Wissenschaftliche Bewertung äußert vernichtende Kritik am „Omnibus X“

Eine vom niederländischen Parlament beauftragte Expertengruppe hat vergangene Woche ihre Analyse vorgestellt, was die Folgen des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission zur „Vereinfachung“ der Pestizidgesetzgebung wären. Ihr Urteil: Der Vorschlag verfehlt sein eigentliches Ziel, es drohen mehr Belastungen für Behörden, die Gesundheit und die Umwelt. Für PAN steht fest: Wer dem OmnibusX-Vorschlag jetzt noch zustimmt, handelt gegen das Gemeinwohl, gegen die Umwelt und gegen eine wissensbasierte Politikführung.

Für ihre Analyse ging die Expertenrunde folgenden Fragen nach: Was ist das Ziel des EU-Vorschlags? Welche politischen Optionen hat die Europäische Kommission in Betracht gezogen? Warum wurde diese politische Option gewählt?  Welche Auswirkungen (d. h. soziale, wirtschaftliche, ökologische usw.) werden von der gewählten politischen Option erwartet und wie ist geplant, diese Auswirkungen zu überwachen und zu bewerten?

Kurz zusammengefasst stellt der Expertenbericht fest: Die vorgeschlagenen Änderungen an der Pestizidzulassung

  • führen weder zu einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften noch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands
  • führen nicht zu den angestrebten gleichen Wettbewerbsbedingungen
  • führen zu Innovationsverschleppung statt zu den gewünschten beschleunigten Innovationen
  • führen nicht zu einem besseren Schutz von Mensch und Umwelt

Die Analyse sieht vor allem die vorgeschlagene unbefristete Genehmigung der Pestizidwirkstoffe und damit einhergehende Abschaffung der regelmäßigen Neubewertungen sehr kritisch: Die Abschaffung dieses bewährten Systems würde dazu führen, dass schädliche Stoffe länger verwendet würden. Die bislang geltende regelmäßige Neubewertung für alle Stoffe sei eine funktionierende Sicherheitsvorkehrung zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt. Sie erlaube, die im Rahmen der Erstgenehmigung erfolgte prospektive Einschätzung retrospektive zu überprüfen. Zur Veranschaulichung ziehen die Expert*innen das Beispiel der Neonicotinoide heran: Sie schienen zum Zeitpunkt ihrer Erstgenehmigung umweltfreundlich zu sein, erwiesen sich jedoch in der Umwelt als weitaus schädlicher und langlebiger als angenommen. Der periodischen Neubewertung sei es zu verdanken, dass dies erkannt wurde und durch ein vom Markt nehmen der u.a. hoch bienengefährlichen Wirkstoffe weiterer Schaden für Natur und Menschen abgewendet werden konnte.

Auch die in angeblich durch den Omnibus-Vorschlag zu erwartende Verringerung des Arbeitsaufwands für die Behörden (und damit Entlastung für die Steuerzahlenden) würde nicht erreicht werden. Statt der jetzt verpflichtenden regelmäßigen Neubewertung der Wirkstoffgenehmigungen mit klaren Zuständigkeiten und Fristen, sähe der Vorschlag punktuelle risikobasierte Überprüfungen vor, ohne klare Kriterien oder Zuständigkeiten. Hier sei mit Verzögerungen und eine stärkere Belastung durch erhöhte administrative Komplexität sowie einem stärker politisierten Entscheidungsprozess zu rechen. Um den behördlichen Arbeitsaufwand tatsächlich zu reduzieren, empfehlen die Expert*innen als wirkungsvollere Maßnahmen unter anderem mehr Automatisierung und Optimierungen von Abläufen umzusetzen – und von der Industrie eingereichte unvollständige Dossiers nicht zu bearbeiten.

Die Expert*innen sehen auch nicht, dass eine Verlängerung der Aufbrauchfrist das Problem der Notfallzulassungen lösen würde. Dies veranschaulichten sie bei der Vorstellung ihrer Analyse anhand eines Beispiels:  Seit zehn Jahren gäbe es eine Notfallzulassung für chemische Mittel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege im Kirschanbau. Die Notfallzulassungen bremsten nicht-chemische Lösungen wie Schlupfwespen und andere Innovationen im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes aus. Dabei sei genau die Innovationsförderung im Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung eins der ausgesprochenen Ziele des Omnibus-Entwurfs.

Die Empfehlung der Wissenschaftler*innen lauten:

  • Beibehaltung der obligatorischen regelmäßigen Neubewertung, intelligenter durchgeführt;
  • Beibehaltung des Vorsorgeprinzips, um sicherzustellen, dass die Hersteller weiterhin dafür verantwortlich sind, die Sicherheit ihrer Produkte während ihrer gesamten Verwendung nachzuweisen;
  • Schaffung „grüner Korridore“ im Genehmigungs- und Zulassungsprozess, um die Zulassung eindeutig definierter „Biopestizide“ (biocontrol) zu beschleunigen, gekoppelt mit der Entwicklung einer Klassifizierung für biologische Mittel und dem Ausbau von Wissen und Kapazitäten in dem Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung.
  • Vermeidung von Verlängerungen der Abverkauf- und Aufbrauchfristen für nachgewiesenermaßen nicht-genehmigungsfähiger Stoffe

Die Analyse bestätigt, wie fahrlässig es von der EU Kommission ist, ihre eigenen Regeln zu missachten und auf ein reguläres Impact Assessment zu verzichten. Denn eine sorgfältige Folgenabschätzung hätte viele der Kritikpunkte im Vorfeld aufdecken können und im besten Fall zu einem besseren Gesetzesvorschlag führen können. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass es genügend Kräfte gibt, die kein Interesse an einer ehrlichen Folgenabschätzung, an der Wahrung des Vorsorgeprinzips und einer wissenschaftsbasierten Politik haben – dies ist nicht nur jenseits des Atlantiks so. Die wissenschaftliche Bewertung aus den Niederlanden ist nicht die erste, die fundierte Kritik am OmnibusX äußert. Auch der wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz beim Bundeslandwirtschaftsministeriums BMLEH nahm bereits kritisch Stellung.

PAN Germany hofft, dass die nun vorliegende Bewertung der niederländischen Expertengruppe vom EU Rat, der Kommission und den Parlamentarier*innen in Brüssel und in allen Mitgliedsstaaten wahrgenommen wird und die anstehenden politischen Entscheidungen entsprechend beeinflussen.

Eine Nachbereitung der Anhörung im niederländischen Parlament zum Omnibus-Vorschlag zur Lebens- und Futtermittelsicherheit ist für den 12. Mai geplant.

 

Quellen:

Wissenschaftliche Analyse des OmnibusX (NL) „Vereenvoudigingspakket voedsel- en dierveiligheid“

Präsentation der Analyse (NL): Presentatie technische briefing over de EU-wetenschapstoets over het Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid

Die Anhörung der Wissenschaftler*innen im NL Parlament kann hier nachverfolgt werden (Livestream (externer Link)




Am 24. April ist Welthormontag

Hormone bestimmen zentrale Körperfunktionen, sie steuern unsere Entwicklung und Emotionen und entscheiden mit, ob wir gesund oder krank, glücklich oder unglücklich sind.  Wird die Hormonbildung gestört oder wirken chemische Stoffe wie Hormone, kann uns das krank machen und unser Leben dauerhaft beeinträchtigen. Zum Welthormontag wiederholt PAN Germany seine Forderung nach mehr Engagement der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor hormonschädigenden Chemikalien, einschließlich Pestiziden, und ruft alle Menschen dazu auf, gegen den geplanten Abbau von EU-Schutzstandards im Pestizidrecht einzutreten.

Chemische Substanzen, die in das Hormonsystem von Menschen und Tieren eingreifen, indem sie körpereigene Hormone nachahmen, blockieren oder deren Wirkung verändern, nennt man kurz EDCs, aus dem Englischen für Endocrine Disrupting Chemicals.  Bereits geringste Mengen von EDCs können Wachstum, Stoffwechsel und Entwicklung stören, die Fruchtbarkeit beinträchtigen und Krebs fördern. Besonders empfindlich gegenüber EDCs sind ungeborene Kinder, Schwangere, Frauen und junge Menschen,

PAN Germany hat insbesondere hormonschädigende Pestizide im Blick, die als sog. Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangen, als Pestizidrückstände in Lebensmitteln auf unseren Tellern landen oder als Biozidprodukte wie Haushaltsinsektizide, Desinfektions- oder Holzschutzmittel eingesetzt werden.

Es gibt wirksame Maßnahmen zum Schutz vor EDCs, doch mangelt es am politischen Willen zur Umsetzung. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Umsetzung und Konkretisierung des „Fünf-Punkte-Plans zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien“ durch die derzeitige Bundesregierung (wir berichteten).

Doch der Schutz vor EDCs muss auch auf EU-Ebene vorangetrieben werden. Mit Sorge muss in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket der Lebens- und Futtermittelsicherheit („Omnibus X“) geschaut werden. Denn sie weichen die eigentlich positiven Regelungen zu Verwendungsverboten von ED-Pestiziden und ED-Bioziden auf, da eine unbefristete Wirkstoffgenehmigung sowohl für das Pestizid- als auch für die Biozidgesetzgebung in der EU vorgeschlagen werden. Damit würde die Industrie aus ihrer Verantwortung entlassen werden, aktuelle wissenschaftliche Studien zum Beispiel zu den hormonschädlichen Eigenschaften ihrer vermarkteten Wirkstoffe zu sammeln und diese regelmäßig zur behördlichen Überprüfung einzureichen. Stattdessen sollen nun die europäischen und nationalen Behörden „anlassbezogen“ diese Arbeit leisten. Wie dies konkret geschehen soll, bleibt unklar. Es droht ein Mehr an Bürokratie für staatliche Stellen und eine deutlich langsamere Reaktionszeit auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die Identifizierung von Wirkstoffen als EDC würden sich verzögern und der Schutz vor bereits identifizierten Endokrinen Disruptoren würde gesenkt werden. Denn zukünftig sollen die ED-Pestizide über weitreichende Ausnahmeregelungen bis zu 5 Jahre weiter eingesetzt werden dürfen, u.a. wenn sie für den Pflanzenschutz notwendig scheinen. Dabei klärt der Vorschlag nicht, wer „notwendig“ definiert. Es droht, dass einzelne betriebswirtschaftliche Erwägungen über das gesamtgesellschaftliche Schutzbedürfnis und die gesamtgesellschaftlichen wirtschaftliche Erwägungen gestellt werden.

Gemeinsam mit Organisationen in ganz Europa engagiert sich PAN Germany gegen die schädliche Demontage der EU-Pestizid- und Biozid-Gesetze. Alle Menschen sind aufgerufen, eine entsprechende Petition zu unterschreiben – ganz einfach über unser Online-Tool.

Zum Welthormontag gilt: Der Schutz des Hormonsystems muss die Reduktion von EDCs in unserem Alltag mitberücksichtigen. Dies ist nicht nur eine Frage individueller Vorsorge, sondern erfordert entschlossenes politisches Handeln auf nationaler und europäischer Ebene. Es gibt politische Handlungsmöglichkeiten. Dabei ist dem Gesundheits- und Umweltnutzen stehts der Vorrang einzuräumen.

Seit Jahren machen die Umwelt-, Gesundheits- und Frauenorganisationen CHEMTrust, HEJSupport, WECF und PAN Gremany auf die zunehmende Belastung durch hormonell schädigende Chemikalien (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs) aufmerksam. Zum diesjährigen Welthormontag wiederholen sie ihren eindringlichen Appell an die Politik endlich zu handeln und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt durchzusetzen. [1]

 

[1] Gemeinsame Presseinformation zum Welthormontag am 24. April 2026: „Wenn Chemikalien in Alltagsprodukten unsere hormonelle Gesundheit bedrohen“, 17.04.2026




Kein ausreichender Schutz vor Rückständen verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln: EU-Kommission im Zugzwang

Rückstände von mindestens 88 gefährlichen Pestizid-Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, belasten importierte Lebensmittel, die wir tagtäglich zu uns nehmen. Darunter sind Rückstände von krebserregenden Wirkstoffen, hormonaktive Substanzen und einige PFAS-Pestizide.

Dass die EU diese Belastungen zulässt, ist juristisch höchst fragwürdig. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten, das von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute beauftragt wurde. Das Gutachten stellt fest: Die Europäische Kommission ist nicht nur befugt, Rückstände verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln zu verbieten, sie ist auch gesetzlich verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Doppelstandard zu beenden.

Zwar enthält der jüngste „Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit“ einige Maßnahmen, um dieser Situation zu begegnen, doch bleibt der Vorschlag völlig unzureichend und würde nur 22%, der für die Rückstände verantwortlichen bei uns verbotenen Pestizide erfassen. Die überwiegende Mehrheit der verbotenen Pestizide würde weiterhin über importierte Lebensmittel in die EU gelangen, während der gesamte Rechtsrahmen für Pestizide geschwächt würde.

👉 Mehr Informationen und alle Links finden sich im vollständigen Briefing von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute.




Zukunft braucht Gewässerschutz

Die EU plant Lockerungen beim Gewässerschutz und schlägt dafür eine gezielte Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Hintergrund ist die angestrebte „Sicherung der Rohstoffversorgung und Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU“. PAN Germany folgte der Aufforderung zur Stellungnahme.

In seiner Stellungnahme macht PAN Germany deutlich: Gewässerschutz ist kein Luxus. Ökosysteme, Menschen, Gewerbe und Industrie benötigen Wasser. Wasser in guter Qualität und ausreichender Quantität ist die Voraussetzung für die Landwirtschaft, ausreichend unbelastete Nahrung zu erzeugen.

Die WRRL schützt EU-weit Oberflächen- und Grundwasser. Im Rahmen einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit kam die EU zu einem klaren Urteil: Es braucht keine Aufweichung der WRRL, sondern deren konsequente Umsetzung ihrer Vorgaben.

Diese Meinung hat auch PAN Germany in seiner Stellungnahme vertreten und mahnt: Werden heute die Schutzbemühungen gelockert und weitreichende Ausnahmen zur Regel für breite Wirtschaftszweige, bedeutet dies eine nicht abschätzbare – und für einige Belastungen nicht korrigierbare – zukünftige chemische Belastung aquatischer und angrenzender Lebensräume und nachfolgender Generationen.

Lesen Sie hier die ausführliche Position von PAN Germany.




EU-Kommission setzt mit dem OmnibusX auf „Trial and Error“ zu Lasten des Gesundheits- und Umweltschutzes

Die EU-Kommission hat erhebliche Änderungen im Pestizidrecht vorgeschlagen, ohne die für derartige Vorhaben verpflichtende Folgenabschätzung durchzuführen. Die jüngsten Äußerungen eines Kommissionsvertreters lassen befürchten, dass die Kommission kein Problem damit hat, uns alle als Versuchskaninchen einer möglicherweise unabsehbaren Belastung auszusetzen.

Der Kommissionsvertreter forderte die Abgeordneten auf, einfach ein paar Jahre abzuwarten, in der Hoffnung, dass sich das System bewähren würde. Aus Sicht von PAN ist dies ein Eingeständnis institutioneller „Nachlässigkeit“ bei einer Reform, die die Sicherheit von Hunderten Millionen Europäer*innen betrifft.

Der Vertreter der Europäischen Kommission hatte vor dem niederländischen Parlament eingeräumt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass der Omnibus-Vorschlag zu Pestiziden den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht untergraben würde. Dies steht aus Sicht von PAN Germany in direktem Widerspruch zu der Behauptung der Kommission, dass hohe Sicherheitsstandards beibehalten würden.

Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Ablehnung des Omnibus-Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat und drängt darauf, sich auf die Umsetzung der bestehenden Verordnung und ihrer hohen Schutzstandards zu konzentrieren.

Hintergründe & Informationen:

Link zur Anhörung: Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid | Debat Direct (29:00)

PAN Europe: EU Commission admits the pesticide Omnibus proposal could weaken health and environmental protections. PR 8. April 2026

Générations Futures: Omnibus X : la Commission européenne admet qu’elle ne peut fournir aucune garantie sur le maintien du niveau de protection de la santé et de l’environnement. PR 8. April 2026

Rechtsgutachten zum „Food and Feed Safety Omnibus“

 




Jetzt mitmachen für Gesundheit, Bienen und Bauern – jede Stimme zählt!

Unter dem Etikettenschwindel „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ plant die EU Kommission den Abbau hart errungener Schutzstandards für den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Pestizidbelastungen. Dies bedeutet:

  • Unbefristete Genehmigungen für die meisten chemischen Wirkstoffe
  • Erleichterungen für (Notfall-)Genehmigungen für sehr gefährliche Pestizide
  • Lange Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für verbotene Pestizide
  • Massive Einschränkungen für nationale Pestizid-Verbote
  • Missachtung von Forschung und Wissenschaft

Jetzt ist die Zeit, NEIN zu diesen Vorschlägen zu sagen! 

Wir wollen eine lebenswerte Umwelt, Trinkwasser ohne Kontaminationen und Höfe, die unterstützt werden beim Anbau gesunder Lebensmittel ohne schädliche Pestizide.

Dagegen stehen die schädlichen Pläne der EU-Kommission im Gesetzespaket „Vereinfachungspaket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X)“. Unterstützt wird die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben von der Pestizidindustrie und manchen EU-Staaten. Anstatt für unser aller Wohl zu agieren und uns und die Ökosysteme vor Belastungen mit Glyphosat, PFAS-Pestiziden u.a. zu schützen, plant sie Schutzstandards aufzuweichen – zum Wohle der Pestizidindustrie. Besonders dramatisch ist die unverhohlene Abkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip als Grundlage der Stoffregulierung in der EU.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt den Aufruf, um die schädlichen Pläne der EU Kommission zu verhindern!  




Deregulierung und Desinformation – UN-Experte warnt vor Schwächung von EU-Gesetzen

Noch seien die EU und ihre Mitgliedstaaten international führend bei der Kontrolle von Chemikalien und giftigen Schadstoffen. Jedoch könnten die unter dem ‚Label‘ Bürokratieabbau und Vereinfachung gemachten Vorschläge der EU Kommission (sogenannte Omnibus-Vereinfachungspakete) die bestehenden Vorschriften grundlegend schwächen und damit das Recht auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt beeinträchtigen, mahnt UN-Sonderberichterstatter Dr. Marcos A. Orellana.(1)

Orellana verweist in diesem Zusammenhang auf das starke US-amerikanische Handelsvolumen im Chemikalien-Bereich und dessen globale Konsequenzen: Um Handelsinteressen zu wahren, würde zunehmend Druck auf die EU und andere Länder ausgeübt werden.

Die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission, die bestehenden Vorschriften zum Nachteil des Rechts auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt zu schwächen, sieht der Experte kritisch. Zwar seien Forderungen nach Effizienz und Kosteneinsparungen legitim, sie sollten jedoch nicht als Rechtfertigung für eine Senkung des Schutzniveaus herangezogen werden. Menschenrechte stünden nicht im Widerspruch zu administrativer Effizienz.

Obwohl die Verschmutzung durch Chemikalien und Plastik inzwischen – neben dem Klimawandel und dem Verlust der biologischen Vielfalt – als dritte große planetare Umweltkrise gilt, erfahre die Bedrohung durch chemische Verschmutzung weltweit wenig Beachtung.

Der UN Experte ist besorgt darüber, dass die Ablehnung der Wissenschaft als Leitfaden und objektive Grundlage für die Politikgestaltung zunehme und kritisiert die große Kluft zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Maßnahmen. Neue chemische Gefahren – wie die durch Ewigkeitschemikalien PFAS – würden zwar erkannt, aber es gebe keinen klaren Weg von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Umsetzung angemessener Maßnahmen. Der Experte kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere Desinformationstaktiken von Branchen, die vom Handel mit gefährlichen Chemikalien profitieren, die Verschleierung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Angriffe auf Wissenschaftler*innen.

Im Zusammenhang mit der Regulierung und dem Export hochgefährlicher Pestizide verweist der UN Experte auf die Verantwortung der EU und kritisiert die Untätigkeit Deutschlands, das beim Thema Exportverbot verbotener Pestizide auf die EU zeigt, satt selbst zu handeln.

Dr. Marcos A. Orellana, seit 2020 UN-Sonderberichterstatter für giftige Chemikalien und Menschenrechte, sprach mit EUObserver über die große Kluft zwischen Wissenschaft und politischem Willen, die versteckten Risiken gefährlicher Chemikalien und die Verantwortung Europas für den Schutz der Menschenrechte nicht nur im eigenen Land, sondern weltweit.

(1) Lesen Sie hier das ausführliche Interview mit UN-Sonderberichterstatter Marcos Oreallana bei EUObserver.




Veranstaltungshinweis: „PFAS-Pestizide – eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt“

Die Veranstaltung im EU Parlament informiert über die Gesundheitsrisiken von TFA und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden.

  • Wann: 24. Februar 2026, 14:00 – 17:00 Uhr
  • Wo: Europäisches Parlament (begrenzte Teilnehmerzahl) & online
  • Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch

PFAS-Pestizide sind eine wichtige Quelle für Trifluoracetat (TFA), eine hochpersistente „Ewigkeitschemikalie“, die mittlerweile überall in Gewässern und in Lebensmitteln in Europa zu finden ist.

Die Veranstaltung soll das Bewusstsein für PFAS-Pestizide als Hauptquelle für TFA im Grundwasser schärfen und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden verdeutlichen. Außerdem wird über die laufende Bewertung von TFA durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA informiert und diskutiert, wie Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden können.

Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenblöcke mit jeweils anschließender Podiumsdiskussion:

  • Session 1: Auf dem Weg zum Verbot von PFAS-Pestiziden – eine Notwendigkeit für Europa
  • Session 2: Gesundheitsschutz – Festlegung von Grenzwerten für die TFA-Exposition

Durchgeführt wird die Veranstaltung von unseren Partnerorganisationen PAN Europe und Générations Futures gemeinsam mit den Europaabgeordneten Hélene Fritzon (S&D), Gerben-Jan Gerbrandy (Renew) und Martin Häusling (Grüne/EFA).

Hier finden Sie das ausführliche Programm.

Hier geht es zur Anmeldung (Anmeldefrist bis 19.02.26).




Europäische Äpfel häufig mit Pestizidgemischen belastet

Studie findet PFAS, Neurotoxine und andere gefährliche Rückstände in heimischen Äpfeln

Hamburg, 29.01.2026. Pressemitteilung. In Europa konventionell angebaute Äpfel sind häufig mit Gemischen an Pestizidrückständen belastet. Das ist das Ergebnis einer heute vorgestellten Untersuchung von 59 Apfelproben aus 13 europäischen Ländern durch das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen. “Cocktails” an Pestiziden fanden sich in 85 % der untersuchten Äpfel. Obwohl die Gesetzgebung es vorschreibt, wird in der EU die Toxizität solcher Gemische noch immer nicht ausreichend bei der Festlegung von Schutzstandards für Verbraucher*innen berücksichtigt, kritisieren die Nichtregierungsorganisationen in dem Report.

Nur 7 % der Proben zeigten keine Pestizidrückstände. Zwei Drittel (64 %) der Proben enthielten mindestens ein PFAS-Pestizid und ein Drittel (36 %) der getesteten Äpfel ein neurotoxisches Pestizid [1, 2]. Sehr bedenklich: Würden die belasteten Äpfel als Gläschennahrung für Babys verarbeitet, wären diese in der EU nicht verkehrsfähig.

In allen fünf deutschen Apfelproben ließen sich mindestens zwei Pestizidrückstände nachweisen. Gefunden wurden unter anderem das sehr giftige und wahrscheinlich krebserregende Fungizid Captan, das bienen- und neurotoxische Neonikotinoid Acetamiprid, und das PFAS-Pestizid Flonicamid.  Die höchste gemessene Gesamtpestizidmenge wurde mit 6,48 mg/kg in einem deutschen Apfel aus dem “Alten Land”, einem elbnahen Anbaugebiet südlich von Hamburg, nachgewiesen.

Wenn die EU Pestizidgesetzgebung engagiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden würde, wäre eine Reihe von Pestiziden, die in den Äpfeln gefunden wurden, längst durch weniger bedenkliche Pflanzenschutzverfahren ersetzt worden. Babys, Kleinkinder und Schwangere sind besonders empfindlich gegenüber der Exposition von Pestizidgemischen”, betont Susanne Smolka, Referentin bei PAN Germany.

Gergely Simon, Campaigner bei PAN Europe hebt hervor: „Eines der auffälligsten Ergebnisse ist, dass 85 % der getesteten Äpfel Rückstände mehrerer Pestizide enthielten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde vor 20 Jahren beauftragt, eine Methodik zur Regulierung der Cocktail-Effekte von Pestiziden zu entwickeln, aber sie kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung immer noch nicht nach.”

Die Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren, dass junge Eltern zu wenig über die Gesundheitsrisiken für Babys und Kleinkinder aufgeklärt werden. Zwar gäbe es strengere Rückstandshöchstwerte für Kleinkindnahrung, aber nur für industriell hergestellte. Es mangele an behördlichen Empfehlungen zur Verwendung von deutlich weniger belasteten Bioprodukten – ob frisch oder in Form von Gläschennahrung.

Der Bericht macht deutlich, dass eine strenge Umsetzung der Gesetze erforderlich ist, um uns Menschen und insbesondere unsere Kinder vor Pestizidbelastungen zu schützen. Was wir nicht benötigen, ist eine Schwächung dieses Schutzes, wie er gerade von der EU Kommission in ihrem Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit vorangetrieben wird. Dieser Vorstoß ist mit den Grundsätzen der EU und den Wünschen der Bevölkerung nicht vereinbar”, ergänzt Pestizidexpertin Smolka von PAN Germany.

Der Vereinfachungsvorschlag der EU-Kommission zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sieht vor, das Pestizidrecht in wichtigen Punkten zu deregulieren. So sollen Pestizidgenehmigungen zukünftig zeitlich unbegrenzt erfolgen und damit die Verpflichtung zur periodischen Neubewertung der Toxizität der Wirkstoffe unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wegfallen. Zudem soll die Aufbrauchfrist nicht mehr zulassungsfähiger Mittel ausgedehnt werden und in Ausnahmen verbotene hormonell schädigende Pestizide weiter eingesetzt werden dürfen.

PAN Germany und PAN Europe lehnen diese Vorschläge ab und setzen sich für eine verlässliche Umsetzung der bestehenden Vorschriften und einen besseren Schutz der Gesundheit der Bürger*innen und der Umwelt vor Pestizidbelastungen ein. [3]

 

+++ Report “Pesticide cocktails – PFAS and neurotoxins in most European apples” +++

 

Pressekontakte:

 

Anmerkungen:

[1] Ban PFAS pesticides and TFA, PAN Europe

[2] Save our brain, PAN Europe

[3] Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig, PAN Germany, Gemeinsame Pressemitteilung 26.01.2026

 

Beteiligte Partnerorganisationen: Nature et Progrès Belgique (Belgium), Earth Trek (Croatia), Hnuti DUHA – Friends of the Earth Czech Republic (Czech Republic), Danish Consumer council THINK CHEMICALS. Forbrugerrådet Tænk (Denmark), Générations Futures (France), PAN Germany (Germany), MTVSZ – Friends of the Earth Hungary (Hungary), PAN Europe (Italy), OEKO (Luxembourg), PAN Netherland (Netherlands), Koalicja Żywa Ziemia – Living Earth Coalition (Poland), Ecologistas en Accion (Spain), WWF Schweiz (Switzerland)




Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

Pressemitteilung

● EU-Kommission will regelmäßige Risikobewertungen für Ackergifte wie Glyphosat abschaffen

● Gutachten: „Omnibus“-Gesetzespaket verstößt gegen EU-Schutzstandards und Urteil des EuGH

● Umwelt- und Verbraucherorganisationen fordern: Bundesregierung muss Pläne im EU-Rat am 2. Februar klar ablehnen

+++ Rechtsgutachten zum Download +++

Berlin, Hamburg, München, 27. Januar 2026. Die von der Europäischen Kommission geplante Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das mehrere Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen heute veröffentlicht haben.

Das Gutachten, das die Aurelia Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring, foodwatch, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München in Auftrag gegeben haben, warnt: Die Pläne der EU-Kommission führen zu „einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit“. Zudem gebe es „ernsthafte Zweifel“ an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und dem europarechtlich garantierten hohen Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt. Die Organisationen fordern EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen deshalb auf, die Pläne zu stoppen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer muss klarmachen, dass Deutschland das Gesetzesvorhaben nicht unterstützt. Die Verbände fordern eine klare Ablehnung des Vorschlags durch die Bundesregierung auf der Sitzung des EU-Rates am 2. Februar.

Mit dem sogenannten „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“-Gesetzespaket will die EU-Kommission die bisher vorgeschriebenen, regelmäßigen Risikoprüfungen für Pestizidwirkstoffe abschaffen. Viele Ackergifte sollen künftig unbefristet genehmigt werden. Selbst wenn neue Studien zum Beispiel Hinweise auf Krebsrisiken oder auf eine Belastung des Grundwassers liefern, blieben die Pestizide auf dem Markt. Außerdem will die Kommission die Fristen ausweiten, wie lange ein nachweislich problematischer Stoff selbst nach seinem Verbot noch eingesetzt werden darf.
Die geplanten Änderungen stehen laut Gutachten auch im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat bereits 2019 in seinem richtungsweisenden Blaise-Urteil klargestellt, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass von Vorschriften zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln das Vorsorgeprinzip befolgen und ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen muss. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, den neuesten Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Das Gutachten kritisiert zudem, dass die Kommission den Gesetzesvorschlag im Schnellverfahren vorantreibt – ohne die verpflichtende ordentliche Folgenabschätzung und ohne die üblichen demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit wie Expert:innen, Organisationen und Verbände im Rahmen einer öffentlichen Konsultation. Kritische Hinweise habe die Kommission ignoriert. Obwohl “mit erheblichen ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen” sei, heißt es in dem Gutachten.
Die Umwelt- und Verbraucherorganisationen fordern die Mitgliedstaaten und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, den Gesetzesvorschlag im EU-Rat abzulehnen.

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany): Der Gesetzesvorschlag wirft in einem undemokratischen Verfahren jahrzehntelange Errungenschaften zum Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt über Bord. Leidtragende werden insbesondere unsere Kinder sein, die zukünftig noch schlechter vor Belastungen insbesondere mit hormonell schädigenden und reproduktionstoxischen Pestiziden und PFAS-Pestiziden geschützt sein werden.”

Thomas Radetzki, Aurelia Stiftung: „Die EU-Kommission plant, grundlegende Schutzmechanismen für Mensch und Natur außer Kraft zu setzen. Einmal genehmigte Pestizide sollen praktisch unangreifbar sein. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Risiken brauchen nachträglich nicht mehr berücksichtigt zu werden – selbst wenn Behörden oder unabhängige Institutionen dies fordern. Unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ droht der Schutz von Bienen und Biodiversität systematisch ausgehebelt zu werden. Wir fordern die EU-Kommission auf, Vorsorgeprinzip, wissenschaftsbasierte Risikobewertung und Revisionsfähigkeit bei Pestizidzulassungen verbindlich zu gewährleisten.“

Elisabeth Koch, Juristin bei ClientEarth: Die vorgeschlagenen Änderungen machen die jahrzehntelangen Fortschritte bei der Regulierung von Pestiziden zunichte und riskieren damit die Gesundheit von Landwirt*innen, Verbraucher*innen und der Natur. Außerdem ignoriert es die Rechtsprechung des EuGH. Diese sagt klar: Die Risikobewertung muss neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Menschen einbeziehen und eine Abwägung treffen, die das Vorsorgeprinzip vor wirtschaftlichen Interessen priorisiert. Statt “Vereinfachung” schafft dieses Omnibuspaket Rechtsunsicherheit und Gesundheitsrisiken, von denen nur Unternehmen profitieren.”

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH): „Das Omnibus-Gesetzespaket ist ein politischer Etikettenschwindel: Unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau wird in der EU der Schutz von Mensch und Natur bei Pestiziden systematisch zurückgebaut. Unbefristete Wirkstoffzulassungen, auch bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Risiken und längere Aufbrauchfristen selbst bei bedenklichen Stoffen sind nichts anderes als ein Freifahrtschein für gefährliche Ackergifte. Wer das durchwinkt, nimmt Umwelt- und Gesundheitsschäden billigend in Kauf. Wir erwarten von der Bundesregierung klare Kante im Rat. Dieser Gesetzesvorschlag muss abgelehnt werden. Was wir brauchen, ist die Rückkehr zu echter Risiko-Kontrolle, statt immer mehr Deregulierung.“

Fabian Holzheid, Geschäftsführer am Umweltinstitut München: „Mit diesem Omnibus-Gesetzespaket würde die EU-Kommission ein gefährliches Signal senden: Pestizide dürften dauerhaft auf dem Markt bleiben, selbst wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf erhebliche Risiken hinweisen. Das ist rechtswidrig und verantwortungslos. Ursula von der Leyen muss die Pläne zurückziehen – und die Bundesregierung darf ihnen nicht zustimmen.”

Annemarie Botzki von der Verbraucherorganisation foodwatch: „Der EU-Kommission sind die Profite von BayerMonsanto und Co. offenbar wichtiger als die Gesundheit von uns Bürger:innen. Ursula von der Leyen nimmt in Kauf, dass noch mehr Rückstände von Ackergiften in unseren Lebensmitteln landen.”

Quellen und weiterführende Informationen:

Pressekontakte:

Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Susanne Smolka
E-Mail: susanne.smolka@pan-germany.org
Mobil: +49 (0)179 / 6 82 26 44 //+49 (0)157 / 315 640 17

Aurelia Stiftung
Thomas Radetzki
thomas.radetzki@aurelia-stiftung.de
Mobil: +49 (0) 171 / 33 66 569

ClientEarth
Johanna Famulok
E-Mail: jfamulok@clientearth.org
Tel: +49 (0)30 / 726 211 926

Deutsche Umwelthilfe e.V.
Jürgen Resch
E-Mail: resch@duh.de
Mobil: +49 (0)171 / 364 91 70

foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Mobil: +49 (0)174 / 375 16 89

Umweltinstitut München e.V.
Moritz Tapp
E-Mail: mt@umweltinstitut.org
Tel:  +49 (0)89 / 307749-48