Trotz Warnungen: EU-Rat stimmt Schwächung von Pestizidregeln zu

Heute haben die Vertreter*innen der EU-Mitgliedstaaten den Kompromiss der irischen Ratspräsidentschaft zum „Omnibus-Paket zur Lebens- und Futtermittelsicherheit“ (dem OmnibusX) gebilligt[1]. Sie unterstützen damit den Plan der Kommission, Pestizide weniger zu überprüfen, mehr Ausnahmen zu erlauben und die Nutzung von Pestiziden auch dann weiter zu erlauben, wenn diese eigentlich nicht mehr zugelassen sein dürften. Damit hat der Rat vor allem eines getan: den Weg geebnet, den geltenden Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Pestiziden zurückzufahren.

Auch wenn die Ratsposition [2] geringfügige Verbesserungen zum Vorschlag der Kommission beinhaltet: Insgesamt billigen die Mitgliedstaaten einen gravierenden Abbau der Schutzmaßnahmen gegen Pestizide. Damit zeigen sich die Verantwortlichen in den Mitgliedsstaaten immun gegen die Warnungen aus der Wissenschaft und von medizinischen Fachgesellschaften, die vor den negativen Konsequenzen der weitreichenden Änderungen warnen. Erst am 16. September forderten mehr als 500 Wissenschaftler*innen und Mediziner*innen in einem offenen Brief, den OmnibusX auszusetzen und erst einmal eine bis dato nicht erfolgte unabhängige Folgenabschätzung  der Änderungsvorschlägeauf Gesundheit und Umwelt durchzuführen [3].

Gemäß dem Standpunkt des Rates [1] sind unbefristete Genehmigungen auf risikoarme Wirkstoffe beschränkt, im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission, der unbefristete Genehmigungen für alle Wirkstoffe mit Ausnahme der Gefährlichsten vorsah. Allerdings werden die Genehmigungszeiträume für die meisten Wirkstoffe bei Erstzulassungen um fünf Jahre und bei Verlängerungen um zehn Jahre ausgeweitet, auf 15 bzw. 25 Jahre. In dem Vorschlag fehlen wirksame Mechanismen, die sicherstellen, dass Genehmigungen umgehend überprüft werden können, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse Bedenken hinsichtlich Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt aufkommen lassen. Der Rat hält zudem an den höchst problematischen Vorschlägen fest, die Abgabe- und Aufbrauchsfristen von ZUgelassenene Mitteln nach Entscheidungen über die Nichtgenehmigung oder Nichtverlängerung darin enthaltener Wirkstoffe auf bis zu drei Jahre zu verlängern und die Regeln für Ausnahmen zu lockern.

 

[1] EU-Rat Pressemitteilung vom 30.9.2026: Council agrees negotiating stance to simplify and streamline food and feed safety requirements – Consilium

[2] Council Position: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13785-2026-INIT/en/pdf

[3] Offener Brief aus der Wissenschaft: European scientists sign open letter on relaxation of pesticide regulations




Rapid Alert System: Pestizidrückstände bleiben ein Problem, PFAS in Fisch und Fleisch

Der neue Bericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel zeigt, dass Pestizidrückstände den zweiten Platz der „Top 10 Gefahrenkategorien“ belegen. Auch die häufigsten Beanstandungen in der Produktkategorie „Obst und Gemüse“ 2025 entfielen auf Pestizidrückstände. PFAS wurden in der Kategorie Umweltkontamination in Fisch, Meeresfrüchten und Fleisch nachgewiesen. [1]

Zum Schutz von Verbraucher*innen gibt es seit 1979 das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (RASFF, Rapid Alert System for Food and Feed). Es dient dem Informationsaustausch und als Warnsystem über z. B. Verunreinigungen von Lebens- und Futtermitteln oder Lebensmittelbedarfsgegenständen.

Im Jahr 2025 gab es 1.042 Meldungen zu Lebensmitteln im RASFF-System [2], die Deutschland als Empfängerland betrafen. Auf Platz eins der Verunreinigungen standen pathogene Mikroorganismen (z.B. Salmonellen, Listerien) mit 23 % der Meldungen, gefolgt von Pestizidrückständen mit 14 % und Platz drei mit 10 % belegten Mykotoxine (Schimmelpilze) in z.B. Nüssen.

Bei den Pestizid-Meldungen im RASFF handelt es sich um Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Das BVL verweist darauf, dass eine Meldung nicht zwangsläufig eine akute Gesundheitsgefahr beim Verzehr bedeutet, dennoch gehören aus Sicht von PAN die beanstandeten Pestizidrückstände nicht ins Essen.

Besonders erschreckend: Bei den Pestizidrückständen entfielen 45 von 160 Meldungen auf Chlorpyrifos-Nachweise. Das hochgiftige Organophosphat-Insektizid wirkt schädigend auf das menschliche Nervensystem und stört insbesondere die Hirnentwicklung von Kindern. In der EU ist es seit 2020 nicht mehr erlaubt und seine weltweite Verwendung wurde – leider mit einigen Ausnahmen – 2025 durch die Stockholm Konvention verboten (PAN berichtete). Am zweithäufigsten wurden bei den Pestizid-Rückständen 2025 Acetamiprid Funde gemeldet, vorrangig in Tafeltrauben und Rosinen. Acetamiprid ist ein Insektizid und gehört zu der Stoffgruppe der Neonikotinoide. Es ist als extrem giftig für Vögel eingestuft und wirkt schädigend auf Bienen. Zudem gilt es als akut toxisch für Menschen, es ist als reproduktionstoxisch (R2) eingestuft und schädlich für die neuronale Entwicklung. Zum Schutz der Gesundheit hatte die EU im Januar 2025 die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid für bestimmte Lebensmittel gesenkt (Verordnung (EU) 2025/158).

Alarmierend sind auch die RASFF-Meldungen über Belastungen mit per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS in der Kategorie „Umweltkontamination“:  PFAS sind eine große Gruppe langlebiger, so genannter „Ewigkeits-Chemikalien“, die sich durch besondere Persistenz auszeichnen und sich in der Umwelt und in uns Menschen anreichern. PFAS haben wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften und fanden und finden daher Verwendung in vielen Produkten, darunter Kühlmittel, Pfannen, Verpackungen, Löschschaum und Bekleidung sowie in Pestiziden (wir berichteten). Aufgrund der Langlebigkeit von PFAS nimmt die Belastung durch diese Umweltkontaminante stetig zu.

Im Jahr 2025 gab es in der Kategorie „Umweltkontamination“ eine Reihe von Meldungen zu PFAS-Funden in tierischen Produkten:

  • PFOA in gefrorenen, gekochten und geschälten Teppichmuscheln aus Vietnam,
  • PFOS und PFNA in Seezunge aus den Niederlanden,
  • PFAS in gekühlten Makrelen aus Frankreich,
  • PFOS und PFHxS in gekühltem Schweinefleisch.

Aufschluss über die Quellen oder Pfade der Kontamination – ob über PFAS-in Verpackungen, im Meerwasser, durch Kühlmittel oder andere mögliche Pfade – liefert der Bericht nicht.

Das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) ist eine wichtige Errungenschaft, die zeigt, dass Lebensmittelsicherheit an der Quelle ansetzen muss.  Notwendig ist daher, die Produktion und Verwendung – insbesondere die umweltoffene Verwendung – schädlicher und langlebiger Substanzen einzustellen. Dazu gehört, nicht-chemische Pestizide zu fördern und ein Verbot für PFAS-Pestizide umzusetzen.

 

 

[1] https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fokusmeldungen/01_lebensmittel/2026/HI_RASFF-Meldungen-2025.html

[2] Insgesamt wurden 1.145 Meldungen, die DE als Empfängerland betrafen, im RASFF-System 2025 erfasst:  1.042 Meldungen entfielen dabei auf Lebensmittel, 60 Meldungen auf Futtermittel und 43 auf Lebensmittelkontaktmaterialien.




Fachleute für Endokrinologie warnen vor den Folgen des Pestizid-Omnibusses und fordern ein Umsteuern

Die Endocrine Society (ES), die Europäische Gesellschaft für Endokrinologie (ESE) und die Europäische Gesellschaft für pädiatrische Endokrinologie (ESPE) fordern in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Teile des Omnibus-Pakets zur Lebens- und Futtermittelsicherheit abzulehnen. Mit dem Omnibus-Gesetzespaket soll das geltende Pestizidrecht vereinfacht werden; dies passiert nach Ansicht vieler auf Kosten des Gesundheits- und Umweltschutzes (PAN berichtete wiederholt).

Die Fachleute der drei führenden endokrinologischen Gesellschaften sind besorgt, dass die Omnibus-Vorschläge im Falle ihrer Verabschiedung den bestehenden Gesundheits- und Umweltschutz erheblich schwächen und die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber endokrin wirksamen Pestiziden verlängern könnten.

Eine anhaltende Exposition gegenüber endokrin wirksamen Chemikalien (EDCs) kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beitragen, darunter Störungen der Fortpflanzungsfunktion, Stoffwechselstörungen, Störungen der neurologischen Entwicklung und kognitive Beeinträchtigungen sowie bestimmte hormonbedingte Krebserkrankungen.

In ihrem Schreiben vom 2. September 2026 an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die im AGRI-Ausschuss (Landwirtschaft) und im ENVI-Ausschuss (Öffentliche Gesundheit und Umwelt) sitzen, forderten die drei Fachgesellschaften die Ausschussmitglieder nachdrücklich auf, Teile des Omnibus-Pakets zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit abzulehnen, die den Schutz vor schädlichen Chemikalien, einschließlich endokrin wirksamer Chemikalien (EDCs) schwächen können.

EDCs können in den Hormonhaushalt eingreifen und werden mit negativen Folgen wie Beeinträchtigungen der Fruchtbarkeit, Stoffwechselerkrankungen, bestimmten Krebsarten und Auswirkungen auf die neurologische Entwicklung in Verbindung gebracht. Eine Exposition ist besonders besorgniserregend während der fetalen Entwicklung, im Säuglings- und im Kindesalter, wenn Hormone wesentliche Wachstumsprozesse steuern.

Die drei Gesellschaften heben in ihrem Brief insbesondere die folgenden vorgeschlagenen Änderungen an den EU-Pestizidvorschriften als kritisch hervor: die Abschaffung der geltenden obligatorischen regelmäßigen Pestizid-Neubewertung, die Lockerung von Ausnahmeregelungen und Gewährung verlängerter Übergangsfristen, wodurch gefährliche Stoffe, darunter auch EDCs, länger auf dem Markt verbleiben sowie die Einschränkung der Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bei Zulassungsentscheidungen.

Die drei Gesellschaften fordern, dass diese rückschrittlichen gesetzgeberischen Schritte gestoppt werden.

Sie fordern die Entscheidungsträger*innen der EU nachdrücklich auf:

  • die obligatorische regelmäßige Neubewertung von Pestiziden beizubehalten;
  • Ausnahmeregelungen und unnötig verlängerte Übergangsfristen für als gefährlich eingestufte Stoffe abzulehnen; und
  • sicherzustellen, dass Regulierungs- und Zulassungsentscheidungen auf den besten verfügbaren und aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.

Mitglieder der drei Fachgesellschaften – Wissenschaftler*innen, Mediziner*innen und andere Fachleute aus dem Gesundheitswesen – sind weltweit führende Expert*innen auf dem Gebiet der Endokrinologie und Gesundheitswissenschaften. Sie verfügen über umfassendes Wissen darüber, was Hormone sind, welche Funktionen sie erfüllen und wie die Gesundheit beeinträchtigt wird, wenn Chemikalien in die Hormonbiologie eingreifen.

Mehr dazu:




Neue Studie bestätigt: Jährlich mehr als 400 Millionen Fälle von unbeabsichtigten Pestizidvergiftungen

Hamburg, 02.09.2026. Pressemitteilung.
Eine neue Studie, die in der Fachzeitschrift „Frontiers in Public Health“ veröffentlicht wurde, zeigt, dass jährlich über 400 Millionen Menschen, vorwiegend in der Landwirtschaft Beschäftigte, weltweit an einer akuten Pestizidvergiftung leiden. Angesichts dieser Zahl fordert das Pestizid Aktions-Netzwerk, die dringend erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die giftigsten Pestizide aus der Landwirtschaft zu verbannen und durch sicherere Alternativen zu ersetzen.

Die publizierte umfassende Datenauswertung ergab, dass die meisten dieser nicht tödlichen Vergiftungsfälle in Südasien auftraten, gefolgt von Südostasien und Ostafrika. Die höchste Inzidenz in einem einzelnen Land wurde in Burkina Faso verzeichnet, wo fast 84 % der Landwirt*innen und Landarbeiter*innen jedes Jahr unbeabsichtigte akute Pestizidvergiftungen erlitten.

Beschäftigte in der Landwirtschaft sind den Pestiziden vor allem während der Aufbereitung und der Ausbringung sowie beim Kontakt mit behandelten Pflanzen, kontaminierten Geräten oder Kleidung ausgesetzt. Zu den häufig beobachteten Symptomen durch Pestizide verursachter akute Vergiftungserscheinungen zählen Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Erbrechen und Hautausschläge. Dabei sind es nicht nur die akuten Symptome, die die Menschen belasten: Die hohe Zahl an Vergiftungsfällen bei landwirtschaftlichen Beschäftigten im Globalen Süden verweist auch auf die dort herrschende Dauerexposition auf vergleichsweise hohem Niveau.

Die Gesamtzahl der Todesfälle weltweit durch unbeabsichtigte Pestizidvergiftungen wird auf etwa 11.000 pro Jahr geschätzt. Fast 60 % davon ereigneten sich in nur einem Land, nämlich Indien, was laut den Autor*innen der Studie auf gravierende Probleme beim Einsatz von Pestiziden hindeutet.

„Die hohe Zahl an nicht tödlichen, unbeabsichtigten Pestizidvergiftungen verdeutlicht, dass der übliche Fokus auf Todesfälle nicht ausreicht. Vielmehr ist es notwendig, das Problem der Pestizidvergiftungen umfassender zu betrachten und internationale und nationale Maßnahmen zur Erfassung und Vermeidung von Pestizidvergiftungen zu verbessern“, sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany. „Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass diejenigen, die auf den Feldern arbeiten und unsere Lebensmittel anbauen, schädlichen Pestiziden ausgesetzt sind und krank werden. Die neuen Erkenntnisse unterstreichen die Dringlichkeit, den nicht-chemischen Pflanzenschutz zu fördern und hochgefährliche Pestizide zu verbieten“, so Haffmans.

Wenn hochgefährliche Pestizide wie Alltagsgüter vermarktet werden, sind weit verbreitete Vergiftungen eine unvermeidliche Folge. Landwirt*innen die Schuld für Pestizidvergiftungen zu geben, verlagert die gesamte Verantwortung ungerechtfertigterweise auf Einzelpersonen, die unter erheblichen wirtschaftlichen und praktischen Zwängen arbeiten, bestimmte chemische Mittel einzusetzen. Erzeuger*innen greifen oft mangels unabhängiger agroökologischer Beratung auf die Empfehlungen von der Agrochemie zurück.

Die Umsetzung der Empfehlung der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zum schrittweisen Ausstieg aus hochgefährlichen Pestiziden (HHPs) sowie die Erreichung des Ziels A7 des Globalen Rahmenwerks zu Chemikalien („Global Framework on Chemicals“), wonach HHPs bis 2035 schrittweise abgeschafft werden sollen, könnte die Belastung durch unbeabsichtigte Pestizidvergiftungen erheblich verringern.

Javier Souza Casadinho, Regionalkoordinator von PAN Lateinamerika, erklärt: „In Lateinamerika hat der Einsatz von Pestiziden – einschließlich solcher, die in Europa verboten sind – in den letzten 25 Jahren infolge der Entwicklung von Monokulturen mit gentechnisch verändertem Saatgut dramatisch zugenommen. Nicht nur Landwirt*innen und Landarbeiter*innen sind diesen Stoffen ausgesetzt, sondern auch ihre Familien, die in der Nähe der besprühten Felder leben. Insbesondere Kinder sind gesundheitlich am stärksten betroffen, da diese Pestizide deren Hormonsystem beeinträchtigen. Die Agrarökologie ist der Weg in die Zukunft, um den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren – und letztendlich ganz zu beenden – und gleichzeitig gesunde Lebensmittel zu produzieren.“

„Frauen in Afrika sind aufgrund ihrer intensiven Arbeit in der Landwirtschaft – beim Anbau und bei der Ernte – einem höheren Risiko durch Pestizidbelastung ausgesetzt. Oft fehlt es ihnen an Schutzausrüstung und Sicherheitsschulungen, was zu akuten und chronischen Gesundheitsproblemen führt, die auch ungeborene oder gestillte Kinder gefährden können. Selbst wenn Schutzausrüstung verfügbar wäre, wird sie angesichts des ganzjährig heißen Klimas nicht bevorzugt“, sagt Frau Dorah Swai, Koordinatorin von PAN Anglophone Africa.

„Wir sind alarmiert, aber nicht überrascht, dass Süd- und Südostasien die Liste der Regionen mit der höchsten Zahl nicht tödlicher akuter Vergiftungen anführt“, sagt Sarojeni Rengam, Geschäftsführerin von PAN Asia Pacific. „Wir sehen täglich Beweise für das akute und chronische Leid von Landwirt*innen, Landarbeiter*innen und ländlichen Gemeinschaften in unserer Region. Was jedoch oft übersehen wird, ist, dass dies auch eine Region ist, die reich an Wissen, Erfahrung und Fähigkeiten der in der Landwirtschaft Tätigen im Bereich der Agrarökologie ist. In ganz Asien zeigen Gemeinschaften, dass nachhaltige, pestizidfreie Ernährungssysteme nicht nur möglich sind, sondern bereits von den Landwirt*innen selbst praktiziert und gestärkt werden.“

„Die weltweit größten Pestizidhersteller – Syngenta, Bayer/Monsanto, Corteva und BASF – produzieren einige der gefährlichsten Pestizide der Welt“, sagt Allison Davis, Geschäftsführerin von PAN North America. „Während diese Unternehmen jedes Jahr immense Gewinne aus der aggressiven Vermarktung und dem Verkauf gefährlicher Pestizide erzielen, sind es die Landwirt*innen und Arbeiter*innen im Globalen Süden, die die Kosten tragen und mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben dafür bezahlen. Indem unsere Regierungen diesen Konzernen erlauben, Chemikalien zu verkaufen, die in ihren eigenen Ländern oft eingeschränkt oder verboten sind, haben sie ihre Pflicht zum Schutz und zur Wahrung des universellen Menschenrechts auf Gesundheit völlig vernachlässigt.“

Die neue Publikation mit dem Titel „Worldwide unintentional acute pesticide poisonings: reassessing the occupational and non-occupational burden“ hat die verfügbaren Daten von 2006 bis 2023 aus insgesamt 139 Ländern ausgewertet. Die meisten Studien konzentrierten sich auf berufsbedingte Vergiftungen, insbesondere bei den in der Landwirtschaft Beschäftigten.

Pressekontakt:

Weitere Pressekontakte für Anfragen auf Englisch, Spanisch und Französisch finden sich in der PAN International Presseerklärung.

 

Das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) ist Teil des Pesticide Action Network International (PAN), ein globales Netzwerk von über 600 Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und Einzelpersonen in 90 Ländern, das sich dafür einsetzt, gefährliche Pestizide durch umweltschonende und sozial gerechte Alternativen zu ersetzen. Weitere Informationen finden Sie unter https://pan-international.org/. 

 




Offener Brief: Notfallzulassung für das Herbizid Luxinum zurückziehen

Sechs Umwelt- und Naturschutzorganisationen – PAN Germany, Aurelia, Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, BUND, Deutsche Umwelthilfe und das Umweltinstitut München – fordern in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (BMELH) sowie an die Präsidentin des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl die sofortige Rücknahme der Notfallzulassung für das Herbizid Luxinum mit dem Wirkstoff Cinmethylin.

Das BVL hat Luxinum für die Anwendung auf rund 400.000 Hektar Winterweichweizen zugelassen, um den Ackerfuchsschwanz zu bekämpfen. Ackerfuchsschwanz ist ein einjähriges Gras, das sich besonders bei einer getreidelastigen Fruchtfolge auf Wintergetreidefeldern ausbreitet.

Kritik am Wirkstoff Cinmethylin

Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Cinmethylin:

  • Hormonschädigende Wirkung: Der Wirkstoff ist als Endokriner Disruptor für den Menschen von der EFSA identifiziert. Schwangere, Ungeborene, Säuglinge und Kinder gelten als besonders vulnerabel.  Der Nachweis einer hormonschädigenden Eigenschaft gilt nach Pestizidrecht als Ausschlusskriterium für eine Genehmigung in der EU.
  • Giftig für Wasserorganismen: Cinmethylin gefährdet aquatische Ökosysteme und die biologische Vielfalt.
  • Keine reguläre EU-Genehmigung: Cinmethylin ist nach aktuellem Stand in der EU nicht genehmigt, das Mittel Luxinum dementsprechend nicht in Deutschland zugelassen.

Hintergrund der Notfallzulassung

Die Notfallzulassung gilt vom 1. September bis 29. Dezember 2026 und umfasst knapp 270.000 Liter Cinmethylin mit 750 g Wirkstoff pro Liter. Damit dürfen rund 200 Tonnen des Herbizids auf 400.000 Hektar ausgebracht werden. Demgegenüber sieht die Notfallklausel nach § 53 der Verordnung (EG) 1007/2009 ausdrücklich vor, dass Notfallzulassungen nur in Ausnahmefällen erteilt werden dürfen, zeitlich begrenzt sind (max. 120 Tage) und auf eine begrenzte und kontrollierte Verwendung beschränkt sein müssen.

Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren, dass die Entscheidung für die Notfallzulassung nicht ausreichend nachvollziehbar ist, weder, ob tatsächlich eine Notlage vorliegt, noch ob nicht andere vertretbarer Maßnahmen nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes wie Fruchtfolge oder Bodenbearbeitung das Problem beherrschbar gemacht hätten, noch warum sich die Notfallzulassung nicht enger auf betroffene Flächen und Regionen beschränkt.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine öffentliche und nachvollziehbare Darlegung der Entscheidungsgrundlagen, der Alternativenprüfung sowie eine vollständige Neubewertung auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bis dahin ist die Notfallzulassung für Luxinum umgehend zurückzunehmen.

Gemeinsamer offener Brief vom 10.08.2026 „Notfallzulassung für Luxinum zurückziehen“




Wissenschaftlicher Beirat fordert konsequente Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes

Der Wissenschaftliche Beirat des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) fordert eine stringente Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) in Deutschland

In seiner aktuellen Stellungnahme „Integrierter Pflanzenschutz: Kluft zwischen Anspruch und Realität“ kommt das Gremium zu dem Schluss, dass der seit 2012 gesetzlich vorgeschriebene Integrierte Pflanzenschutz (IPS) bislang nicht die erhoffte Entlastung für Natur, Umwelt und Biodiversität bewirkt hat. Es sei ein Umdenken in der Politik erforderlich, um eine deutliche Reduzierung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel zu erreichen und gleichzeitig Ernteausfälle zu minimieren. Ohne ein rasches Umsteuern seien zudem zentrale Umwelt- und Biodiversitätsziele bis 2030 nicht mehr erreichbar, so die Wissenschaftler*innen. Sowohl die Europäische Union als auch das globale Biodiversitätsabkommen von Kunming-Montreal sehen eine Halbierung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel bis 2030 vor.

Der IPS setzt auf Vorbeugung, biologische und kulturtechnische Maßnahmen – chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sollen nur „als letztes Mittel“ eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen, von Sortenwahl, Fruchtfolge, Nützlinge bis Biopestizide, ausgeschöpft sind. Außerdem muss nach Maßgaben des Schadschwellenprinzips gehandelt werden. Nach Einschätzung des Expertengremiums werden diese Prinzipien in der landwirtschaftlichen Praxis bislang häufig nicht ausreichend umgesetzt.

In der gestrigen Pressemitteilung betont Carsten Brühl, federführender Autor der Stellungnahme und Professor an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU), dass trotz der gesetzlichen Verankerung des Integrierten Pflanzenschutzes vor mehr als einem Jahrzehnt weder eine deutliche Verringerung der eingesetzten Wirkstoffmengen an Pflanzenschutzmitteln noch eine umfassende Reduktion der Risiken für Umwelt und Biodiversität festzustellen sei.

Die Verkaufs- und Anwendungsdaten deuteten weiterhin auf ein hohes Pestizid-Einsatzniveau hin; zugleich zeigten Studien teils steigende toxische Belastungen für einzelne Organismengruppen, darunter Fische, Bodenlebewesen und Pflanzen.

Als Gründe nennt der Beirat unter anderem mangelnde Förderung nicht-chemischer Verfahren, unzureichende Beratung, wirtschaftliche Zwänge und fehlende Anreize für resilientere Anbausysteme. Gefordert wird daher ein Paket aus ordnungsrechtlichen und förderpolitischen Maßnahmen, das die IPS-Umsetzung flächendeckend stärkt – etwa durch vielfältigere Fruchtfolgen, resistentere Sorten, den Ausbau biologischer Verfahren sowie den gezielten Einsatz neuer Technologien wie Robotik, Drohnen und Präzisionslandwirtschaft.

Besonders wichtig sei jedoch der Ausbau von Anbausystemen, die ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auskommen – wie in der ökologischen Landwirtschaft oder durch Verzicht in einzelnen Kulturen. Um dafür die nötigen Umstellungen zu ermöglichen, müssten Betriebe wirtschaftlich und technisch stärker unterstützt werden. Der politische Fokus müsse auf eine konsequente IPS-Umsetzung mit drastischer Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln liegen bei gleichzeitiger beratender und finanzieller Unterstützung der Landwirt*innen.

PAN Germany begrüßt die Stellungnahme des NAP-Beirats ausdrücklich, ist sie doch ein weiterer dringender Appell an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer, endlich den Integrierten Pflanzenschutz und die Förderung des ökologischen Anbaus mit entsprechenden Beratungsangeboten, Anreizen und Innovationen zur Pestizidreduktion in Deutschland auszubauen und damit resilienten Anbausystemen sowie den Schutz unserer Umweltressourcen, Biodiversität und Gesundheit oberste Priorität einzuräumen.

„Pestizidreduktion ist ökologisch notwendig und politisch vereinbart. Stattdessen rollt auf uns mit dem Pestizid-Omnibus ein massiver Abbau von Schutzstandards im EU-Pestizidrecht zu. Die Genehmigung für die meisten chemisch-synthetischen Pestizide soll erleichtert und Ausnahmen für die langjährige Anwendung von gefährlichen, in der EU nicht genehmigten Pestiziden erlaubt werden“, sagt Susanne Smolka von PAN Germany. „Der wissenschaftliche Beirat folgt nicht der Erzählung der Agrarlobby, dass es zu wenig Pestizide für eine sichere Lebensmittelproduktion gäbe, sondern weist genau in die andere Richtung. Er empfiehlt die Förderung des biologischen Anbaus und agrarökologischer Verfahren. Nur solche resilienten und nachhaltigen Anbausysteme werden in der Lage sein, der Klimakrise und dem Biodiversitätsschwund etwas entgegenzusetzen,“ so Smolka.

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz, BMLEH:  „Integrierter Pflanzenschutz: Kluft zwischen Anspruch und Realität“

Der Wissenschaftliche Beirat NAP berät das Bundesministerium für Landwirtschaft; Ernährung und Heimat (BMLEH) durch Gutachten und Stellungnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das unabhängige Gremium arbeitet auf ehrenamtlicher Basis. Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).




EU erkennt Gesundheitsrisiken von TFA an und senkt Grenzwert für die Ewigkeitschemikalie

Nach Bestätigung der besonderen gesundheitsschädlichen Wirkung der Ewigkeitschemikalie TFA senkt die EU den duldbaren Tagesgrenzwert für die Aufnahme von TFA über Nahrung und Trinkwasser deutlich.

Hamburg, 23. Juli 2026. Pressemitteilung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat gestern die duldbare Aufnahmemenge für Trifluoressigsäure (TFA) deutlich nach unten korrigiert [1]. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung senkt die Behörde die noch als akzeptabel angesehene tägliche Aufnahmedosis, den „ADI-Wert“ von TFA um 72 Prozent im Vergleich zum bisherigen Wert.

PAN begrüßt die längst überfällige Neubewertung und die Herabsetzung des ADI-Wertes für TFA. Doch das allein reicht nicht aus, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten [2]. „TFA ist hochmobil, extrem langlebig und fortpflanzungsschädlich. Das macht den Stoff zu einer tickenden Zeitbombe insbesondere für die Gesundheit zukünftiger Generationen. Um wirksam gegenzusteuern, ist politisches Handeln erforderlich, das ein Verbot von PFAS-Pestiziden und weiterer TFA-Quellen voranbringt“, erklärt Pestizidreferentin Susanne Smolka von PAN Germany. „Nur so lassen sich die stetig steigenden Konzentrationen von TFA in der Umwelt, unserer Nahrung und im Trinkwasser stoppen.“

TFA ist ein weit verbreitetes Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und anderen PFAS-Chemikalien. Die Ewigkeitschemikalie belastet zunehmend Trinkwasser, Grundwasser und pflanzliche Lebensmittel. Wie stark die Belastung seit Jahren ansteigt, zeigen u.a. Untersuchungen europäischer Weine. Nach Einschätzung der EFSA ist TFA deutlich gesundheitsschädlicher als bisher angenommen. Zu den beschriebenen möglichen Schädigungen zählt die Behörde Beeinträchtigungen der Schilddrüsenfunktion, Lebertoxizität, Fehlbildungen des Skeletts und der Augen sowie eine verringerte Spermienqualität.

TFA: Ein langlebiger und weit verbreiteter PFAS-Schadstoff

TFA ist selbst ein PFAS und entsteht unter anderem beim Abbau von PFAS-Pestiziden, F-Gasen und anderen PFAS-Chemikalien. Die Belastung von Mensch und Umwelt hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. TFA wurde inzwischen in zahlreichen Umwelt- und Lebensmittelproben nachgewiesen, unter anderem in Trinkwasser, Grundwasser, Getreide, pflanzlichen Lebensmitteln und Wein [3].

Aufgrund seiner zunehmenden Verbreitung und seiner extremen Langlebigkeit haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler TFA bereits als Bedrohung einer planetaren Belastungsgrenze eingestuft.[4]

Die aktuelle Bewertung der EFSA und die Herabsenkung des ADI für TFA folgt auf die jüngste Entscheidung des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), TFA als „reproduktionstoxisch“ der Kategorie 1B einzustufen mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“.[5]

EFSA identifiziert erhebliche gesundheitliche Risiken

In ihrer wissenschaftlichen Bewertung benennt die EFSA mehrere schwerwiegende Gesundheitsauswirkungen, die mit einer Belastung durch TFA in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören:

  • Beeinträchtigungen der Schilddrüsenfunktion, die unter anderem die gesunde Entwicklung des ungeborenen Kindes und die Hirnentwicklung beeinflussen können,
  • Lebertoxizität,
  • Fehlbildungen des Skeletts und der Augen,
  • eine verringerte Spermienqualität.

Die EFSA schlägt nun eine akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) von 0,014 Milligramm TFA pro Kilogramm Körpergewicht und Tag vor. Damit wird der im Jahr 2025 von der EFSA vorgeschlagene Wert von 0,03 mg/kg um 50 Prozent gesenkt, gegenüber den gültigen, 2017 festgelegten ADI-Wert von 0,05 mg/kg beträgt die Absenkung sogar 72 Prozent. Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt.

PFAS-Pestizide müssen verboten werden

Für PAN Germany sind die Schlussfolgerungen der EFSA ein weiterer Beleg dafür, dass PFAS-Pestizide nicht länger zugelassen und angewendet werden dürfen. Die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union müssen unverzüglich handeln und die Verwendung von PFAS-Pestiziden beenden. Angesichts der extremen Persistenz von TFA und seiner zunehmenden Verbreitung in Umwelt, Trinkwasserressourcen und Lebensmitteln ist es nicht länger vertretbar, auf weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu warten.

Quellen:

[1] EFSA, wissenschaftliche Stellungnahme zu gesundheitsbasierten Richtwerten für Trifluoressigsäure (TFA), 22. Juli 2026.

[2] PAN Europe Pressemitteilung, 22.07.2026: EFSA’s new health-based values for TFA urge the ban of PFAS pesticides.

[3] siehe Veröffentlichungen von PAN Europe und Netzwerkpartnerorganisationen zu Nachweisen  von TFA in Gewässern, Trinkwasser, Grundwasser, Getreide, pflanzlichen Lebensmitteln und Wein.

[4] Arp HP et al. 2024. The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA). Environmental Science & Technology Vol 58/Issue 45(link is external)

[5] PAN Germany Pressemitteilung, 10.06.2026: EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Pressekontakt:

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide / Biozide, Email: susanne.smolka@pan-germany.org, Tel: +49 40 3991910-24, mobil: +49 179 6822 644




Deregulierung in allen Lebensbereichen – Gefahr für europäische Schutzstandards

Die Europäische Union baut gerade zentrale Schutzstandards in einem bislang beispiellosen Tempo ab. Unter dem Schlagwort der „Vereinfachung“ werden Umwelt-, Verbraucher*innen- und Menschenrechtsvorschriften massiv geschwächt. Dazu nutzt die EU sogenannte „Omnibusverfahren“. Egal ob Kosmetik, Datenschutz, Gentechnik, Chemikalien und Produktsicherheit, KI oder Pestizide – unsere Lebensbereiche sind auf vielfältige Weise von den Änderungen betroffen, und doch bekommen viele Menschen gar nicht mit, was gerade passiert. Das Briefing „Wir werden überrollt“ schafft einen Überblick und beleuchtet die Folgen der EU-Deregulierungsagenda durch die 10 Omnibusgesetze, benennt die Treiber und zeigt auf, was die Folgen für Menschen in der Europäischen Union sind.

Das Briefing “Wir werden überrollt – die europäischen Omnibusgesetze und ihre Folgen für Menschenrechte, Umweltschutz und Verbraucher*innen”, zeigt, wie tief die zehn sogenannten Omnibuspakete der Europäischen Kommission in bestehende EU-Gesetze eingreifen und weist auf die Gefahren der sich aktuell auf EU-Ebene vollziehenden Deregulierungsagenda hin. Herausgeber des Breifings ist PowerShift e.V., Mitherausgeber sind Anders Handeln Österreich, ATTAC Deutschland, ATTAC Österreich, Coordination gegen BAYER-Gefahren, die Bürokratiemonster, FIAN Deutschland, Forum Umwelt & Entwicklung, GLOBAL 2000, Kettensäge stoppen!, LobbyControl und PAN Germany.

 Zum Verständnis: Omnibusverfahren bündeln Änderungen an mehreren Gesetzen in einem einzigen Gesetzgebungsverfahren. Eigentlich sind solche Verfahren gedacht, um technische Anpassungen zu erleichtern und bestehende Rechtsvorschriften effizient zu aktualisieren. Doch die EU missbraucht das Verfahren für grundlegende Änderungen und den Abbau über Jahre hart erkämpfter Schutzstandards.

In der gemeinsamen Pressemitteilung der Organisationen erklärt Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „2024 hatten die Chemie-Konzerne in ihrer „Antwerpener Erklärung“ Omnibus-Gesetzespakete ‚zur Korrektur aller einschlägigen bestehenden EU-Regulierungen‘ gefordert und damit den Anstoß zu der Deregulierungsinitiative gegeben. Dementsprechend zählen BAYER & Co. zu den Hauptprofiteuren. Von einem erleichterten Umgang mit gefährlichen Chemikalien über schnellere Anlagen-Genehmigungen und weniger Auflagen bei der Umwelt-Berichterstattung bis zu auf Dauer gestellten Pestizid-Zulassungen reichen die ‚Entbürokratisierungen‘ “.

 

Mehr dazu:

Briefing “Wir werden überrollt – die europäischen Omnibusgesetze und ihre Folgen für Menschenrechte, Umweltschutz und Verbraucher*innen”

Gemeinsame Presseerklärung „Gefahr für europäische Schutzstandards – Neues Briefing beleuchtet die Folgen der EU-Deregulierungsagenda“ vom 9.7.2026

PAN Germany zum Pestizid-Omnibus




Europäische Erdbeeren mit PFAS- und hormonschädigenden Pestiziden belastet

Hamburg, Brüssel, 07.07.2026. Pressemitteilung. Eine neue Untersuchung von PAN Europe, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen zeigt, dass in der EU erzeugte Erdbeeren erheblich mit hochgiftigen Pestizid-Cocktails belastet sind.

Insgesamt wurden in 78 % der untersuchten konventionell angebauten Erdbeerproben ein Pestizid und bei 61% zwei oder mehr Pestizidrückstände gefunden. In 58 % der untersuchten Proben wurden PFAS-Pestizide nachgewiesen. Die am häufigsten identifizierten Wirkstoffe sind die Fungizide Fludioxonil (ein PFAS) sowie Cyprodinil – zwei hormonschädigende Pestizide (Endokrine Disruptoren), die nach EU-Recht bereits hätten verboten werden müssen.

Darüber hinaus gehören 56 % der nachgewiesenen Pestizide zur Gruppe der „besonders gefährlichen Pestizide“, die seit 2011 schrittweise hätten aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Diese Ergebnisse bestätigen nach Sicht der beteiligten Umweltschutzorganisationen, dass eine konsequentere Umsetzung der bestehenden Pestizidgesetzgebung erforderlich ist. Doch statt entsprechend zu handeln, streben die EU-Kommission und viele der Mitgliedstaaten im Rahmen des „EU-Vereinfachungsomnibus der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ eine massive Aufweichung der Vorschriften an.

Erdbeeren zählen zu den beliebtesten Früchten in der EU und werden insbesondere von Kindern in größeren Mengen verzehrt. Die Nachfrage nach Erdbeeren ist groß, ihr Anbau intensiv. PAN Europe und seine Partnerorganisationen untersuchten 41 Erdbeerproben aus elf EU-Mitgliedstaaten auf Pestizidrückstände. Davon stammten 36 Proben aus konventionellem Anbau, vier aus ökologischem Anbau und eine war als “pestizidfrei” gekennzeichnet.

Die in Deutschland konventionell angebauten Erdbeeren liegen mit 3 bis 5 verschiedenen Pestizidrückständen im europäischen Mittelfeld. Während niederländische und französische Proben im Mittel besser abschneiden, konnten in einer ungarischen Probe acht und in belgischen Proben sogar bis zu neun verschiedene Pestizidrückstände nachgewiesen werden. Die Erdbeeren aus ökologischem Anbau waren dagegen frei von messbaren Rückständen. „Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden, dass solche Pestizid-Cocktails von den Untersuchungsbehörden nicht als Ganzes bewertet werden und dass besonders Schwangere und Kinder vor hormonschädigenden Pestiziden besser geschützt werden müssen“, betont Susanne Smolka, Biologin bei PAN Germany.

„Besonders besorgniserregend ist, dass die identifizierten Pestizide zu den giftigsten Wirkstoffen gehören, die in der EU verkauft werden: Verbraucherinnen und Verbraucher sind über Lebensmittel Pestizid-Cocktails aus PFAS, hormonschädlichen oder neurotoxischen Pestiziden ausgesetzt“, sagt Dr. Martin Dermine, Geschäftsführer von PAN Europe. „Unsere Regulierungsbehörden kommen ihrer Aufgabe, die Bevölkerung – insbesondere unsere Kinder – zu schützen, nicht nach.“

Die hormonell schädigenden Pestizide Fludioxonil und Cyprodinil wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den Jahren 2024 beziehungsweise 2025 als endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft. Dies hätte nach geltendem EU-Recht automatisch zu einem EU-weiten Verbot führen müssen. Doch nach wie vor werden diese Verbote nicht umgesetzt. Viele PFAS-Pestizide wie das nachgewiesene Flonicamid, zerfallen in Trifluoressigsäure (TFA), dass jüngst als fortpflanzungsschädlich (reproduktionstoxisch 1B) eingestuft wurde. Dies sollte den schrittweisen Ausstieg aus PFAS-Pestiziden nach sich ziehen.

Die an der EU-weiten Untersuchung beteiligten Umweltschutzorganisationen fordern von der Europäischen Kommission, dem Europäische Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften, statt den Interessen der Pestizidindustrie zu folgen und die Vorschriften weiter abzuschwächen. „Angesichts der Rückstands-Ergebnisse ist der aktuelle Vorschlag eines Vereinfachungspakets für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (der “Omnibus X”) und die im Parlament und im Rat diskutierten Änderungsanträge ein Skandal. Trotz breiter Kritik aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden gerade wichtige Schutzstandards für die Bevölkerung abgebaut– insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und Schwangere“, kritisiert PAN-Expertin Smolka.

PAN Europe Report: European strawberries extensively contaminated with PFAS or endocrine disrupting pesticide residues

PAN Europe Webbeitrag: European strawberries extensively contaminated with PFAS or endocrine disrupting pesticide residues

Pressekontakt:

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org | +49 179 6822 644

 




Trotz Zusagen: EU macht Rückzieher bei Pestizidexport-Verbot

Medienberichten zufolge hat die Europäische Kommission nicht weiter vor, ihr Versprechen einzuhalten, den Export von in der EU verbotenen giftigen Pestiziden in Länder des Globalen Südens zu beenden. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, ignoriert die Forderung von UN-Menschenrechtsexpert*innen und untergräbt das bürgerliche Vertrauen in die Verlässlichkeit der EU-Institutionen.

Das Versprechen, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen, wurde 2020 im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) angekündigt. Die Kommission wollte damit die bestehenden Doppelstandards beenden und beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und der natürlichen Ressourcen sowie bei der Abkehr von gefährlichen Pestiziden mit gutem Beispiel voranzugehen.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, weiterhin den Export von Zehntausenden Tonnen hochgefährlicher Pestizide zu genehmigen, deren Verwendung auf ihrem eigenen Territorium aufgrund ihrer hohen Toxizität verboten ist. Sie nutzt dabei die schwächeren Schutzstandards und Pestizidgesetze anderer Länder aus, insbesondere solcher in Ländern des Globalen Südens, die dreiviertel der Zielländer der giftigen Export ausmachen.

„Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der europäischen Bürger*innen, die immer noch glauben, die EU achte Menschenrechte und eine bittere Nachricht für alle Bürger*innen in Afrika, Asien und Lateinamerika, die das Recht auf eine gesunde Umwelt einfordern“, so Natalija Svrtan, politische Referentin bei PAN Europe und Koordinatorin der „End Toxic Pesticide Trade Coalition“.

Bereits im Jahr 2020 erklärte die Kommission, sie werde „Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards weltweit fördern“ und „mit gutem Beispiel vorangehen und sicherstellen, dass in der Europäischen Union verbotene gefährliche Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden“, wobei sie eine entsprechende Umsetzung in Rechtsvorschriften bis 2023 versprach. Seitdem hat die Kommission umfangreiche Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, darunter öffentliche Konsultationen im Jahr 2023, Studien und eine Folgenabschätzung.

Seit Jahren fordern eine Reihe europäischer Länder, EU-Politiker*innen, die UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte sowie breite Teile der Öffentlichkeit von der Kommission endlich zu handeln und diese Doppelstandards zu beseitigen. Immer wieder wurden Nichtregierungsorganisationen hingehalten, die sich nach dem Stand der Umsetzung erkundigten. Jetzt, im sechsten Jahr nach der Ankündigung, wurde noch immer kein Gesetzesvorschlag veröffentlicht, und die Folgenabschätzung ist der Öffentlichkeit nach wie vor nicht zugänglich. Dies ist schlechte Regierungsführung, die offenbar unter dem Einfluss einer mächtigen Agrochemie-Lobby ihren moralischen und demokratischen Kompass verloren hat.

In einer schriftlichen Antwort an die unabhängige dänische Medienorganisation Danwatch, die die Information zur Aufgabe des EU Engagements gegen Doppelstandards veröffentlicht hat (siehe unten), räumte ein Sprecher der Europäischen Kommission ein, dass der Export gefährlicher Pestizide weiterhin Anlass zur Sorge gibt, argumentierte jedoch, dass ein Exportverbot das Problem nicht unbedingt lösen würde. Stattdessen könnte es „lediglich dazu führen, dass die Produktion außerhalb der EU verlagert wird, während europäische Unternehmen benachteiligt werden“. Zum einen übernimmt die Europäische Kommission mit solchen Argumenten einmal mehr die Argumentation der chemischen Industrie – Argumente, die von Rechtsexpert*innen, UN-Sonderberichterstatter*innen und der Zivilgesellschaft immer wieder widerlegt wurden. Zum anderen geht die Kommission nicht auf das Problem ein, zu dessen Lösung sie sich ursprünglich verpflichtet hatte.

Die Kommission strebt eine Verbesserung der Funktionsweise des Rotterdamer Übereinkommens und eine Stärkung der PIC-Verfahren an. Doch die PIC-Verordnung unterbindet den Handel mit verbotenen Pestiziden nicht. Die EU konzentriert sich damit ausschließlich auf die Verbesserung der Berichterstattung und der Transparenz, anstatt die Menschenrechte und die weltweiten Umweltressourcen zu schützen, indem sie die Herstellung oder den Export von Pestiziden verhindert, die die EU selbst als zu gefährlich eingestuft hat.

Hans van Scharen, Forscher beim Corporate Europe Observatory (CEO), sagt: „Die Argumente der Kommission gegen die Einführung eines Exportverbots sind praktisch identisch mit denen, die die Industrie seit der Ankündigung der EU, ein solches Verbot in Erwägung zu ziehen, vorbringt. Die Rhetorik ist genau dieselbe. Lobbyorganisationen wie Cefic und CropLife haben enormen Einfluss auf die politische Agenda der EU. Heutzutage sind es in erster Linie EU-Politiker, die auf die Industrie zugehen – nicht umgekehrt. Das nennt man ‚Corporate Capture‘, und es ist höchste Zeit, den Einfluss von Chemielobbyisten auf die EU-Politik durch eine Schutzmauer zu unterbinden, so wie wir es bei der Tabaklobby tun und es auch bei den Lobbyisten der fossilen Brennstoffindustrie tun sollten.“

Die „End Toxic Pesticide Trade Coalition“, der PAN angehört, hat diese Woche einen Brief an Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz & wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, gesendet und um Klarstellung gebeten.

Hintergründe & Informationen (in Englisch):

Hintergründe von PAN Germany in Deutsch:

Vollständige schriftliche Stellungnahme der Europäischen Kommission an Danwatch (eigene Übersetzung, das englische Original ist hier):

„Wie Ihnen bereits am 13. Mai mitgeteilt, ist sich die Kommission der Bedenken hinsichtlich der Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden in Drittländer bewusst und teilt diese. Die Kommission ist entschlossen, dieses wichtige Thema anzugehen. Und wie in ihrer „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ dargelegt, prüft die Kommission derzeit die Frage des Exports gefährlicher Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die in der EU verboten sind. Die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt, sowohl innerhalb der EU als auch weltweit, hat oberste Priorität. Ein einseitiges Produktions- und Exportverbot in der EU würde jedoch keine Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes in den betroffenen Ländern gewährleisten, da es diese Länder dazu veranlassen könnte, gleichwertige oder noch schädlichere chemische Pflanzenschutzmittel von Unternehmen außerhalb der EU zu beziehen. Folglich würde dies lediglich die chemische Industrie der EU benachteiligen, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohnehin schon zu kämpfen hat. Daher wird die Kommission im Rahmen der Übereinkommen von Rotterdam und Stockholm sowie anderer einschlägiger UN-Übereinkommen bilateral mit den Einfuhrländern zusammenarbeiten und sich gleichzeitig für eine bessere Durchsetzung der Vorschriften zum Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC), der REACH-Verordnung und der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) einsetzen. Das Ziel der Kommission bleibt es, Drittländer beim Übergang zu sichereren Chemikalien zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie nur jene gefährlichen Chemikalien erhalten, die sie auch tatsächlich beziehen möchten. Solche Maßnahmen werden zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in der EU schaffen und das Risiko weiter verringern, dass EU-Verbraucher über Lebensmittel gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sind. Diese Bemühungen bauen auf den Maßnahmen auf, die die Kommission bereits in ihrer „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ angekündigt hat.“