Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus




Pestizid-Omnibus: Widerstand aus der Wissenschaft

In einem offenen Brief an die EU-Kommission äußern Mitglieder der wissenschaftlichen und medizinischen Gemeinschaft ihre tiefe Besorgnis und ablehnenden Haltung zu den durchgesickerten Details zum Food and Feed Simplification Omnibus, der von der EU-Kommission vorgeschlagenen weiteren Abschwächung der rechtlichen Regeln, wie zukünftig Pestizide bewertet und zugelassen werden.

In ihrem Schreiben an die EU-Kommission fordern über 200 führende Wissenschaftler*innen die EU Kommission auf, die in dem durchgesickerten Entwurf vorgeschlagenen folgenschweren Änderungen des Zulassungs- und Genehmigungsverfahrens für Pestizid-Wirkstoffe und -produkte abzulehnen. Sie unterstreichen die dringende Notwendigkeit, die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Bürger*innen besser vor der Exposition gegenüber schädlichen Pestiziden zu schützen. Der Brief wurde von 203 Fachleuten aus den Bereichen Gesundheit, Toxikologie und Ökologie unterzeichnet.

Hier lesen Sie das Statement und die Forderungen der Unterzeichnenden.

Zum Hintergrund:

Der geleakte Kommissionsentwurf zum Food and Feed Simplification Omnibus untergräbt den Hauptzweck der Pestizidverordnung, nämlich die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips. Würden die Änderungen in ihrer derzeitigen Form umgesetzt, wäre dies ein schwerwiegender Rückschritt für die Pestizidregulierung in der EU, da hierdurch potenziell gefährliche Stoffe auf unbestimmte Zeit weiterverwendet werden könnten und neuste wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert würden. Dies würde auch den konsequenten und seit langem bestehenden Forderungen der Bürger*innen nach einer strengeren Pestizidregulierung und einem Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden zuwiderlaufen.




Beenden Sie das Zeitalter der giftigen Pestizide

Möchten Sie gesunde Lebensmittel für sich und Ihre Kinder? Liegen Ihnen die Artenvielfalt und sauberes Wasser am Herzen? Wollen sie weniger chemisch-synthetische Pestizide auf den Äckern? Seien Sie wachsam! Die Europäische Kommission schlägt aktuell eine Reihe von Maßnahmen vor, um Pestizide massiv zu deregulieren. Auf diese Weise wird die EU mehr giftige Pestizide ohne regelmäßige Kontrollen zulassen. Sie verkaufen dies als leichteren Zugang zu biologischen Bekämpfungsmitteln, aber die Änderungen gelten auch für hochgiftige Pestizide.

Damit plant die Europäische Kommission, der chemischen Industrie das Leben zu erleichtern auf Kosten des Schutzes unserer Gesundheit und Umwelt. Das ist nicht nur eine schlechte Nachricht für Europa, sondern auch für den Rest der Welt! Dies müssen wir verhindern. Die Zeit drängt!

Nutzen Sie das Tool von PAN Europe, um der EU Kommission mit nur wenigen Klicks Ihre Meinung mitzuteilen.

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Die durchgesickerten Änderungen am Pestizidrecht würden:

  • dazu führen, dass schädliche Pestizide auf unbestimmte Zeit auf dem Markt bleiben dürfen
  • selbst wenn giftige Pestizide verboten würden, sie noch weitere drei Jahre (!) verwendet werden dürften
  • neuste wissenschaftliche Forschung ignoriert würde

Dies würde uns um Jahre zurücksetzen. Gehen die Vorschläge so durch, würde es sehr viel schwieriger sein, Pestizide zu verbieten, die Menschen, Insekten und Ökosysteme nachweislich schädigen. Statt solcher Rückschritte brauchen wir einen besseren Schutz. Viele sehr giftige Pestizide, die derzeit verwendet werden, hätten schon vor Jahren verboten werden müssen. Sie schädigen unser Gehirn, unser Immunsystem und die Entwicklung von Kindern und sind eine Katastrophe für die Umwelt. Wir haben bis zu drei Viertel der Insekten verloren, und Pestizide spielen dabei eine große Rolle. Wasser, Böden und Lebensmittel sind durch PFAS-Pestizide verschmutzt.

Das Zeitalter der Giftstoffe kann und sollte zu Ende gehen. Wir müssen weder Lebensmittel noch die Umwelt kontaminieren, um die Welt zu ernähren. Wir können es viel besser machen; die notwendigen nicht-chemischen Alternativen gibt es.

Starker öffentlicher Druck ist dringend erforderlich, um den Gesetzesvorschlag noch zu ändern. Ihr Beitrag ist entscheidend! Denn noch handelt es sich um einen Kommissions-Vorschlag, der geändert werden kann. Am 16. Dezember wird die EU-Kommission den endgültigen Vorschlag vorstellen. Anschließend wird er mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europa-Parlament diskutiert. Helfen Sie mit und fordern Sie EU-Kommission auf, diese Änderungen zu blockieren und stattdessen den Fokus auf das Verbot schädlicher Pestizide zu legen.

Das Tool von PAN Europe macht es Ihnen leicht: Wählen Sie eine Nachricht aus und passen Sie sie nach Belieben an. (Aktualisieren Sie die Seite, um eine neue Nachricht zu erhalten.)

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Gemeinsam gegen die Abschwächung von Schutzstandards im Pestizidrecht

In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer und Bundesumweltminister Schneider fordern zehn Organisationen, darunter PAN Germany, die Minister auf, den Vorschlag des „Food and Feed Simplification Omnibus-Paket“ abzulehnen und sich für einen besseren Schutz von Umwelt und Gesundheit vor schädlichen Pestiziden einzusetzen. Gemäß des geleakten Entwurfs zum Omnibuspaket würden zentrale Schutzmechanismen des EU Pestizid-Rechts massiv geschwächt werden – mit fatalen Folgen für die Umwelt und die Gesundheit. PAN Germany berichtete.

Zu den von den Organisationen angeführten Kritikpunkten am geleakten Entwurf zählen:

  • Die Abkehr vom Vorsorgeprinzip
  • Die unbefristete Zulassung chemischer Pestizide
  • Die Abschaffung der regelmäßigen Risikoprüfung
  • Das Ignorieren neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den ungewollten Wirkungen
  • Die geplanten mehrjährigen Aufbrauchfristen für gefährliche verbotene Pestizide

Hier den offenen Brief lesen




Untersuchung deckt auf: Europaweit Getreideprodukte mit Ewigkeitschemikalie TFA belastet

Hamburg, 04.12.2025. Pressemitteilung. Eine neue Studie von PAN Europe zeigt hohe Konzentrationen der fortpflanzungsschädlichen “Ewigkeitschemikalie” Trifluoressigsäure (TFA) in Getreideprodukten des täglichen Bedarfs. Die höchsten TFA-Werte wurden in Frühstücksflocken gefunden und die Durchschnittswerte liegen 107-mal höher als die im Leitungswasser. Der Bericht zeigt, dass unsere Ernährung einen wesentlichen Beitrag zur TFA-Exposition des Menschen darstellt. Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Regulierungsbehörden auf, unverzüglich eine weitaus strengere Sicherheitsgrenze für TFA festzulegen und alle PFAS-Pestizide vom Markt zu nehmen.

Für die Studie wurden 66 konventionelle Getreideprodukte aus 16 europäischen Ländern auf TFA analysiert. Darunter waren Frühstückscerealien, beliebte Süßigkeiten, Nudeln, Croissants, Vollkorn- und Weißbrote sowie Mehl. Da die Lebensmittelbehörden TFA in Lebensmitteln nicht überwachen, ist dies die erste Studie, die Produkte aus verschiedenen EU-Ländern auf diesen Stoff hin untersucht hat. Sie ergänzt frühere Recherche-Berichte über hohe TFA-Werte in europäischen Weinen und die weit verbreitete TFA-Belastung von Trinkwasser.

Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören:

  • Weit verbreitete Kontamination von Getreideprodukten in ganz Europa: TFA wurde in 81,8% der Proben (54 von 66 Proben) aus 16 europäischen Mitgliedstaaten nachgewiesen.
  • Hohe Belastung: Die durchschnittliche TFA-Konzentration betrug 78,9 Mikrogramm pro Kilogramm (μg/kg) mit Spitzenwerten von bis zu 360 μg/kg. Weizenprodukte waren deutlich stärker kontaminiert als andere Getreideprodukte.
  • Lebensmittel sind neben Trinkwasser der wichtigste Expositionsweg: Die nachgewiesenen TFA-Gehalte sind 107-mal höher als die durchschnittlichen TFA-Konzentrationen im Trinkwasser. [1]
  • Für TFA gibt es keine spezifischen EU-Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel („MRL-Werte“). Da aktuelle Studien zeigen, dass die Substanz schädlich für Fortpflanzung, Entwicklung und für die Schilddrüse ist, sollte der Standard-MRL von 0,01 mg/kg (10 μg/kg) gelten, der auch für Pestizide gilt, die diese Toxizität verursachen. Demnach überschritten 54 Proben diesen Standard-MRL.

Das mit 360 µg/kg TFA am stärksten belastete Lebensmittel ist ein typisches Frühstücksmüsli, gekauft in Irland. Bei den drei deutschen Produkten lag die Weizenmehl-Probe auch EU-weit mit 310 µg/kg auf einem der Spitzenplätze, gefolgt von Dinkelnudeln aus Süddeutschland mit 150 µg/kg und einem vergleichsweise niedrigen Wert von 13 µg/kg bei Roggenvollkornbrot.

„Menschen werden mit TFA belastet, das hauptsächlich über PFAS-Pestizide in die Nahrung und das Trinkwasser gelangt. In Deutschland sind noch immer 27 PFAS-Wirkstoffe in Pestiziden zugelassen, die TFA freisetzen können. Unsere Untersuchung unterstreicht die Dringlichkeit eines sofortigen Verbots von PFAS-Pestiziden in Deutschland und EU-weit, um diese relevante Belastungsquelle zu stoppen“, fordert Dr. Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V., PAN Germany.

TFA, ein Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und PFAS-Kühlmitteln, den sogenannten F-Gasen, ist extrem langlebig, mobil und sehr gut wasserlöslich. Die Chemikalie wird von den deutschen Behörden in die zweithöchste Stufe (1B) als reproduktionstoxisch eingestuft. Die gesetzlich geforderten Studien bringen TFA mit einer verminderten Spermienqualität und negativen Auswirkungen auf die Schilddrüsen-, Leber- und Immunfunktionen in Verbindung. Aufgrund seiner Wasserlöslichkeit reichert sich TFA in Wasser und Böden an, wo es von Pflanzen aufgenommen wird.

In 81,8 % der Proben überschritt der TFA-Gehalt den vorgeschriebenen Höchstwert für Rückstände reproduktionstoxischer oder hormonell wirksamer Stoffe. Pestizide, die TFA freisetzen, müssen dringend verboten werden. Wir können nicht zulassen, dass Kinder und schwangere Frauen Chemikalien ausgesetzt sind, von denen wir wissen, dass sie die reproduktive Gesundheit schädigen“, fügt Dr. Angeliki Lysimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, hinzu.

Gemeinsam mit PAN Europe und den anderen Netzwerkorganisationen fordert PAN Germany die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA nachdrücklich auf, einen strengen Schutzwert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von TFA festzulegen, und appelliert an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, PFAS-Pestizide zu verbieten und TFA in Lebensmitteln zu überwachen.

Lesen Sie den vollständigen Bericht (engl.).

Lesen Sie die Fragen und Antworten (engl.)

Hinweise für die Redaktion:

[1] Die Untersuchung von PAN Europe TFA: Die ewige Chemikalie im Wasser, das wir trinken (2024) ergab eine durchschnittliche TFA-Konzentration von 0,740 µg/l in 36 Leitungswasser-proben, die in 11 EU-Ländern entnommen wurden.

Weitere Informationen:

 

Die Studie wurde von PAN Europe in Zusammenarbeit mit seinem Netzwerk aus Mitgliedsorganisationen und Umwelt-NGOs durchgeführt. Beteiligt waren: Global 2000 (Österreich), Bond Beter Leefmilieu (Belgien – Flandern), Nature & Progrès Belgique (Belgien – Wallonien), Via Pontica Foundation (Bulgarien), Arnika (Tschechische Republik), Générations Futures (Frankreich), Ecocity (Griechenland), Friends of the Earth Hungary, ISDE (Italien), Friends of the Irish Environment (Irland), Irish Environmental Network (Irland), Mouvement Écologique (Luxemburg), PAN Germany, PAN Niederlande, Romapis (Rumänien), Ecologistas en Acción (Spanien), WWF Schweiz.

 

Pressekontakte:




No Pestizide Use Day

Auch an diesem 3. Dezember gedenken wir der Tragödie von Bhopal in Indien vor 41 Jahren, wo in der Nacht auf den 3. Dezember 1984 ein Tank in der Pestizidfabrik von Union Carbide explodierte. Etwa 10.000 Menschen kamen unmittelbar bei der Chemiekatastrophe ums Leben, rund 150.000 starben in den folgenden 20 Jahren. Wasser, Luft und Nahrungsmittel wurden für Jahrzehnte verseucht.[1]

Zur Erinnerung und Mahnung wurde der 3. Dezember im Jahr 1998 von PAN International zum „No Pesticide Use Day“ – dem Internationalen Tag ohne Pestizide – erklärt.

PAN hält nicht nur das Andenken an die Katastrophe aufrecht, sondern schafft Bewusstsein für die bis heute bestehenden Risiken bei der Herstellung, Anwendung und Entsorgung von chemisch-synthetischen Pestiziden weltweit. PAN Organisationen auf der ganzen Welt haben es sich zur Aufgabe gemacht, über die Pestizid-Gefahren und Risiken zu informieren und praxistaugliche, umwelt- und sozialverträgliche Alternativen in den Bereichen Pflanzenschutz und Schädlingsmanagement zu fördern und sich zusammen für eine gesunde Welt für alle einzusetzen.

Dazu zählt auch unser Engagement:

  • für ein Ende hochgefährlicher Pestizide,
  • für nicht-chemischen Pflanzenschutz, ökologische Landwirtshaft und Agrarökologie,
  • für das selbstbestimmte Wirtschaften landwirtschaftlicher Betriebe,
  • für die Wahrung von Arbeitsrechten und dem Schutz von Beschäftigten in der Landwirtschaft,
  • für eine Begrenzung des Einflusses multinationaler Pestizidkonzerne auf Gesetzgebungen und UN-Foren,
  • für ein solidarisches Miteinander von Nord- und Süd und der Abschaffung menschenrechtswidriger Doppelstandards im Pestizidhandel.

Erst gestern haben PAN Germany und PAN Europe mit der „End Toxic Trade Coalition“ ein starkes Zeihen gegen Doppelstandards im Pestizidhandel gesetzt und die EU Kommission an ihr Versprechen erinnert, endlich ein Gesetz zu verabschieden, dass den Export von in der EU verbotenen Pestiziden in die Welt unterbindet.[2]

PAN Germany erklärt sich solidarisch mit den Forderungen unserer Partner von RAP-AL in Lateinamerika, die am heutigen Tag das sofortige Verbot von hochgefährlichen Pestiziden (HHPs) fordern und klarstellen: Der Ersatz von HHPS darf nicht durch neue Chemikalien geschehen, sondern muss durch (agrar)ökologische Strategien und Praktiken erfolgen.[3]

[1] https://www.amnesty.ch/de/laender/asien-pazifik/indien/dok/2024/40-jahre-nach-dem-chemieunglueck-in-bhopal-warten-opfer-immer-noch-auf-gerechtigkeit

[2] https://pan-germany.org/pestizide/zurueck-an-den-absender/

[3] https://rap-al.org/3-de-diciembre-dia-internacional-del-no-uso-de-plaguicidas-5/




Zurück an den Absender

Menschen aus aller Welt schicken verbotene EU-Pestizide zurück nach Brüssel

Brüssel/Hamburg 02.12.2025. Pressemitteilung. Zivilgesellschaftliche Gruppen aus aller Welt haben sich heute zusammengeschlossen, um die schädliche Doppelmoral der Europäischen Union anzuprangern. In einer symbolischen Aktion vor der Europäischen Kommission in Brüssel haben Aktivist*innen 75 Kartons zurückgegeben – einen für jeden in der EU verbotenen Pestizidwirkstoff, der aber weiterhin in großem Umfang ins Ausland exportiert wird.

Die Aktion folgt auf die Analyse der neusten Exportdaten der EU: Die neue Studie von Public Eye belegt, dass die EU allein im Jahr 2024 fast 122.000 Tonnen Pestizide mit insgesamt 75 gefährlichen Substanzen exportiert hat, die aufgrund ihrer schwerwiegenden Gesundheits- und Umweltrisiken für die Verwendung in der EU als zu giftig erachtet wurden und darum in der EU und ihren Mitgliedsstaaten nicht verwendet werden dürfen. [1]

Die Aktion wurde von der „End Toxic Pesticide Trade Coalition“ organisiert, die über 600 Organisationen vertritt, die ein Ende dieses giftigen Handels fordern. [2]

„Wenn diese Pestizide für die europäische Bevölkerung zu gefährlich sind, sind sie für alle zu gefährlich“, sagt Angeliki Lysimachou, Sprecherin der End Toxic Pesticide Trade Coalition. „Die EU kann nicht weiterhin davon profitieren, dass sie Gemeinden und Ökosysteme anderswo vergiftet.“

In den Tagen vor der Aktion filmten sich Organisationen aus 13 Ländern und fünf Kontinenten dabei, wie sie Behälter dieser in der EU verbotenen Pestizide in Kartons verpacken und sie an die Europäische Kommission adressieren – als globaler Akt des Widerstands gegen die schädlichen Exportpraktiken Europas. [3]

Jeder der vor der EU-Kommission aufgebauten 75 Kartons trägt den Namen eines verbotenen, aber immer noch exportierten Pestizids. Alle Kartons sind an Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, adressiert und mit „Zurück an den Absender“ gekennzeichnet.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprach 2020, den Export verbotener Pestizide zu beenden. Noch immer wurde es nicht eingelöst.

Die „End Toxic Pesticide Trade Coalition“ [4] hat bereits mehrere Aktionen durchgeführt, um ein dringendes Ende dieser Exporte zu fordern. Dazu gehört auch die Ende Juni in Brüssel veröffentlichte gemeinsame Erklärung, die von mehr als 600 Organisationen weltweit unterzeichnet wurde und in der ein sofortiges Ende dieser unethischen Doppelmoral gefordert wird.

Hier finden Sie Fotos von der Aktion.

[1] Studie von Public Eye und Unearthed (2025): Massive Zunahme der Exporte aus der EU

[2] Gemeinsame Erklärung und Forderung zur Beendigung der Herstellung, Exports und Imports von verbotenen Pestiziden

[3] Video: Menschen aus aller Welt schicken die verbotenen Substanzen zurück an die EU-Kommission

[4] End Toxic Pesticide Trade Coalition (alphabetisch sortiert): ActionAid France, Broederlijk Delen, Corporate Europe Observatory (CEO), Child Rights International Network (CRIN), Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar (DKA Austria), Ekō, European Environmental Bureau (EEB), Fondation pour la Nature et l’Homme (FNH), Foodwatch, Friends of the Earth Europe, Greenpeace EU, Humundi, Le CCFD-Terre Solidaire, Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Public Eye, Slow Food, Veblen Institute for Economic Reforms.

Pressekontakte:




Pestizidregulierung am Abgrund

EU-Kommission plant unbefristete Pestizidzulassungen, mehr und längere Ausnahmen von Verboten – ein Schlag gegen Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz

Mit ihrem durchgesickerten Entwurf für die zukünftige Pestizidzulassung tritt die EU Kommission den Schutz der Gesundheit ihrer Bürger*innen, der Umwelt und die Zukunft künftiger Generationen mit den Füßen. Das als „Food and Feed Simplification Omnibus“ bekannte Vorhaben mit der Unterschrift „Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit“ verfolgt offensichtlich einen massiven Abbau von Schutzstandards.

Was sich unter den gut klingenden Worten von „Straffung und Modernisierung der Rechtsvorschriften“ versteckt, ist eine Reihe an Rückschritten. Die Handschrift der chemischen Industrie ist dabei sehr deutlich. Sollte der Entwurf ohne wesentliche Korrekturen angenommen werden, verabschiedet sich die EU von Errungenschaften, um die die Europäische Union und seine Bevölkerung weltweit beneidet werden und die über die vergangenen Jahrzehnte ein vergleichsweise hohes Schutzniveau für die Gesundheit der hier lebenden Menschen, Tiere sowie für die Umwelt sicherten.

Zentrale Mechanismen unserer bestehenden Regulierung sollen aufgeweicht oder abgeschafft werden. Was droht sind:

Unbegrenzte Genehmigung von Wirkstoffen und Zulassungen von Produkten. Die bestehende routinemäßige Überprüfung der Genehmigung nach 10 bzw. 15 Jahren unter Einbeziehung des aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstands u.a. zu Gesundheits- und Umweltrisiken würde wegfallen. Dieses Sicherungssystem, mit dem erkannt werden kann, ob nicht doch erheblichere Risiken für unser Trinkwasser, für Bestäuber oder die Gesundheit unserer Kinder bestehen, würde ausgehebelt. Die Begründung ist haarsträubend: Die meisten zugelassenen Wirkstoffe hätten ja schon mindestens einen Verlängerungsprozess durchlaufen und neue Wirkstoffe würden „voraussichtlich bessere toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften aufweisen“. Es reicht ein Blick zurück auf mehr als 70 Jahre chemischer Pflanzenschutz und die im Zeitverlauf immer wieder erfolgten Rücknahmen von Genehmigungen, um zu sehen, wie falsch diese Argumente sind. Die unbefristete Zulassung synthetischer Pestizide steht im Widerspruch zu dem Ziel, den biologischen Pflanzenschutz zu stärken und den Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel zu fördern. Auch das EU-Biozidrecht soll geändert werden, so dass Biozidwirkstoffe unbefristet genehmigt werden dürfen.

Des Weiteren enthält der Vorschlag Aufweichungen vom Verwendungsverbot für hormonell schädigende Pestizide. Vorgesehen ist, dass sie selbst nach Versagen der Zulassung in sogenannten Notfallsituationen jetzt bis zu fünf Jahre lang (!) weiter eingesetzt werden dürften. Zudem wurde die Begründung, was ein Notfall ist, sprachlich erweitert und unscharf formuliert, was zu einer erheblich breiteren Umdeutung einer Notfallsituation führen kann. Auch die Abverkauf- und Aufbrauchfristen von nicht mehr genehmigungsfähigen Mitteln sollen deutlich verlängert werden. So baut die EU Kommission die Anwendung nachweislich hoch problematischer Pestizide bewusst aus.

Momentan befindet sich der Entwurf der Omnibus-Verordnung für Lebensmittel und Futtermittel in der verwaltungsinternen Abstimmung innerhalb der EU-Institutionen und soll voraussichtlich am 16. Dezember von der EU-Kommission veröffentlicht werden.

Der Entwurf enthält nur wenige positive Änderungen, beispielsweise im Hinblick auf einen besseren Schutz vor Importen mit problematischen Rückständen. Insgesamt stellt der Entwurf aus Sicht von PAN Germany eine Abkehr vom Prinzip eines vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes dar. Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament dürfen einem solchen Ausverkauf essenzieller Schutzstandards nicht zustimmen. Was wir benötigen, ist die Förderung biologischer und nicht-chemischer Verfahren im Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung – hier brauchen wir Investitionen in die Zukunft für Betriebe, für weniger chemische Belastung unserer Kinder und eine lebenswerte Welt.




Juristischer Sieg gegen die ungeprüfte Verlängerung von Pestizidgenehmigungen

Es gibt sie noch, die guten Nachrichten: Die gängige Praxis, bei Verzögerungen im Wiedergenehmigungsverfahren systematisch und automatisch technische Verlängerungen von Pestizidgenehmigungen zu gewähren, ist rechtswidrig. Hierzu gab es vergangene Woche gleich drei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union.

PAN Europe hatte gegen die wiederholten „technischen Verlängerungen“ des Fungizids Dimoxystrobin geklagt, das ohne vollständige Risikobewertung durch technische Verlängerungen sechs (!) Jahre länger am Markt gehalten wurde. Das Urteil vom 19.11.25 dürfte insgesamt die wiederkehrende Praxis einschränken, die Zulassung von Pestiziden Jahr für Jahr ohne Neubewertung der Risiken für Gesundheit und Umwelt zu verlängern.

Während das EU-Recht vorschreibt, dass die Sicherheit von Pestiziden in der EU alle 10 bis 15 Jahre überprüft werden muss, kommt es in der Realität bei vielen Substanzen nach Ablauf der ersten Zulassungsdauer zu Verzögerungen bei der Wiedergenehmigung von bis zu 10 Jahren. Das Gericht stellte fest, dass das Pestizidrecht nur außergewöhnliche und vorübergehende Verlängerungen zulässt, die auf den konkreten Fortschritt der Risikobewertung zugeschnitten sein müssen. Die Kommission habe es versäumt, den genauen Zeitraum, der für den Abschluss der Risikobewertung erforderlich sei, sorgfältig zu prüfen und zu begründen. Die Gewährung einer sechsjährigen Verlängerung der Zulassung für Dimoxystrobin war daher rechtswidrig.

Der Gerichtshof veröffentlichte am gleichen Tag zwei ähnliche Urteile zu den Klagen von Pollinis zur Verlängerung der Zulassung von Boscalid und der Aurelia Stiftung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, die noch vor dessen erneuter Zulassung im Jahr 2023 angestrengt worden waren.

Mehr dazu: PAN Europe Pressemitteilung vom 19.11.2025




Extrem toxisch für Wasserorganismen: Pyrethroid-Insektizide im Fokus von Wissenschaft und Regulation

Pyrethroide sind hochwirksame Insektizide, die extrem toxisch für Wasserorganismen sind und unsere Oberflächengewässer verschmutzen. Sie werden weit verbreitet angewendet – als Pestizide in der Landwirtschaft, als Biozide in Mitteln zur Schädlingsbekämpfung und als Human- und Tierarzneimittel. Eine aktuelle wissenschaftliche Publikation im Fachmagazin Environmental Sciences Europe nimmt die Verwendung, Wirkung, Regulierung und Überwachung von Pyrethroiden unter die Lupe.

Pyrethroide sind synthetische Derivate des natürlich vorkommenden Toxins Pyrethrin. In der Landwirtschaft werden Pyrethroide als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt, dazu zählen die Wirkstoffe lambda-Cyhalothrin, beta-Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, gamma-Cyhalothrin, Esfenvalerate, Etofenprox und tau-Fluvinat. Viele dieser Pyrethoide werden auch im Materialschutz und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Permethrin bspw. wird noch immer als Biozid in Holzschutzmitteln und Insektiziden eingesetzt, obwohl der Wirkstoff im Pflanzenschutz bereits seit 25 Jahren nicht mehr in der EU erlaubt ist.

Cypermethrin ist als prioritäre Substanz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelistet und vier weitere Pyrethroide – Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin – wurden zur Aufnahme vorschlagen. Die Autor*innen der Studie haben die gemessenen Pyrethroidkonzentrationen in Oberflächengewässern aus verschiedenen europäischen Überwachungsprogrammen ausgewertet sowie Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN) abgeleitet, wo diese nicht verfügbar waren.

Zum Hintergrund: Bei der Risikoprüfung im Pestizid-Genehmigungsverfahren wird prognostiziert, wie hoch die Oberflächenbelastung für die jeweils vorgesehene Anwendung erwartet wird. Liegen die vorhergesagten Belastungswerte über den einzuhaltenden, ökotoxikologisch begründeten Werten, werden Risikominimierungsmaßnahmen festgelegt, die die Belastung reduzieren, wie etwas Abstandsauflagen zu Gewässern. Wegen ihrer extrem hohen Toxizität, insbesondere für wirbellose Wassertiere, liegen die Umweltqualitätsnormen (UQN = die gesetzlichen Grenzwerte für die Exposition gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) im Bereich von Pikogramm bis Nanogramm pro Liter und damit um Größenordnungen niedriger, als die für die meisten anderen derzeit verwendeten Pestizide. Für die Gewässerüberwachung ist dies eine Herausforderung und erfordert hochentwickelte Analysemethoden und Instrumente, die für routinemäßige Überwachungsprogramme oft nicht zur Verfügung stehen. Hieraus erklärt sich, warum bislang nur begrenzte validierte Überwachungsdaten für Cypermethrin in europäischen Oberflächengewässern vorliegen.

Die Auswertung der Wissenschaftler*innen zeigt, dass in den meisten europäischen Ländern die Bestimmungsgrenzen der verfügbaren Analysetechnik (LOQ) zu hoch sind, um die Einhaltung der UQN für Pyrethroide zuverlässig zu bewerten. Wo Konzentrationen mit einer ausreichend niedrigen LOQ quantifiziert werden konnten, wurden häufig Überschreitungen der jeweiligen UQN beobachtet.

Um bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Verfügbarkeit von Pyrethroid-Insektiziden die Ziele der WRRL für die Qualität von Oberflächengewässern zu erreichen, sind der Studie zu Folge koordinierte Maßnahmen in allen Bereichen – Regulierung, Verwendung und Überwachung – erforderlich.

Zu den von den Wissenschaftler*innen empfohlenen Schlüsselmaßnahmen zählen:

  • Die Verringerung des Einsatzes von Pyrethroiden und der Emissionen in Oberflächengewässer
  • Investitionen in verbesserte routinemäßige Analysekapazitäten und
  • eine Harmonisierung der Pyrethroid-Vorschriften sowie rasche Integration neuer Erkenntnisse.

Weitere Details finden sich in der Veröffentlichung. Genannt werden unter anderem:

  • Der öffentliche Zugang zu regelmäßig aktualisierten, räumlich aufgelösten Daten über Verkauf, Verwendung, Umweltkonzentrationen und häufig angewandte Risikominderungsmaßnahmen in allen Anwendungsbereichen,
  • Die Festlegung einer gruppenbasierten Umweltqualitätsnorm für die Summe der Pyrethroide und deren Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe sowie
  • Die Anwendung von Indikatoren für die Toxizität von Gemischen in Oberflächengewässern.

 

Quelle: Hitzfeld et al. (2025): Synthetic pyrethroids in European surface waters: sources, occurrence and need to reduce contamination. Environmental Sciences Europe, https://doi.org/10.1186/s12302-025-01249-9