Hochgefährliche Pestizide: Bundesregierung verschleppt Exportverbot

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Heinrich-Böll-Stiftung, INKOTA-netzwerk, Misereor, PAN Germany und Rosa-Luxemburg-Stiftung

[Aachen / Berlin / Hamburg / Johannesburg, 11.9.2023] Am morgigen Dienstag jährt sich die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, mittels einer Verordnung ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide auf den Weg zu bringen. Dabei geht es um Pestizide, die in Deutschland produziert werden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Tausende Tonnen bei uns verbotener Pestizide werden aktuell weiterhin ins außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen, die ländliche Bevölkerung und die Umwelt dar.

Nachdem das Landwirtschaftsministerium einen Entwurf für eine entsprechende Verordnung erarbeitet hat, geht es in der Ressortabstimmung nicht voran. Um zum gesundheitlichen Schutz von Bauern und Bäuerinnen sowie Landarbeiter*innen außerhalb der EU beizutragen, fordern NGOs, Umweltverbände und politische Stiftungen alle beteiligten Ressorts auf, zusammenzuarbeiten und den vorliegenden Verordnungsentwurf in die Verbände- und Länderkonsultationen zu übergeben, damit die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.

„Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals Vorrang vor Gesundheit und Umweltschutz haben. Aus diesem Grund betrachten wir eine Blockade des angekündigten Pestizidexportverbots innerhalb der Bundesregierung sehr kritisch. Der Fokus muss klar auf das Wohl von Mensch und Umwelt gelegt werden“, sagt Silke Bollmohr, Referentin für globale Landwirtschaft und Welternährung vom INKOTA-netzwerk.  

„Misereor-Partnerorganisationen dokumentieren weltweit Fälle eklatanter Häufungen von schweren Erkrankungen und Todesfällen in Gegenden mit hohem Pestizideinsatz. Wir können nicht länger zulassen, dass sich nachweislich jedes Jahr 385 Millionen Menschen an Pestiziden vergiften und 11.000 sogar daran sterben, vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika“, erklärt Sarah Schneider, Referentin für Welternährung bei Misereor.

„Deutsche Pestizidkonzerne wie Bayer und BASF machen Profit auf Kosten von Mensch und Umwelt. Verbotene Pestizide gelangen als Rückstände in Importprodukten zum Teil auch zu uns in die Regale der Supermärkte zurück. BUND-Zierpflanzentests zeigen regelmäßig eine hohe Belastung mit gefährlichen Pestiziden ohne EU-Zulassung. Diese Doppelstandards dürfen nicht weiter toleriert werden”, fordert BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel.

„Der Export hochgefährlicher Pestizide untergräbt Menschenrechte. Das deutsche Pflanzenschutzgesetz liefert die rechtliche Grundlage, um den Export bei uns verbotener Pestizide über eine Verordnung zu unterbinden. Dass dies mit EU- und Welthandelsrecht im Einklang steht, hat ein im September 2022 veröffentlichtes Rechtsgutachten belegt. Die praktische Umsetzbarkeit beweisen Belgien und Frankreich, die solche Exporte bereits gesetzlich unterbinden. Statt am Export alter, gefährlicher Wirkstoffe festzuhalten, sollte Deutschland in nicht-chemische Pflanzenschutzstrategien investieren und das Exportverbot als Innovations-Booster dahingehend nutzen“, sagt Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und internationale Angelegenheiten bei PAN Germany.

Weiterführende Informationen

Das Rechtsgutachten „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“ im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung ist hier verfügbar.

Kontakte

  • Maria Bause, European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR), E-Mail: bause@ecchr.eu, Telefon: +49 (0)30 69 81 97 97
  • Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, E-Mail: bollmohr@inkota.de, Mobil: +49 (0)174 56 20 107
  • Susan Haffmans, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org, Mobil: +49 (0)157 31 56 40 17
  • Corinna Hölzel, BUND e.V., E-Mail: Hoelzel@bund.net, Mobil: +49 (0)175 44 87 69 1
  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: +49 (0)30 28 53 43 12
  • Jan Urhahn, Rosa-Luxemburg-Stiftung, E-Mail: jan.urhahn@rosalux.org, Mobil (Whatsapp): +27 (0)79 63 89 97 6 oder (Signal und Telegram): +49 (0)176 70 61 03 81
  • Barbara Wiegard, Presse-Stelle Misereor, E-Mail: barbara.wiegard@misereor.de, Telefon: +49 (0)30 44 35 19 88

 




Neuer Bericht entlarvt erschreckendes Ausmaß von in der EU verbotenen, bienenschädlichen Pestizid-Exporten

Heute ist Weltbiodiversitätstag. Mit diesem Tag wird auf den rapiden, nicht wiederzubringenden Verlust an biologischer Vielfalt aufmerksam gemacht und politisches Handeln zum Schutz der Biodiversität eingefordert. Der Artenverlust ereignet sich nicht nur in fernen Ländern, sondern direkt vor unser Haustür, auf Wiesen und Äckern. Insekten beispielsweiser bestäuben Blüten, bekämpfen Schädlinge und sorgen für reichhaltige Ernten. Seit langem schrumpfen ihre Populationen – das bringt uns Menschen und die Natur, die wir zum Überleben brauchen, in Bedrängnis. Hochbienengefährliche Neonicotinoide schädigen Insekten nachweislich und wurden – nach jahrelangen Protesten von Imkern, Wissenschaftlerinnen und Umweltorganisationen – in Europa verboten. Doch noch immer exportierten Pestizidfirmen in den EU-Mitgliedsländern solche für Bienen hochgefährlichen Pestizide in Länder außerhalb der EU.

Eine neue Untersuchung von Public Eye und Unearthed deckt nun das Ausmaß des EU-Handels mit diesen hochbienengefährlichen Neonicotinoiden auf, die aufgrund ihrer Schädlichkeit für Bienen und andere Insekten in der EU verboten wurden. Aus Dokumenten, die im Rahmen der Informationsfreiheit zugänglich gemacht wurden geht hervor, dass EU-Unternehmen im Jahr 2021 Anträge für den Export von mehr als 13.200 Tonnen verbotener Insektizidprodukte ausstellten, die rund 2.930 Tonnen der bei uns im Freiland verbotenen Neonicotinoid-Wirkstoffe Thiamethoxam, Imidacloprid oder Clothianidin enthielten.

Die EU erlaubt den Pestizidunternehmen Geschäfte mit Pestiziden, die sie auf ihren eigenen Feldern zum Schutz der Bestäubungsinsekten verboten hat. Zu den Hauptimport-Ländern für die Bienengefährlichen Neonicotinoide zählen laut der neusten Auswertungen Brasilien, Argentinien, Süd-Afrika, Ghana und Indonesien.

PAN Germany hat wesentlich zur Aufklärung über die untragbaren Doppelstandards im Pestizidhandel beigetragen und zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsexpert*innen fordern gemeinsam ein Ende der beschriebenen Exportpraxis – mit ersten Erfolgen:  Die EU Kommission diskutiert derzeit rechtliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht mehr hergestellt oder exportiert werden dürfen und auch Deutschland arbeitet derzeit ein Exportverbot für bestimmte Pestizide aus.

Insbesondere für die deutsche Politik sollten die von Public Eye und Unearthed veröffentlichten neuen Zahlen über die immensen Exportmengen verbotener hochbienengefährlicher Neonicotinoide Messlatte für ihr Handeln sein und Politiker*innen aller Faktionen dazu bewegen, auch solche Pestizide in das Exportverbot mit einzubeziehen, die aufgrund ihrer schädlichen Umweltwirkung ihre Genehmigung verloren haben. Denn am Ende werden es nicht nur die Bienen sein, die vergiftet werden und leiden, sondern auch die Menschen vor Ort in den Importländern.




BAYER-Hauptversammlung 2023: Protestaktion in Leverkusen und Gegenanträge

Auch in diesem Jahr wird die BAYER-Hauptversammlung virtuell stattfinden und von realen Protesten vor Ort begleitet sein. Im Zentrum des Protests stehen das umstrittene Herbizid Glyphosat sowie Doppelstandards im Pestizidhandel. PAN Germany ist als Redner auf der Hauptversammlung dabei.

Ende 2023 wird EU-weit über eine mögliche Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat entschieden. BAYER, der Hauptproduzent von Glyphosat, wird weiter für seinen „Bestseller“ kämpfen, während mehr und mehr wissenschaftliche Studien die erheblichen negativen Auswirkungen des Wirkstoffs auf Mensch und Umwelt dokumentieren und die Praxis zeigt, dass ohne Glyphosat gewirtschaftet werden kann.

Der BAYER-Konzern vermarktet in den Ländern des globalen Südens viele Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen längst verboten sind. Auch aus Deutschland exportiert Bayer solche Pestizide. Diese Doppelstandards im Pestizidhandel sind unethisch und gefährden Menschenrechte.

Die Kundgebung zur BAYER-HV findet am 28.4.2023 ab 9:30 Uhr an der BAYER-Konzernzentrale, Kaiser-Wilhelm-Allee 3, in Leverkusen statt.

Informationen zum Protestprogramm, zu den Redner*innen auf der Kundgebung vor Ort sowie den Gegenanträgen finden sich auf der Homepage der CBG (Coordination gegen BAYER-Gefahren).

Nachtrag zum Protestprogramm zur Bayer Hauptversammlung 2023:

Hier die CBG-Videos der Protestaktionen anschauen




BASF-Hauptversammlung 2023: Protestaktion und Gegenanträge

Anlässlich der BASF-Hauptversammlung heute prangern zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen negative Auswirkungen der BASF-Geschäfte auf Klima, Umwelt und Menschenrechte an.

Ein Kritikpunkt von PAN Germany:  BASF verkauft weltweit weiterhin Pestizidwirkstoffe, deren Einsatz in der EU verboten ist. Diese Doppelstandards gefährden die Menschen und ihre Umwelt und tragen zu erhablichen Verletzungen von Menschenrechten bei.

Zu den von BASF vermarkteten Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, gehören Glufosinat und Epoxiconazol. Sie sind bei uns nicht mehr erlaubt, weil sie als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ (Kategorie 1B) eingestuft sind. Allein in Indien vermarktet BASF Pestizidprodukte mit vier Wirkstoffen, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen verboten sind: Neben Epoxiconazol und Glufosinat auch die Wirkstoffe Pymetrozin und Atrazin (im Handelsprodukt Vesnit), die wegen ihrer Grundwasserbelastung in der EU verboten sind.


Weitere Infromationen zur Protestaktion
Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre




Veranstaltungshinweis: Workshop Toxic trade and toxic legacies

Wann: 6. April 2023 / 13 -20 Uhr

Wo: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Leipzig, Permoserstr. 15, Conference Centre KUBUS (Hall 1CD)

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung.

Der Workshop „Toxic trade and toxic legacies“ beleuchtet Auswirkungen des Einsatzes hochtoxischer Pestizide auf Mensch und Umwelt, den asymmetrischen weltweiten Handel mit Pestiziden, den Umgang mit kritischen Forschungsergebnissen und wirft einen genaueren Blick auf Brasilien, Vietnam und die EU. Dabei werden nachfolgende Fragen aufgeworfen:

  • Welchen Beitrag kann ein Forschungszentrum wie das UTZ zur wissenschaftlichen Freiheit leisten?
  • Ist der Einsatz gefährlicher Pestizide unvermeidlich, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten?
  • Welche Rolle spielt Deutschland als großer Pestizid-Exporteur?
  • Wie kann eine Kohärenz zwischen Handelspolitik und Gesundheits- sowie Umweltschutz erreicht werden?
  • Welche Lehren lassen sich aus den Auswirkungen des Einsatzes gefährlicher Pestizide in Vietnam ziehen?
  • Sind die derzeitigen Bemühungen zur Behebung der Schäden in Vietnam ausreichend?

Der Workshop bietet die Gelegenheit diese und weitere hochaktuelle Fragen mit Expert*innen am 6. April in Leipzig zu diskutieren. Eröffnet wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Rolf Altenburger, Scientific Director, UFZ.

Hauptrednerin ist Prof. Dr. Larissa Mies Bombardi, die aufgrund ihrer kritischen wissenschaftlichen Arbeit zu gesundheits- und umweltschädlichen Auswirkungen des Pestizideinsatzes in Brasilien massiv bedroht wurde und am 6. April 2021 mit ihrer Familie aus Brasilien nach Europa floh.

Neben weiteren Referent*innen wird Susan Haffmans (PAN Germany) zum Thema „Doppelte Standards im Handel mit Pestiziden: aktuelle Entwicklungen auf dem Weg zu einem einheitlichen Schutzniveau“ referieren.

Das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Bitte melden Sie sich bis zum 1. April an unter www.ufz.de/pesticideworkshop.




Legal opinion on the implementation of an export ban of certain hazardous pesticides from Germany

The German government has announced it will implement an export ban on certain hazardous pesticides. A draft of the implementation policy will be presented during the spring of 2023. The goal of the export ban is to eliminate double standards in the pesticide trade. Double standards arise when active ingredients and pesticide products that are not approved or authorised in the European Union (EU) because of their environmental and health hazards or risks are nevertheless exported from Germany to countries outside the EU.

A legal opinion written by Mirka Fries (LL.M.) and Ida Westphal (Ass. Iur.) and commissioned by the European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), the Heinrich Böll Stiftung, INKOTA netzwerk, the Pesticide Action Network Germany (PAN Germany), and the Rosa Luxemburg Stiftung examines the potential scope of such an export ban and if it could be compatible with the law of the European Union as well as the General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) of the World Trade organization (WTO).

A German export ban – but also national export bans by other EU member states – will be particularly effective in countering double standards in the pesticide trade as long as: 1) both active ingredients and pesticide products are covered; and 2) export rights are only granted for substances that were approved or authorised as a result of a thorough assessment of their hazard levels and risks to humans and the environment under current EU regulatory framework. In this way, the same standards of health and environmental protection applicable for marketing within the EU would apply to the export of such pesticides.

The legal opinion (english version) at hand is a shortened version of the original legal opinion written in German.

More information:

 




End Double Standards in Pesticide Trade: Country examples of legislative efforts from Germany, India and Tunisia

When: Wednesday, 22 February 2023, from 14:00 – 15:15 (CET)

Where: Online event, please register here

The online event presents legislative efforts by importing and exporting countries to stop the trade of pesticides banned in the land of origin. The export of banned pesticides to third countries is being recognised as a threat to human rights. In the case of the European Union (EU), most hazardous agrochemicals are not approved for use because of their negative effects on human health and/or the environment, yet manufacturers in EU countries such as Germany and others are still producing them to sell them abroad. The call for ending such double standards in pesticide trade is joined by civil society organizations in the Global South and North and by human rights experts from the United Nations alike. Inputs from Germany, India and Tunisia provide examples on how governments can take legislative efforts.

Program

Welcome and moderation Dr Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk and Dr Christian Schliemann-Radbruch, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Ending double standards in pesticide trade – where do we stand? Susan Haffmans, PAN Germany

National import ban and civil society approaches against pesticides – the case of Tunisia Semia Gharbi, AEEFG Tunisia

Reducing double standards by banning highly hazardous pesticides – an analysis from India Dileep Kumar, PAN India

Implementing a ban on the export of certain hazardous pesticides – presentation of a legal opinion from Germany Mirka Fries (LL.M.) and Ida Westphal (Ass. iur.)

Questions & answers

 

The event is jointly organized by the European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), the Heinrich Böll Stiftung, the INKOTA-netzwerk, the Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) and the Rosa Luxemburg Stiftung.




Von Frankreich lernen: Frankreich räumt Schwachpunkte im Pestizidexportgesetz ein und kündigt Nachbesserung an

Die französische Regierung wird die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Verbot der Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden verschärfen. Dies erklärte der Minister für ökologische Transformation Christophe Béchu am Dienstag in der Nationalversammlung. Gemeinsam sei er zusammen mit Landwirtschaftsminister Marc Fesneau dabei, „das Durchführungsdekret fertigzustellen“, um „diese Schlupflöcher zu schließen“ – so zitiert in einem Artikel in LeFigaro vom 13.12.22. Damit zeigen die jüngsten Recherchen der Schweizer NGO Public Eye und der Greenpeace-Organisation Unearthed aus Großbritannien zum Export verbotener Pestizide aus Frankreich ganz offenbar Wirkung.

Ende November hatten die beiden Organisationen neue Daten zum Export von in der EU verbotenen Pestiziden aus Frankreich veröffentlicht und konnten belegen, dass das französische Exportgesetz EGALim, das diese Exporte eigentlich grundsätzlich verbietet, gravierende Lücken aufweist. So genehmigten den Recherchen zufolge französische Behörden in den ersten acht Monaten nach Inkrafttreten des neuen französischen Exportgesetztes die Ausfuhr von 7475 Tonnen Wirkstoffe und Pestizidprodukte mit insgesamt 14 verschiedenen Wirkstoffen, die in der EU aufgrund ihrer schädlichen Umwelt- oder Gesundheitswirkung verboten sind. Darunter waren große Mengen des Fungizids Picoxystrobin, das bereits 2017 aufgrund seines erbgutverändernden Potenzials und der hohen Risiken für Wasserorganismen verboten wurde sowie hochbienengefährliche Insektizide, deren Anwendung im Freiland in der EU zum Schutz von Bestäubern verboten sind.

Eine wesentliche Schwachstelle der Regelungen zum Exportverbot im französischen Gesetz ist, dass nur formulierte Pestizidprodukte umfasst sind. Die Hersteller können also weiter legal verbotene Wirkstoffe in Drittländer exportieren, die dann im Zielland zu «gebrauchsfertigen» Produkten verarbeitet werden. Zudem sind offenbar die Kriterien uneindeutig, die definieren, welche Pestizide von dem Gesetz erfasst werden. Obgleich das Gesetz auf den ersten Blick eindeutig erscheint, wurden in der Umsetzung solche Wirkstoffe ausgenommen, die nicht formell aufgrund ihrer Gesundheits- oder Umweltwirkung durch EU-Behörden verboten wurden, selbst wenn sie nachweislich Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt mit sich bringen. Hersteller haben dadurch die Möglichkeit, sich beispielsweise einem Exportverbot zu entziehen, indem sie Genehmigungsverfahren frühzeitig zurückziehen oder Genehmigungen auslaufen lassen.

Am Beispiel Frankreich sehen wir, was Deutschland von Beginn an besser machen kann und muss: Den Export reiner Wirkstoffe, die in der EU verboten sind, und Pestizidprodukte mit diesen Wirkstoffen in ein Exportverbot einbeziehen sowie die Auswahl der Wirkstoffe eindeutig und so umfassend wie möglich vorgeben. Wie dies rechtssicher möglich ist, zeigt ein im September veröffentlichtes Rechtsgutachten. Eine gemeinsame Studie von PAN Germany und anderen von Anfang Dezember konnte zudem aufzeigen, dass schon heute mehr verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe das Land verlassen als in formulierten Produkten. Der Handlungsbedarf ist somit deutlich. Noch liegt der deutsche Referentenentwurf für das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im September 2022 angekündigte Exportverbot nicht vor. Die Regierungsparteien haben die Möglichkeit und Verantwortung, aus den Fehlern Frankreichs zu lernen und ein deutsches Exportverbot so zu gestalten, dass es tatsächlich effektiv zu einem Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel und zu einem besseren Schutz der Menschen und ihrer Umwelt in den Drittstaaten beiträgt.




Studie: Deutschland exportiert mehr in der EU verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe als in fertigen Produkten. Pestizidexportverbot muss Wirkstoffe einbeziehen.

Berlin / Hamburg, 7. Dezember 2022. Pressemitteilung. In den vergangenen zwei Jahren hat die Exportmenge von in der EU verbotenen, reinen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland die Exportmenge von verbotenen Wirkstoffen, die in Pestizidprodukten enthalten sind, um das 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Der Export von reinen Wirkstoffen würde laut Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom September 2022 zu einem Exportverbot von gesundheitsschädlichen Pestiziden nicht erfasst werden. Die an der Analyse beteiligten Organisationen sehen die dringende Notwendigkeit, diese Lücke so umgehend wie möglich mit einer Reform des Pflanzenschutzgesetzes zu schließen.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden 8.260 Tonnen beziehungsweise 8.499 Tonnen verbotene Pestizidwirkstoffe in fertigen Produkten aus Deutschland exportiert. Gleichzeitig wurde 2020 eine Menge von 20.298 Tonnen und 2021 sogar 37.525 Tonnen verbotene Pestizide als reine Wirkstoffe exportiert. „Unsere Analyse zeigt, dass die Menge der verbotenen reinen Wirkstoffexporte die Exportmenge für formulierte Pestizidwirkstoffe aus Deutschland in den letzten zwei Jahren um das rund 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen hat. Das ist enorm und hat unsere Vermutungen sogar übertroffen“, sagt Lena Luig, Referentin für Internationale Agrarpolitik bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

Es handelt sich dabei um Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind, weil sie entweder explizit gesundheits- oder umweltschädlich sind oder weil den für die Genehmigung zuständigen Behörden keine ausreichenden Informationen zu deren Risikobewertung vorlagen. „Exportschlager“ unter den exportierten Wirkstoffen in formulierten Produkten waren das Herbizid Cyanamid und das Fungizid Propineb. Cyanamid gilt als krebserregend und fruchtbarkeitsschädigend und Propineb als hormonschädigend und fruchtbarkeitsschädigend. Beim Export von reinen Wirkstoffen führt Glufosinat die Liste an. „Es ist verantwortungslos, dass im Jahr 2021 die gigantische Menge von 11.000 Tonnen Glufosinat-Wirkstoff aus Deutschland exportiert wurde, obwohl dieser als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen eingestuft ist und in der EU schon vor vier Jahren seine Genehmigung verloren hat“, sagt Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany. „Deutsche Unternehmen profitieren enorm vom Handel mit gefährlichen Pestizidwirkstoffen, vor allem in ihrer Reinform“, so Clausing.

Im September 2022 hatte das Landwirtschaftsministerium angekündigt, einen Vorschlag für ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide zu erarbeiten. Dafür sollte bis Ende 2022 ein Verordnungsentwurf vorgelegt werden. Per Verordnung kann aber der Export reiner Pestizidwirkstoffe nicht rechtssicher reguliert werden. „Das ist eine gefährliche Lücke. Damit die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden beendet werden, fordern wir die Bundesregierung auf dringend nachzubessern. Dies würde am umfassendsten und rechtssichersten über eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes sichergestellt werden“, sagt Jan Urhahn, Programmleiter für Ernährungssouveränität der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Auf diese Möglichkeit hatten die an der Analyse beteiligten Organisationen bereits in einem im September veröffentlichten Rechtsgutachten hingewiesen.

Analyse „Export von hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland“

Pressekontakte:

  • Dr. Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, E-Mail: bollmohr@inkota.de, Mobil: +49 (0)174 56 20 10 7
  • Dr. Peter Clausing, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), E-Mail: peter.clausing@pan-germany.org, Mobil: +49 (0)176 43 79 59 32
  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: +49 (0)30 28 53 43 12
  • Jan Urhahn, Rosa-Luxemburg-Stiftung, E-Mail: jan.urhahn@rosalux.org, Mobil (Whatsapp): +27 (0)79 63 89 97 6 oder (Signal und Telegram): +49 (0)176 70 61 03 81

 

 




EU Kommission darf Versprechen zum Export-Verbot gefährlicher Chemikalien und Pestizide nicht aufgeben

Brüssel/Hamburg, 1.12.22. Im Vorfeld des Welttags gegen Pestizide am 3. Dezember haben mehr als 326 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen Welt, Institutionen und Gewerkschaften eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie ein Verbot der Ausfuhr gefährlicher Chemikalien fordern, die in der EU verboten sind. Sie fordern die Europäische Kommission auf, den versprochenen Legislativvorschlag dazu nicht zu verschieben.

Allein im Jahr 2018 wurden mehr als 81.000 Tonnen Pestizide, die 41 verschiedene gefährliche Wirkstoffe enthalten, deren Verwendung in der Landwirtschaft in der EU verboten ist, von europäischen Konzernen exportiert.

  • Eine von 326 NGOs und Gewerkschaften unterzeichnete gemeinsame Erklärung fordert ein Verbot der Ausfuhr von Pestiziden und anderen gefährlichen Chemikalien, die in Europa verboten sind. Die Erklärung wird heute veröffentlicht.
  • Eine Petition zum Exportverbot, getragen von mehr als 200.000 Bürger*innen aus aller Welt wird heute an EU-Umweltkommissar Sinkevičius übergeben.
  • Heute findet in Brüssel eine Konferenz mit Rednerinnen und Rednern von NGOs und der Gewerkschaftsbewegung, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und Mitgliedsstaaten statt. Die Veranstaltung gibt Einblicke in die Auswirkungen von Pestiziden auf in der Landwirtschaft Beschäftigte und Gemeinschaften im globalen Süden, stellt Ergebnisse einer neuen Studie über die Ausfuhr verbotener Pestizide sowie Engagement von Mitgliedstaaten zum Verbot von Ausfuhren verbotener gefährlicher Pestizide vor und erörtert den Stand der Dinge in Bezug auf ein EU-weites Ausfuhrverbot.

Die Europäische Kommission hat sich in der EU-Strategie für nachhaltige Chemikalien auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt im Jahr 2020 verpflichtet, „mit gutem Beispiel voranzugehen und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen sicherzustellen, dass in der Europäischen Union verbotene gefährliche Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden, unter anderem durch Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften, falls erforderlich“. Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2023 enthält jedoch keine rechtlichen Maßnahmen, um diese Praxis zu stoppen.

Eine Sprecherin der zivilgesellschaftlichen Koalition sagte: „Dies sollte für die EU eine Selbstverständlichkeit sein, um schnell zu handeln. Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen wie Marokko, Südafrika, Indien, Mexiko, Malaysia oder Brasilien werden mit gefährlichen Pestiziden überschwemmt, die in der EU verboten sind, nicht sicher verwendet werden können und verheerende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben, was zu weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen führt. Darüber hinaus gehören diese Länder zu den größten Exporteuren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die EU, so dass verbotene Pestizide auf den Tellern der EU-Bürger landen könnten.“

Gemeinsame Erklärung von NGOs und Gewerkschaften zum Exportverbot

Siehe auch original der Englischen Pressemitteilung des NGO-Bündnisses vom 1.12.22