„Blauer Engel“ für biozidfreie Antifoulings

Das neue Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Antifoulings sendet ein klares Signal an Verbraucher*innen, bei der Pflege ihrer Sportboote umweltverträgliche Produkte zu wählen und einzusetzen.

Es ist immer noch die Regel, dass Bootseigner im Frühjahr die Beschichtungen ihrer Bootsrümpfe mit biozidhaltigen Antifoulinganstrichen erneuern, um dem Bewuchs mit Wasserorganismen wie Algen, Seepocken oder Muscheln in der Saison vorzubeugen. Das Problem: Die Anstriche enthalten giftige Biozide. Damit sie wirken können, werden die giftigen Biozidwirkstoffe kontinuierlich aus den Farben freigesetzt, also bioverfügbar gemacht. Die Konsequenz ist eine ständige Gewässerbelastung, durch die auch Wasserlebewesen Schaden nehmen können. Da die Wirkstoffe sich schnell in die Gewässer „auswaschen“, wird im darauffolgenden oder spätestens übernächstem Jahr wieder nachgestrichen und so gelangen die Chemikalien erneut in die Gewässer.

Seit langem weist PAN Germany auf diese Problematik der beabsichtigten und zumeist vermeidbaren Gewässerverschmutzung hin (s. Informationen unter „Antifoulings“). Viele Expert*innen sind der Auffassung, dass in den meisten Gewässern biozidhaltige Beschichtungen bzw. Anstriche gar nicht notwendig sind und umweltschonendere Alternativen ihren Zweck erfüllen. In zahlreichen Gesprächen mit Sportbootseignern und den Verbänden zeigte sich allerdings immer wieder eine große Skepsis gegenüber biozidfreien Bewuchsschutz-Alternativen. Als häufigster Grund wurde die unklare Wirksamkeit der nicht-chemischen Verfahren genannt.

Dieses Argument ist hoffentlich bald keins mehr. Denn Anfang Dezember 2021 hat die Jury für Umweltzeichen die Einführung eines Umweltsiegels für Unterwasserbeschichtungen und andere Bewuchsschutzsysteme (DE-UZ 221) beschlossen, wie das Umweltbundesamt am 21. März 2022 in einer Mitteilung bekannt gab. Entscheidend ist dabei, dass zur Vergabe des „Blauen Engels“ die so gekennzeichneten Produkte nicht nur schadstoffarm und umweltverträglich sein müssen, sondern auch nachweislich vor Bewuchs schützen müssen.

PAN Germany hatte sich bei den Fachgesprächen zur Ausarbeitung der Vergabekriterien eingebracht und begrüßt ausdrücklich das neue Umweltzeichen. Mit dessen Einführung stehen für Verbraucher*innen hoffentlich bald umweltschonende Bewuchsschutzverfahren zur Verfügung, die als solche klar zu erkennen und deren wirksamer Schutz, aber auch deren bessere Umweltverträglichkeit zertifiziert sind. Mögliche Verfahren reichen von reinigungsfähige Hartbeschichtungen und mobilen oder stationären Reinigungsanlagen bis hin zu Unterwasserplanen und Boothebeanlagen.

Die Vergabekriterien und die Antragformulare für die Erteilung des DE-UZ 221 sind nun auf der Blaue Engel Website zu finden. Anträge können über die Online-Beantragung eingereicht werden.

Eine englische Fassung der Dokumente wird voraussichtlich Anfang April bereitgestellt.




Schluss mit giftigen Bioziden im Wassersport!

Hamburg, 30.04.2019. Pressemitteilung.

Die Umweltorganisation PAN Germany fordert von der Bundesregierung und den Bundesländern ein härteres Vorgehen gegenüber vermeidbaren Gewässerbelastungen durch die deutsche Sportschifffahrt. Diese setze noch immer weitestgehend auf giftige Chemie, um ihre Segel- und Motorboote vom Bewuchs mit Wasserlebewesen freizuhalten. Dies muss endlich gestoppt werden, so die Nichtregierungsorganisation. Eine heute veröffentlichte Stellungnahme von PAN Germany gibt hierzu Auskunft.

„Die Konsequenzen und Kosten dieser verantwortungslosen umwelt- und gesundheitsgefährlichen Biozidanwendung trägt bislang die Gesellschaft, obwohl umweltschonendere Verfahren zur Verfügung stehen. Das ist nicht länger zu akzeptieren, kritisiert die Biologin Susanne Smolka, Referentin für Biozide & Pestizide bei PAN Germany. „Antifoulings verunreinigen unsere Gewässer und tragen zum Schwund der Artenvielfalt in unseren Gewässern bei. Die deutsche Politik muss hier gegenwirken und endlich im Sinne des Gewässerschutzes aktiv werden.“

Biozidhaltige Anstriche, sogenannte Antifoulings, werden eingesetzt, um Bootsrümpfe vor Bewuchs mit Algen oder Muscheln zu schützen. Im Gegensatz zu anderen Biozid- oder Pestizidverwendungen ist hierbei die Freisetzung der toxischen Wirkstoffe aus dem Anstrich direkt in die Gewässer beabsichtigt und erfolgt permanent. Die Biozide schädigen dabei nicht nur die eigentlichen Zielorganismen, sondern auch andere im Gewässer lebende Organismen.

In Deutschland werden pro Boot rund viermal so viel kupferhaltige Antifoulings verstrichen wie in Schweden, 50% des gewässergefährlichen Kupfers gelangen jede Saison in die Gewässer, das sind geschätzte 70 Tonnen pro Jahr. Das Umweltbundesamt spricht von relevanten Stoffeinträgen in die Gewässer. Im Vergleich zu skandinavischen Ländern gibt es in Deutschland faktisch keine Verwendungsbeschränkungen, nicht einmal in Schutzgebieten.

PAN Germany hat in der Stellungnahme einen detaillierten Forderungskatalog ausgearbeitet und plädiert unter anderem dafür, zukünftig keine biozidhaltigen Antifouling-Anstriche für den Einsatz an Sportbooten in deutschen Binnengewässern zuzulassen und einen konkreten Ausstiegsplan für deutsche Süß- und Brackwasserregionen bis zum Jahr 2030 festzuschreiben.

Kontakt:
Susanne Smolka (Dipl.Biol.), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany),
Tel. 040-3991910-24, E-Mail: susanne.smolka@pan-germany.org

PAN Germany Stellungnahme - Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten

PAN Germany Stellungnahme - Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten

Datum: 29. April 2019 463.08 KB

PAN Germany beleuchtet in der vorliegenden Stellungnahme die besondere Problematik der in Deutschland...
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PAN Germany Stellungnahme zu Antifoulings

PAN Germany beleuchtet in der vorliegenden Stellungnahme „Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten“ die besondere Problematik der in Deutschland weitgehend unregulierten Nutzung biozidhaltiger Antifoulingbeschichtungen („Antifoulings“) im Sportbootsektor. PAN Germany appelliert an die Bundesregierung und an die Bundesländer, konsequenter gegen Einträge von Bioziden in deutsche Gewässer vorzugehen, wirksame Risikominderungsmaßnahmen verbindlich festzulegen, insbesondere Schutzgebiete und ihre Artenviel-falt vor Biozidbelastungen zu schützen und den Einsatz von umweltschonenden, biozidfreien Alternativen aktiv zu fördern.

PAN Germany Stellungnahme - Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten

PAN Germany Stellungnahme - Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten

Datum: 29. April 2019 463.08 KB

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Erhebliche Kupferbelastungen durch Sportboote – UBA empfiehlt Gegenmaßnahmen

Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen an Sportbooten belastet, so das Umweltbundesamt (UBA) in seiner Pressemitteilung zum aktuellen Hintergrundpapier „Sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche ein Problem für unsere Gewässer?“.

Die freigesetzte Kupfermenge entspricht damit rund 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer. Das ist erheblich. Kupfer ist als Metall nicht abbaubar und wirkt ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische. Umweltqualitätsnormen, die den guten, ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beschreiben, werden für Kupfer an 11 Prozent der offiziellen Messstellen in Deutschland überschritten, so die Behörde.
Biozidhaltige Antifoulingfarben, die gegen einen Bewuchs der Bootsrümpfe noch immer von der Mehrzahl der Bootseigner verstrichen werden, sind nach Auffassung von Experten und des Umweltbundesamts in bewuchsarmen Binnengewässern gar nicht notwendig. Das Umweltbundesamt rät deshalb zu alternativen Hartbeschichtungen und mechanischer Reinigung mit zum Beispiel Unterwasserbürsten sowie geeigneten Anstrichen ohne Biozide.

Neu ist die Empfehlung der Behörde, über die Produktzulassung hinausgehend,  gebietsspezifische Regelungen zum  Einsatz von Biozid-haltigen Antifoulinganstrichen festzulegen. Diese sind beispielsweise in Schweden bereits realisiert. Dort sind biozidhaltige Antifoulings in Binnengewässern generell nicht erlaubt und in anderen Gebieten dürfen nur Produkte mit stark reduziertem Kupferanteil verwendet werden. In Deutschland gibt es erst eine kleine Region, die ein klares Verwendungsverbot für biozidhaltige Antifoulings ausspricht. In einem aktuellen PAN Germany Hintergrundpapier zur Wakenitz-Verordnung wird diese regionale Regelung genauer erläutert und als positive Option für viele andere Regionen empfohlen, die ihre Gewässer vor solchen unnötigen Einträgen gewässergefährdender Schadstoffe besser schützen wollen.  Mit der neuen Publikation unterstreicht das Umweltbundesamt diese politische Zielrichtung hin zu regionalen Schutzmaßnahmen. Nun sind die Bundesländer und Kommunen gefragt, endlich aktiv zu werden und Anti-Antifouling-Maßnahmen zu starten.

[1] Umweltbundesamt (Pressemitteilung Nr. 21, 08.08.2018): Bootsrumpf-Anstriche – ein Problem für unsere Gewässer. Kupfereintrag aus Antifouling-Anstrichen sollte reduziert werden.
[2] Umweltbundesamt (Hintergrundpapier, Juli 2018): Sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche ein Problem für unsere Gewässer?
[3] PAN Germany (2018): Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken: Die Wakenitz-Verordnung und das Antifoulingverbot für Sportboote.




Biozideinsatz in deutschen Gewässern endlich stoppen!

Presseinformation.

Hamburg, 15. Februar 2018. Segel- und Motorboote werden jetzt für die nächste Saison klargemacht. Dabei werden vielfach giftige biozidhaltige Farben auf die Bootsrümpfe gestrichen. Diese Anwendung umweltgefährlicher Biozide in Binnengewässer muss nicht sein und sollte umgehend beendet werden, fordert das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). Die zuständigen Länderbehörden und die Politik können hierzu viel mehr als bislang beitragen, damit dies gelingt.

Am Beispiel der Region der Ratzeburger Seen und der Wakenitz in Schleswig-Holstein zeigt ein neues Informationspapier von PAN Germany, dass es sehr wohl möglich ist, auf toxische Antifoulinganstriche zu verzichten und auf umweltschonendere Maßnahmen umzusteigen, um Bootsrümpfe von lästigem Bewuchs freizuhalten. Diese Beispiele sollten Schule machen, denn das gezielte Freisetzen von Giftstoffen in Gewässer ist weder nachhaltig noch notwendig. „Es sollten klare Anwendungsbeschränkungen in Form regionaler Schutz- oder Nutzungsverordnungen erlassen und gemeinsam mit den ansässigen Sportbootverbänden Initiativen für den Biozid-Ausstieg gestartet werden. Entscheidend ist einzig der politische Wille“, so die PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka.

Biozide in Antifoulingfarben sollen den Bewuchs von Algen und Muscheln am Bootsrumpf verhindern. Dies erfolgt über das Freisetzen von in den Farben enthaltenen Giftstoffen. Auf diese Weise gelangen erhebliche Mengen an Kuper- und Zinkverbindungen sowie verschiedene organische Biozidwirkstoffe in die Gewässer. So kommt ein Gemisch umweltgefährlicher Stoffe zusammen, dessen Risiken weder in der Gewässerüberwachung noch in den bald notwendigen Produktzulassungen ausreichend berücksichtigt wird, kritisiert PAN Germany. Die EU-Gesetzgebung gibt vor, den Biozideinsatz zu minimieren, sofern andere, unbedenklichere Verfahren zur Verfügung stehen. Im bewuchsarmen Süßwasser können biozidfreie Anstriche und Reinigungsverfahren sehr wohl eine Alternative zum Chemieeinsatz sein. Das zeigen die von PAN Germany dokumentierten Praxisbeispiele. Was im Revier Ratzeburg/Wakenitz bereits seit gut 17 Jahren funktioniert, kann auch in anderen Regionen realisiert werden.

(279 Wörter, 2221 Zeichen mit Leerzeichen)

PAN Germany Informationspapier verfügbar unter:

 

Kontakt:

Tamara Gripp, Tel: +49 40 399 19 10 23, E-Mail: tamara.gripp(at)pan-germany.org

Weitere Informationen zum Thema Antifoulings

 

 




Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken:

Die Wakenitz-Verordnung und das Antifoulingverbot für Sportboote

Am Beispiel der Region der Ratzeburger Seen und der Wakenitz in Schleswig-Holstein zeigt das Informationspapier, dass es sehr wohl möglich ist, auf toxische Antifoulinganstriche zu verzichten und auf umweltschonendere Maßnahmen umzusteigen, um Bootsrümpfe von lästigem Bewuchs freizuhalten.

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Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken 272.41 KB 2144 Downloads

Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken: Die Wakenitz-Verordnung und...
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Biozidhaltige Antifouling-Produkte für Sportboote: Vermarktungspflichten und Verbraucherrechte

Verbraucher haben das Recht, auf den ersten Blick erkennen zu können, ob ein Bewuchsschutz für Boote umweltschädliche Biozide enthält oder nicht. Das Informationsblatt fasst die wichtigsten rechtlichen Regelungen für Werbung und Kennzeichnung zusammen und empfiehlt Sachkunderegeln für Verkauf und Verwendung sowie mehr Förderung und Einsatz biozidfreier Alternativen.

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Dokumentation des Webinars „Aktuelle Entwicklungen beim Bewuchsschutz für Sportboote“

vom 9. Februar 2017

Das Webinar bot aktuelle Informationen von Experten und Praktikern rund um das Thema Bewuchsschutz bei Sportbooten. Thematisiert wurden gesetzliche Regelungen und Verbraucherrechte beim Einsatz von Antifoulinganstrichen, die Möglichkeiten biozidfreier und damit umweltschonenderer Alternativen sowie Erfahrungen aus der Sportbootpraxis.
Das vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) e.V. organisierte Webinar richtete sich insbesondere an interessierte Sportbootseigner und an die Segler- und Sportbootverbände.

Folgende Vorträge wurden gehalten

Mitschnitt des Webinars




„Ihr Manöver für Umwelt und Gesundheit: Alternativen zu Biozid-Antifoulings“

Gemeinhin gibt es viele Regelungen und Risikominderungsmaßnahmen, um Einträge umweltgefährlicher Chemikalien in Flüsse, Seen und in die Meere zu vermeiden. Eine der wenigen Ausnahmen, bei dem ein solcher Eintrag bewusst in Kauf genommen wird, sind die Beschichtungen von Bootsrümpfen mit biozidhaltigen Antifouling-Anstrichen. Sie sollen den Bewuchs – das Fouling – am Rumpf verhindern.

Das neue PAN-Faltblatt möchte konkrete Anregungen für biozidfreie Verfahren zum Bewuchsschutz in Binnengewässern geben und für einen Wassersport werben, der im Einklang mit dem Schutz von Umwelt und Gesundheit steht.
Bald beginnt die neue Sportbootsaison. Viele Eigner und Vereine starten jetzt damit, ihre Boote klar zu machen. Besonders in Binnengewässern, wo der Bewuchsdruck vergleichsweise gering ist, können biozidfreie Alternativen eingesetzt werden. Allzu oft wird aber noch immer zur chemischen Keule gegriffen, obwohl es nicht notwendig wäre.

Die Vermeidung auf Biozid-Antifoulings ist notwendig, denn die Wirkstoffe wirken als Gifte gegenüber Wasserlebewesen. Alle auf dem Markt befindlichen Produkte sind deshalb umweltgefährlich und können auch Risiken für die menschliche Gesundheit bergen. Sie werden vom Bootsrumpf kontinuierlich in die Gewässer freigesetzt, besonders stark bei selbstpolierenden, erodieren Beschichtungen. Außerdem bestehen Risiken für Gesundheit, Böden und Gewässer bei unsachgemäßer Be- und Entschichtung oder bei der Reinigung der Boote.
Aus PAN-Sicht sollten Bootseigner, Sportbootverbände, Werften und auch der Fachhandel gemeinsam und im Gespräch mit Experten bereits vorhandene Angebote biozidfreier Verfahren stärker nutzen und neue Innovationen auf diesem Gebiet fördern. Giftige Biozid-Antifoulings gehören nicht in unsere Gewässer.

PAN-Faltblatt: „Ihr Manöver für Umwelt und Gesundheit: Alternativen zu Biozid-Antifoulings“

PAN-Faltblatt: „Ihr Manöver für Umwelt und Gesundheit: Alternativen zu Biozid-Antifoulings“

Datum: 7. März 2016 314.86 KB

Bald beginnt die neue Sportbootsaison. Viele Eigner und Vereine starten jetzt damit, ihre Boote klar...
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