Kein ausreichender Schutz vor Rückständen verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln: EU-Kommission im Zugzwang

Rückstände von mindestens 88 gefährlichen Pestizid-Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, belasten importierte Lebensmittel, die wir tagtäglich zu uns nehmen. Darunter sind Rückstände von krebserregenden Wirkstoffen, hormonaktive Substanzen und einige PFAS-Pestizide.

Dass die EU diese Belastungen zulässt, ist juristisch höchst fragwürdig. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten, das von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute beauftragt wurde. Das Gutachten stellt fest: Die Europäische Kommission ist nicht nur befugt, Rückstände verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln zu verbieten, sie ist auch gesetzlich verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Doppelstandard zu beenden.

Zwar enthält der jüngste „Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit“ einige Maßnahmen, um dieser Situation zu begegnen, doch bleibt der Vorschlag völlig unzureichend und würde nur 22%, der für die Rückstände verantwortlichen bei uns verbotenen Pestizide erfassen. Die überwiegende Mehrheit der verbotenen Pestizide würde weiterhin über importierte Lebensmittel in die EU gelangen, während der gesamte Rechtsrahmen für Pestizide geschwächt würde.

👉 Mehr Informationen und alle Links finden sich im vollständigen Briefing von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute.




Zukunft braucht Gewässerschutz

Die EU plant Lockerungen beim Gewässerschutz und schlägt dafür eine gezielte Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Hintergrund ist die angestrebte „Sicherung der Rohstoffversorgung und Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU“. PAN Germany folgte der Aufforderung zur Stellungnahme.

In seiner Stellungnahme macht PAN Germany deutlich: Gewässerschutz ist kein Luxus. Ökosysteme, Menschen, Gewerbe und Industrie benötigen Wasser. Wasser in guter Qualität und ausreichender Quantität ist die Voraussetzung für die Landwirtschaft, ausreichend unbelastete Nahrung zu erzeugen.

Die WRRL schützt EU-weit Oberflächen- und Grundwasser. Im Rahmen einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit kam die EU zu einem klaren Urteil: Es braucht keine Aufweichung der WRRL, sondern deren konsequente Umsetzung ihrer Vorgaben.

Diese Meinung hat auch PAN Germany in seiner Stellungnahme vertreten und mahnt: Werden heute die Schutzbemühungen gelockert und weitreichende Ausnahmen zur Regel für breite Wirtschaftszweige, bedeutet dies eine nicht abschätzbare – und für einige Belastungen nicht korrigierbare – zukünftige chemische Belastung aquatischer und angrenzender Lebensräume und nachfolgender Generationen.

Lesen Sie hier die ausführliche Position von PAN Germany.




EU-Kommission setzt mit dem OmnibusX auf „Trial and Error“ zu Lasten des Gesundheits- und Umweltschutzes

Die EU-Kommission hat erhebliche Änderungen im Pestizidrecht vorgeschlagen, ohne die für derartige Vorhaben verpflichtende Folgenabschätzung durchzuführen. Die jüngsten Äußerungen eines Kommissionsvertreters lassen befürchten, dass die Kommission kein Problem damit hat, uns alle als Versuchskaninchen einer möglicherweise unabsehbaren Belastung auszusetzen.

Der Kommissionsvertreter forderte die Abgeordneten auf, einfach ein paar Jahre abzuwarten, in der Hoffnung, dass sich das System bewähren würde. Aus Sicht von PAN ist dies ein Eingeständnis institutioneller „Nachlässigkeit“ bei einer Reform, die die Sicherheit von Hunderten Millionen Europäer*innen betrifft.

Der Vertreter der Europäischen Kommission hatte vor dem niederländischen Parlament eingeräumt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass der Omnibus-Vorschlag zu Pestiziden den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht untergraben würde. Dies steht aus Sicht von PAN Germany in direktem Widerspruch zu der Behauptung der Kommission, dass hohe Sicherheitsstandards beibehalten würden.

Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Ablehnung des Omnibus-Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat und drängt darauf, sich auf die Umsetzung der bestehenden Verordnung und ihrer hohen Schutzstandards zu konzentrieren.

Hintergründe & Informationen:

Link zur Anhörung: Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid | Debat Direct (29:00)

PAN Europe: EU Commission admits the pesticide Omnibus proposal could weaken health and environmental protections. PR 8. April 2026

Générations Futures: Omnibus X : la Commission européenne admet qu’elle ne peut fournir aucune garantie sur le maintien du niveau de protection de la santé et de l’environnement. PR 8. April 2026

Rechtsgutachten zum „Food and Feed Safety Omnibus“

 




Kleingewässer: Wie steht es um die Belastung des Gewässertyps des Jahres?

Klein, aber oho – das trifft auf die über 300.000 stehenden Kleingewässer in Deutschland zu. Um die Aufmerksamkeit auf diesen Gewässertyp zu erhöhen, wurden stehende Kleingewässer vom Umweltbundesamt als Gewässertyp des Jahres 2026 ausgewählt[1]. Ob Pflanze, Insekt, Fisch oder Frosch, die kleinen stehenden Gewässer sind Lebendraum für eine Vielzahl aquatischer oder ans Wasser gebundener Arten. Doch trotz ihrer besonderen Bedeutung für die Biodiversität sind sie gefährdet, u.a. durch intensive Flächennutzung und klimatische Veränderungen.

In landwirtschaftlich genutzten Gebieten macht der Pestizideinsatz den kleinen Gewässern zu schaffen. Und kommt es, wie im Vereinfachungs-Paket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit der EU-Kommission vorgeschlagen („Omnibus X“), zu der angekündigten Deregulierung des EU-Pestizidrechts, droht den aquatischen Lebensgemeinschaften in den Gewässern zukünftig noch mehr chemische Belastung. Denn dann werden zahlreiche Pestizidwirkstoffe, die giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind, unbefristete Genehmigungen erhalten und dauerhaft unsere Gewässer belasten – ohne, wie bisher, Risikoüberprüfungen nach 10 oder 15 Jahren[2].

Eine EU-weite Vorgabe zur behördlichen Überwachung des Zustands von Kleingewässer gibt es bislang nicht, denn nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) müssen erst größere Gewässer ab etwa 50 Hektar (0,5 km²) Wasserfläche regelmäßig überwacht werden. So bleiben Belastungen der kleineren, doch bedeutsamen Kleingewässer häufig unbemerkt oder aber es fließen Ergebnisse stichprobenartiger Untersuchungen nicht in die offizielle Berichterstattung über den Zustand der EU Gewässer ein.

Dass insbesondere Kleingewässer in der Agrarlandschaft zum Teil erheblich mit Pestiziden belastet sind, konnte in Deutschland eine Pilotstudie zeigen, die Pestizide in Kleingewässern und deren Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften untersucht hat. Im Zentrum hier standen kleine Fließgewässer[3]: Proben von über 100 Gewässerabschnitten belegten, dass weder die geltende Risikoprüfung im Rahmen der Pestizid-Zulassung noch die bestehenden Anwendungsauflagen für die Ausbringung von Pestiziden verhindern, dass Kleingewässer erheblich mit Pestiziden belastet werden (PAN Germany berichtete). Eine Verstetigung eines regelmäßigen Kleingewässermonitorings gibt es in Deutschland trotz entsprechender Forderungen bislang nicht. Immerhin empfiehlt die „Arbeitsgruppe Nachzulassungsdaten managen und für Zulassungsentscheidungen nutzen“ des Projekts „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“, eine Fortführung und Ausdehnung des Kleingewässermonitorings zu prüfen mit dem Ziel eines zulassungsrelevanten „Biodiversitäts-Monitoring im aquatischen Bereich“.[4]

Doch eine entsprechende Umsetzung ist ungewiss, vor allem vor dem Hintergrund der Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der Pestizidgesetze. Denn diese schränkt die Befugnisse der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Berücksichtigung neuster Forschungserkenntnisse bei der Produktzulassung ein, während gleichzeitig mit einer weiteren Verschärfung der Belastung zu rechnen ist. Die Vorschläge im Omnibus X werden auch vom wissenschaftlichen Beirat des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kritisiert.

Mit der Aktion „Gewässertyp des Jahres“ macht das Umweltbundesamt auf die Bedeutung und Gefährdung ausgewählter Gewässertypen aufmerksam.

[1] Gewässertyp des Jahres 2026 – Kleingewässer

[2] Gemeinsame Pressemitteilung 27. Januar 2026: Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

[3] https://www.ufz.de/newsletter/ufz/Dezember2021/index.html#4

[4] https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/00_fachmeldungen/2024_Zulassung_2030/ANHANG_Abschlussbericht_AG6.pdf?__blob=publicationFile&v=2




Jetzt mitmachen für Gesundheit, Bienen und Bauern – jede Stimme zählt!

Unter dem Etikettenschwindel „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ plant die EU Kommission den Abbau hart errungener Schutzstandards für den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Pestizidbelastungen. Dies bedeutet:

  • Unbefristete Genehmigungen für die meisten chemischen Wirkstoffe
  • Erleichterungen für (Notfall-)Genehmigungen für sehr gefährliche Pestizide
  • Lange Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für verbotene Pestizide
  • Massive Einschränkungen für nationale Pestizid-Verbote
  • Missachtung von Forschung und Wissenschaft

Jetzt ist die Zeit, NEIN zu diesen Vorschlägen zu sagen! 

Wir wollen eine lebenswerte Umwelt, Trinkwasser ohne Kontaminationen und Höfe, die unterstützt werden beim Anbau gesunder Lebensmittel ohne schädliche Pestizide.

Dagegen stehen die schädlichen Pläne der EU-Kommission im Gesetzespaket „Vereinfachungspaket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X)“. Unterstützt wird die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben von der Pestizidindustrie und manchen EU-Staaten. Anstatt für unser aller Wohl zu agieren und uns und die Ökosysteme vor Belastungen mit Glyphosat, PFAS-Pestiziden u.a. zu schützen, plant sie Schutzstandards aufzuweichen – zum Wohle der Pestizidindustrie. Besonders dramatisch ist die unverhohlene Abkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip als Grundlage der Stoffregulierung in der EU.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt den Aufruf, um die schädlichen Pläne der EU Kommission zu verhindern!  




Petition für Gesundheit, Bienen und Bauern




Zahl der Pestizidvergiftungen in Brasilien dramatisch gestiegen

Mit 9.729 offiziell registrierten Pestizidvergiftungen verzeichnete Brasilien 2025 das höchste Vergiftungsniveau seit 2015. Das Gesundheitsministerium meldete einen Anstieg von 84 % gegenüber 2015. Durchschnittlich gab es rund 27 Betroffene pro Tag. Das bedeutet 27-mal am Tag akutes Leid für die Betroffenen und ihre Familien.(1)

Besonders besorgniserregend: Ein Viertel der Vergiftungs-Opfer sind Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren. Erwachsene im Alter von 20 bis 39 Jahren bilden mit 23.045 Fällen die größte Gruppe unter den Betroffen. In dieser Altersklasse waren 54 % der Vorfälle arbeitsbezogen, davon 80 % in der Landwirtschaft.

Daten des Informationssystems für meldepflichtige Krankheiten (SINAN) zeigen, dass landesweit seit 2015 insgesamt 73.391 unbeabsichtigte Vergiftungen durch Pestizide gemeldet wurden. Die Auswertung berücksichtigt nur sogenannte „unbeabsichtigte Fälle” und schließt Suizide, Abtreibungen, Morde und andere Vorfälle aus, bei denen die Schädigung mit Absicht erfolgte. Das brasilianische Gesundheitsministerium veröffentlichte eine Auswertung des VSPEA-Programms zur „Gesundheitsüberwachung von Bevölkerungsgruppen, die Pestiziden ausgesetzt sind“(2) und nannte Zahlen zu den Vergiftungsfällen ab 2007 bis 2025. Die in diesem Artikel genannten Daten basieren auf einem Zeitraum von 10 Jahren von 2015 bis 2025.

Trauriger Rekord auch bei Pestizidzulassungen und Vermarktung

2025 brach Brasilien Rekorde bei den Pestizidzulassungen: Es wurden 914 neue Pestizide zugelassen, ein Plus von 38 % gegenüber dem Vorjahr. Die Verkäufe lagen 2024 bei 825.800 Tonnen, was einem Zuwachs von 9,3 % entspricht.

Expert*innen sehen einen engen Zusammenhang zwischen dem gestiegenen Angebot an Pestiziden, sinkenden Preisen und steigender Nutzung und der dadurch zunehmenden Exposition der Bevölkerung. Die Region Espírito Santo verzeichnete 2025 mit 941 Fällen die höchste Vergiftungsrate, gefolgt von weiteren Regionen im Norden Brasiliens, die geprägt sind von starker Expansion der Agrarindustrie.

Agrarchemikalien sind die Hauptursache für Vergiftungen am Arbeitsplatz

Hauptopfer unbeabsichtigter Vergiftungen sind Männer im Alter von 20 bis 39 Jahren, die in der Landwirtschaft arbeiten. Das brasilianische Arbeitsministerium kritisierte die Situation scharf – es sei nicht hinnehmbar, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden hätten.

Kleinkinder besonders stark betroffen

Besonders besorgniserregend ist die Situation bei Kleinkindern: 1- bis 4-Jährige machen rund 25 % der gemeldeten Fälle aus. Laut Wanderlei Pignati, Professor an der Bundesuniversität von Mato Grosso (UFMT) und renommierter Forscher zu den Auswirkungen von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit, gibt es mehrere Faktoren, die dazu führen, dass diese Gruppe zu den am stärksten exponierten gehört. Einer davon ist, dass das Immunsystem bei Kleinkindern noch nicht vollständig ausgebildet sei. Ein weiterer Faktor ist, dass Pestizide lipophil sind und sich in fettreichen Geweben wie den Brustdrüsen anreichern. Pestizidrückstände in der Muttermilch wurden in Studien bereits nachgewiesen.

Fachleute warnen, dass das 2024 in Brasilien verabschiedete Pestizidgesetz dazu führe, dass noch mehr Pestizide zugelassen und künftig weniger streng reguliert werden könnten. Vor diesem Hintergrund sei damit zu rechnen, dass sich die Belastungssituation weiter verschlimmern wird.

Hohe Dunkelziffer bei Pestizid-Vergiftungen

Gleichzeitig weisen Forscher*innen auf eine erhebliche Untererfassung bei Pestizid-Vergiftungen hin, etwa bei indigenen Völkern und Beschäftigten, die aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht zum Arzt gehen. Es wird davon ausgegangen, dass nur einer von tatsächlich 50 erlittenen Vergiftungsfällen gemeldet wird.

Seit der Einführung des Programms zur Gesundheitsüberwachung von Pestizid-exponierten Bevölkerungsgruppen (VSPEA) 2024 sind die Meldungen von Pestizid-Vergiftungen gestiegen, was nach Ansicht des Gesundheitsministeriums auch auf das Programm zurückzuführen sei: Gesellschaft und medizinisches Personal würden stärker auf Pestizid-Vergiftungen achten und die Meldebereitschaft sei gestiegen.

Neben dem menschlichen Leid haben die Pestizid-Vergiftungen auch wirtschaftliche Folgen für die Gesellschaft. Expert*innen schätzen, dass jeder Dollar Pestizid-Ausgaben Kosten von etwa 1,29 Dollar für das brasilianische Gesundheitssystem verursacht.

 

 (1) Quellen-Hinweis: Die in diesem Artikel verarbeiteten Daten und Analysen sind einem am 02.03.2026 erschienenen Bericht von Repórter Brasil entnommen. Ergänzende Informationen wurden von PAN Germany mit Quellenhinweisen (Links) versehen.

(2) Vigilância em Saúde das Populações Expostas a Agrotóxicos (VSPEA)




Marktmacht statt Wissenschaft: Der Kampf um Glyphosat in den USA und Europa

Zum zweiten Mal kauft sich Bayer Monsanto aus seiner Verantwortung gegenüber Glyphosat-Geschädigten in den USA frei. Bereits 2020 zahlte der Konzern um die 10 Milliarden US-Dollar, um die anhängigen Klagen um das Glyphosat-haltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup beizulegen. Die mehrheitlich von Krebserkrankungen betroffenen Kläger*innen sind meistenteils Privatpersonen, die Roundup im heimischen Garten eingesetzt hatten. Mit dem im Februar 2026 vorgelegten neuen Sammelvergleich über weitere 7,25 Milliarden US-Dollar versucht der Bayer Konzern, die Rechtsstreitigkeiten beizulegen und das finanzielle Fiasko einzudämmen.

Parallel zu dem Sammelvergleich hofft Bayer auf ein Grundsatzurteil des Obersten US-Gerichtshofs, demzufolge geprüft werde, ob Bundesrecht vor einzelstaatliche Entscheidungen der US-Bundesstaaten gehe. Bei den einzelstaatlichen Entscheidungen geht es um fehlende Warnhinweise auf dem Produkt, dass Glyphosat krebserregend sei, und die Verbraucher*innen über die gesundheitliche Gefahr nicht ausreichend informiert worden wären. Die US-Umweltbehörde EPA stufte Glyphosat jedoch als nicht krebserregend ein, was einem Warnhinweis widerspräche. Auf diese Argumentation baut Bayer und hofft auf ein grundsätzliches Urteil des Obersten Gerichtshofs. Sollte der Oberste Gerichtshof im Sinne des Konzerns entscheiden, wären viele Klagen hinfällig, so die Erwartung seitens Bayer (Bayer-Presseerklärung vom 17.02.26).

Seit 2023 hat der Pestizidhersteller das Privatkundengeschäft mit Glyphosat (Produktname Roundup) in den USA eingestellt. Weiterhin vertrieben und großflächig eingesetzt wird Glyphosat jedoch als Unkrautvernichtungsmittel in der Landwirtschaft. Im Februar hat US-Präsident Trump Glyphosat per Dekret zum „unverzichtbaren Wirkstoff für die Ernährungssicherheit und die Verteidigungsfähigkeit“ erklärt. Dies verdeutlicht auch die Erwartungshaltung der US-Regierung an das Urteil des Obersten Gerichtshofs zugunsten des Chemie-Konzerns.

Dass Glyphosat krebserregend ist und die Gesundheit und Umwelt massiv schädigt, steht für viele außer Zweifel. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat bereits 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Die Karzinogenität von Glyphosat bestätigte auch eine im Juni 2025 veröffentlichte neue Studie zu Glyphosat des Ramazzini-Instituts (wir berichteten).

Trotz der durch Studien nachgewiesenen Gesundheitsgefahr wurde Glyphosat durch die EU Kommission Ende 2023 erneut für weitere 10 Jahre zugelassen. In die Bewertung flossen neuere Studien nicht ein und bestehende Datenlücken, deren Schließung die mit der Prüfung betraute EFSA selbst anmahnte, wurden ignoriert. Vor diesem Hintergrund hat das Pestizid Aktions-Netzwerk PAN Europe zusammen mit PAN Germany und weiteren PAN Europe-Mitgliedsorganisationen rechtliche Schritte eingeleitet und klagen vor dem EU-Gericht gegen die Entscheidung der Kommission, Glyphosat wieder zu genehmigen (mehr zum Verfahren). Das Verfahren läuft noch.

Wir setzen uns mit voller Kraft dafür ein, dass das gesundheits- und umweltschädliche Herbizid Glyphosat endlich verboten wird.
Rund 1,7 Millionen EU-Bürger*innen hatten sich 2017 mit der Europäischen Bürgerinitiative „Stopp Glyphosat“ für ein Glyphosat-Verbot eingesetzt. Auch die 2022 erfolgreich an die EU Kommission übergebene Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten – für eine bienenfreundliche Landwirtschaft und gesunde Umwelt“ wurde von rund 1,2 Millionen EU-Bürger*innen unterstützt und unterstreicht den Wunsch der Menschen nach weniger Pestiziden auf den Äckern, einer intakten Umwelt und gesunden Lebensmitteln.

Dem diametral entgegen steht das aktuelle Handeln der EU Kommission:
Es ist skandalös, wie die EU Kommission den politischen Willen ihrer eigenen Bürger*innen ignoriert und mit dem Gesetzespaket „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“ wichtige Pestizid-Schutzstandards abschaffen und gefährlichen Pestiziden wie Glyphosat eine unbefristete Genehmigung ohne regelmäßige Risikobewertungen ermöglichen will.

PAN Germany setzt sich dafür ein, dass die schädlichen Pläne der EU-Kommission abgelehnt und das Gesetzespaket verhindert wird – zum Wohl von Mensch, Natur & Umwelt.




Veranstaltungshinweis: „PFAS-Pestizide – eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt“

Die Veranstaltung im EU Parlament informiert über die Gesundheitsrisiken von TFA und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden.

  • Wann: 24. Februar 2026, 14:00 – 17:00 Uhr
  • Wo: Europäisches Parlament (begrenzte Teilnehmerzahl) & online
  • Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch

PFAS-Pestizide sind eine wichtige Quelle für Trifluoracetat (TFA), eine hochpersistente „Ewigkeitschemikalie“, die mittlerweile überall in Gewässern und in Lebensmitteln in Europa zu finden ist.

Die Veranstaltung soll das Bewusstsein für PFAS-Pestizide als Hauptquelle für TFA im Grundwasser schärfen und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden verdeutlichen. Außerdem wird über die laufende Bewertung von TFA durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA informiert und diskutiert, wie Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden können.

Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenblöcke mit jeweils anschließender Podiumsdiskussion:

  • Session 1: Auf dem Weg zum Verbot von PFAS-Pestiziden – eine Notwendigkeit für Europa
  • Session 2: Gesundheitsschutz – Festlegung von Grenzwerten für die TFA-Exposition

Durchgeführt wird die Veranstaltung von unseren Partnerorganisationen PAN Europe und Générations Futures gemeinsam mit den Europaabgeordneten Hélene Fritzon (S&D), Gerben-Jan Gerbrandy (Renew) und Martin Häusling (Grüne/EFA).

Hier finden Sie das ausführliche Programm.

Hier geht es zur Anmeldung (Anmeldefrist bis 19.02.26).




Europäische Äpfel häufig mit Pestizidgemischen belastet

Studie findet PFAS, Neurotoxine und andere gefährliche Rückstände in heimischen Äpfeln

Hamburg, 29.01.2026. Pressemitteilung. In Europa konventionell angebaute Äpfel sind häufig mit Gemischen an Pestizidrückständen belastet. Das ist das Ergebnis einer heute vorgestellten Untersuchung von 59 Apfelproben aus 13 europäischen Ländern durch das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen. “Cocktails” an Pestiziden fanden sich in 85 % der untersuchten Äpfel. Obwohl die Gesetzgebung es vorschreibt, wird in der EU die Toxizität solcher Gemische noch immer nicht ausreichend bei der Festlegung von Schutzstandards für Verbraucher*innen berücksichtigt, kritisieren die Nichtregierungsorganisationen in dem Report.

Nur 7 % der Proben zeigten keine Pestizidrückstände. Zwei Drittel (64 %) der Proben enthielten mindestens ein PFAS-Pestizid und ein Drittel (36 %) der getesteten Äpfel ein neurotoxisches Pestizid [1, 2]. Sehr bedenklich: Würden die belasteten Äpfel als Gläschennahrung für Babys verarbeitet, wären diese in der EU nicht verkehrsfähig.

In allen fünf deutschen Apfelproben ließen sich mindestens zwei Pestizidrückstände nachweisen. Gefunden wurden unter anderem das sehr giftige und wahrscheinlich krebserregende Fungizid Captan, das bienen- und neurotoxische Neonikotinoid Acetamiprid, und das PFAS-Pestizid Flonicamid.  Die höchste gemessene Gesamtpestizidmenge wurde mit 6,48 mg/kg in einem deutschen Apfel aus dem “Alten Land”, einem elbnahen Anbaugebiet südlich von Hamburg, nachgewiesen.

Wenn die EU Pestizidgesetzgebung engagiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden würde, wäre eine Reihe von Pestiziden, die in den Äpfeln gefunden wurden, längst durch weniger bedenkliche Pflanzenschutzverfahren ersetzt worden. Babys, Kleinkinder und Schwangere sind besonders empfindlich gegenüber der Exposition von Pestizidgemischen”, betont Susanne Smolka, Referentin bei PAN Germany.

Gergely Simon, Campaigner bei PAN Europe hebt hervor: „Eines der auffälligsten Ergebnisse ist, dass 85 % der getesteten Äpfel Rückstände mehrerer Pestizide enthielten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde vor 20 Jahren beauftragt, eine Methodik zur Regulierung der Cocktail-Effekte von Pestiziden zu entwickeln, aber sie kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung immer noch nicht nach.”

Die Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren, dass junge Eltern zu wenig über die Gesundheitsrisiken für Babys und Kleinkinder aufgeklärt werden. Zwar gäbe es strengere Rückstandshöchstwerte für Kleinkindnahrung, aber nur für industriell hergestellte. Es mangele an behördlichen Empfehlungen zur Verwendung von deutlich weniger belasteten Bioprodukten – ob frisch oder in Form von Gläschennahrung.

Der Bericht macht deutlich, dass eine strenge Umsetzung der Gesetze erforderlich ist, um uns Menschen und insbesondere unsere Kinder vor Pestizidbelastungen zu schützen. Was wir nicht benötigen, ist eine Schwächung dieses Schutzes, wie er gerade von der EU Kommission in ihrem Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit vorangetrieben wird. Dieser Vorstoß ist mit den Grundsätzen der EU und den Wünschen der Bevölkerung nicht vereinbar”, ergänzt Pestizidexpertin Smolka von PAN Germany.

Der Vereinfachungsvorschlag der EU-Kommission zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sieht vor, das Pestizidrecht in wichtigen Punkten zu deregulieren. So sollen Pestizidgenehmigungen zukünftig zeitlich unbegrenzt erfolgen und damit die Verpflichtung zur periodischen Neubewertung der Toxizität der Wirkstoffe unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wegfallen. Zudem soll die Aufbrauchfrist nicht mehr zulassungsfähiger Mittel ausgedehnt werden und in Ausnahmen verbotene hormonell schädigende Pestizide weiter eingesetzt werden dürfen.

PAN Germany und PAN Europe lehnen diese Vorschläge ab und setzen sich für eine verlässliche Umsetzung der bestehenden Vorschriften und einen besseren Schutz der Gesundheit der Bürger*innen und der Umwelt vor Pestizidbelastungen ein. [3]

 

+++ Report “Pesticide cocktails – PFAS and neurotoxins in most European apples” +++

 

Pressekontakte:

 

Anmerkungen:

[1] Ban PFAS pesticides and TFA, PAN Europe

[2] Save our brain, PAN Europe

[3] Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig, PAN Germany, Gemeinsame Pressemitteilung 26.01.2026

 

Beteiligte Partnerorganisationen: Nature et Progrès Belgique (Belgium), Earth Trek (Croatia), Hnuti DUHA – Friends of the Earth Czech Republic (Czech Republic), Danish Consumer council THINK CHEMICALS. Forbrugerrådet Tænk (Denmark), Générations Futures (France), PAN Germany (Germany), MTVSZ – Friends of the Earth Hungary (Hungary), PAN Europe (Italy), OEKO (Luxembourg), PAN Netherland (Netherlands), Koalicja Żywa Ziemia – Living Earth Coalition (Poland), Ecologistas en Accion (Spain), WWF Schweiz (Switzerland)