Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen

PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst“

Die Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Aktionsprogramms Insektenschutz (APIS) hätte ein Erfolg für mehr Insektenschutz und ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Agrarwende sein können. Diese Chance wurde mit der gestrigen Entscheidung im Bundeskabinett vertan. Als Lichtblick bleiben verstreute Maßnahmen, die hoffentlich zumindest in einigen Bereichen zu einem besseren Schutz von Insekten beitragen.

Die am 10. Februar 2021 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vormals „Insektenschutzgesetz“) und zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bieten zwar einige sinnvolle Maßnahmen, grundsätzlich greifen sie aus Sicht von PAN Germany zu kurz.  Infolge des Disputs zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium kam letztlich ein Kleinklein an Maßnahmen heraus, das den großen Versprechungen des Koalitionsvertrags von 2018 und des Aktionsprogramms Insektenschutz vom September 2019 nicht gerecht wird.

Besonders deutlich wird dies insbesondere im Entwurf des BMEL zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Die eigentlich guten vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von glyphosathaltigen Mitteln, die Vorgaben für pestizidfreie Gewässerrandstreifen und die Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Naturschutzgebieten werden sofort wieder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen relativiert. Nicht weiter definierte Gründe zu „wirtschaftlichen Schäden“ reichen aus, um die neuen Beschränkungen nicht umsetzen zu müssen. Anstatt den Landwirt*innen eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Insektenschutz zuzugestehen, sollen Landwirte bei wirtschaftlichen Einbußen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums einfach weitermachen wie bisher. So werden weiterhin Umweltschutzinteressen gegen Agrarinteressen ausgespielt.

Zudem sind nach dem Kabinettsbeschluss die bereits mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehenen Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide nur in einem geringen Anteil von Naturschutzgebieten umzusetzen. Auf den für den Artenschutz wichtigen Flächen der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), die nicht zu den deutschen Naturschutzgebieten und Naturschutzdenkmälern zählen, dürfen weiterhin Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide beim Anbau von Gartenbaukulturen, Obst-und Weinbau, Hopfen, Saatgut, bei der Pflanzgutvermehrung und in sonstigen Sonderkulturen eingesetzt werden. Für den Ackerbau werden innerhalb dieser Gebiete Anwendungsverbote nur „angestrebt“. Mögliche Maßnahmen bleiben freiwillig und sollen vom BMEL evaluiert und ein Bericht bis zum 30. Juni 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden soll.

Das festgeschriebene Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel ab Januar 2024 wird von PAN Germany ausdrücklich begrüßt. Doch wie sicher ist dieser Ausstieg? Bereits jetzt läuft auf EU-Ebene ein Antrag auf Wiedergenehmigung von Glyphosat nach 2023. Zu befürchten ist, dass so schnell wie jetzt im Änderungsantrag Neonicotinoide von der Liste mit Anwendungsbeschränkungen gestrichen wurden, dies dann auch mit glyphosathaltigen Mitteln und deren Streichung von der Verbotsliste in der PflSchAnwV geschehen kann. Da bleibt nur die Hoffnung auf eine zukünftig andere Landwirtschaftspolitik. Grundsätzlich positiv ist das zukünftige Verbot glyphosathaltiger Mittel im Haus- und Kleingarten und auf öffentlichen Flächen wie Parks zu bewerten. PAN ist allerdings der Auffassung, dass synthetische Pestizide grundsätzlich nicht in Laienhand gehören und auf diesen Flächen höchstens nicht-synthetische Pestizide mit „geringem Risiko“ eingesetzt werden sollten. Dies entspräche auch den Zielen und Empfehlungen des europäischen Pestizidrechts.

Eine große Chance des APIS lag in der Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser sieht eine Kompensation negativer Auswirkungen des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Pestiziden direkt auf bzw. an den Agrarflächen vor. Doch diese im APIS vereinbarte Maßnahme wurde komplett aus dem Gesetzespaket gestrichen. Dies ist nicht nur eine schlechte Nachricht für den Biodiversitätsschutz, sondern auch ein Schlag gegen den Europäischen Green Deal und dessen Ziel, den Einsatz synthetischer Pestizide um 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu reduzieren.

Um tatsächlich dem Problem des dramatischen Insektenschwunds entschieden entgegenzutreten, reichen die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht aus. Nur eine Pestizidreduktion in der breiten Fläche wäre effektiv, auch um wichtige landwirtschaftliche Ressourcen wie Bestäuber, Nützlinge, sauberes Wasser und Bodenfruchtbarkeit zu bewahren. Selbstverständlich müssen Förderungen und finanzielle Anreize für die Landwirtschaft damit einhergehen.

Positiv ist ein Kompromiss in letzter Minute hinsichtlich der Definition von „biodiversitätsschädigend“ zu bewerten. Statt nur bienengefährliche Insektizide der Klasse B1 zu berücksichtigen wie im BMEL-Entwurf, sollen nun alle Bienengefährdungsklassen (B1 – B3) sowie Mittel, die gefährlich für Bestäuberinsekten (NN 410) sind, bei Anwendungsbeschränkungen in Schutzgebieten berücksichtigt werden.  Aus PAN-Sicht gehören neben den Bestäubern auch andere Insekten – auch die ohne anthropogenen Nutzen – zum Biodiversitätsschutz. Außerdem können andere Pestizidgruppen wie beispielsweise Fungizide ebenfalls schädliche Effekte auf Insekten- und Wildtierpopulationen haben, bleiben aber von Anwendungsbeschränkungen und -verboten ausgeschlossen

Was also bleibt? Positiv ist, dass auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 10 km2 nun einen pestizidfreien Randstreifen haben müssen. Obgleich es aus PAN-Sicht notwendig gewesen wäre, einen begrünten Randstreifen von mindestens 10 Metern festzulegen, anstatt auf 5 Meter zu begrenzen.  Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ durch die Änderungen des Naturschutzgesetzes im Insektenschutzgesetz ausgeweitet wird.

Positiv ist ebenfalls, dass, wie im APIS vereinbart, Biozide in die Maßnahmen zum Insektenschutzes in Schutzgebieten eingebunden werden. Mit Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Einsatz im Freien von Holzschutzmitteln durch Spritzen und Sprühen sowie der flächige Einsatz von Insektiziden/Akariziden nicht mehr in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen erlaubt (auch hier sind Ausnahmen möglich). PAN Germany hätte es begrüßt, wenn Anwendungsbeschränkungen auch für andere umweltrelevante Biozidanwendungen festgelegt worden wären wie beispielsweise für den Einsatz von Antifouling- und Fassadenschutzanstrichen.
In einem weiteren Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (ChemBiozidDV) werden außerdem Regelungen für den (Online-)Handel mit Biozidprodukten festgeschrieben. Damit wird eine große Regulierungs-Lücke geschlossen. PAN Germany hat hierzu ebenfalls eine umfassende Stellungnahme vorgelegt.

Als nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag die Gesetzesvorlagen debatieren. Eine Beschlussfassung muss noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

PAN Germany Stellungnahmen – siehe Links im Website-Artikel vom 09.02.2021

Gesetzesentwürfe in der Kabinettbeschlussfassung:

des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“)

des BMEL zur Änderung  der PflSchAnwV




Neue Studie: Öffentliche Plätze ganzjährig durch Pestizid-Abdrift belastet

In Südtirol wurden 32 verschiedene Agrargifte auf öffentlichen Plätzen nachgewiesen, viele davon mit hormoneller Wirkung.
An der von einem internationalen Team erarbeiteten Studie war auch PAN Germany beteiligt.

Die Ergebnisse bestätigen eine frühere Studie der Autor*innen, bei der Pestizidrückstände auf Kinderspielplätzen in Südtirol gefunden wurden. Darüber hinaus zeigt die aktuelle Studie, dass manche Pestizide ganzjährig vorhanden sind. Laut Peter Clausing von PAN Germany lassen „die untersuchten Grasproben den Rückschluss zu, „dass Pestizidrückstände auch in Obst und Gemüse aus den Hausgärten dieser Region auftreten können, wobei dann die von der EU zugelassenen Grenzwerte deutlich überschritten würden“.

Die Presseinformation zur aktuellen Studie erhalten Sie hier.

Studie: „Year‑round pesticide contamination of public sites near intensively managed agricultural areas in South Tyrol“




PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

PAN Germany Stellungnahme vom 5.2.21 zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in Schutzgebieten und an Gewässerufern. PAN fordert, die bereits vereinbarten Maßnahmen des Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) in der PflSchAnwV adequat umzusetzen. Hierzu zählt auch ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023.




Repräsentative Umfrage zeigt: Große Mehrheit für Exportverbot von giftigen Pestiziden

Die gemeinsame Kampagne „Giftexporte stoppen“ von PAN Germany und dem INKOTA Netzwerk, die sich gegen existierende Doppelstandards im Pestizidhandel und für ein Ende des Exports verbotener Pestizide einsetzt, erhält breite Zustimmung aus der Bevölkerung:

Eine von INKOTA in Auftrag gegebene FORSA-Umfrage, bei der 1.040 Personen befragt wurden, bestätigt, dass eine deutliche Mehrheit von

  • 80 % der Befragten einem deutschen Exportverbot von giftigen Pestiziden zustimmen und
  • 89 % der Befragten es befürworten, den Einsatz von giftigen Pestiziden auch außerhalb der EU zu reduzieren.

Deutschland steht als Pestizidexporteur weltweit an zweiter Stelle und deutsche Unternehmen profitieren von dem Geschäft mit Pestiziden, die in der EU längst verboten sind, weil sie als zu gefährlich für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen gelten. Zusammen mit INKOTA kämpft PAN Germany für ein Verbot des Exports dieser verbotenen Pestizide.

Unterstützen auch Sie unseren Appell an die Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Altmaier endlich ein entsprechendes Exportverbot in Deutschland zu erlassen!

Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier.




Erschreckende Studie zur Pestizidbelastung von vietnamesischen Schulkindern

Eine von PAN Asia Pacific (PANAP) in Kooperation mit Partnerorganisationen veröffentlichte Studie zeigt erschreckende Zahlen, die belegen, dass Schulkinder in ländlichen Gebieten Vietnams regelmäßig hochgiftigen Pestiziden ausgesetzt sind.

Die Studie wurde von PANAP, dem Research Centre For Gender, Family and Environment In Development (CGFED) und der Organisation Sustainable Rural Development (SRD) in drei Distrikten von Vietnam durchgeführt. In den Bezirken Hai Hau und Nghia Hung (Provinz Nam Dinh) nahmen insgesamt 140 Mittelschüler teil und 80 Schüler und 20 Lehrer nahmen an der vom SRD durchgeführten Studie im Phu Luong District in der Provinz Thai Nguyen im Nordosten Vietnams teil.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

In den Bezirken Hai Hau und Nghia Hung:

  • 98,6 % der Schüler gaben an, dass sie in ihrer unmittelbaren Umgebung zuhause und in der Schule Pestiziden ausgesetzt waren. Dabei kamen sie auf verschiedene Weise mit Pestiziden in Berührung, z.B. beim Spielen auf frisch mit Pestiziden besprühten Feldern (66 %), beim Kauf und Verkauf von Pestiziden (48,6 %), und beim Waschen von Pestizid-Sprühbehältern oder -Geräten (33 %).
  • Die Schüler berichteten in der Folge von Müdigkeit (91,4 %), Schwindel (57,9 %), Erbrechen oder Übelkeit (80,7 %), Kopfschmerzen (76,4 %) und Atembeschwerden (57,1 %).
  • Nur 24,4 % der Schüler suchten nach dem Auftreten von Symptomen einen Arzt auf.

Im Bezirk Phu Luong:

  • 32,5 % der Schulkinder gaben an, frisch gesprühte Felder betreten zu haben, um ihren Eltern bei verschiedenen landwirtschaftlichen Arbeiten zu helfen, z. B. beim Pflücken von Teeblättern und der Gemüseernte. 11,2 % gaben an, Pestizide mit bloßen Händen zu mischen, während 12,5 % ihren Eltern beim Einkauf von Pestiziden halfen.
  • Eine überwältigende Mehrheit (97,5 %) der Kinder berichtete, dass sie mit Augen und Haut mit Pestiziden in Kontakt gekommen sind.
  • Mehr als ein Drittel der Schüler (36,2 %) erbrachen sich nach Kontakt mit Pestiziden, die sie als „schrecklich riechend“ beschrieben.

CGFED, SRD and PANAP (2020): Schoolchildren’s Exposure to Pesticides in Vietnam: A Study in Three Districts




Dramatischer Anstieg der globalen Pestizidvergiftungen

Neue wissenschaftliche Studie zeigt, dass weltweite Pestizidvergiftungen von 25 Millionen im Jahr 1990 auf heute 385 Millionen gestiegen sind.

Hamburg, 9. Dezember 2020: In einer neuen umfassenden Studie belegen Wissenschaftler*innen, dass unbeabsichtigte Pestizidvergiftungen seit der letzten globalen Bewertung vor 30 Jahren weltweit dramatisch zugenommen haben. Nach Auswertung verfügbarer Vergiftungsdaten aus Ländern auf der ganzen Welt kommen die Forscher*innen zu dem Schluss, dass es jedes Jahr rund 385 Millionen Fälle akuter Pestizid-Vergiftungen gibt, gegenüber geschätzten 25 Millionen Fällen im Jahr 1990. Umgerechnet bedeutet dies, dass etwa 44 Prozent der in der Landwirtschaft tätigen Weltbevölkerung – 860 Millionen Landwirt*innen und Landarbeiter*innen – jedes Jahr mindestens eine Vergiftung erleiden.

„Die aktuellen Zahlen verdeutlichen, wie sehr das Leid von Millionen von Menschen über Jahrzehnte massiv unterschätzt wurde, sagt Susan Haffmans, Referentin beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany). „Die tagtäglichen Vergiftungen führen dauerhaft auch zu chronischen Erkrankungen, wie Krebs, zu neurologischen Schädigungen und zu Fruchtbarkeitsstörungen. Wir müssen endlich ein schrittweises Verbot der schlimmsten Pestizide, der sogenannten hochgefährlichen Pestizide (HHPs) durchsetzen, um die Gesundheit und das Leben derjenigen zu schützen, die tagtäglich unsere Nahrung produzieren.“

Die Publikation mit dem Titel „The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning: estimations based on a systematic review“ (Die globale Verteilung akuter unbeabsichtigter Pestizidvergiftungen: Schätzungen auf Basis einer systematischen Überprüfung) wurde in der Fachzeitschrift BMC Public Health veröffentlicht [1]. Sie ist die erste globale Schätzung dieser Art seit einer Auswertung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 1990.

Die Studie ergab, dass die meisten nicht-tödlichen Vergiftungsfälle in Südasien auftreten, gefolgt von Südostasien und Ostafrika. Die höchste nationale Einzelinzidenz wurde in Burkina Faso ermittelt, wo jährlich fast 84 Prozent der Bäuer*innen und Landarbeiter*innen unbeabsichtigte akute Pestizidvergiftungen erleiden. Die Gesamtzahl der Todesfälle durch unbeabsichtigte Pestizidvergiftungen wird in der Veröffentlichung auf weltweit etwa 11.000 Todesfälle pro Jahr geschätzt. Fast 60% davon treten allein in Indien auf, was laut den Autor*innen auf ernsthafte Probleme beim Einsatz von Pestiziden hinweist.

Die Autor*innen der Studie führten eine systematische Analyse (Systematic Review) der wissenschaftlichen Publikationen durch, die zwischen 2006 und 2018 zu dem Thema veröffentlicht wurden. Sie wählten insgesamt 157 Arbeiten aus, nachdem sie über 800 Arbeiten nach festgelegten Kriterien auf ihre Eignung geprüft und zusätzliche Daten aus der Todesursachen-Datenbank der WHO extrahiert hatten. Damit wurden insgesamt Daten aus 141 Ländern abgedeckt. Die meisten Studien konzentrierten sich auf arbeitsbedingte Vergiftungen, insbesondere bei Landwirt*innen und Landarbeiter*innen.

Die in der aktuellen Studie ermittelte Zahl der weltweiten nicht-tödlichen, unbeabsichtigten Pestizidvergiftungen liegt deutlich über dem Wert der früheren Schätzung. Dies liegt zum Teil daran, dass die aktuelle Studie eine größere Anzahl von Ländern abdeckt, und auch daran, dass der weltweite Pestizideinsatz seit 1990 um 81 Prozent zugenommen hat auf heute rund 4,1 Millionen Tonnen. Obgleich die neuen Vergiftungszahlen erschreckend hoch sind, muss davon ausgegangen werden, dass diese Zahlen nach wie vor die tatsächliche Situation unterschätzen, unter anderem, da viele Staaten keine zentrale Meldestelle haben bzw. es dort keinen rechtlichen Mechanismus gibt, der die Meldung solcher Pestizidvergiftungsfälle vorschreibt.

„Wir wissen, dass es Einschränkungen bei den Daten über Pestizidvergiftungen gibt“, bemerkt Javier Souza, Koordinator von PAN Lateinamerika. „Aber diese Studie offenbart unbeabsichtigte Pestizid-Vergiftungen deutlich als ein ernstes, globales Problem, das sofortiges Handeln erfordert. Hochgefährliche Pestizide müssen bis 2030 schrittweise vom Markt genommen werden, um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, und wir müssen zu gesünderen und widerstandsfähigeren Systemen wie der Agrarökologie übergehen“.

PAN Germany fordert, dass das Thema unbeabsichtigter Pestizidvergiftungen endlich stärker in das Blickfeld der internationalen Politik gerückt und dass konsequent in nicht-chemische Pflanzenschutzverfahren investiert wird, zum Wohl von Menschen und ihrer Umwelt weltweit.

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[1] Die Studie (open access): Boedeker, W., Watts, M., Clausing, P. et al. The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning: estimations based on a systematic review. BMC Public Health 20, 1875 (2020), ist zu finden unter:
https://doi.org/10.1186/s12889-020-09939-0

Pressekontakt Deutschland:

  • Susan Haffmans, PAN Germany, susan.haffmans@pan-germany.org, 040-399 19 10-25

Die deutschsprachigen Studienautoren, stehen für Interviews zur Verfügung:




PAN Germany Stellungnahme zum Referententwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




EU-Parlamentarier*innen fordern einen Exportstopp gefährlicher Pestizide

In einer gemeinsamen Erklärung fordern heute mehr als 60 EU-Abgeordnete den Exportstopp von Pestiziden, deren Verwendung in der EU aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ausdrücklich verboten ist, sowie einen Importstopp für Lebensmittel, die unter Verwendung dieser gefährlichen Chemikalien in Drittländern hergestellt wurden. In ihrer Forderung an die Europäische Kommission verweisen die Parlamentarier*innen darauf, dass die EU sich im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie für einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen verpflichtet hat. Darüber hinaus verweisen sie auch auf die im Oktober veröffentlichte EU-Chemikalienstrategie, welche die EU in der Pflicht sieht „sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export produziert werden“.

Der heutigen Erklärung der Abgeordneten gingen Forderungen der Zivilgesellschaft nach einem Exportstopp für verbotene Pestizide auf bundesdeutscher und europäischer Ebene voraus. Dass die Volksvertreter*innen darüber hinaus von der EU fordern, auf einen umfassenden, verbindlichen internationalen Vertrag hinzuarbeiten, um gefährliche Pestizide während ihres gesamten Lebenszyklus zu regulieren, begrüßt PAN Germany ausdrückllich.

Seit längerem kämpft PAN Germany zusammen mit Partner-Organisationen für die Abschaffung von Doppelstandards im Pestizid-Handel und setzt sich für einen Exportstopp gefährlicher Pestizide ein. Es kann nicht sein, dass Pestizide, deren Verwendung in der EU aus guten Gründen verboten ist, legal in Drittländer exportiert werden dürfen, und dort die Gesundheit der Menschen und ihrer Umwelt gefährden.

Daher freuen wir uns, dass die EU-Abgeordneten unsere Position stärken und wiederholen hier unsere Forderung an die bundesdeutsche Politik:

  1. den Export von Pestizidwirkstoffen, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt sind, gesetzlich zu verbieten,
  2. sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen und
  3. sich auf europäischer und internationaler Ebene für ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide zu engagieren.

Alle, die diese Forderung unterstützen möchten, laden wir herzlich ein, den Online-Appell zu unterzeichnen.
Vielen Dank.




Sinn und Unsinn von Pestiziden – Podiumsdiskussion mit Industrievertretern am Dienstag, 3.11.2020 von 19:30 – 21:00 Uhr

Hinweis auf eine Online-Veranstaltung:

Unter dem Titel „Pestizide & Co – Notwendiger Pflanzenschutz oder Umwelt- und Gesundheitsgefahr?“ lädt die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften zu einer Online-Veranstaltung ein. Interessierte Teilnehmer*innen können sich hier anmelden.

Am 3. November tauschen Gegner und Befürworter des Einsatzes von Pestiziden Ihre Argumente aus. Nach Impulsreferaten von Peter Clausing (PAN Germany) und Martin Schäfer (BASF), findet eine Podiumsdiskussion statt, an der zwei weitere Expert*innen beteiligt sind.

Alle Informationen zur Online-Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.




Mancozeb – Erstes Pestizid wegen Hormonschädlichkeit verboten!

Angesichts der Datenlage war ein Verbot des Pestizids Mancozeb längst überfällig. Seit 2016 verzögerte sich die Wiederbewertung dieses hochproblematischen Wirkstoffs. Nun hat der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (ScoPAFF) in seiner Oktobersitzung mit einer qualifizierten Mehrheit die weitere Verwendung des gefährlichen Fungizids in der Europäischen Union untersagt. Das Verwendungsverbot ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz und ist ein Erfolg für das Pestizid Aktions-Netzwerk, das sich seit langem für ein Verbot von Mancozeb eingesetzt hat.

Vor allem aufgrund der Toxizität seines Hauptmetaboliten Ethylenthioharnstoff (ETU) wurde Mancozeb im März 2019 von der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam darüber hinaus zu der Schlussfolgerung, dass der Wirkstoff die Schilddrüse schädigt und Schilddrüsentumore hervorrufen kann und stufte die Substanz deshalb als hormonschädlich für den Menschen und wahrscheinlich hormonschädlich für die Umwelt ein. Insgesamt identifizierte die EFSA sechs „critical areas of concern“ – eine Anzahl von Bedenken für eine Wiedergenehmigung, die zuvor für kein anderes Pestizid vergeben wurde.

Mit Mancozeb ist nun der erste Pestizidwirkstoff mit hormonschädlicher Eigenschaft gemäß der Verordnung 2018/1659/EU reguliert. Die Verordnung trat im November 2018 in Kraft und regelt ein einheitliches Verfahren zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren (EDs) im europäischen Pestizidrecht. EDs unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit einem Ausschlussverfahren. Vom in Kraft treten des Rechtstextes bis zu dieser ersten Wirkstoffregulierung sind knapp zwei Jahre vergangen. Mit Blick auf die möglichen Gesundheits- und Umweltschäden, die hormonschädliche Substanzen anrichten können, ist dieses Schneckentempo aus Sicht von PAN Germany inakzeptabel.

Mehr dazu:

EFSA (2019): Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance mancozeb

PAN Europe (2020): Factsheet Mancozeb