Vertragsstaaten der Stockholm Konvention vereinbaren eingeschränktes Ende von Chlorpyrifos

Nach Jahren kontroverser Verhandlungen hat die Konferenz der Vertragsstaaten (COP) der Stockholm Konvention sich auf ein weltweites Ende der Verwendung von Chlorpyrifos geeinigt. Die Entscheidung zur Aufnahme des persistenten Schadstoffs Chlorpyrifos in die Anlage A des Übereinkommens fiel am Freitag, den 2.5.2025 in Genf. Diese gute Nachricht wird massiv dadurch getrübt, dass eine Vielzahl von Ausnahmen erlaubt bleiben wird.

Die ursprünglich sieben vom Expertenausschuss der Stockholm Konvention (Persistent Organic Pollutants Review Committee, POPRC) vorgeschlagenen Ausnahmen wurden von der COP auf 22 Verwendungszwecke ausgeweitet – ohne das Expertengremium erneut hierüber zu Rate zu ziehen. Nicht nur wurde auf diese Weise das etablierte Verfahren missachtet und nationalstaatliche Interessen über wissenschaftliche Erkenntnisse gestellt, damit wurden auch die Wirksamkeit des Chlorpyrifos-Verbots und das völkerrechtsverbindliche Übereinkommen insgesamt erheblich geschwächt.

Chlorpyrifos ist ein Organophosphat-Pestizid, das für seine schädlichen Auswirkungen auf das menschliche Nervensystem bekannt ist. Chlorpyrifos ist hochgiftig. Es gibt eindeutige Beweise, dass eine pränatale Exposition beim Menschen negative Auswirkungen auf die Neuroentwicklung hat und dass es keine sichere Expositionsdosis gibt. Das bedeutet: Schon die geringsten Mengen können die Hirnentwicklung von Kindern schädigen. Laut der konsolidierten Verbotsliste 2024 von PAN International ist der Pestizid-Wirkstoff bereits in mindestens 44 Ländern der Welt verboten. Dies, und zahlreiche von PAN International zusammengetragene Beispiele zeigen, dass Alternativen zu diesem nervenschädigenden Pestizidwirkstoff längst vorhanden sind und in der Praxis umgesetzt werden. Die Vertragsstaatenkonferenz hätte aus Sicht von PAN eine Aufnahme des hochgefährlichen Pestizids in Anhang A ohne Ausnahme entscheiden müssen.

Dr. Emily Marquez, leitende Wissenschaftlerin bei PAN North America und Teilnehmerin der PAN Delegation vor Ort in Genf betonte: „PAN hat sich dafür eingesetzt, Chlorpyrifos ohne Ausnahmen auf die Liste zu setzen. Wir engagieren uns seit Jahrzehnten dafür, die Verwendung dieses gefährlichen Pestizids zu stoppen. Die POPRC-Expert*innen erörtern die wissenschaftliche Faktenlage, für die von den Vertragsstaaten beantragten Ausnahmen. Um den Prozess des POPRC zu umgehen, reichten die Vertragsstaaten diesmal ihre Anträge während der COP ein, und die Anträge wurden ohne jegliche Bewertung angenommen. PAN fordert alle Vertragsparteien auf, die Vorgaben des wissenschaftlichen Ausschusses zu respektieren, denn der Schutz der wissenschaftlichen Integrität des POPRC-Prozesses schützt die Integrität des Übereinkommens. Das ist unsere Garantie, um uns und künftige Generationen vor den Auswirkungen persistenter organischer Schadstoffe zu schützen“.

Dileep Kumar, Geschäftsführer von PAN India und Teil der PAN-Delegation in Genf sagte: „Die Vorgehensweise einiger weniger Vertragsstaaten, weitere Ausnahmen zu beantragen, obwohl wirksame und praktikable Alternativen zur Verfügung stehen und dabei die wissenschaftliche Bewertung und den vom POPRC befolgten Prozess zu umgehen, ist mehr als enttäuschend. Wir fordern die Vertragsparteien, die Ausnahmeregelungen beantragt haben, dringend auf, mit der Umsetzung nicht-chemischer Alternativen und agrarökologischer Anbaumethoden zu beginnen, um die Verwendung von Chlorpyrifos so schnell wie möglich einzustellen. Nur so wird sich die Belastung durch diese Chemikalie für Landwirt*innen, Verbraucher*innen, Kinder und die Umwelt verringern“.

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe ist ein multilaterales Umweltabkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen, den so genannten POPs.

Mehr dazu: PAN International Press release 4. Mai 2025.

Informationen und Neuigkeiten rund um die BRSCOPs 2025 stellt PAN International hier online.




BRSCOPs in Genf: PAN setzt sich für ein Verbot von Chlorpyrifos und eine strengere Regulierung anderer Pestizide ein

PAN-Vertreter*innen aus aller Welt setzen sich in Genf für dringende Maßnahmen gegen schädliche Pestizide wie Chlorpyrifos und Paraquat ein. Eine virtuelle Teilnahme am Side-EventAccelerating the transition from HHPs to biopesticides and agroecological alternatives “ ist möglich.

Bis zum 9. Mai versammeln sich die weltweit führenden politischen Entscheidungsträger*innen und Wissenschaftler*innen in Genf zu den Konferenzen der Vertragsparteien (COP) der Baseler, Rotterdamer und Stockholmer Konvention (BRS COPs). PAN hat Beobachter-Status und fordert von den Vertragsstaaten insbesondere dringend notwendige Maßnahmen gegen Chlorpyrifos – eines der schädlichsten Pestizide, das in vielen Regionen der Welt heute noch verwendet wird.

PAN fordert ein weltweites Verbot von Chlorpyrifos ohne Ausnahmeregelungen und zeigt: Es gibt praktikable Alternativen. Lesen Sie hier die PAN Intervention vom 28.4.2025 mit dem Appell an die Vertragsstaaten, Chlorpyrifos in Anhang A der Stockholm Konvention aufzunehmen.

Chlorpyrifos ist ein hochgiftiges Organophosphat. Es wurde bereits in über 40 Ländern verboten. Es besteht wissenschaftlicher Konsens darüber, dass Chlorpyrifos neurotoxisch ist und irreversible Hirnschäden bei Kindern verursacht. Zudem wird der Wirkstoff über Tausende von Kilometern verfrachtet und kontaminiert auf diese Weise selbst entlegenste Ökosysteme wie die Arktis. Für PAN steht fest: Es ist jetzt an der Zeit, entschlossen zu handeln und sich für die weltweites Verbot dieses Pestizids einzusetzen.

Ebenfalls im Fokus von PAN stehen Paraquat, Acetochlor, Carbosulfan und Fenthion. PAN unterstützt die Forderung nach deren Aufnahme in Anhang III der Rotterdam Konvention, um so insbesondere Ländern des Globalen Südens die Möglichkeit einzuräumen, mehr Informationen über diese Stoffe zu erhalten und informiert entscheiden zu können, ob sie Einfuhren dieser gefährlichen Pestizide in ihre Länder zulassen oder nicht.

Die Vertragsstaaten stehen in der Verantwortung, Menschen und ihre Umwelt zukünftig besser vor einigen besonders schädlichen Pestiziden zu schützen. Dass sicherere und nachhaltigere Alternativen vorhanden sind, darüber informiert PAN International auf einer extra für die BRSCOPs eingerichteten Landingpage sowie vor Ort an seinem Infostand und im Rahmen von Veranstaltungen. An dem folgenden Side-Event mit PAN Beteiligung kann virtuell teilgenommen werden: Freitag 2. Mai 14-15h30: BRS COPs side event: Accelerating the transition from HHPs to biopesticides and agroecological alternatives. Hier registrieren.

Informationen und Neuigkeiten rund um die laufende BRSCOPs stellt PAN International hier online.




Recherche bestätigt: Baumwollfarmer in Tansania stark von Pestizidvergiftungen betroffen

Von den 1074 im Rahmen einer neuen Studie[1] befragten Beschäftigten im Baumwollanbau in Tansania gaben 48 % an, innerhalb von 24 Stunden nach der Pestizidexposition gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten zu haben. Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2024. Nur 6 % der gesundheitlich Betroffenen ließen sich medizinisch behandeln. Die Daten bestätigen das Ausmaß von Pestizidvergiftungen und zeigen auch, wie sehr Schätzungen, die einzig auf Grundlage von Krankenakten erfolgen, das Vergiftungsproblem unterschätzen.

Zu den von den Betroffenen berichteten Gesundheitswirkungen zählten starke Kopfschmerzen (48 %), unnatürliches Kribbeln/Taubheit der Haut (48 %), Muskelschwäche, Zittern oder gestörte Bewegungen (20 %), Sehstörungen (17 %) und Lähmungen (3 %).

Bei den Vergiftungsfällen fielen vier Pestizide besonders auf: Über 80 % der Vorfälle ereigneten sich nach Expositionen mit Profenofos, Lambda-Cyhalothrin sowie Mischungen aus Chlorpyrifos und Cypermethrin. Alle vier Wirkstoffe finden sich auf der PAN Liste der hochgefährlichen Pestizide[2].

Profenofos und Chlorpyrifos sind Organophosphat-Insektizide, die u.a. schädliche Auswirkungen auf das Nervensystem haben. Jedes von ihnen ist bereits in mindestens 39 Ländern der Welt verboten. Zu den schwerwiegenderen gesundheitlichen Auswirkungen, über die in der aktuellen Studie berichtet wurde, gehören extreme Unruhe, Bewusstseinsverlust und Krampfanfälle.

Chlorpyrifos steht wegen seiner Persistenz und seiner gesundheits- und umweltschädigenden Wirkungen derzeit international besonders im Fokus: Auf den jetzt beginnenden Vertragssaatenkonferenzen der Stockholm und der Rotterdam Konvention in Genf (30.4. – 9. Mai) wird darüber entschieden, ob das Insektizid in die Anhänge der internationalen Übereinkommen aufgenommen und damit weltweit strenger reguliert bzw. verboten wird.[3] Chlorpyrifos wirkt schädigend auf die Gehirnentwicklung von Kindern und das bereits, wenn diese sich noch im Mutterleib befinden. Es ist zudem in der Umwelt persistent und verbreitet sich über weite Entfernungen. So können seine Auswirkungen Tausende von Kilometern vom Einsatzort entfernt auftreten und selbst in der Arktis Menschen, Tierwelt und Umwelt kontaminieren.

Lambda-Cyhalothrin wurde offiziell als „tödlich beim Einatmen“ eingestuft, es bewirkt Haut- und Augenreizungen, zudem sind Auswirkungen auf die Atemwege weit verbreitet.[4]

Mehr Informationen zu den Forderungen von PAN für die diesjährige BRSCOP:

https://pan-international.org/brs-cop-2025/

 

Mehr Informationen zur Baumwollstudie:

Press Release from PAN UK: https://www.pan-uk.org/site/wp-content/uploads/Pesticide_poisoning_cotton_farmers_Tanzania_PR_Final.pdf

[1] Kapeleka et al. (2025) Assessment of Unintentional Acute Pesticide Poisoning (UAPP) Amongst Cotton Farmers in Tanzania, Toxics, 13(4) https://www.mdpi.com/2305-6304/13/4/300 https://doi.org/10.3390/toxics13040300

[2] https://pan-international.org/wp-content/uploads/PAN_HHP_List.pdf

[3] Chemicals proposed for listing under the Stockholm Convention https://pops.int/TheConvention/ThePOPs/ChemicalsProposedforListing/tabid/2510/Default.aspx

[4] Naveen et al. (2023) Lethal neurotoxicity in lambda-cyhalothrin poisoning, The American Journal of Forensic Medicine and Pathology, 44(1). https://journals.lww.com/amjforensicmedicine/abstract/2023/03000/lethal_neurotoxicity_in_lambda_cyhalothrin.9.aspx DOI: 10.1097/PAF.0000000000000789

 




UN-Chemikalienexperten empfehlen globale Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Chlorpyrifos

UN-Chemikalienexperten sind sich einig, dass globale Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefährdungen durch Chlorpyrifos und anderer Pestizide erforderlich sind.
Zwischen dem 16. und 27. September 2024 trafen sich Chemikalienexperten aus der ganzen Welt in Rom zum Chemical Review Committee (CRC) der Rotterdamer Konvention sowie dem Persistent Organic Pollutants Review Committee (POPRC) der Stockholmer Konvention. Bei beiden wurden bedeutende Schritte für eine strengere globale Regulierung von Chlorpyrifos bzw. Chlorpyrifos-methyl und weiterer Pestizide vorbereitet.

Der Überprüfungsausschuss CRC entschied, dass Chlorpyrifos-Methyl, Paraquat und Paraquat-Dichlorid die Kriterien für die Aufnahme in die Liste des Rotterdamer Übereinkommens erfüllen. Das Expertengremium des Stockholmer Übereinkommens empfahl den Vertragsstaaten, Chlorpyrifos in Anhang A aufzunehmen und – mit einigen noch zu bestimmenden Ausnahmen – global zu verbieten.
Die abschließende Entscheidung über die Empfehlungen der Expertenausschüsse treffen die jeweiligen Vertragsstaatenkonferenzen im nächsten Jahr (2025).

Susan Haffmans, Referentin von PAN Germany und Vorsitzende von PAN International sagt: „Wir begrüßen die Entscheidung der Experten sehr, die Aufnahme von Chlorpyrifos in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens zu empfehlen. Dies ist ein dringend notwendiger Schritt, um unseren Planeten und künftige Generationen vor diesem hochgefährlichen Pestizid zu schützen. Auch wenn die formelle Entscheidung erst im nächsten Jahr von der Konferenz der Vertragsparteien getroffen wird, appellieren wir an die Länder, schon heute agrarökologische Alternativen zu unterstützen – im Interesse der Gesundheit ihrer Landwirte, einer gesunden Entwicklung der Kinder von heute und künftiger Generationen“.

Chlorpyrifos ist ein hochgiftiges Organophosphat-Pestizid. Beim Menschen gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine pränatale Exposition gegenüber Chlorpyrifos negative Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung hat.
Da Chlorpyrifos in der Umwelt persistent ist und über weite Entfernungen transportiert werden kann, können seine Auswirkungen Tausende von Kilometern vom Einsatzort entfernt auftreten und die Menschen, die Tierwelt und die Umwelt in der Arktis und anderen abgelegenen Regionen verseuchen.
Viele chemische und nicht-chemische Alternativen, einschließlich agrarökologischer Ansätze in der Schädlingsbekämpfung, wurden in der Risikomanagement-Bewertung beschrieben und vom POPRC in Betracht gezogen.

Weitere Informationen: PAN International Pressrelease 2.10.2024




Chlorpyrifos: UN-Expertengremien stellen Weichen für Handelsrestriktion und Anwendungsverbot

Das Expertengremium des Rotterdamer Übereinkommens (CRC) stellte auf seiner neunzehnten Sitzung fest, dass das Insektizid Chlorpyrifos aufgrund seiner Risiken für die menschliche Gesundheit die Kriterien für eine Aufnahme in das Rotterdamer Übereinkommen erfüllt und empfahl, es in Anhang III des Übereinkommens aufzunehmen. Das Rotterdamer Übereinkommen ermächtigt die 165 Vertragsstaaten, zu entscheiden, ob sie der Einfuhr hierin gelisteter Pestizide zustimmen oder nicht. Mit der Entscheidung des Expertengremiums, das in Genf vom 3 bis 6. Oktober 2023 tagte, ist – sofern die Vertragsstaatenkonferenz dem zustimmen wird – der Weg geebnet, dass Staaten zukünftig Chlorpyrifos-Importe ablehnen können.

Auch das Expertengremium des Stockholmer Übereinkommens (POPRC), das in der Woche nach dem CRC19 tagte, befasste sich zum wiederholten Male mit dem Wirkstoff. Die Chemikalienexpert*innen aus aller Welt kamen auf ihrer 19. Sitzung zu dem Schluss, dass Chlorpyrifos aufgrund seiner weiträumigen Verbreitung in der Umwelt wahrscheinlich zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt führt, so dass ein globales Vorgehen gerechtfertigt sei. Damit wurde eine weitere Hürde genommen auf dem Weg zur Aufnahme von Chlorpyrifos in die Liste des Stockholmer Übereinkommens, das ein weltweites Verbot persistenter (=langlebiger) organischer Schadstoffe (POPs) vorsieht.

Wissenschaftliche Daten belegen, dass POPs, die Umwelt und lebende Organismen stark belasten. Da diese Chemikalien in der Umwelt persistent sind, führt die fortgesetzte Verwendung von POPs zu einer anhaltenden Exposition vieler Arten, einschließlich des Menschen, über Generationen hinweg, was sowohl akute als auch chronische toxische Auswirkungen hat. Diese Auswirkungen können Tausende von Kilometern vom Einsatzort der POPs entfernt auftreten und die Menschen, die Tierwelt und die Umwelt in der Arktis und anderen abgelegenen Regionen verseuchen.

Anfang 2022 bestätigte der Expertenausschuss in seiner 17. Sitzung, dass Chlorpyrifos die Kriterien für Persistenz, Bioakkumulation, schädliche Wirkungen und weiträumigen Transport erfüllt. Chlorpyrifos ist ein Organophosphat, das für seine schädlichen Auswirkungen auf das menschliche Nervensystem bekannt ist. Chlorpyrifos blockiert das Enzym Acetylcholinesterase, das das Nervensystem benötigt, um Acetylcholin zu kontrollieren, einen der vielen Neurotransmitter, die für die Kommunikation zwischen Nervenzellen zuständig sind. Chlorpyrifos ist hochgefährlich. Beim Menschen gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine pränatale Exposition negative Auswirkungen auf die neuronale Entwicklung hat und u.a. zu einem verringerten Intelligenzquotienten (IQ), einem Verlust des Arbeitsgedächtnisses und zu Störungen der Aufmerksamkeit führen kann. Die Chemikalie ist bereits in mindestens 40 Ländern weltweit verboten, wie aus der konsolidierten PAN Liste der verbotenen Pestizide hervorgeht. In vielen Ländern wird Chlorpyrifos jedoch nach wie vor eingesetzt, obgleich ökologische und agrarökologische Praktiken als sicherere Alternativen zur Verfügung stehen.

Auf der POPRC18-Sitzung im vergangenen Jahr konnte der Ausschuss aufgrund der Blockade einiger Länder, die ein Eigeninteresse insbesondere an der Produktion von Chlorpyrifos haben, nicht zu einem Ergebnis kommen (PAN berichtete). Nach einem weiteren Jahr des Sammelns von Studienmaterial und intensiven Verhandlungen während der Verhandlungswoche in Rom, konnte der Ausschuss jedoch schließlich die Schlussfolgerung annehmen, dass Chlorpyrifos aufgrund seines weiträumigen Transports in der Umwelt wahrscheinlich zu erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt führt, so dass ein globales Handeln gerechtfertigt sei.

Dies bedeutet, dass bis zur POPRC20-Sitzung im Jahr 2024 eine Bewertung des Risikomanagements erarbeitet werden muss, in der Alternativen vorgestellt sowie mögliche Auswirkungen einer Aufnahme und die Empfehlungen für die Aufnahme des Wirkstoffs in das Stockholmer Übereinkommen behandelt werden.

2025 entscheiden dann die jeweiligen Vertragsstaatenkonferenzen der Rotterdam und der Stockholm Konvention über die Empfehlungen der Expertengremien.

siehe auch PAN International Pressrelease vom 13.10.2023 (EN)




Quo vadis Chlorpyrifos?

Heute endete die 18. Sitzung des UN-Expertenausschusses für persistente organische Schadstoffe des Stockholmer Übereinkommens (POPRC-18). Bedauerlicherweise konnte das Expertengremium dem Entwurf des Risikoprofils für Chlorpyrifos nicht zustimmen und hat die Entscheidung darüber auf die nächste Sitzung im Jahr 2023 vertagt.

Zwar bestand Einigkeit darüber, dass Chlorpyrifos persistent, bioakkumulierbar und toxisch ist und über weite Entfernungen transportiert wird – die Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Stockholmkonvention – jedoch bestand keine Einigkeit bei den stimmberechtigten Mitgliedern darüber, ob der Transport von Chlorpyrifos über weite Entfernungen zu Konzentrationen führt, die Anlass zur Besorgnis geben, d. h. zu erheblichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führen.

Mit der POPs-Konvention sollen die globalen Umweltprobleme, verursacht durch langlebige organische Schadstoffe angepackt und weitere von ihnen ausgehende Gesundheitsschädigungen von Mensch und Tier verhindert werden. Dabei kommt dem Schutz arktischer Ökosysteme und indigener Gemeinschaften eine besondere Rolle zu.

Chlorpyrifos, das in wärmeren Regionen als Pestizid in der Landwirtschaft oder gegen Termiten eingesetzt wird, verflüchtigt sich und wird in die Arktis transportiert, wo es in der Umwelt und in wildlebenden Tieren und Pflanzen, die als Nahrungsquelle für indigene Völker dienen, nachgewiesen wird. Zwar wurde auf der Sitzung nicht bestritten, dass Chlorpyrifos die traditionellen Lebensmittel der Inuit kontaminiert, einige Teilnehmende akzeptierten jedoch nicht, dass auch eine geringe Konzentration ein Problem darstellt. Vor allem China und Indien, die beiden verbleibenden großen Hersteller von Chlorpyrifos, aber auch Sierra Leone, Japan und Ägypten lehnten eine Annahme des Risikoprofils entschieden ab. Das POPRC-18 beschloss daraufhin, ergänzendes Datenmaterial zu sammeln, um die „Bedenken“ auszuräumen. Damit verzögerte sich eine weltweite Regelung – wann immer sie kommen wird – um ein Jahr. Die nächste Sitzung des POPRC ist im Oktober 2023.

PAN war mit drei Vertreterinnen aus Asien Pazifik, Nordamerika und Europa vertreten und verwies in seinem durch Dr Emily Marquez von PAN Nordamerika vorgetragenen Statement darauf, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Beweise ausreichten und weitere Daten nicht notwendig seien, um weiterzugehen und nun das Risikomanagement und die Bewertung dieser Chemikalie voranzutreiben. PAN verwies zudem darauf, dass die US-Zulassungsbehörde EPA (Environmental Protection Agency) angesichts der registrierten Verwendungszwecke in den USA nicht mit hinreichender Sicherheit Schäden durch die Exposition gegenüber Chlorpyrifos ausschließen konnte und die Europäische Behörde EFSA (European Food Safety Authority) im Rahmen ihres Regulierungsverfahrens entschied, dass es keine sichere Konzentration von Chlorpyrifos für Kinder gibt.

Das Stockholmer Übereinkommen schreibt vor, einen vorsorglichen Ansatz zu verfolgen, wenn nicht über alle Informationen zu den möglichen Auswirkungen verfügt wird – eine Verpflichtung, die, so zeigte die Schlussdebatte, offenkundig sehr unterschiedlich ausgelegt wird. PAN forderte vom Expertenausschuss anzuerkennen, dass das Potenzial für eine Schädigung von Kindern weltweit vorhanden ist und dass das Gremium auf der Grundlage der wissenschaftlichen Daten für eine Weiterverfolgung dieser Chemikalie stimmen möge. Dafür, dass dies zumindest im kommenden Jahr passieren wird, wird sich PAN weiter einsetzen.




Auf dem Weg zu einem globalen Schutz vor Chlorpyrifos und Methoxychlor

Der UN Expertenausschuss für persistente organische Schadstoffe des Stockholmer Übereinkommens (Persistent Organic Pollutants Review Committee = POPRC), an dem PAN-Vertreterinnen als Beobachter teilgenommen haben, hat vergangene Woche auf seiner siebzehnten Sitzung entscheidende Beschlüsse gefasst. Zwei seiner Entscheidungen betreffen die Pestizide Methoxychlor und Chlorpyrifos.

So empfiehlt der Ausschuss der Konferenz der Vertragsstaaten (COP), das Pestizid Methoxychlor zur weltweiten Beseitigung ohne Ausnahmen in die entsprechende Liste des Stockholmer Übereinkommens aufzunehmen. Somit liegt es nun an den Vertragsstaaten, auf ihrer kommenden Sitzung dem globalen Verbot von Methoxychlor zuzustimmen.

Zudem bestätigte der Expertenausschuss, dass Chlorpyrifos die Kriterien des Übereinkommens für Persistenz, Bioakkumulation, schädliche Wirkungen und weiträumigen Transport erfüllt. Die Bestätigung der Kriterien durch den Ausschuss ist ein notwendiger Schritt auf dem Weg zu einem von PAN seit langem angestrebten globalen Verbots dieses hoch problematischen Wirkstoffs. Chlorpyrifos ist eines der weltweit am häufigsten verwendeten Pestizide das unter anderem die Hirnentwicklung von Kindern schädigen kann. Es lässt sich in der gesamten Umwelt nachweisen, in der Muttermilch und in wildlebenden Tieren, und ist selbst im Eis der Arktis und Antarktis zu finden. Die EU hat den Wirkstoff Anfang 2020 vom Markt genommen (wir berichteten).

Nun wird sich eine Arbeitsgruppe formieren, die den Vorschlag prüft und den Entwurf eines Risikoprofils erarbeitet. Es wird darum gehen zu beurteilen, ob die Chemikalie aufgrund ihres weiträumigen Transports in der Umwelt zu erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt führen kann, so dass ein globales Vorgehen gerechtfertigt ist.

Der Überprüfungsausschuss für persistente organische Schadstoffe des Stockholmer Übereinkommens tagte auf seiner siebzehnten Sitzung (POPRC-17) in hybrider Form – teils in Genf und teils online zugeschaltet – vom 24. bis 28. Januar 2022. Der Ausschuss ist ein wissenschaftlicher Sachverständigenausschuss, der Chemikalien prüft, die für eine Aufnahme in die Liste des Übereinkommens vorgeschlagen werden, und der Konferenz der Vertragsparteien Empfehlungen zur Abstimmung unterbreitet. Die Mitglieder des POPRC sind von den Regierungen benannte Expert*innen für die Bewertung oder das Management von Chemikalien. Vertreterinnen von PAN Asien Pazifik, PAN Nordamerika und PAN Germany haben als Beobachterinnen (Observer) an der POPRC-17 Sitzung teilgenommen und sich mit ihrer Expertise in die Diskussion eingebracht.




Gute Nachricht: USA verbieten alle Anwendungen von Chlorpyrifos in der Lebensmittelproduktion

Gestern, am 18. August 2021, hat die US Zulassungsbehörde EPA (Environmental Protection Agency) angekündigt, dass sie alle Verwendungen von Chlorpyrifos in der Lebensmittelproduktion einstellen wird.

Kristin Schafer, Geschäftsführerin des Pesticide Action Network North America (PANNA), gab als Reaktion auf die Entscheidung der EPA die folgende Erklärung ab:

„Gemeinsam mit Partnern im ganzen Land feiern wir diese Entscheidung, die die Gesundheit von Millionen von Kindern, Landarbeitern und Familien in ländlichen Gebieten schützt – und die längst überfällig war. Seit Jahrzehnten liegen die wissenschaftlichen Belege für die Schädlichkeit dieser neurotoxischen Chemikalie vor. Es bedurfte einer hartnäckigen Arbeit der Verbände, einer Überzeugungsarbeit in den Parlamenten der Bundesstaaten und koordinierter rechtlicher Schritte, um die EPA endlich dazu zu zwingen, ihre Arbeit zu machen.“

„Wir gehen davon aus, dass die heutigen Beschlüsse auch zu einem Verbot des Einsatzes von Chlorpyrifos bei Nutzpflanzen führen werden, die als Futtermittel angebaut werden, und dass die EPA in den kommenden Monaten auch Maßnahmen in Bezug auf alle anderen Verwendungszwecke von Chlorpyrifos außerhalb der Lebensmittelproduktion in Betracht ziehen wird. Wir fordern die Behörde auf, auch diese Verwendungen rasch zu verbieten, damit wir uns den 35 Ländern anschließen können, die diese gefährliche Chemikalie bereits vollständig verboten haben.“

„Wir hoffen, dass die heutige Entscheidung ein Zeichen dafür ist, dass diese Behörde Wissenschaft und Gerechtigkeit bei der Entscheidungsfindung über gefährliche Pestizide wieder in den Mittelpunkt stellt. Viel zu lange hatten die Interessen der Pestizidindustrie Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit von Kindern oder der Gesundheit derjenigen, die an der Front der landwirtschaftlichen Produktion stehen – Landarbeiter, Landwirte und Familien in ländlichen Gebieten. Es ist an der Zeit, dass sich das ändert.“

PANNA und seine Partner, darunter Wissenschaftler, Landarbeiter sowie kommunale und nationale Organisationen, setzen sich seit dem Jahr 2000 für ein bundesweites Verbot von Chlorpyrifos ein. Im Jahr 2000 wurde die Verwendung von Chlorpyrifos im Haushalt wegen seiner Schädigenden Wirkung auf die Hirnentwicklung von Kindern verboten. Im Jahr 2007 reichte PANNA gemeinsam mit Partnern und dem Anwaltsteam von EarthJustice eine Petition bei der EPA ein, in der ein Verbot von chlorpyrifoshaltigen Produkten in der Landwirtschaft gefordert wurde. Erst 2015 schlug die EPA ein Chlorpyrifos-Verbot für Lebensmittel vor. Diese ausstehende Bundesentscheidung wurde 2017 aufgehoben, eine Entscheidung, die PANNA und seine Partner 2018 erneut rechtlich anfochten. Daraufhin ordnete das Gericht im Mai 2021 an, alle Verwendungen von Chlorpyrifos in Lebensmitteln zu verbieten, sofern deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist. Hierauf reagiert das jetzige Verbot der Verwendung in Lebensmitteln.

Als Reaktion auf die Verzögerung der Maßnahmen auf Bundesebene im Jahr 2017 drängten die Befürworter eines Verbots auf Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Arbeitnehmern und Gemeinden auf Bundesstaatenebene. Seit 2018 haben Hawai’i, Kalifornien, New York, Maryland und Maine alle Verwendungen von Chlorpyrifos untersagt, und in mehreren anderen Bundesstaaten wurden ähnliche Maßnahmen in die Wege geleitet.

Quelle: Pressemitteilung von PANNA vom 18.8.2021

 

In der EU sind Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl seit Februar 2020 verboten. Auch hier war ein jahrzehntelanges Engagement von PAN Gruppen und zahlreichen anderen Organisationen für ein Verbot vorausgegangen. Im August 2019 hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) endlich anerkannt, dass das Insektizid Chlorpyrifos für die menschliche Gesundheit schädlich ist und nicht die Kriterien für eine Wiedergenehmigung in der EU erfüllt (PAN Germany berichtete). Am 6. Dezember 2020 fiel dann die lang ersehnte Entscheidung: Die Vertreter*innen der europäischen Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschusses der Europäischen Kommission, der für die Genehmigung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen zuständig ist (SCoPAFF) stimmten dafür, Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl vom EU-Markt zu verbannen – ein historischer und überfälliger Schritt, urteilten europäische NGOs.




Bewertung von Pestizidrückständen in Pflanzenmaterial (Grasproben vom 28.5.2016) aus Südtirol

Grasproben von acht Flächen in der Provinz Bozen, Italien, wurden auf Pestizide hin untersucht. Pestizid-Wirkstoffe wie Chlorpyrifos, Fluazinam und Thiacloprid wurden in Proben von Flächen nachgewiesen, die nicht mit Pestiziden behandelt wurden (Grundschulen, Spiel-, Sportplätze usw.).




A victory for future generations – European governments ban brain-harming pesticides chlorpyrifos and chlorpyrifos-methyl

6 December 2019, Brussels. Common press release. Representatives from the European Member States in the EU Committee on Plants, Animals, Food and Feed (SCOPAFF) today voted to ban the neurotoxic pesticides chlorpyrifos and chlorpyrifos-methyl from the EU market, a historic move that has been applauded by health and environment groups [1].

Genon K. Jensen, Executive Director of the Health and Environment Alliance (HEAL), said: “The ban of both forms of chlorpyrifos is a major win for the healthy development of today’s children and future generations. While we can’t take away the decades of exposure to these substances and the associated neurodevelopmental impacts, the new Commission can make sure this doesn’t continue to happen with other substances by committing to decreasing Europe’s dependency on pesticides and addressing remaining loopholes in evaluation processes.”

Angeliki Lyssimachou, Science Policy Officer at Pesticide Action Network Europe, said: “Today, we congratulate the Commission and Member States for putting human health, particularly that of our children, above industry interests and private profit. It took an overwhelming amount of evidence – showing that chlorpyrifos insecticides may cause brain toxicity in children – for the European Commission to propose a ban; Member States voting against it would had left European citizens in complete despair.”

Nabil Berbour, Campaign Manager at SumOfUs, said: This is a major win for the health of European citizens who are more and more concerned by dangerous pesticides they find on their plates. We hope EU decision-makers take note of this huge concern and will go above and beyond to reduce the EU’s dependency on toxic pesticides. The EU is the largest single market in the world and the most powerful trading power, so we hope this ban will pave the way to other bans elsewhere in the world. SumOfUs members will continue to fight for this.

In two recent statements, the European Food Safety Agency (EFSA) concluded that chlorpyrifos and chlorpyrifos-methyl have no possible safety limit and do not meet the human health criteria for renewal on the European market [2]. The EFSA statements rightfully triggered the European Commission to propose a non-renewal for both substances in which they classify the pesticides as potentially damaging for unborn children [3].

Simultaneously over 220,548 citizens backed a campaign calling on EU governments to ban chlorpyrifos in all its forms, launched by SumOfUs, the Health and Environment Alliance (HEAL), Pesticide Action Network (PAN) Europe, Générations Futures, Ecologistas en Acción, and PAN Germany [4].

Background:

Chlorpyrifos is among the most commonly used pesticides in Europe and its residues are often present in fruits, vegetables, cereals and dairy products, as well as drinking water. Exposure to chlorpyrifos, even in small doses, is dangerous and has been linked to neurodevelopmental disorders in children such as increased risk of autism, working memory loss, ADHD and decreased IQ. Children are especially at risk because their brains are still developing. Many studies point at chlorpyrifos as an endocrine disruptor chemical (EDC), while it has also been associated with metabolic disturbances, breast and lung cancers, and male infertility [5]. Exposure to chlorpyrifos has been shown to cause damage to DNA.

Although less documented, the chemical chlorpyrifos-methyl is very similar in structure to chlorpyrifos and like its sibling, it has potential to damage DNA. Furthermore, both forms of chlorpyrifos share the same epidemiological evidence for neurodevelopmental toxicity.

Contacts:

Natacha Cingotti, Senior Health and Chemicals Policy Officer at the Health and Environment Alliance (HEAL), natacha@env-health.org, +32 (0) 492 94 88 98

Angeliki Lyssimachou, Science Policy Officer at Pesticide Action Network Europe, angeliki@pan-europe.org, +32 496 39 29 30

Nabil Berbour, Campaign Manager at SumOfUs, nabil@sumofus.org, +33 (0)7 56 82 06 55

Notes to editor:

[1] Today, at the meeting of the Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed (PAFF Committee), Member States representatives voted on two draft Implementing Regulations proposing to not renew the approvals of chlorpyrifos and chlorpyrifos-methyl. For both substances, a qualified majority was reached.

[2] EFSA, “Chlorpyrifos: assessment identifies human health effects”, 2nd August 2019 http://www.efsa.europa.eu/en/press/news/chlorpyrifos-assessment-identifies-human-health-effects  and related civil society reaction https://www.env-health.org/efsa-ackonwledge-chlorpyrifos-harm-2/ ;

EFSA, Updated statement on the available outcomes of the human health assessment in the context of the pesticides peer review of the active substance chlorpyrifos-methyl”, 26th November 2019, https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.2903/j.efsa.2019.5908

[3] Draft Commission Implementing Regulation concerning the non-renewal of the approval of the active substance chlorpyrifos and Draft Commission Implementing Regulation concerning the non-renewal of the approval of the active substance chlorpyrifos-methyl

[4] Over 220,548 citizens backed a campaign calling on EU governments to ban chlorpyrifos in all its forms, launched by SumOfUs, the Health and Environment Alliance (HEAL), Pesticide Action Network (PAN) Europe, Générations Futures, Ecologistas en Acción, and PAN Germany [5]. The petition is available in EnglishGermanSpanish and French.

[5] https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2018/08/August-2018-HEAL-Generations-Futures-PAN-E-PAN-DE-Chlorpyrifos-Factsheet-web.pdf