Pestizidabdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Immer wieder melden sich betroffene Menschen bei PAN Germany und berichten über gesundheitliche Beeinträchtigungen, über Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen und über das Gefühl, der Pestizidabdrift hilflos ausgeliefert zu sein. Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen und als Hilfestellung hat PAN Germany wichtige Informationen zu Abdrift in diesem Dokument zusammengetragen.




Aufruf an das EU-Parlament: für Menschen überlebenswichtige Antibiotika nicht in Tierställen einsetzen

Acht Organisationen aus Humanmedizin, Umwelt- und Tierschutz fordern in einem gemeinsamen Schreiben das EU-Parlament Änderungen am Entwurf eines zentralen Rechtsakts der EU-Tierarzneimittelverordnung vorzunehmen, um die Wirksamkeit von Antibiotika für den Menschen zu sichern und die weitere Ausbreitung von Resistenzen gegen Antibiotika zu stoppen.

Die Verbände sehen es als dringend geboten, dass Antibiotika, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Wirkstoffe mit höchster Priorität für Menschen – sogenannte „highest prioritiy critically important antimicrobials“ – eingestuft werden, ausschließlich in der Humanmedizin eingesetzt werden sollten. Die Verbände erheben damit ihre Stimme in der Debatte um die Festsetzung von Kriterien zur Identifizierung von Antibiotika, die für die humanmedizinische Anwendung unverzichtbar sind und daher der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben sollten.

Hintergrund des Verbändeschreibens ist die laufende Konkretisierung der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung. Hier befindet sich derzeit ein zentraler Rechtsakt in der Prüfung durch den Umwelt-Ausschuss des EU-Parlaments. Dessen Votum wird maßgeblich für die endgültige Entscheidung sein.

Die mitzeichnenden Organisationen in alphabetischer Reihenfolge: Ärzte gegen Massentierhaltung, Cystic Fibrosis Europe, Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace Deutschland, Mukoviszidose – Bundesverband Cystische Fibrose, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft.

Gemeinsames Schreiben der Verbände vom 6.7.2021




Die Schatten der Vergangenheit: Glyphosat-Fehlbewertung re-loaded

Neue Enthüllungen zur (Fehl)bewertung des erbgutschädigenden Potenzials von Glyphosat

 

Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) sieht bestätigt, dass die Bewertung der Behörden zum erbgutschädigenden Potenzial von Glyphosat im vergangenen Wiedergenehmigungsverfahren mangelhaft war. Eine neue Studie von Experten der Universität Wien, die nach jahrelangen Bemühungen den Zugang zu den kompletten Studienberichten der Industrie bekamen, kommen zu der Schlussfolgerung, dass die überwältigende Mehrheit der 53 Industriestudien den modernen wissenschaftlichen Kriterien nicht standhält.

Dazu der Kommentar von Dr Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany: „Damit bricht ein Standbein der behördlichen Bewertung weg. Ein wichtiges Argument der Behörden für die Einstufung von Glyphosat als ’nicht krebserregend‘ waren angeblich überwältigende Belege, dass der Wirkstoff nicht gentoxisch sei. Die neue wissenschaftliche Überprüfung zeigt, dass diese Behauptung nicht haltbar ist. Nach modernen Kriterien, können nur 7 % der im Jahr 2017 bewerteten Studien als verlässlich angesehen werden.“

Weitere Hintergründe und Kommentare: Gemeinsame Presseinformation vom 3. Juli 2021 von HEAL, CEO, Global2000, PAN Germany und SomeofUs hier

Die wissenschaftliche Studie finden Sie hier

Die Q&A (Fragen & Antworten) zur Studie finden Sie hier

Eine Zusammenstellung über die bisherige Glyphosat-Bewertung finden Sie hier




Webinar: „Nein!“ zu Pestiziden auf unseren Spielplätzen, in Schulen und anderen sensiblen Bereichen

Webinar am  Mittwoch, den  30. Juni, 14.00 bis 15.30 Uhr

Das Webinar findet auf Einladung der EU-Abgeordneten Sarah Wiener (Greens/EFA), Jytte Guteland (S&D) und Martin Hojsik (Renew Europe) in Kooperation mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen PAN Europe, HEAL und CRIN statt. In der Veranstaltung wird der Frage nachgegangen, wie Kinder zukünftig besser vor dem Kontakt mit Pestiziden geschützt werden und wie Kinderrechte gestärkt werden können.

Diskutiert werden die Möglichkeiten für einen besseren Schutz der Kinder, die sich aus der neuen EU-Kinderrechtsstrategie ergeben und wie die bevorstehende Überarbeitung der Pestizid-Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Sustainable Use Directive) und die angekündigten Verpflichtungen aus der „Farm to Fork“-Strategie genutzt werden können, um einen wirksamen Schutz vor der Belastung durch gefährliche Pestizide zu gewährleisten.

Das Webinar wird in Englisch mit deutscher Verdolmetschung durchgeführt.

Hier geht es zum Programm

Bitte benutzen Sie diesen Link, um sich zu registrieren:
https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_QBwS0UWMS4OUeCZguYT76A

Hintergrundinformationen zum Thema Belastung von Spielplätzen mit Pestiziden finden Sie u.a. auf der PAN-Themenseite „Abdrift“.




Chemiepolitischer Mittagstalk I „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit“ – Präsentation und Aufzeichnung

Am 28. April 2021 fand die erste Veranstaltung aus der Reihe „Chemiepolitische Mittagstalks“ zum Thema „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit – Unsere Forderungen an die Bundesregierung“ statt.
Neben Sascha Gabizon (WECF) und Alexandra Caterbow (HEJSupport) lieferte Susanne Smolka (PAN Germany) wichtigen Input und informierte über die Gefahren, der wir alle durch hormonell schädliche Chemikalien (EDCs) ausgesetzt sind und präsentierten einen Forderungskatalog an die jetzige und zukünftige Bundesregierung. Die Moderation übernahm Wolfgang Obenland (FUE). Die Aufzeichnung der Veranstaltung: Video zum Talk 1  ist jetzt online verfügbar. Die Präsentation „Hormongifte stoppen!“ ist als PDF-Download abrufbar.

Zum Hintergrund: Die Initiative „Für das Recht auf eine giftfreie Zukunft“ stellt einen Zusammenschluss von fünf Nichtregierungsorganisationen (BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, HEJSupport, WECF und PAN Germany) dar, die sich gemeinsam für einen zukünftig besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Chemikalienbelastungen einsetzen.
Als Organisationen der Zivilgesellschaft stellen sie Informationen bereit und verhelfen dem Thema Chemikalien zu mehr Aufmerksamkeit. Ein Fokus dabei ist die fünfte Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement, die im Juli 2021 in Bonn ein globales Rahmenabkommen für den sicheren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien auf den Weg bringen sollte. Auch wenn die Konferenz aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben werden musste, bleiben ihre Themen von Bedeutung.




Chemiepolitischer Mittagstalk I: „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit“ – Präsentation

Am 28. April 2021 fand die erste Veranstaltung aus der Reihe „Chemiepolitische Mittagstalks“ zum Thema „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit – Unsere Forderungen an die Bundesregierung“ statt.
Neben Sascha Gabizon (WECF) und Alexandra Caterbow (HEJSupport) lieferte Susanne Smolka (PAN Germany) wichtigen Input und informierte über die Gefahren, der wir alle durch hormonell schädliche Chemikalien (EDCs) ausgesetzt sind und präsentierten einen Forderungskatalog an die jetzige und zukünftige Bundesregierung. Die Moderation übernahm Wolfgang Obenland (FUE).

Die Präsentation „Hormongifte stoppen!“ ist als PDF-Download abrufbar.




Bundesregierung beschließt strengere Regelungen für den Verkauf von Biozidprodukten

PAN Germany Statement zum heutigen Kabinettsbeschluss der Biozid-Durchführungsverordnung

Hamburg, 12. Mai 2021: Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Biozid-Durchführungsverordnung (Biozid-DV) sind aus Sicht von PAN Germany wichtige Schritte hin zu einem besseren Schutz für Verbraucher*innen und zu mehr Transparenz beim Handel mit Biozidprodukten angestoßen worden. Die heutige Pressemitteilung des BMU beschreibt kurz Kernpunkte der neuen Regelung. Hierzu zählen ein Verbot der Selbstbedienung und eine verpflichtende Fachberatung vor dem Verkauf bestimmter Biozidproduktgruppen wie Insekten- und Nagetierbekämpfungsmittel. Diese gilt ebenfalls für biozidhaltige Schutzanstriche für Schiffsrümpfe, für Baustoffe und für Holz. Der Online- und Versandhandel wird hierbei explizit mit einbezogen. Die Abgabe von Desinfektionsmitteln, die eine relevante Gruppe unter den Bioziden darstellen, wird jedoch nicht entsprechend reguliert.

Des Weiteren werden Hersteller und Händler von Biozidprodukten verpflichtet, Daten über den Absatz von Biozid-Produkten zu melden. Damit ist ein lang überfälliger Schritt in Richtung mehr Transparenz gemacht worden, für den sich PAN Germany lange eingesetzt hat. Erstmals überhaupt werden hierdurch systematisch Daten zum Biozidmarkt in Deutschland erhoben. PAN Germany beteiligte sich im Vorfeld an der Konsultation des BMU-Entwurfs.

PAN Germany begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen, zumal diese eine längst überfällige Angleichung an die Vorschriften im Pestizidrecht darstellen. Dort gelten bereits seit Jahrzehnten ein Selbstbedienungsverbot, eine Beratungspflicht des Handels und jährlich werden Daten zum Inlandsabsatz und zum Export von Pestiziden und zu den Ergebnissen der Länderkontrollen zur Einhaltung der Verkaufs- und Verwendungsvorschriften veröffentlicht.

„Da hat das Biozidrecht im Vergleich zum Pestizidrecht noch einiges mehr aufzuholen als jetzt beschlossen“, betont PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka und kritisiert, dass im Vergleich zum ersten Entwurf der Biozid-Durchführungsverordnung deutliche Verwässerungen festzustellen sind. So sollen die Regelungen für den Verkauf anstatt Anfang 2022 jetzt erst ab 1. Januar 2025 gelten und aus dem strikten Selbstbedienungsverbot für biozidhaltige Schutzmittel wurden schwammige „organisatorische Maßnahmen“ des Handels, um Abgabegespräche sicherzustellen.

„Wir kritisieren diese relevanten Abschwächungen. Längst überfällige Maßnahmen aufzuweichen und auf die lange Bank zu schieben, hat Strategie und geht auf Kosten der Verbraucher*innen und des Umweltschutzes“, so Susanne Smolka. „Wir hoffen, dass sich der Handel entschließt – voran die Baumärkte – diesen kundenfreundlichen Service bereits vor 2025 einzuführen und wir erwarten von den Behörden die jährliche Veröffentlichung einer Kilogrammgenauen Übersicht der Inlandsabsätze bei den Bioziden, so wie es bei Pestiziden nun endlich erfolgt. Nur so lässt sich der Erfolg oder Misserfolg notwendiger Minderungsmaßnahmen beim Biozideinsatz überprüfen“.

 

BMU Pressemitteilung Nr. 100/21: Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung, 12. Mai 2021

Entwurf der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

PAN Germany Stellungnahme zum BMU-Entwurf zur Biozid-DV, 12. Oktober 2020

Stakeholder Contribution: PAN Germany – Ordinance on the reorganisation of secondary national legislation on biocidal products, TRIS Notification 2021/42/D (Germany), 28 April 2021

 




Audiofeature: Wolken über Wuppertal – eine Reise durch den internationalen Pestizid-Dschungel

Wolken über Wuppertal“ ein Audiofeature der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und PAN Germany zum Thema Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden und Pestizidwirkstoffen.

Die beiden deutschen Agrarchemiegiganten Bayer und BASF stecken tief im internationalen Geschäft mit hochgefährlichen Pestiziden und Pestizidwirkstoffen. Dabei ermöglichen Doppelstandards den Konzernen die Vermarktung ihrer Pestizide und Wirkstoffe im globalen Süden, auch wenn diese in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen nicht mehr genehmigt oder verboten sind. Glufosinat, Spirodiclofen und (Beta-)Cyfluthrin – hinter komplizierten Namen verbergen sich konkrete Gefahren für die ländliche Bevölkerung.

Das Audiofeature (Audiofeature in English version) führt auf eine Reise durch den Pestizid-Dschungel und stellt immer wieder die Frage nach der Verantwortung für das globale Problem der Pestizid-Vergiftungen. Durch eindrückliche Beiträge von Aktivist*innen aus Südafrika und Mexiko werden zudem die verheerenden Auswirkungen in beiden Ländern greifbar.

Das Audiofeature basiert auf den Studien „Giftige Exporte“ (2019), „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF“ (2020) und „Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ (2021).

Produziert wurde das Audiofeature von Studio Lärm mit Colette Solomon (Women on Farms, Südafrika), Jan Urhahn (Rosa-Luxemburg-Stiftung, Deutschland), Peter Clausing (PAN Germany), Simphiwe Data (Khanyisa, Südafrika), Ermilio Alonso und Leydy Pech (beide sind Mitglieder im Kollektiv der Maya-Gemeinden in Hopelchén auf der Halbinsel Yucatan in Mexiko) sowie Neky (nicht ihr richtiger Name, Mexiko) und Wiebke Beushausen (INKOTA-netzwerk, Deutschland).




Gemeinsame Pressemitteilung von INKOTA-netzwerk, Rosa-Luxemburg-Stiftung und PAN Germany: Gesundheitsschäden als Exportmodell

Trotz EU-Verbot und Selbstverpflichtungen profitieren Bayer und BASF vom Handel mit hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen.
Das belegt eine Studie, die die Rosa-Luxemburg-Stiftung, INKOTA und PAN Germany anlässlich der Bayer-Hauptversammlung veröffentlichen. Die Herausgeber fordern die Bundesregierung auf, den Export von solchen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland zu verbieten, die in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen verboten sind und sich für einen EU-weiten Exportstopp einzusetzen.




Studie: Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen

Die beiden deutschen Agrarchemiekonzerne entwickeln und vermarkten hochgefährliche Pestizidwirkstoffe, die die Gesundheit von Landarbeiter*innen, Bauern und Bäuerinnen in Brasilien, Mexiko und Südafrika schädigen.

In ihrer Studie zeigen die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany, dass Bayer und BASF für die Vermarktung und teils Entwicklung von mindestens 33 Pestizidwirkstoffen verantwortlich sind, die eine akute Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Viele dieser Wirkstoffe sind bereits bei geringer Dosierung tödlich, andere gelten als wahrscheinlich krebserregend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch. In Brasilien, Mexiko und Südafrika lassen sich mindestens acht dieser Wirkstoffe in den Pestizidportfolios der beiden Unternehmen nachweisen. Darunter Glufosinat und Spirodiclofen.

In Südafrika vertreiben die beiden deutschen Agrarchemieunternehmen insgesamt sechs Wirkstoffe in eigenen Pestizidprodukten, deren Einsatz in der EU auf Grund der Gesundheitsgefahren verboten ist. In Brasilien und Mexiko sind es jeweils sieben beziehungsweise fünf Wirkstoffe in eigenen Pestiziden. Den Preis dafür bezahlen Bauern und Bäuerinnen sowie Landarbeiter*innen im globalen Süden mit ihrer Gesundheit. Auf Weinfarmen in der Provinz Westkap in Südafrika kommt unter anderem das Insektizid Tempo SC von Bayer in großem Stil zum Einsatz. Es enthält den hochgiftigen Wirkstoff (Beta-)Cyfluthrin, der schon in einer geringen Dosierung tödlich ist. Auf einigen Farmen werden Landarbeiter*innen selbst dann in die Weinberge geschickt, wenn gleichzeitig hochgefährliche Pestizide gesprüht werden.

Obwohl sich Bayer 2013 öffentlich verpflichtet hatte, keine Wirkstoffe von hoher akuter Giftigkeit (WHO-Kategorien 1A/1B) mehr zu vermarkten, geschieht dies weiterhin: Unter anderem liefert Bayer den Wirkstoff Fenamiphos nach Brasilien, der dort von einem anderen Unternehmen verarbeitet und als NEMACUR vermarktet wird. Trotz der großen Intransparenz auf dem internationalen Pestizidmarkt gelang es den Autor*innen der Studie, am Beispiel von Fenamiphos den verdeckten Handel mit diesem hochgefährlichen Bayer-Wirkstoff nachzuweisen. Obwohl Bayer selbst keine Pestizide mit dem Wirkstoff vertreibt, gelangt der ursprüngliche Bayer-Wirkstoff Fenamiphos über die Pestizidprodukte anderer Hersteller in Brasilien auf den Markt.

Um die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestizidwirkstoffen zu beenden braucht es unter anderem einen Exportstopp von hochgefährlichen Wirkstoffen aus Deutschland und der EU.

Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ ist eine gemeinsame Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und von PAN Germany.