Pestizide in der Landwirtschaft – was wir nicht wissen, schadet uns nicht?

Tausende Tonnen Pestizide werden jedes Jahr in der EU verkauft. Aber wie viel, wie oft, wo und welche Pestizide in der Lebensmittelproduktion tatsächlich eingesetzt werden, wird nicht veröffentlicht. Dieses Defizit birgt ein Risiko für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt aller EU-Bürger*innen.  Derzeit wird über einen Gesetzesvorschlag für eine Reform der Erhebung und Veröffentlichung von Agrarstatistiken debattiert. Ob damit mehr Transparenz geschaffen wird, hängt nun maßgeblich davon ab, ob das EU Parlament sich für den ehrgeizigen Vorschlag der EU Kommission ausspricht. Unter Federführung von Client Earth wurde eine gemeinsame NGO-Position mit detaillierten Empfehlungen formuliert und den Abgeordneten vorgelegt.

Fehlendes Wissen

Landwirt*innen müssen Aufzeichnungen über ihren Pestizideinsatz führen, aber die zuständigen Behörden erheben die Daten nicht systematisch. Dadurch entsteht ein blinder Fleck. Andere, wie Anwohner*innen von landwirtschaftlichen Flächen, haben keinen Zugriff auf die Daten und kein Recht auf Informationen. Auch Zuständige der Trinkwassersicherheit wissen nicht, wie viel von einem bestimmten Produkt oder welche Pestizid-Wirkstoffe in ihrem Einzugsgebiet verwendet wurden. Wer spezifische Informationen haben möchte, kann Auskunftsersuchen bei der lokalen Behörde stellen, sollte aber auch Zeit und Mittel verfügen, um vor Gericht zu klagen. In Baden-Württemberg müssen nach einer Klage der Landeswasserversorgung und des NABU nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim Pestizid-Anwendungsdaten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Ein erster wichtiger Schritt, allerdings erst in einem Bundesland Deutschlands.

Was für Pestizide gilt, gilt auch für andere Chemikalien, die in großem Umfang in der Landwirtschaft verwendet werden, wie Biozide und Tierarzneimittel. Biozide sind im Gesetz definiert als Chemikalien, die „mit der Absicht verwendet werden, Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, die Einwirkung von Schadorganismen zu verhindern oder auf andere Weise eine kontrollierende Wirkung auszuüben“. Mit anderen Worten, sie wirken wie Pestizide und können die gleichen giftigen Wirkstoffe enthalten, sie werden aber nicht im Pflanzenschutz, durchaus aber in anderen Bereichen der Landwirtschaft und darüber hinaus eingesetzt.

Arzneimittel, die in der Nutztierhaltung eingesetzt werden, gelangen über die Ausscheidungen der behandelten Tiere mit Gülle und Mist und über die Abluft in die Umwelt. Die aktiven Substanzen belasten Böden und Gewässer und können Mikroorganismen, Insekten, Fische und Pflanzen schädigen. Für viele Arzneimittelwirkstoffe liegen keine oder unzureichende Daten zu ihren Umweltrisiken vor. Um die Belastungssituation möglichst umfangreich darzustellen, ist es wichtig, dass nicht nur Antibiotika sondern alle in der Tierproduktion eingesetzten Tierarzneimittel und Biozide in der statistischen Erhebung berücksichtigt werden.

Weitreichende Konsequenzen

Pestizide dürfen in der EU erst zum Einsatz kommen, nachdem sie von den Behörden auf EU- und nationaler Ebene grünes Licht erhalten haben. Genehmigungen basieren auf wissenschaftlichen Bewertungen der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Diese Bewertungen beziehen sich auf Studien, aber auch auf Annahmen, insbesondere darauf, wie Pestizide wahrscheinlich unter „realistischen Bedingungen“ eingesetzt werden. Um sicherzustellen, dass die vorgesehenen „realistischen Bedingungen“ wirklich realistisch sind, ist ein Überblick darüber wichtig, was wann, wo und in welchen Mengen tatsächlich verwendet wird. Deshalb schreibt das Gesetz den Landwirt*innen bereits vor, solche Aufzeichnungen zu führen. Da aber diese Daten weder gesammelt noch veröffentlicht werden, ergibt sich eine Lose-Lose-Situation für alle Beteiligten.

Die ersten Verlierer sind die Landarbeiter*innen an vorderster Front. Die reale Exposition gegenüber Pestiziden kann erhebliche Auswirkungen auf ihre Gesundheit haben – aber niemand, nicht einmal die Behörden verfügen über eine Datenaufbereitung, um solche Trends erkennen zu können.

Auch die Umwelt ist betroffen. Bienen, Vögel und andere Organismen können unter den Rückständen von Pestiziden, Bioziden und Tierarzneimitteln, die auf und in die Pflanzen, in die Luft, ins Wasser und in den Boden gelangen, geschädigt werden. Längst ist bekannt, dass der jahrzehntelange Einsatz von Pestiziden ein ausschlaggebender Faktor für den erheblichen Rückgang der Insektenpopulationen in Europa und den damit verbundenen Rückgang der Insekten-fressenden Vögel ist. Es ist jedoch schwer zu sagen, inwieweit und welche Pestizide insbesondere Schlüsselfaktoren sind, wenn nicht offengelegt wird, welche Pestizide, wo und wie verwendet werden.

Schließlich verliert der Agrarsektor selbst, wenn die Öffentlichkeit über den Einsatz von Pestiziden im Dunkeln bleibt. Landwirt*innen haben so keine Möglichkeit, ihre Bemühungen und Fortschritte für die notwendige Reduktion des Pestizideinsatzes nachzuweisen. Vielleicht hat sich der Verbrauch hochgefährlicher Pestizide reduziert oder nicht-chemische Lösungen für bestimmte Produktionen etabliert  – so oder so bleibt dies verborgen. Gewinner ist allein die Chemieindustrie, die ihre Produkte weiter verkaufen kann und es den lokalen Gemeinschaften überlässt, die Folgen zu tragen.

Der Status Quo ist nicht mehr tragbar  – mehr Transparenz über den Einsatz von Chemikalien in der Landwirtschaft ist im Interesse aller.

Was muss sich ändern?

Tatsächlich hat die Europäische Kommission die Defizite erkannt und Anfang 2021 einen ehrgeizigen Vorschlag zur Reform der Erhebung und Veröffentlichung von Agrarstatistiken vorgelegt. Aber um nicht an Schlagkraft zu verlieren, braucht der Vorschlag die Zustimmung des EU Parlaments und darf von den nationalen Landwirtschaftsministerien nicht geschwächt werden.

Gemeinsam mit 20 Umwelt- und Gesundheitsorganisationen und dem Bioverband IFOAM haben wir den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die am 11. Oktober darüber abstimmen werden, detaillierte Empfehlungen vorgelegt.

Der vorgelegte Entwurf hat aber auch einen Nachteil. Mit der neuen Verordnung fallen andere weg, so auch die Pestizid-Statistik-Verordnung (EG) Nr. 1185/2009. Unklar bleibt, wie Verbrauchsstatistiken für andere Bereiche außerhalb der Landwirtschaft, z.B. auf Bahngleisen oder im Forst zukünftig erfasst werden. Außerdem werden weiterhin die meisten Biozidverwendungen in der EU und in Deutschland nicht statistisch erfasst. PAN Germany und die anderen NGOs fordern deshalb in dem Papier, schnellstens eine ergänzende Legislative zu implementieren, um diese seit langem bestehenden und neu geschaffenen Datenlücken für Pestizide und Biozide schnellstens zu schließen.




Gute Nachricht für Mensch, Umwelt und Insekten: Neue Biozid-Regelungen beschlossen

Hamburg, 29. Juni 2021: Gerade noch rechtzeitig vor Beginn der Sommerpause verabschiedeten Bundesrat und Bundestag zwei gesetzliche Vorschriften für eine Beratungspflicht beim Kauf von Biozidprodukten und für ein Anwendungsverbot bestimmter Biozidprodukte in Naturschutzgebieten. Die Umweltschutzorganisation PAN Germany bewertet dies als wichtigen, überfälligen Schritt hin zu einem besseren Schutz der Umwelt und von Verbrauer*innen vor problematischen Bioziden, übt allerdings Kritik an der zeitlich nach hinten verschobenen Umsetzung.

Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogramm Insektenschutz verabschiedeten Bundestag und Bundesrat Ende vergangener Woche ein Maßnahmenpaket an rechtlichen Regelungen. Dies führt bei bestimmten Pestiziden wie dem umstrittenen Herbizid Glyphosat zu strengeren Anwendungsbestimmungen und schränkt zukünftig auch den Einsatz von ausgewählten Biozidprodukten in bestimmten Schutzgebieten ein. Verboten wurde das Spritzen von Holzschutzmitteln im Freien sowie der flächige Einsatz von Insektiziden und/oder Akariziden in Naturschutzgebieten und Nationalparks, an nationalen Naturmonumenten und Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen. Möglichkeiten für Ausnahmen bestehen. Susanne Smolka, Biozidexpertin bei PAN Germany, begrüßt die neue Regelung, übt aber auch Kritik: „Besser geschützt wird nur eine begrenzte Auswahl an Gebieten, andere Schutzgebiete wie FFH- oder Wasserschutzgebiete bleiben außen vor, dabei sind auch sie von Biozid-Einträgen betroffen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, wieso andere, ebenfalls umweltbelastende Biozidverwendungen nicht ebenso eingeschränkt werden, wie der Einsatz von gewässergefährdenden Antifoulinganstrichen an Sportbooten oder filmgeschützte Fassadenfarben an Gebäuden. Hier hätte mehr passieren können, denn umweltschonendere Alternativen zu Bioziden sind verfügbar“.

Auch in der neuen Bioziddurchführungs-Verordnung werden erstmals Vorschriften zur Meldung des Inlandabsatzes von Biozidprodukten und Regelegungen für die Vermarktung von bestimmten Biozidprodukten im (Online-)Handel festgeschrieben. „Damit wird eine große Regelungslücke geschlossen“, so Susanne Smolka. „Wir benötigen endlich einen Überblick über die Höhe des Biozideinsatzes in Deutschland. Die Verpflichtung für eine sachkundige Verkaufsberatung verknüpft mit einem Selbstbedienungsverbot besteht bei Pestiziden seit Jahrzehnten. Das dies endlich auch für Biozidprodukte übernommen wird, ist gut.“ Die neuen Vermarktungsregelungen sollen allerdings erst ab 2025 in Kraft treten.

„Gefährliche Insektengifte auf den Grabbeltischen von Discountern, offen zugängliche Antifoulinganstriche im Baumarkt und ein unzureichend kontrollierter Onlinehandel mit diesen gefährlichen Produkten werden somit leider erst einmal weiter unseren Alltag bestimmen“, kritisiert Smolka. PAN Germany empfiehlt Verbraucher*innen, sich aktiv im Handel und online über biozidfreie Alternativen zu erkundigen und sich bei Schädlingsproblemen auf dem unabhängigen Informationsportal „Biozidportal“ des Umweltbundesamtes zu informieren.

Kontakt: Susanne Smolka, Referentin Biozide / Pestizide, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 040 / 399 19 10-24

Pressemitteilung des BMU zur Verabschiedung des Insektenschutzpakets (24.06.2021)

Kabinettsbeschluss: Verordnung der Bundesregierung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (12.05.2021)

Beschluss des Bundesrates zur Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (25.06.2021)




Stellungnahme zur dritten Bewirtschaftungsplanung der FGG Elbe im Zeitraum 2021-27

Diese Stellungnahme wird vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) im Rahmen der 3. Anhörungsphase zur 3. Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe für den Zeitraum 2021-2027 vorgelegt. Die Anmerkungen betreffen die von der FGG Elbe vorgelegten Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms.




Flusseinzugsgebiete in Europa – Weiterhin im schlechten Zustand

Nach einer Analyse von Umweltverbänden zeigen die Zustände europäischer Flusseinzugsgebiete und die Entwürfe von Managementplänen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) ein ernüchterndes Bild. Mit Ausnahme von zwei Flusseinzugsgebieten in Finnland werden die übrigen 11 untersuchten Einzugsgebiete selbst bis 2027 keinen guten Zustand erreichen, sollte nicht bei den Managementplänen deutlich nachgearbeitet werden. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bericht [1], der von der Living Rivers Europe Coalition und dem WWF unter Beteiligung zahlreicher Umweltverbände heute veröffentlicht wurde.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die meisten EU-Länder weiterhin das rechtlich bindende Ziel der WRRL verfehlen werden, Europas verschmutzte Oberflächengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dieses Ziel hätte bereits 2015 erfüllt sein müssen. Firstverlängerungen waren nur in begründeten Ausnahmefällen bis 2027 vorgesehen. Die Mitgliedstaaten haben nur noch sechs Monate Zeit, um ihre Flussgebietsmanagementpläne für die nächsten sechs Jahre fertigzustellen, wie es das EU-Recht verlangt.

Empfehlungen von PAN Germany für Maßnahmen gegen die Belastungen von Pestizid- und Biozideinträgen in das Flussgebiet der Elbe flossen in den Bericht ein. Eine entsprechende Stellungnahme [2] hatte PAN bereits in der vorherigen Anhörungsrunde der Flussgebietsgemeinschaft Elbe übermittelt. Besorgniserregend ist aus Sicht von PAN die sehr lückenhafte Beachtung von Biozideinträgen und generell der Mangel an Vorsorgemaßnahmen in den Managementplänen, um gegen punktuelle und diffuse Einträge von Pestiziden und Bioziden vorzugehen, diese zu überwachen und die Eintragsursachen zu beseitigen.

Christian Schweer, Mitglied der PAN Germany Arbeitsgruppe Wasser kritisiert: „Das europäische Wasserrecht hat bereits vor 20 Jahren allen EU-Mitgliedstaaten als Mindestanforderung vorgegeben, bis 2012 auch umweltgefährliche Biozide in Fassadenschutzmitteln, Bootsanstrichen oder Einträge von Schädlingsbekämpfungsmitteln anzugehen, wenn sie in die Gewässer gelangen und dort Tiere und Pflanzen schädigen. Statt diese schädlichen Stoffe von Gewässern fernzuhalten, kommen sie selbst in besonders streng geschützten Natura 2000 und in Wasserschutzgebieten unvermindert zum Einsatz. Dass diese relevanten und alltäglichen Verunreinigungen mit den aktuell vorgeschlagenen Maßnahmen nicht eingedämmt werden, zeigt das eklatante Missmanagement im Gewässerschutz auf. Geld- und Personalmangel in den Umweltbehörden ist ein Grund, ein weiterer ist das zu geringe Engagement von Behörden und Anwender*innen von Bioziden und Pestiziden, den Einsatz dieser chemischen Mittel strenger zu regulieren und durch gewässerverträglichere nicht-chemische Alternativen zu ersetzen“.

Noch bis zum 22. Juni 2021 haben Gewässer-interessierte Bürger*innen und Verbände die Möglichkeit, bei den zuständigen Umweltbehörden der Bundesländer ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Gewässerschutz-Maßnahmen im Einzugsgebiet der Elbe und zu weiteren Flussgebieten in Deutschland abzugeben. Weil die Öffentlichkeit in nahezu allen Bundesländern bisher nur unzureichend über die Anhörung informiert wurde und die relevanten Informationen zur Situation und den Vorhaben vor Ort wegen der unübersichtlichen Dokumente faktisch nicht auffindbar sind, erwartet PAN Germany von den zuständigen Stellen umgehend eine bessere Aufklärungs- und Informationsarbeit zur aktuell laufenden Anhörung.

[1] The Final Sprint for European´s Rivers – An NGO Analysis of 2022-2027 Draft River Basin Management Plans. Living Rivers Europe, June 2021

[2] Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

 




Chemiepolitischer Mittagstalk I „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit“ – Präsentation und Aufzeichnung

Am 28. April 2021 fand die erste Veranstaltung aus der Reihe „Chemiepolitische Mittagstalks“ zum Thema „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit – Unsere Forderungen an die Bundesregierung“ statt.
Neben Sascha Gabizon (WECF) und Alexandra Caterbow (HEJSupport) lieferte Susanne Smolka (PAN Germany) wichtigen Input und informierte über die Gefahren, der wir alle durch hormonell schädliche Chemikalien (EDCs) ausgesetzt sind und präsentierten einen Forderungskatalog an die jetzige und zukünftige Bundesregierung. Die Moderation übernahm Wolfgang Obenland (FUE). Die Aufzeichnung der Veranstaltung: Video zum Talk 1  ist jetzt online verfügbar. Die Präsentation „Hormongifte stoppen!“ ist als PDF-Download abrufbar.

Zum Hintergrund: Die Initiative „Für das Recht auf eine giftfreie Zukunft“ stellt einen Zusammenschluss von fünf Nichtregierungsorganisationen (BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, HEJSupport, WECF und PAN Germany) dar, die sich gemeinsam für einen zukünftig besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Chemikalienbelastungen einsetzen.
Als Organisationen der Zivilgesellschaft stellen sie Informationen bereit und verhelfen dem Thema Chemikalien zu mehr Aufmerksamkeit. Ein Fokus dabei ist die fünfte Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement, die im Juli 2021 in Bonn ein globales Rahmenabkommen für den sicheren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien auf den Weg bringen sollte. Auch wenn die Konferenz aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben werden musste, bleiben ihre Themen von Bedeutung.




Bundesregierung beschließt strengere Regelungen für den Verkauf von Biozidprodukten

PAN Germany Statement zum heutigen Kabinettsbeschluss der Biozid-Durchführungsverordnung

Hamburg, 12. Mai 2021: Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Biozid-Durchführungsverordnung (Biozid-DV) sind aus Sicht von PAN Germany wichtige Schritte hin zu einem besseren Schutz für Verbraucher*innen und zu mehr Transparenz beim Handel mit Biozidprodukten angestoßen worden. Die heutige Pressemitteilung des BMU beschreibt kurz Kernpunkte der neuen Regelung. Hierzu zählen ein Verbot der Selbstbedienung und eine verpflichtende Fachberatung vor dem Verkauf bestimmter Biozidproduktgruppen wie Insekten- und Nagetierbekämpfungsmittel. Diese gilt ebenfalls für biozidhaltige Schutzanstriche für Schiffsrümpfe, für Baustoffe und für Holz. Der Online- und Versandhandel wird hierbei explizit mit einbezogen. Die Abgabe von Desinfektionsmitteln, die eine relevante Gruppe unter den Bioziden darstellen, wird jedoch nicht entsprechend reguliert.

Des Weiteren werden Hersteller und Händler von Biozidprodukten verpflichtet, Daten über den Absatz von Biozid-Produkten zu melden. Damit ist ein lang überfälliger Schritt in Richtung mehr Transparenz gemacht worden, für den sich PAN Germany lange eingesetzt hat. Erstmals überhaupt werden hierdurch systematisch Daten zum Biozidmarkt in Deutschland erhoben. PAN Germany beteiligte sich im Vorfeld an der Konsultation des BMU-Entwurfs.

PAN Germany begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen, zumal diese eine längst überfällige Angleichung an die Vorschriften im Pestizidrecht darstellen. Dort gelten bereits seit Jahrzehnten ein Selbstbedienungsverbot, eine Beratungspflicht des Handels und jährlich werden Daten zum Inlandsabsatz und zum Export von Pestiziden und zu den Ergebnissen der Länderkontrollen zur Einhaltung der Verkaufs- und Verwendungsvorschriften veröffentlicht.

„Da hat das Biozidrecht im Vergleich zum Pestizidrecht noch einiges mehr aufzuholen als jetzt beschlossen“, betont PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka und kritisiert, dass im Vergleich zum ersten Entwurf der Biozid-Durchführungsverordnung deutliche Verwässerungen festzustellen sind. So sollen die Regelungen für den Verkauf anstatt Anfang 2022 jetzt erst ab 1. Januar 2025 gelten und aus dem strikten Selbstbedienungsverbot für biozidhaltige Schutzmittel wurden schwammige „organisatorische Maßnahmen“ des Handels, um Abgabegespräche sicherzustellen.

„Wir kritisieren diese relevanten Abschwächungen. Längst überfällige Maßnahmen aufzuweichen und auf die lange Bank zu schieben, hat Strategie und geht auf Kosten der Verbraucher*innen und des Umweltschutzes“, so Susanne Smolka. „Wir hoffen, dass sich der Handel entschließt – voran die Baumärkte – diesen kundenfreundlichen Service bereits vor 2025 einzuführen und wir erwarten von den Behörden die jährliche Veröffentlichung einer Kilogrammgenauen Übersicht der Inlandsabsätze bei den Bioziden, so wie es bei Pestiziden nun endlich erfolgt. Nur so lässt sich der Erfolg oder Misserfolg notwendiger Minderungsmaßnahmen beim Biozideinsatz überprüfen“.

 

BMU Pressemitteilung Nr. 100/21: Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung, 12. Mai 2021

Entwurf der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

PAN Germany Stellungnahme zum BMU-Entwurf zur Biozid-DV, 12. Oktober 2020

Stakeholder Contribution: PAN Germany – Ordinance on the reorganisation of secondary national legislation on biocidal products, TRIS Notification 2021/42/D (Germany), 28 April 2021

 




Schluss mit der Belastung durch Hormongifte – Forderungskatalog veröffentlicht

Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien geschützt werden, fordern PAN Germany, HEJ Support und WECF in ihrem aktuellen Forderungspapier „HORMONGIFTE STOPPEN! WIR BRAUCHEN EINEN EDC-AKTIONSPLAN“.

Organisationen der Zivilgesellschaft, Expert*innen und Interessierte sind eingeladen, diese Forderungen aktiv zu unterstützen. Dafür wurde eine Aktions-Website eingerichtet.

Hormonell schädliche Chemikalien, Endocrine Disrupting Chemicals, kurz EDCs, befinden sich in vielen Alltagsprodukten und werden mit gesundheitlichen Schäden wie Unfruchtbarkeit, hormonell bedingten Krebsarten und neurologischen Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Das Forderungspapier enthält ein Paket an Maßnahmen für die politisch Verantwortlichen. Wirksame Maßnahmen, um die Verwendung gefährlicher Chemikalien und Pestizide einzuschränken und bestenfalls zu verbieten, mehr Engagement Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene und mehr Transparenz – so lauten die Forderungen an die jetzige und künftige Bundesregierung.

Wo liegt das Problem?

Das Thema ist kaum präsent in Deutschland. Es bedarf daher eines umfassenden Informationskonzeptes für die Bevölkerung, um aufzuzeigen, wie im Alltag der Kontakt mit EDCs vermieden werden kann. Dies ist umso wichtiger, weil derzeit noch weitgehend gesetzliche Regulierungen fehlen, die einen sicheren Schutz vor diesen gefährlichen Stoffen bieten. EDCs finden sich in vielen Produkten aus Plastik, in Kosmetik, Textilien, Spielzeug, als Rückstände endokriner Pestizide in Lebensmitteln, in Biozidprodukten und vielem mehr – meist ohne Wissen der Verbraucher*innen.

Ausgerechnet die Kleinsten unserer Gesellschaft tragen die höchsten Risiken, denn bereits im Mutterleib können winzige Mengen an EDCs das Hormonsystem und damit hochempfindliche Prozesse der Organ- und Hirnentwicklung bei Embryos stören. Wissenschaftler*innen fordern seit langem stärkere Aufklärungsmaßnahmen und strikte Anwendungsverbote, um die Belastungen für Mensch und Umwelt mit EDCs zu reduzieren.

Aus Sicht von PAN Germany müssen unter anderem die großen Transparenzdefizite beseitigt werden. So sollte eine für alle zugängliche Liste identifizierter und verdächtiger EDCs veröffentlicht werden. Es braucht eine Kennzeichnungspflicht sowie Gefahren- und Warnhinweise für Produkte, die EDCs als Inhaltsstoffe oder Rückstände enthalten. Außerdem muss endlich das im Pestizid- und Biozidrecht festgeschriebene Verwendungsverbot für EDCs zeitnah und konsequent umgesetzt werden.

Veranstaltungshinweis: Am kommenden Mittwoch, den 28.04.2021 von 12:30 bis 13:15 Uhr werden die Initiatorinnen die Forderungen im Rahmen der Chemiepolitischen Mittagstalks vorstellen, die das Bündnis „Für das Recht auf eine Giftfreie Zukunft“ von April bis Juni 2021 veranstaltet. Mehr dazu hier:  https://www.giftfreie-zukunft.org/aktuell/chemiepolitische-mittagstalks .

Weitere Infomationen

Gemeinsame Pressemitteilung vom 22.04.2021: „Schlechte Spermien, Brustkrebs, Lernschwäche – Schluss mit der Belastung durch Hormongifte“, HEJSupport, PAN Germany, WECF

Aktions-Website „Hormongifte Stoppen“




Gemeinsame Pressemitteilung von HEJSupport, PAN Germany und WECF: Schluss mit der Belastung durch Hormongifte

HEJSupport, PAN Germany und WECF fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung von der Bundesregierung, endlich die Belastung mit Hormongiften zu stoppen.

 

 




Publikation: „Hormongifte stoppen! Wir brauchen einen EDC-Aktionsplan“

Die NGOs HEJSupport, PAN Germany und WECF fassen Forderungen der Zivilgesellschaft an die Bundesregierung zusammen. Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien, Pestiziden und Bioziden geschützt werden. Dafür ist ein Paket an Maßnahmen umzusetzen.




Antwortschreiben der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA

Antwort der ECHA auf einen Offener Brief an Bjorn Hansen, Exekutiv-Direktor der ECHA von 13 Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter PAN Germany, zur Klärung des geltenden Rechtsrahmens und der bestehenden Risikomanagementmaßnahmen für mit Nano-/Bioziden behandelte Artikel im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Pandemie.