Pesticide Atlas – englische Ausgabe jetzt erhältlich

Seit 1990 ist der weltweite Einsatz von Pestiziden um 80% gestiegen, jährlich erleiden rund 385 Millionen Menschen weltweit Pestizidvergiftungen und manche Pestizide werden mit der Luft über Tausend Kilometer weit verfrachtet.

Diese und weitere Fakten und Daten präsentiert der überarbeitete und heute in englischer Sprache veröffentlichte „Pesticide Atlas – facts and figures about toxic chemicals in agriculture“.

Der Atlas enthält Beiträge und Infographiken zum weltweiten Einsatz und Handel von Pestiziden, beschreibt die negativen Auswirkungen auf Mensch, Gesundheit und Umwelt und zeigt alternative Lösungen auf. Der englische Atlas basiert auf dem deutschsprachigen „Pestizidatlas – Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft“, der im Januar 2022 von BUND, Heinrich-Böll-Stiftung und PAN Germany veröffentlicht wurde.

Für die nun vorliegende englische Ausgabe wurde der Fokus um weitere europäische und internationale Aspekte erweitert. Herausgegeben wurde der englische Pesticide Atlas von BUND, Heinrich-Böll-Stiftung, Friends of the Earth Europe und PAN Europe.

Englische Publikation „Pesticide Atlas – facts and figures about toxic chemicals in agriculture“




Unsere Position zum Kommissionsentwurf zur neuen EU-Pestizidverordnung (SUR)

Die EU hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Reduzierung und nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (Sustainable Use Regulation – SUR) vorgelegt. Dieses EU-Gesetz wird den Umgang mit Pestiziden in allen EU-Mitgliedsländern für viele Jahre regeln und kann ein echter Wendepunkt sein.

Gestern, am 19.09.22, endete die öffentliche Konsultation, an der sich alle EU-Bürger*innen beteiligen konnten. Wir bedanken uns bei allen, die sich an der Konsultation beteiligt und sich für mehr Umweltschutz und klare Pestizidreduktionsziele eingesetzt haben. Die  EUKommission wird nun die Eingaben auswerten und bei der weiteren Ausarbeitung des Verordnungsentwurfs berücksichtigen.

Auch PAN Germany hat sich an der Konsultation beteiligt und sich mit seiner Position klar für eine Pestizid-Reduktion und für eine Transformation in der Landwirtschaft stark gemacht, mehr Transparenz und mehr Klarheit beim Integrierten Pflanzenschutz sowie mehr Förderung von Agrarökologie und ökologischem Landbau eingefordert.

PAN Germany wird sich weiter im Gesetzgebungsprozess engagieren und für eine gesunde Welt für alle streiten.

Die ausführliche PAN Germany Position ist hier zu lesen.




Rechtsgutachten zur Umsetzung eines deutschen Exportverbots für bestimmte Pestizide

Nachdem SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt, bis Ende 2022 einen Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten, die ab Frühjahr 2023 gelten soll. Ein Rechtsgutachten von Mirka Fries und Ida Westphal im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann.

Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens sind:

  1. Die umfassendste und beständigste Lösung zur Umsetzung eines Exportverbots für bestimmte Pestizide aus Deutschland ist die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes, sodass nicht nur der Export von fertigen Pestizidprodukten, sondern auch von reinen Pestizidwirkstoffen reguliert werden kann. Das BMEL, in dessen Kompetenzbereich das Gesetz fällt, ist aufgerufen, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dies sollte zusätzlich zur angekündigten Verordnung erfolgen (die Verordnungsermächtigung ist im §25 Absatz 3 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt).
  2. Besonders umfassend begegnet ein deutsches Exportverbot den Doppelstandards dann, wenn Pestizidwirkstoffe und Pestizidprodukte nur exportiert werden dürfen, wenn deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Auf diese Weise würden für die in Drittstaaten ausgeführten Pestizide die gleichen Standards angesetzt wie in Deutschland und der EU.

Lesen Sie hier die Zusammenfassung des Rechtsgutachtens „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“.

Das gesamte Gutachten finden Sie hier.

Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte Pestizide wird ein Beitrag zum Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel geleistet. Doppelstandards entstehen unter anderem dadurch, dass Pestizide, die aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes zwar im eigenen Land nicht eingesetzt werden dürfen, deren Verkauf in andere Länder dennoch legal ist. So werden Pestizidprodukte und -wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, trotzdem aus Deutschland in das außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen und die ländliche Bevölkerung dar.

Weitere Infos zum Thema:

  • INKOTA / PAN Germany (2022): Doppelstandards im Pestizidhandel. Warum sie ein großes Problem sind, wie Bayer und BASF sie verharmlosen und wie sie beendet werden können. https://webshop.inkota.de/node/1676
  • BUND / Heinrich-Böll-Stiftung / PAN Germany / Le Monde diplomatique (2022): Pestizidatlas. Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft. https://www.boell.de/de/pestizidatlas
  • INKOTA / PAN Germany / Rosa-Luxemburg-Stiftung (2021): Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF. Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen. https://webshop.inkota.de/node/1644



Pestizidexportverbot: Rechtsgutachten zeigt Weg für umfassende Regulierung

Berlin / Hamburg, 12.9.2022. Pressemitteilung.
Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt, wie ein gestern von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigtes Exportverbot für bestimmte, gefährliche Pestizide besonders umfassend umgesetzt werden kann. Die Gutachterinnen plädieren für eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes, damit neben Pestizidprodukten auch der Export von reinen Pestizidwirkstoffen rechtssicher reguliert werden kann. Für die Auswahl der zu regulierenden Stoffe empfiehlt das Gutachten eine Anknüpfung an den Genehmigungsstatus auf EU-Ebene, sodass nur in der EU genehmigte Wirkstoffe oder Produkte mit diesen Wirkstoffen ausgeführt werden dürfen. Das Gutachten wurde von Mirka Fries und Ida Westphal im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellt.

Das ECCHR, das entwicklungspolitische INKOTA-netzwerk und PAN Germany sehen bei der Umsetzung des Exportverbotes für bestimmte Pestizide das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflicht. „Wir begrüßen den Vorschlag von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, bis zum nächsten Frühjahr per Verordnung ein Exportverbot für bestimmte Pestizide einzuführen. Das Ministerium muss aber gleichzeitig ein Verfahren zur Reform des Pflanzenschutzgesetzes einleiten, sodass sichergestellt wird, dass das Exportverbot sowohl den Export von Pestizidprodukten als auch den der Pestizidwirkstoffe umfasst. Das ist notwendig, um Schutzlücken von Vornherein zu verhindern“, sagt Dr. Christian Schliemann Radbruch vom ECCHR. Im Jahr 2019 wurden zum Beispiel gar keine verbrauchsfertigen Pestizidprodukte exportiert, die den Wirkstoff Chlorfenapyr enthalten. Im gleichen Jahr lag der Export von reinem Chlorfenapyr als Wirkstoff aus Deutschland aber bei mehr als 28 Tonnen. Chlorfenapyr ist in der EU im Pflanzenschutz nicht genehmigt und gilt als giftig für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen.

„Gerade mit Blick auf die dramatische Biodiversitätskrise und zunehmende chemische Belastung der Umwelt muss das Landwirtschaftsministerium im anstehenden Referentenentwurf unbedingt auch jene Pestizidwirkstoffe berücksichtigen, die zum Schutz der Umwelt in der EU keine Genehmigung haben. Diese müssen genauso vom Exportverbot erfasst werden wie die gesundheitsschädigenden Wirkstoffe“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Ein deutsches Exportverbot ist den Gutachterinnen zufolge nur dann besonders umfassend, wenn Exportgenehmigungen für Pestizide davon abhängig gemacht werden, dass deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Dr. Silke Bollmohr vom INKOTA-netzwerk kommentiert: „Wir sind es den Menschen im globalen Süden schuldig, sie vor giftigen Pestizidexporten aus unserem Land zu bewahren. Ein Weg dorthin ist, wenn Pestizidfirmen in der EU wie Bayer und BASF nur noch Pestizide exportieren dürfen, die auch in der EU genehmigt sind.“

Link zum Rechtsgutachten „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“

Link zur Zusammenfassung des Rechtsgutachtens

Pressekontakte:

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Wie kann die Bundesregierung das Exportverbot für Pestizide realisieren?

Online-Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angekündigt, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten. Seit dem Antritt der Regierung im Dezember 2021 wurde kein konkreter Vorschlag zur Umsetzung veröffentlicht.

Ein Rechtsgutachten von Mirka Fries (LL.M.) und Ida Westphal (Ass. iur.) im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann. Das Gutachten fokussiert auf Pestizidprodukte und reine Wirkstoffe im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.

Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte Pestizide soll ein Beitrag zum Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel geleistet werden. Doppelstandards entstehen unter anderem dadurch, dass Pestizide, die aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes zwar im eigenen Land nicht eingesetzt werden dürfen, deren Verkauf in andere Länder dennoch legal ist. So werden Pestizidprodukte und -wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, trotzdem aus Deutschland in das außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen und die ländliche Bevölkerung dar.

In der Online-Veranstaltung werden die Gutachterinnen Mirka Fries und Ida Westphal zentrale Ergebnisse ihrer juristischen Bewertungen zur Umsetzung eines Pestizidexportverbots vorstellen. Darüber hinaus werden Christian Schliemann Radbruch (ECCHR), Silke Bollmohr (INKOTA-netzwerk) und Susan Haffmans (PAN Germany) das Thema politisch einordnen und konkrete Forderungen an die Bundesregierung formulieren. Im Anschluss besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussion.

Zur Teilnahme bitte registrieren unter: https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_EhIGZJB2TDKRwC8VL2VYkQ

Eine gemeinsame Veranstaltung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung.




Etappen-Sieg für mehr Transparenz beim Pestizid-Absatz

Eine zentrale Forderung von PAN Germany für mehr Transparenz bei der Veröffentlichung der jährlichen Pestizid-Absatzdaten durch das BVL wurde endlich eingelöst: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte erstmals die im Inland abgesetzten Mengen an Pestiziden kilogrammgenau – und das rückwirkend bis 2002. Damit ist ein seit langem überfälliger Schritt hin zu mehr Transparenz im Pestizidhandel vollzogen worden.

PAN Germany Pestizid-Expertin Susanne Smolka sagt hierzu: „Die Veröffentlichung der genauen Pestizid-Absatzmengen war lange überfällig. Wir begrüßen, dass das BVL künftig jährlich eine tabellarische Übersicht der exakten Verkaufsmengen der Pestizid-Wirkstoffe in Deutschland veröffentlichen wird. Wir erwarten, dass auch für die zig tausend Tonnen exportierter Pestizide die Absatzdaten in gleicher Transparenz und Kilogrammgenauigkeit veröffentlicht werden“.

Bislang hatte das BVL in seinen Berichten die Absatzmengen von Pestizid-Wirkstoffen nur in Mengenklassen angegeben – beispielsweise 2.500 – 10.000 Tonnen für Glyphosat. Dies erfolgte mit dem Hinweis auf zu wahrende Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Doch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 28. März 2019 hat klargestellt, dass Verkaufsmengen individueller Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Deutschland als Umweltinformationen bzw. Informationen über Emissionen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) anzusehen sind. „Eventuelle Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse können laut dem Urteil der Herausgabe von Umweltinformationen über Emissionen nicht entgegenstehen“ ließ das BVL über seinen Newsletter wissen.

Seine Forderungen nach mehr Transparenz bezüglich der Exportdaten, hat PAN Germany in seiner Studie Giftige Exporte. Die Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide von Deutschland in die Welt ausführlich dargelegt.




Invitation: Online launch event and discussion of a new study

Double Standards and Hazardous Pesticides from Bayer and BASF
A glimpse behind the scenes of the international trade in pesticide active ingredients

Presentation of the study and discussion with
Peter Clausing (PAN Germany), Wiebke Beushausen (INKOTA-netzwerk, Germany), Colette Solomon (Women on Farms, South Africa), and Irma Gómez (Alianza Maya por las Abejas, Mexico), Moderation: Jan Urhahn (Rosa-Luxemburg-Stiftung, Southern Africa)

When: Tuesday, 27 April 2021, 18:30 to 20:00 (CEST)

Where and how: The event will take place as an online discussion via Zoom providing simultaneous interpretation (English / German).

Registration: https://inkota-de.zoom.us/webinar/register/WN_BSHBOtBIS0Gw-clRP2fh7w

The agrochemical companies Bayer and BASF continue to market pesticides and active ingredients in the Global South that are not approved or even banned in the EU due to the risks they pose to the environment or human health. Such business practices are legal, but increasingly criticized as double standards.

The Rosa-Luxemburg-Stiftung, the INKOTA-netzwerk, and PAN Germany have taken a glimpse behind the scenes of the international trade in pesticide active ingredients, focusing on the two German agrochemical giants, Bayer and BASF. The new study sheds light on the use of Bayer and BASF active ingredients in Brazil, Mexico, and South Africa, and the harm these chemicals bring with them.

The list of active ingredients highly hazardous to human health that have found their way around the world through Bayer and BASF is long. Terms like glufosinate, spirodiclofen, and (beta-)cyfluthrin conceal concrete hazards: they are highly toxic, probably carcinogenic or mutagenic.

The study reveals which highly hazardous active ingredients were developed and/or marketed by these two German agrochemical corporations. They are still marketed by them in some cases even today, albeit sometimes in a hidden manner. This in-depth analysis of the pesticides and active ingredients markets in South Africa, Brazil and Mexico reveals the extent and non-transparency of the lucrative business with hazardous pesticides. This contrasts with the devastating effects of pesticide use on the health of indigenous people and farmworkers in the three countries.

The authors and activists will present the results of the study and discuss further questions in an open format.

A joint event by the Rosa-Luxemburg-Stiftung, the INKOTA-netzwerk, and PAN Germany.




Einladung zur Online-Vorstellung von neuer Pestizid-Studie mit anschliessender Diskussion

Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

Online-Vorstellung einer neuen Studie mit anschließender Diskussion

Wann: Dienstag, 27. April 2021 von 18:30 bis 20:00 Uhr

Wo und wie: Die Veranstaltung findet als Online-Event mit Simultanübersetzung (Deutsch / Englisch) statt.

Registrierung über:
https://inkota-de.zoom.us/webinar/register/WN_BSHBOtBIS0Gw-clRP2fh7w

Was: Vorstellung der Studie Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF: Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen und Diskussion mit Peter Clausing (PAN Germany), Wiebke Beushausen (INKOTA-netzwerk), Colette Solomon (Women on Farms, Südafrika) und Irma Gómez (Alianza Maya por las Abejas, Mexiko), Moderation: Jan Urhahn (Rosa-Luxemburg-Stiftung)

Die Agrarchemiekonzerne Bayer und BASF vermarkten Pestizidprodukte und Wirkstoffe im globalen Süden, die in der EU auf Grund ihrer Gefahren für die Umwelt oder menschlichen Gesundheit nicht genehmigt oder verboten sind. Derartige Geschäftspraktiken sind zwar legal, stehen jedoch als Doppelstandards zunehmend in der Kritik.

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany haben einen Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen geworfen. Im Fokus stehen die beiden deutschen Agrarchemiegiganten Bayer und BASF. Die vorliegende Studie beleuchtet die Giftigkeit und Verwendung von Bayer- und BASF-Wirkstoffen in Brasilien, Mexiko und Südafrika.

Die Liste der Wirkstoffe, die durch Bayer und BASF ihre Verbreitung in der Welt gefunden haben und hochgefährlich für die menschliche Gesundheit sind, ist lang. Hinter abstrakten Bezeichnungen wie Glufosinat, Spirodiclofen und (Beta-)Cyfluthrin verbergen sich konkrete Gefahren: sie sind hochgiftig, wahrscheinlich krebserregend oder erbgutschädigend.

Die Studie deckt auf, welche hochgefährlichen Wirkstoffe die Agrarchemiekonzerne Bayer und BASF entwickelt und/oder vermarktet haben – und dies zum Teil heute noch (über Umwege) tun. Durch die eingehende Analyse des Pestizid- und Wirkstoffmarktes in Südafrika, Brasilien und Mexiko werden das Ausmaß und die Intransparenz des lukrativen Geschäfts mit den Ackergiften deutlich. Im Gegensatz dazu stehen die verheerenden Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Gesundheit von Indigenen und Landarbeiter*innen in den drei Ländern.

Die Autor*innen und Aktivist*innen stellen die Ergebnisse der Studie vor und diskutieren in einem offenen Format über weitere Fragen.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, INKOTA-netzwerk und PAN Germany




Bundestagsdebatte über Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen“

Deutschland darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. PAN Germany Kommentar zur Debatte im Bundestag am 11.2.21

Heute debattierte der Bundestag über den Export verbotener Pestizide. Grundlage der Debatte war der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“. Zu Beginn und zum Ende der Debatte legten die Antragsteller*innen noch einmal die Argumente für eine solche gesetzliche Regelung dar: Die Gefährdung von Menschen und die Belastung der Umwelt in den Drittstaaten, die besondere Verletzlichkeit der Menschen in ländlichen Gebieten des Globalen Südens und die mit dem Export der hochgefährlichen Pestizide verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Natürlich fehlte in den Gegenreden nicht das alte und falsche Mantra „ein Verzicht auf Pestizide bedeute Hunger“. Von Seiten der Redner*innen von CDU und SPD wurde das Problem der Doppelstandards anerkannt und der Vorschlag für ein Exportverbot erhielt einige Zustimmung. Der Antrag geht nun zurück in die Ausschüsse zur weiteren Befassung.

Dass die Bunderegierung, trotz Aufforderung durch die Zivilgesellschaft, trotz Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Frankreich und trotz Bestätigung der Machbarkeit durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bislang keine Veranlassung sah, zu handeln, ist ein bitteres Armutszeugnis. Sie entzieht sich damit ihrer Verantwortung. Der Menschenrechtsrat hat in seiner Resolution A/HRC/RES/42/21 im Oktober 2019 anerkannt, dass Staaten die Pflicht und die entsprechende Verantwortung haben, die Exposition von Arbeitern gegenüber gefährlichen Substanzen, einschließlich Pestiziden, zu verhindern.

Menschenrechte enden nicht an Landesgrenzen. Deutschland ist aufgerufen, endlich dem Export hochgefährlicher Pestizide gesetzlich zu verbieten, die bei uns längst nicht mehr angewendet werden dürfen, weil sie zu gefährlich sind oder das Risiko für die Menschen und die Umwelt zu groß sind. Der Antrag wird nun an die Ausschüsse verwiesen. Auch wenn die Chancen, dass es unter der derzeitigen Regierung noch eine entspreche Verordnung oder ein Gesetz geben wird schlecht stehen – PAN wird sich weiter dafür einsetzen, um Leid von den Menschen in den Anbaugebieten abzuwenden. Eine solche gesetzliche Regelung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Verbot der gefährlichsten Pestizide, den so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).

Mit seiner Auswertung deutscher Pestizid-Exportdaten 2019 hat PAN bei vielen Verbänden und Entscheidungsträgern den Anstoß gegeben, sich näher mit der Thematik zu befassen. Die Forderung nach einem Export-Stopp für verbotene Pestizide wird heute von zahlreichen Verbänden in Deutschland mitgetragen und die Zustimmung zu einer gesetzlichen Regelung ist auch in der Bevölkerung groß.

Zusammen mit dem Inkota Netzwerk hat PAN den Appel „Giftexporte-Stoppen“ gestartet, der bei PAN, bei INKOTA und WeAct unterzeichnet werden kann. Wer sich weiter informieren möchte, dem empfiehlt PAN die Kurzinformation zum Thema HHPs und Doppelstandards.

Auch der UNO-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte fordert die deutsche Regierung zum Handeln auf. Eine ausführliche Information zu dem Schreiben des Sonderberichterstatters erfolgt in der kommenden Woche in einem PAN Pestizidbrief.




EU-Parlamentarier*innen fordern einen Exportstopp gefährlicher Pestizide

In einer gemeinsamen Erklärung fordern heute mehr als 60 EU-Abgeordnete den Exportstopp von Pestiziden, deren Verwendung in der EU aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ausdrücklich verboten ist, sowie einen Importstopp für Lebensmittel, die unter Verwendung dieser gefährlichen Chemikalien in Drittländern hergestellt wurden. In ihrer Forderung an die Europäische Kommission verweisen die Parlamentarier*innen darauf, dass die EU sich im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie für einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen verpflichtet hat. Darüber hinaus verweisen sie auch auf die im Oktober veröffentlichte EU-Chemikalienstrategie, welche die EU in der Pflicht sieht „sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export produziert werden“.

Der heutigen Erklärung der Abgeordneten gingen Forderungen der Zivilgesellschaft nach einem Exportstopp für verbotene Pestizide auf bundesdeutscher und europäischer Ebene voraus. Dass die Volksvertreter*innen darüber hinaus von der EU fordern, auf einen umfassenden, verbindlichen internationalen Vertrag hinzuarbeiten, um gefährliche Pestizide während ihres gesamten Lebenszyklus zu regulieren, begrüßt PAN Germany ausdrückllich.

Seit längerem kämpft PAN Germany zusammen mit Partner-Organisationen für die Abschaffung von Doppelstandards im Pestizid-Handel und setzt sich für einen Exportstopp gefährlicher Pestizide ein. Es kann nicht sein, dass Pestizide, deren Verwendung in der EU aus guten Gründen verboten ist, legal in Drittländer exportiert werden dürfen, und dort die Gesundheit der Menschen und ihrer Umwelt gefährden.

Daher freuen wir uns, dass die EU-Abgeordneten unsere Position stärken und wiederholen hier unsere Forderung an die bundesdeutsche Politik:

  1. den Export von Pestizidwirkstoffen, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt sind, gesetzlich zu verbieten,
  2. sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen und
  3. sich auf europäischer und internationaler Ebene für ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide zu engagieren.

Alle, die diese Forderung unterstützen möchten, laden wir herzlich ein, den Online-Appell zu unterzeichnen.
Vielen Dank.