Sinn und Unsinn von Pestiziden – Podiumsdiskussion mit Industrievertretern am Dienstag, 3.11.2020 von 19:30 – 21:00 Uhr

Hinweis auf eine Online-Veranstaltung:

Unter dem Titel „Pestizide & Co – Notwendiger Pflanzenschutz oder Umwelt- und Gesundheitsgefahr?“ lädt die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften zu einer Online-Veranstaltung ein. Interessierte Teilnehmer*innen können sich hier anmelden.

Am 3. November tauschen Gegner und Befürworter des Einsatzes von Pestiziden Ihre Argumente aus. Nach Impulsreferaten von Peter Clausing (PAN Germany) und Martin Schäfer (BASF), findet eine Podiumsdiskussion statt, an der zwei weitere Expert*innen beteiligt sind.

Alle Informationen zur Online-Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.




Syngenta unter Druck: 51 indische Familien reichen nach Pestizidvergiftung Beschwerde ein

Das Vergiftungsdrama im indischen Yavatmal im Jahr 2017 ist nicht vergessen. Hunderte Baumwollbäuer*innen erlittenen damals nach dem Versprühen von Pestiziden teils schwere Vergiftungen. Behördliche Dokumente zeigen nun die Rolle des Syngenta-Pestizids „Polo“ in dieser Tragödie. Die Polizei ordnete 98 erlittene Vergiftungen, darunter zwei mit Todesfolge, der Verwendung von „Polo“ zu. 51 betroffene Familien reichen deshalb heute Beschwerde beim Schweizer Kontaktpunkt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Sie werden dabei von PAN India, PAN Asia Pacific (PANNA), der Maharashtra Association of Pesticide Poisoned Persons (MAPPP), dem in Deutschland ansässigen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Schweizer NGO Public Eye unterstützt. „Polo“ enthält den Wirkstoff Diafenthiuron, der in der Schweiz aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes verboten ist und auch in der EU nicht eingesetzt werden darf. Die Hintergründe der Vergiftungswelle von 2017 sind in den Berichten von PAN India und Public Eye dokumentiert.

Sarojeni Rengam, Geschäftsführende Direktorin von PAN Asia Pacific (PANAP) sagt hierzu: „Aus den Dokumenten geht klar hervor, dass das Pestizid „Polo“ von Syngenta in Yavatmal, Indien, in großem Umfang Vergiftungen verursacht hat. Viele der Vergiftungsopfer mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden, berichteten von vorübergehender Blindheit oder waren mehrere Tage lang bewusstlos. Einige litten auch an Atembeschwerden und Muskelschmerzen. Yavatmal ist nur ein Fall von vielen. Überall in Indien leiden Bäuerinnen und Bauern unter Pestizidvergiftungen. Wir reichen bei der OECD eine Beschwerde gegen Syngenta wegen der Vergiftungen ein, die durch das Produkt POLO verursacht wurden. Mit dieser Aktion wollen wir gegen die Verantwortungslosigkeit der europäischen Pestizidkonzerne vorgehen, unabhängig davon, wo sie tätig sind.“

Syngenta ist nicht der einzige Konzern in Europa, der Doppelstandards im Pestizid-Handel ausnutzt. Auch Firmen in Deutschland machen Gewinne mit Pestiziden, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt bzw. verboten sind, wie Berichte von PAN Germany und Public Eye zeigen konnten.

Erst im Juli dieses Jahres kritisierten führende Expert*innen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen aufs schärfste die gängige Praxis wohlhabender Staaten, ihre verbotenen giftigen Chemikalien in ärmere Länder zu exportieren und forderten von EU- und OECD-Staaten eine Abkehr von dieser menschenrechtswidrigen Praxis. Der Vergiftungsfall von Yavatmal veranschaulicht auf traurige Weise, dass es die, von der Industrie nach wie vor gepredigte, „sichere Anwendung“ hochgefährlicher Pestizide unter Armutsbedingungen nicht gibt und er zeigt, wie dringend es rechtsverbindlicher Regelungen gegen Doppelstandards im Pestizidhandel bedarf. PAN Germany setzt sich in einer gemeinsamen Kampagne mit dem INKOTA Netzwerk für ein Gesetz gegen diese Doppelstandards ein.

Die amtlichen Dokumente aus Indien liefern auch Hinweise auf zwei Todesfälle im Zusammenhang mit Polo. Parallel zur OECD-Beschwerde wurde mit den Hinterbliebenen der beiden Todesopfer sowie mit einem Vergiftungs-Überlebenden eine auf der Produktehaftung basierende Schadensersatzklage in Basel eingereicht.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Beschwerde gegen Syngenta finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung des ECCHR, Public Eye, PAN Asia Pacific und PAN India.

 

Kontakt:

Ms. Sarojeni Rengam, PAN Asia Pacific, sarojeni.rengam@panap.net

Susan Haffmans, PAN Germany, susan.haffmans@pan-germany.org




Zivilgesellschaft kritisiert BASF wegen Exportgeschäft mit verbotenen Pestiziden

Zur Hauptversammlung des deutschen Chemiekonzerns fordern NGOs das Einschreiten der Bundesregierung, um Menschen und Umwelt in Drittländern besser vor Vergiftungen zu schützen.

[Berlin/Hamburg, 17. Juni 2020] Anlässlich der BASF-Hauptversammlung am 18. Juni kritisieren die Entwicklungsorganisation INKOTA und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) Geschäftspraktiken von Pestizidunternehmen wie BASF, die von Doppelstandards in der globalen Vermarktung profitieren. BASF verkauft etwa in Brasilien und Südafrika zahlreiche Pestizidwirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind. Darunter leiden neben der Umwelt vor allem Bäuerinnen und Bauern sowie Arbeiter*innen in der Landwirtschaft, die den Giften oftmals schutzlos ausgesetzt sind. Um das zu unterbinden, fordern INKOTA und PAN Germany die Bundesregierung auf, den Export von in der EU verbotenen Pestiziden gesetzlich zu verbieten. Einen entsprechenden Appell starten die beiden Organisationen heute.

„Ohne Skrupel macht BASF in Afrika, Asien und Lateinamerika Milliarden-Umsätze mit hochgefährlichen und in der EU oft nicht genehmigten Pestiziden“, sagt Agrarexpertin Lena Luig von der Entwicklungsorganisation INKOTA. „Damit gefährdet der Konzern die Gesundheit von Millionen Menschen im globalen Süden.“ BASF macht laut der Unternehmensdatenbank Phillips McDougall ein Viertel seines Umsatzes mit hochgefährlichen Pestiziden (HHPs), so Luig weiter. In Brasilien und Südafrika verkaufe der Konzern 18 Pestizidwirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind. „Während BASF gern daran festhält, dass es sich bei der globalen Vermarktung von in der EU nicht genehmigten Pestiziden gar nicht um Doppelstandards handele, haben wir bei unseren Recherchen festgestellt, dass sich unter den in Brasilien und Südafrika vermarkteten BASF-Wirkstoffen mindestens zwei befinden, deren Genehmigung auf EU-Ebene nach eingehender Prüfung ausdrücklich abgelehnt wurde – weil sie zu gefährlich sind!“, sagt Luig.

Die Analyse der in Brasilien und Südafrika vermarkteten Wirkstoffe sowie deren Folgen für Landarbeiter*innen und indigene Gruppen sind in der Studie „Gefährliche Pestizide“ dokumentiert, die INKOTA gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung, MISEREOR sowie Partnerorganisationen aus Brasilien und Südafrika im April veröffentlicht hat. Neben BASF stehen darin auch Bayer, Syngenta und weitere Konzerne in der Kritik.

„Deutschland hat global gesehen eine besondere Rolle“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany. „Die Bundessrepublik ist nach China der zweitgrößte Pestizidexporteur weltweit. Dabei sind ein Viertel der 2017 aus Deutschland exportierten Pestizidwirkstoffe hochgefährlich. In seiner Studie „Giftige Exporte“ konnte PAN Germany zeigen, dass sogar mehrere Tausend Tonnen Pestizide exportiert werden, die keine EU-Genehmigung haben. Auch Glufosinat, das Bayer im Zuge der Fusion mit Monsanto nun an BASF abtreten musste, ist seit 2018 in der EU nicht mehr genehmigt. Der Wirkstoff steht auf der PAN-Liste der hochgefährlichen Pestizide, weil er die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das ungeborene Kind schädigen kann. Doch allein 2018 wurden aus Deutschland zwischen 2.500 und 10.000 Tonnen Glufosinat exportiert. „Die Bundesregierung muss sich dringend ihrer Verantwortung stellen und dem Beispiel Frankreichs folgen“, fordert deshalb Lena Luig. Susan Haffmans sagt: „Wir fordern ein Gesetz, das den Export in der EU verbotener Pestizidwirkstoffe in Drittländer untersagt.“

 

Weitere Informationen:

Studie: „Giftige Exporte: Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide von Deutschland in die Welt“ von PAN Germany (2019)

Studie: „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“ von INKOTA, MISEREOR, Rosa-Luxemburgstiftung et al. (2020)

Appell von INKOTA und PAN Germany an die Bundesregierung für ein Exportverbot von in der EU verbotenen Pestiziden.

 

Kontakte:

Susan Haffmans: Referentin für Pestizide, PAN Germany, 040 399 19 10-25, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org

Lena Luig, Referentin für globale Landwirtschaft und Welternährung, INKOTA-netzwerk, Mobil: 01577 15 48 06 3, E-Mail: luig@inkota.de




Pestizidfirmen machen gute Geschäfte mit hochgefährlichen Pestiziden

Die wichtigsten Absatzmärkte für die umwelt- und gesundheitsschädliche Pestizide sind Entwicklungs- und Schwellenländer. Neuer Report von Public Eye und Unearthed liefert detaillierte Daten.

Im vergangenen Jahr machte PAN Germany in seinem Report „Giftige Exporte“ darauf aufmerksam, dass aus Deutschland heraus hochgefährliche Pestizide (HHPs) in Drittstaaten exportiert werden und darunter selbst solche Wirkstoffe sind, die in der EU längst verboten sind, weil sie als zu gesundheitsgefährdend  oder stark umweltgefährlich gelten. Eine Zuordnung der Exporte zu den verantwortlichen Firmen konnte in dem Bericht nicht gemacht werden. Hier liefert der heute veröffentlichte Report der Schweizer Organisation „PublicEye“ und die zu Greenpeace UK gehörenden investigativen Journalisten im Team „Unearthed“ neue Fakten.

Public Eye und Unearthed konnten zeigen, dass mehr als ein Drittel der Pestizidverkäufe von BASF, Bayer Crop Science, Corteva Agriscience, FMC und Syngenta Wirkstoffe enthalten, die hochgradig giftig für die Gesundheit oder die Umwelt sind. Dem Report zufolge machten die fünf größten Hersteller im Jahr 2018 rund 35 Prozent ihrer weltweiten Erlöse mit so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).In Ländern mit mittleren oder niedrigen Einkommen lag der Anteil von hochgefährlichen Pestiziden am Umsatz sogar weitaus höher: bei 54 Prozent. Die wichtigsten Märkte der Unternehmen sind demnach Länder, in denen Anwendungs-Vorschriften oft schwächer und die Gefahr von Umweltkontaminationen und Vergiftungen durch Pestizide vielfach höher sind, als beispielsweise in Deutschland.

Für den Abgleich der Industriedaten nutzten die beiden NGOs die PAN International Liste der hochgefährlichen Pestizide. Die Pestizidindustrie reagiert auf die Veröffentlichung wie erwartet mit Abwehr, zweifelt die Methodik an und stellt unter anderem die Kriterien der HHP-Liste von PAN in Frage. Hierzu ließ die Tagesschau unter anderem den Toxikologen Dr Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. zu Wort: „Es ist eine Liste, die umfassend ist, die weltweit zugelassene Wirkstoffe abdeckt, und es ist die einzige Liste weltweit, die all diese Kriterien zusammenführt, und zwar auf der Basis offizieller Einschätzungen und nicht einer NGO-basierten gefühlten Gefährlichkeit“.

Die HHP-Liste von PAN basiert auf den gemeinsamen Kriterien von FAO und WHO, konkretisiert und ergänzt diese u.a. um offizielle Kriterien zur Umweltgefährlichkeit. PAN sieht FAO und WHO in der Pflicht, endlich eine eigene, international gültige HHP-Liste zu erstellen.

Zudem fordert PAN ein Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel. Es kann nicht sein, dass Unternehmen in EU-Ländern Pestizide produzieren und in Drittländer exportieren dürfen, deren Anwendung in der EU aus Gründen des Anwender-, Gesundheits- oder Umweltschutzes verboten sind.

Report von Public Eye

Beitrag von Tagesschau.de (Stand: 20.02.2020 06:02 Uhr)

PAN Report „Giftige Exporte“ – Die Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide in die Welt

PAN International List of Highly Hazardous Pesticides




Schwächung von Verbraucherschutzstandards durch die Hintertür?

Die Brüsseler NGO Corporate Europe Observatory (CEO) informiert in ihrem aktuellen Bericht „Toxic residues through the back door. Pesticide corporations and trade partners pressured EU to allow banned substances in imported crops“ über das Bemühen der Pestizidindustrie, das Vorsorgeprinzip im europäischen Pestizidrecht auszuhebeln und so genannte Importtoleranzen für Pestizidrückstände in Lebensmittel aus Drittstaaten zuzulassen. Das wäre nicht nur ein Angriff auf die Gesundheit der europäischen Verbraucher*innen, sondern auch auf die Wirtschaftlichkeit der konventionellen Betriebe in der EU.

Der CEO-Report eröffnet tiefe Einblicke in den Lobby-Feldzug, den internationale Konzerne wie BASF, Bayer und Syngenta sowie Drittländer u.a. Kanada, Brasilien und die USA seit 2017 gegen den in der EU-Pestizidverordnung verankerten „gefahrenbasierten Ansatz“ führen. Ziel der Lobbyisten ist, den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die EU auch dann zu ermöglichen, wenn diese Erzeugnisse Pestizide enthalten, die aufgrund dieses Ansatzes in der EU verboten wurden.

Außerdem deckt der CEO-Report auf, dass ausgerechnet Deutschlands Landwirtschaftsministerin Klöckner (ebenso wie die Minister*innen aus AT, UK, PL, LT, PT, NL) „Beihilfe“ zum Lobby-Feldzug der Pestizidindustrie gegen das Vorsorgeprinzip der EU geleistet hat. Damit hat sie sowohl die Interessen der Verbraucher*innen an hohe Gesundheitsschutzstandards, als auch die Interessen der EU-Landwirt*innen für einen wirksamen Schutz vor unfairem Wettbewerb den Interessen der internationalen Pestizid-Lobby unterordnet.

Allerdings ist hierzu das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn die Position der EU-Kommission zu Importtoleranzen ist noch nicht entschieden. Derzeit wird daran gearbeitet, bis zur Präsentation der „Farm to Fork Strategie“ Ende März, eine einheitliche Position vorlegen zu können. Öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema ist daher gerade jetzt besonders wichtig.




Toxikologische Bewertung der Pestizidbelastung über die Luft deckt ungenügende Risikobewertung auf

In einer 2019 veröffentlichten Studie zu einem bundesweiten Monitoring der Immissionsbelastung der Luft durch Pestizide wurden insgesamt 104 verschiedene Pestizide in Baumrinden nachgewiesen. Der Toxikologe Dr. Peter Clausing (Mitglied von PAN Germany) hat in einer toxikologischen Bewertung 15 der am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffe näher betrachtet. Dabei handelt es sich um Boscalid, Clomazon, Diflufenican, Epoxiconazol, Ethofumesat, Flufenacet, Glyphosat, Metalaxyl, Metazachlor, Pendimethalin, Prosulfocarb, Prothioconazol, S-Metolachlor, Tebuconazol, Terbuthylazin. Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft hat die Analyse in einem Bericht „Baumrinden-Monitoring der Pestizid-Belastung über die Luft: Eine toxikologische Bewertung“ am 12.02.2020 veröffentlicht.

Aufgrund der Ergbnisse kommt Dr. Peter Clausing zu dem Schluss, dass die Kriterien der Bewertung einer möglichen Exposition des Menschen dringend überprüft werden müssen. Die Bewertung einer möglichen Krebsgefahr zeigte in der Analyse bei sieben von 13 der am häufigsten in Baumrindenproben gefundenen Wirkstoffe Mängel. Das Risiko einer verharmlosenden Bewertung durch eine falsche Anwendung oder Nichtberücksichtigung von Bewertungskriterien, ist inakzeptabel. Dr. Peter Clausing warnt, dass das Behördenversagen bei der Krebsbewertung von Glyphosat kein Einzelfall war. Weil die Risikobewertung einer Pestizidexposition über die Atemluft bislang nur nicht umfassend genug erfolgt, bedarf es einer Aktualisierung des Vorgehens, so wie es auch bei der ungenügenden Bewertung von Mehrfachrückständen in Lebensmitteln der Fall ist.




Gefährliches Vertrauen in die Gute Laborpraxis

Im Oktober 2019 schockierte in Deutschland das investigative Nachrichtenmagazin FAKT der ARD mit schweren Betrugsvorwürfen gegen ein großes deutsches Tierversuchslabor, das LPT – Laboratory of Pharmacology and Toxicology in Hamburg. Eine jetzt durchgeführte Analyse zeigt, dass im Rahmen des Glyphosat-Genehmigungsverfahrens rund 10 Prozent der neu eingereichten Studien LPT zugeordnet werden können. Das Factsheet „Gefährliches Vertrauen in die Gute Laborpraxis (GLP)“ beschreibt die Situation bei LPT im Detail und befasst sich mit der Frage, was generell geändert werden muss, um das Vertrauen in diese Art von Studien wieder herzustellen.

Factsheet - GEFÄHRLICHES VERTRAUEN IN DIE „GUTE LABORPRAXIS“

Factsheet - GEFÄHRLICHES VERTRAUEN IN DIE „GUTE LABORPRAXIS“

Datum: 11. Februar 2020 3.46 MB

Unser Zulassungssystem für Chemikalien basiert auf dem Grundsatz, dass die Hersteller anhand von Studien...

Factsheet - DANGEROUS CONFIDENCE IN “GOOD LABORATORY PRACTICE”

Factsheet - DANGEROUS CONFIDENCE IN “GOOD LABORATORY PRACTICE”

Datum: 11. Februar 2020 3.42 MB

Our authorisation system for chemicals is based on the principle that manufacturers must prove, by means...

Pressemitteilung von PAN Europe (Englisch)




Factsheet – DANGEROUS CONFIDENCE IN “GOOD LABORATORY PRACTICE”

Our authorisation system for chemicals is based on the principle that manufacturers must prove, by means of scientifc studies, that their products do not pose unacceptable risks to public health and the environment. It is therefore also the responsibility of manufacturers to
commission certifed contract laboratories to carry out the toxicological studies necessary for the approval procedure. As a guarantee against manipulation and falsifcation of these „regulatory“ studies, regulatory authorities worldwide rely on the certifed standard of „Good
Laboratory Practice“ (GLP). This standard provides for strict documentation requirements and regular internal and external controls. However, the current fraud scandal involving a German contract laboratory certifed according to GLP, shows that this trust is unlikely to be justifed. According to reports, GLP studies have been manipulated and falsifed there since 2005.




Factsheet – GEFÄHRLICHES VERTRAUEN IN DIE „GUTE LABORPRAXIS“

Unser Zulassungssystem für Chemikalien basiert auf dem Grundsatz, dass die Hersteller anhand von Studien beweisen müssen, dass ihre Produkte keine inakzeptablen Risiken für Gesundheit und Umwelt bergen. Daher obliegt es auch den Herstellern, zertifzierte Vertragslabors mit den für das Zulassungsverfahren notwendigen toxikologischen Studien zu beauftragen. Als Garant gegen Manipulation und Fälschung dieser “regulatorischen“ Studien vertrauen Zulassungsbehörden weltweit auf den zertifzierten Standard der „Guten Laborpraxis“ (GLP). Dieser sieht strenge Dokumentationspfichten und regelmäßige interne und externe Kontrollen vor. Doch der aktuelle Betrugsskandal an einem deutschen GLPzertifzierten Vertragslabor zeigt, dass dieses Vertrauen nicht gerechtfertigt ist. Berichten zufolge wurden dort seit 2005 GLP-Studien manipuliert und gefälscht.




Ein Sieg für den Verbraucherschutz: Die EU verbietet die neurotoxischen Pestizide Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl

Die Mitgliedsstaaten haben heute im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCOPAFF) gegen eine Wiedergenehmigung der Pestizidwirkstoffe Chlorpyrifos and Chlorpyrifos-methyl in der EU gestimmt. Die Verbote der Hirn und Intelligenz von Kindern gefährdenden Wirkstoffe wird von PAN Germany und anderen Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sehr begrüßt.

 

Gemeinsame Pressemitteilung (ENG)