Hormongifte stoppen!

Empfehlungen für eine wirkungsvolle Reduktion der Belastung mit hormonschädlichen Pestiziden und Bioziden

Ab Juni 2018 werden erstmals chemische Substanzen auf ihre hormonschädlichen Eigenschaften auf Grundlage abgestimmter wissenschaftlicher Kriterien und Bewertungsverfahren reguliert. Mit rund fünf Jahren Verspätung werden damit rechtliche Vorgaben zunächst für Biozidprodukte, im November auch für Pestizide implementiert. Diese regulativen Maßnahmen weisen in die richtige Richtung, ausreichend sind sie aus Sicht von PAN Germany aber nicht, um in absehbarer Zeit die Belastungen für Mensch und Umwelt durch sog. endokrine Disruptoren (EDs) wirkungsvoll zu senken. Um dieses festgeschriebene Schutzziel der EU tatsächlich zu erreichen, besteht weiterhin Handlungsbedarf.

 

 

 

Hormongifte stoppen!

Hormongifte stoppen!

Datum: 25. April 2018 605.31 KB

Empfehlungen für eine wirkungsvolle Reduktion der Belastung mit hormonschädlichen Pestiziden und Bioziden. ...
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Schutz vor Hormongiften – Die neue Bundesregierung ist gefordert

Presseinformation.

Hamburg, 26. April 2018. Hormonschädliche Substanzen finden sich quasi überall: in Lebensmitteln, in der Umwelt, im Haushalt. Sie werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als eine globale Bedrohung gesehen. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, eine Minimierung der Belastung von Bevölkerung und Umwelt durch sogenannte „endokrine Disruptoren“ sicherzustellen. In der aktuellen Veröffentlichung „Hormongifte stoppen!“ zieht die Umweltschutzorganisation Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) die neue Bundesregierung zur Verantwortung, mehr Engagement für dieses wichtige Ziel zu zeigen und fordert einen nationalen Aktionsplan.

Eigentlich gibt es dieser Tage gute Nachrichten. Nach Jahren der Verzögerungen und kontroversen Debatten hat die EU-Kommission jetzt die weltweit ersten wissenschaftlichen Kriterien zur Erkennung von hormonschädlichen Stoffen verabschiedet. Diese treten ab Juni 2018 für Biozidprodukte, also für Mittel zur Schädlingsbekämpfung, zur Desinfektion und zum Materialschutz, in Kraft. Ab dem 10. November 2018 werden ähnliche Vorschriften für die Pestizidregulierung eingeführt. Hormonschädliche Biozide oder Pestizide sollen, mit Regelungen für Ausnahmen, zukünftig nicht mehr in der EU eingesetzt werden dürfen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nach Auffassung der Umweltschutzorganisation PAN Germany reicht dieser jedoch nicht aus, um dem Problem der schleichenden chemischen Störung des Hormonsystems von Mensch und Tier wirksam und in angemessener Zeit entgegenzutreten. Nachbesserungsbedarf wird besonders bei der vorgeschlagenen Prüf-und Bewertungsleitlinie sowie beim Verfahren im Biozidrecht gesehen, dass durch besonders viele Beschränkungen und Ausnahmeregelungen gekennzeichnet ist.

„Wir befürchten, dass die neuen Regelungen in ihrer jetzigen Form nur wenig bewirken werden. Außerdem fehlt es an einer Gesamtstrategie, denn hormonschädliche Chemikalien stecken auch in Verpackungen, Spielzeug, Kosmetika und vielen weiteren Produkten. Andere Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder Schweden legen Aktionsprogramme mit Forschungsförderung, Informationskampagnen und Verwendungsbeschränkungen auf. Es ist Zeit, dass die deutsche Politik nachzieht, um aktiv die Gefahren durch Hormongifte in einer offensiven und innovativen Form zu mindern“, sagt Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide von PAN Germany.

Die vierseitige Publikation „Hormongifte stoppen“ fasst kurz und prägnant den Sachstand zum Umgang mit endokrinen Pestiziden und Bioziden in der EU zusammen und formuliert Forderungen an die Bundesregierung.

Rund 800 Chemikalien stehen derzeit unter Verdacht, das Hormonsystem von Menschen und Wildtieren stören zu können und dadurch schädlich auf Fruchtbarkeit, Verhalten und Intelligenz einzuwirken oder am Anstieg hormonbedingter Krebsarten sowie metabolischer Störungen wie Diabetes oder Adipositas beteiligt zu sein.

 

Kontakt: Susanne Smolka, Tel. 040-3991910-24, E-Mail: susanne.smolka@pan-germany.org

Weitere Informationen: „Hormongifte stoppen! Empfehlungen für eine wirkungsvolle Reduktion der Belastung mit hormonschädlichen Pestiziden und Bioziden“




Cybutryn und Triclosan – Zwei giftige Alt-Biozide aus dem Verkehr gezogen

PAN begrüßt das Aus für die zwei giftigen und stark umweltbelastenden Biozid-Wirkstoffe Cybutryn und Triclosan. Die EU-Kommission entschied vergangene Woche den Verwendungsaustieg. Allerdings wird per Biozidrecht eine einjährige Frist bis zum tatsächlichen Vermarktungs- und Verwendungsstopp gewährt. PAN empfiehlt dem Handel und den Verbraucher*innen, sofort einen Schlussstrich zu ziehen und auf Waren mit diesen Biozid-Wirkstoffen zu verzichten.

Der Wirkstoff Cybutryn

ist unter seinem Handelsnamen Irgarol 1051 bekannter. Irgarol® galt vormals als die Alternative zum Tributylzinn (TBT). Eingesetzt in so genannten Antifouling-Anstrichen zum Bewuchsschutz an Schiffs- und Bootsrümpfen hatte TBT weltweit als hormonschädigende Substanz traurige Berühmtheit erlangt und zahlreiche Tierarten u.a. viele Meeresschnecken bis zu seinem Verbot 2008 geschädigt. Nach dem Motto „den Teufel mit dem Beelzebub austreiben“, stand Irgarol als Ersatzstoff ebenfalls sehr schnell in der Kritik. Der Wirkstoff  gehört zu der Substanzgruppe der s-Triazine, hemmt die Photosynthese z.B. von Algen und ist sehr persistent. Eine aktuelle Studie vom Umweltbundesamt  zeigt, dass die Cybutryn-Werte an jedem zehnten untersuchten Standort in Deutschland die zulässige Höchstkonzentration nach EU-Wasserrahmenrichtlinie überschritten.

PAN engagiert sich dafür, dass Bootseigner auf den Einsatz biozidhaltiger Antifoulings verzichten und stattdessen Alternativen einsetzen, denn nicht nur Cybutryn, sondern alle Antifoulings mit Bioziden sind umweltgefährlich und bergen Risiken für die Verwender. Wirksame Alternativ-Verfahren gibt es bereits für Boote in Süßwasserregionen. Unser PAN-Ziel ist deshalb: „Antifoulingfreie Binnengewässer in Deutschland“.

Triclosan

Bei dem zweiten Biozid-Wirkstoff handelt es sich um Triclosan, einem Desinfektionsmittel, das früher vielseitig zur Beschichtung von Fasern oder Kunsstoffartikeln wie antibakteriellen Müllbeuteln, in antibakteriellen Reinigungsmitteln und in Produkten für die menschliche Hygiene (z.B. antibakterielle Seifen) eingesetzt wurde. Schrittweise wurde der Einsatz von Triclosan in verschiedenen Produktarten ausgeschlossen. Es verblieb nur noch ein Antrag für die weitere Nutzung in Produkten für die menschliche Hygiene. Nun entschied die EU-Kommission, Triclosan auch für dieses verbliebene Verwendungssegment zu verbieten. Triclosan bzw. sein persistentes Abbauprodukt Methyl-Triclosan gilt nicht nur als gefährlicher Gewässerkontaminant. Triclosan steht auch unter Verdacht, hormonell wirksam zu sein (ein „endokriner Disruptor“), und zudem Antibiotikaresistenzen bei Bakterien zu fördern. Der Wirkstoff vereint somit eine gefährliche Kombination von negativen Substanzeigenschaften.
Die Entscheidung der EU zum Verwendungsausstieg war aus PAN-Sicht längst überfällig und wird hoffentlich dazu beitragen, Triclosan gänzlich zu verbannen. Denn noch kann nicht gänzlich Entwarnung geben werden. Triclosan als Desinfektions- oder Konservierungsmittel in Kosmetikprodukten (z.B. in Zahnpasten) bleibt von der jetzigen Entscheidung ausgeklammert. Kosmetikprodukte sind explizit aus dem Biozidrecht ausgeklammert. Ein kritischer Blick auf die Liste der Inhaltsstoffe vor dem Kauf (!) bleibt uns also auch zukünftig nicht erspart.

Entscheidung der EU-Kommission zu Cybutryn

Entscheidung der EU-Kommission zu Triclosan