Launch des Unicef-Reports: Underestimated and Overlooked – The Silent Impact of Pesticides on Children

Online-Launch des Unicef-Reports am 23. Juni 2026 von 15 – 16 Uhr  

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Seit 1990 hat sich der Einsatz von Pestiziden weltweit verdoppelt – doch die Schutzmaßnahmen für Kinder haben damit nicht Schritt gehalten.  Die Belastung durch Pestizide ist eine oft unterschätzte und übersehene Gefahr für die Gesundheit von Kindern, deren Auswirkungen bereits vor der Geburt beginnen und ein Leben lang anhalten können.

Kinder sind besonders anfällig für Pestizidbelastungen, die bereits im Mutterleib beginnen und sich aufgrund ihrer biologischen Empfindlichkeit und der im Verhältnis zur Körpergröße höheren Exposition während der gesamten Kindheit fortsetzen. Dennoch werden das Ausmaß und die Schwere des Problems nach wie vor vernachlässigt.

Unicef widmet diesem Problem einen neuen Report „Unterschätzt und übersehen: Die stillen Auswirkungen von Pestiziden auf Kinder“, der die neuesten Erkenntnisse zur Pestizidbelastung von Kindern, zu den gesundheitlichen Auswirkungen sowie zu Lücken bei Daten, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zusammenfasst.

Besonders freuen wir uns, dass Expert*innen des Pestizid Aktions-Netzwerks an der Erstellung des Unicef-Berichts mitgewirkt und ihre Expertise eingebracht haben.

Zum Online-Launch des Berichts mit anschließender Panel-Diskussion am 23. Juni 2026 lädt Unicef herzlich ein.

An dem Panel nehmen teil:

  • Maria Brown, Assistant Teaching Professor, Towson University
  • Dr. Allison Sherris, Research Scientist, Department of Environmental & Occupational Health Sciences, University of Washington
  • Anna Brüderle, Research and Data Analysis Manager, International Cocoa Initiative
  • Richard Brown, Technical Officer of Chemical Safety & Health Unit, WHO
  • Susan Haffmans, Senior Adviser Plant protection and international cooperation, Pesticide Action Network
  • Dr. Amalia Laborde García, Professor of Toxicology at the Faculty of Medicine, University of the Republic, Uruguay
  • Dr. Michael Eddleston, Professor of Clinical Toxicology, The University of Edinburgh
  • Dr. Ruth Etzel, UNICEF
  • Abheet Solomon, Senior Adviser, UNICEF

Hier für die Online-Veranstaltung registrieren.

(Hinweis: Die Zeit wird bei der Anmeldung zunächst mit 9-10 Uhr EDT angegeben. Sobald Sie sich registriert haben, erscheint die Zeit entsprechend in 3 pm / CEST 15-16 Uhr.)




EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt

Hamburg, 10.06.2026. Pressemitteilung. Das Risikobewertungskomitee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat TFA (Trifluoressigsäure) als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die Ewigkeitschemikalie wird damit künftig als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt – mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“

Mit der Bestätigung der besonderen Gefährlichkeit von TFA durch die EU-Behörde wurde festgestellt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine gefährliche Ewigkeitschemikalie, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, erfüllen damit die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr.

Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.

„Die ECHA-Einstufung bestätigt: TFA ist kein harmloses PFAS-Abbauprodukt. Wir begrüßen die gründliche, objektive und unabhängige Einschätzung durch den RAC‑Ausschuss ausdrücklich. Die Beweise wurden sorgfältig geprüft, und die wissenschaftliche Begründung entsprach höchsten Standards.“ – Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany

Neue Einstufung hat Folgen für Pestizidzulassungen

Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies wurde auch in einem von GLOBAL 2000 beauftragten Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr. Peter Hilpold bestätigt.

PMT-Einstufung verschärft die Lage zusätzlich

Die Einstufungen als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie als vPvM (äußerst persistent, äußerst mobil) bedeuten: TFA ist nicht nur giftig für die Fortpflanzung, sondern auch extrem langlebig und mobil im Wasserkreislauf. Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers – mit einer jährlichen potenziellen Freisetzung von bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland.

Politik muss handeln

„Die Politik muss jetzt handeln: Die Toxizität und Umweltrelevanz von TFA steht außer Frage. Nach dem Pestizidrecht sind die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, PFAS‑Pestizide und TFA‑emittierende Substanzen ohne Verzögerung zu verbieten. Denn jede Verzögerung bedeutet mehr Verschmutzung mit der künftige Generationen leben müssen.“  – Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, PAN Germany.

Für PAN Germany steht fest: Die zuständigen Behörden in Deutschland müssen nun unverzüglich die Zulassungen aller TFA-freisetzenden PFAS-Pestizide überprüfen und die erforderlichen regulatorischen Konsequenzen ziehen.

Pressekontakte:

  • Susanne Smolka, PAN Germany
    susanne.smolka@pan-germany.org | +49 179 6822 644
  • Peter Clausing, PAN Germany
    peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

 Hintergrundinformationen:




Unsichtbare Gefahr – PFAS

Im Interview mit dem Bioland-Fachmagazin beschreibt Toxikologe Dr. Peter Clausing von PAN Germany warum von PFAS-Pestiziden eine so große Gefahr ausgeht, wieso die Politik jetzt handeln muss und wie europäische Nachbarländer mit gutem Beispiel bei Verboten und dem Festsetzen von Grenzwerten vorangehen.

PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, reichern sich in Umwelt, Tieren und Menschen an. Über den Einsatz von PFAS-Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft gelangen diese Stoffe in die Umwelt, belasten Böden und Gewässer, und landen als Pestizidrückstände auf unseren Tellern und auch im Trinkwasser. PFAS stellen eine massive Bedrohung für die Ökosysteme, unsere Gesundheit und die Nahrungskette dar. Lange Zeit wurden Pestizide als Quelle für die PFAS-Kontamination Pestizide unterschätzt. PFAS verunreinigtes Wasser stellt auch ein großes Problem für die Bio-Landwirtschaft dar.

Die Politik ist gefordert, ein umfängliches Verbot für PFAS-Pestizide zu erlassen.

Lesen Sie das Interview „Unsichtbare Gefahr – Warum PFAS-Pestizide unsere Lebensgrundlage bedrohen“ (bioland-Fachmagazin 6/2026).




EFSA schlägt Verbesserungen der Umsetzung statt Deregulierung des Pestizidrechts vor

In ihrem Vorschlag zur Überarbeitung des Pestizidrechts – kurz OmnibusX-Vorschlag – stellt die EU-Kommission ihre Pläne zur unbefristeten Genehmigung von Wirkstoffen als alternativlos dar, um u.a. den behördlichen Bearbeitungsstau bei der (Wieder)Genehmigung von Pestiziden abzubauen. Stimmt das wirklich? Von höchster Stelle aus der zuständigen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kommt jetzt ein Lösungsvorschlag, der ein anderes Bild zeichnet.  

Auf Rückfrage des französischer Abgeordneten und Landwirt Benoît Biteau, macht EFSA-Direktor Nikolaus Kriz, Tierarzt und vormaliger Leiter der Abteilung Risikobewertung der EFSA, deutlich: Mit der Einstellung von 50 zusätzlichen Expert*innen und 15 Millionen Euro zur Finanzierung dieses Personalaufbaus, verbesserter Automatisierungs- und Bewertungsinstrumente für die EFSA und die Mitgliedstaaten sowie der Zurückweisung unvollständiger Unterlagen der Industrie, ließen sich die Verzögerungen bei der Neubewertung von Pestiziden drastisch verringern, während gleichzeitig hohe Standards für den Gesundheits- und Umweltschutz gewahrt blieben. Das Ganze ginge auch zügig: Innerhalb von nur drei Jahren ließe sich nach Angaben des EFSA-Direktors so wieder zu einem normalen Bearbeitungsrhythmus zurückkehren. Demgegenüber steht der Vorschlag der Kommission für unbefristete Genehmigungen, mit dem es acht Jahre dauern würde.  

Die von der EFSA vorgeschlagene praktische Alternative wäre damit wirksamer und schneller in der Umsetzung als der Plan der EU-Kommission.  

Der Omnibus-Vorschlag der Kommission gewährt den meisten Wirkstoffen eine unbefristete Genehmigung. Wissenschaftler*innen, Rechtsexpert*innen und Nichtregierungsorganisationen warnen davor, dass eine Umsetzung des Kommission-Vorschlags, das derzeitige Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erheblich senken wird. 

Seit Jahren warnen zivilgesellschaftliche Organisationen, dass qualitativ minderwertige und unvollständige Dossiers der Industrie eine Hauptursache für Verzögerungen bei der Bewertung von Pestiziden sind. Die Antwort der EFSA weist nun eindeutig in dieselbe Richtung.   

Auch im Falle des Rückstaus bei der  Biozidregulierung weist ein Implementierungsbericht der EU-Kommission [COM(2021) 287 final] bereits im Jahr 2021 auf die gleichen Ursachen und Lösungen hin. Anstatt letztere umzusetzen, schlägt der OmnibusX auch hier eine unbefristete Genehmigung für die meisten Wirkstoffe vor. 

Im Verbund mit PAN Europe fordert PAN Germany alle Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – und das Europäische Parlament auf, die Einführung unbefristeter Genehmigungen für Pestizide und Biozide im Omnibus-Vorschlag abzulehnen. Zudem sollten sie eine Stärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten und der Rolle der EFSA im EU-Bewertungssystem unterstützen – unter Sicherstellung der Unabhängigkeit und Integrität der Behörde.  

Weitere Informationen:  

 




Australien: Müllhalde für verbotene Pestizide?

Eine aktuelle Studie der Griffith University zeigt: 60 % der in Australien am häufigsten verwendeten Pestizide sind in der EU längst verboten. Darunter sind Pestizide, die im Zusammenhang mit Krebs, Parkinson, Hormonstörungen und neurologischen Schäden bei Kindern stehen, die Biodiversität beeinträchtigen sowie Böden und Gewässer belasten. 

Pesticide Action Australia (PAA), eine PAN-Partnerorganisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Einsatz von Pestiziden in Australien zum Schutz ihrer Gesundheit und der Umwelt zu reduzieren, widmet sich der Problematik und stellt kritische Fragen. 

Warum lässt Australien diese Chemikalien zu? 

PAA kritisiert: Australiens risikobasierter Regulierungsansatz gaukelt eine trügerische Sicherheit vor, dass die Risiken der gefährlichen Chemikalien beherrschbar seien. Doch einmal in der Umwelt, sind die Folgen ihres Einsatzes weder vorhersehbar noch kontrollierbar. Pestizidkonzerne zeigten wenig Interesse, Zulassungsanträge für sicherere Alternativen in Australien zu stellen, solange das Land weiterhin einen guten Markt für veraltete, hochriskante Produkte bietet. 

Die Folge: Australien wird zur Müllhalde für verbotene Pestizide, die der Rest der Welt längst aussortiert hat.
Die Konsequenzen tragen Australiens Kinder, Beschäftigte in der Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Insekten. 
 

Für PAA steht fest: Auch wenn dies zutiefst beunruhigend ist, lässt doch jede glaubwürdige, wissenschaftlich fundierte Erkenntnis, die unser Pestizidproblem klar benennt, den Argumenten der Industrie weniger Raum und verändert das von der Industrie lange dominierte Narrativ. So gewinnt die Kritik am australischen Pestizidregime zunehmend an Gewicht. 

„Ewigkeitschemikalien“ PFAS auch in Australien verbreitet 

Wie in Europa, so nimmt auch in Australien die Besorgnis um die steigenden PFAS-Belastungen zu. Neue Forschungen aus Australien belegen, dass fluorierte Pestizide eine zunehmend bedeutende Quelle für die PFAS-Belastung der Umwelt darstellen. Seit 1990 hat die australische Behörde für Pestizide und Tierarzneimittel (APVMA) über 90 fluorierte Pestizide zugelassen, von denen viele äußerst umweltstabil und giftig sind. Pestizide wurden als Quelle für PFAS-Belastungen in Flüssen, Böden und Wildtieren lange unterschätzt. Von der Belastung sind auch typische australische Tiere wie Delfine und Opossums betroffen.  

Mehr dazu: 




Redebeitrag auf der Alzchem-Hauptversammlung am 05.05.2026

Rede zum Thema „Cyanamid“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der Alzchem AG am 05.05.2026. 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Als Toxikologe bin ich mit den Eigenschaften des AlzChem-Wirkstoffs Cyanamid und mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und internationalen Empfehlungen vertraut.

Wie Ihnen bekannt ist, verlor Cyanamid in der EU im September 2008 seine Genehmigung, weil -und ich zitiere aus der entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission: „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt.“

Ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen, dass die EU-Kommission ihre Entscheidungen nicht leichtfertig trifft. Andererseits vertraten Sie auf der letzten Hauptversammlung, die Ansicht, dass die EU-Behörden von einem viel zu geringen Grenzwert für die maximal zulässige Anwenderexposition ausgehen würde. Ich bitte um Nachsicht für den Vergleich, den ich jetzt anstelle, aber auch die Tabakindustrie hat sich jahrzehntelang dagegen gewehrt, dass Rauchen Lungenkrebs verursacht – das füge ich hier spontan ein, unter dem Eindruck der heute geäußerten Zweifel an der Bewertung von Calcium-Cyanamid durch die Europäische Chemikalienagentur. Die heutige Hauptversammlung ist gewiss nicht der geeignete Ort für ein fachliches Streitgespräch unter Toxikologen. Aus diesem Grund konzentriere ich mich auf Dinge, die weniger strittig sind und die sich aus dem Internationalen Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement ergeben, der gemeinsam von der Welternährungsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wurde und von Vereinigungen der Pestizidindustrie unterstützt wird, unter anderem von Croplife International, die 2023 extra einen Wegweiser zur Umsetzung dieses Code of Conduct veröffentlicht haben.

In Artikel 3.6. dieses Verhaltenskodexes steht, übersetzt: „Auf Pestizide, bei deren Handhabung und Anwendung die Benutzung unbequemer, teurer und nicht ohne weiteres erhältlicher individueller Schutzausrüstung erforderlich ist, sollte verzichtet werden, insbesondere im Hinblick auf Kleinverbraucher und Landarbeiter in heißen Klimazonen“. In Südafrika, wohin Alzchem Dormex in relevanten Mengen exportiert, trifft diese Situation verbreitet zu. Deshalb meine 1. Frage: Wie gehen Sie mit der sich daraus ableitenden Forderung um, Dormex dort nicht einzusetzen? Es macht ja keinen Sinn, Produkte dorthin zu exportieren, wo sie nicht eingesetzt werden sollten. Oder sind Sie mit dem von Croplife International mit getragenen Verhaltenskodex ebenfalls nicht einverstanden. Ähnlich wie mit der Entscheidung der EU Kommission?

Im Rahmen der Bewertung von Cyanamid als Biozid hat die Europäischen Chemikalienagentur 2021 verschiedene persönliche Schutzausrüstungen getestet, dabei ermittelt, dass sich einige als nicht wirksam erwiesen und zugleich empfohlen „Pro-Chem Typ3“ Schutzanzüge und „Camatril 732“ Schutzhandschuhe zu verwenden. In Ihren Ausführungen zur vorigen Hauptversammlung bezogen Sie sich auf eine umfangreiche Operation Safety Study, die nicht Teil des öffentlichen Dossiers war, jedoch die Eignung der Schutzausrüstung gezeigt habe. Meine 2. Frage lautet, ob Sie bereit wären, diese Studie zugänglich zu machen?

Im vorigen Jahr erwähnten Sie, dass Safety Kits, die ggf. Einweg-Schutzanzüge enthalten, in andere Länder geliefert würden, aber offenbar nicht nach Südafrika. Welche Schutzausrüstung am Ende genau in welches Land geliefert wird, hänge u.a. von den regulatorischen Umständen ab. Hier habe ich meine 3. Frage: Ist es nicht so, dass gerade in Ländern mit schwacher Regulation die Verantwortung der Unternehmen besonders hoch ist, und warum liefern Sie oder ihr Vertriebspartner keine Schutzanzüge nach Südafrika? Liegt es an den klimatischen Bedingungen und falls ja, wie gewähren Sie dann den Betroffenen den notwendigen Schutz?

Sie verweisen darauf, dass Sie Ihre Vertriebspartner zur Schulung der Anwender verpflichten und dass Sie Nachweise über die Teilnahme an den Schulungen erhalten, die bis zum Endanwender reichen. Meine 4. Frage lautet: Wie definieren Sie „Endanwender“ – sind es die Landwirte, die die Farmen bewirtschaften oder sind es tatsächlich die Landarbeiter, die Dormex ausbringen? Und in welchem Umfang erfolgen die Schulungen? Nur beispielhaft oder flächendeckend und sind es immer die Landarbeiter und Landarbeiterinnen oder nur gelegentlich?

Zu den menschenrechtlichen Risiken, die Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsanalysen sind, müsste auch die Bewertung der Gefahren für Betroffene gehören. Dazu zählt in Südafrika nicht nur die Gefahr der fristlosen Entlassung, sondern auch der Verlust der Wohnung, denn die Landarbeiterinnen jener Unternehmen, die Dormex anwenden, wohnen oftmals auf dem Landeigentum der Farmbesitzer. Uns erreichten zahlreiche Beschwerden aus Südafrika, während laut HV 2025 bei Ihnen nur eine einzige Beschwerde einging, weil ein Hund größere Mengen Dormex getrunken hatte und deshalb zu Schaden kam. Liegt das vielleicht daran, dass man, um eine Beschwerde einzureichen, ein Smartphone besitzen und die englische Sprache beherrschen muss. Bei vielen Betroffenen ist es jedoch so, dass sie kein Smartphone besitzen und/oder nur Afrikaans sprechen. Deshalb habe ich die dringende 5. Frage: Wie stellen Sie sicher, dass die Bewertungen von Ecovadis und das Feedback, das Sie auf den von Ihnen durchgeführten Schulungen erhalten, frei von Furcht vor Repressalien ist? Würden Sie zustimmen, dass die Klärung dieser Diskrepanz und die Findung von Problemlösungen zu diesem Punkt ein Schwerpunkt ihres künftigen Austauschs mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sein sollte? Und schließlich: wäre Alzchem bereit, einen leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus in der Sprache Afrikaans zu etablieren?

Zur HV 2025 stellten Sie die Frage, ob wir mit Anbietern aus China das Gespräch aufgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als deutsche Zivilgesellschaft uns zunächst an deutsche Unternehmen wenden. Zugleich glauben wir, dass eine Kommunikation von Unternehmen zu Unternehmen möglich sein sollte. Deshalb habe ich – angesichts der Tatsache, dass AlzChem ein wichtiger, aber nicht der einzige Anbieter von Cyanamid-Produkten ist, und mit dem Anliegen die dramatisch schlechte Situation für die Betroffenen vor Ort möglichst bald, zumindest teilweise, zu verbessern noch folgende Fragen:

  • Ist AlzChem bereit, mit gutem Beispiel voran zu gehen und dabei andere Anbieter mitzunehmen, um auf transparente Weise die Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung und das Training der Anwender, schrittweise und flächendeckend zu verbessern?
  • Wäre AlzChem bereit, darauf hin zu arbeiten, zusammen mit anderen Anbietern einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Plan zu erarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen?
  • Wäre AlzChem bereit, in diese gemeinsame Erarbeitung eines Plans zur Verbesserung der realen Situation, Vertreter bzw. Vertreterinnen der engagierten Zivilgesellschaft mit einzubeziehen?

Die Aktionärinnen und Aktionäre fordere ich auf, Vorstand und Aufsichtsrat bis zur Klärung dieser Fragen nicht zu entlasten und für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 




Alzchem: Länderübergreifender Protest fordert Exportstopp hochgefährlicher Pestizide

  • Protestaktionen in Südafrika und Deutschland
  • Organisationen werfen Alzchem Versäumnisse bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vor
  • Veröffentlichung einer umfangreichen Abhandlung über den Wirkstoff Cyanamid

5. Mai 2026. Gemeinsame Pressemitteilung. Anlässlich der heutigen Hauptversammlung der Alzchem Group AG erneuern zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika und Deutschland ihre scharfe Kritik am fortgesetzten Export und der Vermarktung des Pestizids Dormex mit dem Wirkstoff Cyanamid. Die Organisationen Women on Farms Project, Umweltinstitut München, PAN Germany, INKOTA-Netzwerk und Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre fordern einen sofortigen Stopp des Exports hochgefährlicher Pestizide, die in der EU verboten sind.

Die Organisationen werfen Alzchem vor, bewusst doppelte Standards anzuwenden:  Cyanamid bzw. Dormex, die für die reguläre Verwendung in der EU als zu gefährlich gelten, werden gezielt in Länder mit schwächerem Arbeits- und Umweltschutz exportiert. Zudem kritisieren sie das Fehlen einer klaren Ausstiegsstrategie für hochgefährliche Pestizide sowie mangelnde Transparenz hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten des Unternehmens.

Cyanamid verlor seine Genehmigung in der EU im Jahr 2008 nach Vergiftungsfällen und dem Befund europäischer Behörden, dass der Stoff unvertretbare Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass selbst bei Verwendung persönlicher Schutzausrüstung die Expositionsgrenzwerte für Anwender*innen um ein Vielfaches überschritten werden und selbst Unbeteiligte in der Umgebung belastet werden. Die heute veröffentlichte Monographie dokumentiert diese Risiken auf Basis aktueller Forschung systematisch. Dennoch meldete Alzchem Group AG 2024 Exporte von gut 6.700 Tonnen Cyanamid in diverse Länder zur Verwendung als Pestizid.

Die Behauptung des Konzerns, Dormex könne bei „ordnungsgemäßer“ Anwendung sicher eingesetzt werden, weisen die Organisationen entschieden zurück. Berichte aus landwirtschaftlichen Regionen, insbesondere aus Südafrika, schildern unzureichende Schutzausrüstung, fehlende Informationen, mangelnde Schulungen und schwere gesundheitliche Folgen für Landarbeiter*innen.

Lilly*, eine Landarbeiterin aus Südafrika äußert besorgt: „Wenn die Zeit des Sprühens näher rückt, bekomme ich ein mulmiges Gefühl. Ich weiß, dass wir bald damit beginnen werden, Dormex zu sprühen, und ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit. Ich denke an mein Gesicht! Ich möchte Dormex nicht mehr sprühen und habe das dem Landwirt auch schon gesagt, aber er besteht darauf, dass ich die Arbeit erledigen muss, da ich dafür ausgebildet bin. Ich habe keine andere Wahl, denn wenn ich es nicht tue, wer wird dann für meine Kinder arbeiten? Wer wird Essen auf den Tisch bringen? Wo werden wir leben? Ich verstehe es einfach nicht … Wenn der Wirkstoff in Europa verboten ist, warum müssen wir ihn dann hier verwenden?”

Dr. Peter Clausing von PAN Germany erklärt: „Solange Alzchem am Export von Dormex festhält, wird der Konzern seiner Verantwortung nicht gerecht. Die Beschäftigten auf den Farmen in Südafrika bewusst Gesundheitsrisiken auszusetzen, widerspricht dem Internationalen Verhaltenskodex für Pestizidmanagement – den die Industrie selbst unterstützt. Auch AlzChem sollte sich an diesen Kodex halten.”

Dr. Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk macht deutlich: „Alzchem sind die Folgen vor Ort bekannt: Vergiftungen, unzureichende Schutzausrüstung, schwere gesundheitliche Schäden bei Landarbeiterinnen und Landarbeitern in Südafrika. Dass der Export dennoch fortgesetzt wird, ist eine bewusste wirtschaftliche Entscheidung auf Kosten der Menschen. Die Bundesregierung muss den Export von in der EU verbotenen Pestiziden endlich unterbinden.”

Ludwig Essig vom Umweltinstitut München, der seine Rede direkt von der Zentrale der Alzchem Group AG in die Hauptversammlung streamt, meint: „Was in Europa als zu gefährlich gilt, darf nicht anderswo zum Geschäftsmodell werden. Der Export von Cyanamid ist ethisch und ökonomisch nicht zukunftsfähig. Die Alzchem Group AG muss jetzt den Ausstieg einleiten und konsequent auf sichere, nachhaltige Alternativen setzen.“

Die Organisationen werden diese Kritikpunkte erneut auf der Hauptversammlung von Alzchem Group AG vorbringen und die Aktionär*innen auffordern, das Unternehmen zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zu verpflichten.

* Name zum Schutz der Identität geändert.

Links / Weiterführende Informationen:

Pressekontakte:

Peter Clausing, PAN Germany
peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

Silke Bollmohr, INKOTA-Netzwerk, Deutschland
bollmohr@inkota.de | +49 174 5620 107

Tilman Massa, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
dachverband@kritischeaktionaere.de | +49 173 713 52 37




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung am 24.04.2026

Rede zum Thema „Parkinson durch Pestizide“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher für die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 24.04.2026. 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und bin nicht einverstanden mit der Positionierung der Geschäftsleitung zum Thema der Verursachung der Parkinson’schen Krankheit durch Pestizide, die von Bayer CropScience vermarktet werden bzw. wurden.

Ich stimme Herrn Rodrigo Santos zu, der zur letzten Hauptversammlung in seiner Eigenschaft als Leiter der Division CropScience sagte, dass „die Entstehung des Parkinson-Syndroms komplex“ sei. Aber es war irreführend als er im vorigen Jahr sagte: „Keine Zulassungsprüfung kam jemals zu dem Schluss, dass die Verwendung eines unserer registrierten Produkte oder Wirkstoffe mit der Parkinson-Krankheit in Zusammenhang steht.“

Denn für diese fehlende Schlussfolgerung gibt es einen ganz bestimmten Grund: In den Zulassungsvorschriften besteht bei den geforderten Langzeitstudien keine Verpflichtung, jene Hirnregion zu untersuchen, die ermöglichen würde, die Entstehung des Parkinson-Syndroms zu erkennen. Wenn die Behörden also die entsprechende Schlussfolgerung nicht ziehen, dann liegt es nicht notwendigerweise am Fehlen des Effekts, sondern am Fehlen entsprechender Untersuchungen. Insofern ist es logisch, dass der zuständige ärztliche Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seit 2024 die Ansicht vertritt, dass bei ausreichend langer beruflicher Pestizidexposition ein Zusammenhang mit der Entstehung von Parkinson grundsätzlich anzuerkennen ist – und zwar pauschal für alle Wirkstoffgruppen – Herbizide, Insektizide und Fungizide, weil im Rahmen des Zulassungsverfahrens gar nicht auf Parkinson untersucht wurde. Inzwischen haben tausende beruflich Exponierte die Anerkennung ihrer Parkinson-Erkrankung als Berufserkrankung beantragt.

Ich unterstelle, dass allgemein bekannt ist, dass es oftmals viele Jahre dauert, bis sich die Parkinson’schen Krankheit klinisch manifestiert. Deshalb beziehe ich mich im Folgenden auch auf Wirkstoffe, die Bayer schon seit Jahren in Europa nicht mehr vermarkten darf, aber weiterhin in den Ländern des globalen Südens verkauft werden.

Aus der wissenschaftlichen Literatur gibt es für mindestens drei Bayer-Wirkstoffe wissenschaftliche Beweise für eine Beteiligung an der Entstehung von Parkinson, nämlich für die Insektizide Fipronil und Deltamethrin sowie für das Fungizid Mancozeb. Aber auch für den fungiziden Wirkstoff Tebuconazol, der von Bayer nach wie vor in Deutschland in zahlreichen Produkten angeboten wird, gibt es entsprechende Hinweise.

Ich erspare Ihnen an dieser Stelle einen toxikologischen Fachvortrag und stelle stattdessen folgende Fragen:

  1. Ist der Bayer-Konzern willens, die Wirkstoffe Fipronil, Deltamethrin und Mancozeb, für die zahlreiche Hinweise auf die Beteiligung an Parkinson’scher Krankheit vorliegen, global vom Markt zu nehmen?
  2. Ist die Unternehmensführung bereit sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Untersuchungslücken bezüglich Parkinson’scher Krankheit im Genehmigungsverfahren für Pestizidwirkstoffe geschlossen werden?
  3. Wäre der Bayer-Konzern offen für ein vertieftes Gespräch zu dieser Thematik?

Ich danke dem Vorstand im Voraus für eine sachbezogene Antwort auf meine Fragen und bitte die Aktionärinnen und Aktionäre, für die Gegenanträge der Coordination gegen Bayergefahren zu stimmen.“




Am 24. April ist Welthormontag

Hormone bestimmen zentrale Körperfunktionen, sie steuern unsere Entwicklung und Emotionen und entscheiden mit, ob wir gesund oder krank, glücklich oder unglücklich sind.  Wird die Hormonbildung gestört oder wirken chemische Stoffe wie Hormone, kann uns das krank machen und unser Leben dauerhaft beeinträchtigen. Zum Welthormontag wiederholt PAN Germany seine Forderung nach mehr Engagement der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor hormonschädigenden Chemikalien, einschließlich Pestiziden, und ruft alle Menschen dazu auf, gegen den geplanten Abbau von EU-Schutzstandards im Pestizidrecht einzutreten.

Chemische Substanzen, die in das Hormonsystem von Menschen und Tieren eingreifen, indem sie körpereigene Hormone nachahmen, blockieren oder deren Wirkung verändern, nennt man kurz EDCs, aus dem Englischen für Endocrine Disrupting Chemicals.  Bereits geringste Mengen von EDCs können Wachstum, Stoffwechsel und Entwicklung stören, die Fruchtbarkeit beinträchtigen und Krebs fördern. Besonders empfindlich gegenüber EDCs sind ungeborene Kinder, Schwangere, Frauen und junge Menschen,

PAN Germany hat insbesondere hormonschädigende Pestizide im Blick, die als sog. Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangen, als Pestizidrückstände in Lebensmitteln auf unseren Tellern landen oder als Biozidprodukte wie Haushaltsinsektizide, Desinfektions- oder Holzschutzmittel eingesetzt werden.

Es gibt wirksame Maßnahmen zum Schutz vor EDCs, doch mangelt es am politischen Willen zur Umsetzung. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Umsetzung und Konkretisierung des „Fünf-Punkte-Plans zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien“ durch die derzeitige Bundesregierung (wir berichteten).

Doch der Schutz vor EDCs muss auch auf EU-Ebene vorangetrieben werden. Mit Sorge muss in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket der Lebens- und Futtermittelsicherheit („Omnibus X“) geschaut werden. Denn sie weichen die eigentlich positiven Regelungen zu Verwendungsverboten von ED-Pestiziden und ED-Bioziden auf, da eine unbefristete Wirkstoffgenehmigung sowohl für das Pestizid- als auch für die Biozidgesetzgebung in der EU vorgeschlagen werden. Damit würde die Industrie aus ihrer Verantwortung entlassen werden, aktuelle wissenschaftliche Studien zum Beispiel zu den hormonschädlichen Eigenschaften ihrer vermarkteten Wirkstoffe zu sammeln und diese regelmäßig zur behördlichen Überprüfung einzureichen. Stattdessen sollen nun die europäischen und nationalen Behörden „anlassbezogen“ diese Arbeit leisten. Wie dies konkret geschehen soll, bleibt unklar. Es droht ein Mehr an Bürokratie für staatliche Stellen und eine deutlich langsamere Reaktionszeit auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die Identifizierung von Wirkstoffen als EDC würden sich verzögern und der Schutz vor bereits identifizierten Endokrinen Disruptoren würde gesenkt werden. Denn zukünftig sollen die ED-Pestizide über weitreichende Ausnahmeregelungen bis zu 5 Jahre weiter eingesetzt werden dürfen, u.a. wenn sie für den Pflanzenschutz notwendig scheinen. Dabei klärt der Vorschlag nicht, wer „notwendig“ definiert. Es droht, dass einzelne betriebswirtschaftliche Erwägungen über das gesamtgesellschaftliche Schutzbedürfnis und die gesamtgesellschaftlichen wirtschaftliche Erwägungen gestellt werden.

Gemeinsam mit Organisationen in ganz Europa engagiert sich PAN Germany gegen die schädliche Demontage der EU-Pestizid- und Biozid-Gesetze. Alle Menschen sind aufgerufen, eine entsprechende Petition zu unterschreiben – ganz einfach über unser Online-Tool.

Zum Welthormontag gilt: Der Schutz des Hormonsystems muss die Reduktion von EDCs in unserem Alltag mitberücksichtigen. Dies ist nicht nur eine Frage individueller Vorsorge, sondern erfordert entschlossenes politisches Handeln auf nationaler und europäischer Ebene. Es gibt politische Handlungsmöglichkeiten. Dabei ist dem Gesundheits- und Umweltnutzen stehts der Vorrang einzuräumen.

Seit Jahren machen die Umwelt-, Gesundheits- und Frauenorganisationen CHEMTrust, HEJSupport, WECF und PAN Gremany auf die zunehmende Belastung durch hormonell schädigende Chemikalien (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs) aufmerksam. Zum diesjährigen Welthormontag wiederholen sie ihren eindringlichen Appell an die Politik endlich zu handeln und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt durchzusetzen. [1]

 

[1] Gemeinsame Presseinformation zum Welthormontag am 24. April 2026: „Wenn Chemikalien in Alltagsprodukten unsere hormonelle Gesundheit bedrohen“, 17.04.2026




Jetzt mitmachen für Gesundheit, Bienen und Bauern – jede Stimme zählt!

Unter dem Etikettenschwindel „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ plant die EU Kommission den Abbau hart errungener Schutzstandards für den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Pestizidbelastungen. Dies bedeutet:

  • Unbefristete Genehmigungen für die meisten chemischen Wirkstoffe
  • Erleichterungen für (Notfall-)Genehmigungen für sehr gefährliche Pestizide
  • Lange Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für verbotene Pestizide
  • Massive Einschränkungen für nationale Pestizid-Verbote
  • Missachtung von Forschung und Wissenschaft

Jetzt ist die Zeit, NEIN zu diesen Vorschlägen zu sagen! 

Wir wollen eine lebenswerte Umwelt, Trinkwasser ohne Kontaminationen und Höfe, die unterstützt werden beim Anbau gesunder Lebensmittel ohne schädliche Pestizide.

Dagegen stehen die schädlichen Pläne der EU-Kommission im Gesetzespaket „Vereinfachungspaket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X)“. Unterstützt wird die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben von der Pestizidindustrie und manchen EU-Staaten. Anstatt für unser aller Wohl zu agieren und uns und die Ökosysteme vor Belastungen mit Glyphosat, PFAS-Pestiziden u.a. zu schützen, plant sie Schutzstandards aufzuweichen – zum Wohle der Pestizidindustrie. Besonders dramatisch ist die unverhohlene Abkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip als Grundlage der Stoffregulierung in der EU.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt den Aufruf, um die schädlichen Pläne der EU Kommission zu verhindern!