Stellungnahme zur dritten Bewirtschaftungsplanung der FGG Elbe im Zeitraum 2021-27

Diese Stellungnahme wird vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) im Rahmen der 3. Anhörungsphase zur 3. Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe für den Zeitraum 2021-2027 vorgelegt. Die Anmerkungen betreffen die von der FGG Elbe vorgelegten Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms.




Flusseinzugsgebiete in Europa – Weiterhin im schlechten Zustand

Nach einer Analyse von Umweltverbänden zeigen die Zustände europäischer Flusseinzugsgebiete und die Entwürfe von Managementplänen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) ein ernüchterndes Bild. Mit Ausnahme von zwei Flusseinzugsgebieten in Finnland werden die übrigen 11 untersuchten Einzugsgebiete selbst bis 2027 keinen guten Zustand erreichen, sollte nicht bei den Managementplänen deutlich nachgearbeitet werden. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bericht [1], der von der Living Rivers Europe Coalition und dem WWF unter Beteiligung zahlreicher Umweltverbände heute veröffentlicht wurde.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die meisten EU-Länder weiterhin das rechtlich bindende Ziel der WRRL verfehlen werden, Europas verschmutzte Oberflächengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dieses Ziel hätte bereits 2015 erfüllt sein müssen. Firstverlängerungen waren nur in begründeten Ausnahmefällen bis 2027 vorgesehen. Die Mitgliedstaaten haben nur noch sechs Monate Zeit, um ihre Flussgebietsmanagementpläne für die nächsten sechs Jahre fertigzustellen, wie es das EU-Recht verlangt.

Empfehlungen von PAN Germany für Maßnahmen gegen die Belastungen von Pestizid- und Biozideinträgen in das Flussgebiet der Elbe flossen in den Bericht ein. Eine entsprechende Stellungnahme [2] hatte PAN bereits in der vorherigen Anhörungsrunde der Flussgebietsgemeinschaft Elbe übermittelt. Besorgniserregend ist aus Sicht von PAN die sehr lückenhafte Beachtung von Biozideinträgen und generell der Mangel an Vorsorgemaßnahmen in den Managementplänen, um gegen punktuelle und diffuse Einträge von Pestiziden und Bioziden vorzugehen, diese zu überwachen und die Eintragsursachen zu beseitigen.

Christian Schweer, Mitglied der PAN Germany Arbeitsgruppe Wasser kritisiert: „Das europäische Wasserrecht hat bereits vor 20 Jahren allen EU-Mitgliedstaaten als Mindestanforderung vorgegeben, bis 2012 auch umweltgefährliche Biozide in Fassadenschutzmitteln, Bootsanstrichen oder Einträge von Schädlingsbekämpfungsmitteln anzugehen, wenn sie in die Gewässer gelangen und dort Tiere und Pflanzen schädigen. Statt diese schädlichen Stoffe von Gewässern fernzuhalten, kommen sie selbst in besonders streng geschützten Natura 2000 und in Wasserschutzgebieten unvermindert zum Einsatz. Dass diese relevanten und alltäglichen Verunreinigungen mit den aktuell vorgeschlagenen Maßnahmen nicht eingedämmt werden, zeigt das eklatante Missmanagement im Gewässerschutz auf. Geld- und Personalmangel in den Umweltbehörden ist ein Grund, ein weiterer ist das zu geringe Engagement von Behörden und Anwender*innen von Bioziden und Pestiziden, den Einsatz dieser chemischen Mittel strenger zu regulieren und durch gewässerverträglichere nicht-chemische Alternativen zu ersetzen“.

Noch bis zum 22. Juni 2021 haben Gewässer-interessierte Bürger*innen und Verbände die Möglichkeit, bei den zuständigen Umweltbehörden der Bundesländer ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Gewässerschutz-Maßnahmen im Einzugsgebiet der Elbe und zu weiteren Flussgebieten in Deutschland abzugeben. Weil die Öffentlichkeit in nahezu allen Bundesländern bisher nur unzureichend über die Anhörung informiert wurde und die relevanten Informationen zur Situation und den Vorhaben vor Ort wegen der unübersichtlichen Dokumente faktisch nicht auffindbar sind, erwartet PAN Germany von den zuständigen Stellen umgehend eine bessere Aufklärungs- und Informationsarbeit zur aktuell laufenden Anhörung.

[1] The Final Sprint for European´s Rivers – An NGO Analysis of 2022-2027 Draft River Basin Management Plans. Living Rivers Europe, June 2021

[2] Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

 




Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen

PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst“

Die Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Aktionsprogramms Insektenschutz (APIS) hätte ein Erfolg für mehr Insektenschutz und ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Agrarwende sein können. Diese Chance wurde mit der gestrigen Entscheidung im Bundeskabinett vertan. Als Lichtblick bleiben verstreute Maßnahmen, die hoffentlich zumindest in einigen Bereichen zu einem besseren Schutz von Insekten beitragen.

Die am 10. Februar 2021 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vormals „Insektenschutzgesetz“) und zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bieten zwar einige sinnvolle Maßnahmen, grundsätzlich greifen sie aus Sicht von PAN Germany zu kurz.  Infolge des Disputs zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium kam letztlich ein Kleinklein an Maßnahmen heraus, das den großen Versprechungen des Koalitionsvertrags von 2018 und des Aktionsprogramms Insektenschutz vom September 2019 nicht gerecht wird.

Besonders deutlich wird dies insbesondere im Entwurf des BMEL zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Die eigentlich guten vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von glyphosathaltigen Mitteln, die Vorgaben für pestizidfreie Gewässerrandstreifen und die Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Naturschutzgebieten werden sofort wieder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen relativiert. Nicht weiter definierte Gründe zu „wirtschaftlichen Schäden“ reichen aus, um die neuen Beschränkungen nicht umsetzen zu müssen. Anstatt den Landwirt*innen eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Insektenschutz zuzugestehen, sollen Landwirte bei wirtschaftlichen Einbußen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums einfach weitermachen wie bisher. So werden weiterhin Umweltschutzinteressen gegen Agrarinteressen ausgespielt.

Zudem sind nach dem Kabinettsbeschluss die bereits mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehenen Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide nur in einem geringen Anteil von Naturschutzgebieten umzusetzen. Auf den für den Artenschutz wichtigen Flächen der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), die nicht zu den deutschen Naturschutzgebieten und Naturschutzdenkmälern zählen, dürfen weiterhin Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide beim Anbau von Gartenbaukulturen, Obst-und Weinbau, Hopfen, Saatgut, bei der Pflanzgutvermehrung und in sonstigen Sonderkulturen eingesetzt werden. Für den Ackerbau werden innerhalb dieser Gebiete Anwendungsverbote nur „angestrebt“. Mögliche Maßnahmen bleiben freiwillig und sollen vom BMEL evaluiert und ein Bericht bis zum 30. Juni 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden soll.

Das festgeschriebene Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel ab Januar 2024 wird von PAN Germany ausdrücklich begrüßt. Doch wie sicher ist dieser Ausstieg? Bereits jetzt läuft auf EU-Ebene ein Antrag auf Wiedergenehmigung von Glyphosat nach 2023. Zu befürchten ist, dass so schnell wie jetzt im Änderungsantrag Neonicotinoide von der Liste mit Anwendungsbeschränkungen gestrichen wurden, dies dann auch mit glyphosathaltigen Mitteln und deren Streichung von der Verbotsliste in der PflSchAnwV geschehen kann. Da bleibt nur die Hoffnung auf eine zukünftig andere Landwirtschaftspolitik. Grundsätzlich positiv ist das zukünftige Verbot glyphosathaltiger Mittel im Haus- und Kleingarten und auf öffentlichen Flächen wie Parks zu bewerten. PAN ist allerdings der Auffassung, dass synthetische Pestizide grundsätzlich nicht in Laienhand gehören und auf diesen Flächen höchstens nicht-synthetische Pestizide mit „geringem Risiko“ eingesetzt werden sollten. Dies entspräche auch den Zielen und Empfehlungen des europäischen Pestizidrechts.

Eine große Chance des APIS lag in der Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser sieht eine Kompensation negativer Auswirkungen des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Pestiziden direkt auf bzw. an den Agrarflächen vor. Doch diese im APIS vereinbarte Maßnahme wurde komplett aus dem Gesetzespaket gestrichen. Dies ist nicht nur eine schlechte Nachricht für den Biodiversitätsschutz, sondern auch ein Schlag gegen den Europäischen Green Deal und dessen Ziel, den Einsatz synthetischer Pestizide um 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu reduzieren.

Um tatsächlich dem Problem des dramatischen Insektenschwunds entschieden entgegenzutreten, reichen die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht aus. Nur eine Pestizidreduktion in der breiten Fläche wäre effektiv, auch um wichtige landwirtschaftliche Ressourcen wie Bestäuber, Nützlinge, sauberes Wasser und Bodenfruchtbarkeit zu bewahren. Selbstverständlich müssen Förderungen und finanzielle Anreize für die Landwirtschaft damit einhergehen.

Positiv ist ein Kompromiss in letzter Minute hinsichtlich der Definition von „biodiversitätsschädigend“ zu bewerten. Statt nur bienengefährliche Insektizide der Klasse B1 zu berücksichtigen wie im BMEL-Entwurf, sollen nun alle Bienengefährdungsklassen (B1 – B3) sowie Mittel, die gefährlich für Bestäuberinsekten (NN 410) sind, bei Anwendungsbeschränkungen in Schutzgebieten berücksichtigt werden.  Aus PAN-Sicht gehören neben den Bestäubern auch andere Insekten – auch die ohne anthropogenen Nutzen – zum Biodiversitätsschutz. Außerdem können andere Pestizidgruppen wie beispielsweise Fungizide ebenfalls schädliche Effekte auf Insekten- und Wildtierpopulationen haben, bleiben aber von Anwendungsbeschränkungen und -verboten ausgeschlossen

Was also bleibt? Positiv ist, dass auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 10 km2 nun einen pestizidfreien Randstreifen haben müssen. Obgleich es aus PAN-Sicht notwendig gewesen wäre, einen begrünten Randstreifen von mindestens 10 Metern festzulegen, anstatt auf 5 Meter zu begrenzen.  Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ durch die Änderungen des Naturschutzgesetzes im Insektenschutzgesetz ausgeweitet wird.

Positiv ist ebenfalls, dass, wie im APIS vereinbart, Biozide in die Maßnahmen zum Insektenschutzes in Schutzgebieten eingebunden werden. Mit Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Einsatz im Freien von Holzschutzmitteln durch Spritzen und Sprühen sowie der flächige Einsatz von Insektiziden/Akariziden nicht mehr in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen erlaubt (auch hier sind Ausnahmen möglich). PAN Germany hätte es begrüßt, wenn Anwendungsbeschränkungen auch für andere umweltrelevante Biozidanwendungen festgelegt worden wären wie beispielsweise für den Einsatz von Antifouling- und Fassadenschutzanstrichen.
In einem weiteren Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (ChemBiozidDV) werden außerdem Regelungen für den (Online-)Handel mit Biozidprodukten festgeschrieben. Damit wird eine große Regulierungs-Lücke geschlossen. PAN Germany hat hierzu ebenfalls eine umfassende Stellungnahme vorgelegt.

Als nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag die Gesetzesvorlagen debatieren. Eine Beschlussfassung muss noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

PAN Germany Stellungnahmen – siehe Links im Website-Artikel vom 09.02.2021

Gesetzesentwürfe in der Kabinettbeschlussfassung:

des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“)

des BMEL zur Änderung  der PflSchAnwV




Insektenschutzprogramm vollständig umsetzen – JETZT!

Um dem bedrohlichen Schwund an Insektenpopulationen entgegenzutreten, verabschiedete die Bundesregierung im September 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS). Nach Verzögerungen und Dissens zwischen den befassten Ministerien, liegt das Insektenschutzpaket nun in Form von drei Gesetzesentwürfen dem Bundeskabinett zur Abstimmung vor. Die Kabinettsitzung am 10. Februar 2021 ist wohl die letzte Chance für eine Beschlussfassung, um die Insektenschutzmaßnahmen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und das Versprechen des Koalitionsvertrags von 2018 umzusetzen, die Umwelt für kommende Generationen zu bewahren, den Schutz der biologischen Vielfalt voranzubringen und das Insektensterben umfassend zu bekämpfen.

Es wäre mehr als ein Versagen dieser Bundesregierung, wenn dies nicht gelänge, denn weitere Verzögerungen sind nicht hinnehmbar, weder mit Blick auf die Dringlichkeit die Artenvielfalt besser zu schützen, noch mit Blick auf eine wünschenswerte nachhaltige landwirtschaftliche Produktion, die essentiell von Bestäubern, Nützlingen und Bodenfruchtbarkeit abhängt.

PAN Germany hat für alle drei Teilaspekte Stellungnahmen erarbeitet, die Verbesserungsvorschläge enthalten mit Blick auf notwendige Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen des Pestizid- und Biozideinsatzes.

PAN Stellungnahme zum Änderungs-Entwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

PAN Germanys zentrale Forderung ist, dass die Ziele und Maßnahmen des APIS adäquat umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weicht in seinem Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bereits getroffene Vereinbarungen u.a. durch zahlreiche Ausnahmeregelungen soweit wieder auf, dass eine Wirksamkeit der vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von Pestiziden angezweifelt werden muss. Relevante Elemente des APIS, wie die notwendige Kompensation bei Anwendung biodiversitätsschädigender Pestizide (der sog. „Refugialflächenansatz“), wurden schlicht ignoriert. Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden sowie die Vorgaben des EU-Pestizidrechts endlich wirksam implementiert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in allen Schutzgebieten, auf öffentlichen Flächen und im Haus- und Kleingarten sowie an den Ufern auch kleinerer Gewässer. Zudem fehlt ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023. [1]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für ein Insektenschutzgesetz mit dem u.a. ein Verbot biodiversitätsschädigender Pestizide und Biozide in Schutzgebieten umgesetzt werden soll. Nachbesserungen sieht PAN Germany hier insbesondere darin, bestimmte Biozid-Produkttypen ergänzend unter das Anwendungsverbot in Schutzgebieten zu stellen (Rodentizide, Fassaden-/Bautenschutz-Anstriche, Antifouling-Anstriche). Zudem plädiert PAN Germany für mehr Transparenz bei Ausnahmeregelungen für den Pestizideinsatz in Schutzgebieten. [2]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für eine Biozid-Durchführungsverordnung

Sehr begrüßt wird von PAN Germany der Entwurf einer Biozid-Durchführungsverordnung, um die Abgabe von Biozid-Produkten insbesondere an ungeschulte Personen und beim Onlinehandel strenger und für Verbraucher*innen sicherer zu gestalten. Damit wird eine große Regulierungslücke geschlossen. PAN plädiert für Ergänzungen beim Selbstbedienungsverbot sowie für mehr Sachkunde bzw. mehr Schulung für den Handel und für professionelle Anwender*innen, um Vorsorge und biozidfreie Verfahren im Sinne der Integrierten Schädlingsbekämpfung den Vorrang vor dem Einsatz chemisch-synthetischer Biozide zu geben. [3]

 

 

[1] PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

[2] PAN Germany Stellungnahme zum Referententwurf für ein Insektenschutzgesetz vom 19.10.2020

[3] PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf der Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), 12.10.2020




PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

PAN Germany Stellungnahme vom 5.2.21 zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in Schutzgebieten und an Gewässerufern. PAN fordert, die bereits vereinbarten Maßnahmen des Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) in der PflSchAnwV adequat umzusetzen. Hierzu zählt auch ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023.




PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




Erfolg für die Umweltverbände in Sicht: Keine Abschwächung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Am 22.Juni 2020 erreichte die Gewässerschützer*innen in Europa eine gute Nachricht aus Brüssel: Der für die europäische Wasserpolitik zuständige Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht überarbeitet wird. Er sorgte mit dieser Information für die nötige Klarheit, die noch im Dezember 2019 fehlte, als die EU-Kommission ihren Bericht zur WRRL-Eignungsprüfung vorstellte. Die Haltung der EU-Behörde hat in dieser Frage ein besonderes Gewicht, weil sie als Initiatorin von EU-Regelungen auch über den Erhalt von geltendem Recht maßgeblich entscheidet.

Mit der aktuellen Klärung bleiben nun die Umweltziele und Fristen zur Sanierung der Gewässer in Europa bestehen, wie sie in der WRRL seit dem Jahr 2000 verankert sind. Die Nachricht aus Brüssel ist insofern beachtenswert, weil Interessensverbände aus der Wirtschaft, aber auch viele Mitgliedstaaten bereits seit Jahren auf deutliche Abschwächungen der WRRL gedrängt haben, um den geltenden Verpflichtungen des Wasserrechts nicht mehr nachkommen zu müssen. PAN Germany und PAN Europe haben wie viele weitere Umweltverbände in Europa erfolgreich dagegen argumentiert, genauso wie die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger*innen und Organisationen, die 2018 und 2019 an der öffentlichen Konsultation zur WRRL-Eignungsprüfung teilgenommen hatten.

Das klare Signal für die WRRL bedeutet zugleich, dass die Mitgliedstaaten die Einträge an Pestiziden, Bioziden und weiteren Schadstoffen ohne weitere Verzögerungen bis allerspätestens 2024 minimieren bzw. beenden müssen, um den guten Zustand von Wasserläufen, Seen, Grundwasservorkommen und Küstengewässern bis 2027 zu erreichen. Um die Einhaltung dieser und weiterer Vorgaben sicherzustellen, wird die EU-Kommission in den kommenden Jahren ihren Fokus auf die Um- und Durchsetzung des Wasserrechts legen. Sie will zusätzlich prüfen, inwiefern die Stofflisten der WRRL-Tochterrichtlinien zu aktualisieren sind, und sie beabsichtigt die Wasserpolitik in den neu vorgesehenen EU-Aktionsplan zur Beendigung von Verunreinigungen („zero-pollution ambition for a toxic-free environment“) sowie in weitere Strategien ihres Europäischen Grünen Deals zu integrieren. Weil gerade bei stofflichen Verunreinigungen der Gewässer weiterer Handlungsbedarf gesehen wird, sind die Forderungen in der gemeinsamen PAN-Stellungnahme aktueller denn je.




Ihre Meinung ist gefragt: Was ist wichtig für den Gewässerschutz?

Weitgehend unbemerkt fand in den Bundesländern die öffentliche Anhörung zur Frage statt, welche zentralen Handlungsfelder – die sogenannten Wasserbewirtschaftungsfragen – ab 2021 angepackt werden müssen, damit unsere Gewässer von der Quelle bis zum Meer wieder sauber werden und einen naturnahen Zustand aufweisen.

Die EU-weit geltende Wasserrahmenrichtlinie setzt für dieses Ziel eine letzte Frist bis zum Jahr 2027. Bereits seit 2009 wurden in allen deutschen Flussgebieten wie Elbe, Rhein oder Weser Gewässerschutzplanungen festgelegt, die alle 6 Jahre zu aktualisieren sind. Weil die Planungen bisher nicht konsequent genug waren und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu zögerlich erfolgte, verfehlen weiterhin mehr als 90 Prozent der in Deutschland untersuchten Wasserläufe, Seen, Küstengewässer und Grundwasser die Umweltziele. Unklar bleibt die Situation vieler Auen und weiterer wasserabhängiger Schutzgebiete.

PAN Germany hat zwischenzeitlich ausgewertet, welche wichtigen Themen die Bundesländer zur Besserung der Elbe und seiner Nebengewässerangehen sollten, und hat hierzu eine Stellungnahme verfasst. PAN Germany beanstandet zum Beispiel, dass für interessierte Bürger*innen zurzeit keine echten Mitwirkungsmöglichkeiten eingeplant sind, wenn es um die Gewässer vor ihrer Haustür geht und generell zu wenig für eine breite Beteiligung getan wird.

Zudem fordert PAN Germany konsequente Maßnahmen gegen den Eintrag von Bioziden, Pestiziden und (Tier-)Arzneimittel in Gewässer. Noch fehlen für die meisten dieser wirksamen und oft giftigen Stoffe die nötigen Vorkehrungen, um Gewässerverunreinigungen aufzuspüren. Außerdem sollten die Verursacher für die Kosten des Monitorings und der Reinigung der Gewässer mit aufkommen, aber auch darin unterstütz werden, auf gewässerverträgliche Verfahren umzustellen.

Eine dritte Anhörung erfolgt spätestens am 22.12.2020. Dann können Interessensgruppen und Interessierte zu der Gesamtplanung ihre Meinung abgeben, zum Beispiel zu den vorgeschlagenen Maßnahmen für einzelne berücksichtigte Gewässer.

Wenn Sie Interesse haben, diese Konsultation mit zu begleiten, können Sie sich gerne an die AG Wasser von PAN Germany wenden:  E-Mail wasser@pan-germany.org.




Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

Diese PAN Germany Stellungnahme wird im Rahmen der 2. Anhörungsphase der aktuellen Bewirtschaftungsplanungen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe vorgelegt. Für die Auswertung des Anhörungsdokuments Anhörungsdokuments der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurden die für uns relevanten stoffbezogenen Empfehlungen aus dem 5. Implementierungsbericht der EU
Kommission (hier: Länderbericht Deutschland) berücksichtigt sowie die aktuellen Anregungen zur WRRL Umsetzung, die im Rahmen der ersten Anhörungsphase, zum Zeitplan und Arbeitsprogramm, von unserer Seite vorgelegt wurden.




Agrarökologie – die ökologischen Effekte

Agrarökologie schafft ein Ernährungssystem, das positive Wechselwirkungen zwischen Pflanzen, Tieren, Boden und Wasser nutzt und langfristig erhält. Durch die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Kreisläufen bleiben Böden wirken Böden als natürliche Kohlenstoff- und Wasserspeicher und bleiben auch in Zukunft fruchtbar. Mischkulturen erhöhen nicht nur die Artenvielfalt auf dem Acker, sondern auch in der umgebenden Landschaft. Mit weiten Fruchtfolgen, einer vielfältigen Sortenwahl und der gezielten Förderung von Nützlingen kann langfristig ein stabiles Ökosystem auf dem Acker entstehen, dass nicht vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide abhängig ist.