Offener Brief an Bundesregierung für besseren Schutz vor hormonschädigenden Stoffen

Bereits in sehr geringen Mengen können EDCs (endocrine disrupting chemicals) in den Hormonhaushalt eingreifen. Besonders gefährdet sind Schwangere, Kinder und andere vulnerable Gruppen. Deshalb muss nach den Zielen der Europäischen Union, die Exposition gegenüber EDCs für die Bevölkerung und für die Umwelt deutlich verringert werden.

In einem gemeinsamen offenen Brief wenden sich CHEM Trust Europe e.V., Health and Environment Justice Support e.V. (HEJSupport), Women Engage for a Common Future Deutschland e.V. (WECF) und das Pestizid-Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) an die neue Bundesregierung und mahnen dringenden politischen Handlungsbedarf zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen an. Mit dem Brief an die Bundesminister:innen des BMUKN, BMLEH, BMG, BMWE, BMJV, BMFSFJ und dem BMAS appellieren die Nichtregierungsorganisationen (NROs) an deren Verantwortung, tätig zu werden. Sie  erinnern an den – nach Ressortabstimmung – von der Vorgängerregierung verabschiedeten „Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen” vom November 2023, der unter anderem als nationale Maßnahme für die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie genannt wird.

Erinnert wird zudem an den Maßnahmenkatalog des NRO-Bündnisses, der ein Jahr später im Oktober 2024  veröffentlicht wurde und Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung des „Fünf-Punkte-Plans“ zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt konkretisiert:

  • Entwicklung eines verbindlichen, ausreichend finanzierten Maßnahmenplans mit klaren Zielen und Verantwortlichkeiten.
  • Keine nationalen Zulassungen mehr für EDC-haltige Biozide und Pestizide; nationale Verbote von EDCs in besonders kritischen Produkten.
  • Engagement für eine zügige Identifizierung und Regulierung von EDCs auch auf EU- Ebene, inklusive der Verdachtsstoffe.
  • Mehr Transparenz für Verbraucher:innen, gezielte Aufklärungskampagnen (besonders für Schwangere) und einfache Zugänge zu Informationen.
  • Förderung sicherer Alternativen zu EDCs, auch nicht-chemischer Verfahren, und Unterstützung entsprechender Forschung.
  • Stärkere ressortübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung, um einheitliches und glaubwürdiges Handeln sicherzustellen.

Lesen Sie hier den gemeinsamen offenen Brief an die Bundesministerien.

 

EDCs werden mit schwerwiegenden Gesundheitseffekten wie bestimmten Krebserkrankungen, Fortpflanzungsstörungen, neurologischen Effekten auf Intelligenz und Verhalten, chronischen Stoffwechselkrankheiten und Schädigungen des Immunsystems in Verbindung gebracht. EDCs kommen in vielen Alltagsprodukten vor und landen als Pestizidrückstände in der Umwelt und in unseren Lebensmitteln. Auch für die biologische Vielfalt und die Umwelt stellen EDCs – zum Beispiel solche aus der PFAS-Gruppe – eine ernstzunehmende Bedrohung dar. Dies ist mit erheblichen wirtschaftlichen Kosten verbunden, die in der EU auf Hunderte von Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden. Konkrete Maßnahmen der Bundesregierung sind insofern dringend geboten.

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie wendete sich deshalb ebenfalls jüngst mit einem Offenen Brief an Vertreter:innen der deutschen Regierung und formulierte ihre Empfehlungen, unter anderen ein Verbot von EDCs in allen Konsumgütern  und die Unterstützung des  Vorschlags für eine universelle Beschränkung von den „Ewigkeitschemikalien“ PFAS.

In den Kernbereichen von PAN Germany – der Pestizid- und Biozidpolitik – regeln die entsprechenden EU-Verordnungen bereits seit 2009 bzw. 2012 den Ausschluss von identifizierten hormonschädlichen Wirkstoffen. Allerdings verlaufen die Identifizierung und Regulierung sehr schleppend. Es gibt immer wieder technische Verlängerungen von Wirkstoff-Genehmigungen, oft, weil die notwendigen Daten zu endokrinschädlichen Eigenschaften von den Antragstellern nicht oder unvollständig eingereicht werden. Außerdem sind – insbesondere im Biozidrecht – verschiedene Ausnahmen vom Verwendungsverbot vorgesehen, sofern keine Alternativen zur Verfügung stehen. Daher setzt sich PAN Germany für eine schnellere und konsequentere Umsetzung der Gesetzgebung ein wie z.B. eine ernsthafte vergleichende Bewertung auch von nichtchemischen Alternativen und fordert schnelle und weitergehende nationale Verbote von Pestizid- und Biozidprodukten, die EDCs enthalten.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Bereitstellung von Informationen. Hier leistet PAN Germany wichtige Aufklärungsarbeit, beispielsweise mit den aktuellen Materialien zum EDC-Thema für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit.




Starke Aufforderung aus allen Teilen der Welt an die EU, endlich den Handel mit verbotenen Pestiziden zu verbieten

Durch den Einsatz hochgefährlicher Pestizide werden täglich Menschen vergiftet, dauerhaft Lebensräume geschädigt und Menschenrechte verletzt. Die EU hatte versprochen ihren Beitrag zu leisten, um die Situation für die betroffenen Menschen zu verbessern: Sie hatte zugesagt, den Export verbotener Chemikalien, einschließlich Pestiziden, zu unterbinden. Doch bislang bliebt es bei Ankündigungen. Heute fordert die „End Toxic Pesticide Trade Coalition”(1), der PAN Germany angehört, unterstützt von mehr als 600 Organisationen aus aller Welt, die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, auf, ihr Versprechen aus dem Jahr 2020 einzuhalten und die Produktion, den Export und den Re-Import über Rückstände dieser verbotenen Pestizide in der EU zu beenden.

Die Koalition machte am Vormittag mit einer Aktion vor dem EU-Parlament auf die Situation aufmerksam und veröffentlichte im Rahmen einer Pressekonferenz die gemeinsame Erklärung, die von mehr als 600 Organisationen weltweit unterzeichnet wurde (2).

Mit ihren Forderungen sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften nicht allein: Ende Mai setzten sich Bischöfe aus Europa und Afrika gemeinsam in Brüssel für „ein sofortiges Verbot des Exports und der Verwendung hochgefährlicher Pestizide in Afrika” ein (3). Sie weisen auf die Ungerechtigkeit hin, dass in Europa verbotene Chemikalien dort weiterhin hergestellt und an afrikanische Beschäftigte in der Landwirtschaft verkauft werden. „Diese Doppelmoral muss ein Ende haben.” Sie werden diese Botschaft während der 6. Ministerkonferenz der Afrikanischen Union (AU) und der Europäischen Union (EU) am kommenden Freitag (4) in Rom wiederholen.

Auch die UN-Sonderberichterstatter Marcos A. Orellana, UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte, und Olivier De Schutter, UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, forderten „die europäischen Institutionen auf, auf regionaler Ebene Führungsstärke zu zeigen und Maßnahmen zu ergreifen, um den Export verbotener Pestizide zu verbieten“.

PAN Germany setzt sich seit Jahren für ein Ende dieser Exporte und für entsprechende rechtliche Regelungen auf nationaler und auf EU-Ebene ein – mit Publikationen, Gutachten, politischen Stellungnahmen und Redebeiträgen auf Hautversammlungen der Pestizidkonzerne. Hierdurch trägt PAN Germany dazu bei, dass Menschen über diese Missstände informiert sind, und politische Entscheidungsträger*innen und Konzerne sich hierzu verhalten müssen. Zudem kooperiert PAN Germany mit Partnergruppen in den Export-Zielländern und unterstützt diese in ihrem Engagement gegen diese Exporte.(5)

 

(1) Die in der “End Toxic Pesticide Trade Coalition” engagierten Organisationen sind: ActionAid France, Broederlijk Delen, Corporate Europe Observatory (CEO), Child Rights International Network (CRIN), Dreikönig- saktion der Katholischen Jungschar (DKA Austria), Ekō, European Environmental Bureau (EEB), Fondation pour la Nature et l’Homme (FNH), Foodwatch, Friends of the Earth Europe, Greenpeace EU, Humundi, Le CCFD-Terre Solidaire, Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Public Eye, Slow Food, and Veblen Institute for economic reforms.

(2) Die gemeinsame Erklärung lesen Sie hier. Weitere Versionen in EN, FR, SP, DE, PT, NL, IT and Dänisch finden Sie HIER.

(3) Mehr zum Statement der euroäischen und afrikanischen Bischöfe (Symposium of Episcopal Conferences of Africa and Madagascar, SECAM, and  Commission of the Bishops’ Conferences of the European Union, Comece) HIER.

(4) 6th African Union (AU) – European Union (EU) Agriculture Ministerial Conference

(5) Informationen und Beiträge rund um das Thema „Exporte“ stehen unter https://pan-germany.org/tag/export/




Neue Studie bekräftigt Krebswirkung von Glyphosat – Industrie in Erklärungsnot

Am 10. Juni 2025 veröffentlichte das Ramazzini-Institut in Bologna zusammen mit Forschenden aus neun weiteren Einrichtungen die Ergebnisse einer neuen Glyphosat-Krebsstudie in der Fachzeitschrift Environmental Health (https://ehjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12940-025-01187-2). Die Studie erregt einiges Aufsehen, denn sie bestätigte mit neuen Daten die Schlussfolgerung der Internationalen Krebsagentur der WHO von 2015, dass Glyphosat krebserregend ist.

Über die Ergebnisse wurde unter anderem in Medien in Indien, Frankreich, den Niederlanden und Brüssel berichtet. Nur im „Heimatland“ von Bayer Cropscience war die Medienaufmerksamkeit bislang begrenzt, immerhin die taz (https://taz.de/Neue-Tierversuche/!6093991/) berichtete am 13.06.2025.

Die veröffentlichte Langzeitstudie verfolgte einen neuen, realitätsnahen Ansatz:
Erstens wurden sehr niedrige Dosierungen verwendet, beginnend mit einer Dosis, die bislang von offizieller Seite als ungefährlich für den Menschen betrachtet wird (0,5 mg/kg). Zudem wurden Wirkungen mittlerer und hoher Dosen untersucht, um zu prüfen, was es mit der Behauptung der EU-Behörden auf sich hat, dass Krebseffekte nur in hohen, extrem unrealistischen Glyphosat-Dosierungen auftreten würden.
Zweitens wurden die Tiere bereits im Mutterleib exponiert, d.h. die trächtigen Ratten bekamen Glyphosat-haltiges Trinkwasser und die geborenen Ratten dann weiter lebenslang bis zu einem Alter von 104 Wochen.

Der wichtigste Befund war das Auftreten von Leukämie und zwar bereits in einem vergleichsweise frühen Alter. Bei 40 % der betroffenen Tiere trat die Leukämie vor der 52. Lebenswoche auf – was beim Menschen einem Alter von etwa 40 Jahren entspräche. In allen Behandlungsgruppen wurden statistisch signifikante dosisabhängige Erhöhungen des Auftretens von gutartigen und bösartigen Tumoren festgestellt. Dazu zählten neben der erwähnten Leukämie, Tumore an Haut, Leber, Schilddrüse, dem Nervensystem, Eierstöcken, Brustdrüsen, Nebennieren, Nieren, Harnblase, Knochen, Gebärmutter und Milz.

Die EU-Kommission, der die neue Publikation zugestellt wurde, will sich (und muss sich) mit den Ergebnissen befassen. Bleibt zu hoffen, dass die EU-Expert*innen nicht auf die Kritik des Bayer-Konzerns hereinfallen, der die Studie erwartungsgemäß kritisiert und gegenüber der taz von „signifikanten methodischen Mängeln“ spricht. Eine Erklärung, welche Mängel da gemeint seien, blieb der Konzern aber selbst auf Nachfrage schuldig.

Die neuen Erkenntnisse müssen aus Sicht von PAN nun unverzüglich in eine Neubewertung von Glyphosat einfließen.




Insektensprays & Co. – Greifen die neuen Verkaufsregeln im Handel?

Selbstbedienungsverbot für Biozidprodukte: PAN Germany und Verbraucherzentrale NRW machen den Test

Hamburg, 11.06.2025, Pressemitteilung.

Seit Anfang des Jahres gilt in deutschen Geschäften ein Selbstbedienungsverbot für Mittel zur Schädlingsbekämpfung wie Insektizide gegen Motten, Mücken oder Ameisen. Zudem müssen Kund*innen vor dem Kauf solcher und weiterer Biozidprodukte durch das Verkaufspersonal sachkundig beraten werden. Wie gut das funktioniert, haben das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und die Verbraucherzentrale NRW mit Stichproben in Nordrhein-Westfalen und Hamburg überprüft.

Der stationäre und der Online-Handel hatten nach Verabschiedung der „Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten“ im August 2021 mehr als drei Jahre Zeit, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

„Endlich gelten für die Abgabe von Schädlingsbekämpfungsmitteln die selben Schutzstandards für den Verkauf, wie sie bereits seit Jahrzehnten für Pestizidprodukte für den Garten vorgeschrieben sind“, sagt die Biozid- und Pestizidexpertin bei PAN Germany Susanne Smolka. „Die neuen Regeln zeigen Wirkung. Wir haben keine freiverkäuflichen Angebote von Motten- oder Fliegensprays mehr in den überprüften Geschäften wie Drogerien gefunden und in den Baumärkten stehen sie nun gemeinsam mit den Pestiziden im verschlossenen „Giftschrank“. Was die sachkundige Beratung anbelangt, kann allerdings mancherorts noch nachgebessert werden“, so Smolka. In den über 20 geführten Beratungsgesprächen im stationären Handel fehlten oft wichtige Informationen oder die richtigen Hinweise für den geschilderten Schädlingsfall.

Die Verordnung schreibt vor, dass Verbraucher*innen – also nicht sachkundige Personen – in einem Abgabegespräch vor dem Kauf sowohl über die sachgerechte Anwendung, Entsorgung und über mögliche Risiken der Mittel informiert werden müssen. Außerdem muss auf Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung sowie auf mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko zur Bekämpfung eines Schädlingsbefalls hingewiesen werden. „Wichtig ist jetzt, dass sich das neue Beratungsrecht bei den Verbraucher*innen rumspricht und sie dieses im Geschäft und beim (online-)Einkauf einfordern. Biozidprodukte wie Insektensprays enthalten Giftstoffe mit Gesundheits- und Umweltgefahren. Es lohnt also immer, nach ungefährlicheren Alternativen zu fragen“, so Smolka. Bei einem sehr starken Schädlingsbefall empfiehlt die PAN-Expertin, eine sachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma hinzuzuziehen.

Bei den Testkäufen positiv aufgefallen sei, dass viele Online-Shops beratungspflichtige Mittel aus ihrem Sortiment genommen haben, beziehungsweise solche Produkte nur noch mit Beratung im stationären Handel zur Abholung anbieten. Ob im Netz bereitgestellte Informationsvideos anstelle eines individuellen Abgabegesprächs ausreichen, ist zu hinterfragen und muss letztlich von den für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Behörden bewertet werden.

PAN Germany und die Verbraucherzentrale NRW betonen, dass behördliche Kontrollen zur Umsetzung der neuen Vorschriften wichtig sind und heben insbesondere die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Verbraucher*innen hervor, wo diese Verstöße melden können. Beides ist wichtig, denn es geht neben der Wahrung der Verbraucherrechte um die Stärkung des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Frei verkäuflich und ohne Beratungspflicht sind weiterhin biozidhaltige Abwehr- und Lockmittel (Repellentien) erhältlich. Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW verweist auf diese Gesetzeslücke [ Pressemitteilung VZ NRW: „Insektenspray – beim Kauf jetzt besser beraten?“ ]. So zeige sich, dass viele Hersteller ihre Rezepturen „entschärft“ haben, um die Sprays als Repellentien ohne Beratungspflicht deklarieren zu können. Diese enthalten Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, der Insekten – Schädlinge wie Nützlinge – nicht nur abwehren, sondern auch töten kann, kritisiert die Chemikerin. Einen Vorteil hat Chysanthemenextrakt: Seine Wirkstoffe, sogenannte Pyrethrine, sind weniger stabil als die meisten synthetisch hergestellten Pyrethroide. Mit Blick auf die Umweltwirkungen sollten aus Sicht der Chemikerin auch Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, die Insekten schädigen und töten können, nicht als „Abwehrmittel“ zugelassen werden. Damit wäre der Trick der Hersteller, Insektensprays als Abwehrmittel zu verkaufen, nicht mehr möglich, unterstreicht Effers.

Pressekontakt

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 0179/6822644

 

Hintergrundinformation

Im März und April hatten Mitarbeitende der beiden Organisationen PAN Germany und VZ NRW in 17 Städten in NRW sowie in Hamburg stichprobenartig Drogerie- und Supermärkte sowie Raiffeisen-, Bau- und Gartenmärkte aufgesucht und das Angebot von Insektizid-Produkten geprüft. Positives Ergebnis: Beratungspflichtige Produkte wurden in den großen Drogerie- und Supermarktketten aus dem Sortiment genommen. In keinem der mehr als 130 besuchten Geschäfte standen solche Insektizid-Sprays einfach zur Selbstbedienung im Regal.

Schädlingsbekämpfungsmittel werden vor allem noch in Bau-, Garten- und Raiffeisenmärkten in verschlossenen „Giftschränken“ angeboten. Sie stehen nun dort an der Seite mit Pestiziden für den Garten, die oft die gleichen oder ähnliche Wirkstoffe enthalten wie Schädlingsbekämpfungsmittel für Haus und Terrasse.

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) schreibt ein Selbstbedienungsverbot vor für Biozid-Produkte, die für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit nicht gestattet sind, sowie für die Produktarten „Rodentizide“, „Insektizide“, „Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ und „Antifouling-Produkte“. Für diese genannten Gruppen sowie für folgende weitere Biozid-Produktarten: „Beschichtungsschutzmittel“, „Holzschutzmittel“ und „Schutzmittel für Baumaterialien“ muss sichergestellt werden, dass vor Abschluss des Kaufvertrags ein Abgabegespräch durch eine sachkundige Person stattfindet.

 

 

 




Deutsche Behörden beantragen neue Gefahreneinstufung für TFA

TFA (Trifluoracetat oder Trfluoressigsäure) zählt zu den per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und ist ein stabiles Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und anderen PFAS-Verbindungen. Die zuständigen deutschen Behörden bewerten TFA als fortpflanzungsgefährdend sowie als sehr langlebig und sehr mobil und haben ein entsprechendes Einstufungsdossier bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht.

Entsprechend soll TFA in neue Gefahrenklassen nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH und der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe eingestuft werden, wie die Bundesstelle für Chemikalien, das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 26.05.2025 bekannt gaben. Bezüglich der Reproduktionstoxizität soll eine Einstufung als R 1B erfolgen mit dem Gefahrenhinweis H360Df: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“.

Mit Veröffentlichung des Dossiers startet eine sechswöchige Frist zur Kommentierung des Vorschlags, an der sich Umweltverbände und andere Interessensvertretungen beteiligen können. Nach Erhalt und Auswertung aller Kommentare wird der wissenschaftliche Ausschuss der ECHA eine Stellungnahme ausarbeiten und innerhalb von 18 Monaten an die EU-Kommission übermitteln.

PAN Germany begrüßt den Vorstoß der deutschen Behörden ausdrücklich und hofft auf eine breite Unterstützung des Dossiers in der jetzt gestarteten Kommentierungsphase. 

Die vom PAN Europe und ihren Mitgliedsgruppen durchgeführten Analysen zur TFA-Belastung von Gewässern, Trinkwässern und Wein der vergangenen Monate zeigen die Dringlichkeit, TFA endlich angemessen zu bewerten und zu regulieren. Die weitreichende Verbreitung von TFA in der Umwelt stellt eine große Bedrohung dar, da TFA sich in den Umweltmedien aufgrund seiner Persistenz ständig weiter anreichert und sich die Substanz bei der Trinkwasseraufbereitung nicht mit den üblichen, wirtschaftlich vertretbaren Methoden entfernen lässt.  PAN Germany berichtete.

Aus PAN-Sicht muss die Bundesregierung jetzt die notwendigen nächsten Schritte einleiten und sich
a) für ein Verbot von PFAS-Pestiziden und anderen TFA-emittierenden Produkten auf EU-Ebene einsetzen,
b) das von der EU jetzt offiziell beschlossene Flufenacet-Anwendungsverbot (ein endokrinschädliches und TFA-freisetzendes PFAS-Pestizid) sofort umsetzen und die Mittelzulassungen am 10. Dezember 2025  – ohne eine weitere Aufbrauchsfrist! –  widerrufen, und
c) der Gesetzgebung folgend nach Art. 44 der Pestizidzulassungs-Verordnung EU/1107/2009 die Mittelzulassungen aller weiteren PFAS-Pestizide schnellstens widerrufen, da diese ebenfalls TFA als Abbauprodukt freisetzen können.

Weitere Informationen zu TFA




Online Forum: Mythos „Pestizide sichern die Ernährung der Welt“

Datum: Mittwoch, 11. Juni 2025
Uhrzeit: 15:30 – 17:30 Uhr
Ort: Online via Zoom
Veranstaltende: Agrar Koordination & PAN Germany

Das Narrativ, wonach chemisch-synthetische Pestizide unverzichtbar und alternativlos für die globale Ernährungssicherheit seien, hält sich hartnäckig in Politik, Gesellschaft und Medien. Doch die Realität sieht anders aus: Der weltweite Pestizideinsatz nimmt zu – gleichzeitig steigt die Zahl hungernder Menschen. Sind chemisch-synthetische Pestizide wirklich notwendig, um alle Menschen satt zu machen und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen? Sind nicht-chemische Verfahren zum Pflanzenschutz tatsächlich weniger wirksam, zu teuer oder zu kompliziert?

Gemeinsam mit Expert*innen schauen wir, was dran ist an der „Pestizide sichern die Ernährung der Welt“-Geschichte:

Prof. Dr. Ralf-Udo Ehlers, Vorstand & Wissenschaftsreferent, PAN Germany

Lars Neumeister, Pestizidexperte

Mireille Remesch, Referentin für Agrarpolitik, Agrar Koordination

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide & Biozide, PAN Germany

Tamara Wuttig, Referentin für Landwirtschaft & Umwelt, PAN Germany

Moderation: Tanja Busse

Unser Online Forum bietet Raum für wissenschaftlich fundierte Einordnung, fachlichen Austausch und Diskussion. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter*innen von Medien, Politik, Behörden und Verbänden.

Anmeldung bis zum 10.Juni 2025 unter: https://app.guestoo.de/public/event/d1f58a59-c614-437f-a7b9-385f141a75e0

Für die Förderung dieser Veranstaltung bedanken wir uns bei:




Redebeitrag auf der Alzchem Hauptversammlung am 8. Mai 2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der Alzchem Group AG Hauptversammlung am 08.05.2025:

„Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Ich bin Toxikologe und mit den Eigenschaften des Alzchem-Produkts Dormex® und seines Wirkstoffs Cyanamid, um die es mir hier geht, vertraut.

Ausgelöst von Vergiftungsfällen in Italien wurde dem Wirkstoff Cyanamid im Jahr 2008 seine Genehmigung entzogen, und das Produkt Dormex® verlor damit spätestens im März 2009 EU-weit sämtliche reguläre Zulassungen. Das Erscheinungsbild von akuten Dormex-Vergiftungen ist in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben und bezieht sich neben den Fällen in Italien auf eine ganze Serie von Fällen in Ägypten sowie auf weitere Fälle in Indien und Frankreich. Am häufigsten sind es großflächige dramatische Hautschäden, wobei auch eine sensibilisierende Wirkung nachgewiesen wurde, d.h. bei wiederholter Einwirkung werden die Effekte von immer geringeren Dormex-Mengen hervorgerufen. Interessanterweise kann es zu den Hauteffekten auch nach oraler Aufnahme von Cyanamid kommen. In der Literatur ist ferner multiples Organversagen beschrieben, und es gibt Langzeiteffekte bei sehr niedrigen Dosierungen, insbesondere auf die Schilddrüse und auf das ungeborene Leben, was zur Einstufung von Cyanamid als vermutlich krebserregend und reproduktionstoxisch führte.

Mit Blick auf die Behauptung der Unternehmensleitung, dass es das höchste Anliegen sei – Zitat – „dass Dormex® sicher eingesetzt wird“, möchte ich darauf hinweisen, dass dem Dormex-Wirkstoff Cyanamid in der EU deshalb seine Genehmigung entzogen wurde, weil – und ich zitiere aus dem offiziellen Dokument – „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt, da die Exposition über dem AOEL liegt.“ Zitat Ende. Die Abkürzung AOEL steht für die gesetzlich festgelegte maximal zulässige Anwenderexposition.

Dabei wird mit dieser Formulierung das Ausmaß des Problems in keiner Weise deutlich, denn nach Berechnungen der EU-Behörde wird die maximal zulässige Anwenderexposition selbst bei umfassender Verwendung persönlicher Schutzausrüstung um mehr als das 60-fache – Sie haben richtig gehört – um mehr als das 60-fache überschritten, für Passanten um das 14-fache und selbst innerhalb der Wohnungen von Anrainern um ein Mehrfaches.

Angesichts dieser dramatischen Zahlen habe ich folgende Fragen:

  1. In welcher Menge hat AlzChem in den vergangenen fünf Jahren Cyanamide zur Herstellung von Dormex und von Dormex selbst zur Anwendung in der Landwirtschaft in Drittstaaten exportiert?
  2. Auf Ihrer Website teilen Sie mit, dass Sie gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern darauf achten, dass bei den Landwirten ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung steht. Wodurch zeichnet sich diese Art von Schutzausrüstung im Vergleich zur der in Europa üblichen aus? Das heißt, durch welche Maßnahmen verhindern Sie die zig-fache Überschreitung der Grenzwerte? Können Sie eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Schutzausrüstung zur Verfügung stellen?
  3. Haben Sie die Wirksamkeit der Schutzausrüstung getestet? Falls ja, sind Sie bereit, die Ergebnisse dieser Testung zu veröffentlichen?
  4. Auch Passanten und Anrainer sind gefährdet. Welche Schutzausrüstung wird diesen Personengruppen zur Verfügung gestellt?
  5. Wie stellen Sie sicher, dass die Schutzausrüstung von den Dormex-Exponierten in den Exportländern tatsächlich genutzt werden kann?
  6. Am Beispiel von Südafrika: welchen Umfang hatte die Lieferung von Schutzausrüstung an ihren dortigen Vertriebspartner konkret, d.h. welche Teile, welche Stückzahl in welchen Jahren? Wenn diese detaillierte Information nicht sofort verfügbar ist, wären Sie bereit, diese in angemessener Zeit zur Verfügung zu stellen?

Wie ich eingangs erläutert habe, ist wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge die gängige Schutzausrüstung nicht in der Lage, ausreichend Schutz zu gewähren. Ich habe die Fragen nach deren Bereitstellung trotzdem gestellt, weil nach unseren Erkenntnissen – was immer Sie Ihrem Vertriebspartner in Südafrika liefern – diese Schutzausrüstung offenbar nicht bei den Betroffenen ankommt.

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionärinnen und Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für den Gegenantrag des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

 




Alzchem in zunehmender Kritik wegen des Exports von in der EU verbotenen gefährlichen Pestiziden

Pressemitteilung zur Alzchem Hauptversammlung 2025

  • Unverantwortliche Exporte von Dormex und Cyanamid zur Verwendung in der Landwirtschaft müssen sofort eingestellt werden
  • Alzchem erfüllt eigenes Versprechen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Übereinstimmung mit den UN-Standards nicht
  • Schwerkranke Bäuerin spricht auf Aktionärsversammlung

7. Mai 2025. Der Chemiekonzern Alzchem sieht sich auf seiner morgigen Hauptversammlung scharfer Kritik ausgesetzt, weil er weiterhin Pestizide exportiert und vermarktet, die für den Einsatz in der Europäischen Union als zu gefährlich gelten. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika (Women on Farms Project) und Deutschland (PAN Germany, INKOTA-Netzwerk) und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre Deutschland fordern ein Ende des Exports und des schädlichen Einsatzes des Produkts Dormex, insbesondere in Südafrika.

Alzchem exportiert weiterhin das Pestizid Cyanamid, das als krebserregend und fortpflanzungsgefährdend eingestuft ist. Es wurde in der EU vom Markt genommen, weil es nachweislich erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere für Landwirt*innen, in sich birgt. Alzchem exportiert weiterhin Cyanamid und Dormex in großen Mengen. Dormex wird in Ländern wie Südafrika in erheblichem Umfang eingesetzt. Landarbeiter*innen berichten von Anwendungen ohne ausreichende Schulung, bei fehlender Schutzausrüstung und daraus resultierenden Gesundheitsschäden für die Beschäftigten, was einen klaren Verstoß gegen die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz darstellt.

Am 6. Mai 2025  zogen Landarbeiterinnen und Bewohnerinnen zum Büro von Philagro, dem autorisierten Vertriebspartner von Alzchem in Südafrika, in Somerset West, um ein an Andreas Niedermaier, CEO der Alzchem Group AG, gerichtetes Memorandum zu übergeben. Am 8. Mai wird Dina Ndleleni – eine ehemalige Landarbeiterin und heutige Aktivistin bei Women on Farms Project, deren Gesundheit durch den Kontakt mit Dormex irreversibel geschädigt wurde -auf der online durchgeführten Alzchem-Hauptversammlung erneut die Forderung der Landarbeiterinnen nach einem Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel stellen.

Dina Ndleleni, ehemalige Landarbeiterin, kritisiert: „Im Juli 2022 wurde ich während meiner Arbeit beim Tafeltraubenproduzenten Mooigezicht Estates mit Dormex vergiftet. Dies hat sich auf alle Aspekte meines Lebens ausgewirkt. Meine Lunge wurde so geschädigt, dass ich meinen Arbeitsplatz und mein Einkommen verlor, weil ich arbeitsunfähig war. In den sieben Jahren, in denen ich auf der Farm gearbeitet habe, habe ich weder eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) noch eine Schulung oder Informationen über die verwendeten Pestizide erhalten. Ich fordere nun Gerechtigkeit und eine Entschädigung für meine verlorene Beschäftigung und mein Einkommen sowie für die dauerhaften Gesundheitsschäden, die ich erlitten habe. Ich bitte Alzchem, den Vorfall meiner Dormex-Vergiftung auf dem Weingut Mooigezicht in De Doorns zu untersuchen. Ich bitte Alzchem, mir dabei zu helfen, den entsprechenden Farmbesitzer  wegen fahrlässiger Verwendung von Dormex zur Verantwortung zu ziehen.“

Die Exportpraxis von Alzchem widerspricht international anerkannten Richtlinien wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), die Alzchem ausdrücklich zu befolgen behauptet. Alzchem erwähnt zwar die Durchführung von Schulungen, es gibt jedoch keine ausreichenden Belege dafür, dass diese Schulungen in allen Regionen, in denen seine gefährlichen Produkte verkauft werden, umfassend, regelmäßig oder effektiv sind. Die primäre Verantwortung des lokalen Arbeitgebers für die Sicherheit der Arbeitnehmer*innen entbindet Alzchem nicht von seinen eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, insbesondere von der Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Verwendung seiner Produkte.

Dr. Peter Clausing von PAN Germany fordert: „Die Behauptung von Alzchem, Dormex sei sicher in der Anwendung, ist völlig inakzeptabel. Nach Angaben der europäischen Behörden wird der zulässige Grenzwert für Anwender*innen selbst mit persönlicher Schutzausrüstung um mehr als das 60-fache überschritten. Es ist überfällig, alle Exporte von Dormex und Cyanamid für landwirtschaftliche Zwecke einzustellen. Wir fordern AlzChem auf, in den Exportregionen proaktiv auf sicherere Alternativen umzusteigen.“

Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk fordert: „Der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit muss Vorrang vor dem Profit haben.Dormex wird aus wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit eingesetzt – nicht aus der Not heraus. Viele Weinbaubetriebe beweisen bereits, dass ein erfolgreicher Anbau auch ohne Dormex möglich ist, zum Beispiel durch den Anbau von Rebsorten, die von Natur aus an milde Winter angepasst sind.“

Link zum Gegenantrag der Vereinigung Ethischer Aktionäre Deutschland: https://www.kritischeaktionaere.de/alzchem/export-und-vermarktung-von-gesundheitsschaedlichen-und-in-der-eu-verbotenen-pestiziden-unser-gegenantrag/

Pressekontakte:

 




Vertragsstaaten der Stockholm Konvention vereinbaren eingeschränktes Ende von Chlorpyrifos

Nach Jahren kontroverser Verhandlungen hat die Konferenz der Vertragsstaaten (COP) der Stockholm Konvention sich auf ein weltweites Ende der Verwendung von Chlorpyrifos geeinigt. Die Entscheidung zur Aufnahme des persistenten Schadstoffs Chlorpyrifos in die Anlage A des Übereinkommens fiel am Freitag, den 2.5.2025 in Genf. Diese gute Nachricht wird massiv dadurch getrübt, dass eine Vielzahl von Ausnahmen erlaubt bleiben wird.

Die ursprünglich sieben vom Expertenausschuss der Stockholm Konvention (Persistent Organic Pollutants Review Committee, POPRC) vorgeschlagenen Ausnahmen wurden von der COP auf 22 Verwendungszwecke ausgeweitet – ohne das Expertengremium erneut hierüber zu Rate zu ziehen. Nicht nur wurde auf diese Weise das etablierte Verfahren missachtet und nationalstaatliche Interessen über wissenschaftliche Erkenntnisse gestellt, damit wurden auch die Wirksamkeit des Chlorpyrifos-Verbots und das völkerrechtsverbindliche Übereinkommen insgesamt erheblich geschwächt.

Chlorpyrifos ist ein Organophosphat-Pestizid, das für seine schädlichen Auswirkungen auf das menschliche Nervensystem bekannt ist. Chlorpyrifos ist hochgiftig. Es gibt eindeutige Beweise, dass eine pränatale Exposition beim Menschen negative Auswirkungen auf die Neuroentwicklung hat und dass es keine sichere Expositionsdosis gibt. Das bedeutet: Schon die geringsten Mengen können die Hirnentwicklung von Kindern schädigen. Laut der konsolidierten Verbotsliste 2024 von PAN International ist der Pestizid-Wirkstoff bereits in mindestens 44 Ländern der Welt verboten. Dies, und zahlreiche von PAN International zusammengetragene Beispiele zeigen, dass Alternativen zu diesem nervenschädigenden Pestizidwirkstoff längst vorhanden sind und in der Praxis umgesetzt werden. Die Vertragsstaatenkonferenz hätte aus Sicht von PAN eine Aufnahme des hochgefährlichen Pestizids in Anhang A ohne Ausnahme entscheiden müssen.

Dr. Emily Marquez, leitende Wissenschaftlerin bei PAN North America und Teilnehmerin der PAN Delegation vor Ort in Genf betonte: „PAN hat sich dafür eingesetzt, Chlorpyrifos ohne Ausnahmen auf die Liste zu setzen. Wir engagieren uns seit Jahrzehnten dafür, die Verwendung dieses gefährlichen Pestizids zu stoppen. Die POPRC-Expert*innen erörtern die wissenschaftliche Faktenlage, für die von den Vertragsstaaten beantragten Ausnahmen. Um den Prozess des POPRC zu umgehen, reichten die Vertragsstaaten diesmal ihre Anträge während der COP ein, und die Anträge wurden ohne jegliche Bewertung angenommen. PAN fordert alle Vertragsparteien auf, die Vorgaben des wissenschaftlichen Ausschusses zu respektieren, denn der Schutz der wissenschaftlichen Integrität des POPRC-Prozesses schützt die Integrität des Übereinkommens. Das ist unsere Garantie, um uns und künftige Generationen vor den Auswirkungen persistenter organischer Schadstoffe zu schützen“.

Dileep Kumar, Geschäftsführer von PAN India und Teil der PAN-Delegation in Genf sagte: „Die Vorgehensweise einiger weniger Vertragsstaaten, weitere Ausnahmen zu beantragen, obwohl wirksame und praktikable Alternativen zur Verfügung stehen und dabei die wissenschaftliche Bewertung und den vom POPRC befolgten Prozess zu umgehen, ist mehr als enttäuschend. Wir fordern die Vertragsparteien, die Ausnahmeregelungen beantragt haben, dringend auf, mit der Umsetzung nicht-chemischer Alternativen und agrarökologischer Anbaumethoden zu beginnen, um die Verwendung von Chlorpyrifos so schnell wie möglich einzustellen. Nur so wird sich die Belastung durch diese Chemikalie für Landwirt*innen, Verbraucher*innen, Kinder und die Umwelt verringern“.

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe ist ein multilaterales Umweltabkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen, den so genannten POPs.

Mehr dazu: PAN International Press release 4. Mai 2025.

Informationen und Neuigkeiten rund um die BRSCOPs 2025 stellt PAN International hier online.




Redebeitrag auf der BASF-Hauptversammlung am 02.05.2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der BASF AG am 02.05.2025: 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Ich bin Toxikologe und mit den Eigenschaften jenes Abbauprodukts von Pestiziden vertraut, über das ich heute sprechen werde. Es geht um Triflouracetat, oder kurz TFA, ein Abbauprodukt sogenannter PFAS-Pestizide. Die BASF hat Pestizidprodukte mit mindestens 4 PFAS-Wirkstoffen in ihrem Portfolio. Konkret geht es um die Wirkstoffe Flufenacet, Mefentrifluconazol, Picolinafen und Tritosulfuron. Zu den PFAS-Wirkstoffen gehört auch Fipronil, das in der EU verboten ist, aber von der BASF zum Beispiel in Mexiko in Pestizidprodukten angeboten wird. Abgesehen davon, dass Fipronil zur TFA-Belastung von Mensch und Umwelt beiträgt, sind Präparate mit diesem Wirkstoff in Mexiko auch für massive Bienensterben verantwortlich.

TFA ist eine so genannte Ewigkeitschemikalie und zugleich ein Stoff, der eine Gefahr für das ungeborene Leben darstellt, wobei laut Behördenunterlagen Augenmissbildungen im Vordergrund stehen. Beim zur Zeit laufenden REACH-Verfahren wurde TFA von den Behörden als Substanz der Kategorie 1B vorgeschlagen, also als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“.

Auch wenn es noch andere Emissionsquellen gibt, sind PFAS-Pestizide die vorherrschende Quelle für die Kontamination von Grund- und Trinkwasser mit TFA. Laut Europäischer Chemikalien Agentur werden in der EU pro Jahr knapp 5.500 Tonnen PFAS-Pestizide ausgebracht. Und aus dem Bericht des Umweltbundesamts von 2023 geht hervor, dass in Deutschland das Potenzial besteht, dass durch die ausgebrachten PFAS-Pestizide jährlich bis zu 521 Tonnen TFA gebildet werden. TFA ist, wie gesagt, eine so genannte Ewigkeitschemikalie. Mit anderen Worten, jedes Jahr gelangen in Deutschland bis zu 521 weitere Tonnen TFA in die Umwelt. Das erklärt den steilen Anstieg der Belastung, der über die letzten 15 Jahre festgestellt wurde. Um diese flächendeckende Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser einzudämmen, sollten PFAS-Pestizide umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Welche Menge an PFAS-Pestiziden, also Flufenacet, Mefentrifluconazol, Picolinafen und Tritosulfuron werden von der BASF innerhalb der EU vermarktet?
  2. Hat die Unternehmensleitung angesichts der steigenden TFA-Kontamination und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren, die Absicht, verantwortungsvoll zu handeln und die Wirkstoffe Mefentrifluconazol und Picolinafen vor Ende der derzeit laufenden Genehmigung aus dem Portfolio zu nehmen?
  3. Ist das Unternehmen bereit auf den Export von Fipronil, Flufenacet und Tritosulfuron, also Wirkstoffe, die ihre Genehmigung in der EU verloren haben bzw. demnächst verlieren werden, bzw. deren Produkte zu verzichten? Wenn nicht, sind Sie der Ansicht, dass diese Wirkstoffe in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas weniger zur TFA-Anreicherung als in Europa beitragen und wenn ja, warum?

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionärinnen und Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“