Ausgezeichnet! Pestizidatlas erhält Sonderpreis des Salus-Medienpreises

PAN Germany, BUND und die Heinrich-Böll-Stiftung sind für den Pestizidatlas 2022 mit dem Otto Greither Sonderpreis des Salus-Medienpreises für ihre journalistische Leistung und Aufklärungsarbeit über Pestizide ausgezeichnet worden. Die Jury hatte keine einfache Aufgabe: Über 190 Beiträge wurden eingereicht, so viele wie nie zuvor.

Die Preisverleihung fand gestern im Kulturhaus in München statt. Mitglied der Jury Martina Gatzka würdigte in ihrer Laudatio alle Beteiligten an dem Pestizidatlas. Sie unterstrich die bildungspolitische Bedeutung des Altas, der das Thema Pestizide für ein breites Publikum erreichbar mache und eine wichtige Basis für eine gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema liefere.

„Wir freuen uns über diese Auszeichnung und Würdigung unserer Arbeit, die allen gilt, die an dem Werk mitgewirkt haben. Das sind neben den herausgebenden Organisationen, die vielen Wissenschaftler*innen, deren Studien Eingang gefunden haben, die Landwirt*innen weltweit, die alternative Wege gehen und mit ihrem Praxiswissen zeigen, wie ein „anderes Wirtschaften“ möglich ist, die Autor*innen der Kapitel, das Recherche- und Redaktionsteam sowie die Grafiker*innen und viele Menschen im Hintergrund, ohne die der Pestizidatlas nicht gelungen wäre.“ sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Besonders freut PAN Germany auch, dass der Pestizidatlas zur Inspiration des Instagram-Kanals nachhaltig.kritisch von Ann-Sophie Henne, Robin Jüngling und Annika Le Large diente, die für ihren Instagram Post „Der Pestizidatlas 2022“ mit dem Salus-Nachwuchspreis ausgezeichnet wurden.

  • Der Pestizidatlas informiert auf 50 Seiten in Beiträgen, Karten und Infographiken über den weltweiten Einsatz, den Handel und die Auswirkungen von Pestiziden in der Landwirtschaft
  • Mit dem Salus Medienpreis werden journalistische Leistungen ausgezeichnet, die rund um das Thema nachhaltige Zukunft das Bewusstsein für ökologische Landwirtschaft und eine klimafreundliche, gesunde Lebensweise stärken.

 

 

Videoeinspieler zur Preisverleihung © Salus Gruppe




Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen vor Pestizidbelastungen reichen nicht aus

Hamburg, 4. Oktober 2022. Pressemitteilung. Eine neue Studie, die in der italienischen Provinz Bozen-Südtirol durchgeführt wurde, zeigt, dass trotz der von den lokalen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung immer noch synthetische Pestizide, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden können, auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen nachgewiesen werden.

Die Studie [1,2], eine Zusammenarbeit von Experten der Health and Environment Alliance (HEAL), des Pesticide Action Network (PAN) Europe, PAN Germany und der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU), wurde in einer der wichtigsten europäischen Anbauregionen für Äpfel und Wein durchgeführt. Die Forscher untersuchten die offiziellen Daten von 306 Grasproben, die zwischen 2014 und 2020 auf 88 nicht landwirtschaftlich genutzten öffentlichen Flächen wie Kinderspielplätzen und Schulhöfen gesammelt wurden.

Die Ergebnisse zeigen, dass die bestehenden lokalen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidabdrift in der Region nicht wirksam genug sind, um die Pestizidexposition in öffentlichen Räumen zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören Warnschilder und Einschränkungen der Pestizidausbringung in Bezug auf Tageszeit und Entfernung [3].

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Trotz eines leichten Rückgangs der gemessenen Pestizidrückstände zwischen 2014 und 2020 konnten an 73 % der beprobten Standorte immer noch Rückstände von mindestens einem Pestizid nachgewiesen werden, und im Jahr 2020 wurden an 27 % der Standorte Mehrfachrückstände gefunden.
  • Fluazinam, ein Fungizid, das im Verdacht vorgeburtliche Schäden zu verursachen, und das in Tierversuchen mit Krebs in Verbindung gebracht wurde, wurde an 74 % der kontaminierten Standorte nachgewiesen. Andere bedenkliche Pestizide wurden ebenfalls häufig nachgewiesen, so das Fungizid Captan (60 %) und das Insektizid Phosmet (49 %).
  • Der prozentuale Anteil der Rückstände von Pestiziden, die als schädigend für die menschliche Fortpflanzung klassifiziert sind, ist deutlich gestiegen, und zwar von 21 % im Jahr 2014 auf 88 % im Jahr 2020. Der Prozentsatz der Rückstände von Pestiziden mit spezifischer Organtoxizität, stieg ebenfalls von 0 % im Jahr 2014 auf 21 % im Jahr 2020 [4].
  • Der Prozentsatz der Stoffe mit Potenzial zur Hormonschädigung (89 %) oder zur Verursachung von Krebs (45 %), blieb während des Untersuchungszeitraums unverändert.
  • Würden diese Konzentrationen von Pestizidrückständen in lokal angebauten Lebensmitteln gefunden, so lägen sie um ein Vielfaches über den Werten, die in der EU als sicher für den Verzehr gelten.
  • Der Prozentsatz der nachgewiesenen Pestizidrückstände mit akuter Toxizität für Honigbienen blieb während des gesamten Untersuchungszeitraums hoch.

Diese Ergebnisse stützen sich auf eine frühere Studie, in der Pestizidrückstände in Entfernungen zwischen 5 und 600 Metern von den landwirtschaftlichen Standorten, an denen sie ursprünglich eingesetzt wurden, nachgewiesen wurden [2].

„Eine konsequente Überwachung ist unabdingbar, um die Effizienz von Minderungs-maßnahmen und die Verringerung potenzieller Risiken für Mensch und Umwelt durch gefährliche Pestizide zu gewährleisten“, betont Dr. Caroline Linhart, Hauptautorin der Studie.

In der Europäischen Union werden bei der Risikobewertung von Pestiziden Vorhersagemodelle verwendet, um deren Verteilung in der Umwelt abzuschätzen. Diese Modelle berücksichtigen jedoch keine Daten aus der Praxis.

„Unsere Daten zeigen, dass die offiziellen Risikobewertungen die tatsächliche Exposition von Nicht-Zielorganismen, einschließlich des Menschen, gegenüber Pestiziden zu unterschätzen scheinen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das, was wir in dieser Studie gezeigt haben, höchstwahrscheinlich die Situation in anderen Regionen mit intensiver Apfel- und Weinproduktion in Europa und weltweit widerspiegelt“, erklärt Professor Johann Zaller, Mitautor von der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU).

„Die Daten deuten darauf hin, dass es in Regionen mit geringem Abstand zwischen Hausgärten und intensiv behandelten Flächen wie Obstplantagen immer wieder zur Kontamination der Gärten und des dort angebauten Obstes und Gemüses kommt. Das EU-Pestizidrecht von 2009 schreibt vor, alle als besonders gefährlich eingestuften Pestizide („Substitutionskandidaten“) durch weniger gefährliche, am besten durch nicht-chemische Verfahren zu ersetzen. Die Befunde zeigen die Dringlichkeit, diese Regelung endlich umzusetzen“, sagt Mitautor Dr. Peter Clausing, Toxikologe und wissenschaftlicher Berater des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Germany).

Die Ergebnisse der Studie kommen kurz nachdem die Europäische Kommission einen Entwurf für eine neue Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (SUR) veröffentlicht hat. Darin werden rechtsverbindliche Reduktionsziele festgelegt, um den Einsatz von Pestiziden in allen EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 zu halbieren, insbesondere von solchen, die bekanntermaßen gesundheitsgefährdend sind. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, den Einsatz von Pestiziden in allen „sensiblen“ Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden oder von ökologischer Bedeutung sind, sowie in einem Umkreis von drei Metern zu verbieten.

Interessanterweise sind mehrere dieser vorgeschlagenen EU-weiten Maßnahmen weniger streng als die der Landesregierung von Bozen-Südtirol, wo Pestizide mit gefährlichen Eigenschaften nicht in Bereichen eingesetzt werden dürfen, die von der Allgemeinheit und von Kindern genutzt werden, und auch nicht in einem Umkreis von 30 Metern von ihnen.

„Unsere Studie zeigt, dass regionale Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung, selbst wenn sie strenger sind als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen, einfach nicht ausreichen, um die Exposition von Kindern und der Allgemeinheit gegenüber Substanzen zu verhindern, die das Potenzial haben, Krebs zu verursachen oder die Fortpflanzung zu schädigen. Eine drastischere Reduzierung aller Pestizide und eine deutliche Ausweitung der vorgeschlagenen Pufferzonen auf mindestens 50 Meter sind dringend erforderlich, um die Gesundheit zu schützen“, erklärt Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitautorin der Studie.

Kontakt zu den Autor*innen:

Quellen:

  1. Pesticide drift mitigation measures appear to reduce contamination of non-agricultural areas, but hazards to humans and the environment remain’, Science of the Total Environment volume 854 (2022) https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969722059137
  2. Die neue Studie baut auf früheren Untersuchungen auf, die sich mit Pestizidrückständen in Abhängigkeit vom Anwendungsort in Südtirol befasst haben: ‘Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards’, Environmental Science Europe Volume 31 (2019) https://enveurope.springeropen.com/articles/10.1186/s12302-019-0206-0
  3. Im Fall von Bozen-Südtirol hat die Regierung 2014 damit begonnen, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Exposition gegenüber Pestiziden einzuführen. Dazu gehört eine 30-Meter-Pufferzone für Pestizide der Kategorie „hochgefährlich“ für Gesundheit und Umwelt, wenn sie in der Nähe von öffentlichen Flächen, die von Kindern und der Allgemeinheit besucht werden, zum Einsatz kommen. Nur bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z. B. Barrieren in Form von Bäumen oder Hecken), kann der Abstand auf fünf oder zehn Meter Pufferzonen reduziert werden.
  4. Die Tabellen der Publikation stehen hier zur Verfügung: https://ars.els-cdn.com/content/image/1-s2.0-S0048969722059137-ga1_lrg.jpg

 




Pestizidexportverbot: Rechtsgutachten zeigt Weg für umfassende Regulierung

Berlin / Hamburg, 12.9.2022. Pressemitteilung.
Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt, wie ein gestern von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigtes Exportverbot für bestimmte, gefährliche Pestizide besonders umfassend umgesetzt werden kann. Die Gutachterinnen plädieren für eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes, damit neben Pestizidprodukten auch der Export von reinen Pestizidwirkstoffen rechtssicher reguliert werden kann. Für die Auswahl der zu regulierenden Stoffe empfiehlt das Gutachten eine Anknüpfung an den Genehmigungsstatus auf EU-Ebene, sodass nur in der EU genehmigte Wirkstoffe oder Produkte mit diesen Wirkstoffen ausgeführt werden dürfen. Das Gutachten wurde von Mirka Fries und Ida Westphal im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellt.

Das ECCHR, das entwicklungspolitische INKOTA-netzwerk und PAN Germany sehen bei der Umsetzung des Exportverbotes für bestimmte Pestizide das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflicht. „Wir begrüßen den Vorschlag von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, bis zum nächsten Frühjahr per Verordnung ein Exportverbot für bestimmte Pestizide einzuführen. Das Ministerium muss aber gleichzeitig ein Verfahren zur Reform des Pflanzenschutzgesetzes einleiten, sodass sichergestellt wird, dass das Exportverbot sowohl den Export von Pestizidprodukten als auch den der Pestizidwirkstoffe umfasst. Das ist notwendig, um Schutzlücken von Vornherein zu verhindern“, sagt Dr. Christian Schliemann Radbruch vom ECCHR. Im Jahr 2019 wurden zum Beispiel gar keine verbrauchsfertigen Pestizidprodukte exportiert, die den Wirkstoff Chlorfenapyr enthalten. Im gleichen Jahr lag der Export von reinem Chlorfenapyr als Wirkstoff aus Deutschland aber bei mehr als 28 Tonnen. Chlorfenapyr ist in der EU im Pflanzenschutz nicht genehmigt und gilt als giftig für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen.

„Gerade mit Blick auf die dramatische Biodiversitätskrise und zunehmende chemische Belastung der Umwelt muss das Landwirtschaftsministerium im anstehenden Referentenentwurf unbedingt auch jene Pestizidwirkstoffe berücksichtigen, die zum Schutz der Umwelt in der EU keine Genehmigung haben. Diese müssen genauso vom Exportverbot erfasst werden wie die gesundheitsschädigenden Wirkstoffe“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Ein deutsches Exportverbot ist den Gutachterinnen zufolge nur dann besonders umfassend, wenn Exportgenehmigungen für Pestizide davon abhängig gemacht werden, dass deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Dr. Silke Bollmohr vom INKOTA-netzwerk kommentiert: „Wir sind es den Menschen im globalen Süden schuldig, sie vor giftigen Pestizidexporten aus unserem Land zu bewahren. Ein Weg dorthin ist, wenn Pestizidfirmen in der EU wie Bayer und BASF nur noch Pestizide exportieren dürfen, die auch in der EU genehmigt sind.“

Link zum Rechtsgutachten „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“

Link zur Zusammenfassung des Rechtsgutachtens

Pressekontakte:

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Verbesserungen in der Umweltprüfung für Tierarzneimittel müssen jetzt umgesetzt werden

Hamburg, 08.09.2022. Pressemitteilung. Die Europäische Verordnung über Tierarzneimittel verpflichtet die EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat bis zum 28. Januar 2022 einen Bericht zur Durchführbarkeitsstudie über ein Monographiesystem und andere mögliche Alternativen für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Tierarzneimitteln vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen, kritisieren PAN Germany, Health Care Without Harm Europe, die Deutsche Umwelthilfe, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Huize Aarde in einem offenen Brief an die EU-Kommission. Die Verbände unterstreichen die Dringlichkeit für die zeitige Einführung eines wirkstoffbasierten Monographiesystems für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Tierarzneimitteln als auch von Humanarzneimitteln und fordern die EU-Kommission auf, den Prozess nicht weiter zu verzögern.

Im Oktober 2021 kam eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie zu dem Schluss, dass ein Monographiesystem für Tierarzneimittel gerechtfertigt, verhältnismäßig und langfristig wahrscheinlich auch finanzierbar wäre. Es würde unter anderem den strategischen Ansatz der EU für Arzneimittel in der Umwelt und den Ansatz des Europäischen Green Deals „ein Wirkstoff – eine Bewertung“ unterstützen.

Das geforderte Monographiesystem würde die im Rahmen der Risikobewertung gesammelten Daten bündeln: Das System würde die Gefahrendaten für die Umweltrisikobewertungen optimieren und die Umweltrisikobewertungen konsolidieren, das Wissen über relevante Umweltrisiken verbessern, Doppelprüfungen vermeiden und dem 3-R-Prinzip (Replacement, Reduction und Refinement) entsprechen. Die Studie hat auch ergeben, dass durch ein solches System der behördliche Verwaltungsaufwand verringert würde.

Dennoch hat die EU-Kommission den Termin am 28. Januar 2022 für eine Berichtsveröffentlichung nicht eingehalten. Sieben Monate später gibt es immer noch keinen klaren Zeitplan. Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, sagt dazu: „Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen eindeutig die Vorteile der Einführung eines wirkstoffbasierten Überprüfungssystems in Form eines Monographiesystems für die Umweltverträglichkeit von Tierarzneimitteln. Die Europäische Kommission muss jetzt ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen und die Unsicherheiten bezüglich des Umweltschutzniveaus im gegenwärtigen System beseitigen. Dies gilt auch für Humanarzneimittel.“

Aktuell wird der EU Rechtsrahmen für Humanarzneimittel überarbeitet. Ein Regulierungsvorschlag wird für Ende 2022 erwartet. Die unterzeichnenden Organisationen weisen in ihrem gemeinsamen Brief ausdrücklich darauf hin, dass der Wert eines wirkstoffbasierten Monographiesystems in einem breiteren politischen Kontext zu betrachten ist und nicht die Chance vertan werden darf, dieses auch für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Humanarzneimitteln einzusetzen. Im Sinne der Harmonisierung der Gesetzgebungen, und weil in der Human- und Tiermedizin zum Teil dieselben Wirkstoffe eingesetzt werden, sollten unterschiedliche Systeme vermieden werden.

 

 

Kontakt:

Tamara Gripp, MSc. Environmental Management
Referentin Landwirtschaft / Umwelt

E-Mail: tamara.gripp@pan-germany.org




New hope for reducing harm from Highly Hazardous Pesticides

Press release
[07.09.2022]

After more than two years without a face-to-face meeting, representatives from governments, the private sector, industry and civil society from around the world met in Bucharest from August 29 to September 2 for one week of intensive work on a new framework for the sound management of chemicals, including pesticides and waste.

Since 2006 the Strategic Approach to International Chemical Management (SAICM) under the responsibility of the United Nations Environmental Program (UNEP) strives for the sound management of chemicals throughout their life cycle.

Highly Hazardous Pesticides (HHPs) were identified as “Issue of Concern” under this framework. SAICM had an ambitious goal that by the year 2020, chemicals are produced and used in ways that minimize significant adverse impacts on the environment and human health. However, this goal was not achieved. In the last decades, chemical production has increased exponentially and has created escalating problems of waste and pollution with millions of people suffering the effects. As a result, the international community has been engaged in drafting a new ambitious framework to address the problems and impacts of chemical and waste.

Pesticides contribute significantly to all the current global crises – climate disaster, biodiversity loss, pollution – that are threatening the survival of the planet as we know it. The most harmful pesticides, defined as Highly Hazardous Pesticides, are long recognised as a major global problem. With a lot of support from NGOs, progress in identifying and banning some HHPs at the national level has been made, but we are still far away from the coordinated global progress towards a global-phase out of HHPs in agriculture. A future mechanism must resolve this,said Susan Haffmans, senior advisor of PAN (Pesticide Action Network) Germany.

High income countries and regions produce Highly Hazardous Pesticides that have been banned and severely restricted because of human health and environmental harms, and these are exported to developing countries. These pesticides cause massive poisonings of vulnerable groups including peasants, women and children, workers and indigenous peoples. We would like to see a strong target for all countries to stop the production and exports of substances banned in their own countries or region,said Sarojeni Rengam, executive director of PAN Asia Pacific.

María Cárcamo of RAPAL (Red de Acción en Plaguicidas y sus Alternativas de América Latina) Uruguay said,Widespread pesticide use affect people’s daily lives, and cause contamination and destruction of the environment. Pesticides used in food, fibre, and energy production are in communal spaces, sprayed on the ground and by airplanes. Wherever you go, there are high levels of exposure. Coming from a Southern country, we receive pesticides that in many countries from other parts of the world are not used due to the impacts on human and environmental health. We would like to see stronger decisions and targets towards the elimination of these pesticides in the value chain.

“Africa is the continent that suffers the most from the effects of pesticides, especially Highly Hazardous Pesticides. Their poor conditions of use are the cause of the emergence of certain non-communicable diseases such as cancer, congenital malformations, neurological disorders, diabetes, etc. At the end of the SAICM meeting, a glimmer of hope appeared in light of the commitment of civil society and the support of certain countries for a ban on HHPs in agriculture by 2030. Thus, we call on African governments to quickly commit to the implementation of national regulations for a total ban on HHPs in order to protect the health and environment of populations,said Maimouna Diene, regional coordinator of PAN Africa.

For more information, read PAN International’s position paper to the SAICM IP4 Beyond 2020 Process

Pesticide Action Network (PAN) International is a network of 600 CSOs and institutions in over 90 countries working to eliminate the harm caused by pesticides and to replace them with agroecology and non-chemical alternatives.

Reference:




Wie kann die Bundesregierung das Exportverbot für Pestizide realisieren?

Online-Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angekündigt, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten. Seit dem Antritt der Regierung im Dezember 2021 wurde kein konkreter Vorschlag zur Umsetzung veröffentlicht.

Ein Rechtsgutachten von Mirka Fries (LL.M.) und Ida Westphal (Ass. iur.) im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann. Das Gutachten fokussiert auf Pestizidprodukte und reine Wirkstoffe im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.

Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte Pestizide soll ein Beitrag zum Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel geleistet werden. Doppelstandards entstehen unter anderem dadurch, dass Pestizide, die aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes zwar im eigenen Land nicht eingesetzt werden dürfen, deren Verkauf in andere Länder dennoch legal ist. So werden Pestizidprodukte und -wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, trotzdem aus Deutschland in das außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen und die ländliche Bevölkerung dar.

In der Online-Veranstaltung werden die Gutachterinnen Mirka Fries und Ida Westphal zentrale Ergebnisse ihrer juristischen Bewertungen zur Umsetzung eines Pestizidexportverbots vorstellen. Darüber hinaus werden Christian Schliemann Radbruch (ECCHR), Silke Bollmohr (INKOTA-netzwerk) und Susan Haffmans (PAN Germany) das Thema politisch einordnen und konkrete Forderungen an die Bundesregierung formulieren. Im Anschluss besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussion.

Zur Teilnahme bitte registrieren unter: https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_EhIGZJB2TDKRwC8VL2VYkQ

Eine gemeinsame Veranstaltung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung.




Verbot gefährlicher Pestizide längst überfällig

Hamburg, 30.06.2022. Pressemitteilung. In Deutschland werden noch immer 35 Pestizide in rund 310 Mitteln vermarktet, die offiziell als besonders gefährlich eingestuft werden und eigentlich längst durch weniger problematische Methoden oder Mittel hätten ersetzt werden sollen, kritisiert das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

EU-Mitgliedstaaten sind bereits seit 2011 gesetzlich verpflichtet, diese als „Substitutionskandidaten“ (CfS) bezeichneten besonders problematischen Pestizide schrittweise vom Markt zu nehmen. Da dies faktisch nicht umgesetzt wurde, hat nun die EU-Kommission in ihrem gerade veröffentlichten Entwurf für eine Pestizidreduktions-Verordnung [1] ein klares Zeitziel vorgegeben: Bis 2030 muss der Einsatz dieser besonders gefährlichen Pestizide um mindestens 50 Prozent reduziert werden.

„Wir begrüßen, dass die EU endlich Druck macht und verbindlich einfordert, was eigentlich nach geltendem Recht schon seit 10 Jahren erfolgen sollte. Die Bundesregierung sollte jetzt vorangehen, und unverzüglich damit anfangen, diese für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt besonders problematischen Pestizide zügig vom Markt zu nehmen. Dieser Schritt ist auch zentral, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Pestizidreduktion und ökologische Transformation der Landwirtschaft voranzubringen“ sagt Susanne Smolka, Pestizidexpertin bei PAN Germany.

Momentan sind 55 Pestizidwirkstoffe als Substitutionskandidaten in der EU gelistet. 35 dieser 55 Wirkstoffe sind derzeit in Deutschland in zugelassenen Spritzmitteln auf dem Markt. PAN Europe hat 12 der 55 Substitutionskandidaten als besonders gefährlich identifiziert. 11 von ihnen sind in Deutschland im Einsatz, darunter beispielsweise das reproduktionstoxische Fungizid Ipconazole, das giftige und umweltgefährliche Insektizid Lambda-Cyhalothrin oder das Herbizid Chlortoluron, das nicht nur umweltgefährlich, sondern auch wahrscheinlich hormonschädlich ist, und dennoch sogar in Mitteln für Laien im Haus-und Kleingarten erlaubt ist. Die Anzahl an Rückständen dieser besonders gefährlichen Pestizidwirkstoffe in Obst und Gemüse hat in den letzten zehn Jahren dramatisch zugenommen [2].

Susanne Smolka, Pestizidexpertin bei PAN Germany sagt: „Es ist unverantwortlich, wie wenig Engagement bislang besteht, zumindest die gefährlichsten Pestizide zum Schutz der Landwirt*innen und Verbraucher*innen sowie für den Schutz der Biodiversität aus dem Verkehr zu ziehen. Alternativen gibt es! Was wir brauchen ist mehr Prävention im Pflanzenbau und mehr Engagement für einen echten integrierten Pflanzenschutz und einen beschleunigten Ausbau des Ökolandbaus.“

PAN Germany fordert mit weiteren Mitgliedsorganisationen von PAN Europe in der Kampagne „Toxic12“ ein direktes Verbot der 12 giftigsten Substitutionskandidaten und einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung aller gelisteten 55 Pestizide bis 2030 [3].

Am 22. Juni 2022 legte die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – die „Sustainable Use Regulation“ vor. Diese legt die Ziele der Farm-to-Fork-

Strategie und Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich fest. Demnach soll der Einsatz und das Risiko von Pestiziden bis 2030 halbiert werden, ebenso die Verwendung von besonders gefährlichen Pestiziden, den Substitutionskandidaten. Die Verhandlungen im EU-Rat und im Europaparlament haben jetzt begonnen. PAN Germany und andere NGOs sehen Nachbesserungsbedarf und erwarten hier klare Positionen und Engagement von der Bundesregierung.

 

[1] Presseerklärung der EU Kommission v. 22.06.2022 und Proposal for a
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCILon the sustainable use of plant protection products and amending Regulation (EU) 2021/2115

[2] PAN-Europe Bericht „Forbidden Fruit“

[3] PAN-Kampagne: www.toxic12.eu

 

Kontakt:

Susanne Smolka
Susanne.smolka@pan-germany.org
Tele.: +49 1767 85 87 727




430 Organisationen der Zivilgesellschaft und indigener Völker fordern vom Rat der FAO ein Ende der Partnerschaft mit der Pestizid-Industrie

Im Vorfeld der 170. Sitzung des Rates der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die am 13. Juni beginnt, erheben 430 Organisationen der Zivilgesellschaft und indigener Völker aus 69 Ländern weltweit ihre Stimme gegen die Partnerschaft der UN-Organisation mit CropLife International, dem Industrieverband, der die größten Pestizidhersteller der Welt vertritt.

In dem von Pesticide Action Network (PAN) übermittelten Schreiben an die Mitglieder des Rates der FAO, das von 10 weiteren globalen Netzwerken unterstützt und von insgesamt 430 Organisationen mitgetragen wird, fordern diese von den Rats-Mitgliedern unverzüglich Maßnahmen zur Beendigung dieser Partnerschaft zu ergreifen und erinnern die FAO an ihre Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte. Die 430 Organisationen äußern ihre Besorgnis darüber, wie sich die CropLife-Mitgliedsunternehmen (BASF, Bayer Crop Science, Corteva Agriscience, FMC und Syngenta) „in die nationale Politik einmischen und enormen Druck auf Regierungen ausüben, die Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Pestizidschäden ergreifen.“

Die Forderung nach einem Ende dieser „Toxic Alliance“ stützt sich auf die anhaltenden Bedenken der Zivilgesellschaft und der Organisationen indigener Völker sowie auf den, auf der 49. Sitzung des Menschenrechtsrates geäußerten Empfehlung des UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung „die Vereinbarung mit CropLife International im Hinblick auf Menschenrechtsbelange zu überprüfen“ und „zu erwägen, den Generaldirektor der FAO anzuweisen, die Vereinbarung zu kündigen“.

Im Rahmen der Strategie für das Engagement des Privatsektors unterzeichnete die FAO im Oktober 2020 eine Absichtserklärung mit CropLife, in einer Vielzahl von Bereichen zusammenzuarbeiten. „Die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der FAO und CropLife International wirkt allen Bemühungen um ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide, wie es der FAO-Rat bereits 2006 zur Prüfung empfohlen hat, direkt entgegen“, heißt es in dem Schreiben der Verbände.

„Diese Partnerschaft besteht nun seit über eineinhalb Jahren, und die Bemühungen der FAO, globale Maßnahmen zum Ausstieg aus dem Einsatz hochgefährlicher Pestizide und deren Verbot voranzutreiben, sind zum Stillstand gekommen“, sagte Keith Tyrell, Vorsitzender von PAN International. „Wie die Unterzeichner in diesem Brief unterstreichen, sind die Mitgliedstaaten und die FAO aufgerufen, Agrarökologie zu fördern, um ökologisch basierte Lebensmittel- und Landwirtschaftssysteme zu ermöglichen, die ohne den Einsatz von giftigen Pestiziden auskommen.“

In dem Schreiben wird zudem darauf hingewiesen, dass die FAO-eigene Sorgfaltspflicht beinhaltet, dass Unternehmen, die in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, als potenzielle Partnern ausgeschlossen werden können. Die unterzeichnenden Organisationen des heute versendeten Briefes an den FAO-Rat erklären, „dass der Einsatz von gefährlichen Pestiziden nicht vereinbar sei, mit den von den Vereinten Nationen geschützten Rechten auf: Gesundheit; saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt; sichere Arbeitsbedingungen; angemessene Ernährung; sicheres und sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen; ein Leben in Würde; und den Rechten von indigenen Völkern, Frauen, Kindern, Arbeitern, Bauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten“.

Darüber hinaus verdeutlicht der vorgelegte Bericht „Addressing the Conflict of Interest and Incompatibility der FAO-Partnerschaft mit CropLife International“, die Notwendigkeit, die als „giftige Allianz“ von der Zivilgesellschaft und indigenen Völker bezeichnete Zusammenarbeit zwischen der FAO und der Pestizid-Industrie zu beenden.
Dieser Bericht wurde dem FAO-Rat von PAN und zehn anderen globalen Organisationen unterbreitet, die die Kampagne anführen.
Ein separater Bericht mit dem Titel „Corporate Capture of FAO: Industry’s Deepening Influence on Global Food Governance„, der Beiträge von PAN International enthält, wurde der FAO und den Mitgliedsstaaten ebenfalls rechtzeitig vor der FAO-Ratssitzung vorgelegt. Der Bericht hebt die Partnerschaft mit CropLife als eine der Fallstudien hervor, die den Trend verdeutlichen, dass Konzerne auf Kosten von Staaten, kleinen Lebensmittelproduzenten, indigenen Völkern und der Zivilgesellschaft immer mehr Einfluss erhalten.

(Der vorliegende Text ist eine Übertragung der englischen Pressemitteilung von PAN International ins Deutsche.)

Hier finden Sie den Brief der Organisationen an den Rat der FAO:

Briefing Report an FAO Mitgliedsstaaten: https://bit.ly/ToxicAllianceBrief

 




Neuer Bericht offenbart: Beweise für den Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs in laufender EU-Bewertung verworfen

PRESSEMITTEILUNG
[Brüssel/Hamburg, 8. Juni 2022]
Wissenschaftliche Beweise für die krebserregende Wirkung von Glyphosat wurden bei der Bewertung des Wirkstoffs durch die zuständige europäische Fachbehörde nicht berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht von HEAL (Health and Environment Alliance), der unter Mitwirkung von PAN Germany verfasst wurde. [1]

Die in dem Bericht aufgezeigten schwerwiegenden wissenschaftlichen Mängel und Verzerrungen bei der Auslegung von internationalen und EU-Standards stellen aus Sicht von HEAL und PAN Germany die Gültigkeit der behördlichen Glyphosat-Bewertung und die vorläufigen Schlussfolgerungen in Frage. Der Bericht warnt davor, dass die Nichtanerkennung des karzinogenen Potenzials von Glyphosat dem europäischen Kampf gegen Krebs zum Nachteil gereichen würde.

Als die beauftragten Behörden von vier EU-Mitgliedstaaten im laufenden Wiedergenehmigungsverfahren mit der Neubewertung von Glyphosat begannen, hat HEAL, unterstützt von PAN Germany, die elf Krebsstudien an Ratten und Mäusen, die von den Pestizidunternehmen 2019 als Teil des Antragsdossiers eingereicht wurden, genau analysiert. Unterstützt von zwei Experten, wurde das Auftreten statistisch signifikant erhöhter Tumorinzidenzen in einer Häufigkeit ermittelt, die die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) eindeutig unterstützt [2]. Nach dem EU-Pestizidgesetz [3] müssen Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „vermutlich krebserregend beim Menschen“ (Kategorie 1B) erfüllen, vom EU-Markt genommen werden.

Prof. Christopher Portier, ein unabhängiger Experte für die Analyse und Interpretation von umweltbezogenen Gesundheitsdaten, spezialisiert auf Karzinogenität, sagte: „Bösartige Lymphome, Nieren- und Lebertumore, Keratoacanthome und weitere Krebstypen – es steht außer Frage, dass Glyphosat Krebs verursacht. In zehn der elf Tierstudien, die Teil des Dossiers zur Wiederzulassung von Glyphosat waren, haben die Tiere Tumore entwickelt. Unabhängig davon, wie man es betrachtet, gibt es mehr als genug Beweise für die Karzinogenität, und diese Beweise erfüllen die Kriterien für die Einstufung von Glyphosat als Stoff, bei dem ein krebserregendes Potenzial für den Menschen angenommen werden muss.“

Dennoch haben die behördliche Bewertungsgruppe für Glyphosat der EU-Mitgliedsländer (AGG) und der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) öffentlich erklärt, dass die Beweise, um Glyphosat als krebserregend einzustufen, nicht ausreichten [4]. Alle Hinweise auf Ungereimtheiten in der Vorgehensweise der Behörden bei der Bewertung, die von HEAL zusammen mit unabhängigen Wissenschaftlern und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen während der Diskussionen des RAC der ECHA vorgebracht wurden, wurden bisher ungerechtfertigt verworfen [5].

Dr. Peter Clausing von PAN Germany, Toxikologe und Mitverfasser des Berichts, sagte: „Tiere, die Glyphosat ausgesetzt waren, entwickelten im Vergleich zu ihrer nicht exponierten Kontrollgruppe signifikant häufiger Tumore, ein Effekt, der sowohl nach internationalen als auch nach europäischen Richtlinien als Beweis für Karzinogenität gilt, insbesondere wenn dieser Befund – wie im Fall von Glyphosat – durch zusätzliche Belege unterstützt wird. Die EU-Risikobewerter haben jedoch diese Tumorbefunde missachtet und die zusätzlichen Belege aus ihrer Analyse ausgeschlossen, um zu schlussfolgern, dass die beobachteten Effekte zufällig seien.“

Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitverfasserin des Berichts, sagte: „Die wissenschaftlichen Beweise dafür, dass Glyphosat Krebs verursachen kann und daher gefährlich für die menschliche Gesundheit ist, häufen sich – aber die EU-Bewertung stützt sich weiterhin hauptsächlich auf die Argumente der Industrie, was dazu führt, dass schädliche chemische Substanzen wie Glyphosat als für die Vermarktung sicher betrachtet werden. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dürfen sich bei ihren Entscheidungen nicht länger auf diese dysfunktionale wissenschaftliche Bewertung stützen. Die Mission der EU, den Krebs zu besiegen, beginnt hier und jetzt mit einem Verbot von Glyphosat.“

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die weitere Risikobewertung von Glyphosat als Pestizid zuständig ist, hat eine erhebliche Verzögerung bei der Veröffentlichung ihres Bewertungsergebnisses angekündigt [5]. Dies bedeutet eine einjährige Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung über den derzeitigen Genehmigungszeitraum hinaus, so dass gefährdete Gruppen weiterhin dem schädlichen Pestizid ausgesetzt sein werden. Auf der Grundlage der Bewertung von ECHA und EFSA werden dann die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten eine Entscheidung über die von der Industrie beantragte 15-jährige Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat treffen.

Pressekontakt:

  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, peter.clausing@pan-germany.org, +49 176 4379 5932

1. https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/
2. https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/
3. Regulation (EC) No 1107/2009 of the European Parliament and of the Council of 21 October 2009 concerning the placing of plant protection products on the market and repealing Council Directives 79/117/EEC and 91/414/EEC; Annex II, section 3.6 ‘Impact on human health’
4. https://www.env-health.org/ominous-first-step-in-eu-renewal-process-of-glyphosate-4-member-states-suggest-no-risk-for-human-health-heal-comment/
5. https://www.env-health.org/health-and-environmental-groups-raise-alarms-over-eu-chemicals-agencys-failure-to-classify-glyphosate-as-a-carcinogen-for-human-health/
6. https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-update-timelines-assessments

 




EU-Bürgerinitiative fordert verbindliche Pestizidreduktion in Deutschland und Europa

Die erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ fordert in einem aktuellen Brief an die Bundesregierung, angesichts der Ukrainekrise an dem Ziel festzuhalten, den Pestizideinsatz in Europa bis ins Jahr 2030 zu halbieren.

PRESSEMITTEILUNG [Berlin/Hamburg, 11.05.2022]  Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs drohen aktuell bereits beschlossene Klima- und Umweltziele in Europa wieder in Frage gestellt zu werden. Die deutschen Vertreter*innen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten“ appellieren deshalb in einem heute veröffentlichten Brief an die deutsche Bundesregierung, sich auch weiterhin für das Ziel einer verbindlichen Pestizidreduktion in Europa stark zu machen.

Die Bürgerinitiative begrüßt ausdrücklich die bisherige Haltung von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die Ukrainekrise nicht gegen die Krisen des Artensterbens und des Klimawandels auszuspielen. Die Folgen des Ukrainekriegs zeigen umso mehr auf, wie wichtig es ist, auch in der Landwirtschaft externe, fossile Abhängigkeiten zu minimieren. Pestizidreduktion ist ein wichtiger Schritt hin zu einer widerstandsfähigeren Landwirtschaft, die gesunde Böden, sauberes Wasser und eine biologische Vielfalt gewährleistet und somit für langfristige Ernährungssicherheit und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sorgt.

Vereinbarte Ziele nicht verwässern!

Die EU-Kommission hatte zuletzt die Veröffentlichung eines Verordnungsentwurfs zur Überarbeitung der Europäischen Pestizidgesetzgebung um mehrere Monate verschoben. Diese lang erwartete Verordnung soll unter anderem das von der Kommission in der Farm-to-Fork-Strategie und der Biodiversitätsstrategie festgeschriebene Ziel, den Pestizideinsatz in Europa bis 2030 zu halbieren, für alle EU-Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich machen. Der Verordnungsentwurf soll nun voraussichtlich am 22. Juni 2022 veröffentlicht werden. Die Bürgerinitiative warnt allerdings davor, dass der Entwurf bis dahin noch verwässert werden könnte. Sie fordern die Bundesregierung dazu auf, sich für einen im Sinne des europäischen Green Deals starken Entwurf einzusetzen und sich weiteren Verzögerungen bei der Revision der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUD) deutlich entgegenzustellen.

Bislang wurde die nachhaltige Verwendung von Pestiziden durch die EU-Richtlinie SUD von 2009 (Sustainable Use of Pesticides Directive) geregelt. Diese wurde jedoch von den Mitgliedsländern nie richtig umgesetzt und gilt als gescheitert. Der Gesamtverbrauch von Pestiziden ist in Europa nicht zurückgegangen und viele besonders gefährliche Pestizide sind noch immer im Einsatz. Die EU- Landwirtschaft ist nach wie vor in hohem Maße abhängig von chemisch-synthetischen Pestiziden und der größte Pestizidverbraucher weltweit. Daher ist eine verbindliche Verordnung zur Pestizidreduktion jetzt umso wichtiger, so die Unterzeichner*innen des offenen Briefes.

Zeitgleich wurden auch in mehreren anderen europäischen Ländern ähnliche Briefe von Vertreter*innen der Bürgerinitiative an ihre nationalen Regierungen geschrieben.

Hier können Sie den offenen Brief in voller Länge nachlesen.

Hintergrund: Die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ hat erfolgreich 1,16 Millionen Unterschriften gesammelt und ist damit die europaweit siebte erfolgreiche Initiative dieser Art. Sie wird von über 250 europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft mitgetragen. Rund 450.000 der gesammelten Unterschriften kommen aus Deutschland. Die Initiative fordert von der EU-Kommission einen schrittweisen Ausstieg aus dem Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide bis 2035, Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und mehr Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern beim Umstieg auf eine pestizidfreie, ökologische Landwirtschaft.

Mehr Infos unter: www.bienenundbauernretten.de

Ansprechpartner:

  • Florian Amrhein (Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit), Aurelia Stiftung: florian.amrhein@aurelia-stiftung.de  •  Tel.: +49 (0)30 577 00 39 66  •  Mobil: +49 (0)176 34 51 52 07
  • Susanne Smolka (Fachreferentin Pestizide, Biozide), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany): susanne.smolka@pan-germany.org  •  Tel.: +49 (0)40 399 19 10-24