Offener Brief an Glyphosat-Untersuchungsausschuss

In einem offenen Brief haben sich PAN Germany und 22 weitere NGOs an den Glyphosat-Untersuchungsausschuss des EU Parlaments gewandt, der vor wenigen Tagen seine Arbeit aufgenommen hat und zum Ende des Jahres seine Ergebnisse vorlegen soll. In diesem Brief werden die Mitglieder des Ausschusses noch einmal auf die Versäumnisse und Ungereimtheiten während des Wiedergenehmigungsverfahrens von Glyphosat hingewiesen.

Die unterzeichnenden Organisationen brachten ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass das Kommittee eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der EU-Pestizid-Gesetzgebung spielen kann.

Glyphosate: an emblematic failure of the EU pesticides regime

Glyphosate: an emblematic failure of the EU pesticides regime

Datum: 13. April 2018 3.52 MB

Open letter to the Member of the European Parliament’s PEST Committee ...
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Europäische Behörden verletzten ihre eigenen Regeln, um Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen

Presseinformation.

Berlin, London, Wien, 14. März 2018. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) konnten nur deshalb schlussfolgern, dass der Pestizidwirkstoff Glyphosat nicht krebserregend sei, weil sie die geltenden Regeln und Leitlinien für die Bewertung von Krebsstudien widersprüchlich angewendet oder direkt verletzt haben. Eine regelkonforme Auswertung und Gewichtung der Beweise hätte unweigerlich zu der Schlussfolgerung geführt, dass Glyphosat im Tierexperiment krebserregend ist und daher in der EU nicht zugelassen werden darf. Das ist das Ergebnis einer heute im Journal of Epidemiology and Community Health veröffentlichten Analyse des Toxikologen Peter Clausing und seiner Co-Autoren. Wie alle Publikationen in diesem Fachjournal unterlag das Manuskript einer externen wissenschaftlichen Prüfung (Peer-Review).(1)

Seit 2015 ist bekannt, dass die von den Glyphosat-Herstellern bei der Behörde eingereichten Krebsstudien in elf (!) Fällen eine statistisch signifikante erhöhte Tumorrate aufweisen. Mit anderen Worten: Jene Versuchstiere, die Glyphosat im Futter hatten, entwickelten häufiger Krebs als jene Tiere, denen das Pestizid nicht verabreicht wurde. Doch die EFSA verwarf sämtliche signifikante Tumorbefunde als nicht aussagekräftig.(2)

„Laut geltenden Gesetzen genügen zwei Tierexperimente mit signifikanten Krebsbefunden, um ein Pestizid als wahrscheinlich karzinogen beim Menschen einzustufen – die EFSA hatte sieben. Um behaupten zu können, dass keine Beweise für eine krebserregende Wirkung vorliegen, mussten die Behörden diese Befunde mit multiplen Verstößen gegen geltende Richt- und Leitlinien herunterspielen. Andernfalls wäre ein Glyphosatverbot unvermeidbar gewesen“, sagt der Erstautor der Studie, Dr. Peter Clausing: „Dieses Herunterspielen haben wir wissenschaftlich analysiert.“

Als relevanteste Regelwidrigkeiten der EU-Behörden identifizieren die Studienautoren in ihrer Analyse:

  • Multiple Verstöße gegen die einschlägigen OECD- und ECHA-Empfehlungen zur Anwendung historischer Kontrollen
  • Fälschliche Behauptung einer (fiktiven) „Limit Dose“ für Krebsstudien von 1.000 Milligramm pro Kilogramm Futter, deren Überschreitung die Zuverlässigkeit der Ergebnisse kompromittieren würde
  • Tatsachenwidrige Behauptung einer fehlenden Reproduzierbarkeit
  • Nichtbeachtung existierender Dosisabhängigkeit bestimmter Krebseffekte

„Ab April wird ein Sonderausschuss des EU-Parlaments das Zulassungsverfahren für Pestizide ins Visier nehmen und dabei untersuchen, ob die relevanten Leitlinien und Gesetze bei der Bewertung von Glyphosat beachtet wurden“ (3), sagt der Biochemiker Dr. Helmut Burtscher-Schaden und fährt fort: „Eine sorgfältige Aufarbeitung dieser Frage ist deshalb wichtig, da nur so die Schwächen im Zulassungssystem, die zu unnötigen Gesundheitsrisiken führen, eliminiert werden können.“

Claire Robinson ergänzt: „Diese Publikation entlarvt die Unrichtigkeit der Behauptungen von EFSA -Direkter Bernhard Url (4). Dieser hatte den Kritikern der EFSA-Bewertung unterstellt, sie würden starke Beweise für die Harmlosigkeit von Glyphosat ignorieren und  stattdessen mit ‚wissenschaftlich schwache Studien, die das Gegenteil zeigten, hausieren gehen‘. Unsere Analyse zeigt, dass die Beweise aus den Tierstudien der Hersteller – also genau jene Beweise, denen die EFSA zu folgen behauptet – eindeutig zeigen, dass Glyphosat krebserregend ist. Wir fordern die europäischen Behörden auf, zu den wissenschaftlichen Fakten zu stehen und den geltenden Regeln zu folgen. Entsprechend den gefahrenbasierten Kriterien der EU-Pestizid-Verordnung 1107/2009 hätte das unweigerlich zu einem Glyphosatverbot führen müssen.“

Der Erstaustor der Studie, Dr. Peter Clausing, ist Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany). Seine Co-Autoren Claire Robinson und Dr. Helmut Burtscher-Schaden, arbeiten für die Umweltorganisationen GMWatch in Großbritannien bzw. GLOBAL 2000 in Österreich.

 

Kontakt: Dr Peter Clausing peter.clausing@pan-germany.org; Tel: +49-176 4379 5932

Gemeinsame Presseinformation von PAN Germany, GLOBAL2000 und GMWatch

 

(1) Clausing, P., Robinson, C., and Burtscher-Schaden, H. Pesticides and public health: An analysis of the regulatory approach to assessing the carcinogenicity of glyphosate in the European Union. Journal of Epidemiology and Community Health, 2018, doi: 10.1136/jech-2017-209776
(2) Die 11 signifikanten Anstiege wurden im Addendum des Bundesinstituts für Risiko Bewertung (BfR) vom August 2015 beschrieben (verfügbar unter: http://gmwatch.org/files/Renewal_Assessment_Report_Glyphosate_Addendum1_RAR.pdf), während nur ein Tumoranstieg in der EFSA-Conclusion vom 30.10.2015 erwähnt wurde (EFSA. Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment of the active substance glyphosate, EFSA Journal 2015;13(11):4302. http://doi.wiley.com/10.2903/j.efsa.2015.4302).
(3) https://www.global2000.at/sites/global/files/Mandat615773-REV_EN.PDF
(4) https://www.nature.com/magazine-assets/d41586-018-01071-9/d41586-018-01071-9.pdf

 




Europäische Behörden verletzten ihre eigenen Regeln, um Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen

Gemeinsame Presseinformation von PAN Germany, GLOBAL2000 und GMWatch

Berlin, London, Wien. 14. März 2018. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) konnten nur deshalb schlussfolgern, dass der Pestizidwirkstoff Glyphosat nicht krebserregend sei, weil sie die geltenden Regeln und Leitlinien für die Bewertung von Krebsstudien widersprüchlich angewendet oder direkt verletzt haben. Eine regelkonforme Auswertung und Gewichtung der Beweise hätte unweigerlich zu der Schlussfolgerung geführt, dass Glyphosat im Tierexperiment krebserregend ist und daher in der EU nicht zugelassen werden darf. Das ist das Ergebnis einer heute im Journal of Epidemiology and Community Health veröffentlichten Analyse des Toxikologen Peter Clausing und seiner Co-Autoren. Wie alle Publikationen in diesem Fachjournal unterlag das Manuskript einer externen wissenschaftlichen Prüfung (Peer-Review).(1)

 

 




Strafanzeige gegen EU-Behörden nach Glyphosat-Zulassung

Absprachen, Einflussnahme und Copy-Paste statt unabhängiger Bewertung

Presseinformation.

Hamburg, 4. Dezember 2017. Ein Bündnis von Umweltorganisationen erstattet in Österreich, Deutschland, Italien und Frankreich Strafanzeige gegen das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Unter Verweis auf eigene Nachforschungen, US-Gerichtsdokumente („Monsanto Papers“) und ein Plagiatsgutachten legen die Umweltruppen dar, dass BfR und EFSA keine unabhängige, objektive und transparente Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Glyphosat vorgenommen haben, wie das die EU-Pestizidverordnung 1107/2009 verlangt hätte. Folglich wurde mit Glyphosat ein Pestizidwirkstoff erneut europaweit genehmigt, der ansonsten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung wahrscheinlich verfehlt hätte. Es ist zu befürchten, dass schwere und schwerste Gesundheitsschäden als Folge des behördlichen Fehlverhaltens eintreten werden.

Verdacht des Plagiarismus mit bewusster Verschleierung der Urheber

Stoffe mit krebserregenden, mutagenen oder fortpflanzungsschädlichen Eigenschaften dürfen laut EU-Pestizidverordnung nicht als Pestizide zugelassen werden. Brisant ist daher, dass das BfR jene veröffentlichten Studien, die sich mit diesen potentiellen Stoffeigenschaften von Glyphosat beschäftigen, gar nicht selbst bewertet hat, sondern stattdesssen die Bewertungen wortwörtlich aus dem Zulassungsantrag der Hersteller übernahm, und dabei die Herkunft „bewusst verschleierte“, wie ein Gutachten des Salzburger Medienwissenchaftlers Doz. Dr. Stefan Weber feststellt.

Die Behörden weisen diesen Vorwurf zurück. Helmut Burtscher-Schaden, der für die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 das Plagiatsgutachten beauftragt hatte, meint dazu: „Da BfR-Präsident Andreas Hensel die Vorwürfe unseres Gutachtens als ‚haltlos und erfunden‘ darstellt und EFSA-Direktor Bernhard Url gar eine ‚orchestrierte Kampagne zur Diskreditierung des wissenschaftlichen Prozesses‘ erkennen will, möchten wir mit unserer Anzeige eine unabhängige und objektive Prüfung der Belastbarkeit unseres Gutachtens durch ein Gericht erreichen.“

Keine unvoreingenommene Prüfung der wissenschaftlichen Fakten

Hinweise darauf, dass das Durchführen einer unabhängigen und objektiven Bewertung der Krebsgefahr von EFSA und BfR gar nicht beabsichtigt wurde, finden sich in kürzlich veröffentlichten US-Gerichtsakten, auch als „Monsanto Papers“ bekannt. Demzufolge hat die EFSA bereits am 22. Mai 2015 – also sechs Monate bevor (!) sie ihre mit Spannung erwartete finale Bewertung der Krebsgefahr von Glyphosat veröffentlichte, und zwei Monate vor (!) der Fertigstellung der IARC-Monographie – die US-Behörde bereits dahingehend informiert, dass sie die IARC-Monographie im August evaluieren und ihr widersprechen werde. Das schließt eine unabhängige und objektive Evaluierung aus.

Verdacht der (indirekten) Einflussnahme durch Monsanto

Kontakperson für die EFSA bei der U.S.-EPA war jener leitende EPA-Toxikologe, der in U.S.-Medien als „Monsantos Maulwurf bei der EPA“ tituliert wurde und durch die Gerichtsakten belastet wird, mit Monsanto konspiriert zu haben. So soll er versucht haben, eine unabhängige Krebsbewertung von Glyphosat durch das US-Gesundheitsministerium zu verhindert, und dies mit Erfolg. Einer Monsanto-internen Korrespondenz zufolge dürfte ihm auch gelungen sein, die EFSA bei der Telefonkonferenz mit den EU-Mitgliedsstaaten (TC 117) „auf Linie zu bringen“.

Dazu passt, dass der Toxikologe und Vorstand von PAN Germany, Peter Clausing, schon im Mai 2017 aufdecken konnte, dass bei eben dieser Telefenonferenz 117 eine Intervention von Jess Rowlands dafür verantwortlich war, dass die EFSA eine sehr zentrale Krebsstudie aus ihrer Bewertung ausschloss, ohne das wissenschaftlich begründen zu können.

Rechtanwalt Dr. Josef Unterweger stellt zu obigen Sachverhalten fest: „Die Herstellung eines Plagiates anstelle eines unabhängigen Bewertungsberichts kann als Benützung falscher oder verfälschter Daten qualifiziert werden. Die Verwendung falscher oder verfälschter Daten mit dem Ziel, eine Wirkstoffgenehmigung zu erreichen, könnte als Betrug gewertet werden. Werden deshalb Menschen einem wahrscheinlich krebserregenden Pestizid ausgesetzt, und könnten in der Folge an Krebs erkranken, so wäre das schwere Körperverletzung. Aus diesen Gründen erstatten die Umweltorganisationen GLOBAL 2000, Pesticide Action Networks (PAN) Europe, PAN Germany, PAN Italia und Generations Futures Strafanzeige gegen BfR und EFSA.

Die Verfehlungen, die über das Zulassungsverfahren von Glyphosat ans Licht kamen, führten zu einer nachhaltigen Beschädigung des Vertrauen in die Europäischen Zulassungsbehörden und das europäische Zulassungsverfahren. Eine umfassende Aufarbeitung und Aufklärung ist dringend erforderlich. Dies kann durch die Gerichte, aber auch durch Untersuchungsausschüsse im Europaparlament oder auf nationaler Ebene geleistet werden. Nur wenn dies geschieht und auch die notwendigen Konsequenzen gezogen werden, lässt sich das Vertauen der EuropäerInnen in ihre Institutionen langfristig wieder herstellen.




Die Wahrheit gehört uns! Auch wenn sie uns noch einmal für 5 Jahre gestohlen wurde

Die Wiedergenehmigung von Glyphosat am 27.11.2017 war eine politische Entscheidung. Ebenso wäre das Verbot von Glyphosat eine politische Entscheidung gewesen. Der entscheidende Unterschied ist, dass diese Wiedergenehmigung eben gerade nicht auf wissenschaftlichen Fakten beruht, obwohl die Behördenvertreter versuchen, es uns weiszumachen. Die „wissenschaftliche“ Grundlage der Behörden basierte zunächst auf der Verschweigung bzw. dem Ignorieren von Fakten, worauf PAN schon im Dezember 2014 (1) und im April 2015 (2) hingewiesen hat.

Wie war das doch damals, vor über zwei Jahren?

Die Internationale Krebsagentur der WHO (IARC) schlussfolgerte im Juli 2015 in seiner wissenschaftlichen Bewertung (3), dass Glyphosat krebserregend ist. Im September 2015 lieferte das BfR Daten aus Studien, die der IARC nicht zur Verfügung standen, aber deren Schlussfolgerung eindeutig unterstützte (4). Das hielt jedoch weder das BfR noch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) davon ab, eine komplette Kehrtwende zu machen und unter Verdrehung von Fakten und mit falschen Behauptungen bei seiner Schlussfolgerung, Glyphosat sei nicht krebserregend, zu bleiben. Während BfR und EFSA mittels Begriffsverwirrung „Nebelkerzen“ zündeten, analysierten wir ihre Argumentationsketten. In wissenschaftlichen Publikationen (6) und kritischen Berichten(5) legten wir bloß, wie die Behörden die Tatsachen verdrehten, Fakten verschwiegen und leere Behauptungen als „Beweise“ präsentierten. Immerhin hatte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) unseren Argumenten in einem offenen Brief (7) bescheinigt, dass sie eine „wissenschaftliche Herausforderung“ darstellen würden, nur um dann auf die gleichen Schlussfolgerungen zu ziehen wie BfR und EFSA.

Blick nach vorn

Trotz unserer Enttäuschung über die Entscheidung am gestrigen 27. November, sollten wir den wichtigen Teilerfolg anerkennen, der von der Zivilgesellschaft errungen wurde: Ursprünglich sollte Glyphosat ohne Abstriche für 15 wieder genehmigt werden. Jetzt sind es nur 5 Jahre, Länder wie Frankreich wollen Glyphosat auf nationaler Ebene verbieten, andere Länder, evtl. sogar Deutschland, denken über bestimmte Anwendungsbeschränkungen nach. All das wäre ohne die gemeinsamen Anstrengungen der letzten 2-3 Jahre und – auch das sei anerkannt – ohne die Bewertung durch die IARC nicht denkbar gewesen.

In den kommenden Jahren wird es weitere wissenschaftliche Beweise geben. Wir werden die Zeit nutzen, um diese zu analysieren und in der breiten Öffentlichkeit bekanntzumachen. Wir sind überzeugt: in 5 Jahren schlägt die letzte Stunde von Glyphosat in Europa. Das Tragische ist: Es sind 5 verlorene Jahre, die von der Landwirtschaft hätten genutzt werden können, um zu lernen, Lebensmittel nachhaltiger zu produzieren. Vor allem aber sind es weitere 5 Jahre in denen die Gesundheit von 500 Millionen EU-Bürgern unnötig gefährdet wird.

(1) Roundup & Co – Unterschätzte Gefahren
(2) PI vom 15.4.2015 „Löst Glyphosat Krebs aus? Wichtige Lücke in Risikobewertung deutscher Behörde“
(3) IARC-Monographie
(4) The 31 August 2015 Addendum to the Renewal Assessment Report on Glyphosate – A critical analysis
(5) Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörden
(6) Krebsgefahr durch Glyphosat: Der „Weight of Evidence Approach“ des BfR
(7) Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

 




A herbicide-free future. Considering solutions across Europe.

Die Reportage „A herbicide-free future. Considering solutions across Europe.“ zeigt, wie ökologische Alternativen zum Herbizideinsatz schon jetzt mit Erfolg von Landwirten, Obst- und Weinbauern in Europa eingesetzt werden.

Über Alternativmethoden zur chemischen Beikrautbekämpfung informiert der Bericht „Alternative methods in weed management to the use of glyphosate and other herbicides“ von PAN Europe in Zusammenarbeit und Unterstützung der EP-Fraktion Die Grünen/EFA.




Kritik an ECHAs Antwort vom 1. September 2017

Entgegen ihrer eigenen Ankündigung hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nocheinmal reagiert. In ihrer Mitteilung vom 1.9.2017 bietet sie vermeintliche Antworten, auf die 6 kritischen Fragen, die wir in unserem offenen Brief vom 21.8.2017 gestellt haben. In einer neuerlichen Antwort an die ECHA (englisch) dokumentieren wir die erneuten Verdrehungen und fehlerhaften Behauptungen, mit denen die ECHA sich bemüht, die Wahrheit zu vertuschen.




Anhang zur Europäischen Bürgerinitiative: Verbot von Glyphosat und Schutz der Menschen und der Umwelt vor giftigen Pestiziden




Addendum del 31 de agosto de 2015 al informe de evaluación de renovación sobre el glifosato – Análisis crítico




Löst Glyphosat Krebs aus? – Wichtige Lücke in Risikobewertung deutscher Behörde

Presse-Information
Eine aktuelle Recherche des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Germany) deckt eine wichtige Lücke bei der Risikobewertung von Glyphosat durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf. Demnach gibt es derzeit mindestens zehn Studien, die zeigen, dass Glyphosat in Zellen sogenannten „oxidativen Stress“ auslöst, der auch zur Krebsentstehung führen kann. Diesen Wirkungsmechanismus hat das BfR jedoch außer Acht gelassen. Dieses Versäumnis könnte ein Grund dafür sein, dass das BfR, anders als ein internationales Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), zu dem Schluss kommt, dass Glyphosat nicht krebserregend ist.