Wirksamkeit von Antibiotika bewahren

Krankheitserreger sind zunehmend resistent gegenüber Antibiotika. Zum Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika müssen die Human- und die Tiermedizin Beiträge leisten.  Im EU-Parlament steht die Abstimmung über einen zentralen Rechtsakt an, der die neue EU-Tierarzneimittelverordnung (Verordnung (EU) 2019/6) präzisieren soll. Die Novellierung der Verordnung hatte PAN Germany intensiv begleitet. Einer Ihrer Zwecke ist, die EU Kampagne gegen antimikrobielle Resistenz zu stärken. Dazu zählt auch die Möglichkeit, bestimmte antimikrobielle Wirkstoffe nur den Menschen vorzubehalten.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Wirksamkeit von Antibiotika, soll der nun vorgelegte Rechtsakt definieren, welche Antibiotika zukünftig ausschließlich in der Humanmedizin angewendet werden und nicht mehr in Tierställen eingesetzt werden dürfen. Hierüber wird hitzig gestritten und in der Debatte traten Ungenauigkeiten in den rechtstexten zu Tage. Gegen den Rechtsakt wurde Einspruch erhoben und solle noch einmal überarbeitet werden. Am 15. September 2021 wird das EU-Parlament hierüber entscheiden.

In einem gemeinsamen Hintergrundpaper bemühen sich neun Verbände um Klarheit in der laufenden Debatte.