Besorgnis über rapide steigenden Pestizideinsatz in Bolivien. Auch Kleinbauern setzen hochgefährliche Pestizide ein.

PAN Germany Pestizid-Brief 3 – 2018

In Bolivien hat sich der Pestizideinsatz binnen 10 Jahren auf jährlich 62.900 Tonnen mehr als versechsfacht. Eine jüngst veröffentlichte Masterarbeit belegt, dass fast drei Viertel der in Bolivien zugelassenen Pestizide hoch toxisch sind und ein Großteil davon in der EU und in weiteren Ländern der Welt verboten ist. (1)

Die von der Universität Rockstock betreute Masterarbeit von Ulrike Bickel „Uso de plaguicidas por productores familiares en Bolivia“ untersucht die Dimensionen, Einflussfaktoren und die sozio-ökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Pestizideinsatzes in Bolivien. Der Arbeit zugrunde liegen eine empirische Fallstudie zu KleinbäuerInnen in vier bolivianischen Ökoregionen, Experteninterviews mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und die Analyse wissenschaftlicher und politischer Erkenntnisse zum Pestizideinsatz in Bolivien samt akuten wie chronischen Vergiftungserscheinungen und der Auswirkungen auf die Ökosysteme.

Herzstück der Arbeit ist ein Abgleich der in Bolivien zugelassenen Pestizide mit der Liste des Pestizid Aktions-Netzwerkes (PAN) über hochgefährliche Pestizide (engl.: highly hazardous pesticides, HHPs) (2) sowie der PAN Liste in anderen Ländern verbotener Pestizide (engl.: banned pesticides) (3) mit der Toxizitäts-Klassifikation der UN-Landwirtschafts- und Weltgesundheitsorganisationen FAO und WHO, mit EU-Verboten sowie der „Schwarzen Liste der gefährlichsten Pestizide“ von Greenpeace. Dieser Abgleich ergab, dass fast drei Viertel der in Bolivien zugelassenen Pestizide hoch toxisch und ein Großteil davon in der EU und in weiteren Ländern verboten sind (vgl. (4)).

Mindestens 164 registrierte hoch gefährliche Pestizide

Mehr als 70 % (mindestens 164) der 229 in Bolivien registrierten Pestizid-Wirkstoffe sind hoch gefährlich aufgrund ihrer akuten oder chronischen Toxizität für die menschliche Gesundheit oder für die Ökosysteme. Obwohl fast die Hälfte (105) dieser Substanzen in anderen Ländern verboten sind, autorisiert die zuständige Behörde SENASAG (Nationaler Dienst für landwirtschaftliche Gesundheit und Lebensmittelhygiene) diese hoch gefähr-lichen Pestizide. Einen Grund hierfür sieht die Autorin darin, dass die Zulassungs¬behörde von den Zulassungsgebühren als Finanzierungsquelle ihrer Arbeit abhängt. Allein zwischen Mitte Mai und Ende August 2018 stieg die Anzahl zugelassener Pestizide (Handelsnamen) von 2.190 auf 2.419, das sind durchschnittlich 3 neue Produktzulassungen pro Werktag.
Der Pestizideinsatz erfolgt willkürlich und chaotisch: Viele LandwirtInnen mischen hoch giftige Pestizidcocktails aus Insektiziden und Fungiziden, häufig ohne die nötige Schutz-kleidung zu tragen (Brille, Schutzmaske, Schutzhandschuhe und -anzug, Gummistiefel), weil diese entweder zu unbequem, zu teuer, nicht für das heiße Klima geeignet sind, weil sie „nichts für starke Männer“ seien oder weil sie beim Coca-Kauen stören.

Mangels flächendeckender Sammel- und Entsorgungsstellen werden große Mengen leerer Pestizidcontainer nicht geordnet entsorgt. So kontaminieren und verschmutzen vermeintlich leere Restbehälter Höfe, Gewässer, das Erdreich und die Ökosysteme, ins-besondere in Regionen, in denen viele kleine und mittelständische LandwirtInnen leben. In der intensiv agrarindustriell genutzten Region um Santa Cruz gibt bzw. gab es zum Zeitpunkt der Recherche zumindest zeitweise Sammelprogramme für Pestizidbehälter.

Kleinbauern im Visier der Agrarchemie

KleinbäuerInnen in vielen Entwicklungsländern werden zunehmend zu Kunden der Agrarchemieindustrie und spritzen hoch giftige Pestizide, wie z.B. das wahrscheinlich krebserregende Glyphosat und das nervenschädigende Herbizid Paraquat. Bolivien ist dabei kein Einzelfall. Die AnwenderInnen gefährden ihr eigenes Leben, tragen zur Verschmutzung von Böden und Gewässern und zur Schädigung nützlicher Insekten bei und in der Folge zu einer fortschreitenden Destabilisierung von Ökosystemen. Auch sind viele landwirtschaftliche Produkte, die auf den lokalen Märkten verkauft werden, mit Pestizid¬rückständen belastet.
Bei den Recherchen zeigte sich: Nicht nur die Großbetriebe im östlichen, von Soja- und anderen Exportkulturen geprägten Tiefland spritzt intensiv Pestizide. Auch Kleinbäuer¬Innen setzen zunehmend Pestizide ein. Diese Erkenntnis widerspricht der landläufigen Darstellung, die kleinbäuerliche Familienlandwirtschaft in Entwicklungs¬ländern sei per se agrarökologisch, wirtschafte im Einklang mit der Natur und erzeuge gesunde Grund-nahrungs¬mittel. Die Studie konnte zeigen, dass dem in Bolivien nicht mehr so ist. Diese Entwicklung ist allerdings neu: Einer repräsentativen Untersuchung des bolivianischen Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2015 zufolge begann die Mehrheit der boliviani-schen LandwirtInnen erst vor weniger als 5 Jahren, Pestizide einzusetzen (38 %). Offensichtlich sind die KleinbäuerInnen zusehends als KundInnen ins Visier der omni-präsenten Pestizidimporteure geraten (Bolivien produziert selbst keine, sondern importiert alle Pestizide). Zusätzlich zu den legalen Importen wird circa ein Drittel der Pestizide illegal ins Land geschmuggelt. Dies ist möglich, weil die staatlichen Kontrollen an den Grenzen sowie auf Märkten defizitär sind und Sanktionen fehlen. Illegal heißt zum Beispiel: nicht zugelassene Substanzen, Pestizide mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum oder umetikettierte Ware in anderen als den Original-Behältnissen, falsche oder fehlende Etiketten und vielfach falsch angegebene Toxizitätsklasse.

Ursachen des gestiegenen Pestizideinsatzes

Ursachen des stark gestiegenen Pestizideinsatzes in Bolivien sind der Masterarbeit zufolge zum einen das Fehlen eines angepassten, flächendeckenden bäuerlichen Ausbildungssystems; die vorwiegend konventionelle Orientierung der universitären Agrarfakultäten; weiterhin eine nahezu inexistente staatliche Agrarberatung – ein Vakuum, das die Pestizidkonzerne und -händler mit ihrer Propaganda und dezentralen Präsenz ausfüllen – sowie im ungenügenden Pestizidzulassungs- und Kontrollsystem der staatlichen Behörde für Lebensmittelsicherheit SENASAG, die finanziell von den Zulassungsgebühren abhängt, die die Pestizidkonzerne zahlen.
Da es keine regelmäßige staatliche Agrarberatung gibt (mit Ausnahme erratischer kon¬ven-tioneller staatlicher Programme für Kartoffel- und Gemüseanbau, die meist kurz vor Wahlen in entlegenen Regionen initiiert werden), suchen viele ProduzentInnen den Rat der Pestizidhändler, die im eigenen Interesse eines gesteigerten Pestizidabsatzes be¬ra¬ten. Ein öffentliches landwirtschaftliches Ausbildungs- und Agrarberatungssystem, das flächendeckend für alle KleinbäuerInnen – auch mit niedrigem Schulbildungsniveau – zugänglich wäre und das unabhängig vom Profitinteresse der Pestizidhändler berät, fehlt in Bolivien.
Pestizid-Vergiftungen gehören zum traurigen Alltag

Fast die Hälfte der vom bolivianischen Gesundheitsministerium im Jahr 2015 befragten 4.125 BäuerInnen äußerte, bereits akute Vergiftungssymptome während oder kurz nach der Pestizidanwendung erlitten zu haben. Der Wissensstand bei KleinbäuerInnen insbe-sondere über die chronischen Langzeitfolgen des Pestizideinsatzes für ihre Gesundheit und die Ökosysteme ist jedoch sehr gering. Die Masterarbeit hat verfügbare wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse ausgewertet, denen zufolge die Exposition gegenüber Agrar-giften zu schweren Krankheiten wie Krebs, Alzheimer, Parkinson, hormonelle Störungen, Degradierung des Nervensystems, Fehlgeburten, Missbildungen, Ent¬wick¬lungs¬störungen sowie Sterilität/Unfruchtbarkeit führen kann. Die Autorin wurde bei ihrer Feldforschung in ländlichen Regionen auch mit solchen Krankheitsbildern konfrontiert.

Mangelnde Rückstandskontrollen

Zur direkten Pestizid-Exposition der LandwirtInnen, ihrer Familienmitglieder und der AnwohnerInnen hinzu kommt das Risiko für KonsumentInnen, Nahrungsmittel zu essen, die mit Pestizidrückständen belastet sind. Bei Lebensmittelkontrollen auf bolivianischen Märkten wurden wiederholt z.B. Tomaten und Salat mit Rückständen hoch giftiger Pestizide weit oberhalb der erlaubten Grenzwerte gefunden. Gemüseverkäuferinnen auf dem Markt in Comarapa (Departamento Santa Cruz) benutzten den schönfärberischen Satz: „Hier ist alles geheilt (aquí todo está curado)“, d.h. pestizidbehandelt.
Eine behördliche Lebensmittelüberwachung auf Pestizidrückstände mit Kontroll- und Monitoringsystem findet nicht statt. Hier wird die zuständige Behörde SENASAG ihrem expliziten Auftrag nicht gerecht, die „Unbedenklichkeit von Nahrungsmitteln“ zu gewährleisten. Ein „interministerielles Komitee für Pestizide“, bestehend aus Landwirtschafts-, Gesundheits- und Umweltministerium, hat vor zwei Jahren langsam seine Arbeit aufgenommen und plant, künftig bei beantragten Wieder- und Neuzu-lassungen von Pestiziden deren Gesundheits- und Umweltauswirkungen zu analysieren. Dem entgegen steht die oben skizzierte reale Zulassungspraxis des SENASAG von circa 3 Neuzulassungen pro Arbeitstag.

Gefangen im Pestizid-Teufelskreis

In ökologischer und auch ökonomischer Hinsicht sind konventionell wirtschaftende LandwirtInnen in einem Teufelskreis („pesticide treadmill“): Je mehr Pestizide und Mineraldünger sie einsetzen, desto mehr nimmt der Befall ihrer Kulturen mit Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zu. Dies ist gleichsam ein Symptom der wachsenden Instabilität der Ökosysteme. Darum sehen sich die BäuerInnen gezwungen, immer mehr, immer giftigere und teurere Pestizide zu kaufen, während die niedrigen Produktpreise am Ende oft nicht einmal ihre eingesetzten „Inputs“ decken, geschweige denn ihre Arbeitskraft. Manche BäuerInnen verschulden sich, da die Agrarchemiehändler ihnen Saatgut, Kunstdünger und Pestizide vorab auf Kreditbasis stellen.

Agrarökologie als Ausweg

Als nachhaltige Alternative, die geeignet ist, eine giftfreie Produktion gesunder Nahrungsmittel zu gewährleisten, wird in der Masterarbeit das Konzept der Agrarökologie vorgestellt. Dieses wird von den rund 60 Mitgliedsorganisationen der bolivianischen Bodenschutzplattform (Plataforma Nacional de Suelos) und einer Minderheit der bolivianischen Agrarfakultäten propagiert, unterstützt von internationalen Bewegungen wie „La vía campesina“, dem Welt-Dachverband von KleinbäuerInnen, sowie von der UN-Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation FAO. Agrarökologie bezeichnet – als Gegenbegriff zur industriellen, konventionellen und chemieintensiven Landwirtschaft – eine Orientierung der Wissenschaft, der sozial-ökologischen Bewegungen und der landwirtschaftlichen Praxis am langfristigen Erhalt der Ökosysteme (5). Zu den Elementen der Agrarökologie zählen Recycling und Optimierung von Nährstoffen und Energie innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes, die Integration von Ackerbau und Viehzucht, die Stärkung der biologischen Vielfalt, die Interaktionen und Synergien, die Vermeidung von Chemikalien und anderen Technologien mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und vieles mehr.

Handlungsempfehlungen

Basierend auf den Recherche- und Analyse-Ergebnissen formuliert die Autorin eine Reihe von Handlungsempfehlungen, um die Situation in Bolivien nachhaltig zu verbessern:

• Reform des bolivianischen Pestizid-Zulassungssystems mit dem Ziel, die Behörde SENASAG finanziell unabhängig von den Gebühren der Agrarchemiekonzerne zu machen.
• Durchsetzung des Verbots von Importen und des Verkaufs hoch gefährlicher Pestizide (HHPs).
• Konsequente agrarökologische Umorientierung der Produktion, der universitären Lehre und der Agrarforschung.
• Industrieunabhängige landwirtschaftliche Ausbildung und staatliche Agrarberatung für ProduzentInnen.
• Flächendeckende Sammlung und sichere Entsorgung von Pestizidbehältern.
• Effektive Maßnahmen gegen den Handel mit illegalen Pestiziden.
• Einführung eines regelmäßigen Gesundheitsmonitorings für Pestizid-Anwender und die Dokumentation von Pestizid-Vergiftungen.
• Schaffung eines effizienten regulatorischen Rahmens zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen, die gegenüber Pestiziden am sensibelsten reagieren und die am verletzlichsten sind, wie Kinder, schwangere Frauen, indigene Völker, LandwirtInnen, LandarbeiterInnen sowie ArbeitsmigrantInnen.
• Stärkung der „Ombudsstelle der Mutter Erde“ (Defensoría de la Madre Tierra) und des Agrarumweltgerichtshofs (Tribunal Agroambiental) und ihrer unabhängigen Arbeit.

(Ulrike Bickel)

Die Autorin Ulrike Bickel ist Agrar- und Umweltwissenschaftlerin und arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika.

•••••••••••••••••••••••••••••
Quellen

(1) Bickel, U. (2018): Uso de plaguicidas por productores familiares en Bolivia. www.welt-ernaehrung.de/wp-content/uploads/2018/11/Plaguicidas-en-Bolivia_tesis-UBickel.pdf.
(2) PAN International List of highly hazordous pesticides (March 2018) https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/#
(3) PAN International Consolidated List of Banned Pesticides von 2017 http://pan-international.org/pan-international-consolidated-list-of-banned-pesticides/
(4) Plaguicidas altamente tóxicos en Bolivia. Technical Report July 2018 https://www.researchgate.net/publication/326300001_Plaguicidas_altamente_toxicos_en_Bolivia
(5) Symposium: Agrarökologie im großen Stil für Agrar- und Ernährungswende (April 2018) https://www.weltagrarbericht.de/aktuelles/nachrichten/news/de/33127.html




PAN begrüßt den Widerruf dreier hochgefährlicher Bayer-Pestizide

Wie heute in einer Fachmeldung mitgeteilt wurde, widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum 30. November 2018 die Zulassungen folgender Pestizid-Produkte von Bayer CropScience:
– Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus (Zul. Nr. 006410-60),
– Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus (Zul. Nr. 006410-61) und
– Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE (Zul. Nr. 006410-00).

Die Insektizide waren für die Anwendung im Zierpflanzenanbau gegen eine Vielzahl beißender und saugender Insekten zugelassen und durften von Hobbygärtnern ohne Sachkunde im Freiland und/oder Gewächshaus angewendet werden. PAN Germany, das sich für einen schrittweisen Ausstieg aus dem hochgefährlichen Pflanzenschutz einsetzt, begrüßt den Widerruf. Dass es überhaupt Zulassungen für Mittel mit derart gefährlichen Wirkstoffen sogar für Laien  gegeben hat, zeigt aus Sicht von PAN, wie weit Deutschland von einem vorsorgenden Pflanzenschutz und Verbraucherschutz noch entfernt ist.

Alle drei Mittel sind Kombinationsprodukte mit den insektiziden Wirkstoffen Methiocarb und Thiacloprid. Beide Wirkstoffe sind auf der PAN Liste der hochgefährlichen Pestizide (HHPs) aufgeführt: Methiocarb, aufgrund seiner hohen akuten Toxizität  (WHO Ib) und seiner akuten hohen Bienengiftigkeit. Das Neonikotinoid Thiacloprid aufgrund der möglichen gesundheitlichen Langzeiteffekte.Von der Umweltbehörde der USA (EPA) wurde Thiacloprid  als „wahrscheinlich krebserregend“ und von der EU als C2 „kann vermutlich Krebs erzeugen“ eingestuft. Zudem wurde nachgewiesen, dass Thiacloprid die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen beeinträchtigen und/oder Entwicklungsschäden bei den Nachkommen bewirken kann.  Daher klassifiziert die EU das Insektizid als reproduktionstoxisch (R 1b). 2015 wurde der Wirkstoff wegen seiner möglicherweise hormonschädigenden Wirkung (endokrin schädlichen Wirkung) auf die Liste der Substitutionskandidaten gesetzt.

Alle drei Mittel sind als bienengefährlich eingestuft, sind hochentzündlich, umweltgefährlich und reizend. Zu den angegebenen Risiken zählen u.a. dass sie in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben können, dass sie die Augen reizen können und die Möglichkeit der Sensibilisierung durch Hautkontakt besteht.

Nach Auskunft des BVL erfolgt der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers. Ursprünglich hatten die drei Mittel eine Zulassung bis Ende 2020. Nun müssen Händler zusehen, die noch vorhandenen Bestände bis zum 30. Mai 2019 zu verkaufen. Anwender dürfen das Mittel entsprechend der Aufbrauchfrist noch bis zum 30. Mai 2020 anwenden. Immerhin – damit sind die für den Mensch und die Umwelt hoch schädlichen Mittel zwei Jahre eher aus dem Verkehr, als die ursprüngliche Zulassung eigentlich vorsah.




Petition für ein EU-weites Verbot von Chlorpyrifos

Die Regierungen der EU diskutieren im Moment darüber, ob die Genehmigung des Insektizids Chlorpyrifos, die Ende Januar 2019 ausläuft, verlängert werden soll. Noch gibt es die Möglichkeit, eine Wiedergenehmigung zu verhindern, denn Chlorpyrifos zählt zu den hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen.

Das deutsche und europäische PAN haben gemeinsam mit den Partnerorganisationen HEAL, SumOfUs, Generation Futures und Ecologistas en Accion eine Petition für ein Verbot dieses Insektizids gestartet. Über 129.000 europäische Bürgerinnen und Bürger haben die Petition bereits unterzeichnet.

Helfen Sie und unterzeichnen Sie jetzt die Petition, damit dieses gefährliche Nervengift in der gesamten EU nicht mehr verwendet werden darf!

In Deutschland ist der Einsatz von Chlorpyrifos in der Landwirtschaft im Vergleich zu vielen anderen Staaten zwar nicht mehr erlaubt, allerdings zählt der Wirkstoff zu den am häufigsten in konventionellen Lebensmitteln nachgewiesenen Pestizidrückständen – auch in Deutschland.

Chlorpyrifos ist in Deutschland aus gutem Grund verboten. Das entwicklungsneurotoxische Insektizid kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. Gefährdet sind besonders Kinder, wenn sie im Mutterleib oder in jungen Lebensjahren über die Nahrung mit dem Pestizid in Kontakt kommen. Immer mehr Studien belegen die hormonschädlichen Eigenschaften und eine negative Auswirkung auf die Hirnentwicklung. Später im Leben können u.a. Verhaltensstörungen wie ADHS oder auch Autismus die Folge sein.

Mehr Informationen zu Chlorpyrifos stehen in einem aktuellen Faktenblatt (in engl.), das gemeinsam von PAN Europe, Generation Futures, HEAL und PAN Germany erarbeitet wurde.

.well.c2a3 .btn.wpdm-download-link{ padding: 11px 30px;font-size: 11pt; } .well.c2a3 .media-body{ font-size: 11pt; } .well.c2a3 .wpdm_icon{ height: 42px; width: auto; }

Petition in anderen Sprachen:
Englisch: https://actions.sumofus.org/a/chlorpyrifos
Französisch: https://actions.sumofus.org/a/nous-ne-voulons-plus-de-chlorpyrifos-dans-nos-assiettes/

Faktenblatt in anderen Sprachen:
Spanisch: https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2018/08/HEAL-Generations-Futures-PAN-E-PAN-DE-Chlorpyrifos-Factsheet-Spanish-web.pdf
Französisch: https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2018/08/HEAL-Generations-Futures-PAN-E-PAN-DE-Chlorpyrifos-Factsheet-FR-final.pdf




Gute Nachricht: 18 hochgefährliche Pestizide in Indien verboten

Das indische Agrarministerium hat am 8. August 2018 mit sofortiger Wirkung erlassen, dass die Registrierung, die Einfuhr, die Herstellung, die Formulierung, der Transport, der Verkauf und die Verwendung der folgenden Pestizide vollständig verboten sind: Benomyl, Carbaryl, Diazinon, Fenarimol, Fenthion, Linuron, Methoxy Ethyl, Mercury Chloride, Methyl Parathion, Sodium Cyanide, Thiometon und Tridemorph.
Des Weiteren wurde Trifluralin verboten, allerdings mit der Ausnahme für die Anwendung in Weizen, wobei Auflagen zum Gewässerschutz gelten.
Zudem wurde ein vollständiges Verbot der Verwendung von Alachlor, Dichlorvos, Phorate, Phosphamidon, Triazophos und Trichlorfon ab 31. Dezember 2020 erlassen. Bereits ab dem 1. Januar 2019 dürfen diese Pestizide nicht mehr eingeführt, hergestellt oder formuliert werden. Solange sie noch in der Verwendung sind, muss auf die von diesen Pestiziden ausgehende erhebliche Gefahr für aquatische Organismen hingewiesen und Anwendungsauflagen zum Schutz von Gewässern eingehalten werden. Zudem verweist das Ministerium auf die hohe Toxizität für Vögel bei 6 der genannten Wirkstoffe und auf die Bienentoxizität von Dichlorvos, Phorate, Phosphamidon und Triazophos.

Mehr als 100 Pestizid-Wirkstoffe, die in Indien in einer Vielzahl von Spritzmitteln zugelassen sind, zählen zu den hochgefährlichen Pestiziden (HHPs). Immer wieder kommt es zu Vergiftungen von Mensch und Natur. Erst im Herbst letzten Jahres wurden Schulkinder vergiftet, weil es ein Leck in einer Produktionsanlage für Pestizide gab. PAN Indien macht auf die Probleme durch hochgefährliche Pestizide in Indien aufmerksam und setzt sich für agrarökologische Alternativen ein.

Quelle: MINISTRY OF AGRICULTURE AND FARMERS WELFARE (DEPARTMENT OF AGRICULTURE, CO-OPERATION AND FARMERS WELFARE) NOTIFICATION New Delhi, THE GAZETTE OF INDIA: EXTRAORDINARY, the 8th August, 2018




Pestizidhersteller und Menschenrechte

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2018

Im Juni veröffentlichte das Freiburger Öko-Institut den Bericht „Umweltschutz wahrt Menschenrechte“ im Kontext globalen Unternehmenshandelns (1). Eine Fallstudie in diesem Bericht ist den Pestizidexporten von BASF und Bayer gewidmet. „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind, sollten auch nicht ins Ausland verkauft werden dürfen. Ein solcher Doppelstandard führt dazu, dass die Gefährdung von Menschen und Ökosystemen bewusst in Kauf genommen wird“, lautet das Fazit des Berichts, der sich damit langjährigen Forderungen von PAN anschließt, und sich somit folgerichtig in seinen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Code of Conduct der Welternährungsorganisation (FAO) und die Anpassung einschlägiger Regelungen ausspricht.

Export hochgefährlicher Pestizide – die Datenbasis

Der Export von Pestiziden ist in Deutschland eine feste ökonomische Größe. Im Durchschnitt der letzten fünf statistisch verfügbaren Jahre (2012-2016) waren es – bezogen auf die Wirkstoffe – 65.651 Tonnen pro Jahr, 42 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum im Inland verkauft wurde (2). Dass der Löwenanteil der exportierten Menge von Bayer CropScience und BASF kommen dürfte, liegt auf der Hand. Die exportierten Pestizide schließen Wirkstoffe der Kategorie „hochgefährliche Pestizide“ (3), HHPs in der englischen Abkürzung, ein, von denen einige, aber längst nicht all in Deutschland bzw. in der EU verboten sind. Ein Anwendungsverbot ist eben noch lange kein Produktionsverbot. Hinzu kommt, dass diese multinationalen Konzerne ihre Pestizide nicht nur aus Deutschland exportieren, sondern ggf. von ausländischen Tochterunternehmen herstellen lassen. Zum Beispiel betreibt der Bayerkonzern den Recherchen des Öko-Instituts zufolge Produktionsanlagen an über 130 Standorten in 34 Ländern, was vom Öko-Institut aufgrund der anstehenden Fusionen und Verkäufe von Unternehmensteilen zu Recht als Momentaufnahme bezeichnet wurde.

Der Bericht des Öko-Instituts Freiburg (1) befasst sich beispielhaft mit solchen HHP-Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind und nutzt als Ausgangspunkt die HHP-Liste von PAN International (4) sowie die Rechercheergebnisse von PAN Germany zu HHPs von Bayer und BASF aus dem Jahr 2012 (5). Als Beispiele werden in dem Bericht folgende Wirkstoffe aufgeführt, die in Ländern wie Südafrika, Indien oder Brasilien vermarktet werden: Carbofuran (Bayer, hohe akute Toxizität, hochtoxisch für Bienen), dem Rotterdamer PIC-Übereinkommen unterliegend (6), Acephate (Bayer, hochtoxisch für Bienen), Thiodicarb (Bayer, wahrscheinlich krebserregend beim Menschen, hochtoxisch für Bienen), Tepraloxydim (BASF, hormonschädlich) und Temephos (BASF, hochtoxisch für Bienen). Auf Anfrage des Öko-Instituts teilte Bayer in einer Stellungnahme mit, dass der Vertrieb des Produkts Tamaron Gold (Wirkstoff Acephat) eingestellt worden sei. Allerdings wird das Produkt Tamaron Gold auch nach Eingang dieser Stellungnahmen und (wie eine gerade durchgeführte Überprüfung ergab) bis zum heutigen Tag auf der indischen Website des Unternehmens beworben (7), was die Glaubwürdigkeit der Konzernaussage erheblich schmälert.

Bewertung der Menschenrechtsperspektive – die Rechtsgrundlage

Der besondere Wert des Berichts des Öko-Instituts besteht in der Verknüpfung der HHP-Recherche mit einer juristischen Bewertung aus Menschenrechtsperspektive und einer Analyse der Managementprozesse bei Bayer und BASF. Bezüglich der Menschenrechte analysiert der Bericht die Möglichkeiten und Grenzen des Rotterdamer PIC-Übereinkommens.

Für Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die im Rotterdamer PIC-Übereinkommen gelistet sind, hat das importierende Land das Recht, vom Exporteur umfangreiche Informationen beispielweise zur Toxizität und zu notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anwendung des Pestizids bereit gestellt zu bekommen. Basierend auf diesen Informationen hat es das Recht, die Einfuhr zu beschränken oder zu verbieten. Der Logik des Übereinkommens folgend, müssten im Fall einer solchen Beschränkung bzw. eines solchen Verbots, die Staaten auch die eigene Herstellung beschränken oder verbieten, wenn sie sich den Vorwurf der Anwendung doppelter Standards ersparen wollten.

In diesem Sinne wurde die EU-Verordnung 649/2012 erlassen, die das PIC-Übereinkommen in EU-Recht umsetzt. Doch die Entscheidungsgewalt über Beschränkungen oder Verbote bleibt in vollem Umfang bei den importierenden Staaten – in der „weiterhin leider fiktiven“ Annahme, so der Bericht des Öko-Instituts, dass diese Staaten die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sie gegenüber ihren Bürgern haben, wirksam durchsetzen würden. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Hürde, um extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen zu sanktionieren: das sogenannte „gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip“, dem zufolge „die Rechte und Pflichten jeder rechtlich eigenständigen Gesellschaft unabhängig voneinander zu ermitteln“ sind. Damit wird ein Zusammenhang des Fehlverhaltens voneinander unabhängiger Rechtsträger ausgeschlossen. Die Konzernzentralen haften also grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Tochterunternehmen, egal wie groß der ökonomische Einfluss der Konzernzentrale ist (8). Dies ist ein klassisches Schlupfloch, um im Bereich der Menschenrechte nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Noch unverbindlicher ist die Situation bezüglich der Mitverantwortung bei Rechtsverletzungen von Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette.

In Deutschland gibt es laut Bericht des Öko-Instituts jedoch einen Ansatzpunkt, um tatsächliche Mitverantwortung bei den Konzernen einzufordern – das Deliktsrecht: „Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die innerbetrieblichen Abläufe so zu strukturieren, zu organisieren und zu überwachen, dass Schädigungen Dritter im zumutbaren Umfang vermieden werden. Unternehmen haben also für Gefahrensicherung in ihrem Organisationsbereich Sorge zu tragen; je größer die Gefahren, desto intensiver sind die mit dieser Gefahrensicherung verbundenen Organisations- und Überwachungsverpflichtungen.“ (8) Dass, auf dieser Basis gerichtliche Schritte tatsächlich möglich sind, zeigt ein Beispiel aus Großbritannien, wo eine ähnliche Rechtsgrundlage besteht und wo die Klage von sambischen Bauern gegen einen britischen Bergbaukonzern vom Gericht zugelassen wurde.

Unternehmerische Managementprozesse auf freiwilliger Grundlage

Es gibt zwei internationale Richtlinien, die Handlungsempfehlungen für die Konzerne aussprechen, allerdings auf freiwilliger Basis:

  • der seit 1985 existierende International Code of Conduct on Pesticide Management, zuletzt 2017 aktualisiert (9), gemeinsam herausgegeben von FAO und WHO, und
  • die UN Leitprinzipien zu Unternehmen und Menschenrechten (10)

Sowohl Bayer als auch BASF haben nach Einschätzung des Berichts vom Öko-Institut eine Reihe von Managementprozessen im Bereich der Produktverantwortung eingeführt. Beide Unternehmen haben sich öffentlich zum „Code of Conduct“ (siehe oben) bekannt und unterstützen die „Nachhaltigkeits-Initiative der deutschen Chemie“ (11). Allerdings waren die beiden Unternehmen weder zu einem entsprechenden Interview mit dem Öko-Institut bereit, noch zeichnen sich die öffentlich zugänglichen Dokumente „durch eine besondere Detailtiefe aus“, um die zurückhaltende Formulierung des Öko-Instituts zu zitieren (12).

Nach Angaben des Öko-Instituts zufolge haben beide Unternehmen gegenüber 2012 die Zahl HHPs in ihrem Portfolio reduziert (13). Allerdings bleibt offen, wie viele Wirkstoffe davon aufgrund ausgelaufener Patente vom Markt genommen wurden, um Platz für neue patent-geschützte Pestizide zu machen. Das wurde vom Öko-Institut nicht untersucht.

Abschließend spricht der Bericht eine Reihe von Empfehlungen aus. Dazu zählt, dass die Thematik der HHPs im Code of Conduct künftig stärker berücksichtigt werden sollte und dass es nicht möglich sein sollte, „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind“, ins Ausland zu verkaufen (14). Darüber hinaus sieht das Öko-Institut Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, um sicher zu stellen, dass „der tatsächlich bestehende Einfluss von Muttergesellschaften auch haftungsrechtlich relevant wird (14). Die Studie des Öko-Institutes untermauert damit Forderungen der UN Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung und von PAN International nach einem weltweiten verpflichtenden Vertrag zur Regulierung hochgefährlicher Pestizide (HHPs) (15).

Insgesamt stellt die Fallstudie eine wichtige Ergänzung mit Blick auf das Agieren der Pestizidkonzerne im Ausland dar, während sich das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vor allem mit der binnenrechtlichen Verantwortung deutscher Chemiekonzerne beim Pestizidexport befasst hat (16).

(Dr. Peter Clausing, PAN Germany)

 

Anmerkungen

(1)        Download über https://www.oeko.de/presse/archiv-pressemeldungen/2018/deutsche-unternehmen-gefaehrden-umwelt-und-menschrechte/

(2)        Siehe: http://www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/SJT-3060720-2016.xlsx

(3)        Der Begriff wird im Pestizidbrief 3/2017 vom 27.9.2017 kurz erläutert (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104336/http://www.pan-germany.org/download/pestizid-brief/PB3_2017_Mexiko-Studie_Final.pdf

(4)        https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/?wpdmdl=412&ind=1521198756530

(5)        PAN Germany (2012): Hochgefährliche Pestizide von BASF, Bayer und Syngenta! http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/Big3_DE.pdf

(6)        Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade, http://www.pic.int/

(7)        https://www.bayer.in/products/products-from-a-to-z/product-detail-35.php (Zugriff 7.7.2018). Vgl. hierzu auch die von PAN Germany durchgeführte Überprüfung der Einhaltung der am 19.6.2013 übernommenen Selbstverpflichtung von BASF, Bayer und Syngenta (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104154/http://www.pan-germany.org/download/Niederschrift_DE_130918_FF.pdf) bezüglich des Verzichts auf die Vermarktung von hochtoxischen Pestiziden (WHO-Klasse 1a/1b)

(8)        Siehe (3), S. 32

(9)        http://www.fao.org/fileadmin/templates/agphome/documents/Pests_Pesticides
/Code/Code_ENG_2017updated.pdf

(10)     https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf

(11)     https://www.chemiehoch3.de/de/home.html

(12)     Siehe (3), S. 33

(13)     Siehe (3), S. 35

(14)     Siehe (3), S. 36

(15)     http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/presse/PAN_International_press_release%20_SR_report_March_2017.pdf

(16)     https://www.ecchr.eu/fall/bayer-doppelstandards-beim-vertrieb-von-pestiziden/




Global network responds to UN Symposium on Soil Pollution

PAN International calls for investment in agroecology

Press release.

April 30, 2018. On May 2, experts from around the world will gather in Rome for a global symposium on soil pollution. The event, organised jointly by several UN agencies, offers an important opportunity to highlight the urgent need to invest in soil health, according to the leaders of Pesticide Action Network (PAN) International.

PAN leaders from all of the network’s regional centers participated in the recent UN Food and Agriculture Organization (FAO) Symposium on Agroecology, and note the important connections between the two events. Specifically, PAN applauds the concept note for the Soil Pollution symposium, which highlights pesticide use as an important cause of soil pollution: “The three major pathways responsible for the introduction of diffuse pollutants into soil are (i) atmospheric deposition, (ii) agricultural inputs, and (iii) flood events. Causes of pollution tend to be dominated by the transport of pollutants by erosion processes (wind and water erosion and sedimentation), and excessive nutrient and pesticide applications, heavy metals, POPs and inorganic pollutants.” (FAO and ITPS, 2015a).

The Global Symposium on Soil Pollution is being organised by FAO’s Global Soil Partnership, along with the Intergovernmental Technical Panel on Soils (ITPS), the Secretariats of the Basel, Rotterdam and Stockholm Conventions, the UN Environment Program and the World Health Organization.

It aims to provide scientific evidence to support action to prevent and reduce soil pollution for increased food safety, food security and nutrition and ecosystem services. It also calls for the restoration of polluted sites, with the first step being implementation of the Voluntary Guidelines for Sustainable Soil Management.

PAN International welcomes the joint initiative, and urges participants to fully recognize the damaging effects of Highly Hazardous Pesticides (HHPs), and calls on those developing the voluntary soil guidelines to include an overall objective of phasing out HHPs and reducing dependency on agricultural pesticides.

“This month marks the 10-year anniversary of release of the UN and World Bank-sponsored International Assessment of Agricultural Knowledge Science & Technology for Development report,” notes Henriette Christensen of PAN Europe. “This pathbreaking report was approved by all participating European, Asian, African and Latin American countries, and called for increased investment in agro-ecological approaches to pest management and action to reduce pesticide dependence.”

“Since the 2015 international year of soils, public awareness has grown about the fundamental importance of healthy soil,” says Dr. Margaret Reeves, senior scientist at PAN North America. “Vibrant, diverse soil biology is a critical driver of soil function — ensuring plant access to nutrients, air and water, and resistance to pests and diseases. There’s a growing body of scientific evidence showing the harmful impacts of petroleum-derived pesticides and fertilizers on this critical soil biology.” (1)

“FAO is working with countries to phase out HHPs, which are defined according to a set of criteria established by the Joint Meeting on Pesticide Management,” adds Sarojeni Rengam of PAN Asia and the Pacific. “In 2015, the 4th International Conference on Chemicals Management recommended that in taking action on HHPs, emphasis should be on promoting agroecologically based approaches. There should therefore be close collaboration between these two areas of work.”

“We must see coordination among international agreements to avoid the continuous contamination of soils with pesticides and other chemicals, and proceed rapidly with the soil remediation,” agrees Javier Souza, the Regional Coordinator for PAN Latin America. “The science of agroecology reminds us that healthy soils are integral to resilient and sustainable agroecosystems — which in turn enable the feeding and development of healthy people.”

Ndéye Maïmouna Diene, PAN Africa’s director, highlights the particular importance of effective decontamination of polluted sites. “Africa is a continent that faces pollution problems due mainly to ongoing use and abuse of extremely dangerous pesticides,” says Diene. “We call for the establishment of policies that preserve the health of our people, our soil and the environment. We are convinced that agroecology is the safest way to fight pollution in the continent.”

“Healthy soils underpin all agricultural production,” adds Keith Tyrell, director of PAN-UK. “Excessive use of agrochemicals is damaging soil quality and undermining our ability to feed ourselves in the long term. We need to switch to more sustainable, agroecological farming systems that conserve and improve soil quality, now.”

PAN leaders also note that actions under three existing global instruments focused on chemicals have significant potential to address soil pollution:

  • The Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade;
  • The Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs); and
  • The Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and their Disposal.

In addition, the Third Session of the United Nations Environmental Assembly adopted a resolution in 2017 calling for accelerated collaboration to address and manage soil pollution, The declaration aims to work towards a pollution- free world.

Note (1):  For instance does a recent EU wide study show that glyphosate persists

For more information:

PAN Africa, Ndéye Maïmouna DIENE, maimounadiene@pan-afrique.org, 221775449689

PAN Asia Pacific, Sarojeni Rengam, sarojeni.rengam@panap.net

PAN Latin America, Javier Souza Casadinho, javierrapal@yahoo.com.ar, 11 15 3617 1782

PAN North America, Kristin Schafer, kristins@panna.org, 10119165883100

PAN Germany, Susan Haffmans, susan.haffmans@pan-germany.org, 49(0)40-3991910-25

PAN United Kingdom, Keith Tyrell, keithtyrell@pan-uk.org, 447588706224

PAN Europe, Henriette Christensen, henriette@pan-europe.info, +3223186255

Pesticide Action Network (PAN) International is a network of over 600 participating nongovernmental organizations, institutions and individuals in over 90 countries working to replace the use of hazardous pesticides with ecologically sound and socially just alternatives. PAN was founded in 1982 and has five independent, collaborating Regional Centers that implement its projects and campaigns.




Global Network Releases Updated List of Highly Hazardous Pesticides

PAN International Press Release

Stockholm, March 15, 2018
Pesticide Action Network (PAN) International released an updated version of its List of Highly Hazardous Pesticides (HHPs) to coincide with a key meeting in Stockholm of the Strategic Approach for International Chemicals Management (SAICM) process. The expanded list now includes 306 chemicals.

These hazardous pesticides (HHPs) threaten people and the environment around the world. The global community must act to stop the continuing exposure of people and the planet to these HHPs. PAN calls on the global community for an internationally binding treaty on pesticides.

Among the nine newly listed pesticides in the updated version of the HHP list are carbetamide for being classified as a presumed human reproductive toxicant according to the EU, cyanamide for its hormone disrupting properties and emamectin benzoate for its threat to the environment and bees.

Following the addition of a new criterion, the list now includes pesticides which are recognised by the UN Rotterdam Convention as meeting the Convention’s criteria for global trade restrictions. These pesticides have however not yet been officially listed in the Rotterdam Convention for political reasons.

Pesticides are the only toxic chemicals that are intentionally released into the environment. Today pesticides contaminate every environmental medium even in locations remote from their use. Susan Haffmans of PAN Germany says „These pesticides are having a devastating effect on biodiversity, including on beneficial insects. They are undermining the sustainability of food production systems and harm an unknown number of farmers, workers, children and animals every year.“

„We are deeply concerned about the negative impact of hazardous pesticides on the health of children around the world, especially from rural and farming communities. There is a critical need for global action to curtail the use of the worst pesticides to protect the wellbeing of children.“ says Kristin Schafer of PAN North America.

Keith Tyrell from PAN UK adds „Though pesticides have been recognized as a global threat to health, development and the environment, and despite a variety of pesticide Conventions and agreements, global governance of pesticides is weak, leaving large gaps in overall management.“

In the Global South there is daily proof of the devasting effects of pesticides on families and their livelihoods. Maimouna Diene of PAN Africa says „If SAICM wants to fulfill its goal of achieving sound management of chemicals throughout their whole lifecycle and to protect human health and ecosystems, it has to intensify its actions on HHPs and provide trainings to farmers, including women farmers, on agroecological practices. The past few years have shown that the global pesticides problem cannot be tackled adequately with voluntary agreements.“

PAN Asia Pacific’s Sarojeni Rengam says „The Sustainable Development Goals, in particular to end hunger, achieve food security and promote sustainable agriculture; to ensure healthy lives and to halt and reverse land degradation and biodiversity loss cannot be achieved until the widespread use of HHPs is replaced by agroecological practices“.

From the experience of longstanding work in Latin America on agroecological practices, Javier Souza of PAN Latin America says „It is time for undertaking concerted efforts to phase out HHPs and replace their use with agroecology. In Argentina we have shown that by replacing HHPs with agroecology we can decrease costs of inputs, improve incomes and community health, bolster food security and climate resilience, improve gender equity, enhance biodiversity, and reduce pollution.“

The PAN HHP list includes pesticides with high levels of acute or chronic hazards to health or environment according to internationally accepted classification systems. With the HHP list, PAN provides authorities, cultivation organisations, advisers, farmers and other interested parties with a tool to identify highly dangerous pesticides and then to replace them with safer and more sustainable alternatives.

For the PAN HHP list, visit http://www.pan-germany.org/download/PAN_HHP_List.pdf

For more about PAN International and the 500+ organizations in more than 100 countries that have joined the global call to ban highly hazardous pesticides and replace them with agroecological alternatives, visit http://pan-international.org/.

 

Available for interview:

Maimouna Diene, PAN Africa, maimounadiene@pan-afrique.org; +223 64898163
Sarojeni Rengam, PAN Asia Pacific, sarojeni.rengam@panap.net
Susan Haffmans, PAN Germany, susan.haffmans@pan-germany.org , +49(0)40-3991910-25
Javier Souza Casadinho, PAN Latin America, javierrapal@yahoo.com.ar ,+11 15 3617 1782
Kristin Schafer, PAN North America, kristins@panna.org , +10119165883100
Keith Tyrell, PAN United Kingdom, keith@pan-uk.org , +447588706224




Veröffentlichtung der aktualisierten Liste hochgefährlicher Pestizide

Die heutige Veröffentlichung der aktualisierten PAN-Liste der hochgefährlichen Pestizide (HHP) fällt zusammen mit einem Schlüssel-Treffen zum weltweiten Chemikalienmanagement, dem Strategic Approach for International Chemicals Management (SAICM) in Stockholm.

Die neue Version der PAN HHP Liste beinhaltet 306 Chemikalien. Diese hochgefährlichen Pestizide gefährden Menschen und ihre Umwelt weltweit. Die Weltgemeinschaft muss endlich handeln und die Exposition von Menschen und ihrer Umwelt mit diesen gefährlichen Chemikalien beenden. PAN ruft die Weltgemeinschaft darum dazu auf, ein international verbindliches Regelwerk für Pestizide zu schaffen. Denn obwohl Pestizide als globale Bedrohung für Gesundheit, Entwicklung und Umwelt anerkannt werden und trotz einer Vielzahl internationaler Pestizid-Konventionen und -Vereinbarungen, ist die globale Regulierung von Pestiziden unzureichend und lückenhaft.

Pestizide sind die einzigen giftigen Chemikalien, die in großer Menge absichtlich in die Umwelt freigesetzt werden. Pestizide kontaminieren heute jedes Umweltmedium und kommen selbst an Orten vor, die weit entfernt von ihrer Verwendung liegen. Hochgefährliche Pestizide haben verheerende Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, auch auf Nutzinsekten. Sie untergraben die Nachhaltigkeit der Produktion von Nahrungsmitteln und schädigen jedes Jahr eine unbekannte Anzahl von LandarbeiterInnen, Kindern und Tieren.

Zu den neun, in der aktualisierten Fassung der HHP-Liste neu aufgenommenen Pestiziden zählen u.a. Carbetamid aufgrund seiner Einstufung als mutmaßlich reproduktionstoxisch, Cyanamid aufgrund seiner hormonschädigenden Eigenschaften und Emamectin benzoat wegen seiner besonderen Gefährdung von Umwelt und Bienen.

Die aktualisierte Liste enthält nun auch Pestizide, die von der Vertragsstaatenkonferenz und dem Chemical Review Committee der Rotterdamer Konvention der Vereinten Nationen (PIC-Konvention) als „PIC-Pestizid“ anerkannt wurden, die jedoch aus politischen Gründen bislang noch nicht offiziell in der Rotterdamer Konvention gelistet wurden.

Die PAN HHP-Liste listet Pestizid-Wirkstoffe auf, die für die menschliche Gesundheit, für Tiere und für die Umwelt besonders gefährlich sind. Hierzu zählen Pestizide, die beispielsweise als krebserregend, fortpflanzungsschädigend, erbgutverändernd, hormonschädlich, ozonschädlich oder hoch bienengefährlich eingestuft sind.

 




Organisationen aus 110 Ländern haben unterzeichnet

543 Organisationen aus 110 Ländern haben diesen Aufruf bereits unterzeichnet.

Je mehr Organisationen unterzeichnen, desto stärker wirkt dieser Aufruf.

Ist Ihre Organisation schon dabei?

Weitere Informationen in folgenden Dokumenten:

Icon

Aufruf "Für ein Verbot hochgefährlicher Pestizide" 357.67 KB 2364 Downloads

Jahrzehnte an Erfahrungen haben gezeigt, dass eine sichere Anwendung hochgefährlicher...
.well.c2a3 .btn { padding: 11px 30px; font-size: 11pt; } .well.c2a3 .media-body { font-size: 11pt; } .well.c2a3 .wpdm_icon { height: 42px; width: auto; }

Icon

Kurzinformation: Was sind hochgefährliche Pestizide 370.16 KB 1191 Downloads

Der Begriff „hochgefährliche Pestizide“ existiert in der globalen Behördensprache...
.well.c2a3 .btn { padding: 11px 30px; font-size: 11pt; } .well.c2a3 .media-body { font-size: 11pt; } .well.c2a3 .wpdm_icon { height: 42px; width: auto; }

 

 

 




Pestizid-Vergiftungen stoppen!

Eine dritte aktualisierte und erweiterte Ausgabe der PAN Germany Broschüre „Stop Pesticide Poisonings! A time travel through international pesticide policies“ ist jetzt verfügbar (nur in englischer Sprache).
Noch immer erleiden Menschen, Tiere und die Natur erhebliche Schäden durch hochgefährliche Pestizide, weil zu lange an dem Konzept der vermeintlich „sicheren Anwendung“ hochgefährlicher Pestizide festgehalten wurde. Die Broschüre nimmt uns mit auf eine Zeitreise durch drei Dekaden internationaler Pestizidpolitik und macht deutlich: Zur Vermeidung von Pestizid-Vergiftungen gilt es die, schrittweise Beendigung der Nutzung und das Verbot hochgefährlicher Pestizide und deren Ersatz durch agrarökologische, nicht-chemischer Maßnahmen umzusetzen.

 

 

Icon

Stop Pesticide Poisonings! A time travel through international pesticide policies 744.81 KB 287 Downloads

3rd updated and extended edition. ...
.well.c2a3 .btn { padding: 11px 30px; font-size: 11pt; } .well.c2a3 .media-body { font-size: 11pt; } .well.c2a3 .wpdm_icon { height: 42px; width: auto; }