Cybutryn und Triclosan – Zwei giftige Alt-Biozide aus dem Verkehr gezogen

PAN begrüßt das Aus für die zwei giftigen und stark umweltbelastenden Biozid-Wirkstoffe Cybutryn und Triclosan. Die EU-Kommission entschied vergangene Woche den Verwendungsaustieg. Allerdings wird per Biozidrecht eine einjährige Frist bis zum tatsächlichen Vermarktungs- und Verwendungsstopp gewährt. PAN empfiehlt dem Handel und den Verbraucher*innen, sofort einen Schlussstrich zu ziehen und auf Waren mit diesen Biozid-Wirkstoffen zu verzichten.

Der Wirkstoff Cybutryn

ist unter seinem Handelsnamen Irgarol 1051 bekannter. Irgarol® galt vormals als die Alternative zum Tributylzinn (TBT). Eingesetzt in so genannten Antifouling-Anstrichen zum Bewuchsschutz an Schiffs- und Bootsrümpfen hatte TBT weltweit als hormonschädigende Substanz traurige Berühmtheit erlangt und zahlreiche Tierarten u.a. viele Meeresschnecken bis zu seinem Verbot 2008 geschädigt. Nach dem Motto „den Teufel mit dem Beelzebub austreiben“, stand Irgarol als Ersatzstoff ebenfalls sehr schnell in der Kritik. Der Wirkstoff  gehört zu der Substanzgruppe der s-Triazine, hemmt die Photosynthese z.B. von Algen und ist sehr persistent. Eine aktuelle Studie vom Umweltbundesamt  zeigt, dass die Cybutryn-Werte an jedem zehnten untersuchten Standort in Deutschland die zulässige Höchstkonzentration nach EU-Wasserrahmenrichtlinie überschritten.

PAN engagiert sich dafür, dass Bootseigner auf den Einsatz biozidhaltiger Antifoulings verzichten und stattdessen Alternativen einsetzen, denn nicht nur Cybutryn, sondern alle Antifoulings mit Bioziden sind umweltgefährlich und bergen Risiken für die Verwender. Wirksame Alternativ-Verfahren gibt es bereits für Boote in Süßwasserregionen. Unser PAN-Ziel ist deshalb: „Antifoulingfreie Binnengewässer in Deutschland“.

Triclosan

Bei dem zweiten Biozid-Wirkstoff handelt es sich um Triclosan, einem Desinfektionsmittel, das früher vielseitig zur Beschichtung von Fasern oder Kunsstoffartikeln wie antibakteriellen Müllbeuteln, in antibakteriellen Reinigungsmitteln und in Produkten für die menschliche Hygiene (z.B. antibakterielle Seifen) eingesetzt wurde. Schrittweise wurde der Einsatz von Triclosan in verschiedenen Produktarten ausgeschlossen. Es verblieb nur noch ein Antrag für die weitere Nutzung in Produkten für die menschliche Hygiene. Nun entschied die EU-Kommission, Triclosan auch für dieses verbliebene Verwendungssegment zu verbieten. Triclosan bzw. sein persistentes Abbauprodukt Methyl-Triclosan gilt nicht nur als gefährlicher Gewässerkontaminant. Triclosan steht auch unter Verdacht, hormonell wirksam zu sein (ein „endokriner Disruptor“), und zudem Antibiotikaresistenzen bei Bakterien zu fördern. Der Wirkstoff vereint somit eine gefährliche Kombination von negativen Substanzeigenschaften.
Die Entscheidung der EU zum Verwendungsausstieg war aus PAN-Sicht längst überfällig und wird hoffentlich dazu beitragen, Triclosan gänzlich zu verbannen. Denn noch kann nicht gänzlich Entwarnung geben werden. Triclosan als Desinfektions- oder Konservierungsmittel in Kosmetikprodukten (z.B. in Zahnpasten) bleibt von der jetzigen Entscheidung ausgeklammert. Kosmetikprodukte sind explizit aus dem Biozidrecht ausgeklammert. Ein kritischer Blick auf die Liste der Inhaltsstoffe vor dem Kauf (!) bleibt uns also auch zukünftig nicht erspart.

Entscheidung der EU-Kommission zu Cybutryn

Entscheidung der EU-Kommission zu Triclosan