Bundesregierung beschließt strengere Regelungen für den Verkauf von Biozidprodukten

PAN Germany Statement zum heutigen Kabinettsbeschluss der Biozid-Durchführungsverordnung

Hamburg, 12. Mai 2021: Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Biozid-Durchführungsverordnung (Biozid-DV) sind aus Sicht von PAN Germany wichtige Schritte hin zu einem besseren Schutz für Verbraucher*innen und zu mehr Transparenz beim Handel mit Biozidprodukten angestoßen worden. Die heutige Pressemitteilung des BMU beschreibt kurz Kernpunkte der neuen Regelung. Hierzu zählen ein Verbot der Selbstbedienung und eine verpflichtende Fachberatung vor dem Verkauf bestimmter Biozidproduktgruppen wie Insekten- und Nagetierbekämpfungsmittel. Diese gilt ebenfalls für biozidhaltige Schutzanstriche für Schiffsrümpfe, für Baustoffe und für Holz. Der Online- und Versandhandel wird hierbei explizit mit einbezogen. Die Abgabe von Desinfektionsmitteln, die eine relevante Gruppe unter den Bioziden darstellen, wird jedoch nicht entsprechend reguliert.

Des Weiteren werden Hersteller und Händler von Biozidprodukten verpflichtet, Daten über den Absatz von Biozid-Produkten zu melden. Damit ist ein lang überfälliger Schritt in Richtung mehr Transparenz gemacht worden, für den sich PAN Germany lange eingesetzt hat. Erstmals überhaupt werden hierdurch systematisch Daten zum Biozidmarkt in Deutschland erhoben. PAN Germany beteiligte sich im Vorfeld an der Konsultation des BMU-Entwurfs.

PAN Germany begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen, zumal diese eine längst überfällige Angleichung an die Vorschriften im Pestizidrecht darstellen. Dort gelten bereits seit Jahrzehnten ein Selbstbedienungsverbot, eine Beratungspflicht des Handels und jährlich werden Daten zum Inlandsabsatz und zum Export von Pestiziden und zu den Ergebnissen der Länderkontrollen zur Einhaltung der Verkaufs- und Verwendungsvorschriften veröffentlicht.

„Da hat das Biozidrecht im Vergleich zum Pestizidrecht noch einiges mehr aufzuholen als jetzt beschlossen“, betont PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka und kritisiert, dass im Vergleich zum ersten Entwurf der Biozid-Durchführungsverordnung deutliche Verwässerungen festzustellen sind. So sollen die Regelungen für den Verkauf anstatt Anfang 2022 jetzt erst ab 1. Januar 2025 gelten und aus dem strikten Selbstbedienungsverbot für biozidhaltige Schutzmittel wurden schwammige „organisatorische Maßnahmen“ des Handels, um Abgabegespräche sicherzustellen.

„Wir kritisieren diese relevanten Abschwächungen. Längst überfällige Maßnahmen aufzuweichen und auf die lange Bank zu schieben, hat Strategie und geht auf Kosten der Verbraucher*innen und des Umweltschutzes“, so Susanne Smolka. „Wir hoffen, dass sich der Handel entschließt – voran die Baumärkte – diesen kundenfreundlichen Service bereits vor 2025 einzuführen und wir erwarten von den Behörden die jährliche Veröffentlichung einer Kilogrammgenauen Übersicht der Inlandsabsätze bei den Bioziden, so wie es bei Pestiziden nun endlich erfolgt. Nur so lässt sich der Erfolg oder Misserfolg notwendiger Minderungsmaßnahmen beim Biozideinsatz überprüfen“.

 

BMU Pressemitteilung Nr. 100/21: Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung, 12. Mai 2021

Entwurf der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

PAN Germany Stellungnahme zum BMU-Entwurf zur Biozid-DV, 12. Oktober 2020

Stakeholder Contribution: PAN Germany – Ordinance on the reorganisation of secondary national legislation on biocidal products, TRIS Notification 2021/42/D (Germany), 28 April 2021

 




Schluss mit der Belastung durch Hormongifte – Forderungskatalog veröffentlicht

Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien geschützt werden, fordern PAN Germany, HEJ Support und WECF in ihrem aktuellen Forderungspapier „HORMONGIFTE STOPPEN! WIR BRAUCHEN EINEN EDC-AKTIONSPLAN“.

Organisationen der Zivilgesellschaft, Expert*innen und Interessierte sind eingeladen, diese Forderungen aktiv zu unterstützen. Dafür wurde eine Aktions-Website eingerichtet.

Hormonell schädliche Chemikalien, Endocrine Disrupting Chemicals, kurz EDCs, befinden sich in vielen Alltagsprodukten und werden mit gesundheitlichen Schäden wie Unfruchtbarkeit, hormonell bedingten Krebsarten und neurologischen Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Das Forderungspapier enthält ein Paket an Maßnahmen für die politisch Verantwortlichen. Wirksame Maßnahmen, um die Verwendung gefährlicher Chemikalien und Pestizide einzuschränken und bestenfalls zu verbieten, mehr Engagement Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene und mehr Transparenz – so lauten die Forderungen an die jetzige und künftige Bundesregierung.

Wo liegt das Problem?

Das Thema ist kaum präsent in Deutschland. Es bedarf daher eines umfassenden Informationskonzeptes für die Bevölkerung, um aufzuzeigen, wie im Alltag der Kontakt mit EDCs vermieden werden kann. Dies ist umso wichtiger, weil derzeit noch weitgehend gesetzliche Regulierungen fehlen, die einen sicheren Schutz vor diesen gefährlichen Stoffen bieten. EDCs finden sich in vielen Produkten aus Plastik, in Kosmetik, Textilien, Spielzeug, als Rückstände endokriner Pestizide in Lebensmitteln, in Biozidprodukten und vielem mehr – meist ohne Wissen der Verbraucher*innen.

Ausgerechnet die Kleinsten unserer Gesellschaft tragen die höchsten Risiken, denn bereits im Mutterleib können winzige Mengen an EDCs das Hormonsystem und damit hochempfindliche Prozesse der Organ- und Hirnentwicklung bei Embryos stören. Wissenschaftler*innen fordern seit langem stärkere Aufklärungsmaßnahmen und strikte Anwendungsverbote, um die Belastungen für Mensch und Umwelt mit EDCs zu reduzieren.

Aus Sicht von PAN Germany müssen unter anderem die großen Transparenzdefizite beseitigt werden. So sollte eine für alle zugängliche Liste identifizierter und verdächtiger EDCs veröffentlicht werden. Es braucht eine Kennzeichnungspflicht sowie Gefahren- und Warnhinweise für Produkte, die EDCs als Inhaltsstoffe oder Rückstände enthalten. Außerdem muss endlich das im Pestizid- und Biozidrecht festgeschriebene Verwendungsverbot für EDCs zeitnah und konsequent umgesetzt werden.

Veranstaltungshinweis: Am kommenden Mittwoch, den 28.04.2021 von 12:30 bis 13:15 Uhr werden die Initiatorinnen die Forderungen im Rahmen der Chemiepolitischen Mittagstalks vorstellen, die das Bündnis „Für das Recht auf eine Giftfreie Zukunft“ von April bis Juni 2021 veranstaltet. Mehr dazu hier:  https://www.giftfreie-zukunft.org/aktuell/chemiepolitische-mittagstalks .

Weitere Infomationen

Gemeinsame Pressemitteilung vom 22.04.2021: „Schlechte Spermien, Brustkrebs, Lernschwäche – Schluss mit der Belastung durch Hormongifte“, HEJSupport, PAN Germany, WECF

Aktions-Website „Hormongifte Stoppen“




Gemeinsame Pressemitteilung von HEJSupport, PAN Germany und WECF: Schluss mit der Belastung durch Hormongifte

HEJSupport, PAN Germany und WECF fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung von der Bundesregierung, endlich die Belastung mit Hormongiften zu stoppen.

 

 




Publikation: „Hormongifte stoppen! Wir brauchen einen EDC-Aktionsplan“

Die NGOs HEJSupport, PAN Germany und WECF fassen Forderungen der Zivilgesellschaft an die Bundesregierung zusammen. Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien, Pestiziden und Bioziden geschützt werden. Dafür ist ein Paket an Maßnahmen umzusetzen.




Antwortschreiben der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA

Antwort der ECHA auf einen Offener Brief an Bjorn Hansen, Exekutiv-Direktor der ECHA von 13 Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter PAN Germany, zur Klärung des geltenden Rechtsrahmens und der bestehenden Risikomanagementmaßnahmen für mit Nano-/Bioziden behandelte Artikel im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Pandemie.




Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen

PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst“

Die Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Aktionsprogramms Insektenschutz (APIS) hätte ein Erfolg für mehr Insektenschutz und ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Agrarwende sein können. Diese Chance wurde mit der gestrigen Entscheidung im Bundeskabinett vertan. Als Lichtblick bleiben verstreute Maßnahmen, die hoffentlich zumindest in einigen Bereichen zu einem besseren Schutz von Insekten beitragen.

Die am 10. Februar 2021 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vormals „Insektenschutzgesetz“) und zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bieten zwar einige sinnvolle Maßnahmen, grundsätzlich greifen sie aus Sicht von PAN Germany zu kurz.  Infolge des Disputs zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium kam letztlich ein Kleinklein an Maßnahmen heraus, das den großen Versprechungen des Koalitionsvertrags von 2018 und des Aktionsprogramms Insektenschutz vom September 2019 nicht gerecht wird.

Besonders deutlich wird dies insbesondere im Entwurf des BMEL zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Die eigentlich guten vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von glyphosathaltigen Mitteln, die Vorgaben für pestizidfreie Gewässerrandstreifen und die Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Naturschutzgebieten werden sofort wieder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen relativiert. Nicht weiter definierte Gründe zu „wirtschaftlichen Schäden“ reichen aus, um die neuen Beschränkungen nicht umsetzen zu müssen. Anstatt den Landwirt*innen eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Insektenschutz zuzugestehen, sollen Landwirte bei wirtschaftlichen Einbußen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums einfach weitermachen wie bisher. So werden weiterhin Umweltschutzinteressen gegen Agrarinteressen ausgespielt.

Zudem sind nach dem Kabinettsbeschluss die bereits mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehenen Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide nur in einem geringen Anteil von Naturschutzgebieten umzusetzen. Auf den für den Artenschutz wichtigen Flächen der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), die nicht zu den deutschen Naturschutzgebieten und Naturschutzdenkmälern zählen, dürfen weiterhin Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide beim Anbau von Gartenbaukulturen, Obst-und Weinbau, Hopfen, Saatgut, bei der Pflanzgutvermehrung und in sonstigen Sonderkulturen eingesetzt werden. Für den Ackerbau werden innerhalb dieser Gebiete Anwendungsverbote nur „angestrebt“. Mögliche Maßnahmen bleiben freiwillig und sollen vom BMEL evaluiert und ein Bericht bis zum 30. Juni 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden soll.

Das festgeschriebene Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel ab Januar 2024 wird von PAN Germany ausdrücklich begrüßt. Doch wie sicher ist dieser Ausstieg? Bereits jetzt läuft auf EU-Ebene ein Antrag auf Wiedergenehmigung von Glyphosat nach 2023. Zu befürchten ist, dass so schnell wie jetzt im Änderungsantrag Neonicotinoide von der Liste mit Anwendungsbeschränkungen gestrichen wurden, dies dann auch mit glyphosathaltigen Mitteln und deren Streichung von der Verbotsliste in der PflSchAnwV geschehen kann. Da bleibt nur die Hoffnung auf eine zukünftig andere Landwirtschaftspolitik. Grundsätzlich positiv ist das zukünftige Verbot glyphosathaltiger Mittel im Haus- und Kleingarten und auf öffentlichen Flächen wie Parks zu bewerten. PAN ist allerdings der Auffassung, dass synthetische Pestizide grundsätzlich nicht in Laienhand gehören und auf diesen Flächen höchstens nicht-synthetische Pestizide mit „geringem Risiko“ eingesetzt werden sollten. Dies entspräche auch den Zielen und Empfehlungen des europäischen Pestizidrechts.

Eine große Chance des APIS lag in der Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser sieht eine Kompensation negativer Auswirkungen des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Pestiziden direkt auf bzw. an den Agrarflächen vor. Doch diese im APIS vereinbarte Maßnahme wurde komplett aus dem Gesetzespaket gestrichen. Dies ist nicht nur eine schlechte Nachricht für den Biodiversitätsschutz, sondern auch ein Schlag gegen den Europäischen Green Deal und dessen Ziel, den Einsatz synthetischer Pestizide um 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu reduzieren.

Um tatsächlich dem Problem des dramatischen Insektenschwunds entschieden entgegenzutreten, reichen die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht aus. Nur eine Pestizidreduktion in der breiten Fläche wäre effektiv, auch um wichtige landwirtschaftliche Ressourcen wie Bestäuber, Nützlinge, sauberes Wasser und Bodenfruchtbarkeit zu bewahren. Selbstverständlich müssen Förderungen und finanzielle Anreize für die Landwirtschaft damit einhergehen.

Positiv ist ein Kompromiss in letzter Minute hinsichtlich der Definition von „biodiversitätsschädigend“ zu bewerten. Statt nur bienengefährliche Insektizide der Klasse B1 zu berücksichtigen wie im BMEL-Entwurf, sollen nun alle Bienengefährdungsklassen (B1 – B3) sowie Mittel, die gefährlich für Bestäuberinsekten (NN 410) sind, bei Anwendungsbeschränkungen in Schutzgebieten berücksichtigt werden.  Aus PAN-Sicht gehören neben den Bestäubern auch andere Insekten – auch die ohne anthropogenen Nutzen – zum Biodiversitätsschutz. Außerdem können andere Pestizidgruppen wie beispielsweise Fungizide ebenfalls schädliche Effekte auf Insekten- und Wildtierpopulationen haben, bleiben aber von Anwendungsbeschränkungen und -verboten ausgeschlossen

Was also bleibt? Positiv ist, dass auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 10 km2 nun einen pestizidfreien Randstreifen haben müssen. Obgleich es aus PAN-Sicht notwendig gewesen wäre, einen begrünten Randstreifen von mindestens 10 Metern festzulegen, anstatt auf 5 Meter zu begrenzen.  Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ durch die Änderungen des Naturschutzgesetzes im Insektenschutzgesetz ausgeweitet wird.

Positiv ist ebenfalls, dass, wie im APIS vereinbart, Biozide in die Maßnahmen zum Insektenschutzes in Schutzgebieten eingebunden werden. Mit Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Einsatz im Freien von Holzschutzmitteln durch Spritzen und Sprühen sowie der flächige Einsatz von Insektiziden/Akariziden nicht mehr in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen erlaubt (auch hier sind Ausnahmen möglich). PAN Germany hätte es begrüßt, wenn Anwendungsbeschränkungen auch für andere umweltrelevante Biozidanwendungen festgelegt worden wären wie beispielsweise für den Einsatz von Antifouling- und Fassadenschutzanstrichen.
In einem weiteren Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (ChemBiozidDV) werden außerdem Regelungen für den (Online-)Handel mit Biozidprodukten festgeschrieben. Damit wird eine große Regulierungs-Lücke geschlossen. PAN Germany hat hierzu ebenfalls eine umfassende Stellungnahme vorgelegt.

Als nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag die Gesetzesvorlagen debatieren. Eine Beschlussfassung muss noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

PAN Germany Stellungnahmen – siehe Links im Website-Artikel vom 09.02.2021

Gesetzesentwürfe in der Kabinettbeschlussfassung:

des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“)

des BMEL zur Änderung  der PflSchAnwV




Insektenschutzprogramm vollständig umsetzen – JETZT!

Um dem bedrohlichen Schwund an Insektenpopulationen entgegenzutreten, verabschiedete die Bundesregierung im September 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS). Nach Verzögerungen und Dissens zwischen den befassten Ministerien, liegt das Insektenschutzpaket nun in Form von drei Gesetzesentwürfen dem Bundeskabinett zur Abstimmung vor. Die Kabinettsitzung am 10. Februar 2021 ist wohl die letzte Chance für eine Beschlussfassung, um die Insektenschutzmaßnahmen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und das Versprechen des Koalitionsvertrags von 2018 umzusetzen, die Umwelt für kommende Generationen zu bewahren, den Schutz der biologischen Vielfalt voranzubringen und das Insektensterben umfassend zu bekämpfen.

Es wäre mehr als ein Versagen dieser Bundesregierung, wenn dies nicht gelänge, denn weitere Verzögerungen sind nicht hinnehmbar, weder mit Blick auf die Dringlichkeit die Artenvielfalt besser zu schützen, noch mit Blick auf eine wünschenswerte nachhaltige landwirtschaftliche Produktion, die essentiell von Bestäubern, Nützlingen und Bodenfruchtbarkeit abhängt.

PAN Germany hat für alle drei Teilaspekte Stellungnahmen erarbeitet, die Verbesserungsvorschläge enthalten mit Blick auf notwendige Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen des Pestizid- und Biozideinsatzes.

PAN Stellungnahme zum Änderungs-Entwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

PAN Germanys zentrale Forderung ist, dass die Ziele und Maßnahmen des APIS adäquat umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weicht in seinem Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bereits getroffene Vereinbarungen u.a. durch zahlreiche Ausnahmeregelungen soweit wieder auf, dass eine Wirksamkeit der vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von Pestiziden angezweifelt werden muss. Relevante Elemente des APIS, wie die notwendige Kompensation bei Anwendung biodiversitätsschädigender Pestizide (der sog. „Refugialflächenansatz“), wurden schlicht ignoriert. Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden sowie die Vorgaben des EU-Pestizidrechts endlich wirksam implementiert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in allen Schutzgebieten, auf öffentlichen Flächen und im Haus- und Kleingarten sowie an den Ufern auch kleinerer Gewässer. Zudem fehlt ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023. [1]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für ein Insektenschutzgesetz mit dem u.a. ein Verbot biodiversitätsschädigender Pestizide und Biozide in Schutzgebieten umgesetzt werden soll. Nachbesserungen sieht PAN Germany hier insbesondere darin, bestimmte Biozid-Produkttypen ergänzend unter das Anwendungsverbot in Schutzgebieten zu stellen (Rodentizide, Fassaden-/Bautenschutz-Anstriche, Antifouling-Anstriche). Zudem plädiert PAN Germany für mehr Transparenz bei Ausnahmeregelungen für den Pestizideinsatz in Schutzgebieten. [2]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für eine Biozid-Durchführungsverordnung

Sehr begrüßt wird von PAN Germany der Entwurf einer Biozid-Durchführungsverordnung, um die Abgabe von Biozid-Produkten insbesondere an ungeschulte Personen und beim Onlinehandel strenger und für Verbraucher*innen sicherer zu gestalten. Damit wird eine große Regulierungslücke geschlossen. PAN plädiert für Ergänzungen beim Selbstbedienungsverbot sowie für mehr Sachkunde bzw. mehr Schulung für den Handel und für professionelle Anwender*innen, um Vorsorge und biozidfreie Verfahren im Sinne der Integrierten Schädlingsbekämpfung den Vorrang vor dem Einsatz chemisch-synthetischer Biozide zu geben. [3]

 

 

[1] PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

[2] PAN Germany Stellungnahme zum Referententwurf für ein Insektenschutzgesetz vom 19.10.2020

[3] PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf der Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), 12.10.2020




Offener Brief an die Europäische Chemikalienbehörde

In einem Offener Brief an Bjorn Hansen, Exekutiv-Direktor der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) fordern 13 Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter PAN Germany, Klärung des geltenden Rechtsrahmens und der bestehenden Risikomanagementmaßnahmen für mit Nano-/Bioziden behandelte Artikel im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Pandemie.




PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




Ratgeber: Beim Einkauf Biozide meiden

Empfehlungen für die nachhaltige Beschaffung in Kommunen, Einrichtungen und Betrieben