Erhebliche Kupferbelastungen durch Sportboote – UBA empfiehlt Gegenmaßnahmen

Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen an Sportbooten belastet, so das Umweltbundesamt (UBA) in seiner Pressemitteilung zum aktuellen Hintergrundpapier „Sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche ein Problem für unsere Gewässer?“.

Die freigesetzte Kupfermenge entspricht damit rund 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer. Das ist erheblich. Kupfer ist als Metall nicht abbaubar und wirkt ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische. Umweltqualitätsnormen, die den guten, ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beschreiben, werden für Kupfer an 11 Prozent der offiziellen Messstellen in Deutschland überschritten, so die Behörde.
Biozidhaltige Antifoulingfarben, die gegen einen Bewuchs der Bootsrümpfe noch immer von der Mehrzahl der Bootseigner verstrichen werden, sind nach Auffassung von Experten und des Umweltbundesamts in bewuchsarmen Binnengewässern gar nicht notwendig. Das Umweltbundesamt rät deshalb zu alternativen Hartbeschichtungen und mechanischer Reinigung mit zum Beispiel Unterwasserbürsten sowie geeigneten Anstrichen ohne Biozide.

Neu ist die Empfehlung der Behörde, über die Produktzulassung hinausgehend,  gebietsspezifische Regelungen zum  Einsatz von Biozid-haltigen Antifoulinganstrichen festzulegen. Diese sind beispielsweise in Schweden bereits realisiert. Dort sind biozidhaltige Antifoulings in Binnengewässern generell nicht erlaubt und in anderen Gebieten dürfen nur Produkte mit stark reduziertem Kupferanteil verwendet werden. In Deutschland gibt es erst eine kleine Region, die ein klares Verwendungsverbot für biozidhaltige Antifoulings ausspricht. In einem aktuellen PAN Germany Hintergrundpapier zur Wakenitz-Verordnung wird diese regionale Regelung genauer erläutert und als positive Option für viele andere Regionen empfohlen, die ihre Gewässer vor solchen unnötigen Einträgen gewässergefährdender Schadstoffe besser schützen wollen.  Mit der neuen Publikation unterstreicht das Umweltbundesamt diese politische Zielrichtung hin zu regionalen Schutzmaßnahmen. Nun sind die Bundesländer und Kommunen gefragt, endlich aktiv zu werden und Anti-Antifouling-Maßnahmen zu starten.

[1] Umweltbundesamt (Pressemitteilung Nr. 21, 08.08.2018): Bootsrumpf-Anstriche – ein Problem für unsere Gewässer. Kupfereintrag aus Antifouling-Anstrichen sollte reduziert werden.
[2] Umweltbundesamt (Hintergrundpapier, Juli 2018): Sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche ein Problem für unsere Gewässer?
[3] PAN Germany (2018): Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken: Die Wakenitz-Verordnung und das Antifoulingverbot für Sportboote.




PAN Germany auf der Altonale – 16.+17. Juni 2018

Eine gesunde Welt für alle! Gegen Glyphosat & Insektenschwund, für mehr Bienenschutz & Gewässerschutz, weniger Pestizide, Biozide & Arzneimittel in der Umwelt und einen besseren Gesundheitsschutz für alle!

Für eine gesunde Zukunft, in Hamburg und global – sind wir wieder auf dem open air-Festival Altonale.

Wir informieren, diskutieren mit Ihnen und lassen uns gerne inspirieren. Fragen Sie nach, unterstützen Sie und bleiben Sie neugierig. Besuchen Sie am 16.+17. Juni 2018 unseren Infostand auf der vvisionAIR im Rahmen von Altonale goes green, auf der Wiese zwischen dem Altona Rathaus und der Kirchengemeinde Ottensen.

 




Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken

Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken: Die Wakenitz-Verordnung und das Antifoulingverbot für Sportboote

Am Beispiel der Region der Ratzeburger Seen und der Wakenitz in Schleswig-Holstein zeigt das Informationspapier, dass es sehr wohl möglich ist, auf toxische Antifoulinganstriche zu verzichten und auf umweltschonendere Maßnahmen umzusteigen, um Bootsrümpfe von lästigem Bewuchs freizuhalten.




Berücksichtigung von Gewässerbelastungen durch Human- und Tierarzneimittel bei der Revision der EU-Grundwasserrichtlinie

Human- und Tierarzneimittel belasten zu nehmend unsere Gewässer. Betroffen sind nicht nur Oberflächengewässer. Längst werden die Arzneimittelrückstände und ihre Abbauprodukte auch im Grundwasser nachgewiesen. Das PAN Hintergrundpapier informiert über die Bedeutung von Human- und Tierarzneimittelrückständen im Grundwasser, zeigt den Kontext zwischen Grundwasserschutz und Arzneimittelrecht auf und macht Empfehlungen für die Überarbeitung der Grundwasserrichtlinie und einen besseren Schutz von Gewässern vor (Tier)Arzneimitteln.