Ein europaweites Chlorpyrifos-Verbot ist überfällig

In Deutschland sind Chlorpyrifos-haltige Produkte schon seit mehreren Jahren nicht mehr zugelassen. Aber durch importierte Lebensmittel landet das hochgefährliche Pestizid nach wie vor auf unseren Tellern.

So zeigt eine kürzlich veröffentlichte Analyse, dass 39% der in der EU untersuchten Pampelmusen, 29% der Orangen und 25% der Mandarinen Chlorpyrifos-Rückstände aufweisen. Eine EU-Genehmigung für den Wirkstoff läuft noch bis zum 31.01.2020. Chlorpyrifos befindet sich zurzeit in der behördlichen Begutachtung.

Anfang der Woche wurde europaweit eine Serie von investigativen Beiträgen veröffentlicht, die belegen, dass die Behörden in der Vergangenheit hunderte von publizierten Studien zur Neurotoxizität vernachlässigt hatten.

Selbst in geringen Dosen kann Chlorpyrifos die frühkindliche Entwicklung von Gehirn und Hormonsystem schädigen. Wissenschaftler*innen haben Zusammenhänge zwischen Chlorpyrifos und einem geringeren Intelligenzquotienten bei Kindern sowie Autismus und späterer Parkinson’scher Krankheit festgestellt.

Ein Zusammenschluss von sechs Nichtregierungsorganisationen aus vier europäischen Ländern, einschließlich PAN Germany, fordert in einer heute veröffentlichten Presseerklärung die Behörden auf, Chlorpyrifos für immer zu verbieten.

Gemeinsame Presseerklärung (19.06.2019) „New overview of data on chlorpyrifos residues in fruits strengthens health-case for EU-wide ban“

Jetzt Petition unterzeichnen „Schluss mit Pestiziden in unserem Essen“




Hat die dänische Pestizidsteuer die dortige Landwirtschaft ruiniert?

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2019

Pestizidreduktion hat in Dänemark eine lange Tradition (Neumeister 2007 [1]) und seit den 1980iger gab es eine Steuer auf Pestizide. Diese Steuer hatte aber kaum Lenkungswirkung. Deshalb wurde das Steuermodell zum Jahr 2014 geändert: je problematischer ein Pestizid für Mensch und Umwelt ist, desto teurer ist es (PAN Germany berichtete im ePB No 1 2013). In der Ökonomie nennt man das „Internalisierung externer Effekte“ – man kann es auch das Einpreisen gesellschaftlicher Kosten nennen. So wurden z.B. Herbizide mit dem Wirkstoff Prosulfocarb mehr als doppelt so teuer. Dieser Wirkstoff ist so flüchtig, dass er Bio-Betriebe selbst in großer Entfernung durch Abdrift ruinieren kann. Denn deren Ware muss pestizidfrei [2] sein. Auch Pyrethroide wurden viel teurer, weil sie u.a. hochgiftig für aquatische Organismen sind. Das neue Steuermodell führte zu einer starken Reduktion der errechneten toxischen Belastung durch Pestizide, der sogenannten nationalen „Toxic Load“ in Dänemark.

Der Toxic Load Indikator (TLI) ist eine numerische Größe. Er basiert auf 15 Parametern, die die Giftigkeit von Pestiziden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt abbilden.

Für die nachstehende Grafik wurden für jeden verkauften Wirkstoff (Bekæmpelsesmiddelstatistik 2013; 2016) der Toxic Load Indicator ermitteln und mit der verkauften Menge multipliziert.

 

Abbildung 1: Nationale Toxic Load in Dänemark 2006-2016

Abbildung 1: Nationale Toxic Load in Dänemark 2006-2016

Die Abbildung zeigt eine starke Reduktion der Toxic Load. Gerade im Jahr 2014. Auch das dänische Ministerium für Umwelt und Ernährung ermittelte eine starke Reduktion des Pestizidbelastungsindex [3].

Möglicherweise [4] gab es vor der Erhöhung der Steuer einige „Hamsterkäufe“, so dass die Senkung der Verkäufe 2014 nicht einer Absenkung des Einsatzes gleichzusetzen ist. Aber auch nach 2014 blieb die „Toxic Load“ niedrig. Die landwirtschaftliche Produktion wurde dadurch nicht berührt.

Interessant ist es, einen Blick zurück zu werfen. Im Zeitraum 2009-2012 stieg der Absatz von Pestiziden bzw. die „Toxic Load“ parallel zu den Weltmarktpreisen an [5]. Gleichzeitig sank im gleichen Zeitraum das Produktionsvolumen der meisten Hauptfruchtarten (bis auf Sommergerste). Im Jahr 2014 – mit der Erhöhung der Pestizidsteuer – wurde dagegen mehr als in den Jahren zuvor produziert. Auch in den Jahren 2015-2017 gab es keinen ungewöhnlichen Abfall der Produktion. Insgesamt wurde auch keine höheren Ausgaben für Pestizide getätigt [6].

Abbildung 2: Nationale Produktion der sieben Hauptfruchtarten in Dänemark (Mill. Tonnen)

Obwohl die dänische Produktion durch die Pestizidsteuer nicht beeinträchtigt wurde, wird immer wieder davon geredet, dass die Steuer die dänische Landwirtschaft ruiniert habe. Tatsächlich sank das Bruttoinlandprodukt (BIP) aus der dänischen Landwirtschaft nach 2014. Die Ursache ist aber vermutlich eine ganz andere und nicht ursächlich der Pestizidsteuer zuzuschreiben. Nach der Finanzkrise 2008 stiegen die Weltmarkpreise für Agrarrohstoffe sehr stark. Damit stieg sicher auch das Einkommen der Landwirte – wenn man den Anstieg des landwirtschaftlichen BIP als Indikator heranzieht. Ab 2014 – zufällig mit der Einführung der neuen dänischen Pestizidsteuer – sanken die Weltmarktpreise. Das hatte Auswirkungen auf das dänische Bruttoinlandprodukt aus der Landwirtschaft. Die nachstehende Abbildung zeigt wie stark das landwirtschaftlichen BIP mit den Weltmarktpreisen[7] korreliert (Korrelationskoeffizient: 1990-2017: 0,87).

Abbildung 3: Nationale Produktion in Dänemark (Mill. Tonnen) und FAO Lebensmittelpreisindex

Die Änderung der dänischen Pestizidsteuer hat die nationale Toxic Load gesenkt, ist aber offenkundig nicht die Ursache für den zeitgleichen Rückgang des landwirtschaftlichen BIPs. Dieser ist wahrscheinlich Folge der fallenden Weltmarkpreise. Weder die Produktionsmengen noch die landwirtschaftlichen Einkommen wurden durch die Pestizidsteuer beeinflusst. Es sind insbesondere die Weltmarktpreise für Lebensmittel, die einen starken Einfluss auf die Einkommen haben– jedenfalls in Ländern, die mehrheitlich Agrarrohstoffe produzieren, die auf dem Weltmarkt gehandelt werden – und hierzu zählt Dänemark.

Ein Fazit, das sich aus den Erkenntnissen ziehen lässt: Die weit verbreitete Sorge, die Einführung einer Pestizidsteuer wirke sich negativ auf die Erträge und die bäuerlichen Einkommen aus, scheint unbegründet. Ihr Beitrag zur Entlastung von Umwelt und Gesundheit hingegen scheint wirkungsvoll.

 

(Lars Neumeister)

Die Verantwortung für den Inhalt des Artikels liegt bei dem Autor.

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[1] L. Neumeister (2007): Pesticide Use Reduction Strategies in Europe, Six case studies, Pesticide Action Network Europe (PAN Europe). London

[2] In der Regel dürfen nur Rückstände <0,01 mg/kg vorkommen, aber mit Ausnahmen für bestimmte ubiquitäre, natürliche Stoffe.

[3] https://mst.dk/service/nyheder/nyhedsarkiv/2017/dec/fald-i-salg-af-miljoebelastende-pesticider/

[4] Ich halte das allerdings für nicht relevant. Auch in Deutschland gab es z.B. 2012 einen höheren Absatz als 2011 und 2013. Der deutsche Absatz spiegelt den Dänischen und beide korrelieren stark mit den Weltmarktpreisen (dem FAO Food Index) für Lebensmittel.

[5] Das bedeutet schlicht, dass Betriebe bei besseren Preisen mehr chemischen Pflanzenschutz durchführen.

[6] Die Ausgaben sind seit 1994 jährlich gleichmäßig (fast linear) angestiegen, aber es gibt keinen stärkeren Anstieg seit 2014. Siehe Statistic Denmark “Gross domestic product at factor cost for agriculture” -> Pesticides

[7] Die FAO fasst die Weltmarkpreise verschiedener Agrar-Rohstoffe in einem Preisindex zusammen. Dieser Index wurde hier verwendet. http://www.fao.org/worldfoodsituation/foodpricesindex/en/




Geheime Dokumente offenbaren das Engagement hochrangiger EU-Beamten für weniger Schutz vor höheren Pestizidbelastungen

Vertreter der Gesundheitsdirektion unterstützten die Verwendung von 32 gefährlichen Pestiziden.

Neu veröffentlichte Dokumente der Europäischen Kommission enthüllen die Untergrabung wichtiger europäische Regelungen zum Schutz vor Pestiziden.

Nach einem zweijährigen Rechtsstreit konnte das Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) Einsicht in über 600 Dokumente erwirken. Diese offenbaren den Versuch hochrangiger Vertreter der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE), Chemie- und Landwirtschaftsinteressen vor den neuen europäischen Rechtsvorschriften zu schützen, die vorsehen, bis zu 32 hormonell schädliche Pestizide (sog. endokrine disruptive Chemikalien EDCs) zu verbieten. Die Gesetzesvorschriften sind speziell auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ausgerichtet. Die Regelungen begründen sich aus 25 Jahren wissenschaftlicher Erkenntnisse, die hormonell schädliche Pestizide mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Effekte auf die Geschlechtsausbildung von Tieren in Verbindung bringt. ED-Pestizide können unter anderem die Ursache für Geburtsfehler sein, die Frankreich im vergangenen Jahr schockiert haben und internationale Schlagzeilen auslösten.

Die geheimen Papiere, die auf Erlass des Europäischen Gerichtshofs veröffentlicht wurden, zeigen einen internen Konflikt um die Definition wissenschaftlicher Kriterien für die Identifizierung und das Verbot von ED-Pestiziden. Offenbar waren die Vertreter der Umwelt- und Forschungsabteilungen in der Unterzahl und somit den Versuchen der Vertreter der Landwirtschafts-, Unternehmens-, Industrie- und sogar Gesundheitsdirektionen unterlegen, denen es gelang, die Kriterien für die ED-Identifizierung durch die Einführung nichtwissenschaftlicher Faktoren wie den der Rentabilität der Landwirtschaft zu verwässern. Dabei erhielten sie Rückenwind vom Generalsekretär der Kommission, der ein fehlerhaftes Folgenabschätzungsverfahren orchestrierte [Dokumente 42, 559]. Seine eigenartig frühen Ergebnisse spielten die Auswirkungen der EDs auf die Gesundheit herunter [Dokument 258] und folgerten, dass je mehr Pestizide verwendet wurden, desto geringer die Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt seien [Dokument 560]; und dass es umso besser wäre, je weniger ED-Pestizide identifiziert und reguliert würden. [Dokument 273].

Weiterlesen in der PAN Europe Pressemitteilung




Konsequente Anwendung – Fehlanzeige

Die EU-Pestizidverordnung im Realitäts-Check

Die europäische Pestizidverordnung weist inhaltlich zwar einige Schwächen auf, doch ist das wesentliche Problem ihre unzureichende Anwendung. 150 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben in einem Manifest die Beseitigung der im Folgenden analysierten und weiterer Schwachstellen gefordert. Nur so könnten zahlreiche gefährliche Pestizide vom Markt verschwinden und Gesundheits- und Umweltschutz gestärkt werden. PAN-Vorstand Peter Clausing hat sich die Sache näher angeschaut.

weiterlesen (pdf-Datei)

Der Artikel „Konsequente Anwendung – Fehlanzeige“ ist in der Ausgabe 1/2019 des Rundbriefs Forum Umwelt & Entwicklung erschienen.

 

 

 




Redebeitrag auf der BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk, (PAN Germany), auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 26.4.2019 in Bonn

Sehr geehrter Damen und Herren Aktionäre, Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände. Mein Name ist Peter Clausing und ich bin vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

Sehr geehrter Herr Baumann, da unsere Ansichten über Glyphosat diametral auseinandergehen, wende ich mich einem unstrittigen Bayer-Wirkstoff zu – dem insektiziden Wirkstoff Thiacloprid.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass Thiacloprid in der EU als wahrscheinlich fortpflanzungsschädigend beim Menschen eingestuft ist, also als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B. Das heißt, Thiacloprid steht im Verdacht, beim Menschen Schäden des ungeborenen Lebens bzw. Fortpflanzungsstörungen bei Erwachsenen hervorzurufen. Diese Einschätzung wurde von jenen Behörden getroffen, deren Urteil Sie im Fall von Glyphosat so schätzen. Am Rande sei bemerkt, das Thiacloprid in der EU außerdem als krebserregender Wirkstoff der Kategorie 2 eingestuft ist.

Die EU-Verordnung 1107/2009 sieht vor, dass reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1B nicht vermarktet werden dürfen, es sei denn die Rückstände des betreffenden Wirkstoffs in Nahrungs- und Futtermitteln übersteigen nicht den in der EU festgelegten Grenzwert. Nun ist es aber so, dass allein in Deutschland im Rahmen der offiziellen nationalen Rückstandsüberwachung zwischen 2009 und 2017 alljährlich Hunderte Lebensmittelproben mit Thiacloprid belastet waren, und die festgelegten Höchstwerte jedes Jahr mehrfach überschritten wurden. Von einer vernachlässigbaren Exposition des Menschen kann also keine Rede sein, sondern eher von einer Nachlässigkeit der Behörden, die für Thiacloprid weiterhin eine Vermarktungsgenehmigung erteilt haben.

Deshalb habe ich folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Thiacloprid sowohl wertmäßig (absolut und in Prozent des Gesamtumsatzes) als auch bezüglich der Tonnage?
  2. Wäre die Unternehmensleitung bereit, Thiacloprid in der Europäischen Union freiwillig vom Markt zu nehmen? Wenn ja, wann? Wenn nein, was ist die ethische Begründung der Unternehmensleitung, das nicht zu tun?
  3. Wäre die Unternehmensleitung bereit, eine solche freiwillige Rücknahme von Thiacloprid weltweit vorzunehmen?

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass das Unternehmen bereits früher eine freiwillige Verpflichtung zu einem Vermarktungsverzicht übernahm. Am 13.6.2013 unterschrieben Vertreter von Syngenta, BASF und Bayer Cropscience ein Protokoll, in dem sie sich bis Ende 2013 zur Entfernung von hochgiftigen Pestiziden aus der Produktpalette verpflichteten. Für Bayer Cropscience wurde diese Vereinbarung von Herrn Dr. Michael Schneider unterschrieben.

Bei den hochgiftigen Pestiziden ging es um Wirkstoffe der WHO Klassen 1a und 1b. Dazu zählt der Wirkstoff Methiocarb, der nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin vermarktet wird.

Auf eine schriftliche Anfrage antwortete Herr Dr. Schneider am 28. Juli 2015 – Bayer hat, ich zitiere, „auch im Fall Methiocarb sein Ausstiegsversprechen wahr gemacht, so dass es heute keine Methiocarb haltigen Handelspräparate der WHO-Klassen 1a/1b im landwirtschaftlichen Portfolio des Unternehmens gibt“ – Zitat Ende.

Auch hier zunächst meine Frage: Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Methiocarb sowohl wertmäßig als auch bezüglich der Tonnage?

Darüber hinaus habe ich folgende Fragen:

  1. Herr Dr. Schneider spricht in seinem Schreiben vom 28. Juli 2015 von einer ausnahmsweisen Anwendung von Methiocarb zur Bekämpfung von Thripsen und zur Beizung von Saatgut. Bitte erklären Sie mir, wieso dann auf der Website von Bayer Cropscience Jordanien, das Methiocarb-Produkt Mesurol-50WP zur Bekämpfung von Zwergzikaden, Blattläusen und anderen Insekten angeboten wird
  2. Mesurol-50WP hat bei Anwendung der WHO-Kriterien eine akute Toxizität von 40 mg/kg und fällt mithin als Präparat in die WHO-Klasse 1b. Erklären Sie mir deshalb bitte, wieso Bayer auf der jordanischen Website das Präparat als „mäßig toxisch“ (Klasse II) beschreibt?

Ich stelle den Antrag, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle Aktionäre bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.




Sind die aktuellen Pestizidverordnungen reine Makulatur?

Nach Ansicht des PAN-Vorstands Peter Clausing, krankt der Umgang der EU mit Pestizide an strukturellen und methodischen Mängeln.
Yussefi-Menzler, Redakteurin der Zeitschrift Ökologie und Landbau, hat ihn gefragt, wo genau die Probleme liegen und wie Zulassungsverfahren in die richtigen Bahnen gelenkt werden können.

weiterlesen  (pdf-Datei)

Der Artikel  „Endlich Licht ins Dunkel bringen“ ist in der  Ausgabe 2/2019 der Zeitschrift Ökologie & Landbau (www.oekologie-landbau.de) erschienen.




Pestizid-Aktionswoche 2019

Seit 14 Jahren findet vom 20. – 30. März die internationale Pestizid-Aktionswoche statt mit dem Ziel, über den Einsatz von Pestiziden, den Auswirkungen von Pestiziden auf Gesundheit und Umwelt sowie über Alternativen zu informieren. Organisationen in ganz Europa beteiligen sich, bieten Mitmach-Aktionen und Veranstaltungen an. Auf der Website kann man seine Veranstaltung registrieren und so mehr Aufmerksamkeit erreichen.

Der Spot Insektenschwund und Pestizide von PAN Germany veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt. Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei.

 




Gewässerschutz im Fokus – Wie kann die Wasserrahmenrichtlinie besser umgesetzt werden?

Gemeinsame PAN-Position zur WRRL veröffentlicht

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel haben PAN Europe und PAN Germany eine gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der WRRL in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Die Stellungnahme identifiziert wichtige Handlungsfelder, in denen mehr Anstrengungen erforderlich sind, um die Ziele der WRRL zu erreichen und die Einträge und Belastungen aquatischer Ökosysteme mit Pestiziden und Tierarzneimitteln aus der Landwirtschaft und mit den vielfältig eingesetzten Bioziden wie Fassadenschutzmittel, Antifoulings oder andere Schädlingsbekämpfungsmittel zu verringern.

PAN fordert, dass Rückschritte oder Aufweichungen der WRRL-Schutzstandards unterbleiben und die notwendigen Maßnahmen endlich auf den Weg gebracht werden müssen, um die Zielsetzungen spätestens mit der letzten Frist 2027 zu erreichen. Hierfür sind auch die bisherigen Umsetzungsdefizite ambitioniert anzugehen.

PAN teilt die Kritik an den Mitgliedstaaten des aktuellen Berichts der EU-Kommission zur Umsetzung der WRRL, der am 26. Februar 2019 veröffentlicht wurde.(1) Die Kommission sieht die Mitgliedstaaten in der Pflicht, u.a. mehr im Bereich der Gewässerüberwachung und zum Schutz der wasserabhängigen Naturschutzgebiete zu unternehmen.

Aus PAN Sicht müssen nicht nur die Verunreinigungen der Oberflächengewässer und der Grundwässer durch Biozide, Pestizide und Tierarzneimittel umfassend ermittelt werden, sondern auch konsequent die Belastungsursachen identifiziert und bevorzugt an der Quelle – also auf Ebene der Zulassung und des Einsatzes der Mittel – behoben werden. Dies erfordert u.a. eine bessere Rückkopplung zwischen den Gesetzgebungen der Mittelzulassungen und dem Wasserrecht sowie wirksame Minderungsstrategien wie Pufferrandstreifen an Gewässern, der verstärkte Einsatz von Alternativen und konsequente Anwendungsverbote gewässerbelastender Stoffe.

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Datum: 5. März 2019 348.04 KB

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel...

PAN Europe and PAN Germany position concerning the current review of the Water Framework Directive (WFD) and its Daughter Directives

PAN Europe and PAN Germany position concerning the current review of the Water Framework Directive (WFD) and its Daughter Directives

Datum: 5. März 2019 306.30 KB

Against the backdrop of several shortcomings in the implementation and application of the WFD, PAN Europe...

(1) EU-Kommission (2019): Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG). COM(2019) 95 final.
Abrufbar über folgenden Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=COM:2019:95:FIN&from=EN

 




PAN – Spot: Insektenschwund durch Pestizide

Die Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei. Der Spot „Insektenschwund und Pestizide“ von PAN Germany, veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt.

 

Faltblatt: Pestizide - Eine Gefahr für Insekten und die biologische Vielfalt

Datum: 25. Mai 2018 902.92 KB

Biologische Vielfalt bedeutet Lebensraumvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt. Bestäuber-Insekten...

PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

Datum: 7. Februar 2017 563.87 KB

Die biologische Vielfalt nimmt in den agrarisch geprägten Landschaften dramatisch ab, obwohl sich Deutschland...




Neues aus dem europäischen Pestizid-Recht

 

Hin zu mehr Transparenz in der Pestizidbewertung

Jahrelang hat sich die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) verweigert, den Inhalt von Industriestudien im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Pestizide zu veröffentlichen. Die Studien seien „geistiges Eigentum“ der Unternehmen, hieß es gebetsmühlenartig. Jetzt zeichnet sich ein Wandel ab, denn in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2019 konnte eine vorläufige Einigung zwischen dem Ratsvorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments über eine neue Verordnung in Brüssel erreicht werden. Allerdings muss das sogenannte General Food Law, das zukünftig Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette regeln soll, noch die Hürden der förmlichen Bestätigung durch den EU-Rat und das EU-Parlament nehmen.

Nach den neuen Vorschriften muss die EFSA alle Studien veröffentlichen, die von der Industrie zwecks Vermarktungsgenehmigung von Pestiziden, gentechnisch veränderten Produkten und Lebensmittelzusatzstoffen eingereicht werden. Es wird eine gemeinsame europäische Datenbank für Auftragsstudien eingerichtet, um Unternehmen, die eine Genehmigung beantragen, davon abzuhalten, für sie ungünstige Studien zurückzuhalten. Außerdem kann die EU-Kommission die EFSA in Ausnahmefällen von großer gesellschaftlicher Bedeutung ersuchen, eigene Studien in Auftrag zu geben. Diese und weitere Regelungen sollen die Verlässlichkeit und Unabhängigkeit der Risikobewertung verbessern und das angekratzte Vertrauen der BürgerInnen in das Bewertungssystem nach dem Glyphosat-Debakel wiederherstellen.

Dieser Meilenstein ist ein entscheidender Erfolg der europäischen Bürgerinitiative Stopp Glyphosat mit über 1 Million UnterzeichnerInnen. Denn obwohl die Bürgerinitiative vor allem wegen der Forderung nach einem Glyphosatverbot in der Erinnerung haftet, geht es um wesentlich mehr – um eine Reform des Genehmigungsverfahrens von Pestiziden in der EU. Die erfolgreiche Bürgerinitiative nahm die EU in die Pflicht, tätig zu werden. Die breite Koalition Citizens for Science in Pesticide Regulation mit rund 150 gesellschaftlichen Organisationen und 25 ExpertInnen formulierte daraufhin konkrete Forderungen an die EntscheidungsträgerInnen in einem Manifest. Die Berücksichtigung der Empfehlungen in den Regelungen des General Food Law könnten tatsächlich eine Verbesserung der in absehbarer Zeit bewirken.

EU-Parlamentarier fordern mehr Pestizidreduktion

Neben den absehbaren Fortschritten auf der Zulassungsebene wächst der Druck für striktere Maßnahmen auf der Anwendungsebene hin zu einer Pestizidreduktion. Das Europäische Parlament hat am 12. Februar 2019 einen Initiativbericht über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/128/EG zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden angenommen. Der Bericht ist ein Weckruf an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die Maßnahmen der Rahmenrichtlinie endlich adäquat umzusetzen. In der Richtlinie sind verschiedene Maßnahmen vereinbart, um nicht nur die Pestizidrisiken für Menschen, Umwelt und Artenvielfalt zu reduzieren, sondern auch gleichermaßen die Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz zu reduzieren. Passiert ist enttäuschend wenig – zu wenig, so lassen sich die Aussagen der Resolution zusammenfassen, die von einer großen Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet wurde.

Mit großer Zeitverzögerung hatte Ende 2017 die EU-Kommission den Stand der Implementierung der Richtlinie evaluiert und eine unzureichende Umsetzung festgestellt. In diesem Rahmen hatte PAN Europe mit Unterstützung einiger seiner Mitgliedsorganisationen, darunter auch PAN Germany, den Kommissionsbericht zur Evaluierung in ausgewählten Mitgliedsstaaten unter die Lupe genommen und die Ergebnisse zusammengefasst: Monitoring EU SUD compliance in Sweden, Denmark, Poland, Germany, Italy and the Netherlands: PAN’s suggestions for better future auditing and implementation. Große Defizite lassen sich – auch und insbesondere in Deutschland – bei der Etablierung und Kontrolle des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) feststellen, dessen Grundsätze mit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2012 für alle europäischen Landwirte rechtsverbindlich wurden. Ein zweiter wesentlicher Kritikpunkt sind die unzureichenden Ziele und Fristen von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP). Die Kritik der EU-Parlamentarier zielt in dieselbe Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass der Bericht des EU-Parlaments den Druck auf die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten erhöht und die längst überfällige, vollständige Umsetzung der Maßnahmen der Rahmenrichtlinie beschleunigt. Klare Zeichen zu setzen, ist besonders jetzt wichtig, da zurzeit über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 verhandelt wird. Die Ziele und Maßnahmen der Rahmen-Richtlinien sollten vollständig in die GAP integriert werden und insofern Subventionen an Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz koppeln, so PAN Europe in der aktuellen Presseerklärung zur Parlamentsresolution.

EU-Umweltausschuss macht sich stark für eine nachhaltige Agrarpolitik

Der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) hat am Donnerstag, den 14. Februar 2019, seine Stellungnahme zur Reform der GAP ab 2021 verabschiedet und ein deutliches Signal für eine nachhaltigere Landwirtschaftspolitik und für eine Pestizidreduktion gesendet. Während bislang lediglich zwei bis drei Milliarden Euro in konkrete Naturschutzmaßnahmen fließen, bedarf es nach Auffassung des Umweltausschusses rund 15 Milliarden Euro pro Jahr, um das rasante Artensterben in Europa aufzuhalten. Außerdem soll unter anderem die Reduzierung von Pestiziden forciert werden und Grundsätze des IPM wie eine mindestens vierjährige Fruchtfolge einschließlich Leguminosen festgeschrieben werden. Mehr zur Stellungnahme und die Stimmen verschiedener Umweltverbände dazu, finden sich im DNR-Beitrag „EU-Abgeordnete stimmen für eine nachhaltige Agrarpolitik“. Der EU-Agrarausschuss wird voraussichtlich im März über die Vorschläge aus dem Umweltausschuss abstimmen. Eine starke Aufweichung der Empfehlungen durch den EU-Agrarausschuss ist leider wahrscheinlich.

 

Mehr Infos zur Arbeit der Citizens for Science in Pesticide Regulation:
White paper – Ensuring a higher level of protection from pesticides in Europe