EU-Kommission schlägt erstmals Pestizidverbote wegen TFA vor

Europäische Flüsse, Trinkwässer und sogar Mineralwasser sind mit der langlebigen Chemikalie TFA (Trifluoracetat) belastet – einer Substanz, die sich als fortpflanzungsschädlich herausstellte.  Die EU-Kommission wird morgen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) vorschlagen, den Pestizidwirkstoffen Flufenacet und Flutolanil die Genehmigung zu entziehen. Die Wirkstoffe gehören zur Gruppe der PFAS-Pestizide. Diese stellen laut Daten des deutschen Umweltbundesamts (UBA) die Hauptquelle der TFA-Belastung in europäischen Grund- und Trinkwasserressourcen dar. Flufenacet wurde zudem als hormonell schädigend für Menschen und für die Umwelt von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA identifiziert (wir berichteten).

Die Tatsache, dass TFA in allen Umweltkompartimenten in Konzentrationen vorkommt, die um Größenordnungen höher sind als die anderer PFAS – und als jeder andere Pestizidwirkstoff oder deren Metabolite – ließ führende Wissenschaftler erst kürzlich die Alarmglocken läuten. In ihrer Publikation warnen sie, dass die ‘irreversible Akkumulation von TFA in der Umwelt eine globale Bedrohung darstellt und betonen die Wichtigkeit ‘verbindlicher Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen von TFA und seiner zahlreichen Vorläufer’.

Untersuchungen von PAN-Europe-Mitgliedern im Sommer zeigten, dass 10 von 19 getesteten Mineralwässern (darunter auch 2 der 5 beliebtesten österreichischen Mineralwassermarken) die Bestimmungsgrenze für TFA überschreiten, mit Konzentrationen von „unter der Bestimmungsgrenze“ (<50 ng/l) bis zu 3.200 Nanogramm pro Liter (ng/l). Die vollständigen Daten dieses Mineralwassertests werden erstmals in diesem Hintergrundpapier veröffentlicht (1; 2).

In der PAN-Pressemitteilung (3) wird hervorgehoben, dass die bevorstehende SCOPAFF-Sitzung am 4. und 5. Dezember eine entscheidende Gelegenheit darstellt, im besten Interesse der Menschen in Europa, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen wie Kinder, und der Umwelt zu handeln. Pestizide, die unser Wasser –  die Grundlage allen Lebens auf diesem Planeten – mit einer fortpflanzungsgefährdenden Chemikalie flächendeckend und für alle irreversibel verunreinigen, müssen gestoppt werden. PAN Europe und PAN Germany als Mitgliedsorganisation, appellieren an die Mitgliedstaaten: Stellen Sie jetzt die Weichen in diese Richtung, indem Sie die vorgeschlagenen Verbote für Flufenacet und Flutolanil rasch umsetzen.

Mehr dazu:

  1. PAN Europe Briefing “TFA The ‘Forever Chemical’ in European Mineral Waters” (engl.)
  2. Global 2000 Fact Sheet “TFA, eine Ewigkeits-Chemikalie im Mineralwasser-Stichprobentest“
  3. PAN Europe Press Release „Forever Chemical Found Even in Pristine Mineral Waters”(engl.)



Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot

Flufenacet, ein vielverkauftes PFAS-Pestizid von Bayer und BASF, wurde nach Überprüfung von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als endokrin schädlich für Mensch und Umwelt identifiziert. Als endokriner Disruptor kann Flufenacet die Gehirnentwicklung beeinträchtigen. Außerdem setzt das Herbizid Trifluoracetat (TFA) frei, ein mittlerweile ubiquitäter Wasserkontaminant. Diese Neubewertung zeigt – der weit verbreitete Einsatz von Flufenacet bei gängigen Kulturpflanzen gefährdet sowohl Landwirt*innen als auch Verbraucher*innen. Eine Koalition aus 49 Umwelt- und Gesundheitsorganisationen – darunter PAN Germany – fordert in einem Schreiben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Flufenacet sofort für die weitere Verwendung zu verbieten.

In Deutschland sind momentan 36 Mittel mit dem Wirkstoff Flufenacet zugelassen. In dem gemeinsamen Brief, der u.a. an das zuständige Landwirtschaftsministerium BMEL und an das Umweltministerium BMUV versendet wurde, wird ein sofortiger Widerruf dieser Mittelzulassungen ohne Abverkauf- und Aufbrauchfristen gefordert. Aufgrund der neuen besorgniserregenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ist dieser Schritt nicht nur zu rechtfertigen, sondern die europäische Pestizidverordnung sieht dieses Verfahren über den Artikel 44 explizit vor.

Vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, wurde mittlerweile ein Anhörungsverfahren der Zulassungsnehmer initiiert. PAN Germany begrüßt, dass damit bereits der erste formale Schritt zum Widerruf der Zulassungen für Produkte auf Flufenacet-Basis initiiert wurde und erwartet, dass das BVL noch in diesem Jahr die sofortige Aufhebung der Zulassungen ohne Aufbrauchfristen vollzieht. Angesichts der erheblichen Risiken, die von Flufenacet und dem Abbauprodukt TFA ausgehen, ist dies für den Schutz der deutschen Landwirt*innen, der Bevölkerung und der Umwelt eine notwendige Maßnahme, auch wenn das absehbare Verbot von Flufenacet auf EU-Ebene noch aussteht.

In den Schlussfolgerungen der EFSA wird Flufenacet als endokriner Disruptor bezeichnet, der sich auf die Schilddrüsenhormone auswirkt [1]. Die Störung der Schilddrüsenfunktion kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und Schwangere und Neugeborene einem unnötigen Risiko aussetzen. Flufenacet ist auch eine Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die zu TFA abgebaut wird, einer persistenten und hochmobilen PFAS, die die europäischen Wassersysteme, einschließlich unserer ursprünglichsten Gewässer, verunreinigt [2]. Da TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, sollte sein Vorkommen im Grund- und Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L nicht überschreiten – ein Schwellenwert, der laut EFSA weit überschritten wird. Vor kurzem kam eine Gruppe von Wissenschaftler*innen zu dem Schluss, dass TFA in unserem Trinkwasser die Kriterien einer planetaren Grenzbedrohung für neuartige Stoffe erfüllt [3].

Flufenacet ist seit über 20 Jahren zugelassen, da die Pestizidindustrie die Vorlage von Sicherheitsdaten immer wieder verlängerte und verzögerte. Es wird hauptsächlich als Herbizid bei Winterkulturen wie Weizen, Gerste und Roggen eingesetzt und ist derzeit in 25 Mitgliedstaaten zugelassen. Seine Verkäufe haben sich in den letzten 10 Jahren in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Deutschland und Belgien, verdoppelt oder sogar verdreifacht, was es zu einem der am meisten verkauften PFAS-Pestizide in Europa macht [4].

Die 49 Organisationen fordern die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den Stoff so schnell wie möglich zu verbieten. Dazu gehört die Entscheidung zur Nichtverlängerung der Wirkstoffgenehmigung auf der bevorstehenden Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel Anfang Dezember 2024.

Der Pestizidhersteller BAYER verteidigt dagegen die Verwendung und den Verkauf von Flufenacet und versucht, die Probleme zu ignorieren, indem er behauptet, der Stoff sei sicher [5].

Mehr dazu:

PAN Europe Press release: Top-Selling PFAS Herbicide Flufenacet Confirmed Harmful by EFSA: 49 Environmental Groups Call for Emergency Ban

Quellen:

[1] European Food Safety Authority, Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance flufenacet(link is external), September 2024.

[2] PAN Europe, TFA in Water: Dirty PFAS Legacy Under the Radar, May 2024; PAN Europe, TFA: The Forever Chemical in the Water We Drink, July 2024.

[3] The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)(link is external), Hans Peter H. Arp, Andrea Gredelj, Juliane Glüge, Martin Scheringer and Ian T. Cousins, 30 October 2024.

[4] PAN Europe, Bayer and BASF: A business model that pollutes our drinking water?, July 2024.

[5] Bayer: Flufenacet absolut sicher(link is external), Top Agrar, 2 november 2024.




Deutschland muss Zulassungen von PFAS-Pestiziden umgehend prüfen und widerrufen!

Belastung von Trinkwasser und Oberflächengewässern mit Ewigkeitschemikalien nicht länger hinnehmen.

Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Zulassungen von Pestiziden, die die Ewigkeits-Chemikalie TFA (Trifluoracetat) in die Umwelt und ins Grundwasser freisetzen, zu widerrufen sind. Das Gutachten wurde durch Global 2000 beauftragt und von dem österreichischen Rechtswissenschaftler Dr. Peter Hilpold von der Universität Innsbruck erstellt.

Laut EU-Pestizidverordnung dürfen Mitgliedstaaten ein Pflanzenschutzmittel nur dann zulassen, wenn das Pestizid oder seine Abbauprodukte die Gesundheit oder das Grundwasser nicht gefährden“, erklärt der Europarechtler Hilpold in der Pressemitteilung von Global 2000: “Wenn sich herausstellt, dass ein Abbauprodukt eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels das Grundwasser belastet, und wenn Grund zur Annahme besteht, dass es zudem unannehmbare toxikologische Eigenschaften hat, dann erfüllt das betreffende Pflanzenschutzmittel nicht mehr die Anforderungen für eine Zulassung. In diesem Fall ist die Zulassung aufzuheben oder so zu ändern, dass eine Kontamination des Grundwassers ausgeschlossen ist.

Dass Gewässer und Trinkwasser in Europa entsprechend belastet sind, deckte eine breit angelegte Stichprobenuntersuchung auf. Das sehr persistente und mobile TFA gelangt hauptsächlich als Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und F-Gasen in Grund- und Oberflächengewässer. Global 2000, PAN Europe, PAN Germany und weitere Partnerorganisationen hatten Proben aus Oberflächengewässern sowie aus Trink- und Mineralwässern auf TFA untersucht und festgestellt, dass diese Ewigkeits-Chemikalie in fast allen Proben und oft in erheblichen Konzentrationen nachweisbar ist.

Zu der großflächigen Belastung von verschiedenen Wasserkörpern kommt hinzu, dass TFA offensichtlich auch eine “unannehmbare toxikologische Eigenschaft“ besitzt, wie das Gutachten ausführt. Demnach informierte bereits Anfang 2021 der Pestizidhersteller Bayer die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission über das fortpflanzungsgefährdende Potential des Pestizid-Abbauproduktes TFA. Die Chemikalie hatte im Tierexperiment schwere Missbildungen bei Föten verursacht. Zwischenzeitlich hat der Pestizid-Hersteller selbst bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA die Einstufung von TFA als ‘vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen’ beantragt. Im Juni 2024 legte die deutsche Bundesstelle für Chemikalien (BfC) bei der ECHA einen Vorschlag für die harmonisierte Gefahreneinstufung als ‘wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen’ vor.

Besonderes Augenmerk wird im Gutachten auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelegt. Dieser hat wiederholt die Rolle des Vorsorgeprinzips bestätigt. Darüber hinaus betont die EU-Pestizidverordnung selbst den Vorrang des Ziels, die Gesundheit und die Umwelt zu schützen, über das Ziel, die Pflanzenproduktion zu verbessern und verweist insbesondere darauf, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse fortlaufend eine Neubewertung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bedingen.

Ein Schnellcheck von PAN Germany in der BVL „Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel“ identifiziert 30 PFAS-Pestizid-Wirkstoffe, die derzeit in einer weitaus größeren Anzahl an Mitteln in Deutschland zugelassen sind und auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden.

PAN Germany erwartet von den deutschen Zulassungsbehörden die entsprechenden Mittelzulassungen unverzüglich zu überprüfen und diese zu widerrufen. Außerdem muss sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir für einen EU-weiten Ausstieg aus der Nutzung von PFAS-Pestiziden einsetzen. Dem Schutz des Grundwassers als wichtigste Trinkwasserressource für uns und zukünftige Generationen muss oberste Priorität eingeräumt werden.

Weitere Informationen:




Rheinalarm durch Verschmutzung mit BAYER-Pestizid ausgelöst

180 Kilogramm der Pestizid-Komponente 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan, ein Bestandteil des von BAYER hergestellten Pestizids Indaziflam, gelangten am 24. August 2024 vom Klärwerk Leverkusen-Bürrig in den Rhein. Die Coordination Gegen Bayer Gefahren (CBG) berichtete.

Dem LANUV zufolge gehört 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan zur Wassergefährdungsklasse 2, was „deutlich wassergefährdend“ bedeutet. Indaziflam ist sehr giftig für Wasserlebewesen, kann bei Menschen Augenschäden verursachen, wirkt neurotoxisch und gilt als PFAS und damit als sogenannte Ewigkeitschemikalie. PAN Germany hat sich erst Mal an Untersuchungen und Publikationen zu PFAS in Gewässern und im Trinkwasser beteiligt und fordert die Umstellung auf PFAS-freien Pflanzenschutz. Die Behörden lösten daraufhin Rhein-Alarm aus (Meldung des LANUV). Auch in den Folgetagen wiesen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) untersuchte Wasserproben noch erhöhte Werte dieses Stoffes auf. Da der Rhein als Trinkwasserquelle, besonders von trinkwassergewinnenden Betrieben in den Niederlanden, genutzt wird, ist diese Umweltverschmutzung von großer Bedeutung.

Das Bayer-Pestizid Indaziflam ist in der EU nicht zugelassen. Dennoch wird es für den Export hergestellt. Der Vorfall am Rhein bestätigt uns in unserem Engagement für ein Gesetz, das  – wie in Frankreich – die Herstellung und den Export von in der EU nicht-zugelassenen Pestiziden unterbindet. Ein solches Gesetz schützt nicht nur die Menschen in den Importländern, sondern auch Menschen und Umwelt in unserem eigenen Land.

 

Quelle:

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Wer Abstriche beim Schutz vor Pestizidbelastungen fordert, schadet den Beschäftigten in der Landwirtschaft und zukünftigen Generationen

Hamburg 13. Juni 2024. Pressemitteilung. Morgen, am 14. Juni, wird der Bundesrat über die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung abstimmen und damit ein Stück weit darüber, wie verantwortungsvoll in Deutschland zukünftig Pflanzenschutz betrieben wird. Die nun zur Verabschiedung vorgelegten Änderungen der Anwendungsverordnung betreffen vor allem Auflagen für die Anwendung von Glyphosat. Andere, von PAN Germany im Februar dringend empfohlene Anpassungen in der Verordnung, haben es gar nicht erst in den Entwurf geschafft. Nun droht ein weiterer Rückschritt: Auf Initiative einiger Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, wurde ein Änderungsantrag eingebracht, der u.a. die Streichung der bestehenden Glyphosat-Restriktionen in Wasserschutzgebieten vorsieht. Ignoriert wird hier offenbar die nachweislich schädigende Wirkung von Glyphosat auf die biologische Vielfalt, auf den Bodenhaushalt und die Gesundheit. 

Während Wissenschafter*innen davor warnen, dass die Kontamination von Böden und Gewässern und die Schädigung von Nützlingen durch chemisch-synthetische Pestizide der Landwirtschaft die Zukunftsperspektive raubt und langfristig die Ernährungssicherheit gefährdet und während kranke Berufskolleg*innen dafür kämpfen, dass ihre durch langjährige Pestizidanwendung verursachte Parkinson-Erkrankung im Einzelfall als Berufserkrankung anerkannt wird, fordern 30 Agrar- und Wirtschaftsverbände – darunter der Bauernverband und der Industrieverband Agrar – das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) anlässlich der anstehenden Bundesratsentscheidung auf, gleich sein komplettes Zukunftsprogramm Pflanzenschutz zurückzunehmen. Sie kritisieren die „pauschale Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln“ und fordern eine grundlegende Neuausrichtung der Pflanzenschutzpolitik.

„Pestizidreduktion ist kein Selbstzweck. Sie dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und der Bevölkerung insgesamt, dem Schutz unserer Ressourcen vor Kontamination und dem Schutz der Umwelt und biologischen Vielfalt, die wir brauchen, um auch zukünftig noch erfolgreich Landwirtschaft betreiben zu können“ sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany.

„Man muss sich fragen, wer hier wirklich die Interessen der Beschäftigten in der Landwirtschaft vertritt. Sie sind es doch, die in besonderem Maße Pestiziden ausgesetzt sind und die an vorderster Front auch mit solchen Pestiziden in Kontakt kommen, die von der EU als „besonders gefährlich“ eingestuft wurden und längst durch ungefährlichere Alternativen hätten ersetzt werden sollen“ sagt Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany.

Das BMEL hält in seiner Zukunftsstrategie Pflanzenschutz am 30-Prozent Ökolandbau-Ziel fest. Damit setzt es aus Sicht von PAN Germany die richtigen Akzente. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels notwendig sind, hat PAN Germany in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Zukunftsprogramm dargelegt. PAN Germany widerspricht vehement dem Vorwurf der 30 Verbände, das Zukunftsprogramm des BMEL würde Technik, Innovation und Fortschritt ignorieren. „Für zahlreiche Innovationen im Pflanzenschutz der vergangenen Jahrzehnte war der ökologische Landbau die treibende Kraft – sowohl, was technische Innovationen im Unkrautmanagement angeht, als auch innovative Methoden zur Schädlingsabwehr wie Pheromonfallen und Züchtungen pilzwiderstandsfähiger Sorten“ so Haffmans von PAN Germany.

PAN Germany erwartet vom Bundesrat, am 14. Juni an den geltenden Glyphosat-Restriktionen festzuhalten und sich stärker dafür zu engagieren, dass Betriebe dabei unterstützt werden, auf nicht-chemische Pflanzenschutzverfahren umzusteigen.

Pressekontakte:

  • Susan Haffmans, Referentin für Pestizide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 157 31 56 04 017, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org
  • Peter Clausing, Toxikologe, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 176 4379 5932, peter.clausing@pan-germany.org

 Weitere Informationen:




EU-Parlament & Pestizide: Wer unterstützt Landwirt*innen, Verbraucher*innen und Natur?

Ihre Stimme zählt!

Die folgende Analyse zeigt die Positionen der im EU-Parlament vertretenen Fraktionen und der deutschen Parteien zu dieser Frage.

Der hohe Pestizideinsatz ist ein großes Problem in unserem derzeitigen Lebensmittelsystem, das Natur, Landwirt*innen, Verbraucher*innen und künftigen Generationen schadet und sie im Stich lässt. Um den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und die damit verbundenen Risiken in der EU bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren und Menschen und Natur besser zu schützen, legte die EU Kommission einen Entwurf zur Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUR) vor. Dieser Vorschlag wurde jedoch stark verwässert und scheiterte schließlich im November 2023 im EU Parlament. Die Forderungen von mehr als einer Million Bürger*innen nach einer drastischen Reduzierung des Pestizideinsatzes in der EU und nach Unterstützung der Landwirt*innen bei dieser Umstellung wurden somit nicht erfüllt.

Wenn die Bürger*innen am 9. Juni in ganz Europa zu den EU-Wahlen an die Urnen gehen, sollten sie sich darüber im Klaren sein, wie politische Gruppen ihre Interessen bislang vertreten haben. Aus unserer Sicht schadet die Ablehnung dringend notwendiger Maßnahmen zur Reduzierung des Pestizideinsatzes dem Wohlbefinden aller EU Bürger*innen, der Gesundheit unserer Ökosysteme, einer langfristigen Perspektive für Landwirt*innen und unserer Ernährungssicherheit.

Im Vorfeld der EU-Wahlen analysierten die Nichtregierungsorganisationen PAN Europe, Friends of the Earth Europe und Corporate Europe Observatory das Abstimmungsverhalten zum SUR-Vorschlag nach politischen Gruppierungen im EU-Parlament. Für die Auswertung wurden die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Abgeordneten für sechs Änderungsanträge zu einer Reihe von Schlüsselaspekten des Gesetzesvorschlags ausgewählt.

Das Ergebnis: Bei allen Themen stimmte die große Mehrheit oder alle Fraktionen der christlich-demokratischen EVP, der konservativen (bis rechtsextremen) EKR und der rechtsextremen ID-Fraktion konsequent gegen die Interessen der EU Bürger*innen. Diese Fraktionen unterstützen nicht einmal eine regelmäßige unabhängige Beratung für Landwirt*innen zu Pestiziden und ihren Alternativen oder eine stärkere Reduzierung der gefährlichsten Pestizide!

Zusätzlich erfolgte eine Auswertung des Abstimmungsverhaltens der deutschen Abgeordneten bzw. Parteien im EU-Parlament zu 5 Schlüsselaspekten des Gesetzesvorschlags:

(Für eine größere Ansicht der Infografiken: Bitte mit rechter Maustaste ‚Bild vergrößern‘ oder ‚Bild in neuem Tab öffnen‘ auswählen.)

 

1. Pestizide dürfen nur als letzte Maßnahme eingesetzt werden

Der integrierte Pflanzenschutz (IPM) ist ein Instrument zur Verringerung des Pestizideinsatzes, indem präventive agronomische Maßnahmen in den Mittelpunkt der Schädlingsbekämpfung gestellt werden und chemisch-synthetische Pestizide nur als allerletzte Maßnahme eingesetzt werden. Obwohl IPM bereits durch die derzeitige EU-Richtlinie (über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden) seit rund 10 Jahren verbindlich vorgeschrieben ist, wurde es von den Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Die neue Pestizidverordnung zielte darauf ab, die kulturspezifischen IPM-Regeln zu definieren und verbindlicher zu machen, um sicherzustellen, dass IPM wirksam angewendet wird. Das Schaubild zeigt, welche deutschen Parteien für diese obligatorischen Regeln stimmten oder nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Schutzgebiete und öffentliche Plätze besser vor Pestiziden schützen

Das vorgeschlagene neue Gesetz hätte den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden in sensiblen Gebieten wie Naturschutzgebieten, öffentlichen Räumen, Parks und Spielplätzen verboten. Mit dieser Maßnahme sollten Bürger*innen, insbesondere gefährdete Gruppen wie Kinder und Schwangere, und unsere Ökosysteme besser geschützt werden. Das Schaubild zeigt, welche deutschen Parteien im EU-Parlament diesen wichtigen Schutz unterstützen und welche nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Gewässer besser vor Pestiziden schützen

Die Verschmutzung von Grund- und Oberflächengewässern durch Pestizide stellt ein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit und für die Ökosysteme dar und verursacht der Gesellschaft erhebliche Kosten. Das Schaubild zeigt, wie die deutschen Parteien im EU-Parlament für Verbesserungen im Gewässerschutz vor Pestizidverschmutzung gestimmt haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Pestizidreduktion durch jährliche unabhängige Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe fördern

In den letzten Jahrzehnten wurde die unabhängige Offizialberatung für landwirtschaftliche Betriebe abgebaut und zum Teil durch private Dienste ersetzt, die ggf. mit Pestizidkonzernen zusammenarbeiten. Dies führt zu Interessenkonflikten. Regelmäßige unabhängige Beratung ist wichtig, um sich aus dem Griff der Pestizidindustrie zu befreien und Landwirt*innen bei der Einführung alternativer Praktiken zu unterstützen. Das Schaubild zeigt, welche deutschen Parteien sich für die Unterstützung der Landwirt*innen durch eine jährlich stattfindende unabhängige Beratung ausspricht (anstatt nur alle drei Jahre) – und welche nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung der schädlichsten Pestizide

Dieses Schaubild zeigt, welche Parteien für und gegen einen Änderungsantrag gestimmt haben, der ein höheres Reduktionsziel für die gefährlichsten Pestizide vorsieht, nämlich eine Reduktion von 65 % bis 2030 anstelle von 50 %.

 

 

 

 

 

 

 

 

Methodik: Die Daten für die Infographiken basieren auf den Ergebnissen der namentlichen Abstimmungen bei der Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments über den SUR-Vorschlag, die am 22. November in Straßburg stattfand. Die Ergebnisse wurden durch MEP watch überprüft.

Weitere Informationen bietet der PAN Europe Blog Beitrag „EU citizens asked for less pesticides. Find out which politicians listened. Make your vote count!

Eine Übersichtstabelle bietet zudem die Möglichkeit nachzusehen, wie die einzelnen Abgeordneten abgestimmt haben.




Weitverbreitete Wasserverschmutzung durch langlebiges Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden

Eine von Mitgliedsorganisationen des Europäischen Pestizid Aktions-Netzwerks, darunter PAN Germany, durchgeführte gemeinsame Untersuchung von 23 Oberflächen- und sechs Grundwasserproben in zehn EU-Ländern zeigt alarmierende Werte der wenig bekannten und weitgehend unregulierten „Ewigkeitschemikalie“ TFA (Trifluoracetat). Die Belastung steht weniger im Zusammenhang mit industriellen Hotspots, sondern ist weit verbreitet, mit bemerkenswert hohen Konzentrationen in landwirtschaftlichen Gebieten.

TFA ist ein Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden, F-Gasen und von anderen sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS). Die in den Wasserproben gefundenen Konzentrationen betrugen im Durchschnitt 1.180 Nanogramm pro Liter (ng/l). Dies ist 70 Mal höher als die durchschnittliche Konzentration aller anderen untersuchten PFAS zusammen, einschließlich der bekannten „Hot-Spot“-PFAS. In 23 der 29 Wasserproben (79 %) überstieg die TFA-Konzentration den in der EU-Trinkwasserrichtlinie vorgeschlagenen Grenzwert für PFAS insgesamt. Der höchste TFA-Wert konnte in der Elbe bei Hamburg mit einem Wert von 3.300 ng/l festgestellt werden.

Die Daten zeichnen ein alarmierendes Bild der weit verbreiteten Wasserverschmutzung durch eine wenig bekannte, aber sehr persistente und sehr mobile „Ewigkeitschemikalie“. Bislang wurde das PFAS-Problem vor allem als Problem hoch kontaminierter, aber lokal begrenzter Hotspots verstanden. Jetzt zeigt sich eine weitreichende Belastung mit TFA in Gewässern.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat kürzlich PFAS-Pestizide als die wahrscheinlich wichtigste Quelle für die TFA-Wasserverschmutzung in ländlichen Gebieten identifiziert. Die EU-Pestizidverordnung schreibt vor, dass Pestizide nur dann zugelassen werden dürfen, wenn ihre Wirkstoffe und „relevanten Metabolite“ Konzentrationen von 100 ng/l im Grundwasser nicht überschreiten. TFA wurde allerdings vor über 20 Jahren als ein sog. „nicht-relevanter Metabolit“ von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA eingestuft und ist somit bislang von allen Überwachungspflichten und -grenzwerten ausgenommen.

„Die katastrophale Entscheidung der EFSA, die Grundwasserkontamination durch TFA zu vernachlässigen, sicherte den Herstellern die Vermarktung von PFAS-Pestiziden und legte den Grundstein für die wohl größte und weitreichendste Kontamination des europäischen Oberflächen- und Grundwassers durch eine vom Menschen hergestellte Chemikalie in der Geschichte“, so Salomé Roynel, Policy Officer bei PAN Europe in der englischsprachigen Pressemitteilung.

Aber auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat diese Kontamination nicht verhindert, obwohl in Artikel 4 die Mitgliedstaaten ausdrücklich aufgefordert werden, „die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jede signifikante und anhaltende steigende Tendenz der Konzentration eines Schadstoffs, die auf die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten zurückzuführen ist, umzukehren“. Nach Sicht von PAN hätten diese gesetzlich geforderten „notwendigen Maßnahmen“ zweifellos ein Verbot von PFAS-Pestiziden und den so genannten F-Gasen nach sich ziehen müssen. F-Gase gelangen in Tausenden von Tonnen aus industriellen Kühlmitteln in die Atmosphäre und dann als TFA über den Regen in den globalen Wasserkreislauf.

Der Beweis für die gefährlichen Eigenschaften von TFA wurde kürzlich in einer von der Industrie in Auftrag gegebenen Tierstudie erbracht, in der TFA schwere Missbildungen bei Kaninchenbabys verursachte, deren Mütter während der Schwangerschaft TFA ausgesetzt waren. Auf Initiative Deutschlands wird die ECHA prüfen, ob TFA als reproduktionstoxisch eingestuft werden soll.

Das Ausmaß der festgestellten TFA-Kontamination erfordert rasches und entschiedenes Handeln. PAN Europe, PAN Germany und die anderen beteiligten Mitgliedsorganisationen fordern deshalb

  • ein rasches Verbot von PFAS-Pestiziden,
  • die Umsetzung der allgemeinen PFAS-Beschränkung im Rahmen der REACH-Chemikalienverordnung,
  • die Einstufung von TFA als „prioritärer Stoff“ im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie,
  • und ein umfassendes Monitoring mit Überwachungspflichten und Grenzwerten für TFA.

 

Bericht „TFA in Wasser -Schmutziges PFAS-Erbe unter dem Radar“

Report „TFA in Water – Dirty PFAS Legacy under the Radar”

PAN Europe Pressemitteilung (engl.)

Mehr dazu: Eine kürzlich veröffentlichte Studie von PAN Europe und Partnerorganisationen analysierte das Ausmaß an Rückständen von PFAS-Pestiziden in Lebensmitteln: PAN Germany berichtete




Von der Leyen will Gesetzentwurf zur Pestizidreduktion zurückziehen

Mit der Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, den Entwurf für die Pestizidreduktionsverordnung SUR zurückzuziehen, sendet die EU falsche Signale in einer Zeit, in der tagtäglich neue Erkenntnisse zur Bedeutung chemisch-synthetischer Pestizide für den Artenverlust, die Belastung unserer Ressourcen und Auswirkungen auf die Gesundheit publiziert werden.

Bei ihrer gestrigen Rede im Europäischen Parlament, bei der Präsidentin Von der Leyen das Ende der Gesetzesinitiative für eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUR) ankündigte, sprach sie von Vertrauen und Polarisierung: „Wir sollten ihnen [den Landwirten] mehr Vertrauen schenken. Lassen Sie mich Ihnen dazu ein Beispiel geben. Die Kommission hat eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen – mit dem legitimen Ziel, die Risiken der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel zu verringern. Doch der Vorschlag hat polarisiert.“

Polarisiert haben aus PAN-Sicht die Klientellobbyisten. Allen voran diejenigen von der Pestizidindustrie und die loyal an ihrer Seite stehenden konventionellen Bauernverbände, die sich vorrangig für die chemieintensive, industrielle Landwirtschaft einsetzen, aber nichts gegen das Höfesterben, die umweltschädigenden Agrarsubventionen und die unfairen Vermarktungsstrukturen tun. Sie haben, nachdem der SUR-Vorschlag im Juni 2022 von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, alles darangesetzt, Ängste bei Landwirt*innen und Politiker*innen in der EU zu schüren, und sie haben die Notwendigkeit für verbindlicher Maßnahmen und Reduktionsziele bestritten – entgegen wissenschaftlicher Evidenz.

Tausende Wissenschaftler haben sich für die SUR eingesetzt und den falschen Narrativen der Lobbyist*innen wissenschaftliche Erkenntnisse entgegengesetzt. Denn sie wissen, dass konkrete und verbindliche Reduktionsmaßnahmen notwendig sind , um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt, dem Schwund an Bestäubern, an Nützlingen und an Bodenfruchtbarkeit entgegenzuwirken, um unsere essentiellen Wasser- und Trinkwasserressourcen zu schützen, und nicht zuletzt, um die Gesundheit der zukünftigen Landwirtinnen und Landwirte zu schützen, die heute in ihren Wohnräumen mit einem überproportionalem Mix an Pestizidrückständen belastet werden, wie u.a. aktuelle Befunde des europäischen SPRINT-Projekts zeigen. Auch viele Menschen in der EU erwarteten und erwarten endlich “Butter bei die Fische“, wie man im hohen Norden sagt, um Artenvielfalt, Gesundheit und Ernährungssicherheit langfristig durch einen Wandel hin zu einer umweltschonenden, zukunftsfähigen Landwirtschaft zu sichern. Im Jahr 2022 unterschrieben über eine Million Bürgerinnen und Bürger die Europäische Bürgerinitiative “Bienen und Bauern retten!“ und forderten die Reduktion chemisch-synthetischer Pestizide um 80% bis 2030 und einen Totalausstieg bis 2035, verknüpft mit einer entsprechenden Unterstützung für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Auf Freiwilligkeit und Einsicht wird schon lange in der Pestizidpolitik und im Pestizidrecht gesetzt doch das Vertrauen der Bevölkerung und auch der Wissenschaft hierin wird durch Untätigkeit immer wieder enttäuscht. Die gestrige Entscheidung der EU-Kommissionspräsidentin ist kein gutes Signal für die anstehende Europawahl. Mit Blick auf eine sich verbreitende „Unser Land zuerst“-Mentalität statt einer gemeinsamen Unionspolitik und die absehbaren Mehrheitsverhältnisse, klingen die Worte von Von der Leyen eher wenig hoffnungsvoll, wenn sie darauf verweist, das Thema wäre nicht vom Tisch.

Die Konsequenzen für das Scheitern verbindlicher Reduktionsziele zahlen wir alle, unsere Kinder und unsere Umwelt.

Siehe auch PAN Europe Statement:
Black Day for Health and Biodiversity: EU Commission withdraws proposal for Pesticide Reduction.




PAN-Report: Pestizide können aus „geschlossenen“ Gewächshäusern entweichen

Brüssel, Hamburg, 12. Dezember 2023. Pressemitteilung. Probenahmen von Regen- und Oberflächenwasser in der Umgebung von Gewächshäusern in Belgien, den Niederlanden, Spanien und Deutschland zeigen eine alarmierend hohe Belastung durch Pestizide. Dazu gehören Stoffe, die üblicherweise in Gewächshäusern verwendet werden, aber auch solche, die schon vor Jahren verboten wurden. Der Bericht “It rains pesticides from greenhouses!” wurde heute vom Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europa veröffentlicht. Er unterstreicht das Problem, dass Gewächshäuser keine geschlossenen Räume sind und insofern nicht weniger strenge Vorschriften bei der Pestizidzulassung verdienen.

Dutzende von Pestiziden wurden in Proben von Regen- und Oberflächenwasser nachgewiesen, die in Gebieten entnommen wurden, in denen der Anbau in Gewächshäusern die einzige oder vorherrschende landwirtschaftliche Tätigkeit ist. In einer Regenwasserprobe aus den Niederlanden wurden 35 verschiedene Pestizide nachgewiesen, in einer Oberflächenwasserprobe aus Spanien 23. Die Zahl der nachgewiesenen Pestizide war in dieser Momentaufnahme in allen vier EU-Mitgliedstaaten hoch.

Die Konzentrationen der einzelnen Pestizide lagen zwar unter den – sofern überhaupt vorhandenen –  Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer, aber ihr kombiniertes Vorhandensein gibt Anlass zur Sorge. In der Studie wurden Pestizidgemische von bis zu 90 μg/l in belgischem Oberflächenwasser und 21 μg/l in Regenwasserproben festgestellt. Das sind 180 bzw. 42 Mal mehr als der kürzlich vorgeschlagene Summengrenzwert von 0,5 μg/l für Pestizide in Oberflächengewässern.¹

Dies ist besorgniserregend, da die (Öko-)Toxizität in Form von Mischungseffekten noch immer nicht ausreichend in die Risikobewertung im Rahmen der EU-Pestizidregulierung² einbezogen wird, obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass kumulative – additive oder sich verstärkende – Effekte berücksichtigt werden müssen.

Entsprechende Pestizidemissionen in die Umwelt stellen somit ein Risiko für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit dar. Dennoch gehen viele nationale und die europäischen Behörden weiterhin davon aus, dass Gewächshäuser geschlossene Räume sind, die die Freisetzung von Pestiziden in die Umwelt verhindern. Hans Muilerman, Koordinator für Chemikalien bei PAN Europe, appelliert: „Die EU sollte dringend aufhören, ansonsten verbotene Pestizide für den Einsatz in Gewächshäusern zu genehmigen. Gewächshäuser sind nicht geschlossen und müssen einer angemessenen Risikobewertung unterzogen werden.“

Die Probenbefunde fügen sich in bereits vorhandene Untersuchungen ein, die im aktuellen Bericht dargestellt werden. Demnach ist der Einsatz von Dauergewächshäusern als Schutzmaßnahme gegen Freisetzungen in die Umwelt für Pestizide, die laut Genehmigungsprüfung für einen Einsatz auf offenem Feld zu gefährlich sind, mehr als fragwürdig. Dieses gängige Verfahren zeigt eine relevante Rechtslücke in der Pestizidverordnung (EU/1107/2009) auf und verstößt außerdem nach Ansicht von PAN Europe gegen das Vorsorgeprinzip des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

„Es ist zu begrüßen, dass die deutschen Zulassungsbehörden durch eine realistischere Definition von Gewächshäusern die Möglichkeit geschaffen haben, Pestizidemissionen aus solchen Anwendungen im Rahmen der nationalen Produktzulassung zu bewerten“, betont Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). „Allerdings muss Deutschland oft Zulassungsentscheidungen aus anderen Mitgliedsstaaten anerkennen. Deshalb ist es notwendig, endlich ein einheitliches und ein gleichbleibend hohes Niveau bei den nationalen Zulassungsprüfungen zu gewährleisten oder zumindest sicherzustellen, dass der Umweltschutz in Staaten wie Deutschland nicht ausgehebelt wird“, so die Biologin Smolka. Das Umweltbundesamt kritisiert, dass im Zuge der geltenden Rechtslage der „gegenseitigen Anerkennung“ Pestizide in Deutschland Zulassungen erhalten müssen, obwohl sie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Umwelt schaden.3

Genannt werden in diesem Zusammenhang unter anderem der Unkrautvernichter Flufenacet und S-Metolachlor. Beide Pestizide konnten in vergleichsweise hohen Konzentrationen von 0,097 µg/l und 0,31 µg/l im Rahmen dieser Studie in deutschen Regenwasserproben nachgewiesen werden. Weitere nachgewiesene Pestizide, die aus der Anwendung aus Gewächshäusern stammen können, sind u.a. Tetrahydrophthalimid, ein Metabolit des Fungizids Captan, das im Erdbeer- und Zierpflanzenanbau eingesetzt wird, das PFAS-Fungizid Fluopyram4 sowie Fluxapyroxad. Das Ackerbaufungizid Boscalid (0,11 µg/l) sowie das Herbizid Terbutylazin (0,21 µg/l) und sein Metabolit Desethylterbutylazin (0,24 µg/l) fielen mit besonders hohen Konzentrationen in den deutschen Proben auf. Zu erwähnen ist auch der Fund von Dimethomorph, ein für Mensch und Umwelt identifiziertes hormon- und fruchtbarkeitsschädigendes Pestizid. Wie langwierig Gewässerbelastungen mit Pestiziden sein können, verdeutlicht der Nachweis des seit rund 30 Jahren verbotenen Herbizids Atrazin im beprobten Bach (0.091 µg/l). In den deutschen Proben wurden jeweils 20 verschiedene Pestizide im Regenwasser nachgewiesen und im beprobten Bachlauf insgesamt 17.

PAN Europe (Belgien) führte zusammen mit seinen Mitgliedern und Partnern: Ecologistas en Acción (Spanien), PAN Germany (Deutschland), Natuur en Milieufederatie Zuid-Holland und PAN Netherlands (Niederlande) in zwei Runden im April und im Mai/Juni 2023 Oberflächen- und Regenwasserprobenahmen in der Umgebung von Gewächshäusern durch. Die Proben wurden auf eine Auswahl von 164 zugelassenen und verbotenen Pestiziden untersucht. Die EU-Datenbank verzeichnet derzeit etwa 450 zugelassene Pestizide. Insofern ist somit wahrscheinlich, dass die Gewässerbelastung durch Pestizide tatsächlich noch höher ist.

Der Bericht belegt, dass Gewächshäuser keine geschlossenen Systeme darstellen und stützt sich auf Recherchen nationaler Vorschriften und Pestizidzulassungen, die von den PAN Europe-Mitgliedern und Partnern in den vier betrachteten Ländern durchgeführt wurden.

 Quellen:

1) Proposal for a Directive amending the Water Framework Directive, the Groundwater Directive and the Environmental Quality Standards Directive: https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-amending-water-directives_en

2) Pestizidzulassungsverordnung EG/1107/2009: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:309:0001:0050:de:PDF

3) Umweltbundesamt (2022) Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus: https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus

4) PAN Europe (2023) New report exposes hidden threat: PFAS presence in pesticides: https://www.pan-europe.info/press-releases/2023/11/new-report-exposes-hidden-threat-pfas-presence-pesticides

Kontakt:

  • Manon Rouby, Policy Officer / Legal Adviser, Pesticides Action Network (PAN) Europe, manon@pan-europe.info, +336 43 24 33 79
  • Hans Muilerman, Chemicals Coordinator, Pesticides Action Network (PAN) Europe, hans@pan-europe.info, +316 55807255
  • Susanne Smolka, Referentin Pestizide / Biozide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Susanne.smolka@pan-germany.org, +49 (0)40 399 19 10-24

 




Kompromiss des EP-Umweltausschusses zur Pestizidreduktions-Verordnung SUR

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) entschied gestern über ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Verordnungsentwurf der Sustainable Use of Pesticides Regulation (SUR). Der angenommene Kompromisstext enthält zwar einige Verbesserungen, lässt jedoch weiterhin wichtige Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der EU vermissen.

Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss bedeutet einen wichtigen Verhandlungsschritt in dem Gesetzgebungsverfahren. Im November wird noch im EP-Plenum und dann mit dem EU-Rat und der EU-Kommission im Trilog abschließend beraten. Die Ratsposition der EU-Mitgliedsstaatensteht steht noch aus und wird ebenfalls im November erwartet.

Der jetzt im Umweltausschuss mit 47 Stimmen von den Fraktionen der Grünen (Greens/EFA), der Linken (The Left), der Sozialdemokraten (S&D) und den meisten Liberalen (Renew) angenommene Vorschlag wird voraussichtlich im folgenden Verhandlungsprozess noch verändert werden. Deshalb ist es aus PAN-Sicht weiterhin notwendig, Verbesserungen einzufordern und drohenden Abschwächungen entgegen zu treten. Die 37 Ablehnungen und 2 Enthaltungen bei der Abstimmung im ENVI-Ausschuss kamen von der EVP-Fraktion (CDU/CSU), der rechtspopulistischen ECR-Fraktion (u.a. PiS-Partei) sowie der rechtsextremen ID-Fraktion (u.a. AFD). Sie hatten gemeinsam „alternative Kompromisse“ formuliert, um Vorschriften für eine Pestizidreduktion zu stoppen. Die viel beschworene „Brandmauer“ gegenüber den Rechtsextremen wie der AFD funktioniert im EU-Parlament offensichtlich nicht, stellte Sarah Wiener, ENVI-Berichterstatterin der SUR, in ihrer Pressekonferenz zu Abstimmung am 24.10.23 fest.

Tatsächlich zeigen aktuelle investigative Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog, wie intensiv die Pestizidlobby versucht, Einfluss auf politische Entscheider*innen zu nehmen und wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der angenommene Kompromissvorschlag weiterhin eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Definitionen und Verpflichtungen befürwortet, trotz der starken Bemühungen, den Vorschlag vollständig abzulehnen oder ihn in eine wenig effektive Richtlinie umzuwandeln.

Eine Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde beim Ziel der Mengenreduzierung bei besonders gefährlichen Pestiziden (den „Substitutionskandidaten“) angenommen. Statt einer darin vorgeschlagenen Mengenreduktion von 50% einigte sich der Umweltausschuss auf eine Mengenreduktion von 65% bei diesen besonders schädlichen Pestiziden bis 2030. Aus PAN-Sicht müssten Anstrengungen unternommen werden, alle, also 100% der Substitutionskandidaten in dieser Zeit durch weniger gefährliche und durch nicht-chemische Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zu ersetzen.

Positiv ist, dass nicht-chemische Verfahren verpflichtend bevorzugt eingesetzt werden sollen und dass verbindliche kulturspezifische IPM-Vorschriften für die jeweils 5 wichtigsten Anbaukulturen bezüglich Menge und Risiken in den Mitgliedsstaaten festzuschreiben sein werden. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der dies als Ziel für 90% aller Nutzflächen inklusive der Dauergrünlandflächen vorsah, soll diese Vorgabe nun nur noch auf 60% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche (ohne Dauergrünland) gelten. Dies ist eine deutliche Abschwächung.

Eine Verbesserung stellen die neu eingefügten Artikel im SUR-Entwurf dar. Diese regeln ein Exportverbot für die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizidwirkstoffe und –produkte sowie die Einführung besonders strenger Rückstandsobergrenzen für importierte Erzeugnisse, die mit solchen bei uns verbotenen Pestiziden belastet sind. PAN Germany engagiert sich seit langem für entsprechende Regelungen in Deutschland und in der EU und begrüßt diese Ergänzungen in der SUR ausdrücklich. Zudem wurde eine umfassende Überwachung von Pestizidbelastungen in der Umwelt (Boden, Luft, Wasser, Biota) und bei Menschen verankert mit dem Ziel, die rückwirkende Bewertung von Zulassungsvoraussetzungen für Pestizide zu verbessern. Neu ist auch das Recht auf Zugang zu Rechtsmitteln („access to justice“).

Trotz einiger Verbesserungen und dem Gegenhalten des Umweltausschusses gegen weitere Abschwächungen, bleiben aus PAN-Sicht noch viele Schwachstellen auch in diesem Kompromissvorschlag. Zentral ist die Kritik am irreführenden Indikator „Harmonized Risk Indikator (HRI1) zur Messung der Pestizidreduktion. Dieser Indikator ist ungeeignet, das Pestizidrisiko adäquat abzubilden. Er suggeriert Erfolge auf dem Papier und diskriminiert zudem die weniger bedenklichen Biopestizide des Ökoanbaus gegenüber chemisch-synthetischen (s. IFOAM-Presseerklärung und  ECI/Global 2000 Erklärvideo). Wie die Umweltverbände, fordert auch das Umweltbundesamt, die vogeschlagene Messmethode zu korigieren. Auch wurde der Bemessungszeitraum um 2 Jahre vergrößert und nach hinten versetzt, von jetzt 2013 – 2017 (anstatt 2015-2017), was letztlich bei vielen Mitgliedsstaaten dazu führen wird, dass mit weniger Ambition an einer tatsächlichen Pestizidreduktion gearbeitet wird und – allerdings nur auf dem Papier – schneller das Ziel einer 50%igen Pestizidreduktion in ihrem Land erreicht werden kann.

Außerdem gibt der Vorschlag, den Mitgliedsstaaten viel mehr Spielraum einzuräumen, bei der Bestimmung, welche Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich als „sensible Gebieten“ festgelegt werden und der SUR-Entwurf des Umweltausschusses gewährt ihnen größere Freiheit, dort Ausnahmen für den Einsatz von dort verbotenen wie Substitutionskandidaten und alle chemisch-synthetischen Pestiziden zu gewähren. Die vorgesehenen Pufferstreifen zum Schutz der sensiblen Gebiete (wie Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Gebiete mit vulnerablen Gruppen wie Kindergärten) konnten als Kompromiss von 3 auf 5 Metern ausgeweitet werden. Umweltverbände wie PAN halten solche minimalen Schutzabstände bei Weitem für nicht ausreichend und fordern in einem aktuellen Joint Statement u.a. Pufferstreifen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide um solche sensible Gebiete zum Schutz von Menschen und Biodiversität von mindestens 100 Metern. Letztlich braucht kein Mitgliedsstaat Repressalien zu fürchten, sollten die Reduktionsziele in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, eine plausible Begründung reicht aus.

PAN Germany hält es für unerlässlich, dass bei der anstehenden Plenarabstimmung (in der KW 47) diese und weitere Mängel der Gesetzesvorlage noch behoben werden. Jede interessierte Person kann sich noch äußern und den deutschen Repräsentanten im Europaparlament schreiben. Dafür haben wir ein Online-Tool auf der PAN Germany Website zur Verfügung gestellt. (s. auch unseren gestrigen Webbeitrag).

 

Europäisches Parlament Press Release, 24.10.2024

PAN Europe Press Release, 24.10.2023