Pestizidhersteller und Menschenrechte

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2018

Im Juni veröffentlichte das Freiburger Öko-Institut den Bericht „Umweltschutz wahrt Menschenrechte“ im Kontext globalen Unternehmenshandelns (1). Eine Fallstudie in diesem Bericht ist den Pestizidexporten von BASF und Bayer gewidmet. „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind, sollten auch nicht ins Ausland verkauft werden dürfen. Ein solcher Doppelstandard führt dazu, dass die Gefährdung von Menschen und Ökosystemen bewusst in Kauf genommen wird“, lautet das Fazit des Berichts, der sich damit langjährigen Forderungen von PAN anschließt, und sich somit folgerichtig in seinen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Code of Conduct der Welternährungsorganisation (FAO) und die Anpassung einschlägiger Regelungen ausspricht.

Export hochgefährlicher Pestizide – die Datenbasis

Der Export von Pestiziden ist in Deutschland eine feste ökonomische Größe. Im Durchschnitt der letzten fünf statistisch verfügbaren Jahre (2012-2016) waren es – bezogen auf die Wirkstoffe – 65.651 Tonnen pro Jahr, 42 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum im Inland verkauft wurde (2). Dass der Löwenanteil der exportierten Menge von Bayer CropScience und BASF kommen dürfte, liegt auf der Hand. Die exportierten Pestizide schließen Wirkstoffe der Kategorie „hochgefährliche Pestizide“ (3), HHPs in der englischen Abkürzung, ein, von denen einige, aber längst nicht all in Deutschland bzw. in der EU verboten sind. Ein Anwendungsverbot ist eben noch lange kein Produktionsverbot. Hinzu kommt, dass diese multinationalen Konzerne ihre Pestizide nicht nur aus Deutschland exportieren, sondern ggf. von ausländischen Tochterunternehmen herstellen lassen. Zum Beispiel betreibt der Bayerkonzern den Recherchen des Öko-Instituts zufolge Produktionsanlagen an über 130 Standorten in 34 Ländern, was vom Öko-Institut aufgrund der anstehenden Fusionen und Verkäufe von Unternehmensteilen zu Recht als Momentaufnahme bezeichnet wurde.

Der Bericht des Öko-Instituts Freiburg (1) befasst sich beispielhaft mit solchen HHP-Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind und nutzt als Ausgangspunkt die HHP-Liste von PAN International (4) sowie die Rechercheergebnisse von PAN Germany zu HHPs von Bayer und BASF aus dem Jahr 2012 (5). Als Beispiele werden in dem Bericht folgende Wirkstoffe aufgeführt, die in Ländern wie Südafrika, Indien oder Brasilien vermarktet werden: Carbofuran (Bayer, hohe akute Toxizität, hochtoxisch für Bienen), dem Rotterdamer PIC-Übereinkommen unterliegend (6), Acephate (Bayer, hochtoxisch für Bienen), Thiodicarb (Bayer, wahrscheinlich krebserregend beim Menschen, hochtoxisch für Bienen), Tepraloxydim (BASF, hormonschädlich) und Temephos (BASF, hochtoxisch für Bienen). Auf Anfrage des Öko-Instituts teilte Bayer in einer Stellungnahme mit, dass der Vertrieb des Produkts Tamaron Gold (Wirkstoff Acephat) eingestellt worden sei. Allerdings wird das Produkt Tamaron Gold auch nach Eingang dieser Stellungnahmen und (wie eine gerade durchgeführte Überprüfung ergab) bis zum heutigen Tag auf der indischen Website des Unternehmens beworben (7), was die Glaubwürdigkeit der Konzernaussage erheblich schmälert.

Bewertung der Menschenrechtsperspektive – die Rechtsgrundlage

Der besondere Wert des Berichts des Öko-Instituts besteht in der Verknüpfung der HHP-Recherche mit einer juristischen Bewertung aus Menschenrechtsperspektive und einer Analyse der Managementprozesse bei Bayer und BASF. Bezüglich der Menschenrechte analysiert der Bericht die Möglichkeiten und Grenzen des Rotterdamer PIC-Übereinkommens.

Für Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die im Rotterdamer PIC-Übereinkommen gelistet sind, hat das importierende Land das Recht, vom Exporteur umfangreiche Informationen beispielweise zur Toxizität und zu notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anwendung des Pestizids bereit gestellt zu bekommen. Basierend auf diesen Informationen hat es das Recht, die Einfuhr zu beschränken oder zu verbieten. Der Logik des Übereinkommens folgend, müssten im Fall einer solchen Beschränkung bzw. eines solchen Verbots, die Staaten auch die eigene Herstellung beschränken oder verbieten, wenn sie sich den Vorwurf der Anwendung doppelter Standards ersparen wollten.

In diesem Sinne wurde die EU-Verordnung 649/2012 erlassen, die das PIC-Übereinkommen in EU-Recht umsetzt. Doch die Entscheidungsgewalt über Beschränkungen oder Verbote bleibt in vollem Umfang bei den importierenden Staaten – in der „weiterhin leider fiktiven“ Annahme, so der Bericht des Öko-Instituts, dass diese Staaten die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sie gegenüber ihren Bürgern haben, wirksam durchsetzen würden. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Hürde, um extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen zu sanktionieren: das sogenannte „gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip“, dem zufolge „die Rechte und Pflichten jeder rechtlich eigenständigen Gesellschaft unabhängig voneinander zu ermitteln“ sind. Damit wird ein Zusammenhang des Fehlverhaltens voneinander unabhängiger Rechtsträger ausgeschlossen. Die Konzernzentralen haften also grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Tochterunternehmen, egal wie groß der ökonomische Einfluss der Konzernzentrale ist (8). Dies ist ein klassisches Schlupfloch, um im Bereich der Menschenrechte nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Noch unverbindlicher ist die Situation bezüglich der Mitverantwortung bei Rechtsverletzungen von Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette.

In Deutschland gibt es laut Bericht des Öko-Instituts jedoch einen Ansatzpunkt, um tatsächliche Mitverantwortung bei den Konzernen einzufordern – das Deliktsrecht: „Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die innerbetrieblichen Abläufe so zu strukturieren, zu organisieren und zu überwachen, dass Schädigungen Dritter im zumutbaren Umfang vermieden werden. Unternehmen haben also für Gefahrensicherung in ihrem Organisationsbereich Sorge zu tragen; je größer die Gefahren, desto intensiver sind die mit dieser Gefahrensicherung verbundenen Organisations- und Überwachungsverpflichtungen.“ (8) Dass, auf dieser Basis gerichtliche Schritte tatsächlich möglich sind, zeigt ein Beispiel aus Großbritannien, wo eine ähnliche Rechtsgrundlage besteht und wo die Klage von sambischen Bauern gegen einen britischen Bergbaukonzern vom Gericht zugelassen wurde.

Unternehmerische Managementprozesse auf freiwilliger Grundlage

Es gibt zwei internationale Richtlinien, die Handlungsempfehlungen für die Konzerne aussprechen, allerdings auf freiwilliger Basis:

  • der seit 1985 existierende International Code of Conduct on Pesticide Management, zuletzt 2017 aktualisiert (9), gemeinsam herausgegeben von FAO und WHO, und
  • die UN Leitprinzipien zu Unternehmen und Menschenrechten (10)

Sowohl Bayer als auch BASF haben nach Einschätzung des Berichts vom Öko-Institut eine Reihe von Managementprozessen im Bereich der Produktverantwortung eingeführt. Beide Unternehmen haben sich öffentlich zum „Code of Conduct“ (siehe oben) bekannt und unterstützen die „Nachhaltigkeits-Initiative der deutschen Chemie“ (11). Allerdings waren die beiden Unternehmen weder zu einem entsprechenden Interview mit dem Öko-Institut bereit, noch zeichnen sich die öffentlich zugänglichen Dokumente „durch eine besondere Detailtiefe aus“, um die zurückhaltende Formulierung des Öko-Instituts zu zitieren (12).

Nach Angaben des Öko-Instituts zufolge haben beide Unternehmen gegenüber 2012 die Zahl HHPs in ihrem Portfolio reduziert (13). Allerdings bleibt offen, wie viele Wirkstoffe davon aufgrund ausgelaufener Patente vom Markt genommen wurden, um Platz für neue patent-geschützte Pestizide zu machen. Das wurde vom Öko-Institut nicht untersucht.

Abschließend spricht der Bericht eine Reihe von Empfehlungen aus. Dazu zählt, dass die Thematik der HHPs im Code of Conduct künftig stärker berücksichtigt werden sollte und dass es nicht möglich sein sollte, „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind“, ins Ausland zu verkaufen (14). Darüber hinaus sieht das Öko-Institut Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, um sicher zu stellen, dass „der tatsächlich bestehende Einfluss von Muttergesellschaften auch haftungsrechtlich relevant wird (14). Die Studie des Öko-Institutes untermauert damit Forderungen der UN Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung und von PAN International nach einem weltweiten verpflichtenden Vertrag zur Regulierung hochgefährlicher Pestizide (HHPs) (15).

Insgesamt stellt die Fallstudie eine wichtige Ergänzung mit Blick auf das Agieren der Pestizidkonzerne im Ausland dar, während sich das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vor allem mit der binnenrechtlichen Verantwortung deutscher Chemiekonzerne beim Pestizidexport befasst hat (16).

(Dr. Peter Clausing, PAN Germany)

 

Anmerkungen

(1)        Download über https://www.oeko.de/presse/archiv-pressemeldungen/2018/deutsche-unternehmen-gefaehrden-umwelt-und-menschrechte/

(2)        Siehe: http://www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/SJT-3060720-2016.xlsx

(3)        Der Begriff wird im Pestizidbrief 3/2017 vom 27.9.2017 kurz erläutert (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104336/http://www.pan-germany.org/download/pestizid-brief/PB3_2017_Mexiko-Studie_Final.pdf

(4)        https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/?wpdmdl=412&ind=1521198756530

(5)        PAN Germany (2012): Hochgefährliche Pestizide von BASF, Bayer und Syngenta! http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/Big3_DE.pdf

(6)        Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade, http://www.pic.int/

(7)        https://www.bayer.in/products/products-from-a-to-z/product-detail-35.php (Zugriff 7.7.2018). Vgl. hierzu auch die von PAN Germany durchgeführte Überprüfung der Einhaltung der am 19.6.2013 übernommenen Selbstverpflichtung von BASF, Bayer und Syngenta (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104154/http://www.pan-germany.org/download/Niederschrift_DE_130918_FF.pdf) bezüglich des Verzichts auf die Vermarktung von hochtoxischen Pestiziden (WHO-Klasse 1a/1b)

(8)        Siehe (3), S. 32

(9)        http://www.fao.org/fileadmin/templates/agphome/documents/Pests_Pesticides
/Code/Code_ENG_2017updated.pdf

(10)     https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf

(11)     https://www.chemiehoch3.de/de/home.html

(12)     Siehe (3), S. 33

(13)     Siehe (3), S. 35

(14)     Siehe (3), S. 36

(15)     http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/presse/PAN_International_press_release%20_SR_report_March_2017.pdf

(16)     https://www.ecchr.eu/fall/bayer-doppelstandards-beim-vertrieb-von-pestiziden/




Neuer Bericht entlarvt erschreckendes Ausmaß von in der EU verbotenen, bienenschädlichen Pestizid-Exporten

Heute ist Weltbiodiversitätstag. Mit diesem Tag wird auf den rapiden, nicht wiederzubringenden Verlust an biologischer Vielfalt aufmerksam gemacht und politisches Handeln zum Schutz der Biodiversität eingefordert. Der Artenverlust ereignet sich nicht nur in fernen Ländern, sondern direkt vor unser Haustür, auf Wiesen und Äckern. Insekten beispielsweiser bestäuben Blüten, bekämpfen Schädlinge und sorgen für reichhaltige Ernten. Seit langem schrumpfen ihre Populationen – das bringt uns Menschen und die Natur, die wir zum Überleben brauchen, in Bedrängnis. Hochbienengefährliche Neonicotinoide schädigen Insekten nachweislich und wurden – nach jahrelangen Protesten von Imkern, Wissenschaftlerinnen und Umweltorganisationen – in Europa verboten. Doch noch immer exportierten Pestizidfirmen in den EU-Mitgliedsländern solche für Bienen hochgefährlichen Pestizide in Länder außerhalb der EU.

Eine neue Untersuchung von Public Eye und Unearthed deckt nun das Ausmaß des EU-Handels mit diesen hochbienengefährlichen Neonicotinoiden auf, die aufgrund ihrer Schädlichkeit für Bienen und andere Insekten in der EU verboten wurden. Aus Dokumenten, die im Rahmen der Informationsfreiheit zugänglich gemacht wurden geht hervor, dass EU-Unternehmen im Jahr 2021 Anträge für den Export von mehr als 13.200 Tonnen verbotener Insektizidprodukte ausstellten, die rund 2.930 Tonnen der bei uns im Freiland verbotenen Neonicotinoid-Wirkstoffe Thiamethoxam, Imidacloprid oder Clothianidin enthielten.

Die EU erlaubt den Pestizidunternehmen Geschäfte mit Pestiziden, die sie auf ihren eigenen Feldern zum Schutz der Bestäubungsinsekten verboten hat. Zu den Hauptimport-Ländern für die Bienengefährlichen Neonicotinoide zählen laut der neusten Auswertungen Brasilien, Argentinien, Süd-Afrika, Ghana und Indonesien.

PAN Germany hat wesentlich zur Aufklärung über die untragbaren Doppelstandards im Pestizidhandel beigetragen und zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsexpert*innen fordern gemeinsam ein Ende der beschriebenen Exportpraxis – mit ersten Erfolgen:  Die EU Kommission diskutiert derzeit rechtliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht mehr hergestellt oder exportiert werden dürfen und auch Deutschland arbeitet derzeit ein Exportverbot für bestimmte Pestizide aus.

Insbesondere für die deutsche Politik sollten die von Public Eye und Unearthed veröffentlichten neuen Zahlen über die immensen Exportmengen verbotener hochbienengefährlicher Neonicotinoide Messlatte für ihr Handeln sein und Politiker*innen aller Faktionen dazu bewegen, auch solche Pestizide in das Exportverbot mit einzubeziehen, die aufgrund ihrer schädlichen Umweltwirkung ihre Genehmigung verloren haben. Denn am Ende werden es nicht nur die Bienen sein, die vergiftet werden und leiden, sondern auch die Menschen vor Ort in den Importländern.




Gemeinsam gegen den Export verbotener Pestizide – Jetzt PAN-Appell unterzeichnen!

Bislang gibt es weder EU-weit noch in Deutschland ein Gesetz, das den Export verbotener Pestizide untersagt. Aus Sicht von PAN Germany muss sich das ändern!

Firmen aus Deutschland exportieren Jahr für Jahr Tausende von Tonnen hochgefährlicher Pestizide in Drittländer, die wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für eine Anwendung in der EU verboten sind. Als hochgefährlich gelten nach FAO/WHO-Definition Pestizide, die nach international anerkannten Klassifizierungssystemen anerkanntermaßen besonders hohe akute oder chronische Gefahren für Gesundheit oder Umwelt darstellen. Auch Pestizide, die unter den Anwendungsbedingungen in einem Land schwere oder irreversible Gesundheits- oder Umweltschäden verursachen, zählen dazu.

Das europäische Pestizidrecht misst dem Schutz empfindlicher Gruppen unserer Gesellschaft, der Artenvielfalt und den Ökosystemen einen besonderen Wert bei. Demzufolge dürfen Pestizidwirkstoffe mit kanzerogenen, mutagenen, reproduktionsschädlichen, hormonschädlichen oder für die Umwelt besonders bedenklichen Eigenschaften nicht mehr genehmigt werden (mit sehr eng gefassten Ausnahmen).

Doch während man die europäischen Landwirt*innen, die Bevölkerung und ihre Umwelt zu Recht vor diesen gefährlichen Wirkstoffen zu schützen versucht, gibt es bislang in der EU keine gesetzliche Regelung, die den Export genau dieser Pestizide untersagt. Diese Doppelstandards im Pestizid-Handel erlauben Exportgewinne auf Kosten der Gesundheit von Millionen von Menschen in den Zielländern und gehören aus Sicht von PAN und führender UN-Menschenrechtsexpert*innen abgeschafft.

Gemeinsam mit dem INKOTA Netzwerk und einer wachsenden Anzahl von Unterstützer*innen fordern wir Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Wirtschaftsminister Peter Altmaier auf,

  1. den Export von Pestizidwirkstoffen, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt sind, gesetzlich zu verbieten,
  2. sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen und
  3. sich auf europäischer und internationaler Ebene für ein schrittweises Verbot hochgefährlicher

Pestizide zu engagieren.

Giftexporte stoppen

Machen Sie mit!

Unterstützen Sie diese Forderungen, indem Sie den gemeinsamen Aufruf „Giftexporte stoppen“ von PAN Germany und INKOTA unterzeichnen und verbreiten.

 




BASF-Hauptversammlung 2023: Protestaktion und Gegenanträge

Anlässlich der BASF-Hauptversammlung heute prangern zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen negative Auswirkungen der BASF-Geschäfte auf Klima, Umwelt und Menschenrechte an.

Ein Kritikpunkt von PAN Germany:  BASF verkauft weltweit weiterhin Pestizidwirkstoffe, deren Einsatz in der EU verboten ist. Diese Doppelstandards gefährden die Menschen und ihre Umwelt und tragen zu erhablichen Verletzungen von Menschenrechten bei.

Zu den von BASF vermarkteten Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, gehören Glufosinat und Epoxiconazol. Sie sind bei uns nicht mehr erlaubt, weil sie als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ (Kategorie 1B) eingestuft sind. Allein in Indien vermarktet BASF Pestizidprodukte mit vier Wirkstoffen, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen verboten sind: Neben Epoxiconazol und Glufosinat auch die Wirkstoffe Pymetrozin und Atrazin (im Handelsprodukt Vesnit), die wegen ihrer Grundwasserbelastung in der EU verboten sind.


Weitere Infromationen zur Protestaktion
Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre




Giftexporte stoppen

Giftexporte endlich stoppen!

Nicht lockerlassen! Gemeinsam können wir endlich das angekündigte Exportverbot für verbotene Pestizide rechtlich verankern. Jetzt die neue Petition mitzeichnen!

Die Ampel-Regierung hatte im Koalitionsvertrag versprochen, die gefährlichen Doppelstandards im Pestizidhandel zu beenden und den Export bei uns verbotener Pestizide rechtlich zu stoppen. Ein Entwurf für eine Verordnung liegt seit Monaten vor. Doch nun blockieren Teile der Bundesregierung offenbar das Verbot.

Helfen Sie mit / Helft mit, das Exportverbot endlich auf den Weg zu bringen!

Jetzt die Petition unterzeichnen an Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Justizminister Dr. Marco Buschmann.

 

Die Petition wurde gestartet von Inkota, PAN Germany und Misereor und wird unterstützt von Campact. Hier die Petition bei Campact unterzeichnen.

 




Giftexporte endlich stoppen!

Nicht lockerlassen! Gemeinsam können wir endlich das angekündigte Exportverbot für verbotene Pestizide rechtlich verankern. Jetzt die neue Petition mitzeichnen!

Die Ampel-Regierung hatte im Koalitionsvertrag versprochen, die gefährlichen Doppelstandards im Pestizidhandel zu beenden und den Export bei uns verbotener Pestizide rechtlich zu stoppen. Ein Entwurf für eine Verordnung liegt seit Monaten vor. Doch nun blockieren Teile der Bundesregierung offenbar das Verbot.

Helfen Sie mit / Helft mit, das Exportverbot endlich auf den Weg zu bringen!

Jetzt die Petition unterzeichnen an Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Justizminister Dr. Marco Buschmann.

 

Die Petition wurde gestartet von InkotaPAN Germany und Misereor und wird unterstützt von Campact. Hier die Petition bei Campact unterzeichnen.




Pestizidfirmen machen gute Geschäfte mit hochgefährlichen Pestiziden

Die wichtigsten Absatzmärkte für die umwelt- und gesundheitsschädliche Pestizide sind Entwicklungs- und Schwellenländer. Neuer Report von Public Eye und Unearthed liefert detaillierte Daten.

Im vergangenen Jahr machte PAN Germany in seinem Report „Giftige Exporte“ darauf aufmerksam, dass aus Deutschland heraus hochgefährliche Pestizide (HHPs) in Drittstaaten exportiert werden und darunter selbst solche Wirkstoffe sind, die in der EU längst verboten sind, weil sie als zu gesundheitsgefährdend  oder stark umweltgefährlich gelten. Eine Zuordnung der Exporte zu den verantwortlichen Firmen konnte in dem Bericht nicht gemacht werden. Hier liefert der heute veröffentlichte Report der Schweizer Organisation „PublicEye“ und die zu Greenpeace UK gehörenden investigativen Journalisten im Team „Unearthed“ neue Fakten.

Public Eye und Unearthed konnten zeigen, dass mehr als ein Drittel der Pestizidverkäufe von BASF, Bayer Crop Science, Corteva Agriscience, FMC und Syngenta Wirkstoffe enthalten, die hochgradig giftig für die Gesundheit oder die Umwelt sind. Dem Report zufolge machten die fünf größten Hersteller im Jahr 2018 rund 35 Prozent ihrer weltweiten Erlöse mit so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).In Ländern mit mittleren oder niedrigen Einkommen lag der Anteil von hochgefährlichen Pestiziden am Umsatz sogar weitaus höher: bei 54 Prozent. Die wichtigsten Märkte der Unternehmen sind demnach Länder, in denen Anwendungs-Vorschriften oft schwächer und die Gefahr von Umweltkontaminationen und Vergiftungen durch Pestizide vielfach höher sind, als beispielsweise in Deutschland.

Für den Abgleich der Industriedaten nutzten die beiden NGOs die PAN International Liste der hochgefährlichen Pestizide. Die Pestizidindustrie reagiert auf die Veröffentlichung wie erwartet mit Abwehr, zweifelt die Methodik an und stellt unter anderem die Kriterien der HHP-Liste von PAN in Frage. Hierzu ließ die Tagesschau unter anderem den Toxikologen Dr Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. zu Wort: „Es ist eine Liste, die umfassend ist, die weltweit zugelassene Wirkstoffe abdeckt, und es ist die einzige Liste weltweit, die all diese Kriterien zusammenführt, und zwar auf der Basis offizieller Einschätzungen und nicht einer NGO-basierten gefühlten Gefährlichkeit“.

Die HHP-Liste von PAN basiert auf den gemeinsamen Kriterien von FAO und WHO, konkretisiert und ergänzt diese u.a. um offizielle Kriterien zur Umweltgefährlichkeit. PAN sieht FAO und WHO in der Pflicht, endlich eine eigene, international gültige HHP-Liste zu erstellen.

Zudem fordert PAN ein Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel. Es kann nicht sein, dass Unternehmen in EU-Ländern Pestizide produzieren und in Drittländer exportieren dürfen, deren Anwendung in der EU aus Gründen des Anwender-, Gesundheits- oder Umweltschutzes verboten sind.

Report von Public Eye

Beitrag von Tagesschau.de (Stand: 20.02.2020 06:02 Uhr)

PAN Report „Giftige Exporte“ – Die Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide in die Welt

PAN International List of Highly Hazardous Pesticides




Es ist höchste Zeit, die Giftgeschäfte zu beenden

Pressemitteilung anlässlich des Besuchs von Brasiliens Präsident Lula in Berlin.

Berlin/Brasilia/Hamburg/Köln/, 04.12.2023. Anlässlich des Besuchs von Brasiliens Präsident Luiz Inacio Lula da Silva in Berlin und den deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen ruft ein Bündnis deutscher und brasilianischer Menschenrechts- und Umweltorganisationen dazu auf, den Pestizidhandel zwischen den Ländern zu regulieren. Die deutsche Bundesregierung muss dringend die von ihr angekündigte Verordnung eines Exportverbots für bestimmte Pestizide umsetzen.

Jedes Jahr erleiden nachweislich 385 Millionen Menschen unbeabsichtigte Vergiftungen durch den Einsatz von Pestiziden, vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika. Brasilien zählt zu den besonders betroffenen Ländern. Zwischen 2000 und 2019 wurden in dem Land 56.870 Menschen durch Pestizide vergiftet, so eine universitäre Untersuchung. Darunter waren 3.750 Kinder und 542 Babys unter 12 Monaten. Das Ministerium selbst geht davon aus, dass auf jeden berichteten Fall 5 Fälle kommen, die nicht dokumentiert sind. Auch die Umwelt der Menschen ist durch die Pestizide stark kontaminiert. In jeder vierten brasilianischen Gemeinde finden sich Rückstände von mehreren Pestiziden im Trinkwasser. Pestizide, die in der EU als zu gefährlich für die hiesigen Beschäftigten in der Landwirtschaft und die eigene Bevölkerung gelten, werden weiterhin aus Deutschland exportiert und tragen zu diesen Vergiftungen bei. An den Exporten sind auch deutsche Chemiekonzerne wie die Bayer AG oder BASF beteiligt.

„Vor diesem Hintergrund ist es untragbar, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte und vom Bundeslandwirtschaftsminister bereits im letzten Jahr angekündigte Exportverbot für bestimmte Pestizide, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind, immer noch nicht umgesetzt wurde. Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals Vorrang vor Gesundheit und Umweltschutz haben.“. kritisiert Susan Haffmans, Referentin beim Pestizid Aktions-Netzwerk.

EU-Mercosur Abkommen verhindert die sozial-ökologische Transformation

Bei den aktuell in Berlin stattfindenden brasilianisch-deutschen Regierungskonsultationen steht neben handelspolitischen Fragen auch die Zusammenarbeit im Energiesektor und Klimaschutz auf der Tagesordnung. Dr. Silke Bollmohr, Referentin für Welternährung und globale Landwirtschaft beim INKOTA netzwerk fordert: „Wir erwarten ein verbindliches Bekenntnis zu agrarökologischen Alternativen. Solche würden die negativen Folgen durch Pestizidvergiftungen drastisch reduzieren und das Menschenrecht auf Nahrung nachhaltig stärken.“

„Das Handelsabkommen, das die EU mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay abschließen will, verschärft das Problem hingegen, da es die Importzölle des Mercosur auf Chemikalien aus der EU weitestgehend abschafft. Menschenrechte und Umweltschutz dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen der Kompass der deutsch-brasilianischen Beziehungen sein“, ergänzt Marian Henn, Referent für Lateinamerika bei FIAN Deutschland.

Brasilien: Lula muss Giftpaket stoppen

Die brasilianische Zivilgesellschaft appelliert zusätzlich an den Präsidenten Lula, das nationale Rahmenwerk zur Zulassung und Verwendung von Agrargiften nicht weiter aufzuweichen. Vergangene Woche ist die das sogenannte „Giftpaket“ zur weiteren Flexibilisierung von Agrarchemikalien im Senat verabschiedet worden. Nun hängt es an Präsident Luiz Inácio Lula da Silva, sein Veto einzulegen.

Pedro Vasconcelos Rocha von der brasilianischen Menschenrechtsorganisation FIAN Brasil und Teil der Campanha Permanente Contra os Agrotóxicos e Pela Vida (Ständige Kampagne gegen Pestizide und für das Leben) hierzu: „Mit dem Gesetz wird es nicht nur eine Schwemme an neuen Pestizidprodukten geben, die bekanntermaßen gefährlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind. Es vermittelt auch die alarmierende Botschaft, dass Präsident Lula entgegen seinen Wahlkampfversprechen weiterhin auf ein Agrarmodell setzt, das in hohem Maße von der Verwendung hochgefährlicher Agrargifte abhängig ist. Dass deutsche Chemie-Konzerne durch ihre Lobby-Arbeit in Brasilien daran mitgewirkt haben, ist skandalös.“

Neben der Lockerung der Gesundheits- und Umweltauflagen fördert das Gesetz die Konzentration die Befugnisse für die Registrierung von Pestiziden im Landwirtschaftsministerium, das traditionell von Großgrundbesitzern und der Agrarindustrie dominiert wird.

Daher fordern wir von der deutschen Bundesregierung:

  • … ein Export-Verbot von allen Pestiziden und Pestizidwirkstoffen aus Deutschland, die aufgrund ihres Gefahrenpotentials für Menschen und Umwelt in der EU nicht genehmigt sind. Die zügige Umsetzung der aktuellen Exportverbots-Verordnung ist ein wichtiger erster Schritt.
  • …das EU-Mercosur in seiner jetzigen Form abzulehnen und sich für ein gerechtes und ökologisches Abkommen mit einklagbaren Verpflichtungen Umwelt- und Klimaschutz sowie bei sozialen Belangen einzusetzen.
  • …die Erreichung verbindlicher Zusagen, Brasilien bei der Stärkung agrarökologischer Alternativen zu unterstützen.
  • … Präsident Lula zu überzeugen, dass brasilianische Giftpaket nicht zu genehmigen.

Kontakt:

Hintergrund:

Bombardi, L. M. (2021): Geography of Asymmetry: the vicious cycle of pesticides and colonialism in the commercial relationship between Mercosur and the European Union

Campanha Permanente Contra os Agrotóxicos e Pela Vida (2021): Dossiê Contra o Pacote do Veneno e Em Defesa da Vida.

FIAN Brasil et al. (2020): Pesticides in Latin America: Violations Againste the Right to Food and Nutrition

FIAN Österreich (2023): Pestizidfreie Ernährungssysteme, Recht auf Nahrung und Klimagerechtigkeit.

PAN Germany, Inkota, RLS (2021): Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF




EU-Parlamentarier*innen fordern einen Exportstopp gefährlicher Pestizide

In einer gemeinsamen Erklärung fordern heute mehr als 60 EU-Abgeordnete den Exportstopp von Pestiziden, deren Verwendung in der EU aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ausdrücklich verboten ist, sowie einen Importstopp für Lebensmittel, die unter Verwendung dieser gefährlichen Chemikalien in Drittländern hergestellt wurden. In ihrer Forderung an die Europäische Kommission verweisen die Parlamentarier*innen darauf, dass die EU sich im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie für einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen verpflichtet hat. Darüber hinaus verweisen sie auch auf die im Oktober veröffentlichte EU-Chemikalienstrategie, welche die EU in der Pflicht sieht „sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export produziert werden“.

Der heutigen Erklärung der Abgeordneten gingen Forderungen der Zivilgesellschaft nach einem Exportstopp für verbotene Pestizide auf bundesdeutscher und europäischer Ebene voraus. Dass die Volksvertreter*innen darüber hinaus von der EU fordern, auf einen umfassenden, verbindlichen internationalen Vertrag hinzuarbeiten, um gefährliche Pestizide während ihres gesamten Lebenszyklus zu regulieren, begrüßt PAN Germany ausdrückllich.

Seit längerem kämpft PAN Germany zusammen mit Partner-Organisationen für die Abschaffung von Doppelstandards im Pestizid-Handel und setzt sich für einen Exportstopp gefährlicher Pestizide ein. Es kann nicht sein, dass Pestizide, deren Verwendung in der EU aus guten Gründen verboten ist, legal in Drittländer exportiert werden dürfen, und dort die Gesundheit der Menschen und ihrer Umwelt gefährden.

Daher freuen wir uns, dass die EU-Abgeordneten unsere Position stärken und wiederholen hier unsere Forderung an die bundesdeutsche Politik:

  1. den Export von Pestizidwirkstoffen, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt sind, gesetzlich zu verbieten,
  2. sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen und
  3. sich auf europäischer und internationaler Ebene für ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide zu engagieren.

Alle, die diese Forderung unterstützen möchten, laden wir herzlich ein, den Online-Appell zu unterzeichnen.
Vielen Dank.