PAN Germany zum Weltwassertag: Gifte im (Ab-)wasser endlich angehen!

Viele Pestizide, Biozide und Arzneimittelrückstände gelangen noch ungehindert in die Gewässer

Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Weltwassertages am 22.3.2019, der sich dieses Jahr dem Motto „Niemand zurücklassen – Wasser- und Sanitärversorgung für alle“ widmet, fordert PAN Germany deutlich mehr Anstrengungen zur Bekämpfung giftiger Schadstoffeinträge in die Gewässer, damit die Wasserressourcen auch zukünftig für die Menschen und für die Artenvielfalt eine sichere Lebensgrundlage bieten.

Zwar besteht auch in Deutschland ein modernes Wasserversorgungs- und Abwassersystem, jedoch können weiterhin zu viele schädliche Substanzen direkt oder indirekt in Bäche, Flüsse und das Grundwasser gelangen. Hierzu zählen Glyphosat und andere Krautvernichtungsmittel, Insektizide, Schädlingsbekämpfungsmittel, toxische Antibewuchs-Anstriche für Fassaden und Bootsrümpfe, Desinfektionsmittel oder Arzneimittel wie Antibiotika, die z.B. in Intensiv-Mastbetrieben massiv eingesetzt werden. Allein der Einsatz von Bioziden – also Pestizide, die außerhalb des Pflanzenschutzes eingesetzt werden – wird in Deutschland auf mehr als 50.000 Tonnen im Jahr geschätzt.

Ein wesentliches Problem besteht aus Sicht von PAN Germany darin, dass diese für viele Wassertiere und Pflanzen problematischen Wirkstoffe weiterhin weit verbreitet in Stadt und Land eingesetzt werden können, ohne dass der weitere Verbleib und die Auswirkungen dieses anfallenden Giftcocktails systematisch und umfassend ermittelt wird. Es mangelt an Maßnahmen, die Verunreinigungen an der Quelle wirksam einzudämmen. Dabei sind mehr als 90 % der Oberflächengewässer in keinem guten Zustand.

Zahlreiche Untersuchungen, beispielsweise vom Umweltbundesamt zeigen, dass die Eintragspfade in die Gewässer, neben den diffusen Quellen wie gespritzte und mit Gülle gedüngte Ackerflächen, sehr vielseitig sein können, sei es der Ablauf von mit Bioziden verunreinigten Regen- bzw. Reinigungswassers über Niederschlagswasserrohre und Drainagen, der Überlauf belasteten Abwassers aus Regenrückhaltebecken, Abschwemmungen oder Verluste aus undichten Kanälen. Selbst Kläranlagen können nicht alle diese giftigen Stoffe zurückhalten.

PAN Germany sieht dringenden Handlungsbedarf, um den Eintrag von Pestiziden, Bioziden und Tierarzneimittelrückständen konsequent zu reduzieren und zu beenden. Zu den wesentlichen Maßnahmen gegen die Zunahme von Expositionen gegenüber diesen giftigen Substanzen zählen insbesondere die Festlegung von Grenz- und Schwellenwerten wie die sog. Umweltqualitätsnormen, eine umfassende Gewässerüberwachung mit entsprechend empfindlichen Analysemethoden zur Bestimmung aller vermarkteten Wirkstoffe und ihrer Abbauprodukte, eine Bestandsaufnahme zur Ermittlung von relevanten Einleitungs- und Belastungsgebieten („Hot Spots“) sowie wirksame Vorkehrungen zur Reduzierung der Stoffeinträge an der Verunreinigungsquelle. Anwendungsverbote innerhalb von Wasserschutzgebieten und an Pufferstreifen entlang von Gewässern sind konsequent umzusetzen, ebenso die Entwicklung und Verbreitung gewässerverträglicher Produkt- und Verfahrensalternativen.

Aktuell besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen der Gewässerschutz-Planungen entsprechende Arbeiten einzufordern. Gemäß den Vorgaben der EU-weit geltenden EU-Wasserrahmenrichtlinie haben interessierte Bürger*innen noch bis zum 22.6.2019 die Gelegenheit, bei den Umweltministerien der Bundesländer ihre Meinung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Fortschreitung des sogenannten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für die Flussgebiete vorzutragen. Beispielsweise können Interessierte aus Schleswig-Holstein die aktuellen Anhörungsunterlagen auf der Website der Landesregierung abrufen.

Weitere Informationen zum stoffbezogenen Handlungsbedarf und den aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten im Gewässerschutz erhalten Sie von der PAN AG Wasser.

Hintergrundinformation zur aktuellen Anhörung zum Gewässerschutz

Seit dem 22.12.2018 findet in den Einzugsgebieten von Elbe, Weser und allen weiteren Flussgebieten in Deutschland und EU-Europa die öffentliche Anhörung zur Fortschreibung des Gewässerschutzes statt. Hierzu laden die Umweltministerien vieler Bundesländer sowie grenzübergreifend die Flussgebietsgemeinschaften bzw. internationalen Flusskommissionen ein.

Alle interessierten Büger*innen können sich beteiligen und ihre Meinung zum Management des für sie relevanten Flussgebiets einbringen.

Diese Mitwirkungsmöglichkeit wird durch die EU-weit verbindliche Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) garantiert. Im ersten Schritt des dreistufigen Beteiligungsverfahrens geht es um die Frage, wann und wie die Überarbeitung der geltenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die einzelnen Flussgebiete bis 2021 organisiert werden sollen. Bis dahin müssen die aktualisierten Fassungen fertiggestellt sein und bleiben bis 2027 in Kraft. Einen entsprechenden Vorschlag für den Zeitplan und das Arbeitsprogramm haben die zuständigen Umweltbehörden mit dem Start der Anhörung veröffentlicht. Rückmeldungen können hierzu bis zum 22.6.2019 abgegeben werden.

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind erstmalig 2009 erarbeitet und 2015 fortgeschrieben worden. Sie stellen die entscheidenden wie behördenverbindlichen Managementdokumente dar, um in den Flussgebieten die Umweltziele aus der WRRL von der Quelle bis zum Meer zu erfüllen. Die Ziele wurden bislang nicht erreicht. Spätestens die für 2021 fertigzustellenden Fassungen müssen diesem Anspruch genüge tragen und sollten entsprechend konsequente Maßnahmen enthalten.

Mit den zukünftigen Bewirtschaftungsplanungen ist unter anderem festzulegen, dass die Verunreinigungen von Bächen, Flüssen, Seen und Grundwasser zielorientierter angegangen werden. Hierfür steht in der Theorie ein vielseitiges Spektrum an Instrumenten zur Verfügung, die die Gewässer  auch wirksamer vor Rückständen von Bioziden, Pestiziden, Tierarzneimittel oder hormonell wirksamen Schadstoffen schützen können. Hierzu werden im Folgenden einige Beispiele gegeben.

Mit dem Gewässermonitoring sollen alle relevanten Stoffe überwacht werden, die wegen ihrer Einsatzmengen oder Schadwirkung das Erreichen der Umweltziele aus der WRRL gefährden. Um Belastungen in den aquatischen Lebensräumen einzuschränken, sollen Grenzwerte für problematische Substanzen festgelegt und eingehalten werden. Zum anderen sollen alle bedeutenden Verunreinigungsquellen ermittelt und zukünftige Freisetzungen von Schadstoffen konsequent wie nachprüfbar minimiert werden. Dies betrifft Einleitungen aus Klärwerken und gewerblichen Betrieben ebenso wie Einträge aus Gebieten mit hohen Dichten an Tiermastställen, aus Drainagen und Abschwemmungen von behandelten Fassaden. Zusätzlich können Wasserbehörden 10 oder mehr Meter breite Pufferstreifen an Wasserläufen ausweisen und Schutzgebiete festsetzen, in denen z.B. Glyphosat, Antifouling-Substanzen oder mit Antibiotika-Wirkstoffe kontaminierte Gülle nicht mehr freigesetzt werden darf. Wenn es zum Erreichen der Umweltziele beiträgt, soll der ökologische Landbau über die Bewirtschaftungsplanung stärker gefördert werden, allerdings nur, wenn dies kosteneffizient zu erreichen ist. Es gäbe auch die Optionen für Verursacher Umweltabgaben festzulegen oder Fördermittel wie Agrarsubventionen so zu lenken, dass die Anwendung gewässergefährdender Nutzungsmethoden oder Produkte reduziert wird. Bislang fehlt es aber aus Sicht von PAN Germany am Engagement, diese doch vielseitigen Instrumente konsequent einzusetzen.

Mit dem aktuell ausliegenden Entwürfen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für den kommenden Bewirtschaftungsplan wird es vor allem darum gehen, welche Vorkehrungen geschaffen werden, um die erforderlichen Daten und Maßnahmen für das Flussgebietsmanagement zusammen zu tragen, die nötigen Entscheidungen zu treffen und dabei die Öffentlichkeit qualifiziert einzubinden.

Die PAN AG Wasser beteiligt sich an der aktuellen Anhörung und bietet Gewässer-Interessierten an, an der Stellungnahme des Netzwerkes mitzuwirken.

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Datum: 5. März 2019 348.04 KB

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel...




PAN – Webinar: Gewässerbelastung durch Tierarzneimittel

Wie steht es um den Schutz unserer Gewässer? Welche rechtlichen Regelungen gelten für Tierarzneimittel zum Schutz vor Gewässerbelastungen? Welche Instrumente hält die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bereit, um Gewässer vor umweltschädlichen Tierarzneimitteln zu schützen? Wer muss in die Pflicht genommen werden, um eine Entlastung der Umwelt zu bewirken? Wie können Verbände und VerbraucherInnen zu einem besseren Gewässerschutz beitragen?

PAN Germany hat die Möglichkeiten und Grenzen für einen umfassenden Gewässerschutzes vor Tierarzneimitteln in einem Webinar näher beleuchtet.

Tamara Gripp, PAN Germany – Referentin für Landwirtschaft und Umwelt, gibt einen Einblick in die aktuelle Situation des Arzneimitteleinsatzes in der Tierproduktion, die potenziellen Umweltgefahren, insbesondere für Gewässer, und die gesetzlichen Regelungen zu Tierarzneimitteln.

Christian Schweer, Gewässerexperte und Sprecher der PAN AG Wasser, informiert über die wesentlichen Inhalte und Instrumente der WRRL und nimmt deren Umsetzung in Deutschland und Europa unter die Lupe. Zudem werden Maßnahmen vorgestellt, mit denen die Wasserbehörden die Problematik der Einträge von Tierarzneimitteln anzugehen versuchen. Die TeilnehmerInnen erhalten außerdem Tipps, wie sie sich aktuell einbringen können, damit vor Ort und EU-weit mehr für einen umfassenden Gewässerschutz getan wird.

Hintergrund

Rückstände von Arzneimitteln lassen sich in Deutschland nahezu flächendeckend in Gewässern nachweisen. Eine eindeutige Zuordnung umweltgefährdender Stoffe zu ihren Verursachern ist aufgrund von Verlagerung und diffuser Verteilung im Gewässer meist schwierig, vor allem, wenn gleiche Wirkstoffe bei Tieren und Menschen zum Einsatz kommen. Als Verursacher von Gewässerkontamination sind Human- und Veterinärmedizin gleichermaßen beteiligt. Längst belegen Studien den Zusammenhang zwischen intensiver Tierproduktion und Umweltbelastungen durch Tierarzneimittel. Längst lassen sich pharmazeutische Substanzen in Gewässerproben nachweisen, die insbesondere in der Schweine-, Rinder- oder Geflügelproduktion zum Einsatz kommen. Hierzu gehören unter anderem antimikrobielle Wirkstoffe aus der Gruppe der Sulfonamide, die an jeder zehnten hierauf untersuchten Grundwassermessstelle ermittelt wurden.

Das Ausmaß der Gewässerverunreinigungen durch Tierarzneimittel-Wirkstoffe sowie ihrer Zwischen- und Abbauprodukte ist immer noch weitgehend unbekannt, ebenso das Ausmaß der Schäden für Natur und Umwelt. Umweltforschungen zeigen, dass Wirkstoffe, die langlebig sind (persistent), sich anlagern (bioakkumulativ) und giftig sind (toxisch), sogenannte pbt-Stoffe, eine besondere Gefahr für Wasserorganismen darstellen. Je nach Wirkstoff und Belastungsgrad schädigen sie tierische und pflanzliche Organismen direkt oder indirekt und greifen so dauerhaft in den Naturhaushalt ein.

PAN Germany setzt sich seit gut sechs Jahren für einen besseren Schutz der Umwelt vor Tierarzneimitteleinträgen ein und hat die Revision des Tierarzneimittelrechts auf EU Ebene kritisch begleitet. Mehr zum Thema finden Sie unter https://pan-germany.org/tierarzneimittel-uebersicht/

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Datum: 5. März 2019 348.04 KB

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel...

Antibiotika in der Tierhaltung

Antibiotika in der Tierhaltung

Datum: 13. Februar 2017 2.17 MB

Wie lassen sich Umweltbelastungen reduzieren und Resistenzen vermeiden? Der Einsatz von Antibiotika in...




Häuserfassaden – ein Umweltrisiko

In einer aktuellen Presseinformation der Leuphana Universität, Lüneburg, warnen Wissenschaftler vor Gewässerbelastungen durch Fassadenanstriche mit Biozidwirkstoffen.

In einem dreijährigen Verbundforschungsprojekt zeigte sich, dass Biozide in Fassadenanstrichen im städtischen Bereich zu Belastungen der Gewässer beitragen. Bei Regenereignissen werden die umweltgefährlichen Substanzen, die einen Algen- und Pilzbewuchs an der Gebäudefassade verhindern sollen, ausgewaschen und gelangen über verschiedene Wege in Oberflächen- und Grundwässer. Insbesondere Versickerungsanlagen in städtischen Gebieten, die bei Starkregen vor Überflutungen schützen sollen, stellen ein Problem dar, so die Experten. Sammeln sich die ausgewaschenen Biozide in diesen Becken, können sie von dort aus unmittelbar ins Grundwasser gelangen. Untersucht wurden die – im Pflanzenschutz übrigens nicht mehr zugelassenen – Wirkstoffe Diuron, Terbutryn und Octhilinon sowie deren Transformationsprodukte. Die Forscher sprechen sich dafür aus, auf solche Biozide in Anstrichen ganz zu verzichten und Fassaden so zu gestalten, dass biozidhaltige Anstriche nicht mehr notwendig sind.

Das Verbundprojekt untersuchte neben den Transportwegen in die Gewässer außerdem die Abbauprozesse der Biozide und weiterer ausgewählter Pestizide in landwirtschaftlich genutzten Regionen. Sie konnten zahlreiche und sogar eine Reihe ganz neuer Transformationsprodukte identifizieren. Wenn diese im Monitoring mit berücksichtigt werden würden, stiege die Anzahl der notwendigen Analysen auf das Vierfache, außerdem fehle es an Grenzwerten und Umweltqualitätsstandards für diese Substanzen, so die Wissenschaftler.

Eine Kernbotschaft des Verbundforschungsprojekts MUTREWA ist die Vermeidung der Schadstoffeinträge direkt an der Quelle. Die aus dem Projekt abgeleiteten  Handlungsempfehlungen für die Praxis sind in dem Bericht „Maßnahmen zum nachhaltigeren Umgang mit Pestiziden und deren Transformationsprodukten im Regionalen Wassermanagement“ zusammengefasst.

Nach Auffassung von PAN Germany sind diese aktuellen Befunde ein weiterer Beleg dafür, dass die staatlichen Stellen die Gewässerüberwachung von Bioziden und von Abbau- bzw. Transformationsprodukten ausbauen und die Eintragspfade aus nicht-landwirtschaftlichen Verwendungen mehr ins Visier nehmen müssen. Vorrangig sind Regelungen und Maßnahmen zur Verringerung des Biozideinsatzes.

So gibt es bezüglich der bewuchshemmenden, biozidhaltigen Fassadenanstriche zahlreiche Alternativen und biozidfreie Vorsorgemaßnahmen für eine ansehnliche Hausfassade, ohne dass bei jedem Regen eine Giftbrühe in den Garten und die Gewässer gespült wird. Beispielsweise sind Wärmedämmverbundsysteme mit dem Blauen Engel Label auf dem Vormarsch. Für kommunale Bauträger, Häuslebauer, Architekten und Bauunternehmen, die eine Vermeidung von Biozidprodukten auf ihre Fahnen schreiben, stellt das Umweltbundesamt „Entscheidungshilfen zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden“ zur Verfügung.

Derzeit findet sich auf zahlreichen Etiketten von biozidhaltigen Fassadenanstrichen ein expliziter Hinweis der Hersteller, es handele sich nicht um ein Biozidprodukt, sondern nur um eine Farbe mit einer zusätzlichen bioziden Schutzfunktion. Das hat eine politische Dimension, denn so wird versucht, einer zukünftigen Zulassungspflicht zu entgehen. Dies hätte aber fatale Folgen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz und wäre auch nicht im Sinne des Biozidrechts. Vielmehr ist angezeigt, deutlich zwischen normaler Fassadenfarbe und diesen biozidhaltigen Schutzanstrichen zu unterscheiden und letztere grundsätzlich einer Zulassungsprüfung zu unterziehen, genauso wie andere biozidhaltige Schutzanstriche, z.B. Holzschutzmittel oder Antifoulingfarben für Boote und Schiffe. Der Gesetzgeber sollte hier endlich eine rechtlich klare Abgrenzung auch im Interesse der Verbraucher schaffen, denn die Anstriche dienen nicht primär der Farbgebung einer Fassade, sondern dem Fassadenschutz vor Algen- und Pilzbefall und dies unter Inkaufnahme von erheblichen Umweltbelastungen und möglichen Gesundheitsrisiken der Anwender.

Den Biozideinsatz zu mindern ist auch ein Ziel der Diskussionsvorschläge des BMU für Maßnahmen im Rahmen des „Aktionsprogramm Insektenschutz“. Die biozidbezogenen Maßnahmenvorschläge sind zu begrüßen und sollten zügig und wirksam umgesetzt werden. Beispielsweise die Festlegung verbindlicher Sachkunderegelungen, die Einschränkung der bislang unkontrollierten Abgabe bestimmter Biozide im Handel sowie Anwendungsverbote in ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen, darunter Schutzgebiete im Sinne des Naturschutz- und Gewässerschutzrechts sowie Flächen angrenzend an Gewässer, Flächen mit Grundwasserkontakt und Überflutungsflächen. Zu diesen „bestimmten Bioziden“ zählen nach Auffassung von PAN Germany nicht nur Schädlingsbekämpfungsmittel oder Antifoulings, sondern auch die umweltbelastenden Schutzanstriche für Fassaden.




Deutscher Naturschutztag fordert umfassenden Schutz mariner Lebensräume – auch vor Pestizid-Belastungen

Um unsere Meere und Küsten ist es schlecht bestellt: Klimawandel, Versauerung, nicht nachhaltige Fischereipraktiken und Aquakulturen, militärischer Nutzung, Verlärmung, Vermüllung, Belastung durch Nähr-und Schadstoffe aus der Landwirtschaft und weitere Faktoren tragen zum schlechten Zustand der Meere bei.

Die 1300 TeilnehmerInnen des 35. Deutsche Naturschutztages befasste sich vom 25.9. bis 29.-09.18 intensiv mit den drängenden Problemen des Meeresschutzes und fassten ihre Forderungen an Politim und Zivilgesellschaft abschließend in der Kieler Erklärung „Klarer Kurs für Meere und Küsten“ zusammen.

Im Fokus der Erklärung steht der nachhaltige Schutz der marinen Lebensräume und Lebensgemeinschaften. Die TeilnehmerInnen fordern in der Kieler Erklärung, u.a. die Einträge von Nähr- und Schadstoffen erheblich zu reduzieren. Dabei wird auch die Belastung mit Pestiziden thematisiert. Hierzu heißt es in der Erklärung: „Vor allem die intensive Landwirtschaft trägt über diffuse Einträge von Nährstoffen und Pestiziden neben Abwässern aus der Schifffahrt, Klärschlämme sowie diffuse Einträge über die Luft (…) maßgeblich zur Belastung bei.“

Daher fordern die TeilnehmerInnen des 34. DNT:
• Die Konsequente Ausrichtung der Agrarpolitik an nachhaltigem Ressourcen- und Gewässerschutz.
• Die Einführung einer Stickstoffüberschuss- und Pestizidabgabe; Aufhebung der Freistellung der Landwirtschaft beim Abwasserabgabengesetz.
• Ein Gesetzliches Verbot bzw. eine drastische Reduktion des Ackerbaus, der Düngung und des Pestizideinsatzes in den Überschwemmungsgebieten an Fließgewässern.

Die Teilnehmer heben hervor: Der umfassende Schutz der Meere betrifft die Weltgemeinschaft ebenso wie jeden Staat und letztlich auch jeden einzelnen Menschen. Alle müssen handeln. Ein Nichthandeln gefährdet unser aller Zukunft und die der Meeresnatur in unverantwortlicher Weise. Daher fordern die Teilnehmenden des 34. Deutschen Naturschutztags die Landesregierungen, die Bundesregierung, die Europäische Union sowie die Staatengemeinschaft auf, umgehend die in der Erklärung genannten Schritte anzugehen und die notwendigen Lösungen umzusetzen. Nichtregierungsorganisationen sind aufgefordert, diesen Prozess aktiv zu begleiten, konsequent zu unterstützen und die notwendige Umsetzung kontinuierlich einzufordern.




Erhebliche Kupferbelastungen durch Sportboote – UBA empfiehlt Gegenmaßnahmen

Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen an Sportbooten belastet, so das Umweltbundesamt (UBA) in seiner Pressemitteilung zum aktuellen Hintergrundpapier „Sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche ein Problem für unsere Gewässer?“.

Die freigesetzte Kupfermenge entspricht damit rund 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer. Das ist erheblich. Kupfer ist als Metall nicht abbaubar und wirkt ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische. Umweltqualitätsnormen, die den guten, ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beschreiben, werden für Kupfer an 11 Prozent der offiziellen Messstellen in Deutschland überschritten, so die Behörde.
Biozidhaltige Antifoulingfarben, die gegen einen Bewuchs der Bootsrümpfe noch immer von der Mehrzahl der Bootseigner verstrichen werden, sind nach Auffassung von Experten und des Umweltbundesamts in bewuchsarmen Binnengewässern gar nicht notwendig. Das Umweltbundesamt rät deshalb zu alternativen Hartbeschichtungen und mechanischer Reinigung mit zum Beispiel Unterwasserbürsten sowie geeigneten Anstrichen ohne Biozide.

Neu ist die Empfehlung der Behörde, über die Produktzulassung hinausgehend,  gebietsspezifische Regelungen zum  Einsatz von Biozid-haltigen Antifoulinganstrichen festzulegen. Diese sind beispielsweise in Schweden bereits realisiert. Dort sind biozidhaltige Antifoulings in Binnengewässern generell nicht erlaubt und in anderen Gebieten dürfen nur Produkte mit stark reduziertem Kupferanteil verwendet werden. In Deutschland gibt es erst eine kleine Region, die ein klares Verwendungsverbot für biozidhaltige Antifoulings ausspricht. In einem aktuellen PAN Germany Hintergrundpapier zur Wakenitz-Verordnung wird diese regionale Regelung genauer erläutert und als positive Option für viele andere Regionen empfohlen, die ihre Gewässer vor solchen unnötigen Einträgen gewässergefährdender Schadstoffe besser schützen wollen.  Mit der neuen Publikation unterstreicht das Umweltbundesamt diese politische Zielrichtung hin zu regionalen Schutzmaßnahmen. Nun sind die Bundesländer und Kommunen gefragt, endlich aktiv zu werden und Anti-Antifouling-Maßnahmen zu starten.

[1] Umweltbundesamt (Pressemitteilung Nr. 21, 08.08.2018): Bootsrumpf-Anstriche – ein Problem für unsere Gewässer. Kupfereintrag aus Antifouling-Anstrichen sollte reduziert werden.
[2] Umweltbundesamt (Hintergrundpapier, Juli 2018): Sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche ein Problem für unsere Gewässer?
[3] PAN Germany (2018): Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken: Die Wakenitz-Verordnung und das Antifoulingverbot für Sportboote.




PAN Germany auf der Altonale – 16.+17. Juni 2018

Eine gesunde Welt für alle! Gegen Glyphosat & Insektenschwund, für mehr Bienenschutz & Gewässerschutz, weniger Pestizide, Biozide & Arzneimittel in der Umwelt und einen besseren Gesundheitsschutz für alle!

Für eine gesunde Zukunft, in Hamburg und global – sind wir wieder auf dem open air-Festival Altonale.

Wir informieren, diskutieren mit Ihnen und lassen uns gerne inspirieren. Fragen Sie nach, unterstützen Sie und bleiben Sie neugierig. Besuchen Sie am 16.+17. Juni 2018 unseren Infostand auf der vvisionAIR im Rahmen von Altonale goes green, auf der Wiese zwischen dem Altona Rathaus und der Kirchengemeinde Ottensen.

 




Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken

Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken: Die Wakenitz-Verordnung und das Antifoulingverbot für Sportboote

Am Beispiel der Region der Ratzeburger Seen und der Wakenitz in Schleswig-Holstein zeigt das Informationspapier, dass es sehr wohl möglich ist, auf toxische Antifoulinganstriche zu verzichten und auf umweltschonendere Maßnahmen umzusteigen, um Bootsrümpfe von lästigem Bewuchs freizuhalten.




Berücksichtigung von Gewässerbelastungen durch Human- und Tierarzneimittel bei der Revision der EU-Grundwasserrichtlinie

Human- und Tierarzneimittel belasten zu nehmend unsere Gewässer. Betroffen sind nicht nur Oberflächengewässer. Längst werden die Arzneimittelrückstände und ihre Abbauprodukte auch im Grundwasser nachgewiesen. Das PAN Hintergrundpapier informiert über die Bedeutung von Human- und Tierarzneimittelrückständen im Grundwasser, zeigt den Kontext zwischen Grundwasserschutz und Arzneimittelrecht auf und macht Empfehlungen für die Überarbeitung der Grundwasserrichtlinie und einen besseren Schutz von Gewässern vor (Tier)Arzneimitteln.