größter EU-Exporteur von verbotenen Pestiziden

Hamburg, 23.09.2025. Pressemitteilung.

Die heute veröffentlichte Auswertung der offiziellen Pestizid-Exportdaten durch Public Eye und Unearthed zeigt: Trotz massiver Kritik von Menschenrechtsexpert*innen, zurückliegenden politischen Versprechen rechtlich dagegen zu handeln und weltweiten Protesten, haben in der EU ansässige Unternehmen ihre Exporte verbotener Pestizide in den vergangenen Jahren weiter gesteigert. Die meisten dieser EU-Exporte kamen aus Deutschland. 

Die ausgewerteten Daten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) belegen: Im Jahr 2024 wurden fast 122.000 Tonnen in der EU verbotener Pestizide für den Export in Drittstaaten notifiziert – mehr als das doppelte verglichen mit 2018. In Deutschland ansässige Pestizidkonzerne, darunter Bayer, BASF und Alzchem exportierten zusammen mehr als 50.000 Tonnen verbotener Mittel. Dreiviertel der Zielländer der EU Exporte sind Länder mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, darunter Brasilien, Mexiko, Chile und Südafrika.

„Wir kritisieren vehement dieses doppelmoralische Handeln auf Kosten der Gesundheit Millionen von Menschen in den Empfängerländern. Die Zeit vorgeschobener Argumente muss endlich vorbei sein. Wir erwarten, dass Deutschland diese Ausfuhren endlich rechtlich unterbindet und stattdessen in umweltgerechte, menschenfreundliche und zukunftsfähige Lösungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Schädlingsmanagement investiert.“ sagt Susan Haffmans, zuständig für die internationale Zusammenarbeit bei PAN Germany.

„Wann hören deutsche Unternehmen endlich auf, mit krebserregenden, fruchtbarkeitsschädigenden oder Entwicklungsschäden verursachenden Pestiziden Geschäfte zu machen?“ fragt Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany und fügt hinzu: „Unter den fünf am meisten exportierten Pestiziden ist das reproduktionstoxische Fungizid Epoxiconazol. Für den seit 2020 nicht mehr genehmigten BASF-Wirkstoff brachte das Unternehmen ein angeblich „nachhaltigeres“ Nachfolgeprodukt auf den Markt – Mefentrifluconazol. Der Wirkstoff ist zwar im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht als reproduktionstoxisch eingestuft, doch ist es ein PFAS-Pestizid, dessen Abbauprodukt TFA zunehmend Gewässer und Trinkwasser belastet und für das in der EU die Prüfung auf Einstufung als ebenfalls reproduktionstoxisch läuft. Das Beispiel zeigt: die Unternehmen exportieren ungeachtet der gesundheitlich bekannten Folgen für die Menschen vor Ort und die vermeintlich besseren Nachfolgeprodukte können sich als „regrettable Substitutions“ herausstellen.“

PAN Germany engagiert sich seit Jahren für ein Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel. So sprach PAN Germany zusammen mit Betroffenen von Women on Farms Project aus Südafrika und weiteren Partnerorganisationen auf der Hauptversammlung der Alzchem AG. Der Konzern aus Bayern exportiert in großen Mengen das verbotene Cyanamid-haltige Pestizid Dormex.

(1) Public Eye und Unearthed: Report: Verbotene Pestizide. Massive Zunahme der Exporte aus der EU.

Kontakt:

Hintergründe:




Vortrag und Diskussion: Pestizide im Wasser

Datum / Zeit:
27. August 2025 / 17:00-18:30 Uhr

Veranstaltungsort:
im Übersee-Museum, Bahnhofsplatz 13, 28195 Bremen

Täglich gelangen hochgefährliche Pestizide in unsere Umwelt: Sie vergiften Menschen, zerstören Ökosysteme und verletzten grundlegende Menschenrechte. Obwohl viele dieser Chemikalien in der EU verboten sind, werden sie weiterhin in Länder des Globalen Südens exportiert – mit gravierenden Folgen für Mensch und Natur. Die EU hatte verspochen, diesen toxischen Handel zu stoppen – doch passiert ist bislang wenig.

Wie hängen diese Entwicklungen zusammen? Welche Auswirkungen haben Pestizide global – und welche Spuren hinterlassen sie bei uns vor Ort?

Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung vom Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung (biz) und Ingenieure ohne Grenzen – Regionalgruppe Bremen im Rahmen der Wasserwochen Bremen 2025.

Den globalen Blick eröffnet PAN Germany mit einem Input zu den internationalen Zusammenhängen des Pestizideinsatzes und den Folgen für Mensch und Umwelt. Einen lokalen Fokus richtet HanseWasser auf Messergebnisse und stellt zukünftige Maßnahmen im Abwasserbereich vor.

Im Anschluss an die Inputs diskutieren die Referent:innen im moderierten Podium mit dem Publikum, wie sich globale und lokale Perspektiven verbinden lassen – und welche Handlungsmöglichkeiten es gibt.