Gemeinsam für einen besseren Schutz vor Pestiziden in Europa

Heute erfolgt in Brüssel der offizielle Start der europaweiten Initiative „Citizens for Science in Pesticide Regulation“ (Bürger für Wissenschaftlichkeit bei der Pestizidregulierung), die von über 100 Organisationen und 25 Wissenschaftlern unterstützt wird. Der Start der Initiative erfolgt zu einem kritischen Zeitpunkt, denn im Rahmen des sogenannten REFIT-Programms überprüft die Europäische Kommission derzeit die geltende Pestizidgesetzgebung (Verordnung 1107/2009).

Dies nahm das „Citizens for Science“-Bündnis zum Anlass, in einem Manifest die Schwächen der derzeitigen Gesetzgebung zu analysieren und Vorschläge zu seiner Verbesserung zu präsentieren. In dem Manifest werden neben der Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse  in der Pestizidgesetzgebung vor allem volle Transparenz und die strikte Vermeidung von Interessenkonflikten bei deren Anwendung gefordert.

Es ist höchste Zeit, die Geheimniskrämerei bei der Pestizidgenehmigung zu beenden und die Schlupflöcher zu schließen, durch deren Existenz nach wie vor hochgefährlicher Pestizide in der EU vermarktet werden. Der Einsatz von Pestiziden darf nur das allerletzte Mittel sein, wenn alle nichtchemischen Alternativen erprobt wurden und versagt haben.

Mehr Informationen dazu auf der Citizens for Science in Pesticide Regulation Website

Manifest der CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION

Datum: 31. Oktober 2018 1.46 MB

Die Europäische Union hat eine der besten Pestizidverordnungen der Welt – auf dem Papier. Aber in...

Manifesto of the CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION

Datum: 31. Oktober 2018 1.50 MB

The European Union has one of the best regulations for pesticides in the world – in theory. But it...

Europeans join forces calling for a higher level of protection from pesticides

Datum: 31. Oktober 2018 977.80 KB

Coalition CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION, press release. 31.10.2018. European regulators...




Neues Tierarzneimittelrecht – EU verschärft Regelungen zum Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung

Mit einer eindeutigen Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments heute für den Entwurf einer neuen Verordnung zu Tierarzneimitteln abgestimmt. Ein wesentlicher Teil dieses neuen Tierarzneimittelrechts regelt den Umgang mit Antibiotika. Den langwierigen Verhandlungsprozess hatte PAN Germany kritisch begleitet und wiederholt Verbesserungen im Sinne des Umwelt- und Tierschutzes eingefordert.

Arzneimittel gehören zu den wichtigsten Errungenschaften unserer Zeit. Doch neben ihrem eigentlichen Zweck schädigen sie andere Organismen und tragen zur Entwicklung von Resistenzen bei, wenn sie in die Umwelt gelangen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben allein in der Europäischen Union jährlich 25.000 Menschen, weil Antibiotika auf Grund von resistenten Keimen ihre Wirkung verlieren. Neben der Humanmedizin trägt die Tiermedizin und hier vor allem die unkritische Anwendung von Arzneimitteln in der intensiven Tierhaltung zur Entwicklung und Ausbreitung von antimikrobiellen Resistenzen (AMR) bei. Daher begrüßt PAN Germany, dass der zur Abstimmung vorgelegte Beschluss unter anderem vorsieht, dass Antibiotika, die bei Menschen als letztes verbleibendes Mittel zur Bekämpfung lebensbedrohlicher Infektionen zum Einsatz kommen (Reserveantibiotika), in der Tiermedizin nicht mehr oder nur unter besonders strengen Bedingungen verschrieben werden dürfen.

Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten hatten sich vor der Parlamentsabstimmung im sogenannten Trilog auf den vorliegenden Beschluss geeinigt. Von der noch ausstehenden Zustimmung des Rats ist daher auszugehen. Ob „was lange braucht auch wirklich gut wird“, hängt nun vor allem von der Umsetzung der neuen Vorschriften ab. In diesem Zusammenhang macht sich PAN Germany dafür stark, dass Tierarzneimittel grundsätzlich und ohne Ausnahmen nicht dafür eingesetzt werden dürfen, schlechte Haltungsbedingungen von Nutztieren zu kompensieren und die eigentlichen Ursachen für Tierleid und Krankheiten zu ignorieren. Darüber hinaus plädiert PAN Germany dafür, die Definition der „Reserveantibiotika“ zu konkretisieren und sich dafür an den Kriterien der WHO (WHO CIA list) zu orientiert.

Mehr dazu:

Martin Häusling, MdEP: Pressemitteilung, 25.10.2018

WHO: List of Critically Important Antimicrobials for Human Medicine

 

PAN Stellungnahme: Aufruf für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung

Datum: 4. Oktober 2018 244.04 KB

Im erbitterten Kampf um immer niedrigere Preise hat sich die Tierproduktion in Deutschland und weltweit...

Forderungen für einen besseren Schutz der Umwelt vor Tierarzneimittel-Belastungen

Forderungen für einen besseren Schutz der Umwelt vor Tierarzneimittel-Belastungen

Datum: 12. September 2013 409.18 KB

Dass in der Landwirtschaft eingesetzte Düngemittel und Pestizide zu Umweltproblemen führen können,...




Giftige Mischung – Pestizid-Rückstände in knapp 50 Prozent der Lebensmittel nachgewiesen

Die zuständige Lebensmittelbehörde der EU (EFSA) hat in ihrem jüngsten Rückstands-Monitoring-Bericht die Ergebnisse der Lebensmitteluntersuchungen auf Pestizid-Rückstände aus dem Jahr 2016 veröffentlicht. Auf den ersten Blick sieht es gut aus: 96,2 Prozent der untersuchten Proben pflanzlicher und tierischer Produkte halten die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pestizide ein. Basierend auf den Ergebnissen schätzt die Lebensmittelbehörde die Wahrscheinlichkeit negativer gesundheitlicher Folgen durch Pestizidrückstände in Lebensmitteln als gering ein.
Aber kann wirklich Entwarnung gegeben werden? Immerhin zeigen die Ergebnisse auch, dass in knapp der Hälfte der untersuchten Lebensmittel Pestizid-Rückstände nachgewiesen wurden. Zudem stieg der Anteil von Ost und Gemüse mit Mehrfachbelastungen auf einen neuen Rekordwert von 30,1 Prozent. Das bedeutet: Rund eins von 3 Obst- oder Gemüseprodukten, das in Europa verkauft wird, ist durch mehr als ein Pestizid verunreinigt. Die kombinierten toxischen Wirkungen dieser Pestizide werden von den europäischen Behörden bisher nicht bewertet. Immer mehr wissenschaftliche Studien zeigen, dass Pestizide synergistische oder additive Effekte haben können, wenn sie kombiniert werden, wodurch die Toxizität jedes einzelnen Pestizids allein erhöht wird. Eine neue wissenschaftliche Studie zu diesem Thema wurde gerade veröffentlicht. Sie konnte aufzeigen, dass trächtige Ratten, die eine Mischung von Pestiziden in Dosierungen erhalten, die einzeln nicht schädlich sind, riskieren, Nachkommen mit geringerem Geburtsgewicht zur Welt zu bringen, wenn die Pestizide in Kombination vorkommen (DTU Food, 2018. Mixture of pesticides causes lower birth weight in rats). Dies verdeutlicht: Alleine der Blick auf die Einhaltung einzelner Rückstandshöchstgehalte wird der tatsächlichen Belastungssituation und den Risiken, die von Mehrfachrückständen ausgehen, nicht gerecht.

Die höchste Anhäufung von Mehrfachrückständen wurden dem EFSA-Bericht zufolge in Stachelbeeren (85.7% der gesamten analysierten Proben), Hopfen (81.8%), Grapefruits (73.1%), Johannisbeeren (72%), Brombeeren (68.4%), Wein(Tafel)Trauben (68.1%), Himbeeren (66.9%) und Erdbeeren (65.4%) nachgewiesen. 2,8% aller untersuchten 85.000 Ost- und Gemüse-Proben enthielten mehr als 5 verschiedene Pestizide.

Die TOP 10 der Wirkstoffe, die am häufigsten die gesetzlich erlaubten Rückstandshöchstgehalte überschreiten, sind: (in absteigender Reihenfolge): Fosetyl-Al, Dithiocarbamate, Chlorpyrifos Anthraquinone, BAC, Dimethoate, Glyphosat, Carbendazim und Acetamiprid.

PAN Europe Pressmitteilung vom 1.8.2018 zum EFSA Report
EFSA (2018): The 2016 European Union report on pesticide residues in food