Deregulierung in allen Lebensbereichen – Gefahr für europäische Schutzstandards

Die Europäische Union baut gerade zentrale Schutzstandards in einem bislang beispiellosen Tempo ab. Unter dem Schlagwort der „Vereinfachung“ werden Umwelt-, Verbraucher*innen- und Menschenrechtsvorschriften massiv geschwächt. Dazu nutzt die EU sogenannte „Omnibusverfahren“. Egal ob Kosmetik, Datenschutz, Gentechnik, Chemikalien und Produktsicherheit, KI oder Pestizide – unsere Lebensbereiche sind auf vielfältige Weise von den Änderungen betroffen, und doch bekommen viele Menschen gar nicht mit, was gerade passiert. Das Briefing „Wir werden überrollt“ schafft einen Überblick und beleuchtet die Folgen der EU-Deregulierungsagenda durch die 10 Omnibusgesetze, benennt die Treiber und zeigt auf, was die Folgen für Menschen in der Europäischen Union sind.

Das Briefing Wir werden überrollt – die europäischen Omnibusgesetze und ihre Folgen für Menschenrechte, Umweltschutz und Verbraucher*innen”, zeigt, wie tief die zehn sogenannten Omnibuspakete der Europäischen Kommission in bestehende EU-Gesetze eingreifen und weist auf die Gefahren der sich aktuell auf EU-Ebene vollziehenden Deregulierungsagenda hin. Herausgeber des Breifings ist PowerShift e.V., Mitherausgeber sind Anders Handeln Österreich, ATTAC Deutschland, ATTAC Österreich, Coordination gegen BAYER-Gefahren, die Bürokratiemonster, FIAN Deutschland, Forum Umwelt & Entwicklung, GLOBAL 2000, Kettensäge stoppen!, LobbyControl und PAN Germany.

 Zum Verständnis: Omnibusverfahren bündeln Änderungen an mehreren Gesetzen in einem einzigen Gesetzgebungsverfahren. Eigentlich sind solche Verfahren gedacht, um technische Anpassungen zu erleichtern und bestehende Rechtsvorschriften effizient zu aktualisieren. Doch die EU missbraucht das Verfahren für grundlegende Änderungen und den Abbau über Jahre hart erkämpfter Schutzstandards.

In der gemeinsamen Pressemitteilung der Organisationen erklärt Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „2024 hatten die Chemie-Konzerne in ihrer „Antwerpener Erklärung“ Omnibus-Gesetzespakete ‚zur Korrektur aller einschlägigen bestehenden EU-Regulierungen‘ gefordert und damit den Anstoß zu der Deregulierungsinitiative gegeben. Dementsprechend zählen BAYER & Co. zu den Hauptprofiteuren. Von einem erleichterten Umgang mit gefährlichen Chemikalien über schnellere Anlagen-Genehmigungen und weniger Auflagen bei der Umwelt-Berichterstattung bis zu auf Dauer gestellten Pestizid-Zulassungen reichen die ‚Entbürokratisierungen‘ “.

 

Mehr dazu:

Briefing Wir werden überrollt – die europäischen Omnibusgesetze und ihre Folgen für Menschenrechte, Umweltschutz und Verbraucher*innen”

Gemeinsame Presseerklärung „Gefahr für europäische Schutzstandards – Neues Briefing beleuchtet die Folgen der EU-Deregulierungsagenda“ vom 9.7.2026

PAN Germany zum Pestizid-Omnibus




Industrie-Geschenk statt Gesundheitsschutz: Entwurf der Berichterstatter im EU-Parlament zum OmnibusX

Der am 22. Juni von Contexte veröffentlichte durchgesickerte Berichtsentwurf zum „Omnibus-Paket zur Lebens- und Futtermittelsicherheit“ (kurz: Omnibus X) zeigt, dass die für das Paket zuständigen Berichterstatter, die Europaabgeordneten Dorfmann (EVP) und Picaro (ECR), eine umfassende Deregulierung der EU-Pestizidvorschriften vorschlagen, die sogar noch deutlich über den viel kritisierten Vorschlag der Europäischen Kommission hinausgeht. Ihr Vorschlag, den sie den Abgeordneten in den Ausschüssen für Landwirtschaft und für Umwelt am 6. Juli zur Diskussion vorlegen werden, ignoriert die zunehmenden wissenschaftlichen Alarmrufe und Belege für die durch Pestizidbelastung verursachten Schädigungen. Statt durch gute gesetzliche Vorgaben zu verhindern, dass die Entwicklung von Kindern durch Pestizide gestört wird und bestehende Schutzmaßnahmen zu verstärken, setzet der Entwurf auf Schwächung des Allgemeinwohls. Die vorgeschlagenen Änderungen des bestehenden Pestizidrechts kommen dabei den Forderungen der Pestizidindustrie sehr entgegen, auf Kosten des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Die beiden Berichterstatter aus dem politisch rechtskonservativen bzw. rechtspopulistischen Lager geben an, ausschließlich Eingaben der Industrie in ihren Vorschlag einbezogen zu haben – darunter die von CropLife, BAYER und BASF (s. Anhang im Draft Report u.a. zur Pestizid-Rahmenrichtlinie).

Der Entwurf, der Grundlage für die gemeinsame Parlamentsposition zum Omnibus X ist, würde nahezu allen Pestizidwirkstoffen eine unbefristete EU-Zulassung gewähren, wodurch rund 200 laufende Prüfungen auf Wiedergenehmigung faktisch aufgegeben würden. Gleichzeitig würden auf nationaler Ebene Pestizidprodukte unbefristete Zulassungen erhalten, wenn diese solche Wirkstoffe enthalten. Zudem sieht der Vorschlag vor, die Zulassung hochgefährlicher Stoffe – wie beispielsweise solcher, die Unfruchtbarkeit, hormonelle Störungen und andere schwerwiegende Auswirkungen verursachen – durch Ausnahmeregelungen auf der Grundlage „sozioökonomischer Erwägungen“ zu erleichtern. Der von der EVP-ECR vorgeschlagene Text verlängert zudem die Übergangsfristen zur weiteren Verwendung von Mitteln, selbst wenn diese bereits offiziell verboten wurden, und er schwächt drastisch die Befugnisse der Mitgliedstaaten, Produkte auf ihrem Staatsgebiet zu regulieren.

Aus Sicht von PAN Europe und PAN Germany stellt der von den Europaabgeordneten Dorfmann und Picaro vorgelegte Vorschlag die weitreichendste Schwächung des EU-Pestizidrechts in den letzten Jahrzehnten dar. PAN sieht in dem Vorschlag ein klares Bekenntnis gegen wissenschaftliche Erkenntnisse, gegen die Interessen einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion in der EU und gegen die Interessen der europäischen Bevölkerung.

In einer Zeit, in der sich wissenschaftliche Erkenntnisse über nachhaltige Umweltbelastungen durch Pestizide sowie über den Zusammenhang zwischen Pestizidbelastung und Krebserkrankungen, Entwicklungsstörungen und anderen chronischen Krankheiten häufen, ist eine Aufweichung der Pestizidgesetzgebung sowohl unverantwortlich als auch inakzeptabel. Besonders besorgniserregend ist die unzureichende Berücksichtigung der Gesundheit von Kindern angesichts ihrer höheren Empfindlichkeit, durch Pestizide geschädigt zu werden.

„Jeder politische Entscheidungsträger, der sich dafür entscheidet, solche Maßnahmen zu unterstützen, muss den Eltern in ganz Europa erklären, warum den Forderungen der Pestizidindustrie Vorrang vor der Gesundheit und Sicherheit ihrer Kinder eingeräumt werden soll“, reagierte Salomé Roynel, Policy Officer bei PAN Europe.

PAN Europe Press Release, 22. June 2026

Link zum durchgesickerten Bericht: Contexte oder PDF-Dokument (externe links)




Wissenschaft schlägt Alarm wegen EU-Pestizid-Omnibus

Hamburg, 22. Juni 2026. Pressemitteilung. Eine neue wissenschaftliche Analyse, die in der Fachzeitschrift Science [1] veröffentlicht wurde, verschärft die Bedenken hinsichtlich des Omnibus-Vorschlags der Europäischen Kommission zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit – nur wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung der Mitgliedstaaten am 26. Juni.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 27 europäischen Forschungseinrichtungen warnen in Science, dass der Omnibus-Vorschlag die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erhöhen, die Anreize für sicherere Alternativen zur Schädlingsbekämpfung verringern und das Vertrauen in regulatorische Entscheidungsprozesse untergraben würde.

Statt des Omnibus-Vorschlags nennen die Forschenden andere, zielführende und dringend notwendige Maßnahmen, darunter eine bessere Überwachung des Pestizideinsatzes, der Rückstände und der Auswirkungen, mehr Transparenz bei regulatorischen Studien, eine stärkere Einbindung unabhängiger Wissenschaft in die regulatorische Bewertung und den Zugang zu Pestizid-Anwendungsdaten.

Die Expertinnen und Experten betonen zudem, dass zusätzliche Ressourcen für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Verringerung des Rückstaus bei Zulassungsverfahren eine vergleichsweise geringe Investition erfordern würden. Diese sei eine bescheidene Investition im Vergleich zu den Hunderten Millionen Euro, die die Chemieindustrie für die Markteinführung eines einzelnen Wirkstoffs ausgäbe oder im Vergleich zu den Gesundheits- und Umweltkosten, die durch Stoffe entstünden, die unerkannte und inakzeptable Schäden verursachten.

Die in Science publizierte Analyse bekräftigt frühere wissenschaftliche Kritik, unter anderem von der Akademie der Wissenschaften Leopoldina, wonach der Omnibus-Vorschlag die Schutzmechanismen des EU-Pestizidrechts schwächen würde, ohne die versprochene Vereinfachung zu liefern.[2] Anstatt diese Bedenken aufzugreifen, wurden die Verhandlungen im Rat beschleunigt und haben sich in zentralen Punkten in die entgegengesetzte Richtung entwickelt.

Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany erklärt: „Die europäischen und deutschen Institutionen sollten ihre Energie darauf verwenden, in eine nachhaltige Landwirtschaft zu investieren und Gesundheit, Wasser und Umwelt zu schützen – nicht darauf, die Schutz-Regeln zu schwächen. Die Gremien, die über den Omnibus-Vorschlag entscheiden, stehen in der Verantwortung, kommende Generationen vor noch mehr krankmachender chemischer Belastung zu schützen. Von den Mitgliedsstaaten erwarten wir, den Vorschlag entsprechen zu verbessern.“

Letzter Entwurf des Rates

Am 12. Juni gelang es der zyprischen Ratspräsidentschaft nicht, die Unterstützung der Mitgliedstaaten für ihren Kompromisstext zu gewinnen. Der Entwurf sah vor, unbefristete Genehmigungen auf Pestizide mit geringem Risiko zu beschränken, aber gleichzeitig die Erneuerungszeiträume für konventionelle Wirkstoffe auf bis zu 25 Jahre auszuweiten. Die Definition von biologischen Pestiziden wurde derart aufgeweicht, dass bestimmte schädliche synthetische Pestizide – etwa Pyrethroide – als “Biopestizide” eingestuft werden könnten. Auch Schwermetalle und deren Salze, beispielsweise Kupferverbindungen, würden Erleichterungen erfahren.

Der zyprische Entwurf behielt zudem die umstrittenen Pläne der Kommission bei, Ausnahmeregelungen auszuweiten, Übergangsfristen zu verlängern und die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten einzuschränken, sich bei Zulassungsentscheidungen auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu stützen.

Die Botschaft der Wissenschaft könnte nicht deutlicher sein: Der Omnibus-Vorschlag bewegt die EU in die falsche Richtung“, sagt Angeliki Lysimachou, Leiterin für Wissenschaft und Politik bei PAN Europe. „Die Mitgliedstaaten müssen auf die Wissenschaft hören und jede Aufweichung der hohen Schutzstandards ablehnen, die im EU-Pestizidrecht verankert sind, wenn sie am 26. Juni über den Omnibus-Vorschlag abstimmen.

Das größere Bild

Die Debatte spiegelt ein umfassenderes Versagen der EU-Institutionen wider, auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse und rechtlichen Notwendigkeit zu reagieren, und die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor schädlichen Pestiziden in entsprechender Form zu schützen. Sechs Monate nach dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu dem Pyrethroid Cypermethrin [3] hat die Kommission keinerlei Folgemaßnahmen ergriffen. Gleichzeitig wird weiterhin über die Zulassung mehrerer gefährlicher Wirkstoffe diskutiert, obwohl Belege dafür vorliegen, dass sie verboten werden sollten.

Während das seit Langem verzögerte Leitdokument zum Bienenschutz (Bee Guidance Document) weiterhin blockiert wird und Risikobewertungen für Bestäuber noch immer auf veralteten Methoden basieren, setzt sich der Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa fort.

Auch die Sorgen über chemische Verschmutzung nehmen zu. In der vergangenen Woche wurde Trifluoressigsäure (TFA), ein Abbauprodukt von 28 in der EU genehmigten PFAS-Pestiziden, als reproduktionstoxisch eingestuft. Das sehr langlebige und mobile TFA wird inzwischen europaweit in Trinkwasser und landwirtschaftlichen Kulturen nachgewiesen. Dennoch hat die EU bislang keinen umfassenden Ausstieg aus PFAS-Pestiziden vorgeschlagen, die zu dieser Belastung beitragen. Kommt der Omnibus-Vorschlag ohne Verbesserungen durch, erlauben die Mitgliedstaaten für einige PFAS-Pestizide unbefristete Genehmigungen – und damit eine ewige Belastung, warnen die Umweltschützer.

[1] Link zum Science-Artikel: https://www.science.org/doi/10.1126/science.aeg8744

[2] Leopoldina Fokus Nr. 6/ Juni 2026: Geplante Änderung der Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen: Vorschläge der EU-Kommission verringern das Schutzniveau für Mensch und Umwelt;
EU Omnibus: Leading scientists from many disciplines call for better -not weaker- protection against pesticides;
Scientific assessment slams food and feed safety omnibus proposal | PAN Europe ;
Periodic Reassessment or Permanent Approval? A Critical Analysis of the EU Commission’s Proposal to Reform Pesticide and Biocide Authorisation in Europe |ChemRxiv;
Planned amendment to the authorisation of plant protection substances: Proposals of the EU Commission reduce the level of protection for humans and the environment – Leopoldina;
The Lawfulness of the Planned Amendments through the „Food and Feed Safety Omnibus“;
Omnibus X : Lettre ouverte au Président de la République Française | Framaforms.org

[3] EU highest Court declares toxic insecticide cypermethrin illegally re-approved by the European Commission

Pressekontakt:

Susan Haffmans, PAN Germany, susan.haffmans@pan-germany.org, + 49 40 399 19 10-25




Keine Einigung im Rat zum Pestizid-Omnibus

Der Vorschlag zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit – kurz „Omnibus X“ – wurde nicht, wie von der zypriotischen Ratspräsidentschaft geplant, abgestimmt. Die Botschafter der EU-Mitgliedsländer waren offenbar nicht von der Qualität des Vorschlags überzeugt und konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt zum umstrittenen Omnibus-Paket einigen. Zu den Knackpunkten, so ist zu vernehmen, zählten Uneinigkeit über die Abschaffung der befristeten Wirkstoffgenehmigungen und hinsichtlich der Festlegung von Höchstgehalten für Pestizidrückstände der in die EU eingeführten Produkte.

PAN Germany, viele andere Nichtregierungsorganisationen und tausende Bürger*innen sind erst einmal erleichtert darüber, dass der Beratung des Vorschlags nun mehr Zeit gegeben wird. Auch die Wissenschaftsgemeinschaft dürfte erst einmal aufatmen, denn der Omnibus-Entwurf bedeutet in weiten Teilen eine Abkehr von einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Politik und Regulierung.

Dass es jetzt noch keine Rats-Position gibt, verschafft Zeit. Inhaltlich ist mit der Vertagung allerdings noch nichts gewonnen. Der Dachverband der pestizidherstellenden Industrie CropLife Europe warnte nach der gescheiterten Abstimmung davor, dass der Omnibus-Entwurf in unnötige Komplexität getrieben würde und sich von seinem ursprünglichen Ziel der Vereinfachung entferne. PAN Germany verweist darauf, dass der bisherige Vorschlag mehr Deregulierung, weniger Schutz für Umwelt und Gesundheit (auch für die Gesundheit von Beschäftigten in der Landwirtschaft) und mehr Rechtsunsicherheit bedeuten würde und dass kostengünstigere Reformvorschläge auf dem Tisch lägen.

Zypern will versuchen, am 26. Juni auf der letzten Sitzung der Ständigen Vertreter der 27 Mitgliedstaaten unter zyprischem Vorsitz eine Einigung zu erzielen. Scheitert auch dieser Versuch, fällt die Aufgabe, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, auf Irland, das für die kommenden sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt.

 

 




EFSA schlägt Verbesserungen der Umsetzung statt Deregulierung des Pestizidrechts vor

In ihrem Vorschlag zur Überarbeitung des Pestizidrechts – kurz OmnibusX-Vorschlag – stellt die EU-Kommission ihre Pläne zur unbefristeten Genehmigung von Wirkstoffen als alternativlos dar, um u.a. den behördlichen Bearbeitungsstau bei der (Wieder)Genehmigung von Pestiziden abzubauen. Stimmt das wirklich? Von höchster Stelle aus der zuständigen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kommt jetzt ein Lösungsvorschlag, der ein anderes Bild zeichnet.  

Auf Rückfrage des französischer Abgeordneten und Landwirt Benoît Biteau, macht EFSA-Direktor Nikolaus Kriz, Tierarzt und vormaliger Leiter der Abteilung Risikobewertung der EFSA, deutlich: Mit der Einstellung von 50 zusätzlichen Expert*innen und 15 Millionen Euro zur Finanzierung dieses Personalaufbaus, verbesserter Automatisierungs- und Bewertungsinstrumente für die EFSA und die Mitgliedstaaten sowie der Zurückweisung unvollständiger Unterlagen der Industrie, ließen sich die Verzögerungen bei der Neubewertung von Pestiziden drastisch verringern, während gleichzeitig hohe Standards für den Gesundheits- und Umweltschutz gewahrt blieben. Das Ganze ginge auch zügig: Innerhalb von nur drei Jahren ließe sich nach Angaben des EFSA-Direktors so wieder zu einem normalen Bearbeitungsrhythmus zurückkehren. Demgegenüber steht der Vorschlag der Kommission für unbefristete Genehmigungen, mit dem es acht Jahre dauern würde.  

Die von der EFSA vorgeschlagene praktische Alternative wäre damit wirksamer und schneller in der Umsetzung als der Plan der EU-Kommission.  

Der Omnibus-Vorschlag der Kommission gewährt den meisten Wirkstoffen eine unbefristete Genehmigung. Wissenschaftler*innen, Rechtsexpert*innen und Nichtregierungsorganisationen warnen davor, dass eine Umsetzung des Kommission-Vorschlags, das derzeitige Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erheblich senken wird. 

Seit Jahren warnen zivilgesellschaftliche Organisationen, dass qualitativ minderwertige und unvollständige Dossiers der Industrie eine Hauptursache für Verzögerungen bei der Bewertung von Pestiziden sind. Die Antwort der EFSA weist nun eindeutig in dieselbe Richtung.   

Auch im Falle des Rückstaus bei der  Biozidregulierung weist ein Implementierungsbericht der EU-Kommission [COM(2021) 287 final] bereits im Jahr 2021 auf die gleichen Ursachen und Lösungen hin. Anstatt letztere umzusetzen, schlägt der OmnibusX auch hier eine unbefristete Genehmigung für die meisten Wirkstoffe vor. 

Im Verbund mit PAN Europe fordert PAN Germany alle Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – und das Europäische Parlament auf, die Einführung unbefristeter Genehmigungen für Pestizide und Biozide im Omnibus-Vorschlag abzulehnen. Zudem sollten sie eine Stärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten und der Rolle der EFSA im EU-Bewertungssystem unterstützen – unter Sicherstellung der Unabhängigkeit und Integrität der Behörde.  

Weitere Informationen:  

 




Wissenschaftliche Bewertung äußert vernichtende Kritik am „Omnibus X“

Eine vom niederländischen Parlament beauftragte Expertengruppe hat vergangene Woche ihre Analyse vorgestellt, was die Folgen des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission zur „Vereinfachung“ der Pestizidgesetzgebung wären. Ihr Urteil: Der Vorschlag verfehlt sein eigentliches Ziel, es drohen mehr Belastungen für Behörden, die Gesundheit und die Umwelt. Für PAN steht fest: Wer dem OmnibusX-Vorschlag jetzt noch zustimmt, handelt gegen das Gemeinwohl, gegen die Umwelt und gegen eine wissensbasierte Politikführung.

Für ihre Analyse ging die Expertenrunde folgenden Fragen nach: Was ist das Ziel des EU-Vorschlags? Welche politischen Optionen hat die Europäische Kommission in Betracht gezogen? Warum wurde diese politische Option gewählt?  Welche Auswirkungen (d. h. soziale, wirtschaftliche, ökologische usw.) werden von der gewählten politischen Option erwartet und wie ist geplant, diese Auswirkungen zu überwachen und zu bewerten?

Kurz zusammengefasst stellt der Expertenbericht fest: Die vorgeschlagenen Änderungen an der Pestizidzulassung

  • führen weder zu einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften noch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands
  • führen nicht zu den angestrebten gleichen Wettbewerbsbedingungen
  • führen zu Innovationsverschleppung statt zu den gewünschten beschleunigten Innovationen
  • führen nicht zu einem besseren Schutz von Mensch und Umwelt

Die Analyse sieht vor allem die vorgeschlagene unbefristete Genehmigung der Pestizidwirkstoffe und damit einhergehende Abschaffung der regelmäßigen Neubewertungen sehr kritisch: Die Abschaffung dieses bewährten Systems würde dazu führen, dass schädliche Stoffe länger verwendet würden. Die bislang geltende regelmäßige Neubewertung für alle Stoffe sei eine funktionierende Sicherheitsvorkehrung zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt. Sie erlaube, die im Rahmen der Erstgenehmigung erfolgte prospektive Einschätzung retrospektive zu überprüfen. Zur Veranschaulichung ziehen die Expert*innen das Beispiel der Neonicotinoide heran: Sie schienen zum Zeitpunkt ihrer Erstgenehmigung umweltfreundlich zu sein, erwiesen sich jedoch in der Umwelt als weitaus schädlicher und langlebiger als angenommen. Der periodischen Neubewertung sei es zu verdanken, dass dies erkannt wurde und durch ein vom Markt nehmen der u.a. hoch bienengefährlichen Wirkstoffe weiterer Schaden für Natur und Menschen abgewendet werden konnte.

Auch die in angeblich durch den Omnibus-Vorschlag zu erwartende Verringerung des Arbeitsaufwands für die Behörden (und damit Entlastung für die Steuerzahlenden) würde nicht erreicht werden. Statt der jetzt verpflichtenden regelmäßigen Neubewertung der Wirkstoffgenehmigungen mit klaren Zuständigkeiten und Fristen, sähe der Vorschlag punktuelle risikobasierte Überprüfungen vor, ohne klare Kriterien oder Zuständigkeiten. Hier sei mit Verzögerungen und eine stärkere Belastung durch erhöhte administrative Komplexität sowie einem stärker politisierten Entscheidungsprozess zu rechen. Um den behördlichen Arbeitsaufwand tatsächlich zu reduzieren, empfehlen die Expert*innen als wirkungsvollere Maßnahmen unter anderem mehr Automatisierung und Optimierungen von Abläufen umzusetzen – und von der Industrie eingereichte unvollständige Dossiers nicht zu bearbeiten.

Die Expert*innen sehen auch nicht, dass eine Verlängerung der Aufbrauchfrist das Problem der Notfallzulassungen lösen würde. Dies veranschaulichten sie bei der Vorstellung ihrer Analyse anhand eines Beispiels:  Seit zehn Jahren gäbe es eine Notfallzulassung für chemische Mittel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege im Kirschanbau. Die Notfallzulassungen bremsten nicht-chemische Lösungen wie Schlupfwespen und andere Innovationen im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes aus. Dabei sei genau die Innovationsförderung im Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung eins der ausgesprochenen Ziele des Omnibus-Entwurfs.

Die Empfehlung der Wissenschaftler*innen lauten:

  • Beibehaltung der obligatorischen regelmäßigen Neubewertung, intelligenter durchgeführt;
  • Beibehaltung des Vorsorgeprinzips, um sicherzustellen, dass die Hersteller weiterhin dafür verantwortlich sind, die Sicherheit ihrer Produkte während ihrer gesamten Verwendung nachzuweisen;
  • Schaffung „grüner Korridore“ im Genehmigungs- und Zulassungsprozess, um die Zulassung eindeutig definierter „Biopestizide“ (biocontrol) zu beschleunigen, gekoppelt mit der Entwicklung einer Klassifizierung für biologische Mittel und dem Ausbau von Wissen und Kapazitäten in dem Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung.
  • Vermeidung von Verlängerungen der Abverkauf- und Aufbrauchfristen für nachgewiesenermaßen nicht-genehmigungsfähiger Stoffe

Die Analyse bestätigt, wie fahrlässig es von der EU Kommission ist, ihre eigenen Regeln zu missachten und auf ein reguläres Impact Assessment zu verzichten. Denn eine sorgfältige Folgenabschätzung hätte viele der Kritikpunkte im Vorfeld aufdecken können und im besten Fall zu einem besseren Gesetzesvorschlag führen können. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass es genügend Kräfte gibt, die kein Interesse an einer ehrlichen Folgenabschätzung, an der Wahrung des Vorsorgeprinzips und einer wissenschaftsbasierten Politik haben – dies ist nicht nur jenseits des Atlantiks so. Die wissenschaftliche Bewertung aus den Niederlanden ist nicht die erste, die fundierte Kritik am OmnibusX äußert. Auch der wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz beim Bundeslandwirtschaftsministeriums BMLEH nahm bereits kritisch Stellung.

PAN Germany hofft, dass die nun vorliegende Bewertung der niederländischen Expertengruppe vom EU Rat, der Kommission und den Parlamentarier*innen in Brüssel und in allen Mitgliedsstaaten wahrgenommen wird und die anstehenden politischen Entscheidungen entsprechend beeinflussen.

Eine Nachbereitung der Anhörung im niederländischen Parlament zum Omnibus-Vorschlag zur Lebens- und Futtermittelsicherheit ist für den 12. Mai geplant.

 

Quellen:

Wissenschaftliche Analyse des OmnibusX (NL) „Vereenvoudigingspakket voedsel- en dierveiligheid“

Präsentation der Analyse (NL): Presentatie technische briefing over de EU-wetenschapstoets over het Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid

Die Anhörung der Wissenschaftler*innen im NL Parlament kann hier nachverfolgt werden (Livestream (externer Link)




Am 24. April ist Welthormontag

Hormone bestimmen zentrale Körperfunktionen, sie steuern unsere Entwicklung und Emotionen und entscheiden mit, ob wir gesund oder krank, glücklich oder unglücklich sind.  Wird die Hormonbildung gestört oder wirken chemische Stoffe wie Hormone, kann uns das krank machen und unser Leben dauerhaft beeinträchtigen. Zum Welthormontag wiederholt PAN Germany seine Forderung nach mehr Engagement der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor hormonschädigenden Chemikalien, einschließlich Pestiziden, und ruft alle Menschen dazu auf, gegen den geplanten Abbau von EU-Schutzstandards im Pestizidrecht einzutreten.

Chemische Substanzen, die in das Hormonsystem von Menschen und Tieren eingreifen, indem sie körpereigene Hormone nachahmen, blockieren oder deren Wirkung verändern, nennt man kurz EDCs, aus dem Englischen für Endocrine Disrupting Chemicals.  Bereits geringste Mengen von EDCs können Wachstum, Stoffwechsel und Entwicklung stören, die Fruchtbarkeit beinträchtigen und Krebs fördern. Besonders empfindlich gegenüber EDCs sind ungeborene Kinder, Schwangere, Frauen und junge Menschen,

PAN Germany hat insbesondere hormonschädigende Pestizide im Blick, die als sog. Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangen, als Pestizidrückstände in Lebensmitteln auf unseren Tellern landen oder als Biozidprodukte wie Haushaltsinsektizide, Desinfektions- oder Holzschutzmittel eingesetzt werden.

Es gibt wirksame Maßnahmen zum Schutz vor EDCs, doch mangelt es am politischen Willen zur Umsetzung. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Umsetzung und Konkretisierung des „Fünf-Punkte-Plans zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien“ durch die derzeitige Bundesregierung (wir berichteten).

Doch der Schutz vor EDCs muss auch auf EU-Ebene vorangetrieben werden. Mit Sorge muss in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket der Lebens- und Futtermittelsicherheit („Omnibus X“) geschaut werden. Denn sie weichen die eigentlich positiven Regelungen zu Verwendungsverboten von ED-Pestiziden und ED-Bioziden auf, da eine unbefristete Wirkstoffgenehmigung sowohl für das Pestizid- als auch für die Biozidgesetzgebung in der EU vorgeschlagen werden. Damit würde die Industrie aus ihrer Verantwortung entlassen werden, aktuelle wissenschaftliche Studien zum Beispiel zu den hormonschädlichen Eigenschaften ihrer vermarkteten Wirkstoffe zu sammeln und diese regelmäßig zur behördlichen Überprüfung einzureichen. Stattdessen sollen nun die europäischen und nationalen Behörden „anlassbezogen“ diese Arbeit leisten. Wie dies konkret geschehen soll, bleibt unklar. Es droht ein Mehr an Bürokratie für staatliche Stellen und eine deutlich langsamere Reaktionszeit auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die Identifizierung von Wirkstoffen als EDC würden sich verzögern und der Schutz vor bereits identifizierten Endokrinen Disruptoren würde gesenkt werden. Denn zukünftig sollen die ED-Pestizide über weitreichende Ausnahmeregelungen bis zu 5 Jahre weiter eingesetzt werden dürfen, u.a. wenn sie für den Pflanzenschutz notwendig scheinen. Dabei klärt der Vorschlag nicht, wer „notwendig“ definiert. Es droht, dass einzelne betriebswirtschaftliche Erwägungen über das gesamtgesellschaftliche Schutzbedürfnis und die gesamtgesellschaftlichen wirtschaftliche Erwägungen gestellt werden.

Gemeinsam mit Organisationen in ganz Europa engagiert sich PAN Germany gegen die schädliche Demontage der EU-Pestizid- und Biozid-Gesetze. Alle Menschen sind aufgerufen, eine entsprechende Petition zu unterschreiben – ganz einfach über unser Online-Tool.

Zum Welthormontag gilt: Der Schutz des Hormonsystems muss die Reduktion von EDCs in unserem Alltag mitberücksichtigen. Dies ist nicht nur eine Frage individueller Vorsorge, sondern erfordert entschlossenes politisches Handeln auf nationaler und europäischer Ebene. Es gibt politische Handlungsmöglichkeiten. Dabei ist dem Gesundheits- und Umweltnutzen stehts der Vorrang einzuräumen.

Seit Jahren machen die Umwelt-, Gesundheits- und Frauenorganisationen CHEMTrust, HEJSupport, WECF und PAN Gremany auf die zunehmende Belastung durch hormonell schädigende Chemikalien (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs) aufmerksam. Zum diesjährigen Welthormontag wiederholen sie ihren eindringlichen Appell an die Politik endlich zu handeln und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt durchzusetzen. [1]

 

[1] Gemeinsame Presseinformation zum Welthormontag am 24. April 2026: „Wenn Chemikalien in Alltagsprodukten unsere hormonelle Gesundheit bedrohen“, 17.04.2026




Kein ausreichender Schutz vor Rückständen verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln: EU-Kommission im Zugzwang

Rückstände von mindestens 88 gefährlichen Pestizid-Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, belasten importierte Lebensmittel, die wir tagtäglich zu uns nehmen. Darunter sind Rückstände von krebserregenden Wirkstoffen, hormonaktive Substanzen und einige PFAS-Pestizide.

Dass die EU diese Belastungen zulässt, ist juristisch höchst fragwürdig. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten, das von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute beauftragt wurde. Das Gutachten stellt fest: Die Europäische Kommission ist nicht nur befugt, Rückstände verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln zu verbieten, sie ist auch gesetzlich verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Doppelstandard zu beenden.

Zwar enthält der jüngste „Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit“ einige Maßnahmen, um dieser Situation zu begegnen, doch bleibt der Vorschlag völlig unzureichend und würde nur 22%, der für die Rückstände verantwortlichen bei uns verbotenen Pestizide erfassen. Die überwiegende Mehrheit der verbotenen Pestizide würde weiterhin über importierte Lebensmittel in die EU gelangen, während der gesamte Rechtsrahmen für Pestizide geschwächt würde.

👉 Mehr Informationen und alle Links finden sich im vollständigen Briefing von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute.




Zukunft braucht Gewässerschutz

Die EU plant Lockerungen beim Gewässerschutz und schlägt dafür eine gezielte Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Hintergrund ist die angestrebte „Sicherung der Rohstoffversorgung und Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU“. PAN Germany folgte der Aufforderung zur Stellungnahme.

In seiner Stellungnahme macht PAN Germany deutlich: Gewässerschutz ist kein Luxus. Ökosysteme, Menschen, Gewerbe und Industrie benötigen Wasser. Wasser in guter Qualität und ausreichender Quantität ist die Voraussetzung für die Landwirtschaft, ausreichend unbelastete Nahrung zu erzeugen.

Die WRRL schützt EU-weit Oberflächen- und Grundwasser. Im Rahmen einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit kam die EU zu einem klaren Urteil: Es braucht keine Aufweichung der WRRL, sondern deren konsequente Umsetzung ihrer Vorgaben.

Diese Meinung hat auch PAN Germany in seiner Stellungnahme vertreten und mahnt: Werden heute die Schutzbemühungen gelockert und weitreichende Ausnahmen zur Regel für breite Wirtschaftszweige, bedeutet dies eine nicht abschätzbare – und für einige Belastungen nicht korrigierbare – zukünftige chemische Belastung aquatischer und angrenzender Lebensräume und nachfolgender Generationen.

Lesen Sie hier die ausführliche Position von PAN Germany.




EU-Kommission setzt mit dem OmnibusX auf „Trial and Error“ zu Lasten des Gesundheits- und Umweltschutzes

Die EU-Kommission hat erhebliche Änderungen im Pestizidrecht vorgeschlagen, ohne die für derartige Vorhaben verpflichtende Folgenabschätzung durchzuführen. Die jüngsten Äußerungen eines Kommissionsvertreters lassen befürchten, dass die Kommission kein Problem damit hat, uns alle als Versuchskaninchen einer möglicherweise unabsehbaren Belastung auszusetzen.

Der Kommissionsvertreter forderte die Abgeordneten auf, einfach ein paar Jahre abzuwarten, in der Hoffnung, dass sich das System bewähren würde. Aus Sicht von PAN ist dies ein Eingeständnis institutioneller „Nachlässigkeit“ bei einer Reform, die die Sicherheit von Hunderten Millionen Europäer*innen betrifft.

Der Vertreter der Europäischen Kommission hatte vor dem niederländischen Parlament eingeräumt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass der Omnibus-Vorschlag zu Pestiziden den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht untergraben würde. Dies steht aus Sicht von PAN Germany in direktem Widerspruch zu der Behauptung der Kommission, dass hohe Sicherheitsstandards beibehalten würden.

Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Ablehnung des Omnibus-Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat und drängt darauf, sich auf die Umsetzung der bestehenden Verordnung und ihrer hohen Schutzstandards zu konzentrieren.

Hintergründe & Informationen:

Link zur Anhörung: Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid | Debat Direct (29:00)

PAN Europe: EU Commission admits the pesticide Omnibus proposal could weaken health and environmental protections. PR 8. April 2026

Générations Futures: Omnibus X : la Commission européenne admet qu’elle ne peut fournir aucune garantie sur le maintien du niveau de protection de la santé et de l’environnement. PR 8. April 2026

Rechtsgutachten zum „Food and Feed Safety Omnibus“