Insektenschutzprogramm vollständig umsetzen – JETZT!

Um dem bedrohlichen Schwund an Insektenpopulationen entgegenzutreten, verabschiedete die Bundesregierung im September 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS). Nach Verzögerungen und Dissens zwischen den befassten Ministerien, liegt das Insektenschutzpaket nun in Form von drei Gesetzesentwürfen dem Bundeskabinett zur Abstimmung vor. Die Kabinettsitzung am 10. Februar 2021 ist wohl die letzte Chance für eine Beschlussfassung, um die Insektenschutzmaßnahmen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und das Versprechen des Koalitionsvertrags von 2018 umzusetzen, die Umwelt für kommende Generationen zu bewahren, den Schutz der biologischen Vielfalt voranzubringen und das Insektensterben umfassend zu bekämpfen.

Es wäre mehr als ein Versagen dieser Bundesregierung, wenn dies nicht gelänge, denn weitere Verzögerungen sind nicht hinnehmbar, weder mit Blick auf die Dringlichkeit die Artenvielfalt besser zu schützen, noch mit Blick auf eine wünschenswerte nachhaltige landwirtschaftliche Produktion, die essentiell von Bestäubern, Nützlingen und Bodenfruchtbarkeit abhängt.

PAN Germany hat für alle drei Teilaspekte Stellungnahmen erarbeitet, die Verbesserungsvorschläge enthalten mit Blick auf notwendige Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen des Pestizid- und Biozideinsatzes.

PAN Stellungnahme zum Änderungs-Entwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

PAN Germanys zentrale Forderung ist, dass die Ziele und Maßnahmen des APIS adäquat umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weicht in seinem Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bereits getroffene Vereinbarungen u.a. durch zahlreiche Ausnahmeregelungen soweit wieder auf, dass eine Wirksamkeit der vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von Pestiziden angezweifelt werden muss. Relevante Elemente des APIS, wie die notwendige Kompensation bei Anwendung biodiversitätsschädigender Pestizide (der sog. „Refugialflächenansatz“), wurden schlicht ignoriert. Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden sowie die Vorgaben des EU-Pestizidrechts endlich wirksam implementiert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in allen Schutzgebieten, auf öffentlichen Flächen und im Haus- und Kleingarten sowie an den Ufern auch kleinerer Gewässer. Zudem fehlt ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023. [1]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für ein Insektenschutzgesetz mit dem u.a. ein Verbot biodiversitätsschädigender Pestizide und Biozide in Schutzgebieten umgesetzt werden soll. Nachbesserungen sieht PAN Germany hier insbesondere darin, bestimmte Biozid-Produkttypen ergänzend unter das Anwendungsverbot in Schutzgebieten zu stellen (Rodentizide, Fassaden-/Bautenschutz-Anstriche, Antifouling-Anstriche). Zudem plädiert PAN Germany für mehr Transparenz bei Ausnahmeregelungen für den Pestizideinsatz in Schutzgebieten. [2]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für eine Biozid-Durchführungsverordnung

Sehr begrüßt wird von PAN Germany der Entwurf einer Biozid-Durchführungsverordnung, um die Abgabe von Biozid-Produkten insbesondere an ungeschulte Personen und beim Onlinehandel strenger und für Verbraucher*innen sicherer zu gestalten. Damit wird eine große Regulierungslücke geschlossen. PAN plädiert für Ergänzungen beim Selbstbedienungsverbot sowie für mehr Sachkunde bzw. mehr Schulung für den Handel und für professionelle Anwender*innen, um Vorsorge und biozidfreie Verfahren im Sinne der Integrierten Schädlingsbekämpfung den Vorrang vor dem Einsatz chemisch-synthetischer Biozide zu geben. [3]

 

 

[1] PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

[2] PAN Germany Stellungnahme zum Referententwurf für ein Insektenschutzgesetz vom 19.10.2020

[3] PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf der Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), 12.10.2020




PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

PAN Germany Stellungnahme vom 5.2.21 zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in Schutzgebieten und an Gewässerufern. PAN fordert, die bereits vereinbarten Maßnahmen des Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) in der PflSchAnwV adequat umzusetzen. Hierzu zählt auch ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023.




PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




Erfolg für die Umweltverbände in Sicht: Keine Abschwächung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Am 22.Juni 2020 erreichte die Gewässerschützer*innen in Europa eine gute Nachricht aus Brüssel: Der für die europäische Wasserpolitik zuständige Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht überarbeitet wird. Er sorgte mit dieser Information für die nötige Klarheit, die noch im Dezember 2019 fehlte, als die EU-Kommission ihren Bericht zur WRRL-Eignungsprüfung vorstellte. Die Haltung der EU-Behörde hat in dieser Frage ein besonderes Gewicht, weil sie als Initiatorin von EU-Regelungen auch über den Erhalt von geltendem Recht maßgeblich entscheidet.

Mit der aktuellen Klärung bleiben nun die Umweltziele und Fristen zur Sanierung der Gewässer in Europa bestehen, wie sie in der WRRL seit dem Jahr 2000 verankert sind. Die Nachricht aus Brüssel ist insofern beachtenswert, weil Interessensverbände aus der Wirtschaft, aber auch viele Mitgliedstaaten bereits seit Jahren auf deutliche Abschwächungen der WRRL gedrängt haben, um den geltenden Verpflichtungen des Wasserrechts nicht mehr nachkommen zu müssen. PAN Germany und PAN Europe haben wie viele weitere Umweltverbände in Europa erfolgreich dagegen argumentiert, genauso wie die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger*innen und Organisationen, die 2018 und 2019 an der öffentlichen Konsultation zur WRRL-Eignungsprüfung teilgenommen hatten.

Das klare Signal für die WRRL bedeutet zugleich, dass die Mitgliedstaaten die Einträge an Pestiziden, Bioziden und weiteren Schadstoffen ohne weitere Verzögerungen bis allerspätestens 2024 minimieren bzw. beenden müssen, um den guten Zustand von Wasserläufen, Seen, Grundwasservorkommen und Küstengewässern bis 2027 zu erreichen. Um die Einhaltung dieser und weiterer Vorgaben sicherzustellen, wird die EU-Kommission in den kommenden Jahren ihren Fokus auf die Um- und Durchsetzung des Wasserrechts legen. Sie will zusätzlich prüfen, inwiefern die Stofflisten der WRRL-Tochterrichtlinien zu aktualisieren sind, und sie beabsichtigt die Wasserpolitik in den neu vorgesehenen EU-Aktionsplan zur Beendigung von Verunreinigungen („zero-pollution ambition for a toxic-free environment“) sowie in weitere Strategien ihres Europäischen Grünen Deals zu integrieren. Weil gerade bei stofflichen Verunreinigungen der Gewässer weiterer Handlungsbedarf gesehen wird, sind die Forderungen in der gemeinsamen PAN-Stellungnahme aktueller denn je.




Ihre Meinung ist gefragt: Was ist wichtig für den Gewässerschutz?

Weitgehend unbemerkt fand in den Bundesländern die öffentliche Anhörung zur Frage statt, welche zentralen Handlungsfelder – die sogenannten Wasserbewirtschaftungsfragen – ab 2021 angepackt werden müssen, damit unsere Gewässer von der Quelle bis zum Meer wieder sauber werden und einen naturnahen Zustand aufweisen.

Die EU-weit geltende Wasserrahmenrichtlinie setzt für dieses Ziel eine letzte Frist bis zum Jahr 2027. Bereits seit 2009 wurden in allen deutschen Flussgebieten wie Elbe, Rhein oder Weser Gewässerschutzplanungen festgelegt, die alle 6 Jahre zu aktualisieren sind. Weil die Planungen bisher nicht konsequent genug waren und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu zögerlich erfolgte, verfehlen weiterhin mehr als 90 Prozent der in Deutschland untersuchten Wasserläufe, Seen, Küstengewässer und Grundwasser die Umweltziele. Unklar bleibt die Situation vieler Auen und weiterer wasserabhängiger Schutzgebiete.

PAN Germany hat zwischenzeitlich ausgewertet, welche wichtigen Themen die Bundesländer zur Besserung der Elbe und seiner Nebengewässerangehen sollten, und hat hierzu eine Stellungnahme verfasst. PAN Germany beanstandet zum Beispiel, dass für interessierte Bürger*innen zurzeit keine echten Mitwirkungsmöglichkeiten eingeplant sind, wenn es um die Gewässer vor ihrer Haustür geht und generell zu wenig für eine breite Beteiligung getan wird.

Zudem fordert PAN Germany konsequente Maßnahmen gegen den Eintrag von Bioziden, Pestiziden und (Tier-)Arzneimittel in Gewässer. Noch fehlen für die meisten dieser wirksamen und oft giftigen Stoffe die nötigen Vorkehrungen, um Gewässerverunreinigungen aufzuspüren. Außerdem sollten die Verursacher für die Kosten des Monitorings und der Reinigung der Gewässer mit aufkommen, aber auch darin unterstütz werden, auf gewässerverträgliche Verfahren umzustellen.

Eine dritte Anhörung erfolgt spätestens am 22.12.2020. Dann können Interessensgruppen und Interessierte zu der Gesamtplanung ihre Meinung abgeben, zum Beispiel zu den vorgeschlagenen Maßnahmen für einzelne berücksichtigte Gewässer.

Wenn Sie Interesse haben, diese Konsultation mit zu begleiten, können Sie sich gerne an die AG Wasser von PAN Germany wenden:  E-Mail wasser@pan-germany.org.




Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

Diese PAN Germany Stellungnahme wird im Rahmen der 2. Anhörungsphase der aktuellen Bewirtschaftungsplanungen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe vorgelegt. Für die Auswertung des Anhörungsdokuments Anhörungsdokuments der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurden die für uns relevanten stoffbezogenen Empfehlungen aus dem 5. Implementierungsbericht der EU
Kommission (hier: Länderbericht Deutschland) berücksichtigt sowie die aktuellen Anregungen zur WRRL Umsetzung, die im Rahmen der ersten Anhörungsphase, zum Zeitplan und Arbeitsprogramm, von unserer Seite vorgelegt wurden.




Agrarökologie – die ökologischen Effekte

Agrarökologie schafft ein Ernährungssystem, das positive Wechselwirkungen zwischen Pflanzen, Tieren, Boden und Wasser nutzt und langfristig erhält. Durch die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Kreisläufen bleiben Böden wirken Böden als natürliche Kohlenstoff- und Wasserspeicher und bleiben auch in Zukunft fruchtbar. Mischkulturen erhöhen nicht nur die Artenvielfalt auf dem Acker, sondern auch in der umgebenden Landschaft. Mit weiten Fruchtfolgen, einer vielfältigen Sortenwahl und der gezielten Förderung von Nützlingen kann langfristig ein stabiles Ökosystem auf dem Acker entstehen, dass nicht vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide abhängig ist.




Gefahren des Pestizideinsatzes

Der regelmäßige und weit verbreitete Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft gefährdet die Artenvielfalt und stört Ökosysteme, indem nicht nur Schädlinge, sondern unbeabsichtigt auch Wildpflanzen, nützliche Insekten und Bodenorganismen dezimieren werden. Pestizide wirken aber nicht nur auf dem Feld, sondern können durch Abdrift auf andere Flächen und in Gewässer gelangen.

Nicht nur die Natur und die Umwelt sind in Gefahr und nehmen Schaden, sondern auch die menschliche Gesundheit. Die chemisch-synthetischen Stoffe können über Hautkontakt, die Atemluft oder über Rückstände in Lebensmitteln aufgenommen werden, und zu Vergiftungen und sogar zu chronischen Erkrankungen führen. Besonders betroffen sind Landwirt*innen und Landarbeiter*innen, die die Mittel ausbringen, Anrainer*innen und Menschen, die ihre Freizeit in der Kulturlandschaft verbringen.

Aber es geht auch anders!




Gewässerschutz aktuell: Wie steht es um die Rechte des Wassers?

Der internationale Weltwassertag, am 22. März 2020, widmet sich in diesem Jahr dem Thema „Wasser und Klimwandel“. Um die für Mensch und Natur wichtigen Gewässerfunktionen in Zeiten zunehmender Wetterextremen zu erhalten, braucht es ein starkes Wasserrecht. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfüllt aus Sicht von PAN Germany genau dieses Anliegen. Sie wird aber zu wenig ambitioniert umgesetzt!

Derzeit beraten die EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage einer Bewertung der EU-Kommission über die Frage, ob die WRRL „fit“ genug ist oder abgeändert werden sollte. PAN Germany hat dies zum Anlass genommen, den aktuellen Stand der Beratungen auszuwerten, und stellt fest, dass es bisher kein eindeutiges Signal zugunsten der WRRL und für verstärkte Anstrengungen gegen Biozid-, Pestizid- und (Tier-)Arzneimittel-Einträge gibt.

Die PAN-Analyse finden Sie hier:

Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Datum: 20. März 2020 259.17 KB

Gemäß Artikel 19 der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollte die EU Kommission bis zum Jahr 2019 die...

 

 




Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts

Gemäß Artikel 19 der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollte die EU Kommission bis zum Jahr 2019 die WRRL überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorschlagen. Die Evaluation (Fitness Check) zur Umsetzung und Wirksamkeit dieser Richtlinie bezog auch die WRRL Tochterrichtlinien zum Schutz des Grundwassers und zu den Umweltqualitätsnormen für die Oberflächengewässer ein sowie die EU Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Für die Öffentlichkeit gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Konsultation einzubringen. Seit dem 11. Dezember 2019 liegt das Resultat dieser Überprüfung vor, bestehend aus einer Zusammenfassung (Executive Summary), einem detaillierten Arbeitsdokument (Commission Staff Working Document) und einer unterstützenden Studie (Support Study).