Redebeitrag auf der BASF-Hauptversammlung vom 27.04.2023

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk, (PAN Germany), auf der Hauptversammlung der BASF AG am 27.04.2023 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V., ich bin Toxikologe und mit den gesundheits- und umweltschädigenden Eigenschaften der Wirkstoffe, über die ich hier sprechen werde, gründlich vertraut. Bereits vor 2 Jahren haben wir kritisiert, dass bestimmte Wirkstoffe, die in der EU aus Gesundheits- oder Umweltgründen verboten sind, von der BASF in anderen Teilen der Welt weiterhin vermarktet werden. Dazu gehören Fungizide mit dem Wirkstoff Epoxiconazol und Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat. Beide Wirkstoffe wurden von den Behörden der EU als „vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ eingestuft. Das heißt, diese Wirkstoffe sind fruchtbarkeitsschädigend und gefährden das Kind im Mutterleib.

Es gibt einen besonderen Grund, warum es unverantwortlich ist, diese in der EU verbotenen Wirkstoffe in den Ländern das globalen Südens weiter zu vermarkten. Es gibt wissenschaftliche Publikationen, die belegen, dass Menschen im globalen Süden deutlich stärker gegenüber Pestiziden ausgesetzt sind als hier bei uns. Es ist nur logisch anzunehmen, dass dies auch bei Glufosinat und Epoxiconazol der Fall ist. Selbst unter europäischen Verhältnissen wurde in einer wissenschaftlichen Studie aus dem Jahr 1998 für Glufosinat ein 2,5-fach höheres Risiko für Geburtsschäden ermittelt (García et al 1998). Umso höher dürfte das Risiko unter den Arbeits- und Lebensbedingungen im globalen Süden ausfallen.

Epoxiconazol wurde von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA bereits im Jahr 2008 als ein „vermutlich beim Menschen reproduktionstoxischer Wirkstoff“ eingestuft. Vor zwei Jahren verwiesen Sie in der BASF-Hauptversammlung auf die Frage, warum der Antrag auf Wiedergenehmigung von Epiconazol in der EU zurückgezogen wurde, darauf, dass mit dem Wirkstoff Revysol (Mefentrifluconazol) eine nachhaltigere Alternative zur Verfügung steht. Aus meiner Perspektive als Toxikologe kann ich bestätigen, dass Revysol ein deutlich weniger toxisches Fungizid ist. Umso unverständlicher ist der Sachverhalt, dass das reproduktionstoxische Epoxiconazol nach wie vor in zahlreichen lateinamerikanischen Ländern angeboten wird.

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. An welchem Produktionsstandort der BASF wird der herbizide Wirkstoff Glufosinat produziert und gibt es Pläne, angesichts der Gesundheitsgefahren von Glufosinat auf die Vermarktung dieses Wirkstoffs zu verzichten?
  2. Wo erfolgt derzeit die Produktion von Epoxiconazol?
  3. Warum werden trotz einer verfügbaren, weniger toxischen Alternative weiterhin epoxiconazol-haltige Fungizide in Ländern Lateiamerikas vermarktet?

Bis zu einer zufriedenstellenden Klärung dieser Fragen fordere ich die Aktionäre auf, den Vorstand und den Aufsichtsrat NICHT zu entlasten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 




BAYER-Hauptversammlung 2023: Protestaktion in Leverkusen und Gegenanträge

Auch in diesem Jahr wird die BAYER-Hauptversammlung virtuell stattfinden und von realen Protesten vor Ort begleitet sein. Im Zentrum des Protests stehen das umstrittene Herbizid Glyphosat sowie Doppelstandards im Pestizidhandel. PAN Germany ist als Redner auf der Hauptversammlung dabei.

Ende 2023 wird EU-weit über eine mögliche Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat entschieden. BAYER, der Hauptproduzent von Glyphosat, wird weiter für seinen „Bestseller“ kämpfen, während mehr und mehr wissenschaftliche Studien die erheblichen negativen Auswirkungen des Wirkstoffs auf Mensch und Umwelt dokumentieren und die Praxis zeigt, dass ohne Glyphosat gewirtschaftet werden kann.

Der BAYER-Konzern vermarktet in den Ländern des globalen Südens viele Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen längst verboten sind. Auch aus Deutschland exportiert Bayer solche Pestizide. Diese Doppelstandards im Pestizidhandel sind unethisch und gefährden Menschenrechte.

Die Kundgebung zur BAYER-HV findet am 28.4.2023 ab 9:30 Uhr an der BAYER-Konzernzentrale, Kaiser-Wilhelm-Allee 3, in Leverkusen statt.

Informationen zum Protestprogramm, zu den Redner*innen auf der Kundgebung vor Ort sowie den Gegenanträgen finden sich auf der Homepage der CBG (Coordination gegen BAYER-Gefahren).

Nachtrag zum Protestprogramm zur Bayer Hauptversammlung 2023:

Hier die CBG-Videos der Protestaktionen anschauen




BASF-Hauptversammlung 2023: Protestaktion und Gegenanträge

Anlässlich der BASF-Hauptversammlung heute prangern zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen negative Auswirkungen der BASF-Geschäfte auf Klima, Umwelt und Menschenrechte an.

Ein Kritikpunkt von PAN Germany:  BASF verkauft weltweit weiterhin Pestizidwirkstoffe, deren Einsatz in der EU verboten ist. Diese Doppelstandards gefährden die Menschen und ihre Umwelt und tragen zu erhablichen Verletzungen von Menschenrechten bei.

Zu den von BASF vermarkteten Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, gehören Glufosinat und Epoxiconazol. Sie sind bei uns nicht mehr erlaubt, weil sie als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ (Kategorie 1B) eingestuft sind. Allein in Indien vermarktet BASF Pestizidprodukte mit vier Wirkstoffen, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen verboten sind: Neben Epoxiconazol und Glufosinat auch die Wirkstoffe Pymetrozin und Atrazin (im Handelsprodukt Vesnit), die wegen ihrer Grundwasserbelastung in der EU verboten sind.


Weitere Infromationen zur Protestaktion
Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre




Veranstaltungshinweis: Workshop Toxic trade and toxic legacies

Wann: 6. April 2023 / 13 -20 Uhr

Wo: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Leipzig, Permoserstr. 15, Conference Centre KUBUS (Hall 1CD)

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung.

Der Workshop „Toxic trade and toxic legacies“ beleuchtet Auswirkungen des Einsatzes hochtoxischer Pestizide auf Mensch und Umwelt, den asymmetrischen weltweiten Handel mit Pestiziden, den Umgang mit kritischen Forschungsergebnissen und wirft einen genaueren Blick auf Brasilien, Vietnam und die EU. Dabei werden nachfolgende Fragen aufgeworfen:

  • Welchen Beitrag kann ein Forschungszentrum wie das UTZ zur wissenschaftlichen Freiheit leisten?
  • Ist der Einsatz gefährlicher Pestizide unvermeidlich, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten?
  • Welche Rolle spielt Deutschland als großer Pestizid-Exporteur?
  • Wie kann eine Kohärenz zwischen Handelspolitik und Gesundheits- sowie Umweltschutz erreicht werden?
  • Welche Lehren lassen sich aus den Auswirkungen des Einsatzes gefährlicher Pestizide in Vietnam ziehen?
  • Sind die derzeitigen Bemühungen zur Behebung der Schäden in Vietnam ausreichend?

Der Workshop bietet die Gelegenheit diese und weitere hochaktuelle Fragen mit Expert*innen am 6. April in Leipzig zu diskutieren. Eröffnet wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Rolf Altenburger, Scientific Director, UFZ.

Hauptrednerin ist Prof. Dr. Larissa Mies Bombardi, die aufgrund ihrer kritischen wissenschaftlichen Arbeit zu gesundheits- und umweltschädlichen Auswirkungen des Pestizideinsatzes in Brasilien massiv bedroht wurde und am 6. April 2021 mit ihrer Familie aus Brasilien nach Europa floh.

Neben weiteren Referent*innen wird Susan Haffmans (PAN Germany) zum Thema „Doppelte Standards im Handel mit Pestiziden: aktuelle Entwicklungen auf dem Weg zu einem einheitlichen Schutzniveau“ referieren.

Das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Bitte melden Sie sich bis zum 1. April an unter www.ufz.de/pesticideworkshop.




Legal opinion on the implementation of an export ban of certain hazardous pesticides from Germany

The German government has announced it will implement an export ban on certain hazardous pesticides. A draft of the implementation policy will be presented during the spring of 2023. The goal of the export ban is to eliminate double standards in the pesticide trade. Double standards arise when active ingredients and pesticide products that are not approved or authorised in the European Union (EU) because of their environmental and health hazards or risks are nevertheless exported from Germany to countries outside the EU.

A legal opinion written by Mirka Fries (LL.M.) and Ida Westphal (Ass. Iur.) and commissioned by the European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), the Heinrich Böll Stiftung, INKOTA netzwerk, the Pesticide Action Network Germany (PAN Germany), and the Rosa Luxemburg Stiftung examines the potential scope of such an export ban and if it could be compatible with the law of the European Union as well as the General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) of the World Trade organization (WTO).

A German export ban – but also national export bans by other EU member states – will be particularly effective in countering double standards in the pesticide trade as long as: 1) both active ingredients and pesticide products are covered; and 2) export rights are only granted for substances that were approved or authorised as a result of a thorough assessment of their hazard levels and risks to humans and the environment under current EU regulatory framework. In this way, the same standards of health and environmental protection applicable for marketing within the EU would apply to the export of such pesticides.

The legal opinion (english version) at hand is a shortened version of the original legal opinion written in German.

More information:

 




End Double Standards in Pesticide Trade: Country examples of legislative efforts from Germany, India and Tunisia

When: Wednesday, 22 February 2023, from 14:00 – 15:15 (CET)

Where: Online event, please register here

The online event presents legislative efforts by importing and exporting countries to stop the trade of pesticides banned in the land of origin. The export of banned pesticides to third countries is being recognised as a threat to human rights. In the case of the European Union (EU), most hazardous agrochemicals are not approved for use because of their negative effects on human health and/or the environment, yet manufacturers in EU countries such as Germany and others are still producing them to sell them abroad. The call for ending such double standards in pesticide trade is joined by civil society organizations in the Global South and North and by human rights experts from the United Nations alike. Inputs from Germany, India and Tunisia provide examples on how governments can take legislative efforts.

Program

Welcome and moderation Dr Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk and Dr Christian Schliemann-Radbruch, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Ending double standards in pesticide trade – where do we stand? Susan Haffmans, PAN Germany

National import ban and civil society approaches against pesticides – the case of Tunisia Semia Gharbi, AEEFG Tunisia

Reducing double standards by banning highly hazardous pesticides – an analysis from India Dileep Kumar, PAN India

Implementing a ban on the export of certain hazardous pesticides – presentation of a legal opinion from Germany Mirka Fries (LL.M.) and Ida Westphal (Ass. iur.)

Questions & answers

 

The event is jointly organized by the European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), the Heinrich Böll Stiftung, the INKOTA-netzwerk, the Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) and the Rosa Luxemburg Stiftung.




Studie: Deutschland exportiert mehr in der EU verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe als in fertigen Produkten. Pestizidexportverbot muss Wirkstoffe einbeziehen.

Berlin / Hamburg, 7. Dezember 2022. Pressemitteilung. In den vergangenen zwei Jahren hat die Exportmenge von in der EU verbotenen, reinen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland die Exportmenge von verbotenen Wirkstoffen, die in Pestizidprodukten enthalten sind, um das 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Der Export von reinen Wirkstoffen würde laut Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom September 2022 zu einem Exportverbot von gesundheitsschädlichen Pestiziden nicht erfasst werden. Die an der Analyse beteiligten Organisationen sehen die dringende Notwendigkeit, diese Lücke so umgehend wie möglich mit einer Reform des Pflanzenschutzgesetzes zu schließen.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden 8.260 Tonnen beziehungsweise 8.499 Tonnen verbotene Pestizidwirkstoffe in fertigen Produkten aus Deutschland exportiert. Gleichzeitig wurde 2020 eine Menge von 20.298 Tonnen und 2021 sogar 37.525 Tonnen verbotene Pestizide als reine Wirkstoffe exportiert. „Unsere Analyse zeigt, dass die Menge der verbotenen reinen Wirkstoffexporte die Exportmenge für formulierte Pestizidwirkstoffe aus Deutschland in den letzten zwei Jahren um das rund 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen hat. Das ist enorm und hat unsere Vermutungen sogar übertroffen“, sagt Lena Luig, Referentin für Internationale Agrarpolitik bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

Es handelt sich dabei um Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind, weil sie entweder explizit gesundheits- oder umweltschädlich sind oder weil den für die Genehmigung zuständigen Behörden keine ausreichenden Informationen zu deren Risikobewertung vorlagen. „Exportschlager“ unter den exportierten Wirkstoffen in formulierten Produkten waren das Herbizid Cyanamid und das Fungizid Propineb. Cyanamid gilt als krebserregend und fruchtbarkeitsschädigend und Propineb als hormonschädigend und fruchtbarkeitsschädigend. Beim Export von reinen Wirkstoffen führt Glufosinat die Liste an. „Es ist verantwortungslos, dass im Jahr 2021 die gigantische Menge von 11.000 Tonnen Glufosinat-Wirkstoff aus Deutschland exportiert wurde, obwohl dieser als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen eingestuft ist und in der EU schon vor vier Jahren seine Genehmigung verloren hat“, sagt Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany. „Deutsche Unternehmen profitieren enorm vom Handel mit gefährlichen Pestizidwirkstoffen, vor allem in ihrer Reinform“, so Clausing.

Im September 2022 hatte das Landwirtschaftsministerium angekündigt, einen Vorschlag für ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide zu erarbeiten. Dafür sollte bis Ende 2022 ein Verordnungsentwurf vorgelegt werden. Per Verordnung kann aber der Export reiner Pestizidwirkstoffe nicht rechtssicher reguliert werden. „Das ist eine gefährliche Lücke. Damit die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden beendet werden, fordern wir die Bundesregierung auf dringend nachzubessern. Dies würde am umfassendsten und rechtssichersten über eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes sichergestellt werden“, sagt Jan Urhahn, Programmleiter für Ernährungssouveränität der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Auf diese Möglichkeit hatten die an der Analyse beteiligten Organisationen bereits in einem im September veröffentlichten Rechtsgutachten hingewiesen.

Analyse „Export von hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland“

Pressekontakte:

  • Dr. Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, E-Mail: bollmohr@inkota.de, Mobil: +49 (0)174 56 20 10 7
  • Dr. Peter Clausing, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), E-Mail: peter.clausing@pan-germany.org, Mobil: +49 (0)176 43 79 59 32
  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: +49 (0)30 28 53 43 12
  • Jan Urhahn, Rosa-Luxemburg-Stiftung, E-Mail: jan.urhahn@rosalux.org, Mobil (Whatsapp): +27 (0)79 63 89 97 6 oder (Signal und Telegram): +49 (0)176 70 61 03 81

 

 




EU Kommission darf Versprechen zum Export-Verbot gefährlicher Chemikalien und Pestizide nicht aufgeben

Brüssel/Hamburg, 1.12.22. Im Vorfeld des Welttags gegen Pestizide am 3. Dezember haben mehr als 326 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen Welt, Institutionen und Gewerkschaften eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie ein Verbot der Ausfuhr gefährlicher Chemikalien fordern, die in der EU verboten sind. Sie fordern die Europäische Kommission auf, den versprochenen Legislativvorschlag dazu nicht zu verschieben.

Allein im Jahr 2018 wurden mehr als 81.000 Tonnen Pestizide, die 41 verschiedene gefährliche Wirkstoffe enthalten, deren Verwendung in der Landwirtschaft in der EU verboten ist, von europäischen Konzernen exportiert.

  • Eine von 326 NGOs und Gewerkschaften unterzeichnete gemeinsame Erklärung fordert ein Verbot der Ausfuhr von Pestiziden und anderen gefährlichen Chemikalien, die in Europa verboten sind. Die Erklärung wird heute veröffentlicht.
  • Eine Petition zum Exportverbot, getragen von mehr als 200.000 Bürger*innen aus aller Welt wird heute an EU-Umweltkommissar Sinkevičius übergeben.
  • Heute findet in Brüssel eine Konferenz mit Rednerinnen und Rednern von NGOs und der Gewerkschaftsbewegung, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und Mitgliedsstaaten statt. Die Veranstaltung gibt Einblicke in die Auswirkungen von Pestiziden auf in der Landwirtschaft Beschäftigte und Gemeinschaften im globalen Süden, stellt Ergebnisse einer neuen Studie über die Ausfuhr verbotener Pestizide sowie Engagement von Mitgliedstaaten zum Verbot von Ausfuhren verbotener gefährlicher Pestizide vor und erörtert den Stand der Dinge in Bezug auf ein EU-weites Ausfuhrverbot.

Die Europäische Kommission hat sich in der EU-Strategie für nachhaltige Chemikalien auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt im Jahr 2020 verpflichtet, „mit gutem Beispiel voranzugehen und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen sicherzustellen, dass in der Europäischen Union verbotene gefährliche Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden, unter anderem durch Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften, falls erforderlich“. Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2023 enthält jedoch keine rechtlichen Maßnahmen, um diese Praxis zu stoppen.

Eine Sprecherin der zivilgesellschaftlichen Koalition sagte: „Dies sollte für die EU eine Selbstverständlichkeit sein, um schnell zu handeln. Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen wie Marokko, Südafrika, Indien, Mexiko, Malaysia oder Brasilien werden mit gefährlichen Pestiziden überschwemmt, die in der EU verboten sind, nicht sicher verwendet werden können und verheerende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben, was zu weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen führt. Darüber hinaus gehören diese Länder zu den größten Exporteuren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die EU, so dass verbotene Pestizide auf den Tellern der EU-Bürger landen könnten.“

Gemeinsame Erklärung von NGOs und Gewerkschaften zum Exportverbot

Siehe auch original der Englischen Pressemitteilung des NGO-Bündnisses vom 1.12.22




EVENT: An EU-wide ban on the export of banned pesticides and hazardous chemicals: Why do EU policymakers need to act & how?

Hosted by Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), SumOfUs, Public Eye, The European Environmental Bureau (EEB), Health and Environment Alliance (HEAL), PAN Germany and Corporate Europe Observatory (CEO).

Where: Residence Palace (Passage room) & Online Webstreaming

When: 1 December 2022, 09:15 – 12:30 CET

Language: English

Programme: The meeting will be chaired by Hans van Scharen & Martin Dermine

09:15 – 10:45 Session 1 The EU’s exports of banned pesticides and their impacts on importing countries

  • Opening by the Chair Session 1, Hans van Scharen, Corporate Europe Observatory, Researcher and campaigner (5 mins)
  • Introduction by Dr. Marcos A. Orellana, United Nations Special Rapporteur on toxics and human rights (prerecorded video) (5 mins)
  • “The impact of pesticides on farmworkers in Africa” (10mins)
    • Mopholosi Morokong, IUF, Occupational Health and Safety Officer for Africa (online)
  • “The EU’s-banned pesticide exports” (10 mins)
    • Laurent Gaberell, Public Eye, Agriculture and food expert, Switzerland
  • “Main findings of a new study on exports of banned pesticides from Belgium” (5 mins)
    • Jonas Jaccard, SOS Faim/Pesticide coalition, Advocacy Officer, Belgium
  • “The voices of the impacted communities” (25 mins)
    • Operação Amazônia Nativa (OPAN) (prerecorded video),
    • Larissa Mies Bombardi, Researcher at the Department of Geography, University of São Paulo, Brazil
    • Fobi Miterand Asoh, Founder of NANNY Africa
    • Member of the One Health Network of Civil Society Organizations of Cameroon (ROOHCAM), Cameroon (prerecorded video)
    • Ahmed Tiamiyu, Executive Director of Community Action Against Plastic Waste (CAPWs), Nigeria (prerecorded video)
  • “Q&A session with participants” (20 mins)

10:45 – 11:00 Coffee break

11:00 – 12:30 Session 2 Why an EU ban on the export of banned pesticides and hazardous chemicals is needed and how to do it.

  • Opening by Chair Session 2, Martin Dermine, PAN Europe, Executive Director (5 mins)
  • “Member States and export bans on pesticides and hazardous chemicals” (20 mins)
    • Ms. Zakia Khattabi, Minister of Climate, the Environment, Sustainable Development, and Green Deal, Belgium
    • Crispin Dowler, Acting Co-Editor, Unearthed, The French pesticide export ban, France
  • “NGOs Joint-Statement, time to put an end to double standards” (10 mins)
    • Nina Holland, Corporate Europe Observatory
  • “Petition to Commissioner Sinkevičius” (5 minutes)
    • Eoin Dubsky, SumOfUs, Senior Campaign Manager
  • “An EU-wide export ban, what is the European Commission planning?” (10 minutes)
    • Patrick Child, Deputy Director General DG ENVI, European Commission
  • “Closing remarks from Members of the European Parliaments (MEPs)” (10 minutes)
    • MEP Maria ARENA (S&D)
    • MEP E. Andrieu (S&D) (TBC)
  • “Q&A session with participants” (20 mins)

 

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Programm pdf




Pesticide Paradise – PAN Europe Report verdeutlicht Versagen des EU-Pestizidrechts

Anlässlich des 60. Jahrestages der Veröffentlichung von Rachel Carsons „Silent Spring“, einem bahnbrechenden Werk, das die Entstehung der modernen Umweltbewegung begründete, präsentiert PAN Europe einen neuen Report, der das Versagen des EU-Pestizidrechts verdeutlicht und auf die Rückstandssituation in europäischem Obst hinweist. Der Report zeigt auf, dass sich die Rückstandssituation bei den gefährlichsten Pestiziden in den letzten 10 Jahren deutlich verschlechtert hat.

Diese besonders gefährlichen Pestizide werden nach der europäischen Pestizid-Verordnung als „Substitutionskandidaten“ klassifiziert. Ihre gefährlichen Eigenschaften werden mit Krebs, Fortpflanzungsschäden und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Verbindung gebracht. Ebenso sind die meisten Substitutionskandidaten für die biologische Vielfalt und die Umwelt gefährlich [siehe PAN-Germany Pressmitteilung v. 30.06.2022].

Es ist daher leicht nachvollziehbar, warum die Gesetzgeber 2009 beschlossen, sie zugunsten von weniger gefährlichen Alternativen aus dem Verkehr zu ziehen – nur ist dies nicht geschehen: In mindestens 278 Fällen ist diese Regelung gescheitert wie der Bericht darlegt. Die Ursachen für dieses regulatorische Versagen liegt aus Sicht von PAN Europe in zwei Bereichen.

Erstens enthüllt der Bericht, dass die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten das Ziel der EU-Pestizid-Verordnung durch die Verabschiedung von Standards konterkariert haben, die das Ziel der Verordnung aushebeln. Diese Standards wurden von einem externen Gremium erarbeitet, der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation (EPPO), welche keiner der für Beamte verbindlichen Transparenzanforderungen folgen muss und die von Vertreter*innen der Industrie stark beeinflusst wird.

Als Grundlage der verabschiedeten EU-Leitlinie dient das EPPO-Dokument, an deren Erstellung Unternehmen wie BASF, DuPont und Syngenta beteiligt waren und was eine interessensgeleitete Einflussnahme darauf nahelegt. Es überrascht daher nicht, dass der von der EU erstellte Leitfaden für die Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten so ausgestaltet ist, dass Mittel mit Substitutionskandidaten eher weiter zugelassen werden als deren weitere Nutzung zu verbieten, obwohl weniger gefährliche Alternativen zur Verfügung stünden.

Für die zweite Ursache des Scheiterns sind die offiziellen Stellen in den Mitgliedsstaaten verantwortlich. Sie lehnen durchaus praktikable, nicht-chemische Pflanzenschutzmaßnahmen als Ersatzverfahren ab, die laut der Forschung den Einsatz von Pestiziden verringern können.

Spätestens seit 2008 wusste die Europäische Kommission vom Scheitern des Ausstiegsprogramms, ergriff aber keine wirksamen Maßnahmen um die sogenannten Substitutionskandidaten tatsächlich zu substituieren.
Die Leitlinien müssen schnellstmöglich überarbeitet und die Wirksamkeit von nicht-chemischen Alternativen anerkannt werden, fordert PAN Europe in dem Bericht. Andernfalls sei jedes neue Pestizid-Reduktionsziel der EU zum Scheitern verurteilt.

Mehr dazu: