NGO-Manifest für eine dringliche Beschränkung der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS

Vor dem Hintergrund der steigenden Belastung mit PFAS und des dringenden Handlungsdrucks, fordern mehr als 120 europäische Organisationen der Zivilgesellschaft – darunter PAN Germany – mit dem „Manifest für eine dringliche Beschränkung der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS“ politisches Handeln zum Schutz vor den zunehmenden PFAS-Belastungen.

Die nächsten 3-6 Monate werden darüber entscheiden, ob und wie die Gruppe der PFAS in der industriellen Produktion und Verwendung EU-weit beschränkt wird. Ende des Jahres wird die wissenschaftliche Bewertung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA abgeschlossen sein. Die danach folgenden politischen Entscheidungen werden die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten vornehmen.

Das Manifest fordert:

a) Keine weitere Belastung durch PFAS sowie

b) bestehende PFAS-Belastung verringern.

Um dies zu erreichen ist die EU-Kommission dazu aufgerufen, bis 2030 eine umfassende Beschränkung der Herstellung und Verwendung von PFAS zu verabschieden. Zudem sind EU-Kommission und alle Mitgliedstaaten gefordert, effiziente Pläne zur raschen Dekontaminierung des Bodens und des Trinkwassers betroffener Gemeinden zu entwickeln und ausreichende Mittel für solche Sanierungsprojekte bereitzustellen.

Um alle Quellen von PFAS-Kontaminationen zu erfassen, wird die EU-Kommission zudem aufgefordert, die Rechtsvorschriften für Pestizide, Biozide und Arzneimittel zu verschärfen, da diese nicht unter den allgemeinen PFAS-Beschränkungsvorschlag fallen, der 2023 u.a. von Deutschland auf EU-Ebene eingereicht und von der ECHA veröffentlicht wurde.

Dies ist aus Sicht von PAN Germany eine besonders wichtige Forderung, denn momentan wird mit dem Vereinfachungspaket (OmnibusX) für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit versucht, Tür und Tor für eine kaum noch regulierte bzw. beschränkte Verwendung von PFAS und anderen chemisch-synthetischen Pestiziden zu öffnen – entgegen den Interessen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

Das Manifest beschreibt neben den Forderungen acht Gründe, warum PFAS als Stoffgruppe beschränkt werden müssen.

Mehr dazu:

Manifest für eine dringliche Beschränkung der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS

Englische, französische und spanische Version unter: https://www.banpfasmanifesto.org/de/

 




Menschen in der EU belastet: TFA in allen Blutproben nachgewiesen

Eine neue Studie hat die ultrakurzkettige PFAS-Trifluoressigsäure (TFA) in den Blutproben aller 110 untersuchten europäischen Personen nachgewiesen. Mit einer mittleren Konzentration von 21,22 ng/ml wurden einige der bislang höchsten beim Menschen gemessenen TFA-Konzentrationen festgestellt. [1]

PAN Europe und PAN Germany fordern ein sofortiges Verbot von PFAS-Pestiziden, die zur TFA-Belastung beitragen.

TFA ist ein kurzkettiges PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) und ein Abbauprodukt von PFAS, die eine -CF₃-Gruppe enthalten. Darunter fallen viele der in der EU genehmigten PFAS-Pestizide. TFA ist hoch problematisch für die Umwelt und die Gesundheit. Es ist äußerst persistent, mobil und toxisch und wurde als reproduktionstoxisch (R 1b) eingestuft mit dem Hinweis „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“. Bestimmte Dosierungen beeinträchtigen zudem die Schilddrüsenfunktion und das Immunsystem. Dass TFA im Blut aller 110 untersuchten Personen nachgewiesen wurde, ist beunruhigend. Anders als längerkettige PFAS reichert sich TFA im menschlichen Gewebe nicht in gleicher Weise an. Aufgrund seiner hohen Mobilität und der kontinuierlichen Freisetzung in die Umwelt werden Menschen allerdings wiederholt über Wasser, Lebensmittel und andere Umweltquellen exponiert.

Weit verbreitete TFA-Belastung über Lebensmittel und Wasser

PFAS-Pestizide sind eine wichtige Quelle für TFA in unserem Wasser und unseren Lebensmitteln, da TFA als Abbauprodukt direkt in Böden, Nutzpflanzen und das Grundwasser freigesetzt wird. Derzeit sind etwa 30 PFAS-Wirkstoffe als Pestizide auf dem EU-Markt, die in Hunderten von sog. Pflanzenschutzmitteln enthalten sind. Das Gros kann zu TFA abgebaut werden. Nach der Einstufung von TFA als Reproduktionstoxisch 1b könnten und sollten nach dem geltenden EU-Pflanzenschutzrecht diese Stoffe unverzüglich verboten werden.

Die Hinweise auf eine weit verbreitete und zunehmende Belastung der Bevölkerung verdichten sich. Erst vor zwei Wochen zeigten Auswertungen von Grundwasserproben aus Österreich, dass die TFA-Konzentrationen in den vergangenen vier Jahren deutlich gestiegen sind und weiter zunehmen werden. [2] Die gemessenen Konzentrationen konnten in Zusammenhang mit dem Einsatz von PFAS-Pestiziden gebracht werden, nicht mit anderen PFAS-Quellen.

PAN Europe, PAN Germany und weitere Mitgliedsorganisationen warnen bereits seit 2023 vor dieser Entwicklung. Damals legte die EU einen Vorschlag für eine Beschränkung von PFAS vor, nahm PFAS-Pestizide jedoch aus, da man davon ausging, dass diese durch das EU-Pflanzenschutzrecht angemessen reguliert und schrittweise vom Markt genommen würden Diese Annahme ist falsch. Rückstände von PFAS-Pestiziden in Obst und Gemüse haben sich zwischen 2011 und 2021 verdreifacht – ein Beleg dafür, dass PFAS-Pestizide bislang keineswegs schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden. [3]

Das PAN-Netzwerk hat TFA in Flüssen, Leitungswasser, Mineralwasser, Wein und Getreideprodukten nachgewiesen. [4] Tatsächlich liegen die TFA-Konzentrationen in Lebensmitteln 100-mal höher als im Wasser, wodurch Lebensmittel eine bedeutende Expositionsquelle für die allgemeine Bevölkerung darstellen.

TFA im Blut europäischer Bürger*innen

Die von den Grünen im Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie untersuchte sowohl lang- als auch kurzkettige PFAS im Blut von 110 Europäer*innen. [1] Die Studie ist eine der wenigen Untersuchungen, die bislang TFA-Konzentrationen in Blutserumproben messen. Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Bei allen 110 untersuchten Personen wurde Trifluoressigsäure (TFA) im Blut nachgewiesen.
  • Die TFA-Konzentrationen lagen dabei vier- bis fünfmal höher als die Konzentrationen aller anderen untersuchten langkettigen PFAS.
  • Die mittlere TFA-Konzentration betrug 21,22 ng/ml.

Im Vergleich zu anderen PFAS waren die TFA-Konzentrationen im Blutserum „schwach mit PFOA korreliert“ und zeigten „wenig oder keine Korrelation mit den anderen langkettigen PFAS“. Auch dies deutet auf unterschiedliche Quellen hin.

Was haben frühere Studien ergeben?

Bislang waren direkte Messungen von TFA im menschlichen Blut nur in begrenztem Umfang verfügbar. Eine in China durchgeführte Studie untersuchte TFA im Blutserum von 252 Erwachsenen und wies die Substanz in 97 % der Proben nach. Die mittlere Konzentration lag bei 8,5 ng/ml. [5]

Eine weitere Studie aus den USA untersuchte Blutserumproben von 81 Erwachsenen. TFA wurde in 74 % der Proben nachgewiesen, mit einer mittleren Konzentration von 6 ng/L. [6] Eine separate Untersuchung von Proben von 119 Erwachsenen aus North Carolina ergab eine mittlere TFA-Konzentration von 17 ng/ml. [7]

Untersuchungen von Blutserumproben aus der norwegischen EuroMix-Kohorte belegten: TFA war das am häufigsten nachgewiesene einzelne PFAS. Bei Teilnehmenden, die das fluorierte Arzneimittel Fluoxetin nicht einnahmen, lag die mittlere TFA-Konzentration bei 6,22 ng/ml. Bei Personen, die Fluoxetin einnahmen, war der Median mit 27,7 ng/ml deutlich höher. Dies zeigt, dass auch fluorierte Arzneimittel wie Prozac zur TFA-Belastung beitragen können. [8]

Vergleich mit gesundheitsbasierten Grenzwerten für TFA

Derzeit gibt es keine gesundheitsbasierten Referenzwerte für TFA im menschlichen Blut. Die Ergebnisse weisen jedoch auf eine weit verbreitete Belastung der Bevölkerung hin. Angesichts der großen Verbreitung von TFA in unseren Lebensmitteln und unserem Wasser ist dies eigentlich kaum überraschend.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat kürzlich eine gesundheitsbasierte zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) für TFA von 0,014 mg/kg Körpergewicht festgelegt, basierend auf der Schilddrüsentoxizität. (PAN Germany berichtete) Nach einer im Bericht enthaltenen groben Schätzung würde dies zu einer mittleren TFA-Konzentration von 24 ng/ml führen. Dieser Wert liegt sehr nahe an der bei den 110 Teilnehmer:innen gemessenen mittleren Konzentration von 21,22 ng/ml (Spanne: 4,67–58,35 ng/ml).

Dieser Wert berücksichtigt nicht, dass wir gleichzeitig einer Vielzahl von PFAS ausgesetzt sind, deren toxische Wirkungen sich möglicherweise addieren.

Forderung nach einem sofortigen Verbot von PFAS-Pestiziden

Da TFA äußerst persistent ist, wird es in der Umwelt nicht abgebaut. Die Konzentrationen werden daher weiter steigen. Jeder Moment des Nichtstuns erhöht die Belastung für die Gesundheit künftiger Generationen.

Die EU ist rechtlich verpflichtet, PFAS-Pestizide zu verbieten, da diese die Anforderungen des EU-Pflanzenschutzrechts für einen weiteren Verbleib auf dem Markt nicht erfüllen. Für viele dieser Stoffe ist bereits bekannt, dass sie das Grundwasser mit TFA in Konzentrationen belasten, die deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,01 µg/L liegen.

Im Einklang mit dem EU-Recht muss das Vorsorgeprinzip anwenden und alle PFAS-Pestizide verboten werden, die Wasserressourcen mit TFA belasten können – sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene. Dies ist unerlässlich, um unsere Umwelt sowie die Gesundheit unserer Kinder und künftiger Generationen zu schützen.

Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig, und die Belastung ist allgegenwärtig. PFAS-Pestizide müssen jetzt verboten werden.

 

Grundlage für diesen Beitrag ist der PAN Europe Blogbeitrag „TFA detected in every blood sample tested from 110 Europeans„ vom 1.10.2026

 

[1] PFAS levels in Europeans. An exploratory study. V.C. Lenters, PhD and Prof. M.B.M. van Duursen, PhD

[2] EU-wide call to ban PFAS pesticides after rise of TFA in Austrian groundwater | PAN Europe

[3] Toxic Harvest: Ban PFAS pesticides | PAN Europe

[4] Ban PFAS pesticides and TFA | PAN Europe

[5] Distribution of novel and legacy per-/polyfluoroalkyl substances in serum and its associations with two glycemic biomarkers among Chinese adult men and women with normal blood glucose levels – PubMed (link is external)

[6] Elevated Levels of Ultrashort- and Short-Chain Perfluoroalkyl Acids in US Homes and People | Environmental Science & Technology | ACS Publications (link is external)

[7] Historical Blood Serum Samples from Wilmington, North Carolina: The Importance of Ultrashort-Chain Per- and Polyfluoroalkyl Substances – PubMed (link is external)

[8] Extractable organofluorine (EOF) and target PFAS, including trifluoroacetic acid (TFA), in human serum from a Norwegian cohort, with a case study on the impact of fluorinated pharmaceuticals – ScienceDirect

 




Rapid Alert System: Pestizidrückstände bleiben ein Problem, PFAS in Fisch und Fleisch

Der neue Bericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel zeigt, dass Pestizidrückstände den zweiten Platz der „Top 10 Gefahrenkategorien“ belegen. Auch die häufigsten Beanstandungen in der Produktkategorie „Obst und Gemüse“ 2025 entfielen auf Pestizidrückstände. PFAS wurden in der Kategorie Umweltkontamination in Fisch, Meeresfrüchten und Fleisch nachgewiesen. [1]

Zum Schutz von Verbraucher*innen gibt es seit 1979 das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (RASFF, Rapid Alert System for Food and Feed). Es dient dem Informationsaustausch und als Warnsystem über z. B. Verunreinigungen von Lebens- und Futtermitteln oder Lebensmittelbedarfsgegenständen.

Im Jahr 2025 gab es 1.042 Meldungen zu Lebensmitteln im RASFF-System [2], die Deutschland als Empfängerland betrafen. Auf Platz eins der Verunreinigungen standen pathogene Mikroorganismen (z.B. Salmonellen, Listerien) mit 23 % der Meldungen, gefolgt von Pestizidrückständen mit 14 % und Platz drei mit 10 % belegten Mykotoxine (Schimmelpilze) in z.B. Nüssen.

Bei den Pestizid-Meldungen im RASFF handelt es sich um Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Das BVL verweist darauf, dass eine Meldung nicht zwangsläufig eine akute Gesundheitsgefahr beim Verzehr bedeutet, dennoch gehören aus Sicht von PAN die beanstandeten Pestizidrückstände nicht ins Essen.

Besonders erschreckend: Bei den Pestizidrückständen entfielen 45 von 160 Meldungen auf Chlorpyrifos-Nachweise. Das hochgiftige Organophosphat-Insektizid wirkt schädigend auf das menschliche Nervensystem und stört insbesondere die Hirnentwicklung von Kindern. In der EU ist es seit 2020 nicht mehr erlaubt und seine weltweite Verwendung wurde – leider mit einigen Ausnahmen – 2025 durch die Stockholm Konvention verboten (PAN berichtete). Am zweithäufigsten wurden bei den Pestizid-Rückständen 2025 Acetamiprid Funde gemeldet, vorrangig in Tafeltrauben und Rosinen. Acetamiprid ist ein Insektizid und gehört zu der Stoffgruppe der Neonikotinoide. Es ist als extrem giftig für Vögel eingestuft und wirkt schädigend auf Bienen. Zudem gilt es als akut toxisch für Menschen, es ist als reproduktionstoxisch (R2) eingestuft und schädlich für die neuronale Entwicklung. Zum Schutz der Gesundheit hatte die EU im Januar 2025 die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid für bestimmte Lebensmittel gesenkt (Verordnung (EU) 2025/158).

Alarmierend sind auch die RASFF-Meldungen über Belastungen mit per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS in der Kategorie „Umweltkontamination“:  PFAS sind eine große Gruppe langlebiger, so genannter „Ewigkeits-Chemikalien“, die sich durch besondere Persistenz auszeichnen und sich in der Umwelt und in uns Menschen anreichern. PFAS haben wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften und fanden und finden daher Verwendung in vielen Produkten, darunter Kühlmittel, Pfannen, Verpackungen, Löschschaum und Bekleidung sowie in Pestiziden (wir berichteten). Aufgrund der Langlebigkeit von PFAS nimmt die Belastung durch diese Umweltkontaminante stetig zu.

Im Jahr 2025 gab es in der Kategorie „Umweltkontamination“ eine Reihe von Meldungen zu PFAS-Funden in tierischen Produkten:

  • PFOA in gefrorenen, gekochten und geschälten Teppichmuscheln aus Vietnam,
  • PFOS und PFNA in Seezunge aus den Niederlanden,
  • PFAS in gekühlten Makrelen aus Frankreich,
  • PFOS und PFHxS in gekühltem Schweinefleisch.

Aufschluss über die Quellen oder Pfade der Kontamination – ob über PFAS-in Verpackungen, im Meerwasser, durch Kühlmittel oder andere mögliche Pfade – liefert der Bericht nicht.

Das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) ist eine wichtige Errungenschaft, die zeigt, dass Lebensmittelsicherheit an der Quelle ansetzen muss.  Notwendig ist daher, die Produktion und Verwendung – insbesondere die umweltoffene Verwendung – schädlicher und langlebiger Substanzen einzustellen. Dazu gehört, nicht-chemische Pestizide zu fördern und ein Verbot für PFAS-Pestizide umzusetzen.

 

 

[1] https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fokusmeldungen/01_lebensmittel/2026/HI_RASFF-Meldungen-2025.html

[2] Insgesamt wurden 1.145 Meldungen, die DE als Empfängerland betrafen, im RASFF-System 2025 erfasst:  1.042 Meldungen entfielen dabei auf Lebensmittel, 60 Meldungen auf Futtermittel und 43 auf Lebensmittelkontaktmaterialien.




EU erkennt Gesundheitsrisiken von TFA an und senkt Grenzwert für die Ewigkeitschemikalie

Nach Bestätigung der besonderen gesundheitsschädlichen Wirkung der Ewigkeitschemikalie TFA senkt die EU den duldbaren Tagesgrenzwert für die Aufnahme von TFA über Nahrung und Trinkwasser deutlich.

Hamburg, 23. Juli 2026. Pressemitteilung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat gestern die duldbare Aufnahmemenge für Trifluoressigsäure (TFA) deutlich nach unten korrigiert [1]. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung senkt die Behörde die noch als akzeptabel angesehene tägliche Aufnahmedosis, den „ADI-Wert“ von TFA um 72 Prozent im Vergleich zum bisherigen Wert.

PAN begrüßt die längst überfällige Neubewertung und die Herabsetzung des ADI-Wertes für TFA. Doch das allein reicht nicht aus, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten [2]. „TFA ist hochmobil, extrem langlebig und fortpflanzungsschädlich. Das macht den Stoff zu einer tickenden Zeitbombe insbesondere für die Gesundheit zukünftiger Generationen. Um wirksam gegenzusteuern, ist politisches Handeln erforderlich, das ein Verbot von PFAS-Pestiziden und weiterer TFA-Quellen voranbringt“, erklärt Pestizidreferentin Susanne Smolka von PAN Germany. „Nur so lassen sich die stetig steigenden Konzentrationen von TFA in der Umwelt, unserer Nahrung und im Trinkwasser stoppen.“

TFA ist ein weit verbreitetes Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und anderen PFAS-Chemikalien. Die Ewigkeitschemikalie belastet zunehmend Trinkwasser, Grundwasser und pflanzliche Lebensmittel. Wie stark die Belastung seit Jahren ansteigt, zeigen u.a. Untersuchungen europäischer Weine. Nach Einschätzung der EFSA ist TFA deutlich gesundheitsschädlicher als bisher angenommen. Zu den beschriebenen möglichen Schädigungen zählt die Behörde Beeinträchtigungen der Schilddrüsenfunktion, Lebertoxizität, Fehlbildungen des Skeletts und der Augen sowie eine verringerte Spermienqualität.

TFA: Ein langlebiger und weit verbreiteter PFAS-Schadstoff

TFA ist selbst ein PFAS und entsteht unter anderem beim Abbau von PFAS-Pestiziden, F-Gasen und anderen PFAS-Chemikalien. Die Belastung von Mensch und Umwelt hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. TFA wurde inzwischen in zahlreichen Umwelt- und Lebensmittelproben nachgewiesen, unter anderem in Trinkwasser, Grundwasser, Getreide, pflanzlichen Lebensmitteln und Wein [3].

Aufgrund seiner zunehmenden Verbreitung und seiner extremen Langlebigkeit haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler TFA bereits als Bedrohung einer planetaren Belastungsgrenze eingestuft.[4]

Die aktuelle Bewertung der EFSA und die Herabsenkung des ADI für TFA folgt auf die jüngste Entscheidung des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), TFA als „reproduktionstoxisch“ der Kategorie 1B einzustufen mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“.[5]

EFSA identifiziert erhebliche gesundheitliche Risiken

In ihrer wissenschaftlichen Bewertung benennt die EFSA mehrere schwerwiegende Gesundheitsauswirkungen, die mit einer Belastung durch TFA in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören:

  • Beeinträchtigungen der Schilddrüsenfunktion, die unter anderem die gesunde Entwicklung des ungeborenen Kindes und die Hirnentwicklung beeinflussen können,
  • Lebertoxizität,
  • Fehlbildungen des Skeletts und der Augen,
  • eine verringerte Spermienqualität.

Die EFSA schlägt nun eine akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) von 0,014 Milligramm TFA pro Kilogramm Körpergewicht und Tag vor. Damit wird der im Jahr 2025 von der EFSA vorgeschlagene Wert von 0,03 mg/kg um 50 Prozent gesenkt, gegenüber den gültigen, 2017 festgelegten ADI-Wert von 0,05 mg/kg beträgt die Absenkung sogar 72 Prozent. Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt.

PFAS-Pestizide müssen verboten werden

Für PAN Germany sind die Schlussfolgerungen der EFSA ein weiterer Beleg dafür, dass PFAS-Pestizide nicht länger zugelassen und angewendet werden dürfen. Die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union müssen unverzüglich handeln und die Verwendung von PFAS-Pestiziden beenden. Angesichts der extremen Persistenz von TFA und seiner zunehmenden Verbreitung in Umwelt, Trinkwasserressourcen und Lebensmitteln ist es nicht länger vertretbar, auf weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu warten.

Quellen:

[1] EFSA, wissenschaftliche Stellungnahme zu gesundheitsbasierten Richtwerten für Trifluoressigsäure (TFA), 22. Juli 2026.

[2] PAN Europe Pressemitteilung, 22.07.2026: EFSA’s new health-based values for TFA urge the ban of PFAS pesticides.

[3] siehe Veröffentlichungen von PAN Europe und Netzwerkpartnerorganisationen zu Nachweisen  von TFA in Gewässern, Trinkwasser, Grundwasser, Getreide, pflanzlichen Lebensmitteln und Wein.

[4] Arp HP et al. 2024. The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA). Environmental Science & Technology Vol 58/Issue 45(link is external)

[5] PAN Germany Pressemitteilung, 10.06.2026: EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Pressekontakt:

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide / Biozide, Email: susanne.smolka@pan-germany.org, Tel: +49 40 3991910-24, mobil: +49 179 6822 644




Europäische Erdbeeren mit PFAS- und hormonschädigenden Pestiziden belastet

Hamburg, Brüssel, 07.07.2026. Pressemitteilung. Eine neue Untersuchung von PAN Europe, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen zeigt, dass in der EU erzeugte Erdbeeren erheblich mit hochgiftigen Pestizid-Cocktails belastet sind.

Insgesamt wurden in 78 % der untersuchten konventionell angebauten Erdbeerproben ein Pestizid und bei 61% zwei oder mehr Pestizidrückstände gefunden. In 58 % der untersuchten Proben wurden PFAS-Pestizide nachgewiesen. Die am häufigsten identifizierten Wirkstoffe sind die Fungizide Fludioxonil (ein PFAS) sowie Cyprodinil – zwei hormonschädigende Pestizide (Endokrine Disruptoren), die nach EU-Recht bereits hätten verboten werden müssen.

Darüber hinaus gehören 56 % der nachgewiesenen Pestizide zur Gruppe der „besonders gefährlichen Pestizide“, die seit 2011 schrittweise hätten aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Diese Ergebnisse bestätigen nach Sicht der beteiligten Umweltschutzorganisationen, dass eine konsequentere Umsetzung der bestehenden Pestizidgesetzgebung erforderlich ist. Doch statt entsprechend zu handeln, streben die EU-Kommission und viele der Mitgliedstaaten im Rahmen des „EU-Vereinfachungsomnibus der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ eine massive Aufweichung der Vorschriften an.

Erdbeeren zählen zu den beliebtesten Früchten in der EU und werden insbesondere von Kindern in größeren Mengen verzehrt. Die Nachfrage nach Erdbeeren ist groß, ihr Anbau intensiv. PAN Europe und seine Partnerorganisationen untersuchten 41 Erdbeerproben aus elf EU-Mitgliedstaaten auf Pestizidrückstände. Davon stammten 36 Proben aus konventionellem Anbau, vier aus ökologischem Anbau und eine war als “pestizidfrei” gekennzeichnet.

Die in Deutschland konventionell angebauten Erdbeeren liegen mit 3 bis 5 verschiedenen Pestizidrückständen im europäischen Mittelfeld. Während niederländische und französische Proben im Mittel besser abschneiden, konnten in einer ungarischen Probe acht und in belgischen Proben sogar bis zu neun verschiedene Pestizidrückstände nachgewiesen werden. Die Erdbeeren aus ökologischem Anbau waren dagegen frei von messbaren Rückständen. „Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden, dass solche Pestizid-Cocktails von den Untersuchungsbehörden nicht als Ganzes bewertet werden und dass besonders Schwangere und Kinder vor hormonschädigenden Pestiziden besser geschützt werden müssen“, betont Susanne Smolka, Biologin bei PAN Germany.

„Besonders besorgniserregend ist, dass die identifizierten Pestizide zu den giftigsten Wirkstoffen gehören, die in der EU verkauft werden: Verbraucherinnen und Verbraucher sind über Lebensmittel Pestizid-Cocktails aus PFAS, hormonschädlichen oder neurotoxischen Pestiziden ausgesetzt“, sagt Dr. Martin Dermine, Geschäftsführer von PAN Europe. „Unsere Regulierungsbehörden kommen ihrer Aufgabe, die Bevölkerung – insbesondere unsere Kinder – zu schützen, nicht nach.“

Die hormonell schädigenden Pestizide Fludioxonil und Cyprodinil wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den Jahren 2024 beziehungsweise 2025 als endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft. Dies hätte nach geltendem EU-Recht automatisch zu einem EU-weiten Verbot führen müssen. Doch nach wie vor werden diese Verbote nicht umgesetzt. Viele PFAS-Pestizide wie das nachgewiesene Flonicamid, zerfallen in Trifluoressigsäure (TFA), dass jüngst als fortpflanzungsschädlich (reproduktionstoxisch 1B) eingestuft wurde. Dies sollte den schrittweisen Ausstieg aus PFAS-Pestiziden nach sich ziehen.

Die an der EU-weiten Untersuchung beteiligten Umweltschutzorganisationen fordern von der Europäischen Kommission, dem Europäische Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften, statt den Interessen der Pestizidindustrie zu folgen und die Vorschriften weiter abzuschwächen. „Angesichts der Rückstands-Ergebnisse ist der aktuelle Vorschlag eines Vereinfachungspakets für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (der “Omnibus X”) und die im Parlament und im Rat diskutierten Änderungsanträge ein Skandal. Trotz breiter Kritik aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden gerade wichtige Schutzstandards für die Bevölkerung abgebaut– insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und Schwangere“, kritisiert PAN-Expertin Smolka.

PAN Europe Report: European strawberries extensively contaminated with PFAS or endocrine disrupting pesticide residues

PAN Europe Webbeitrag: European strawberries extensively contaminated with PFAS or endocrine disrupting pesticide residues

Pressekontakt:

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org | +49 179 6822 644

 




Bundesregierung beantwortet Fragen zur Gewässerbelastung: Kaum Impulse gegen Pestizideinträge

Gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mussten die Mitgliedstaaten bereits am 22.12.2015 den guten chemischen und ökologischen Zustand ihrer Gewässer erreichen. Diese Vorkehrungen sind für den Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen und für die Erholung der wasserabhängigen Lebensräume mit ihrer Artenvielfalt nicht nur wichtig, sondern auch verbindlich. In Deutschland ist vor allem der Bund dafür zuständig, Regelungen zur Reinhaltung der Gewässer auf den Weg zu bringen – wie zum Beispiel zur Minderung der Einträge von Pestiziden (aus sog. „Pflanzenschutzmitteln“, PSM) und Bioziden zählen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragte mit einer kleinen Anfrage im März 2026 bei der Bundesregierung nach, wie sich die Belastungssituation des Trink- und Grundwassers, der Oberflächengewässer und wasserabhängigen Naturschutzgebiete aktuell darstellt und welche Schritte sie gegen die Verunreinigungen trifft. Insgesamt besteht diese Nachfrage aus 49 Einzelfragen und betrifft neben Stoffgruppen wie Arzneimittel oder die Ewigkeitschemikalien per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) auch Pestizide und Biozide. Auf die beiden letztgenannten Verbindungen fokussiert sich unser vorliegender Beitrag.

Es fehlt weiterhin ein umfassendes Lagebild

Generell zeigt sich, dass auch der Bundesregierung ein vollständiges Lagebild zur Verunreinigung der Gewässer mit diesen zumeist gewässergefährdenden Substanzen fehlt. Das betrifft beispielsweise das Ausmaß von Pestizid- und Biozidrückständen in Schwebstoffen, Sedimenten und Wasserorganismen, die von den zuständigen Landesbehörden erhoben bzw. berechnet werden. Kritisch ist ferner, dass konkrete Stoff-Konzentrationen erst bei Grenzwertüberschreitungen gemeldet werden müssen und nur diejenigen Pestizidwirkstoffe im Trink- bzw. Rohwasser untersucht werden, die wahrscheinlich im Einzugsgebiet eines Wasserwerkes Anwendung finden.

Biozidwirkstoffe und deren Abbauprodukte werden in Grund- und Oberflächengewässer nachgewiesen, allerdings nicht systematisch untersucht. Um die Belastung der Umwelt mit Bioziden besser zu erfassen, sind aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtete Untersuchungen notwendig.

Zur Belastungssituation in wasserabhängigen Schutzgebieten fehlt eine Antwort der Bundesregierung, die angesichts der Empfindlichkeit dieser Lebensräume gegenüber Pestiziden notwendig wäre.

Probleme vom Grundwasser bis zum Meer

In Deutschland ist fast jeder 10. Grundwasserkörper wegen Pestizidverunreinigungen in einem schlechten Zustand und verfehlt daher weiterhin die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. An 19 % aller untersuchten Grundwassermessstellen wurden Pestizidwirkstoffe oder relevante Abbauprodukte nachgewiesen. Bei den zugelassenen Substanzen gibt es keinen Rückgang bei der Belastungssituation. Sorgen bereitet die Zunahme der sogenannten nicht relevanten Metabolite von Pflanzenschutzmittel, die zuletzt an 72% der untersuchten Grundwassermessstellen ermittelt wurden, ein Plus von 24%.

Im Rahmen der Untersuchung von Bächen konnte festgestellt werden, dass bei über 80% der berücksichtigen Wasserläufe in der Agrarlandschaft eine zulassungsrelevante Konzentration nach einem Regenereignis überschritten wurde – und zwar bei mindestens einem Pestizidwirkstoff.

Pestizide sind längst im Trinkwasser angekommen. Wenngleich dort die Funde nach Angaben der Bundesregierung sehr gering bleiben, hat die Anzahl der Substanzen mit Grenzwertüberschreitung in den vergangenen Jahren zugenommen.

Selbst in der Nordsee liegt bereits die Konzentration der Insektizide Cypermethrin und Imidacloprid so hoch, dass die zukünftigen hierfür geltenden Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten werden können.

Laut der Bundesregierung geht aus Studien zudem hervor, dass große Teile der Bevölkerung mehrfach mit Pestiziden, PFAS und weiteren Schadstoffen belastet sind. Besorgniserregend sei die Verunreinigung deshalb, weil die Substanzen langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.

Noch keine wirksame Strategie an der Verunreinigungsquelle

Zu den Hauptquellen der Pestizideinträge zählen die intensive Landwirtschaft. Modellierungen des Umweltbundesamtes belegen außerdem, dass einige Wirkstoffe wie Terbutryn als Biozide genutzt werden und andernorts über die Kanalisation in die Gewässer gelangen.

PFAS werden in zahlreichen Anwendungen eingesetzt, auch in Pestizid- und Biozidprodukten (z.B. als Insektizide, Rattengift oder in Antifouling-Schiffsanstrichen). Zahlreiche PFAS setzten bei deren Abbau u.a. Trifluoracetat (TFA) in die Umwelt und in die Gewässer frei. Die Antwort der Bundesregierung beschreibt insbesondere nachgewiesene Rückstände von PFAS-Bioziden.

Es gibt allerdings weiterhin Lücken, wie etwa bei der Ermittlung der Verunreinigungsquellen mit PFAS-haltigen Bioziden belasteter Gewässer oder bei der Kalkulation der Umwelt- und Ressourcenkosten der Pestizidbelastungen.

Die gewählten Gegenmaßnahmen zu den Verunreinigungen bleiben in der Antwort der Bundesregierung eher komplex, unbestimmt und nachsorgend, so dass ein weiterer Zeitverzug zu befürchten ist. Hierzu seien einige Beispiele genannt:

  • Grundsätzlich wird kein Verbesserungsbedarf beim geltenden Wasserrecht gesehen, z.B. bei Vorgaben zur Begrenzung von Einleitungen. Zur Anpassung von Regelungen im Bereich der Schadstoffminimierung wird vielmehr ein EU-weiter Ansatz bevorzugt – wie etwa mit dem eingeführten Mechanismus der Watchlist, um weitere Stoffe zu überwachen und ggf. zu regeln.
  • Es gibt kaum Hinweise, dass das Verursacherprinzip wie in Form von erweiterten oder optimierten Abgaben- oder Haftungsregelungen konsequenter genutzt werden soll, um den Einsatz und die Einträge von Bioziden oder Pestiziden in der Landwirtschaft zu minimieren.
  • Allein im Bereich der Abwasserbehandlung sind Maßnahmen zur Stärkung der Herstellerverantwortung vorgesehen, die allerdings das EU-Recht (Kommunalabwasserrichtlinie) vorgibt und noch einige Umsetzungsfragen offenlässt.
  • Forschungsvorhaben werden zwar gefördert– wie etwa zur Erfassung von bestimmten bioziden Gewässerbelastungen in Städten oder Verfahren zur Förderung von gewässerverträglichen Antifoulingverfahren für Boote. Es bleibt jedoch unbeantwortet, wie die Verbreitung der Erkenntnisse in der Praxis unterstützt werden.

Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort oft auf die föderale Aufgabenverteilung. Gewässerüberwachung sei Ländersache und da die Bundesländer der Bundesregierung nur dort berichten, wo sie dazu verpflichtet seien, lägen der Bundesregierung keine vollständigen Informationen vor, so bereits die Vorbemerkung in der Antwort. Aus Sicht von PAN wäre es wünschenswert, wenn die Bundesregierung ein Berichterstattungswesen gemeinsam mit den Ländern etablieren könnte, dass eine systematische und vergleichende Lagebewertung ermöglicht, denn viele politische Strategien und rechtliche Regelungen, die zur gezielten Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer beitragen könnten, greifen auf Bundesebene.

Bei diversen Fragen fehlen nach Sicht von PAN Germany in den Antworten Informationen und Bewertungen zu Pestiziden. Beispielsweise hätte die Relevanz, die das Umweltbundesamt den zahlreichen in DE eingesetzten PFAS-Pestiziden für die Grundwassereinträge des Abbauproduktes TFA zuschreiben, deutlicher erwähnt werden müssen. Während ein paar PFAS-Biozide ausführlich behandelt werden, fehlt ein Überblick der im Pflanzenschutz eingesetzten PFAS-Wirkstoffe (Antwort auf Frage 16). Das ist vor dem Hintergrund der Bedeutung der Einträge von PFAS-Pestiziden und TFA in Gewässer unverständlich und wirft Fragen auf, ob die Belastung durch PFAS-Pestizide ignoriert oder zumindest nicht in seiner Tragweite ernst genommen wird.

Überraschend ist auch die positive Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Eignung der vorhandenen Regelwerke und der daraus resultierenden regulatorischen Werte im Abwasser- und Trinkwasserrecht, um die Bevölkerung in Deutschland wirkungsvoll vor Fremdstoffen (auch vorsorglich) im Trinkwasser zu schützen (Antwort auf Frage 14). Möglicherweise würde heute die Antwort etwas anders ausfallen, da TFA jetzt von der ECHA als reproduktionstoxisch R1b eingestuft wurde (PAN berichtete). TFA ist ein PFAS, dass bereits in allen Wasserkörpern und allen anderen Umweltkompartimenten vorkommt und aufgrund seiner Langlebigkeit und Mobilität sich stetig weiter verteilt und anreichert. Auch die drastische Zunahme von nicht-relevanten Pestizidmetaboliten im Grundwasser, das „auf eine unzureichende und inkonsistente Regulierung dieser Stoffgruppe zurückzuführen“ sei (siehe Antwort auf Frage 6), passt nicht wirklich in das positive Fazit.

Die Antworten der Bundesregierung zur Frage der Gewässerbelastung u. a. mit Pestiziden und Bioziden kann nicht losgelöst von den aktuellen politischen Entwicklungen und ihren zu erwartenden Auswirkungen auf den zukünftigen Schutz unseres Wassers und unserer Gewässer gelesen und eingeordnet werden. Mit den Argumenten von Bürokratieabbau und Vereinfachungen wird mit dem vorgeschlagenen Omnibus X gerade massiv versucht, Schutzstandards für Menschen und Umwelt aufzuweichen. Die im Omnnibus X vorgeschlagenen unbefristeten Wirkstoffgenehmigungen im Pestizid- und Biozidrecht, vereinfachte Anwendungsausnahmen bereits verbotener Pestizide oder die Gewährung doppelt so langer Aufbrauchfristen gefährlicher Mittel werden definitiv nicht zu einem besseren Schutz von Roh-, Grund- und Oberflächengewässern beitragen. PAN Germany und viele weitere Umweltverbände engagieren sich gegen diese Bestrebungen. Wie sich die Bundesregierung dazu verhält, liegt weiterhin im Dunkeln.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Gewässerverunreinigungen findet sich hier:  https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105463.pdf




EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt

Hamburg, 10.06.2026. Pressemitteilung. Das Risikobewertungskomitee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat TFA (Trifluoressigsäure) als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die Ewigkeitschemikalie wird damit künftig als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt – mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“

Mit der Bestätigung der besonderen Gefährlichkeit von TFA durch die EU-Behörde wurde festgestellt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine gefährliche Ewigkeitschemikalie, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, erfüllen damit die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr.

Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.

„Die ECHA-Einstufung bestätigt: TFA ist kein harmloses PFAS-Abbauprodukt. Wir begrüßen die gründliche, objektive und unabhängige Einschätzung durch den RAC‑Ausschuss ausdrücklich. Die Beweise wurden sorgfältig geprüft, und die wissenschaftliche Begründung entsprach höchsten Standards.“ – Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany

Neue Einstufung hat Folgen für Pestizidzulassungen

Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies wurde auch in einem von GLOBAL 2000 beauftragten Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr. Peter Hilpold bestätigt.

PMT-Einstufung verschärft die Lage zusätzlich

Die Einstufungen als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie als vPvM (äußerst persistent, äußerst mobil) bedeuten: TFA ist nicht nur giftig für die Fortpflanzung, sondern auch extrem langlebig und mobil im Wasserkreislauf. Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers – mit einer jährlichen potenziellen Freisetzung von bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland.

Politik muss handeln

„Die Politik muss jetzt handeln: Die Toxizität und Umweltrelevanz von TFA steht außer Frage. Nach dem Pestizidrecht sind die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, PFAS‑Pestizide und TFA‑emittierende Substanzen ohne Verzögerung zu verbieten. Denn jede Verzögerung bedeutet mehr Verschmutzung mit der künftige Generationen leben müssen.“  – Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, PAN Germany.

Für PAN Germany steht fest: Die zuständigen Behörden in Deutschland müssen nun unverzüglich die Zulassungen aller TFA-freisetzenden PFAS-Pestizide überprüfen und die erforderlichen regulatorischen Konsequenzen ziehen.

Pressekontakte:

  • Susanne Smolka, PAN Germany
    susanne.smolka@pan-germany.org | +49 179 6822 644
  • Peter Clausing, PAN Germany
    peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

 Hintergrundinformationen:




Unsichtbare Gefahr – PFAS

Im Interview mit dem Bioland-Fachmagazin beschreibt Toxikologe Dr. Peter Clausing von PAN Germany warum von PFAS-Pestiziden eine so große Gefahr ausgeht, wieso die Politik jetzt handeln muss und wie europäische Nachbarländer mit gutem Beispiel bei Verboten und dem Festsetzen von Grenzwerten vorangehen.

PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, reichern sich in Umwelt, Tieren und Menschen an. Über den Einsatz von PFAS-Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft gelangen diese Stoffe in die Umwelt, belasten Böden und Gewässer, und landen als Pestizidrückstände auf unseren Tellern und auch im Trinkwasser. PFAS stellen eine massive Bedrohung für die Ökosysteme, unsere Gesundheit und die Nahrungskette dar. Lange Zeit wurden Pestizide als Quelle für die PFAS-Kontamination Pestizide unterschätzt. PFAS verunreinigtes Wasser stellt auch ein großes Problem für die Bio-Landwirtschaft dar.

Die Politik ist gefordert, ein umfängliches Verbot für PFAS-Pestizide zu erlassen.

Lesen Sie das Interview „Unsichtbare Gefahr – Warum PFAS-Pestizide unsere Lebensgrundlage bedrohen“ (bioland-Fachmagazin 6/2026).




Jetzt mitmachen für Gesundheit, Bienen und Bauern – jede Stimme zählt!

Unter dem Etikettenschwindel „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ plant die EU Kommission den Abbau hart errungener Schutzstandards für den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Pestizidbelastungen. Dies bedeutet:

  • Unbefristete Genehmigungen für die meisten chemischen Wirkstoffe
  • Erleichterungen für (Notfall-)Genehmigungen für sehr gefährliche Pestizide
  • Lange Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für verbotene Pestizide
  • Massive Einschränkungen für nationale Pestizid-Verbote
  • Missachtung von Forschung und Wissenschaft

Jetzt ist die Zeit, NEIN zu diesen Vorschlägen zu sagen! 

Wir wollen eine lebenswerte Umwelt, Trinkwasser ohne Kontaminationen und Höfe, die unterstützt werden beim Anbau gesunder Lebensmittel ohne schädliche Pestizide.

Dagegen stehen die schädlichen Pläne der EU-Kommission im Gesetzespaket „Vereinfachungspaket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X)“. Unterstützt wird die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben von der Pestizidindustrie und manchen EU-Staaten. Anstatt für unser aller Wohl zu agieren und uns und die Ökosysteme vor Belastungen mit Glyphosat, PFAS-Pestiziden u.a. zu schützen, plant sie Schutzstandards aufzuweichen – zum Wohle der Pestizidindustrie. Besonders dramatisch ist die unverhohlene Abkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip als Grundlage der Stoffregulierung in der EU.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt den Aufruf, um die schädlichen Pläne der EU Kommission zu verhindern!  




Deregulierung und Desinformation – UN-Experte warnt vor Schwächung von EU-Gesetzen

Noch seien die EU und ihre Mitgliedstaaten international führend bei der Kontrolle von Chemikalien und giftigen Schadstoffen. Jedoch könnten die unter dem ‚Label‘ Bürokratieabbau und Vereinfachung gemachten Vorschläge der EU Kommission (sogenannte Omnibus-Vereinfachungspakete) die bestehenden Vorschriften grundlegend schwächen und damit das Recht auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt beeinträchtigen, mahnt UN-Sonderberichterstatter Dr. Marcos A. Orellana.(1)

Orellana verweist in diesem Zusammenhang auf das starke US-amerikanische Handelsvolumen im Chemikalien-Bereich und dessen globale Konsequenzen: Um Handelsinteressen zu wahren, würde zunehmend Druck auf die EU und andere Länder ausgeübt werden.

Die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission, die bestehenden Vorschriften zum Nachteil des Rechts auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt zu schwächen, sieht der Experte kritisch. Zwar seien Forderungen nach Effizienz und Kosteneinsparungen legitim, sie sollten jedoch nicht als Rechtfertigung für eine Senkung des Schutzniveaus herangezogen werden. Menschenrechte stünden nicht im Widerspruch zu administrativer Effizienz.

Obwohl die Verschmutzung durch Chemikalien und Plastik inzwischen – neben dem Klimawandel und dem Verlust der biologischen Vielfalt – als dritte große planetare Umweltkrise gilt, erfahre die Bedrohung durch chemische Verschmutzung weltweit wenig Beachtung.

Der UN Experte ist besorgt darüber, dass die Ablehnung der Wissenschaft als Leitfaden und objektive Grundlage für die Politikgestaltung zunehme und kritisiert die große Kluft zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Maßnahmen. Neue chemische Gefahren – wie die durch Ewigkeitschemikalien PFAS – würden zwar erkannt, aber es gebe keinen klaren Weg von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Umsetzung angemessener Maßnahmen. Der Experte kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere Desinformationstaktiken von Branchen, die vom Handel mit gefährlichen Chemikalien profitieren, die Verschleierung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Angriffe auf Wissenschaftler*innen.

Im Zusammenhang mit der Regulierung und dem Export hochgefährlicher Pestizide verweist der UN Experte auf die Verantwortung der EU und kritisiert die Untätigkeit Deutschlands, das beim Thema Exportverbot verbotener Pestizide auf die EU zeigt, satt selbst zu handeln.

Dr. Marcos A. Orellana, seit 2020 UN-Sonderberichterstatter für giftige Chemikalien und Menschenrechte, sprach mit EUObserver über die große Kluft zwischen Wissenschaft und politischem Willen, die versteckten Risiken gefährlicher Chemikalien und die Verantwortung Europas für den Schutz der Menschenrechte nicht nur im eigenen Land, sondern weltweit.

(1) Lesen Sie hier das ausführliche Interview mit UN-Sonderberichterstatter Marcos Oreallana bei EUObserver.