Rheinalarm durch Verschmutzung mit BAYER-Pestizid ausgelöst

180 Kilogramm der Pestizid-Komponente 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan, ein Bestandteil des von BAYER hergestellten Pestizids Indaziflam, gelangten am 24. August 2024 vom Klärwerk Leverkusen-Bürrig in den Rhein. Die Coordination Gegen Bayer Gefahren (CBG) berichtete.

Dem LANUV zufolge gehört 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan zur Wassergefährdungsklasse 2, was „deutlich wassergefährdend“ bedeutet. Indaziflam ist sehr giftig für Wasserlebewesen, kann bei Menschen Augenschäden verursachen, wirkt neurotoxisch und gilt als PFAS und damit als sogenannte Ewigkeitschemikalie. PAN Germany hat sich erst Mal an Untersuchungen und Publikationen zu PFAS in Gewässern und im Trinkwasser beteiligt und fordert die Umstellung auf PFAS-freien Pflanzenschutz. Die Behörden lösten daraufhin Rhein-Alarm aus (Meldung des LANUV). Auch in den Folgetagen wiesen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) untersuchte Wasserproben noch erhöhte Werte dieses Stoffes auf. Da der Rhein als Trinkwasserquelle, besonders von trinkwassergewinnenden Betrieben in den Niederlanden, genutzt wird, ist diese Umweltverschmutzung von großer Bedeutung.

Das Bayer-Pestizid Indaziflam ist in der EU nicht zugelassen. Dennoch wird es für den Export hergestellt. Der Vorfall am Rhein bestätigt uns in unserem Engagement für ein Gesetz, das  – wie in Frankreich – die Herstellung und den Export von in der EU nicht-zugelassenen Pestiziden unterbindet. Ein solches Gesetz schützt nicht nur die Menschen in den Importländern, sondern auch Menschen und Umwelt in unserem eigenen Land.

 

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Über 150.000 Menschen fordern Exportstopp für verbotene Pestizide

Gemeinsame Pressemitteilung von Misereor, INKOTA-netzwerk und PAN Germany

(Berlin, 5. Juni 2024) Über 150.000 Menschen fordern von den Regierungsparteien, das angekündigte Exportverbot für in Deutschland hergestellte, in der EU aber verbotene Pestizide endlich umzusetzen. Den unterzeichneten Appell „Giftexporte stoppen“ haben Misereor, das INKOTA-netzwerk und das Pestizid Aktions-Netzwerk heute an Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL), übergeben. Der Export von Pestiziden, die in der EU aus gesundheitlichen Gründen verboten wurden, gefährdet Menschen in den Importländern.

Obwohl die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ein Exportverbot für bei uns verbotene, gesundheitsgefährdende Pestizide vereinbart hatten, wird ein entsprechender Verordnungsentwurf koalitionsintern ausgebremst – und das nun schon seit einem Jahr. „Die Koalition hatte lange Zeit, offene Fragen zu klären und einen rechtssicheren Verordnungstext abzustimmen. Als einer der weltweit größten Exporteure von Pestiziden muss Deutschland Verantwortung übernehmen und den Export von Pestiziden, die Menschen nachweislich krankmachen und zum Schutz der eigenen Bevölkerung und Beschäftigten in der Landwirtschaft vom Markt genommen wurden, endlich rechtssicher unterbinden.“ sagt Susan Haffmans, Pestizidreferentin bei PAN Germany. „Vor dem Hintergrund der breiten Zustimmung der Bevölkerung sollten sich die Regierungsmitglieder endlich einigen und die Ausfuhrverordnung auf den Weg bringen“, so Haffmans.

Jährlich exportieren deutsche Unternehmen tonnenweise Pestizide, die in der EU verboten sind, nach Afrika, Asien und Lateinamerika. Dort sind viele Millionen Menschen den Giften schutzlos ausgesetzt. „Vor allem Landarbeiter*innen, Kleinbäuerinnen und -bauern leiden unter den Folgen von Pestizidvergiftungen. Die Fälle von Krebs- und Atemwegserkrankungen häufen sich und auch Missbildungen bei Neugeborenen sind keine Seltenheit“, erklärt Markus Wolter, Referent für Landwirtschaft und Welternährung bei Misereor. Menschen, die in der Nähe von Feldern oder Plantagen leben, bekommen die Folgen der Agrargifte besonders zu spüren. Pestizide belasten ihre Nahrung und das Grundwasser. „Wir fordern den gleichen Schutz vor gefährlichen Pestiziden für alle Menschen weltweit und eine deutliche Reduktion des Einsatzes“, so Wolter.

Über 150.000 Menschen fordern mit ihren Unterschriften von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, Justizminister Marco Buschmann und Wirtschaftsminister Robert Habeck, Verantwortung zu übernehmen und mit der angekündigten Verordnung dazu beizutragen, die menschenverachtende Praxis zu stoppen. Stellvertretend für die zahlreichen Unterstützer*innen fordert Silke Bollmohr vom INKOTA-netzwerk bei der Übergabe: „Menschenrechte müssen endlich vor Profite gestellt werden. Es ist inakzeptabel, dass trotz vorhandener innovativer Alternativen weiterhin giftige Pestizide exportiert werden. Ein ‘Weiter so wie bisher‘ schadet Menschen und Umwelt. Von den angesprochenen Ministern erwarten wir eine sofortige Durchsetzung der versprochenen Ausfuhrverbotsverordnung.“ In Frankreich und Belgien sind Exportverbote für verbotene Pestizide bereits national umgesetzt.

Weitere Informationen:

Bildmaterial von der Unterschriftenübergabe vor dem BMEL von heute: https://www.flickr.com/photos/campact/albums/72157683808780084/

https://www.inkota.de/themen/welternaehrung-landwirtschaft/pestizide/giftexporte-stoppen

https://www.misereor.de/informieren/pestizide

https://pan-germany.org/tag/export/

https://weact.campact.de/petitions/giftexporte-stoppen-4

 Ansprechpartner*innen:

  • Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, Referentin für Welternährung und globale Landwirtschaft, Tel. +49 174 56 20 107, E-Mail: Bollmohr@inkota.de
  • Markus Wolter, Misereor, Referent für globale Landwirtschaft und Welternährung, Tel.: +49 151 19 78 00 45, E-Mail: wolter@misereor.de
  • Susan Haffmans, PAN Germany, Referentin für Pestizide, Tel.: +49 157 31 56 04 017, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org



Exportstopp für in der EU verbotene Pestizide schadet der europäischen Wirtschaft nicht und kommt Drittländern zugute

Hamburg/Brüssel 18.04.2024. Pressemitteilung.
Ein europäischer Ausfuhr-Stopp von in der EU verbotenen Pestiziden würde weder massiv Arbeitsplätze gefährden noch die Wirtschaft in Europa belasten. Dies ist die Schlussfolgerung eines heute veröffentlichten Berichts, der von einer Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen in Auftrag gegeben wurde. Ein solcher Exportstopp würde sich positiv auf die Gesundheit der Menschen und die Umwelt in den Importländern auswirken. Für die Landwirtschaft in der EU würde er den unfairen Wettbewerb beenden und EU-Bürger*innen besser vor giftigen Rückständen in importierten Lebensmitteln schützen.

Die Doppelmoral hinsichtlich gefährlicher Pestizide muss ein Ende haben. Es gibt keine Gründe, die die EU daran hindert, strenge Maßnahmen zu ergreifen. Ein Exportverbot wird sich kaum auf die EU-Wirtschaft auswirken, aber ein deutliches Zeichen gegen die Verbreitung giftiger Chemikalien in Drittländern setzen, in denen Pestizidunternehmen die laxe Gesetzgebung ausnutzen. Die EU muss jetzt handeln“, betont Rina Guadagnini, Policy Officer bei PAN Europe, im Namen der Koalitionsmitglieder.

„Der Bericht sollte auch in Deutschland ein Weckruf und Ansporn für alle politischen Entscheidungspersonen sein, die bislang den Entwurf des Agrarministeriums für eine entsprechende Verordnung blockieren.“ sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany.

Während bestimmte Pestizide in Europa verboten sind, weil sie als zu gefährlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt eingestuft wurden, dürfen Unternehmen in der EU sie weiterhin herstellen und in andere Teile der Welt exportieren. Die EU versprach in ihrer Chemikalienstrategie, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Exporte zu unterbinden. Die Industrie reagierte und schürte Ängste vor dramatischen Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft. Doch der Bericht zeigt: die Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU wären minimal, die positiven Auswirkungen in den Drittländern wären erheblich.

Basierend auf den Exportdaten von 2022 der wichtigsten Ausfuhrländer der EU – darunter Deutschland, Frankreich und Belgien – und den Erfahrungen mit dem französischen Ausfuhrverbot kamen die Autoren zu dem Schluss, dass ein Exportverbot in der gesamten Europäischen Union 25 Arbeitsplätze gefährdet hätte. Diese Arbeitsplätze ließen sich sehr wahrscheinlich vollständig erhalten, wenn Personal intern verlagert oder mit anderen Aufgaben betraut würde. Das Exportverbot könnte zudem Anreize für Unternehmen schaffen, in die Produktion von sichereren, nachhaltigen Alternativen zu investieren.

Die EU ist der weltweit führende Exporteur von Pestiziden. Strengere Regeln für die Ausfuhr besonders gefährlicher Pestizide hätte daher weitreichende positive Auswirkungen auf globaler Ebene. Ein Ausfuhr-Stopp von in der EU verbotenen Pestiziden würde die Exposition gegenüber hochgefährlichen Pestiziden und alle damit verbundenen Risiken für die Gesundheit von Landarbeiter*innen, der Landbevölkerung und der Umwelt verringern. Davon würden insbesondere Länder mit geringem und mittlerem Einkommen (LMIC) profitieren, in denen spezifische Vorschriften, Kontrollen und Schulungen für den Einsatz von Pestiziden häufig fehlen oder nicht umgesetzt werden, ein höherer Anteil der Bevölkerung in der Landwirtschaft arbeitet, der Anteil hochgefährlicher Pestizide hoch ist, es Kinderarbeit gibt und Schutzausrüstungen für die Arbeiter*innen nicht oder unzureichend zur Verfügung stehen.

Pressekontakte:

  • Deutsch: Dr. Peter Clausing, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), Tel +49 176 4379 5932, peter.clausing@pan-germany.org
  • Englisch: Angeliki Lyssimachou, PAN Europe, Tel +32 496 392 930, angeliki@pan-europe.info

Weiterführende Informationen:




Giftexporte endlich stoppen!

Nicht lockerlassen! Gemeinsam können wir endlich das angekündigte Exportverbot für verbotene Pestizide rechtlich verankern. Jetzt die neue Petition mitzeichnen!

Die Ampel-Regierung hatte im Koalitionsvertrag versprochen, die gefährlichen Doppelstandards im Pestizidhandel zu beenden und den Export bei uns verbotener Pestizide rechtlich zu stoppen. Ein Entwurf für eine Verordnung liegt seit Monaten vor. Doch nun blockieren Teile der Bundesregierung offenbar das Verbot.

Helfen Sie mit / Helft mit, das Exportverbot endlich auf den Weg zu bringen!

Jetzt die Petition unterzeichnen an Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Justizminister Dr. Marco Buschmann.

 

Die Petition wurde gestartet von InkotaPAN Germany und Misereor und wird unterstützt von Campact. Hier die Petition bei Campact unterzeichnen.




Es ist höchste Zeit, die Giftgeschäfte zu beenden

Pressemitteilung anlässlich des Besuchs von Brasiliens Präsident Lula in Berlin.

Berlin/Brasilia/Hamburg/Köln/, 04.12.2023. Anlässlich des Besuchs von Brasiliens Präsident Luiz Inacio Lula da Silva in Berlin und den deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen ruft ein Bündnis deutscher und brasilianischer Menschenrechts- und Umweltorganisationen dazu auf, den Pestizidhandel zwischen den Ländern zu regulieren. Die deutsche Bundesregierung muss dringend die von ihr angekündigte Verordnung eines Exportverbots für bestimmte Pestizide umsetzen.

Jedes Jahr erleiden nachweislich 385 Millionen Menschen unbeabsichtigte Vergiftungen durch den Einsatz von Pestiziden, vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika. Brasilien zählt zu den besonders betroffenen Ländern. Zwischen 2000 und 2019 wurden in dem Land 56.870 Menschen durch Pestizide vergiftet, so eine universitäre Untersuchung. Darunter waren 3.750 Kinder und 542 Babys unter 12 Monaten. Das Ministerium selbst geht davon aus, dass auf jeden berichteten Fall 5 Fälle kommen, die nicht dokumentiert sind. Auch die Umwelt der Menschen ist durch die Pestizide stark kontaminiert. In jeder vierten brasilianischen Gemeinde finden sich Rückstände von mehreren Pestiziden im Trinkwasser. Pestizide, die in der EU als zu gefährlich für die hiesigen Beschäftigten in der Landwirtschaft und die eigene Bevölkerung gelten, werden weiterhin aus Deutschland exportiert und tragen zu diesen Vergiftungen bei. An den Exporten sind auch deutsche Chemiekonzerne wie die Bayer AG oder BASF beteiligt.

„Vor diesem Hintergrund ist es untragbar, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte und vom Bundeslandwirtschaftsminister bereits im letzten Jahr angekündigte Exportverbot für bestimmte Pestizide, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind, immer noch nicht umgesetzt wurde. Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals Vorrang vor Gesundheit und Umweltschutz haben.“. kritisiert Susan Haffmans, Referentin beim Pestizid Aktions-Netzwerk.

EU-Mercosur Abkommen verhindert die sozial-ökologische Transformation

Bei den aktuell in Berlin stattfindenden brasilianisch-deutschen Regierungskonsultationen steht neben handelspolitischen Fragen auch die Zusammenarbeit im Energiesektor und Klimaschutz auf der Tagesordnung. Dr. Silke Bollmohr, Referentin für Welternährung und globale Landwirtschaft beim INKOTA netzwerk fordert: „Wir erwarten ein verbindliches Bekenntnis zu agrarökologischen Alternativen. Solche würden die negativen Folgen durch Pestizidvergiftungen drastisch reduzieren und das Menschenrecht auf Nahrung nachhaltig stärken.“

„Das Handelsabkommen, das die EU mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay abschließen will, verschärft das Problem hingegen, da es die Importzölle des Mercosur auf Chemikalien aus der EU weitestgehend abschafft. Menschenrechte und Umweltschutz dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen der Kompass der deutsch-brasilianischen Beziehungen sein“, ergänzt Marian Henn, Referent für Lateinamerika bei FIAN Deutschland.

Brasilien: Lula muss Giftpaket stoppen

Die brasilianische Zivilgesellschaft appelliert zusätzlich an den Präsidenten Lula, das nationale Rahmenwerk zur Zulassung und Verwendung von Agrargiften nicht weiter aufzuweichen. Vergangene Woche ist die das sogenannte „Giftpaket“ zur weiteren Flexibilisierung von Agrarchemikalien im Senat verabschiedet worden. Nun hängt es an Präsident Luiz Inácio Lula da Silva, sein Veto einzulegen.

Pedro Vasconcelos Rocha von der brasilianischen Menschenrechtsorganisation FIAN Brasil und Teil der Campanha Permanente Contra os Agrotóxicos e Pela Vida (Ständige Kampagne gegen Pestizide und für das Leben) hierzu: „Mit dem Gesetz wird es nicht nur eine Schwemme an neuen Pestizidprodukten geben, die bekanntermaßen gefährlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind. Es vermittelt auch die alarmierende Botschaft, dass Präsident Lula entgegen seinen Wahlkampfversprechen weiterhin auf ein Agrarmodell setzt, das in hohem Maße von der Verwendung hochgefährlicher Agrargifte abhängig ist. Dass deutsche Chemie-Konzerne durch ihre Lobby-Arbeit in Brasilien daran mitgewirkt haben, ist skandalös.“

Neben der Lockerung der Gesundheits- und Umweltauflagen fördert das Gesetz die Konzentration die Befugnisse für die Registrierung von Pestiziden im Landwirtschaftsministerium, das traditionell von Großgrundbesitzern und der Agrarindustrie dominiert wird.

Daher fordern wir von der deutschen Bundesregierung:

  • … ein Export-Verbot von allen Pestiziden und Pestizidwirkstoffen aus Deutschland, die aufgrund ihres Gefahrenpotentials für Menschen und Umwelt in der EU nicht genehmigt sind. Die zügige Umsetzung der aktuellen Exportverbots-Verordnung ist ein wichtiger erster Schritt.
  • …das EU-Mercosur in seiner jetzigen Form abzulehnen und sich für ein gerechtes und ökologisches Abkommen mit einklagbaren Verpflichtungen Umwelt- und Klimaschutz sowie bei sozialen Belangen einzusetzen.
  • …die Erreichung verbindlicher Zusagen, Brasilien bei der Stärkung agrarökologischer Alternativen zu unterstützen.
  • … Präsident Lula zu überzeugen, dass brasilianische Giftpaket nicht zu genehmigen.

Kontakt:

Hintergrund:

Bombardi, L. M. (2021): Geography of Asymmetry: the vicious cycle of pesticides and colonialism in the commercial relationship between Mercosur and the European Union

Campanha Permanente Contra os Agrotóxicos e Pela Vida (2021): Dossiê Contra o Pacote do Veneno e Em Defesa da Vida.

FIAN Brasil et al. (2020): Pesticides in Latin America: Violations Againste the Right to Food and Nutrition

FIAN Österreich (2023): Pestizidfreie Ernährungssysteme, Recht auf Nahrung und Klimagerechtigkeit.

PAN Germany, Inkota, RLS (2021): Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF




Kompromiss des EP-Umweltausschusses zur Pestizidreduktions-Verordnung SUR

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) entschied gestern über ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Verordnungsentwurf der Sustainable Use of Pesticides Regulation (SUR). Der angenommene Kompromisstext enthält zwar einige Verbesserungen, lässt jedoch weiterhin wichtige Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der EU vermissen.

Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss bedeutet einen wichtigen Verhandlungsschritt in dem Gesetzgebungsverfahren. Im November wird noch im EP-Plenum und dann mit dem EU-Rat und der EU-Kommission im Trilog abschließend beraten. Die Ratsposition der EU-Mitgliedsstaatensteht steht noch aus und wird ebenfalls im November erwartet.

Der jetzt im Umweltausschuss mit 47 Stimmen von den Fraktionen der Grünen (Greens/EFA), der Linken (The Left), der Sozialdemokraten (S&D) und den meisten Liberalen (Renew) angenommene Vorschlag wird voraussichtlich im folgenden Verhandlungsprozess noch verändert werden. Deshalb ist es aus PAN-Sicht weiterhin notwendig, Verbesserungen einzufordern und drohenden Abschwächungen entgegen zu treten. Die 37 Ablehnungen und 2 Enthaltungen bei der Abstimmung im ENVI-Ausschuss kamen von der EVP-Fraktion (CDU/CSU), der rechtspopulistischen ECR-Fraktion (u.a. PiS-Partei) sowie der rechtsextremen ID-Fraktion (u.a. AFD). Sie hatten gemeinsam „alternative Kompromisse“ formuliert, um Vorschriften für eine Pestizidreduktion zu stoppen. Die viel beschworene „Brandmauer“ gegenüber den Rechtsextremen wie der AFD funktioniert im EU-Parlament offensichtlich nicht, stellte Sarah Wiener, ENVI-Berichterstatterin der SUR, in ihrer Pressekonferenz zu Abstimmung am 24.10.23 fest.

Tatsächlich zeigen aktuelle investigative Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog, wie intensiv die Pestizidlobby versucht, Einfluss auf politische Entscheider*innen zu nehmen und wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der angenommene Kompromissvorschlag weiterhin eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Definitionen und Verpflichtungen befürwortet, trotz der starken Bemühungen, den Vorschlag vollständig abzulehnen oder ihn in eine wenig effektive Richtlinie umzuwandeln.

Eine Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde beim Ziel der Mengenreduzierung bei besonders gefährlichen Pestiziden (den „Substitutionskandidaten“) angenommen. Statt einer darin vorgeschlagenen Mengenreduktion von 50% einigte sich der Umweltausschuss auf eine Mengenreduktion von 65% bei diesen besonders schädlichen Pestiziden bis 2030. Aus PAN-Sicht müssten Anstrengungen unternommen werden, alle, also 100% der Substitutionskandidaten in dieser Zeit durch weniger gefährliche und durch nicht-chemische Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zu ersetzen.

Positiv ist, dass nicht-chemische Verfahren verpflichtend bevorzugt eingesetzt werden sollen und dass verbindliche kulturspezifische IPM-Vorschriften für die jeweils 5 wichtigsten Anbaukulturen bezüglich Menge und Risiken in den Mitgliedsstaaten festzuschreiben sein werden. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der dies als Ziel für 90% aller Nutzflächen inklusive der Dauergrünlandflächen vorsah, soll diese Vorgabe nun nur noch auf 60% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche (ohne Dauergrünland) gelten. Dies ist eine deutliche Abschwächung.

Eine Verbesserung stellen die neu eingefügten Artikel im SUR-Entwurf dar. Diese regeln ein Exportverbot für die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizidwirkstoffe und –produkte sowie die Einführung besonders strenger Rückstandsobergrenzen für importierte Erzeugnisse, die mit solchen bei uns verbotenen Pestiziden belastet sind. PAN Germany engagiert sich seit langem für entsprechende Regelungen in Deutschland und in der EU und begrüßt diese Ergänzungen in der SUR ausdrücklich. Zudem wurde eine umfassende Überwachung von Pestizidbelastungen in der Umwelt (Boden, Luft, Wasser, Biota) und bei Menschen verankert mit dem Ziel, die rückwirkende Bewertung von Zulassungsvoraussetzungen für Pestizide zu verbessern. Neu ist auch das Recht auf Zugang zu Rechtsmitteln („access to justice“).

Trotz einiger Verbesserungen und dem Gegenhalten des Umweltausschusses gegen weitere Abschwächungen, bleiben aus PAN-Sicht noch viele Schwachstellen auch in diesem Kompromissvorschlag. Zentral ist die Kritik am irreführenden Indikator „Harmonized Risk Indikator (HRI1) zur Messung der Pestizidreduktion. Dieser Indikator ist ungeeignet, das Pestizidrisiko adäquat abzubilden. Er suggeriert Erfolge auf dem Papier und diskriminiert zudem die weniger bedenklichen Biopestizide des Ökoanbaus gegenüber chemisch-synthetischen (s. IFOAM-Presseerklärung und  ECI/Global 2000 Erklärvideo). Wie die Umweltverbände, fordert auch das Umweltbundesamt, die vogeschlagene Messmethode zu korigieren. Auch wurde der Bemessungszeitraum um 2 Jahre vergrößert und nach hinten versetzt, von jetzt 2013 – 2017 (anstatt 2015-2017), was letztlich bei vielen Mitgliedsstaaten dazu führen wird, dass mit weniger Ambition an einer tatsächlichen Pestizidreduktion gearbeitet wird und – allerdings nur auf dem Papier – schneller das Ziel einer 50%igen Pestizidreduktion in ihrem Land erreicht werden kann.

Außerdem gibt der Vorschlag, den Mitgliedsstaaten viel mehr Spielraum einzuräumen, bei der Bestimmung, welche Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich als „sensible Gebieten“ festgelegt werden und der SUR-Entwurf des Umweltausschusses gewährt ihnen größere Freiheit, dort Ausnahmen für den Einsatz von dort verbotenen wie Substitutionskandidaten und alle chemisch-synthetischen Pestiziden zu gewähren. Die vorgesehenen Pufferstreifen zum Schutz der sensiblen Gebiete (wie Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Gebiete mit vulnerablen Gruppen wie Kindergärten) konnten als Kompromiss von 3 auf 5 Metern ausgeweitet werden. Umweltverbände wie PAN halten solche minimalen Schutzabstände bei Weitem für nicht ausreichend und fordern in einem aktuellen Joint Statement u.a. Pufferstreifen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide um solche sensible Gebiete zum Schutz von Menschen und Biodiversität von mindestens 100 Metern. Letztlich braucht kein Mitgliedsstaat Repressalien zu fürchten, sollten die Reduktionsziele in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, eine plausible Begründung reicht aus.

PAN Germany hält es für unerlässlich, dass bei der anstehenden Plenarabstimmung (in der KW 47) diese und weitere Mängel der Gesetzesvorlage noch behoben werden. Jede interessierte Person kann sich noch äußern und den deutschen Repräsentanten im Europaparlament schreiben. Dafür haben wir ein Online-Tool auf der PAN Germany Website zur Verfügung gestellt. (s. auch unseren gestrigen Webbeitrag).

 

Europäisches Parlament Press Release, 24.10.2024

PAN Europe Press Release, 24.10.2023

 

 




NGOs fordern Ursula von der Leyen auf, die Green-Deal-Verpflichtung zum Export verbotener Chemikalien einzuhalten

BRÜSSEL/Hamburg, 12. September 2023.

85 Gesellschafts- und Umweltorganisationen fordern Ursula von der Leyen und die Europäische Kommission auf, die im Rahmen des Europäischen Green Deals eingegangene Verpflichtung einzuhalten und dafür zu sorgen, dass gefährliche Chemikalien, die in der EU verboten sind, nicht mehr für den Export produziert werden [1].

Kommissionsbeamte haben Campaigner und Industrielobbyisten darüber informiert, dass die Kommission beschlossen habe, vor dem Ende ihrer Amtszeit keinen Legislativvorschlag vorzulegen. Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte jedoch am Montagabend vor dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI), er hoffe, dass „wenn der Ehrgeiz noch da ist, [die Kommission] in der Lage sein wird, ihn in diesem Mandat vorzuschlagen“, und beantwortete damit eine Frage zu verbotenen Chemikalien. [2]

Eoin Dubsky, Kampagnenleiter bei Ekō, sagte: „Präsidentin von der Leyen, Vizepräsident Šefčovič und Kommissar Sinkevičius müssen ihren Teams und der Welt klarmachen, was vor sich geht, um Giftexporte zu stoppen. Hat die Kommission noch vor, in dieser Amtszeit mit gutem Beispiel voranzugehen, oder geht sie die letzte Runde im Schritttempo an?“

Angeliki Lysimachou, Leiterin des Bereichs Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, fügte hinzu: „Die Kehrtwende der Kommission ist völlig inakzeptabel. Unternehmen erzielen Gewinne, indem sie verbotene Pestizide, die für die Verwendung in Europa als zu gefährlich gelten, an Drittländer verkaufen und deren laxe Umwelt- und Gesundheitsvorschriften ausnutzen. Diese Doppelmoral ist eine kriminelle Praxis, und die Kehrtwende der Kommission zeigt, dass sie es versäumt hat, den Menschen- und Umweltrechten Vorrang vor privaten Profiten einzuräumen.“

„Die EU riskiert, ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren, wenn sie sich nicht an ihre Versprechen hält, gegen diese Giftexporte vorzugehen. Es ist jetzt an der Zeit, mutige Schritte zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt zu unternehmen und nicht zurückzuweichen. Alle Menschen haben das Recht auf eine gesunde Umwelt und körperliche Unversehrtheit – unabhängig davon, ob sie EU-Bürger*innen sind oder in Drittländern leben. Ein Zögern der EU sendet eine fatale Botschaft an die Hunderte von Millionen Menschen, die weltweit unter Pestizid-Vergiftungen leiden“, so Susan Haffmans, Referentin für Pestizide bei PAN Germany.

267.000 Menschen haben inzwischen eine Petition für ein Exportverbot unterzeichnet, und mehr als 2.400 EU-Bürger haben sich an der öffentlichen Konsultation Anfang des Jahres beteiligt [3].

Die EU hat eine der strengsten Gesetzgebungen der Welt für Pestizide. Doch giftige Chemikalien, die in der Union wegen ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt verboten sind, werden immer noch in andere, oft ärmere Länder exportiert, was verheerende Folgen hat.

Diese gefährlichen Chemikalien schaden nicht nur Menschen und Ökosystemen außerhalb der EU, sondern gelangen auch in Form von Rückständen in importierte Lebensmittel nach Europa.

Mehr als 326 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen Welt, Institutionen und Gewerkschaften haben im Dezember 2022 eine gemeinsame Erklärung an die Europäische Kommission gerichtet, in der sie ein Verbot der Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien fordern, die in der EU verboten sind. [4]

Englisches Original dieser Pressemitteilung

 

Pressekontakte:
Eoin Dubsky, eoin@eko.org Phone: +31 641 636 410
Angeliki Lysimachou, angeliki@pan-europe.info +32 2318 6255
Susan Haffmans, susan.haffmans@pan-germany.org, +49 157 315 640 17

Notes:
[1] Open letter of 12 September 2023 https://s3.amazonaws.com/s3.sumofus.org/pdf/Letter_to_Commission_Protesting_Export_Ban_Delay_-_12_September_2023.pdf

[2] Video recording of Environment Commissioner at 20:51 minutes of 11 September 2023 https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/envi-committee-meeting_20230911-2000-COMMITTEE-ENVI

[3] Petition to Environment Commissioner, started November 2022 https://actions.eko.org/a/outlaw-exports-of-banned-chemicals

[4] Joint Statement by 326 civil society organisations, December 2022 https://eeb.org/wp-content/uploads/2022/11/Joint-statement_EU-exports_1-december-2022.pdf




Hochgefährliche Pestizide: Bundesregierung verschleppt Exportverbot

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Heinrich-Böll-Stiftung, INKOTA-netzwerk, Misereor, PAN Germany und Rosa-Luxemburg-Stiftung

[Aachen / Berlin / Hamburg / Johannesburg, 11.9.2023] Am morgigen Dienstag jährt sich die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, mittels einer Verordnung ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide auf den Weg zu bringen. Dabei geht es um Pestizide, die in Deutschland produziert werden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Tausende Tonnen bei uns verbotener Pestizide werden aktuell weiterhin ins außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen, die ländliche Bevölkerung und die Umwelt dar.

Nachdem das Landwirtschaftsministerium einen Entwurf für eine entsprechende Verordnung erarbeitet hat, geht es in der Ressortabstimmung nicht voran. Um zum gesundheitlichen Schutz von Bauern und Bäuerinnen sowie Landarbeiter*innen außerhalb der EU beizutragen, fordern NGOs, Umweltverbände und politische Stiftungen alle beteiligten Ressorts auf, zusammenzuarbeiten und den vorliegenden Verordnungsentwurf in die Verbände- und Länderkonsultationen zu übergeben, damit die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.

„Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals Vorrang vor Gesundheit und Umweltschutz haben. Aus diesem Grund betrachten wir eine Blockade des angekündigten Pestizidexportverbots innerhalb der Bundesregierung sehr kritisch. Der Fokus muss klar auf das Wohl von Mensch und Umwelt gelegt werden“, sagt Silke Bollmohr, Referentin für globale Landwirtschaft und Welternährung vom INKOTA-netzwerk.  

„Misereor-Partnerorganisationen dokumentieren weltweit Fälle eklatanter Häufungen von schweren Erkrankungen und Todesfällen in Gegenden mit hohem Pestizideinsatz. Wir können nicht länger zulassen, dass sich nachweislich jedes Jahr 385 Millionen Menschen an Pestiziden vergiften und 11.000 sogar daran sterben, vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika“, erklärt Sarah Schneider, Referentin für Welternährung bei Misereor.

„Deutsche Pestizidkonzerne wie Bayer und BASF machen Profit auf Kosten von Mensch und Umwelt. Verbotene Pestizide gelangen als Rückstände in Importprodukten zum Teil auch zu uns in die Regale der Supermärkte zurück. BUND-Zierpflanzentests zeigen regelmäßig eine hohe Belastung mit gefährlichen Pestiziden ohne EU-Zulassung. Diese Doppelstandards dürfen nicht weiter toleriert werden”, fordert BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel.

„Der Export hochgefährlicher Pestizide untergräbt Menschenrechte. Das deutsche Pflanzenschutzgesetz liefert die rechtliche Grundlage, um den Export bei uns verbotener Pestizide über eine Verordnung zu unterbinden. Dass dies mit EU- und Welthandelsrecht im Einklang steht, hat ein im September 2022 veröffentlichtes Rechtsgutachten belegt. Die praktische Umsetzbarkeit beweisen Belgien und Frankreich, die solche Exporte bereits gesetzlich unterbinden. Statt am Export alter, gefährlicher Wirkstoffe festzuhalten, sollte Deutschland in nicht-chemische Pflanzenschutzstrategien investieren und das Exportverbot als Innovations-Booster dahingehend nutzen“, sagt Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und internationale Angelegenheiten bei PAN Germany.

Weiterführende Informationen

Das Rechtsgutachten „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“ im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung ist hier verfügbar.

Kontakte

  • Maria Bause, European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR), E-Mail: bause@ecchr.eu, Telefon: +49 (0)30 69 81 97 97
  • Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, E-Mail: bollmohr@inkota.de, Mobil: +49 (0)174 56 20 107
  • Susan Haffmans, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org, Mobil: +49 (0)157 31 56 40 17
  • Corinna Hölzel, BUND e.V., E-Mail: Hoelzel@bund.net, Mobil: +49 (0)175 44 87 69 1
  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: +49 (0)30 28 53 43 12
  • Jan Urhahn, Rosa-Luxemburg-Stiftung, E-Mail: jan.urhahn@rosalux.org, Mobil (Whatsapp): +27 (0)79 63 89 97 6 oder (Signal und Telegram): +49 (0)176 70 61 03 81
  • Barbara Wiegard, Presse-Stelle Misereor, E-Mail: barbara.wiegard@misereor.de, Telefon: +49 (0)30 44 35 19 88

 




Neuer Bericht entlarvt erschreckendes Ausmaß von in der EU verbotenen, bienenschädlichen Pestizid-Exporten

Heute ist Weltbiodiversitätstag. Mit diesem Tag wird auf den rapiden, nicht wiederzubringenden Verlust an biologischer Vielfalt aufmerksam gemacht und politisches Handeln zum Schutz der Biodiversität eingefordert. Der Artenverlust ereignet sich nicht nur in fernen Ländern, sondern direkt vor unser Haustür, auf Wiesen und Äckern. Insekten beispielsweiser bestäuben Blüten, bekämpfen Schädlinge und sorgen für reichhaltige Ernten. Seit langem schrumpfen ihre Populationen – das bringt uns Menschen und die Natur, die wir zum Überleben brauchen, in Bedrängnis. Hochbienengefährliche Neonicotinoide schädigen Insekten nachweislich und wurden – nach jahrelangen Protesten von Imkern, Wissenschaftlerinnen und Umweltorganisationen – in Europa verboten. Doch noch immer exportierten Pestizidfirmen in den EU-Mitgliedsländern solche für Bienen hochgefährlichen Pestizide in Länder außerhalb der EU.

Eine neue Untersuchung von Public Eye und Unearthed deckt nun das Ausmaß des EU-Handels mit diesen hochbienengefährlichen Neonicotinoiden auf, die aufgrund ihrer Schädlichkeit für Bienen und andere Insekten in der EU verboten wurden. Aus Dokumenten, die im Rahmen der Informationsfreiheit zugänglich gemacht wurden geht hervor, dass EU-Unternehmen im Jahr 2021 Anträge für den Export von mehr als 13.200 Tonnen verbotener Insektizidprodukte ausstellten, die rund 2.930 Tonnen der bei uns im Freiland verbotenen Neonicotinoid-Wirkstoffe Thiamethoxam, Imidacloprid oder Clothianidin enthielten.

Die EU erlaubt den Pestizidunternehmen Geschäfte mit Pestiziden, die sie auf ihren eigenen Feldern zum Schutz der Bestäubungsinsekten verboten hat. Zu den Hauptimport-Ländern für die Bienengefährlichen Neonicotinoide zählen laut der neusten Auswertungen Brasilien, Argentinien, Süd-Afrika, Ghana und Indonesien.

PAN Germany hat wesentlich zur Aufklärung über die untragbaren Doppelstandards im Pestizidhandel beigetragen und zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsexpert*innen fordern gemeinsam ein Ende der beschriebenen Exportpraxis – mit ersten Erfolgen:  Die EU Kommission diskutiert derzeit rechtliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht mehr hergestellt oder exportiert werden dürfen und auch Deutschland arbeitet derzeit ein Exportverbot für bestimmte Pestizide aus.

Insbesondere für die deutsche Politik sollten die von Public Eye und Unearthed veröffentlichten neuen Zahlen über die immensen Exportmengen verbotener hochbienengefährlicher Neonicotinoide Messlatte für ihr Handeln sein und Politiker*innen aller Faktionen dazu bewegen, auch solche Pestizide in das Exportverbot mit einzubeziehen, die aufgrund ihrer schädlichen Umweltwirkung ihre Genehmigung verloren haben. Denn am Ende werden es nicht nur die Bienen sein, die vergiftet werden und leiden, sondern auch die Menschen vor Ort in den Importländern.




BAYER-Hauptversammlung 2023: Protestaktion in Leverkusen und Gegenanträge

Auch in diesem Jahr wird die BAYER-Hauptversammlung virtuell stattfinden und von realen Protesten vor Ort begleitet sein. Im Zentrum des Protests stehen das umstrittene Herbizid Glyphosat sowie Doppelstandards im Pestizidhandel. PAN Germany ist als Redner auf der Hauptversammlung dabei.

Ende 2023 wird EU-weit über eine mögliche Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat entschieden. BAYER, der Hauptproduzent von Glyphosat, wird weiter für seinen „Bestseller“ kämpfen, während mehr und mehr wissenschaftliche Studien die erheblichen negativen Auswirkungen des Wirkstoffs auf Mensch und Umwelt dokumentieren und die Praxis zeigt, dass ohne Glyphosat gewirtschaftet werden kann.

Der BAYER-Konzern vermarktet in den Ländern des globalen Südens viele Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen längst verboten sind. Auch aus Deutschland exportiert Bayer solche Pestizide. Diese Doppelstandards im Pestizidhandel sind unethisch und gefährden Menschenrechte.

Die Kundgebung zur BAYER-HV findet am 28.4.2023 ab 9:30 Uhr an der BAYER-Konzernzentrale, Kaiser-Wilhelm-Allee 3, in Leverkusen statt.

Informationen zum Protestprogramm, zu den Redner*innen auf der Kundgebung vor Ort sowie den Gegenanträgen finden sich auf der Homepage der CBG (Coordination gegen BAYER-Gefahren).

Nachtrag zum Protestprogramm zur Bayer Hauptversammlung 2023:

Hier die CBG-Videos der Protestaktionen anschauen