EU erkennt Gesundheitsrisiken von TFA an und senkt Grenzwert für die Ewigkeitschemikalie

Nach Bestätigung der besonderen gesundheitsschädlichen Wirkung der Ewigkeitschemikalie TFA senkt die EU den duldbaren Tagesgrenzwert für die Aufnahme von TFA über Nahrung und Trinkwasser deutlich.

Hamburg, 23. Juli 2026. Pressemitteilung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat gestern die duldbare Aufnahmemenge für Trifluoressigsäure (TFA) deutlich nach unten korrigiert [1]. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung senkt die Behörde die noch als akzeptabel angesehene tägliche Aufnahmedosis, den „ADI-Wert“ von TFA um 72 Prozent im Vergleich zum bisherigen Wert.

PAN begrüßt die längst überfällige Neubewertung und die Herabsetzung des ADI-Wertes für TFA. Doch das allein reicht nicht aus, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten [2]. „TFA ist hochmobil, extrem langlebig und fortpflanzungsschädlich. Das macht den Stoff zu einer tickenden Zeitbombe insbesondere für die Gesundheit zukünftiger Generationen. Um wirksam gegenzusteuern, ist politisches Handeln erforderlich, das ein Verbot von PFAS-Pestiziden und weiterer TFA-Quellen voranbringt“, erklärt Pestizidreferentin Susanne Smolka von PAN Germany. „Nur so lassen sich die stetig steigenden Konzentrationen von TFA in der Umwelt, unserer Nahrung und im Trinkwasser stoppen.“

TFA ist ein weit verbreitetes Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und anderen PFAS-Chemikalien. Die Ewigkeitschemikalie belastet zunehmend Trinkwasser, Grundwasser und pflanzliche Lebensmittel. Wie stark die Belastung seit Jahren ansteigt, zeigen u.a. Untersuchungen europäischer Weine. Nach Einschätzung der EFSA ist TFA deutlich gesundheitsschädlicher als bisher angenommen. Zu den beschriebenen möglichen Schädigungen zählt die Behörde Beeinträchtigungen der Schilddrüsenfunktion, Lebertoxizität, Fehlbildungen des Skeletts und der Augen sowie eine verringerte Spermienqualität.

TFA: Ein langlebiger und weit verbreiteter PFAS-Schadstoff

TFA ist selbst ein PFAS und entsteht unter anderem beim Abbau von PFAS-Pestiziden, F-Gasen und anderen PFAS-Chemikalien. Die Belastung von Mensch und Umwelt hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. TFA wurde inzwischen in zahlreichen Umwelt- und Lebensmittelproben nachgewiesen, unter anderem in Trinkwasser, Grundwasser, Getreide, pflanzlichen Lebensmitteln und Wein [3].

Aufgrund seiner zunehmenden Verbreitung und seiner extremen Langlebigkeit haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler TFA bereits als Bedrohung einer planetaren Belastungsgrenze eingestuft.[4]

Die aktuelle Bewertung der EFSA und die Herabsenkung des ADI für TFA folgt auf die jüngste Entscheidung des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), TFA als „reproduktionstoxisch“ der Kategorie 1B einzustufen mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“.[5]

EFSA identifiziert erhebliche gesundheitliche Risiken

In ihrer wissenschaftlichen Bewertung benennt die EFSA mehrere schwerwiegende Gesundheitsauswirkungen, die mit einer Belastung durch TFA in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören:

  • Beeinträchtigungen der Schilddrüsenfunktion, die unter anderem die gesunde Entwicklung des ungeborenen Kindes und die Hirnentwicklung beeinflussen können,
  • Lebertoxizität,
  • Fehlbildungen des Skeletts und der Augen,
  • eine verringerte Spermienqualität.

Die EFSA schlägt nun eine akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) von 0,014 Milligramm TFA pro Kilogramm Körpergewicht und Tag vor. Damit wird der im Jahr 2025 von der EFSA vorgeschlagene Wert von 0,03 mg/kg um 50 Prozent gesenkt, gegenüber den gültigen, 2017 festgelegten ADI-Wert von 0,05 mg/kg beträgt die Absenkung sogar 72 Prozent. Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt.

PFAS-Pestizide müssen verboten werden

Für PAN Germany sind die Schlussfolgerungen der EFSA ein weiterer Beleg dafür, dass PFAS-Pestizide nicht länger zugelassen und angewendet werden dürfen. Die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union müssen unverzüglich handeln und die Verwendung von PFAS-Pestiziden beenden. Angesichts der extremen Persistenz von TFA und seiner zunehmenden Verbreitung in Umwelt, Trinkwasserressourcen und Lebensmitteln ist es nicht länger vertretbar, auf weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu warten.

Quellen:

[1] EFSA, wissenschaftliche Stellungnahme zu gesundheitsbasierten Richtwerten für Trifluoressigsäure (TFA), 22. Juli 2026.

[2] PAN Europe Pressemitteilung, 22.07.2026: EFSA’s new health-based values for TFA urge the ban of PFAS pesticides.

[3] siehe Veröffentlichungen von PAN Europe und Netzwerkpartnerorganisationen zu Nachweisen  von TFA in Gewässern, Trinkwasser, Grundwasser, Getreide, pflanzlichen Lebensmitteln und Wein.

[4] Arp HP et al. 2024. The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA). Environmental Science & Technology Vol 58/Issue 45(link is external)

[5] PAN Germany Pressemitteilung, 10.06.2026: EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Pressekontakt:

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide / Biozide, Email: susanne.smolka@pan-germany.org, Tel: +49 40 3991910-24, mobil: +49 179 6822 644




Deregulierung in allen Lebensbereichen – Gefahr für europäische Schutzstandards

Die Europäische Union baut gerade zentrale Schutzstandards in einem bislang beispiellosen Tempo ab. Unter dem Schlagwort der „Vereinfachung“ werden Umwelt-, Verbraucher*innen- und Menschenrechtsvorschriften massiv geschwächt. Dazu nutzt die EU sogenannte „Omnibusverfahren“. Egal ob Kosmetik, Datenschutz, Gentechnik, Chemikalien und Produktsicherheit, KI oder Pestizide – unsere Lebensbereiche sind auf vielfältige Weise von den Änderungen betroffen, und doch bekommen viele Menschen gar nicht mit, was gerade passiert. Das Briefing „Wir werden überrollt“ schafft einen Überblick und beleuchtet die Folgen der EU-Deregulierungsagenda durch die 10 Omnibusgesetze, benennt die Treiber und zeigt auf, was die Folgen für Menschen in der Europäischen Union sind.

Das Briefing Wir werden überrollt – die europäischen Omnibusgesetze und ihre Folgen für Menschenrechte, Umweltschutz und Verbraucher*innen”, zeigt, wie tief die zehn sogenannten Omnibuspakete der Europäischen Kommission in bestehende EU-Gesetze eingreifen und weist auf die Gefahren der sich aktuell auf EU-Ebene vollziehenden Deregulierungsagenda hin. Herausgeber des Breifings ist PowerShift e.V., Mitherausgeber sind Anders Handeln Österreich, ATTAC Deutschland, ATTAC Österreich, Coordination gegen BAYER-Gefahren, die Bürokratiemonster, FIAN Deutschland, Forum Umwelt & Entwicklung, GLOBAL 2000, Kettensäge stoppen!, LobbyControl und PAN Germany.

 Zum Verständnis: Omnibusverfahren bündeln Änderungen an mehreren Gesetzen in einem einzigen Gesetzgebungsverfahren. Eigentlich sind solche Verfahren gedacht, um technische Anpassungen zu erleichtern und bestehende Rechtsvorschriften effizient zu aktualisieren. Doch die EU missbraucht das Verfahren für grundlegende Änderungen und den Abbau über Jahre hart erkämpfter Schutzstandards.

In der gemeinsamen Pressemitteilung der Organisationen erklärt Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „2024 hatten die Chemie-Konzerne in ihrer „Antwerpener Erklärung“ Omnibus-Gesetzespakete ‚zur Korrektur aller einschlägigen bestehenden EU-Regulierungen‘ gefordert und damit den Anstoß zu der Deregulierungsinitiative gegeben. Dementsprechend zählen BAYER & Co. zu den Hauptprofiteuren. Von einem erleichterten Umgang mit gefährlichen Chemikalien über schnellere Anlagen-Genehmigungen und weniger Auflagen bei der Umwelt-Berichterstattung bis zu auf Dauer gestellten Pestizid-Zulassungen reichen die ‚Entbürokratisierungen‘ “.

 

Mehr dazu:

Briefing Wir werden überrollt – die europäischen Omnibusgesetze und ihre Folgen für Menschenrechte, Umweltschutz und Verbraucher*innen”

Gemeinsame Presseerklärung „Gefahr für europäische Schutzstandards – Neues Briefing beleuchtet die Folgen der EU-Deregulierungsagenda“ vom 9.7.2026

PAN Germany zum Pestizid-Omnibus




Europäische Erdbeeren mit PFAS- und hormonschädigenden Pestiziden belastet

Hamburg, Brüssel, 07.07.2026. Pressemitteilung. Eine neue Untersuchung von PAN Europe, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen zeigt, dass in der EU erzeugte Erdbeeren erheblich mit hochgiftigen Pestizid-Cocktails belastet sind.

Insgesamt wurden in 78 % der untersuchten konventionell angebauten Erdbeerproben ein Pestizid und bei 61% zwei oder mehr Pestizidrückstände gefunden. In 58 % der untersuchten Proben wurden PFAS-Pestizide nachgewiesen. Die am häufigsten identifizierten Wirkstoffe sind die Fungizide Fludioxonil (ein PFAS) sowie Cyprodinil – zwei hormonschädigende Pestizide (Endokrine Disruptoren), die nach EU-Recht bereits hätten verboten werden müssen.

Darüber hinaus gehören 56 % der nachgewiesenen Pestizide zur Gruppe der „besonders gefährlichen Pestizide“, die seit 2011 schrittweise hätten aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Diese Ergebnisse bestätigen nach Sicht der beteiligten Umweltschutzorganisationen, dass eine konsequentere Umsetzung der bestehenden Pestizidgesetzgebung erforderlich ist. Doch statt entsprechend zu handeln, streben die EU-Kommission und viele der Mitgliedstaaten im Rahmen des „EU-Vereinfachungsomnibus der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ eine massive Aufweichung der Vorschriften an.

Erdbeeren zählen zu den beliebtesten Früchten in der EU und werden insbesondere von Kindern in größeren Mengen verzehrt. Die Nachfrage nach Erdbeeren ist groß, ihr Anbau intensiv. PAN Europe und seine Partnerorganisationen untersuchten 41 Erdbeerproben aus elf EU-Mitgliedstaaten auf Pestizidrückstände. Davon stammten 36 Proben aus konventionellem Anbau, vier aus ökologischem Anbau und eine war als “pestizidfrei” gekennzeichnet.

Die in Deutschland konventionell angebauten Erdbeeren liegen mit 3 bis 5 verschiedenen Pestizidrückständen im europäischen Mittelfeld. Während niederländische und französische Proben im Mittel besser abschneiden, konnten in einer ungarischen Probe acht und in belgischen Proben sogar bis zu neun verschiedene Pestizidrückstände nachgewiesen werden. Die Erdbeeren aus ökologischem Anbau waren dagegen frei von messbaren Rückständen. „Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden, dass solche Pestizid-Cocktails von den Untersuchungsbehörden nicht als Ganzes bewertet werden und dass besonders Schwangere und Kinder vor hormonschädigenden Pestiziden besser geschützt werden müssen“, betont Susanne Smolka, Biologin bei PAN Germany.

„Besonders besorgniserregend ist, dass die identifizierten Pestizide zu den giftigsten Wirkstoffen gehören, die in der EU verkauft werden: Verbraucherinnen und Verbraucher sind über Lebensmittel Pestizid-Cocktails aus PFAS, hormonschädlichen oder neurotoxischen Pestiziden ausgesetzt“, sagt Dr. Martin Dermine, Geschäftsführer von PAN Europe. „Unsere Regulierungsbehörden kommen ihrer Aufgabe, die Bevölkerung – insbesondere unsere Kinder – zu schützen, nicht nach.“

Die hormonell schädigenden Pestizide Fludioxonil und Cyprodinil wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den Jahren 2024 beziehungsweise 2025 als endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft. Dies hätte nach geltendem EU-Recht automatisch zu einem EU-weiten Verbot führen müssen. Doch nach wie vor werden diese Verbote nicht umgesetzt. Viele PFAS-Pestizide wie das nachgewiesene Flonicamid, zerfallen in Trifluoressigsäure (TFA), dass jüngst als fortpflanzungsschädlich (reproduktionstoxisch 1B) eingestuft wurde. Dies sollte den schrittweisen Ausstieg aus PFAS-Pestiziden nach sich ziehen.

Die an der EU-weiten Untersuchung beteiligten Umweltschutzorganisationen fordern von der Europäischen Kommission, dem Europäische Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften, statt den Interessen der Pestizidindustrie zu folgen und die Vorschriften weiter abzuschwächen. „Angesichts der Rückstands-Ergebnisse ist der aktuelle Vorschlag eines Vereinfachungspakets für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (der “Omnibus X”) und die im Parlament und im Rat diskutierten Änderungsanträge ein Skandal. Trotz breiter Kritik aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden gerade wichtige Schutzstandards für die Bevölkerung abgebaut– insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und Schwangere“, kritisiert PAN-Expertin Smolka.

PAN Europe Report: European strawberries extensively contaminated with PFAS or endocrine disrupting pesticide residues

PAN Europe Webbeitrag: European strawberries extensively contaminated with PFAS or endocrine disrupting pesticide residues

Pressekontakt:

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org | +49 179 6822 644

 




Trotz Zusagen: EU macht Rückzieher bei Pestizidexport-Verbot

Medienberichten zufolge hat die Europäische Kommission nicht weiter vor, ihr Versprechen einzuhalten, den Export von in der EU verbotenen giftigen Pestiziden in Länder des Globalen Südens zu beenden. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, ignoriert die Forderung von UN-Menschenrechtsexpert*innen und untergräbt das bürgerliche Vertrauen in die Verlässlichkeit der EU-Institutionen.

Das Versprechen, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen, wurde 2020 im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) angekündigt. Die Kommission wollte damit die bestehenden Doppelstandards beenden und beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und der natürlichen Ressourcen sowie bei der Abkehr von gefährlichen Pestiziden mit gutem Beispiel voranzugehen.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, weiterhin den Export von Zehntausenden Tonnen hochgefährlicher Pestizide zu genehmigen, deren Verwendung auf ihrem eigenen Territorium aufgrund ihrer hohen Toxizität verboten ist. Sie nutzt dabei die schwächeren Schutzstandards und Pestizidgesetze anderer Länder aus, insbesondere solcher in Ländern des Globalen Südens, die dreiviertel der Zielländer der giftigen Export ausmachen.

„Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der europäischen Bürger*innen, die immer noch glauben, die EU achte Menschenrechte und eine bittere Nachricht für alle Bürger*innen in Afrika, Asien und Lateinamerika, die das Recht auf eine gesunde Umwelt einfordern“, so Natalija Svrtan, politische Referentin bei PAN Europe und Koordinatorin der „End Toxic Pesticide Trade Coalition“.

Bereits im Jahr 2020 erklärte die Kommission, sie werde „Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards weltweit fördern“ und „mit gutem Beispiel vorangehen und sicherstellen, dass in der Europäischen Union verbotene gefährliche Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden“, wobei sie eine entsprechende Umsetzung in Rechtsvorschriften bis 2023 versprach. Seitdem hat die Kommission umfangreiche Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, darunter öffentliche Konsultationen im Jahr 2023, Studien und eine Folgenabschätzung.

Seit Jahren fordern eine Reihe europäischer Länder, EU-Politiker*innen, die UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte sowie breite Teile der Öffentlichkeit von der Kommission endlich zu handeln und diese Doppelstandards zu beseitigen. Immer wieder wurden Nichtregierungsorganisationen hingehalten, die sich nach dem Stand der Umsetzung erkundigten. Jetzt, im sechsten Jahr nach der Ankündigung, wurde noch immer kein Gesetzesvorschlag veröffentlicht, und die Folgenabschätzung ist der Öffentlichkeit nach wie vor nicht zugänglich. Dies ist schlechte Regierungsführung, die offenbar unter dem Einfluss einer mächtigen Agrochemie-Lobby ihren moralischen und demokratischen Kompass verloren hat.

In einer schriftlichen Antwort an die unabhängige dänische Medienorganisation Danwatch, die die Information zur Aufgabe des EU Engagements gegen Doppelstandards veröffentlicht hat (siehe unten), räumte ein Sprecher der Europäischen Kommission ein, dass der Export gefährlicher Pestizide weiterhin Anlass zur Sorge gibt, argumentierte jedoch, dass ein Exportverbot das Problem nicht unbedingt lösen würde. Stattdessen könnte es „lediglich dazu führen, dass die Produktion außerhalb der EU verlagert wird, während europäische Unternehmen benachteiligt werden“. Zum einen übernimmt die Europäische Kommission mit solchen Argumenten einmal mehr die Argumentation der chemischen Industrie – Argumente, die von Rechtsexpert*innen, UN-Sonderberichterstatter*innen und der Zivilgesellschaft immer wieder widerlegt wurden. Zum anderen geht die Kommission nicht auf das Problem ein, zu dessen Lösung sie sich ursprünglich verpflichtet hatte.

Die Kommission strebt eine Verbesserung der Funktionsweise des Rotterdamer Übereinkommens und eine Stärkung der PIC-Verfahren an. Doch die PIC-Verordnung unterbindet den Handel mit verbotenen Pestiziden nicht. Die EU konzentriert sich damit ausschließlich auf die Verbesserung der Berichterstattung und der Transparenz, anstatt die Menschenrechte und die weltweiten Umweltressourcen zu schützen, indem sie die Herstellung oder den Export von Pestiziden verhindert, die die EU selbst als zu gefährlich eingestuft hat.

Hans van Scharen, Forscher beim Corporate Europe Observatory (CEO), sagt: „Die Argumente der Kommission gegen die Einführung eines Exportverbots sind praktisch identisch mit denen, die die Industrie seit der Ankündigung der EU, ein solches Verbot in Erwägung zu ziehen, vorbringt. Die Rhetorik ist genau dieselbe. Lobbyorganisationen wie Cefic und CropLife haben enormen Einfluss auf die politische Agenda der EU. Heutzutage sind es in erster Linie EU-Politiker, die auf die Industrie zugehen – nicht umgekehrt. Das nennt man ‚Corporate Capture‘, und es ist höchste Zeit, den Einfluss von Chemielobbyisten auf die EU-Politik durch eine Schutzmauer zu unterbinden, so wie wir es bei der Tabaklobby tun und es auch bei den Lobbyisten der fossilen Brennstoffindustrie tun sollten.“

Die „End Toxic Pesticide Trade Coalition“, der PAN angehört, hat diese Woche einen Brief an Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz & wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, gesendet und um Klarstellung gebeten.

Hintergründe & Informationen (in Englisch):

Hintergründe von PAN Germany in Deutsch:

Vollständige schriftliche Stellungnahme der Europäischen Kommission an Danwatch (eigene Übersetzung, das englische Original ist hier):

„Wie Ihnen bereits am 13. Mai mitgeteilt, ist sich die Kommission der Bedenken hinsichtlich der Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden in Drittländer bewusst und teilt diese. Die Kommission ist entschlossen, dieses wichtige Thema anzugehen. Und wie in ihrer „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ dargelegt, prüft die Kommission derzeit die Frage des Exports gefährlicher Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die in der EU verboten sind. Die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt, sowohl innerhalb der EU als auch weltweit, hat oberste Priorität. Ein einseitiges Produktions- und Exportverbot in der EU würde jedoch keine Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes in den betroffenen Ländern gewährleisten, da es diese Länder dazu veranlassen könnte, gleichwertige oder noch schädlichere chemische Pflanzenschutzmittel von Unternehmen außerhalb der EU zu beziehen. Folglich würde dies lediglich die chemische Industrie der EU benachteiligen, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohnehin schon zu kämpfen hat. Daher wird die Kommission im Rahmen der Übereinkommen von Rotterdam und Stockholm sowie anderer einschlägiger UN-Übereinkommen bilateral mit den Einfuhrländern zusammenarbeiten und sich gleichzeitig für eine bessere Durchsetzung der Vorschriften zum Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC), der REACH-Verordnung und der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) einsetzen. Das Ziel der Kommission bleibt es, Drittländer beim Übergang zu sichereren Chemikalien zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie nur jene gefährlichen Chemikalien erhalten, die sie auch tatsächlich beziehen möchten. Solche Maßnahmen werden zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in der EU schaffen und das Risiko weiter verringern, dass EU-Verbraucher über Lebensmittel gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sind. Diese Bemühungen bauen auf den Maßnahmen auf, die die Kommission bereits in ihrer „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ angekündigt hat.“




Industrie-Geschenk statt Gesundheitsschutz: Entwurf der Berichterstatter im EU-Parlament zum OmnibusX

Der am 22. Juni von Contexte veröffentlichte durchgesickerte Berichtsentwurf zum „Omnibus-Paket zur Lebens- und Futtermittelsicherheit“ (kurz: Omnibus X) zeigt, dass die für das Paket zuständigen Berichterstatter, die Europaabgeordneten Dorfmann (EVP) und Picaro (ECR), eine umfassende Deregulierung der EU-Pestizidvorschriften vorschlagen, die sogar noch deutlich über den viel kritisierten Vorschlag der Europäischen Kommission hinausgeht. Ihr Vorschlag, den sie den Abgeordneten in den Ausschüssen für Landwirtschaft und für Umwelt am 6. Juli zur Diskussion vorlegen werden, ignoriert die zunehmenden wissenschaftlichen Alarmrufe und Belege für die durch Pestizidbelastung verursachten Schädigungen. Statt durch gute gesetzliche Vorgaben zu verhindern, dass die Entwicklung von Kindern durch Pestizide gestört wird und bestehende Schutzmaßnahmen zu verstärken, setzet der Entwurf auf Schwächung des Allgemeinwohls. Die vorgeschlagenen Änderungen des bestehenden Pestizidrechts kommen dabei den Forderungen der Pestizidindustrie sehr entgegen, auf Kosten des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Die beiden Berichterstatter aus dem politisch rechtskonservativen bzw. rechtspopulistischen Lager geben an, ausschließlich Eingaben der Industrie in ihren Vorschlag einbezogen zu haben – darunter die von CropLife, BAYER und BASF (s. Anhang im Draft Report u.a. zur Pestizid-Rahmenrichtlinie).

Der Entwurf, der Grundlage für die gemeinsame Parlamentsposition zum Omnibus X ist, würde nahezu allen Pestizidwirkstoffen eine unbefristete EU-Zulassung gewähren, wodurch rund 200 laufende Prüfungen auf Wiedergenehmigung faktisch aufgegeben würden. Gleichzeitig würden auf nationaler Ebene Pestizidprodukte unbefristete Zulassungen erhalten, wenn diese solche Wirkstoffe enthalten. Zudem sieht der Vorschlag vor, die Zulassung hochgefährlicher Stoffe – wie beispielsweise solcher, die Unfruchtbarkeit, hormonelle Störungen und andere schwerwiegende Auswirkungen verursachen – durch Ausnahmeregelungen auf der Grundlage „sozioökonomischer Erwägungen“ zu erleichtern. Der von der EVP-ECR vorgeschlagene Text verlängert zudem die Übergangsfristen zur weiteren Verwendung von Mitteln, selbst wenn diese bereits offiziell verboten wurden, und er schwächt drastisch die Befugnisse der Mitgliedstaaten, Produkte auf ihrem Staatsgebiet zu regulieren.

Aus Sicht von PAN Europe und PAN Germany stellt der von den Europaabgeordneten Dorfmann und Picaro vorgelegte Vorschlag die weitreichendste Schwächung des EU-Pestizidrechts in den letzten Jahrzehnten dar. PAN sieht in dem Vorschlag ein klares Bekenntnis gegen wissenschaftliche Erkenntnisse, gegen die Interessen einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion in der EU und gegen die Interessen der europäischen Bevölkerung.

In einer Zeit, in der sich wissenschaftliche Erkenntnisse über nachhaltige Umweltbelastungen durch Pestizide sowie über den Zusammenhang zwischen Pestizidbelastung und Krebserkrankungen, Entwicklungsstörungen und anderen chronischen Krankheiten häufen, ist eine Aufweichung der Pestizidgesetzgebung sowohl unverantwortlich als auch inakzeptabel. Besonders besorgniserregend ist die unzureichende Berücksichtigung der Gesundheit von Kindern angesichts ihrer höheren Empfindlichkeit, durch Pestizide geschädigt zu werden.

„Jeder politische Entscheidungsträger, der sich dafür entscheidet, solche Maßnahmen zu unterstützen, muss den Eltern in ganz Europa erklären, warum den Forderungen der Pestizidindustrie Vorrang vor der Gesundheit und Sicherheit ihrer Kinder eingeräumt werden soll“, reagierte Salomé Roynel, Policy Officer bei PAN Europe.

PAN Europe Press Release, 22. June 2026

Link zum durchgesickerten Bericht: Contexte oder PDF-Dokument (externe links)




Das stille Leid der Kinder: UNICEF Bericht zur Pestizidbelastung von Kindern

Hamburg, 23.06.2026. Pressemitteilung.
Seit 1990 hat sich der globale Pestizideinsatz mehr als verdoppelt. Weltweit wachsen Kinder in einer Umgebung auf, die zunehmend von Pestiziden geprägt ist. In Böden, Gewässern, Luft und Nahrung – Pestizide sind allgegenwärtig. Kinder sind den Pestiziden bereits ausgesetzt, bevor sie auf die Welt kommen. Der heute veröffentlichte UNICEF Report „Underestimated and Overlooked: The Silent Impact of Pesticides on Children“ (Unterschätzt und übersehen: Die stillen Auswirkungen von Pestiziden auf Kinder) wirft Licht auf diese Belastungskrise, die trotz ihrer weitreichenden Folgen bislang weitgehend unbeachtet blieb.

Der UNICEF-Report ist sehr deutlich: Um unsere Kinder vor Belastungen durch Pestizide zu schützen, können wir Pestizide nicht weiter so verwenden und regulieren wie bisher. Der Bericht hebt die tiefgreifenden Auswirkungen der Pestizidbelastung auf die Gesundheit, Entwicklung und Rechte von Kindern hervor und macht auf den dringenden Handlungsbedarf aufmerksam. Der Bericht nennt die zentralen Schritte: hochgefährliche Pestizide (HHPs) schrittweise abschaffen, den Einsatz anderer Pestizide minimieren und Kinder vor Exposition schützen. Dafür setzt sich das Pesticide Action Network International weltweit ein und hat seine Expertise bei der Erstellung des Berichtes eingebracht.

„Wir dürfen unsere Kinder nicht länger mit der Pestizid-Belastung alleine lassen und verlorene Leben, Todesfälle, den Verlust von Gesundheit oder die Unmöglichkeit, selbst einmal Eltern zu werden, akzeptieren. Der UNICEF Report sollte ein Weckruf für alle sein, sich für tragfähige nicht-chemische Alternativen zu hochgefährlichen Pestiziden zu engagieren. Gute Gesetzte und freiwilliges Engagement können Motoren des Wandels sein. Auch die Beteiligung in der gerade gegründeten Global Alliance on Highly Hazardous Pesticides (GAHPP) bietet hierfür eine Plattform.“ Sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany.

Forschende und Mediziner kennen die Zusammenhänge zwischen Pestizidbelastung und Atemwegsproblemen, Störungen des Immunsystems und Krebserkrankungen im Kindesalter. Viele Pestizide stören die endokrine Funktion und können dadurch u.a. das Wachstum, die Hirnentwicklung , den Stoffwechsel und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

Doch während die gesundheitlichen Folgen wissenschaftlich gut belegt sind, mangelt es weltweit an der Erfassung und Dokumentation von Vergiftungsfällen. Die exklusiv für den Bericht analysierten Pestizidvergiftungsfälle von Kindern verdeutlichen allenfalls die Spitze des Eisbergs der Belastung.

Diese Vernachlässigung zeigt sich besonders deutlich in der Landwirtschaft, wo Kinder einigen der höchsten Risiken ausgesetzt sind. Auf die Landwirtschaft entfallen 61 % aller Kinderarbeit weltweit, und Millionen von Kindern sind dort hochgefährlichen Pestiziden (HHPs) ausgesetzt. Oft üben sie Tätigkeiten aus, die für Minderjährige verboten sind.

Aber nicht nur direkt auf den Feldern und Plantagen sind Kinder betroffen: Schätzungsweise 490 Millionen Kinder und Jugendliche sind Pestiziden ausgesetzt, einfach weil sie in der Nähe von landwirtschaftlichen Gebieten leben, in denen diese Chemikalien eingesetzt werden.

UNICEF Report “Underestimated and Overlooked: The Silent Impact of Pesticides on Children”

Pressekontakt:
Susan Haffmas, susan.haffmans@pan-germany.org, +49 157 31564017




Wissenschaft schlägt Alarm wegen EU-Pestizid-Omnibus

Hamburg, 22. Juni 2026. Pressemitteilung. Eine neue wissenschaftliche Analyse, die in der Fachzeitschrift Science [1] veröffentlicht wurde, verschärft die Bedenken hinsichtlich des Omnibus-Vorschlags der Europäischen Kommission zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit – nur wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung der Mitgliedstaaten am 26. Juni.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 27 europäischen Forschungseinrichtungen warnen in Science, dass der Omnibus-Vorschlag die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erhöhen, die Anreize für sicherere Alternativen zur Schädlingsbekämpfung verringern und das Vertrauen in regulatorische Entscheidungsprozesse untergraben würde.

Statt des Omnibus-Vorschlags nennen die Forschenden andere, zielführende und dringend notwendige Maßnahmen, darunter eine bessere Überwachung des Pestizideinsatzes, der Rückstände und der Auswirkungen, mehr Transparenz bei regulatorischen Studien, eine stärkere Einbindung unabhängiger Wissenschaft in die regulatorische Bewertung und den Zugang zu Pestizid-Anwendungsdaten.

Die Expertinnen und Experten betonen zudem, dass zusätzliche Ressourcen für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Verringerung des Rückstaus bei Zulassungsverfahren eine vergleichsweise geringe Investition erfordern würden. Diese sei eine bescheidene Investition im Vergleich zu den Hunderten Millionen Euro, die die Chemieindustrie für die Markteinführung eines einzelnen Wirkstoffs ausgäbe oder im Vergleich zu den Gesundheits- und Umweltkosten, die durch Stoffe entstünden, die unerkannte und inakzeptable Schäden verursachten.

Die in Science publizierte Analyse bekräftigt frühere wissenschaftliche Kritik, unter anderem von der Akademie der Wissenschaften Leopoldina, wonach der Omnibus-Vorschlag die Schutzmechanismen des EU-Pestizidrechts schwächen würde, ohne die versprochene Vereinfachung zu liefern.[2] Anstatt diese Bedenken aufzugreifen, wurden die Verhandlungen im Rat beschleunigt und haben sich in zentralen Punkten in die entgegengesetzte Richtung entwickelt.

Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany erklärt: „Die europäischen und deutschen Institutionen sollten ihre Energie darauf verwenden, in eine nachhaltige Landwirtschaft zu investieren und Gesundheit, Wasser und Umwelt zu schützen – nicht darauf, die Schutz-Regeln zu schwächen. Die Gremien, die über den Omnibus-Vorschlag entscheiden, stehen in der Verantwortung, kommende Generationen vor noch mehr krankmachender chemischer Belastung zu schützen. Von den Mitgliedsstaaten erwarten wir, den Vorschlag entsprechen zu verbessern.“

Letzter Entwurf des Rates

Am 12. Juni gelang es der zyprischen Ratspräsidentschaft nicht, die Unterstützung der Mitgliedstaaten für ihren Kompromisstext zu gewinnen. Der Entwurf sah vor, unbefristete Genehmigungen auf Pestizide mit geringem Risiko zu beschränken, aber gleichzeitig die Erneuerungszeiträume für konventionelle Wirkstoffe auf bis zu 25 Jahre auszuweiten. Die Definition von biologischen Pestiziden wurde derart aufgeweicht, dass bestimmte schädliche synthetische Pestizide – etwa Pyrethroide – als “Biopestizide” eingestuft werden könnten. Auch Schwermetalle und deren Salze, beispielsweise Kupferverbindungen, würden Erleichterungen erfahren.

Der zyprische Entwurf behielt zudem die umstrittenen Pläne der Kommission bei, Ausnahmeregelungen auszuweiten, Übergangsfristen zu verlängern und die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten einzuschränken, sich bei Zulassungsentscheidungen auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu stützen.

Die Botschaft der Wissenschaft könnte nicht deutlicher sein: Der Omnibus-Vorschlag bewegt die EU in die falsche Richtung“, sagt Angeliki Lysimachou, Leiterin für Wissenschaft und Politik bei PAN Europe. „Die Mitgliedstaaten müssen auf die Wissenschaft hören und jede Aufweichung der hohen Schutzstandards ablehnen, die im EU-Pestizidrecht verankert sind, wenn sie am 26. Juni über den Omnibus-Vorschlag abstimmen.

Das größere Bild

Die Debatte spiegelt ein umfassenderes Versagen der EU-Institutionen wider, auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse und rechtlichen Notwendigkeit zu reagieren, und die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor schädlichen Pestiziden in entsprechender Form zu schützen. Sechs Monate nach dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu dem Pyrethroid Cypermethrin [3] hat die Kommission keinerlei Folgemaßnahmen ergriffen. Gleichzeitig wird weiterhin über die Zulassung mehrerer gefährlicher Wirkstoffe diskutiert, obwohl Belege dafür vorliegen, dass sie verboten werden sollten.

Während das seit Langem verzögerte Leitdokument zum Bienenschutz (Bee Guidance Document) weiterhin blockiert wird und Risikobewertungen für Bestäuber noch immer auf veralteten Methoden basieren, setzt sich der Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa fort.

Auch die Sorgen über chemische Verschmutzung nehmen zu. In der vergangenen Woche wurde Trifluoressigsäure (TFA), ein Abbauprodukt von 28 in der EU genehmigten PFAS-Pestiziden, als reproduktionstoxisch eingestuft. Das sehr langlebige und mobile TFA wird inzwischen europaweit in Trinkwasser und landwirtschaftlichen Kulturen nachgewiesen. Dennoch hat die EU bislang keinen umfassenden Ausstieg aus PFAS-Pestiziden vorgeschlagen, die zu dieser Belastung beitragen. Kommt der Omnibus-Vorschlag ohne Verbesserungen durch, erlauben die Mitgliedstaaten für einige PFAS-Pestizide unbefristete Genehmigungen – und damit eine ewige Belastung, warnen die Umweltschützer.

[1] Link zum Science-Artikel: https://www.science.org/doi/10.1126/science.aeg8744

[2] Leopoldina Fokus Nr. 6/ Juni 2026: Geplante Änderung der Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen: Vorschläge der EU-Kommission verringern das Schutzniveau für Mensch und Umwelt;
EU Omnibus: Leading scientists from many disciplines call for better -not weaker- protection against pesticides;
Scientific assessment slams food and feed safety omnibus proposal | PAN Europe ;
Periodic Reassessment or Permanent Approval? A Critical Analysis of the EU Commission’s Proposal to Reform Pesticide and Biocide Authorisation in Europe |ChemRxiv;
Planned amendment to the authorisation of plant protection substances: Proposals of the EU Commission reduce the level of protection for humans and the environment – Leopoldina;
The Lawfulness of the Planned Amendments through the „Food and Feed Safety Omnibus“;
Omnibus X : Lettre ouverte au Président de la République Française | Framaforms.org

[3] EU highest Court declares toxic insecticide cypermethrin illegally re-approved by the European Commission

Pressekontakt:

Susan Haffmans, PAN Germany, susan.haffmans@pan-germany.org, + 49 40 399 19 10-25




Launch des Unicef-Reports: Underestimated and Overlooked – The Silent Impact of Pesticides on Children

Online-Launch des Unicef-Reports am 23. Juni 2026 von 15 – 16 Uhr  

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Seit 1990 hat sich der Einsatz von Pestiziden weltweit verdoppelt – doch die Schutzmaßnahmen für Kinder haben damit nicht Schritt gehalten.  Die Belastung durch Pestizide ist eine oft unterschätzte und übersehene Gefahr für die Gesundheit von Kindern, deren Auswirkungen bereits vor der Geburt beginnen und ein Leben lang anhalten können.

Kinder sind besonders anfällig für Pestizidbelastungen, die bereits im Mutterleib beginnen und sich aufgrund ihrer biologischen Empfindlichkeit und der im Verhältnis zur Körpergröße höheren Exposition während der gesamten Kindheit fortsetzen. Dennoch werden das Ausmaß und die Schwere des Problems nach wie vor vernachlässigt.

Unicef widmet diesem Problem einen neuen Report „Unterschätzt und übersehen: Die stillen Auswirkungen von Pestiziden auf Kinder“, der die neuesten Erkenntnisse zur Pestizidbelastung von Kindern, zu den gesundheitlichen Auswirkungen sowie zu Lücken bei Daten, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zusammenfasst.

Besonders freuen wir uns, dass Expert*innen des Pestizid Aktions-Netzwerks an der Erstellung des Unicef-Berichts mitgewirkt und ihre Expertise eingebracht haben.

Zum Online-Launch des Berichts mit anschließender Panel-Diskussion am 23. Juni 2026 lädt Unicef herzlich ein.

An dem Panel nehmen teil:

  • Maria Brown, Assistant Teaching Professor, Towson University
  • Dr. Allison Sherris, Research Scientist, Department of Environmental & Occupational Health Sciences, University of Washington
  • Anna Brüderle, Research and Data Analysis Manager, International Cocoa Initiative
  • Richard Brown, Technical Officer of Chemical Safety & Health Unit, WHO
  • Susan Haffmans, Senior Adviser Plant protection and international cooperation, Pesticide Action Network
  • Dr. Amalia Laborde García, Professor of Toxicology at the Faculty of Medicine, University of the Republic, Uruguay
  • Dr. Michael Eddleston, Professor of Clinical Toxicology, The University of Edinburgh
  • Dr. Ruth Etzel, UNICEF
  • Abheet Solomon, Senior Adviser, UNICEF

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(Hinweis: Die Zeit wird bei der Anmeldung zunächst mit 9-10 Uhr EDT angegeben. Sobald Sie sich registriert haben, erscheint die Zeit entsprechend in 3 pm / CEST 15-16 Uhr.)




Keine Einigung im Rat zum Pestizid-Omnibus

Der Vorschlag zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit – kurz „Omnibus X“ – wurde nicht, wie von der zypriotischen Ratspräsidentschaft geplant, abgestimmt. Die Botschafter der EU-Mitgliedsländer waren offenbar nicht von der Qualität des Vorschlags überzeugt und konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt zum umstrittenen Omnibus-Paket einigen. Zu den Knackpunkten, so ist zu vernehmen, zählten Uneinigkeit über die Abschaffung der befristeten Wirkstoffgenehmigungen und hinsichtlich der Festlegung von Höchstgehalten für Pestizidrückstände der in die EU eingeführten Produkte.

PAN Germany, viele andere Nichtregierungsorganisationen und tausende Bürger*innen sind erst einmal erleichtert darüber, dass der Beratung des Vorschlags nun mehr Zeit gegeben wird. Auch die Wissenschaftsgemeinschaft dürfte erst einmal aufatmen, denn der Omnibus-Entwurf bedeutet in weiten Teilen eine Abkehr von einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Politik und Regulierung.

Dass es jetzt noch keine Rats-Position gibt, verschafft Zeit. Inhaltlich ist mit der Vertagung allerdings noch nichts gewonnen. Der Dachverband der pestizidherstellenden Industrie CropLife Europe warnte nach der gescheiterten Abstimmung davor, dass der Omnibus-Entwurf in unnötige Komplexität getrieben würde und sich von seinem ursprünglichen Ziel der Vereinfachung entferne. PAN Germany verweist darauf, dass der bisherige Vorschlag mehr Deregulierung, weniger Schutz für Umwelt und Gesundheit (auch für die Gesundheit von Beschäftigten in der Landwirtschaft) und mehr Rechtsunsicherheit bedeuten würde und dass kostengünstigere Reformvorschläge auf dem Tisch lägen.

Zypern will versuchen, am 26. Juni auf der letzten Sitzung der Ständigen Vertreter der 27 Mitgliedstaaten unter zyprischem Vorsitz eine Einigung zu erzielen. Scheitert auch dieser Versuch, fällt die Aufgabe, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, auf Irland, das für die kommenden sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt.

 

 




Bundesregierung beantwortet Fragen zur Gewässerbelastung: Kaum Impulse gegen Pestizideinträge

Gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mussten die Mitgliedstaaten bereits am 22.12.2015 den guten chemischen und ökologischen Zustand ihrer Gewässer erreichen. Diese Vorkehrungen sind für den Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen und für die Erholung der wasserabhängigen Lebensräume mit ihrer Artenvielfalt nicht nur wichtig, sondern auch verbindlich. In Deutschland ist vor allem der Bund dafür zuständig, Regelungen zur Reinhaltung der Gewässer auf den Weg zu bringen – wie zum Beispiel zur Minderung der Einträge von Pestiziden (aus sog. „Pflanzenschutzmitteln“, PSM) und Bioziden zählen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragte mit einer kleinen Anfrage im März 2026 bei der Bundesregierung nach, wie sich die Belastungssituation des Trink- und Grundwassers, der Oberflächengewässer und wasserabhängigen Naturschutzgebiete aktuell darstellt und welche Schritte sie gegen die Verunreinigungen trifft. Insgesamt besteht diese Nachfrage aus 49 Einzelfragen und betrifft neben Stoffgruppen wie Arzneimittel oder die Ewigkeitschemikalien per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) auch Pestizide und Biozide. Auf die beiden letztgenannten Verbindungen fokussiert sich unser vorliegender Beitrag.

Es fehlt weiterhin ein umfassendes Lagebild

Generell zeigt sich, dass auch der Bundesregierung ein vollständiges Lagebild zur Verunreinigung der Gewässer mit diesen zumeist gewässergefährdenden Substanzen fehlt. Das betrifft beispielsweise das Ausmaß von Pestizid- und Biozidrückständen in Schwebstoffen, Sedimenten und Wasserorganismen, die von den zuständigen Landesbehörden erhoben bzw. berechnet werden. Kritisch ist ferner, dass konkrete Stoff-Konzentrationen erst bei Grenzwertüberschreitungen gemeldet werden müssen und nur diejenigen Pestizidwirkstoffe im Trink- bzw. Rohwasser untersucht werden, die wahrscheinlich im Einzugsgebiet eines Wasserwerkes Anwendung finden.

Biozidwirkstoffe und deren Abbauprodukte werden in Grund- und Oberflächengewässer nachgewiesen, allerdings nicht systematisch untersucht. Um die Belastung der Umwelt mit Bioziden besser zu erfassen, sind aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtete Untersuchungen notwendig.

Zur Belastungssituation in wasserabhängigen Schutzgebieten fehlt eine Antwort der Bundesregierung, die angesichts der Empfindlichkeit dieser Lebensräume gegenüber Pestiziden notwendig wäre.

Probleme vom Grundwasser bis zum Meer

In Deutschland ist fast jeder 10. Grundwasserkörper wegen Pestizidverunreinigungen in einem schlechten Zustand und verfehlt daher weiterhin die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. An 19 % aller untersuchten Grundwassermessstellen wurden Pestizidwirkstoffe oder relevante Abbauprodukte nachgewiesen. Bei den zugelassenen Substanzen gibt es keinen Rückgang bei der Belastungssituation. Sorgen bereitet die Zunahme der sogenannten nicht relevanten Metabolite von Pflanzenschutzmittel, die zuletzt an 72% der untersuchten Grundwassermessstellen ermittelt wurden, ein Plus von 24%.

Im Rahmen der Untersuchung von Bächen konnte festgestellt werden, dass bei über 80% der berücksichtigen Wasserläufe in der Agrarlandschaft eine zulassungsrelevante Konzentration nach einem Regenereignis überschritten wurde – und zwar bei mindestens einem Pestizidwirkstoff.

Pestizide sind längst im Trinkwasser angekommen. Wenngleich dort die Funde nach Angaben der Bundesregierung sehr gering bleiben, hat die Anzahl der Substanzen mit Grenzwertüberschreitung in den vergangenen Jahren zugenommen.

Selbst in der Nordsee liegt bereits die Konzentration der Insektizide Cypermethrin und Imidacloprid so hoch, dass die zukünftigen hierfür geltenden Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten werden können.

Laut der Bundesregierung geht aus Studien zudem hervor, dass große Teile der Bevölkerung mehrfach mit Pestiziden, PFAS und weiteren Schadstoffen belastet sind. Besorgniserregend sei die Verunreinigung deshalb, weil die Substanzen langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.

Noch keine wirksame Strategie an der Verunreinigungsquelle

Zu den Hauptquellen der Pestizideinträge zählen die intensive Landwirtschaft. Modellierungen des Umweltbundesamtes belegen außerdem, dass einige Wirkstoffe wie Terbutryn als Biozide genutzt werden und andernorts über die Kanalisation in die Gewässer gelangen.

PFAS werden in zahlreichen Anwendungen eingesetzt, auch in Pestizid- und Biozidprodukten (z.B. als Insektizide, Rattengift oder in Antifouling-Schiffsanstrichen). Zahlreiche PFAS setzten bei deren Abbau u.a. Trifluoracetat (TFA) in die Umwelt und in die Gewässer frei. Die Antwort der Bundesregierung beschreibt insbesondere nachgewiesene Rückstände von PFAS-Bioziden.

Es gibt allerdings weiterhin Lücken, wie etwa bei der Ermittlung der Verunreinigungsquellen mit PFAS-haltigen Bioziden belasteter Gewässer oder bei der Kalkulation der Umwelt- und Ressourcenkosten der Pestizidbelastungen.

Die gewählten Gegenmaßnahmen zu den Verunreinigungen bleiben in der Antwort der Bundesregierung eher komplex, unbestimmt und nachsorgend, so dass ein weiterer Zeitverzug zu befürchten ist. Hierzu seien einige Beispiele genannt:

  • Grundsätzlich wird kein Verbesserungsbedarf beim geltenden Wasserrecht gesehen, z.B. bei Vorgaben zur Begrenzung von Einleitungen. Zur Anpassung von Regelungen im Bereich der Schadstoffminimierung wird vielmehr ein EU-weiter Ansatz bevorzugt – wie etwa mit dem eingeführten Mechanismus der Watchlist, um weitere Stoffe zu überwachen und ggf. zu regeln.
  • Es gibt kaum Hinweise, dass das Verursacherprinzip wie in Form von erweiterten oder optimierten Abgaben- oder Haftungsregelungen konsequenter genutzt werden soll, um den Einsatz und die Einträge von Bioziden oder Pestiziden in der Landwirtschaft zu minimieren.
  • Allein im Bereich der Abwasserbehandlung sind Maßnahmen zur Stärkung der Herstellerverantwortung vorgesehen, die allerdings das EU-Recht (Kommunalabwasserrichtlinie) vorgibt und noch einige Umsetzungsfragen offenlässt.
  • Forschungsvorhaben werden zwar gefördert– wie etwa zur Erfassung von bestimmten bioziden Gewässerbelastungen in Städten oder Verfahren zur Förderung von gewässerverträglichen Antifoulingverfahren für Boote. Es bleibt jedoch unbeantwortet, wie die Verbreitung der Erkenntnisse in der Praxis unterstützt werden.

Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort oft auf die föderale Aufgabenverteilung. Gewässerüberwachung sei Ländersache und da die Bundesländer der Bundesregierung nur dort berichten, wo sie dazu verpflichtet seien, lägen der Bundesregierung keine vollständigen Informationen vor, so bereits die Vorbemerkung in der Antwort. Aus Sicht von PAN wäre es wünschenswert, wenn die Bundesregierung ein Berichterstattungswesen gemeinsam mit den Ländern etablieren könnte, dass eine systematische und vergleichende Lagebewertung ermöglicht, denn viele politische Strategien und rechtliche Regelungen, die zur gezielten Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer beitragen könnten, greifen auf Bundesebene.

Bei diversen Fragen fehlen nach Sicht von PAN Germany in den Antworten Informationen und Bewertungen zu Pestiziden. Beispielsweise hätte die Relevanz, die das Umweltbundesamt den zahlreichen in DE eingesetzten PFAS-Pestiziden für die Grundwassereinträge des Abbauproduktes TFA zuschreiben, deutlicher erwähnt werden müssen. Während ein paar PFAS-Biozide ausführlich behandelt werden, fehlt ein Überblick der im Pflanzenschutz eingesetzten PFAS-Wirkstoffe (Antwort auf Frage 16). Das ist vor dem Hintergrund der Bedeutung der Einträge von PFAS-Pestiziden und TFA in Gewässer unverständlich und wirft Fragen auf, ob die Belastung durch PFAS-Pestizide ignoriert oder zumindest nicht in seiner Tragweite ernst genommen wird.

Überraschend ist auch die positive Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Eignung der vorhandenen Regelwerke und der daraus resultierenden regulatorischen Werte im Abwasser- und Trinkwasserrecht, um die Bevölkerung in Deutschland wirkungsvoll vor Fremdstoffen (auch vorsorglich) im Trinkwasser zu schützen (Antwort auf Frage 14). Möglicherweise würde heute die Antwort etwas anders ausfallen, da TFA jetzt von der ECHA als reproduktionstoxisch R1b eingestuft wurde (PAN berichtete). TFA ist ein PFAS, dass bereits in allen Wasserkörpern und allen anderen Umweltkompartimenten vorkommt und aufgrund seiner Langlebigkeit und Mobilität sich stetig weiter verteilt und anreichert. Auch die drastische Zunahme von nicht-relevanten Pestizidmetaboliten im Grundwasser, das „auf eine unzureichende und inkonsistente Regulierung dieser Stoffgruppe zurückzuführen“ sei (siehe Antwort auf Frage 6), passt nicht wirklich in das positive Fazit.

Die Antworten der Bundesregierung zur Frage der Gewässerbelastung u. a. mit Pestiziden und Bioziden kann nicht losgelöst von den aktuellen politischen Entwicklungen und ihren zu erwartenden Auswirkungen auf den zukünftigen Schutz unseres Wassers und unserer Gewässer gelesen und eingeordnet werden. Mit den Argumenten von Bürokratieabbau und Vereinfachungen wird mit dem vorgeschlagenen Omnibus X gerade massiv versucht, Schutzstandards für Menschen und Umwelt aufzuweichen. Die im Omnnibus X vorgeschlagenen unbefristeten Wirkstoffgenehmigungen im Pestizid- und Biozidrecht, vereinfachte Anwendungsausnahmen bereits verbotener Pestizide oder die Gewährung doppelt so langer Aufbrauchfristen gefährlicher Mittel werden definitiv nicht zu einem besseren Schutz von Roh-, Grund- und Oberflächengewässern beitragen. PAN Germany und viele weitere Umweltverbände engagieren sich gegen diese Bestrebungen. Wie sich die Bundesregierung dazu verhält, liegt weiterhin im Dunkeln.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Gewässerverunreinigungen findet sich hier:  https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105463.pdf