EU-Parlamentarier*innen fordern einen Exportstopp gefährlicher Pestizide

In einer gemeinsamen Erklärung fordern heute mehr als 60 EU-Abgeordnete den Exportstopp von Pestiziden, deren Verwendung in der EU aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ausdrücklich verboten ist, sowie einen Importstopp für Lebensmittel, die unter Verwendung dieser gefährlichen Chemikalien in Drittländern hergestellt wurden. In ihrer Forderung an die Europäische Kommission verweisen die Parlamentarier*innen darauf, dass die EU sich im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie für einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen verpflichtet hat. Darüber hinaus verweisen sie auch auf die im Oktober veröffentlichte EU-Chemikalienstrategie, welche die EU in der Pflicht sieht „sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export produziert werden“.

Der heutigen Erklärung der Abgeordneten gingen Forderungen der Zivilgesellschaft nach einem Exportstopp für verbotene Pestizide auf bundesdeutscher und europäischer Ebene voraus. Dass die Volksvertreter*innen darüber hinaus von der EU fordern, auf einen umfassenden, verbindlichen internationalen Vertrag hinzuarbeiten, um gefährliche Pestizide während ihres gesamten Lebenszyklus zu regulieren, begrüßt PAN Germany ausdrückllich.

Seit längerem kämpft PAN Germany zusammen mit Partner-Organisationen für die Abschaffung von Doppelstandards im Pestizid-Handel und setzt sich für einen Exportstopp gefährlicher Pestizide ein. Es kann nicht sein, dass Pestizide, deren Verwendung in der EU aus guten Gründen verboten ist, legal in Drittländer exportiert werden dürfen, und dort die Gesundheit der Menschen und ihrer Umwelt gefährden.

Daher freuen wir uns, dass die EU-Abgeordneten unsere Position stärken und wiederholen hier unsere Forderung an die bundesdeutsche Politik:

  1. den Export von Pestizidwirkstoffen, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt sind, gesetzlich zu verbieten,
  2. sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen und
  3. sich auf europäischer und internationaler Ebene für ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide zu engagieren.

Alle, die diese Forderung unterstützen möchten, laden wir herzlich ein, den Online-Appell zu unterzeichnen.
Vielen Dank.




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Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Exportstopp für verbotene Pestizide

[Berlin / Hamburg, den 28.10.2020] Mit einem heute veröffentlichten Brief an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordern die Entwicklungsorganisation INKOTA und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) gemeinsam mit 58 weiteren Nichtregierungsorganisationen ein Exportverbot von in der EU verbotenen Pestiziden. Mit dieser Forderung schließen sie an jüngste Entwicklungen in der Schweiz und in Frankreich an, die Exportverbote bereits auf den Weg gebracht haben. Auch die EU-Kommission hat mit der kürzlich vorgestellten Chemikalienstrategie die Weichen hin zu einem Exportstopp für verbotene Pestizide gestellt.

„Während die EU-Kommission ein Pestizidexportverbot vorschlägt und auch unsere Nachbarn Frankreich und die Schweiz Exportstopps einführen, schaut die Bundesregierung tatenlos zu“, sagt Lena Luig, Referentin für globale Landwirtschaft und Welternährung bei INKOTA. „Dabei trägt sie mit den Pestizidgiganten Bayer und BASF im Land eine besondere, globale Verantwortung.“ Bayer ist aktuell der zweitgrößte und BASF der drittgrößte Pestizidkonzern der Welt.

Mehrere aktuelle Recherchen haben enthüllt, dass deutsche Pestizidhersteller in großem Maßstab Pestizide in Ländern außerhalb der EU vermarkten, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. „Die Doppelstandards im Pestizidhandel gehen auf Kosten der Gesundheit von Millionen von Menschen in Lateinamerika, Asien und Afrika. Vergiftungen und chronische Erkrankungen in der ländlichen Bevölkerung sind die Kehrseite dieser Geschäftspraktiken“, sagt Dr. Peter Clausing, Toxikologe von PAN Germany. „Wissenschaftliche Daten belegen, dass global alljährlich hunderte Millionen Menschen unbeabsichtigt von Vergiftungen durch Pestizide betroffen sind. Welches Leid damit verbunden ist, lässt sich nicht in Zahlen ausdrücken.“

PAN Germany, INKOTA und weitere 58 Initiativen und Nichtregierungsorganisationen fordern deshalb: Bundesministerin Klöckner und Bundesminister Altmaier müssen auch in Deutschland ein Gesetz auf den Weg bringen, das den Export von in der EU verbotenen Pestiziden untersagt. Außerdem sollen sie die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um eine EU-weite Regulierung voranzubringen. Diese Forderung wird auch von einer stetig wachsenden Anzahl an Bürger*innen unterstützt, die bislang die Petition „Giftexporte stoppen“ unterzeichnet haben.

Zum Hintergrund:

In Frankreich verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 (EGalim-Gesetz) ab dem 01.01.2022 die Produktion, Lagerung und den Handel mit Pestiziden, die Wirkstoffe enthalten, die aufgrund des Schutzes der Gesundheit für Mensch und Tier oder der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind. Der Schweizer Bundesrat hat am 14.10.2020 ein Exportverbot für fünf in der Schweiz aufgrund ihrer Risiken verbotener Pestizidwirkstoffe beschlossen. Der ebenfalls am 14.10.2020 veröffentlichte Entwurf der Chemikalienstrategie der Europäischen Kommission enthält das Bekenntnis, den Export von in der EU verbotenen gefährlichen Chemikalien künftig zu unterbinden und hierfür, wenn nötig, die relevante Gesetzgebung zu ändern. Außerdem kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 3.3.2020 zu dem Schluss, dass auch in Deutschland die Voraussetzungen für ähnliche Beschränkungen gegeben sind.

Weitere Informationen:

Offener Brief an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Peter Altmaier für ein gesetzliches Verbot des Exports von in der EU verbotenen Pestiziden

Kampagne „Giftexporte stoppen“ von INKOTA und PAN Germany

Studie „Giftige Exporte. Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide von Deutschland in die Welt“ von PAN Germany (September 2019): https://pan-germany.org/download/giftige-exporte-ausfuhr-hochgefaehrlicher-pestizide-von-deutschland-in-die-welt/

Studie „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“ von INKOTA, MISEREOR, der Rosa-Luxemburg-Stiftung und weiteren (April 2020): www.inkota.de/studie-bayer-basf

 

Pressekontakte:

Lena Luig, INKOTA, E-Mail: luig@inkota.de, Mobil: 01577 154 8063

Peter Clausing, PAN Germany, E-Mail: peter.clausing@pan-germany.org, Mobil: 0176 4379 5932

Der offene Brief wird getragen von:

Afrique-Europe-Interact, Agrarkoordination, Aktion Agrar, Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V., Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Aurelia Stiftung, Biokreis e.V., Bioland, Biopark e.V., Buenavita e.V., Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V., Christliche Initiative Romero e.V., Coordination gegen BAYER-Gefahren, CorA Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Deutsche Umwelthilfe, Die freien Bäcker, Ernährungsrat Frankfurt, Ernährungsrat Leipzig, Ernährungsrat München, Ernährungsrat Regensburg, Ernährungsrat Rhein-Kreis Neuss, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Fairtrade Deutschland, FIAN Deutschland, Foodwatch, Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), Forum Fairer Handel, Gen-ethisches Netzwerk e.V., GEPA, Gesellschaft für bedrohte Völker e.V., Greenpeace, GRÜNE LIGA, Infostelle Peru, Initiative Mexiko (INIMEX), INKOTA-netzwerk e.V., Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) Europe, Interessengemeinschaft gentechnikfreie Lebensmittel und Landwirtschaft e.V., Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V., Landwende, México via Berlín e.V., Misereor, NaturFreunde Deutschlands, Naturland, Oxfam Deutschland, PAN Germany, Partner Südmexikos e.V., Powershift, Selbsthilfeverein für Umweltgeschädigte e.V., Slow Food Deutschland, Stadtbienen, Stiftung Asienhaus, Südwind Institut, Umweltinstitut München, Vamos e.V., Verein für gerechten Welthandel München e.V., Weltladen-Dachverband e.V., World Future Council, Zapapres e.V.




Offener Brief an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Peter Altmaier für ein gesetzliches Verbot des Exports von in der EU verbotenen Pestiziden

[Berlin / Hamburg, den 28.10.2020] Mit einem heute veröffentlichten Brief an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordern die Entwicklungsorganisation INKOTA und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) gemeinsam mit 58 weiteren Nichtregierungsorganisationen ein Exportverbot von in der EU verbotenen Pestiziden. Mit dieser Forderung schließen sie an jüngste Entwicklungen in der Schweiz und in Frankreich an, die Exportverbote bereits auf den Weg gebracht haben. Auch die EU-Kommission hat mit der kürzlich vorgestellten Chemikalienstrategie die Weichen hin zu einem Exportstopp für verbotene Pestizide gestellt.




Sinn und Unsinn von Pestiziden – Podiumsdiskussion mit Industrievertretern am Dienstag, 3.11.2020 von 19:30 – 21:00 Uhr

Hinweis auf eine Online-Veranstaltung:

Unter dem Titel „Pestizide & Co – Notwendiger Pflanzenschutz oder Umwelt- und Gesundheitsgefahr?“ lädt die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften zu einer Online-Veranstaltung ein. Interessierte Teilnehmer*innen können sich hier anmelden.

Am 3. November tauschen Gegner und Befürworter des Einsatzes von Pestiziden Ihre Argumente aus. Nach Impulsreferaten von Peter Clausing (PAN Germany) und Martin Schäfer (BASF), findet eine Podiumsdiskussion statt, an der zwei weitere Expert*innen beteiligt sind.

Alle Informationen zur Online-Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.




Mancozeb – Erstes Pestizid wegen Hormonschädlichkeit verboten!

Angesichts der Datenlage war ein Verbot des Pestizids Mancozeb längst überfällig. Seit 2016 verzögerte sich die Wiederbewertung dieses hochproblematischen Wirkstoffs. Nun hat der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (ScoPAFF) in seiner Oktobersitzung mit einer qualifizierten Mehrheit die weitere Verwendung des gefährlichen Fungizids in der Europäischen Union untersagt. Das Verwendungsverbot ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz und ist ein Erfolg für das Pestizid Aktions-Netzwerk, das sich seit langem für ein Verbot von Mancozeb eingesetzt hat.

Vor allem aufgrund der Toxizität seines Hauptmetaboliten Ethylenthioharnstoff (ETU) wurde Mancozeb im März 2019 von der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam darüber hinaus zu der Schlussfolgerung, dass der Wirkstoff die Schilddrüse schädigt und Schilddrüsentumore hervorrufen kann und stufte die Substanz deshalb als hormonschädlich für den Menschen und wahrscheinlich hormonschädlich für die Umwelt ein. Insgesamt identifizierte die EFSA sechs „critical areas of concern“ – eine Anzahl von Bedenken für eine Wiedergenehmigung, die zuvor für kein anderes Pestizid vergeben wurde.

Mit Mancozeb ist nun der erste Pestizidwirkstoff mit hormonschädlicher Eigenschaft gemäß der Verordnung 2018/1659/EU reguliert. Die Verordnung trat im November 2018 in Kraft und regelt ein einheitliches Verfahren zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren (EDs) im europäischen Pestizidrecht. EDs unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit einem Ausschlussverfahren. Vom in Kraft treten des Rechtstextes bis zu dieser ersten Wirkstoffregulierung sind knapp zwei Jahre vergangen. Mit Blick auf die möglichen Gesundheits- und Umweltschäden, die hormonschädliche Substanzen anrichten können, ist dieses Schneckentempo aus Sicht von PAN Germany inakzeptabel.

Mehr dazu:

EFSA (2019): Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance mancozeb

PAN Europe (2020): Factsheet Mancozeb

 




Mancozeb – Erstes Pestizid wegen Hormonschädlichkeit verboten!

Angesichts der Datenlage war ein Verbot des Pestizids Mancozeb längst überfällig. Seit 2016 verzögerte sich die Wiederbewertung dieses hochproblematischen Wirkstoffs. Nun hat der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (ScoPAFF) in seiner Oktobersitzung mit einer qualifizierten Mehrheit die weitere Verwendung des gefährlichen Fungizids in der Europäischen Union untersagt. Das Verwendungsverbot ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz und ist ein Erfolg für das Pestizid Aktions-Netzwerk, das sich seit langem für ein Verbot von Mancozeb eingesetzt hat.

Vor allem aufgrund der Toxizität seines Hauptmetaboliten Ethylenthioharnstoff (ETU) wurde Mancozeb im März 2019 von der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam darüber hinaus zu der Schlussfolgerung, dass der Wirkstoff die Schilddrüse schädigt und Schilddrüsentumore hervorrufen kann und stufte die Substanz deshalb als hormonschädlich für den Menschen und wahrscheinlich hormonschädlich für die Umwelt ein. Insgesamt identifizierte die EFSA sechs „critical areas of concern“ – eine Anzahl von Bedenken für eine Wiedergenehmigung, die zuvor für kein anderes Pestizid vergeben wurde.

Mit Mancozeb ist nun der erste Pestizidwirkstoff mit hormonschädlicher Eigenschaft gemäß der Verordnung 2018/1659/EU reguliert. Die Verordnung trat im November 2018 in Kraft und regelt ein einheitliches Verfahren zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren (EDs) im europäischen Pestizidrecht. EDs unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit einem Ausschlussverfahren. Vom in Kraft treten des Rechtstextes bis zu dieser ersten Wirkstoffregulierung sind knapp zwei Jahre vergangen. Mit Blick auf die möglichen Gesundheits- und Umweltschäden, die hormonschädliche Substanzen anrichten können, ist dieses Schneckentempo aus Sicht von PAN Germany inakzeptabel.

Mehr dazu:

EFSA (2019): Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance mancozeb

PAN Europe (2020): Factsheet Mancozeb

 




Gemeinsame Stellungnahme von PAN Germany und dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft zur BfR-Mitteilung Nr. 045/2020 vom 29.09.2020

Das Thema Pestizid-Abdrift und Belastung der Luft mit Pestiziden hat in der jüngsten Zeit erheblich an öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit gewonnen. PAN Germany setzt sich für einen besseren Schutz von Mensch und Natur vor Pestizid-Abdrift ein.

In seiner am 28.9.2020 veröffentlichten Mitteilung Nr. 045/2020 zu Abdrift befasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und unter anderem mit dem Bericht von P. Clausing (2020) „Baumrinden-Monitoring der Pestizid-Belastung über die Luft: eine toxikologische Bewertung“. Die BfR-Mitteilung enthält eine Reihe an Kritikpunkten, die bei Leser*innen ohne Vorkenntnisse den falschen Eindruck erzeugen können, dass der Bericht von Clausing (2020) fehlerhaft sei. Hierauf nimmt eine Stellungnahme von Dr. Peter Clausing, PAN Germany und dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft Bezug.




Verbotene und gefährliche Pestizide in europäischen Lebensmitteln

Die EU-Pestizidverordnung (EC 1107/2009) gilt als eine der strengsten der Welt. Doch sie ist nicht streng genug, um sicherzustellen, dass verbotene Pestizide nicht in unsere Nahrung landen. Dies bestätigen neueste Untersuchungsergebnisse von PAN Europe.

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2020

Basierend auf den offiziellen Rückstandsdaten der EU-Überwachung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln konnte PAN Europe zeigen, dass 74 Pestizide, deren Verwendung in der EU aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen verboten wurde, als Rückstände in 5811 Lebensmittelproben (6,2% aller getesteten Proben) gefunden wurden, wobei es sich in der Mehrzahl um pflanzliche Produkte (75,2%) handelte. Mehrfachbelastungen von bis zu 8 verschiedenen verbotenen Pestiziden wurden u.a. in Tees, Kräutern und Früchten nachgewiesen. In Europa verkaufte exotische Früchte wie Guaven (85%), Goji-Beeren (55%), Brotfrüchte (42%) und Cherimoyas (40%) stehen an der Spitze der Liste pflanzlicher Lebensmittel, die mit verbotenen Pestiziden belastet sind, gefolgt von Tees (37%), Pfefferkörnern (29%) und Korianderblättern (25%).

Auch das Gesamtbild der Pestizidrückstände in Lebensmitteln ist sehr besorgniserregend, da bei zwei Dritteln (68,7%) aller untersuchten Früchte Pestizidrückstände festgestellt wurden, und die Hälfte davon Mehrfachrückstände aufweisen (51,6%). Bei importierten Lebensmitteln liegen die Rückstände deutlich höher, als bei in der EU angebauten Lebensmitteln. Trotz der Vorgaben des EU-Rechts (EC 396/2005) werden die Auswirkungen von Pestizidmischungen in Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit von den Überwachungsbehörden nicht bewertet, so dass Verbraucher*innen vor der Exposition gegenüber diesen Chemikalien nicht geschützt sind.

Viele der in unseren Lebensmitteln nachgewiesenen verbotenen Pestizide können in der EU hergestellt worden sein. Denn obgleich ihre Anwendung in der EU verboten ist, dürfen Firmen in der EU diese Pestizide produzieren und exportieren. Auch Unternehmen in Deutschland profitieren von diesen Doppelstandards und nutzen auf diese Weise schwächere Gesetzgebungen in Drittländern aus, wie die Studie „Giftige Exporte“ von PAN Germany zeigen konnte. Eine neue Studie von Public Eye und Greenpeace Unearthed konnte belegen, dass 41 verbotene Pestizide von EU-Mitgliedstaaten in Drittländer exportiert werden. PAN Europe konnte nun zeigen, dass 22 von diesen ausgeführten, bei uns aus gutem Grund verbotenen Pestiziden, über Rückstände in Lebensmitteln zurück in die EU kommen.

Die Auswirkungen gefährlicher Pestizid, auf die menschliche Gesundheit und die biologische Vielfalt sind global. Ein wichtiger erster Schritt der EU auf dem Weg zu der in der Farm to Fork Strategie festgesetzten Übergang zu einem nachhaltigen Ernährungs- und Landwirtschaftssystem sollte sein, die Produktion und den Export verbotener Pestizide zu unterbinden und einen Null-Toleranz-Ansatz für solche Rückstände in Lebensmitteln einführen.

PAN Germany engagiert sich in Deutschland für ein gesetzliches Verbot des Exports verbotener Pestizide und unterstützt PAN Europe in der Forderung nach einer EU-weiten Regelung.

(Susan Haffmans)

Hintergrundinformationen:

PAN Europe (2020): BANNED AND HAZARDOUS PESTICIDES IN EUROPEAN FOOD

Public Eye (2020): Verbotene Pestizide: Die giftige Doppelmoral der Europäischen Union

PAN Germany  (2019): Giftige Exporte. Die Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide von Deutschland in die Welt.




EDC-Free Europe’s key recommendations for a reformed European regulatory framework on endocrine disrupting chemicals

The European Green Deal, published in December 2019, reinstates the need „to ensure a toxic-free environment“. It commits to place action against our daily exposure to endocrine disrupting chemicals (EDCs) at the core of the EU policy agenda, with plans to rapidly make regulations on EDCs reflect scientific evidence. This commitment is coming after years of the European Commission delaying its delivery of an updated European strategy on EDCs.