Offener Brief an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Peter Altmaier für ein gesetzliches Verbot des Exports von in der EU verbotenen Pestiziden

[Berlin / Hamburg, den 28.10.2020] Mit einem heute veröffentlichten Brief an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordern die Entwicklungsorganisation INKOTA und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) gemeinsam mit 58 weiteren Nichtregierungsorganisationen ein Exportverbot von in der EU verbotenen Pestiziden. Mit dieser Forderung schließen sie an jüngste Entwicklungen in der Schweiz und in Frankreich an, die Exportverbote bereits auf den Weg gebracht haben. Auch die EU-Kommission hat mit der kürzlich vorgestellten Chemikalienstrategie die Weichen hin zu einem Exportstopp für verbotene Pestizide gestellt.




Sinn und Unsinn von Pestiziden – Podiumsdiskussion mit Industrievertretern am Dienstag, 3.11.2020 von 19:30 – 21:00 Uhr

Hinweis auf eine Online-Veranstaltung:

Unter dem Titel „Pestizide & Co – Notwendiger Pflanzenschutz oder Umwelt- und Gesundheitsgefahr?“ lädt die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften zu einer Online-Veranstaltung ein. Interessierte Teilnehmer*innen können sich hier anmelden.

Am 3. November tauschen Gegner und Befürworter des Einsatzes von Pestiziden Ihre Argumente aus. Nach Impulsreferaten von Peter Clausing (PAN Germany) und Martin Schäfer (BASF), findet eine Podiumsdiskussion statt, an der zwei weitere Expert*innen beteiligt sind.

Alle Informationen zur Online-Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.




Mancozeb – Erstes Pestizid wegen Hormonschädlichkeit verboten!

Angesichts der Datenlage war ein Verbot des Pestizids Mancozeb längst überfällig. Seit 2016 verzögerte sich die Wiederbewertung dieses hochproblematischen Wirkstoffs. Nun hat der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (ScoPAFF) in seiner Oktobersitzung mit einer qualifizierten Mehrheit die weitere Verwendung des gefährlichen Fungizids in der Europäischen Union untersagt. Das Verwendungsverbot ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz und ist ein Erfolg für das Pestizid Aktions-Netzwerk, das sich seit langem für ein Verbot von Mancozeb eingesetzt hat.

Vor allem aufgrund der Toxizität seines Hauptmetaboliten Ethylenthioharnstoff (ETU) wurde Mancozeb im März 2019 von der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam darüber hinaus zu der Schlussfolgerung, dass der Wirkstoff die Schilddrüse schädigt und Schilddrüsentumore hervorrufen kann und stufte die Substanz deshalb als hormonschädlich für den Menschen und wahrscheinlich hormonschädlich für die Umwelt ein. Insgesamt identifizierte die EFSA sechs „critical areas of concern“ – eine Anzahl von Bedenken für eine Wiedergenehmigung, die zuvor für kein anderes Pestizid vergeben wurde.

Mit Mancozeb ist nun der erste Pestizidwirkstoff mit hormonschädlicher Eigenschaft gemäß der Verordnung 2018/1659/EU reguliert. Die Verordnung trat im November 2018 in Kraft und regelt ein einheitliches Verfahren zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren (EDs) im europäischen Pestizidrecht. EDs unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit einem Ausschlussverfahren. Vom in Kraft treten des Rechtstextes bis zu dieser ersten Wirkstoffregulierung sind knapp zwei Jahre vergangen. Mit Blick auf die möglichen Gesundheits- und Umweltschäden, die hormonschädliche Substanzen anrichten können, ist dieses Schneckentempo aus Sicht von PAN Germany inakzeptabel.

Mehr dazu:

EFSA (2019): Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance mancozeb

PAN Europe (2020): Factsheet Mancozeb

 




Mancozeb – Erstes Pestizid wegen Hormonschädlichkeit verboten!

Angesichts der Datenlage war ein Verbot des Pestizids Mancozeb längst überfällig. Seit 2016 verzögerte sich die Wiederbewertung dieses hochproblematischen Wirkstoffs. Nun hat der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (ScoPAFF) in seiner Oktobersitzung mit einer qualifizierten Mehrheit die weitere Verwendung des gefährlichen Fungizids in der Europäischen Union untersagt. Das Verwendungsverbot ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz und ist ein Erfolg für das Pestizid Aktions-Netzwerk, das sich seit langem für ein Verbot von Mancozeb eingesetzt hat.

Vor allem aufgrund der Toxizität seines Hauptmetaboliten Ethylenthioharnstoff (ETU) wurde Mancozeb im März 2019 von der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam darüber hinaus zu der Schlussfolgerung, dass der Wirkstoff die Schilddrüse schädigt und Schilddrüsentumore hervorrufen kann und stufte die Substanz deshalb als hormonschädlich für den Menschen und wahrscheinlich hormonschädlich für die Umwelt ein. Insgesamt identifizierte die EFSA sechs „critical areas of concern“ – eine Anzahl von Bedenken für eine Wiedergenehmigung, die zuvor für kein anderes Pestizid vergeben wurde.

Mit Mancozeb ist nun der erste Pestizidwirkstoff mit hormonschädlicher Eigenschaft gemäß der Verordnung 2018/1659/EU reguliert. Die Verordnung trat im November 2018 in Kraft und regelt ein einheitliches Verfahren zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren (EDs) im europäischen Pestizidrecht. EDs unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit einem Ausschlussverfahren. Vom in Kraft treten des Rechtstextes bis zu dieser ersten Wirkstoffregulierung sind knapp zwei Jahre vergangen. Mit Blick auf die möglichen Gesundheits- und Umweltschäden, die hormonschädliche Substanzen anrichten können, ist dieses Schneckentempo aus Sicht von PAN Germany inakzeptabel.

Mehr dazu:

EFSA (2019): Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance mancozeb

PAN Europe (2020): Factsheet Mancozeb

 




Gemeinsame Stellungnahme von PAN Germany und dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft zur BfR-Mitteilung Nr. 045/2020 vom 29.09.2020

Das Thema Pestizid-Abdrift und Belastung der Luft mit Pestiziden hat in der jüngsten Zeit erheblich an öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit gewonnen. PAN Germany setzt sich für einen besseren Schutz von Mensch und Natur vor Pestizid-Abdrift ein.

In seiner am 28.9.2020 veröffentlichten Mitteilung Nr. 045/2020 zu Abdrift befasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und unter anderem mit dem Bericht von P. Clausing (2020) „Baumrinden-Monitoring der Pestizid-Belastung über die Luft: eine toxikologische Bewertung“. Die BfR-Mitteilung enthält eine Reihe an Kritikpunkten, die bei Leser*innen ohne Vorkenntnisse den falschen Eindruck erzeugen können, dass der Bericht von Clausing (2020) fehlerhaft sei. Hierauf nimmt eine Stellungnahme von Dr. Peter Clausing, PAN Germany und dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft Bezug.




Gemeinsame Stellungnahme von PAN Germany und dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft zur BfR-Mitteilung Nr. 045/2020 vom 29.09.2020

In seiner am 28.9.2020 veröffentlichten Mitteilung Nr. 045/2020 zu Abdrift befasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und unter anderem mit dem Bericht von P. Clausing (2020) „Baumrinden-Monitoring der Pestizid-Belastung über die Luft: eine toxikologische Bewertung“. Die BfR-Mitteilung enthält eine Reihe an Kritikpunkten, die bei Leser*innen ohne Vorkenntnisse den falschen Eindruck erzeugen können, dass der Bericht von Clausing (2020) fehlerhaft sei. Dr. Peter Clausing von PAN Germany und das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft beantworten die BfR-Kritik mit folgender Entgegnung.

Das Thema Pestizid-Abdrift und Belastung der Luft mit Pestiziden hat in der jüngsten Zeit erheblich an öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit gewonnen. PAN Germany setzt sich für einen für einen besseren Schutz von Mensch und Natur vor Pestizid-Abdrift ein.




Zum Welternährungstag: Politik muss Hungernde unterstützen und einbeziehen, statt Konzerne zu hofieren

Bündnis fordert zum Welternährungstag radikale Kehrtwende, um Hunger bis 2030 zu beenden

 Aachen/Berlin/Köln, 12. Oktober 2020: Die Vereinten Nationen prognostizieren, dass ohne eine radikale Kehrtwende bei der Hungerbekämpfung im Jahr 2030 150 Millionen Menschen mehr Hunger leiden werden als heute. Ein breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbänden fordert die Bundesregierung in einem Positionspapier auf, ihren Einfluss zu nutzen, damit die globalen Ernährungssysteme in Zukunft gerecht, agrarökologisch und demokratisch ausgerichtet werden. Der Einsatz neuer und alter Gentechnik in der Entwicklungszusammenarbeit soll ausgeschlossen, Landarbeiter und Landarbeiterinnen vor Ausbeutung besser geschützt und die Vereinnahmung der Politik durch Konzerne verhindert werden.

Koordiniert von MISEREOR, FIAN, INKOTA, Oxfam und Brot für die Welt fordert ein Bündnis von 46 Organisationen, darunter PAN Germany, eine radikale Kehrtwende, um Hunger weltweit zu überwinden. Dazu gehört eine Abkehr von Ansätzen der Grünen Revolution und der Grünen Gentechnik sowie ein zügiger agrarökologischer Umbau der Ernährungssysteme. Erfolgreiche Methoden vor Ort müssen verstärkt und in der Strategie der Hungerbekämpfung ausgebaut werden. Zum Beispiel sollte die Politik die bäuerliche Verarbeitung und ihre ortsnahe Vermarktung sowie Gemeinschaftsverpflegung aus regionaler, agrarökologischer und fairer Produktion fördern.

Stimmen von Erzeuger*innen und Arbeiter*innen müssen gehört werden.

„Wer den Hunger bekämpfen will, muss die Rechte der Menschen stärken, die von Hunger betroffen sind“, erklärt Sarah Schneider, Expertin für Welternährung von MISEREOR. Sonst gehe die Hungerbekämpfung auch in Zukunft an denen vorbei, die sie erreichen soll. Die Bundesregierung und die Vereinten Nationen müssen deswegen den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ in allen Politikbereichen und Programmen zentral verankern und auch den für das kommende Jahr geplanten UN-Welternährungsgipfel (Food Systems Summit) danach ausrichten. „Kleinbäuerliche Betriebe erzeugen einen Großteil der Lebensmittel und sind zugleich überproportional von Hunger betroffen. Deshalb brauchen sie Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen, damit ihr Zugang zu Land, Wasser, Saatgut und Wissen endlich gesichert wird. Sie müssen über ihre Zukunft mitbestimmen können“, so Stig Tanzmann, Landwirtschafts-Experte von Brot für die Welt. „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie problematisch es ist, wenn Kleinbauern, Landarbeiterinnen, Indigene und Frauen bei Entscheidungen übergangen werden.“ Bislang werden die am meisten von Hunger und Armut Betroffenen weder in der Politik noch in den aktuell laufenden Planungen für den Gipfel einbezogen.

Konzernmacht begrenzen

Das Bündnis sieht die Gründe für die fehlenden Fortschritte bei der Hungerbekämpfung maßgeblich darin, dass sich die Politik an den Interessen großer Konzerne statt am Menschenrecht auf Nahrung ausrichtet. „Kleinbäuerliche Erzeuger und Landarbeiterinnen hungern, weil sie in globalen Lieferketten ausgebeutet werden, weil ihre Lebensgrundlagen zerstört werden und der Klimawandel sie besonders stark trifft“, kritisiert Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN. Sie erzielen trotz harter Arbeit keine existenzsichernden Einkommen und Löhne.

Landwirtschaft und Ernährung sollten nicht den konzerndominierten Märkten überlassen werden. „Die enorme Macht von großen Konzernen ist nicht alternativlos. „Die Bundesregierung hat es in der Hand, die Macht der Konzerne zurückzudrängen“, erklärt Marita Wiggerthale, Agrarexpertin bei Oxfam. Sie könnte etwa Patente auf Leben verbieten und eine rechtliche Grundlage schaffen, um übermächtige Konzerne zu entflechten.

Mehr Informationen im Positionspapier Welternährung 2030 – 11 Schritte für eine Zukunft ohne Hunger. Das Positionspapier wird von 46 Organisationen getragen und formuliert 11 Schritte und 60 Empfehlungen für eine Welt ohne Hunger bis 2030.




Verbotene und gefährliche Pestizide in europäischen Lebensmitteln

Die EU-Pestizidverordnung (EC 1107/2009) gilt als eine der strengsten der Welt. Doch sie ist nicht streng genug, um sicherzustellen, dass verbotene Pestizide nicht in unsere Nahrung landen. Dies bestätigen neueste Untersuchungsergebnisse von PAN Europe.

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2020

Basierend auf den offiziellen Rückstandsdaten der EU-Überwachung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln konnte PAN Europe zeigen, dass 74 Pestizide, deren Verwendung in der EU aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen verboten wurde, als Rückstände in 5811 Lebensmittelproben (6,2% aller getesteten Proben) gefunden wurden, wobei es sich in der Mehrzahl um pflanzliche Produkte (75,2%) handelte. Mehrfachbelastungen von bis zu 8 verschiedenen verbotenen Pestiziden wurden u.a. in Tees, Kräutern und Früchten nachgewiesen. In Europa verkaufte exotische Früchte wie Guaven (85%), Goji-Beeren (55%), Brotfrüchte (42%) und Cherimoyas (40%) stehen an der Spitze der Liste pflanzlicher Lebensmittel, die mit verbotenen Pestiziden belastet sind, gefolgt von Tees (37%), Pfefferkörnern (29%) und Korianderblättern (25%).

Auch das Gesamtbild der Pestizidrückstände in Lebensmitteln ist sehr besorgniserregend, da bei zwei Dritteln (68,7%) aller untersuchten Früchte Pestizidrückstände festgestellt wurden, und die Hälfte davon Mehrfachrückstände aufweisen (51,6%). Bei importierten Lebensmitteln liegen die Rückstände deutlich höher, als bei in der EU angebauten Lebensmitteln. Trotz der Vorgaben des EU-Rechts (EC 396/2005) werden die Auswirkungen von Pestizidmischungen in Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit von den Überwachungsbehörden nicht bewertet, so dass Verbraucher*innen vor der Exposition gegenüber diesen Chemikalien nicht geschützt sind.

Viele der in unseren Lebensmitteln nachgewiesenen verbotenen Pestizide können in der EU hergestellt worden sein. Denn obgleich ihre Anwendung in der EU verboten ist, dürfen Firmen in der EU diese Pestizide produzieren und exportieren. Auch Unternehmen in Deutschland profitieren von diesen Doppelstandards und nutzen auf diese Weise schwächere Gesetzgebungen in Drittländern aus, wie die Studie „Giftige Exporte“ von PAN Germany zeigen konnte. Eine neue Studie von Public Eye und Greenpeace Unearthed konnte belegen, dass 41 verbotene Pestizide von EU-Mitgliedstaaten in Drittländer exportiert werden. PAN Europe konnte nun zeigen, dass 22 von diesen ausgeführten, bei uns aus gutem Grund verbotenen Pestiziden, über Rückstände in Lebensmitteln zurück in die EU kommen.

Die Auswirkungen gefährlicher Pestizid, auf die menschliche Gesundheit und die biologische Vielfalt sind global. Ein wichtiger erster Schritt der EU auf dem Weg zu der in der Farm to Fork Strategie festgesetzten Übergang zu einem nachhaltigen Ernährungs- und Landwirtschaftssystem sollte sein, die Produktion und den Export verbotener Pestizide zu unterbinden und einen Null-Toleranz-Ansatz für solche Rückstände in Lebensmitteln einführen.

PAN Germany engagiert sich in Deutschland für ein gesetzliches Verbot des Exports verbotener Pestizide und unterstützt PAN Europe in der Forderung nach einer EU-weiten Regelung.

(Susan Haffmans)

Hintergrundinformationen:

PAN Europe (2020): BANNED AND HAZARDOUS PESTICIDES IN EUROPEAN FOOD

Public Eye (2020): Verbotene Pestizide: Die giftige Doppelmoral der Europäischen Union

PAN Germany  (2019): Giftige Exporte. Die Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide von Deutschland in die Welt.




Syngenta unter Druck: 51 indische Familien reichen nach Pestizidvergiftung Beschwerde ein

Das Vergiftungsdrama im indischen Yavatmal im Jahr 2017 ist nicht vergessen. Hunderte Baumwollbäuer*innen erlittenen damals nach dem Versprühen von Pestiziden teils schwere Vergiftungen. Behördliche Dokumente zeigen nun die Rolle des Syngenta-Pestizids „Polo“ in dieser Tragödie. Die Polizei ordnete 98 erlittene Vergiftungen, darunter zwei mit Todesfolge, der Verwendung von „Polo“ zu. 51 betroffene Familien reichen deshalb heute Beschwerde beim Schweizer Kontaktpunkt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Sie werden dabei von PAN India, PAN Asia Pacific (PANNA), der Maharashtra Association of Pesticide Poisoned Persons (MAPPP), dem in Deutschland ansässigen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Schweizer NGO Public Eye unterstützt. „Polo“ enthält den Wirkstoff Diafenthiuron, der in der Schweiz aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes verboten ist und auch in der EU nicht eingesetzt werden darf. Die Hintergründe der Vergiftungswelle von 2017 sind in den Berichten von PAN India und Public Eye dokumentiert.

Sarojeni Rengam, Geschäftsführende Direktorin von PAN Asia Pacific (PANAP) sagt hierzu: „Aus den Dokumenten geht klar hervor, dass das Pestizid „Polo“ von Syngenta in Yavatmal, Indien, in großem Umfang Vergiftungen verursacht hat. Viele der Vergiftungsopfer mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden, berichteten von vorübergehender Blindheit oder waren mehrere Tage lang bewusstlos. Einige litten auch an Atembeschwerden und Muskelschmerzen. Yavatmal ist nur ein Fall von vielen. Überall in Indien leiden Bäuerinnen und Bauern unter Pestizidvergiftungen. Wir reichen bei der OECD eine Beschwerde gegen Syngenta wegen der Vergiftungen ein, die durch das Produkt POLO verursacht wurden. Mit dieser Aktion wollen wir gegen die Verantwortungslosigkeit der europäischen Pestizidkonzerne vorgehen, unabhängig davon, wo sie tätig sind.“

Syngenta ist nicht der einzige Konzern in Europa, der Doppelstandards im Pestizid-Handel ausnutzt. Auch Firmen in Deutschland machen Gewinne mit Pestiziden, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt bzw. verboten sind, wie Berichte von PAN Germany und Public Eye zeigen konnten.

Erst im Juli dieses Jahres kritisierten führende Expert*innen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen aufs schärfste die gängige Praxis wohlhabender Staaten, ihre verbotenen giftigen Chemikalien in ärmere Länder zu exportieren und forderten von EU- und OECD-Staaten eine Abkehr von dieser menschenrechtswidrigen Praxis. Der Vergiftungsfall von Yavatmal veranschaulicht auf traurige Weise, dass es die, von der Industrie nach wie vor gepredigte, „sichere Anwendung“ hochgefährlicher Pestizide unter Armutsbedingungen nicht gibt und er zeigt, wie dringend es rechtsverbindlicher Regelungen gegen Doppelstandards im Pestizidhandel bedarf. PAN Germany setzt sich in einer gemeinsamen Kampagne mit dem INKOTA Netzwerk für ein Gesetz gegen diese Doppelstandards ein.

Die amtlichen Dokumente aus Indien liefern auch Hinweise auf zwei Todesfälle im Zusammenhang mit Polo. Parallel zur OECD-Beschwerde wurde mit den Hinterbliebenen der beiden Todesopfer sowie mit einem Vergiftungs-Überlebenden eine auf der Produktehaftung basierende Schadensersatzklage in Basel eingereicht.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Beschwerde gegen Syngenta finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung des ECCHR, Public Eye, PAN Asia Pacific und PAN India.

 

Kontakt:

Ms. Sarojeni Rengam, PAN Asia Pacific, sarojeni.rengam@panap.net

Susan Haffmans, PAN Germany, susan.haffmans@pan-germany.org




Prozess-Auftakt gegen Pestizid-Kritiker in Südtirol – 100 NGOs erklären sich solidarisch mit den Angeklagten

Der Strafgerichtsprozess gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München startet heute trotz der Ankündigung von Landesrat Schuler, die Anzeigen fallen zu lassen. Karl Bär vom Umweltinstitut München, der Autor und Filmemacher Alexander Schiebel und der Geschäftsführer des oekom Verlags Jacob Radlof wurden angeklagt, weil sie sich kritisch über den massiven Pestizideinsatz in der Obstbauregion Südtirol geäußert hatten (wir berichteten). Zum Prozess-Auftakt heute protestieren Umweltschützer*innen vor Ort gegen diesen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen aus aller Welt, darunter PAN Germany, PAN Europe und PAN Niederlande, erklären sich mit Anzeigen in italienischen Zeitungen solidarisch mit den Angeklagten. Mehr als 200.000 Menschen aus Europa appellierten an Landesrat Schuler, seine Anzeigen fallen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseinformation des Umweltinstituts von heute 15.09.2020.