Juristischer Sieg gegen die ungeprüfte Verlängerung von Pestizidgenehmigungen

Es gibt sie noch, die guten Nachrichten: Die gängige Praxis, bei Verzögerungen im Wiedergenehmigungsverfahren systematisch und automatisch technische Verlängerungen von Pestizidgenehmigungen zu gewähren, ist rechtswidrig. Hierzu gab es vergangene Woche gleich drei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union.

PAN Europe hatte gegen die wiederholten „technischen Verlängerungen“ des Fungizids Dimoxystrobin geklagt, das ohne vollständige Risikobewertung durch technische Verlängerungen sechs (!) Jahre länger am Markt gehalten wurde. Das Urteil vom 19.11.25 dürfte insgesamt die wiederkehrende Praxis einschränken, die Zulassung von Pestiziden Jahr für Jahr ohne Neubewertung der Risiken für Gesundheit und Umwelt zu verlängern.

Während das EU-Recht vorschreibt, dass die Sicherheit von Pestiziden in der EU alle 10 bis 15 Jahre überprüft werden muss, kommt es in der Realität bei vielen Substanzen nach Ablauf der ersten Zulassungsdauer zu Verzögerungen bei der Wiedergenehmigung von bis zu 10 Jahren. Das Gericht stellte fest, dass das Pestizidrecht nur außergewöhnliche und vorübergehende Verlängerungen zulässt, die auf den konkreten Fortschritt der Risikobewertung zugeschnitten sein müssen. Die Kommission habe es versäumt, den genauen Zeitraum, der für den Abschluss der Risikobewertung erforderlich sei, sorgfältig zu prüfen und zu begründen. Die Gewährung einer sechsjährigen Verlängerung der Zulassung für Dimoxystrobin war daher rechtswidrig.

Der Gerichtshof veröffentlichte am gleichen Tag zwei ähnliche Urteile zu den Klagen von Pollinis zur Verlängerung der Zulassung von Boscalid und der Aurelia Stiftung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, die noch vor dessen erneuter Zulassung im Jahr 2023 angestrengt worden waren.

Mehr dazu: PAN Europe Pressemitteilung vom 19.11.2025




Über 130 NGOs fordern die Durchsetzung des EU-Pestizidrechts

138 zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa haben die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, in einem gemeinsamen offenen Brief aufgefordert, die EU-Pestizidgesetzgebung vollständig um- und durchzusetzen.

Der offene Brief folgt auf die Aufforderung der EU-Kommission zur Beteiligung an der Konsultation zum Omnibusverfahren für die Vereinfachung von Gesetzgebungen im Rahmen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Insgesamt gingen bei dieser öffentlichen Befragung 6.440 Antworten ein, davon über 90 % von EU-Bürger*innen. [1]

Mit dem Instrument des Omnibusverfahrens sollen unter anderem Vorschriften in der EU-Pestizidlegislative vereinfacht werden, um für Pestizide den Zugang zum EU-Markt zu beschleunigen. Die unterzeichnenden Organisationen warnen diesbezüglich vor einem Abbau von Schutzstandards und heben hervor, dass das Pestizidrecht derzeit nur unzureichend umgesetzt wird: Gefährliche Pestizide verbleiben jahrelang auf dem Markt und rechtliche Schlupflöcher verzögern wichtige Risikominderungsmaßnahmen zum Nachteil von Gesundheit, Wasserqualität und biologischer Vielfalt.

Sie kritisieren konkret Vorschläge der Industrie und mancher Mitgliedstaaten im Rahmen des Vereinfachungs-Omnibus, die vorsehen, Ausnahmenregelungen für den weiteren Einsatz hochgefährlicher Pestizide auszuweiten, Übergangsfristen für verbotene Stoffe zu verlängern oder die zeitliche Befristung von Genehmigungen auszuhöhlen.[2]

Deshalb, so die Forderung der NGOs, sollte die Europäische Kommission die Pestizidgesetzgebung aufrechterhalten und im Interesse der EU-Bürger*innen die vollständige Umsetzung ihrer Bestimmungen vorantreiben. Erwartet wird von der EU-Kommission, dass sie auf die Wissenschaft hört und im öffentlichen Interesse handelt. Die Gesundheit der Menschen, der Natur und künftiger Generationen hängen davon ab, ebenso wie die Entwicklung einer widerstandsfähigen landwirtschaftlichen Produktion.

Zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse belegen die weit verbreitete Belastung durch Pestizidrückstände in Luft, Wasser, Boden, Lebensmitteln, von Wohnhäusern, Tieren und Menschen. Landwirt*innen und die ländlichen Gemeinden sind davon als erste betroffen und sehen sich einem erhöhten Risiko für Krebs und neurodegenerative Erkrankungen ausgesetzt, während die Pestizidbelastungen der Ökosysteme dazu wesentlich beitragen, dass unverzichtbare Insektenpopulationen für die Nahrungsmittelproduktion und die Biodiversität zunehmend geschädigt werden.

Die Eingaben von PAN Europe und PAN Germany zur Konsultation zeigen, dass die Umsetzung der Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pestiziden und der Richtlinie 2009/128/EG über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden weit hinter den Zielen der Gesetze zurückbleibt [3, 4].

Zusammengefasst sollte die Kommission Lücken bei der Regulierung von Pestiziden schließen, anstatt neue zu schaffen. Die 138 den offenen Brief mitzeichnenden nationalen und europäischen Verbände vertreten eine breite Gruppe an Stakeholdern und Experten, darunter Gesundheits- und Umweltschutzorganisationen, Organisationen für den ökologischen und agroökologischen Landbau, Verbände des Wassersektors sowie Imkereiverbände.

Offener Brief „Call to strengthen implementation of EU Pesticide Law to protect health and the environment“, 27.10.2025 (PDF)

 

[1] Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit – Omnibus-Vereinfachungspaket

[2] Urgent need for action in the area of plant protection products – Call for a swift and effective approach; Konsultationseingabe von CropLife Europe

[3] Konsultationseingabe vom Pesticide Action Network (PAN) Europe

[4] Konsultationseingabe vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Deutschland




Erheben Sie Ihre Stimme für sichere Lebensmittel und eine Natur ohne giftige Pestizide

Unsere Natur und unsere Lebensmittel sind in Gefahr.

Die Europäische Kommission will wichtige Schutzmaßnahmen für die Lebensmittelsicherheit zurücknehmen – und bittet Sie um Ihre Meinung zum sogenannten „Omnibus-Vereinfachungspaket  für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“.
Bis zum 14. Oktober 2025 können sich EU-Bürger*innen in einer Konsultation dazu äußern.

Nutzen Sie diese Chance und beteiligen Sie sich. Schreiben Sie Ihre Botschaft hier über das Formular auf der Seite von PAN Europe. Teilen Sie den Entscheidungsträgern mit, dass Sie gegen eine Lockerung und Abschwächung der Lebensmittel- und Pestizidgesetze sind.

Teilen Sie mit, dass der Schutz unserer Lebensmittel, Böden und Gewässer vor schädlichen Chemikalien notwendig ist.

Pestizidkonzerne und konservative Gesetzgeber haben bereits die dringend benötigte Verordnung zur Pestizid-Reduktion zu Fall gebracht. Jetzt will die EU-Kommission auch die Zulassung von Pestiziden erleichtern und höhere Grenzwerte für Pestizidrückstände in unseren Lebensmitteln zulassen.

Einige Entscheidungsträger bezeichnen dies als „Vereinfachung” oder „Bürokratieabbau”, obwohl es in Wahrheit nichts anderes ist, als der Abbau von Schutzmaßnahmen für sichere und saubere Lebensmittel. Was tatsächlich vereinfacht wird, ist die Art und Weise, wie aus dem Vergiften der Natur, des Wassers und der Menschen Profit gemacht werden kann.

Jetzt fragt die Europäische Kommission kurzfristig in einen sogenannten „Call for Evidence“ Unternehmen, Organisationen und Bürger*innen, ob die EU-Lebensmittelgesetze abgeschwächt werden sollten.

Es hat Jahrzehnte gedauert, gemeinsamen die geltenden Gesetze zum Schutz von Mensch und Natur zu erreichen. Lassen Sie nicht zu, dass diese stillschweigend rückgängig gemacht werden!

Bis zum 14. Oktober haben Sie Zeit, Ihre Stimme zu erheben – nutzen Sie diese Chance!

Ihr Beitrag wird auf der Website der Kommission veröffentlicht.

Das Websitetool wurde von einigen europäischen Nichtregierungsorganisationen erstellt und ist aufgrund der begrenzten Zeit nur in englischer Sprache verfügbar. Sie können Ihre Nachricht aber in Deutsch eingeben.

Das Tool ist so gestaltet, dass Sie schnell und einfach eine Nachricht schreiben oder einen Text erstellen können, um den Entscheidungsträgern mitzuteilen, dass Sie gegen eine Schwächung der Pestizidverordnungen und der Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit sind.

 




Stoppt die ewige Belastung mit PFAS!

Gewässer- und Gesundheitsbelastungen durch PFAS-Pestizide – Dänemark handelt, Deutschland und EU unter Zugzwang  

Wir brauchen sauberes Wasser, saubere Böden und unbelastete Lebensmittel, die frei von PFAS sind und es auch in Zukunft bleiben. Doch die als Ewigkeitschemikalien bekannten PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) und das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) belasten zunehmend zentrale Bereich unseres Lebens und unsere Nahrungsmittel. Anschaulich konnten PAN Germany, PAN Europe und zahlreiche weitere NGOs dies sichtbar machen, indem sie neuere und ältere Weine untersuchten[1]: Wie Zeitkapseln zeigten die Jahrgänge, dass die Belastung mit TFA seit Jahren zunimmt. Ergänzend zu vorausgegangenen Untersuchungen von Gewässerproben offenbaren die Ergebnisse ein ernstes und rasant wachsendes Umweltproblem, dessen Lösung keinen Aufschub erlaubt.

Was ist das Problem?

PFAS sind extrem langlebig und reichern sich in der Umwelt und in uns Menschen an. Studien belegen, dass PFAS sich längst im Blut von Kindern und Erwachsenen befinden, dass sie u.a. das Immunsystem von Kindern beeinträchtigen können[2] und mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Erwachsenen einhergehen können[3] und langkettige PFAS-Verbindungen bis zu fünf Jahre in unseren Körpern verweilen können[4]. Bereits 2020 urteilte eine repräsentative deutsche Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren haben zu viele PFAS im Blut[5]. Auch unsere Nahrung ist zunehmend belastet: Daten aus den offiziellen nationalen Überwachungsprogrammen der EU-Mitgliedstaaten belegen, dass sich die Zahl der europäischen Obst- und Gemüsesorten, in denen PFAS-Pestizidrückstände nachgewiesen wurden, zwischen 2011 und 2021 fast verdreifacht hat. Lange galt TFA als zwar extrem persistentes, aber toxikologisch unauffälliges Abbauprodukt, doch nachdem im Tierversuch Schäden an Nachkommen beobachtet wurden, steht TFA im Verdacht, fortpflanzungsschädigend zu sein. Ein Antrag auf eine entsprechende offizielle EU-Gefahreneinstufung als reproduktionstoxisch (R 1b) wurde von Seiten der deutschen Fachbehörden gestellt und wird derzeit von der europäischen Chemikalienbehörde ECHA geprüft.

Auf EU-Ebene wurde ein Prüfprozess zur Beschränkung von PFAS-Stoffgruppen vorgeschlagen. Allerdings betrifft dieser Vorschlag nur Industriechemikalien, nicht PFAS-Pestizide. Dabei tragen PFAS-Pestizide zur Umweltbelastung mit PFAS und TFA bei. Nach Modellierung des Umweltbundesamtes ist der Einsatz von PFAS-Pestiziden auf landwirtschaftlichen Flächen sogar die relevanteste Quelle von TFA-Kontaminationen der Grundwässer[6]. 27 PFAS-Pestizid-Wirkstoffe werden derzeit in Deutschland als Bestandteile einer Vielzahl an zugelassenen Mitteln im Acker-, Obst- Gemüse und Zierpflanzenbau auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. PAN Germany fordert von den deutschen Zulassungsbehörden auf nationaler Ebene jetzt zu handeln und die entsprechenden Mittelzulassungen zu überprüfen und zu widerrufen. Zudem sollte sich die Bundesregierung für einen EU-weiten Ausstieg aus der Nutzung von PFAS-Pestiziden einsetzen. Der Gesundheitsschutz unserer Kinder und der Schutz des Grundwassers als wichtigste Trinkwasserressource für uns und zukünftige Generationen muss Priorität eingeräumt werden.

Vorbild Dänemark

Dass Nationalstaaten durchaus handeln können, zeigt Dänemark: Es hat die Zulassung für 23 Pestizidprodukte widerrufen, die PFAS-Wirkstoffe enthalten. Weitere Entscheidungen stehen an[7]. Dänemark begründete die Entscheidung u.a. mit erhöhten TFA-Konzentrationen im Grundwasser. Vorausgegangen war eine Neubewertung von sechs PFAS-Wirkstoffen durch die dänische Umweltbehörde im Jahr 2025. Hier wurden 33 Mittel identifiziert, die sechs PFAS-Wirkstoffe enthalten: Fluazinam, Fluopyram, Diflufenican, Mefentrifluconazol und Tau-Fluvalinat sowie Flonicamid (alle auch in Deutschland in zugelassenen Mitteln im Einsatz). Die Entscheidung über die Auslauffristen wurde für jedes Produkt einzeln getroffen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und unter Einbeziehung und Abwägung von sozioökonomischen und kommerziellen Folgen, wobei der Schutz der Umwelt, einschließlich des Grundwassers, stets hohe Priorität hatte.

EU und Deutschland müssen handeln

Die besondere Bedeutung von TFA für den Gewässerschutz zeigt sich europaweit: TFA wurde in Grundwasserproben in ganz Europa in Konzentrationen über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/l nachgewiesen. Die EU-Pestizidverordnung verbietet die Genehmigung von Stoffen, wenn diese oder ihre toxischen (relevanten) Metaboliten zu Konzentrationen im Grundwasser führen, die dem gesetzlichen Grenzwert überschreiten. PAN Europe sieht im derzeitigen nicht-Handeln der EU Kommission gegen die sich immer weiter akkumulierenden Kontaminationen einen Verstoß gegen ihre gesetzliche Verpflichtung zum Schutz des Grundwassers und der öffentlichen Gesundheit. Die Partnerorganisation von PAN Germany hatte die EU Kommission wiederholt aufgefordert, alle PFAS-Pestizide zu verbieten, doch es wurden bislang keine umfassenden Maßnahmen ergriffen. Als Reaktion darauf hat PAN Europe im Juli 2025 einen formellen Antrag auf interne Überprüfung gestellt[8]. Dieser verpflichtet die Kommission zu einer Antwort und ermöglicht es PAN Europe, den Fall vor den EU-Gerichtshof zu bringen, sollte die Kommission nicht handeln. Der Antrag auf interne Überprüfung umfasst 28 PFAS-Wirkstoffe, die derzeit nach dem EU-Pestizidrecht genehmigt sind und jeweils mindestens eine -CF₃-Gruppe enthalten. Ausgenommen sind Flufenacet, das mittlerweile seine Genehmigung verloren hat und Flutolanil, für das die Kommission eine Nichtverlängerung der Genehmigung vorgeschlagen hat.

Nach EU-Recht ist die Kommission gesetzlich verpflichtet, Genehmigungen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Genehmigungskriterien nicht mehr erfüllt sind, wie dies bei PFAS-Pestiziden der Fall ist (Artikel 21 und 69 der Verordnung 1107/2009). Dazu gehören auch Beschränkungen oder Verbote im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip. Ebenso können EU-Mitgliedsstaaten Mittelzulassungen bei neuen Erkenntnissen prüfen und diese widerrufen (Artikel 44der Verordnung 1107/2009). Aktionsspielraum gäbe es somit auch für Deutschland, den von Dänemark vorgezeichneten Weg, unabhängig von der EU, einzuschlagen.

Zum Weiterlesen:

PAN Beiträge zu PFAS und TFA

UBA Beitrag PFAS-haltige Pestizide in der Landwirtschaft

Zivilgesellschaftliches Positionspapier: Für eine Welt ohne Verschmutzung durch PFAS

Quellen: 

[1] https://pan-germany.org/download/pan-studie-zu-tfa-gehalten-in-europaeischem-wein-dt-fassung/

[2] https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/studie-pfas-chemikalien-gelangen-ueber-plazenta-und-muttermilch-in-koerper-von-kindern-a-b5f8a045-fcba-4c15-bbf5-3d19761ec863

[3] https://www.dzne.de/aktuelles/pressemitteilungen/presse/ewigkeitschemikalien-pfas-im-blut-sind-allgegenwaertig-und-mit-erhoehtem-risiko-fuer-herz-kreislauf-erkrankungen-verbunden/

[4] https://www.umweltbundesamt.de/pfas-im-menschen

[5] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut

[6] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/102_2023_texte_tfa_v2.pdf

[7] https://mim.dk/nyheder/pressemeddelelser/2025/juli/sproejtemidler-med-pfas-aktivstoffer-bliver-forbudt

[8] https://www.pan-europe.info/press-releases/2025/07/pan-europe-demands-eu-commission-act-pfas-pesticides




Offener Brief an Bundesregierung für besseren Schutz vor hormonschädigenden Stoffen

Bereits in sehr geringen Mengen können EDCs (endocrine disrupting chemicals) in den Hormonhaushalt eingreifen. Besonders gefährdet sind Schwangere, Kinder und andere vulnerable Gruppen. Deshalb muss nach den Zielen der Europäischen Union, die Exposition gegenüber EDCs für die Bevölkerung und für die Umwelt deutlich verringert werden.

In einem gemeinsamen offenen Brief wenden sich CHEM Trust Europe e.V., Health and Environment Justice Support e.V. (HEJSupport), Women Engage for a Common Future Deutschland e.V. (WECF) und das Pestizid-Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) an die neue Bundesregierung und mahnen dringenden politischen Handlungsbedarf zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen an. Mit dem Brief an die Bundesminister:innen des BMUKN, BMLEH, BMG, BMWE, BMJV, BMFSFJ und dem BMAS appellieren die Nichtregierungsorganisationen (NROs) an deren Verantwortung, tätig zu werden. Sie  erinnern an den – nach Ressortabstimmung – von der Vorgängerregierung verabschiedeten „Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen” vom November 2023, der unter anderem als nationale Maßnahme für die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie genannt wird.

Erinnert wird zudem an den Maßnahmenkatalog des NRO-Bündnisses, der ein Jahr später im Oktober 2024  veröffentlicht wurde und Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung des „Fünf-Punkte-Plans“ zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt konkretisiert:

  • Entwicklung eines verbindlichen, ausreichend finanzierten Maßnahmenplans mit klaren Zielen und Verantwortlichkeiten.
  • Keine nationalen Zulassungen mehr für EDC-haltige Biozide und Pestizide; nationale Verbote von EDCs in besonders kritischen Produkten.
  • Engagement für eine zügige Identifizierung und Regulierung von EDCs auch auf EU- Ebene, inklusive der Verdachtsstoffe.
  • Mehr Transparenz für Verbraucher:innen, gezielte Aufklärungskampagnen (besonders für Schwangere) und einfache Zugänge zu Informationen.
  • Förderung sicherer Alternativen zu EDCs, auch nicht-chemischer Verfahren, und Unterstützung entsprechender Forschung.
  • Stärkere ressortübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung, um einheitliches und glaubwürdiges Handeln sicherzustellen.

Lesen Sie hier den gemeinsamen offenen Brief an die Bundesministerien.

 

EDCs werden mit schwerwiegenden Gesundheitseffekten wie bestimmten Krebserkrankungen, Fortpflanzungsstörungen, neurologischen Effekten auf Intelligenz und Verhalten, chronischen Stoffwechselkrankheiten und Schädigungen des Immunsystems in Verbindung gebracht. EDCs kommen in vielen Alltagsprodukten vor und landen als Pestizidrückstände in der Umwelt und in unseren Lebensmitteln. Auch für die biologische Vielfalt und die Umwelt stellen EDCs – zum Beispiel solche aus der PFAS-Gruppe – eine ernstzunehmende Bedrohung dar. Dies ist mit erheblichen wirtschaftlichen Kosten verbunden, die in der EU auf Hunderte von Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden. Konkrete Maßnahmen der Bundesregierung sind insofern dringend geboten.

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie wendete sich deshalb ebenfalls jüngst mit einem Offenen Brief an Vertreter:innen der deutschen Regierung und formulierte ihre Empfehlungen, unter anderen ein Verbot von EDCs in allen Konsumgütern  und die Unterstützung des  Vorschlags für eine universelle Beschränkung von den „Ewigkeitschemikalien“ PFAS.

In den Kernbereichen von PAN Germany – der Pestizid- und Biozidpolitik – regeln die entsprechenden EU-Verordnungen bereits seit 2009 bzw. 2012 den Ausschluss von identifizierten hormonschädlichen Wirkstoffen. Allerdings verlaufen die Identifizierung und Regulierung sehr schleppend. Es gibt immer wieder technische Verlängerungen von Wirkstoff-Genehmigungen, oft, weil die notwendigen Daten zu endokrinschädlichen Eigenschaften von den Antragstellern nicht oder unvollständig eingereicht werden. Außerdem sind – insbesondere im Biozidrecht – verschiedene Ausnahmen vom Verwendungsverbot vorgesehen, sofern keine Alternativen zur Verfügung stehen. Daher setzt sich PAN Germany für eine schnellere und konsequentere Umsetzung der Gesetzgebung ein wie z.B. eine ernsthafte vergleichende Bewertung auch von nichtchemischen Alternativen und fordert schnelle und weitergehende nationale Verbote von Pestizid- und Biozidprodukten, die EDCs enthalten.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Bereitstellung von Informationen. Hier leistet PAN Germany wichtige Aufklärungsarbeit, beispielsweise mit den aktuellen Materialien zum EDC-Thema für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit.




Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen

Diesen Monat fiel auf EU-Ebene die Entscheidung, die Genehmigung für den problematischen Pestizidwirkstoff Flufenacet nicht zu verlängern. PAN Germany begrüßt diese Entscheidung als einen wichtigen Beitrag für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz.

Im Dezember 2024 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Herbizids Flufenacet vorgelegt [1] und diesem jetzt in der Märzsitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel – kurz SCoPAFF – zugestimmt [2]. Dies ist ein Erfolg des Umwelt- und Verbraucherschutzes, für den sich auch PAN Germany mit anderen Umweltorganisationen eingesetzt hatte [3]. Allerdings wird aller Wahrscheinlichkeit nach damit die Gefahr noch nicht gebannt sein. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nach Genehmigungsende für Flufenacet am 15. Juni 2025 eine einjährige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist im Rahmen der nationalen Mittelzulassungen ermöglicht werden soll.

Das Herbizid Flufenacet wird in Deutschland derzeit mit einer Absatzmenge von rund 682.000 Tonnen in 34 zugelassenen Mitteln im Ackerbau (Getreide) vermarktet.

Flufenacet kann das Hormonsystem von Menschen und Tieren schädigen. Das Herbizid stört die Funktion der Schilddrüsenhormone und kann u.a. die Entwicklung des Gehirns und somit neurologische Funktionen und Fähigkeiten negativ beeinflussen. Der Wirkstoff zählt zu den PFAS-Ewigkeitschemikalien und baut sich in den sehr persistenten und mobilen Metaboliten TFA (Trifluoracetat) ab. TFA wiederum kann zu Entwicklungsschäden führen. Deshalb wird TFA auf eine Gefahrenklassifizierung als R 1b Stoff – als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen – geprüft. TFA besitzt ein sehr hohes Potential für Grundwasserkontaminationen und wird bereits in hohen Mengen im Grundwasser sowie in Trinkwasser- und Mineralwasserproben nachgewiesen (PAN Germany berichtete bereits zu dieser Problematik).

Aufgrund dieser besonderen Umwelt- und Gesundheitsrelevanz hatte die Zulassungsbehörde BVL bereits im Herbst 2024 ein vorzeitiges Verbot flufenacethaltiger Mittel in Deutschland geprüft und das BMEL hatte ein nationales Verbot Flufenacet-haltiger Produkte ohne Abverkauffristen in Aussicht gestellt. Trotz gleichbleibender Gefahrenlage änderte die Zulassungsbehörde nach dem Ende der Ampelregierung das Vorgehen und erklärte Anfang Februar, man würde jetzt doch auf die Entscheidung aus Brüssel warten [4].

Bedeutet das für Deutschland, das auch das im Zusammenhang mit dem im Herbst 2024 diskutierten Widerruf der Produktzulassungen ohne Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen in Deutschland hinsichtlich dieser Fristen vom Tisch ist und flufenacethaltige Mittel noch bis Juni 2026 eingesetzt werden dürfen?

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung und der Zulassungsbehörde BVL ein klares Bekenntnis zum Gesundheitsschutz und insofern den sofortigen Stopp der Mittelzulassungen ohne Aufbrauchfristen mit Ende der EU-Genehmigung am 15. Juni 2025.

Laut EU-Kommission kann eine ungefährliche – „vernachlässigbare“ – Exposition nicht sichergestellt werden. Jegliche weitere Fristverlängerung der Anwendung würde somit ein unnötiges und unakzeptables Risiko für empfindliche Gruppen wie Schwangere und Neugeborene und dies besonders im ländlichen Raum darstellen. PAN Germany mahnt an, dass Menschen nicht weiteren Spritzeinsätzen mit Flufenacet direkt oder indirekt ausgesetzt werden dürfen. Da der Metabolit TFA sich aufgrund seiner hohen Persistenz in der Umwelt akkumuliert, muss der Eintrag über Flufenacet und weiterer TFA-emittierender Pestizide auch zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen unverzüglich beendet werden.

Mehr dazu:

[1] EU-Verordnungsentwurf für die nicht-Genehmigung des Pestizids Flufenacet

[2] PAN Europe „EU Member States agree to ban flufenacet – PAN Europe calls for immediate action on all PFAS pesticides

[3] Offener Brief „Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot“

[4] BVL „Information zu Flufenacethaltigen Pflanzenschutzmitteln: Widerruf nach Abschluss des europäischen Verfahrens“

 

 

 

 

 




Die neue „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ der EU – enttäuschend wenig zukunftsgerecht

Gestern hat die EU Kommission ihre „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ veröffentlicht und wirft damit wichtige Errungenschaften des Green Deals über Bord. Zwar beschwört die Vision, dass Landwirtschaft von der Natur abhängig ist und verweist auf die Einhaltung der planetaren Grenzen, doch im Detail bleibt davon wenig spürbar.

In Reaktion auf die Veröffentlichung der Vision spricht Landwirt und grüner Europaabgeordneter Martin Häusling von einem besorgniserregenden Paradigmenwechsel. Die Farm-to-Fork-Strategie – und damit der von vielen Wissenschaftlern seit langem geforderte erste Politikentwurf für die gesamte Ernährungswertschöpfungskette – wird faktisch beerdigt. Der Green Deal als Basisvision für Nachhaltigkeit finde keine Erwähnung. Statt nachhaltigem Umgang mit Ressourcen stehe Ertragsmaximierung und globale Wettbewerbsfähigkeit im Fokus – entgegen allen Empfehlungen seitens wissenschaftlicher und institutioneller Beratungsgremien der EU, so Häusling, der Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ist.

Zwar spricht die Vision dem „Aufbau von Vertrauen und Dialog“ eine zentrale Bedeutung zu, doch die Stimmen von Gesundheit-, Umwelt- und Naturschutz sind in der Vision kaum zu hören. Vor dem Hintergrund von pestiziderkrankten Landwirt*innen, verbreiteter Pestizidkontamination von Gewässern und einem auch für die Landwirtschaft zunehmend problematischen Rückgang an Artenvielfalt ist dies schwer nachvollziehbar. Die neue Vision für Landwirtschaft und Ernährung scheint nicht geeignet zu sein, die notwendigen Maßnahmen anzustoßen, um die EU-Landwirtschaft auf den Weg der Nachhaltigkeit zu bringen. Wieder einmal lässt die Kommission die Forderungen der Bürger*innen nach einer Abkehr vom chemischen Pflanzenschutz im Stich, konstatiert PAN Europe in seiner Pressemitteilung.

Bezüglich der Reduktion von chemisch-synthetischen Pestiziden bleibt die „Vision“ vage. Konkrete Reduktionsziele, wie es sie in der Farm-to-Fork-Strategie gab, sind vom Tisch, und konkrete Ausbauziele für die ökologische Landwirtschaft fehlen. Stattdessen wird im Sinne der chemischen Industrie mehr auf technische Lösungen gesetzt, deren Nutzen für Landwirt*innen oder gar für die Umwelt im Vergleich nicht belegt sind, wie Präzisionslandwirtschaft, neue „innovative“ Pestizide oder neue Gentechnikverfahren (NGTs).

Positiv ist, dass die Vision das Problem der über Rückstände in Lebensmittelimporten re-importierten verbotenen Pestizide anspricht und agieren will. Hier kündigt die Kommission Einfuhrbeschränkungen für importierte Lebensmittel an, die mit solchen in der EU aus Gesundheits- und Umweltgründen verbotenen Pestiziden belastet sind. Allerdings soll es nur die „gefährlichsten Pestizide“ betreffen – ohne zu erläutern, welche das sind bzw. nicht sind. Wenn hier bewusst Interpretationsspielraum gegeben wird, dann ist zu befürchten, dass die Kommission damit einen Rückzieher machen könnte hinsichtlich ihrer Zusagen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und die Gesundheit der Bürger*innen durch eine Senkung der Rückstandshöchstgehalte in importierten Lebensmitteln besser zu schützen. Um genau dies zu erreichen, muss die EU aus Sicht von PAN die Rückstandshöchstgehalte für alle aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizide senken, nicht nur für die „gefährlichsten“, wie es in der Vision heißt. Die EU verbietet Pestizide nicht leichtfertig, sondern aus gutem Grund – zum Schutz der Landwirt*innen, Verbraucher*innen oder unserer natürlichen Ressourcen. Die Einfuhren derart belasteter Lebensmittel zu unterbinden, schützt heimische Betriebe vor unfairem Wettbewerb und unterstützt auch in den Drittstatten ein Umschwenken auf weniger problematische Pestizide oder Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen insgesamt.

Dass die Vision Aussagen der Industrie enthält, die im Widerspruch zu den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen, ist mehr als beunruhigend. Die Vision mahnt, dass das Tempo des Verbots von Pestiziden zu schnell sein könnte und dies zu einer Verringerung der Ernteerträge führen würde. Der Vorschlag, dass vor einem Pestizid-Verbot verfügbare Alternativen vorhanden sein müssten, öffnet einem „weiter so“ Tür und Tor, ist nicht im Einklang mit geltendem Recht und verhindert, was doch so sehr herbeigelobt wird: Innovation. Die Zahlen von Eurostat zeigen: Trotz erfolgter Pestizidverbote in der Vergangenheit, blieben die Erträge im Laufe der Zeit stabil. Projekte – von der EU finanzierte und andere – haben längst gezeigt: der Einsatz von Pestiziden kann durch die Anwendung von Techniken des integrierten Pflanzenschutzes um 50-80 % gesenkt werden, ohne dass es zu Ertragseinbußen kommt.

Nach geltendem Recht darf ein Pestizid nicht genehmigt bzw. zugelassen werden, wenn es schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat oder unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt. Die „Vision“ zieht aber in Erwägung, dennoch eine Nutzung zu gestatten, wenn keine Alternativen verfügbar sind. Dies lässt sich als unzulässiges Infragestellen des geltenden EU-Rechts verstehen.

Eine weitere deutliche Schwächung – im Vergleich zu Zusagen der letzten Kommission – ist bei der Ambition zu erkennen, den Export von in der EU verbotenen Pestiziden zu stoppen. Von dem bisherigen Versprechen, ein entsprechendes Rechtsinstrument zu implementieren, wird abgerückt. Stattdessen soll „das Problem bewertet“ werden in Form einer Folgenabschätzung. Die EU rückt damit von ihrem in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit gemachten Versprechen ab, Doppelstandards beim Export gefährlicher Chemikalien zu unterbinden. In Drittländern – insbesondere im globalen Süden – haben diese bei uns verbotenen giftigen Pestizide dramatische Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt und sie kommen über importierte Lebensmittel zurück auf unsere Teller.

Kürzlich forderten mehr als 90 Organisationen die Kommission erneut auf, den schrittweisen Ausstieg vom Einsatz schädlicher Pestizide umzusetzen und plädierten in der „Roadmap for a Pesticide phase-out“ dies zu einem zentralen Thema der „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ zu machen. Die jetzt vorgestellte „Vision“ ignoriert die wiederholten Forderungen der Bürger*innen nach einer raschen Reduzierung des Pestizideinsatzes und setzt sich hinweg über die Willensbekundung der mehr als 1 Million Bürger*innen der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“. Diese hatte den schrittweisen Verzicht auf schädliche Pestizide, die Wiederherstellung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und die Unterstützung der Landwirt*innen bei dieser Transformation gefordert.




85 Organisationen zeigen der EU, wie der Pestizidausstieg gelingen kann

Trotz der dokumentierten Schädigung der biologischen Vielfalt, der Verschmutzung unserer Gewässer und Böden und verursachter Gesundheitsschäden durch Pestizide, hat es die Europäische Union bisher versäumt, ihr Ziel zu erreichen, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden in relevantem Umfang zu reduzieren.

Obwohl die Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (Sustainable Use Directive, SUD) seit 2009 dieses Ziel vorgibt, sind der Verkauf und der Einsatz von Pestiziden in Europa nicht zurückgegangen.

Mit dem Green Deal und der Farm to Fork-Strategie hat sich die Europäische Kommission dazu verpflichtet, zum einen den Gesamtverbrauch und die Risiken chemischer Pestizide um 50 % zu reduzieren und zum anderen den Einsatz der gefährlichsten Pestizide bis 2030 zu halbieren. Die wichtigste Initiative zur Erreichung dieser Ziele durch die rechtssicherere Verankerung in eine Verordnung (SUR-Vorschlag), wurde jedoch im Februar 2024 von der EU Kommission aufgegeben.

Mehr als eine Million EU-Bürger*innen haben im Rahmen der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ den Ausstieg aus der Verwendung von chemischen Pestiziden gefordert. Sie warten noch immer auf eine Antwort der Europäischen Kommission. Auch die EBI „Stopp Glyphosat“, verschiedene Eurobarometer-Umfragen, eine aktuelle IPSOS-Umfrage und die Konferenz über die Zukunft Europas zeigen die überwältigende Unterstützung der Europäer*innen für eine deutliche Reduzierung des Pestizideinsatzes. Erst im Herbst 2024 hatten in weniger als drei Monaten mehr als eine Viertelmillionen Europäer*innen eine Petition unterzeichnet, in der die EU Kommission aufgefordert wird, der Reduzierung des Pestizideinsatzes Priorität einzuräumen.

Auch wenn der SUR-Vorschlag durch die Kommission zurückgezogen wurde – ein „weiter so“ beim Einsatz umwelt- und gesundheitsgefährlicher Pestizide ist keine Option: 85 Organisationen, darunter Umwelt-, Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen sowie landwirtschaftliche Gewerkschaften haben einen Fahrplan für den schrittweisen Ausstieg aus dem Einsatz von chemischen Pestiziden ausgearbeitet (Zusammenfassung und Vollversion). Darin sind die wichtigsten Forderungen für eine Pestizidreduktion dargelegt, darunter die wirksame Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zur Pestizidanwendung (SUD-Richtlinie) und zur Zulassung von Pestiziden (EU Verordnung 1107/2009).

Der gemeinsame Fahrplan wurde im Vorfeld der Entwicklung einer Vision für die künftige Landwirtschaft durch die EU Kommission veröffentlicht und der Kommission unterbreitet.

Mehr dazu: Press Release PAN Europe: The time for delay is over: EU must phase out pesticides and build sustainable food systems, 23.01.2025




Umwelt-NGOs bringen Glyphosat vor den Europäischen Gerichtshof

Rechtliches Engagement für einen vorzeitigen Zulassungsstopp

Brüssel, Hamburg 11.12.2024. Gemeinsame Pressemitteilung. Gemeinsam mit dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und seinen Mitgliedern – ClientEarth, Générations Futures, Global 2000 und PAN Niederlande – ficht PAN Germany heute die Zulassung von Glyphosat durch die Europäische Union vor dem Europäischen Gerichtshof an.

Die von den NGOs dem Gerichtshof vorgelegte “Klage auf Nichtigerklärung“ basiert auf einer umfassenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analyse und benennt gravierende Mängel im Bewertungsverfahren von Glyphosat. Die NGOs belegen: Die EU-Kommission und ihre wissenschaftlichen Agenturen haben wiederholt kritische Studien, die schädliche Wirkungen von Glyphosat dokumentieren, unbegründet ausgeschlossen oder deren Ergebnisse systematisch heruntergespielt und dabei Richtlinien und internationale Standards der Risikobewertung verletzt. Hierdurch wurden Gesundheits- und Umweltrisiken systematisch unterschätzt und die Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters bis 2033 erneuert.

Es ist enttäuschend, dass die Behörden das Prinzip „Alter Wein in neuen Schläuchen“ verfolgen. Im Januar wurde die EU-Kommission formell von uns aufgefordert, ihre Entscheidung, Glyphosat erneut zu genehmigen, anhand wissenschaftlicher Kriterien zu überprüfen. Was sie jedoch tat, war, die alten Argumente zu wiederholen, um vom wahren Tatbestand abzulenken und auf ihrer zweifelhaften Entscheidung zu beharren.“ erklärt Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk Germany.

Antoine Bailleux, der Anwalt der NGO-Koalition, betont: „Es ist legitim, dass die Kommission einen gewissen Spielraum beim Risikomanagement in Zusammenhang mit der Zulassung von Wirkstoffen in Pestiziden hat. Einem solchen Ermessensspielraum sind jedoch Grenzen gesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Risikobewertung beispielsweise den Grundsätzen der Exzellenz, Transparenz und Unabhängigkeit genügen. Wir sind der Meinung, dass die Bewertung von Glyphosat diesen Qualitätsstandards nicht gerecht geworden ist.

Angeliki Lysimachou, Leiterin des Bereichs Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, ergänzt: „Die wissenschaftlichen Agenturen der EU beugten die Regeln, um zu dem Schluss zu kommen, dass Glyphosat sicher sei. Zahlreiche wissenschaftliche Studien, auch von der Industrie, bringen Glyphosat mit möglichen schwerwiegenden schädlichen Auswirkungen wie Krebs und neurologischen Erkrankungen, insbesondere bei Kindern, in Verbindung.

Zu den wichtigsten Argumenten in dem von den NGOs an den EuGH übermittelten Antrag auf Annullierung zählen:

  • Ignorierte Neurotoxizitätsrisiken: Dokumente zeigen, dass renommierte Wissenschafter*innen die EU-Behörden vor einem Zusammenhang zwischen Glyphosat und neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Autismus, sowie vor kognitiven Defiziten bei Kindern warnten. Diese Risiken wurden im Zulassungsverfahren nicht widerlegt, da die Behörden Studien, die diese Risiken identifizierten, unberücksichtigt ließen.
  • Fehlerhafte Statistiken: Die von EU-Behörden für die Beurteilung von Krebsstudien angewendeten statistischen Verfahren entsprachen – wie schon im vorhergehenden Zulassungsverfahren – nicht den geltenden Leitlinien und führten dazu, dass die statistische Aussagekraft positiver Tumorbefunde aus Tierexperimenten fälschlich herabgestuft wurde.
  • Krebseinstufung durch WHO: Die Bewertung der EU-Behörden von Glyphosat als “nicht DNA-schädigend” und “wahrscheinlich nicht krebserregend” steht nach wie vor in ungelöstem Widerspruch zur Krebseinstufung durch die WHO-Krebsforschungsagentur IARC. Letztere sah erst kürzlich nach Überprüfung des aktuellen Stands der Forschung ihre Einstufung bestätigt und erklärte, dass eine Neubewertung derzeit nicht erforderlich sei.

Hintergrund: Im Dezember 2023 verlängerte die EU-Kommission in einer umstrittenen Entscheidung die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre. Im Jänner 2024 hatten die NGOs bei der EU-Kommission eine interne Überprüfung der Zulassungsentscheidung von Glyphosat beantragt. Diese wurde von der Kommission zurückgewiesen. Nun legen das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, ClientEarth, Générations Futures, Global 2000, PAN Niederlande und PAN Germany beim EuGH eine “Klage auf Nichtigerklärung” vor. Unterstützt wird die Klage durch Organisationen wie EKO, FoodWatch, ISDE Italy und dem Umweltinstitut München.

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EU-Kommission schlägt erstmals Pestizidverbote wegen TFA vor

Europäische Flüsse, Trinkwässer und sogar Mineralwasser sind mit der langlebigen Chemikalie TFA (Trifluoracetat) belastet – einer Substanz, die sich als fortpflanzungsschädlich herausstellte.  Die EU-Kommission wird morgen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) vorschlagen, den Pestizidwirkstoffen Flufenacet und Flutolanil die Genehmigung zu entziehen. Die Wirkstoffe gehören zur Gruppe der PFAS-Pestizide. Diese stellen laut Daten des deutschen Umweltbundesamts (UBA) die Hauptquelle der TFA-Belastung in europäischen Grund- und Trinkwasserressourcen dar. Flufenacet wurde zudem als hormonell schädigend für Menschen und für die Umwelt von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA identifiziert (wir berichteten).

Die Tatsache, dass TFA in allen Umweltkompartimenten in Konzentrationen vorkommt, die um Größenordnungen höher sind als die anderer PFAS – und als jeder andere Pestizidwirkstoff oder deren Metabolite – ließ führende Wissenschaftler erst kürzlich die Alarmglocken läuten. In ihrer Publikation warnen sie, dass die ‘irreversible Akkumulation von TFA in der Umwelt eine globale Bedrohung darstellt und betonen die Wichtigkeit ‘verbindlicher Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen von TFA und seiner zahlreichen Vorläufer’.

Untersuchungen von PAN-Europe-Mitgliedern im Sommer zeigten, dass 10 von 19 getesteten Mineralwässern (darunter auch 2 der 5 beliebtesten österreichischen Mineralwassermarken) die Bestimmungsgrenze für TFA überschreiten, mit Konzentrationen von „unter der Bestimmungsgrenze“ (<50 ng/l) bis zu 3.200 Nanogramm pro Liter (ng/l). Die vollständigen Daten dieses Mineralwassertests werden erstmals in diesem Hintergrundpapier veröffentlicht (1; 2).

In der PAN-Pressemitteilung (3) wird hervorgehoben, dass die bevorstehende SCOPAFF-Sitzung am 4. und 5. Dezember eine entscheidende Gelegenheit darstellt, im besten Interesse der Menschen in Europa, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen wie Kinder, und der Umwelt zu handeln. Pestizide, die unser Wasser –  die Grundlage allen Lebens auf diesem Planeten – mit einer fortpflanzungsgefährdenden Chemikalie flächendeckend und für alle irreversibel verunreinigen, müssen gestoppt werden. PAN Europe und PAN Germany als Mitgliedsorganisation, appellieren an die Mitgliedstaaten: Stellen Sie jetzt die Weichen in diese Richtung, indem Sie die vorgeschlagenen Verbote für Flufenacet und Flutolanil rasch umsetzen.

Mehr dazu:

  1. PAN Europe Briefing “TFA The ‘Forever Chemical’ in European Mineral Waters” (engl.)
  2. Global 2000 Fact Sheet “TFA, eine Ewigkeits-Chemikalie im Mineralwasser-Stichprobentest“
  3. PAN Europe Press Release „Forever Chemical Found Even in Pristine Mineral Waters”(engl.)