Pestizide bergen unterschätzte Risiken für Mensch, Umwelt und Natur

Die weltweite Intensivierung des Agrarsektors hat zu einer Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz in der Landwirtschaft geführt. Viele Pestizide sind mobil, verdunsten, versickern oder aber sie binden sich an Bodenteilchen. Die Folgen sind u.a. verun­reinigte Gewässer und Verwehungen (Abdrift) auf angrenzende Flächen und in Wohngebiete. Einmal in die Umwelt gelangt, können Pestizide unbeabsichtigt Wildtieren und Wildpflanzen schädigen. Aber die Ackergifte können auch uns Menschen krankmachen. Wir nehmen Pestizide über die Haut, die Atemluft und die Nahrung auf.

Trotz behördlicher Risikoprüfung gelangen Pestizide auf den Markt, die krankmachen, nützliche Insekten schädigen und insgesamt zum Verlust an biologischer Vielfalt beitragen. Für PAN Germany steht fest: Wir brauchen eine Landwirtschaft, die nicht vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide abhängig ist.

Was muss sich ändern und was können wir zum Schutz von Gesundheit und Umwelt und für den Erhalt der Natur tun? Informationen dazu gibt das Faltblatt Pestizide – Unterschätzte Risiken für Mensch, Umwelt und Natur.

Faltblatt: Pestizide - Unterschätzte Risiken für Mensch, Umwelt und Natur

Faltblatt: Pestizide - Unterschätzte Risiken für Mensch, Umwelt und Natur

Datum: 7. Juni 2019 851.09 KB

Pestizid oder Pflanzenschutzmittel? Als Pestizide bezeichnet man sowohl chemische Wirkstoffe als auch...
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Ein europaweites Chlorpyrifos-Verbot ist überfällig

In Deutschland sind Chlorpyrifos-haltige Produkte schon seit mehreren Jahren nicht mehr zugelassen. Aber durch importierte Lebensmittel landet das hochgefährliche Pestizid nach wie vor auf unseren Tellern.

So zeigt eine kürzlich veröffentlichte Analyse, dass 39% der in der EU untersuchten Pampelmusen, 29% der Orangen und 25% der Mandarinen Chlorpyrifos-Rückstände aufweisen. Eine EU-Genehmigung für den Wirkstoff läuft noch bis zum 31.01.2020. Chlorpyrifos befindet sich zurzeit in der behördlichen Begutachtung.

Anfang der Woche wurde europaweit eine Serie von investigativen Beiträgen veröffentlicht, die belegen, dass die Behörden in der Vergangenheit hunderte von publizierten Studien zur Neurotoxizität vernachlässigt hatten.

Selbst in geringen Dosen kann Chlorpyrifos die frühkindliche Entwicklung von Gehirn und Hormonsystem schädigen. Wissenschaftler*innen haben Zusammenhänge zwischen Chlorpyrifos und einem geringeren Intelligenzquotienten bei Kindern sowie Autismus und späterer Parkinson’scher Krankheit festgestellt.

Ein Zusammenschluss von sechs Nichtregierungsorganisationen aus vier europäischen Ländern, einschließlich PAN Germany, fordert in einer heute veröffentlichten Presseerklärung die Behörden auf, Chlorpyrifos für immer zu verbieten.

Gemeinsame Presseerklärung (19.06.2019) „New overview of data on chlorpyrifos residues in fruits strengthens health-case for EU-wide ban“

Jetzt Petition unterzeichnen „Schluss mit Pestiziden in unserem Essen“




Faltblatt: Pestizide – Unterschätzte Risiken für Mensch, Umwelt und Natur

Pestizid oder Pflanzenschutzmittel? Als Pestizide bezeichnet man sowohl chemische Wirkstoffe als auch die Mittel, die diese enthalten. Sie wurden entwickelt, um Organismen wie Pflanzen, Tiere und Pilze zu schädigen oder abzutöten, mit dem Ziel, Kulturpflanzen vor Fraß, Konkurrenz oder Krankheiten zu schützen. Der Begriff „Pflanzenschutzmittel“ klingt harmloser, bezeichnet aber genauso Pestizid-Mittel, die in der Landwirtschaft, im Garten und im Forst eingesetzt werden.




YES! Kalifornien verbietet Chlorpyrifos

In der EU ist das hochgefährliche Organophosphat noch immer zugelassen

Die gute Nachricht von unserer Partnerorganisation PAN Nordamerika erreichte uns gestern: Der Gouverneur von Kalifornien hat das Ende für Chlorpyrifos in Kalifornien erklärt sowie extra Gelder bereitgestellt, um die Farmer bei der Umstellung auf Alterntiven zu unterstützen. .

Und in der EU? Hier ist die Anwendung des Nervengifts, das insbesondere die neurologische Entwicklung unserer Kinder schädigt, nach wie vor erlaubt, u.a. für die Anwendung in Weizen, Äpfeln, Möhren und Erdbeeren. Zulassungen chlopyrifoshaltiger Mittel gibt es in AT, BE, BG, CY, CZ, EE, EL, ES, FR, HR, HU, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK und UK. Obwohl mittlerweile in Deutschland nicht mehr erlaubt, gelangen Rückstände über importierte Nahrungsmittel auf unsere Teller. Nach einer Analyse von PAN Europe ist Chlorpyrifos das am häufigsten nachgewiesene hormonell schädliche Pestizid in Früchten und Gemüse in Europa. PAN Deutschland, PAN Europa und andere NGOs fordern seit langem ein Verbot dieses hochgefährlichen Wirkstoffs, wie jetzt in Kalifornien geschehen, auch in Europa.

Derzeit läuft das Wiedergenehmigungsverfahren für Chlorpyrifos in der EU mit einem Ergebnis vor Anfang 2020 wird nicht gerechnet…

Der Wirkstoff Chlorpyrifos gilt als hochtoxisch für die Gehirnentwicklung und als endokriner Disruptor (hormonschädlich). Bereits 2014 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anerkannt, dass Chlorpyrifos viel toxischer für die menschliche Gesundheit ist, als bislang angenommen. Insbesondere Kinder sind in ihrer Entwicklung durch das Pestizid gefährdet .Eine Wiedergenehmigung des hochgefährlichen Pestizids wäre ein Skandal.

Forderung nach einem EU-Verbot von Chlorpyrifos von PAN Germany, PAN Europe und HEAL

PANNA Presseinformation vom 8. Mai 2019 zum Verbot von Chlorpyrifos in Kalifornien

PAN Europe (2017): ENDOCRINE DISRUPTING PESTICIDES IN EUROPEAN‘s FOOD




Geheime Dokumente offenbaren das Engagement hochrangiger EU-Beamten für weniger Schutz vor höheren Pestizidbelastungen

Vertreter der Gesundheitsdirektion unterstützten die Verwendung von 32 gefährlichen Pestiziden.

Neu veröffentlichte Dokumente der Europäischen Kommission enthüllen die Untergrabung wichtiger europäische Regelungen zum Schutz vor Pestiziden.

Nach einem zweijährigen Rechtsstreit konnte das Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) Einsicht in über 600 Dokumente erwirken. Diese offenbaren den Versuch hochrangiger Vertreter der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE), Chemie- und Landwirtschaftsinteressen vor den neuen europäischen Rechtsvorschriften zu schützen, die vorsehen, bis zu 32 hormonell schädliche Pestizide (sog. endokrine disruptive Chemikalien EDCs) zu verbieten. Die Gesetzesvorschriften sind speziell auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ausgerichtet. Die Regelungen begründen sich aus 25 Jahren wissenschaftlicher Erkenntnisse, die hormonell schädliche Pestizide mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Effekte auf die Geschlechtsausbildung von Tieren in Verbindung bringt. ED-Pestizide können unter anderem die Ursache für Geburtsfehler sein, die Frankreich im vergangenen Jahr schockiert haben und internationale Schlagzeilen auslösten.

Die geheimen Papiere, die auf Erlass des Europäischen Gerichtshofs veröffentlicht wurden, zeigen einen internen Konflikt um die Definition wissenschaftlicher Kriterien für die Identifizierung und das Verbot von ED-Pestiziden. Offenbar waren die Vertreter der Umwelt- und Forschungsabteilungen in der Unterzahl und somit den Versuchen der Vertreter der Landwirtschafts-, Unternehmens-, Industrie- und sogar Gesundheitsdirektionen unterlegen, denen es gelang, die Kriterien für die ED-Identifizierung durch die Einführung nichtwissenschaftlicher Faktoren wie den der Rentabilität der Landwirtschaft zu verwässern. Dabei erhielten sie Rückenwind vom Generalsekretär der Kommission, der ein fehlerhaftes Folgenabschätzungsverfahren orchestrierte [Dokumente 42, 559]. Seine eigenartig frühen Ergebnisse spielten die Auswirkungen der EDs auf die Gesundheit herunter [Dokument 258] und folgerten, dass je mehr Pestizide verwendet wurden, desto geringer die Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt seien [Dokument 560]; und dass es umso besser wäre, je weniger ED-Pestizide identifiziert und reguliert würden. [Dokument 273].

Weiterlesen in der PAN Europe Pressemitteilung




Konsequente Anwendung – Fehlanzeige

Die EU-Pestizidverordnung im Realitäts-Check

Die europäische Pestizidverordnung weist inhaltlich zwar einige Schwächen auf, doch ist das wesentliche Problem ihre unzureichende Anwendung. 150 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben in einem Manifest die Beseitigung der im Folgenden analysierten und weiterer Schwachstellen gefordert. Nur so könnten zahlreiche gefährliche Pestizide vom Markt verschwinden und Gesundheits- und Umweltschutz gestärkt werden. PAN-Vorstand Peter Clausing hat sich die Sache näher angeschaut.

weiterlesen (pdf-Datei)

Der Artikel „Konsequente Anwendung – Fehlanzeige“ ist in der Ausgabe 1/2019 des Rundbriefs Forum Umwelt & Entwicklung erschienen.

 

 

 




Neues aus dem europäischen Pestizid-Recht

 

Hin zu mehr Transparenz in der Pestizidbewertung

Jahrelang hat sich die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) verweigert, den Inhalt von Industriestudien im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Pestizide zu veröffentlichen. Die Studien seien „geistiges Eigentum“ der Unternehmen, hieß es gebetsmühlenartig. Jetzt zeichnet sich ein Wandel ab, denn in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2019 konnte eine vorläufige Einigung zwischen dem Ratsvorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments über eine neue Verordnung in Brüssel erreicht werden. Allerdings muss das sogenannte General Food Law, das zukünftig Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette regeln soll, noch die Hürden der förmlichen Bestätigung durch den EU-Rat und das EU-Parlament nehmen.

Nach den neuen Vorschriften muss die EFSA alle Studien veröffentlichen, die von der Industrie zwecks Vermarktungsgenehmigung von Pestiziden, gentechnisch veränderten Produkten und Lebensmittelzusatzstoffen eingereicht werden. Es wird eine gemeinsame europäische Datenbank für Auftragsstudien eingerichtet, um Unternehmen, die eine Genehmigung beantragen, davon abzuhalten, für sie ungünstige Studien zurückzuhalten. Außerdem kann die EU-Kommission die EFSA in Ausnahmefällen von großer gesellschaftlicher Bedeutung ersuchen, eigene Studien in Auftrag zu geben. Diese und weitere Regelungen sollen die Verlässlichkeit und Unabhängigkeit der Risikobewertung verbessern und das angekratzte Vertrauen der BürgerInnen in das Bewertungssystem nach dem Glyphosat-Debakel wiederherstellen.

Dieser Meilenstein ist ein entscheidender Erfolg der europäischen Bürgerinitiative Stopp Glyphosat mit über 1 Million UnterzeichnerInnen. Denn obwohl die Bürgerinitiative vor allem wegen der Forderung nach einem Glyphosatverbot in der Erinnerung haftet, geht es um wesentlich mehr – um eine Reform des Genehmigungsverfahrens von Pestiziden in der EU. Die erfolgreiche Bürgerinitiative nahm die EU in die Pflicht, tätig zu werden. Die breite Koalition Citizens for Science in Pesticide Regulation mit rund 150 gesellschaftlichen Organisationen und 25 ExpertInnen formulierte daraufhin konkrete Forderungen an die EntscheidungsträgerInnen in einem Manifest. Die Berücksichtigung der Empfehlungen in den Regelungen des General Food Law könnten tatsächlich eine Verbesserung der in absehbarer Zeit bewirken.

EU-Parlamentarier fordern mehr Pestizidreduktion

Neben den absehbaren Fortschritten auf der Zulassungsebene wächst der Druck für striktere Maßnahmen auf der Anwendungsebene hin zu einer Pestizidreduktion. Das Europäische Parlament hat am 12. Februar 2019 einen Initiativbericht über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/128/EG zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden angenommen. Der Bericht ist ein Weckruf an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die Maßnahmen der Rahmenrichtlinie endlich adäquat umzusetzen. In der Richtlinie sind verschiedene Maßnahmen vereinbart, um nicht nur die Pestizidrisiken für Menschen, Umwelt und Artenvielfalt zu reduzieren, sondern auch gleichermaßen die Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz zu reduzieren. Passiert ist enttäuschend wenig – zu wenig, so lassen sich die Aussagen der Resolution zusammenfassen, die von einer großen Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet wurde.

Mit großer Zeitverzögerung hatte Ende 2017 die EU-Kommission den Stand der Implementierung der Richtlinie evaluiert und eine unzureichende Umsetzung festgestellt. In diesem Rahmen hatte PAN Europe mit Unterstützung einiger seiner Mitgliedsorganisationen, darunter auch PAN Germany, den Kommissionsbericht zur Evaluierung in ausgewählten Mitgliedsstaaten unter die Lupe genommen und die Ergebnisse zusammengefasst: Monitoring EU SUD compliance in Sweden, Denmark, Poland, Germany, Italy and the Netherlands: PAN’s suggestions for better future auditing and implementation. Große Defizite lassen sich – auch und insbesondere in Deutschland – bei der Etablierung und Kontrolle des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) feststellen, dessen Grundsätze mit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2012 für alle europäischen Landwirte rechtsverbindlich wurden. Ein zweiter wesentlicher Kritikpunkt sind die unzureichenden Ziele und Fristen von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP). Die Kritik der EU-Parlamentarier zielt in dieselbe Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass der Bericht des EU-Parlaments den Druck auf die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten erhöht und die längst überfällige, vollständige Umsetzung der Maßnahmen der Rahmenrichtlinie beschleunigt. Klare Zeichen zu setzen, ist besonders jetzt wichtig, da zurzeit über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 verhandelt wird. Die Ziele und Maßnahmen der Rahmen-Richtlinien sollten vollständig in die GAP integriert werden und insofern Subventionen an Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz koppeln, so PAN Europe in der aktuellen Presseerklärung zur Parlamentsresolution.

EU-Umweltausschuss macht sich stark für eine nachhaltige Agrarpolitik

Der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) hat am Donnerstag, den 14. Februar 2019, seine Stellungnahme zur Reform der GAP ab 2021 verabschiedet und ein deutliches Signal für eine nachhaltigere Landwirtschaftspolitik und für eine Pestizidreduktion gesendet. Während bislang lediglich zwei bis drei Milliarden Euro in konkrete Naturschutzmaßnahmen fließen, bedarf es nach Auffassung des Umweltausschusses rund 15 Milliarden Euro pro Jahr, um das rasante Artensterben in Europa aufzuhalten. Außerdem soll unter anderem die Reduzierung von Pestiziden forciert werden und Grundsätze des IPM wie eine mindestens vierjährige Fruchtfolge einschließlich Leguminosen festgeschrieben werden. Mehr zur Stellungnahme und die Stimmen verschiedener Umweltverbände dazu, finden sich im DNR-Beitrag „EU-Abgeordnete stimmen für eine nachhaltige Agrarpolitik“. Der EU-Agrarausschuss wird voraussichtlich im März über die Vorschläge aus dem Umweltausschuss abstimmen. Eine starke Aufweichung der Empfehlungen durch den EU-Agrarausschuss ist leider wahrscheinlich.

 

Mehr Infos zur Arbeit der Citizens for Science in Pesticide Regulation:
White paper – Ensuring a higher level of protection from pesticides in Europe




A white paper: Ensuring a higher level of protection from pesticides in Europe

The current model of pesticide risk assessment that determines the approval of pesticide substances in European Union (EU) is problematic, as it fails to prevent the use of harmful chemicals in the production of our food. These chemicals not only place farmers’ health at risk, but also that of residents, wildlife, ecosystems, and consumers, since pesticides contaminate the environment as well as our food. However, the agribusiness industry has become such a profitable sector that evidence on the effects of pesticides on workers, consumers, the general population, animals, and the environment is often overlooked to protect the interests of the market and its economic operators, such as manufacturers, importers, exporters, traders, industries marketing pesticide products, and downstream industries.




Neue Analyse offenbart Schwachstellen beim europäischen Pestizid-Zulassungssystem und bietet Lösungen an

Brüssel/Hamburg, 14.12.2018

In einem neuen White Paper, dessen Erstellung vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe koordiniert wurde, haben die 24 an der Erarbeitung des Papiers beteiligten Experten zahlreiche Mängel bei der Sicherheitsbewertung von Pestiziden identifiziert. Diese Defizite sind wesentlich mitverantwortlich dafür, dass gefährliche Pestizide in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt werden. In der Analyse werden auch Vorschläge unterbreitet, wie die Risikobewertung von Pestiziden im Einklang mit der EU-Gesetzgebung verbessert werden kann.

Das White Paper will die gerade stattfindende Bewertung der EU-Pestizid-Gesetzgebung (Stichworte: REFIT, Verordnung [EG] 178/2002, PEST Untersuchungsausschuss) unterstützen und zu einem besseren Schutz vor Pestiziden in Europa beitragen. Ein zweites Ziel ist die Förderung der Entwicklung und Anwendung von nachhaltigen nicht-chemischen Alternativen für unser System der Nahrungsmittelproduktion. In diesem Kontext wurde die Initiative „Citizens for Science in Pesticide Regulation“ gegründet, eine europäische Koalition, die ein Manifest mit der Forderung nach „rigoroser Wissenschaft, sicherem Essen und einer gesunden Umwelt“  verfasst hat, das von über 130 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen sowie von zahlreichen Wissenschaftler_innen unterstützt wird.

Die europäische Pestizidgesetzgebung (EG) 1107/2009 basiert auf dem Vorsorgeprinzip und soll erreichen, dass Pestizidwirkstoffe, die auf den Markt kommen, weder die menschliche noch die Tiergesundheit oder die Umwelt negativ beeinflussen. Doch in dem Dokument wird hervorgehoben, dass „das derzeitige Modell der Risikobewertung für die Genehmigung von Pestizidwirkstoffen  in der Europäischen Union problematisch ist, weil es versagt, die Verwendung schädlicher Stoffe bei der Produktion unserer Nahrungsmittel zu verhindern“.

Das White Paper benennt 18 größere strukturelle und methodische Defizite, die dazu führen, dass gesundheits- und umweltschädliche Pestizide in der Landwirtschaft, auf öffentlichen Flächen und im privaten Umfeld zur Anwendung kommen.

Hans Muilerman, Chemiexperte bei PAN Europe, führt das auf die Art der Beteiligung der Pestizidindustrie am Genehmigungsverfahren zurück: „Die Industrie dominiert den Bewertungsprozess auf allen Ebenen – bei der Prüfung, bei der Methodenentwicklung, bei Lobbyaktivitäten und Gerichtsverfahren. Es ist höchste Zeit, den gesamten Prozess zu reformieren und die Industrie auf Abstand zu halten.

Dem White Paper zufolge kommen Prävention und Vorsorgeprinzip bei der Risikobewertung nicht zur Anwendung. Professor Erik Millstone von der Universität Sussex, UK, Mitautor der Publikation, bemerkt: „Wenn die EU für ihre Pestizidpolitik wissenschaftliche Glaubwürdigkeit und demokratische Legitimität in Anspruch nehmen will, muss sie den Geltungsbereich ihrer Risikobewertung erweitern. Es muss sichergestellt werden, dass auch die Risiken der vermarkteten Produkte und nicht nur die der Wirkstoffe angemessen bewertet werden. Außerdem müssen Ungewissheiten umfassend berücksichtigt und das Vorsorgeprinzip konsequent statt opportunistisch angewendet werden.

Das White Paper zeigt, dass die Wissenschaft oftmals missbräuchlich oder „veraltet“ zur Anwendung kommt, wenn es um das Verfahren der Risikobewertung geht. Noch immer wird auf veraltete Methoden zurückgegriffen und das Verfahren versagt bei der Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Literatur.  So geraten Sicherheitsbedenken ins Hintertreffen, die eigentlich dazu führen müssten, dass bestimmte Chemikalien nicht zur Vermarktung genehmigt werden.

Dr. Peter Clausing von PAN Germany gibt zu bedenken, dass „die Behörden immer wieder behaupten, eine wissenschaftsbasierte Bewertung vorzunehmen. Das White Paper beschreibt wichtige Lücken und Schwächen bei den wissenschaftlichen Grundlagen, die die Behörden für die Risikobewertung  anwenden und unterbreitet Vorschläge für substantielle Verbesserungen.

In konstruktiver Weise schlägt das White Paper dem Gesetzgeber 18 „realistische und solide“ Lösungen vor, um diese Defizite zu beseitigen. Mitautorin Dr. Fiorella Belpoggi vom Ramazzini-Institut in Italien stellt fest: „Die unterbreiteten Vorschläge zu kritischen Punkten beim Pestizidgenehmigungsverfahren zielen darauf ab, die wichtigen Entscheidungen zu unterstützen, die derzeit von den europäischen Institutionen getroffen werden und die einen Einfluss auf die Gesundheit der EU-Bürger haben werden.“

Eine neue Herangehensweise bei der Risikobewertung von Pestiziden ist dringlich. Der Forscher und Mitautor des White Papers Paul Whaley vom Umweltzentrum der Universität Lancaster, UK, sagt: „Im Verlauf des letzten Jahrzehnts hat es eine Reihe von wichtigen Fortschritten im Bereich der Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den von Chemikalien ausgehenden Gesundheitsrisiken gegeben. Diese Erkenntnisse müssen bei der Risikobewertung von Pestiziden Berücksichtigung finden, wenn wir eine angemessene, transparente und effektive Regulierung haben wollen, die die Gesundheit schützt und die Umweltschäden durch die Landwirtschaft minimiert. Das neue, von PAN koordinierte White Paper ist ein intelligenter, vorausschauender Beitrag zur Förderung eines evidenz-basierten Risikomanagements von Pestiziden und wird den modernen Anforderungen zur Regulierung gerecht.“