Australien: Müllhalde für verbotene Pestizide?

Eine aktuelle Studie der Griffith University zeigt: 60 % der in Australien am häufigsten verwendeten Pestizide sind in der EU längst verboten. Darunter sind Pestizide, die im Zusammenhang mit Krebs, Parkinson, Hormonstörungen und neurologischen Schäden bei Kindern stehen, die Biodiversität beeinträchtigen sowie Böden und Gewässer belasten. 

Pesticide Action Australia (PAA), eine PAN-Partnerorganisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Einsatz von Pestiziden in Australien zum Schutz ihrer Gesundheit und der Umwelt zu reduzieren, widmet sich der Problematik und stellt kritische Fragen. 

Warum lässt Australien diese Chemikalien zu? 

PAA kritisiert: Australiens risikobasierter Regulierungsansatz gaukelt eine trügerische Sicherheit vor, dass die Risiken der gefährlichen Chemikalien beherrschbar seien. Doch einmal in der Umwelt, sind die Folgen ihres Einsatzes weder vorhersehbar noch kontrollierbar. Pestizidkonzerne zeigten wenig Interesse, Zulassungsanträge für sicherere Alternativen in Australien zu stellen, solange das Land weiterhin einen guten Markt für veraltete, hochriskante Produkte bietet. 

Die Folge: Australien wird zur Müllhalde für verbotene Pestizide, die der Rest der Welt längst aussortiert hat.
Die Konsequenzen tragen Australiens Kinder, Beschäftigte in der Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Insekten. 
 

Für PAA steht fest: Auch wenn dies zutiefst beunruhigend ist, lässt doch jede glaubwürdige, wissenschaftlich fundierte Erkenntnis, die unser Pestizidproblem klar benennt, den Argumenten der Industrie weniger Raum und verändert das von der Industrie lange dominierte Narrativ. So gewinnt die Kritik am australischen Pestizidregime zunehmend an Gewicht. 

„Ewigkeitschemikalien“ PFAS auch in Australien verbreitet 

Wie in Europa, so nimmt auch in Australien die Besorgnis um die steigenden PFAS-Belastungen zu. Neue Forschungen aus Australien belegen, dass fluorierte Pestizide eine zunehmend bedeutende Quelle für die PFAS-Belastung der Umwelt darstellen. Seit 1990 hat die australische Behörde für Pestizide und Tierarzneimittel (APVMA) über 90 fluorierte Pestizide zugelassen, von denen viele äußerst umweltstabil und giftig sind. Pestizide wurden als Quelle für PFAS-Belastungen in Flüssen, Böden und Wildtieren lange unterschätzt. Von der Belastung sind auch typische australische Tiere wie Delfine und Opossums betroffen.  

Mehr dazu: 




Redebeitrag auf der Alzchem-Hauptversammlung am 05.05.2026

Rede zum Thema „Cyanamid“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der Alzchem AG am 05.05.2026. 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Als Toxikologe bin ich mit den Eigenschaften des AlzChem-Wirkstoffs Cyanamid und mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und internationalen Empfehlungen vertraut.

Wie Ihnen bekannt ist, verlor Cyanamid in der EU im September 2008 seine Genehmigung, weil -und ich zitiere aus der entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission: „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt.“

Ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen, dass die EU-Kommission ihre Entscheidungen nicht leichtfertig trifft. Andererseits vertraten Sie auf der letzten Hauptversammlung, die Ansicht, dass die EU-Behörden von einem viel zu geringen Grenzwert für die maximal zulässige Anwenderexposition ausgehen würde. Ich bitte um Nachsicht für den Vergleich, den ich jetzt anstelle, aber auch die Tabakindustrie hat sich jahrzehntelang dagegen gewehrt, dass Rauchen Lungenkrebs verursacht – das füge ich hier spontan ein, unter dem Eindruck der heute geäußerten Zweifel an der Bewertung von Calcium-Cyanamid durch die Europäische Chemikalienagentur. Die heutige Hauptversammlung ist gewiss nicht der geeignete Ort für ein fachliches Streitgespräch unter Toxikologen. Aus diesem Grund konzentriere ich mich auf Dinge, die weniger strittig sind und die sich aus dem Internationalen Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement ergeben, der gemeinsam von der Welternährungsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wurde und von Vereinigungen der Pestizidindustrie unterstützt wird, unter anderem von Croplife International, die 2023 extra einen Wegweiser zur Umsetzung dieses Code of Conduct veröffentlicht haben.

In Artikel 3.6. dieses Verhaltenskodexes steht, übersetzt: „Auf Pestizide, bei deren Handhabung und Anwendung die Benutzung unbequemer, teurer und nicht ohne weiteres erhältlicher individueller Schutzausrüstung erforderlich ist, sollte verzichtet werden, insbesondere im Hinblick auf Kleinverbraucher und Landarbeiter in heißen Klimazonen“. In Südafrika, wohin Alzchem Dormex in relevanten Mengen exportiert, trifft diese Situation verbreitet zu. Deshalb meine 1. Frage: Wie gehen Sie mit der sich daraus ableitenden Forderung um, Dormex dort nicht einzusetzen? Es macht ja keinen Sinn, Produkte dorthin zu exportieren, wo sie nicht eingesetzt werden sollten. Oder sind Sie mit dem von Croplife International mit getragenen Verhaltenskodex ebenfalls nicht einverstanden. Ähnlich wie mit der Entscheidung der EU Kommission?

Im Rahmen der Bewertung von Cyanamid als Biozid hat die Europäischen Chemikalienagentur 2021 verschiedene persönliche Schutzausrüstungen getestet, dabei ermittelt, dass sich einige als nicht wirksam erwiesen und zugleich empfohlen „Pro-Chem Typ3“ Schutzanzüge und „Camatril 732“ Schutzhandschuhe zu verwenden. In Ihren Ausführungen zur vorigen Hauptversammlung bezogen Sie sich auf eine umfangreiche Operation Safety Study, die nicht Teil des öffentlichen Dossiers war, jedoch die Eignung der Schutzausrüstung gezeigt habe. Meine 2. Frage lautet, ob Sie bereit wären, diese Studie zugänglich zu machen?

Im vorigen Jahr erwähnten Sie, dass Safety Kits, die ggf. Einweg-Schutzanzüge enthalten, in andere Länder geliefert würden, aber offenbar nicht nach Südafrika. Welche Schutzausrüstung am Ende genau in welches Land geliefert wird, hänge u.a. von den regulatorischen Umständen ab. Hier habe ich meine 3. Frage: Ist es nicht so, dass gerade in Ländern mit schwacher Regulation die Verantwortung der Unternehmen besonders hoch ist, und warum liefern Sie oder ihr Vertriebspartner keine Schutzanzüge nach Südafrika? Liegt es an den klimatischen Bedingungen und falls ja, wie gewähren Sie dann den Betroffenen den notwendigen Schutz?

Sie verweisen darauf, dass Sie Ihre Vertriebspartner zur Schulung der Anwender verpflichten und dass Sie Nachweise über die Teilnahme an den Schulungen erhalten, die bis zum Endanwender reichen. Meine 4. Frage lautet: Wie definieren Sie „Endanwender“ – sind es die Landwirte, die die Farmen bewirtschaften oder sind es tatsächlich die Landarbeiter, die Dormex ausbringen? Und in welchem Umfang erfolgen die Schulungen? Nur beispielhaft oder flächendeckend und sind es immer die Landarbeiter und Landarbeiterinnen oder nur gelegentlich?

Zu den menschenrechtlichen Risiken, die Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsanalysen sind, müsste auch die Bewertung der Gefahren für Betroffene gehören. Dazu zählt in Südafrika nicht nur die Gefahr der fristlosen Entlassung, sondern auch der Verlust der Wohnung, denn die Landarbeiterinnen jener Unternehmen, die Dormex anwenden, wohnen oftmals auf dem Landeigentum der Farmbesitzer. Uns erreichten zahlreiche Beschwerden aus Südafrika, während laut HV 2025 bei Ihnen nur eine einzige Beschwerde einging, weil ein Hund größere Mengen Dormex getrunken hatte und deshalb zu Schaden kam. Liegt das vielleicht daran, dass man, um eine Beschwerde einzureichen, ein Smartphone besitzen und die englische Sprache beherrschen muss. Bei vielen Betroffenen ist es jedoch so, dass sie kein Smartphone besitzen und/oder nur Afrikaans sprechen. Deshalb habe ich die dringende 5. Frage: Wie stellen Sie sicher, dass die Bewertungen von Ecovadis und das Feedback, das Sie auf den von Ihnen durchgeführten Schulungen erhalten, frei von Furcht vor Repressalien ist? Würden Sie zustimmen, dass die Klärung dieser Diskrepanz und die Findung von Problemlösungen zu diesem Punkt ein Schwerpunkt ihres künftigen Austauschs mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sein sollte? Und schließlich: wäre Alzchem bereit, einen leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus in der Sprache Afrikaans zu etablieren?

Zur HV 2025 stellten Sie die Frage, ob wir mit Anbietern aus China das Gespräch aufgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als deutsche Zivilgesellschaft uns zunächst an deutsche Unternehmen wenden. Zugleich glauben wir, dass eine Kommunikation von Unternehmen zu Unternehmen möglich sein sollte. Deshalb habe ich – angesichts der Tatsache, dass AlzChem ein wichtiger, aber nicht der einzige Anbieter von Cyanamid-Produkten ist, und mit dem Anliegen die dramatisch schlechte Situation für die Betroffenen vor Ort möglichst bald, zumindest teilweise, zu verbessern noch folgende Fragen:

  • Ist AlzChem bereit, mit gutem Beispiel voran zu gehen und dabei andere Anbieter mitzunehmen, um auf transparente Weise die Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung und das Training der Anwender, schrittweise und flächendeckend zu verbessern?
  • Wäre AlzChem bereit, darauf hin zu arbeiten, zusammen mit anderen Anbietern einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Plan zu erarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen?
  • Wäre AlzChem bereit, in diese gemeinsame Erarbeitung eines Plans zur Verbesserung der realen Situation, Vertreter bzw. Vertreterinnen der engagierten Zivilgesellschaft mit einzubeziehen?

Die Aktionärinnen und Aktionäre fordere ich auf, Vorstand und Aufsichtsrat bis zur Klärung dieser Fragen nicht zu entlasten und für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 




Alzchem: Länderübergreifender Protest fordert Exportstopp hochgefährlicher Pestizide

  • Protestaktionen in Südafrika und Deutschland
  • Organisationen werfen Alzchem Versäumnisse bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vor
  • Veröffentlichung einer umfangreichen Abhandlung über den Wirkstoff Cyanamid

5. Mai 2026. Gemeinsame Pressemitteilung. Anlässlich der heutigen Hauptversammlung der Alzchem Group AG erneuern zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika und Deutschland ihre scharfe Kritik am fortgesetzten Export und der Vermarktung des Pestizids Dormex mit dem Wirkstoff Cyanamid. Die Organisationen Women on Farms Project, Umweltinstitut München, PAN Germany, INKOTA-Netzwerk und Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre fordern einen sofortigen Stopp des Exports hochgefährlicher Pestizide, die in der EU verboten sind.

Die Organisationen werfen Alzchem vor, bewusst doppelte Standards anzuwenden:  Cyanamid bzw. Dormex, die für die reguläre Verwendung in der EU als zu gefährlich gelten, werden gezielt in Länder mit schwächerem Arbeits- und Umweltschutz exportiert. Zudem kritisieren sie das Fehlen einer klaren Ausstiegsstrategie für hochgefährliche Pestizide sowie mangelnde Transparenz hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten des Unternehmens.

Cyanamid verlor seine Genehmigung in der EU im Jahr 2008 nach Vergiftungsfällen und dem Befund europäischer Behörden, dass der Stoff unvertretbare Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass selbst bei Verwendung persönlicher Schutzausrüstung die Expositionsgrenzwerte für Anwender*innen um ein Vielfaches überschritten werden und selbst Unbeteiligte in der Umgebung belastet werden. Die heute veröffentlichte Monographie dokumentiert diese Risiken auf Basis aktueller Forschung systematisch. Dennoch meldete Alzchem Group AG 2024 Exporte von gut 6.700 Tonnen Cyanamid in diverse Länder zur Verwendung als Pestizid.

Die Behauptung des Konzerns, Dormex könne bei „ordnungsgemäßer“ Anwendung sicher eingesetzt werden, weisen die Organisationen entschieden zurück. Berichte aus landwirtschaftlichen Regionen, insbesondere aus Südafrika, schildern unzureichende Schutzausrüstung, fehlende Informationen, mangelnde Schulungen und schwere gesundheitliche Folgen für Landarbeiter*innen.

Lilly*, eine Landarbeiterin aus Südafrika äußert besorgt: Wenn die Zeit des Sprühens näher rückt, bekomme ich ein mulmiges Gefühl. Ich weiß, dass wir bald damit beginnen werden, Dormex zu sprühen, und ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit. Ich denke an mein Gesicht! Ich möchte Dormex nicht mehr sprühen und habe das dem Landwirt auch schon gesagt, aber er besteht darauf, dass ich die Arbeit erledigen muss, da ich dafür ausgebildet bin. Ich habe keine andere Wahl, denn wenn ich es nicht tue, wer wird dann für meine Kinder arbeiten? Wer wird Essen auf den Tisch bringen? Wo werden wir leben? Ich verstehe es einfach nicht … Wenn der Wirkstoff in Europa verboten ist, warum müssen wir ihn dann hier verwenden?”

Dr. Peter Clausing von PAN Germany erklärt: Solange Alzchem am Export von Dormex festhält, wird der Konzern seiner Verantwortung nicht gerecht. Die Beschäftigten auf den Farmen in Südafrika bewusst Gesundheitsrisiken auszusetzen, widerspricht dem Internationalen Verhaltenskodex für Pestizidmanagement – den die Industrie selbst unterstützt. Auch AlzChem sollte sich an diesen Kodex halten.”

Dr. Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk macht deutlich: Alzchem sind die Folgen vor Ort bekannt: Vergiftungen, unzureichende Schutzausrüstung, schwere gesundheitliche Schäden bei Landarbeiterinnen und Landarbeitern in Südafrika. Dass der Export dennoch fortgesetzt wird, ist eine bewusste wirtschaftliche Entscheidung auf Kosten der Menschen. Die Bundesregierung muss den Export von in der EU verbotenen Pestiziden endlich unterbinden.”

Ludwig Essig vom Umweltinstitut München, der seine Rede direkt von der Zentrale der Alzchem Group AG in die Hauptversammlung streamt, meint: „Was in Europa als zu gefährlich gilt, darf nicht anderswo zum Geschäftsmodell werden. Der Export von Cyanamid ist ethisch und ökonomisch nicht zukunftsfähig. Die Alzchem Group AG muss jetzt den Ausstieg einleiten und konsequent auf sichere, nachhaltige Alternativen setzen.“

Die Organisationen werden diese Kritikpunkte erneut auf der Hauptversammlung von Alzchem Group AG vorbringen und die Aktionär*innen auffordern, das Unternehmen zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zu verpflichten.

* Name zum Schutz der Identität geändert.

Links / Weiterführende Informationen:

Pressekontakte:

Peter Clausing, PAN Germany
peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

Silke Bollmohr, INKOTA-Netzwerk, Deutschland
bollmohr@inkota.de | +49 174 5620 107

Tilman Massa, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
dachverband@kritischeaktionaere.de | +49 173 713 52 37




Wissenschaftliche Bewertung äußert vernichtende Kritik am „Omnibus X“

Eine vom niederländischen Parlament beauftragte Expertengruppe hat vergangene Woche ihre Analyse vorgestellt, was die Folgen des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission zur „Vereinfachung“ der Pestizidgesetzgebung wären. Ihr Urteil: Der Vorschlag verfehlt sein eigentliches Ziel, es drohen mehr Belastungen für Behörden, die Gesundheit und die Umwelt. Für PAN steht fest: Wer dem OmnibusX-Vorschlag jetzt noch zustimmt, handelt gegen das Gemeinwohl, gegen die Umwelt und gegen eine wissensbasierte Politikführung.

Für ihre Analyse ging die Expertenrunde folgenden Fragen nach: Was ist das Ziel des EU-Vorschlags? Welche politischen Optionen hat die Europäische Kommission in Betracht gezogen? Warum wurde diese politische Option gewählt?  Welche Auswirkungen (d. h. soziale, wirtschaftliche, ökologische usw.) werden von der gewählten politischen Option erwartet und wie ist geplant, diese Auswirkungen zu überwachen und zu bewerten?

Kurz zusammengefasst stellt der Expertenbericht fest: Die vorgeschlagenen Änderungen an der Pestizidzulassung

  • führen weder zu einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften noch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands
  • führen nicht zu den angestrebten gleichen Wettbewerbsbedingungen
  • führen zu Innovationsverschleppung statt zu den gewünschten beschleunigten Innovationen
  • führen nicht zu einem besseren Schutz von Mensch und Umwelt

Die Analyse sieht vor allem die vorgeschlagene unbefristete Genehmigung der Pestizidwirkstoffe und damit einhergehende Abschaffung der regelmäßigen Neubewertungen sehr kritisch: Die Abschaffung dieses bewährten Systems würde dazu führen, dass schädliche Stoffe länger verwendet würden. Die bislang geltende regelmäßige Neubewertung für alle Stoffe sei eine funktionierende Sicherheitsvorkehrung zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt. Sie erlaube, die im Rahmen der Erstgenehmigung erfolgte prospektive Einschätzung retrospektive zu überprüfen. Zur Veranschaulichung ziehen die Expert*innen das Beispiel der Neonicotinoide heran: Sie schienen zum Zeitpunkt ihrer Erstgenehmigung umweltfreundlich zu sein, erwiesen sich jedoch in der Umwelt als weitaus schädlicher und langlebiger als angenommen. Der periodischen Neubewertung sei es zu verdanken, dass dies erkannt wurde und durch ein vom Markt nehmen der u.a. hoch bienengefährlichen Wirkstoffe weiterer Schaden für Natur und Menschen abgewendet werden konnte.

Auch die in angeblich durch den Omnibus-Vorschlag zu erwartende Verringerung des Arbeitsaufwands für die Behörden (und damit Entlastung für die Steuerzahlenden) würde nicht erreicht werden. Statt der jetzt verpflichtenden regelmäßigen Neubewertung der Wirkstoffgenehmigungen mit klaren Zuständigkeiten und Fristen, sähe der Vorschlag punktuelle risikobasierte Überprüfungen vor, ohne klare Kriterien oder Zuständigkeiten. Hier sei mit Verzögerungen und eine stärkere Belastung durch erhöhte administrative Komplexität sowie einem stärker politisierten Entscheidungsprozess zu rechen. Um den behördlichen Arbeitsaufwand tatsächlich zu reduzieren, empfehlen die Expert*innen als wirkungsvollere Maßnahmen unter anderem mehr Automatisierung und Optimierungen von Abläufen umzusetzen – und von der Industrie eingereichte unvollständige Dossiers nicht zu bearbeiten.

Die Expert*innen sehen auch nicht, dass eine Verlängerung der Aufbrauchfrist das Problem der Notfallzulassungen lösen würde. Dies veranschaulichten sie bei der Vorstellung ihrer Analyse anhand eines Beispiels:  Seit zehn Jahren gäbe es eine Notfallzulassung für chemische Mittel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege im Kirschanbau. Die Notfallzulassungen bremsten nicht-chemische Lösungen wie Schlupfwespen und andere Innovationen im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes aus. Dabei sei genau die Innovationsförderung im Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung eins der ausgesprochenen Ziele des Omnibus-Entwurfs.

Die Empfehlung der Wissenschaftler*innen lauten:

  • Beibehaltung der obligatorischen regelmäßigen Neubewertung, intelligenter durchgeführt;
  • Beibehaltung des Vorsorgeprinzips, um sicherzustellen, dass die Hersteller weiterhin dafür verantwortlich sind, die Sicherheit ihrer Produkte während ihrer gesamten Verwendung nachzuweisen;
  • Schaffung „grüner Korridore“ im Genehmigungs- und Zulassungsprozess, um die Zulassung eindeutig definierter „Biopestizide“ (biocontrol) zu beschleunigen, gekoppelt mit der Entwicklung einer Klassifizierung für biologische Mittel und dem Ausbau von Wissen und Kapazitäten in dem Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung.
  • Vermeidung von Verlängerungen der Abverkauf- und Aufbrauchfristen für nachgewiesenermaßen nicht-genehmigungsfähiger Stoffe

Die Analyse bestätigt, wie fahrlässig es von der EU Kommission ist, ihre eigenen Regeln zu missachten und auf ein reguläres Impact Assessment zu verzichten. Denn eine sorgfältige Folgenabschätzung hätte viele der Kritikpunkte im Vorfeld aufdecken können und im besten Fall zu einem besseren Gesetzesvorschlag führen können. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass es genügend Kräfte gibt, die kein Interesse an einer ehrlichen Folgenabschätzung, an der Wahrung des Vorsorgeprinzips und einer wissenschaftsbasierten Politik haben – dies ist nicht nur jenseits des Atlantiks so. Die wissenschaftliche Bewertung aus den Niederlanden ist nicht die erste, die fundierte Kritik am OmnibusX äußert. Auch der wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz beim Bundeslandwirtschaftsministeriums BMLEH nahm bereits kritisch Stellung.

PAN Germany hofft, dass die nun vorliegende Bewertung der niederländischen Expertengruppe vom EU Rat, der Kommission und den Parlamentarier*innen in Brüssel und in allen Mitgliedsstaaten wahrgenommen wird und die anstehenden politischen Entscheidungen entsprechend beeinflussen.

Eine Nachbereitung der Anhörung im niederländischen Parlament zum Omnibus-Vorschlag zur Lebens- und Futtermittelsicherheit ist für den 12. Mai geplant.

 

Quellen:

Wissenschaftliche Analyse des OmnibusX (NL) „Vereenvoudigingspakket voedsel- en dierveiligheid“

Präsentation der Analyse (NL): Presentatie technische briefing over de EU-wetenschapstoets over het Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid

Die Anhörung der Wissenschaftler*innen im NL Parlament kann hier nachverfolgt werden (Livestream (externer Link)




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung am 24.04.2026

Rede zum Thema „Parkinson durch Pestizide“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher für die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 24.04.2026. 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und bin nicht einverstanden mit der Positionierung der Geschäftsleitung zum Thema der Verursachung der Parkinson’schen Krankheit durch Pestizide, die von Bayer CropScience vermarktet werden bzw. wurden.

Ich stimme Herrn Rodrigo Santos zu, der zur letzten Hauptversammlung in seiner Eigenschaft als Leiter der Division CropScience sagte, dass „die Entstehung des Parkinson-Syndroms komplex“ sei. Aber es war irreführend als er im vorigen Jahr sagte: „Keine Zulassungsprüfung kam jemals zu dem Schluss, dass die Verwendung eines unserer registrierten Produkte oder Wirkstoffe mit der Parkinson-Krankheit in Zusammenhang steht.“

Denn für diese fehlende Schlussfolgerung gibt es einen ganz bestimmten Grund: In den Zulassungsvorschriften besteht bei den geforderten Langzeitstudien keine Verpflichtung, jene Hirnregion zu untersuchen, die ermöglichen würde, die Entstehung des Parkinson-Syndroms zu erkennen. Wenn die Behörden also die entsprechende Schlussfolgerung nicht ziehen, dann liegt es nicht notwendigerweise am Fehlen des Effekts, sondern am Fehlen entsprechender Untersuchungen. Insofern ist es logisch, dass der zuständige ärztliche Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seit 2024 die Ansicht vertritt, dass bei ausreichend langer beruflicher Pestizidexposition ein Zusammenhang mit der Entstehung von Parkinson grundsätzlich anzuerkennen ist – und zwar pauschal für alle Wirkstoffgruppen – Herbizide, Insektizide und Fungizide, weil im Rahmen des Zulassungsverfahrens gar nicht auf Parkinson untersucht wurde. Inzwischen haben tausende beruflich Exponierte die Anerkennung ihrer Parkinson-Erkrankung als Berufserkrankung beantragt.

Ich unterstelle, dass allgemein bekannt ist, dass es oftmals viele Jahre dauert, bis sich die Parkinson’schen Krankheit klinisch manifestiert. Deshalb beziehe ich mich im Folgenden auch auf Wirkstoffe, die Bayer schon seit Jahren in Europa nicht mehr vermarkten darf, aber weiterhin in den Ländern des globalen Südens verkauft werden.

Aus der wissenschaftlichen Literatur gibt es für mindestens drei Bayer-Wirkstoffe wissenschaftliche Beweise für eine Beteiligung an der Entstehung von Parkinson, nämlich für die Insektizide Fipronil und Deltamethrin sowie für das Fungizid Mancozeb. Aber auch für den fungiziden Wirkstoff Tebuconazol, der von Bayer nach wie vor in Deutschland in zahlreichen Produkten angeboten wird, gibt es entsprechende Hinweise.

Ich erspare Ihnen an dieser Stelle einen toxikologischen Fachvortrag und stelle stattdessen folgende Fragen:

  1. Ist der Bayer-Konzern willens, die Wirkstoffe Fipronil, Deltamethrin und Mancozeb, für die zahlreiche Hinweise auf die Beteiligung an Parkinson’scher Krankheit vorliegen, global vom Markt zu nehmen?
  2. Ist die Unternehmensführung bereit sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Untersuchungslücken bezüglich Parkinson’scher Krankheit im Genehmigungsverfahren für Pestizidwirkstoffe geschlossen werden?
  3. Wäre der Bayer-Konzern offen für ein vertieftes Gespräch zu dieser Thematik?

Ich danke dem Vorstand im Voraus für eine sachbezogene Antwort auf meine Fragen und bitte die Aktionärinnen und Aktionäre, für die Gegenanträge der Coordination gegen Bayergefahren zu stimmen.“




Kein ausreichender Schutz vor Rückständen verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln: EU-Kommission im Zugzwang

Rückstände von mindestens 88 gefährlichen Pestizid-Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, belasten importierte Lebensmittel, die wir tagtäglich zu uns nehmen. Darunter sind Rückstände von krebserregenden Wirkstoffen, hormonaktive Substanzen und einige PFAS-Pestizide.

Dass die EU diese Belastungen zulässt, ist juristisch höchst fragwürdig. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten, das von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute beauftragt wurde. Das Gutachten stellt fest: Die Europäische Kommission ist nicht nur befugt, Rückstände verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln zu verbieten, sie ist auch gesetzlich verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Doppelstandard zu beenden.

Zwar enthält der jüngste „Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit“ einige Maßnahmen, um dieser Situation zu begegnen, doch bleibt der Vorschlag völlig unzureichend und würde nur 22%, der für die Rückstände verantwortlichen bei uns verbotenen Pestizide erfassen. Die überwiegende Mehrheit der verbotenen Pestizide würde weiterhin über importierte Lebensmittel in die EU gelangen, während der gesamte Rechtsrahmen für Pestizide geschwächt würde.

👉 Mehr Informationen und alle Links finden sich im vollständigen Briefing von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute.




EU-Kommission setzt mit dem OmnibusX auf „Trial and Error“ zu Lasten des Gesundheits- und Umweltschutzes

Die EU-Kommission hat erhebliche Änderungen im Pestizidrecht vorgeschlagen, ohne die für derartige Vorhaben verpflichtende Folgenabschätzung durchzuführen. Die jüngsten Äußerungen eines Kommissionsvertreters lassen befürchten, dass die Kommission kein Problem damit hat, uns alle als Versuchskaninchen einer möglicherweise unabsehbaren Belastung auszusetzen.

Der Kommissionsvertreter forderte die Abgeordneten auf, einfach ein paar Jahre abzuwarten, in der Hoffnung, dass sich das System bewähren würde. Aus Sicht von PAN ist dies ein Eingeständnis institutioneller „Nachlässigkeit“ bei einer Reform, die die Sicherheit von Hunderten Millionen Europäer*innen betrifft.

Der Vertreter der Europäischen Kommission hatte vor dem niederländischen Parlament eingeräumt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass der Omnibus-Vorschlag zu Pestiziden den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht untergraben würde. Dies steht aus Sicht von PAN Germany in direktem Widerspruch zu der Behauptung der Kommission, dass hohe Sicherheitsstandards beibehalten würden.

Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Ablehnung des Omnibus-Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat und drängt darauf, sich auf die Umsetzung der bestehenden Verordnung und ihrer hohen Schutzstandards zu konzentrieren.

Hintergründe & Informationen:

Link zur Anhörung: Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid | Debat Direct (29:00)

PAN Europe: EU Commission admits the pesticide Omnibus proposal could weaken health and environmental protections. PR 8. April 2026

Générations Futures: Omnibus X : la Commission européenne admet qu’elle ne peut fournir aucune garantie sur le maintien du niveau de protection de la santé et de l’environnement. PR 8. April 2026

Rechtsgutachten zum „Food and Feed Safety Omnibus“

 




Jetzt mitmachen für Gesundheit, Bienen und Bauern – jede Stimme zählt!

Unter dem Etikettenschwindel „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ plant die EU Kommission den Abbau hart errungener Schutzstandards für den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Pestizidbelastungen. Dies bedeutet:

  • Unbefristete Genehmigungen für die meisten chemischen Wirkstoffe
  • Erleichterungen für (Notfall-)Genehmigungen für sehr gefährliche Pestizide
  • Lange Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für verbotene Pestizide
  • Massive Einschränkungen für nationale Pestizid-Verbote
  • Missachtung von Forschung und Wissenschaft

Jetzt ist die Zeit, NEIN zu diesen Vorschlägen zu sagen! 

Wir wollen eine lebenswerte Umwelt, Trinkwasser ohne Kontaminationen und Höfe, die unterstützt werden beim Anbau gesunder Lebensmittel ohne schädliche Pestizide.

Dagegen stehen die schädlichen Pläne der EU-Kommission im Gesetzespaket „Vereinfachungspaket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X)“. Unterstützt wird die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben von der Pestizidindustrie und manchen EU-Staaten. Anstatt für unser aller Wohl zu agieren und uns und die Ökosysteme vor Belastungen mit Glyphosat, PFAS-Pestiziden u.a. zu schützen, plant sie Schutzstandards aufzuweichen – zum Wohle der Pestizidindustrie. Besonders dramatisch ist die unverhohlene Abkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip als Grundlage der Stoffregulierung in der EU.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt den Aufruf, um die schädlichen Pläne der EU Kommission zu verhindern!  




Zahl der Pestizidvergiftungen in Brasilien dramatisch gestiegen

Mit 9.729 offiziell registrierten Pestizidvergiftungen verzeichnete Brasilien 2025 das höchste Vergiftungsniveau seit 2015. Das Gesundheitsministerium meldete einen Anstieg von 84 % gegenüber 2015. Durchschnittlich gab es rund 27 Betroffene pro Tag. Das bedeutet 27-mal am Tag akutes Leid für die Betroffenen und ihre Familien.(1)

Besonders besorgniserregend: Ein Viertel der Vergiftungs-Opfer sind Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren. Erwachsene im Alter von 20 bis 39 Jahren bilden mit 23.045 Fällen die größte Gruppe unter den Betroffen. In dieser Altersklasse waren 54 % der Vorfälle arbeitsbezogen, davon 80 % in der Landwirtschaft.

Daten des Informationssystems für meldepflichtige Krankheiten (SINAN) zeigen, dass landesweit seit 2015 insgesamt 73.391 unbeabsichtigte Vergiftungen durch Pestizide gemeldet wurden. Die Auswertung berücksichtigt nur sogenannte „unbeabsichtigte Fälle” und schließt Suizide, Abtreibungen, Morde und andere Vorfälle aus, bei denen die Schädigung mit Absicht erfolgte. Das brasilianische Gesundheitsministerium veröffentlichte eine Auswertung des VSPEA-Programms zur „Gesundheitsüberwachung von Bevölkerungsgruppen, die Pestiziden ausgesetzt sind“(2) und nannte Zahlen zu den Vergiftungsfällen ab 2007 bis 2025. Die in diesem Artikel genannten Daten basieren auf einem Zeitraum von 10 Jahren von 2015 bis 2025.

Trauriger Rekord auch bei Pestizidzulassungen und Vermarktung

2025 brach Brasilien Rekorde bei den Pestizidzulassungen: Es wurden 914 neue Pestizide zugelassen, ein Plus von 38 % gegenüber dem Vorjahr. Die Verkäufe lagen 2024 bei 825.800 Tonnen, was einem Zuwachs von 9,3 % entspricht.

Expert*innen sehen einen engen Zusammenhang zwischen dem gestiegenen Angebot an Pestiziden, sinkenden Preisen und steigender Nutzung und der dadurch zunehmenden Exposition der Bevölkerung. Die Region Espírito Santo verzeichnete 2025 mit 941 Fällen die höchste Vergiftungsrate, gefolgt von weiteren Regionen im Norden Brasiliens, die geprägt sind von starker Expansion der Agrarindustrie.

Agrarchemikalien sind die Hauptursache für Vergiftungen am Arbeitsplatz

Hauptopfer unbeabsichtigter Vergiftungen sind Männer im Alter von 20 bis 39 Jahren, die in der Landwirtschaft arbeiten. Das brasilianische Arbeitsministerium kritisierte die Situation scharf – es sei nicht hinnehmbar, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden hätten.

Kleinkinder besonders stark betroffen

Besonders besorgniserregend ist die Situation bei Kleinkindern: 1- bis 4-Jährige machen rund 25 % der gemeldeten Fälle aus. Laut Wanderlei Pignati, Professor an der Bundesuniversität von Mato Grosso (UFMT) und renommierter Forscher zu den Auswirkungen von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit, gibt es mehrere Faktoren, die dazu führen, dass diese Gruppe zu den am stärksten exponierten gehört. Einer davon ist, dass das Immunsystem bei Kleinkindern noch nicht vollständig ausgebildet sei. Ein weiterer Faktor ist, dass Pestizide lipophil sind und sich in fettreichen Geweben wie den Brustdrüsen anreichern. Pestizidrückstände in der Muttermilch wurden in Studien bereits nachgewiesen.

Fachleute warnen, dass das 2024 in Brasilien verabschiedete Pestizidgesetz dazu führe, dass noch mehr Pestizide zugelassen und künftig weniger streng reguliert werden könnten. Vor diesem Hintergrund sei damit zu rechnen, dass sich die Belastungssituation weiter verschlimmern wird.

Hohe Dunkelziffer bei Pestizid-Vergiftungen

Gleichzeitig weisen Forscher*innen auf eine erhebliche Untererfassung bei Pestizid-Vergiftungen hin, etwa bei indigenen Völkern und Beschäftigten, die aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht zum Arzt gehen. Es wird davon ausgegangen, dass nur einer von tatsächlich 50 erlittenen Vergiftungsfällen gemeldet wird.

Seit der Einführung des Programms zur Gesundheitsüberwachung von Pestizid-exponierten Bevölkerungsgruppen (VSPEA) 2024 sind die Meldungen von Pestizid-Vergiftungen gestiegen, was nach Ansicht des Gesundheitsministeriums auch auf das Programm zurückzuführen sei: Gesellschaft und medizinisches Personal würden stärker auf Pestizid-Vergiftungen achten und die Meldebereitschaft sei gestiegen.

Neben dem menschlichen Leid haben die Pestizid-Vergiftungen auch wirtschaftliche Folgen für die Gesellschaft. Expert*innen schätzen, dass jeder Dollar Pestizid-Ausgaben Kosten von etwa 1,29 Dollar für das brasilianische Gesundheitssystem verursacht.

 

 (1) Quellen-Hinweis: Die in diesem Artikel verarbeiteten Daten und Analysen sind einem am 02.03.2026 erschienenen Bericht von Repórter Brasil entnommen. Ergänzende Informationen wurden von PAN Germany mit Quellenhinweisen (Links) versehen.

(2) Vigilância em Saúde das Populações Expostas a Agrotóxicos (VSPEA)




Marktmacht statt Wissenschaft: Der Kampf um Glyphosat in den USA und Europa

Zum zweiten Mal kauft sich Bayer Monsanto aus seiner Verantwortung gegenüber Glyphosat-Geschädigten in den USA frei. Bereits 2020 zahlte der Konzern um die 10 Milliarden US-Dollar, um die anhängigen Klagen um das Glyphosat-haltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup beizulegen. Die mehrheitlich von Krebserkrankungen betroffenen Kläger*innen sind meistenteils Privatpersonen, die Roundup im heimischen Garten eingesetzt hatten. Mit dem im Februar 2026 vorgelegten neuen Sammelvergleich über weitere 7,25 Milliarden US-Dollar versucht der Bayer Konzern, die Rechtsstreitigkeiten beizulegen und das finanzielle Fiasko einzudämmen.

Parallel zu dem Sammelvergleich hofft Bayer auf ein Grundsatzurteil des Obersten US-Gerichtshofs, demzufolge geprüft werde, ob Bundesrecht vor einzelstaatliche Entscheidungen der US-Bundesstaaten gehe. Bei den einzelstaatlichen Entscheidungen geht es um fehlende Warnhinweise auf dem Produkt, dass Glyphosat krebserregend sei, und die Verbraucher*innen über die gesundheitliche Gefahr nicht ausreichend informiert worden wären. Die US-Umweltbehörde EPA stufte Glyphosat jedoch als nicht krebserregend ein, was einem Warnhinweis widerspräche. Auf diese Argumentation baut Bayer und hofft auf ein grundsätzliches Urteil des Obersten Gerichtshofs. Sollte der Oberste Gerichtshof im Sinne des Konzerns entscheiden, wären viele Klagen hinfällig, so die Erwartung seitens Bayer (Bayer-Presseerklärung vom 17.02.26).

Seit 2023 hat der Pestizidhersteller das Privatkundengeschäft mit Glyphosat (Produktname Roundup) in den USA eingestellt. Weiterhin vertrieben und großflächig eingesetzt wird Glyphosat jedoch als Unkrautvernichtungsmittel in der Landwirtschaft. Im Februar hat US-Präsident Trump Glyphosat per Dekret zum „unverzichtbaren Wirkstoff für die Ernährungssicherheit und die Verteidigungsfähigkeit“ erklärt. Dies verdeutlicht auch die Erwartungshaltung der US-Regierung an das Urteil des Obersten Gerichtshofs zugunsten des Chemie-Konzerns.

Dass Glyphosat krebserregend ist und die Gesundheit und Umwelt massiv schädigt, steht für viele außer Zweifel. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat bereits 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Die Karzinogenität von Glyphosat bestätigte auch eine im Juni 2025 veröffentlichte neue Studie zu Glyphosat des Ramazzini-Instituts (wir berichteten).

Trotz der durch Studien nachgewiesenen Gesundheitsgefahr wurde Glyphosat durch die EU Kommission Ende 2023 erneut für weitere 10 Jahre zugelassen. In die Bewertung flossen neuere Studien nicht ein und bestehende Datenlücken, deren Schließung die mit der Prüfung betraute EFSA selbst anmahnte, wurden ignoriert. Vor diesem Hintergrund hat das Pestizid Aktions-Netzwerk PAN Europe zusammen mit PAN Germany und weiteren PAN Europe-Mitgliedsorganisationen rechtliche Schritte eingeleitet und klagen vor dem EU-Gericht gegen die Entscheidung der Kommission, Glyphosat wieder zu genehmigen (mehr zum Verfahren). Das Verfahren läuft noch.

Wir setzen uns mit voller Kraft dafür ein, dass das gesundheits- und umweltschädliche Herbizid Glyphosat endlich verboten wird.
Rund 1,7 Millionen EU-Bürger*innen hatten sich 2017 mit der Europäischen Bürgerinitiative „Stopp Glyphosat“ für ein Glyphosat-Verbot eingesetzt. Auch die 2022 erfolgreich an die EU Kommission übergebene Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten – für eine bienenfreundliche Landwirtschaft und gesunde Umwelt“ wurde von rund 1,2 Millionen EU-Bürger*innen unterstützt und unterstreicht den Wunsch der Menschen nach weniger Pestiziden auf den Äckern, einer intakten Umwelt und gesunden Lebensmitteln.

Dem diametral entgegen steht das aktuelle Handeln der EU Kommission:
Es ist skandalös, wie die EU Kommission den politischen Willen ihrer eigenen Bürger*innen ignoriert und mit dem Gesetzespaket „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“ wichtige Pestizid-Schutzstandards abschaffen und gefährlichen Pestiziden wie Glyphosat eine unbefristete Genehmigung ohne regelmäßige Risikobewertungen ermöglichen will.

PAN Germany setzt sich dafür ein, dass die schädlichen Pläne der EU-Kommission abgelehnt und das Gesetzespaket verhindert wird – zum Wohl von Mensch, Natur & Umwelt.