Konsequente Anwendung – Fehlanzeige

Die EU-Pestizidverordnung im Realitäts-Check

Die europäische Pestizidverordnung weist inhaltlich zwar einige Schwächen auf, doch ist das wesentliche Problem ihre unzureichende Anwendung. 150 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben in einem Manifest die Beseitigung der im Folgenden analysierten und weiterer Schwachstellen gefordert. Nur so könnten zahlreiche gefährliche Pestizide vom Markt verschwinden und Gesundheits- und Umweltschutz gestärkt werden. PAN-Vorstand Peter Clausing hat sich die Sache näher angeschaut.

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Der Artikel „Konsequente Anwendung – Fehlanzeige“ ist in der Ausgabe 1/2019 des Rundbriefs Forum Umwelt & Entwicklung erschienen.

 

 

 




Redebeitrag auf der BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk, (PAN Germany), auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 26.4.2019 in Bonn

Sehr geehrter Damen und Herren Aktionäre, Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände. Mein Name ist Peter Clausing und ich bin vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

Sehr geehrter Herr Baumann, da unsere Ansichten über Glyphosat diametral auseinandergehen, wende ich mich einem unstrittigen Bayer-Wirkstoff zu – dem insektiziden Wirkstoff Thiacloprid.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass Thiacloprid in der EU als wahrscheinlich fortpflanzungsschädigend beim Menschen eingestuft ist, also als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B. Das heißt, Thiacloprid steht im Verdacht, beim Menschen Schäden des ungeborenen Lebens bzw. Fortpflanzungsstörungen bei Erwachsenen hervorzurufen. Diese Einschätzung wurde von jenen Behörden getroffen, deren Urteil Sie im Fall von Glyphosat so schätzen. Am Rande sei bemerkt, das Thiacloprid in der EU außerdem als krebserregender Wirkstoff der Kategorie 2 eingestuft ist.

Die EU-Verordnung 1107/2009 sieht vor, dass reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1B nicht vermarktet werden dürfen, es sei denn die Rückstände des betreffenden Wirkstoffs in Nahrungs- und Futtermitteln übersteigen nicht den in der EU festgelegten Grenzwert. Nun ist es aber so, dass allein in Deutschland im Rahmen der offiziellen nationalen Rückstandsüberwachung zwischen 2009 und 2017 alljährlich Hunderte Lebensmittelproben mit Thiacloprid belastet waren, und die festgelegten Höchstwerte jedes Jahr mehrfach überschritten wurden. Von einer vernachlässigbaren Exposition des Menschen kann also keine Rede sein, sondern eher von einer Nachlässigkeit der Behörden, die für Thiacloprid weiterhin eine Vermarktungsgenehmigung erteilt haben.

Deshalb habe ich folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Thiacloprid sowohl wertmäßig (absolut und in Prozent des Gesamtumsatzes) als auch bezüglich der Tonnage?
  2. Wäre die Unternehmensleitung bereit, Thiacloprid in der Europäischen Union freiwillig vom Markt zu nehmen? Wenn ja, wann? Wenn nein, was ist die ethische Begründung der Unternehmensleitung, das nicht zu tun?
  3. Wäre die Unternehmensleitung bereit, eine solche freiwillige Rücknahme von Thiacloprid weltweit vorzunehmen?

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass das Unternehmen bereits früher eine freiwillige Verpflichtung zu einem Vermarktungsverzicht übernahm. Am 13.6.2013 unterschrieben Vertreter von Syngenta, BASF und Bayer Cropscience ein Protokoll, in dem sie sich bis Ende 2013 zur Entfernung von hochgiftigen Pestiziden aus der Produktpalette verpflichteten. Für Bayer Cropscience wurde diese Vereinbarung von Herrn Dr. Michael Schneider unterschrieben.

Bei den hochgiftigen Pestiziden ging es um Wirkstoffe der WHO Klassen 1a und 1b. Dazu zählt der Wirkstoff Methiocarb, der nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin vermarktet wird.

Auf eine schriftliche Anfrage antwortete Herr Dr. Schneider am 28. Juli 2015 – Bayer hat, ich zitiere, „auch im Fall Methiocarb sein Ausstiegsversprechen wahr gemacht, so dass es heute keine Methiocarb haltigen Handelspräparate der WHO-Klassen 1a/1b im landwirtschaftlichen Portfolio des Unternehmens gibt“ – Zitat Ende.

Auch hier zunächst meine Frage: Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Methiocarb sowohl wertmäßig als auch bezüglich der Tonnage?

Darüber hinaus habe ich folgende Fragen:

  1. Herr Dr. Schneider spricht in seinem Schreiben vom 28. Juli 2015 von einer ausnahmsweisen Anwendung von Methiocarb zur Bekämpfung von Thripsen und zur Beizung von Saatgut. Bitte erklären Sie mir, wieso dann auf der Website von Bayer Cropscience Jordanien, das Methiocarb-Produkt Mesurol-50WP zur Bekämpfung von Zwergzikaden, Blattläusen und anderen Insekten angeboten wird
  2. Mesurol-50WP hat bei Anwendung der WHO-Kriterien eine akute Toxizität von 40 mg/kg und fällt mithin als Präparat in die WHO-Klasse 1b. Erklären Sie mir deshalb bitte, wieso Bayer auf der jordanischen Website das Präparat als „mäßig toxisch“ (Klasse II) beschreibt?

Ich stelle den Antrag, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle Aktionäre bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.




Sind die aktuellen Pestizidverordnungen reine Makulatur?

Nach Ansicht des PAN-Vorstands Peter Clausing, krankt der Umgang der EU mit Pestizide an strukturellen und methodischen Mängeln.
Yussefi-Menzler, Redakteurin der Zeitschrift Ökologie und Landbau, hat ihn gefragt, wo genau die Probleme liegen und wie Zulassungsverfahren in die richtigen Bahnen gelenkt werden können.

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Der Artikel  „Endlich Licht ins Dunkel bringen“ ist in der  Ausgabe 2/2019 der Zeitschrift Ökologie & Landbau (www.oekologie-landbau.de) erschienen.




Pestizid-Aktionswoche 2019

Seit 14 Jahren findet vom 20. – 30. März die internationale Pestizid-Aktionswoche statt mit dem Ziel, über den Einsatz von Pestiziden, den Auswirkungen von Pestiziden auf Gesundheit und Umwelt sowie über Alternativen zu informieren. Organisationen in ganz Europa beteiligen sich, bieten Mitmach-Aktionen und Veranstaltungen an. Auf der Website kann man seine Veranstaltung registrieren und so mehr Aufmerksamkeit erreichen.

Der Spot Insektenschwund und Pestizide von PAN Germany veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt. Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei.

 




Gewässerschutz im Fokus – Wie kann die Wasserrahmenrichtlinie besser umgesetzt werden?

Gemeinsame PAN-Position zur WRRL veröffentlicht

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel haben PAN Europe und PAN Germany eine gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der WRRL in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Die Stellungnahme identifiziert wichtige Handlungsfelder, in denen mehr Anstrengungen erforderlich sind, um die Ziele der WRRL zu erreichen und die Einträge und Belastungen aquatischer Ökosysteme mit Pestiziden und Tierarzneimitteln aus der Landwirtschaft und mit den vielfältig eingesetzten Bioziden wie Fassadenschutzmittel, Antifoulings oder andere Schädlingsbekämpfungsmittel zu verringern.

PAN fordert, dass Rückschritte oder Aufweichungen der WRRL-Schutzstandards unterbleiben und die notwendigen Maßnahmen endlich auf den Weg gebracht werden müssen, um die Zielsetzungen spätestens mit der letzten Frist 2027 zu erreichen. Hierfür sind auch die bisherigen Umsetzungsdefizite ambitioniert anzugehen.

PAN teilt die Kritik an den Mitgliedstaaten des aktuellen Berichts der EU-Kommission zur Umsetzung der WRRL, der am 26. Februar 2019 veröffentlicht wurde.(1) Die Kommission sieht die Mitgliedstaaten in der Pflicht, u.a. mehr im Bereich der Gewässerüberwachung und zum Schutz der wasserabhängigen Naturschutzgebiete zu unternehmen.

Aus PAN Sicht müssen nicht nur die Verunreinigungen der Oberflächengewässer und der Grundwässer durch Biozide, Pestizide und Tierarzneimittel umfassend ermittelt werden, sondern auch konsequent die Belastungsursachen identifiziert und bevorzugt an der Quelle – also auf Ebene der Zulassung und des Einsatzes der Mittel – behoben werden. Dies erfordert u.a. eine bessere Rückkopplung zwischen den Gesetzgebungen der Mittelzulassungen und dem Wasserrecht sowie wirksame Minderungsstrategien wie Pufferrandstreifen an Gewässern, der verstärkte Einsatz von Alternativen und konsequente Anwendungsverbote gewässerbelastender Stoffe.

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Datum: 5. März 2019 348.04 KB

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel...
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PAN Europe and PAN Germany position concerning the current review of the Water Framework Directive (WFD) and its Daughter Directives

PAN Europe and PAN Germany position concerning the current review of the Water Framework Directive (WFD) and its Daughter Directives

Datum: 5. März 2019 306.30 KB

Against the backdrop of several shortcomings in the implementation and application of the WFD, PAN Europe...
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(1) EU-Kommission (2019): Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG). COM(2019) 95 final.
Abrufbar über folgenden Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=COM:2019:95:FIN&from=EN

 




PAN – Spot: Insektenschwund durch Pestizide

Die Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei. Der Spot „Insektenschwund und Pestizide“ von PAN Germany, veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt.

 

Faltblatt: Pestizide - Eine Gefahr für Insekten und die biologische Vielfalt

Datum: 25. Mai 2018 902.92 KB

Biologische Vielfalt bedeutet Lebensraumvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt. Bestäuber-Insekten...
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PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

Datum: 7. Februar 2017 563.87 KB

Die biologische Vielfalt nimmt in den agrarisch geprägten Landschaften dramatisch ab, obwohl sich Deutschland...
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Neues aus dem europäischen Pestizid-Recht

 

Hin zu mehr Transparenz in der Pestizidbewertung

Jahrelang hat sich die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) verweigert, den Inhalt von Industriestudien im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Pestizide zu veröffentlichen. Die Studien seien „geistiges Eigentum“ der Unternehmen, hieß es gebetsmühlenartig. Jetzt zeichnet sich ein Wandel ab, denn in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2019 konnte eine vorläufige Einigung zwischen dem Ratsvorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments über eine neue Verordnung in Brüssel erreicht werden. Allerdings muss das sogenannte General Food Law, das zukünftig Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette regeln soll, noch die Hürden der förmlichen Bestätigung durch den EU-Rat und das EU-Parlament nehmen.

Nach den neuen Vorschriften muss die EFSA alle Studien veröffentlichen, die von der Industrie zwecks Vermarktungsgenehmigung von Pestiziden, gentechnisch veränderten Produkten und Lebensmittelzusatzstoffen eingereicht werden. Es wird eine gemeinsame europäische Datenbank für Auftragsstudien eingerichtet, um Unternehmen, die eine Genehmigung beantragen, davon abzuhalten, für sie ungünstige Studien zurückzuhalten. Außerdem kann die EU-Kommission die EFSA in Ausnahmefällen von großer gesellschaftlicher Bedeutung ersuchen, eigene Studien in Auftrag zu geben. Diese und weitere Regelungen sollen die Verlässlichkeit und Unabhängigkeit der Risikobewertung verbessern und das angekratzte Vertrauen der BürgerInnen in das Bewertungssystem nach dem Glyphosat-Debakel wiederherstellen.

Dieser Meilenstein ist ein entscheidender Erfolg der europäischen Bürgerinitiative Stopp Glyphosat mit über 1 Million UnterzeichnerInnen. Denn obwohl die Bürgerinitiative vor allem wegen der Forderung nach einem Glyphosatverbot in der Erinnerung haftet, geht es um wesentlich mehr – um eine Reform des Genehmigungsverfahrens von Pestiziden in der EU. Die erfolgreiche Bürgerinitiative nahm die EU in die Pflicht, tätig zu werden. Die breite Koalition Citizens for Science in Pesticide Regulation mit rund 150 gesellschaftlichen Organisationen und 25 ExpertInnen formulierte daraufhin konkrete Forderungen an die EntscheidungsträgerInnen in einem Manifest. Die Berücksichtigung der Empfehlungen in den Regelungen des General Food Law könnten tatsächlich eine Verbesserung der in absehbarer Zeit bewirken.

EU-Parlamentarier fordern mehr Pestizidreduktion

Neben den absehbaren Fortschritten auf der Zulassungsebene wächst der Druck für striktere Maßnahmen auf der Anwendungsebene hin zu einer Pestizidreduktion. Das Europäische Parlament hat am 12. Februar 2019 einen Initiativbericht über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/128/EG zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden angenommen. Der Bericht ist ein Weckruf an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die Maßnahmen der Rahmenrichtlinie endlich adäquat umzusetzen. In der Richtlinie sind verschiedene Maßnahmen vereinbart, um nicht nur die Pestizidrisiken für Menschen, Umwelt und Artenvielfalt zu reduzieren, sondern auch gleichermaßen die Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz zu reduzieren. Passiert ist enttäuschend wenig – zu wenig, so lassen sich die Aussagen der Resolution zusammenfassen, die von einer großen Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet wurde.

Mit großer Zeitverzögerung hatte Ende 2017 die EU-Kommission den Stand der Implementierung der Richtlinie evaluiert und eine unzureichende Umsetzung festgestellt. In diesem Rahmen hatte PAN Europe mit Unterstützung einiger seiner Mitgliedsorganisationen, darunter auch PAN Germany, den Kommissionsbericht zur Evaluierung in ausgewählten Mitgliedsstaaten unter die Lupe genommen und die Ergebnisse zusammengefasst: Monitoring EU SUD compliance in Sweden, Denmark, Poland, Germany, Italy and the Netherlands: PAN’s suggestions for better future auditing and implementation. Große Defizite lassen sich – auch und insbesondere in Deutschland – bei der Etablierung und Kontrolle des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) feststellen, dessen Grundsätze mit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2012 für alle europäischen Landwirte rechtsverbindlich wurden. Ein zweiter wesentlicher Kritikpunkt sind die unzureichenden Ziele und Fristen von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP). Die Kritik der EU-Parlamentarier zielt in dieselbe Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass der Bericht des EU-Parlaments den Druck auf die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten erhöht und die längst überfällige, vollständige Umsetzung der Maßnahmen der Rahmenrichtlinie beschleunigt. Klare Zeichen zu setzen, ist besonders jetzt wichtig, da zurzeit über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 verhandelt wird. Die Ziele und Maßnahmen der Rahmen-Richtlinien sollten vollständig in die GAP integriert werden und insofern Subventionen an Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz koppeln, so PAN Europe in der aktuellen Presseerklärung zur Parlamentsresolution.

EU-Umweltausschuss macht sich stark für eine nachhaltige Agrarpolitik

Der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) hat am Donnerstag, den 14. Februar 2019, seine Stellungnahme zur Reform der GAP ab 2021 verabschiedet und ein deutliches Signal für eine nachhaltigere Landwirtschaftspolitik und für eine Pestizidreduktion gesendet. Während bislang lediglich zwei bis drei Milliarden Euro in konkrete Naturschutzmaßnahmen fließen, bedarf es nach Auffassung des Umweltausschusses rund 15 Milliarden Euro pro Jahr, um das rasante Artensterben in Europa aufzuhalten. Außerdem soll unter anderem die Reduzierung von Pestiziden forciert werden und Grundsätze des IPM wie eine mindestens vierjährige Fruchtfolge einschließlich Leguminosen festgeschrieben werden. Mehr zur Stellungnahme und die Stimmen verschiedener Umweltverbände dazu, finden sich im DNR-Beitrag „EU-Abgeordnete stimmen für eine nachhaltige Agrarpolitik“. Der EU-Agrarausschuss wird voraussichtlich im März über die Vorschläge aus dem Umweltausschuss abstimmen. Eine starke Aufweichung der Empfehlungen durch den EU-Agrarausschuss ist leider wahrscheinlich.

 

Mehr Infos zur Arbeit der Citizens for Science in Pesticide Regulation:
White paper – Ensuring a higher level of protection from pesticides in Europe




Krank durch Pestizide – was tun?

PAN Germany Informationsblatt zum Thema Pestizide & Berufskrankheiten.

Was können Landwirte und andere Beschäftigte in Deutschland tun, wenn sie durch das Arbeiten mit Pestiziden erkrankt sind, um die Anerkennung einer Berufskrankheit zu erhalten? Wo erhalten sie Informationen? An welchen Fällen können sie sich orientieren?

Hierzu hat PAN Germany ein Informations-Blatt zusammengestellt, das Betroffenen, Ärzt*innen und Familienangehörigen  einen Überblick gibt und auf weiterführende Informationenverweist.

 

 

 

 

PAN-Infoblatt Pestizide & Berufskrankheiten

PAN-Infoblatt Pestizide & Berufskrankheiten

Datum: 23. August 2018 310.08 KB

Krank durch Pestizide – was tun?   PAN Germany Informationsblatt zum Thema Pestizide & Berufskrankheiten. Das...
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Neue Analyse offenbart Schwachstellen beim europäischen Pestizid-Zulassungssystem und bietet Lösungen an

Brüssel/Hamburg, 14.12.2018

In einem neuen White Paper, dessen Erstellung vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe koordiniert wurde, haben die 24 an der Erarbeitung des Papiers beteiligten Experten zahlreiche Mängel bei der Sicherheitsbewertung von Pestiziden identifiziert. Diese Defizite sind wesentlich mitverantwortlich dafür, dass gefährliche Pestizide in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt werden. In der Analyse werden auch Vorschläge unterbreitet, wie die Risikobewertung von Pestiziden im Einklang mit der EU-Gesetzgebung verbessert werden kann.

Das White Paper will die gerade stattfindende Bewertung der EU-Pestizid-Gesetzgebung (Stichworte: REFIT, Verordnung [EG] 178/2002, PEST Untersuchungsausschuss) unterstützen und zu einem besseren Schutz vor Pestiziden in Europa beitragen. Ein zweites Ziel ist die Förderung der Entwicklung und Anwendung von nachhaltigen nicht-chemischen Alternativen für unser System der Nahrungsmittelproduktion. In diesem Kontext wurde die Initiative „Citizens for Science in Pesticide Regulation“ gegründet, eine europäische Koalition, die ein Manifest mit der Forderung nach „rigoroser Wissenschaft, sicherem Essen und einer gesunden Umwelt“  verfasst hat, das von über 130 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen sowie von zahlreichen Wissenschaftler_innen unterstützt wird.

Die europäische Pestizidgesetzgebung (EG) 1107/2009 basiert auf dem Vorsorgeprinzip und soll erreichen, dass Pestizidwirkstoffe, die auf den Markt kommen, weder die menschliche noch die Tiergesundheit oder die Umwelt negativ beeinflussen. Doch in dem Dokument wird hervorgehoben, dass „das derzeitige Modell der Risikobewertung für die Genehmigung von Pestizidwirkstoffen  in der Europäischen Union problematisch ist, weil es versagt, die Verwendung schädlicher Stoffe bei der Produktion unserer Nahrungsmittel zu verhindern“.

Das White Paper benennt 18 größere strukturelle und methodische Defizite, die dazu führen, dass gesundheits- und umweltschädliche Pestizide in der Landwirtschaft, auf öffentlichen Flächen und im privaten Umfeld zur Anwendung kommen.

Hans Muilerman, Chemiexperte bei PAN Europe, führt das auf die Art der Beteiligung der Pestizidindustrie am Genehmigungsverfahren zurück: „Die Industrie dominiert den Bewertungsprozess auf allen Ebenen – bei der Prüfung, bei der Methodenentwicklung, bei Lobbyaktivitäten und Gerichtsverfahren. Es ist höchste Zeit, den gesamten Prozess zu reformieren und die Industrie auf Abstand zu halten.

Dem White Paper zufolge kommen Prävention und Vorsorgeprinzip bei der Risikobewertung nicht zur Anwendung. Professor Erik Millstone von der Universität Sussex, UK, Mitautor der Publikation, bemerkt: „Wenn die EU für ihre Pestizidpolitik wissenschaftliche Glaubwürdigkeit und demokratische Legitimität in Anspruch nehmen will, muss sie den Geltungsbereich ihrer Risikobewertung erweitern. Es muss sichergestellt werden, dass auch die Risiken der vermarkteten Produkte und nicht nur die der Wirkstoffe angemessen bewertet werden. Außerdem müssen Ungewissheiten umfassend berücksichtigt und das Vorsorgeprinzip konsequent statt opportunistisch angewendet werden.

Das White Paper zeigt, dass die Wissenschaft oftmals missbräuchlich oder „veraltet“ zur Anwendung kommt, wenn es um das Verfahren der Risikobewertung geht. Noch immer wird auf veraltete Methoden zurückgegriffen und das Verfahren versagt bei der Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Literatur.  So geraten Sicherheitsbedenken ins Hintertreffen, die eigentlich dazu führen müssten, dass bestimmte Chemikalien nicht zur Vermarktung genehmigt werden.

Dr. Peter Clausing von PAN Germany gibt zu bedenken, dass „die Behörden immer wieder behaupten, eine wissenschaftsbasierte Bewertung vorzunehmen. Das White Paper beschreibt wichtige Lücken und Schwächen bei den wissenschaftlichen Grundlagen, die die Behörden für die Risikobewertung  anwenden und unterbreitet Vorschläge für substantielle Verbesserungen.

In konstruktiver Weise schlägt das White Paper dem Gesetzgeber 18 „realistische und solide“ Lösungen vor, um diese Defizite zu beseitigen. Mitautorin Dr. Fiorella Belpoggi vom Ramazzini-Institut in Italien stellt fest: „Die unterbreiteten Vorschläge zu kritischen Punkten beim Pestizidgenehmigungsverfahren zielen darauf ab, die wichtigen Entscheidungen zu unterstützen, die derzeit von den europäischen Institutionen getroffen werden und die einen Einfluss auf die Gesundheit der EU-Bürger haben werden.“

Eine neue Herangehensweise bei der Risikobewertung von Pestiziden ist dringlich. Der Forscher und Mitautor des White Papers Paul Whaley vom Umweltzentrum der Universität Lancaster, UK, sagt: „Im Verlauf des letzten Jahrzehnts hat es eine Reihe von wichtigen Fortschritten im Bereich der Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den von Chemikalien ausgehenden Gesundheitsrisiken gegeben. Diese Erkenntnisse müssen bei der Risikobewertung von Pestiziden Berücksichtigung finden, wenn wir eine angemessene, transparente und effektive Regulierung haben wollen, die die Gesundheit schützt und die Umweltschäden durch die Landwirtschaft minimiert. Das neue, von PAN koordinierte White Paper ist ein intelligenter, vorausschauender Beitrag zur Förderung eines evidenz-basierten Risikomanagements von Pestiziden und wird den modernen Anforderungen zur Regulierung gerecht.“




Gemeinsam für einen besseren Schutz vor Pestiziden in Europa

Heute erfolgt in Brüssel der offizielle Start der europaweiten Initiative „Citizens for Science in Pesticide Regulation“ (Bürger für Wissenschaftlichkeit bei der Pestizidregulierung), die von über 100 Organisationen und 25 Wissenschaftlern unterstützt wird. Der Start der Initiative erfolgt zu einem kritischen Zeitpunkt, denn im Rahmen des sogenannten REFIT-Programms überprüft die Europäische Kommission derzeit die geltende Pestizidgesetzgebung (Verordnung 1107/2009).

Dies nahm das „Citizens for Science“-Bündnis zum Anlass, in einem Manifest die Schwächen der derzeitigen Gesetzgebung zu analysieren und Vorschläge zu seiner Verbesserung zu präsentieren. In dem Manifest werden neben der Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse  in der Pestizidgesetzgebung vor allem volle Transparenz und die strikte Vermeidung von Interessenkonflikten bei deren Anwendung gefordert.

Es ist höchste Zeit, die Geheimniskrämerei bei der Pestizidgenehmigung zu beenden und die Schlupflöcher zu schließen, durch deren Existenz nach wie vor hochgefährlicher Pestizide in der EU vermarktet werden. Der Einsatz von Pestiziden darf nur das allerletzte Mittel sein, wenn alle nichtchemischen Alternativen erprobt wurden und versagt haben.

Mehr Informationen dazu auf der Citizens for Science in Pesticide Regulation Website

Manifest der CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION

Datum: 31. Oktober 2018 1.46 MB

Die Europäische Union hat eine der besten Pestizidverordnungen der Welt – auf dem Papier. Aber in...
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Manifesto of the CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION

Datum: 31. Oktober 2018 1.50 MB

The European Union has one of the best regulations for pesticides in the world – in theory. But it...
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Europeans join forces calling for a higher level of protection from pesticides

Datum: 31. Oktober 2018 977.80 KB

Coalition CITIZENS FOR SCIENCE IN PESTICIDE REGULATION, press release. 31.10.2018. European regulators...
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