Empörung über „grünes Licht“ für Glyphosat durch EFSA – trotz eingestandener Datenlücken

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gab heute bekannt, dass sie in ihrer Risikoeinschätzung zu Glyphosat trotz relevanter Datenlücken und ungeklärter Fragen „keine kritischen Problembereiche“ identifizieren könne. Umweltorganisationen kritisieren vehement, dass die EFSA bei ihrer Bewertung zahlreiche unabhängige wissenschaftliche Studien vernachlässigt, die Glyphosat mit schwerwiegenden Gesundheits- und Umweltproblemen in Verbindung bringen. Die derzeitige EU-Genehmigung von Glyphosat läuft im Dezember 2023 aus. Bei der bevorstehenden Entscheidung über eine weitere Genehmigung des umstrittenen Herbizidwirkstoffs stützen sich die EU-Mitgliedsstaaten auch auf die Empfehlung der EFSA. 

München/Berlin/Hamburg, 06. Juli 2023. Pressemitteilung: Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), Greenpeace, das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Slow Food Deutschland und Ekō fordern die deutsche Bundesregierung und alle EU-Mitgliedstaaten auf, trotz fragwürdiger Einschätzung durch die EFSA, gegen die Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene zu stimmen. Die EFSA konnte wegen fehlender Daten unter anderem die Risikobewertung für Verbraucher nicht abschließen und benennt hohe Risiken für Säugetiere.

Stephan Paulke, zweiter Vorsitzender im Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft sagt: „Die EFSA ignoriert in ihrer Empfehlung unabhängige Studien, die die Folgen von Glyphosat für Gesundheit und Umwelt belegen. Unsere Studie zur Pestizidbelastung der Luft[1] beweist, dass sich der Wirkstoff über die Luft überall hin verbreitet. Laut EFSA gilt eine Verfrachtung von Glyphosat über die Luft jedoch als ausgeschlossen. Das zeigt einmal mehr: Das EU-Pestizid-Zulassungssystem ist lückenhaft. Deutschland muss stark bleiben und trotz der Einschätzung der EFSA auf EU-Ebene für ein Glyphosat-Verbot stimmen. Denn nur wenn Glyphosat in der gesamten EU verboten wird, ist auch das im Koalitionsvertrag vereinbarte Glyphosat-Verbot rechtssicher.“

Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) sagt: „Die Schlussfolgerung  der EFSA ist ein Schlag ins Gesicht vieler unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die seit der Bewertung durch die Krebsagentur IARC im Jahr 2015[2] zahlreiche Studien veröffentlicht haben, die das Gefahrenpotenzial von Glyphosat belegen[3]. Unabhängige Forschungsergebnisse haben einen Mechanismus für die Krebsverursachung durch Glyphosat offenbart und belegen, dass der Wirkstoff gentoxisch und neurotoxisch ist, das Darmmikrobiom schädigt und schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Bodenleben, Amphibien und die Artenvielfalt hat. Die EFSA verlässt in ihrer Beurteilung die wissenschaftliche Ebene.[4]

Christiane Huxdorff, Landwirtschafts-Expertin bei Greenpeace fügt hinzu: „Glyphosat ist nach wie vor das weltweit am häufigsten verwendete Totalherbizid[5] und macht ca. 30% des gesamten Herbizid-Einsatzes in der EU aus.  Eine Verlängerung von Glyphosat steht in direktem Widerspruch zum EU-Ziel einer Halbierung des Pestizideinsatzes im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie und der Farm-to-Fork-Strategie[6].“

Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben das BEL und Greenpeace zusammen mit weiteren Organisationen eine Petition gestartet, die Umweltministerin Steffi Lemke und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu auffordert, im zuständigen EU-Ausschuss gegen die Wiederzulassung von Glyphosat zu stimmen. Über 60.000 Bürger*innen haben bereits unterzeichnet.

Zudem wurde heute von der europäischen Stop-Glyphosate-Koalition die neue Homepage stopglyphosate.eu eingerichtet. Sie bietet wissenschaftliche Informationen über Glyphosat und dient als zuverlässige und unabhängige Plattform.

Kontakte für Presseanfragen: 

 

[1] In der deutschlandweiten Studie zur Pestizidbelastung der Luft konnte Glyphosat und sein Metabolit AMPA in sämtlichen technischen Sammlern (Passivsammler und Filtermatten) nachgewiesen werden. Als Feststoff gilt Glyphosat laut EU-Zulassung als „nicht flüchtig“. Das Herbizid verbreitet sich jedoch an Staubkörner haftend über die Luft.

[2] Im März 2015 stufte die IARC (International Agency for Research on Cancer) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2A) ein.

[3] Die Krebsbewertung von Glyphosat durch die IARC wird durch wissenschaftliche Publikationen aus jüngerer Zeit unterstützt, d.h. eine Re-Analyse der Krebsstudien an Ratten und Mäusen, durch Studien zum Mechanismus der Krebsverursachung und so genannte Meta-Analysen von epidemiologischen Studien. Während die EU-Behörden eine Krebsgefahr durch Glyphosat kategorisch ausschließen, kam das französische Regierungs-Institut INSERM bezüglich epidemiologischer Studien zur gleichen Schlussfolgerung wie die IARC. Ferner zeigen neuere Studien, dass Glyphosat und Glyphosatprodukte neurotoxisch sein können (was möglicherweise zur Entwicklung der Parkinson’schen Krankheit beiträgt), Nierenerkrankungen verursachen und – mit entsprechenden Folgewirkungen – das Mikrobiom von Menschen und Tieren beeinträchtigen kann.

[4] Der Verbleib von Glyphosat in der Umwelt ist nach dem neuesten Stand der Wissenschaft gut dokumentiert. Glyphosat schädigt die Ökosysteme, einschließlich Bestäuber und Nutzinsekten, Regenwürmer und Bodenbiota, und verursacht direkte Schäden in der Landwirtschaft. Glyphosat kann das endophytische und rhizosphärische Mikrobiom von Pflanzen verändern. Es ist gefährlich für die aquatische Umwelt – Sowohl Glyphosat als auch sein Metabolit AMPA stellen ein Risiko für die aquatische Umwelt dar, und Glyphosat ist bereits als giftig für aquatisches Leben mit langanhaltenden Auswirkungen eingestuft (Aquatic Chronic 2; H411), eine strengere Einstufung auf der Grundlage von Daten aus der wissenschaftlichen Literatur wäre sogar gerechtfertigt.

[5] Globalen Markterhebungen zufolge wurde der Weltmarkt für Glyphosat im Jahr 2020 auf 7,6 bis 9,3 Milliarden US-Dollar geschätzt und soll im Jahr 2030 zwischen 10,6 und 17,7 Milliarden US-Dollar erreichen, mit prognostizierten jährlichen Wachstumsraten zwischen 3 und 6 %. Eine aktuelle Studie von PAN Europe zeigt detailliert, dass es für alle bekannten Hauptanwendungen von glyphosathaltigen Herbiziden wesentlich sicherere, nicht-chemische Alternativen gibt.

[6] Glyphosat ist ein nicht-selektives Totalherbizid, das nicht nur unerwünschte Unkräuter, sondern alle Pflanzen sowie Algen, Bakterien und Pilze abtötet und damit unannehmbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das Ökosystem hat. In einem Beschluss aus dem Jahr 2016 hatte das Europäische Parlament bereits darauf hingewiesen, dass „Glyphosat als solches nicht mit Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe e Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vereinbar ist“.




Jetzt gemeinsam Glyphosat in Europa stoppen

Glyphosat, das weltweit am häufigsten eingesetzte Herbizid, ist schädlich für die Umwelt und wahrscheinlich krebserregend und neurotoxisch für den Menschen. Es schädigt die Bodengesundheit, verschmutzt unser Wasser und beeinträchtigt die biologische Vielfalt. Neue Studien haben Glyphosat sogar mit der Entstehung der Parkinson-Krankheit in Verbindung gebracht.

Egal wo wir leben: Glyphosat hat Auswirkungen auf jede*n Einzelne*n von uns – auch wenn wir uns dessen nicht bewusst sind. Es befindet sich in unserem Hausstaub, unserer Nahrung und sogar in unserem Körper. Die EU bereitet sich darauf vor, die Genehmigung dieses weit verbreiteten Herbizids zu verlängern. Im Jahr 2017 forderten bereits über eine Million Europäer*innen offiziell ein Verbot. Aber stattdessen erlaubten die EU-Behörden das bedenkliche Mittel für weitere 5 Jahre.

Und nun setzen Bayer sowie andere Chemieunternehmen alles daran, dass die Genehmigung verlängert wird, wodurch weiterhin Artenvielfalt und Ökosysteme weiterhin gefährdet werden würden. Um das zu stoppen, müssen wir den EU-Bürger*innen und Politiker*innen die Fakten über die Gefahren durch Glyphosat vor Augen führen.

Diese Crowdfunding-Kampagne wird von dem europäischen Netzwerk Stopp Glyphosat und dem Pesticide Action Network Europe organisiert, dem PAN Germany angehört. Die gesammelten Gelder werden zur Koordinierung der europaweiten Zusammenarbeit und zur Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit auf europäischer und nationaler Ebene verwendet. Auch die Debatte in anderen Teilen der Welt wird dadurch angeregt.

Wir müssen JETZT gegen eine Wiedergenehmigung von Glyphosat in der EU kämpfen. Die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur muss an erster Stelle stehen!

Bitte spenden Sie jetzt für die Kampagne: https://gofund.me/69ec9192

Um Glyphosat zu stoppen, haben sich Nichtregierungsorganisationen (NROs) aus der ganzen EU zum Netzwerk Stopp Glyphosat zusammengeschlossen. Denn gemeinsam sind wir stärker gegen die mächtige Pestizidlobby. Um der multinationalen Industrie die Stirn zu bieten, und unsere Gesundheit und die Umwelt zu schützen, brauchen wir auch deine Hilfe. Unsere Ziele sind:

  • Das Verbot von Glyphosat – und damit die Stimme der besorgten europäischen Bürger*innen – auf den Tisch der politischen Entscheidungsträger*innen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zu bringen.
  • Sicherzustellen, dass die Debatte von unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nicht durch industriefinanzierte Forschung der Pestizidindustrie bestimmt wird.

Unser Netzwerk hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, eine UNABHÄNGIGE UND VERTRAUENSWÜRDIGE PLATTFORM zu organisieren, um die Öffentlichkeit mit den Ergebnissen objektiver Untersuchungen zu Glyphosat zu versorgen und den Lügen der millionenschweren Industrie ein Ende zu setzen.

Unterstützen Sie unseren Kampf gegen Glyphosat. Spenden Sie jetzt und helfen Sie uns, eine solche UNABHÄNGIGE INFORMATIONSSTELLE zu finanzieren. Wir müssen der Stimme unseres Netzwerks jetzt Gehör verschaffen.

Spenden bitte unter: https://gofund.me/69ec9192

Unsere Gesundheit und Umwelt müssen dringend geschützt werden!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

die Koordinatorin des Stopp-Glyphosat-Netzwerks und PAN Germany, Mitglied im Stopp-Glyphosat-Netzwerk




Deutsche Bahn will noch in diesem Jahr auf Glyphosat verzichten

In einer vorgestern veröffentlichten Presseinformation [1] informierte die Deutsche Bahn, dass sie noch im Laufe des Jahres 2023 komplett auf den Einsatz von Glyphosat verzichten will.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen, wobei es wünschenswert wäre, wenn die DB zukünftig tatsächlich „auf eine ökologische Alternative zu Glyphosat setzen“ würde, so wie es der DB-Vorstandsvorsitzende, Richard Lutz, ankündigte. Wenige Zeilen darunter, in der gleichen Presseinformation, wird Verkehrsminister Wissing wie folgt zitiert: „Dass es der Deutschen Bahn möglich ist, Glyphosat durch ein neues Herbizid zu ersetzen, verdeutlicht, wie wichtig Innovation und Fortschritt für unser Land sind“ (Hervorhebung hinzugefügt). Das stellt einen Widerspruch zu den versprochenen ökologischen Alternativen dar.

In der Presseinformation wird darauf verwiesen, dass der Konzern an der Entwicklung von Electro Weeding, Mähapparaten und halbautonomen Mähraupen arbeite – Verfahren, die aber für den praktischen Einsatz noch nicht zu Verfügung stünden. Dass auf dem Gebiet pestizidfreier, mechanischer oder thermischer Verfahren für die Vegetationskontrolle am Gleis bislang so wenig passiert ist, enttäuscht. Denn bereits Mitte der 1990iger Jahre diskutierte die DB nach ihrem Diuron-Ausstieg auf mehreren Akteurskonferenzen darüber mit Anbietern solcher Alternativverfahren, mit Wasserversorgern und Umweltschutzorganisationen wie PAN Germany. Damals wurde von der DB weiter auf chemische Maßnahmen, u.a. auf Glyphosat gesetzt.

Es bleibt zu hoffen, dass jetzt nachhaltige pestizidfreie Lösungen ernsthaft umgesetzt werden. Laut DB soll unter anderem durch eine digitale Vegetationskontrolle, den Einsatz mechanisch-manueller Verfahren und die Nutzung von Pelargonsäure ein „nachhaltiges Vegetationsmanagement“ zum Tragen kommen.

Neben Pelargonsäure sind derzeit Herbizide mit drei weiteren Wirkstoffen für Gleisanlagen zugelassen, von denen hoffentlich keiner zur Anwendung kommen wird, denn der eine (Flumioxazin) ist als reproduktionstoxisch (Kategorie 2) klassifiziert und die beiden anderen (Diflufenican, Iodosulfuron) gelten als toxisch für Wasserorganismen.

Auf jeden Fall ist der Verzicht auf Glyphosat bei der DB ein wichtiger „Schritt hin zu einem vollständigen Glyphosat-Ausstieg“ – eine begrüßenswerte Bekräftigung von Seiten des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir, der ebenfalls in der besagten Presseinformation zu Wort kommt.

[1] DB-Presseinformation vom 12. März 2023: DB besiegelt Glyphosat-Ausstieg ab 2023

 




Ackern ohne Glyphosat – Neuer Bericht zeigt, dass es für alle Anwendungen Alternativen gibt

In diesem Jahr wird die EU über die Wiederzulassung von Glyphosat entscheiden. Das Herbizid ist ein weltweiter Verkaufsschlager und gleichzeitig hochumstritten. Im Zentrum der Diskussion stehen Risiken für die menschliche Gesundheit, für eine Vielzahl von Lebewesen und die negativen Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt. Europäische Bürger*innen hatten bereits 2017 per Bürgerinitiative ein EU-weites Verbot von Glyphosat gefordert. Nun gibt es ein „Kochbuch“ für die Arbeit ohne Glyphosat.

Die Bekämpfung von ungewolltem Bewuchs ist eine große Herausforderung in der Landwirtschaft, insbesondere im Acker- und Gemüseanbau. Der neue Bericht von PAN Europe in Zusammenarbeit mit der europäischen Fraktion der Grünen/EFA zeigt, dass es für alle bekannten Hauptanwendungen von Herbiziden auf Glyphosatbasis wesentlich sicherere nicht-chemische Alternativen gibt, sowohl Low- als auch Hightech-Verfahren. Der Bericht schlägt zudem Maßnahmen vor, wie der Übergang zu einer glyphosatfreien Landwirtschaft wirtschaftlich tragfähig machbar ist.

Gergely Simon, Chemikalienbeauftragter bei PAN Europe, betont: „Die Wissenschaft zeigt eindeutig: Glyphosat schädigt die Ökosysteme, einschließlich Bestäuber und nützliche Insekten, Regenwürmer und Bodenlebewesen, und verursacht direkte Schäden in der Landwirtschaft. Unser Bericht über verfügbare Alternativen zu Glyphosat liefert eine klare Botschaft: Einem Verbot dieser schädlichen chemischen Substanz steht nichts im Wege.“

Report WEED MANAGEMENT: ALTERNATIVES TO THE USE OF GLYPHOSATE

Beiträge von PAN Germany zu Glyphosat




Neue Erkenntnisse zur Kanzerogenität von Glyphosat

Die Kontroverse über die Kanzerogenität von Glyphosat und Herbiziden auf Basis von Glyphosat (Glyphosate-Based Herbicides – GBHs) hält an. Während die Krebsagentur der Weltgesundheitsagentur (IARC) 2015 Glyphosat/GBH als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen einstufte[1], vertreten die meisten Regulierungsbehörden die Auffassung, dass dem Wirkstoff nur ein geringes oder gar kein Krebsrisiko innewohnt. Eine der Schlüsselfragen in diesem Zusammenhang ist, ob es einen Wirkungsmechanismus gibt, der die Verursachung von Krebs durch Glyphosat erklären kann. Der wichtigste generelle Mechanismus bei der Verursachung von Krebs durch Chemikalien ist eine Schädigung des Erbguts, wodurch es zu unkontrollierter Zellvermehrung und damit zur Entstehung von Tumoren kommen kann.

Eine in diesem Monat im Fachmagazin Agrochemicals veröffentlichte Studie überprüfte die seit 2016 erschienenen Publikationen zur Erbgutschädigung durch Glyphosat und GBHs. Die von Charles Benbrook, Robin Mesnage und William Sawyer durchgeführte Analyse zeigt, dass in 24 der 33 Studien mit Glyphosat und 56 der 61 Studien mit GBH eine Erbgutschädigung nachgewiesen wurde. Außerdem wurden in sieben epidemiologischen Studien (Untersuchung von Glyphosat-exponierten Menschen im Vergleich zu einer Kontrollpopulation) erbgutschädigende Effekte festgestellt. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass die Schlussfolgerung der Behörden, Glyphosat und GBHs seien nicht erbgutschädigend, unhaltbar ist[2].

Hintergrund der Befassung ist die Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts in den USA, das 2022 die Glyphosat-Bewertung der U.S.-Umweltbehörde (EPA) annullierte und die EPA aufforderte, die alten Daten zu überprüfen und neue Daten in ihre bevorstehende, möglicherweise endgültige Entscheidung über die erneute Zulassung von Glyphosat/GBH einzubeziehen.

Die US-Umweltbehörde EPA stufte Glyphosat 1991 als „nicht wahrscheinlich“ krebserregend ein[3]. Eine Entscheidung, die in Behördenberichten aus den Jahren 2017 und 2020 bekräftigt wurde. Die behördliche Anerkennung des Potenzials zur Erbgutschädigung durch Glyphosat hätte erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung von Glyphosat als „nicht (bzw. nicht wahrscheinlich) krebserregend“.

Auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schlussfolgerte im Rahmen des laufenden Wiedergenehmigungsverfahren von Glyphosat im Juni 2022, dass weder Beweise für eine Erbgutschädigung noch für die Erzeugung von Krebs durch Glyphosat vorlägen. Eine von unabhängigen Wissenschaftler*innen durchgeführte Analyse der behördlichen Bewertung zeigte, dass erneut das gehäufte Auftreten von Krebs in sämtlichen Mäuse- und mehreren Rattenstudien, mit ähnlich verzerrten Argumenten begründet wurde, wie in der vorangegangenen Bewertung im Jahr 2017. Nachzulesen ist dies in dem gemeinsamen Bericht von HEAL und PAN Germany[4]. Die Behauptung, Glyphosat sei nicht erbgutschädigend, ist ein Grundpfeiler der behördlichen Argumentation. Insofern ist die Publikation von Charles Benbrook und seinen Kollegen ein wichtiger Beitrag zur korrekten Beurteilung der Situation. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass nach EU-Recht eine Einstufung als „wahrscheinlich erbgutschädigend beim Menschen“ ein Glyphosatverbot zur Folge haben müsste.

Quelle: Benbrook, C.; Mesnage, R.; Sawyer, W. Genotoxicity Assays Published since 2016 Shed New Light on the Oncogenic Potential of Glyphosate-Based Herbicides. Agrochemicals 2023, 2, 47–68. https://doi.org/10.3390/agrochemicals2010005

[1] https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/

[2] https://www.mdpi.com/2813-3145/2/1/5

[3] https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/

[4] https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/




Kein Blankoscheck für Glyphosat

Aus dem EU-Berufungsausschuss kommt heute ein wichtiges Signal: Die EU-Mitgliedstaaten verhindern in einer Abstimmung, dass das Auslaufen der Glyphosat-Genehmigung, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, automatisch um ein weiteres Jahr hinausgezögert wird. PAN Europe und PAN Germany begrüßen diese Entscheidung. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Glyphosat ein inakzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt.

Gergely Simon, Chemikalienbeauftragter bei PAN Europe, sagt: „PAN Europe gratuliert den Mitgliedstaaten, die sich mutig gegen eine Verlängerung der Glyphosatgenehmigung ausgesprochen haben. Die heutige Abstimmung ist ein starkes Signal an die Europäische Kommission, dass wir Glyphosat ein für alle Mal abschaffen müssen. Die Kommission sollte jetzt auf die europäischen Bürgerinnen und Bürger hören, die in zwei erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiativen das Ende von Glyphosat und schädlichen Pestiziden gefordert haben“.

Glyphosat ist in der EU bis zum 15. Dezember 2022 zugelassen. Die EFSA kündigte im Mai diesen Jahres an, ihre Schlussfolgerungen zu Glyphosat um ein Jahr zu verschieben. Am 14. Oktober gab der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (ScoPAFF) jedoch kein grünes Licht für den Vorschlag der Kommission, die derzeitige Zulassung von Glyphosat um ein Jahr zu verlängern. Die EU-Kommission legte daraufhin Berufung ein, und der Vermittlungsausschuss trat darum heute am 15. November 2022 zur Abstimmung zusammen. Im Ausschuss kam keine Mehrheit für den Vorschlag der Kommission zustande – das ist ein Zeichen für eine kritische Haltung einiger Mitgliedstaaten – wie Deutschland – gegenüber Glyphosat.

Damit ist der Ball erst einmal wieder bei der EU Kommission, die im Fall einer nicht qualifizierten Mehrheit Glyphosat um ein Jahr verlängern kann. Im Falle einer Verlängerung der aktuellen Zulassung um ein Jahr würden die Vertreter der Mitgliedstaaten in der zweiten Jahreshälfte 2023 auf Grundlage der dann vorliegenden Schlussfolgerungen der EFSA und des Kommissionsvorschlags über die Zukunft von Glyphosat entscheiden.

Mehr dazu: siehe Pressemeldung von PAN Europe von heute.




Erfolg für Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“!

Heute wurde die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten“ offiziell von der EU Kommission als erfolgreiche Eingabe anerkannt. Das ist ein großer Erfolg! Über eine Millionen Bürger*innen in der EU haben diese Initiative unterzeichnet.
Sehr groß war die Unterstützung aus Deutschland. PAN Germany sagt DANKE für dieses starke Votum, im Namen aller 200 Organisations- und Unterstützergruppen, die diese Initiative mitgetragen haben. Von bislang 97 EBIs haben nur 7 erfolgreich die Hürde von 1 Million Unterschriften genommen, darunter zwei gegen den Einsatz von Pestiziden, die EBI “STOP Glyphosat” im Jahr 2017 und die aktuelle.

Die EBI „Bienen und Bauern retten!“ hat drei Forderungen gegenüber der EU und den EU-Mitgliedsstaaten formuliert:

  • einen schrittweisen Ausstieg aus dem Einsatz synthetischer Pestizide zu 80% bis 2030 und zu 100% bis 2035,
  • die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie
  • eine finanzielle Unterstützung für Landwirte bei der Umstellung auf agrarökologische Verfahren.

Die nächsten Schritte sind ein Gespräch der Vertreter*innen der EBI, darunter PAN Europe als Hauptorganisator, mit der EU-Kommission und die Durchführung einer Anhörung über die EBI-Forderungen im Europäischen Parlament innerhalb der nächsten drei Monate.

Mehr Statements und Hintergrundinformationen stehen in der gemeinsamen Pressemitteilung von PAN Europe und Global 2000.

 




Mexikanische Regierung verteidigt Glyphosat-Verbot

Seit der mexikanische Präsident Andres Manuel Lopez Obrador 2020 ein Dekret erließ, das ein schrittweises Ende der Nutzung von Glyphosat und von GVO-Mais bis 2024 vorsieht, steht diese Entscheidung unter enormen Druck – insbesondere von Seiten der Pestizid- und GVO-Lobby. Doch die Regierung bleibt standhaft.

Zunächst wurde 2021 einer Klage von BAYER stattgegeben und eine einstweilige Verfügung gegen das schrittweise Verbot erteilt. Hiergegen wehrt sich das mexikanische Umweltministerium (Semarnat) und hat im Juli 2022 angekündigt, dieses Urteil gegen das geplante Glyphosatverbot anzufechten. Dies wurde in einer Pressemitteilung der mexikanischen Regierung vom 15.07.2022 bekanntgegeben. Nach Auffassung der mexikanischen Regierung berücksichtige die Entscheidung gegen das Verbot nicht die gesundheitlichen Schäden, die der Einsatz dieses Herbizids für die mexikanische Bevölkerung mit sich bringe, und verteidige lediglich die Interessen der transnationalen Großkonzerne.

Glyphosat ist ein Totalherbizid, dass nicht-selektiv wirkt und alle Pflanzen abtötet, die nicht durch gentechnische Modifikation gegen diesen Wirkstoff resistent sind. Der Wirkstoff steht seit Jahren in der Kritik von Gesundheits- und Umweltschützern. Während die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ einstuft, stufte die europäische Chemikalienagentur ECHA im laufenden EU-Wiedergenehmigungsverfahren den Wirkstoff 2022 erneut als nicht krebserregend ein (wir berichteten).

Mehr zum Thema Glyphosat bei PAN Germany

PAN Nordamerika Blog zur Einflussnahme der USA auf die Entscheidung Mexikos, Glyphosat zu verbieten




Neuer Bericht offenbart: Beweise für den Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs in laufender EU-Bewertung verworfen

PRESSEMITTEILUNG
[Brüssel/Hamburg, 8. Juni 2022]
Wissenschaftliche Beweise für die krebserregende Wirkung von Glyphosat wurden bei der Bewertung des Wirkstoffs durch die zuständige europäische Fachbehörde nicht berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht von HEAL (Health and Environment Alliance), der unter Mitwirkung von PAN Germany verfasst wurde. [1]

Die in dem Bericht aufgezeigten schwerwiegenden wissenschaftlichen Mängel und Verzerrungen bei der Auslegung von internationalen und EU-Standards stellen aus Sicht von HEAL und PAN Germany die Gültigkeit der behördlichen Glyphosat-Bewertung und die vorläufigen Schlussfolgerungen in Frage. Der Bericht warnt davor, dass die Nichtanerkennung des karzinogenen Potenzials von Glyphosat dem europäischen Kampf gegen Krebs zum Nachteil gereichen würde.

Als die beauftragten Behörden von vier EU-Mitgliedstaaten im laufenden Wiedergenehmigungsverfahren mit der Neubewertung von Glyphosat begannen, hat HEAL, unterstützt von PAN Germany, die elf Krebsstudien an Ratten und Mäusen, die von den Pestizidunternehmen 2019 als Teil des Antragsdossiers eingereicht wurden, genau analysiert. Unterstützt von zwei Experten, wurde das Auftreten statistisch signifikant erhöhter Tumorinzidenzen in einer Häufigkeit ermittelt, die die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) eindeutig unterstützt [2]. Nach dem EU-Pestizidgesetz [3] müssen Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „vermutlich krebserregend beim Menschen“ (Kategorie 1B) erfüllen, vom EU-Markt genommen werden.

Prof. Christopher Portier, ein unabhängiger Experte für die Analyse und Interpretation von umweltbezogenen Gesundheitsdaten, spezialisiert auf Karzinogenität, sagte: „Bösartige Lymphome, Nieren- und Lebertumore, Keratoacanthome und weitere Krebstypen – es steht außer Frage, dass Glyphosat Krebs verursacht. In zehn der elf Tierstudien, die Teil des Dossiers zur Wiederzulassung von Glyphosat waren, haben die Tiere Tumore entwickelt. Unabhängig davon, wie man es betrachtet, gibt es mehr als genug Beweise für die Karzinogenität, und diese Beweise erfüllen die Kriterien für die Einstufung von Glyphosat als Stoff, bei dem ein krebserregendes Potenzial für den Menschen angenommen werden muss.“

Dennoch haben die behördliche Bewertungsgruppe für Glyphosat der EU-Mitgliedsländer (AGG) und der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) öffentlich erklärt, dass die Beweise, um Glyphosat als krebserregend einzustufen, nicht ausreichten [4]. Alle Hinweise auf Ungereimtheiten in der Vorgehensweise der Behörden bei der Bewertung, die von HEAL zusammen mit unabhängigen Wissenschaftlern und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen während der Diskussionen des RAC der ECHA vorgebracht wurden, wurden bisher ungerechtfertigt verworfen [5].

Dr. Peter Clausing von PAN Germany, Toxikologe und Mitverfasser des Berichts, sagte: „Tiere, die Glyphosat ausgesetzt waren, entwickelten im Vergleich zu ihrer nicht exponierten Kontrollgruppe signifikant häufiger Tumore, ein Effekt, der sowohl nach internationalen als auch nach europäischen Richtlinien als Beweis für Karzinogenität gilt, insbesondere wenn dieser Befund – wie im Fall von Glyphosat – durch zusätzliche Belege unterstützt wird. Die EU-Risikobewerter haben jedoch diese Tumorbefunde missachtet und die zusätzlichen Belege aus ihrer Analyse ausgeschlossen, um zu schlussfolgern, dass die beobachteten Effekte zufällig seien.“

Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitverfasserin des Berichts, sagte: „Die wissenschaftlichen Beweise dafür, dass Glyphosat Krebs verursachen kann und daher gefährlich für die menschliche Gesundheit ist, häufen sich – aber die EU-Bewertung stützt sich weiterhin hauptsächlich auf die Argumente der Industrie, was dazu führt, dass schädliche chemische Substanzen wie Glyphosat als für die Vermarktung sicher betrachtet werden. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dürfen sich bei ihren Entscheidungen nicht länger auf diese dysfunktionale wissenschaftliche Bewertung stützen. Die Mission der EU, den Krebs zu besiegen, beginnt hier und jetzt mit einem Verbot von Glyphosat.“

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die weitere Risikobewertung von Glyphosat als Pestizid zuständig ist, hat eine erhebliche Verzögerung bei der Veröffentlichung ihres Bewertungsergebnisses angekündigt [5]. Dies bedeutet eine einjährige Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung über den derzeitigen Genehmigungszeitraum hinaus, so dass gefährdete Gruppen weiterhin dem schädlichen Pestizid ausgesetzt sein werden. Auf der Grundlage der Bewertung von ECHA und EFSA werden dann die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten eine Entscheidung über die von der Industrie beantragte 15-jährige Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat treffen.

Pressekontakt:

  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, peter.clausing@pan-germany.org, +49 176 4379 5932

1. https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/
2. https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/
3. Regulation (EC) No 1107/2009 of the European Parliament and of the Council of 21 October 2009 concerning the placing of plant protection products on the market and repealing Council Directives 79/117/EEC and 91/414/EEC; Annex II, section 3.6 ‘Impact on human health’
4. https://www.env-health.org/ominous-first-step-in-eu-renewal-process-of-glyphosate-4-member-states-suggest-no-risk-for-human-health-heal-comment/
5. https://www.env-health.org/health-and-environmental-groups-raise-alarms-over-eu-chemicals-agencys-failure-to-classify-glyphosate-as-a-carcinogen-for-human-health/
6. https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-update-timelines-assessments

 




Entscheidung über Glyphosat um ein Jahr verschoben. Belastungen gehen weiter.

Die Genehmigung für Glyphosat läuft bekanntlich am 15.12.2022 aus. Eigentlich sollten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bis Ende 2022 über ein Verbot oder die Verlängerung der Genehmigung des umstrittenen Herbizidwirkstoffes entscheiden. Doch am 10. Mai kündigte die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an, ihren Abschluss des Bewertungsverfahrens über die Wiedergenehmigung von Glyphosat auf Mitte 2023 zu verschieben. Die Conclusion der EFSA – die abschließende Einschätzung – ist die Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft von Glyphosat. Mit der Verzögerung ist nun mit einer Verlängerung der laufenden Genehmigung zu rechnen, ungeachtet der bestehenden und neu eingereichten Dokumente zur erbgutschädigenden und krebserregenden Wirkung des Herbizids und seiner inakzeptablen negativen Auswirkungen auf die Umwelt. PAN sieht darin einen Blankoscheck für ein weiteres Jahr Belastung der EU-Bürger*innen und ihrer Umwelt.

Die EFSA begründet ihren Schritt, den Zeitplan zu verschieben, mit den vielen im Rahmen der öffentlichen Konsultation (wir berichteten) eingereichten zusätzlichen Studien und Fragen, die vor der Entscheidung über eine Wiedergenehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters berücksichtigt werden müssen.

Die Studien der Industrie, die 2017 zur Wiederzulassung von Glyphosat führten, waren lange Zeit geheim, mussten aber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs offengelegt werden. Dadurch wurde es u. a. möglich, die Studien der Industrie zur Gentoxizität (Erbgutschädigung) im Original einzusehen. Prof. Siegfried Knasmüller und Dr. Armen Nersesyan vom Zentrum für Krebsforschung der Medizinischen Universität Wien unterzogen diese Studien einer kritischen Prüfung und kamen zu der Schlussfolgerung, dass von den 53 Industrie-Studien nur zwei als „wissenschaftlich zuverlässig eingestuft werden konnten, während 34 Studien als „unzuverlässig“ und 17 Studien als „teilweise zuverlässig“ eingestuft wurden. Dies ist nur ein Beispiel dafür, auf welch tönernen Füßen die Glyphosat-Bewertung der Behörden steht.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter PAN Germany und PAN Europe, hatten im Rahmen der öffentlichen Konsultation Ende 2021 Hunderte unabhängiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen bei der EFSA eingereicht. Die unabhängigen Studien belegen, dass Glyphosat unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt birgt und die Kriterien für eine erneute Genehmigung nicht erfüllen kann. Die PAN Europe Presseinformation vom 11.5.22 enthält zahlreiche Links zu unabhängigen Studien zum Thema Glyphosat und Krebsrisiken, Auswirkungen auf die menschliche Entwicklung, die Fortpflanzung und das Hormonsystem, neurotoxische Wirkungen, Risiken für nützliche Insekten und Amphibien etc.