Agrarökologie Fallstudien: Erfolgreiche Initiativen sichtbar machen

Auch nach Abschluss der Klimakonferenz COP30 bleibt die zentrale Frage bestehen: Wie können wir unsere Agrar- und Ernährungssysteme so gestalten, dass sie widerstandsfähig, gerecht und ökologisch tragfähig sind? Die umfangreiche Fallstudienreihe von Pesticide Action Network (PAN) International zeigt eindrucksvoll, wie Agrarökologie weltweit bereits jetzt Lösungen bietet, die weit über den Rahmen internationaler Klimaverhandlungen hinausgehen.

Die vorgestellten Beispiele aus Afrika, Asien und Lateinamerika belegen, dass ökologisches, sozial eingebettetes und wissensbasiertes Wirtschaften nicht nur möglich, sondern bereits Realität ist – und dabei gleichzeitig Klimaresilienz stärkt, Böden regeneriert, Biodiversität fördert und die Abhängigkeit von hochgefährlichen Pestiziden reduziert.

 

Agrarökologie als Klimaschutzlösung

Die dokumentierten Fallstudien zeigen deutlich, dass agrarökologische Ansätze einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Agrarökologie verbindet wissenschaftliche Erkenntnisse mit traditionellem und lokalem Wissen und setzt auf natürliche Prozesse wie Vielfalt, Kreislaufwirtschaft und gesunde Ökosysteme.

Die positiven Beiträge der Agrarökologie sind:

  • Weniger Treibhausgasemissionen durch reduzierte Nutzung von chemisch-synthetischen Betriebsmitteln.
  • Bessere Boden- und Wassergesundheit, wodurch die Leistungsfähigkeit von Agrarsystemen erhalten bleibt und Resilienz gegenüber Dürren und Extremwetter entsteht.
  • Mehr Biodiversität – insbesondere durch die Förderung von Nützlingen wie Bestäuber.
  • Verbesserte wirtschaftliche Stabilität – da bei geringeren Betriebskosten höhere Erträge und Marktpreise erzielt werden.
  • Sozialer Zusammenhalt und Empowerment, besonders durch die aktive Beteiligung von Frauen und durch gemeinschaftliche Lernprozesse.

 

Regionale Einblicke in die Fallstudien

AFRIKA

Benin: Feldschulen als Motor des Wandels

In Benin arbeiten inzwischen tausende Landwirt*innen mit agrarökologischen Methoden, die durch „Farmer Field Schools“ (Feldschulen) eingeführt wurden. Dazu gehören Kompostierung, Fruchtwechsel, Mulchen, integrierte Schädlingsbekämpfung, Agroforstwirtschaft und der Einsatz von lokalem Saatgut.
Die Ergebnisse belegen:

  • 20 – 30 % weniger synthetische Dünger
  • bis zu 40 % weniger Vergiftungsfälle durch chemisch-synthetischen Pestizide
  • 25 % höhere Erträge in Trockenperioden
  • deutlich höhere Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit
  • 45 – 50 % Frauenanteil in den Schulungen, mit spürbarer Stärkung ihrer wirtschaftlichen Position

 

Burkina Faso: Traditionelle Techniken treffen moderne Erkenntnisse

Heckenstreifen, Zai-Gruben, Halbmondstrukturen und lokal produzierte Biopestizide ermöglichen:

  • deutliche Ertragssteigerungen
  • bessere Regenwassernutzung
  • verbesserte Bodenstruktur und Mikroorganismen
  • weniger chemische Belastung von Menschen und Umwelt

 

Äthiopien: Ökologische Schädlingsbekämpfung rund um den Lake Ziway

Durch Feldschulen wurden Methoden wie Habitatstreifen, Nahrungssprays für Nützlinge, Neem-Extrakte und Vermikompostierung in der Region langfristig etabliert. Dadurch wurde der Einsatz hochgefährlicher Pestizide massiv reduziert:

  • 76 % weniger Pestizidspritzungen
  • 50 % weniger synthetischer Dünger
  • nur noch 5,5 % Vergiftungsfälle (statt 20 % vor Projektstart) durch chemisch-synthetischen Pestizide
  • gleichzeitig leichte Ertragssteigerungen und 9 % mehr Nettoeinkommen

 

Kenia: Gemeinschaftsbasierte Resilienz seit über 15 Jahren

Gemeinschaftliche Agrarökologie-Initiativen in Kenia zeigen, dass:

  • Ernährungssicherheit deutlich zunimmt
  • Böden sich regenerieren
  • lokale Organisationen politisch stärkere Stimmen entwickeln
  • Klimaresilienz in den Regionen steigt

 

ASIEN

Indien: Frauen führen den Transformationsprozess an

In Kerala wird die Umstellung auf agrarökologische und halb-städtische Biolandwirtschaft vor allem von Frauengruppen getragen:

  • stärkere wirtschaftliche Selbstbestimmung
  • lokale Saatgutsysteme
  • bessere Ernährungssicherheit
  • Aufbau von partizipativen Garantiesysteme (PGS) als alternative Form der Bio- bzw. Ökozertifizierung für kleine Betriebe, lokale Märkte und bäuerliche Gemeinschaften

 

LATEINAMERIKA

Argentinien & Costa Rica: Gesundheit schützen, Biodiversität wiederherstellen

Die dort dokumentierten Projekte zeigen, wie agrarökologische Alternativen zu hochgefährlichen Pestiziden erfolgreich eingesetzt werden. Sie schaffen:

  • höhere Biodiversität
  • stabile Erträge
  • deutlich bessere Gesundheitsergebnisse in den Gemeinden

 

Gemeinsame Botschaften aus allen Fallstudien

Über Regionen und Ländergrenzen hinweg betonen die beteiligten Bäuer*innen, Landarbeiter*innen und Organisationen, dass Agrarökologie nur dann ihr volles Potenzial entfalten kann, wenn:

  • staatliche Rahmenbedingungen, Programme und Investitionen sie aktiv unterstützen,
  • der Ausstieg aus hochgefährlichen Pestiziden politisch vorangetrieben wird,
  • lokale Wissenssysteme und gemeinschaftliche Entscheidungsstrukturen gestärkt werden.

 

Warum diese Fallstudien gerade jetzt wichtig sind

Die Klimaverhandlungen der COP30 blieb hinter den Erwartungen und den Notwendigkeiten angesichts der sich verschärfenden Klimakrise zurück. Zwar wurden Fortschritte erzielt, insbesondere in Bezug auf Klimaanpassung, naturbasierte Lösungen, und gerechte Transformationsprozesse, doch die Verhandlungsergebnisse zeigen deutliche Defizite in zentralen Bereichen. Es fehlt an verbindlichen Vorgaben zum Ausstieg aus fossilen Energien und zur Finanzierung. Das unterstreicht noch einmal, wie wichtig zivilgesellschaftliches Engagement, lokale Praxis und unabhängige Initiativen sind.

Genau hier setzen die in den PAN-Fallstudien dokumentierten agrarökologischen Projekte an. Sie machen deutlich:

  • Die agrarökologische Transformation ist nicht nur möglich – sie geschieht bereits.
  • Sie ist skalierbar, kulturell anpassbar und ökologisch belastbar.
  • Sie verbindet Klimaresilienz, Biodiversität, Ernährungssicherheit und soziale Gerechtigkeit.
  • Und sie zeigt Wege auf, wie konkrete Maßnahmen umgesetzt werden können – unabhängig davon, ob internationale Politik schnell genug vorangeht.

Diese Beispiele sind nicht einfach Geschichten „guter Praxis“. Sie sind lebende Beweise dafür, dass eine (agrar-)ökologische, gerechte Landwirtschaft global realisierbar ist – und bereits von tausenden Menschen weltweit gestaltet wird.

LINK zu den Agroecology Case Studies




Lesetipp: Designed to Kill: Who Profits From Paraquat?

Wer profitiert vom Handel mit Paraquat und wer leidet darunter? Was bedeuten Produktion, Handel und Anwendung von Paraquat für Umwelt, Gesundheit und Klima entlang der gesamten internationalen Wertschöpfungskette? Diese Fragen bilden den roten Faden hinter dem neuen Report Desingned to Kill von PAN Nordamerika, Coming Clean und der Alianza Nacional de Campesinas, der passend zum Klimagipfel COP30 veröffentlicht wurde. Der Report liefert einen spannenden Blick von der anderen Seite des Atlantiks auf die Themen Doppelstandards im Pestizidhandel, Export von national verbotenen Pestiziden und Klimarelevanz von chemisch-synthetischen Pestiziden.

Der Bericht schaut auf die USA und analysiert ein einziges Pestizid – Paraquat – und ein einziges chinesisches Unternehmen – die SinoChem Holdings Ltd – und liefert dabei allgemeine Informationen über Pestizide und die Agrarchemieindustrie insgesamt. Neben der Analyse von Handelsströmen werden Berichte von Beschäftigten dokumentiert, deren Gesundheit durch Paraquat Schaden genommen hat.

Paraquat ist so giftig, dass bereits die Einnahme eines einzigen Teelöffels tödlich sein kann. Ein Gegengift gibt es nicht. Der Wirkstoff hat ätzende Wirkung auf die Haut und schädigt die Lunge beim Einatmen. Langfristige Exposition gegenüber Paraquat wird mit schweren Erkrankungen wie Schilddrüsenerkrankungen, Krebs, Nierenfunktionsstörungen, Leukämie im Kindesalter und Parkinson in Verbindung gebracht.

Paraquat ist aufgrund seiner Toxizität in über 70 Ländern verboten – in der EU seit 2007. Dennoch gehört er zu den am häufigsten verwendeten Pestiziden in den USA. Praktisch alle Paraquat-Importe der USA stammen aus Ländern, die dessen Verwendung innerhalb ihrer eigenen Grenzen verboten haben, darunter auch China und das Vereinigte Königreich.

Neben den toxikologischen Wirkungen fokussiet der Bericht auf die Klima-Relevanz der Produktions- und Handelswege und Praktiken. Es wird deutlich, dass jede Stufe der Paraquat-Lieferkette, die sich über den gesamten Globus erstreckt, Treibhausgase und giftige Luftschadstoffe emittiert.

Den Report lessen: Designed to Kill: Who Profits from Paraquat?




Kenia gewährt Sammelklage gegen HHPs für von Pestizidexposition Betroffene

In Kenia hat der Oberste Gerichtshof einer Sammel-Umweltklage gegen den Einsatz hochgefährlicher Pestizide (HHPs) stattgegeben und damit den Weg für Einzelpersonen und Gemeinden, die von Pestizid-Exposition betroffen sind, geebnet, sich der Klage anzuschließen und Entschädigungen zu fordern.

In einer Entscheidung vom letzten Monat gab Richterin Grace Kemei dem Antrag des African Center for Corrective and Preventive Action (ACCPA) statt, die Petition E048 von 2022 zu einer Sammelklage auszuweiten. Die Petition, die vom ACCP durch seinen Direktor James Mwangi Macharia zusammen mit dem Aktivisten Kelvin Mugambi Kubai eingereicht wurde, zielt nach Angaben des Business & Human Rights Resource Centre darauf ab, den Einsatz gefährlicher Pestizide in Kenia zu verbieten und sowohl die Regierung als auch Agrochemieunternehmen für das, was sie als Versagen beim Schutz der Bürger*innen vor pestizidbedingten Schäden bezeichnen, zur Verantwortung zu ziehen. Die Beschwerdeführenden reichten die Klage im Namen von Gemeinden ein, die nach ihren Angaben durch die Exposition gegenüber gefährlichen Pestiziden wie Glyphosat, Paraquat und Chlorpyrifos geschädigt wurden.

Die Antragstellenden haben eine Vielzahl von Unternehmen verklagt, darunter die multinationalen Agrochemiekonzerne Monsanto Kenya, Syngenta East Africa, Bayer East Africa, BASF East Africa und Twiga Chemicals sowie Aufsichts- und staatliche Stellen wie die Pest Control Products Board, das Landwirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, den Council of Governors und den Generalstaatsanwalt. Sie argumentieren, dass die fortgesetzte Exposition gegen Artikel 42 der Verfassung verstößt, der jedem Kenianer das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt garantiert. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Forderung nach einer gerichtlichen Anordnung zum Verbot bestimmter Pestizide, darunter Glyphosat, Paraquat, Imidacloprid, Chlorpyrifos, Fipronil und Thiamethoxam. Diese Chemikalien, so heißt es in der Petition, seien in anderen Ländern verboten oder stark eingeschränkt, werden in Kenia jedoch weiterhin in großem Umfang bei wichtigen Nutzpflanzen eingesetzt.

Die Petitionsparteien verweisen darauf, dass eine längere Exposition gegenüber solchen Chemikalien mit ernsthaften Gesundheitsrisiken verbunden ist, darunter Krebs, Lungenschäden und Fortpflanzungsschäden. Gemeinden, die in landwirtschaftlichen Gebieten lägen, in denen Sprühungen am häufigsten vorkommen, seien unverhältnismäßig stark betroffen. „Die Wissenschaft ist eindeutig, und die Risiken sind real“, heißt es in der Petition. „Landwirte, Arbeiter und Verbraucher sind täglich Chemikalien ausgesetzt, die ihre Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen.“ Die Petition wirft der Regierung außerdem vor, keine angemessenen Vorschriften durchzusetzen und keine Schutzmaßnahmen für die am stärksten exponierten Personen zu ergreifen. Sie verweist auf mangelnde Transparenz und begrenzte öffentliche Konsultationen bei Entscheidungen über die Zulassung von Pestiziden, wodurch in der Landwirtschaft Beschäftigte nur wenig über die Gefahren informiert seien, denen sie ausgesetzt sind.

Ein weiteres zentrales Argument der Petition ist die als „Doppelmoral“ bezeichnete gängige Praxis, dass die Produkte, die in Märkten wie der Europäischen Union verboten sind, in Kenia weiterhin vermarktet und verwendet werden. „Diese Praxis behandelt das Leben der Kenianer als weniger wertvoll und setzt die Bevölkerung vermeidbaren Risiken aus“, heißt es in der Klage. Als Teil der Abhilfe fordert die Petition nicht nur ein Verbot der genannten Pestizide, sondern auch eine Entschädigung für bereits geschädigte Personen und Gemeinschaften. Der Fall soll am 23. Oktober verhandelt werden.

Der Beitrag ist eine Übertragung es englischen Artikels des  Business & Human Rights Resource Centre vom 4. Oktober 2025




Toxischer Rekord: Deutschland größter EU-Exporteur von verbotenen Pestiziden

Hamburg, 23.09.2025. Pressemitteilung.

Die heute veröffentlichte Auswertung der offiziellen Pestizid-Exportdaten durch Public Eye und Unearthed zeigt: Trotz massiver Kritik von Menschenrechtsexpert*innen, zurückliegenden politischen Versprechen rechtlich dagegen zu handeln und weltweiten Protesten, haben in der EU ansässige Unternehmen ihre Exporte verbotener Pestizide in den vergangenen Jahren weiter gesteigert. Die meisten dieser EU-Exporte kamen aus Deutschland. 

Die ausgewerteten Daten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) belegen: Im Jahr 2024 wurden fast 122.000 Tonnen in der EU verbotener Pestizide für den Export in Drittstaaten notifiziert – mehr als das doppelte verglichen mit 2018. In Deutschland ansässige Pestizidkonzerne, darunter Bayer, BASF und Alzchem exportierten zusammen mehr als 50.000 Tonnen verbotener Mittel. Dreiviertel der Zielländer der EU Exporte sind Länder mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, darunter Brasilien, Mexiko, Chile und Südafrika.

„Wir kritisieren vehement dieses doppelmoralische Handeln auf Kosten der Gesundheit Millionen von Menschen in den Empfängerländern. Die Zeit vorgeschobener Argumente muss endlich vorbei sein. Wir erwarten, dass Deutschland diese Ausfuhren endlich rechtlich unterbindet und stattdessen in umweltgerechte, menschenfreundliche und zukunftsfähige Lösungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Schädlingsmanagement investiert.“ sagt Susan Haffmans, zuständig für die internationale Zusammenarbeit bei PAN Germany.

„Wann hören deutsche Unternehmen endlich auf, mit krebserregenden, fruchtbarkeitsschädigenden oder Entwicklungsschäden verursachenden Pestiziden Geschäfte zu machen?“ fragt Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany und fügt hinzu: „Unter den fünf am meisten exportierten Pestiziden ist das reproduktionstoxische Fungizid Epoxiconazol. Für den seit 2020 nicht mehr genehmigten BASF-Wirkstoff brachte das Unternehmen ein angeblich „nachhaltigeres“ Nachfolgeprodukt auf den Markt – Mefentrifluconazol. Der Wirkstoff ist zwar im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht als reproduktionstoxisch eingestuft, doch ist es ein PFAS-Pestizid, dessen Abbauprodukt TFA zunehmend Gewässer und Trinkwasser belastet und für das in der EU die Prüfung auf Einstufung als ebenfalls reproduktionstoxisch läuft. Das Beispiel zeigt: die Unternehmen exportieren ungeachtet der gesundheitlich bekannten Folgen für die Menschen vor Ort und die vermeintlich besseren Nachfolgeprodukte können sich als „regrettable Substitutions“ herausstellen.“

PAN Germany engagiert sich seit Jahren für ein Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel. So sprach PAN Germany zusammen mit Betroffenen von Women on Farms Project aus Südafrika und weiteren Partnerorganisationen auf der Hauptversammlung der Alzchem AG. Der Konzern aus Bayern exportiert in großen Mengen das verbotene Cyanamid-haltige Pestizid Dormex.

(1) Public Eye und Unearthed: Report: Verbotene Pestizide. Massive Zunahme der Exporte aus der EU.

Kontakt:

Hintergründe:




Vortrag und Diskussion: Pestizide im Wasser

Datum / Zeit:
27. August 2025 / 17:00-18:30 Uhr

Veranstaltungsort:
im Übersee-Museum, Bahnhofsplatz 13, 28195 Bremen

Täglich gelangen hochgefährliche Pestizide in unsere Umwelt: Sie vergiften Menschen, zerstören Ökosysteme und verletzten grundlegende Menschenrechte. Obwohl viele dieser Chemikalien in der EU verboten sind, werden sie weiterhin in Länder des Globalen Südens exportiert – mit gravierenden Folgen für Mensch und Natur. Die EU hatte verspochen, diesen toxischen Handel zu stoppen – doch passiert ist bislang wenig.

Wie hängen diese Entwicklungen zusammen? Welche Auswirkungen haben Pestizide global – und welche Spuren hinterlassen sie bei uns vor Ort?

Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung vom Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung (biz) und Ingenieure ohne Grenzen – Regionalgruppe Bremen im Rahmen der Wasserwochen Bremen 2025.

Den globalen Blick eröffnet PAN Germany mit einem Input zu den internationalen Zusammenhängen des Pestizideinsatzes und den Folgen für Mensch und Umwelt. Einen lokalen Fokus richtet HanseWasser auf Messergebnisse und stellt zukünftige Maßnahmen im Abwasserbereich vor.

Im Anschluss an die Inputs diskutieren die Referent:innen im moderierten Podium mit dem Publikum, wie sich globale und lokale Perspektiven verbinden lassen – und welche Handlungsmöglichkeiten es gibt.




Starke Aufforderung aus allen Teilen der Welt an die EU, endlich den Handel mit verbotenen Pestiziden zu verbieten

Durch den Einsatz hochgefährlicher Pestizide werden täglich Menschen vergiftet, dauerhaft Lebensräume geschädigt und Menschenrechte verletzt. Die EU hatte versprochen ihren Beitrag zu leisten, um die Situation für die betroffenen Menschen zu verbessern: Sie hatte zugesagt, den Export verbotener Chemikalien, einschließlich Pestiziden, zu unterbinden. Doch bislang bliebt es bei Ankündigungen. Heute fordert die „End Toxic Pesticide Trade Coalition”(1), der PAN Germany angehört, unterstützt von mehr als 600 Organisationen aus aller Welt, die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, auf, ihr Versprechen aus dem Jahr 2020 einzuhalten und die Produktion, den Export und den Re-Import über Rückstände dieser verbotenen Pestizide in der EU zu beenden.

Die Koalition machte am Vormittag mit einer Aktion vor dem EU-Parlament auf die Situation aufmerksam und veröffentlichte im Rahmen einer Pressekonferenz die gemeinsame Erklärung, die von mehr als 600 Organisationen weltweit unterzeichnet wurde (2).

Mit ihren Forderungen sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften nicht allein: Ende Mai setzten sich Bischöfe aus Europa und Afrika gemeinsam in Brüssel für „ein sofortiges Verbot des Exports und der Verwendung hochgefährlicher Pestizide in Afrika” ein (3). Sie weisen auf die Ungerechtigkeit hin, dass in Europa verbotene Chemikalien dort weiterhin hergestellt und an afrikanische Beschäftigte in der Landwirtschaft verkauft werden. „Diese Doppelmoral muss ein Ende haben.” Sie werden diese Botschaft während der 6. Ministerkonferenz der Afrikanischen Union (AU) und der Europäischen Union (EU) am kommenden Freitag (4) in Rom wiederholen.

Auch die UN-Sonderberichterstatter Marcos A. Orellana, UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte, und Olivier De Schutter, UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, forderten „die europäischen Institutionen auf, auf regionaler Ebene Führungsstärke zu zeigen und Maßnahmen zu ergreifen, um den Export verbotener Pestizide zu verbieten“.

PAN Germany setzt sich seit Jahren für ein Ende dieser Exporte und für entsprechende rechtliche Regelungen auf nationaler und auf EU-Ebene ein – mit Publikationen, Gutachten, politischen Stellungnahmen und Redebeiträgen auf Hautversammlungen der Pestizidkonzerne. Hierdurch trägt PAN Germany dazu bei, dass Menschen über diese Missstände informiert sind, und politische Entscheidungsträger*innen und Konzerne sich hierzu verhalten müssen. Zudem kooperiert PAN Germany mit Partnergruppen in den Export-Zielländern und unterstützt diese in ihrem Engagement gegen diese Exporte.(5)

 

(1) Die in der “End Toxic Pesticide Trade Coalition” engagierten Organisationen sind: ActionAid France, Broederlijk Delen, Corporate Europe Observatory (CEO), Child Rights International Network (CRIN), Dreikönig- saktion der Katholischen Jungschar (DKA Austria), Ekō, European Environmental Bureau (EEB), Fondation pour la Nature et l’Homme (FNH), Foodwatch, Friends of the Earth Europe, Greenpeace EU, Humundi, Le CCFD-Terre Solidaire, Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Public Eye, Slow Food, and Veblen Institute for economic reforms.

(2) Die gemeinsame Erklärung lesen Sie hier. Weitere Versionen in EN, FR, SP, DE, PT, NL, IT and Dänisch finden Sie HIER.

(3) Mehr zum Statement der euroäischen und afrikanischen Bischöfe (Symposium of Episcopal Conferences of Africa and Madagascar, SECAM, and  Commission of the Bishops’ Conferences of the European Union, Comece) HIER.

(4) 6th African Union (AU) – European Union (EU) Agriculture Ministerial Conference

(5) Informationen und Beiträge rund um das Thema „Exporte“ stehen unter https://pan-germany.org/tag/export/




Vertragsstaaten der Stockholm Konvention vereinbaren eingeschränktes Ende von Chlorpyrifos

Nach Jahren kontroverser Verhandlungen hat die Konferenz der Vertragsstaaten (COP) der Stockholm Konvention sich auf ein weltweites Ende der Verwendung von Chlorpyrifos geeinigt. Die Entscheidung zur Aufnahme des persistenten Schadstoffs Chlorpyrifos in die Anlage A des Übereinkommens fiel am Freitag, den 2.5.2025 in Genf. Diese gute Nachricht wird massiv dadurch getrübt, dass eine Vielzahl von Ausnahmen erlaubt bleiben wird.

Die ursprünglich sieben vom Expertenausschuss der Stockholm Konvention (Persistent Organic Pollutants Review Committee, POPRC) vorgeschlagenen Ausnahmen wurden von der COP auf 22 Verwendungszwecke ausgeweitet – ohne das Expertengremium erneut hierüber zu Rate zu ziehen. Nicht nur wurde auf diese Weise das etablierte Verfahren missachtet und nationalstaatliche Interessen über wissenschaftliche Erkenntnisse gestellt, damit wurden auch die Wirksamkeit des Chlorpyrifos-Verbots und das völkerrechtsverbindliche Übereinkommen insgesamt erheblich geschwächt.

Chlorpyrifos ist ein Organophosphat-Pestizid, das für seine schädlichen Auswirkungen auf das menschliche Nervensystem bekannt ist. Chlorpyrifos ist hochgiftig. Es gibt eindeutige Beweise, dass eine pränatale Exposition beim Menschen negative Auswirkungen auf die Neuroentwicklung hat und dass es keine sichere Expositionsdosis gibt. Das bedeutet: Schon die geringsten Mengen können die Hirnentwicklung von Kindern schädigen. Laut der konsolidierten Verbotsliste 2024 von PAN International ist der Pestizid-Wirkstoff bereits in mindestens 44 Ländern der Welt verboten. Dies, und zahlreiche von PAN International zusammengetragene Beispiele zeigen, dass Alternativen zu diesem nervenschädigenden Pestizidwirkstoff längst vorhanden sind und in der Praxis umgesetzt werden. Die Vertragsstaatenkonferenz hätte aus Sicht von PAN eine Aufnahme des hochgefährlichen Pestizids in Anhang A ohne Ausnahme entscheiden müssen.

Dr. Emily Marquez, leitende Wissenschaftlerin bei PAN North America und Teilnehmerin der PAN Delegation vor Ort in Genf betonte: „PAN hat sich dafür eingesetzt, Chlorpyrifos ohne Ausnahmen auf die Liste zu setzen. Wir engagieren uns seit Jahrzehnten dafür, die Verwendung dieses gefährlichen Pestizids zu stoppen. Die POPRC-Expert*innen erörtern die wissenschaftliche Faktenlage, für die von den Vertragsstaaten beantragten Ausnahmen. Um den Prozess des POPRC zu umgehen, reichten die Vertragsstaaten diesmal ihre Anträge während der COP ein, und die Anträge wurden ohne jegliche Bewertung angenommen. PAN fordert alle Vertragsparteien auf, die Vorgaben des wissenschaftlichen Ausschusses zu respektieren, denn der Schutz der wissenschaftlichen Integrität des POPRC-Prozesses schützt die Integrität des Übereinkommens. Das ist unsere Garantie, um uns und künftige Generationen vor den Auswirkungen persistenter organischer Schadstoffe zu schützen“.

Dileep Kumar, Geschäftsführer von PAN India und Teil der PAN-Delegation in Genf sagte: „Die Vorgehensweise einiger weniger Vertragsstaaten, weitere Ausnahmen zu beantragen, obwohl wirksame und praktikable Alternativen zur Verfügung stehen und dabei die wissenschaftliche Bewertung und den vom POPRC befolgten Prozess zu umgehen, ist mehr als enttäuschend. Wir fordern die Vertragsparteien, die Ausnahmeregelungen beantragt haben, dringend auf, mit der Umsetzung nicht-chemischer Alternativen und agrarökologischer Anbaumethoden zu beginnen, um die Verwendung von Chlorpyrifos so schnell wie möglich einzustellen. Nur so wird sich die Belastung durch diese Chemikalie für Landwirt*innen, Verbraucher*innen, Kinder und die Umwelt verringern“.

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe ist ein multilaterales Umweltabkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen, den so genannten POPs.

Mehr dazu: PAN International Press release 4. Mai 2025.

Informationen und Neuigkeiten rund um die BRSCOPs 2025 stellt PAN International hier online.




140 verbotene Pestizide in unseren Lebensmitteln – giftige Pestizid-Exporte gelangen zurück auf unsere Teller

Deutsche Behörden haben in Lebensmitteln Rückstände von 140 bei uns verbotenen und teils hochgiftigen Pestiziden gefunden. Das ist das Ergebnis einer Auswertung der behördlichen Daten der Lebensmittelüberwachungsbehörden für das Jahr 2023 durch die Verbraucherorganisation foodwatch[1]. Demnach enthalten knapp sechs Prozent der untersuchten Proben – darunter verschiedene Gewürze, Bananen und Mangos – Rückstände von Pestizidwirkstoffen, die erhebliche Gesundheitsgefahren bergen und in der EU zum Teil schon lange verboten sind. Obwohl es verboten ist, diese problematischen Pestizide in der EU anzuwenden, werden diese Substanzen von Pestizidherstellern exportiert und landen als Rückstände in importierten Lebensmitteln auf unseren Tellern.

Unter den nachgewiesenen Pestiziden sind laut Auswertung auch mehrere Wirkstoffe, die von der Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation der Vereinten Nationen FAO als hochgefährlich eingestuft werden, da sie u.a. als krebserzeugend, erbgutschädigend oder fortpflanzungsgefährdend gelten. Deutsche Firmen sind an dem Export dieser Pestizide beteiligt und sowohl die deutsche als auch die europäische Gesetzgebung billigen es, dass Beschäftigte in der Landwirtschaft in den Importländern geschädigt werden und dass hiesige Familien mit den verbotenen Pestiziden belastetes Essen auf den Tisch zu bekommen.

In einer Online-Petition fordern foodwatch, PAN Germany, das Umweltinstitut München und das INKOTA-Netzwerk die EU-Kommission auf, ein Exportverbot für in der EU-verbotene Pestizide einzuführen. Die letzte EU Kommission hatte sich dazu verpflichtet entsprechend zu handeln, an diese Verpflichtung muss die neue Kommission erinnert werden. Denn die Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden hat verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten in der Landwirtschaft sowie auf die Umwelt in den Importländern. Ein Exportstopp für in der EU verbotene Pestizide schadet der europäischen Wirtschaft nicht und kommt den Menschen in den Importländern, der heimischen Landwirtschaft und letztlich uns allen zugute. Für importierte Lebensmittel muss es eine Null-Toleranz für Rückstände dieser Pestizidwirkstoffe geben.

Hier die Online-Petition unterstützen!

Einer der als Rückstand aufgefallenen Wirkstoffe ist Ethylenoxid, der seit Jahrzehnten in Deutschland verboten ist, weil er krebserregend und erbgutschädigend sein kann. Rückstände des Wirkstoffs fanden die Behörden vor allem in getrockneten Gewürzen. Obwohl die gesundheitliche Wirkung des Wirkstoffs seit langem bekannt ist, wird der in der EU verbotene Stoff in Deutschland und anderen EU-Ländern produziert und in Drittländer wie Vietnam und die Türkei exportiert, wo er zur Entkeimung von Lebensmitteln eingesetzt wird. Allein im Jahr2023 gab es in Deutschland laut lebensmittelwarnung.de sieben öffentliche Lebensmittelrückrufe aufgrund von Ethylenoxid-Rückständen. Auch das Pestizid Carbendazim, das erbgutschädigend ist, wurde unter anderem in Basilikum, Chilischoten und Mangos nachgewiesen. Auch dieses Pestizid wird trotz EU-Anwendungs-Verbot weiterhin von deutschen Firmen exportiert. Das muss sich ändern.

Hier die Online-Petition unterstützen!

 

Mehr erfahren:
[1] Illegale Pestizide in unserem Essen – um welche Stoffe geht es und wie gefährlich sind sie? foodwatch Policy-Brief, Stand: 15. April 2025.

 

 

 

 




Globales Netzwerk veröffentlicht relevante Instrumente für den weltweiten Ausstieg aus hochgefährlichen Pestiziden

Das Internationale Pesticide Action Network (PAN) hat heute die neuen Updates zweier relevanter Listen veröffentlicht: Die Liste der hochgefährlichen Pestizide (HHP) und die konsolidierte Liste der verbotenen Pestizide. Damit leistet das Netzwerk einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des globalen Ziels, hochgefährliche Pestizide weltweit abzuschaffen. Ein sogenanntes Phase-out von HHPs hatten zuletzt die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) in ihrer Resolution über hochgefährliche Pestizide sowie die kürzlich verabschiedete Globale Rahmenvereinbarung über Chemikalien (GFC) „Für eine Welt ohne Schäden durch Chemikalien und Abfälle“ gefordert.

Die PAN HHP-Liste bietet einen transparenten Überblick über Pestizidwirkstoffe, die die gemeinsam von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO) festgelegten HHP-Kriterien und einige ergänzende Kriterien erfüllen, die vom globalen PAN-Netzwerk festgelegt wurden und in der Liste erläutert sind. Die konsolidierte Liste der verbotenen Pestizide enthält länderspezifische Informationen über Pestizidwirkstoffe, die auf nationaler Ebene verboten sind.

Die Liste der verbotenen Pestizide führt insgesamt 568 verschiedene Pestizidwirkstoffe auf, die in einem oder mehreren Ländern der Welt verboten sind. Bei den meisten dieser verbotenen Pestizide handelt es sich um hochgefährliche Pestizide. Dies zeigt, dass die Verwendung von HHP in vielen Ländern bereits schrittweise eingestellt wird. Trotz bereits erzielter Fortschritte sind alle Länder aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um hochgefährliche Pestizide zu verbieten, insbesondere in Asien, Afrika und Lateinamerika, wo die Menschen am meisten unter ihrem Einsatz leiden und wo die meisten dieser Pestizide verwendet werden.

Zu den hochgefährlichen Pestiziden zählen solche, die akut extrem giftig sind, die Krebs verursachen, die Fruchtbarkeit schädigen oder Kinder im Mutterleib schädigen können oder die unter Anwendungsbedingungen schwerwiegende Gesundheits- und Umweltschäden bewirken.

„Die beiden wichtigen Listen, die PAN-International veröffentlicht hat, sind eine große Unterstützung für Afrikas Engagement, HHPs aus der Region und darüber hinaus zu verbannen.“ sagt Dr. Tadesse Amera, Direktor von PAN Äthiopien und Co-Koordinator von PAN International.

„Wir rufen alle am Pestizidhandel Beteiligten auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und zum Ausstieg aus der Nutzung hochgefährlicher Pestizide beizutragen und nicht-chemische Alternativen zu fördern. Die Werkzeuge zur Identifizierung von hochgefährlichen Pestiziden stehen zur Verfügung und Erfahrungen, wie ein Ersatz von HHPs erfolgen kann, ist in zahlreichen Ländern vorhanden. Die Zeit der Ausreden, nicht handeln zu können, ist vorbei.“ sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany und Vorsitzende von PAN International.

Hintergrundinformationen:

Pressekontakte:




UN-Chemikalienexperten empfehlen globale Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Chlorpyrifos

UN-Chemikalienexperten sind sich einig, dass globale Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefährdungen durch Chlorpyrifos und anderer Pestizide erforderlich sind.
Zwischen dem 16. und 27. September 2024 trafen sich Chemikalienexperten aus der ganzen Welt in Rom zum Chemical Review Committee (CRC) der Rotterdamer Konvention sowie dem Persistent Organic Pollutants Review Committee (POPRC) der Stockholmer Konvention. Bei beiden wurden bedeutende Schritte für eine strengere globale Regulierung von Chlorpyrifos bzw. Chlorpyrifos-methyl und weiterer Pestizide vorbereitet.

Der Überprüfungsausschuss CRC entschied, dass Chlorpyrifos-Methyl, Paraquat und Paraquat-Dichlorid die Kriterien für die Aufnahme in die Liste des Rotterdamer Übereinkommens erfüllen. Das Expertengremium des Stockholmer Übereinkommens empfahl den Vertragsstaaten, Chlorpyrifos in Anhang A aufzunehmen und – mit einigen noch zu bestimmenden Ausnahmen – global zu verbieten.
Die abschließende Entscheidung über die Empfehlungen der Expertenausschüsse treffen die jeweiligen Vertragsstaatenkonferenzen im nächsten Jahr (2025).

Susan Haffmans, Referentin von PAN Germany und Vorsitzende von PAN International sagt: „Wir begrüßen die Entscheidung der Experten sehr, die Aufnahme von Chlorpyrifos in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens zu empfehlen. Dies ist ein dringend notwendiger Schritt, um unseren Planeten und künftige Generationen vor diesem hochgefährlichen Pestizid zu schützen. Auch wenn die formelle Entscheidung erst im nächsten Jahr von der Konferenz der Vertragsparteien getroffen wird, appellieren wir an die Länder, schon heute agrarökologische Alternativen zu unterstützen – im Interesse der Gesundheit ihrer Landwirte, einer gesunden Entwicklung der Kinder von heute und künftiger Generationen“.

Chlorpyrifos ist ein hochgiftiges Organophosphat-Pestizid. Beim Menschen gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine pränatale Exposition gegenüber Chlorpyrifos negative Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung hat.
Da Chlorpyrifos in der Umwelt persistent ist und über weite Entfernungen transportiert werden kann, können seine Auswirkungen Tausende von Kilometern vom Einsatzort entfernt auftreten und die Menschen, die Tierwelt und die Umwelt in der Arktis und anderen abgelegenen Regionen verseuchen.
Viele chemische und nicht-chemische Alternativen, einschließlich agrarökologischer Ansätze in der Schädlingsbekämpfung, wurden in der Risikomanagement-Bewertung beschrieben und vom POPRC in Betracht gezogen.

Weitere Informationen: PAN International Pressrelease 2.10.2024