Parkinson-Krankheit endlich als pestizidbedingte Berufskrankheit anerkannt

Darauf haben betroffene Landwirt*innen in Deutschland sehr lange warten müssen: Das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ wurde vom zuständigen Sachverständigenbeirat als neue Berufskrankheit anerkannt. PAN Germany begrüßt diese Entscheidung. Mehr als zehn Jahre nachdem in Frankreich Parkinson-Erkrankungen als durch Pestizide verursachte Berufskrankheit von Landwirt*innen anerkannt wurde, können nun endlich auch in Deutschland Betroffene Anspruch auf Anerkennung und Hilfe geltend machen. PAN Germany möchte Betroffene ermutigen, nun entsprechende Anträge zu stellen.

Eine Anerkennung als Berufskrankheit, so das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Meldung vom 20. März 2024, kommt bei an Parkinson erkrankten Personen in Betracht, die Pestizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext selbst angewendet haben. Das Ministerium geht daher davon aus, dass vor allem Landwirt*innen, deren mitarbeitende Familienangehörige sowie Beschäftigte in der Landwirtschaft zu den Betroffenen zählen.

Der ärztliche Sachverständigenbeirat des BMAS macht in seiner wissenschaftlichen Empfehlung sehr deutlich, dass die zur Entscheidung ausgewerteten wissenschaftlichen Studien einen eindeutigen Zusammenhang zwischen beruflicher Pestizidexposition und der Entstehung einer Parkinson-Erkrankung aufzeigen – und das hinsichtlich der Exposition mit allen Funktionsgruppen: Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden.

Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V., das sich seit Jahren für eine entsprechende Anerkennung pestizidbedingter Parkinsonerkrankungen als Berufskrankheit eingesetzt und Betroffene mit Informationen unterstützt, ist erleichtert über die – wenn auch späte – Anerkennung. Auch wenn eine Anerkennung als Berufskrankheit die Erkrankung und das Leid der Betroffenen nicht ungeschehen machen kann, so ist sie doch mit erheblichen Vorteilen verbunden. Hierzu zählen eine umfassendere medizinische Versorgung und Möglichkeiten lebenslanger Rentenzahlung. Das besondere an der Berufskrankheit ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung für die hierfür notwendigen Leistungen aufkommt. Zu den Leistungen gehören auch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.

Bereits vor Jahren hat PAN darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Anerkennung von Berufskrankheiten erhebliche Defizite aufweist. Der Sachverständigenbeirat hatte es langjährig versäumt, eine Bewertung des Wissenstands um die Verursachung von Krankheiten durch Pestizide bei Landwirt*innen vorzunehmen. Dabei war der Zusammenhang so evident, dass Gerichte bereits vor 15 Jahren im Einzelfall Parkinson-Erkrankungen als „Wie eine Berufskrankheit“ anerkannt hatten, obwohl keine Empfehlung des Beirats vorlag (s. hierzu das PAN Informationsplatt zu Berufserkrankungen durch Pestizide).

Es ist völlig unverständlich, warum die Anerkennung des Parkinson-Syndroms durch Pestizide als Berufskrankheit um Jahre verschleppt wurde. Die überwiegende Anzahl der Publikationen, auf die sich der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten jetzt in seiner wissenschaftlichen Empfehlung bezieht, wurde vor 10-20 Jahren publiziert, einschließlich der so genannten Meta-Analysen, die den jeweils aktuellen Wissensstand zusammenfassen.

Es muss befürchtet werden, dass durch den langsamen Prozess und die späte Entscheidung des Beirates manche Rente und Behandlung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Das zeigt wie dringlich es ist, die Prozesse zur Entscheidung über die Aufnahme von Berufskrankheiten zu überprüfen und deutlich zu verbessern.

Aktuell sind in der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten 82 Berufskrankheiten aufgeführt. (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung).

 

Meldung des BMAS vom 20.3.2024: Empfehlung für neue Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ beschlossen

Wissenschaftliche Empfehlung für die Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

PAN Germany (2019): PAN Germany Informationsblatt zum Thema Pestizide & Berufskrankheiten.

Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen: Informationen zur Erkrankung

Selbsthilfe Vereinigung Deutsche Parkinson Vereinigung Bundesverband e.V.




Europäische Bevölkerung ist über Obst und Gemüse zunehmend PFAS-Pestiziden ausgesetzt

Hamburg / Brüssel, 27.02.2024. Pressemitteilung.
Ein heute veröffentlichter Bericht des Europäischen Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Europe) und seinen Mitgliedsgruppen enthüllt eine bittere Wahrheit: Europäische Bürger*innen sind über ihre Lebensmittel zunehmend Cocktails von PFAS-Pestiziden ausgesetzt. Der Anteil dieser für Gesundheit und Umwelt hoch problematischen Stoffe hat sich in den untersuchten Lebensmitteln in nur einem Jahrzehnt nahezu verdreifacht. Dies ergibt die Auswertung der Befunde aus dem amtlichen EU-Monitoring von Pestizidrückständen in Lebensmitteln der Jahre 2011 bis 2021,   in dem heute vorgestellten Bericht „Toxic Harvest: The rise of forever pesticides in fruit and vegetables in Europe“.

Die Ergebnisse geben Anlass zu ernster Sorge für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Als Reaktion darauf fordern die herausgebenden Organisationen ein zügiges EU-weites Verbot aller PFAS-Pestizide.

Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Studie gehören:

  • Zwischen 2011 und 2021 wurden in Obst und Gemüse in der EU Rückstände von 31 verschiedenen PFAS-Pestiziden nachgewiesen;
  • Die Zahl der Obst- und Gemüsesorten, die Rückstände von mindestens einem PFAS-Pestizid enthalten, hat sich in der EU innerhalb von 10 Jahren verdreifacht;
  • Im Jahr 2021 waren in Europa angebaute Früchte wie Erdbeeren (37 %), Pfirsiche (35 %) und Aprikosen (31 %) besonders häufig kontaminiert und enthielten oft Cocktails aus drei bis vier verschiedenen PFAS in einer einzigen Probe;
  • Innerhalb der EU stammen die am stärksten mit PFAS-kontaminierten Lebensmitteln aus den Niederlanden, Belgien, Österreich, Spanien, Portugal und Griechenland, bei den in die EU importierten Lebensmitteln aus Costa Rica, Indien und Südafrika.

In den deutschen Obst- und Gemüseproben wurden insgesamt 26 verschiedene PFAS-Pestizide detektiert, dabei sind auch deutsche Produkte betroffen wie Erdbeeren oder Blattsalat. „Das am häufigsten in Deutschland nachgewiesen PFAS-Pestizid ist das Insektizid lambda-Cyhalothrin. Der Wirkstoff ist immer noch in 22 Mitteln zugelassen, obwohl er als sogenannter „Substitutionskandidat“ längst hätte durch weniger problematische Alternativen ersetzt werden sollen. Außerdem bilden viele von den PFAS-Pestiziden das für unsere Trinkwasserressourcen problematische Abbauprodukt Trifluoracetat (TFA)“, kritisiert Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide beim Pestizid Aktions-Netzwerk Germany.

 „Die Daten zeigen eindeutig, dass wir ein Problem haben. Obst und Gemüse sollte rückstandsfrei produziert werden, und in der Umwelt sollten die sehr langlebigen Pestizide und deren Abbauprodukte nicht vorkommen. Sie sind ein bleibendes Risiko.“ betont Lars Neumeister, Pestizidexperte.

„Unsere Studie zeigt, dass europäische Konsument*innen einem Cocktail von PFAS-Pestiziden in Obst und Gemüse ausgesetzt sind“, erklärt Salomé Roynel, Policy Officer bei PAN Europe und Studienkoordinatorin: „Wenn man sich die am häufigsten nachgewiesenen PFAS-Pestizide genauer ansieht, sind die Beweise für ihre Persistenz in der Umwelt und ihre Toxizität für den Menschen gut dokumentiert. Dazu zählen insbesondere Risiken für ungeborene Kinder, Hirnschäden, Beeinträchtigung des Immunsystems, hormonelle Störungen und Krebs.”

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die wegen ihrer außergewöhnlichen Langlebigkeit als „Ewigkeits-Chemikalien“ bezeichnet werden, verursachen erhebliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken, besonders  für empfindliche Gruppen wie Kinder und Schwangere, so die Europäische Umweltagentur. Sie verschmutzen Wasserressourcen und reichern sich in Böden an, belasten Nahrungsmittelpflanzen und lebende Organismen. Der aktuelle Bericht zeigt, dass die europäische Landwirtschaft zu dieser PFAS-Belastung beiträgt.

Im Rahmen des European Green Deal hat sich die Europäische Union verpflichtet, PFAS-Chemikalien im Einklang mit ihrem Ziel einer schadstofffreien Umwelt schrittweise zu verbieten. Im Februar 2023 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und der Einfuhr von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Nicht erfasst von diesem Vorschlag sind allerdings jene 37 von der ECHA als PFAS eingestufte, derzeit in der EU genehmigte Pestizidwirkstoffe, da deren Zulassung in der EU-Pestizidverordnung “geregelt” werde.

„Landwirt*innen sind sich wohl selten bewusst, dass sie unter anderem „ewige Pestizide“ auf ihre Pflanzen und damit in die Umwelt sprühen, denn dies wird auf dem Etikett nicht angegeben. Rund 16 % aller genehmigten synthetischen Pestizide in der EU sind PFAS-Pestizide. Sie müssen schnellstens verboten und am besten durch nicht-chemische,  biologische und agrarökologische Pflanzenschutzmethoden ersetzt werden“, so Susanne Smolka abschließend.

Zur Studie:

Die Studie konzentriert sich auf Obst und Gemüse aus konventionellem (d.h. nicht ökologischem) Anbau. Sie stützt sich auf amtliche Überwachungsdaten von Pestizidrückständen in Lebensmitteln aus den Mitgliedstaaten, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, um eine repräsentative Exposition der EU-Verbraucher widerzuspiegeln. Die Analyse erfolgte sowohl für die europäische Ebene (nach Aggregation aller nationalen Daten) als auch für jeweils acht verschiedene Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Niederlande, Spanien). Der Bericht stellt die Ergebnisse der Studie vor. Er wird in Zusammenarbeit mit Ecocity, Ecologistas en Acción, Magyar Természetvédők Szövetsége (Friends of the Earth Hungary), Générations Futures, Global 2000 (Friends of the Earth Austria), PAN Netherlands,  Nature & Progrès Belgique und PAN Germany veröffentlicht.

Links zu den Materialien:

Weitere Informationen:

Pressekontakte: 




NGO-Statement: Die EU muss die Pestizidreduktion umsetzen!

Am 6. Februar 2024 kündigte die Europäische Kommission an, dass sie ihren Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Nutzung von Pestiziden (Sustainable Use Regulation, SUR) zurückziehen werde. Damit werden dringend notwendige Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes und der Risiken synthetischer Pestizide in Europa um Jahre verzögert.

125 Organisationen, darunter Umweltgruppen, Imker, Landwirte und Gewerkschaften, haben eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie das Scheitern der EU bei der Verabschiedung einer ehrgeizigen Verordnung zur Reduzierung von Pestiziden scharf kritisieren. Die Rücknahme ehrgeiziger Umweltziele sei die falsche Antwort auf die Mobilisierung der Landwirte in ganz Europa und wird die Landwirtschaft nur weiter in nicht nachhaltigen Praktiken festhalten, die die Gesundheit der Landwirte beeinträchtigen und gleichzeitig die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zerstören, von denen unsere Lebensmittelproduktion abhängt.

Die Organisationen der Zivilgesellschaft – darunter PAN Germany – fordern die Europäische Kommission auf, sich weiterhin auf die wirklichen Probleme der Landwirte zu konzentrieren, einschließlich fairer Einkommen, und gleichzeitig den Übergang zu widerstandsfähigen Lebensmittelsystemen zu beschleunigen und den Zugang zu sicheren und gesunden Lebensmitteln für alle zu gewährleisten.

Eine ehrgeizige Verordnung auf europäischer Ebene zur Verringerung des Pestizideinsatzes, die mit den „Farm to Fork“-Zielen und den globalen Biodiversitätszielen für die Zeit nach 2020 in Einklang steht, ist dringend erforderlich. Dies muss eine Priorität für die EU-Kommission auch des nächsten EU-Mandats nach der Europawahl im Juni 2024 bleiben.

Joint Statement: The EU must make pesticide reduction a reality!




Giftexporte endlich stoppen!

Nicht lockerlassen! Gemeinsam können wir endlich das angekündigte Exportverbot für verbotene Pestizide rechtlich verankern. Jetzt die neue Petition mitzeichnen!

Die Ampel-Regierung hatte im Koalitionsvertrag versprochen, die gefährlichen Doppelstandards im Pestizidhandel zu beenden und den Export bei uns verbotener Pestizide rechtlich zu stoppen. Ein Entwurf für eine Verordnung liegt seit Monaten vor. Doch nun blockieren Teile der Bundesregierung offenbar das Verbot.

Helfen Sie mit / Helft mit, das Exportverbot endlich auf den Weg zu bringen!

Jetzt die Petition unterzeichnen an Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Justizminister Dr. Marco Buschmann.

 

Die Petition wurde gestartet von InkotaPAN Germany und Misereor und wird unterstützt von Campact. Hier die Petition bei Campact unterzeichnen.




Von der Leyen will Gesetzentwurf zur Pestizidreduktion zurückziehen

Mit der Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, den Entwurf für die Pestizidreduktionsverordnung SUR zurückzuziehen, sendet die EU falsche Signale in einer Zeit, in der tagtäglich neue Erkenntnisse zur Bedeutung chemisch-synthetischer Pestizide für den Artenverlust, die Belastung unserer Ressourcen und Auswirkungen auf die Gesundheit publiziert werden.

Bei ihrer gestrigen Rede im Europäischen Parlament, bei der Präsidentin Von der Leyen das Ende der Gesetzesinitiative für eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUR) ankündigte, sprach sie von Vertrauen und Polarisierung: „Wir sollten ihnen [den Landwirten] mehr Vertrauen schenken. Lassen Sie mich Ihnen dazu ein Beispiel geben. Die Kommission hat eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen – mit dem legitimen Ziel, die Risiken der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel zu verringern. Doch der Vorschlag hat polarisiert.“

Polarisiert haben aus PAN-Sicht die Klientellobbyisten. Allen voran diejenigen von der Pestizidindustrie und die loyal an ihrer Seite stehenden konventionellen Bauernverbände, die sich vorrangig für die chemieintensive, industrielle Landwirtschaft einsetzen, aber nichts gegen das Höfesterben, die umweltschädigenden Agrarsubventionen und die unfairen Vermarktungsstrukturen tun. Sie haben, nachdem der SUR-Vorschlag im Juni 2022 von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, alles darangesetzt, Ängste bei Landwirt*innen und Politiker*innen in der EU zu schüren, und sie haben die Notwendigkeit für verbindlicher Maßnahmen und Reduktionsziele bestritten – entgegen wissenschaftlicher Evidenz.

Tausende Wissenschaftler haben sich für die SUR eingesetzt und den falschen Narrativen der Lobbyist*innen wissenschaftliche Erkenntnisse entgegengesetzt. Denn sie wissen, dass konkrete und verbindliche Reduktionsmaßnahmen notwendig sind , um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt, dem Schwund an Bestäubern, an Nützlingen und an Bodenfruchtbarkeit entgegenzuwirken, um unsere essentiellen Wasser- und Trinkwasserressourcen zu schützen, und nicht zuletzt, um die Gesundheit der zukünftigen Landwirtinnen und Landwirte zu schützen, die heute in ihren Wohnräumen mit einem überproportionalem Mix an Pestizidrückständen belastet werden, wie u.a. aktuelle Befunde des europäischen SPRINT-Projekts zeigen. Auch viele Menschen in der EU erwarteten und erwarten endlich “Butter bei die Fische“, wie man im hohen Norden sagt, um Artenvielfalt, Gesundheit und Ernährungssicherheit langfristig durch einen Wandel hin zu einer umweltschonenden, zukunftsfähigen Landwirtschaft zu sichern. Im Jahr 2022 unterschrieben über eine Million Bürgerinnen und Bürger die Europäische Bürgerinitiative “Bienen und Bauern retten!“ und forderten die Reduktion chemisch-synthetischer Pestizide um 80% bis 2030 und einen Totalausstieg bis 2035, verknüpft mit einer entsprechenden Unterstützung für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Auf Freiwilligkeit und Einsicht wird schon lange in der Pestizidpolitik und im Pestizidrecht gesetzt doch das Vertrauen der Bevölkerung und auch der Wissenschaft hierin wird durch Untätigkeit immer wieder enttäuscht. Die gestrige Entscheidung der EU-Kommissionspräsidentin ist kein gutes Signal für die anstehende Europawahl. Mit Blick auf eine sich verbreitende „Unser Land zuerst“-Mentalität statt einer gemeinsamen Unionspolitik und die absehbaren Mehrheitsverhältnisse, klingen die Worte von Von der Leyen eher wenig hoffnungsvoll, wenn sie darauf verweist, das Thema wäre nicht vom Tisch.

Die Konsequenzen für das Scheitern verbindlicher Reduktionsziele zahlen wir alle, unsere Kinder und unsere Umwelt.

Siehe auch PAN Europe Statement:
Black Day for Health and Biodiversity: EU Commission withdraws proposal for Pesticide Reduction.




Veranstaltung: „Pflanzenschutz oder Umweltschmutz?“, 19.01.2024, 10-12 Uhr

Veranstaltungshinweis: Freitag, 19. Januar, 10.00 – 12.00 Uhr 

Pflanzenschutz oder Umweltschmutz? Warum die Welt sich chemisch-synthetische Pestizide schön längst nicht mehr leisten kann.
Podiumsdiskussion in Kooperation mit MdEP Martin Häusling

Ort: In Berlin bei der Heinrich-Böll-Stiftung und im Livestream

Die Diskussionsveranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe „Landwirtschaft anders – unsere Grüne Woche“ der Heinrich-Böll-Stiftung.

Eine drastische Verringerung des Pestizideinsatzes ist zwingend notwendig, wenn wir einen Zusammenbruch der Ökosysteme vermeiden wollen. Daran besteht aus wissenschaftlicher Perspektive kein Zweifel. Dennoch wird politischen Bemühungen um eine Reduzierung der Pestizide von Seiten der konservativen Parteien, der Lobby der Großbetriebe und der Pestizidindustrie mit einem enormen Widerstand begegnet.

In der Veranstaltung kommen Expert*innen aus dem Bereich der Pestizide aus Deutschland, Europa, Brasilien und Kenia zu Wort. Diskutiert wird, woran es liegt, dass die dringend benötigte Pestizidreduktion und ein verstärkter Ausbau agrarökologischer Bewirtschaftung nur langsam vorangehen, und was es braucht, um einen Systemwechsel in Gang zu bringen.

Podiumsdiskussion mit

  • Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments und Agrarpolitischer Sprecher der Grünen Europafraktion
  • Carsten Rocholl, Co-Autor der Publikation „Weg ist Weg! Warum es keine Alternative zum Erhalt der Artenvielfalt gibt“
  • Silke Bollmohr, Referentin für Welternährung und globale Landwirtschaft bei INKOTA
  • Susan Haffmans, Referentin für Pestizide beim Pestizid Aktions-Netzwerk
  • Larissa Bombardi, Professorin für Geographie an der Universität von São Paulo

Video-Statement von Harun Warui, Programmleiter Recht auf Nahrung und Agrarökologie der Heinrich-Böll-Stiftung Nairobi

Moderation: Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung

Die Veranstaltung wird im Livestream übertragen. Sprachen: Deutsch und Englisch. Für Nachfragen: berlin@martin-haeusling.eu

Mehr Infos zur Veranstaltung finden Sie hier bei der Heinrich-Böll-Stiftung

Zur Anmeldung




PAN-Report: Pestizide können aus „geschlossenen“ Gewächshäusern entweichen

Brüssel, Hamburg, 12. Dezember 2023. Pressemitteilung. Probenahmen von Regen- und Oberflächenwasser in der Umgebung von Gewächshäusern in Belgien, den Niederlanden, Spanien und Deutschland zeigen eine alarmierend hohe Belastung durch Pestizide. Dazu gehören Stoffe, die üblicherweise in Gewächshäusern verwendet werden, aber auch solche, die schon vor Jahren verboten wurden. Der Bericht “It rains pesticides from greenhouses!” wurde heute vom Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europa veröffentlicht. Er unterstreicht das Problem, dass Gewächshäuser keine geschlossenen Räume sind und insofern nicht weniger strenge Vorschriften bei der Pestizidzulassung verdienen.

Dutzende von Pestiziden wurden in Proben von Regen- und Oberflächenwasser nachgewiesen, die in Gebieten entnommen wurden, in denen der Anbau in Gewächshäusern die einzige oder vorherrschende landwirtschaftliche Tätigkeit ist. In einer Regenwasserprobe aus den Niederlanden wurden 35 verschiedene Pestizide nachgewiesen, in einer Oberflächenwasserprobe aus Spanien 23. Die Zahl der nachgewiesenen Pestizide war in dieser Momentaufnahme in allen vier EU-Mitgliedstaaten hoch.

Die Konzentrationen der einzelnen Pestizide lagen zwar unter den – sofern überhaupt vorhandenen –  Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer, aber ihr kombiniertes Vorhandensein gibt Anlass zur Sorge. In der Studie wurden Pestizidgemische von bis zu 90 μg/l in belgischem Oberflächenwasser und 21 μg/l in Regenwasserproben festgestellt. Das sind 180 bzw. 42 Mal mehr als der kürzlich vorgeschlagene Summengrenzwert von 0,5 μg/l für Pestizide in Oberflächengewässern.¹

Dies ist besorgniserregend, da die (Öko-)Toxizität in Form von Mischungseffekten noch immer nicht ausreichend in die Risikobewertung im Rahmen der EU-Pestizidregulierung² einbezogen wird, obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass kumulative – additive oder sich verstärkende – Effekte berücksichtigt werden müssen.

Entsprechende Pestizidemissionen in die Umwelt stellen somit ein Risiko für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit dar. Dennoch gehen viele nationale und die europäischen Behörden weiterhin davon aus, dass Gewächshäuser geschlossene Räume sind, die die Freisetzung von Pestiziden in die Umwelt verhindern. Hans Muilerman, Koordinator für Chemikalien bei PAN Europe, appelliert: „Die EU sollte dringend aufhören, ansonsten verbotene Pestizide für den Einsatz in Gewächshäusern zu genehmigen. Gewächshäuser sind nicht geschlossen und müssen einer angemessenen Risikobewertung unterzogen werden.“

Die Probenbefunde fügen sich in bereits vorhandene Untersuchungen ein, die im aktuellen Bericht dargestellt werden. Demnach ist der Einsatz von Dauergewächshäusern als Schutzmaßnahme gegen Freisetzungen in die Umwelt für Pestizide, die laut Genehmigungsprüfung für einen Einsatz auf offenem Feld zu gefährlich sind, mehr als fragwürdig. Dieses gängige Verfahren zeigt eine relevante Rechtslücke in der Pestizidverordnung (EU/1107/2009) auf und verstößt außerdem nach Ansicht von PAN Europe gegen das Vorsorgeprinzip des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

„Es ist zu begrüßen, dass die deutschen Zulassungsbehörden durch eine realistischere Definition von Gewächshäusern die Möglichkeit geschaffen haben, Pestizidemissionen aus solchen Anwendungen im Rahmen der nationalen Produktzulassung zu bewerten“, betont Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). „Allerdings muss Deutschland oft Zulassungsentscheidungen aus anderen Mitgliedsstaaten anerkennen. Deshalb ist es notwendig, endlich ein einheitliches und ein gleichbleibend hohes Niveau bei den nationalen Zulassungsprüfungen zu gewährleisten oder zumindest sicherzustellen, dass der Umweltschutz in Staaten wie Deutschland nicht ausgehebelt wird“, so die Biologin Smolka. Das Umweltbundesamt kritisiert, dass im Zuge der geltenden Rechtslage der „gegenseitigen Anerkennung“ Pestizide in Deutschland Zulassungen erhalten müssen, obwohl sie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Umwelt schaden.3

Genannt werden in diesem Zusammenhang unter anderem der Unkrautvernichter Flufenacet und S-Metolachlor. Beide Pestizide konnten in vergleichsweise hohen Konzentrationen von 0,097 µg/l und 0,31 µg/l im Rahmen dieser Studie in deutschen Regenwasserproben nachgewiesen werden. Weitere nachgewiesene Pestizide, die aus der Anwendung aus Gewächshäusern stammen können, sind u.a. Tetrahydrophthalimid, ein Metabolit des Fungizids Captan, das im Erdbeer- und Zierpflanzenanbau eingesetzt wird, das PFAS-Fungizid Fluopyram4 sowie Fluxapyroxad. Das Ackerbaufungizid Boscalid (0,11 µg/l) sowie das Herbizid Terbutylazin (0,21 µg/l) und sein Metabolit Desethylterbutylazin (0,24 µg/l) fielen mit besonders hohen Konzentrationen in den deutschen Proben auf. Zu erwähnen ist auch der Fund von Dimethomorph, ein für Mensch und Umwelt identifiziertes hormon- und fruchtbarkeitsschädigendes Pestizid. Wie langwierig Gewässerbelastungen mit Pestiziden sein können, verdeutlicht der Nachweis des seit rund 30 Jahren verbotenen Herbizids Atrazin im beprobten Bach (0.091 µg/l). In den deutschen Proben wurden jeweils 20 verschiedene Pestizide im Regenwasser nachgewiesen und im beprobten Bachlauf insgesamt 17.

PAN Europe (Belgien) führte zusammen mit seinen Mitgliedern und Partnern: Ecologistas en Acción (Spanien), PAN Germany (Deutschland), Natuur en Milieufederatie Zuid-Holland und PAN Netherlands (Niederlande) in zwei Runden im April und im Mai/Juni 2023 Oberflächen- und Regenwasserprobenahmen in der Umgebung von Gewächshäusern durch. Die Proben wurden auf eine Auswahl von 164 zugelassenen und verbotenen Pestiziden untersucht. Die EU-Datenbank verzeichnet derzeit etwa 450 zugelassene Pestizide. Insofern ist somit wahrscheinlich, dass die Gewässerbelastung durch Pestizide tatsächlich noch höher ist.

Der Bericht belegt, dass Gewächshäuser keine geschlossenen Systeme darstellen und stützt sich auf Recherchen nationaler Vorschriften und Pestizidzulassungen, die von den PAN Europe-Mitgliedern und Partnern in den vier betrachteten Ländern durchgeführt wurden.

 Quellen:

1) Proposal for a Directive amending the Water Framework Directive, the Groundwater Directive and the Environmental Quality Standards Directive: https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-amending-water-directives_en

2) Pestizidzulassungsverordnung EG/1107/2009: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:309:0001:0050:de:PDF

3) Umweltbundesamt (2022) Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus: https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus

4) PAN Europe (2023) New report exposes hidden threat: PFAS presence in pesticides: https://www.pan-europe.info/press-releases/2023/11/new-report-exposes-hidden-threat-pfas-presence-pesticides

Kontakt:

  • Manon Rouby, Policy Officer / Legal Adviser, Pesticides Action Network (PAN) Europe, manon@pan-europe.info, +336 43 24 33 79
  • Hans Muilerman, Chemicals Coordinator, Pesticides Action Network (PAN) Europe, hans@pan-europe.info, +316 55807255
  • Susanne Smolka, Referentin Pestizide / Biozide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Susanne.smolka@pan-germany.org, +49 (0)40 399 19 10-24

 




Es ist höchste Zeit, die Giftgeschäfte zu beenden

Pressemitteilung anlässlich des Besuchs von Brasiliens Präsident Lula in Berlin.

Berlin/Brasilia/Hamburg/Köln/, 04.12.2023. Anlässlich des Besuchs von Brasiliens Präsident Luiz Inacio Lula da Silva in Berlin und den deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen ruft ein Bündnis deutscher und brasilianischer Menschenrechts- und Umweltorganisationen dazu auf, den Pestizidhandel zwischen den Ländern zu regulieren. Die deutsche Bundesregierung muss dringend die von ihr angekündigte Verordnung eines Exportverbots für bestimmte Pestizide umsetzen.

Jedes Jahr erleiden nachweislich 385 Millionen Menschen unbeabsichtigte Vergiftungen durch den Einsatz von Pestiziden, vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika. Brasilien zählt zu den besonders betroffenen Ländern. Zwischen 2000 und 2019 wurden in dem Land 56.870 Menschen durch Pestizide vergiftet, so eine universitäre Untersuchung. Darunter waren 3.750 Kinder und 542 Babys unter 12 Monaten. Das Ministerium selbst geht davon aus, dass auf jeden berichteten Fall 5 Fälle kommen, die nicht dokumentiert sind. Auch die Umwelt der Menschen ist durch die Pestizide stark kontaminiert. In jeder vierten brasilianischen Gemeinde finden sich Rückstände von mehreren Pestiziden im Trinkwasser. Pestizide, die in der EU als zu gefährlich für die hiesigen Beschäftigten in der Landwirtschaft und die eigene Bevölkerung gelten, werden weiterhin aus Deutschland exportiert und tragen zu diesen Vergiftungen bei. An den Exporten sind auch deutsche Chemiekonzerne wie die Bayer AG oder BASF beteiligt.

„Vor diesem Hintergrund ist es untragbar, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte und vom Bundeslandwirtschaftsminister bereits im letzten Jahr angekündigte Exportverbot für bestimmte Pestizide, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind, immer noch nicht umgesetzt wurde. Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals Vorrang vor Gesundheit und Umweltschutz haben.“. kritisiert Susan Haffmans, Referentin beim Pestizid Aktions-Netzwerk.

EU-Mercosur Abkommen verhindert die sozial-ökologische Transformation

Bei den aktuell in Berlin stattfindenden brasilianisch-deutschen Regierungskonsultationen steht neben handelspolitischen Fragen auch die Zusammenarbeit im Energiesektor und Klimaschutz auf der Tagesordnung. Dr. Silke Bollmohr, Referentin für Welternährung und globale Landwirtschaft beim INKOTA netzwerk fordert: „Wir erwarten ein verbindliches Bekenntnis zu agrarökologischen Alternativen. Solche würden die negativen Folgen durch Pestizidvergiftungen drastisch reduzieren und das Menschenrecht auf Nahrung nachhaltig stärken.“

„Das Handelsabkommen, das die EU mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay abschließen will, verschärft das Problem hingegen, da es die Importzölle des Mercosur auf Chemikalien aus der EU weitestgehend abschafft. Menschenrechte und Umweltschutz dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen der Kompass der deutsch-brasilianischen Beziehungen sein“, ergänzt Marian Henn, Referent für Lateinamerika bei FIAN Deutschland.

Brasilien: Lula muss Giftpaket stoppen

Die brasilianische Zivilgesellschaft appelliert zusätzlich an den Präsidenten Lula, das nationale Rahmenwerk zur Zulassung und Verwendung von Agrargiften nicht weiter aufzuweichen. Vergangene Woche ist die das sogenannte „Giftpaket“ zur weiteren Flexibilisierung von Agrarchemikalien im Senat verabschiedet worden. Nun hängt es an Präsident Luiz Inácio Lula da Silva, sein Veto einzulegen.

Pedro Vasconcelos Rocha von der brasilianischen Menschenrechtsorganisation FIAN Brasil und Teil der Campanha Permanente Contra os Agrotóxicos e Pela Vida (Ständige Kampagne gegen Pestizide und für das Leben) hierzu: „Mit dem Gesetz wird es nicht nur eine Schwemme an neuen Pestizidprodukten geben, die bekanntermaßen gefährlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind. Es vermittelt auch die alarmierende Botschaft, dass Präsident Lula entgegen seinen Wahlkampfversprechen weiterhin auf ein Agrarmodell setzt, das in hohem Maße von der Verwendung hochgefährlicher Agrargifte abhängig ist. Dass deutsche Chemie-Konzerne durch ihre Lobby-Arbeit in Brasilien daran mitgewirkt haben, ist skandalös.“

Neben der Lockerung der Gesundheits- und Umweltauflagen fördert das Gesetz die Konzentration die Befugnisse für die Registrierung von Pestiziden im Landwirtschaftsministerium, das traditionell von Großgrundbesitzern und der Agrarindustrie dominiert wird.

Daher fordern wir von der deutschen Bundesregierung:

  • … ein Export-Verbot von allen Pestiziden und Pestizidwirkstoffen aus Deutschland, die aufgrund ihres Gefahrenpotentials für Menschen und Umwelt in der EU nicht genehmigt sind. Die zügige Umsetzung der aktuellen Exportverbots-Verordnung ist ein wichtiger erster Schritt.
  • …das EU-Mercosur in seiner jetzigen Form abzulehnen und sich für ein gerechtes und ökologisches Abkommen mit einklagbaren Verpflichtungen Umwelt- und Klimaschutz sowie bei sozialen Belangen einzusetzen.
  • …die Erreichung verbindlicher Zusagen, Brasilien bei der Stärkung agrarökologischer Alternativen zu unterstützen.
  • … Präsident Lula zu überzeugen, dass brasilianische Giftpaket nicht zu genehmigen.

Kontakt:

Hintergrund:

Bombardi, L. M. (2021): Geography of Asymmetry: the vicious cycle of pesticides and colonialism in the commercial relationship between Mercosur and the European Union

Campanha Permanente Contra os Agrotóxicos e Pela Vida (2021): Dossiê Contra o Pacote do Veneno e Em Defesa da Vida.

FIAN Brasil et al. (2020): Pesticides in Latin America: Violations Againste the Right to Food and Nutrition

FIAN Österreich (2023): Pestizidfreie Ernährungssysteme, Recht auf Nahrung und Klimagerechtigkeit.

PAN Germany, Inkota, RLS (2021): Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF




EU-Parlament kippt Pestizidreduktions-Verordnung

Der Vorschlag für eine Verordnung für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (SUR) erhielt gestern vom EU-Parlament nicht die erforderliche Mehrheit. Weitere Verhandlungen lehnte das Parlament mit knapper Mehrheit ab. Eine Fortsetzung oder ein neuer Entwurf sind unwahrscheinlich. Damit ist diese wichtige Gesetzesinitiative gestorben. Ein schwarzer Tag für die Gesundheit, Umwelt und Ernährungssicherheit zukünftiger Generationen.

Für alle Menschen, die für eine Transformation hin zu einer robusten und nachhaltigen Landwirtschaft eintreten, sich mehr Schutz vor Pestizidbelastungen für ihre Familie wünschen und den Erhalt der Artenvielfalt essentiell für unsere Zukunft in Zeiten der Klimakrise betrachten, ist dies ein harter Schlag. Die fehlende Unterstützung der konservativen und rechtextremen Parteien und die im Vorfeld mit großen Finanzmitteln ausgeübte Einflussnahme der Pestizid- und Agrarlobby ist auch eine knallharte Attacke gegen den von Ursula von der Leyen initiierten EU Green Deal. Nach dem Scheitern unverbindlicher Vorgaben, sollte die SUR für Verbindlichkeit und Verlässlichkeit sorgen, für eine Pestizidreduktion um 50% bis 2030, für die Förderung von integriertem Pflanzenschutz (IPM), Agrarökologie und Bioanbau und einen besseren Schutz sensibler Gebiete und vulnerabler Gruppen unserer Gesellschaft wie Kindern.

Zur Abstimmung kamen in Straßburg fast 700 Änderungsanträge. Das industrienahe rechts-konservatives Bündnis konnte die Annahme des Vorschlags des Umweltausschusses, vorgelegt von Sarah Wiener, verhindern und im Gegenzug viele abschwächende Änderungsvorschläge durchbringen. Danach geschah das Unerwartete: Der Antrag, den Entwurf zur Überarbeitung an den federführenden ENVI-Ausschuss zurück zu geben, wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt. Damit war die 1. Lesung formal abgeschlossen. Jutta Paulus (MEP, Die Grünen) berichtete in einem Eilwebinar nach der Abstimmung (verfügbar auf YouTube), dass auch Teile der Renew-Gruppe (Liberale) und Sozialdemokraten mitverantwortlich seien. Allerdings wurde für dieses finale Voting keine namentliche Abstimmung beantragt.

PAN Germany hatte sich mit vielen anderen NGOs zuvor bei den EU-Parlamentarier*innen dafür eingesetzt, für den am 24. Oktober angenommenen Kompromissvorschlag des federführenden Umweltausschusses zu votieren (siehe Webbeitrag). Von einer starken SUR hätten alle profitiert – Landwirt*innen UND unsere Umwelt und Gesundheit. Mehr als 6000 Wissenschaftler*innen sprachen sich für eine ambitionierte SUR aus, um dem erschreckenden Schwund an Bestäuberinsekten und anderer Arten entgegen zu wirken und damit nicht zuletzt auch unsere eigene Ernährungssicherheit zu erhalten. Dass Bürger und Bürgerinnen eine deutliche Reduzierung des Pestizideinsatzes wünschen, zeigen eine aktuelle IPSOS-Umfrage, die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten„, das EU-Barometer und die Konferenz über die Zukunft Europas.

Statt den wissenschaftlichen Fakten und den Interessen der Zivilgesellschaft zu folgen, unterstützte die  Mehrheit der Abgeordneten die Position der Agrarindustrie, die mit einer langen und gezielten Desinformations- und Lobbykampagne von Anfang an den SUR-Entwurf und den Green Deal attackierten. Aktuelle Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog decken auf, wie intensiv (und offensichtlich erfolgreich) die Pestizidlobby Einfluss auf politische Repräsentant*innen nimmt, um wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern.

Es gibt nun mehrere Optionen, wie es weitergehen könnte, allerdings halten Expert*innen alle Optionen für unwahrscheinlich. Die Kommission könnte ihren Entwurf zurückziehen und einen neuen vorlegen oder der EU-Ministerrat verhandelt weiter, so dass eine 2. Lesung starten könnte. Erschwerend in diesem Debakel kommt hinzu, dass die Zeit bis zum Ende der EU-Legislaturperiode knapp wird und nach der im Juni 2024 stattfindenden Europawahl die Karten neu gemischt werden. Es ist also wahrscheinlich, dass der SUR-Entwurf einfach liegengelassen wird und die bewiesenermaßen wirkungslose Rahmenrichtlinie SUD (Sustainable Use Directive, 2009/128/EG) weiter in Kraft bleibt.

 

Mehr dazu: PAN Europe press release (22.11.2023) „Green Deal is dead: MEPs voted against a healthy future for us and our children – EU Parliament Rejects Pesticides Reduction”




NGOs fechten Wiederzulassung von Glyphosat vor EU-Gericht an

PAN Germany & PAN Europe: Rechtliche und wissenschaftliche Kriterien stehen in direktem Widerspruch zu Zulassung durch EU-Kommission

Brüssel/Wien/Paris/Berlin/Hamburg, 21. November 2023. Pressemitteilung.
Die Europäische Kommission wird in den nächsten Tagen das Herbizid Glyphosat für weitere 10 Jahre genehmigen. Das Pestizid Aktions-Netzwerk PAN Europe, PAN Germany und weitere PAN Europe-Mitgliedsorganisationen werden die Zulassung von Glyphosat vor dem EU-Gericht anfechten. Die Wiederzulassung steht im direkten Widerspruch zu den Erkenntnissen zahlreicher unabhängiger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die die Auswirkungen von Glyphosat erforscht haben. Sie widerspricht dem Willen der großen Mehrheit der Europäer*innen und ignoriert die dringende Notwendigkeit und das politische Engagement, den Pestizideinsatz zu reduzieren. Vor allem aber verstößt sie gegen die EU-Pestizidverordnung, die dem Schutz der Gesundheit und der biologischen Vielfalt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einräumt. „Unser Einspruch gegen die Zulassung von Glyphosat stützt sich dabei auf zwingende rechtliche und wissenschaftliche Kriterien”, erklären die beteiligten Organisationen.

Direkt nach der Abstimmung im Berufungsausschuss der EU-Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission im Alleingang angekündigt, Glyphosat für weitere 10 Jahre zuzulassen. Bei der Abstimmung war es der Kommission nicht gelungen, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung zu gewinnen. Gegen die Wiedergenehmigung stimmten Österreich, Kroatien und Luxemburg. Große Länder wie Frankreich, Deutschland und dann auch Italien enthielten sich der Stimme, ebenso wie Belgien, Bulgarien, Malta und die Niederlande. Für eine Verlängerung stimmten Länder, die lediglich 42 % der EU-Bürger*innen repräsentieren.

„Mit der erneuten Zulassung von Glyphosat zeigt die Europäische Kommission, dass sie auf der Seite der Agrarindustrie steht. Die Wissenschaft ist sich über die Gefahren dieses Pestizidwirkstoffs im Klaren: Glyphosat muss verboten werden, wie es das EU-Recht verlangt. Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestätigen, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt Vorrang haben müssen und das Vorsorgeprinzip die Grundlage der Pestizidgesetzgebung ist. Die Europäische Kommission hat genau das Gegenteil getan”, kritisiert Martin Dermine von PAN Europe.

Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, weist auf die Vernachlässigung der eigenen Richtlinien und Vorgaben durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bei der Bewertung der Krebsgefahr von Glyphosat hin: „Nicht nur, dass die ECHA mit Hilfe von Verstößen gegen geltende Richtlinien eindeutige Beweise für krebserregende Wirkungen unter den Tisch kehrte. Auch die EFSA verwarf neue, überzeugende wissenschaftliche Erkenntnisse, wie z.B. die Auswirkungen von Glyphosat auf das Mikrobiom, mit der Begründung, dass dafür internationale Richtlinien zur Risikobewertung fehlten.“

„Auf den ersten Blick scheint die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gründlich zu sein, da sie zahlreiche Studien umfasst. Von den 1.628 von Expert*innen begutachteten Glyphosat-Studien der letzten zehn Jahre – von denen viele negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt aufzeigen – wurden jedoch nur 30 (1,8 %) als relevant und zuverlässig für die Bewertung der Behörde angesehen”, kritisiert Pauline Cervan, Toxikologin bei Générations Futures (Frankreich).

Vor dem Hintergrund der Ablehnung unabhängiger Studien haben kürzlich 300 Wissenschaftler*innen aus Belgien und den Niederlanden, darunter mehr als 100 Universitätsprofessor*innen, ihre Regierungen aufgefordert, die Zulassung von Glyphosat abzulehnen.

Margriet Matingh, Präsidentin von PAN Netherlands, betont: „Dieses Gerichtsverfahren ist von entscheidender Bedeutung, weil das Versäumnis im Zulassungsprozess wichtige Gesundheitsfragen angemessen zu behandeln, den Menschen direkt schaden könnte. Zahlreiche epidemiologische Studien deuten auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs, Totgeburten, Missbildungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Parkinson und andere Krankheiten hin.“

„Jahrzehntelang konnten nur die Hersteller Einspruch gegen Zulassungsentscheidungen vor Gericht erheben. Sie haben dieses Recht oft ausgenutzt, um für sie ungünstige Entscheidungen anzufechten. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2021 haben nun auch Umwelt-NGOs und Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Umweltrechte vor dem Europäischen Gerichtshof geltend zu machen. Der aktuelle Fall bietet die Gelegenheit zu beweisen, dass die Wiederzulassung von Glyphosat nicht mit der EU-Pestizidverordnung in Einklang steht”, fügt Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei GLOBAL 2000, hinzu.

Angeliki Lysimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, betont: „Der weit verbreitete Einsatz von Glyphosat kann verheerende Auswirkungen auf die Umwelt haben: Glyphosat kann aquatische und terrestrische Arten schädigen, Ökosysteme und die biologische Vielfalt bedrohen und seine Rückstände sowie sein Abbauprodukt AMPA verseuchen Wasserquellen in ganz Europa. Doch trotz Hunderter neuerer wissenschaftlicher Studien, die auf Umweltschäden hinweisen, haben die EU-Behörden diese Hinweise offenbar nicht berücksichtigt und fälschlicherweise den Schluss gezogen, dass Glyphosat sicher sei.”

Kontakt: Dr. Peter Clausing, Toxikologe, Tel: +49 176 4379 5932. Email: peter.clausing@pan-germany.org

Die Aufzeichnug zur Pressekonferenz von heute Morgen finden Sie hier (25 Minuten).